Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.

Verträge werden im Arbeitsrecht dazu abgeschlossen, die Bedingungen des Geschäftsverhältnisses festzuhalten. Hierauf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen, verstößt die andere Seite gegen ihre Pflichten.

Da Arbeitsverträge erst durch deckungsgleiche Willensbekundungen zustande kommen, kann ein Vertragspartner maßgebliche Arbeitsbedingungen in der Regel im Nachhinein nicht einfach ändern.

Hier schiebt das Arbeitsrecht allzu freien Auslegungen einen Riegel vor. Doch wann wird eine Arbeitsvertragsänderung fällig? Braucht es einen Änderungsvertrag, wird die Arbeitszeit herauf- oder herabgesetzt? Wir geben Tipps rund um das Arbeitsrecht.

Kompaktwissen: Änderung des Arbeitsvertrags

Welche Gründe gibt es für die Änderung vom Arbeitsvertrag?

Typisch ist eine Vertragsänderung, wenn ein Arbeitnehmer eine höhere Position bekleiden, neue Aufgaben bzw. mehr Verantwortung übernehmen soll und dafür mehr Gehalt bekommt. Auch im Rahmen einer Änderungskündigung sind Vertragsanpassungen möglich.

Muss ich einer Änderung zum Arbeitsvertrag zustimmen?

Nein. Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder nicht. Ist die Änderung mit einer Kündigung verbunden, verliert er jedoch unter Umständen seinen Job.

Wie sieht ein solcher Änderungsvertrag aus?

Unser Muster veranschaulicht, wie solch eine Änderung aussehen kann. Die genaue Vertragsgestaltung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Gründe bewirken die Änderung des Arbeitsvertrages?

Ob der Arbeitgeber Ihnen ein Änderungsangebot unterbreitet, hängt in der Regel davon ab, wie weitläufig die vereinbarten Vertragsbedingungen formuliert sind.

Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.
Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter während oder nach der Probezeit an einen anderen Arbeitsort versetzen, braucht er demnach nicht zwingend sein Einverständnis dazu.

In der Regel wird der Ort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft zu erbringen ist, im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Dies geht auch aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 Nachweispflicht) hervor. Dabei muss nicht zwingend nur ein einziger Ort festgehalten werden.

Der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung des Unternehmens kann darüber hinaus Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge einfügen, die besagen, dass trotz eines vermeintlich festen Arbeitsortes Änderungen seinerseits vorgenommen werden dürfen. In diesem Fall braucht es keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Achtung: Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, wo die Arbeitsleistung regelmäßig zu erbringen ist, kommt das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers ins Spiel. Es geht aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hervor und besagt, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf, soweit keine anderweitigen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder gesetzliche Vorgaben gelten. Änderungen dürfen demnach nur unter Einbezug der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und in Abwägung mit den Arbeitgeberinteressen vorgenommen werden.

Muss eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen werden, wenn sich die Arbeitszeit verändert? Obiges gilt für das Arbeitsverhältnis ebenfalls, wenn plötzlich zu anderen Uhrzeiten gearbeitet werden soll: Eine Vertragsänderung vom Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, sind hier keine konkreten Vereinbarungen zu genau diesem Punkt getroffen worden.

Es ist natürlich auch denkbar, dass eine sehr weitreichende Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Haben sich beide Vertragspartner hingegen auf feste Arbeitszeiten geeinigt, bedarf es einer Anpassung des Arbeitsvertrages.

Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?
Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?

Die Änderungskündigung

Nicht immer sind Beschäftigte mit der Veränderung der Arbeitsbedingungen einverstanden, weshalb der Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich geändert wird.

In diesem Fall können Unternehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Änderungskündigung beenden und auf diesem Weg, einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen.

Die Änderungskündigung unterscheidet sich von einer regulären Kündigung darin, dass die Beschäftigung zwar zunächst beendet wird, doch perspektivisch weitergeführt werden soll – allerdings nicht mehr unter den gleichen Bedingungen.

Wie kann der Arbeitnehmer auf solchen Änderungen zum Arbeitsvertrag reagieren?

Legt der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie drei verschiedene Optionen. Für alle drei Fälle gilt: Sie haben längstens drei Wochen nach der Zustellung Zeit, um zu reagieren.

  1. Sie nehmen die Änderungsvereinbarung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag an. Sie arbeiten ab dem Zeitpunkt, der in der Änderungskündigung als letzter Arbeitstag aufgeführt wurde zu den veränderten Konditionen an Ihrem alten oder einem neuen Arbeitsplatz weiter.
  2. Sie nehmen die Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt an, nämlich dass die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Diese Erklärung muss in der Kündigungsfrist bzw. spätestens jedoch nach den bereits erwähnten drei Wochen folgen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). In diesem Fall erheben Sie Klage und lassen ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerechtfertigt und damit wirksam ist. Geht der Prozess erfolgreich für Sie aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie unter den alten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
  3. Sie entschließen sich dazu, den Änderungsvertrag nicht zu unterschrieben, sondern stattdessen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie die Dreiwochenfrist verstreichen, scheiden Sie zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Unternehmen aus.

Entscheiden sich Arbeitnehmer gegen die Änderung von Arbeitsverträgen vorzugehen, sollten sie nicht auf Zeugen verzichten, die im Streitfall den Zugang des Vorbehalts bestätigen können.

Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.
Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Änderungskündigung und einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ja. Der Geschäftsinhaber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit den angestrebten Veränderungen nicht einverstanden ist.

Ein Änderungsvertrag hingegen führt die neuen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis auf, die von dem Arbeitnehmer auch akzeptiert werden. In einigen Fällen wird als Gegenleistung für das Einverständnis auch eine Prämie gezahlt, die den Mitarbeiter milde stimmen soll.

Wie kann der Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag aussehen? Das Muster zeigt es Ihnen

Soll im Arbeitsvertrag eine Änderung vorgenommen werden, entschließen sich Arbeitgeber regelmäßig einen Änderungsvertrag aufzusetzen. Dieser wird ganz unterschiedlich gestaltet, da auch die Gründe des Aufsetzens variieren. Das folgende Muster soll Ihnen einen Eindruck davon geben, wie ein solches Dokument aussehen kann.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]
zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum angeben] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum einfügen] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit einfügen] und endet um [Uhrzeit einfügen].
  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag angeben].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Übrigens: Auch Arbeitnehmer selbst haben das Recht, ihrem Chef eine Änderungskündigung zu übergeben, um bessere Konditionen auszuhandeln. Das ist jedoch ziemlich mutig, risikieren sie damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz und auch die eigene Karriere. Schließlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.

Schlimmstenfalls haben sie zu hoch gepokert und stehen am Ende deshalb ohne Arbeit dar. Ein solcher Schritt ist deshalb genauestens zu durchdenken, um das Risiko zu minimieren. Erfolgreicher sind Sie in der Regel damit, Ihren Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag anpassen zu lassen. Hierzu ist es jedoch nötig, mit dem Vorgesetzten zu verhandeln.

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Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

353 Gedanken zu „Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

  1. Nadine

    Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage.

    Der Arbeitgeber hat im Vertrag 24 Urlaubstage angegeben.

    Der Arbeitnehmer kann aber seine Zeit komplett frei einteilen und wird jeweils nach Leistung bezahlt.
    Deshalb arbeitet dieser meist nur 2 – 3 Tage die Woche.

    Gelten dann diese 24 Tage trotzdem?
    Eigentlich hätte er dann ja nur 12 Tage, wenn er immer nur die halbe Woche arbeitet.

