Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro entlohnt.
Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 520 Euro (zuvor 450 Euro) entlohnt.

Viele Arbeitnehmer sind in Deutschland in Minijobs tätig. Im Dezember 2016 waren 6,67 Millionen gering entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie erhalten für Ihre Tätigkeit maximal 520 Euro.

Im Rahmen der atypischen Beschäftigung verdienen Minijobber demnach sehr viel weniger Geld als Normalarbeitnehmer. Häufig sind es Frauen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden – ihr Anteil überwiegt.

Im ersten Quartal des Jahres 2015 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale 60,8 Prozent der Minijobber weiblich und nur 39,2 Prozent männlich. Am häufigsten befanden sich unter-25-Jährige in einer geringfügigen Beschäftigung. Anteilig wurden in Jobs wie im Handel sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten geringfügig Entlohnten beschäftigt.

Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag für einen Minijob zu unterschreiben oder in Teilzeit zu gehen, wird in der Regel getroffen, um die eigenen Kinder zu betreuen. Diese nimmt gerade im Kleinkindalter sehr viel Zeit in Anspruch. Nicht immer können sich Normalbeschäftigte kostenpflichtige Alternativen leisten, entsprechend wird die Arbeitszeit reduziert und die Kinderbetreuung selbst übernommen – in Westdeutschland noch häufiger als im Osten der Bundesrepublik.

In diesem Ratgeber erklären wir, worum es sich bei einem Minijob handelt, was die Arbeit als Minijobber ausmacht und welche Aspekte laut Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte enthalten muss.

Direkt zum Arbeitsvertragsmuster für Minijobs

Weiterführende Informationen zum Minijob:

arbeitsvertrag-minijob-stundenbasis-ratgeber

Ar­beits­ver­trag auf Stun­den­ba­sis

Ein Muster zum Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Kompaktwissen: Minijob

Wie hoch darf das Gehalt bei einem Minijob sein?

Minijobber dürfen maximal 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro) monatlich verdienen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, ist das maximale jährliche Einkommen an eine Grenze von 6.240 Euro gebunden.

Haben Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter?

Ja, der Urlaubsanspruch für Minijobber unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei einer 5-Tage-Woche müssen sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Tagen in der Woche, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend (z. B. 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche).

Wie könnte ein Arbeitsvertrag für einen Minijob aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Minijob-Arbeitsvertrag.

Was ist ein Minijob?

Als Minijob, 520-Euro-Job oder auch geringfügige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind oder deren regelmäßige Verdienstgrenze bei monatlichen 520 Euro liegt. Wie viel hierfür pro Woche gearbeitet wird, ist nicht entscheidend. Bei einem für 12 Monate gültigen Arbeitsvertrag, dürfen Arbeitnehmer höchstens 6240 Euro im Jahr verdienen, sofern sie ununterbrochen beschäftigt sind.

Das Besondere am Arbeitsvertrag für einen Minijob ist, dass die Arbeitnehmer weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversichert sind. So sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch in Paragraph 7 vor. Die Arbeitgeber führen zwar einen pauschalen Betrag zur Kranken- und Rentenversicherung ab, die Minijobber sind deshalb jedoch nicht automatisch krankenversichert. Das müssen die Arbeitnehmer selbst übernehmen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs:

  • geringfügig entlohnte Beschäftigung: die gesetzliche Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro monatlich wird nicht überschritten
  • kurzfristige Beschäftigung: das Arbeitsverhältnis ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr)
Bevor Sie einen Minijob-Arbeitsvertrag unterzeichnen, achten Sie darauf, dass bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lohns auch die Zahlung gelegentlicher Beträge berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Urlaubs- oder auch Weihnachtsgeld. Hier besteht die Gefahr, die Entgeltgrenze von durchschnittlich 520 Euro zu überschreiten. In diesem Fall handelt es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, im Rahmen derer Sie der Arbeitgeber unter anderem krankenversichern muss.

Achtung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben und überschreiten beide Arbeitsentgelte zusammen die maximal erlaubte Entgelthöhe, handelt es sich weder bei der einen Beschäftigung noch bei dem anderen um ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis.

Wie finden Sie einen passenden Minijob?

Aushänge, Zeitungsannoncen oder Jobportale: Es gibt viele Möglichkeiten einen Minijob zu finden. Wichtig ist, dass der Nebenjob zu Ihrem Tagesablauf passt. Sind die Arbeitszeiten in der Anzeige nicht angegeben, fragen Sie am besten beim potenziellen Arbeitgeber nach.

Empfehlenswert ist auch die Jobbörse Nebenjob.de. Hier werden zahlreiche Minijobs sortiert nach Stadt angeboten. Zudem können Sie das Angebot nach Ihren Interessen oder Bildungsstand sortieren. Außerdem können Sie auch angeben, ob Sie weitere Sprachen, neben Deutsch, sprechen.

Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze des Arbeitnehmers überschritten wird?

Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.
Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.

Erhält ein Minijob-Arbeitnehmer mehr Geld, als ein regulärer Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht, ist mit dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr als geringfügig Beschäftigter angestellt. Dies hat keine rückwirkenden Auswirkungen.

Nicht in allen Fällen ist diese Grenze jedoch so starr gefasst. Der Gesetzgeber sieht nämlich Ausnahmen in einem gewissen Bereich vor.

Wer nur ab und an und nicht vorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze sprengt, der ist weiterhin geringfügig beschäftigt, auch wenn es gelegentlich zur monatlichen oder jährlichen Übertretung kommt.

Arbeitnehmer im Minijob werden nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb eines maximal drei Monate andauernden Zeitraums mehr arbeiten mussten, weil ein Kollege krankheitsbedingt ausfiel. Das erhaltene Arbeitsentgelt wird für das vergangene Jahr ab Untersuchungszeitpunkt berechnet. Von dieser Regelung nicht betroffen, sind solche Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Höhe des erwartbaren Entgelts grundsätzlich nicht bezifferbar ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte zum Beispiel eine variable Stundenanzahl pro Woche oder Monat enthält.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Noch nicht lange verdienen Angestellte im Minijob 520 Euro. Erst mit denen am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen kam es zur Anpassung der Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter. Im Rahmen der Modifikationen wurde die Geringfügigkeitsgrenze um 70 Euro angehoben.

Erst seit Oktober 2022 verdienen Minijobber 520 Euro und keine 450 Euro mehr.

Darüber hinaus legte das Gesetz auch fest, dass fortan jeder neu eingestellte geringfügig entlohnte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden muss. Der Arbeitgeber entrichtet weiterhin einen Pauschalbetrag, der 15 Prozent des Arbeitsentgeltes beträgt. Der Minijob-Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich ist nun zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 3,9 Prozent verpflichtet.

Nichtsdestotrotz bleibt es den Minijobbern freigestellt, ob sie von dieser Option Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können sich von der Versicherungspflicht auch lösen, indem sie den Arbeitgeber über ihr Ansinnen schriftlich informieren. Den Rentenanspruch reduziert sich entsprechend.

