Bereitschaftsdienst: Arbeit auf Abruf

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Beim Bereitschaftsdienst dürfen Angestellte lesen, schlafen oder andere Dinge erledigen.
Beim Bereitschaftsdienst dürfen Angestellte lesen, schlafen oder andere Dinge erledigen.

Viele Menschen sind sehr strikt, wenn es um die Trennung von Arbeit und Freizeit geht. Immerhin ist das eine oftmals stressige Notwendigkeit, während das andere Erholung suggeriert. Doch in manchen Berufsgruppen ist eine Vermischung nicht nur persönlicher Spleen, sondern vertragliche Gegebenheit. Denn wenn Ärzte oder Pfleger zum Bereitschaftsdienst verpflichtet sind, wird ihnen zwar ein gewisser Freizeitrahmen gewährt, allerdings nur unter der Prämisse, dass die Arbeit jederzeit aufgenommen werden kann.

Was für die Betroffenen durchaus ein leidiger Bestandteil des Anstellungs- oder Tarifvertrages ist, sichert denjenigen, welche die angebotene Dienstleistung nutzen, einen 24-Stunden-Service zu. Wer also mitten in der Nacht mit abgebrochenem Schlüssel vor verschlossener Türe steht, weiß das ebenso zu schätzen wie ein Unfallopfer, welches zu unchristlicher Uhrzeit medizinische Versorgung benötigt.

Oftmals herrschen jedoch Unsicherheiten über die rechtlichen Fragen zum Bereitschaftsdienst. Ist das Arbeitszeit? Was regelt das Arbeitsrecht beim Bereitschaftsdienst hinsichtlich der Bezahlung? Die wichtigsten Fakten zu diesen und weiteren Fragen liefert Ihnen unser Ratgeber, der sich ausführlich mit der Thematik befasst.

Kompaktwissen: Bereitschaftsdienst

Was ist Bereitschaftsdienst?

Bereitschaftsdienst leistet derjenige Arbeitnehmer, der sich außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort für den Bedarfsfall zur Arbeit bereithält. Dabei genügt es, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann.

Gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?

Ja, Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und muss demzufolge auch vergütet werden.

Wann darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen?

Bereitschaftsdienst darf vom Arbeitgeber nur dann angeordnet werden, wenn dieses Arbeitszeitmodell im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist. 

Bereitschaftsdienst – Was ist das eigentlich?

Egal ob Bäcker, Maler oder Lehrer, in der Regel verrichten Arbeitnehmer ihre vertraglich bestimmten Tätigkeiten über einen festen Zeitraum, zumeist acht Stunden pro Tag, an einem konkreten Arbeitsort. Etwas anders gestaltet sich die Situation aber beispielsweise bei Pflegekräften, die Bereitschaftsdienst leisten müssen.

Unter dem Bereitschaftsdienst wird im Arbeitsrecht die Zeitspanne bezeichnet, in welcher ein Arbeitnehmer nicht zwingend im Betrieb anwesend, aber jederzeit in der Lage sein muss, die Arbeit aufzunehmen.
Ärzte oder andere Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst müssen bei Bedarf ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen.
Ärzte oder andere Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst müssen bei Bedarf ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen.

Der Betroffene leistet nicht seine übliche Vollarbeitszeit ab, sondern wartet quasi darauf, seine Arbeitskraft nach Bedarf einzusetzen.

Ärzte haben oftmals an Wochenenden oder in der Nacht Bereitschaftsdienst. Sie befinden sich dann mitunter in den Aufenthalts- oder Ruheräumen der Klinik und können ihre Zeit frei gestalten, indem sie lesen oder schlafen.

Sobald ein Patient versorgt werden muss, sind sie jedoch dazu angehalten, ihrer beruflichen Pflicht nachzukommen. Sie müssen umgehend die betreffende Person behandeln.

Während des Bereitschaftsdienstes haben sich Angestellte an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten. Der Betreffende muss also weder am Arbeitsplatz noch in dem jeweiligen Unternehmen anwesend sein. Teilweise ist es gar möglich, den Bereitschaftsdienst zu Hause abzuleisten, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeitsstätte binnen kurzer Zeit erreicht werden kann.

Wichtig ist also, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, seine Tätigkeit bei Bedarf unverzüglich aufzunehmen. Aus diesem Grunde ist ein Bereitschaftsdienst im Urlaub ausgeschlossen.

Abgrenzung von anderen Begrifflichkeiten

Neben dem Bereitschaftsdienst finden weitere Bezeichnungen häufig Verwendung und sorgen aufgrund des ähnlichen Klangs für Unklarheiten. Allen voran sind hier die Arbeits- und die Rufbereitschaft zu nennen. Wo liegen hier die Unterschiede?

Arbeitsbereitschaft

Ist in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag von einer Arbeitsbereitschaft die Rede, ist damit eine geminderte Arbeitsleistung gemeint, die mit reduzierter Aufmerksamkeit am Arbeitsplatz durchgeführt wird. Das Bundesarbeitsgericht spricht in diesem Zusammenhang von einer Phase wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.

Beim Bereitschaftsdienst fehlt es nicht nur an der örtlichen Beschränkung auf den Arbeitsplatz, sondern auch an dem Erfordernis, in wacher Aufmerksamkeit zu verharren.

Gilt Bereitschaftsdienst rechtlich als Arbeitszeit?
Gilt Bereitschaftsdienst rechtlich als Arbeitszeit?

Rufbereitschaft

Von dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft abzugrenzen. Hier kann sich der Arbeitnehmer an einem frei zu wählenden Ort aufhalten, sofern er gewährleistet, dass eine Arbeitsaufnahme im Bedarfsfall in angemessen kurzer Zeit stattfinden kann. Es handelt sich hierbei nicht um Arbeitszeit gemäß § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Doch wie verhält es sich hinsichtlich der Arbeitszeit mit dem Bereitschaftsdienst?

Bereitschaftsdienst nach dem Arbeitszeitgesetz

Bis zur 2004 erfolgten Änderung vom Arbeitszeitgesetz war beim Bereitschaftsdienst heftig umstritten, inwiefern dieser der Arbeitszeit zuzurechnen ist. Arbeitgeber wollten nur die Phasen der tatsächlichen Heranziehung des Arbeitnehmers, also die Aktivierung der Arbeitskraft, als Arbeitszeit anerkennen. Aber eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates schrieb vor, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentagewoche 48 Stunden nicht überschreiten dürfe.

Auf Basis dieser Verordnung kam der Europäische Gerichtshof zu dem Schluss, dass der Bereitschaftsdienst vollumfänglich in die Arbeitszeitberechnung einfließen muss (EuGH, 2000, Az. Rs. C-303/98 – SI­MAP). Da das Arbeitszeitgesetz dieser Rechtsprechung entgegenstand, wurde es geändert.

Seit dem 1. Januar 2004 wird der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anerkannt. Entsprechend muss er bei der Einhaltung der Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden ebenso Berücksichtigung finden wie bei der Bemessung der täglichen Arbeitszeit von maximal acht Stunden.

