Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro entlohnt.
Im Minijob werden Arbeitnehmer mit maximal 520 Euro (zuvor 450 Euro) entlohnt.

Viele Arbeitnehmer sind in Deutschland in Minijobs tätig. Im Dezember 2016 waren 6,67 Millionen gering entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Sie erhalten für Ihre Tätigkeit maximal 520 Euro.

Im Rahmen der atypischen Beschäftigung verdienen Minijobber demnach sehr viel weniger Geld als Normalarbeitnehmer. Häufig sind es Frauen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden – ihr Anteil überwiegt.

Im ersten Quartal des Jahres 2015 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale 60,8 Prozent der Minijobber weiblich und nur 39,2 Prozent männlich. Am häufigsten befanden sich unter-25-Jährige in einer geringfügigen Beschäftigung. Anteilig wurden in Jobs wie im Handel sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen die meisten geringfügig Entlohnten beschäftigt.

Die Entscheidung, den Arbeitsvertrag für einen Minijob zu unterschreiben oder in Teilzeit zu gehen, wird in der Regel getroffen, um die eigenen Kinder zu betreuen. Diese nimmt gerade im Kleinkindalter sehr viel Zeit in Anspruch. Nicht immer können sich Normalbeschäftigte kostenpflichtige Alternativen leisten, entsprechend wird die Arbeitszeit reduziert und die Kinderbetreuung selbst übernommen – in Westdeutschland noch häufiger als im Osten der Bundesrepublik.

In diesem Ratgeber erklären wir, worum es sich bei einem Minijob handelt, was die Arbeit als Minijobber ausmacht und welche Aspekte laut Arbeitsrecht ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte enthalten muss.

Direkt zum Arbeitsvertragsmuster für Minijobs

Weiterführende Informationen zum Minijob:

arbeitsvertrag-minijob-stundenbasis-ratgeber

Ar­beits­ver­trag auf Stun­den­ba­sis

Ein Muster zum Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Kompaktwissen: Minijob

Wie hoch darf das Gehalt bei einem Minijob sein?

Minijobber dürfen maximal 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro) monatlich verdienen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, ist das maximale jährliche Einkommen an eine Grenze von 6.240 Euro gebunden.

Haben Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter?

Ja, der Urlaubsanspruch für Minijobber unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem für Arbeitnehmer in Vollzeit. Bei einer 5-Tage-Woche müssen sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Arbeiten geringfügig Beschäftigte an weniger Tagen in der Woche, reduzieren sich die Urlaubstage entsprechend (z. B. 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche).

Wie könnte ein Arbeitsvertrag für einen Minijob aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Minijob-Arbeitsvertrag.

Was ist ein Minijob?

Als Minijob, 520-Euro-Job oder auch geringfügige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die nur auf kurze Zeit ausgelegt sind oder deren regelmäßige Verdienstgrenze bei monatlichen 520 Euro liegt. Wie viel hierfür pro Woche gearbeitet wird, ist nicht entscheidend. Bei einem für 12 Monate gültigen Arbeitsvertrag, dürfen Arbeitnehmer höchstens 6240 Euro im Jahr verdienen, sofern sie ununterbrochen beschäftigt sind.

Das Besondere am Arbeitsvertrag für einen Minijob ist, dass die Arbeitnehmer weder kranken-, pflege- noch arbeitslosenversichert sind. So sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch in Paragraph 7 vor. Die Arbeitgeber führen zwar einen pauschalen Betrag zur Kranken- und Rentenversicherung ab, die Minijobber sind deshalb jedoch nicht automatisch krankenversichert. Das müssen die Arbeitnehmer selbst übernehmen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs:

  • geringfügig entlohnte Beschäftigung: die gesetzliche Arbeitsentgeltgrenze von 520 Euro monatlich wird nicht überschritten
  • kurzfristige Beschäftigung: das Arbeitsverhältnis ist auf einen kurzen Zeitraum beschränkt (maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr)
Bevor Sie einen Minijob-Arbeitsvertrag unterzeichnen, achten Sie darauf, dass bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lohns auch die Zahlung gelegentlicher Beträge berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Urlaubs- oder auch Weihnachtsgeld. Hier besteht die Gefahr, die Entgeltgrenze von durchschnittlich 520 Euro zu überschreiten. In diesem Fall handelt es sich dann um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, im Rahmen derer Sie der Arbeitgeber unter anderem krankenversichern muss.

Achtung: Haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben und überschreiten beide Arbeitsentgelte zusammen die maximal erlaubte Entgelthöhe, handelt es sich weder bei der einen Beschäftigung noch bei dem anderen um ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis.

Wie finden Sie einen passenden Minijob?

Aushänge, Zeitungsannoncen oder Jobportale: Es gibt viele Möglichkeiten einen Minijob zu finden. Wichtig ist, dass der Nebenjob zu Ihrem Tagesablauf passt. Sind die Arbeitszeiten in der Anzeige nicht angegeben, fragen Sie am besten beim potenziellen Arbeitgeber nach.

Empfehlenswert ist auch die Jobbörse Nebenjob.de. Hier werden zahlreiche Minijobs sortiert nach Stadt angeboten. Zudem können Sie das Angebot nach Ihren Interessen oder Bildungsstand sortieren. Außerdem können Sie auch angeben, ob Sie weitere Sprachen, neben Deutsch, sprechen.

Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze des Arbeitnehmers überschritten wird?

Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.
Die geringfügige Beschäftigung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen.

Erhält ein Minijob-Arbeitnehmer mehr Geld, als ein regulärer Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vorsieht, ist mit dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, nicht mehr als geringfügig Beschäftigter angestellt. Dies hat keine rückwirkenden Auswirkungen.

Nicht in allen Fällen ist diese Grenze jedoch so starr gefasst. Der Gesetzgeber sieht nämlich Ausnahmen in einem gewissen Bereich vor.

Wer nur ab und an und nicht vorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze sprengt, der ist weiterhin geringfügig beschäftigt, auch wenn es gelegentlich zur monatlichen oder jährlichen Übertretung kommt.

Arbeitnehmer im Minijob werden nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb eines maximal drei Monate andauernden Zeitraums mehr arbeiten mussten, weil ein Kollege krankheitsbedingt ausfiel. Das erhaltene Arbeitsentgelt wird für das vergangene Jahr ab Untersuchungszeitpunkt berechnet. Von dieser Regelung nicht betroffen, sind solche Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Höhe des erwartbaren Entgelts grundsätzlich nicht bezifferbar ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte zum Beispiel eine variable Stundenanzahl pro Woche oder Monat enthält.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Noch nicht lange verdienen Angestellte im Minijob 520 Euro. Erst mit denen am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen kam es zur Anpassung der Verdienstgrenze geringfügig Beschäftigter. Im Rahmen der Modifikationen wurde die Geringfügigkeitsgrenze um 70 Euro angehoben.

Erst seit Oktober 2022 verdienen Minijobber 520 Euro und keine 450 Euro mehr.

Darüber hinaus legte das Gesetz auch fest, dass fortan jeder neu eingestellte geringfügig entlohnte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden muss. Der Arbeitgeber entrichtet weiterhin einen Pauschalbetrag, der 15 Prozent des Arbeitsentgeltes beträgt. Der Minijob-Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich ist nun zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 3,9 Prozent verpflichtet.

Nichtsdestotrotz bleibt es den Minijobbern freigestellt, ob sie von dieser Option Gebrauch machen wollen oder nicht. Sie können sich von der Versicherungspflicht auch lösen, indem sie den Arbeitgeber über ihr Ansinnen schriftlich informieren. Den Rentenanspruch reduziert sich entsprechend.