    Kann er auf diesen 24 Tagen bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      ob die Urlaubstage nur anteilig oder in der Gesamtheit für Sie gelten, sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag geschrieben stehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Chef, um in Erfahrung zu bringen, wie lange Sie Urlaub nehmen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Kai

    Hallo Zusammen,

    ich wurde bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Staplerfahrer eingestellt.
    Seit über einem Jahr arbeite ich jetzt schon im Büro als Verpackungsplaner.
    Kann ich eine Vertragsänderung erzwingen auf meine neue Tätigkeit?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Marcus

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich habe eine Frage bezüglich Änderung der Arbeitszeiten.

    Ich habe Fristgerecht zum 30.04.2017 gekündigt und meinen neuen Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers schon vor zwei Wochen Unterschrieben!

    Im Bewerbungsgespräch wurden mir einen Arbeitszeit von 8Uhr bis 18Uhr zugesagt.
    Heute wurde mir von meinem neuem Arbeitgeber mit geteilt, dass ab 01.07.2017 auf einen Schichtdienst umgestellt wird. ( Frühschicht von 8-18Uhr und Spätschicht von 10-20Uhr im Wöchentlichen Wechsel)

    Da die unregelmäßigen Arbeitszeiten bei meinem noch Arbeitgeber mit ein Grund des Wechsels war,
    bin ich jetzt etwas verärgert.

    Mein Hauptproblem ist, dass in dem Vertrag meines neuen Arbeitgebers ( der schon von mir Unterschrieben ist ) keine Arbeitszeiten drin stehen.

    Haben Sie einen Tipp für mich?

    Marcus G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  4. Artur

    Hallo,mein Betrieb in dem ich jetzt 35 Stunden pro Woche arbeite wurde von K.-B. [von der Redaktion editiert] gekauft.Sie wollen jetzt 42 Stunden pro Woche einführen ohne Lohnausgleich.
    Welche Gerichtsentscheidungen gibt es in solchen Fällen wenn ich diese Änderung nicht unterschreibe und klage?
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Artur,

      wenden Sie sich mit Ihrem Fall bitte an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, zu klären, ob die Einführung einer 42-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich rechtens ist und eine Klage erfolgreich sein kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Lena

    Hallo, meine Mutter arbeitet seit 22 Jahren in einer Firma die demnächst an einen anderen Ort umziehen wird und dazu unter anderen Firmennamen. Die jetzige Firma bleibt bestehen aber nur mit ausgewählten Mitarbeitern. Der Rest bekommt neuen Vertrag und muss in die neue Firma umziehen. Geht es einfach so? Mit neuem Vertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      bei einer Betriebsverlegung ist das Aufsetzen eines neuen Vertrages durchaus üblich. Lehnt ein Mitarbeiter dies ab, kommt es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen, wenn einer Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Ort nicht möglich ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Michael

    Hallo,
    Ich arbeite seit mehreren Jahren in diesem Unternehmen.
    Meine derzeit ausgeübte Position passt nicht zu meinem nach Vertrag ausgemachten Position. Ich wurde vor 5 Jahren zwangsversezt (höhere Position). Mein Gehalt und der Arbeitsvertrag wurden aber nicht angepasst.
    Jetzt möchte ich eine Vertragsanpassung mit höherem Gehalt haben. Mein Arbeitgeber ist aber der Meinung eine Anpassung sei nun zu spät.
    Wie ist dies nun zu hand haben?
    Hoffe Sie können mir hier einen Tipp geben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      um die Anpassung des Arbeitsvertrags durchzusetzen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wir können Ihnen dahingehend leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Isabelle

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer Stundenzahl von 6Stunden (im Minijob) pro Woche. In diesem Vertrag steht geschrieben, dass Nebenabreden und Änderungen des Vertrages der Schriftform bedürfen. 2013 habe ich eine Reduzierung meiner Stunden auf 4Stunden mit meinem Chef besprochen und seitdem auch nur 4Stunden pro Woche gearbeitet. Einen geänderten Vertrag gibt es jedoch nicht. Seit Ende 2014 versuche ich nun wieder auf meine vertraglichen 6Stunden zu kommen, dies wird von meinem Chef jedoch abgelehnt. Habe ich ein Anrecht auf meine vertragliche Stundenzahl? Oder war mein „stillschweigendes Arbeiten“ und die mündliche Absprache „Vertrag genug“?
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabelle,

      auch ein mündlicher Vertrag ist in der Regel gültig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Hella

    Guten Morgen,
    Folgendes Problem taucht hier auf:
    Ich bin in einer Sozialen Einrichtung seit fünf Jahreen angestellt.
    Mein Ursprungsvertrag beschreibt eine Anstellung im Gruppendienst.
    Wegen der wesentlichen Veränderung von Aufgaben kam es zu einem Vertragsnachtrag, in dem einn neues Aufgabenbild benannt ist (Sozialdienst=nicht mehr in der Gruppe aber zusammenarbeit mit Kostenträgern und angehorigen).
    Ohne weitere vertragliche Veränderung arbeite ich jetzt die letzten 1,5 Jahre wieder in einem komplett anderen Aufgabenbereich ( Assistentin des Geschäftsführers).
    Weil es jetzt zu einer erneuten Versetzung (auch ortlich) kommrn soll, liegt mir ein erneuter Nachtrag vor, der wieder die ursprungliche Stellenbeschreibung enthält. Hierarchisch ist darin eine Degradierung zu sehen. Außerdem ist das Aufgabengebiet ein wesentlch anderes -weg von administrativen Aufgaben, wie sie sowohl Sozialdienst als auch Assistenz beinhalten.
    Das mochte ich nicht machen,
    Wie kann ich eine Kundigung verhindern.
    Herzlichen Dank fur eine kleine Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hella,

      sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen darüber, welche Stelle Sie in der Einrichtung besetzen wollen. Kommt es zu keiner Einigung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Renata

    „guten Tag,
    ich arbeite seit 5 Jahren in einem fixen 39 Std./Wo Dienstverhätnis.
    Die Öffnungszeiten unseres Instituts sind Mo -DOnn 7:30- 16:30, Fr. 7:30-14:45.Diese gehören zu Gepflogenheiten seit 35 Jahren.
    Vor eine Woche würde und im Beisein vom Betriebsrat von unserer leitung verkundet, dass ab April werden die Öffnunszeiten bis 18:00 erstreckt.
    dadurch ändert sich komplett unser Diestplan und es wird ( genaueres wissen wir noch nicht) wahrscheinlich im Schichtbetieb gearbeitet. Ein teil der Mannschaft währt sich dagegen und der anderer hat es sofort angenommen.Meine Frage ist , 1)ob diese Dienstzeiteänderungen gehören, sollen, müsssen im Dienstvertrag geändert werden ? 2) gilt so eine mündliche Information bzw. Anordnung ohne jegliche schriftliche Ankündigung, die durch Unterschrifte von der Leitung und der Direktion des hauses als offiziel?“

    Vielen Dank für ihre Antwort. vom 14 .02.17
    Trotzdem hätte ich gerne eine Interpretation u.a. Textes ( 2 Punkte) aus meinen Dienstvertrag:

    „1.3. der Angestellte kann unter Berücksichtigung des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz-ArbVG in allen Einrichtungegen der …( Firmenname)zu Dienstleistung herangezogen werden , wobei sich -entsprechend den betrieblichen Erfordernissen-sowohl Äderungen des Aufgabenbereiches, als auch der Dienstzeiten ergeben können“.

