Abmahnung wegen Krankheit – erlaubt der Gesetzgeber das?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Dürfen Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten? Dieser Ratgeber erläutert es.
Dürfen Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten? Dieser Ratgeber erläutert es.

Manche Arbeitnehmer sind häufiger krank als andere, denn sie leiden an einer chronischen Erkrankung. In diesem Zusammenhang treten immer mal wieder Schübe auf, die plötzlich zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen führen. In diesen Zeiten ist für Betroffene kaum daran zu denken, acht Stunden ihrer Arbeit nachzukommen.

Arbeitgeber sind hiervon häufig nicht sehr begeistert, da sie nicht damit rechnen können, wann ein Mitarbeiter ausfällt. Lieber wäre ihnen in der Regel ein produktiv arbeitender und zuverlässig funktionierender Angestellter.

Die Frage, die sich nun stellt, ist: Darf eine Abmahnung wegen einer Krankmeldung ausgesprochen werden oder gar eine Kündigung? Schließlich steht ein häufiges Fernbleiben von der Arbeit unternehmerischen Interessen entgegen.

Kompaktwissen: Abmahnung wegen Krankheit

Ist eine Abmahnung wegen Krankheit möglich?

Normalerweise können Sie nicht abgemahnt werden, wenn Sie unverschuldet erkranken.

Wann kann ich bei einer Erkrankung dennoch abgemahnt werden?

Reichen Sie die Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu spät oder gar nicht ein und tauchen dennoch nicht auf der Arbeit auf, kann Ihnen eine Abmahnung drohen.

Wie kann eine Abmahnung wegen Krankheit aussehen?

Hier finden Sie ein Muster für eine Abmahnung wegen Krankheit.

Wann darf eine Abmahnung bei Krankheit erfolgen?

Arbeitnehmer funktionieren nicht wie ein Uhrwerk oder ein Computer: Ihre Gesundheit ist anfällig für einen Viren- oder Bakterienbefall und ab und an reicht das Wochenende oder der Jahresurlaub nicht dazu aus, sich zu erholen. Ein Besuch beim Arzt attestiert dann eine Arbeitsunfähigkeit, die unterschiedlich lang dauern kann.

Bei einer Erkrankung handelt es sich in der Regel um einen unverschuldeten Zustand, der nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten des Arbeitnehmers steht. Bestätigt diese ein Arzt, darf laut Arbeitsrecht aus diesem Grund häufig keine Abmahnung wegen einer Krankmeldung erfolgen.
Sie können eine Abmahnung erhalten, wenn die Krankmeldung zu spät erfolgt.
Sie können eine Abmahnung erhalten, wenn die Krankmeldung zu spät erfolgt.

Hierbei handelt es sich um den Regelfall. Anders können Unternehmen vorgehen, die Wind davon bekommen, dass ein solches Attest nur erschwindelt wurde. In diesem Fall kann eine Abmahnung wegen vorgetäuschter Krankheit durchaus rechtens sein. Eine notwendige Voraussetzung hierfür stellt dar, dass der betroffene Mitarbeiter nicht glaubhaft machen kann, wegen einer Erkrankung von der Arbeit fernzubleiben.

Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung

Im Zusammenhang von Krankheit und Abmahnung sind ganz verschiedene Szenarien denkbar, die es auf ihre Rechtswirksamkeit zu klären gilt. Dazu gehört auch die Abmahnung wegen einer fehlenden Krankmeldung.

Arbeitnehmer werden abgemahnt, um auf ein nicht gewünschtes Verhalten aufmerksam zu machen. Arbeitgeber rügen dieses konkret und weisen darauf hin, dass schlimmstenfalls die Entlassung droht, wenn sie dieses noch einmal zeigen. Da es sich bei einer Erkrankung um kein steuerbares Verhalten handelt, dürfen Unternehmen in der Regel keine Abmahnung wegen Krankheit ausstellen.

Wenn Sie hingegen zuhause bleiben, ohne – wie im Arbeitsvertrag vereinbart – eine Krankmeldung einzureichen, sieht das anders aus. In diesem Fall behindern Sie unter Umständen den Betriebsablauf, was den Arbeitgeber zu einer Abmahnung berechtigt.

Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung

Auch der Zeitpunkt, also wann Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, ist maßgeblich dafür, ob Sie mit einer Abmahnung rechnen müssen. Entscheidend ist, worauf Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag geeinigt haben. Dieser darf das Beibringen des Attests schon am ersten Tag fordern.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt in § 5 „Anzeige- und Nachweispflichten“, dass der Arbeitnehmer unbedingt, um während der Erkrankung weiter bezahlt zu werden, unverzüglich mitzuteilen hat, dass er wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann und wie lange diese Phase wohl anhalten wird.

Ist es erlaubt, eine Abmahnung während der Krankheit auszusprechen?

Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist möglich, jedoch nur unter der Einhaltung sehr strenger Voraussetzungen.
Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist möglich, jedoch nur unter der Einhaltung sehr strenger Voraussetzungen.

Nicht immer ist es so, dass ein Arbeitgeber unmittelbar hinter ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers kommt. Manchmal gelangt es erst später an seine Ohren, womöglich zu einem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer gerade erkrankt ist. Dürfen Sie als Arbeitgeber in dieser Zeit abmahnen oder kündigen?

Diesem Prozedere steht nichts entgegen, sofern der betroffene Mitarbeiter beispielsweise als arbeitsunfähig gemeldet ist, jedoch herauskommt, dass er trotzdem arbeiten geht – nur eben woanders. Mit einem solchen Verhalten wird eine der arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt, weshalb eine „Abmahnung wegen Krankheit“ gerechtfertigt ist.

Wie sieht eine Abmahnung wegen Krankheit aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Ort, Datum

Muster einer Abmahnung wegen Krankheit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
leider gaben Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nach der rechtzeitigen telefonischen Krankmeldung vom [Datum einfügen] bis zum heutigen Tag, dem [Datum einfügen], nicht bei der Personalabteilung ab.

Im Arbeitsvertrag haben Sie zugestimmt, die von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung am ersten Tag einzureichen, sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, zur Arbeit zu erscheinen. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten haben Sie dadurch verletzt, dass Sie dies im beschriebenen Fall versäumt haben. Sie erhalten deshalb eine Abmahnung für Ihr Verhalten.

Wir fordern Sie dazu auf, in Zukunft rechtzeitig nachzuweisen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, müssen Sie damit rechnen, mit schwerwiegenderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden. Dabei ist gegebenenfalls auch eine fristlose Kündigung hinzunehmen.

Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden.

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

__________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Abmahnung erhalten am: __________________________

Das Muster zur Abmahnung wegen Krankheit können Sie sich auch herunter­laden. Es steht Ihnen als Word- sowie als Pdf-Dokument ganz kostenlos zur Verfügung. Alles, was Sie noch tun müssen, ist die Modifizierung der Vorlage vorzunehmen. Ein Arbeitnehmer kann schließlich ganz verschiedentlich gegen die arbeitsvertragliche Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung verstoßen.

Grundsätzlich kann auch häufig erkrankten Mitarbeitern irgendwann gekündigt werden. Das Arbeitsrecht stellt Arbeitgebern jedoch große Hürden in den Weg, um Mitarbeiter vor allzu leicht ausgesprochenen personenbedingten Kündigungen zu bewahren. Befürchten Sie zu Unrecht abgemahnt oder entlassen worden zu sein, haben Sie das Recht, sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt (wahlweise einem Fachanwalt) zu suchen. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Abmahnung wegen Krankheit – erlaubt der Gesetzgeber das?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

22 Gedanken zu „Abmahnung wegen Krankheit – erlaubt der Gesetzgeber das?

  1. C.

    Hallo,
    ich habe mich am Freitag telefonisch bei der Firma krankgemeldet und am Montag habe ich die Krankmeldung bei der Firma abgegeben und der Chef will mir jetzt eine Abmahnung geben ist das rechtens oder nicht? Ich hab doch alles richtig gemacht oder?

