Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.

Verträge werden im Arbeitsrecht dazu abgeschlossen, die Bedingungen des Geschäftsverhältnisses festzuhalten. Hierauf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen, verstößt die andere Seite gegen ihre Pflichten.

Da Arbeitsverträge erst durch deckungsgleiche Willensbekundungen zustande kommen, kann ein Vertragspartner maßgebliche Arbeitsbedingungen in der Regel im Nachhinein nicht einfach ändern.

Hier schiebt das Arbeitsrecht allzu freien Auslegungen einen Riegel vor. Doch wann wird eine Arbeitsvertragsänderung fällig? Braucht es einen Änderungsvertrag, wird die Arbeitszeit herauf- oder herabgesetzt? Wir geben Tipps rund um das Arbeitsrecht.

Kompaktwissen: Änderung des Arbeitsvertrags

Welche Gründe gibt es für die Änderung vom Arbeitsvertrag?

Typisch ist eine Vertragsänderung, wenn ein Arbeitnehmer eine höhere Position bekleiden, neue Aufgaben bzw. mehr Verantwortung übernehmen soll und dafür mehr Gehalt bekommt. Auch im Rahmen einer Änderungskündigung sind Vertragsanpassungen möglich.

Muss ich einer Änderung zum Arbeitsvertrag zustimmen?

Nein. Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder nicht. Ist die Änderung mit einer Kündigung verbunden, verliert er jedoch unter Umständen seinen Job.

Wie sieht ein solcher Änderungsvertrag aus?

Unser Muster veranschaulicht, wie solch eine Änderung aussehen kann. Die genaue Vertragsgestaltung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Gründe bewirken die Änderung des Arbeitsvertrages?

Ob der Arbeitgeber Ihnen ein Änderungsangebot unterbreitet, hängt in der Regel davon ab, wie weitläufig die vereinbarten Vertragsbedingungen formuliert sind.

Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.
Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter während oder nach der Probezeit an einen anderen Arbeitsort versetzen, braucht er demnach nicht zwingend sein Einverständnis dazu.

In der Regel wird der Ort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft zu erbringen ist, im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Dies geht auch aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 Nachweispflicht) hervor. Dabei muss nicht zwingend nur ein einziger Ort festgehalten werden.

Der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung des Unternehmens kann darüber hinaus Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge einfügen, die besagen, dass trotz eines vermeintlich festen Arbeitsortes Änderungen seinerseits vorgenommen werden dürfen. In diesem Fall braucht es keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Achtung: Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, wo die Arbeitsleistung regelmäßig zu erbringen ist, kommt das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers ins Spiel. Es geht aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hervor und besagt, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf, soweit keine anderweitigen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder gesetzliche Vorgaben gelten. Änderungen dürfen demnach nur unter Einbezug der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und in Abwägung mit den Arbeitgeberinteressen vorgenommen werden.

Muss eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen werden, wenn sich die Arbeitszeit verändert? Obiges gilt für das Arbeitsverhältnis ebenfalls, wenn plötzlich zu anderen Uhrzeiten gearbeitet werden soll: Eine Vertragsänderung vom Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, sind hier keine konkreten Vereinbarungen zu genau diesem Punkt getroffen worden.

Es ist natürlich auch denkbar, dass eine sehr weitreichende Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Haben sich beide Vertragspartner hingegen auf feste Arbeitszeiten geeinigt, bedarf es einer Anpassung des Arbeitsvertrages.

Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?
Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?

Die Änderungskündigung

Nicht immer sind Beschäftigte mit der Veränderung der Arbeitsbedingungen einverstanden, weshalb der Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich geändert wird.

In diesem Fall können Unternehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Änderungskündigung beenden und auf diesem Weg, einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen.

Die Änderungskündigung unterscheidet sich von einer regulären Kündigung darin, dass die Beschäftigung zwar zunächst beendet wird, doch perspektivisch weitergeführt werden soll – allerdings nicht mehr unter den gleichen Bedingungen.

Wie kann der Arbeitnehmer auf solchen Änderungen zum Arbeitsvertrag reagieren?

Legt der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie drei verschiedene Optionen. Für alle drei Fälle gilt: Sie haben längstens drei Wochen nach der Zustellung Zeit, um zu reagieren.

  1. Sie nehmen die Änderungsvereinbarung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag an. Sie arbeiten ab dem Zeitpunkt, der in der Änderungskündigung als letzter Arbeitstag aufgeführt wurde zu den veränderten Konditionen an Ihrem alten oder einem neuen Arbeitsplatz weiter.
  2. Sie nehmen die Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt an, nämlich dass die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Diese Erklärung muss in der Kündigungsfrist bzw. spätestens jedoch nach den bereits erwähnten drei Wochen folgen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). In diesem Fall erheben Sie Klage und lassen ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerechtfertigt und damit wirksam ist. Geht der Prozess erfolgreich für Sie aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie unter den alten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
  3. Sie entschließen sich dazu, den Änderungsvertrag nicht zu unterschrieben, sondern stattdessen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie die Dreiwochenfrist verstreichen, scheiden Sie zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Unternehmen aus.

Entscheiden sich Arbeitnehmer gegen die Änderung von Arbeitsverträgen vorzugehen, sollten sie nicht auf Zeugen verzichten, die im Streitfall den Zugang des Vorbehalts bestätigen können.

Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.
Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Änderungskündigung und einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ja. Der Geschäftsinhaber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit den angestrebten Veränderungen nicht einverstanden ist.

Ein Änderungsvertrag hingegen führt die neuen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis auf, die von dem Arbeitnehmer auch akzeptiert werden. In einigen Fällen wird als Gegenleistung für das Einverständnis auch eine Prämie gezahlt, die den Mitarbeiter milde stimmen soll.

Wie kann der Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag aussehen? Das Muster zeigt es Ihnen

Soll im Arbeitsvertrag eine Änderung vorgenommen werden, entschließen sich Arbeitgeber regelmäßig einen Änderungsvertrag aufzusetzen. Dieser wird ganz unterschiedlich gestaltet, da auch die Gründe des Aufsetzens variieren. Das folgende Muster soll Ihnen einen Eindruck davon geben, wie ein solches Dokument aussehen kann.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]
zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum angeben] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum einfügen] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit einfügen] und endet um [Uhrzeit einfügen].
  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag angeben].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Übrigens: Auch Arbeitnehmer selbst haben das Recht, ihrem Chef eine Änderungskündigung zu übergeben, um bessere Konditionen auszuhandeln. Das ist jedoch ziemlich mutig, risikieren sie damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz und auch die eigene Karriere. Schließlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.

