Der Minusstunden- oder Überstunden-Aufbau wird im Arbeitszeitkonto dokumentiert.

Arbeitszeitkonto: Was Sie zum wissen sollten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Minusstunden- oder Überstunden-Aufbau wird im Arbeitszeitkonto dokumentiert.
Der Minusstunden- oder Überstunden-Aufbau wird im Arbeitszeitkonto dokumentiert.

Was ist ein Arbeitszeitkonto? Ein Arbeitszeitkonto ist per Definition ein Instrument zur Arbeitszeiterfassung und soll zugleich die Arbeitszeit flexibilisieren. Wie eine Art Sparbuch sammelt der Arbeitnehmer dort die geleisteten Arbeitsstunden. Zu viel geleistete Mehrarbeit kann zu einem anderen Zeitpunkt mit Freizeit wieder ausgeglichen werden. Das Entgelt variiert i. d. R. jedoch nicht, es bleibt gleich.

Kompaktwissen: Arbeitszeitkonto

Wie funktioniert das Arbeitszeitkonto?

Arbeitszeitkonten sollen für mehr Flexibilität beim Arbeitgeber, aber auch beim Arbeitnehmer sorgen. Unternehmen können flexibel auf unterschiedliche Auftragslagen reagieren, indem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit wie in einem Sparbuch erfassen. Überstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt mit Freizeit wieder ausgeglichen. Mehr zur Funktion von Arbeitszeitkonten finden Sie hier.

Wie viele Stunden dürfen auf ein Arbeitszeitkonto?

Arbeitnehmer können auf einem Arbeitszeitkonto Überstunden ansammeln. Allerdings darf die Anzahl der Überstunden die gesetzlich zulässige Obergrenze nicht übersteigen. Pro Werktag (Montag bis Samstag) dürfen maximal 8 Stunden, im Ausnahmefall 10 Stunden gearbeitet werden (Überstunden inklusive). Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden pro Woche dürfen daher maximal 8 Überstunden wöchentlich gearbeitet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Nachteile kann ein Arbeitszeitkonto haben?

Neben dem Vorteil der Flexibilität gibt es allerdings Nachteile. Für den Arbeitgeber bedeuten Arbeitszeitkonten einen hohen bürokratischen Aufwand. Arbeitnehmer können sich kontrolliert fühlen und durch die Pflicht zu Überstunden sehr arbeitsintensive Phasen erleben, die mitunter mit einer hohen Belastung einhergehen. Mehr zu den Vor- und Nachteilen lesen Sie an dieser Stelle.

Was bedeutet das Arbeitszeitkonto für den Arbeitsalltag?

Arbeitnehmer können auf einem Arbeitszeitkonto Minusstunden ansammeln, wenn weniger gearbeitet wurde, als im Arbeitsvertrag vorgesehen. Ein Arbeitszeitkonto verpflichtet zu Überstunden, um diese Minusstunden wieder auszugleichen. So können Arbeitgeber beispielsweise flexibel auf Auftragslagen reagieren, ohne eine hohe Personalfluktuation zu haben.

Während der Feiertage oder an Wochenenden dürfen keine Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verbucht werden. Auch Urlaub oder Ausfälle wegen Krankheit haben keinen Einfluss auf das Arbeitszeitkonto.

Ein Arbeitszeitkonto führen vor allem Arbeitnehmer in Betrieben mit folgenden Arbeitszeitmodellen:

  • Schichtarbeit
  • Home-Office
  • Jahresarbeitszeit
  • Rufbereitschaft
  • Gleitzeit
  • flexible Teilzeitmodelle

Auch in Branchen mit Hoch- und Nebensaison wie im Tourismus und der Gastronomie kommen Arbeitszeitkonten oft zum Einsatz.

An Arbeitszeitkonten sind Fristen gebunden

Das Arbeitszeitkonto ermöglicht Unternehmen, flexibel auf wechselnde Auftragslagen zu reagieren.
Das Arbeitszeitkonto ermöglicht Unternehmen, flexibel auf wechselnde Auftragslagen zu reagieren.

Können die auf dem Arbeitszeitkonto angesammelten Überstunden verfallen? Grundsätzlich gilt für Überstunden eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto eine kürzere Frist, etwa von drei Monaten, vereinbart werden.