  2. Jeannette

    Guten Tag , ich war Anfang Mai zur Arbeit gegangen bin nach 1 Stunde wieder nach Hause weil es mir schlecht war dann war ich 3 Tage zu Hause es ging in eine spätschichtwoche. Jetzt nach 3 Wochen wieder das gleiche bin aber in meinen freien Tag zum ARZT UND wieder 3 Tage krank und spätschicht. Woche lief wie sie mit mir an einen Tisch setzten ich suche mir die Krankheit aus.

  3. Jojo

    Hallo,
    Ich war 4 Wochen krankgeschrieben, habe für diese Zeit 2 Atteste bei meinem AG vorgelegt. Nach dem krank hatte ich 2 Wochen Urlaub und dafür habe ich eine Abmahnung erhalten mit dem Inhalt, ich hätte meine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, um meine Urlaubszeit zu verlängern.
    Ist das rechtens?
    Widerspruch auf Entfernen der Abmahnung wurde abgelehnt.

  4. Kai

    Meine Freundin wurde auf Grund eines Wohnungseinbruches zum Gespräch mit dem Arbeitgeber vorgeladen. In diesem erläuterte man, dass dieses Vergehen eine Kündigung nach sich ziehen wird. Ihre erste Abmahnung liegt schon ca. 3 Jahre zurück. Sie hat den Tag an dem bei Ihr eingebrochen wurde umgehend ein ärztliches Attest vorgelegt. Angeblich würde der „Grund“ Wohnungseinbruch nicht als Krankheitstag gewertet werden dürfen. Laut meines Wissens hat der Arbeitgeber gar kein Recht dazu die Gründe einer Krankheit zu hinterfragen. Dieser hat nur von der Ehrlichkeit meiner Freundin profitiert, da Sie umgehend nach Feststellen des Einbruches den Arbeitgeber informiert hat.

    Frage: Wäre in diesem Falle eine Kündigung rechtens?

  5. Kati

    Im November habe ich am 21. Urlaub geplant um meine Voruntersuchung zur OP im Kranken machen zu können.
    Diese ist wichtig um am 25. November operiert zu werden.
    Wie verhalte ich mich wenn ich den Urlaubstag nicht bewilligt bekomme?

  6. Kati

    Hallo,
    Ich bin nun fast drei Jahre in einem Arbeitsverhältnis.
    Im ersten Jahr hatte ich durch den Stress auf Arbeit eine Belustungsdepression bekommen und musste Teilstationär Behandelt werden. Leider wurden daraus fast vier Monate.
    Zwischenzeitlich musste ich auch wieder zum Arzt gehen weil ich merkte das diese Problematik wieder auftrat. Da konnte ich es aber mal mit einer 2oche oder zwei schaffen.
    Anfang diesen Jahres bekam ich die Diagnose Tumor im Ohr. Die Folge: OP.
    Sechs Wochen krank. Davor Influenza.
    Und nun wieder das Problem mit dem Ohr und Ende November OP.
    Ich will ja gar nicht krank sein sondern gesund und arbeiten.
    Und ich hab damit das ich ständig krank bin selber Probleme. Zusätzlich kommen noch immer die Sticheleien der Kollegen.
    Und nun denk ich das ich vielleicht entlassen werde oder zum Chef muss.
    Wie verhalte ich mich nun?

    Kati

  7. Luca

    Hallo,

    Ich hatte heute Frühschicht und mir wurde über den Tag immer schlechter, habe dann zuhause eine Weile geschlafen und wurde trotzdem nicht besser.
    Habe direkt beim arbeitgeber angerufen und mich für den folgetag krankgemeldet.
    Beim Arzt habe ich mir schon einer Termin für den folgetag um 16:15 geben lassen, mein Betrieb schließt um 16:30

    Kann ich so durch zu spätes abgeben der krankenbescheinigung abgemahnt werden?
    Ein anderer Arzttermin war nicht mehr frei.