Schlimmstenfalls haben sie zu hoch gepokert und stehen am Ende deshalb ohne Arbeit dar. Ein solcher Schritt ist deshalb genauestens zu durchdenken, um das Risiko zu minimieren. Erfolgreicher sind Sie in der Regel damit, Ihren Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag anpassen zu lassen. Hierzu ist es jedoch nötig, mit dem Vorgesetzten zu verhandeln.

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Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

353 Gedanken zu „Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

  1. Eni

    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit hat, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (eins davon ist):
    Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit mehr als sechs Monaten. Der Antrag des Arbeitnehmers kann frühestens nach Ablauf der sechs Monate gestellt werden.

    Ich habe auch gelesen, dass bei einer Befristung mit Sachgrund (z.B. Vertretung) die Arbeitsbedingungen auch im Rahmen einer Verlängerung geändert werden können, solange die Voraussetzungen der Sachgrundbefristung erfüllt sind.

    Meine Frage:
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund (Mutterschutzvertretung, der Vertrag dauert 4,5 Monate und läuft in 6 Wochen aus). Der wird verlängert mit Sachgrund (Elternzeit vertretung dauert Ca 13 Monate).
    Nun möchte ich die Arbeitszeit von 40 auf 35 Wochenstunden für die Elternzeitvertretung

    Geht diese Reduzierung bei der Verlängerung des Vertrages oder muss ich sechs Monaten warten um die Reduzierung zu beantragen?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eni,

      in manchen Fällen kann ein Arbeitnehmer die Umstellung auf Teilzeit beantragen. Lesen Sie hier § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nach oder erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  2. Emma

    Hallo
    Ich arbeite seit 1.3.1998 ohne Arbeitsvertrag in einem Unternehmen.
    Jetzt bekommen wir alle Arbeitsverträge. Worauf muss ich achten ?
    Mein Einstellungsdatum (1993) ist nicht vermerkt…
    Bisher hatte ich 30 Tage Urlaub. Jetzt wir es als 20 Tage Mindesturlaub und 10 Tage vertraglicher Urlaub betitelt. Dieser soll dann bei Krankheitstagen gekürzt werden können.
    Was ratet Ihr mir…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emma,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  3. Ramona

    Hallo,
    ich arbeite seit Dez 12 in einem Betrieb bei einem Franchise-Nehmer. Damals habe ich 4 Tage/ Woche (im Arbeitsvertrag sind die Tage Mo-Do vereinbart) gearbeitet. Als weniger Arbeit vorhanden war, haben wir 2x gekürzt. Dazu gab es dann eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag (wöchentliche Arbeitszeit von 3×6,5 auf 2x 6,5 Std). Zudem habe ich seit mind. 3 Jahren immer fix Montags und Dienstags gearbeitet. Mündlich hatten wir zuletzt die Arbeitszeit von 8:00 Uhr – 14:30 Uhr vereinbart.
    Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Schicht zukünftig so nicht mehr existieren wird. Er will, dass ich später anfange und länger arbeite – allerdings ist dies aufgrund meiner Kinder (alleinerziehend) nicht möglich – deshalb damals auch die mündliche Zusage von ihm. Ich habe ihm mittgeteilt, dass ich bis max. 14.45 Uhr arbeiten kann und nicht länger. Bin ich trotz dem mündlichen Vereinbarung verpflichtet, die Änderung vorzunehmen ? In meinem Arbeitsvertrag steht: Eine regelmässige Arbeitszeit wird aktuell zwischen 08.00 – 14:00 Uhr von Mo-Do vereinbart. Sollten Sonderfälle eintreten kann dies von der Regel abweichen.
    Ich vermute, dass sie mich loshaben wollen, denn die Aussage war…wenn es dir nicht passt, kannst du ja kündigen !
    Angeblich sind diese Schichtenänderungen aus betrieblichen (finanziellen) Gründen notwendig ! Muss er so etwas nicht irgendwie beweisen ? Also wenn er meine Schicht verlegen will von 8-14.30 Uhr auf 9:30 -16:30 Uhr ? Die Stundenanzahl bei mir würde ja gleich bleiben…
    Zudem habe ich gesagt, er müsse mir die Feiertage bezahlen ! Er meinte, nein, weil ich nur auf Stundenbasis arbeiten würde und ich laut Vertrag keine fixen Tage hätte – wie gesagt laut Vertrag Mo-Do (mündlich schon seit Jahren Mo +Di). Dies ist doch nicht rechtens , oder ?
    Mein befristeter Vertrag ist nun zum 02.12.2017 ausgelaufen (ich hatte 60 Monate Befristung – er meinte, weil es es neues Unternehmen sei). Ich habe einen erneuten befristeten Vertrag nicht unterzeichnet, weil ich doch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen bin !?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  4. Meinhardt

    Hallo Team Arbeitsvertrag.org,
    ich arbeite im Bereich sozialer Arbeit für einen gemeinnützigen Verein. Als ich eingestellt wurde (als Bürokraft) wurde das Büro von einer Sozialarbeiterin geleitetet. Seit ihrer Berentung setzen meine Kollegin und ihre Tätigkeiten fort, sowohl die Inhalte betreffend als auch die Verantwortung. Inhaltlich geht die Arbeit weit über das hinaus, was ein Bürokraft normalerweise leistet. Daher möchte ich, dass unsere Arbeitsverträge angepasst werden. Zum einen möchte ich, dass die Stelle als Sachbearbeiterin festgeschrieben wird, zum anderen auch ein besseres Gehalt. Die Zustimmung vorausgesetzt, wie kann das schriftlich gemacht werden? Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meinhardt,

      welche Möglichkeiten Sie hier haben, können wir von arbeitsvertrag.org schwer beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Erkundigen Sie sich daher am besten bei einem Anwalt, ob Sie Forderungen dieser Art stellen können und welche Erfolgsaussichten Sie dabei haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  5. Jennifer

    Hallo,

    mein Mann hat heute eine Ergänzung Vereinbarung zur Arbeitszeit bekommen. Diese soll auf den 1.6.17 rückwirkend sein. Ist dieses überhaupt möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer,

      in der Regel bedarf es bei Änderungen des Arbeitsvertrages der Zustimmung des Arbeitnehmers. Ob eine rückwirkende Änderung rechtens ist, kann Ihnen im Einzelfall nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  6. Koko

    Guten Morgen,
    seit 2014 bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Zunächst hatte ich einen befristeten Vertrag mit 20 Wochenstunden. Mit der Entfristung habe ich meine Stundenzahl auf 30 erhöht, zu einem späteren Zeitpunkt dann aber wieder auf 25 Wochenstunden gesenkt. Nun habe ich eine Mail meines AGs bekommen, meine Wochenstunden sollen wieder auf die ursprünglichen 20 verkürzt werden. Ist das rechtens? Ein Vertrag bleibt doch entfristet, obwohl sich die Arbeitsstundenzahl ändert, oder?

