Rufbereitschaft: Wie sind Arbeitszeit und Vergütung geregelt?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Arbeitszeitgesetz ist bei Rufbereitschaft, welche zu Hause verbracht werden kann, in Bezug auf Ruhezeiten weiterhin zu beachten.
Das Arbeitszeitgesetz ist bei Rufbereitschaft, welche zu Hause verbracht werden kann, in Bezug auf Ruhezeiten weiterhin zu beachten.

Das deutsche Arbeitsrecht akzeptiert verschiedene Arbeitsmodelle. Die meisten Arbeitnehmer folgen jedoch dem klassischen Systemarchetyp: An einer festgelegten Anzahl an Tagen verlassen sie ihr Zuhause, um etwa acht bis zehn Stunden an einem Firmenstandort ihres Arbeitgebers einer Beschäftigung nachzugehen. Anders sieht es beim Modell der Rufbereitschaft aus, wie sie Öffentlicher Dienst nicht selten anbietet.

Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick zum Thema. Sie erfahren, wie sich die Arbeit bei Rufbereitschaft definiert, welche Entlohnung dabei erfolgen muss und ob die Zeit der Rufbereitschaft als Arbeitszeit gilt. Nicht zuletzt werden der Unterschied zum Bereitschaftsdienst beleuchtet und die Vor- und Nachteile dieses Arbeitsmodells aufgelistet.

Kompaktwissen: Rufbereitschaft

Was ist Rufbereitschaft?

Bei Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer zuhause sein oder sich dort aufhalten, wo er möchte. Er muss aber in dieser Zeit erreichbar sein.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung, wenn er Rufbereitschaft leistet?

Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, solange niemand anruft. Dann besteht auch kein Anspruch auf Vergütung. Erst wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit tatsächlich arbeitet, besteht ein Zahlungsanspruch.

Wie unterscheiden sich Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt und demnach zu vergüten ist.

Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Rufbereitschaft um ein besonderes Arbeitsmodell. Arbeitnehmer, die ihre Arbeit diesem Modell entsprechend durchführen, müssen sich nicht die ganze Zeit über im Betrieb aufhalten. Bei Rufbereitschaft wird ein Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen sich die Betroffenen bereithalten und mit potentiellen Arbeitseinsätzen rechnen müssen.

Der Aufenthaltsort kann dabei frei gewählt werden. Rufbereit können Beschäftigte folglich auch von zu Hause aus sein. Sie sind jedoch verpflichtet, erreichbar zu sein und innerhalb einer im Voraus festgelegten Reaktionszeit zu agieren. Typisch ist dabei die Meldung über Telefon oder Piepser.

Dabei zeigt sich auch schon der große Unterschied zum Bereitshaftsdienst. Denn in diesem sind die Angestellten verpflichtet, sich direkt im Firmengebäude oder zumindest in unmittelbarer Nähe dessen aufzuhalten, bis ihr Einsatz gefordert wird. Trotzdem existieren hier, anders als bei der sogenannten Arbeitsbereitschaft, ebenfalls gewisse Freiheiten: So dürfen auch Wartende im Bereitschaftsdienst sich mit Fernsehen die Zeit vertreiben, ein Buch lesen oder schlafen.

Rufbereitschaft bietet sich vor allem für Menschen an, die sich mehr Flexibilität und weniger Belastung wünschen. Doch dieses Modell der Arbeit hat nicht nur Vorteile, was sich beispielsweise bei der Vergütung zeigt.

Vergütung bei Rufbereitschaft

Der geltende TvÖD sorgt bei Rufbereitschaft oft für eine Pauschalvergütung.
Der geltende TvÖD sorgt bei Rufbereitschaft oft für eine Pauschalvergütung.

Rufbereitschaft mag vielleicht weniger belastend für Arbeitnehmer sein, als es beim Bereitschaftsdienst der Fall ist, bei der Bezahlung zeigt sich für gewöhnlich jedoch schon ein erster Nachteil des Modells. Das reguläre Gehalt wird rufbereiten Beschäftigten nur selten zuteil. Stattdessen findet bei Rufbereitschaft die Bezahlung im Sinne einer Pauschalvergütung statt:

  • Individuelle Regelungen im Arbeits- bzw. Tarifvertrag sind dabei ausschlaggebend und verstoßen in der Regel nicht gegen geltendes Arbeitsrecht.
  • Nicht selten entscheidet die Zeit bzw. die Dauer der Rufbereitschaft über die Art der Pauschalvergütung.

Zur Verdeutlichung soll ein Beispiel der Rufbereitschaft nach TvÖD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) dienen. Dabei kommt es für gewöhnlich zur Unterscheidung zwischen zwei Fallgestaltungen: Beträgt die Zeit des Bereithaltens mehr als 12 Stunden und findet keine Unterbrechung dieser statt, kommt eine pauschalisierte Rufbereitschaftsvergütung zum Einsatz.

Das ändert sich jedoch, wenn die Rufbereitschaftszeit unter 12 Stunden liegt. Die Vergütung wird dann anhand der erfolgten Arbeitsstunden errechnet. Die Grundlage für die Berechnung bildet § 8 Absatz 3 TvÖD. Demnach bestimmt auch die Entgeltgruppe des Arbeitnehmers, wie viel Geld ihm in der Zeit der Bereitschaft zusteht.

Haben Sie das Gefühl, dass Sie im Rufbereitschaftsdienst weniger Geld erhalten, als Ihnen zusteht? Aber Ihr Arbeitgeber weigert sich, geforderte Anpassungen vorzunehmen? Dann kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Dieser kann vorliegende Verträge analysieren und, falls notwendig, Ihre Ansprüche auch vor einem Arbeitsgericht durchsetzen.

Ist Rufbereitschaft auch Arbeitszeit?

Modelle wie das der Rufbereitschaft sorgen im Arbeitsrecht nicht selten für Unsicherheit. Betroffene Personen fragen sich dann: „Zählt die Zeit, die ich rufbereit bin, auch als Arbeitszeit?“ Vor allem in Hinblick auf die Vergütung ist es wichtig, hier richtig informiert zu sein. Tatsächlich sieht es wie folgt aus:

  • Die gesamte Arbeitszeit ist bei Rufbereitschaft vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) losgelöst zu betrachten.
  • Wer rufbereit im Eigenheim Zeit verbringt, arbeitet folglich nicht. Entsprechend können Rufbereitschaften auch auf 12 Stunden oder längere Zeiträume festgelegt werden.
  • Folglich zählen nur die Zeiten, in denen Beschäftigte wirklich zur Arbeit herangerufen werden, als eigentliche Arbeitszeit.

§ 5 Absatz 3 ArbZG macht zudem eine bedeutsame Vorschrift in Hinblick auf Rufbereitschaft und Ruhezeit:

„Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.“

Auf Rufbereitschaft folgt eine Vergütung, dessen Höhe durch ungeplante Einsatzzeiten variieren kann.
Auf Rufbereitschaft folgt eine Vergütung, dessen Höhe durch ungeplante Einsatzzeiten variieren kann.

Normalerweise gibt das Gesetz vor, dass zwischen Arbeitszeiten immer mindestens eine Ruhezeit von 11 Stunden vorliegen muss.

Dieser Absatz sorgt jedoch dafür, dass Rufbereitschaft in den genannten Bereichen für eine Kürzung der Ruhezeit sorgen kann, solange nicht mehr als die Hälfte der arbeitslosen Zeit wegfällt und ein zeitnaher Ausgleich stattfindet.

Rufbereitschaft: Wie oft diese zulässig ist, steht oft zur Frage

In Bezug auf Rufbereitschaft sind sich Betroffene auch nicht selten unsicher darüber, wie oft diese von ihnen verlangt werden kann. Generell ist dabei der Einzelfall entscheidend. Denn, wie bereits erwähnt, zählt die generelle Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit im klassischen Sinne. Arbeitgeber müssen sich jedoch in den meisten Fällen an das Arbeitszeitgesetz und die darin festgesetzte Ruhezeit halten.

Es gilt jedoch die allgemeine Vorgabe: Die Anordnung zur Rufbereitschaft ist nur dann zulässig, wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten durchschnittlich weniger als ein Achtel der Rufbereitschaftszeit an Arbeit anfällt.

Potentielle Probleme mit Rufbereitschaften werden hierbei ersichtlich: Trotz der Flexibilität besteht dabei ein eingeschränkter Freizeitwert. Beschäftigte müssen schließlich dauerhaft auf Abruf reagieren. Das kann zu Unruhe und Schlafproblemen führen. Ein vollständiges „Abschalten“ und die notwendige Erholung sind oft nur schwer zu erreichen. Hier sollten Arbeitgeber die Notwendigkeit abwägen und Rufbereitschaften nur fordern, wenn sich keine andere Möglichkeit bietet.