    “ 3.3 Einvernehmen besteht darüber, dass die Lage der Arbeitszeit von der …( Firmenname) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geädert werden kann, insbesondere wenn es betriebliche, organisatorische , personalpolitische oder andere objektive Gründe erfordern“

  10. DK

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich habe eine Frage bezüglich Kündigung aufgrund von Familiennachzug. Info: ich arbeite drei Tage in der Firma und zwei von zuhause. Meine Firma möchte im Versuch, also projektbezogen ( befristet bis Ende 2017) auf drei Tage nur home office vertraglich regeln. Wie ist es für mich vertraglich am besten, 1. selber zu kündigen, 2. Änderungsvertrag oder 3. Änderungskündigung aussprechen. Die Firma meint eine Kündigung durch mich wäre am Besten. Könnte es aber dann sein, das ich nach der Brfristung, wäre ich danach ohne Job, vom Arbeitsamt in einer Sperre?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    DK

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo DK,

      kündigen Sie selbst, kann eine dreimonatige Sperre in Bezug auf Arbeitslosengeld I folgen. Sollen sich nur die Bedingungen Ihrer Anstellung ändern, bietet sich ein Änderungsvertrag an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Paul

    Hallo zusammen,

    Mein Arbeitgeber hat mir bei meiner Einstellung ein Festgehalt ausgemacht. Nach 1 1/2 Jahren will er nun meinen Vertrag ändern auf einen Stundenbasiertenvertrag und das will er Rückwirkend machen zum 01.01.2017 diese Änderung hat er mir am 10.02.2017 vorgelegt zum unterschreiben. Noch habe ich nichts unterschrieben aber mein Gehalt wurde schon ohne meine Zustimmung angepasst ist das Rechtens ? bzw zulässig ?
    Mein 2 befristete Vertrag läuft noch bis zum 31.05.2017

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paul,

      Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann für Ihr Recht eintreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Renata

    guten Tag,
    ich arbeite seit 5 Jahren in einem fixen 39 Std./Wo Dienstverhätnis.
    Die Öffnungszeiten unseres Instituts sind Mo -DOnn 7:30- 16:30, Fr. 7:30-14:45.Diese gehören zu Gepflogenheiten seit 35 Jahren.
    Vor eine Woche würde und im Beisein vom Betriebsrat von unserer leitung verkundet, dass ab April werden die Öffnunszeiten bis 18:00 erstreckt.
    dadurch ändert sich komplett unser Diestplan und es wird ( genaueres wissen wir noch nicht) wahrscheinlich im Schichtbetieb gearbeitet. Ein teil der Mannschaft währt sich dagegen und der anderer hat es sofort angenommen.Meine Frage ist , 1)ob diese Dienstzeiteänderungen gehören, sollen, müsssen im Dienstvertrag geändert werden ? 2) gilt so eine mündliche Information bzw. Anordnung ohne jegliche schriftliche Ankündigung, die durch Unterschrifte von der Leitung und der Direktion des hauses als offiziel?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renata,

      generell muss es zu Anpassungen im Arbeitsvertrag kommen, wenn die neuen Arbeitszeiten den darin festgeschrieben widersprechen. Erlaubt der bestehende Vertrag jedoch dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit frei festzulegen, müssen Sie sich dem unterordnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Renata

        Vielen Dank für ihre Antwort.
        Trotzdem hätte ich gerne eine Interpretation u.a. Textes ( 2 Punkte) aus meinen Dienstvertrag:

        „1.3. der Angestellte kann unter Berücksichtigung des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz-ArbVG in allen Einrichtungegen der …( Firmenname)zu Dienstleistung herangezogen werden , wobei sich -entsprechend den betrieblichen Erfordernissen-sowohl Äderungen des Aufgabenbereiches, als auch der Dienstzeiten ergeben können“.

        “ 3.3 Einvernehmen besteht darüber, dass die Lage der Arbeitszeit von der …( Firmenname) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geädert werden kann, insbesondere wenn es betriebliche, organisatorische , personalpolitische oder andere objektive Gründe erfordern“

  13. Jochen

    Guten Abend,
    ich bin bei einer Sicherheitsfirma tätig. Diese Firma hat jetzt das Objekt verloren wo ich gearbeitet habe.
    Ich habe einen Festvertrag und die Firma gibt uns jetzt die Möglichkeit woanders zuarbeiten,allerdings bei einem geringeren Stundenlohn. Gibt es da irgendeine Regelung dass ich weiter nach meinem alten Vertrag bezahlt werde??????
    Ich habe mal gehört, dass die Firma ein Jahr noch meinen alten Stundenlohn bezahlen muss bevor sie mich zurückstufen können.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jochen,

      unterschreiben Sie keinen neuen Vertrag, kann Ihnen auch kein geringerer Stundenlohn gezahlt werden. Es gelten die Klauseln Ihres bestehenden Arbeitsvertrags. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Encyklia

    Hallo, Ich sollte eine „Vertragsveränderung“ Bekommen, in dem Mein Vertrag von MIV 13 (Arbeitszeit 13-160 stunden) auf MIV Bandbreitenvertrag (80-100 Stunden) geändert werden sollte. Verstanden habe ich das so, dass ALLES GLEICH bleibt, nur meine Stundenanzahl sich verändern soll. In diesem Sinne war immer von einer Vertragsänderung die Rede, nun habe ich einen KOMPLETT NEUEN Vertrag bekommen. Im Grunde steht da fast alles genauso , wie im alten Vertrag, NUN DIE FRAGE:

    Habe ich Nachteile wenn ich einen Komplett NEUEN VERTRAG unterschreibe, und damit mein alter damit „nichtig“ wird? Ich bin seit 10 Jahren im Unternehmen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Encyklia,

      wenn Sie nach der Prüfung feststellen, dass sich wirklich nur die Stundenzahl verändert hat, brauchen Sie keine Nachteile befürchten. Es gilt dann einfach nur der aktuellere Vertrag. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Ralph

    Hallo,
    bin 57, seit knapp 20 Jahren in einer Firma unter anderem auch wegen der für mich guten Arbeitszeiten (7 – 16 Uhr) die mir zusagen. Habe einen Vertrag mit festgelegten Arbeitszeiten/Pausen usw.
    Nun stehen Umstrukturierungen an und der AG möchte mich demnächst auch auf Schichtarbeit (vorerst Spätschicht) setzen.
    Frage:
    Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?
    Was genau kann/muss ich tun damit ich nicht Schicht machen muss?
    Muss der AG mir eine Änderungskündigung geben? Wenn ja werde ich diese nicht unterschreiben und dagegen klagen.
    Besteht dabei ein Kündigungsschutz von 6 Monaten oder bin ich dann sofort arbeitslos?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralph,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Lena

    Hallo,
    ich bin seit 24 Jahren im Bankengewerbe tätig und schon immer untertariflich bezahlt. Seit ca. 3 Monaten wurde ich erstmals nach Tarif (Ausübung der im Tarifvertrag erläuterten Arbeiten) bezahlt. Nun soll alles umstrukturiert werden und es ist die Rede davon, Arbeitsbereiche am Schalter in 2 Gruppen einzuteilen. Filialberater (mit Beratungstätigkeit) und Serviceberater (ohne Beratungstätigkeit). Im Manteltarifvertrag gibt es eindeutige Regelungen zur Einstufung von Servicekräften ohne Beratungstätigkeit in TG 4 und Filialberater mit Beratungstätigkeit in TG 5. Ich würde gerne als Servicekraft ohne Beratung weiterarbeiten und es wurde uns mündlich mitgeteilt, dass in diesem Fall eine Rückstufung in die TG 3 erfolgen würde. Der Differenzbetrag zur bisher gezahlten TG 4 würde als monatliche Zusatzzahlung erfolgen. Diese monatliche Auslgeichszahlung kann der Arbeitgeber jederzeit streichen. Einen weiteren Nachteil hätte ich bei den jährlichen Tariferhöhungen, welche nur auf die TG 3 erfolgen würde und nicht auf die Zusatzzahlung. Ebenso sieht es beim 13. Gehalt aus. Hat ein Arbeitgeber das Recht einfach Vertragsänderungen durchzuführen (ohne Angabe von triftigen Gründen) und sich so über die Bestimmungen des Manteltarifvertrages hinwegzusetzen und diese auszuhebeln ? Im gleichen Zug werden aber Arbeitsplätze in den oberen Schichten geschaffen, welche hoch bezahlt werden. Benötigt eine Bank 3 Vorstände und 7 Prokuristen, zudem jetzt noch ein weiterer Mitarbeiter zum Prokuristen ernannt wird ? Gibt es hier auch ein Recht für den Arbeitnehmer ? Ich weiß, dass das Bankengewerbe es im Moment nicht leicht hat. Zahlen unserer letzten Mitarbeiterversammlung zeigten, dass wir im Bankenvergleich noch relativ gut dar stehen. Müssen Einsparungen immer zu Lasten des „kleinen Mannes“ erfolgen, obwohl diese ihre Leistungen erfüllen ?