    Vielen lieben Dank
    Koko

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Koko,

      in der Regel muss jede Änderung des Arbeitsvertrages schriftlich ergehen, ob die Email zulässig ist, ist fraglich. Auch bedarf jede Vertragsänderung die Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob der Arbeitgeber hier korrekt vorgeht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  7. Udo D.

    Guten Tag liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    folgende Frage.

    Ab dem 01.01.2018 soll ich die kommissarische Leitung HR übernehmen und ab 01.05.2018 die Leitung HR. Meine Frage lautet wie gehe ich hier am elegantesten vor.

    Meine Idee war eine Änderung des Arbeitsvertrages. Allerdings liest sich diese durch den doppelten Bezug auf §1 (1) Datum und Position etwas unelegant.

    Auch das Entgelt wird wird in diesen 2 Stufen angepasst. Auch hier würde ich den §4 doppelt anpacken.

    Ebenso verhält es sich mit der Befristung. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 01.05.2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt.

    Rein theoretisch sollte es ja möglich sein all diese Dinge in eine vertragliche Änderung zu „pressen“. Stellt sich für mich doch die Frage, ob es nicht elegantere Wege gäbe und ob die genannenten Doppelnennungen pro Paragraphen überhaupt gültig wären?

    Alternative, die sich mir aufdrängt wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag?!

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    VG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Udo,

      leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der Sie bei der Vertragsänderung sachkundig beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Wolfgang S.

    Hallo in unserer Firma ist vorgesehene alle Mitarbeiter die bisher gem. Arbeitsvertrag 35 Wochenstunden haben auf 40 Wochenstunden anzuheben ohne lohnausgleich . Müssen wir das akzeptieren. Der Betriebsrat rät einen Anwalt aufzusuchen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,

      auch wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Caro

    Guten Tag,

    bei uns wurde ein neuer Arbeitsvertrag verteilt, bei dem sich die Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind von 10 % auf 15 % erhöht haben. Kann man dies einfach ändern und muss man das dann so akzeptieren? Oder kann man dann eine Gehaltsanpassung anfragen?

    Ich bin gespannt auf die Antwort.

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caro,

      bei der Änderung von Arbeitsverträgen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, der prüfen kann, ob eine Gehaltsanpassung angemessen ist. Wenn es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, können Sie sich stattdessen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Sylvia

    Hallo zusammen,
    Meine Frage wäre, hatten eine Betriebsübernahme vor 2 Jahren. Die alten Arbeitsverträge hatte er nicht geändert, und wir haben auch keine neuen bekommen. Nun will er uns neue Verträge geben die sofort ab den 1.12. gelten. Natürlich mit schlechteren Konditionen. Ich habe ein schwerbehindertes Kind mit pflegestufe, darf er mich dann überhaupt kündigen wenn ich den neuen Vertrag nicht Unterschreiben? Und darf der neue Vertrag schon bin in drei Tagen nach Erhalt Beginnen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,

      Es handelt sich hier um eine sogenannte Änderungskündigung. Ob diese Kündigung auch nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig ist, hängt davon ab, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertig sind. Ob dies der Fall ist, kann im Zweifelsfall nur ein Anwalt prüfen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  11. Elesan

    Guten Tag,

    In Absprache mit meinen Arbeitgeber, übernehme ich ab Sept. 2018 eine Leitende Stelle an einem neuen Ort. Heute, also fast 11 Monate vorher bekomme ich den Änderungsvertrag mit der Bitte um baldige unterschriebene Rückgabe. Mir erscheint das ziemlich früh! Wann muss man sowas den frühestens unterschreiben. In der Regel habe ich so einen Änderungsvertrag zeitnah mit dem Tag der Änderung bekommen. Vor allem könnte ja noch viel passieren in dem Jahr und ich arbeite vielleicht in einer anderen Firma… bin ich dann irgendwie gefesselt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elesan,

      die vertraglich festgelegten Bedingungen sind bindend, sobald der Vertrag von den teilnehmenden Parteien unterschrieben ist. So können sich aus dem Vertrag Verpflichtungen ergeben, die einen Stellenwechsel unmöglich machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. heddil

    Hallo,

    ich habe eine kleine Praxis und 2 Mitarbeiterinnen. Eine davon auf Stunden und die 2. hat einen Arbeitsvertrag mit 20 Stunden die Woche. Ich komme finanziell nicht mehr über die Runden, weil die 2.Angestellte nicht auf 20 Patienten kommt. Somit habe ich meine Patienten auch schon abgegeben, nur um keine kündigen zu müssen. Seit 6 Monaten bezahle ich die 2. nach 20 Stunden/Woche obwohl sie oft nur 15 hat. Langsam kann ich dieses Missverhältnis logischerweise wirtschaftlich nicht mehr stemmen. Als ich ihr vorgestern eine Änderungsvertrag vorlegte, mit Bezahlung auf Stundenbasis, sagte sie mir dass sie nicht einwilligen wird. Sie braucht das Geld für Miete und Lebenshaltung und sie hätte deswegen für 20 unterschrieben. Jetzt bin ich mehr wie enttäuscht und entsetzt und weiß nicht ob ich es einfach so ohne Einverständnis durchsetzen kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heddil,

      Änderungen des Arbeitsvertrags benötigen üblicherweise die Zustimmung beider Seiten. Stimmt ein Arbeitnehmer dem Änderungsvertrag nicht zu, bleiben dem Arbeitgeber in der Regel nur die Möglichkeiten, die Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages weiterhin zu erfüllen oder aber den Vertrag komplett zu kündigen. Inwiefern dies für Ihren Fall zutrifft, können Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Isabelle

    Hallo Team Arbeitsvertrag.org,

    auch ich habe mal eine Frage. Mein Mann, der schon seit mind. 20 Jahren in seinem Betrieb(öffentlicher Dienst ) arbeitet hat im Juli aufgrund Personalmangels und ständiger Übertunden seinen Vertrag für drei Monate von 80% auf 100% hochstufen lassen. Nun hat er im Juli seine drei Wochen Sommerurlaub genommen für die er kein Urlaubsentgelt bekommen hat. Der Betrieb bezieht sich auf §21 TVöD ,wonach sich das Urlaubsentgelt auf den Schnitt der letzten drei Monate bezieht und er ja erst seit Juli den neuen geänderten Vertrag hat und somit keine Berechnungsgrundlage vorhanden ist. Es kann doch nicht sein, dass er seinem Arbeitgeber entgegenkommt mit der zeitweiligen Aufstockung und dafür dann Geldeinbußen hat? LG und danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabelle,

      das klingt tatsächlich danach, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Auszahlung von Urlaubsentgelt ist ein Recht, das jeder Arbeitnehmer besitzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Carolin

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Arbeitsvertrag über 38h. Meine Chefin teilte mir dann mündlich mit, das Sie mich auf 35h/ Woche runter setzt. Letztendlich habe ich nur für 30h Lohn erhalten.

