Müssen Sie eine Abmahnung wegen Beleidigung befürchten?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie können eine Abmahnung wegen Beleidigung erhalten, wenn Sie Kollegen oder Ihren Chef unsachlich persönlich angehen.
Sie können eine Abmahnung wegen Beleidigung erhalten, wenn Sie Kollegen oder Ihren Chef unsachlich persönlich angehen.

Im Arbeitsalltag müssen häufig viele Entscheidungen getroffen werden, die mal von größerer Wichtigkeit und mal eher ungeordnet sind. Angesichts verschiedener Aufgabenbereiche sind Arbeitnehmer dabei häufig auf die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten angewiesen – nicht nur im Büro.

Nicht immer sind sich dabei alle grün – das kann auf der persönlichen Chemie oder auch inhaltlich unterschiedlichen Ansichten beruhen.

Ein Wort ergibt dann häufig das andere – wer sich nicht unter Kontrolle hat, riskiert aus diesem Grund schnell eine Abmahnung wegen Beleidigung.

Kompaktwissen: Abmahnung wegen Beleidigung

Wann besteht die Option einer Abmahnung wegen Beleidigung?

Haben Sie beispielsweise einen Kollegen persönlich angegriffen oder inhaltlich beleidigende Äußerungen von sich gegeben, kann eine Abmahnung wegen Beleidigung auf Sie zukommen.

Welche Folgen kann eine Beleidigung am Arbeitsplatz außerdem haben?

Im schlimmsten Fall ist es mit einer Abmahnung nicht getan und Sie müssen sich auf eine fristlose Kündigung einstellen.

Wie sieht eine Abmahnung wegen Beleidigung aus?

Hier finden Sie die kostenlose Vorlage einer Abmahnung wegen Beleidigung.

Beleidigungen am Arbeitsplatz

Nicht jeder Arbeitnehmer berücksichtigt allzeit die Regeln des respektvollen Umgangs miteinander. So mancher reagiert in scheinbar harmlosen Situationen schnell ausfallend und cholerisch, wenn er sich beispielsweise persönlich angegriffen fühlt. Er muss dann mit einer Abmahnung wegen Beleidigung rechnen.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwei verschiedene Arten der persönlichen Herabsetzung von Arbeitgeber, Kollegen oder Kunden:

  1. inhaltlich beleidigende Äußerungen: die Wirkung ergibt sich aus der reinen Formulierung
  2. Formalbeleidigung: bewusst ehrverletzende Aussagen, deren Wirkung erzeugt wird durch Form oder Umstände

Der Chef beleidigt Mitarbeiter – was können Sie tun?

Auch Vorgesetzte stehen bisweilen richtig unter Stress, den sie ab und an direkt in Form beleidigender Äußerungen an ihre Untergebenen weitergeben. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein absichtliches Verhalten handeln. Einige merken gar nicht, dass sie ihr Gegenüber mit ihren Aussagen verletzt haben.

Bei einer Formalbeleidigung ergibt sich die Herabsetzung nicht durch den Inhalt, sondern z. B. aus den Umständen.
Bei einer Formalbeleidigung ergibt sich die Herabsetzung nicht durch den Inhalt, sondern z. B. aus den Umständen.

Wann laut Arbeitsrecht eine Beleidigung vorliegt, ist unter anderem abhängig davon, welcher Umgangston normalerweise im Betrieb gepflegt wird. Denn: Nicht in allen Branchen gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß gleich miteinander um. Während in manchen Unternehmen ein rauer Ton an der Tagesordnung ist, wird in anderen sehr viel Wert auf den Umgang miteinander gelegt.

Hat sich ein Chef richtig auf einen Mitarbeiter eingeschossen und beleidigt ihn systematisch vor anderen Kollegen, kann es sich um Mobbing – speziell Bossing – handeln. Wie Sie hiergegen vorgehen können, erfahren Sie unter anderem von einem Rechtsanwalt. Auch der Betriebsrat ist ein möglicher Gesprächspartner.

Beleidigung am Arbeitsplatz durch Kollegen

Die Hürde für Beleidigungen zwischen Mitarbeitern ist in der Regel niedriger, da sie häufiger miteinander zu tun haben und persönliche Abneigungen hier eher eine Rolle spielen. Viele Arbeitnehmer fühlen sich sicherer, da ein Kollege nicht über die anstehende Karriere entscheidet.

Das heißt jedoch nicht, dass keine Abmahnung wegen Beleidigung zu erwarten ist und sie einen Freifahrtschein haben. Durch herabsetzende Äußerungen wird das Betriebsklima beeinträchtigt und damit eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Dieses Verhalten rechtfertigt deshalb, dass Arbeitgeber wegen Beleidigung abmahnen.

Eine Abmahnung stellt häufig den ersten Schritt der, dem eine Kündigung folgt, wenn der Arbeitnehmer Kollegen oder Chefs weiterhin unsachlich angeht und beleidigt. Besonders sensibel sind Unternehmen in der Regel, wenn Mitarbeiter ausfallend gegenüber Kunden werden.