Gemäß § 7 ArbZG wird der Bereitschaftsdienst unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung vollumfänglich miteinbezogen. Ob Sie also überhaupt arbeiten mussten, bleibt für die Berechnung der Höchstsätze außer Betracht.

Bereitschaftsdienst wird geringer vergütet als die reguläre Vollarbeit.
Bereitschaftsdienst wird geringer vergütet als die reguläre Vollarbeit.

Die in § 4 ArbZG festgelegten Ruhepausen müssen auch im Bereitschaftsdienst abgeleistet werden. So ist auch hier nach spätestens sechs Stunden eine bezahlte Pause einzulegen.

Arbeitnehmer, die eine Behinderung haben, sind von der Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst befreit.

Wie ist die Vergütung?

Neben der Bewertung als Arbeitszeit ist die Vergütung beim Bereitschaftsdienst ein heiß diskutiertes Thema. Hier prallen naturgemäß Interessen der Arbeitgeber und -nehmer aufeinander.

Grundsätzlich gilt, dass ein Bereitschaftsdienst ohne Bezahlung nicht rechtmäßig wäre. Allerdings findet eine verringerte Vergütung im Vergleich zur Vollarbeit statt. Welches Ausmaß diese Reduzierung erreicht, ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. Üblicher ist jedoch eine Regelung in einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Auch manche Arbeitsvertragsrichtlinien legen die Bezahlung für den Bereitschaftsdienst fest.

Wichtig: Auch beim Bereitschaftsdienst ist Mindestlohn zu zahlen. Eine Unterschreitung dieser Grenze ist gemäß Bundesarbeitsgericht nicht rechtens.
Ein typisches Einsatzgebiet vom Bereitschaftsdienst ist neben der Medizin die Betreuung von Kindern.
Ein typisches Einsatzgebiet vom Bereitschaftsdienst ist neben der Medizin die Betreuung von Kindern.

In der Praxis ist es üblich, die Vergütung über den sogenannten Heranziehungs­anteil zu bemessen. Hat also der Betreffende 30 % der Zeit seines Bereitschaftsdienstes tatsächlich auch gearbeitet, erhält er diesen Prozentsatz der Vergütung für Vollarbeit. Häufig werden auch Pauschalen im lebenslangen oder befristeten Arbeitsvertrag vereinbart. Diese müssen jedoch angemessen sein.

Es kann sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, ob der Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst dazu verpflichtet ist, im Betrieb anwesend zu sein oder nicht. Ist dies der Fall, muss üblicherweise die volle Stundenzahl entlohnt werden. Wird der Bereitschaftsdienst zu Hause abgeleistet, vergüten einige Arbeitgeber nur die tatsächlichen Arbeitsstunden.

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Bereitschaftsdienst: Arbeit auf Abruf
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

80 Gedanken zu „Bereitschaftsdienst: Arbeit auf Abruf

  1. Nora

    Darf man bei einem ärztlichen Bereitschaftsdienst von 16 Stunden vor Ort in der Klinik (Beginn 16 Uhr/ Ende 8 Uhr) verpflichtet werden 2 hintereinander zu machen ohne Tarifvertrag. Die Ruhepause dazwischen wäre ja nur 8h, abzüglich Fahrzeiten.

  2. Carsten

    Meine Frau arbeitet im OP ca. 4x im Monat 24 Std.-Bereitschaft. In dieser Zeit ist zuerst eine 8Std-Schicht einzulegen, danach dann fängt der „normale“ Bereitschaftsdienst an, was in einigen Fällen dazu führt, dass sie evtl. mit einer Pause, die aber auch nicht immer gegeben ist, bis spät in die Nacht hinein arbeitet. Ist das legal? Ich dachte, Bereitschaft legt die 8 Std.-Schicht vorher nicht fest, sondern die kompletten 24 Std. sind auf Abruf zu leisten.
    Viele Dank im Voraus

  3. Dennis

    Guten Abend,
    ich bin in einem Chempark als Technischer Meister tätig und habe die letzte Woche, wegen Revisionsstillstand des Betriebes ca. 42 Stunden gearbeitet. Jetzt habe ich am Wochenende Rufbereitschaft die von Freitag 16:00 bis Montagmorgen 06:00 Uhr geht. Die Rufbereitschaft gilt nicht nur für den Betrieb in dem ich täglich arbeite, sondern für die ganze Firma. Wenn ich das aber richtig verstanden habe darf laut Gesetzt die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Also dürfte ich für höchstens 7 Stunden reingerufen werden. Stimmt das?

  4. Andy

    Hallo!

    Ich arbeite in einem Hotel, was nachts nicht besetzt ist. Es gibt im Hotel eine Maneger Wohnung, was eigentlich für die Geschäftsleitung gedacht ist, damit diese Bereitschaft in der Nacht machen können. Meine Chefs wollten jedoch nicht im Hotel wohnen, also wurde ich eingestellt. Ich muss für die Wohnung keine Miete zahlen und dafür übernehme ich halt die Bereitschaft und arbeite zusätzlich noch 43,5h die Woche (laut Vertrag).
    Meine Frage ist, ich habe ja als Arbeitnehmer ein Anrecht auf meine freie Tage. Da ich aber im Hotel wohne, nutzen das meine Arbeitgeber gerne aus und ich mache immer, auch wenn ich tags über frei hatte, Bereitschaft in der Nacht. Ist dies überhaupt erlaubt? Im Vertrag ist nicht festgehalten wie viele Stunden Bereitschaft ich zu leisten habe, sondern nur dass ich die Wohnung bekomme und dafür die Bereitschaft machen muss. Ist es aber nicht selbstverständlich, dass zumindest an meine freien Tagen, ich auch 2 Nächste keine Bereitschaft zu leisten habe?

    Wäre sehr dankbar für eine Antwort 🙂

  5. Inge

    Moin,
    ich arbeite in einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen. Die Nachtbereitschaft fängt hier um 18.00 Uhr an. D.h. von 18.00 – 22.30 Uhr Dienst auf der Gruppe. Von 22.30 Uhr – 6.00 Uhr Bereitschaft mit Schlafmöglichkeit vor Ort. Von 6.00 Uhr – 8.00 Uhr Gruppendienst. Es werden dafür 10 Std. angerechnet.
    Dieser Dienst findet an 7 aufeinanderfolgenden Nächten statt. Nun meine Frage : Wenn in dieser Nachtbereitschaftswoche ein Teamgespräch angesetzt ist um 13 Uhr, muss die Nachtbereitschaft daran teilnehmen. Ist dies mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen den einzelnen Diensten zulässig?? Die Geschäftsführung ist der Ansichtssache der Arbeitnehmer ja schlafen könnte, dafür entlohnt wird und deswegen zu diesen Teamgespräch oder auch Fortbildungen erscheinen muss.
    Lieben Gruß
    Inge

  6. Josy

    Hallo,

    Ich bin derzeit Vollzeit Studentin. Nun fange ich nebenbei einen Nebenjob in Teilzeit bei einem Rettungsdienst an, welcher 24-Stunden-Dienste hat. Von den 24 Stunden sind 20 Arbeitszeit und 4 Stunden Bereitschaft. Wenn ich im Sinne des ordentlichen Studenten nun also eine Maximalarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten darf, um nicht sozialversicherungspflichtig zu sein, ist es mir dann möglich im 24-Stunden-Dienst mit 20 Stunden Arbeitszeit und 4 Stunden Bereitschaft zu arbeiten?