Die Krankenversicherung beim Minijob-Arbeitsverträgen

Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.
Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.

Eingeführt wurde die Krankenversicherung schon im ausklingenden 19. Jahrhundert. Damals wie heute dient sie der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer in Deutschland lebt, muss seit 2009 gesetzlich krankenversichert sein, so bestimmt es der Gesetzgeber.

Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, muss mit nachträglichen „Strafzahlungen“ rechnen. Das bedeutet: Versäumen Sie es, sich krankenzuversichern, haben Sie rückwirkend für jeden Monat einen Betrag von 43 Euro zu entrichten.

Da Arbeitsverträge für einen Minijob die Krankenversicherung nicht abdecken, sind die Arbeitnehmer selbst in der Pflicht. Sie haben die Wahl, ob sie sich:

  • freiwillig krankenversichern (in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder einer privaten)
  • familienversichern
  • pflichtversichern in einer GKV
Die Versicherung von kurzfristig Beschäftigten wie Empfängern von Arbeitslosengeld, die zusätzlich zur staatlichen Unterstützung arbeiten, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben, sollten Sie im Krankheitsfall nicht mit der Zahlung von Krankengeld rechnen. In den ersten sechs Wochen kommt es seitens des Arbeitgebers zwar zur Lohnfortzahlung, doch danach sitzen sie bei einem Minijob auf dem Trockenen. Dann hilft nur noch die Beantragung des Arbeitslosengeldes II weiter.

Die Kündigung vom Minijob – im Arbeitsvertrag folgendes beachten

Wollen Sie Ihren Minijob kündigen oder werden Sie vom Arbeitgeber entlassen, machen Sie über die Rechtslage Bescheid kundig. Schließlich bestehen auch bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.

Egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt, der Gesetzgeber sieht für alle die einheitliche Regelung vor:

Eine Kündigung kann von beiden Seiten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats erfolgen. Sind Sie als interimsmäßige Aushilfe eingestellt, kann Ihr Arbeitsvertrag für die ersten drei Monate eine geringe Kündigungsfrist ausweisen.

Welche Kündigungsfristen bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Länge der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Ebenfalls können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen für einen Minijob festgehalten sein, die niedriger oder höher liegen.

Die Auflösung vom Vertragsverhältnis ist ohne Einhaltung der Frist nur erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(§ 626 BGB)“

Aus welchen Gründen ein Minijob-Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden kann

Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.
Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.

Für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber braucht es einen oder mehrere triftige Gründe. Sie sind dem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Datum, zu dem die Entlassung wirksam wird, schriftlich vorzulegen.

Hat sich ein Angestellter im Minijob einen Fauxpas geleistet, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber eine so genannte Erklärungsfrist einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen.

So lange hat der Arbeitgeber Zeit, die Kündigung auszusprechen. Tut er das, ist er dazu verpflichtet, ihm diesen Fehltritt auch nachweisen zu können.

Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen:

  • Mobbing
  • Diebstahl
  • Ausplaudern von Dienstgeheimnissen
  • Beleidigung und Verleumdung von Arbeitgeber und/oder leitenden Angestellten
  • Manipulation der Arbeitszeiterfassung
  • Bestechlichkeit
  • Vorgaukeln einer Krankheit
  • Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs

Bevor es zur Kündigung kommt, braucht es in der Regel eine Abmahnung. Diese kann auch mündlich erteilt werden und muss nicht unabdingbar vom unmittelbaren Vorgesetzten kommen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es jedem Weisungsbefugten des betroffenen Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird hinfällig, handelt es sich um einen Verstoß, von dem der Arbeitnehmer annehmen muss, dass er eine Kündigung nach sich zieht. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der fristlosen Kündigung zustimmen, bevor sie ausgesprochen wird.

Wollen Sie als Arbeitgeber eine Aushilfe oder einen Minijobber einstellen, oder gehen Sie selbst in Kürze eine geringfügige Beschäftigung ein, kann der Arbeitsvertrag für den Minijob häufig kostenlos im Internet als Muster heruntergeladen werden. Unternehmen ersparen diese wertvolle Zeit und künftige Angestellte können sich mit der Rechtssprache vertraut machen. Auf der Suche nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob finden Sie Muster zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, aber auch bei manchen Rechtsanwälten werden Sie fündig.

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Wie sieht ein Minijob-Arbeitsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Wir stellen Ihnen nachfolgend das Muster eines Arbeitsvertrages für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, es als .doc oder .pdf kostenlos herunterzuladen.

Beachten Sie hierbei: Sie müssen Ihre persönlichen Daten noch eintragen. Erst dann ist der Vertrag vollständig.

 

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.doc)

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.pdf)

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Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

296 Gedanken zu „Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

  1. MB

    Bei uns im Verwandtenkreis ein ähnlicher Fall wie bei Ibrahim.
    Selber Job wie der von Ibrahim seit etwa 01.08.22. Es wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt. Lohnzahlungen schleppend und nur auf wiederholter Nachfrage. Das allgemein schlechte Arbeitsklima und seltsame Unterstellungen seitens des Arbeitgebers lassen Zweifel an der Redlichkeit aufkommen.
    Was sollte man da als Arbeitgeber tun?

  2. Simone

    Ich arbeite seit 10 Jahren im Einzelhandel eines Getränkemarktes im 450 Euro Verhältnis. Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor. Ich habe jetzt in den letzten Monaten Juni + Juli Überstunden gemacht, da eine Mitarbeiterin Krank geworden ist und Urlaubszeit ist. Mein Arbeitgeber hat mir die Überstunden für Juni ausbezahlt und meine 20 Überstunden, die ich im Juli gemacht habe einfach gestrichen. Darf er das?
    Liebe Grüße
    Simone

  3. M

    Guten Tag,
    Folgender Fall:
    Eine Minijobberin hat zum 31.05 gekündigt, hat aber bisher nach ca 7 Monaten immernoch nicht Ihren Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen nur Lohnabrechnungen.
    Sie hat noch Überstunden im Wert von ca 400€ vom Arbeitgeber zu bekommen, dieser will baer nicht zahlen.

    Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall um an das Geld zu kommen auch wenn es keinen Vertrag gibt aber Arbeitsnachweise.