    Inzwischen habe ich meine kündigung abgegeben und sie gebeten, das Gehalt zu korrigieren, da mit bis heute keine Vertragsänderung vorgelegt wurde. Nun schreibt sie mir, höchst professionell über Whats App, die Änderung des Vertrages liegt angeblich seit 30.06. in der Praxis. Sie möchte nun das ich die Änderung im Nachgang noch unterschreibe. Was soll ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carolin,
      leider können wir Sie mit Ihrer Frage nur an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen, dieser kann Ihnen genauere Informationen zu Ihren Rechten geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Tanja

    Hallo liebes Team,
    ich habe im Arbeitsvertrag folgendes stehen:“ Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich – sofern Belange dies erfordern – bis zu 20 Überstunden im Monat zu leisten. Überschreiten die insgesamt geleisteten Überstunden sowie Mehrarbeit eine Zahl v. 25 Std., so ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, mit ihrem Vorgesetzten Maßnahmen z. Abbau der geleisteten Überarbeit zu besprechen; dazu wird die Arbeitnehmerin ihren Vorgesetzten von sich aus ansprechen. Diese Überstunden sind m.d. arbeitsvertraglich vereinbarten übertariflichen Vergütung … abgegolten.“ Bei Nachfrage wurde mir mündlich zugesichert, daß keine Überstunden anfallen. Später stellte sich es raus, daß es sehr wohl und reichlich Übst. anfallen, die dann einfach gekappt werden. Vorgesetzter meint, ich wäre zu langsam und komme an meine Grenzen, die anderen Leisten viel mehr, ich solle schneller arbeiten. Was meinen Sie dazu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,
      wenn Überstunden geleistet werden, sollten Sie das unbedingt aufschreiben. Nur so können Sie nachvollziehbar einen Ausgleich fordern.
      Befragen sie jedoch einen Anwalt, bevor Sie Maßnahmen einleiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. sonjaW.

    Ich arbeitete seit ca. 1,5 jahren auf Geringfügigkeitsbasis als Putzkraft in einer Zahnarztpraxis 13 Stunden. die Woche. 3 davon privat bei der Zahnärztin zuhause.
    Und seit ca. 2 Monaten zusätzlich als allg. Aushilfe halbtags vormittags 20 Stunden.
    Da ich extra zum Putzen kommen muss NACH Schließung der Praxis immer, war ich der Annahme, dass der Vertrag auf Geringfügigkeit bleibt und ich für die 20 Stunden einen zweiten habe… für die beiden völlig unterschiedlichen Tätigkeiten . aber statt dessen wurden alle Stunden zusammengezogen, was für mich steuerlich sehr nachteilig ist und ich auch noch die Mehrkosten für den täglichen doppelten Arbeitsweg habe. Die 3 stunden privat möchte ich auch nicht mehr machen, da ich den Vertrag ja mit der Praxis habe und ich glaube, ich bin da gar nicht versichert. kann die mich trotzdem zwingen bei ihr privat zu putzen oder ist das nicht erlaubt . den Vertrag habe ich ja mit dem Unternehmen ? Im “ Vertrag“ ist nur eine Wochenarbeitszeit festgehalten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,
      im deinem Arbeitsvertrag muss der Einsatzort genau geregelt sein. Die Entlohnung der Arbeit richtet sich ebenfalls, nach den geschlossenen Verträgen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrags vorliegen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  17. B., Bea

    Hallo, ich bin in einer Christlichen Organisation als Fahrer im Behindertenfahrdienst tätig und befördere Schulpflichtige Kinder 5 Tage die Woche. Bin auf 450 € angestellt. Bisher wurde uns nur die Besetztzeit vergütet, was auch vertraglich festgelegt ist und 30 Tage Urlaub. Jetzt soll es ab 2018 die Besetztzeit nicht mehr geben und uns werden auch die Leerfahrten bezahlt. Allerdings will unser Arbeitgeber unsere 30 Urlaubstage auf 22 Urlaubstage verkürzen. Jetzt meine Frage…… ist das rechtens und muss ich das akzeptieren?
    lg Bea

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bea,
      bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch mind. 20 Tage im Jahr.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Susanna

    Hallo,
    ich möchte nach meiner Elternzeit wieder Teilzeit mit 25 Stunden in meiner alten Abteilung anfangen.
    Es ist auch eine Stelle frei. Nun möchte mir der Arbeitgeber einen neuen Vertrag unterjubeln in dem festgelegt ist dass ich AT ( Aussertarifliches Gehalt ) was ich vorher nur anteilsweise hatte und eine variables 13 Monatsgehalt habe ( was vorher auch nicht unbedingt so war). Ich bin nun 10 Jahre in der Firma und fühle mich über den Tisch gezogen, weil ich darin keinen Vorteil sehe, im Gegenteil. AT bedeutet ja, das man weiterhin bei allen tariflichen Gehaltserhöhung ausgenommen ist.
    Wie soll ich reagieren? Ich würde gerne nur eine geänderte Wochenstundenanzahl mit dem Vermerk später wieder mehr Stunden arbeiten zu dürfen zu meinem alten weiterhin bestehenden Vertrag zu haben. Gibt es diese Möglichkeit nicht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanna,
      wir dürfen Ihnen keine Empfehlungen aussprechen, wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten sollen. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Sie können sich hierzu jedoch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Anton

    Guten Tag Team Arbeitsvertrag.org,

    ich hätte da auch eine Frage. Mein Arbeitsvertrag von 2006 wird aufgrund eine neuen Position erneuert und bitte um Ihre Hilfe.
    Hier steht nun das mein Arbeitsverhältnis unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung des Mitarbeiters für die vertragliche Arbeitsaufgabe steht. Ich mich dazu verpflichte, sofern der AG mich dazu auffordert diese vom Arzt zu bescheinigen. Zudem entbinde ich den Arzt von der Schweigepflicht wenn es um die Eignung geht und sofern sich eine Nichteignung ergibt, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung erlischt.