    Liebe Grüße

  7. Micha

    Ich arbeite bei der AWO in einer Demenz WG auf 450,- Euro Basis Nachtwache/ Präsenzkraft 3 Nächte im Monat a 9,5 Stunden, davon 6,5 Stunden Bereitschaftsdienst im Haus und bekomme einen Lohn von 235,- Euro. Wenn ich krank bin wird prinzipiell der Bereitschaftsdienst bei allen Mitarbeitern nicht bezahlt. Auch im Urlaub wird der Bereitschaftsdienst nicht bezahlt. Nur die 3 effektiven Stunden werden vergütet. Doch in der Nacht bis zum Morgen müssen wir trotzdem die Bewohner in regelmäßigen Abständen lagern. Auch Kontrollgänge machen. Ich hatte schon mal einen RA gefragt deswegen, er sagte das die Bereitschaftsstunden bezahlt werden müssen nur gilt das auch im Urlaub??

  8. Florian

    Hallo. Ich arbeite in der ambulanten Pflege. Nach meinem Spätdienst der offiziel von 14.30 uhr bis 22.15 uhr geht habe ich danach ab 22.15 uhr bis 6.15 uhr früh rufbeteitschaft. Ist dies rechtens auch wenn man schon vor der rufbeteitschaft 7.75 h im spätdienst voll gearbeitet hat teilweise keine Pause nehmen kann wegen zu hohem arbeitsaufkommen da man alleine im spätdienst ist und dann oftmals mehr als 7 dienste hintereinander absolviert??
    Mfg.

  9. Klaus M.

    Bin Begleiter für Schwertransporte ,ich bekomme Gehalt, seit der Kurzarbeit wird mein Gehalt in Stunden aufgelistet dabei kommt es dass ich manchmal nur 2 Stunden Arbeitszeit angerechnet bekomme obwohl ich 24 Stunden draußen bin! Das kann passieren wenn Sperrzeit oder die Polizei die Weiterfahrt untersagt oder Fahrzeiten und Lenkzeiten voll sind! Beispiel:Habe von 0:00 Uhr bis 1:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 24 Uhr begleitet 2 Stunden werden angerechnet, was ist mit der übrigen Standzeit minus Ruhe Zeit? Müsste ich nicht 8 Stunden aufgeschrieben bekommen?

  10. Uwe S.

    Hallo, liebes Team,
    ich arbeite in der vollstationären Wohnstätte der Sozialpsychiatrie. Pro Monat leiste ich 5 Nachtdienste ab, die jeweils von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr gehen. Davon habe ich 6 Stunden Präsenzzeit und 6 Stunden habe ich Schlafbereitschaft in der Wohnstätte.
    Die Zeit der Schlafbereitschaft ( ab 00:00 Uhr bis 06:00) wird nicht vergütet!
    Ist das rechtens? Was kann ich tun?

    Herzliche Grüße, Uwe

  11. Estefania A.

    Hallo,
    ich arbeite im ambulanten Pflegedienst,25 ste bei einer 4 Tage Woche.Der Chef sagt jetzt ich muss 7 Tage am Stück Rufbereitschaft machen,auch an meinem freien Tag der Freitag ist.Darf er das?
    LG Steffi

  12. K

    Hallo ich habe eine Frage, ich bin eingestellt als eine 75% Dauer Nachtwache. Ich bin regulär von 19:45-23 Uhr im normalen Dienst von 23-06:30 Uhr habe ich Bereitschaft im Schlafbüro. Und ab 06:30-08:30 und einer 15 minütigen Pause wieder Dienst. Heißt ich bin an 12,75 Stunden auf der Arbeit bekomme aber nur 5,80 Stunden plus Ende des Monats pro Nacht 2,5 Stunden gut geschrieben. Somit arbeite ich mich kaputt um auf unsere Stunden zu kommen. Diesen Monat sind es sage und schreibe 173 gesamte Anwesenheitsliste Stunden auf Arbeit und dennoch kommen wir aus dem – Stunden nicht raus weil uns die Bereitschafts Stunden im System fehlen. Ist das so rechtens, was kann ich tuen. Wir sind alle maßlos überarbeitet

  13. Anett R.

    Hallo liebes Team,
    ich muss regelmässig Bereitschaftsdienste ableisten (Hausnotruf). Bei uns kommt es sehr oft vor, dass Bereitschaftsdienste über Nacht ( von 17:00 – 7:00) in einen frei geplanten Tag übergehen. Es ist sogar schon mehrfach vorgekommen, dass am nächsten Tag Urlaub auf dem Dienstplan eingetragen war. Ist dies überhaupt zulässig, oder nicht und aufgrund welcher gesetzlichen Basis?

  14. Sarah H.

    Hallo liebes Team,
    ich arbeite in einer Mutter-Kind-EInrichtung. Hier gibt es Wochenenddienste, mit einer Arbeitszeit von Samstag, 13:30 Uhr bis Montag, 7:00 Uhr. Das ergibt mit Nachtbereitschaftszeiten (jeweils von 24 Uhr bis 8 Uhr, Sa auf So und 23 Uhr bis 6 Uhr, So auf Mo) eine Stundenzahl von 30,5 Stunden. Ist es arbeitsrechtlich in Ordnung, so viele Stunden am Stück zu arbeiten oder müssen die Dienste geteilt werden?

    Herzlichen Gruß und vielen Dank,

    S.H.

  15. Markus H.

    Hallo liebes Team
    Ich arbeite in einem Bauunternehmen, welches für regionale Versorger Notdienst anbietet,bzw sich dazu verpflichtet hat… als Arbeiter wird nun von mir erwartet alle 3 Wochen, jeweils eine Woche, dies unentgeltlich zu gewährleisten…. Ich weiß das die Versorger für diese Dienstleistung der Firma durchaus Geld bezahlen ….
    Frage : von ich gezwungen dies unentgeltlich zu tun oder darf ich auf “ bereitschaftsgeld “ bestehen oder meine Bereitschaft verweigern ?
    Es ist ja nun doch ein Einschnitt in das privat Leben ohne Vergütung wenn man seine Freizeit nicht mehr so wahrnehmen kann …..
    Über eine („rechtsverbindliche “ ) Antwort wäre ich dankbar
    MfG H.

  16. Andrew

    Hallo Team Arbeitsvertrag,

    meine Frau arbeitet in der häuslichen Intensivpflege. Und ist ja in gewisser weise vor Ort um im Notfall einzugreifen.
    Dies ist meiner Meinung nach Bereitschaftsdienst.
    Gibt es hier generell gesetzliche Grundlagen?
    Wie viele Stunden darf ein Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ununterbrochen dauern?

  17. Mike A.

    In meiner Behinderteneinrichtung muß ich regelmäßig ,,Nachtbereitschaft“ machen. Das heist, ich bin ab 21.00Uhr im Haus, habe ein Schlafplatz und darf meinen Haus nicht verlassen. Diese Zeit, von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr wird mir derzeit mit 2,75 Stunden angerechnet. Für die 2.75 Stunden bekomme ich volles Gehalt + 2,-Euro Nachtzulage. Wenn ich das hier richtig sehe, ist die Bezahlung von 2,75 Stunden durchaus ok, aber die Nichtanrechnung der verbleibenden 5,25 Stunden verstoßen gegen geltendes Recht? Vielen Dank für ihre Mühe, alles Gute, Mike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike A.,

      eigentlich gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit und die restlichen Stunden müssen Ihnen auch bezahlt werden. Allerdings können Details hier den Unterschied machen. Bitte holen Sie sich daher die Einschätzung eines Anwalts für Arbeitsrecht ein. Wir sind dazu nicht berechtigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Andi

    Hallo Team,

    gibt es auch Regeln, die besagen, wie lange ein Bereitschaftsdienst maximal dauern klann? Ist es ztulässig, dass die ununterbrochene Arbeitszeit 24h überschreitet?
    Vielen Dank
    Andi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andi,

      auch mit Bereitschaftsdienst darf der Arbeitnehmer pro Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten und auch hat der Arbeitgeber nach 24 h Arbeitszeit einen Anspruch auf mindestens 11 Stunden un unterbrochene Ruhezeit. Einschließlich Bereitschaftsdienst darf die Arbeitszeit demnach maximal auf 24 Stunden verlängern. Aber hierfür bedarf es eine entsprechende Klausel im Tarifvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. SigiT.

    Hallo Team-Arbeitsvertrag.org,

    Ihr Artikel ist gut gelungen und interessant erklärend.
    Das Leben bringt natürlich immer diverse Angelegenheiten mit sich, so dass auch ich gerne mal genauer nachfrage:
    Angestellt bei einem Landratsamt, Tvöd.
    Arbeit in einem Internat für Berufsschüler.
    reguläre Arbeitszeit 20 h/Vertrag/Zahlung … aber 22h/Woche, weil für die Schulferien vorgearbeitet wird.
    Arbeitszeit regulär während bzw. an 4 Nachmittagen.

    Aufgrund von kranheitsbedingten o.ä. Ausfällen in der Kollegschaft, fällt ab und zu auch mal die Arbeit an, an welcher man nach regulärer Arbeitszeit im Internat bleiben muss.
    Der Dienst geht dann bis 23.30 Uhr … dann darf man in ein bereitgestelltes Zimmer … dort darf man machen was man möchte, also auch schlafen … man ist aber im Internat und hat die Schüler sozusagen im Blick und kann sofort auf der Matte stehen … ab 6.30 Uhr geht dann wieder der offizielle Dienst weiter.
    Für diese – ich nenne es jetzt mal Ihrer Beschreibung entnehmend – Bereitschaft von 7h darf man sich 3h auf das Arbeitszeitkonto schreiben, welche zu dem Stundensatz vergütet werden, den man auch für die normale Arbeitszeit verdient. Also keine Zulagen o.ä.
    Auch, wenn man z.B. an einem Sonntag oder Feiertag, Bereitschaft macht, gibt es keine weiteren Zulagen.
    Auch, wenn man z.B. an einem Werktag, Sonntag oder Feiertag länger als 21 Uhr arbeitet, gibt es keinerlei Zuschläge, nur den „normalen“ Stundenlohn.

    Verhält sich dies korrekt, oder kann man da intervenieren?

    Freue mich auf Ihre Antwort.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Sigi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo SigiT.,

      es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonn- oder Feiertagszuschlag – dieser würde sich nur aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben, daher lohnt sich dort ein Blick – , wohl aber einen Nachtzuschlag ab 23 Uhr. Dieser kann jedoch auch in Form eines Freizeitausgleichs gewährt werden – auch hier könnte der Arbeitsvertrag Informationen bieten. Für die Frage, wie Sie weiter vorgehen möchten, bitten wir Sie, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Andreas

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    ich bin grundsätzlich per Arbeitsvertrag als Nachtbereitschaft in einem Wohnheim angestellt. Ich arbeite
    dort von Mo.-Do. 22:00-6:00 Uhr. Weil ich lt. Tarifvertrag (öfftl. Dienst) so über eine bestimmte Grenze an Nachtstunden komme, bekomme ich 4 Std. pro Nacht pauschal vergütet (Kollegen, die nur selten NB machen, bekommen lt. Tarif nur 2 Std. vergütet.).

    Lt. Gesetz sind diese 8 Std. pro Nacht ja Arbeitszeit. Wenn es Arbeitszeit ist, selbst wenn wir nur die 4 Std. nehmen, die ja offizell „anerkannt“ sind, sollte ich einen Anspruch auf Nachtzuschlag haben. Ich bin „Nachtarbeitnehmer“ (AG argumentiert: „Sie sind ja keine „Nachtwache“, nur diese arbeiten ja tatsächlich und haben daher Anspruch auf Nachtzulage. Bei Ihnen ist dies alles in der Pauschale von 4 Std. eingerechnet“. Sie können ja während des Dienstes auch schlafen“) Das kann mich nicht überzeugen.

    Wenn es keine „Nachtarbeit“ ist, was ist es dann? Mein Fazit: Ich habe Anspruch auf Nachtzulage zu meinem regulären Gehalt. Plus Nachzahlung aus den vergangenen Jahren. Was meinen Sie? Selbstverständlich sehe ich das als privaten Austausch, völlig unverbindlich und nicht etwa als Rechtsberatung. Vielen Dank im voraus! MfG Andreas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      ob Ihre Tätigkeit in den Bereich der Nachtarbeit fällt, können wir nicht beurteilen. Dies bedarf einer genauen Prüfung. Ein Anwalt kann Ihnen hierbei weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Thomas

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    ich arbeite im Grafischen Gewerbe und produziere Digitaldrucke für den Messebau.
    Wir haben eine Rufbereitschaft, die von Montag bis Freitag ab 16:30 bis 19:00 Uhr und am Wochenende
    ( Samstag/Sonntag) von 08:00 bis 18:00 Uhr geht. In dieser Zeit, müssen wir uns bereithalten um dann innerhalb von 1,5 Stunden am Arbeitsplatz zu erscheinen.
    Wir bekommen diese Bereitschaftszeit pauschal mit 50 EUR vergütet. Natürlich bekommen wir die geleisteten Arbeitsstunden innerhalb der Bereitschaft, sollte es zu einem Einsatz kommen, normal auch mit Samstag und Sonntagstarif bezahlt.

    Jetzt zur Frage: …sind die pauschal gezahlten 50 EUR rechtens? …oder „verkaufen“ wir uns da zu billig??

    Grüße
    T

  22. BaG

    Hallo zusammen,

    ist folgender Paragraph im Arbeitsvertrag rechtens?

    2. Mit der Zahlung der unter Ziff. 1. vereinbarten Vergütung sind alle Über-, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie die Bereitschaftsstunden abgegolten.

    Wäre schön, wenn sich jemand, der Ahnung hat dazu melden könnte 🙂
    Danke im Voraus

    MFG

    BG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo BaG,
      bitte lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Jutta

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Stationären Famielenhilfe Einrichtung als Nachtbereitschaft. Mein Dienst beginnt z.B. Um 16.00 bis 8.30. Eine Vergütung bekomme ich aber nur von 16.00 bis 24.00 und 7.00 bis 8.30. Obwohl ich auch in der Bereitschftszeit arbeiten muss,z.B. Versorgung von Babys begleiten oder Medikamente vergeben. Ist die Bereitschaftszeit nicht mit dem Mindeslohn zu vergüten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jutta,
      über die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und dementsprechend zu vergüten ist, wurde bereits heftig gestritten. Selbst der Eurpoäische Gerichtshof (EuGH) hat sich schon mit dieser Frage befasst. Es empfiehlt sich daher, ggf. einen Rechtsanwalt zu konsultieren und den Sachverhalt prüfen zu lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dies nicht dürfen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Sebastian

    Ich arbeite als Krankenpfleger bei einem Pflegedienst. Wir haben manchmal Rufbereitschaft von 8-16 Uhr. Nun ist es jedoch so dass wir oft einen Anruf bekommen es wäre jemand ausgefallen und wir sollen dessen Spätdienst von 13-22 Uhr übernehmen was jedoch ausserhalb der im Dienstplan stehenden Rufbereitschaftszeiten liegt. Im Prinzip hätten wir doch nur die Verpflichtung von 13-16 Arbeit zu leisten.

  25. Enrico

    Hallo
    Ich Arbeite in einer Tiefbau Firma, und wir müssen einmal im Monat von Montag bis Sonntag Rufbereitschaft machen.
    Meine Frage ist , wenn in diesen Zeitraum ein Feiertag rein fällt ,kann mir dann mein Arbeitgeber
    einen Urlaubstag Berechnen, für diesen Tag.
    Ich meine zum Beispiel wenn meine Rufbereitschaft in die Feiertage wie Himmelfahrt der Freitag (Betriebsruhe) , Ostern der Freitag oder Montag , Zwischen Weihnachten und Neujahr (Betriebsruhe ) , usw. reinfällt.

  26. Sabine S.

    Hallo

    Ich arbeite in der ambulanten Pflege. Hier wird es Rufbereitschafft genannt . Dies ist m.E. schon nicht richtig .Klingelt ausserhalb der Bürozeiten das Telefon , aber noch während den Schichten, kann man es an die jeweilige Früh/Spätschicht weiterleiten. Ausserhalb dieser Zeiten (ca.21.00-05.00) muss man zu Pflegenotfällen raus fahren. Vergütet wird es mit 20€ pauschal für die Zeit. Müsste die Zeit 21-5uhr nicht mit Mindestlohn vergütet werden? Im Arbeitsvertrag unbefristet steht nur das man sich zur „Rufbereitschafft“ verpflichtet . Frage : zulässig oder nicht ?

    Gruß Sabine S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      um die Zulässigkeit dieser Situation feststellen zu lassen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Matthias

    Hallo,

    ich arbeite auf einem Zeltplatz als Platzwart. Meine Arbeitswoche besteht aus 5 Tagen, laut Plan aber auch mind. 1 Samstag (dafür gibt es auch Frei dann nächste Wo). Nun soll man auch für die Zeit nach den regulären 8 Stunden am Samstag (bis 22.00) und den Sonntag in Bereitschaft sein, z.B. bei Havarien wie Stromausfall, Wasserschaden oder. ähnliches.
    Dadurch bin ich gezwungen mich ja zu Hause bzw. nur in näherer Umgebung aufzuhalten (kann also nicht weiter weg fahren), um bei Alarmierung zeitnah vor Ort zu sein. Bei Nachfrage wurde mir gesagt, es gibt im Tourismusbereich dafür eine Sonderregelung, das die Bereitschaftszeit nicht vergütet wird. Werde ich gerufen, dann bekomme ich die geleistete Zeit normal vergütet.
    Stimmt diese Aussage mit der Sonderregelung bzw. wie müsste die Bereitschaftszeit bezahlt werden ?

    Vielen herzlichen Dank.

    MfG Matthias

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Matthias,

      wenn Sie sich nicht auf dem Zeltplatz aufhalten müssen bzw. zu Hause sein können, dann handelt es sich in der Regel um Rufbereitschaft, die tatsächlich nicht vergütet werden muss. Eine Sonderregelung für den Tourismusbereich ist uns nicht bekannt. Sie können sich noch einmal den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen, der sich mit Ihrer Situation noch einmal vertraut machen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Matthias

        Hallo liebes Team,

        vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

        MfG Matthias

  28. Frank

    Hallo,
    ich arbeite in einem Caritas Kinderheim, Nachtbereitschaft von 22 bis 6 Uhr. Am Wochenende bekamen wir neuerdings die Dienstanweisung, einer Jugendlichen um 24 Uhr ein Medikament zu verabreichen. Ich bin der Meinung, dadurch kann man die Nachtbereitschaft gar nicht antreten und die Zeit bis 24 Uhr müsste Dienstzeit sein. Die Leitung ist der Meinung dies wäre im Rahmen der Bereitschaft abgedeckt. Unsere AVR geben in diesem speziellen Fall keine Auskunft. Welche Auffassung ist richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine individuelle rechtliche Beratung zu geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Laura

    Hallo.
    Ich hab mir alles mehrfach durchgelesen, bin mir aber trotzdem immer noch unsicher. Ich habe einen 30h Vertrag und arbeite in wechselnden Schichten. 7-8 Tage pro Monat hab ich nachts über Dienst. Dieser Dienst geht von 21:30 bis 1:00 Uhr. Danach hab ich ab um 1:00 bis 6:00 Uhr Bereitschaftsdienst, darf aber in dieser Zeit den Arbeitsplatz nicht verlassen (sprich nicht von zu Hause aus arbeiten) und zeitlich angerechnet wird er mir auch nicht. Da ich in dieser Zeit laut Chef ruhen darf (aber nicht schlafen). Danach arbeite ich dann von 6:00 bis 7:30 Uhr wieder regulär. D.h. ich bin 10 h auf Arbeit, bekomme aber als Arbeitszeit und Arbeitslohn nur 5h berechnet bzw. angerechnet. Meine Frage ist das rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen
    Laura

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura,

      wie oben erwähnt unterscheidet sich der Bereitschaftsdienst von der Rufbereitschaft vor allem darin, dass Sie sich dabei nicht an einem frei wählbaren Ort aufhalten müssen. Ist dies der Fall, müsste die Arbeitszeit angerechnet werden. Wir raten Ihnen dennoch, dies noch einmal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Wenke L.