    Vielen Dank

  4. Ibrahim

    Guten Abend,
    Ich habe eine Tätigkeit als Corona Tester ( Minijob) seit 11.02.2022 angefangen. Der Chef hat versprochen Vertrag zu unterschreiben und schicken, hat er aber dies nicht gemacht. Mein Gehalt hat er aber noch nicht gemacht bis jetzt.
    Wie kann ich rechtlich vorgehen? Ich habe Whatsappgeschpräche mit dem als Beweis und auch Unterschrift in der Schicht

    MfG

  5. Klaus-Dieter

    Hallo,
    ich bin seit dem 01.07.2021 Rentner (45 Beitragsjahre /63+11alt).
    Ab dem 01.07.2021 arbeite ich im gleichen Betrieb weiter.Mit einem neuen Arbeitsvertrag.
    Dieser ist ein ganz normaler Vertrag wie für alle Arbeitnehmer. Meiner mit mindestens 35 Stunden
    im Monat.Bis zum Jahresende 2021 habe ich auch in Vollzeit gearbeitet mit allen Abzügen.
    Dies finde ich ja auch o.K.
    Ab dem Januar habe ich nicht mehr so viel gearbeitet und habe ab diesen Monat 450 Euro
    Brutto bekommen und im Netto 360 Euro.
    Mit den Abzug von KV,RV,AV,und RV (9.3%) auf dem Brutto.
    Der Arbeitgeber sagt dazu,daß ich kein Minijob habe, sondern ein Vertrag wie ein ganz
    normaler Arbeitnehmer mit den entsprechenden Abzügen.
    Ist das denn so?.
    Ich dachte immer bis 450 Euro brutto ist alles abzugsfrei.
    Habe mich auch schon woanders erkundigt-aber keiner kann de konkret werden.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich dafür.

    Freundlichst Klaus-Dieter

  6. Angela

    Hallo…

    Ich habe seid 2013 einen unbefristeten Minijobvertrag. Darin sind keine keine Stunden festgelegt, sondern nur der Betrag von 450€. Die neuen Verträge beinhalten eine Reglung von 43Std und die 450€. Jetzt werden alle Verträge auf 40std runter reduziert. Dürfen sie das auch bei meinem alten Vertag, auch wenn keine Std-Angabe besteht?
    Wäre für jede Hilfe sehr dankbar

  7. Barbara

    Hallo, ich arbeite auf 450-Euro-Basis und werde nach Stundenlohn bezahlt. Weil ich mit meinem eigenen PKW Zeitungen zustelle, bekomme ich vom Arbeitgeber einen Fahrkostenzuschuß in Höhe von 40 Euro.
    Nun erklärte mir mein Arbeitgeber ich würde zuviel verdienen, weil die 450 Euro zuzüglich 40 Euro
    zusammengezählt würden. Nach meiner Kenntnis darf ich die 450 Euro netto verdienen und die Fahrtkosten sind steuerfrei, so kann ich 490 Euro monatlich verdienen. Meine Frage: ist das korrekt oder hat sich gesetzlich etwas geändert?

    Vielen Dankim voraus für Eure Antwort.

  8. Sabine

    Hallo. Ich habe einen Arbeitsvertrag für 450 Euro, bei Kündigung steht ich kann 60 Tage zum Quartalsende kündigen, ist das zulässig?
    Das würde heißen wenn wir jetzt Mitte August haben kann ich erst zum Jahreswechsel kündigen?
    Liebe Grüße und danke

  9. Nici

    Minijob langzeitkrank

    Hallo ich habe mal eine Frag ich bin seit mehr als ein Jahr Arbeitsunfähig geschrieben und habe auch nach 6 wochen kein Gehalt mehr bekommen. Das ist alles so richtig. nun ist jedoch meine Frage ich habe nie eine Kündigung von dem Arbeitgeber erhalten, bin ich denn immernoch Angestellt oder falle ich automatisch nach einiger Zeit wegen krankheit raus?

    LG Nici

  10. Lia

    Hallo,
    ich bin seit einem Jahr geringfügig beschäftigt (450€). Aufgrund von Differenzen mit der Geschäftsführung möchte ich nun fristgerecht kündigen. Ich habe dabei noch zwei Fragen.
    1. Habe ich ca. 50 Überstunden geleistet, die ich bisher noch nicht „abfeiern“ konnte und die ich nun gern ausbezahlt bekommen würde. Da wir keine Zeiterfassung haben und ich die Überstunden nur für mich notiert habe, wüsste ich gern, ob mein Arbeitgeber trotzdem zur Auszahlung verpflichtet ist.
    2. Habe ich im letzten Monat (ausnahmsweise) meinen Lohn in Bar erhalten, dabei fehlten allerdings noch ca. 100€. Ist mein Arbeitgeber zur Nachzahlung verpflichtet?

    Vielen Dank im Voraus.

  11. Nina

    Hallo,
    ich bin angestellt auf Minijiob Basis und ich wurde für 4 Schichten in diesem Monat durch die verschlechterte Auftragslage in Folge des Coronavirus freigestellt.
    In welcher Form habe ich Anspruch auf Entlohnung?
    Viele Grüße

  12. Karin

    Karin
    Hallo ,ich habe eine Frage bin als 450€ Kraft eingestellt . Wegen Corina hat die Firma wo ich arbeite geschlossen . Wir sollen jetzt für die zeit Überstunden und Urlaub nehmen ist das rechtens ?

  13. Axel

    Hallo,ich habe eben von meiner Firma in der ich ein 450Eur. Job habe mitgeteilt bekommen Das ich an einem erste Hilfe Lehrgang teilnehmen solle der ausserhalb meiner regulären Arbeitszeit liegt und auch nicht entlohnt wird. Darf mein Arbeitgeber so etwas anordnen. Im Arbeitsvertrag finde ich keine solche Regelung.

  14. Gloria

    Hallo ,habe meinen Job fristgerecht gekündigt, und wollte meinen Resturlaub nehmen den ich noch nie in Anspruch genommen habe.
    Mein Alter Arbeitgeber meint mir stände laut Vertrag nix zu, obwohl nur da steht das ich wenn ich im Urlaub bin für Ersatz sorgen muss. Kann er meinen Urlaubsanspruch einfach wegfallen lassen?? Ich habe 1 Jahr lang mindestens 2 tage die Woche gearbeitet.
    Im Schnitt kam ich auf 10 tage im Monat.
    Mfg

  15. Markus

    Hallo,
    Nach meiner Anmeldung eines 450€ Jobs bei meinem Arbeitgeber bekam ich ein Schreiben mit dem Anhang:
    Im Falle einer Erkrankung im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit ist die Lohnfortzahlung in Frage gestellt.
    In wie weit darf dies der Arbeitgeber?

    Danke

  16. Beate S.

    Hallo,
    ich habe einen Minijob mit Vertrag für Homeoffice/ Schreibarbeit. Hier ist eine Mindestarbeitszeit von 6,5 STd. in der Woche geregelt. Diese können um 20% reduziert oder 25% erhöht werden. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden.

    Jetzt habe ich seit 2 Monaten nur noch sporadisch alle zwei Wochen was zu tun und es gibt keine Regelmäßigkeit, so dass ich kaum auf meine 3 STunden in der Woche kommen.

    Kann ich ich trotzdem die 6,5 Stunden angeben als Mindestarbeitszeit? Bin doch sehr unsicher und hatte irgendwo in den Kommentaren gelesen, dass Nicht-Einsatz den AG nicht von der Verpflichtung befreit, die Mindeststundenzahl zu vergüten.