    LG Luca

  8. Melanie

    Hallo ich bin gerade aufgrund eines erschöpfungssyndrom schon seit 25.10. Krank geschrieben.
    Bereits nach ca 3 Wochen mahnte mich die Kita Leitung an ich müsse die krankmeldung ab sofort ab dem ersten Tag vorlegen nicht mehr am 3. Tag.
    Ich arbeite als erzieherin in teilzeit und war immer engagiert und geschätzt, nun wenn ich aufgrund der Trennungssituation von meinem Mann absolut nicht mehr Belastungs fähig und aufgrund dessen langzeitkrank geschrieben da auch die Kita Leitung meine Chefin bzw Vorgesetzte keinerlei Rücksicht auf meine persönliche Situation genommen hat im Gegenteil sie führte im Büro noch ein Gespräch mit mir das über eine Stunde ging obwohl ich sie im Vorfeld gebeten hatte keine Diskussion mit mir zu führen da ich die ist momentan nicht aufnehmen und verarbeiten kann schon der bloße Tagesablauf mit Begrüßung der Eltern und der Kinder und einem freundlichen Lächeln Fell fällt mir absolut schwer ständig bekam ich Weinattacken und spürte meine fehlende Resilienz Vergesslichkeit Gedankenlosigkeit bedanken Abwesenheit über all diese Dinge informierte ich meine Chefin und bat sie nicht das erste Mal darum meine Arbeitszeiten nicht so weit in den Nachmittag zu ziehen damit ich kündigen Ausgleich Zeit habe mich um meine eigenen Kinder zu kümmern die natürlich genauso unter der Trennung Situation leiden doch dies versagte sie mir auch nicht das erste Mal mit der Begründung sie könne auf meine persönlichen Belange keine Rücksicht nehmen meine Frage nun ist es überhaupt zulässig dass das mein Arbeitgeber mir in meiner psychischen Belastungssituation mit Überforderung überhaupt eine Abmahnung zukommen lässt bzw überhaupt zulässig ist dass er mir vorschreibt die Krankmeldung am ersten Tag vorzulegen da mir dies gar nicht möglich ist meine Arbeitsstelle ist 50 Minuten von meinem Wohnort entfernt was meine Arbeitgeber auch weiß außerdem ist er darüber informiert dass die Krankheitszeit noch länger andauernd und argumentiert damit das betriebliche Belange gestört wurden wobei ich ja momentan gar nicht im Dienstplan eingetragen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      in diesem speziellen Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden, um das Ganze zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Jaqueline

    Hallo.
    Mir ist folgendes passiert: ich war krank und habe mich abgemeldet, vorerst bei uns in der Filiale leider nur schriftlich da ich keine Möglichkeit hatte zu telefonieren. Ich habe drum gebeten nur Bescheid zu geben das ich krank bin und ich mich mittags melde sobald ich anrufen kann. Habe mich dann mittags krank gemeldet und dafür eine Abmahnung erhalten, die ich auch nachvollziehen kann. Mein Problem ist eher das diese krank Meldung nicht mehr anerkannt wird und ich dafür nun meine Urlaubstage opfern musste, ist das alles rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jaqueline,
      § 5 Abs. 1 EntgFG lautet hierzu:

      „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. […]“

      Normalerweise enthält der Arbeitsvertrag oder anderweitige betriebliche Regelungen Anweisungen, wann und wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat.

      Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Situation nicht rechtlich beurteilen dürfen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Fragen Sie ggf. eine Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Dirk M.