Die Krankenversicherung beim Minijob-Arbeitsverträgen

Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.
Wer einen Minijob-Arbeitsvertrag unterschreibt, erhält kein Krankengeld.

Eingeführt wurde die Krankenversicherung schon im ausklingenden 19. Jahrhundert. Damals wie heute dient sie der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer in Deutschland lebt, muss seit 2009 gesetzlich krankenversichert sein, so bestimmt es der Gesetzgeber.

Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, muss mit nachträglichen „Strafzahlungen“ rechnen. Das bedeutet: Versäumen Sie es, sich krankenzuversichern, haben Sie rückwirkend für jeden Monat einen Betrag von 43 Euro zu entrichten.

Da Arbeitsverträge für einen Minijob die Krankenversicherung nicht abdecken, sind die Arbeitnehmer selbst in der Pflicht. Sie haben die Wahl, ob sie sich:

  • freiwillig krankenversichern (in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) oder einer privaten)
  • familienversichern
  • pflichtversichern in einer GKV
Die Versicherung von kurzfristig Beschäftigten wie Empfängern von Arbeitslosengeld, die zusätzlich zur staatlichen Unterstützung arbeiten, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben, sollten Sie im Krankheitsfall nicht mit der Zahlung von Krankengeld rechnen. In den ersten sechs Wochen kommt es seitens des Arbeitgebers zwar zur Lohnfortzahlung, doch danach sitzen sie bei einem Minijob auf dem Trockenen. Dann hilft nur noch die Beantragung des Arbeitslosengeldes II weiter.

Die Kündigung vom Minijob – im Arbeitsvertrag folgendes beachten

Wollen Sie Ihren Minijob kündigen oder werden Sie vom Arbeitgeber entlassen, machen Sie über die Rechtslage Bescheid kundig. Schließlich bestehen auch bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.

Egal, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt, der Gesetzgeber sieht für alle die einheitliche Regelung vor:

Eine Kündigung kann von beiden Seiten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats erfolgen. Sind Sie als interimsmäßige Aushilfe eingestellt, kann Ihr Arbeitsvertrag für die ersten drei Monate eine geringe Kündigungsfrist ausweisen.

Welche Kündigungsfristen bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind, hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Länge der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Ebenfalls können in Tarifverträgen abweichende Kündigungsfristen für einen Minijob festgehalten sein, die niedriger oder höher liegen.

Die Auflösung vom Vertragsverhältnis ist ohne Einhaltung der Frist nur erlaubt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.(§ 626 BGB)“

Aus welchen Gründen ein Minijob-Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden kann

Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.
Bevor der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte gekündigt wird, kommt es in der Regel zur Abmahnung.

Für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber braucht es einen oder mehrere triftige Gründe. Sie sind dem Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Datum, zu dem die Entlassung wirksam wird, schriftlich vorzulegen.

Hat sich ein Angestellter im Minijob einen Fauxpas geleistet, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber eine so genannte Erklärungsfrist einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen.

So lange hat der Arbeitgeber Zeit, die Kündigung auszusprechen. Tut er das, ist er dazu verpflichtet, ihm diesen Fehltritt auch nachweisen zu können.

Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen:

  • Mobbing
  • Diebstahl
  • Ausplaudern von Dienstgeheimnissen
  • Beleidigung und Verleumdung von Arbeitgeber und/oder leitenden Angestellten
  • Manipulation der Arbeitszeiterfassung
  • Bestechlichkeit
  • Vorgaukeln einer Krankheit
  • Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs

Bevor es zur Kündigung kommt, braucht es in der Regel eine Abmahnung. Diese kann auch mündlich erteilt werden und muss nicht unabdingbar vom unmittelbaren Vorgesetzten kommen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es jedem Weisungsbefugten des betroffenen Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen.

Eine Abmahnung wird hinfällig, handelt es sich um einen Verstoß, von dem der Arbeitnehmer annehmen muss, dass er eine Kündigung nach sich zieht. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der fristlosen Kündigung zustimmen, bevor sie ausgesprochen wird.

Wollen Sie als Arbeitgeber eine Aushilfe oder einen Minijobber einstellen, oder gehen Sie selbst in Kürze eine geringfügige Beschäftigung ein, kann der Arbeitsvertrag für den Minijob häufig kostenlos im Internet als Muster heruntergeladen werden. Unternehmen ersparen diese wertvolle Zeit und künftige Angestellte können sich mit der Rechtssprache vertraut machen. Auf der Suche nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob finden Sie Muster zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, aber auch bei manchen Rechtsanwälten werden Sie fündig.

vorschau-muster-arbeitsvertrag-minijob

Wie sieht ein Minijob-Arbeitsvertrag aus? Unser Muster zeigt es Ihnen

Wir stellen Ihnen nachfolgend das Muster eines Arbeitsvertrages für eine geringfügige Beschäftigung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, es als .doc oder .pdf kostenlos herunterzuladen.

Beachten Sie hierbei: Sie müssen Ihre persönlichen Daten noch eintragen. Erst dann ist der Vertrag vollständig.

 

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.doc)

Download: Muster vom Arbeitsvertrag für den Minijob (.pdf)

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Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

296 Gedanken zu „Minijob oder geringfügige Beschäftigung – Tipps zum Thema

  1. Canan

    Guten Tag zusammen,
    ich arbeite nun seit August 2013 in der Krankenhausküche als Aushilfe (450€-Basis) und bin „hauptberuflich“ Studentin. Die Vergütung erfolgt je geleisteten Stunden. In der Regel arbeite ich am Wochenende für 3,25 Stunden – also von 16:15 bis 19:45 Uhr. Es kommt jedoch des Öfteren vor, dass ich auch mal um 16 Uhr anfange und trotzdem um 19:45 Uhr Feierabend mache.
    Folgende Fragen hätte ich diesbezüglich:
    Frage 1: Wir haben (Betriebs-) Pausen, welche uns abgezogen werden. Durchschnittlich beträgt diese Zeit eine halbe Stunde. Ist das rechtens? Wir dürfen uns in der Küche und im Krankenhaus frei bewegen, jedoch im nur im sterilen Bereich. Zudem ist es nicht festgelegt, wie lang diese Pause gehen darf und wir müssen den Krankenschwestern/-pflegern in der Pausenzeit bei Neuaufnahmen neue Tabletts mit Essen zubereiten. Daher sehe ich diese Zeit nicht als Pause, sondern als Betriebspause.
    Frage 2: Mein Vorgesetzter sagte uns (den Aushilfen), dass wir unsere Stunden auf ein Zettel aufschreiben sollen, falls wir früher gehen. Dementsprechend sollten wir dann entlohnt werden. Ist das erlaubt? Denn eigentlich wurden wir eingestellt mit der Aussage, dass wir für 3,25 Stunden arbeiten sollen. Und wir können dann ja nichts dafür, wenn zu wenig im Krankenhaus zu tun ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Canan,

      1. In der Regel darf der Arbeitgeber die Pausen durch sein Direktionsrecht so festlegen, wie er es sinnvoll findet. Jedoch sollte er in der Regel nicht den Arbeitnehmern vorschreiben, wo und wie sie ihre Pause verbringen. Auch Arbeit sollte in der Pause nicht anfallen – mit diesen Anliegen können Sie sich bspw. an den Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      2. Wenn Sie vom Arbeitgeber selbst nach Hause geschickt werden, dann müsste er die fehlenden Stunden dennoch bezahlen. Dies zählt aber nicht, wenn Sie nach Stunden bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Werner