    Vielen Dank schon heute !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen und Anmerkungen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie bestmöglich über das Thema sowie Ihre Rechte und Pflichten in diesem Fall informieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Marie

    Hallo,
    ich bin seit Oktober bei einem Unternehmen als Trainee angestellt. Infolge von Personalengpässen werde ich aber ab März als Projektmanager eingesetzt, jedoch soll ich keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir einen neuen Vertrag auszustellen? Mein Aufgabengebiet ist in meinem aktuellen Arbeitsvertrag nicht genauer beschrieben, jedoch bezieht sich der Vertrag auf eine Anstellung als „Management Trainee“ und das bin ich ja dann nicht mehr??

    Vielen Dank für Ihre Hilfe !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,
      sind die Aufgaben nicht näher beschrieben, gilt das Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers. Eine Erweiterung des Aufgabenspektrums ist möglich. Eine Versetzung in eine komplett andere Abteilung ist dort jedoch nicht inbegriffen. Sprechen Sie nochmals mit Ihrem Arbeitgeber. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, denn wir bieten an dieser Stelle keine Rechtsberatung.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Andreas

      Ist der Änderungsvertrag gültig, wenn der Arbeitgeber keinen Bezug zum ursprünglich abgeschlossenen Arbeitsvertrag nimmt? Es wird nicht wie in der Vorlage genannt auf den abgeschlossenen Arbeitsvertrag inklusive Angabe des Datums Bezug genommen.

  18. anika

    Hallo
    ich arbeite seit dem 31.03.16 auf Teilzeit habe davor im selben betrieb ca. drei Jahre auf 450€ gearbeitet ( wegen Mutterschutz). jetzt ist die frage brauche ich einen neuen Arbeitsvertrag? und wenn ich den nicht unterschreiben möchte kann er mich dann ohne Kündigungsfrist kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anika,
      prinzipiell benötigen Sie insofern einen Änderungsvertrag, da sich unter anderem das Gehalt mit dem Wechsel ändert.
      Unterschreiben Sie diesen nicht, muss das bisherige Verhältnis fortgesetzt werden, solange keine Änderungskündigung ausgesprochen wird. Ziehen Sie eine Kündigungsschutzklage dann in Betracht, schalten Sie einen Anwalt ein.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. anika

        Ich bedanke mich für ihr schnelle Antwort .

  19. Sylvia

    Hallo,
    Ich arbeite seid 5,5 Jahren in einem kleinen Betrieb mit nicht mal 10 Arbeitskräften (davon nur 2 Vollzeit). Ich habe keinen Arbeitsvertrag und arbeite dort als Minijobber. Jetzt sagt mein chef entweder gehe ich auf Teilzeit was für mich 80 Stunden Arbeitszeit im Monat heissen würden ( jetzt habe ich 40 Stunden), oder er muss jemand andere einstellen und ich muss dann gehen wenn die Einarbeitung abgeschlossen ist. Aus privaten Gründen ( heisst kindererziehung und betreuung) kann ich nicht auf die geforderten 80 Stunden umsteigen, kann er einem einfach so kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,
      eine ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Ein Grund muss vorliegen und angegeben werden.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Mathias

    Hallo,

    Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Gehaltserhöhung geeinigt, und bereits einmal mein erhöhtes Gehalt ausgezahlt bekommen. Allerdings wurden mir nun meine Überstunden nicht mehr gezahlt.
    Mein Chef gab mir nur den Hinweis, in Zukunft mit meinen Stunden besser hinzukommen.
    Allerdings wurde die Vertragsänderung nicht duch meine Unterschrift bestätigt.
    Was kann ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mathias,
      sind Überstunden und Gehalt im Arbeitsvertrag festgehalten und sollte dies durch einen Änderungsvertrag festgehalten werden, bedarf es Ihrer Unterschrift.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Kati K.

    Hallo,
    mein Mann arbeitet seit über 20 Jahren in der gleichen Firma. Nun wurde ihm mitgeteilt das die Firma in ein 28 km entferntes Gewerbegebiet umzieht. Da mein Mann gesundheitsbedingt keinen Führerschein besitzt und der neue Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur äußerst schwer (1,5 Stunden Fahrzeit mit 3 mal umsteigen) zu erreichen ist wissen wir nun nicht wie es weiter gehen soll. Muss der Arbeitgeber in diesem Fall einen Änderungsvertrag machen und muss mein Mann diesen annehmen? Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?
    Lg Kati

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kati,
      Weisungen dieser Art müssen laut Gesetz dem billigem Ermessen entsprechen. Bei einer Strecke von 28 km kann dies vorliegen. Vielleicht findet Ihr Mann zusammen mit dem Chef eine Lösung, wie eine Fahrgemeinschaft oder dergleiche. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Sue

    Guten Tag,
    seit ca. 15 Jahren arbeite ich ohne Arbeitsvertrag in meinem Betrieb.
    Heute kommt plötzlich die Nachricht, dass alle Mitarbeiter Arbeitsverträge bekommen.
    Worauf muss ich achten? Bzw. wenn ich nicht unterschreibe, wie geht es dann weiter?
    Beste Grüße
    Sue

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sue,
      das ist so pauschal nicht zu beantworten, denn wir bieten an dieser Stelle keine Rechtsberatung. Grundsätzlich gilt es, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Christiane H.

    Hallo,
    ich bin Erzieherin und auf 35h angestellt. In meiner Arbeitsstelle werden meine Stunden aber zwischen 35 h 37 h und 39 h hin und hergewechselt. zum Teil auch in der Mitte des Monats. Mein Vertrag basiert auf 35 Stunden und zum Dezember haben wir einen Zusatz unterschrieben auf dem die 39 Stunden festgehalten wurden (befristeter Änderungsvertrag). Nun möchte mich meine Chefin zum Februar 2017 auf 27 Stunden setzen. Meine Frage ist, inwiefern sie die Stunden monatlich ändern kann und ob sie dazu einen bestimmten Zeitpunkt einhalten muss. Kann sie theoretisch am 3. Februar die Stunden für den jeweiligen Monat (Februar) heruntersetzen?

    Herzichen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christiane,
      zunächst ist Ihr Arbeitsvertrag entscheidend und was dort bezüglich der Arbeitszeit geregelt ist. Zudem gilt § 106 Gewerbeordnung:

      Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Beate

    Hallo, ich habe jetzt schon zum 5. Mal eine Vertragsänderung über meine wöchentliche Arbeitszeit bekommen. Im originalvertrag stehen 22 Wochenstunden. Die Änderungen sind immer auf 22 Stunden befristet auf ein halbes Jahr.