    Wie soll ich mich verhalten? Bitte dringend um eine Antwort 🙂

  17. Manfred

    Hallo,

    bis Ende September diesen Jahres habe ich in einem Unternehmen in Vollzeit gearbeitet. Seit Oktober bin ich Rentner. Von Arbeitgeberseite wurde mir ein 450,- Euro Job angeboten. Nun arbeite ich seit 2 Monaten ohne Arbeitsvertrag und Geld habe ich noch nicht erhalten. Auf Nachfrage wurde mir gesagt ich benötige keinen Arbeitsvertrag. Wie und bin ich überhaupt versichert wenn ich einen Arbeitsunfall hätte? Oder bin ich dann über die Rentenversicherung abgesichert? Ist ein Arbeitsvertrag bei einem Minijob zwingend notwendig?

    Vielen Dank im Voraus

  18. Ingrid

    Hallo, ich bin seit einem Jahr Rentnerin und habe am 01.06.2019 einen Minijob angenommen. Wieviel Urlaub steht mir bis zum Ende des Jahres zu bzw. wieviel Anspruch habe ich für 1 Jahr? Ich arbeite jeweils 1 Woche am Stück am Anfang jeden Monats.

    Vielen Dank, für die Info im Voraus, Ingrid

  19. Anonym123

    Hallo,
    ich habe eine dringende Frage zu einer möglichen fristlosen Kündigung meines Nebenjobs.
    Ich arbeite seit 4 Jahren in dem Unternehmen als studentische Hilfskraft. Seit kurzem arbeite ich aber Vollzeit in meiner Ausbildung. Der Nebenjob verlangt, dass ich am Wochenende 2 x 12 Stunden arbeite, was ich aber körperlich mit einem Vollzeitjob und den Anforderungen der Ausbildung nicht schaffe und somit der Erfolg meines Abschlusses gefährdet ist.

    Ist dies ein ein schwerwiegender Grund das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden ?

    Danke im voraus für die Antwort !

    Mit freundlichen Grüßen.

  20. Isabell

    Hallo liebes Team,

    ich gebe meine Ausbildung zum 31.08.19 auf und werde ab Oktober studieren. Um mir etwas Geld dazuzuverdienen, um meine laufenden Kosten bezahlen zu können, möchte ich ab September 2019 einen Nebenjob machen.
    Bis jetzt habe ich jeden Monat ganz normal Steuern gezahlt. Das muss ich ja aber bei einem Nebenjob nicht… Nur wird mein Gesamtgehalt für das Jahr 2019 über diesen 5400,00 € liegen. Muss ich deshalb auch in den Monaten September-Dezember, in denen ich einen Nebenjob ausüben werde, Steuern abgeben?

    Und noch eine Frage: Darf ich als Student tatsächlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?

    Danke für eure Hilfe!

  21. Hanna

    Hallo ihr lieben,
    ich arbeite seit Anfang des Jahres in der Pflege auf 450,-. / 49 Stunden im Monat (da bin ich schon weit drüber). Ich habe feste Arbeitstage, die dann und wann mal auf einen Feiertag fallen. 2-3 im Monat arbeite ich auch am Wochenende, also Sonntags.
    Alle meine Arbeitskollegen erhalten Zuschläge nur ich nicht.
    Auf meiner Abrechnung steht immer nur Pauschalbetrag 450 Euro.

    Arbeitssunden bekomme ich auch nicht gutgeschrieben als Ausgleich.
    Im Arbeitsvertrag steht nichts über solche Zahlungen.

    Habe ich keinen Anspruch auf Zuschläge?

    Viele dank für eure Hilfe

  22. Karl S.

    Hallo

    seit 2 Jahren arbeite ich in einem Speditionsbetrieb und fahre mit PKWs Päckchen aus.
    Obwohl ich als KfzMeister meinen Chef immer wieder anspreche sind seine Fahrzeuge in einem desolaten Zustand.
    Heute früh sollte ich wieder auf die Strecke, die Handbremse funktionierte nicht- ich sagte es meinem Chef wies mich drauf hin dass er kein anderes Kfz hätte.- Widerwillig fuhr ich auf nicht öffentlicher Strasse zum Warenlager.- Während ich die Waren sortierte entschloss ich mich nicht mit dem Fahrzeug zu fahren- es kam zu einem Wortwechesel – ohne Beleidigungen.- Ich verliess den Hof , liess meinen Chef stehen und fuhr nach Hause. Für mich ist es nun so, daß ich die Firma nicht mehr betreten werde. Welche Rechte habe ich wenn ich nun formgerecht kündige. Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub ? Ich bin seit 2 Jahren in der Firma und habe bis jetzt keinen Arbeitsvertrag, Freue mich auf ne Info

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl S.,

      sollte es keinen Arbeitsvertrag geben, gelten in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen, demnach gelten auch für Minijobber die Bestimmungen gemäß Bundesurlaubsgesetz, wenn es um den Urlaubsanspruch geht. Allerdings dürfen wir Sie nicht zu einer konkreten Situation beraten, bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, oder lassen Sie sich bei einer gemeinnützigen Einrichtung oder einem Wohlfahrtsverband beraten – dort gibt es diese Beratungen häufig kostenlos.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Kathrin F.

    Guten Tag,

    ich habe einen Minijob Vertrag und mein Arbeitgeber möchte mir 22 Tage Urlaub pro Jahr geben.
    Ich weiß, das ist sehr viel. Rein rechtlich sollte das aber trotzdem ok sein.
    Ich kann mir meine Arbeitszeit und auch die Tage frei einteilen.
    Was müsste denn rein rechtlich im Vertrag stehen, damit der Arbeitgeber keinen Ärger bekommt wenn er mir so viele Urlaubstage geben möchte? Ich muss 8h pro Woche arbeiten. Sollten wir im Vertrag angeben, dass ich an 4 Tagen pro Woche arbeite? (Der Jahresurlaub für die Vollzeitkollegen wäre 28 Tage).
    DANKE für die Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin F.,

      es gibt kein Gesetz, dass eine Maximalzahl von Urlaubstagen vorschreibt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Urlaubstage geben möchte, sollte dies in Ordnung sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Shahin

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich bin Auszubildender und arbeite pro Woche 35 Stunden. Ich möchte nebenbei auch einen Minijob haben, aber der Arbeitgeber sagt mir, dass ich bis 450 auch 130 Euro (ungefähr 30%) zurückzahlen muss. Meine Frage wäre ob das normal ist, dass der Arbeitgeber 30% haben will. Und die zweite Frage wäre, ob ich in der Ausbildung überhaupt noch einen Minijob haben kann,