    Hallo.
    ich bin 56 Jahre alt und seit 3 Jahren als Kraftfahrer auf 450€-Basis angestellt. Gestern bekam ich eine zwar
    fristgerechte Kündigung welche allerdings ohne Begründung erfolgte. Es gab weder abmahnung noch kritik an meiner Arbeit, Habe ich(da mein Arbeitgeber mich anscheint nicht mehr benötig) Anspruch auf eine Abfindung?
    MfG Willi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Werner,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht beurteilen könne, ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  3. henrike

    Hallo, ich habe in der Probezeit meinen Minijob gekündigt. Als Lohn ist im Arbeitsvertrag eine monatliche Pauschalsumme von 350,- festgelegt. Da die Kündigung zu Monatsmitte erfolgte und mich der Arbeitgeber sofort freigestellt hat, ist meine Frage, ob er den vollen Betrag zahlen muss oder nur die abgeleisteten Stunden?
    Er selbst meinte, er müsse sich erst schlau machen, ob er überhaupt etwas zahlen muss …
    Können Sie mir weiter helfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Henrike,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ohne Einblick in den Arbeitsvertrag gestaltet sich eine Beurteilung außerdem schwierig. Legen Sie den Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt für Arbeitsrecht vor oder fragen Sie bei der Minijob-Zentrale nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Pier

    Hallo, ich arbeite seit 2016 in einen Minijob. Laut Vertrag arbeite ich 38,5 Stunden im Monat, kann aber nicht mehr als 46 Stunden im Monat arbeiten. Oft habe ich schon über die 46 Stunden gearbeitet und dass meinem Chef gesagt. Nur ein, „Wir tragen wir das dir auf nächsten Monat auf,“ würde mir gesagt. Bis 46 Stunden werde ich bezahlt, trotzdem werden mir ungefähr 80 Stunden geschuldet.

    Ich will zum Monatsende meine Kündigungsschreiben abgeben, wollte aber wissen was mit diesen 80 bisher nicht bezahlten Überstunden passiert, wenn ich kündige. Gehen die einfach verloren? Habe ich überhaupt noch Anspruch an diese geleistete Stunden wenn die seit Monate stehen?

    Danke schon mal für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pier,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht sagen ob und wie diese Zeit noch eingefordert werden kann. Wenden Sie sich am besten direkt an die Minijob-Zentrale oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Rene

    Hallo,
    ich bin auf euch aufmerksam geworden durch eure Website im Internet
    Ich hab eine Frage mir wurde nach 2 Jahren fristlos durch meinen Arbeitgeber gekündigt -450 EUR – Job. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. Dieses Problematik wurde bereits geklärt und deshalb wurde ich für 1,5 Monate beurlaubt . Nun meine Frage, steht mir für diesen Zeitraum eine Endgeld Abrechnung / Entlohnung zu? Dienstplan war bereits für drei Monate in voraus geschrieben. Die Entlohnung wurde jedoch steht’s nach geleisteter Arbeit ausbezahlt?
    Der Arbeitgeber weigert sich nun
    Vorab danke
    Vg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rene,

      Auch Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ob die Beurlaubung von 1,5 Monaten in Ihrem Fall bezahlt ist können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Renate

    Hallo,
    ich bin auf euch aufmerksam geworden durch eure Website im Internet
    Ich hab eine Frage mir wurde nach 2 Jahren fristlos durch meinen Arbeitgeber gekündigt -450 EUR – Job. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten. Dieses Problematik wurde bereits geklärt und deshalb wurde ich für 1,5 Monate beurlaubt . Nun meine Frage, steht mir für diesen Zeitraum eine Endgeld Abrechnung / Entlohnung zu? Dienstplan war bereits für drei Monate in voraus geschrieben. Die Entlohnung wurde jedoch steht’s nach geleisteter Arbeit ausbezahlt?
    Der Arbeitgeber weigert sich nun
    Vorab danke
    Vg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können daher nicht beurteilen, welche Ansprüche Sie hier noch geltend machen können. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Mario

    Hallo ich Mario arbeiten minijob als reinigungscraft im hotel und ich mochte gerne fragen als Minijob 450 ,, darf ich arbeiten sontags auch fur gleiche stundenlohn ?wie vielle tage darf ich arbeiten im monat ? arbeitgeber muss oder nicht meine zuge tiket bezhalen ? ist urlaub bezhalt oder nicht ? und wenn habe ich eine arbeit unfall und keine versicherung wass kan ich machen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario,

      Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das heißt, auch bei einem Minijob gibt es bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sonntagsarbeit ist in manchen Branchen erlaubt. Gastronomie gehört in der Regel dazu. Wie viel Sie im Monat arbeiten dürfen, hängt auch von Ihrem Stundenlohn ab. Sie dürfen nämlich nur so viel arbeiten, dass die 450-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschritten wird. Für Fragen steht immer auch die Minijob-Zentrale zur Verfügung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Ilki

    Moin,
    ich könnte eine geringfügige Beschäftigung auf 450,00€ Basis anfangen. In meinen Arbeitsvertrag gibt es eine Nebenabrede:
    …..versichert, dass sie in keinem weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steht und verpflichtet sich, den Bogen Checkliste für geringfügig Beschäftigte ordnungsgemäß auszufüllen. …. verpflichtet sich darüber hinaus, die Aufnahme einer möglichen weiteren geringfügigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber vor Abschluss des dortigen Arbeitsvertrages zu melden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ilki,

      in der Regel sollte solch eine Klausel zulässig sein. Sie können sich aber auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der einzelne Klauseln auf Ihre Rechtmäßigkeit prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Asli

    Guten Tag, ich bin seit dem 01.01.2018 mit einem Minijob Vertrag im Betrieb. Ich würde gerne mit sofortiger Wirkung kündigen. Was kann passieren, wenn ich die 4Wochen kündigungsfrist nicht einhalte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Asli,

      bei Vertragsbruch sind in der Regel Vertragsstrafen möglich z. B. Schadenersatz. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Unter bestimmten Umständen, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren oder einen Anwalt fragen, ob eine außerordentliche Kündigung infrage kommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Andrea

    Hallo
    Ich habe eine Frage weil ich im Internet nicht wirklich fündig werde.
    Ich arbeite seit über 2 Jahre auf 400€ Basis für ein Unternehmen, Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt worden.

    Jetzt wurde mir gestern zum 30.6 gekündigt, da weis ich schon das es unwirksam ist weil sie ihre 4 Wochen nicht eingehalten haben, auch wenn auf ihrem Brief 30.5 geschrieben wurde.

    Meine Frage ist jetzt ob die gleiche Reglung bei Minijobs zählt wie bei vollzeitjobs, mir wurde eine betriebsbedingte Kündigungen ausgestellt.
    Jetzt weis ich aber das der Rubel sehr gut rollt und für meine Stelle jemand neues eingestellt wird in Vollzeit. Mir wurde auch gesagt das sie es sehr bedauern und mir im Oktober eine neue Stelle anbieten wollen.

    Jetzt will ich das aber nicht einfach so hinnehmen, wenn die gleiche Regelung wie bei Vollzeit ist würd ich nämlich meinen Rechtsschutz nutzen , weil ich doch im Unternehmen bleiben möchte.

    Danke schon mal für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Andrea

    Guten Tag
    Ich hab eine Frage weil ich online nicht schlau werde. Ich war jetzt 2 Jahre für ein Unternehmen auf 400€ Basis tätig, im Vertrag steht keine Zeitliche Befristung.
    Jetzt hab ich heute eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.6 bekommen,ich weis jetzt nich ob bei Minijob die gleichen Rechte wie bei Vollzeitjobs gelten, vom Datum her weis ich das die Kündigung unwirksam ist, aber ich würd gern wissen ob die Begründung gehen würde.
    Man muss dazu sagen ich weis das die Stelle neu vergeben wird und eine Kraft in Vollzeit machen soll, wurde mir gestern so mitgeteilt.

