Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro entlohnt.
Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 520 Euro (zuvor 450 Euro) entlohnt.

Viele Arbeitnehmer sind in Deutschland in Minijobs tätig. Im Dezember 2016 waren 6,67 Millionen gering entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie erhalten für Ihre Tätigkeit maximal 520 Euro.

Im Rahmen der atypischen Beschäftigung verdienen Minijobber demnach sehr viel weniger Geld als Normalarbeitnehmer. Häufig sind es Frauen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden – ihr Anteil überwiegt.

Im ersten Quartal des Jahres 2015 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale 60,8 Prozent der Minijobber weiblich und nur 39,2 Prozent männlich. Am häufigsten befanden sich unter-25-Jährige in einer geringfügigen Beschäftigung. Anteilig wurden in Jobs wie im Handel sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten geringfügig Entlohnten beschäftigt.

Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag für einen Minijob zu unterschreiben oder in Teilzeit zu gehen, wird in der Regel getroffen, um die eigenen Kinder zu betreuen. Diese nimmt gerade im Kleinkindalter sehr viel Zeit in Anspruch. Nicht immer können sich Normalbeschäftigte kostenpflichtige Alternativen leisten, entsprechend wird die Arbeitszeit reduziert und die Kinderbetreuung selbst übernommen – in Westdeutschland noch häufiger als im Osten der Bundesrepublik.

In diesem Ratgeber erklären wir, worum es sich bei einem Minijob handelt, was die Arbeit als Minijobber ausmacht und welche Aspekte laut Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte enthalten muss.

Direkt zum Arbeitsvertragsmuster für Minijobs

Weiterführende Informationen zum Minijob:

arbeitsvertrag-minijob-stundenbasis-ratgeber

Ar­beits­ver­trag auf Stun­den­ba­sis

Ein Muster zum Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Kompaktwissen: Minijob

Wie hoch darf das Gehalt bei einem Minijob sein?

Minijobber dürfen maximal 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro) monatlich verdienen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, ist das maximale jährliche Einkommen an eine Grenze von 6.240 Euro gebunden.

Haben Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter?

Ja, der Urlaubsanspruch für Minijobber unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei einer 5-Tage-Woche müssen sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Tagen in der Woche, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend (z. B. 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche).

Wie könnte ein Arbeitsvertrag für einen Minijob aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Minijob-Arbeitsvertrag.

Was ist ein Minijob?

Als Minijob, 520-Euro-Job oder auch geringfügige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind oder deren regelmäßige Verdienstgrenze bei monatlichen 520 Euro liegt. Wie viel hierfür pro Woche gearbeitet wird, ist nicht entscheidend. Bei einem für 12 Monate gültigen Arbeitsvertrag, dürfen Arbeitnehmer höchstens 6240 Euro im Jahr verdienen, sofern sie ununterbrochen beschäftigt sind.

Das Besondere am Arbeitsvertrag für einen Minijob ist, dass die Arbeitnehmer weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversichert sind. So sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch in Paragraph 7 vor. Die Arbeitgeber führen zwar einen pauschalen Betrag zur Kranken- und Rentenversicherung ab, die Minijobber sind deshalb jedoch nicht automatisch krankenversichert. Das müssen die Arbeitnehmer selbst übernehmen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs:

  • geringfügig entlohnte Beschäftigung: die gesetzliche Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro monatlich wird nicht überschritten
  • kurzfristige Beschäftigung: das Arbeitsverhältnis ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr)
Bevor Sie einen Minijob-Arbeitsvertrag unterzeichnen, achten Sie darauf, dass bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lohns auch die Zahlung gelegentlicher Beträge berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Urlaubs- oder auch Weihnachtsgeld. Hier besteht die Gefahr, die Entgeltgrenze von durchschnittlich 520 Euro zu überschreiten. In diesem Fall handelt es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, im Rahmen derer Sie der Arbeitgeber unter anderem krankenversichern muss.

Achtung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben und überschreiten beide Arbeitsentgelte zusammen die maximal erlaubte Entgelthöhe, handelt es sich weder bei der einen Beschäftigung noch bei dem anderen um ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis.

Wie finden Sie einen passenden Minijob?

Aushänge, Zeitungsannoncen oder Jobportale: Es gibt viele Möglichkeiten einen Minijob zu finden. Wichtig ist, dass der Nebenjob zu Ihrem Tagesablauf passt. Sind die Arbeitszeiten in der Anzeige nicht angegeben, fragen Sie am besten beim potenziellen Arbeitgeber nach.

Empfehlenswert ist auch die Jobbörse Nebenjob.de. Hier werden zahlreiche Minijobs sortiert nach Stadt angeboten. Zudem können Sie das Angebot nach Ihren Interessen oder Bildungsstand sortieren. Außerdem können Sie auch angeben, ob Sie weitere Sprachen, neben Deutsch, sprechen.

Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze des Arbeitnehmers überschritten wird?

Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.
Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.

Erhält ein Minijob-Arbeitnehmer mehr Geld, als ein regulärer Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht, ist mit dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr als geringfügig Beschäftigter angestellt. Dies hat keine rückwirkenden Auswirkungen.

Nicht in allen Fällen ist diese Grenze jedoch so starr gefasst. Der Gesetzgeber sieht nämlich Ausnahmen in einem gewissen Bereich vor.

Wer nur ab und an und nicht vorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze sprengt, der ist weiterhin geringfügig beschäftigt, auch wenn es gelegentlich zur monatlichen oder jährlichen Übertretung kommt.

Arbeitnehmer im Minijob werden nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb eines maximal drei Monate andauernden Zeitraums mehr arbeiten mussten, weil ein Kollege krankheitsbedingt ausfiel. Das erhaltene Arbeitsentgelt wird für das vergangene Jahr ab Untersuchungszeitpunkt berechnet. Von dieser Regelung nicht betroffen, sind solche Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Höhe des erwartbaren Entgelts grundsätzlich nicht bezifferbar ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte zum Beispiel eine variable Stundenanzahl pro Woche oder Monat enthält.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Noch nicht lange verdienen Angestellte im Minijob 520 Euro. Erst mit denen am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen kam es zur Anpassung der Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter. Im Rahmen der Modifikationen wurde die Geringfügigkeitsgrenze um 70 Euro angehoben.

Erst seit Oktober 2022 verdienen Minijobber 520 Euro und keine 450 Euro mehr.

Darüber hinaus legte das Gesetz auch fest, dass fortan jeder neu eingestellte geringfügig entlohnte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden muss. Der Arbeitgeber entrichtet weiterhin einen Pauschalbetrag, der 15 Prozent des Arbeitsentgeltes beträgt. Der Minijob-Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich ist nun zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 3,9 Prozent verpflichtet.

Nichtsdestotrotz bleibt es den Minijobbern freigestellt, ob sie von dieser Option Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können sich von der Versicherungspflicht auch lösen, indem sie den Arbeitgeber über ihr Ansinnen schriftlich informieren. Den Rentenanspruch reduziert sich entsprechend.

Die Krankenversicherung beim Minijob-Arbeitsverträgen

Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.
Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.

Eingeführt wurde die Krankenversicherung schon im ausklingenden 19. Jahrhundert. Damals wie heute dient sie der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer in Deutschland lebt, muss seit 2009 gesetzlich krankenversichert sein, so bestimmt es der Gesetzgeber.

Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, muss mit nachträglichen „Strafzahlungen“ rechnen. Das bedeutet: Versäumen Sie es, sich krankenzuversichern, haben Sie rückwirkend für jeden Monat einen Betrag von 43 Euro zu entrichten.

Da Arbeitsverträge für einen Minijob die Krankenversicherung nicht abdecken, sind die Arbeitnehmer selbst in der Pflicht. Sie haben die Wahl, ob sie sich:

  • freiwillig krankenversichern (in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder einer privaten)
  • familienversichern
  • pflichtversichern in einer GKV
Die Versicherung von kurzfristig Beschäftigten wie Empfängern von Arbeitslosengeld, die zusätzlich zur staatlichen Unterstützung arbeiten, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben, sollten Sie im Krankheitsfall nicht mit der Zahlung von Krankengeld rechnen. In den ersten sechs Wochen kommt es seitens des Arbeitgebers zwar zur Lohnfortzahlung, doch danach sitzen sie bei einem Minijob auf dem Trockenen. Dann hilft nur noch die Beantragung des Arbeitslosengeldes II weiter.