    Ich arbeite als Dachdecker und Habe meinen Chef Wochen vorher gesagt das ich am 6.11 eine knie op habe. Heute den 8.11habe ich eine Abmahnung bekommen das ich am 6.11 unentschuldigt gefehlt habe. Krankenschein liegt seit heute früh in der Firma.darf er mich abmahnen? Mit freundlichen Grüßen M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dirk M.,

      der Krankenschein für den krankheitsbedingten Fehltag muss spätestens am darauffolgenden Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Eine Abmahnung ist denkbar, wenn ein schuldhaftes Unterlassen des Arbeitnehmers vorliegt (bspw. wird nicht die sofortige Vorlage verlangt, wenn der Arbeitnehmer zur Behandlung im Krankenhaus lag).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Sebastian Sp.

    Guten Morgen

    In meinem fAll habe ich im Arbeitsvertrag stehen das ich mich zwischen 8-9 melden soll das man krank ist ! Ich hätte aber eine spätschicht die um 12 startet – habe mir die Freiheit genommen bis 11,30 zu schlafen bin dann darauf hin zu Arbeit und war pünktlich da ! Habe aber auf dem Weg zur Arbeit gemerkt das es mir nicht gut geht ! Habe sofort der betreffenden Person gesagt das es mir nicht gut geht und ich lieber zum Arzt gehe – er wünsche mir noch eine gute Besserung und nickte es ab !
    Darauf hin bin ich da direkt zum Arzt

    Jetzt hab ich eine Abmahnung bekommen da ich mich nicht zwischen 8-9 abgemeldet habe – allerdings habe zu dieser Zeit noch geschlafen und die Krankheit ist erst später ausgebrochen!
    Muss ich mich jetzt immer einen Wecker stellen wenn ich spätschicht habe zwischen 8-9 Uhr um zu überprüfen ob ich krank bin ? Damit ich nicht wieder erneut eine krankschreibung verpasse bzw keine neue Abmahnung bekommt ?!

    Lg Sebastian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,

      wenn sich der Sachverhalt nicht mit der Personalstelle regeln lässt, können Sie mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht gegen die Abmahnung vorgehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Lina

    Hallo,

    ich habe eine Anweisung, ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen. Ich habe jedoch meinen Arzt nicht erreicht und bin am 2. Tag hingegangen und mein Arzt hat meinen Attest rückdatiert. Jezt habe ich eine Abmahung bekommen. Das ist doch nicht rechtens oder? Ich habe doch keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit bzw. Termine des Arztes.
    Die Begründung lag darin, dass ich hätte einen anderen Arzt aufsuchen sollen. Habe ich eine Chance dagegen eventuell anzuklagen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lina,

      Ihre Chancen zu klagen, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht darlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Sina R.

    Ich war zwei Tage krank – habe am ersten Tag direkt meinem Chef Bescheid gegeben das ich heute und den nächsten Tag wegen krankheit nicht erscheinen werde. Laut Vertrag brauche ich kein artest. Nun habe ich eine Mahnung bekommen, wegen unentschuldigten fehlen am Arbeitsplatz.
    Ist das rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina,
      eine Mahnung hat keine rechtliche Kraft und sollte als Hinweis des Arbeitgebers gewertet werden. Eine Abmahnung hingegen muss begründet sein und sollte geklärt werden, wenn sie dem Wortlaut des Arbeitsvertrags widerspricht.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Mark

      Guten Tag
      Ich bin krank geschrieben seit 20 Tage … Krankmeldung habe isch schon am erstentag gemacht … und mit folgebescheinigyng auch Bescheid gegeben bis wann bin ich krank und alles geklärt … aber Krankschein habe ich nich gesendet … jetzt habe ich Email von Personalabteilung, sagt mir , ich muss die Krankschein abgegen hätte , ich habe es schon mit dem Post geschikt .. aber was for rechtliche Konsequenzen kann passieren?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Mark,

        wenn die Scheine nicht beim Arbeitgeber eingegangen sind, kann es schlimmstenfalls als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Empathie

    Mein Arbeitgeber hat mich nach einem tag krankmeldung (vom Arzt Attest vorgelegt) mündlich abgemahnt, er halte nichts von Arbeitnehmern, die schon nach zwei Wochen krank sind.Man sucht sich doch nicht den Zeitpunkt der Krankheit selbst aus.

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