Wann muss ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden? Nicht nur Überstunden, auch Minusstunden müssen ausgeglichen werden. Oft sehen Arbeitszeitkonten eine bestimmte Frist vor, in der die Minusstunden abgebaut werden müssen. Diese Frist wird auch als Ausgleichszeitraum bezeichnet. Diese Arbeitszeitkonto-Vereinbarung zum Ausgleich findet sich im entsprechenden Absatz Ihres Arbeitsvertrages oder in der Betriebsvereinbarung.

Innerhalb einer bestimmten Frist müssen Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Man kann sich angesammelte Überstunden auszahlen lassen, sofern darüber eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Transparenz beim Arbeitszeitkonto: Laut Gesetz vorgeschrieben!

Das Arbeitszeitkonto ist keine Pflicht. Allerdings muss der Arbeitgeber Überstunden des Arbeitnehmers erfassen. Wenn es zum Einsatz kommen soll, muss das Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag laut § 7 Abs. 7 ArbZG) transparent mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.

Das Konto muss eine Höchstgrenze haben, bis zu der maximal Überstunden geleistet werden können. Die vorgeschriebene Höchstgrenze für Arbeitszeit liegt bei acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen zehn Stunden (inklusive Überstunden).

Muss ich ein Arbeitszeitkonto akzeptieren? Arbeitszeitkonten bedürfen immer einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Arbeitnehmer in schriftlicher Form, etwa über eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Eine Ausnahme ist das Arbeitszeitkonto für Minijob-Beschäftigte. Dieses ist gemäß des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes verpflichtend.

Das Arbeitszeitkonto ist bei Kurzarbeit besonderen Regelungen unterworfen. Bei Kurzarbeit arbeitet die gesamte Belegschaft weniger, als im Arbeitsvertrag vorgesehen. Bevor die Arbeitsagentur dem Unternehmen das Kurzarbeitergeld erstatten kann, müssen Überstunden abgebaut und Minusstunden auf den Arbeitszeitkonten aufgebaut werden.

Arbeitszeitkonto: Welche Vor- und Nachteile hat es?

Urlaubs- oder Krankheitstage haben auf Arbeitszeitkonten keinen Einfluss.
Urlaubs- oder Krankheitstage haben auf Arbeitszeitkonten keinen Einfluss.

Der große Vorteil von Arbeitszeitkonten ist für den Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, die Flexibilität bei schwankender Auftragslage und saisonaler Nachfrage. Für die Mitarbeiter kann ein Arbeitszeitkonto für eine größere Motivation und eine gute Work-Life-Balance sorgen. Die Mitarbeiter können recht flexibel ihre Arbeitszeit planen und in den Genuss ausgedehnter Phasen mit viel Freizeit kommen. Auch private Angelegenheiten wie ein Arztbesuch oder Ähnliches können leichter in den Alltag integriert werden.

Auf der anderen Seite kann ein Arbeitszeitkonto auch Nachteile für den Arbeitnehmer bedeuten. Wurden etwa viele Minusstunden angehäuft, steht er in der Pflicht, diese aufzuholen. Das kann über einen längeren Zeitraum zu einer hohen Arbeitsbelastung und damit verbundenem Stress führen. Das geht auf die Dauer zu Lasten der Gesundheit. Außerdem können sich Arbeitnehmer kontrolliert fühlen, denn eine Einsicht in das Arbeitszeitkonto darf ein Vorgesetzter jederzeit vornehmen.

Wer darf mein Arbeitszeitkonto einsehen? In das Arbeitszeitkonto darf jederzeit Einsicht durch den Arbeitnehmer, aber auch durch den Arbeitgeber und zuständiges Personal genommen werden. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, die nach der DSGVO vertraulich behandelt werden müssen. 

Wie führe ich am besten ein Arbeitszeitkonto?

Wie Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto zu führen haben, bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen. Es gibt Apps, Softwares und Stechuhren. Die einfachste, aber noch immer recht verbreitete Variante ist die schriftliche Führung eines Arbeitszeitkontos per Tabelle. Sie können folgendes Arbeitszeitkonto-Muster als Vorlage verwenden: 

Muster für die Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung Muster

Arbeitsrechtlich gesehen gibt es für die Arbeitszeiterfassung kein vorgefertigtes Formular, welches Sie verpflichtend einhalten müssen.

Sie können dennoch unser Muster kostenlos herunterladen und verwenden, dürfen und sollten es aber zudem an Ihre betrieblichen Gegebenheiten bzw. an das individuelle Arbeitsverhältnis anpassen.

Download: Arbeitszeiterfassung als Muster (.doc)

Download: Arbeitszeiterfassung als Muster (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

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Arbeitszeitkonto: Was Sie zum wissen sollten
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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