Wie sieht eine Abmahnung wegen Beleidigung aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Eine fristlose Kündigung folgt auf die Beleidigung, wenn sie besonders schwerwiegend war.
Eine fristlose Kündigung folgt auf die Beleidigung, wenn sie besonders schwerwiegend war.

Eine Abmahnung wird dem Betroffenen in der Regel schriftlich zugestellt, um einen Nachweis des Vorgangs zu haben. Sie führt detailliert auf, wie, wann und wo sich der Abgemahnte falsch verhalten hat und was bemängelt wird.

Darüber hinaus werden auch die Konsequenzen aufgezeigt, sollte der Arbeitnehmer den Schuss vor den Bug nicht ernstnehmen.

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Ort, Datum

Muster einer Abmahnung wegen Beleidigung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
zu unserem Bedauern äußerten Sie sich am [Datum einfügen] gegenüber Herrn [Name einfügen] in einem Meeting mit der gesamten Abteilung wie folgt: „Sie dummer Esel, Sie glauben wohl doch nicht wirklich, dass ich mich von Ihnen herumkommandieren lasse wie ein Tanzbär. Ihren Scheiß können Sie gefälligst alleine machen. Sie können mich mal. Ein beschissenes Wochenende noch.“ Danach verließen Sie vor aller Augen wutentbrannt den Raum inkl. Türschmeißen.

Dieses Verhalten entspricht nicht den arbeitsvertraglichen Pflichten, denen Sie mit Ihrer Unterschrift auf Ihrem Arbeitsvertrag zugestimmt haben. Wir wünschen uns einen respektvollen Umgang unserer Mitarbeiter miteinander, das den Betriebsfrieden wahrt. Hiergegen haben Sie verstoßen, weshalb wir Sie abmahnen.

Wir fordern Sie dazu auf, sich derlei herabsetzende Äußerungen in Zukunft zu verkneifen und Diskussionen sachlich zu führen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, müssen Sie damit rechnen, eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung zu erhalten.

Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden.

Mit freundlichen Grüßen
__________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

__________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Abmahnung erhalten am: __________________________

Das Muster zur Abmahnung wegen Beleidigung können Sie sich auch herunterladen. Es steht Ihnen als .doc und als .pdf zur Verfügung – und zwar ganz kostenlos. Alles, was Sie noch tun müssen, ist die Anpassung des Schreibens an den individuellen Fall. Schließlich gleicht kaum eine Beleidigung der anderen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (79 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Müssen Sie eine Abmahnung wegen Beleidigung befürchten?
Loading...

Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Müssen Sie eine Abmahnung wegen Beleidigung befürchten?

  1. Oikonomou E.

    Ich habe von mein Arbeitgeber die versprochene Weitetbildung verlagt die mir zugesagt würde als ich mein Arbeitsvertrag bekam und gestern würde mir gesagt sie müssen sich noch entscheiden ob es intern gelöst werden kann soll mich mein WBL weiterbilden oder von auswärts jemand einstellen.Auf dem computer….und als ich gesagt habe ich bin interessiert entweder noch als WBL oder Palliativ mich weiterzu bilden habe ich von Heimleiter zu hören bekommen ich sollte erst PFK werden.Ich bin tätig ca.7 Jahren in dem Beruf und habe mich auch als Gerothotherapeutin gualifiziert…bin überwiegen tätig am WE mit PH von verschiedenen Leihfirmen….bewältige die Arbeit und bin kollegial gegenüber jeden neuen und höre so etwas.. verzichte auf die pause damit ich allen gerecht werde ich komme auch nicht dazu pausen zu machen weil es auch nicht geregelt sei von Haus…wenn ich um 13:30 anfange zu Arbeiten gesetzlich ist es vorgeschrieben das ich nach 4 stunden arbeit pause machen kann.. aber um 17:30 kann keine Pause gemacht werden weil Medikamente und Insulin injizieren angesagt sei.Zuständig für 2 Etagen ca.50 Bewohner.. .nach 6 stunden arbeit ist es 19:30 und da sind schon längst ein paar Bewohner hingelegt und man hat noch andere zu pflegen.. und da bleibt nur noch zeit alle Verrichtingen in der Doku auf dem Computer zu erledingen.Arbeite seit Mai da hatte auch von der Leihfirma angefangen und nach 3 Wochen würde ich nachgefragt ob ich dort fest anfangen wollte.Nach viel Überlegungen habe ich zugesagt.. zum schluss werde ich Beleidingt…..Ich leiste mehr als verlagt.Ich soll meine Pausen nehmen.Ich kann nicht alles ändern im Heim hörte ich von PDL… (natürlich zum positiven)…da macht die kollegin um 8:20 schon pause-verweigert Bewohner zu pflegen weil nach ihre Aussage die nicht mag.. transcht die ganze zeit über andere und Sie wird bewundert.. wenn das das neuste modell der pflege seien soll bin ich jahre entfernt….meine Bildung Familier und schulisch würde mir beigebracht alle Menschen zu Respektieren.. manche verdienen mit ihren Verhalten weder Respekt noch Tolleranz…..man lernt nie aus

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert