Können Sie einen Arbeitsvertrag widerrufen?

Neuen Arbeitsvertrag widerrufen vor Antritt: Ist das möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Existiert ein Widerrufsrecht beim Arbeitsvertrag?

Können Sie einen Arbeitsvertrag widerrufen?
Können Sie einen Arbeitsvertrag widerrufen?

Das Abschließen eines neuen Arbeitsvertrags ist für die meisten ein Grund zur Freude. Doch manchmal treten Umstände ein, die Sie diese Entscheidung ganz schnell bereuen lassen können. Vielleicht haben Sie plötzlich Zweifel, ob der neue Arbeitsplatz der richtige für Sie ist, oder Sie erhalten überraschend ein anderes Jobangebot, das Ihnen mehr zusagt.

Können Sie nun das gerade erst geschlossene Arbeitsverhältnis noch vor Antritt wieder beenden? Ja und nein. Zwar ist es nicht möglich, einen Arbeitsvertrag zu widerrufen, wie Sie es z. B. von einem Kaufvertrag kennen. Aber es gibt andere Methoden, mit denen Sie unter bestimmten Umständen noch vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rauskommen.

Kompaktwissen: Widerruf vom Arbeitsvertrag

Kann man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen?

Nein, weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber können Sie einen gültigen Arbeitsvertrag widerrufen. Das gilt auch dann, wenn dieser Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde.

Welche Alternative habe ich zum Widerruf meines Arbeitsvertrags?

Sie können das Arbeitsverhältnis kündigen. In der Regel ist das schon möglich, sobald der Vertrag unterschrieben ist und bevor der Job angetreten wird. Manche Verträge schließen aber eine Kündigung vor Arbeitsbeginn aus. In diesem Fall können Sie das Arbeitsverhältnis frühestens am ersten Arbeitstag kündigen. Beachten Sie, dass in jedem Fall die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Alternativ zur Kündigung können Sie um einen Aufhebungsvertrag bitten. Beachten Sie aber, dass Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diesem zuzustimmen.

Was bedeutet „bis auf Widerruf” im Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag erklären, dass bestimmte von ihm zugesicherte Leistungen (z. B. die Zahlung von Urlaubsgeld) widerrufbar sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber „Widerrufsvorbehalt”.

Statt Widerruf: Frühzeitige Kündigung vom Arbeitsvertrag

Statt den Arbeitsvertrag zu widerrufen, können Sie ihn kündigen.
Statt den Arbeitsvertrag zu widerrufen, können Sie ihn kündigen.

Wir möchten es noch einmal wiederholen: Es ist nicht möglich, einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu widerrufen. Das 14-Tage-Widerrufsrecht, das z. B. bei Kaufverträgen gilt, findet bei Arbeitsverhältnissen keine Anwendung. Sie können Ihren Arbeitsvertrag aber kündigen. Das ist häufig auch schon möglich, bevor Sie Ihre neue Stelle antreten. Sie müssen allerdings trotzdem die Kündigungsfrist einhalten. Wurde für das Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, beträgt diese Frist üblicherweise 14 Tage. Dauert es bis zu Ihrem Arbeitsantritt länger, können Sie somit im günstigsten Fall vorzeitig kündigen und müssen den neuen Job gar nicht erst antreten.

Beachten Sie allerdings, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung auch ausschließen darf. Dazu reicht eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag. Ist das der Fall, können Sie die Kündigung frühestens am Tag Ihres Arbeitsantritts aussprechen und müssen dann so lange dort arbeiten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist.

Achtung! Kommen Sie besser nicht auf die Idee, zu kündigen und dann einfach nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Kommen Sie dem nicht nach, kann der Arbeitgeber Schadensersatz von Ihnen fordern oder eine (zuvor vereinbarte) Vertragsstrafe verhängen.

Aufhebungsvertrag: Die schnelle Alternative zur Kündigung

Ein Widerruf vom Arbeitsvertrag ist nicht möglich, ein Aufhebungsvertrag hingegen schon.
Ein Widerruf vom Arbeitsvertrag ist nicht möglich, ein Aufhebungsvertrag hingegen schon.

Sie können oder wollen nicht warten, bis Ihre Kündigungsfrist verstrichen ist? Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: mittels eines Aufhebungsvertrags. Dieser wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und vereinbart, dass der Arbeitsvertrag zu einem festgelegten Zeitpunkt aufgehoben wird. Dieser Zeitpunkt kann auch sofort sein, weshalb ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit ist, die Kündigungsfrist zu umgehen. Das ist fast so bequem, als würden Sie den Arbeitsvertrag einfach widerrufen.

Der Haken an der Sache: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen bzw. kann seine Zustimmung von bestimmten Auflagen abhängig machen. In der Regel haben Sie aber als Arbeitnehmer gute Aussichten, den Aufhebungsvertrag wie gewünscht durchzusetzen, wenn Sie die Stelle noch gar nicht angetreten haben. Denn andernfalls bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit der Kündigung und dann würde Ihr Arbeitgeber Sie spätestens nach ein paar Monaten ohnehin verlieren.

Da rentiert es sich für ihn in der Regel mehr, Sie noch vor Arbeitsantritt gehen zu lassen, und sich direkt wieder nach einem neuen Kandidaten umzusehen. Immerhin bringt das Einarbeiten eines neuen Angestellten in der Regel zumindest etwas Aufwand mit sich und die meisten Arbeitgeber wollen diese Mühe berechtigterweise nur auf sich nehmen, wenn der Neuzugang auch länger im Unternehmen bleibt. Ausführliche Informationen zum Aufhebungsvertrag (inkl. Muster) finden Sie in unserem Ratgeber „Aufhebungsvertrag”.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat einen Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Vor ihrer Zeit bei arbeitsvertrag.org arbeitete sie als Lektorin für ein Biografie-Unternehmen. Seit 2017 gehört sie zu unserem Team und schreibt über Arbeitnehmerrechte.

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Ein Gedanke zu „Neuen Arbeitsvertrag widerrufen vor Antritt: Ist das möglich?

  1. Simone

    Guten Morgen…
    Ich hätte gestern ein Vorstellungsgespräch und ich würde zunächst mündlich eingestellt. Den AV erhielt ich später per E-Mail. Ich habe somit noch nichts unterschrieben. Ist in diesem Fall noch ein Rücktritt möglich?
    Mit freundlichen Grüßen Schmidt

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