    Wie oft darf der AG diese Befristung vornehmen?
    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Mit freundlichem Gruß
    Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,
      liegt ein Arbeitsvertrag mit Sachgrund vor (z.B. ein Projekt) kann dieser immer wieder verlängert werden, wenn der Sachgrund weiter besteht. Liegt kein Sachgrund vor, darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Anders ist dies, wenn das Tarifrecht anzuwenden ist.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Anja R.

    Hallo, mir wurde bei Einführung des Mindestlohnes 2015 ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt, wo schon damals jegliche Zusatzvergütungen(Provisionen) gestrichen wurden. Im Arbeitsvertrag wurden mit aber zusätzlich zum Mindestlohn 0.80€ pro Stunde gegeben.
    Jetzte nach 2 Jahren und neuem Mindestlohn habe ich eine Änderung zum bestehenden Vertrag erhalten, wo meine Zusatzvergütung statt 0.80€ nur noch 0.66€ betragen.
    Damit bin ich nicht einverstanden.
    Muss ich die Änderung unterschreiben und was kann mir passieren, wenn ich es nicht mache?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,
      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, haben sie verschiedene Möglichkeiten auf einen Änderungsvertrag zu reagieren. Sie könnten zum Beispiel unter Vorbehalt, dass die Veränderungen nicht sozial ungerechtfertigt sind, die Änderung unterschreiben. Im Zuge dessen kann ein Arbeitsgericht prüfen, ob diese Veränderung legitim ist.
      Zudem haben Sie die Möglichkeit, den geänderten Vertrag nicht zu unterschrieben und mit einer Kündigungsklage vor Gericht zu ziehen.
      Eine Änderungskündigung kann drohen, gegen die Sie jedoch auch vorgehen können.
      Eine weitergehende Rechtsberatung können wir Ihnen an dieser Stelle jedoch nicht anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Stefan

    Hallo,

    In meinem Arbeitsvertrag und auch in dem meiner Kollegen, ist festgehalten, dass der Jahresurlaub (30 Tage) ohne Begründung bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden kann. Dies gilt nun schon seit über 5 Jahren.

    Nun haben wir eine Email der Geschäftsleitung bekommen, dass ab sofort kein Urlaubstag mehr mit in das Folgejahr genommen werden darf (lediglich in begründeten Ausnahmefällen).

    Müssen wir das hinnehmen?

    Freundliche Grüße
    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,
      grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden und die Übernahme in das Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen üblich. Die Vereinbarung zuvor war anscheinend ein Entgegenkommen seitens Ihres Arbeitgebers.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Svenja

    Ich habe letztes Jahr meine Arbeitszeit von Voll auf Teilzeit runterschrauben lassen, nur leider damals keine festen Tage festgelegt an denen ich arbeiten kann/möchte. Ist dieses noch nachträglich möglich
    oder ist damit zu rechnen, das der Arbeitgeber es ablehnt, vor allem wenn ich eine Arbeitseinteilung unter der Woche bevorzuge, obwohl wir auch Sa/So geöffnet haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Svenja,
      wurde im Arbeitsvertrag nichts festgelegt, haben Sie wahrscheinlich keine Chance, dies noch nachträglich zu verändern. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, ob es eine Möglichkeit gibt, nur an bestimmten Tagen zu arbeiten. Dabei sollten Sie jedoch alternativen vorschlagen und triftige Gründe vorlegen können.
      Ihr Team von ASrbeitsvertrag.org

  28. Melanie O.

    Hallo, ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls seit dem 10.7.2016 krank geschrieben. Nun war ich 3 Wochen in der Reha und wurde aber noch als arbeitsunfähig entlassen. Nun möchte mein Arbeitgeber die AWO mir einen Änderungsvertrag geben damit ich bei meiner Einrichtung geh und in eine andere Einrichtung wechsel. Was soll ich tun

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber das Recht dazu, einen Änderungsvertrag zu veranlassen. Bezüglich des Arbeitsortes braucht es nicht zwingend einen Nachtrag. Bei Änderungen müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
      Wie Sie nun vorgehen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir an dieser stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Al Ani

        Hallo ,
        Ich arbeite seit 4 Monaten für 30 Stunden pro Woche , bekomme ein Teil vom Jobcenter , ich möchte zuzeit eine änderung machen 20 Stunden oder 450 € .
        Meine frage ist , kann ich es machen , bekomme ich den Rest vom Jobcenter? Oder bekomme ich Problem.

        Al Ani

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Al Ani,

          bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Carolin

    Hallo.
    Seit 1.1.2016 bin ich in einem Arbeitsverhältnis und habe nun im November meiner seits meine Stunden herunter geschraubt aus familiären Sachen. Nun( dummerweise) ist es mir wieder möglich die alten Stunden zu nehmen.kann mein chef dies tun oder muss er wirklich ein halbes Jahr nun warte .
    Kann man wirklich nur aller halbe Jahre Änderungen schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carolin,
      sind Sie und Ihr Arbeitgeber sich einig, können Sie den Arbeitsvertrag auch kurzfristiger ändern.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  30. Marc

    Hallo,
    ich habe eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen. Diese bezieht sich auf §4 Vergütung.
    In einer vorherigen Änderung gab es §4 und §4.1 Umsatzabhängige Vergütung.
    In der neuen Änderung gibt es nur noch §4 Vergütung und keinen §4.1 (Umsatz) mehr.
    Meine Frage: löst der neue §4 den alten §4 inkl. §4.1 ab, oder hat §4.1 weitzerhin Bestand?
    mfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marc,
      haben Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen, ist dieser maßgeblich für das Arbeitsverhältnis. Es kommt also darauf an, welche Vereinbarungen in diesem getroffen wurden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  31. Andrea

    Hallo,
    ich bin seit 2001 in einem großen Chemiekonzern tätig. Weil 2014 meine Abteilung geschlossen wurde habe ich die Gelegenheit wahrgenommen und bin in das eigens für die Kollegen, die wegen Abteilungsschließung ihre Stelle verloren haben, im Unternehmen eingeführte Qualification Center übergetreten um mich in eine neue Richtung weiterzuentwickeln. Vor diesem Schritt in das Q-Center war ich als Assistenz im oberen Führungsbereich tätig. Schon wärend dieser Tätigkeit habe ich viele Erfahrungen im externen Sales machen können und so lag es für mich nahe mich zum Business Relationship Manager weiterzuentwickeln. Dies ist mir sehr schnell mit recht viel Erfolg gelungen. Meine letzte Beurteilung war „outstanding“. Ich bin nun mittlerweile erfolgreich seit 2,5 Jahren in diesem Beruf immer in ein und derselben Abteilung tätig. Allerdings habe ich keine Planstelle in dieser Abteilung, bin immer noch über das Q-Center dort tätig. Ich habe mir auf Weisung meines funktionalen Chefs Visitenkarten für meine Kundschaft anfertigen müssen. Ich verantworte Verträge mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio Euro und bin viel auf Geschäftsreisen.
    Nun zu meiner Frage, da ich noch immer keine feste Planstelle in dieser Abteilung bekommen habe, ist mein offizieller Jobtitel noch immer „Directors Assistant“ mit der dazugehörigen Gehaltseinstufung.
    Ich dränge nun schon seit einiger Zeit darauf, sowohl meinen Jobtitel anzupassen als auch darauf natürlich das für den Beruf Business Relationship Manager in unserem Unternehmen gezahlte Gehalt zu bekommen. Ich werde immer und immer wieder vertröstet, zuletzt mit diesen Worten „Es ist eher ein präzedenzfall als ein Standard-HR-Prozess, daher dauert es.“ Es dauert aber nun schon seit fast einem Jahr. Gibt es Fristen seitens des Arbeitgebers an die er sich halten muss? Ist es rechtens einen Mitarbeiter über Jahre andauernd in einer höherdotierten Stelle zu beschäftigen ohne sein Gehalt demensprechend anzupassen? Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,
      da wir keine rechtliche Einschätzung der von Ihnen geschilderten Umstände vornehmen dürfen, bitten wie Sie, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser erörtert gemeinsam mit Ihnen, welche Optionen Sie haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  32. Nico