Die Kündigung vom Minijob – im Arbeitsvertrag folgendes beachten

Wollen Sie Ihren Minijob kündigen oder werden Sie vom Arbeitgeber entlassen, machen Sie über die Rechtslage Bescheid kundig. Schließlich bestehen auch bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.

Egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt, der Gesetzgeber sieht für alle die einheitliche Regelung vor:

Eine Kündigung kann von beiden Seiten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats erfolgen. Sind Sie als interimsmäßige Aushilfe eingestellt, kann Ihr Arbeitsvertrag für die ersten drei Monate eine geringe Kündigungsfrist ausweisen.

Welche Kündigungsfristen bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Länge der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Ebenfalls können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen für einen Minijob festgehalten sein, die niedriger oder höher liegen.

Die Auflösung vom Vertragsverhältnis ist ohne Einhaltung der Frist nur erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(§ 626 BGB)“

Aus welchen Gründen ein Minijob-Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden kann

Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.
Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.

Für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber braucht es einen oder mehrere triftige Gründe. Sie sind dem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Datum, zu dem die Entlassung wirksam wird, schriftlich vorzulegen.

Hat sich ein Angestellter im Minijob einen Fauxpas geleistet, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber eine so genannte Erklärungsfrist einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen.

So lange hat der Arbeitgeber Zeit, die Kündigung auszusprechen. Tut er das, ist er dazu verpflichtet, ihm diesen Fehltritt auch nachweisen zu können.

Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen:

  • Mobbing
  • Diebstahl
  • Ausplaudern von Dienstgeheimnissen
  • Beleidigung und Verleumdung von Arbeitgeber und/oder leitenden Angestellten
  • Manipulation der Arbeitszeiterfassung
  • Bestechlichkeit
  • Vorgaukeln einer Krankheit
  • Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs

Bevor es zur Kündigung kommt, braucht es in der Regel eine Abmahnung. Diese kann auch mündlich erteilt werden und muss nicht unabdingbar vom unmittelbaren Vorgesetzten kommen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es jedem Weisungsbefugten des betroffenen Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird hinfällig, handelt es sich um einen Verstoß, von dem der Arbeitnehmer annehmen muss, dass er eine Kündigung nach sich zieht. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der fristlosen Kündigung zustimmen, bevor sie ausgesprochen wird.

Wollen Sie als Arbeitgeber eine Aushilfe oder einen Minijobber einstellen, oder gehen Sie selbst in Kürze eine geringfügige Beschäftigung ein, kann der Arbeitsvertrag für den Minijob häufig kostenlos im Internet als Muster heruntergeladen werden. Unternehmen ersparen diese wertvolle Zeit und künftige Angestellte können sich mit der Rechtssprache vertraut machen. Auf der Suche nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob finden Sie Muster zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, aber auch bei manchen Rechtsanwälten werden Sie fündig.

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Wie sieht ein Minijob-Arbeitsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Wir stellen Ihnen nachfolgend das Muster eines Arbeitsvertrages für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, es als .doc oder .pdf kostenlos herunterzuladen.

Beachten Sie hierbei: Sie müssen Ihre persönlichen Daten noch eintragen. Erst dann ist der Vertrag vollständig.

 

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.doc)

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.pdf)

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Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

296 Gedanken zu „Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

  1. Bettina

    Hallo,
    seit nunmehr über 20 Jahren übe ich einen – nunmehr – 450,00-Euro-Job als Telefonistin aus. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Dementsprechend gelten m.E. die gesetzlichen Bestimmungen.
    Das Aushilfsgehalt kommt – im Gegensatz zum Gehalt der Festangestellten – sehr unregelmäßig: mal am 04., dann am 09., auch mal am 11. des Monats.
    Darauf angesprochen meinte der Chef, dass er das Aushilfsgehalt sogar erst zum 15. eines Monats auszahlen könne, dies wäre im BGB so verankert.
    Ist dem tatsächlich so? Meiner Ansicht nach müsste, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch das Aushilfsgehalt bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats überwiesen werden.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Beste Grüße
    Bettina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bettina,

      der Termin der Gehaltszahlung wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Wenn keine Vereinbarung über den Termin besteht, sollte ein Anwalt konsultiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Melanie

    Eine Frage, ich arbeite regelmäßig Dienstag und Freitag in einem Backshop auf 450 Euro-Basis. Nun hat mich die Chefin freigestellt und zum Ende des Monats gekündigt.
    Steht mir noch Lohn zu in der Zeit für die Freitstellung? Das wären 3 Samstage und 2 Dienstage, die ich nicht arbeiten war.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      eine derartige Freistellung kann nur mit einem guten Grund passieren. Grundlos darf die gewohnte Verteilung der Arbeit nicht geändert werden und die Beschäftigung sollte weiterhin erfolgen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Klaus

    Hallo,

    ich arbeite seit 3 Jahren in einem Unternehmen als Minijobber. Der Urlaub wurde in den Ferien nie verrechnet und angesammelt Derzeit stehen 60 Tage (40 aus Vorjahren + 20 aus diesem Jahr) in meiner Verdienstbescheinigung. Dazu kommen noch ca. 90 Überstunden angesammelt über den Zeitraum. Ich möchte nun gerne meinen Minijob kündigen und frage mich, ob Ich in dem Kündigungsschreiben den Urlaub beantrage -also 60 Tage – und zum Ablauf des Urlaubs den Kündigungstermin setze. Frage, stehen mir wirklich noch die 60 Tage zu und kann Ich mir die Überstunden auch noch anschließend auszahlen lassen bzw. auch als zusätzlicher Monat als bezahlten Überstundenausgleich anrechnen lassen? Mein Arbeitgeber hat schon durchblicken lassen, dass er eine einmalige Abrechnung durchführen will – also geleistete Stunden+Überstunden+20 Tage Urlaub. Ich meine aber, dass das für mich schädlich ist, denn dann sind hohe Steuern fällig. Habe Ich Recht, oder wird das mit der Jahressumme Minijob verrechnet?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      prinzipiell sollten die Urlaubstage in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem sie anfallen. Eine Übertragung über das Jahresende hinaus kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und auch dann nur für einen befristeten Zeitraum von drei Monaten. Zum Zeitpunkt Ihrer Fragestellung (September 2017) sollten daher in der Regel bereits sämtlich angesammelte Urlaubstage aus den Vorjahren verfallen sein.

      Sofern nicht vertraglich festgelegt, kann üblicherweise der Arbeitgeber entscheiden, in welcher Form Überstunden vergütet werden: ob als Auszahlung oder in Form von Freizeitausgleich. Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden verjährt in der Regel innerhalb von drei Jahren. Ob dies für Ihren Fall zutrifft, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Thomas

    Hallo!Ich habe seid 9 jahren einen minijob bei einem Verein.jetzt wurde ohne mein Wissen oder einer Information einfach mein Geld für den monat August einbehalten.Auf nachfrage wurde mir gesagt das ich die nicht erforderlichen Stunden geleistet habe und somit kein Geld bekomme.Dies habe ich erst auf nachfrage erfahren.Jetzt ist es so das ich in den Sommerferien nicht viel tuen kann da der Fussballplatz von der Stadt Meerbusch belegt ist und ich somit da nichts tuen kann bis die wieder weg sind.Es war 8 Jahre so das ich im Sommer weniger Stunden hatte die dann aber im Winter mit mehr Stunden wieder ausgeglichen wurden.Da Ich leider schon seid anfang des Jahres Krank bin Habe Ich mündlich mit dem Verein vereinbart das meine Frau als Vertretung die Arbeiten übernehmen und Sie waren damit einverstanden.Dies war bis jetzt auch immer der Fall.Jetzt habe Ich die Kündigung bekommen zum 31.12.2017 so wie es im Vertrag steht aber sie wollen die Schlüssel sofort so das Ich ,bzw meine Frau,nicht bis Ende des Jahres unsere Aufgaben erfüllen können und natürlich auch kein Geld zahlen.Wie oder wo kann Ich mich über meine Rechte Informieren da sie mich mit ein kleinen Summe abfinden wollen die nicht mal annähernd dem Geld für die Zeit entspricht.
    MfG Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,
      der Arbeitgeber ist verpflichtet die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit zu entlohnen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Kürzungen sind nur möglich, wenn eine Arbeitsstundenerfassung stattfindet und dieser Modus vertraglich festgemacht ist.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Susanne

    Guten Tag,
    ich arbeite seit 16 Jahren als Bürokraft im Minijob. Der Chef wird demnächst selbst in ein Angestelltenverhältnis wechseln, quasi die Firma wird aufgelöst. Hat mein Arbeitgeber da eine Kündigungsfrist einzuhalten und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,
      da eine Betriebsauflösung keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, müssen die vertraglich abgesprochenen Fristen eingehalten werden. Auch Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, wenn sie nicht Resultat eines Arbeitsgerichtsprozesses sind.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Sarah

    Hallo zusammen,

    ich habe im Moment einen Minijob (11,5 Stunden pro Woche) und der Vertrag läuft am Ende des Monats aus. Ich hab allerdings noch Überstunden und mein Chef will mir die im nächsten Monat, dann wenn ich da eigentlich nicht mehr angestellt bin, ausbezahlen. Jedoch habe ich ab dem nächsten Monat einen neuen Minijob, bei dem ich auch fast 450 Euro im Monat verdienen werde. Welche Probleme können nun entstehen durch die Zahlung der Überstunden? Was muss ich beachten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      tatsächlich kann es dabei zur unerwünschten Versteuerung kommen. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater anweisen. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Margret

    Ich bin schon Rentnerin und möchte einen Minijob annehmen, muss ich Krankenkassen und Rentenbeiträge einzahlen? Ich bekomme schon 5 Jahre meine Rente und Krankenkassenbeiträge werden
    doch schon abgezogen.
    Mit freundlichen Grüssen, Margret

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Margret,

      ein Minijob mit einem Gehalt bis zu 450 Euro ist steuerfrei. Diesen können Sie problemlos ausführen, ohne dass Rentenbeiträge beeinträchtigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Mohamed

    Ist es normal dass man auf 450 Basis jeden Tag arbeiten muss 6 Stunden lang ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mohamed,

      das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wir können Ihnen dazu keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Babs

    Hallo zusammen,
    ich habe da mal ein Frage, dürfen bei einem 450.00 Euro Job eigentlich vorhersehbare Überstunden geleistet werden ?
    Meine monatlichen Arbeitsstunden liegen bei 41,25 Stunden, mein Gehalt beträgt monatl. 433,oo Euro.
    Ich arbeite in einem Gartencenter (Pflanzenparadies) an der Kasse.
    MfG Babs

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Babs,

      dies ist durchaus möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Auszahlung der Überstunden nicht die Lohngrenze von 450 Euro übersteigt. Andernfalls wird der Job nämlich steuerpflichtig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Babs

        Meine Überstunden werden mir nicht ausbezahlt, sondern bleiben bestehen.

        Ich denke bei 450.00 Eurojobs dürfen keine vorhersehbaren Überstunden gemacht werden.

        Was ist nun richtig?????

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Babs,

          sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Überstunden auf einem Zeitkonto landen und später mit Freizeit abgegolten werden und dies in Ihrem Vertrag auch so festgehalten wurde, dürfte sich kein Problem ergeben. Wie bereits erwähnt, dürfen Überstunden rein rechtlich auch bei 450-Euro-Job abgeleistet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Michaela K

    Hallo,
    ich arbeite seit 4 Jahren im Einzelhandel als Aushilfe. 9 Std die Woche und eigentlich von 6-9 Uhr morgens. Diese Zeit wurde aber im Vertrag nicht festgeschrieben. Nun werde ich immer öfter abends von 19-22Uhr eingeteilt. Voll und Teilzeitkräfte bekommen dann für die Zeit 18.30 – 20.00 Uhr 18 Minuten gutgeschrieben und von 20 – 22 Uhr eine Stunde. Ich bekomme gar nichts gutgeschrieben. Ist das Rechtens?

    LG
    Michaela K

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michaela,

      das hängt davon ab, was in Ihrem Vertrag festgelegt ist. Grundsätzlich haben Sie allerdings die Möglichkeit, dieses Thema mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und eventuell ebenfalls eine gewisse Zeitspanne gutgeschrieben zu bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Maxi

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der fristlosen Kündigung bei Minijobs.

    Ich arbeite seit 2,5 Jahren in dem gleichen Laden auf Minijob Basis in einem Getränkemarkt. (10 € Std /450,00 € mtl.)
    Seit geraumer Zeit läuft es drunter und drüber in diesem Laden da viele Neuzugänge und immer wieder Abgänge in den oberen Ebenen vorkommen.

    Ich habe vor rund 2 Monaten ständig alleine im Laden stehen müssen (auch am Wochenende, wo rund 60 Leute in der Stunde Einkaufen kommen) und habe dann zu dem derzeitigen Regionalverkaufsleiter gesagt das ich das nicht mehr mache, da mir die Verantwortung zu hoch ist.
    Dies habe ich auch mit dem Marktleiter besprochen der mich voll und ganz verstehen kann.

    Der Regionalverkaufsleiter mit dem ich diese Sache besprochen habe, hielt sich leider nicht lange und wurde durch einen neuen RVL ersetzt.

    Nachdem der Marktleiter im Urlaub war letzte Woche und ein Kollege im Laden erkrankt ist, wurden uns Springer aus anderen Läden versprochen.
    Jedoch wurde das so nicht eingehalten!
    Deshalb habe ich dem neuen Regionalverkaufsleiter bei antritt meiner Schicht gesagt das ich sobald mein Kollege von der Frühschicht (festangestellter) Feierabend macht und nachhause geht mit Ihm zusperren werde da ich mich nicht mehr alleine in den Laden stelle.

    Daraufhin drohte er mir gleich das er die ganze Belegschaft rausschmeißt und allen Kündigt.
    Zu mir hat er dann gesagt er Kündigt mich fristlos und ich bräuchte am nächsten Tag nicht mehr in die Arbeit kommen.

    Ist dies Zulässig?
    Kann er mich, obwohl ich das Einverständnis von einer früheren Regoinalverkaufleiters wie auch von dem Marktleiter, fristlos Kündigen?
    Zur Ergänzung:

    Der derzeitige Regionalverkaufsleiter muss zwecks Personalmangel (weil keine Bewerbungsgespräche geführt werden) selbst in einem Laden stehen.
    Er hat sich um einen Springer gekümmert der aber schon am Vortag erkrankte und somit dort schon nicht arbeiten konnte.
    In dieser kurzen Zeit konnte er keinen neuen Springer zustellen für unseren Markt.

    Kann mir bitte jemand helfen da ich leider keinerlei BMF schreiben wie auch keine klare Zuordnung im BGB finde.

    Vielen lieben Dank

    Liebe Grüße

    M

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maxi,

      Kündigungsdrohungen sind oft nicht zulässig. Das kommt jedoch stark auf den Einzelfall an. Wenden Sie sich aber am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen die für diesen Fall notwendige Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Klaus

        Hallo zusammen

        Ich habe einen Nebenjob 450€ angenommen, ohne Vertrag!
        Jetzt kam mein Chef und hat sich von mir eine Unterschrift, das ich selbst versteuere geben lassen! Das wäre hier so üblich!
        Es arbeiten hier ca.20 Personen als Minijober!
        Muss ich jetzt Steuern zahlen oder mich irgendwo selbst anmelden?
        Viele Grüsse
        Yvonne

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Klaus,

          450-Euro-Jobs sind in der Regel steuerfrei. Beiträge zur Rentenversicherung können anfallen, allerdings dürfen Sie sich auf Antrag davon freistellen lassen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Danny

    Gutrn Tag,
    Ich würde von meinen Arbeitgeber freigestellt bis zum 15. Jetzt ist meine Frage werde ich bis dahin weiter gezahlt oder nicht?
    Die freistellung und Kündigung erfolgte angeblich wegen wenig Arbeit. Aber alle andere Kollegen haben Überstunden gemacht. Ist die Kündigung da rechtens??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Danny,

      ob die Kündigung rechtens ist, muss im Zweifelsfall ein Anwalt überprüfen. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber, ist diese meistens entgeltlich. Sie erhalten in der Regel also weiterhin Ihre vollen Bezüge.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Anna-Katharina

    Hallo, ich habe ab dem 1.08 einen 450€ Vertrag. Im vertrag steht Kündigungsfrist 1 Monat, mündlich wurde mir gesagt Probezeit 6 Monate. Meine Frage ist jetzt welche Kündigungsfrist denn gilt, wenn ich schon ab dem 1.9 einen Ausbildungsvertrag habe ? Sollte ich vor Arbeitsbeginn bescheid sagen? oder nach 2 Wochen kündigen? oder ende des Monats und dann nicht weitere 4 Wochen arbeiten können? Leider alles sehr kurzfristig nacheinander gekommen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna-Katharina,

      wenn die Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag einen Monat beträgt, so ist die rechtzeitige Kündigung ggf. schon vor Arbeitsbeginn aufzugeben, wenn Sie bis zum 01.09. keine Weiterbeschäftigung mehr realisieren können. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Stanislav

    Ich übe seit etwa 9 Jahren einen 450€-Job aus. Derzeit studiere ich und ich komme im folgenden Semester ins Praxissemester, sprich werde ich in einem Unternehmen tätig sein.
    Meine Praxissemesterstelle meldet das Arbeitsverhältnis als 450€-Basis Job ein und das heißt für mich, dass ich meinen aktuellen Nebenjob kündigen müsste. Da ich dies jedoch ungern kündigen möchte, da mir die aktuelle Arbeitsstelle beste Konditionen bietet neben dem Studium würde mich interessieren, ob es evtl. möglich wäre meine jetzige Arbeitsstelle vertraglich für 6 Monate instandzusetzen oder ist dies generell nicht möglich?

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stanislav,

      das ist eventuell möglich. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber Ihres Nebenjobs darüber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Julia

    Hallo,
    ich muss leider wegen fehlender Arbeit meinen Minijober (der seit über 15 Jahren bei mir arbeitet) entlassen. Was sollte ich beachten? Wie lange ist die kündigungsfrist?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julia,

      dies haben Sie mit Ihrem Arbeitnehmer im Vertrag vereinbart. Ansonsten gelten die Fristen nach § 622 BGB. Sofern Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, müssen Sie weiter beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz gilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Stanislav

    Hallo ich arbeite nebenbei im kfc und möchte da sofort aufhören da die gewünschte Arbeitszeit nicht eingehalten wird und ohne Absprache eine Änderung kommt. Des weiteren immer Mobbing kein normaler Umgang, nicht mal auf die Toilette gehen wenn man muss darf man und wenn ja dann sarkastische Bemerkungen.

    Wie kündigt man am besten.

    Im voraus danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stanislav,

      sehen Sie bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach den Kündigungsfristen. Können Sie hierzu nichts finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 622 Abs. 1 BGB beläuft sich diese auf vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Ein Muster für Ihre Kündigung finden Sie unter https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-arbeitnehmer/

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Steffi

    Ich habe am 26.06. einen teilzeitarbeitsvertrag unterschrieben mit dem Zusatz ab 01.07. erst auf 450 € Basis ! Jetzt hab ich ein tolles anderes Jobangebot….. jetzt steht im vertrag ich kann auch vor Antritt ist die Kündigung ausgeschlossen und wennnich das Arbeitsverhältnis nicht antrete 1/2 Brutto zahlen muss …. nach 6 Monaten Probezeit Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats …….. Wie komme ich da raus ? Das ist doch sittenwidrig

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      eine solche Vereinbarung ist rechtens. In der Probezeit gelten, sofern nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese belaufen sich in der Probezeit auf zwei Wochen. Wenden Sie sich an einen Anwalt und besprechen Sie mit diesem die Kündigung. Unter Umständen ergibt sich eine Möglichkeit, doch vor Beginn zu kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Meyer

        Hallo,
        ich habe einen 450 € Vertrag nun ist mein Vertrag zu Ende und ich
        habe einen Tel. Anruf bekommen, dass mir die letzten zwei Löhne nicht gezahlt werden, weil ich
        die und die Unfälle gehabt haben soll. 1 x Auto beschädigt, 1 x Inventar beschädigt, den Lohn sollte ich am 14ten bekommen. Wie kann ich nun vorgehen. (Keine Rechtschutzversicherung)

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo,

          erst einmal ist zu klären, ob dazu etwas in Ihrem Vertrag steht. Hinsichtlich des Autos wäre zu klären, ob nicht die Versicherung für den Schaden aufkommt. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der dies überprüft.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Stephanie H.

        Leider hab ich keine Rechtsschutz…..und beratung ist sehr teuer……. d.h. doch dass ich dann eigentlich ab beginn der 450 € Beschäftigung schon die Probezeit beginnt und ich innerhalb der 2 Wochenfrist kündigen kann oder ? Wäre echt hilfreich wenn es etwas konkreter ginge……danke

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Stephanie,

          die Probezeit beginnt mit Eintritt ins Beschäftigungsverhältnis. Sofern Ihr Vertrag eine zweiwöchige Kündigungsfrist vorsieht, können Sie dann sofort kündigen – bis zum Ablauf dieser Frist müssen Sie ggf. weiter arbeiten.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Petra S.

    Hallo, ich bin seit März im minijob-verhältnis mit Vertrag für 50 Stunden vorwiegend nur nachmittags und wenn „not am Mann“ ist. Ich habe keine festen Arbeitstage. Musste den ganzen Februar unentgeltlich als Praktikum arbeiten. Ist das erlaubt?
    Im April hatte man mich gefragt ob ich noch einen Teil an Arbeit zur Vertretung lernen .möchte. natürlich habe ich ja gesagt. Dann sollte ich jeden Morgen für 1,5 Stunden zusätzlich kommen. Natürlich ohne Bezahlung. Ist das erlaubt?
    Ferner werde ich auch kurzfristig angerufen, das ich sofort oder eine Stunde früher oder kurzfristig an meinem freien Tag arbeiten soll. Ist das erlaubt?
    Auch wird mit den Stunden getrickst, ich arbeite grundsätzlich mehr als 50 Stunden die ich nicht aufschreiben darf. Ist das erlaubt? Was vergessen. Ausserdem soll ich wegen Kassenübernahme 15 min. Früher kommen und kassenabschluss 30 – 45 min. Sänger bleiben … ohne Bezahlung… Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      sofern Sie einen Vertrag über einen Minijob geschlossen haben, handelt es sich hierbei nicht um ein Praktikum. Ihnen steht entsprechend Ihr Gehalt zu. Auch die Überstunden sind abzugelten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Tomek

    Heißt das wenn ich morgen meine Kündigung einreiche (21 juni), muss ich den ganzen nächsten Monat noch arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tomek,
      ja, das ist korrekt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Bianca

    Hallo,
    möchte meinen minijob in einer leihfirma kündigen, da ich jede Woche überstunden machen muss bzw ich habe, 2,5 std täglich zu arbeiten das mal 5 tage in der woche,,,, also sind es überstunden.. diese möchte ich gerne bei meiner kündigung ausgezahlt beommen. wie schreibe ich es am besten…
    aussderm habe ich noch urlaubs anspruch.. so weit ich weiss .. da ich zum ende des Monats kündigen muss bzw will habe ich für das ganze jahr den anspruch auf mei Urlaub..
    lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bianca,

      nehmen Sie in Ihr Kündigungsschreiben auf, dass Sie die Überstunden gerne ausbezahlt haben möchten und den Urlaub nehmen werden. Geben Sie dann zusätzlich Ihren letzten Arbeitstag an.

      Der ganze Jahresurlaub steht Ihnen nur zu, wenn Sie seit Januar bei der Firma arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Marion

    Hallo,
    Ich habe seit dem 02.01.2017 einen Arbeitsvertrag auf 450,- Basis. 6 Monate Probezeit und Kündigungsfrist ist 4 Wochen vor Quartalsende. Meine Chefin entpuppt sich aber als cholerisch und ich möchte lieber heute als morgen kündigen. Gibt es für mich eine Möglichkeit schnellst möglich dort aufzuhören?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marion,

      Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Chefin einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Mit diesem können Sie in beiderseitigem Einverständnis eine sofortige Kündigung bzw. Freistellung veranlassen. Reden Sie dazu mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. B.

    Hallo zusammen, ich habe als Aushilfe angefangen zu arbeiten. Nach sieben Monaten würde ich gefragt ob ich als Teilzeit beschäftigt werden will. Es soll ein – sechs Monate – befriesteter Arbeitsvertrag unterschrieben werden. Dies tat ich auch. Nun läuft er jetzt zum Monatsende aus.. das kommt mir recht, nur sagt der AG das zwar der TZ-Vertrag ausläuft, doch soll ich den Aushilfsvertrag kündigen.

    Ist das so richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B.,

      es spricht nichts dagegen, diesen Vertrag zu kündigen. Achten Sie dabei auf mögliche Kündigungsfristen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Vanessa

    Guten Tag,

    ich arbeite seit Oktober 2016 als Minijobber im Einzelhandel Textil und erhalte den Mindestlohn.
    Jetzt ist meine Frage: In meinem Arbeitsvertrag ist keinerlei Zeit geregelt, wann der Lohn spätestens auf meinem Konto sein muss, geschweige denn wann mein AG spätestens gezahlt haben muss!
    Es ist nur festgehalten, dass ich bis spätestens 3. des Folgemonats meine geleisteten Arbeitsstunden an die Personalabteilung übermittelt haben muss. Ist dies rechtens? Gibt es irgendeine Regelung, wann das Geld da sein muss, sofern kein Datum im Vertrag geregelt ist?
    Ich erhalte den Lohn nämlich sehr unregelmäßig. Das darf einfach nicht sein, man plant doch mit dem Geld. Und heute, am 9. des Monats, ist das Geld vom Vormonat immer noch nicht da.

    Ich hoffe auf schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    VW

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      wenn bezüglich der Lohnauszahlung nichts in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde und Sie auch an keinen Tarifvertrag gebunden sind, gilt normalerweise § 614 BGB. Danach ist die Zahlung nach Erbringung der Leistungen fällig. Konkret ist dann allerdings kein genauer Zahlungszeitpunkt vorgegeben.
      Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Franz

    Hallo allerseits,
    ich habe eine Frage und zwar, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt für den Monat der Kündigungsfrist bezahlen?
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      wenn Sie während dieser Zeit noch im Unternehmen arbeiten, müssen Sie selbstverständlich auch dafür entlohnt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Alke

    Hallo, ich arbeite seit 1.2.2017 auf 450,- € Basis in einer Bäckerei. Im April hatte ich einen Unfall und war bis einschl. 14.5. 2017 wegen eines Bänderrisses krank geschrieben. AU wurde immer pünktlich abgegeben, nachdem ich mich wieder gesund gemeldet habe zum 15.5.2017 sagte mir meine Bereichsleiterin dass sie mich im Mai und im Juni nicht brauchen würde, da der Dienstplan abgedeckt ist, und sie keine Arbeit für mich hätte.
    Punkt 1. Die 2. Aushilfe außer mir wird voll eingeteilt und ich bekomme 0 Stunden.
    Punkt 2 Habe mehrfach angeboten meine monatlichen Stunden auch in einer anderen Filiale zu arbeiten, auch dies ist angeblich nicht möglich da kein Bedarf besteht.
    Punkt 3 Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden vereinbart wurde…. Habe ich Anspruch auf Weiterbezahlung ??? Mein Arbeitgeber sagt, ich würde nur Gehalt bekommen wenn ich auch gearbeitet hätte, aber wie verhält sich das mit meinen 11 Std. die vertraglich geregelt sind. Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
    MfG AH

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alke,

      Anspruch auf Weiterbezahlung haben Sie nur, wenn ein fester Stundenlohn von 450 Euro vereinbart wurde. Bei einer flexiblen Bezahlung auf Stundenbasis zählt nur das, was Sie tatsächlich geleistet haben. Es kommt also darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geschrieben steht. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Alke

        Vielen Dank schon mal für die Info vorab.
        In meinem Arbeitsvertrag steht nur unter Arbeitszeit, die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen und beträgt zur Zeit ohne Pausen 11,35 Stunden somit max. 49 Std monatlich. Entlohnt werden nur tatsächlich angefallene Stunden. Ein Anspruch auf Erreichen der Stundenobergrenze ist nicht gegeben.
        Und unter Vergütung steht dann Stundenlohn des Arbeitnehmers 8,84 €

        Verstehe ich es richtig, das ich dann keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, und wie verhält es sich mit der Tatsache das für mich in 2 Monaten keine Dienste zur Verfügung stehen, die andere Aushilfe aber voll eingeplant wird.

        Über eine Antwort würde ich mich freuen
        MfG AH

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Alke,

          bei einem flexiblen Stundenlohn besteht normalerweise kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über die zwei Monate ohne Arbeit sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden. Kann Sie dieser nicht ausreichend beschäftigen, ist ein Jobwechsel eine mögliche Alternative.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. S.T.

    Seit 8 Jahren arbeite ich als Regalauffüllerin in einem Baumarkt. In meinem Vertrag steht “ ca.2 Stunden die Woche an einem Tag“. Nun sind es immer mehr geworden, so bin ich schon bei überwiegen 6 Stunden. Eine Vetragsänderung wurde immer abgelehnt, weil dadurch Kosten für den Betrieb entstehen können.

    Was kann ich tun?

    Liebe Grüße ST

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.T.,

      ist in Ihrem Vertrag auch die Ableistung von Überstunden festgelegt, müssen diese entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dem nicht so, sollten Sie zunächst direkt mit Ihrem Chef sprechen. Im Zweifelsfall sollten Sie auch die Hilfe eines Anwalts einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Soony76

    Hallo,

    ich habe meinen Mini-Job als Service-Kraft zum 31.05.2017 gekündigt. Vom 08.05. bis 13.05.2017 hatte ich Urlaub ( beantragt am 10.02.2017). Am 13.05. hatte ich ein Schreiben meiner Firma, erstellt am 11.05.2017, im Briefkasten, dass die Betreuung des von mir durchgeführten Service zum 08.05.2017 abgemeldet wird und somit meine Arbeitszeit auf 0 gesetzt wurde, nur weil eine neue Mitarbeiterin eingearbeitet wird. Ist das rechtmäßig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Soony76,

      ausschlaggebend sind die Vorgaben in Ihrem Arbeitsvertrag (Tätigkeit auf Abruf oder feste Stundenzahl usf.). Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber jedoch ebenfalls an die Kündigungsfristen halten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit des Vorgangs genauer untersuchen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Fabian

    Hallo,

    ich arbeite seit über 6 Jahren in einer Tankstelle als 450€ Beschäftigter. Die Tankstelle wurde im Oktober 2016 von einem neuen Pächter übernommen, der auch mich als Arbeitskraft übernommen hat. Somit bin ich quasi unter dem neuen Pächter 7 Monate beschäftigt, habe aber keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen. Zitat:“ Für Aushilfen machen wir keine eigenen Verträge.“

    Heute habe ich per Einschreiben eine fristlose Kündigung erhalten, in der mir vorgeworfen wird, Gerüchte über ihn verbreitet zu haben, dass er Arbeitnehmern ihren Lohn nicht auszahlen würde. Dies stimmt schlichtweg nicht, sowas habe ich nie getan. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich würde ihn später sowieso anrufen und probieren das persönlich zu klären, würde mich aber gerne diesbezüglich vorbereiten.

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fabian,

      wenden Sie sich mit Ihrem Problem bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten zur Abwendung der fristlosen Kündigung beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Franz W.

    Hallo,
    Habe meinen 450 € Job wegen andauernden Kompedenzgerangel fristlos gekündigt.
    Wie ist mit noch nicht genommenen Erholungsurlaub zu verfahren ??
    Besteht noch anspruch ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      normalerweise haben Sie auch als Minijobber das Recht auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollendetem Monat, den Sie bereits in der Firma gearbeitet haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Bine

    Hallo,

    ich arbeite seit über 3,5 Jahren in einem Solarium (Arbeitsvertrag nicht vorhanden), das Jobcenter weiss auch bescheid!
    Seit 12.04 weiss meine Kollegin, das meine Chefin einen Käufer hat, es aber noch nicht mit der Vermieterin geklärt ist!
    Ich selbst weiss erst seit Freitag von dem Verkauf.
    Nun hat mir meine Kollegin heute berichtet, dass der Käufer wohl zum 01.05 das Sonnenstudio übernehmen möchte, wir als Aushilfen aber anscheinend erstmal nicht übernommen werden sollen…
    Unsere Chefin kann noch nicht sagen, ob diese Woche unser letzter Arbeitstag ist, das hätte sie uns aber schon noch mitgeteilt! (Dies hat sie nur meiner Kollegin heute gesagt)
    Uns wurde weder gesagt, wann der neue Besitzer das Studio übernimmt, noch wurde uns eine Kündigung ausgesprochen (weder mündlich noch schriftlich)!

    Was kann ich jetzt tun bzw kann ich überhaupt etwas tun (Arbeitsgericht)?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bine,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie zu den möglichen Handlungsweisen aufklären. Eine Kündigungsschutzklage können Sie theoretisch immer anstreben. Doch dazu muss es erst einmal zur Kündigung kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Anja

    Hallo,mein Freund hat bis vor kurzem als Minijobber gearbeitet. Allerdings ohne Vertrag, aber das JobCenter war informiert und hat das so auch genehmigt. Da aus der ihm dort zugesagten Vollzeitananstellung allerdings nichts wurde hat er sich wieder auf andere Stellen beworben. Es folgten Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Diese Termine teilte er seinem Chef rechtzeitig mit. Die Reaktion war,dass er nach Hause fahren sollte mit der Aussage man würde ihn dann jetzt abmelden. Das war am 15. März. Kann der Chef das einfach so machen? Außerdem kam nach telefonischer Aufforderung der Lohnzettel erst Anfang April wurde aber schon am 20.03. ausgestellt. Und laut diesem Lohnzettel wurde mein Freund beim Lohnbüro bereits am 09.03. abgemeldet. Er hat allerdings darüber keine Information bekommen und auch keinen schriftlichen Nachweis,sein Chef hat ihn also quasi dort am 09.03. abgemeldet und beim Amt erst am 15.03. Ihn aber in der Zwischenzeit unwissend gelassen und weiter beschäftigt. Den offenen Lohn für März hat er bisher auch noch nicht erhalten. Was kann mein Freund dagegen tun und welche Konsequenzen hat er zu erwarten??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      kommt der Arbeitgeber auch nach mehreren Ermahnungen nicht seinen Pflichten zur Lohnzahlung nach, sollte sich Ihr Freund an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann vor einem Arbeitsgericht die Rechte Ihres Freundes verteidigen und fehlende Löhne einfordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Michelle

    Guten Abend
    Ich arbeite seit dem 15.01.2017 auf 450€ Basis
    Zwei Tage vor Ende meiner Probezeit, hat mir mein Chef eine Kündigung Geschickt. Einen Grund hat er nicht angegeben. Nun steht da, dass ich aber noch bis zum 27.04.17 weiter arbeiten soll.
    Bin ich nun dazu verpflichtet bis dahin noch zu arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michelle,

      das ist davon abhängig, welche Kündigungsfrist Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben, da diese sowohl für Sie als auch Ihren Chef gilt. Alternativ können Sie mit Ihrem Chef einen Aufhebungsvertrag abschließen, der mit einer sofortigen Arbeitsaufgabe kombiniert werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Ive

    Hallo,

    ich befinde mich zur Zeit in einer schulischen Ausbildung und besitze zwei Minijob und eine Einstellung als Übungsleiter.

    Zu meinem Problem. Seit dem 1.03 arbeite ich nun in meinem neuen Minijob. Es war vorher ausgemacht, dass ich einmal in der Woche a 8 Stunden fest arbeite und ansonsten immer nach Bedarf einspringe. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass mein neuer Chef gerne halbwahrheiten erzählt und dazu auch mein neuer Arbeitsvertrag. Da ich durch Bafög nicht über 450€ verdienen darf und pro Stunde 10€ bekomme, schaue ich immer sehr genau wo ich wieviel verdiene.

    Meine Frage.. Ich habe nun meinen ersten Lohn erhalten und wurde als Trainerin (Minijob) eingestellt aber auf meiner ersten Lohnabrechnung steht ich hätte fast 50€ Steuern zahlen müssen.. Ist das alles so richtig, da ich eigentlich dachte, dass ich mit einem Minijob steuerfrei verdiene ?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ive,

      es ist korrekt, dass ein Lohn bis zu 450 Euro steuerfrei ist. Dabei dürfen Ihnen also keine Abzüge entstehen. Inzwischen werden aber auch bei 450-Euro-Jobs Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Von diesen dürfen Sie sich auf Antrag freistellen lassen. Bei Zweifeln wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Ira

    Hallo,
    ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einem neuen Betrieb auf Stundenbasis. Komme mit den Kollegen nicht klar. Mobbingalarm! Habe versucht mit Chef zu reden. Fehlanzeige. Glaubt mir kein Wort. Arbeite ja schließlich noch nicht lange dort. In meinem Vertrag steht nichts von einer Probezeit. Besteht laut Gesetz den eine? Muss ich Kündigungsfristen einhalen?
    Will da einfach nur weg. Schließlich ist keine Besserung in Sicht.

    Danke im Voraus und liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ira,

      ist keine Probezeitenregelung im Arbeitsvertrag verzeichnet, befinden Sie sich auch in keiner Probezeit. Dann gelten, wenn vertraglich nicht anders geregelt, die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass eine vierwöchige Kündigungsfrist besteht. Kündigen Sie also beispielsweise Ende April, müssen Sie noch bis Ende Mai im alten Job arbeiten. Ist das Mobbing absolut unzumutbar, besteht normalerweise auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Manuela

    Hallo, Kann man beim gleichen Arbeitgeber einen festen Arbeitsvertrag und einen Minijob mit einem anderen Tätigkeitsfeld haben?? z.B. Ergotherapeut und Putzfrau?

    Danke im Voraus

    Grüße Manuela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      bei ordnungsgemäß aufgesetzten Arbeitsverträgen sollte dies kein Problem sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Bärbel B.

    Hallo, ich arbeite seit Sommer letzten Jahres auf 450 €-Basis als Bürokraft in einer kleinen Firma, Stundenlohn 10 € bei 8-10 Arbeitsstunden pro Woche, laut Vertrag. Nun hat mein Chef mir mitgeteilt, dass er meine Arbeitszeit halbieren möchte und nun auch halbiert hat. Bin sonst 2 x pro Woche 5 Stunden im Büro gewesen nun nur noch einmal pro Woche vielleicht 6 Stunden.
    Darf er das ohne Änderungskündigung so einfach???
    Ich bin schwerbehindert, seit Jahren erbwerbsunfähig berentet, was mein Chef weiß und bin auf diesen Zuverdienst angewiesen.

    Danke im Voraus für die Antwort.

    mfg
    Bärbel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bärbel,
      normalerweise ist in diesem Fall die Arbeitszeit maßgeblich, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um mit ihm die Möglichkeiten zu besprechen, die Sie in einer solchen Situation haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Claudia

    Hallo,
    arbeite am 1.4.17 seit zwei Jahren jeweils mit Jahresvertrag in unserem Betrieb.

    Habe am 15.3.17 nachgefragt ob mein Vertrag endet oder ob ich übernommen
    werde,da hieß es ja ich würde übernommen werden.

    Am Montag den 27.3.17 musste ich ins Büro und die haben mir mündlich gekündigt,
    sollte heute um 10Uhr zu einem Gespräch kommen, war da und ist nichts wirklich
    geklärt worden.

    In meinem Arbeitsvertrag steht:

    1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.4.16.
    Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 31.03.2017
    2.Im Falle der Befristung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist,
    ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    3.Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Gesetzliche Kündigungs-
    fristen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnsess ist auch wärend der Befristung zulässig.
    4.Der Arbeitsgeber ist berechtigt,den Arbeitnehmer im Falle des Ausspruchs einer Kündigung
    von der Verpflichtung zur Erbbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung bestehender
    Vergüthung von Überstunden und/oder nter Anrechnung noch zu gewährenden Urlaubs
    freizustellen.
    5.Soweit das Arbeitsverhältnis unbefristet und nicht gekündigt ist, endet es mit Ablauf des
    Kalendermonats, in dem der Arbeitsnehmerds 65.Lebensjahr vollendet.

    So nun meine Fragen:
    Können die mich jetzt so mündlich nach einer Zusage kündigen?
    Muss die Kündigung schriftlich gemacht werden?
    Oder ist das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung beendet ?
    Wie lang ist die Gesetzliche Kündigungfrist bei mir?

    Mfg Claudia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      eine Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wird, ist nicht nötig. Ihre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 1. oder 15. eines Monats. Prinzipiell ist auch eine mündliche Zusage gültig, allerdings stünde in Ihrem Fall dann wohl Aussage gegen Aussage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Lulu

    Hallo, habe seit 8 Wochen einen Minijob den ich nur angenommen habe weil mir gesagt wurde es könnte sich schnell in eine Teilzeitstelle umändern (evtl. in 1 Monat). Nun tut sich garnichts, er hat noch keine neuen Jobs für mich, ich habe noch keinen Lohn oder Fahrgeld oder Abrechnung erhalten. Ausserdem hatte ich mich gerade erst beim Jobcenter angemeldet und mein Arbeitgeber hat ausserdem meinen Lohn falsch angegeben, was die so natürlich übernommen haben und mir dementsprechend etwa €300 weniger zahlen als mir zusteht. Habe Widerspruch eingelegt. Meine Frage ist nach all dem rechtfertigt das eine fristlose Kündigung meinerseits? (Falls ich schnell einen Job bekommen). Habe keinen Arbeitsvertrag und nichts schrifltliches über Probezeit.
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lulu,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. N.

    Hallo,
    Ich habe seit fast 2 Jahren einen Nebenjob im Einzelhandel. Ständig werde ich Samstag eingetragen gibt es ein Gesetz das man jeden Samstag arbeiten muss oder hat man einmal oder zweimal am Samstag Frei?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo N.,
      Samstage gelten im Arbeitsrecht ebenfalls als Werktage. Vor allem im Einzelhandel ist der Samstag oft der Tag, an dem am meisten Betrieb herrscht. Spezielle Bestimmungen gelten normalerweise nur für Sonn- und Feiertage.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Beate

    Hallo. Ich arbeite seit 9,5 Jahren auf 450;- Basis. Std. Lohn ist einpaar Cent über dem Mindestlohn. Hab nach einer Lohnerhöhung gefragt. Sollte nach dieser Zeit ja drin sein. Antwort „Nein. Weil ich dann weniger std. Zur Verfügung stehe. “ habe ich als 450;- kraft Anspruch auf den Haustarif? Oder muss ich mich damit zufrieden geben ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mehr als den Mindestlohn zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Sascha

    Hallo, ich arbeite bei einem Unternehmen seit 2 Jahren als Minijobber und muss am 01.08.17 aufhören, weil ich ab diesem Datum eine Ausbildung anfange (In einem anderen Unternehmen). Ich habe es meinem Arbeitgeber bereits gesagt und er meint, ich soll eine Kündigung zum 31.07.17 schreiben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag schreiben soll. Mein Vertrag ging bis zum 31.07.16 und wurde dann um ein Jahr bis 31.07.17 verlängert. Endet der Vertrag dann nicht einfach automatisch? Oder muss ich, wie mein Arbeitgeber sagt, eine Kündigung schreiben?
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha,

      an sich können Sie auch einfach den Vertrag auslaufen lassen. Verlängert sich Ihre aktuelle Anstellung nicht automatisch, können Sie dann problemlos den Job wechseln.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  42. gaby M.

    Bin im Juli 12 Jahre auf 450 Euro beschäftigt.Krank: 2 Arbeitsunfälle ca 3mon. je, Grippe, u.s.w. Aber eigentlich immer da
    PlanÄnderung immer alies mitgemacht. ARBEITSZEIT 8 ×5 Std jetzt bin ich auf einmal eine lahme Ente alle anderen schaffen das in 3,5 Std. Bin jetzt ab nächste Woche in der Küche 2-3 Tage a 3 Std in der Woche. Sehe da keine Chance auf 450 Euro. Wie soll ich mich verhalten? Bin ja Rentner und auf das Geld angewiEden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo gaby,

      suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, Ihre Arbeitsstunden zu erhöhen, um auf 450 Euro zu kommen. Sinnvoll ist die Regelung einer Mindeststundenanzahl.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Denise

    Hallo,
    Ich habe seit Juni 2015 einen Minijob. Im Vertrag stehen 2 Wochen zum Monatsende, Muss ich aber nun trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten?
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denise,

      normalerweise ist auch bei Minijobs die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende einzuhalten. Im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Regelung festgehalten werden, allerdings darf diese nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein. Gilt ein Tarifvertrag, so können die Fristen auch abweichen und beispielsweise eine kürzere Frist vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Ragna

    Guten Tag,
    Im Dezember letzten Jahres also vor knapp 3 Monaten habe ich eine Stelle als Aushilfe in einem Lebensmittelgeschäft angefangen.
    Mein ersten Lohn erhielt ich zum letzten Monat , bei dem bereits 1/4 des Lohnes gefehlt hat. Dieses habe ich unverzüglich bei der marktleitung angesprochen , sie Meinte sie würde dies umgehend klären , am Tag darauf wurde mir gesagt ich würde das Geld spätestens diesen Monat erhalten. Vor einigen Tagen war dann der Chef im Laden und die Sache wurde offensichtlich doch erst dann geklärt , was ich schon sehr unverschämt empfand , da mir ja ursprünglich schon vor einem Monat gesagt wurde dies sei geklärt.
    Nunja anscheinend ist das fehlende Geld nun mit meinem Lohn gekommen , oder auch nicht . Ich kann es nicht genau sagen da auf jeden Fall wieder Geld fehlt.

    In meinem Arbeitsvertrag steht , 3 Monate Probezeit und das ich unter Angabe von gründen auch fristlos kündigen könnte.

    Meine Frage also : Kann ich mit den Gründen das ich nie meinen kompletten Lohn erhalte noch innerhalb der Probezeit fristlos kündigen ?
    Ich muss ehrlich sagen , ich gehe nebenbei studieren und benötige das Geld dringend um für meine laufenden Kosten aufzukommen und habe weder die Lust noch die Zeit jeden Monat hinter meinem Lohn hinterherzurennen , das Geld fehlt dann einfach und wenn ich Rechnungen nicht zahlen kann fallen mahngebüren an die ich letztendlich nur zahlen muss weil der Betrieb offensichtlich nicht in der Lage ist meine Arbeitsstunden ordentlich zusammenzurechnen.
    Zudem kommt das ich schon von anderen Mitarbeitern gehört habe das es bei Ihnen auch öfter vorkommt.
    Für mich ist das ein Zustand unter dem
    Ich nicht arbeiten möchte , so hat man auch einfach keine Lust dort arbeiten zu gehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ragna,

      die fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit binnen zwei Wochen ab Bekanntwerden des wichtigen Grundes möglich. Wichtig ist die Einhaltung dieser Zwei-Wochen-Frist.

      Kommt ein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung zeitlich oder hinsichtlich des Betrages erheblich in Verzug, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

      Alternativ können Sie auch eine fristgerechte Kündigung vornehmen. In der Probezeit gilt allgemein eine Frist von zwei Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Alexandra

    Ich bin seit fast 6 Jahren in einem Unternehmen tätig und habe einen neuen Job in Aussicht. Was für eine Kündigungsfrist muss ich einhalten? Es ist ein 450 Job.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexandra,

      die Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt. Schauen Sie also in Ihren Arbeitsvertrag.

      Wurden keine Sonderregelungen geschaffen, gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Für den Arbeitgeber verlängern sich diese Fristen abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitnehmer bleibt es bei den vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Alexs

    Hallo,
    Ich arbeite seit September auf 450€ Basis bei einenm unternehmen.
    Ich habe jetzt eine Möglichkeit auf einen besseren Job und würde gerne so schnell wie möglich kündigen.
    Meine Probezeit beträgt 6 Monate. Muss ich die Frist von 2 Wochen einhalten ?
    Liebe Grüße AA8888

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexs,

      Sie müssen in jedem Fall die Kündigungsfrist einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Max03

    Hallo,
    ich habe seit Mitte 2014 einen Minijob als Zeitungs-/Werbungsausträger, möchte diesen aber jetzt kündigen. Einen Arbeitsvertrag habe ich meines Wissens nach nie unterschrieben. Jetzt habe ich meinem Arbeitgeber eine Mail geschrieben, dass ich gern zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Job aussteigen würde. Er meldet sich jedoch nicht…
    Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten bzw. muss ich überhaupt eine Frist einhalten, da ich ja keinen Arbeitsvertrag habe?

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max03,

      besteht kein Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach dürfen Sie Ihren Job mit einer Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Fatma

    Hallo,
    Ich habe in einem Unternehmen 3 Jahre und 1 Monat als gearbeitet als Studentische Hilfskraft gearbeitet (425euro). Und dann wurde die Firma übernommen und auch die Arbeitskräfte. In der neuen Firma habe ich jetzt 7 Monate gearbeitet also insgesamt 3 Jahre und 8 Monate. In der zeit haben alle anderen Mitarbeiter gekündigt. Heute hat mich mein chef angerufen und gesagt ich wurde gekündigt, ich soll mich nicht wundern wenn mich meine Kündigung erreicht. Gründe für die Kündigung waren das ich in 7 monaten 5 tage krank war und das ich immer kurz vor Arbeitsbeginn komme. Also 5 min davor findet er nicht akzeptabel.
    Also ich finde das sehr unfair und denke das die Kündigung aus Sympathie gründen erfolgt ist. Ich fühle mich ausgenutzt und hintergangen.

    Kann ich da was machen?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fatma,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Die genannten Gründe rechtfertigen eine Kündigung in der Regel nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Julia

      Hallo,

      Mein Arbeitgeber hat mir gestern die mündliche Kündigung ausgesprochen. Angeblich bringe ich nicht die Leistung und wäre mehr mit anderem beschäftigt wie mit meiner Arbeit. Bin noch in der Probezeit, kann er da ohne Abmahnung einfach so kündigen?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Julia,

        in der Probezeit braucht es normalerweise gar keinen Grund für die Kündigung. Allerdings muss in der Regel eine Kündigung schriftlich erfolgen (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch).

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Saleyna

    Ich habe im März bei einem mini Job angefangen die Probezeit war 6mon.und während dieser Zeit kann ich ja fristlos gekündigt werden …Das wurde ich dann auch, im Juni mit der Begründung;das dieser Job nix für.für.mich sei was aber auch nicht stimmt ! Hab mich nur nicht, vor den Kunden anmeckern lassen von unserer „Leiterin “ sie hatte selber Probleme mit ihrer Leitung deshalb sollte sie für ne weile abgelöst werden und es kam eine neue „vertretung“ die mich im August wieder eingestellt hatte weil ich es erklärt und nach einer Chance gefragt hatte…. dann haben wir einen neuen vertrag machen müssen weil der andere nicht mehr zählt oder so was ….ok also war das ein Nigel Nagel neues Vertrag dh Probezeit auch von vorne also 6mon oder?¿?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saleyna,
      waren Sie schon einmal dort beschäftigt, gibt es in der Regel keine erneute Probezeit.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ramy

        Hallo, wie ist das bei einer ordentlichen Kündigung, muss man da vorher auch eine Abmahnung erhalten?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Ramy,

          in der Regel sollten Arbeitnehmer zuerst durch eine Abmahnung auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden, bevor es zur Kündigung kommt. Es gibt jedoch auch bestimmte Fälle, in denen eine direkte Kündigung rechtens ist. Kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau analysieren.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Ramy

            Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine frage hätte ich noch, und zwar , wenn man eine ärztliche Bescheinigung vorlegt aufgrund eines Krankheitsfalls, werden die Tage gezahlt?

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Ramy,

            das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Werden Sie direkt nach geleisteten Stunden bezahlt, entfällt die Entlohnung während der Ausfallzeit. Ansonsten gilt die Lohnfortzahlung.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Elena M.

    Ich arbeite in einem Unternehmen mit einem Vertrag bei Minijob und ich möchte mit einem normalen Vertrag von 8 Stunden pro Tag, aber das Unternehmen will nicht zu mir machen eine andere Art von Vertrag erzählte mir zu arbeiten, die keine Miete mehr Menschen und wollen auch nicht Menschen zu nehmen. Ich habe also fast 2 Jahre und keinen Willen zu tun.

    1. Ahmad

      Hallo,

      Ich habe diesen satz in meinem Vertrag
      was es bedeutet ?

      “Der Arbeitnehmer hat im Rahmen seiner geringfügigen Beschäftigung keinen Anspruch auf
      Urlaub. Eine Freistellung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Urlaubsplanung oder während
      des Prüfungszeitraumes kann durch vorherige Absprache vereinbart werden.“

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Ahmad,

        diese Zeile scheint unzulässig. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch. Lassen Sie am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht über Ihren Vertrag schauen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Jasmin

        Hallo,
        Ich wurde zum 31.10 fristgerecht gekündigt und mit sofortiger Wirkung von meinem Arbeitgeber freigestellt. Ich wollte gerne noch bis zum Ende weiterarbeiten. Meine Frage ist jetzt, ob mein Arbeitgeber mich trotzdem für den rest des Monats bezahlen muss. Ich werde nur nach geleisteten Stunden bezahlt.
        MfG

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Jasmin,

          wenn die Bezahlung nach geleisteter Arbeit bemessen wird, muss auch nur die geleistete Arbeit bezahlt werden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Robert

            Folgende Frage : Eine Zusatzvereinbarung in meinen 165 Euro Job, enthält folgenden Satz „Wenn die Auftragslage des Unternehmens schwach ist und so mit ein Arbeitseinsatz nicht möglich ist, wird dies als Minusstunden berechnet und nicht vergütet!

            Ist dies Korrekt von meinen Unternehmen, ich arbeite auf 165 Euro Basis von Zuhause aus und beziehen Hartz4!

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Robert,

            in der Regel sollten Minusstunden, die ohne das Verschulden des Arbeitnehmers entstehen (also bspw. bei schwacher Auftragslage vom Arbeitgeber angeordnet werden), nicht als solche zum Nachteil des Arbeitnehmers angerechnet werden. Der Arbeitnehmer sollte weiterhin sein monatliches Festgehalt beziehen dürfen, wenn es ein solches gibt.

            Anders kann es jedoch aussehen, wenn stattdessen auf Stundenbasis bezahlt wird.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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