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Shahin,

      wir sind unsicher, wie der Arbeitgeber auf die 30 Prozent kommt, das sollten Sie sich noch einmal erklären und im Zweifelsfall bestätigen lassen z. B. von einem Anwalt. Grundsätzlich ist es möglich, neben der Ausbildung einen Minijob auf 450-Euro-Basis zu haben, allerdings müssen Sie Ihren Ausbilder darüber unterrichten. Dieser kann Ihnen die Nebentätigkeit u. U. verbieten, aber nur, wenn diese bei der Konkurrenz stattfindet oder sich nachteilig auf Ihre Leistungsfähigkeit in der Ausbildung auswirkt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. SiPö

    Hallo !
    Ich bekomme einen festen Monatslohn von €450,- für 11,25 Stunden in der Woche. Mein Arbeitsgeber ist der Meinung, dass das einem Stundenlohn von €10 entsprricht, da er einen Monat mit 4 Wochen gleichsetzt. ich habe aber gelesen, dass ein Monat im Tarif und Steuerrecht mit 4,35 Wochen angesetzt wird. Damit wäre mein Stundenlohn nur noch einen Cent über dem aktuellen Mindestlohn und müsste ab Januar 2020 erhöht werden (wenn sich der Mindestlohn erhöht). Daher meine Frage: ist die Zahl von 4.35 Wochen=1 Monat rechtlich verbindlich ? Oder darf der Arbeitgeber davon abweichen ?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo SiPÖ,

      hier kommt es auch darauf an, was im Vertrag steht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich näher mit Ihrer Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Carina

    Ich arbeite in meinem Minijob seit fast drei Jahren. Anfangs konnte mein Arbeitgeber mich frei einteilen nachdem ich Homeoffice gearbeitet habe. Als ich einen neuen Job gestartet habe habe ich Ihnen mitgeteilt dass ich nur noch samstags arbeiten kann was für sie kein Problem war. Ich habe einen Urlaubsanspruch und den muss ich für das Jahr auch nehmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nun ist die Sache dass ich an manchen Samstagen immer Urlaub nehmen oder eben sage dass ich da nicht arbeiten kann weil ich eben was anderes vorhabe. Sie teilte mir mit dass ich nicht meinen Urlaub auf meine ganzen Arbeitstage eben auf den Samstag legen kann was ich auch nicht vorhabe aber wenn ich eben an einem Samstag was vor habe dann kann ich das nicht verschieben. Nun teilten sie mir mit dass sie mich aus diesem Grund kündigen könnten. Ist das rechtens?

  27. sonne_67

    Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage und wäre schön, wenn mir jemand helfen bzw einen Rat geben könnte.
    Seit Ende September 2017 bin ich auf 450 € Basis beschäftigt und arbeite an 2 Tagen (Montags und Mittwochs) zu je zwischen 4-5 Std.(je nachdem wieviel Arbeit anfällt).
    Bei der Einstellung bekam ich lediglich einen Personalbogen , in dem mein Name,Adresse usw aufgeführt ist. Jedoch den vereinbarten Mindestlohn ist nicht darin aufgeführt.
    Mein Chef sagte mir , dass Sie weder Urlaubsgeld / Urlaubstage zahlen, bei Krankheit auch nicht weiterzahlen und auch wenn Feiertage / Brückentage sind, es für die 450 € Kräfte keine Lohnbezahlung gibt.
    Erst mal musste ich dies sacken lassen und habe mich diesbezüglich im Internet schlau gemacht und las da nun schon des öfteren, dass auch Arbeitskräfte auf 450 € Basis ein Anrecht auf obengenannte Lohnfortzahlung haben.
    Darauf habe ich meinen Chef noch einmal angesprochen , dass es nicht rechtens ist bzw mir gegenüber unfair ist , dass ich gegenüber den Vollzeitkräften benachteiligt bin , nicht in den Genuss der o.g. Sache komme.
    Ein Personalbogen ist doch nicht das gleiche wie ein Arbeitsvertrag oder ? (Lt. meinem Chef schon)
    Mir selbst macht diese Arbeit zwar Spaß, jedoch möchte ich ungern auf bestimmte Dinge verzichten und selbst wenn wenig Arbeit ist, müsste ich unentgeltlich zu Hause bleiben.
    Ist das alles rechtens?

    Vielen Dank fürs Lesen und vorab Danke für Hilfreiche Tipps!

    Freundliche Grüße

    update heute 13.3.19

    Hallo erstmal…

    …so heute hatte ich das Gespräch mit meinem Chef, habe ja bereits schon geschrieben, dass dieser sich mit seinem Steuerberater und / oder Rechtsanwalt beraten möchte, er sich ne Lösung überlegt.

    Seine Lösung ist nun wie folgt…

    Er wird mir nun einen Arbeitsvertrag geben, der Rückwirkend zum 1.1.19 dann gültig ist. Außerdem meinte er, dass wenn ich einen Arbeitsvertrag hätte, wäre ich auch gebunden, mich an die zu arbeitenden Tage zu halten, also den Montag und Mittwoch. (würde das „alte“ noch gelten, also flexibel, dann könnte ich auch mal sagen, „komme heute nicht oder die ganze Woche nicht, dafür arbeit ich ein anderes mal“. Ob das nun so rechtens ist, weiß ich nicht, dazu kenne ich mich zuwenig damit aus.

    Als ich ihn dann drauf ansprach, was nun mit dem noch ausstehenden Lohn ist (zwecks Feiertage, Krankheit und Urlaubstage für 2018), da meinte er, dass ich da keinen Anspruch mehr darauf hätte, weil ja nichts vereinbart wurde, außer bei Einstellung eben ich nen Personalbogen bekam, indem aber nur mein Name, Adresse usw. stand. Es wurden weder Stunden , die ich arbeite , noch Urlaubstage….bezahlte Feiertage oder das ich bei Krankheit den Tag bezahlt bekomme, darin aufgeführt. Auch nicht, wenn er mich zu Hause lässt, dass ich dann keinen Lohn bekomme. All das hab ich ihm gesagt und habe ihn auch darauf hingewiesen, dass er nach dem deutschen Arbeitsrecht mir gegenüber verpflichtet ist, mir anteilig Urlaub zu geben, Feiertage, die auf meinen Tag wo ich arbeite, falle, bezahlt werden, wenn ich krank bin, dies bezahlt wird und wenn er mich zu Hause lässt, wegen zu wenig Arbeit, er mir diese Stunden auch zahlen muss. Auch wurde keine Probezeit schriftlich fest gehalten.

    Und das es dafür Gesetze gibt, hab ich ihm auch gesagt, auch dass ich mich bei der Minijobzentrale / Bundesknappschaft informiert habe, die mir mitgeteilt haben, dass ich genauso Anspruch auf alles habe, wie Vollzeit/teilzeitkrafte.

    Er wurde dann bisschen pampig und meinte, dass es da noch nie ein Gesetz gab, bzw. jeder es handhaben kann, wie er mag. es aber nun ab 1.1 19 ein neues Gesetz raus kam, dass man alles Vertraglich machen muss, es so nun der Gesetzgeber so vorschreibt.