    Mein Vorgesetzter meint nun das dies ja auf mich nicht zutrifft, da ich ja schon länger angestellt bin und das nur für Neueinstellungen gilt. Kann man das so glauben und unterschreiben oder setzt man sich damit in die Nesseln?!
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank und Gruß
    Anton

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anton,

      die Klauseln in einem Änderungsvertrag, den Sie unterschreiben, gelten selbstverständlich auch für Sie. Die Länge der Anstellung spielt in nur in manchen Fällen eine Rolle. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Arzt so nicht vertraglich von der Schweigepflicht entbunden werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. JuliKa

    Hallo,
    ich bin als Assistentin der Geschäftsführung unbefristet eingestellt und auch nicht mehr in der Probezeit.
    Aufgrund einiger personeller Veränderungen möchte mein Chef mich nicht mehr als Assistentin sondern als Sekretärin. Neuer Vertrag wäre mit 500€ brutto weniger Gehalt bei gleicher Arbeitszeit.
    Darf mein Arbeitgeber das? Muss er mir nicht eine gleichwertige Tätigkeit anbieten?
    Zumal ich mit meiner beruflichen Qualifikation auch höhere Tätigkeiten im Unternehmen wahrnehmen könnte.

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julika,

      liegt kein Tarifvertrag o. Ä. vor, welcher dies verbietet, ist dies mit einer Änderungskündigung durchaus möglich. Sie können allerdings die Änderungskündigung nicht unterschreiben und im Zweifelsfall dagegen klagen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Sven

    Hallo,

    Mein AG stellt die Aussencenters alle auf Gmbh´s um.
    Dafür sollen wir nun unterschreiben der Arbeitsvertrag wir 1 zu 1 übernommen.
    Dennoch steht in dem Schreiben das wenn ich das nicht unterschreibe ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr möglich ist.
    Nun meine Frage: Wenn ich das nicht akzeptiere (Seit 15 Jahren in dem Unternehmen)und gekündigt werde, steht mir eine Abpfindung zu ?

    Danke im Vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      dies hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab, den Sie haben. Daher können wir dies nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Fred

    Hallo, mein Arbeitgeber hat meinen Jobtitel im Vertrag geändert, ich habe diesem schweren Herzens zugestimmt. Statt eines „Teamleiters“ bin ich jetzt nur noch „normaler“ Manager in meiner Abteilung, was einer Degradierung gleichkommt. Jetzt habe ich Sorge, dass sich aus dieser Zustimmung ggf. rechtlich einfacher weitere Vertragsänderungen ableiten/durchsetzen lassen könnten, wie z.B. Gehaltskürzungen oder Änderungen der Tätigkeit (was bislang noch nicht passiert ist). Ist die Sorge berechtigt? Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fred,

      in diesem Fall müsste der Arbeitgeber im Vorfeld mit Ihnen darüber sprechen. Falls Sie Sorge haben, sollten Sie sich direkt an Ihrem Chef wenden und mit ihm darüber sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. ArbeitsrechtsLaie

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team, mein Chef spielt mit dem Gedanken, die Verträge aller festen Mitarbeiter aufzulösen und uns als freie MA weiterzubeschäftigen. Hintergrund ist, dass die Firma in Schwierigkeiten steckt und die Personalausgaben drastisch senken muss. Frage 1: Wenn ich darauf nicht eingehen will, müsste er mich schon kündigen, oder? Frage 2: Wenn er mir statt der vollständigen Auflösung einen festen Vertrag zu deutlich schlechteren Konditionen anbietet (z.B. 50% vom aktuellen Gehalt für 50% der Arbeitszeit), müsste ich darauf eingehen? Wo wäre hier die Schmerzgrenze?
    Vorab besten Dank für die Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      grundsätzlich müssen Sie gar nichts. Sollte es dem Unternehmen wirtschaftlich so schlecht gehen, dass die Verträge geändert werden müssen, können Sie sich dazu entscheiden, den Vertrag anzunehmen oder nicht. Ein Aufhebungsvertrag ist immer Verhandlungssache. Oftmals können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, welche Konditionen für Sie beide tragbar sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Calvin

    Guten Tag,
    Ich habe ein Problem ich habe vor 2 Monaten angefangen in einem Stall als Stallmeister zu arbeiten. Nun sind in dem Stall 2 Pferde weg gefallen, deshalb habe ich 30 Minuten weniger zu misten (15 Minuten pro Box). Jetzt hatte ich ein Gespräch mit der kassenwärtin und der 2ten Vorsitzenden (was ich schon komisch fand da ich davon ausgegangen bin das meine Vertrags Angelegenheiten nur mit dem ersten Vorstand besprochen werden darf) bei diesem Gespräch wurden mir dann insgesamt 1 Stunde gekürzt dürfen die das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Calvin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Calvin,

      wenn die Arbeit innerhalb der vorgegebenen Zeit dennoch erfüllt werden kann, dürfte dies kein Problem sein. Sie können allerdings darauf bestehen, dass die Arbeitszeit wieder erhöht wird, wenn neue Pferde hinzu kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Aleksej

    Hallo arbeitsvertrag.org Team,

    Darf mein Arbeitgeber meinen abgelaufenen befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristeten Arbeitsverhältnis um ändern?
    Und mich 2 Monate mit einem Schreiben vorher informieren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aleksej,

      wenn Sie diesem Vorhaben nicht zustimmen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Er kann den Vertrag dann nicht einfach verlängern ohne eine Unterschrift von Ihnen zu haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Dani

    Hallo, ein MA fängt am 03.04. mit einer 6 monatigen Probezeit an zu arbeiten, am 14.08. kündigt er fristgerecht zum 31.08. – (U-Tage Anspruch – wäre er geblieben wären 21 Tage gewesen) wie viel U-Tage stehen ihm nun zu ?? lt. meiner Berechnung – 9 aber ich bin mir nicht sicher, ob der angefangene Monat kpl. anrechenbar ist …

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dani,

      dies können wir pauschal leider nicht beantworten, da wir nicht wissen, wie viele Tage dem Mitarbeiter pro Jahr zugestanden hätten. Wären das 21 Tage, hat der Mitarbeiter nach fünf Monaten im Unternehmen einen Anspruch auf 9 Urlaubstage (21 : 12 x 5 = 8,75).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Silke

    Liebes Team,

    ich bin sehr lange in einem Untenehmen und im Laufe der Zeit gab es einige Nachträge zum Arbeitsvertrag.
    Diese haben immer der AN und der AG untrschrieben. Heute habe ich einen bekommen (kleine Lohnerhöhung) ohne das ich unterschreiben soll.
    Meine Frage ist: Müssen beide Parteien einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag unterschreiben ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Gruss Silke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      normalerweise müssen Änderungsverträge von beiden Seiten unterschrieben werden. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber am besten darum, die Änderung formgerecht festzuhalten. So kann es später nicht zu Schwierigkeiten kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Magic

    Guten Tag,

    ich habe soeben durch meine Gehaltserhöhung eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ erhalten.