    Mir wurde auch versprochen mich Ende des Jahres wieder einzustellen für eine andere Tätigkeit weil mich das Unternehmen ja nicht verlieren will.
    Ich möchte mich nicht so einfach abspeisen lassen deshalb meine Frage.

    Danke schon mal für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht um zu prüfen, ob der Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Biene

    Hallo,
    auch ich habe mal eine Frage, ich arbeite im Minijob seit 3 Jahren in einem Discounter. Seitdem ich nun das erste mal wegen Krankheit ausgefallen bin werde ich von meiner neuen Chefin nicht mehr so wie sonst zu arbeiten eingeteilt. (ich bin Rentner)
    Ich habe mitlerweile einen festen Arbeitsvertrag als Aushilfe. Bisher war ich immer da und es hat mir auch Spass gemacht dort zu arbeiten.
    Was kann ich tun das ich wieder 10- 15 Stunden die Woche arbeiten kann?? Den Chef direkt ansprechen deer mit mir den Arbeitsvertrag geschlossen hat? Mit meiner Chefin ist absolut kein reden.
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Biene,

      sicherlich wäre es hilfreich, sich an Ihren Chef zu wenden und die Angelegenheit intern zu klären. Andernfalls können Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob oder wie sich die Arbeitszeit wieder erhöhen lässt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Jenny

    Hallo,

    wenn ich als Minijobber 5-10 Std. im Monat (vorrangig 5 arbeite) wieviel Urlaub steht mir dann zu. Ich werde nur Stundenweise bezahlt, wie berechnet sich da der Urlaub.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      der Urlaubsanspruch ergibt sich aus Ihren Arbeitstagen pro Woche. Dabei ist es unerheblich ob Sie an diesen Tagen nur fünf oder zehn Stunden zur Arbeit erscheinen. Es werden die Arbeitstage pro Woche mit 24 multipliziert und dann durch sechs dividiert.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. luigi

    Hallo.
    Ich habe eine Frage zum Thema „früher“ Feierabend.
    Ich habe einen 450 Euro-Job im Versandhandel, die Arbeitslast im Betrieb/Lager wechselt je nach Auftragslage. In meinem Vertrag wird für die meiste Zeit 1 oder 2 feste(r) Wochentag(e) vereinbart an dem ich arbeiten soll, es gibt aber auch Saisonabhängig Tage an denen ich als Springer eingesetzt werde; es handelt sich hier um einen solchen Tag als Springer:

    Ich habe mit meinem Chef am Vortag (z.B. Montag) abgemacht, dass ich (Dienstag) einen ganzen Tag arbeite. Das heißt in meinem Fall von 9 Uhr bis 17:30 Uhr. Um 15 Uhr am Dienstag schickt mich mein Chef aber nach Hause, da es nicht genügend Auftragseingänge gab um alle Arbeitnehmer sinnvoll zu beschäftigen. Statt der 8 Arbeitsstunden komme ich also nur noch auf 5,5 Arbeitsstunden.
    Das sind für mich 2,5 Stunden Verdienstausfall, da ich nur für jede gearbeitete Stunde bezahlt werde.
    Gibt es Gesetze die mir trotzdem den Lohn für 8 Stunden zusprechen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo luigi,
      welcher Lohn Ihnen zusteht, richtet sich insbesondere nach Ihrem Arbeitsvertrag und der Frage, wie dort Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Um Ihre Frage beantworten zu können, muss also Ihr Arbeitsvertrag geprüft werden. Das dürfen wir nicht, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich daher gegebenenfalls an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Micha

    Ich arbeite halbtags und würde gerne noch einen Minijob annehmen bzw. meine Stunden im Betrieb erhöhen. Erhöhung ist möglich. Ich frage mich aber was retabler ist. Wie wird ein zusätzlicher Minijob besteuert, wenn ich schon einen Teilzeitjob habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Steuerberater. Wir bieten diese Beratung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Kerstin

    Hallo
    ich habe eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen und Arbeitsverträgen auf 450 E Basiis.Ich habe den 4 befristeten Arbeitsvertrag bei der selben Firma ohne Angabe von Sachgründen.Allerdings waren die ersten beiden nur 450 E Verträge.Mein 4ter Vertrag läuft nun aus und beim Arbeitsamt meinte man ,das die ersten zwei Verträge in der Befristng nicht anerkannt werden ,weil sie keine Abgabepflichtigen Verträge sind.
    Ich bin eigentlich der Meinung das sich die Max Befristung der Arbeitsverträge ,nur direkt auf die Verträge und den Arbeitgeber bezieht und nicht aquf die Gehalthöhe oder Stundenzahl
    Können Sie mir da vielelicht weiterhelfen ß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,
      Ihr Fall ist etwas komplizierter und bedarf einer genauen Prüfung, insbesondere auch der Arbeitsverträge. Weil dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt, können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Erika

    Hallo, ich habe 2 Jahre als Teilzeitkraft gearbeitet. Danach habe ich auf eigenem Wunsch gewechselt in einen 450 Euro Job, da mir die Abzüge zu viel waren und ich aus gesundheitlichen Gründen nicht so viele Stunden arbeiten kann. Es wurde dann noch zusätzlich eine neue Arbeitskraft eingestellt, damit die Arbeit zu schaffen ist. In ihrer Einarbeitungszeit habe ich dann ca. 3 halbe Tage gearbeitet, was mir auch gereicht hat. Jetzt ist sie eingearbeitet und mir wird immer öfter abgesagt, so das ich nur noch auf einen halben Tag pro Woche komme. Das reicht mir natürlich nicht mehr, daher möchte ich mich arbeitslos melden, und dann den halben Tag als Nebenverdienst behalten, da ich nicht glaube, so schnell einen neuen Job zu bekommen. Meine Frage, bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld, und bekomme ich erstmal eine Sperre, da ich ja freiwillig von Teilzeit auf 450 Euro gewechselt habe ?

    MfG
    Erika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erika,

      in der Regel sollte Sie keine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen, weil Sie aus gesundheitlichen auf einen 450-Euro-Job gewechselt sind, vor allem nicht, wenn Sie ein ärztliches Attest vorweisen können, das dies belegt. Sie sollten Ihr Anliegen jedoch noch einmal mit der Bundesagentur für Arbeit abklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  18. Melanie

    Hi,
    beim Durchstöbern meiner alten Dokumente habe ich einen Arbeitsvertrag über ein 450 € Job gefunden, den ich damals unterschrieben habe. Dies war als Pakete Bote bei einem Tochter Unternehmen arbeitete.

    Den ersten Monat, den ich dort gearbeitet habe, habe ich natürlich kein Geld erhalten und bin danach auch nicht mehr hin gegangen.

    Das Arbeitsverhältnis ist aber nie gekündigt worden. Da der Vertrag vom 01
    03.2012 ist, kann ich da gerichtlich noch Geld rausschlagen? 😂 Lieben Gruß Melanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob hier noch rechtliche Ansprüche bestehen, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Robert

    Hallo,
    ich habe eine frage zum Thema Kündigungsschutz in einem Minijob.
    Vorab, ich arbeite seit 01.12.18 in einem Pflegeheim auf Minijob Basis. 10,50 Stundenlohn jedoch mindestens 50 Stunden im Monat eingeplant worden und die überzähligen Stunden ´´für schlechte Zeiten´´ auf ein Überstunden Konto gutgeschrieben bekommen.Jetzt ergibt sich folgende Problematik : Mir wurden in den Monaten Feb u. März jeweils nur knapp 200 € überwiesen, obwohl mir noch die Überstunden + die geleisteten Stunden zustanden. Dies habe ich am Anfang dieses Monats bei der Geschäftsleitung reklamiert. Mir wurde zugesagt das das fehlende Geld auf mein Konto überwiesen werden würde und es wohl einen Fehler bei der Berechnung gegeben hätte. Gestern wollte ich nach 1 Wöchiger Krankheit ( in der ich allerdings nur 1 Tag zum Dienst eingeplant war) wieder den Dienst antreten und musste feststellen das ich komplett aus dem Dienstplan gestrichen wurde. Habe folge dessen heute mit der Geschäftsleitung Telefoniert. Die sagte mir dann, das ich fristlos gekündigt worden bin da ein solches Verhalten nicht toleriert wird. Auf meine Frage welches Verhalten denn gemeint wäre, wurde mir mitgeteilt das ich zu oft Krank wäre. ( 3 Tage insgesamt )

    Ist eine fristlose Kündigung folge dessen rechtens ?
    Darf mich der Arbeitgeber einfach aus dem Dienstplan streichen wenn ich schon für den ganzen Monat eingeplant wurde ? Bei 2 Wochen Kündigungsfrist würde mir doch eigentlich noch das Geld für die Tage in denen ich eingeplant war zustehen, oder liege ich hier falsch ?

    Mfg Robert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Robert,

      eine fristlose Kündigung ist üblicherweise nur unter bestimmten Bedingungen möglich, bei denen deutlich wird, dass ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis für eine oder beide Parteien untragbar wäre. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Gundula

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage zum Thema „automatisches Ende des Beschäftigungsverhältnisses“:
    Endet bei einem Minijob das Beschäftigungsverhältnis automatisch, wenn man bedingt durch eine beim Arbeitgeber angekündigte OP mit anschließender Reha länger als 6 Weichen fehlt?
    Nach 6 Wochen muss man ALG II beantragen, aber endet damit auch automatisch das Beschäftigungsverhältnis?
    Meiner Ansicht nach ruht es nur, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gundula,

      das Beschäftigungsverhältnis endet in der Regel nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krankheitsbedingt fehlt und eine Krankmeldung vorweisen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Gabriele S.

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage wegen Auszahlung des Lohns. Bei mir hat jemand für 4 Wochen gearbeitet. Sie hatte mir keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich habe nur ihre Sozialversicherungsnummer erhalten. Die Adresse entnahm ich aus ihrer Bewerbung. Lohnabrechnung erfolgte durch meinen Steuerberater.

    Ich hatte keine Bankverbindung erhalten und konnte den Lohn nicht überweisen da Sie ihren Lohn in Bar erhalten wolle.

    Jetzt hat Sie mir von der Gewerkschaft eine Brief zu kommen lassen das ich 40,00 € für eine Verzugspauschale bezahlen soll. Obwohl die Frau mir keine Bankverbindung mitgeteilt hat. Muss ich das Bezahlen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriele S.,

      grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale von 40 Euro, wenn der Lohn nicht pünktlich gezahlt wurde. Dabei kann es aber auch zu Unterschieden bei Einzelfällen kommen. Da es in Ihrem Fall keinen Arbeitsvertrag gibt, der bspw. den Termin der Lohnzahlung festlegt, könnten Sie sich überlegen, ob Sie sich von einem Anwalt in diesem Fall beraten lassen möchten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Britta

    Hallo,

    Ich habe meinem Minijob in der Probezeit mit 14 tägiger Frist zum 04.04. gekündigt.
    Wann muss die Endabrechnung erfolgen? Zum 04.04. oder erst Monatsende?
    Mein Arbeitgeber hat zum März nicht komplett abgerechnet. Heißt es fehlen noch Std. Und Urlaubsentgelt, da ich diesen nicht mehr nehmen konnte.
    Arbeiten im April muss ich nicht mehr, da feste Tage vereinbart waren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Britta,

      die Endabrechnung ist in der Regel am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Evelin

    Hallo ich bin seit Juli 2016 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt auf 450,00 Euro es sind nun fast zwei Jahre vorbei und bekomm keinen Urlaub. oder ich kann Urlaub nehmen brauche aber Ersatz also ich komm mir bald verarscht vor. Ich Arbeite immer mon. und mitt. a 5 Stunden also 10 Stunden in der Woche und bekomm kein urlaub und kein Urlaubsgeld und zu Weihnachten ein kochbuch Super wer kann mir da helfen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Evelin,

      es kommt auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Auch Mini-Jobbern steht Urlaub zu. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Sandra

    Hallo, ich bin in einem Minijob Verhältnis angestellt, seit 03.2016. Im Arbeitsvertrag steht nichts zur wöchentlichen Einteilung. Eingesetzt wie man gebraucht wurde oder Zeit hat.
    Heute bekam ich eine fristlose Kündigung. (Zitat : hiermit kündigen wir Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung. Vorsorglich sprechen wir die ordentliche Kündigung zum nächst möglichen Termin aus… )

    Muss eine fristlose Kündigung begründet sein ? Kann/sollte ich dagegen vor vorgehen um wenigstens die vier Wochen lohnanspruch nicht zu verlieren ? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich nehme an der Grund für die Kündigung liegt darin das ich nach einer Op meines Kindes, ende Januar, nicht mehr eingesetzt wurde.
    Lt. Arbeitsvertrag stehen einem jährlich 20 Tage Uralub bezahlt zu, habe ich darauf Anspruch seit?

    Danke Sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      Sie sollten sich mit dem Vertag und der Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der kann Ihnen Ihre Möglichkeiten präsentieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. CHN 38

    Hallo,
    seit 1.4.2016 arbeite ich im Minijob als Betreuungskraft, der befristet ist. Dann wurde der Arbeitsvertrag um 1 Jahr verlängert. (1.4.2017-31.3.2018)
    Am Donnerstag wurde mir im Gespräch mit dem Chef gesagt, das ich gute Arbeit leiste, dennoch mein Arbeitsvertrag nicht verlängert werden kann, weil zuviele Betreuungskräfte im Betrieb beschäftigt sind.

  26. Sieglinde

    Hallo,
    ich bin seit dem 15.10.17 auf geringfüger Basis angestellt und habe einen befristeten Vertrag, der zum 14.10.18 endet. Weitere Kündigungsoptionen sind in meinem Vertrag nicht enthalten.
    Nun möchte ich mich auf eine zeitnah ausgeschriebene Stelle (ebenfalls geringfügig) bewerben, die auf eine unbefristete Anstellung ausgelegt ist und mir auch für mich deutlich geeigneter erscheint.
    Habe ich ggf trotzdem eine Möglichkeit zu kündigen? Falls nicht, muß mein Arbeitgeber meinem evtl Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sieglinde

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sieglinde,

      neben den vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten, bestehen in der Regel immer die gesetzlichen Möglichkeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Schühle I.