    Hallo,

    mein Vertrag läuft am 31.12. aus. Wenn ich eine Verlängerung bekommen sollte ist die Frage, bis wann ich den unterzeichneten Vertrag dem Arbeitgeber zurückgeben muss? Reicht es aus, wenn ich diesen am ersten Arbeitstag im neuen Jahr mitbringe?
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nico,
      für gewöhnlich gibt Ihnen der Arbeitgeber Bescheid, bis wann er den unterschriebenen Vertrag gerne zurück hätte. Auch wenn Sie ihn später aushändigen: Achten Sie darauf, dass als Beginn der 1.1.2017 im Vertrag angegeben ist.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  33. Erci

    Guten Tag,

    ich befinde mich seit 9 Jahren in einem festen Angestellten Arbeitsverhältnis, mein Arbeitgeber will die Wöchentliche arbeitszeit von 40 auf 37,5 Std kürzen mit der begründung das wir seit 3 Jahren immer zwischen Nov. bis Jan. kuzarbeit haben. um das zu umgehen sollen wir wie gehabt trozdem volle 40 Std die Woche arbeiten um Überstunden aufzubauen, aber der Arbeitslohn wird nicht angepast, sonnst rest vom Jahr arbeiten wir 2 bis 3 Schicht je nach Auftragslage.
    Meine frage: muß ich damit einverstanden sein, das ist ja nur vorteill für den Arbeitgeber, und wenn ich denn neuen Arbeitsvertag unterschreibe, verliere ich dadurch meine 9 Jahre zugehörigkeit ? oder bleib das, falls es zu eine Abfindungsklage kommt.
    mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erci,
      Änderungsvereinbarungen sind prinzipiell nur gültig, wenn sie beidseitig akzeptiert werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zunächst unter Vorbehalt anzunehmen und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht anzustrengen (sofern das Kündigungsschutzgesetz greift). Auf die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit dürften die veränderten Arbeitsbedingungen keine Auswirkung haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  34. Fofi

    Hallo,

    ich hatte mit meiner Chefin ein Gespräch wo es darum ging von der Sachbearbeiter Stelle als Assistentin der Geschäftsführung zu übernehmen. Erst war ich wirklich erfreut und um so mehr Zeit verstrich habe ich gemerkt das diese Tätigkeit mir einfach nicht zusagt. Zugesagt habe ich die stelle weil ich angst hatte das mein Stuhl wackelt da die Aussage kam sonst müsste man unangenehme Gespräche führen. Das Gespräch mit Perso und Chefin habe ich geführt aber ohne Erfolg. Ich kann nicht mehr zurück auf meinen alten Platz. Allerdings habe ich nichts unterschrieben keine Änderung Vertraglich keine Gehaltserhöhung…. Ist dies so möglich seitens der Firma können die das mit mir machen. Bin jetzt 11 Jahre dabei. Es hieß wenn es mir nicht passen tut muß ich mich nach etwas anderem umsehen…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fofi,
      eine Änderung des Arbeitsvertrages ist prinzipiell nur in beidseitigem Einverständnis möglich. Wenn Sie mit Ihrem Job nicht zufrieden sind, haben Sie immer die Möglichkeit, sich nach anderen Alternativen umzusehen. Bei konkreten Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen hilft auch ein Anwalt weiter.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  35. Maria

    Guten Tag,

    das Unternehmen, bei dem ich angestellt war wurde Ende 2015 von einem anderen übernommen. Mein Arbeitsvertrag musste 1zu1 mit übernommen werden. Da ich aber deutlich mehr verdiene als die anderen in gleicher Position gehe ich nun davon aus, dass mein neuer Arbeitgeber den Vertrag nach den 12 Monaten, die er ihn unverändert lassen muss abändern möchte.
    Wie sieht die rechtliche Lage für eine negative Gehaltsänderung um ca. 50% aus? Dürfte der Arbeitgeber mir eine solche Änderungskündigung vorlegen?

    Vielen Dank!!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,
      da wir leider Rechtsberatung erteilen dürfen, bitten wir Sie, sich an einen versierten Arbeitsrechtsanwalt zu wenden. Hier erhalten Sie detailliert Auskunft. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Änderungsvertrag unter Vorbehalt anzunehmen und die Änderungskündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Hierfür haben Sie drei Wochen nach Zugang Zeit.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  36. Daril

    Hallo ich bin imir tvöd tätig und habe derzeit einen unbefristeten arbeitsvertrag in die entgelgruppe bekommen. Grund dieser einguppierung war das ich vorher als Freiberufler für den Bund tätig war , leider stellte sich raus das ich Scheinselbständig war und wurde somit als fester Mitarbeiter eingestellt. Jetzt aber will der Bund hin gehen und mir einen aussertariflichen arbeitsvertrag geben. Darf er das einfach so ? Oder kann ich mich auf meinen jetzigen arbeitsvertrag berufen und den neuen Arbeitsvertrag einfach nicht annehmen?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daril,
      Arbeitnehmer können nicht dazu gezwungen werden, einen Änderungsvertrag gegen ihren Willen anzunehmen. Da wir die konkreten Klauseln und Konditionen Ihres Arbeitsvertrages nicht kennen, wäre es ratsam, mit der Klärung der Angelegenheit einen Arbeitsrechtsanwalt zu beauftragen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  37. B.

    Guten Tag,

    ich befinde mich seit 17 Jahren in einem festen Angestellten Arbeitsverhältnis in einer leitender Funktion in einem Beratungsdienstleistungsunternehmen. Ich beziehe ein variables Gehalt – bestehend aus Fixum – individuelle persönliche Provision – Teamprovision Anfangs von 3 % bis die letzten 3 Jahre 7,5% und eine Unternehmensgewinnbeteiligung von 3%.

    Jetzt möchte man mich zu Januar 2017 von der Position – aufgrund einer Nichtumsatzzielerreichung in 2016 – obwohl ich schwer krank war zu Ende 2015/2016 – Auszeit 2,5 Monate – herabstufen – meine Gehaltssituation deutlich reduzieren und den vollständigen Verzicht der Teamprovision und die Unternehmensbeteiligung durchsetzen.

    Ist das gesetzlich möglich und durchführbar – auch aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit und über 16 Jahre ein deutlich höhere Zielerreichung ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B.,
      der Gesetzgeber erlaubt es uns leider nicht, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht zu wenden. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beurteilt an der Details, welche Maßnahmen Ihrerseits eingeleitet werden könnten und wie erfolgreich diese wären.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  38. Frau Groß

    Guten Tag!
    Vor 5 Monaten habe ich eine neue Arbeitsstelle angefangen, es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. In einem Monat endet meine Probezeit. Nun hatte ich ein Personalgespräch, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man sich aufgrund meiner Leistung noch nicht so sicher ist und deshalb den unbefristeten Vertrag in einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag ändern möchte. Ist dies zulässig? Ich befürchte, falls ich nicht unterschreibe, noch in der Probezeit gekündigt werde.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Groß,
      grundsätzlich besagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass die nachträgliche Befristung eines zunächst unbefristet abgeschlossenen Arbeitsvertrages nicht zulässig ist. Ihr Arbeitgeber würde sich jedoch rechtskonform verhalten, wenn er Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von mindestens 2 Wochen beendet. Er dürfte auch eine aufschiebend bedingte Wiedereinstellungszusage machen und im Rahmen dieser eine längere Kündigungsfrist veranschlagen, um zu testen, wie sich Ihre Leistung entwickelt. Hierauf ist in der schriftlichen Kündigungserklärung hinzuweisen. Welche Möglichkeiten Sie haben, um sich hiergegen zu wehren, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  39. T. Gut