Weitere Vor- und Nachteile

Besonders für Arbeitgeber sind rufbereite Mitarbeiter von Vorteil. So kann ein Kundenservice damit werben, dass Ansprechpartner jederzeit erreichbar sind. Dazu kommt, dass geringere Lohnkosten als bei fester Schichtarbeit anfallen und Wochenendarbeit vermieden werden kann, wenn der Bedarf nur punktuell vorhanden ist.

Arbeitnehmer profitieren zwar von einem flexiblen Arbeitsalltag, müssen jedoch auch einige Nachteile hinnehmen. Ist Rufbereitschaft nicht gut geplant und organisiert, kann es durchaus zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommen. Dazu kommt eine unsichere Entlohnung, da nur die eigentlichen Einsatzzeiten bezahlt werden. Nicht zuletzt kann die Gesundheit leiden, wenn Regenerationszeiten auf Dauer immer wieder unterbrochen werden. Hier sollten Beschäftigte auch genau abwägen und Probleme mit dem Vorgesetzten besprechen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (144 Bewertungen, Durchschnitt: 3,82 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

55 Gedanken zu „Rufbereitschaft: Wie sind Arbeitszeit und Vergütung geregelt?

  1. Michael

    Hallo,
    ich arbeite auf 450€ Basis, 10 Tage im Monat , tägl. 2 Stunden und 10 Stunden Rufbereitschaft 2€ Std. = 12 Std.
    Frage: habe ich bei Urlaub bzw.Krank Anspruch auf das Rufbereitschaftsgeld von 2€ 10 std. tägl.= 20 € pro Tag ?

    Vielen Dank !

  2. Tina

    Hallo mein Mann hat im Winter eine Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag/ Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr / 12 Uhr. zusätzlich wird ab November bis März ein so genannter Winterdienst eingeführt. Dieser bedeutet dass er im Fall des Falles bereits um 5 Uhr mit der Arbeit beginnen muss und bei schlechtem Wetter sogar dann bis spät in den Abend arbeiten muss. Extrem waren durchaus Tage von 5 Uhr bis abends um 22 Uhr. Arbeitsbeginn aufgrund der Witterung am nächsten Tag erneut um 5 Uhr. Meiner Meinung nach ist allein das schon nicht arbeitsrechtlich in Ordnung, da dieser Dienst sogar die Wochenenden miteinbezieht. meiner Frage ist aber vielmehr wie es mit der Bereitschaft am Telefon aussieht. Muss er dann grundsätzlich mit seinen privaten Geräten sprich Handy und Festnetz erreichbar sein oder kann er auf ein Diensthandy bestehen. er arbeitet als Bauhof Mitarbeiter bei einer Gemeinde. Danke für die Info vorab.

  3. Alexander

    Hallo,
    Ich habe alle 5 bis 6 Wochen Bereitschaft. Meine Frage ist: Unsere Firma macht an Brückentagen zu und uns wird ein Urlaubstag abgezogen! Die Frage jetzt, ich bekomme zwar eine Pauschale und auch die Zeit bezahlt wenn ich los bin aber ich habe Bereitschaft im Urlaub! Ist es erlaubt?

  4. martina

    Ich arbeite im op als reinigungskraft, und muss am wochenende und an Feiertagen oftmals Rufbereitschaft machen,muss das vorher mit mir abgesprochen werden oder kann man mich einfach einsetzen ohne das mit mir zu besprechen und das oftmals ganz kurzfristig einen oder 2 Tage vorher.Ich kann mir da ja garnichts mehr vornehmen da ich ja immer damit rechnen muss das ich bereitschaft habe. Das geht doch nicht. oder

  5. Peter

    Ich arbeite in einer Baufirma. Die Firma hat Wasserrohrbruchverträge angenommen. Fü uns heißt das , das es öfter passiert das wir den ganzen Tag auf dem Bau arbeiten , körperlich schwere Arbeit , wenn Rohrbruch ist , Abends weiter arbeiten müssen , manchmal ein paar Stunden , manchmal auch die ganze Nacht durch.Alles zu zweit. Und zusätzlich auch noch am Wochenende.
    Wir werden unter Druck gesetzt das wir das machen müssen , obwohl davon nichts im Arbeitsvertrag steht und es wohl Arbeitsrechtlich so gar nicht zulässig ist.
    Müssen wir diese Bereitschaft machen ?