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zum Thema:
    wenn wir in der Anästhesie BD haben, haben wir erst 8,5 AZ, dann schließt sich ein BD von 12h an, welcher mit 75% vergütet wird. Am Folgetag müssen die Vollzeitkräfte davon 7,7 Bereitschaftsdienststunden nehmen, um zu haus e bleiben zu können. Das bedeutet, sie bekommen in der Woche nur sehr wenig für den BD ausgezahlt.
    Frage 1) müssen die Folgetage nach einem BD (wenn es ein Werktag ist) tatsächlich vom Arbeitnehmer mit seinen erarbeiteten Bereitschafsdienststunden „frei gekauft“ werden, oder muß der AG hier nicht ein bezahltes Frei mit 7,7h Stundenwertung für eine Vollzeitkraft geben?
    Frage 2) der Bereitschaftsdienst der in der Nacht geleistet wird ,wird zu den wöchentlichen AZ gerechnet: Das Bedeutet in meinem Beispiel würden a) die 8,5 h + b) die 12h BD gerechnet+ c) die 7,7h des Folgetages BD-Frei= 28,2 h oder werden die 7,7 vom Folgetag nicht mit auf die wöchentliche AZ gezählt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wenke,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Beratung für individuelle Fälle anbieten dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Marcus

    Hallo. Wenn ich 8 Stunden im Betrieb war und zwei Stunden später in meiner Rufbereitschaft zur Firma geruf en werde, wie lange darf ich dann noch arbeiten ?

    Herzliche Grüße

    Marcus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,

      der Bereitschaftsdienst ist von der Rufbereitschaft abzugrenzen. Bei Ersterem handelt es sich um Arbeitszeit, Letzteres wird nicht als Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) betrachtet. Dementsprechend können Rufbereitschaften auch für einen Zeitraum von 12 Stunden oder länger angesetzt werden. Näheres lesen Sie in unserem Artikel zur Rufbereitschaft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Robert

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    ich arbeite als Arzt an einem kleinen Krankenhaus mit kirchlicher Trägerschaft und muss regelmäßig 24-h Dienste absolvieren. Diese Dienste werden – von Montag bis Donnerstag – nicht bezahlt. Nur wer an Wochenednen einen 24-h-Dienst ableistet bekommt diesen auch vergütet.
    Zwar ist die Dienstbelastung tatsächlich sehr gering (meist kann man die Nacht durchschlafen), dennoch verbringe ich ja einen Teil meiner Freizeit in der Klinik. Am Folgetag habe ich dann zwar frei und mache letztlich auch keine Minusstunden, allerdings arbeite ich zusammengefasst 8 Stunden komplett unbezahlt und erhalte hierfür auch keinen Freizeitausgleich. Ist das rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Robert,

      leider können wir keine konkrete Aussage dazu treffen, da wir auch nicht wissen, ob bei Ihnen ein Tarifvertrag gilt oder was im Arbeitsvertrag steht. Sie können die vertraglichen Vereinbarungen für Ihren Arbeitsplatz prüfen lassen, dies kann aber nur ein Anwalt. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrechte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Ben

    Meine Freundin arbeitet in einer Einrichtung für Kinder, die dort 24 Stunden betreut werden, also quasi da wohnen.
    Sie arbeitet jetzt seit gestern 20 Uhr bis jetzt um 14 Uhr noch immer.
    Es sind quasi 18 Stunden, die sie bisher auf der Arbeit ist.

    Das in der Nach soll ja Nachtbereitschaft sein?
    Wird da jede einzelne Stunde vergütet, die sie an ihrer Arbeitsstelle ist? Sie darf nachts schlafen, kommt aber kaum dazu, weil die Kinder öfters wach sind.
    Sie kommt somit locker auf ca. 60 – 70 Stunden die Woche.

    Wie ist das hier geregelt?

    Sie ist im sozialen Bereich, aber für wen ist der in solchen Fällen sozial?
    Höchst asozial dieser Bereich und diese Arbeit + Arbeitszeiten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ben,

      in vielen Fällen kann bei Bereitschaftsdienst durch eine entsprechende Vereinbarung (z. B. Tarifvertrag) von den Arbeitszeiten im Arbeitszeitgesetz abgewichen werden. Da wir aber den Arbeitsvertrag Ihrer Freundin nicht kennen und auch keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir zu dem Einzelfall keine Aussage machen. Sollten Ihnen die Arbeitszeiten unzulässig erscheinen, erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Michael

    Hallo, liebes Team von arbeitsvertrag.org,

    wie muss ich in folgendem Fall rechnen:

    Ich habe über ein Jahr lang 24 Stunden lang Bereitschaftsdienst geleistet. Dieser gestaltete sich so, dass ich permanent für alle Kunden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma erreichbar war. Im Bedarfsfall hätte ich unverzüglich beim Kunden, oder aber auch in der Firma sein müssen.

    Wie hätte mir dieser Bereitschaftsdienst vergütet werden müssen?

    Danke im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      dazu können wir keine Aussage machen, da wir Ihren Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis nicht kennen. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Uwe Z.

    Hallo,
    ich fange in einem Dienstleistungsbetrieb neu an, in dem es die Regelung gibt, dass Montag früh 07 Uhr bis darauffolgenden Montag 06:59 Uhr Bereitschaft zu machen ist.
    In der Zeit von 7 Uhr an sind Montag bis Freitag jeweils 8,5 h Arbeit, inkl. Pause, zu leisten. Nach dieser Arbeitszeit kann nach Hause gefahren werden. Kommt es in der folgenden Zeit zu einem Anruf gibt es 2 Möglichkeiten. Zum einen muss ich vor Ort fahren, um etwas zu reparieren, zum anderen könnten Probleme auch schon telefonisch geklärt werden.
    Der AG ist nun der Meinung, dass er nur die Zeit vergüten muss, die ich vor Ort fahren muss. Ist das so rechtens?
    Gruß aUwe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe Z.,

      wenn Sie den Ort Ihres Aufenthalts frei wählen können, handelt es sich nicht um einen Bereitschaftsdienst, sondern um Rufbereitschaft. Dabei wird nur die Zeit vergütet, in der Sie tatsächlich zur Arbeit gerufen wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Jochen

        Guten Tag,

        ist es in diesem Zusammenhang aber üblich, auch die telefonisch geleistete Arbeit – egal ob vor Ort oder nicht – zu entgelten?
        Nach den mühsam im Internet zusammen getragenen Informationen bin ich der Meinung, dass es sich bei Rufbereitschaft darum handelt, dass man sich zur Verfügung hält – egal ob vor Ort oder innerhalb kurzer Zeit (maximal 35 Minuten).