    Hallo

    ich war auf 450,00€ vom April bis Juli an einer Tankstelle beschäftigt wo ich selbst kündigte.
    im Oktober fing ich dort wieder an bekomme einen Stundenlohn doch ein vertrag wurde nicht unterzeichnet
    als ich meinen Chef darum bat endlich mir ein Arbeitsvertrag zu geben ,kam das böse erwachen er wollte das ich in Aufhebungsvertrag unterschreibe dies tat ich nicht.Heute 3.3.18 hatte ich eine Kündigung zum 31.3.18 im Briefkasten so er möchte mich nicht mehr einteilen meine frage muss er mir mein Lohn trotzdem bis 31.3.18 zahlen wie sieht es aus mit meinem Urlaub ich befinde mich ja eigentlich in der Probezeit. Womit kann ich den rechnen oder überhaupt mit irgendwas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schühle I.,

      welche Pflichten ihr Arbeitgeber hat und wahrnehmen muss, kann für Ihren Fall ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Brit R.

    Hallo, ich habe im Januar diesen Jahres einen Nebenjob mit Steuerklasse 6 gehabt, der zum 31.1.18 endete.
    Kann ich ab Februar bei einem anderen Arbeitgeber einen 450 € Vertrag schließen, oder ist das Einkommen dann auch steuerpflichtig, weil ich bei dem Nebenjob im Januar mit Steuerklasse 6 Einnahmen von Brutto 3800/ Netto 1800 € hatte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brit,

      in der Regel müssen Arbeitnehmer in einem Minijob, der die 450 Euro-Grenze nicht überschreitet, keine Steuern zahlen – auch nicht bei Steuerklasse 6. Lassen Sie sich ggf. von einem Steuerberater beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Nick

    Hallo,
    habe im Jan 2017 eine „Vereinbarung über eine geringfügige Aushilfsbeschäftigung (400.- Eur-Minijob)“
    unterschrieben. Wollte jetzt meinen Urlaub von 2017 nehmen, welcher aber abgelehnt wurde, mit dem Hinweis, bei 400 € Jobs gäbe es keinen Urlaubsanpruch.
    Ich arbeite regelmäßig meine 50 Std/450€
    Wie sieht es hier aus?
    Vielen Dank für eine Antwort.
    Grüße Nick

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nick,

      auch bei Minijob besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Ein Anwalt sollte prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. Annette

    Hallo,
    ich werde ab März eine neue Arbeit antreten (ersteinmal 30 Std. Woche). Mein jetziger Arbeitgeber würde mich gerne für ein paar Stunden die Woche weiter beschäftigen- Mini-Job-mäßig. Nun wissen wir nicht, wie wir den Vertrag formulieren müssen, da ich nur nach geleisteten Stunden bezahlt werde, ohne eine Wochenarbeitszeit festzulegen. Quasi auf Abruf .
    Was muss ich bei der Formulierung beachten – auch wegen Urlaub und Krank…?

    Vielen Dank für Eure Mühe

    Lg Annette

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annette,

      in der Regel hilft die Minijob-Zentrale in solchen Angelegenheiten weiter. Wenn Sie sich bei den Inhalten eines Vertrages nicht sicher sind, sollten Sie außerdem einen Anwalt beratend hinzuziehen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Axel

    Hallo, Ich hab eine Minijob ( auf un an also Verträge pro woche) auf die Wochenmarkt (Mittelalter und streetfood) In Deutschland aber hab mein Wohnsitz und angemeldet in Holland. Bin auch privat krankenversichert in die Niederlande.
    Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet mich auch extra an zu melden für Krankenversicherung in Deutschland Oder fällt das unter EU Gesetz? Mein Arbeitgeber sacht mir wann ich nicht angemeldet bin in Deutschland und das Finanzamt überprüft im erh ein Strafzettel bekommen kann über €700,- Stimmt das? Wann ja was soll ich machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Axel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Fall zu klären.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  32. Michaela

    Guten Morgen,

    ich bin seit 01.04.2017 in einem Minijob € 450,– beschäftigt. Nun wurde mir frislos zum 15.1.2018 gekündigt und mein Arbeitgeber sagte mir ich bräuchte nicht mehr zum arbeiten zu kommen, es wäre keine Arbeit mehr da.
    Nun wurden mir nur € 160,– überwiesen für den Monat Januar 2018 mit der Begründung: ich hätte ja keinen Tag im Januar gearbeitet. Ist das nicht rechtswridig ? Ich müßte doch den Januar selbst bei Freistellung gezahlt bekommen, oder ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michaela,

      bei Arbeit auf Stundenlohnbasis, wie bei 450-Euro-Jobs werden nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt. Es kann allerdings sein, dass eine Mindestwochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, sodass der Arbeitgeber mindestens diese Stunden bezahlen muss. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Lola

    Hallo zusammen, ich habe einen Arbeitsvertrag (450€), welcher seit dem 1. Januar in Kraft ist. Mündlich sagte man mir aber, dass der tatsächliche Start „flexibel“ sei. Bis heute habe ich noch nichts mehr von meinem Arbeitgeber gehört, auch nicht nachdem ich nachgefragt hatte, ob sie schon abschätzen könnten, wann ich mit der Einarbeitung durchstarten könnte.
    Nun zweifel ich doch an der Seriösität des Unternehmens und möchte den Vertrag gern für nichtig erklären, bzw. zu sofort auflösen. Kann ich das einfach so? Denn ich wurde ja noch nicht einmal eingearbeitet, habe somit auch noch keinerlei Leistung erbringen können, obwohl der Vertrag schon seit 1 Monat rechtskräftig verbindlich ist?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lola,

      in diesem Fall raten wir Ihnen dringend, sich an einen Anwalt zu wenden. Insbesondere deshalb, weil Sie Zweifel haben, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, sollten Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Maria

    Hallo,

    in einem Unternehmen habe ich ein Angebot zu einem Minijob erhalten.
    Die Sekretärin führte mit mir das Einstellungsgespräch.
    Im Dezember 2017 hat sie mir geschrieben, dass sie mir einen auf 3 Monate befristeten Arbeitsvertrag zuschickt.
    Der Arbeitsvertrag wurde nicht zugeschickt.
    Im Januar 2018 (am 9.01.2018) sollte der erste Arbeitstag sein. Ich bin auch hin gegangen, ohne, dass ich den Vertrag hatte. Der Arbeitsvertrag wurde mir von einer Kollegin übergeben. Die Kollegin wollte, dass ich den Vertrag sofort unterschreibe. Ich habe nicht unterschrieben und den Vertrag mit nach Hause genommen. Zuhause habe ich den Vertrag durchgelesen. Ich wollte „nur“ einmal in der Woche (Dienstag-Abend) 4 Stunden arbeiten. Im Vertrag stand „die regelmäßige Arbeitszeit beträgt maximal 11 Stunden wöchentlich ohne Berücksichtigung der Pausen. Es wird nur die geleistete Arbeitszeit bezahlt; § BGB wird ausgeschlossen. Verteilung und Lage der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Regelungen. Der Arbeitnehmer versichert, dass er bei Mehrfachbeschäftigung die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit (derzeit 48 Stunden/Woche) nicht überschreitet.
    Ich werde den Vertrag nicht unterschreiben.
    Allerdings habe ich bereits 2 Wochen in dem Unternahmen gearbeitet. Ich möchte kündigen.
    Gilt für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende?
    Soll ich dann schreiben, Kündigung zum 28. Januar 2018?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      Ihre Situation bedarf möglicherweise einer Rechtsberatung. Diese dürfen wir Ihnen leider nicht anbieten, weshalb wir Ihnen raten, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Andrea

    Sehr geehrtes Team von arbeitsvertrag.org,

    wie sieht es bei nicht Erfüllung der wöchentlichen Arbeitszeit aus ( Minijob), muss der Arbeitgeber dies bezahlen und gibt es dazu irgendein § , wo man dies nachlesen kann. Oder muss ich zum Anwalt gehen.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      das hängt tatsächlich von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wir würden Ihnen deshalb empfehlen sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erkundigen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Monika