    Nun ist jedoch ohne vorherige Rücksprache die Mehrarbeit/Überstunden von bis zu 6 auf bis zu 16 Stunden pro Monat abgegolten. Ist dies rechtlich in Ordnung ? Wenn nicht, wie kann ich hier weiter vorgehen ?

    Besten Dank für Eure Rückmeldung

    1. Michael

      Guten Tag,

      ich habe soeben durch meine Gehaltserhöhung eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ erhalten.

      Nun ist jedoch ohne vorherige Rücksprache die Mehrarbeit/Überstunden von bis zu 6 auf bis zu 16 Stunden pro Monat abgegolten. Ist dies rechtlich in Ordnung ? Wenn nicht, wie kann ich hier weiter vorgehen ?

      Besten Dank für Eure Rückmeldung

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Michael,

        jede arbeitsvertragliche Änderungen muss schriftlich festgehalten sein und von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber unterschrieben werden. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält und was Sie bei ordnungswidrigem Verhalten tun können, sagt Ihnen ein Anwalt.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      in diesem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihn darauf aufmerksam machen, dass dies nicht abgesprochen war. Im Zweifelsfall sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Karl-Heinz

    Hallo ,
    Meine Frau hatt nen Änderungsvertrag bekommen ohne Namen der Firma und ihren Name und sogar ohne Datum ist das rechtens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl-Heinz,

      in einem Vertrag müssen beide Parteien genannt werden. Andernfalls ist es nicht gültig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. markus

    Hallo in die Runde,
    ich hätte ein paar Anliegen und hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
    Mein AG hat mir einen neuen Vertrag erstellt, worin folgendes steht:

    – in der Überschrift: Änderungsvertrag
    – Firma Adresse
    – Privat Adresse
    – … wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen…

    (habe versucht die Form zu imitieren)

    1Frage: ist es nun ein Änderungsvertrag oder ein neuer Vertrag?

    Des Weiteren werden in diesem Vertrag neue Absätze gebildet und nicht die alten geändert.
    2Frage: ist das im Änderungsvertrag so zulässig?

    Zum Schluss, bekomme ich eine neue Personalnummer und wurde bei der KK abgemeldet und neu angemeldet, weil ich vom Lohngefüge nun ins Gehalt rutsche.
    Das würde vielleicht bedeuten, dass sich meine Betriebszugehörigkeit entfällt. Weil ich jetzt ein Austrittsdatum und dann ein neues Eintrittsdatum bekomme.
    3. Frage: Würden meine Jahre der Zugehörikeit entfallen oder zählt immer er ERSTEINTRITT der auch vermerkt ist? Allerdings ist er nur auf meinen Gehaltszetteln erkennbar, nicht im neuen Arbeitsvertrag.

    bin mir irgendwie sehr unsicher 🙁
    Ich würde mich über euere Hilfe sehr freuen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo markus,

      da hier viele schwierige Punkte vorliegen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Aus der Ferne können wir die Zulässigkeit des Vertrags nur schwer einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Mia

    Hallo liebes Beraterteam,

    meine Situation ist folgende, ich habe einen unbefristeten Vertrag. Nach meiner Elternzeit wurde mir eine Stelle in der gleichen Firma unbefristet als Technischer Redakteur angeboten und der Vertrag entsprechen dieser Stellenausschreibung ausgestellt und vor mir unterschrieben. Tatsächlich arbeite ich aber von Beginn an in entsprechender Abteilung aber als Projekt Manager für Übersetzungen (da dies damals besser passte und ich dem auch gerne zugestimmt habe). Nun gehe ich wieder in Elternzeit und habe folgende Fragen:

    Worauf habe ich nach Rückkehr aus der Elternzeit (nach 10 Monaten) Anspruch? Auf die Stelle als Technischer Redakteur oder als das was ich seid 2 Jahren tue? Raten Sie mir nachträglich zu einer Änderung des Arbeitsvertrages?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      normalerweise gilt das, was in Ihrem Vertrag steht. Auf der anderen Seite können Sie sich ggf. auf Ihr Gewohnheitsrecht berufen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Ihren Fall dann bewerten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Susan

    Ich habe mal eine Frage.
    In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich am 3. Tag einer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Vorher darf man nach Anruf auf der Arbeit ohne ärztlichen Attest zu Hause bleiben.
    Nun will der Arbeitgeber, das ändern. Ich soll unterschreiben, dass ich ab dem ersten Tag eine Bescheinigung brauche. Muss ich das unterschreiben?
    Würde mich über eine Auskunft freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susan,

      Sie müssen dies nicht unterschreiben, das bleibt Ihnen überlassen. Rechtlich ist aber wohl gegen diese Änderung nichts einzuwenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Dona

    Hallo,
    Ich arbeite immer abends von 16 Uhr bis 22.30. In meinem Vertrag steht bestimmte Arbeitsort. Mein Arbeitsgeber will fur nachste Monat mein Arbeitszeit ( am 08 Uhr -14.30 Uhr) und mein Arbeitsplatz wegen Vertretung wechseln. Leider passt mir nicht morgens arbetein und gefallt mir andere Platz auch nicht. Darf er es ohne mein Einverstandnis wechseln?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dona,

      Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag ein Arbeitsort festgehalten ist, darf Ihr Chef diesen nicht einfach ändern. Ähnlich verhält es sich mit der Arbeitszeit. Hier kommt es darauf an, was dazu in Ihrem Arbeitsvertrag bestimmt ist. Ist festgelegt, dass Sie Abends arbeiten, kann auch hier Ihr Chef nicht einfach Änderungen vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. mustafa

    hallo da sich mein posten und gehalt bei meiner arbeitstelle geändert hat habe ich einen neuen vertrag bekommen bin aber immer noch fast 2 jahre bei der gleichen firma wird bei der neuen geänderten vetrag nun wo eingestell ab : der datum ab neuen vetrag oder immer noch der datum wann ich bei dehnen angefrangen habe damals stehen müssen . bitte um antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo mustafa,

      Ihre Betriebszugehörigkeit wird durch den Änderungsvertrag nicht berührt. Dieser klärt nur vertraglich, welche Änderungen ab sofort für Sie gelten. Er muss also das Datum angeben, ab dem die Änderungen eintreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Helga

    Danke für die Antwort meiner letzten Frage.
    Eine Frage habe ich aber noch.
    Ich bekomme anlässlich des 20 jährigen bestehens der Praxis einen Treuebonus.
    Kann dieser Bonus einen Teil des Gehaltes ausmachen??