  36. Knörl

    Hallo
    Ich arbeite in einer Dienstleistungsbranche Optik
    Jeder Kollege arbeitet 2 Samstag im Monat.
    Jetzt wurde ein Bereitschaftsplan für Samstag erstellt da wir so wenig Kollegen sind.( es kommen zusätzlich noch fünf Samstage im Jahr für jeden Kollegen dazu)
    Mein freier Tag ist Freitag. Wenn ich also Samstag Bereitschaft habe muss ich mich vor Ort aufhalten.
    Das heißt, mein Unternehmen bestimmt über meine Freizeit. (Z.B. kann ich nicht verreisen da ich ja am Samstag Bereitschaft habe).. nun werde ich aber nicht an meinem Bereitschaft Samstags gebraucht.
    Wie muss mein Arbeitgeber diese Zeit vergüten.
    Beste Grüße Simone

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Knörl,

      die Vergütung von Bereitschaftsdiensten ist in der Regel im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt. Sollte es keine Regelungen geben, muss der Arbeitgeber in der Regel wenigstens den Mindestlohn zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Karsten E.

    Hallo. Ich habe mir das jetzt einmal durchgelesen und doch noch die ein oder andere Frage:
    Ich arbeite im Sicherheitsdienst und bin dort als Wachmann eingestellt. Im November bin ich in den Revierdienst gewechselt. Wir bekommen alle den gleichen Lohn (9,00 € Std.).
    Meine Arbeitszeit ist von 21.00 – 09.00 Uhr. Davon werden mir 8 Stunden (21.00-05.00) bezahlt. Von 05.00 – 09.00 habe ich Bereitschaft. Ich habe meine Dienstkleidung an und bin auch immer im Besitz des Firmenwagens, da ich auch als Alarmfahrer tätig bin. Wenn ich mit meinem Revierdienst fertig bin kommen eben noch die 4 Stunden wo ich warten muss ob ein Alarm kommt oder nicht. Wenn einer kommt wird das auch bezahlt nur wenn die 4 Stunden nichts passiert bekomme ich auch kein Geld. Die Firma für die ich arbeite ist an keinen Tarifvertrag gekoppelt, wir gehören also keinem größeren Verband an (mein Chef sagt es loht sich nicht für die kleine Firma).
    Wie läuft das jetzt? Muss mein Chef mir die letzten 4 Stunden die 8,84 € bezahlen oder kommt er gut bei raus weil wir nicht an einen Tarif gebunden sind? Wäre super wenn mir einer hier helfen könnte das ich im ganzen Internet nichts genaues über diesen Fall finde.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karsten E.,

      in der Regel ist ein unbezahlter Bereitschaftsdienst nicht zulässig, auch wenn nichts passiert. Nur weil die Firma nicht an einen Tarifvertrag gekoppelt ist, wird diese Regelung nicht unwirksam.

      Falls Ihr Arbeitgeber sich bei der Zahlung weigert, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Susanne E.

    Guten Tag!Ich arbeite in einer grossen Klinik als Anästhesieschwester .In unserer Klinik wird oft in der Nacht das Op Programm des Tages abgearbeitet.Das heisst es ist keine Seltenheit das ich die ganze Nacht wach bin ,obwohl ich am Tag schon gearbeitet habe.Wenn dann noch ein wirklicher Notfall kommt ist man oft am Ende und nicht mehr belastbar.Welche Möglichkeiten gibt es mir Hilfe zu holen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne E.,

      in Ihrem Fall können Sie sich entweder an den Betriebsrat, falls vorhanden, wenden, oder Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht auf, der Ihre Rechte und Anliegen in beruflichen Belangen angemessen vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Heidi K.

    In unserer Klinik gibt es K D-Dienste, d.h.ich muss am Telefon bleiben, da ich angerufen werden kann, wenn ein Kollege erkrankt. Im Dienstag stehen hierfür 2.75 Std. Werde ich nicht geholt, werden diese gestrichen, so dass ich Minusstd. habe. Ist das rechtens? Es geht mir nicht ums Geld, sondern um die Arbeitszeiten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,

      in der Regel muss ein Bereitschaftsdienst vergütet werden, auch wenn der Beschäftigte die Arbeit währenddessen wegen mangelndem Bedarf nicht aufnimmt.

      Darüber hinaus ist es im Normalfall nicht zulässig, dass der Arbeitgeber Minusstunden einträgt, die ohne das Verschulden des Mitarbeiters zustande kamen, dieser also generell arbeiten wollte.

      Wenn Sie Zweifel in Ihrem speziellen Fall haben, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie bei Ihrem Anliegen individuell und kompetent beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Maik R.

    Hallo,
    In unserer Firma haben wir Bestellung zum Havariebeauftragten bekommen.
    Die Funktion als Havariebeauftragten beinhaltet eine Rufbereitschaft und den Arbeitseinsatz im Havariefall.
    Rufbereitschaft: Während der jeweiligen Einsatzdauer als Havariebeauftragter ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich über sein dienstliches Mobiltelefon erreichbar zu halten. Der Mitarbeiter ist während dieser Einsatzdauer gleichermaßen verpflichtet, sich in seiner Region aufzuhalten, um im Falle einer Havarie rechtzeitig seiner Aufgabe als Havariebeauftragter vor Ort nachkommen zu können. Der Zeitraum der Rufbereitschaft ist eine Woche mit einer Erreichbarkeit von 24 Stunden. Dies wird mit einer Funktionszulage von 100,- € brutto vergütet. Ist diese Vergütung angemessen laut Arbeitsschutz Gesetz? Es gibt keinen Tarif Vertrag im Unternehmen.

    Gruß Maik

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maik,

      eine pauschale Vergütung pro Rufbereitschaft ist üblich. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie weniger Gehalt bekommen, als Ihnen zusteht, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Stefan A.

    Ich bin als Parkaufsicht geringfügig Beschäftigt. 450 € Job. Meine Frage ist folgende: Darf der Arbeitgeber bei einer zwei Stundenschicht Anordnen, dass bei geringem Parkaufkommen, zum Beispiel,wenn weniger als 50 Fahrzeuge anwesend sind, die Schicht nach einer Stunde beendet werden soll. Konkret heißt das. Im Dienstplan sind 2 Stunden angegeben nach einer Stunde Schichtende und nur eine Stunde wird Vergütet 8,84 € Die andere nicht gearbeitete Stunde wird vom Stundenkonto abgezogen. Für mich ist das mit dem Arbeitszeitgesetz nicht vereinbar. Das kommt einer Bereitschaft gleich, in der die beiden Stunden bezahlt werden müssen. Oder irre ich mich da ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan A.,

      ist vertraglich ein fester Monatslohn vereinbart, dürfen solche vom Arbeitgeber angeordneten Minusstunden nicht zu Lasten des Arbeitnehmers angerechnet werden und dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. In dem Fall kann das volle Gehalt gefordert werden.