    Hallo.
    Ich arbeite seit Dezember in einem Discounter als Aushilfe.
    Ich habe 3 Monate Probezeit und möchte jetzt kündigen da ich umziehen werde und einen für mich besseren Job gefunden habe.
    Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
    Ich wäre über eine schnelle Antwort Dankbar.
    Mfg Monika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      die Kündigungsfristen müssten in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  37. Kath

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Ich habe im Hotel für 6 Monaten als minijobber gearbeitet. Der Vertrag ist am 31.12.2017 abgelaufen (befristeter Vertrag). Ich habe mit dem Chef über die Verlängerung des Vertrages per Telefon gesprochen. Ohne unterschriebenen Vertrag / Verlängerung habe ich ein Tag gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen muss ich leider die Zusammenarbeit unterbrechen. Jetzt meine Frage ob die Kündigungsfrist ohne einen schriftlichen Vertrag gilt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kath,

      in der Regel können Arbeitsverträge auch mündliche zustande kommen. Hier gelten normalerweise die gesetzlichen Kündigungsfristen. Problematisch ist hier, dass dies oft nicht nachgewiesen werden kann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall also an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Bleicher

    In meinem 450€ Arbeitsvertrag steht ( Die Beschäftigung des Mitarbeiters erfolgt in Teilzeit auf Abruf ) eine regelmäßige Beschäftigung wird nicht vereinbart.
    Ist diese Klausel rechtens ? Wozu habe ich dann einen Arbeitsvertrag ich muss 31 Tage im Monat warten bis ich gebraucht werde und kann mir nichts vornehmen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bleicher,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitsvertrag unzulässige Formulierungen enthält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Hans

    Hallo,
    ich habe einen Minijob mit Arbeitsvertrag, nun werden mir jeden Monat 9,00€ von den 450,00€ bei der Lohnabrechnung abgezogen:
    Lohnart 888 =übernahme pausch. Steuer 9,00€.
    Also bekomme ich 441,00€ ausbezahlt?
    Ist dieses in Ordnung da ja Minijober (450,00€) keine Steuern bezahlen müssen.
    Vielen Dank. Hans

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans,

      Minijobs beinhalten inzwischen auch die Sozialversicherung. Anders als Nicht-Minijobber haben Sie jedoch die Möglichkeit sich auf Antrag von den Sozialversicherungsbeiträgen freistellen zu lassen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Minijob-Zentrale.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. J3R1CH0

    Hallo

    Ich bin seit März 2015 auf 450€ Basis als Nachtwächter (bin somit alleine während meiner Arbeitszeit) beschäftigt. Anfang Dezember 2017 (04.12.) gab es eine Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber (nicht die erste aber die heftigste), der unzufrieden mit meiner Arbeitsmoral und Arbeit war. In dieser Auseinandersetzung wurde ich beleidigt und öffentlich (vor dem Kundenstamm) in hoher Lautstärke von meinem Arbeitgeber zurechtgewiesen (kann als Abmahnung verstanden werden). Am 28.12. bekam ich eine SMS, in der stand, dass er aufgrund des Vorfalls und allgemeiner Unzufriedenheit über meine Arbeitsmoral das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr fortsetzen möchte.
    Ich habe zugleich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat verwiesen (also Ende Januar 2018). Gründe für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht (die oben genannten Gründe treffen in keinem Fall zu, außerdem wäre die Erklärungsfrist nach der Auseinandersetzung anfang Dezember schon verstrichen), jedoch schrieb er mir via SMS, dass eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Kündigungsfrist erst mit dem Nachfolger auf die Stelle abgeklärt werden müsse. Ich habe bisher keine schriftliche Kündigung erhalten. Kann mir der Arbeitgeber in diesem Fall fristlos kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo J3RICH0,

      grundsätzlich bedarf die Kündigung der Schriftform. Solange also kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist die Kündigung nicht gültig. Ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt von der Begründung des Arbeitgebers ab. Lassen Sie auch von einem Anwalt prüfen, ob der Kündigungsschutz in Ihrem Fall greift.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Astrid

    Hallo und guten Abend,
    ich habe einen als Geringfügig Beschäftigte befristeten Arbeitsvertrag mit der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da ich seit Dezember Rentnerin bin möchte ich mich jetzt von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Besteht für mich diese Möglichkeit oder ist der Vertrag bis zum Ende bindend?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      haben Sie vor weiterhin in dem Minijob tätig zu sein? Dann können Sie sich – wie jeder Minijobber – von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Dies gilt dann aber für die gesamte Rentenzeit. Erkundigen Sie sich direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Rentenversicherung, um Unklarheiten auszuräumen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Thomas

    Hallo,
    ich war jetzt mehrere Jahre bein einer Firma als Reinigungskraft in einem Minijob tätik.
    Offiziell hatten wir einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von 9.87Euro für 4 Samstage im Monat und 32 Stunden.
    In Wirklichkeit war es aber so das wir Produktionsmaschinen reinigten und je nach Aufwand der Maschine gab es für die einzelne Maschinen einen Festbetrag. Da wir jedoch ja nach Stunden bezahlt wurden, wurde der Rest der nicht durch den Stundenlohn abgeedckt wurde durch eine Premie aufgestockt.
    zB. eine Maschine reinigen wurde mit 97,- Euro entlohnt. Für diese Arbeit benötigte man 5 Stunden somit wurden die restlichen 47,65Euro als Premie ausbezahlt.
    In der Firma in denen wir die Maschinen reinigen ist es so das dieser Reinigungen alle 3 Jahre neu Ausgeschrieben werden. Nun ist es so das meine Firma leider komplett herausgeflogen ist da alle anderen Anbieter günstiger waren. Daher sollten wir alle Kündigen da wir sonst damit rechenen mussten über 110km weit zu fahren ohne diese bezahlt zu bekommen um dort bei einer anderen Firma die Maschinen zu reinigen. Alles nicht das Problem.
    Nun haben wir unsere Lohnabrechnung für Nov17 bekommen. Es wurden bei allen Mitarbeitern der Lohn gekürzt mit der Begründung das der letzte Monat nur verluste gemacht wurde und deshalb die Premien gekürzt wurden.
    Zum einen verstehen wir nicht wie man letzten Monat Verluste machen kann, da wiralle immer die selben Arbeiten machen und somit immer das selbe an Kosten verursachen und der Betrieb immer das selbe Einnehmen müsste. Zum anderen ist den das dann rechtens in dem Fall den Mitarbeitern den Lohn zu kürzen den die Arbeiten sind ja gemacht worden. Wir müssten diesen Monat weiter reinigen aber wer sagt uns den ob wir dann unser Geld bekommen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      der Arbeitgeber muss Sie für die geleistete Arbeit nach Arbeitsvertrag vergüten. Da es in Ihrem Fall zu Abweichungen gekommen ist, raten wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, um zu überprüfen, ob die Lohnkürzung rechtens ist. Legen Sie dem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vor und schildern Sie ihm die Lage, so können Sie herausfinden, ob der Arbeitgeber sich an die Vorgaben gehalten hat und ob Sie Anspruch auf die volle Vergütung haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Lidia

    Hallo,
    Arbeite seit Januar 2013 auf Minijob bei einer Firma,ab Oktober 2015 war ich in Elternzeit inzwischen ist meine Chefin verstorben (12.2016) der Sohn hat die Firma ubernomen,ab Oktober 2017 wollte ich wieder arbeiten und habe von den Sohn neuen Arbeitsvertrag bekommen.In dem Vertrag sind jetzt die Arbeitszeit nur nach Bedarf,früher hatte ich feste 340 € im Monat.
    Ist das richtig dass we mir den Vertrag neu gemacht hat und den Login geändert hat.
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lidia,

      ein Arbeitgeber kann betriebsbedingt Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzung. Er benötigt außerdem die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Änderung des Arbeitsvertrages. In unserem Ratgeber können Sie nachlesen, wie Sie auf so eine Vertragsänderung am besten reagieren können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Martina

    Ich bin seit September 2016 als Minijobber eingestellt. Mein vertraglicher Urlaubsanspruch bemisst sich mit 20 Tagen. Meine Chefin gibt mir aber nur 36 Std. Urlaub (2 Tage die Woche = 9 Std./Woche * 4 Wochen). Welcher Anspruch ist jetzt der, der mir zusteht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina,

      wenn Ihr Vertrag einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen vorsieht, stehen Ihnen diese 20 Tage in der Regel auch zu. Allerdings sollten Sie Ihren Vertrag genau durchlesen, ob diese Angabe wirklich für Ihren Minijob von 9 Stunden/Woche zutrifft.