    Mit freundlichen Grüßen
    Helga

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga,

      normalerweise wird ein Bonus als Zulage zum Gehalt gewährt. Vorgaben hierfür finden sich in der Regel auch in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Johanna

        Hallo,
        ich würde gerne einmal wissen, ob man die Aufforderung sich in ein ruhendes Arbeitsverhältnis zu begeben, als Vertragsänderung bezeichnen kann.
        Mit freundlichen Grüßen

  36. Sarah

    Hallo zusammen,

    Ich habe da auch eine Frage:
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag bis zum 31.12.2017 und gehe ab 08.11.2017 in Mutterschutz.
    Mein Betrieb zieht im Zeitraum vom 01.11.2017-01.06.2018 Stückchenweise um. Wir haben jetzt alle einen Änderungsvertrag bekommen den wir innerhalb drei Wochen unterschreiben sollen, falls wir bereit sind mit an den neuen Einsatzort zu gehen. Wenn wir diesen Änderungsvertrag nicht unterschreiben bekommen wir eine Änderungskündigung, allerdings steht nicht in den Formular auf wann. Jetzt ist meine Frage wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreibe, kann ich vor meinem auslaufendem Vertrag schon gekündigt werden?

    Liebe Grüße Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      eine Änderungskündigung ist nicht auszuschließen. Kommt es dazu, können Sie aber, wie bei einer gewöhnlichen Kündigung, mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Helga

    Hallo,
    ich arbeite seid 25 Jahren in einer Arztpraxis für 2 Ärzte.
    !992 wurde mit mir eine wöchentliche Arbeitszeit von 17,5 Std. pro Arzt vertraglich vereinbart.
    Dabei wurde nie von einem Stundenlohn geschrieben, sondern immer nur ein Gehalt für die vereinbarte Arbeitszeit.
    Im Laufe der Jahre, erhielt ich mehrere Änderungsverträge bezüglich Lohn und auch Jahresurlaub.
    Eine Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde nie in einem Änderungsvertrag erwähnt.
    Jetzt versucht man mir einzureden, dass mit Einführung des Mindestlohnes sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Std. pro Arzt erhöht hätte, da wenn ich mein Gehalt durch 8,84 € teile sich jeweils 20 Std ergeben.
    Ist das so richtig???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga,

      das ist nicht richtig. Eine Änderung der Arbeitszeiten ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Vertragsveränderung vorgenommen wird. Arbeiten Sie plötzlich mehr Stunden und das Gehalt bleibt gleich, klingt das nach unfeinen Methoden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Ellen

    Hallo,

    ich bin auch MTA in einem Zentrallabor dass zur Zeit noch rund um die Uhr besetzt ist. Vor ca 4 Jahren wurden wir und ein Partnerkrankenhaus an ein Großlabor-Unternehmen „outgesourct“.
    Jetzt haben wir mal ganz nebenbei und bisher ohne offizielles Schreiben erfahren, dass zu Anfang Juli der Standort in dem Labor, in dem ich arbeite zum reinen Tagbetrieb verkürzt werden soll… Die genauen Uhrzeiten sind noch nicht sicher, oder will man uns nicht mitteilen! Wir wissen auch nicht an welchen Standort und wir versetzt werden oder wie dort unsere Arbeitszeiten sein werden. Ist das so rechtens? Gibt es wenigstens eine zeitliche Frist in der man uns das mitteilen muss? Oder kann der Arbeitgeber am Freitag 30. Juni sagen so ich Montags morgen meinen Dienst anzutreten habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ellen,

      verändern sich Bedingungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind, bedürfen diese Ihrer Unterschrift in einem Änderungsvertrag. Ansonsten besitzt der Arbeitgeber normalerweise ein gewisses Weisungsrecht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Melanie

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    habe ich das richtig verstanden?
    Ein Arbeitsvertrag (Nr.2) , der als Nachtrag einen bereits bestehenden Arbeitsvertrag (Nr. 1) ablöst, löst entsprechend die Inhalte ab. Also gilt zum Beispiel die (kürzere) Kündigungsfrist von Nr. 2 und nicht mehr die (längere) Frist von Nr. 1. Oder vertue ich mich da?

    Freue mich auf die Antwort.
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      wurde Ihr Vertrag geändert und Sie haben diese Änderung unterschrieben, so gilt selbstverständlich im Regelfall der neue Vertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. mathias s.

    Hallo eine Frage,
    ich habe einen arbeitsvertrag mit einer kündigunsfrist von 3 monaten unterschrieben,der vertrag wurde mit meiner unterschrift im punkto lohn abgeändert,eine frist wäre somit verstrichen,ich habe einen aufhebungsvertrag angeboten,mein arbeitgeber willmichnicht davon befreien,was kann ich tun in diesem fall????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo mathias s.,
      uns ist nicht klar, weshalb die Kündigungsfrist verstrichen sein sollte, nachdem in Bezug auf den Lohn ein Änderungsvertrag geschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag bedarf stets der Zustimmung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers. Da Ihr Arbeitgeber dem nicht zustimmt, werden Sie auf diese Weise wohl nicht weiterkommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Diana K.

    Hallo,
    ich habe da eine Frage.
    Ich bin als MTA in einer psychiatrischen Praxis tätig. da habe ich einen Arbeitsvertrag der besagt, daß ich 80 Stunden im Monat arbeiten muss. Also Teilzeit. Desweiteren erhalte ich noch Fahrgeld zu meinem Gehalt.
    Nun wird die Praxis zum 31.05. verkauft. In dem Kaufvertrag steht, daß mich der neue Arzt für mindestens ein Jahr mit den gleichen Konditionen übernehmen muss.
    Nun meine Frage: Wenn ich die Arbeitsstunden reduziere, gilt dann diese ein Jahres-Übernahmeregelung noch? Und wie sieht es mit dem Fahrgeld aus? Der neue Chef will mir das Fahrgeld in der Höhe, in der ich es bekam, nicht zahlen sondern viel weniger, kann er das?
    Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Herzliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,

      bei Betriebsübergang ist der neue Arbeitgeber mindestens für die Dauer eines Jahres gesetzlich dazu verpflichtet, bestehende Arbeitsverträge genauso zu übernehmen, wie der alte Arbeitgeber sie abgeschlossen hat. Wird ein neuer Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber geschlossen, kann dieser in der Regel auch die darin enthaltenen Vertragsbedingungen anpassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Ella

    Hallo,
    Ich arbeite seit 38 Jahren im selben Betrieb, seit 28 Jahren mit 20 Std wöchentlich. Ich möchte nun meine Arbeitszeit auf 10 Std reduzieren und habe einen komplett neuen Vertrag zugeschickt bekommen mit Klauseln über Mehrarbeit, Bereitschaft und pendeln in andere Häuser. Ist das zulässig oder kann ich mich gegen den ganz neuen Vertrag wehren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ella,