      Es kann jedoch anders aussehen, wenn es ein flexibles Gehalt auf Stundenbasis gibt. Dabei werden nur geleistete Arbeitsstunden vergütet. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Patrick

    Wir haben Bereitschaftszeiten von ca. 22 Uhr – 6/6:30 oder 7:00 Uhr morgens. Es handelt sich hierbei um ein Heim für schwerbehinderte Menschen, wo eventuell nachts Bedarf an einer Fachkraft herrscht. Vergütet wird die Zeit mit 2.5h pro Bereitschaft. Wir als Arbeitnehmer müssen über dies Bereitschaft im Betrieb anwesend sein und übernachten in dem jeweiligen Bereitschaftsbett. Eine Bereitschaft kommt zwischen 1-3 mal im Monat vor. Ist das alles rechtens? Mit dem Juristen-deutsch bin ich etwas überfordert..
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      grundsätzlich kann die Bereitschaftszeit geringer bezahlt werden als die normale Arbeitszeit. Allerdings muss der Arbeitgeber normalerweise auch in diesem Fall zumindest den Mindestlohn zahlen.

      Darüber hinaus schreibt das Arbeitszeitgesetz einen Höchstsatz an Stunden vor, der im Monat gearbeitet werden darf (durchschnittlich auf ein halbes Jahr gerechnet dürfen es in der Regel höchstens 48 h pro Woche und 8 h am Tag sein). Auch der Bereitschaftsdienst zählt als diese Arbeitszeit. Es kommt aber auch darauf, was tarifvertraglich festgelegt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Rick

    Ich fahre bei einer großen Bäckerei im Nachtverkehr wo die Tätigkeit mit 9.25€ bezahlt wird und die Nachtzuschläge werden von 21Uhr bis 4Uhr gezahlt allerdings zieht man da nur die 8.84€ Mindestlohnstandart heran was wie ich denke rechtlich schon nicht ok ist!?? Müssten die Nachtzuschläge nicht nach den 9,25€ gezahlt werden? Desweiteren durfte ich zum 1.1.18 zum Stellvertreter des Fuhrparkleiter aufsteigen und der Lohn stieg auf 11€ doch werden wohl die Bereitschaftszeiten nicht bezahlt! Bereitschaftszeit läüft von Fr.14.30uhr über die kommende Woche incl. der 2 Wochenenden bis Mo.früh 6Uhr! Da muss ich Nachts parat stehen bei evtl. Fragen wenn es Probleme bei den Touren gibt oder Ausfälle von Fahrzeugen oder ebend kurzfristigen Krankmeldungen um den Tourenplan zuändern und sicherstellen das alle Lkw besetzt sind mit einem Fahrer! Steht mir da die Bezahlung nach Mindestlohn zu? Anmerkung: Werde sicher auch selbst als Fahrer unterwegs sein und das Bereitschaftstelefon dabei haben und von unterwegs die Probleme zuklären! Was trifft für mich zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rick,

      unter Umständen gilt auch Bereitschaftszeit als Arbeitszeit. Was in Ihrer Situation rechtens ist, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Legen Sie Ihren Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt vor.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  44. Volki

    Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, ok .wie funktioniert die Vergütung? Wird die dann so gerechnet das sie oben, als Entlohnung drauf kommt oder als die Zeit die im Arbeitzeitkonto als gearbeitet angerechnet wird. D.h. Ich hab spät Bereitschaft von 12:00 bis 20:30 aktiv (Spätdienst )und ab 20:30 im Haus bis 7:45 in Bereitschaft. Nun bekomme ich für mein Bereitschaftsdienst 5,… weis nicht genau angerechnet und mir wird dann 3, … abgezogen weil ich ja nach Hause muss und hab dann ein Minus von ca 3,5 h was mir ja dann an der Wochen Arbeitszeit fehlt ?.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volki,

      normalerweise kann Bereitschaftsdienst geringer vergütet werden als Vollarbeitszeit, weil er als weniger belastend gilt. Genaueres sollte in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, der kann Ihren Einzelfall besser beurteilen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Sigrid

    Was genau bedeutet bei Rufbereitschaft „in angemessen kurzer Zeit“?
    Wir haben immer am Wochenende Bereitschaft, um bei Bedarf in unserem kleinen Imbiss auszuhelfen.
    Da kann ich mich nicht -zig Kilometer entfernt aufhalten, wenn man dringend gebraucht wird wegen Gästeansturms, muss man schnellstmöglich hin… Oder würde dies unter „Bereitschaftsdienst“ fallen?
    Im AV ist dieser Punkt nicht definiert, wird nicht mal erwähnt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sigrid,

      tatsächlich ist „angemessen kurze Zeit“ gesetzlich nicht näher definiert und nur durch einige Gerichtsurteile belegt. Wann es sich um „angemessen kurze“ oder „sehr kurze“ Zeit handelt, hängt also vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Sylvie

      In unserer Klinik muss man ab Anruf nach einer halben Stunde die Arbeit aufnehmen. Von zuhause aus ist das kein Bereitschaftsdienst.

    3. Silvi

      Hallo,
      bei uns wird Rufbereitschaft (Telefondienst) für Kundenanfragen eingeführt. Das soll neben der normalen 8h-Arbeitszeit gelten. Ist das i. Ordnung? Es heißt offiziell wir werden nicht oft angerufen. Trotzdem sollen wir erreichbar bleiben.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Silvi,

        Rufbereitschaft ist etwas anderes als Bereitschaftsdienst. Die Rufbereitschaft ist losgelöst von den anderen Arbeitszeiten zu betrachten. Hier zählen nur die Zeiten, die der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gerufen wurde.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Sylvie

    OP- Pflege in einem Zentral OP:
    Wie, bitte, soll in der Praxis umgesetzt werden, nach 6 Stunden Pause zu machen bei einem z.B.
    24 stündigen Bereitschaftsdienst am Wochenende? Soll dann alle 6 Stunden ein Kollege von zuhause zum Auslösen kommen? Ich finde das einfach nicht praktikabel.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvie,
      Z.B. für Krankenhäuser, Gaststätten, Funkeinrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe und andere Arbeitsplätze mit besonderen Zeitansprüchen gelten Ausnahmeregelungen für die Pausenpflicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Michele

        Guten Tag,
        mein Name ist Michele und ich arbeite im Krankenhaus oft nach dem Spät Dienst (von 13:15 bis 22:00) und von 22:00 bis 06:00 im Bereischaftdienst. Die Frage lautet: ab wann gilt die Ruhezeit bevor ich eine neue Tätigkeit aufnehmen darf ?
        Ich freue mich von Ihnen zu hören
        Mit freundlichen Grüßen
        Michele

        1. Chris

          Ich bin im OP, bei uns müssen 7 Stunden dazwischen liegen. Von Arbeitsende 06:00, Wiederaufnahme 13:00 Uhr. Nicht mitgezählt die Wegezeit.

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