      Sollten die 20 Urlaubstage generell für eine Vollzeitbeschäftigung von 5 Tagen/Woche gelten, sind diese Urlaubstage üblicherweise entsprechend auf die eigene Arbeitszeit runterrechnen. In dem Fall wäre die Rechnung Ihrer Chefin korrekt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Arbeitsvertrag für Sie dahingehend prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. nudel1301

    Hallo,

    Seit Junii diesen Jahres arbeite ich als Krankheitsvertretung in einem Einrichtungsmarkt als geringfügig beschäftigt.
    Beim Einstellungsgespräch hat der Marktleiter mir gesagt, das mir drei Wochen Urlaub zustehen (18 Tage). 12 Tage (Samstage werden mit gerechnet) hatte ich schon im Sommer, da wir den Urlaub schon gebucht hatten. So habe ich nach meiner Rechnung noch 6 Urlaubstage.
    Ich arbeite an drei Tagen in der Woche. Normal feste Tage, kann aber auch abweichen. Feiertage muss ich , wenn mein fester Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, rausarbeiten.
    Einen Urlaubstag habe ich mir am 30 Oktober als Brückentag genommen. So habe ich nach meiner Rechnung noch 5 Urlaubstage.
    Die restlichen Urlaubstage wollte ich mir eigentlich zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen. Mein Chef hat mir aber heute gesagt , dass ich nur noch zwei Urlaubstage in diesem Jahr habe.
    Er hat mir erklärt, das mir ja nur 9 Tage Urlaub zustehen würden und ich bereits 7 davon genommen hätte. Im Einstellungsgespräch hat er mir aber das nicht so gesagt. Er meinte auch, das ich mir in Zukunft nur volle Wochen Urlaub nehmen könnte, da das wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht anders machbar wäre.
    Ich bin jetzt etwas irritiert und weiß nicht, was nun richtig ist.
    Da ich die Einzige geringfügige Beschäftigte in diesem Geschäft bin, können meine Kollegen mir auch die Frage nicht beantworten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo nudel1301,

      das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  46. Limorenko

    Liebe Damen und Herren,
    darf ein Minijob-Arbeitsvertrag befristet sein, oder nur unbefristet?
    Vielen lieben Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Limorenko,

      eine geringfügige Beschäftigung kann sowohl befristet als auch unbefristet aufgenommen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Ferdinand

    Ich arbeite seid mehreren Monaten in einem Betrieb auf 450 Euro nun möchte mein Arbeitgeber mir 3 Monate Rückwirkend Kündigen und auch diese Zeit nicht Bezahlen .Ist das Gesetzlich erlaubt ,habe ich keine Kündigungsfrist und muss mein Arbeitgeber diese Kündigung auch Begründen .

    Mit freundlichen Grüssen
    Ferdinand

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ferdinand,

      eine Kündigung kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Auch die erbrachte Arbeit muss entlohnt werden. Eine grundlose Kündigung kann nur in der Probezeit erfolgen. Die Bedingungen und Rechte ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Für weitergehende Beratung empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Kirsten Sch.

    Hallo,

    Ich bin seit einnem Monat als 450€-Kraft tätig. Mein Chef sagt, mit Minijobbern schließt er keine Verträge ab. Wir bekommen somit keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Kinderkranktagen.
    Mir haben nun schon viele gesagt, dass sei so nicht in Ort.
    Was kann ich machen???

    Vielen Dank schonmal für eine Rückmeldung.

    Viele Grüße

    Kirsten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kirsten,

      wenden Sie sich mit diesem Problem an das örtliche Arbeitsamt, da das Verhalten des Arbeitgebers möglicherweise illegal ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Peter

    Hallo! Bei uns hat ab den 1.10. eine Studentin einen Minijob mit Arbeitsvertrag begonnen,..sie ist für 20-30 St. monatlich eingeteilt! Was mir nun aber auffiel,……statt der Studentin arbeitet ihre Mutter,..(die auch als Minijobberin schon länger bei uns tätig ist),…die Mutter arbeitet quasi die eigene Arbeitszeit und die Stunden ihrer Tochter! Ich hab die Studentin noch nicht gesehen! Ist sowas eigentlich erlaubt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      eine solche Verfahrensweise ist nicht erlaubt. Die Stunden müssen von der Person erbracht werden, mit der der Vertrag geschlossen wurde. Vertretung und ähnliche Vorgänge sind gesondert geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Suat

    Hallo

    Ich arbeite seit dem 13.ten September 2017, also seit mitte letzten Monats in einem Minijiobverhältniss (450€ Basis) . Ich beziehe aber auch noch ALG2 und damit begann der ganze Ärger! Ich bekam von der Arge 120€ weil bei mir ein fiktives Einkommen, natürlich das Maximum von 450€ , angerechnet wurde. Da die Arge das aber nicht darf bin ich dagegen angegangen und habe Prompt 100 bar bekommen und 80€ wurden aufs Konto überwiesen.

    Heute Morgen schaute ich auf mein Konto und staunte nicht schlecht, als ich meine Lohn sah. Insgesamt habe ich 207,08 €! Ich habe 26 Tage insgesamt bisher gearbeitet und nach meiner Berechnung stehen mir 390€ zu. Ich habe mir sofort nocheinmal meinen Arbeistvertrag durchgelesen und fand keinerlei Angaben zum Zahlungsziel geschweige denn zum Abrechnungszeitraum. Auf Anfrage beim Arbeitgeber bekam ich nur lapidar die Antwort das man vom 1. bis zum letzten eines Monats rechnet und die Auszahlung zum 15. des Folgemonats erfolgt. Eine Gehaltsabrechnung habe ich auch noch nicht erhalten. Ergo habe ich vom 13. Spetember bis Ende September gehalt erhalten. Aber ich wurde weder darüber informiert das man die Lohnzahlung so handhabt, noch steht es in meinem Arbeitsvertrag.

    Ist das rechtskonform? Wenn nein, habe ich irgendeine Möglichkeit mir schnellstmöglichst den Restbetrag auszahlen zu lassen?

    Mir stinkt das gewaltig das ich kaum noch meine Rechnungen überschauen kann, weil ständig irgend ein neues Problem auftaucht! Diese kleckerweise Zahlungen sowohl von der Arge als auch vom Arbeitgeber gehen mir gehörig auf den Senkel! Mir graut es jetzt schon vor dem 1. denn dann fängt dieses Spielchen von Vorne an!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suat,

      dieser Fall erfordert eine Rechtsberatung. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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