      Sie sind nicht verpflichtet, den Änderungsvertrag zu unterschreiben. Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber, dass Sie mit den zusätzlichen Änderungen nicht einverstanden sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ella

        Vielen Dank für die Antwort.
        Ich habe mit meinem Chef darüber gesprochen,……Fazit: ich soll den Vertrag zurück schicken und bekomme die Stundenreduzierung nicht. Nur mit neuem Vertrag

  43. Nur Dich Suat

    Hallo in meinem arbeitsvertrag steht drinnen das ich überstunden mit 25% zuschlägen bezahlt bekomme und nun will mein arbeitnehmer das ich einen veränderten vertrag unterschreibe wo die bezahlten überstunden mit denn 25% entfallen und das in ein teitkonto umgewandelt wird muss ich denn änderungsvertrag unterschreiben ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suat,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt bzw. den Betriebsrat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Aleksandra

    Hallo,

    ich habe ein Gehalt von 2500€ + 800€ Provisionsabschlag jeden Monat. Anfang April haben wir die Meldung bekommen, dass ab dem 01.07.2017 die Abschlagszahlung entfällt und ein Monatsgehalt von 2551€ kommt. Meine Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Quartalsende. Ich habe ein Jobangebot bekommen welches ich ab dem 01.07.17 antreten kann. Habe ich in diesem Fall ein „Sonderkündigungsrecht“?

    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aleksandra,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich einer eventuell möglichen fristlosen Kündigung beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. manuela

    Hallo,

    wollte meine Arbeitszeit ändern und bekomme nun eine komplette Ergänzungen meines Arbeitsvertrages
    und das nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit!
    muss ich die komplette Änderung alles Punkte, außer denen die mir klar sind, was Gehalt angeht tatsächlich akzeptieren?

    vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      ein Anpassungsvertrag ist in diesem Fall nicht unüblich. Sie sollten diesen aber auch nur dann unterschreiben, wenn Sie mit allen Punkten einverstanden sind. Klären Sie problematische Klauseln mit Ihrem Arbeitgeber. Solange der Änderungsvertrag nicht unterschrieben ist, bleiben die Regelungen des alten Arbeitsvertrags bestehen. Sie müssen dabei also nichts überstürzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Janina F.

    Guten Tag
    aufgrund einer Umstrukturierung habe ich per 1.4.17 eine neue Position (bis 31.3.17 war ich Abteilungsleiterin einer Verkaufsabteilung; per 1.4.17 bin ich nur noch Teamleiterin eines Teams in einer Verkaufsabteilung). Dies hat geldlich gesehen sehr grosse Folgen für mich. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich im Mörz besprochen, dass diese Änderung per 1.4.17 für mich ok ist. Den Änderungsvertrag habe ich aber bis dato (7.4.17) noch nicht erhalten. Normalerweise müsste dieser Vertrag rückwirkend ausgestellt werden. Ist es rechtens diesen Vertrag im laufenden Monat (April) einfach zu unterschreiben mit Gültigkeit ab 1.4.17 in Beug auf meine neue Stelle?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Janina,

      normalerweise sollte das kein Problem sein, da auch ein mündlicher Vertrag grundsätzlich gültig ist. Bis zu einem Monat nach vereinbartem Arbeitsbeginn müssen die Vertragsbedingungen nach § 2 Absatz 1 des Nachweisgesetzes jedoch dem Arbeitnehmer spätestens schriftlich ausgehändigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Markus

    Hallo

    Meine Frage bezieht sich auf den Stundenlohn.
    Ich arbeite in Produktion wurde als logistikmitarbeiter eingestellt zu einem Stundenlohn von 9,85 brutto. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich diese Tätigkeit nicht ausführen derzeit. Darf der Arbeitgeber meines Stundenlohn herab setzen auf 9,23 brutto ohne einen neuen Arbeitsvertrag mir vorzulegen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      der Stundenlohn darf nicht ohne weiteres herabgesetzt werden, dazu bedarf es der Aufsetzung eines Änderungsvertrags. Außerdem besteht bei unverschuldeter Krankheit normalerweise das Recht auf Lohnfortzahlung. Dabei wird innerhalb der ersten sechs Wochen der volle Lohn durch den Arbeitgeber weitergezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Thomas

    Guten Tag
    Zwecks Umbau unseres Betriebes, wird unsere zu bewältigende Arbeitsmenge und die damit verbundenen Gesamt-Stellenprozente im Vorfeld gekürzt. Nun wurde jeder aufgefordert einer Persönlichen Stellenprozent Reduktion von 10-20 Stellenprozente während der Umbauphase von knapp 2 Jahren zuzustimmen. Mann will das mit einem Internen Mutation-Formular erledigen. Benötigen wir in dem Fall nicht besser ein Änderungsvertrag mit allen Details? (auch im Fall wenn plötzlich doch noch Kündigungen anstehen sollten) Und was für konkrete Details müssten in diesem Vertrag stehen?
    Danke für eure rasche Antwort
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich der Festlegung von Details im Arbeitsvertrag unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Charlotte

    Hallo,

    ich habe Anfang des Jahres meine Stundenanzahl in Teilzeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber erhöht und circa einen Monat später aufgrund einer neuen Anstellung gekündigt. Auf der letzten Abrechnung meines alten Arbeitgebers ist nun von der Erhöhung der Stunden nichts zu sehen, obwohl beide Seiten den Änderungsvertrag unterschrieben habe. Wie ist hier die Lage? Kann ich die Nachzahlung der Differenz einfordern oder erlischt die Vertragsänderung aufgrund meiner Kündigung?

    LG
    Charlotte

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charlotte,

      generell ist Ihr Arbeitgeber an die Vertragsklauseln des Änderungsvertrages gebunden. Ist darin eine Gehaltsänderung verzeichnet, muss er sich auch an diese halten. Eine später folgende Kündigung hat darauf für gewöhnlich keine Auswirkung. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Max L.

    ich arbeite im fünften Jahr bei einem Arbeitgeber mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Mit Wechsel in eine andere Abteilung wurde mir ein Arbeitsvertrag mit Befristung auf ein Jahr mit der Klausel, dass ich mich vor Ablauf (drei Monate) beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll, vorgelegt. Ich stand so unter Druck, dass ich unterschrieben habe. Nachdem mir bewusst wurde ( ich bin Rollstuhlfahrer ) dass dies arbeitsrechtlich nicht in Ordnung ist, möchte ich nun wissen, welche Möglichkeiten ich habe. Würde ich klagen, wäre es wohl schwierig an diesem Arbeitsplatz weiter zu bleiben, denn die Bedingungen würden ein schwieriges Arbeitsklima schaffen. Bin einfach total verunsichert.
    M.Langanki

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max,

      Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Rechtsanwalt wenden. Wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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