    Mein Chef kam mir dann etwas pampig und drohte mir mit Kündigung…Hab ihm dann mitgeteilt, dass ich nicht auf Streit aus bin, jedoch einfach nur gerecht behandelt werden möchte, so wie eben jeder der Vollzeit arbeitet, behandelt wird, ohne Nachteile. Er hat sich dann entschuldigt, dass er mir mit Kündigung gekommen ist, weil er mit meiner Arbeit zufrieden ist und ihm eh Leute fehlen.

    Er meinte dann noch, dass er sich noch erkundigen möchte, ob er jetzt im Nachhinein das was an Lohn (Urlaubstage, Krankheit, Feiertage und das ich daheim bleiben musste, wegen zu wenig Arbeit, macht insgesamt knapp über 350 Euro aus, die ich noch bekommen würde) von 2018 noch aussteht, mir Rückwirkend noch auszahlen kann/darf,…weil er ja bereit schon alles steuerlich abgerechnet hätte…

    Meine Frage an euch ist nun….

    Wie lange habe ich Zeit, evtl. der noch fehlende Lohn einzuklagen , sollte er mir dies nicht doch noch zurückzahlen? Gibt es da ne Verjährungsfrist?
    (bin nebenbei noch auf der Suche nach einem neuen 450 € Job)

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten…

  28. Alexander

    Hallo zusammen 🙂

    ich arbeite seit 2002 als Zeitungsausträger auf Minijob-Basis für Firmen die von der Zeitung aus beauftragt wurden, das Beliefern der Anbonnenten zu organisieren. Bezahlt werde ich dabei jeweils nach ausgeteilten Zeitungen. Mit der Firma von 2002 habe ich auch einen Vertrag schriftlich geschlossen, bis heute wurde der Auftrag jedoch von der Zeitungsgesellschaft mehrfach ( 2-3 mal) an andere Firmen weitergereicht. Diese haben mich stets ohne schriftliche Fixierung zu gleichen Konditionen übernommen (meist gab es nur ein kurzes Telefonat oder eine email) und auch regelmäßig bezahlt. Nun erreicht mich eine (ein-zeilige!) email der jetzigen Firma, für die ich seit mehr als 2 Jahren tätig bin, dass ich ab sofort keine Zeitungen mehr zur Auslieferung erhalten werde, da die Firma verkleinert wird. Ist diese de-facto Kündigung per eMail rechtens und sind hier nicht Kündigungsfristen einzuhalten, auch wenn mit der aktuelllen Firma kein schriftlicher Vertrag besteht ? Und welche Kündigungsfrist kommt hier zum Tragen : Die für Beschäftigte von 2 Jahren Dauer oder die von 17 Jahren Dauer, da die aktuelle Firma ja in das Vertragsverhältnis der bisherigen Firmen mit mir eingetreten ist? Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist es meine Pflicht als Arbeitnehmer, meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und die Zeitungen auszutragen. Was passiert denn, wenn die Firma sagen sollte, dass selbst in dieser Zeit kein Interesse an meiner Arbeitskraft besteht. Kann ich den Lohn (die Anzahl der Zeitungen ist quasi unverändert von Woche zu Woche und der Lohn kann damit ziemlich genau ausgerechnet werden) dann trotzdem einfordern ? immmerhin biete ich meine Arbeitskraft an. Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander,
      dazu dürfen wir leider keine Stellungnahme abgeben. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und das Ganze mit ihm besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Jörg

    Guten Tag,
    ich habe im Grunde einen ähnlichen Minijiob Arbeitsvertrag unterschrieben, wie er in der Website oben zum downloaden angegeben ist. Meine Frage ist jetzt. Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet, ich habe meine Probezeit von einem halben Jahr überstanden. In meinem Vertrag steht, dass ich von Mo – Fr durchschnittlich 11,5 Std, aber höchstens 50,5 Std. im Monat arbeite. In der Vergütung steht bei mir kein Bruttogehalt, sondern nur der Bruttostundenlohn von 9,00€. Dies beläuft sich aber am Ende auf etwa 450 € monatlich. Wenn mein Arbeitgeber mir jetzt aber während des Monats nur weniger Arbeitszeit gewährt, z.B. nur 30 Std. im Monat. Ist er verpflichtet mir am Ende des Monats trotzdem 450 € zu zahlen ? Er verlangt von mir aber, dass ich jeden Tag auf Abruf bereitstehen soll, da ich eine Art Springer Job habe.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  30. Gollum

    Hallo,

    muss man als 450€uro Jobber an Pflichtfortbildungen im Unternehmen teilnehmen in dem man angestellt ist?

    Wenn man noch in einem anderen Unternehmen angestellt ist,muss man dann trotzdem die Pflichtfortbildungen im Minijob Betrieb wahrnehmen oder kann man mit einer Pflichtfortbildung an der man teilgenommen hat im Hauptjob sich davon „befreien“ beim Arbeitgeber des Minijobs?

    Danke

  31. Michael

    Hallo Team,

    Ich habe folgende Frage:
    Zurzeit arbeite ich bei einer Firma A als Abrufkraft und verdiene dort seit ca. einem halben Jahr um die 1100-1300€ Netto pro Monat (unterschiedlich je nach Auftragslage). Ich habe nun ein Praktikum bei einer anderen Firma B absolviert und diese wollen mich zum 01.08.2019 als Auszubildenden einstellen.
    Ausserdem wurde mir noch angeboten bis zum Beginn der Ausbildung dort als Minijobber auf 450€-Basis zu arbeiten ( Im Prinzip bin ich hier auch „sozusagen“ als Abrufkraft angestellt. Die Wochenarbeitszeit beträgt 2-10Stunden).

    Muss ich mit Abzügen bei Firma A oder B rechnen?

  32. Henner

    Sehr geehrtes Team ,

    Ich habe folgende Frage zu einer aktuellen Situation:
    Alle Kollegen und Kolleginnen mit einem 450 Euro Vertrag, sollen den ganzen Februar nicht arbeiten, da zu wenig Arbeit im Moment ist.
    Allerdings sollen die Stunden vom Februar später in den Folge Monaten nachgearbeitet werden. Ist die denn Rechtens vom Arbeitgeber? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Gruß Henner

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Henner,
      was im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies darf nur ein Anwalt. Hierfür prüft er unter anderem den Arbeitsvertrag und wird auf dieser Grundlage die Rechtslage ermitteln.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Paul

    Hallo,
    folgende Situation. Es gibt einen Arbeitsververtrag über eine geringfügige Beschäftigung (450,00€) mit einer Laufzeit, die von der Saison abhängig ist (10-11 Monate). Geregelt ist der Verdienst je Stunde (Mindestlohn) mit dem Hinweis, dass es kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang der Beschäftigung gibt. 3 Monate sind Probezeit mit 2wöchiger Kündigungsfrist, danach gesetzliches Frist mit 4 Wochen zum Monatsende.
    Die Arbeitszeiten werden 14 Tage vor Monatsbeginn in einem Plan mitgeteilt, in dem man auch seine Nichtarbeistmöglichkeiten anmelden kann. Der monatlich Umfang der Tätigkeit richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsanfall (max. 20-40 S tunden/Monat) kann aber auch weniger sein.
    Meine Fragen, bekommt man bei dieser Art Beschäftigung Urlaub und Krankengeld, wenn man z.B nicht zur Arbeit eingeteilt ist?
    Entsprechend der genannten Kündigugsfrist kann ich ohne Gründe gekündigt werden?
    Danke und Gruß

    1. Paul Meyer

      Kann mir niemand helfen?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Paul,
        bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch nicht prüfen dürfen, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Daniela G.