    Ich arbeite im öffentlichen Dienst 20 std aufgeteilt auf ungerade Woche 2 Tage, gerade Woche 2 1/2 Tage. Die Reduzierung von 40 auf 20 std erfolgte meinerseits aufgrund von Mobbing. Im April starb meine Kollegin, seither erfolgte keine Nachbesetzung, obwohl diese zugesagt wurde/ keine Einsparung.Mein Abteilungschef will meine Arbeitstage ändern,Mo bis Fr jeweils 4 Stunden. Seit September arbeitet ein Lehrling im Ausmaß von 40 std u im Jänner wird eine mind 20 std Kraft beginnen. Kann er meine Arbeitstage ändern, aus privaten Gründen als auch gesundheitlichen Gründen ist die jetzige Regelung wichtig , die besteht seit min 6 Jahren.ich arbeite seit 17 Jahren im Betrieb.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Gut,
      einseitige Vertragsänderungen sind laut Arbeitsrecht grundsätzlich nicht erlaubt. Es kann jedoch durchaus zu einer Änderungskündigung kommen. Hierdurch erhalten Sie arbeitgeberseitig die Möglichkeit, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Tun Sie dies nicht, könnte der Verlust Ihres Jobs folgen. Sie haben in diesem Fall die Option, Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierbei ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt um Unterstützung zu bitten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  40. Frau Turin

    Hallo! Ich habe einen ohne Sachgrund auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. Vereinbart war eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Jetzt möchte ich meine Wochenarbeitszeit auf 85% reduzieren, ob der Arbeitgeber dem zustimmt, steht noch nicht fest. Meine Frage: Sollte der Arbeitsgeber zustimmen, wird dann automatisch aus meinem befristeten ein unbefristeter Vertrag, weil sich Änderungen ergeben haben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Turin,
      obwohl inhaltliche Änderungen vorgenommen werden, könnte es sein, dass die Befristung erhalten bleibt. Dies hängt davon ab, ob die Modifikationen in Korrelation mit einer etwaigen Vertragsverlängerung stehen oder nicht. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in diesem Gebiet.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  41. Braun T.

    Hallo , ich habe einen unbefristeten Teilzeitvertrag mit 30 pro Woche. vor 6 Jahren wurde erstmal ein befristeter Änderungsvertrag auf Vollzeit geschlossen , ( wegen Übernahme als Arbeitschutzbeauftragter ). Dieser Vertrag wurde immer für ein Jahr nun schon das 6 mal verlängert . …. Nun ergab es sich das der AG es versäumt hat , hat mir den neuen Vertrag 2 Monate nach Vertragsende zur rückwirkenden Unterschrift vorgelegt . . . . .. habe Ihn nicht unterschrieben und gehe von einer stillschweigenden Verlängerung nun UNBEFRISTET aus , Kopie des Angebotennen neuen Vertrages samt Unterschrift AG vorhanden . . . nach gesetz ( TzBfG )sollte ich jetzt auch in VOLLZEIT unbefristet Beschäftigt sein . gruß und danke

    1. Braun T.

      achso , er l( AG ) läßt mich unbehälligt weiter Vollzeit arbeiten .
      gruß

  42. Andreas

    Guten Tag, meine Frau und ich sind beide Arbeitstätig. Wir haben einen 3 Jahre alten Sohn. Meine Frau arbeitet in einer Bäckerei dh. sie muss auch Samstags arbeiten. Bisher klappte das ganz gut da ich ja zu Hause war. Meine Firma hat nun beschlossen trotz Firmeninsolvenz meine Arbeitszeit befristet auf 3 Monate zu erhöhen. Dadurch müsste ich aber ebenfalls Samstags Arbeiten und wir hätten keine Betreuung für unseren Sohn. Ich habe mich bisher aus diesem Grund geweigert dieser Änderung zuzustimmen. Nun wird mir mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wenn ich nicht unterschreibe. Im Klartext wollen sie mich entlassen weil ich mich der Anweisung nicht füge. Darf mein Arbeitgeber mich einfach so entlassen? Sollte ich der Änderung zustimmen verletze ich damit aber meine Aufsichts und Fürsorgepflicht gegenüber meinem Kind

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,
      ob eine Arbeitzeitänderung erlaubt ist, hängt von der Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Geht aus diesem hervor, dass eine solche Abänderung prinzipiell erfolgen könnte, wird es vermutlich schwer, sich dagegen zu wehren. Schauen Sie auch nach, ob womöglich ein Tarifvertrag gilt. Womöglich werden Sie auch hier fündig. Sind die Formulierungen umfassender, kann die Arbeitsänderung arbeitsrechtlich durchaus zum Direktionsrecht des Arbeitgebers zählen. Ob in Ihrem Fall das billige Ermessen und damit ihre besondere persönliche Situation angemessen berücksichtigt wurde, kann am besten ein Rechtsanwalt beurteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  43. Christian T.

    Moin moin, meine Frau bekommt von ihrem Chef einen Änderungsvertrag über Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 17 auf 11 Stunden. Gleichzeitig stellt er eine neue Kollegin eine, die ihre fehlenden Stunden mitmachen soll. Ist das so rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,
      eine Änderung des Arbeitsvertrages kann nicht einseitig geschehen, sondern bedarf der beiderseitigen Zustimmung. Ist Ihre Frau nicht einverstanden und sollte gekündigt werden, kann Sie sich innerhalb von 3 Wochen dazu entschließen, Kündigungsschutzklage einzureichen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagt, wäre es jedoch sinnvoll, einen Rechtsanwalt um seine Einschätzung der Lage zu bitten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  44. Ahmed

    Hallo
    Ich arbeite seit 10 Jahren in eine große Unternehmer ,vor paar tag habe ich verfahren das ich andere Abteilung suchen müssen ?gründ ist paar Mitarbeiter waren bei Betriebsrat und haben sich über mich beschwert !personal Chef hat mir geredet(bist ein gute MA.uuuu. aber kein Grund gegeben oder Betriebsrat hat mich nicht angehört oder gefragt ???was kann tun,weil ich weiß genau habe nicht gemacht ..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ahmed,
      Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihrer Versetzung zu widersprechen. Dabei sollten Sie darauf achten, schriftlich vorzugehen und bedeutende Gründe anzuführen, die einer solchen Maßnahme entgegenstehen. Wichtig ist hierbei, dass dieses Schreiben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat erhalten. Darüber hinaus können sich natürlich auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheiden. In jedem Fall kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr sinnvoll sein. An diesen sollten Sie sich bei weiteren Fragen wenden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  45. Lisa

    Hallo, meine Frage basiert auf meinem 3. Änderungsvertrag.
    Ich bin seit einem Jahr Standesbeamtin, seit dem übernehme ich die Vertretung für Urlaub und Krankheit im Standesamt. Weil ich die Tätigkeit nicht zu 100% ausübe, ist meine Chefin der Meinung, dass ich nicht danach eingestuft werde. Diesbezüglich soll ich ein mal im Jahr 100€ Brutto mehr Geld erhalten. Ich habe nicht darüber nachgedacht und den Vertrag ohne weiteres unterschrieben.
    Wie komme ich aus diesem Vertrag wieder raus? Kann ich irgendwaß tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,
      prinzipiell haben Sie immer die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag binnen der im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfrist zu beenden. Vorher empfiehlt es sich jedoch unter Umständen mit Ihrer Vorgesetzten über Ihr Anliegen zu sprechen, womöglich erzielen Sie hier eine Einigung. Gelingt eine einvernehmliche Einigung nicht, könnte auch eine Rechtsberatung hilfreich sein.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  46. Holger

    Ich habe vor 3 Monaten auf Grund eines sehr guten Vertrag unterschrieben und meine alte Stelle zum 30.6.
    gekündigt. Jetzt nach einem Monat wird mir rückwirkend ein neuer Vertrag vor gelegt, den ich nie zugestimmt hätte. Ich befinde mich derzeit in Probezeit. Wenn ich nicht unterschreibe wäre ich Arbeitlos, kann aber auch nicht eine ca, 30% Kürzung verkraften. Was tun? Noch paßt Alles bis Ende des Jahres aber dann kommt die grosse Trauer.

    Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger,
      ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig geändert werden. Abänderungen bedürfen demnach Ihrer Zustimmung. In Ihrem Fall empfiehlt es sich wahrscheinlich, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Er klärt mit Ihnen, welche Optionen Sie nun haben. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Palluotto

        Guten Abend
        Muss die Veränderung von geringfügiger Basis auf Teilzeit ebenfalls schriftlich festgehalten werden? Mein Arbeitgeber behauptet, er hätte die Veränderung bereits aktiv und ich müsse mehr Stunden ableisten diesen Monat, andernfalls würde ich mich ausstellen.
        Gruß, Palluotto

        1. Palluotto

          *Würde er mich ausstellen, hups

        2. arbeitsvertrag.org

          Hallo Pallutto,
          Veränderungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen festgehalten werden, wenn es sich nicht um Aspekte handelt, die nicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers entfallen. Um dies jedoch genauer und konkreter zu bearbeiten, braucht es gegebenenfalls eine Rechtsberatung, die wir an dieser Stelle nicht leisten.
          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Christian R.

    Ich arbeute in einem Sicherheitsunternehmen 10-12 Stunden als Revierfahrer. Jetzt habe ich durch zufall erfahren, das die Firma einen Bereitschaftsdienst mit uns erstellen will. Dieser soll schon am 01.08.16 umgesetzt werden. Wir sollen 12 Stunden in Bereitschaft sein , von denen sie aber dann nur 4 Stunden bezahlen wollen , und die andere Bereitschaft wäre 3 Stunden von denen nur 1 Stunde bezahlt werden soll. Wie gesagt alles nur durch zufall erfahren. Müssen wir das so hinnehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,
      auch Bereitschaftsdienst ist in der Regel Arbeitszeit, die vergütet werden muss. Wie hoch der Stundenlohn ausfällt, sollte sich aus einem eventuell zutreffendem Tarifvertrag oder Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. In beiden müsste ggf. ebenfalls vermerkt sein, ob Sie sich grundsätzlich zur Ableistung Ihrer Arbeitszeit in Form von Bereitschaftsdienst verpflichtet haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  48. Hermann M.

    Hallo,
    Ich arbeite seit 18 Jahren in einer Firma und arbeite täglich 8 Std. Nun wurde meine Firma an einen anderen Unternehmen verkauft. Es werden die alten Arbeitsverträge 1zu1 übernommen mit allen Rechten und Pflichten.
    Demnächst soll ein Änderungvertrag kommen das man nur noch 7.5 Std. täglich arbeiten soll anstatt 8 Stunden.
    Ist das erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herrmann,
      im Zuge eines Betriebsüberganges erlaubt die deutsche Rechtsprechung die Ausfertigung und Vorlage eines Änderungsvertrages. Sie müssen diesem nicht zustimmen, erhalten jedoch ggf. eine Änderungskündigung. Gegen diese könnten Sie unter Umständen eine Änderungsschutzklage einreichen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  49. R.Gubik

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem und zwar: ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht mit der Einhaltung des Kündigungsfrists zum Ende August 2016 gekündigt heut, also am 29.06.2016. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich für die Restzeit eine andere Tätigkeit aufnehme und er möchte eine Vertrangsänderung einführen. Aber! Auf diesem „Aänderungsvertrag“ steht Anstellungsvertrag und ist gültig ab 02.07.2016. Ich habe jetzt angst, dass ich auf die Nase falle. Was kann ich in dieser Situation machen? Danke im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo R.Gubik,
      Sie müssen einen Änderungsvertrag nicht annehmen, wenn Sie nicht weiter im Unternehmen verbleiben wollen. Welche Konsequenzen Sie zu erwarten haben, wenn Sie sich zur Unterschrift entschließen, darüber gibt Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Auskunft. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  50. Martin G.

    Wie sieht es aus, wenn Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag eine Veränderung der Arbreitsdauer wünschen? Es handelt sich dabei um Mitarbeiter die schon bis zu 20 Jahre im gleichen Betrieb, allerdings immer ohne Arbeitsvertrag beschäftigt sind? Auf diese situation habd ich noch keine Antwort gefunden? wäre glücklich da informationen zu finden, zu erhalten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,
      das Nachweisgesetz (§ 2) schreibt vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen spätestens einen Monat nachdem Sie Ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, die wesentlichen Bestandteile zu verschriftlichen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen hat. Dazu zählt unter anderem auch die Arbeitszeit. In der Regel ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und zu versuchen, einvernehmlich eine Reduzierung der Arbeitszeit zu erwirken. Gelingt das nicht, bleibt häufig nur der Weg zum Anwalt.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Kathy

        Hab mit. Interesse den Artikel gelesen. Wie verhält es sich aber wenn der AG seine Arztpraxis verkauft und die Mitarbeiter nur mündliche Verträge hatten. Ist es dann nicht ein Änderungsvertrag mit dem neuen Praxisinhaber? Wie sieht dieser aus?Danke im Voraus!

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Kathy,

          normalerweise könnten Änderungsverträge auch mündlich geschlossen werden. Wie der neue Arbeitgeber das handhabt, können wir nicht sagen.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

        2. Neumann

          Guten Tag,
          Ich arbeite in einem Krankenhaus was bisher in kirchlicher Hand war, letztes Jahr wurde dieses durch einen privaten Träger übernommen.
          Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
          Darf mein neuer Träger mir einen Änderungsvertrag schicken in dem sein eigener „Haustarifvertrag“ steht, der Haustarifvertrag wäre zum Nachteil des Arbeitnehmers. Muss man das unterschreiben oder kann man darauf bestehen das der alte Vertrag bestand hat?

      2. David

        Frage : alle Mitarbeiter müssen 40 std die Woche absolvieren. Ein Mitarbeiter hat mit einverstanden der Geschäftsleitung sein Vertrag auf 38 std reduziert, und darf per Überstunden bis zu 40 std die Woche arbeiten und die gesammelten Überstunden monatlich mit Freizeit Ausgleich abbauen. D.h im Monat 8 Überstunden= 1 „Urlaubstag“ x 12 = 12 Tage jährlich. Die restlichen Mitarbeiter müssen weiter die 40 std absolvieren und dürfen nur auf Aufforderung Überstunden leisten. Wenn dann mal Überstunden dazu kommen, dürfen diese meist nicht in vollen Tagen mit Freizeit ausgeglichen werden.

        Ist dieses Vorhaben des Unternehmens gesetzlich zulässig ?

        Lg David

    2. Lea

      Hallo,
      Ich hätte eine Frage. Was ist wenn man einen Vertrag mit einer Firma geschlossen hat und eine andere Firma kauft diese Firma, muss man dann den Vertragsbeginn ändern? Oder kann man den alten Vertragsbeginn beibehalten?

      Mit freundlichen Grüßen

      Lea

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