    Hallo zusammen,
    ich arbeite seit dem 26.11.18 für 450€ als Aushilfe in einer Bäckerei. Wir sind insgesamt 3 Vollzeitkräfte, eine Teilzeit und meine Wenigkeit. Ende Dezember wurde die Teilzeitkraft überraschend entlassen und einer Vollzeitkraft wurde über Weihnachten bis zum 09.01.19 Urlaub gewährt, welcher aber schon länger abgesprochen war. Die Folge war,das ich Überstunden machen mußte. In der Firma werden die Stunden für Aushilfskräfte immer vom 15 bis zum 15 gerrechnet. Ich habe bereits am 03.01. meine Stunden für den Monat voll gehabt. nun werde ich weiterhin zum Arbeiten eingeteilt und komme somit bis zum 10.01 auf insgesamt 72 Stunden.( wobei der Arbeitsplan bis zum 15 noch nicht mal fertig ist) Also quasi geplante Überstunden. In meinem Arbeitsvertrag steht, das angeordnete oder genehmigte Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Ich werde nicht nach Stunden bezahlt sondern monatlich gleichbleibend 450€ ( Mindestlohn). Bin ich verpflichtet geplante Überstunden zu leisten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela G.,

      grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Sie nur zu Überstunden verpflichtet sind, die aus einer Notsituation heraus entstehen (etwa wenn die Firma andernfalls gefährdet wäre). Um das Arbeitsklima zu wahren, ist es jedoch oft ratsam, nicht darauf zu bestehen.

      Eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten, kann jedoch auch aus dem Arbeitsvertrag entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. klaus-dieter T.

    ich habe seit 7 jahre ein 450 Euro job !nun hatte ich ein Betriebsunfall und habe 6 wochen Lohn weiter bekommen dann weiter Verletzengeld von derBGHW unfall
    war am13.07.2018-bis 01.12.2018 ich bin Rentner und brauche den Neben job
    nur eine kleine Rente 700 Euro muss meine Fa. mir jetz wieder nach genesung Arbeiten Lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo klaus-dieter T.,

      wenn Sie nicht gekündigt wurden, müssen Sie weiter beschäftigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Sarah V.

    Hallo,
    Ich arbeite auf 450€ Basis in einer Pflegeeinrichtung und leiste dort ca 3 Dienste im Monat. Ich bin dieses Jahr schon 3x mit jeweils 8€ über die 450€ gekomnen. Wird da jeder einzelne Monat gerechnet oder zählt am Ende was ich ihm Jahr verdient habe?

    MfG Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      das Limit für die 450 Euro gilt für jeden Monat einzeln.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. MME

    Hallo
    Ich bin in einem Event-Lokal als Minijobberin angestellt. Jeden Monat übertrifft die Arbeitszeit um ca. 10-20 Stunden die zulässige Sollzeit von 45 Stunden. Regelmässig verlangt mein Arbeitgeber nun, dass ich die überschüssigen Stunden auf den nächsten Monat übertrage.
    Das ist erstens mühsam, zweitens denke ich, dass das auch nicht rechtens ist. Auf die Bitte, mich auf Teilzeit anzustellen, wurde negativ reagiert. Ich manipuliere sozusagen auf Geheiss meines Arbeitgebers meinen Arbeitszeitnachweis. Kann ich auch diesen Gründen fristlos kündigen?

    Mit freundlichen Grüssen, Marion

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marion,

      vor einer eigenmächtigen Kündigung sollten Sie sich an das Arbeitsamt oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, dort können Sie erfahren, welche Konsequenzen sich ergeben können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. thomas

    Sehr geehrtes Team,
    mein Sohn wurde in der Probezeit am 28.09.2018 gekündigt, aber erst zum 31.10.2018. Dann war er zwei Wochen krank und keiner hat sich beim ihm gemeldet, ob und wie er die restliche Zeit eingeteilt ist. Er hatte ja noch Anspruch auf Resturlaub, den er genommen hat. Jetzt bekommen wir im Dezember ein Schreiben, wo die Firma eine zuviel bezahlte Zahlung zurück fodert. Geht das?

    Die haben den Lohn für Oktober berechnet und überwiesen. Der errechnet sich aus Urlaub und Krankheitstagen. Wie kommen die nun auch eine Rückzahlung? Ist das Rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die vertragliche Situation genau beurteilen und Ihnen sagen welche Ansprüche gerechtfertigt sind und welche nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Andrea

    Hallo arbeitsvertrag.de-Team,

    Ich habe eine Frage aus Arbeitgeber-Sicht. Gibt es gesetzliche Vorschriften, wie man die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten einzuteilen hat? Ganz speziell stellt sich mir die Frage, ob ich den Arbeitnehmer immer an den SELBEN Wochentagen und Zeiten einsetzen kann – sozusagen feste Schichten. Oder dürfen geringfügig Beschäftigte keine regelmäßigen Arbeitszeiten haben?
    Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      uns ist keine Vorschrift bekannt, die eine regelmäßige Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten untersagt. Sie können sich noch einmal den Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Klaus K.

    Hallo , Habe einen 450€ Job, durch eine Tariferhöhung die von April bis August nachgezahlt wurde, War ich dann unweigerlich 4 Monate drüber , aber ich wusste nichts von einer Tariferhöhung keiner hatte mich im Betrieb informiert.Jetzt soll ich aus dem Minijob heraus fallen und in einen Midijob rutschen und dadurch Krankenkasse zahlen und das auch noch rückwirkend. Ist das Rechtens. PS. komme nicht über die 5.400 raus. LG.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      leider können wir keine Einschätzung zu Einzelfällen geben, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Andrea

    Hallo !
    Gibt es auch Broschüren zum Minijob-Recht??
    Eine Bekannte arbeitet als Altersrentnerin auf 450€ Basis und nun wurde ihr mitgeteilt, das Sie wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld über die Grenze hinaus kommt, und daher angemeldet werden muss. Zudem sind wohl Überstunden angefallen, weil sie aus Gutmütigkeit eingesprungen ist.
    Hat der Arbeitgeber da nicht im Vorfeld eine Hinweispflicht? Und auch eine Mitwirkungspflicht darauf zu achten, das die Grenze nicht überschritten wird???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      eine Hinweis- oder Mitwirkungspflicht ist uns nicht bekannt. Allerdings kann sich ihre Bekannte an die Minijob-Zentrale wenden und noch einmal Ihr Anliegen schildern. In manchen Fällen, wenn das Überschreiten der Verdienstgrenze unvorhersehbar war (bspw. durch Vertretungen für krankheitsbedingte Ausfälle), kann der Betroffene weiterhin als Mini-Jobber angemeldet bleiben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Vera B.

    Hallo,
    meine Mutter war über ein Jahr in einem Unternehmen auf 450€ Basis beschäftigt. Jetzt wurde Ihr gekündigt. Hat sie nun Anspruch auf Arbeitsosengeld?

    Vielen Dank im voraus auf Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vera B.,

      mit diesem Anliegen wendet sich Ihre Mutter am besten an die Agentur für Arbeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Lara

    Hallo, bin 16 Jahre alt, möchte neben der Schule arbeiten gehen.
    Meine Mutti hat selber zur Teilzeitstelle einen 450€ Job….
    Wird mein Vertrag steuerlich bei ihr angerechnet?
    LG Lara

  44. Angelika S.

    Hallo an das Team Arbeitsvertrag.org

    Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einem Vertrag für GFB > laut meinem Vertrag arbeite ich 32 Std. im Monat und der monatliche Lohn dafür beträgt 450,– €.
    Im September erkrankte ich in der letzten Woche, hatte bis dahin bereits 29,5 Std. gearbeitet.
    In der Gehaltsberechnung erscheint ein Abzug für die Woche der Erkankung.
    Auf Nachfrage in der Buchhaltung heißt es, dass im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung besteht, das sei gesetzlich so verankert.
    In meinem Vertrag gibt es dazu keine Angabe und auch mündlich wurde mir diese „Regel“ nicht mitgeteilt.
    Kann mein Arbeitgeber mir das antun ? Ich, 63 J., erhalte eine Erwerbsminderungsrente von 298,00 € und bin auf die 450,00 der GFB angewiesen, um meine Miete, Unkosten zu zahlen.
    Danke im Voraus für Ihre Anwort
    Mit freundlichen Grüßen Angelika S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelika S.,

      das Entgeltfortzahlungsgesetz macht keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte – sofern Sie ein festes Monatsgehalt haben. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weiterhin weigern, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Stephan G.

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,

    Ich werde voraussichtlich die Jahresmaximal-Stundenzahl/-Arbeitslohn aufgrund Krankheitsfällen von Kollegen und damit verbundener Mehrarbeit erreichen (lt. Planung des Chefs).
    Der fordert nun, dass ich im November und Dezember aufgrund der angespannten Personalsituation weitere übersteigende Stunden mache auf mein Stundenkonto mache, die er dann (wie auch immer) ins Jahre 2019 transferieren will.
    Ist dies zulässig? Wo finde ich entsprechende rechtliche Regelungen?

    Vielen Dank

    S.G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephan G.,

      mit diesem Sachverhalt wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie individuell beraten und Ihnen weiterhelfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. TT

    Ich habe seit 01.10.2017 einen Vertrag für eine Geringfügige Beschäftigung. Befristet bis 31.12.2018.

    Dieser wurde zum 01.05.2018 bis 31.08.2018 befristet zu einem Vollzeitvertrag umgeändert. Nach Ablauf des Vollzeitvertrags lief der Vertrag der geringfügigen Beschäftigung automatisch weiter und ich habe bis jetzt keine Kündigung eingereicht.
    Seit dem 31.08.2018 stehe ich jetzt mit Freizeit im Plan da meine Verdienstobergrenze für einen Minijob erreicht war.
    Jetzt hat mich mein Arbeitgeber aufgefordert eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.08.2018 nachzureichen.
    Muss er mich weiterbezahlen obwohl ich nicht arbeiten war? Und ist eine Kündigung meinerseits überhaupt erforderlich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo TT,

      Sie sollten sich mit diesem Sachverhalt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen und Sie diesbezüglich individuell beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Tina

    Ist es arbeitsrechtlich gesehen erlaubt jemanden unentgeltlich und ohne Vertrag einzuarbeiten und erst im nächsten Monat als minijobber anzumelden und zu bezahlen?
    Ich habe diesen Monat nun quasi ohne Vertrag 13 Stunden umsonst gearbeitet- hatte schon mit Geld gerechnet aber heut hieß es es wäre diesen Monat die Einarbeitung -Kann ich auf Entgelt bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      es hängt von mehreren Faktoren ab, ob Ihnen hier ein Entgelt zusteht oder nicht. Wir raten Ihnen, sich von einen Anwalt für Arbeitsrecht individuell beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Christina L.

    Hallo, ich war 16 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt auf 450 Euro. Bin nun aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Ist ist sofort eine neue Kraft eingestellt worden die meine Tätigkeit übernimmt. Bin für 6 Monate freigestellt, in der mein Lohn weiter bezahlt wird. Steht mir in diese Falle eine Abfindung zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christina L.,

      es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser ergibt sie vielmehr aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, aus dem Sozialplan innerhalb eines Unternehmens oder Ähnliches. Auch in einigen individuellen Fällen einigen sich Arbeitgeber und -nehmer auf eine Abfindung. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall sein könnte, das kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Nina B.

    Ich arbeite seit ca 2 Jahren im Service auf 450 Eoro Basis, nun haben sich die Arbeitsverhältnisse derart verschärft dass ich diesen Job nicht mehr machen kann und will! Ich bin allein in diesem Betrieb, heisst ich mache Service, koche spüle und putze nach Feierabend! Vorher hatten wir einen Koch! Kann ich aufgrund unzumutbarer Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses nun fristlos Kündigen? Es gibt keinen Vertag

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina B.,

      eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, aus dem es für den Kündigenden unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis länger aufrechtzuhalten. Ob solch ein wichtiger Grund vorliegt, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Wir würden Ihnen daher raten, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Laura

    Hallo

    Ich arbeite auf 450€ Basis bei einem Supermarkt. Bin ich dazu verpflichtet mich vollkommen nach meinen Arbeitgeber zu richten, was die Arbeitszeiten betrifft? Ohne Nachfrage, ob es mir zeitlich passt, wird der Dienstplan geändert und ich soll auf Abruf bereit stehen bis die Ware eintrifft. Ist das rechtens? Ich habe mir ja einen Minijob gesucht, da es mir zeitlich momentan nicht passt jeden Tag zu arbeiten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura,

      aufgrund seines Direktionrechts ist es dem Arbeitgeber erlaubt, nach billigem Ermessen die Arbeitszeiten zu bestimmen. Dabei sollte aber eine Interessenabwägung stattfinden, inwiefern die Interessen des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers überwiegen. Wenn Sie einen wichtigen Grund haben, weshalb Sie an bestimmten Tagen nicht arbeiten können (bspw. wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen), dann muss Ihr Arbeitgeber dies berücksichtigen. Zudem muss der Plan mindestens vier Tage vorher stehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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