  6. Luna

    Hallo, ich arbeite als Schulbegleitung mit einer im Vertrag eingetragenen Arbeitszeit von 25 Stunden.
    Wenn mein zu begleitendes Kind krank ist, werde ich sozusagen in die Rufbereitschaft geschickt, um eventuell Vertretung zu machen. Ist das so rechtens oder eher Annahmeverzug des Arbeitgebers.

  7. Thorsten

    Guten Tag,

    bitte berücksichtigen Sie, dass Rufbereitschaften, wenn nicht vertraglich anders geregelt, stets auf Freiwilligkeit der Mitarbeitenden beruht.

    Viele Grüße
    Thorsten

  8. Tierarzt

    Hallo,
    ich bin Tierärztin für Rinder. Wir leisten regelmäßig Rufbereitschaft in Nachtdiensten und Wochenenddiensten. Dabei steht das Dienstauto mit dem nötigen Equipment bei mir Zuhause, der Einsatzort ist aber flexibel und nicht vorhersehbar. Kommt ein Anruf mit einem Notfall soll man laut Chef innerhalb von ca 30 min bei dem entsprechenden Landwirt sein. Die Strecke kann aber variieren von 5 km bis 35 km. Das heißt in manchen Fällen brauche ich alleine schon 30 min für die Fahrtzeit im Dienstauto.
    Kann man hier eigentlich noch von Rufbereitschaft sprechen?

  9. Werner

    Hallo, mein Kollege von der IT muss jetzt, nachdem sein Kollege das Unternehmen verlassen hat, 3 Wochen im Monat von Sonntag Nacht bis Sa Mittag in Rufbereitschaft sein – wie ist der oben erwähnte Grundsatz von 1/8 der Arbeitszeit hier anzuwenden bzw. beruht auf welche Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung?

  10. Svenja

    Meine Rufbereitschaft beginnt Freitags um 23.30 Uhr und endet samstags um 18.00 Uhr. Bekomme ich dann die Tagespauschale für den Freitag, da da die Rufbereitschaft begonnen hat? Obwohl die Haupbereitschaft an dem Samstag war?

  11. Meier

    Hallo ich hab da eine Frage ,bei Rufdienst im OP .Darf der Arbeitgeber 10 Minuten vorgeben um im Haus zu sein, müsste es dann nicht Bereitschaft sein .
    Falls ein Notfall kommt wird gesagt ,müssen die Kollegen die weiter weg wohnen im Haus bleiben .

  12. Sven B.

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
    ich arbeite seit mehr als zwei Jahren in einem Altenheim (Caritas) als Hausmeister in Vollzeit.
    In meinem Vertrag steht das sich der Mitarbeiter zu Bereitschafts. und Rufbereitschaft verpflichtet.
    Ich bin seit dieser Zeit auf meinem Privat Mobiltelefon immer erreichbar und komme auch bei Störungen ins Haus. Sei es an Wochenenden, Feiertagen oder Nachts.
    Die Stunden darf ich dann abfeiern. Eine zusätzliche Vergütung bekomme ich dafür keine.
    Ist dies überhaupt rechtlich erlaubt, dass ein Mitarbeiter immer erreichbar und Einsatzfähig sein muss?
    Außgenommen ist der Urlaub. In dieser Zeit schalte ich das Handy einfach ab.

    Vielen Dank vorab und schöne Grüße
    Sven

  13. Ute

    Guten Abend liebes Arbeitsvertrag.org.team
    Ich bin im medizinischen Bereich tätig,arbeite Vollzeit in Schichten inkl.Wochenenden und Feiertage,ab April sollen alle Kolleginnen Rufbereitschaftsdienste machen,an einem freien Tag von 6:00 – 14:45Uhr.Jedoch könnten wir in dieser Zeit auch für den Spätdienst angefordert werden.
    Ist das korrekt oder kann ich nur in der Zeit der Rufbereitschaft arbeiten.

    Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen.
    Liebe Grüße Ute.

  14. B.

    Liebe Arbeitsvertrag.org-Team,
    wie sieht es mit Rufbereitschaft in der Schwangerschaft aus, wenn diese über die 8,5h hinaus geht?
    Ist dies möglich? Die Rufbereitschaft wurde erst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochen.

    Viele Grüße
    B.

  15. Horst S.

    Guten Abend,
    In der Betriebsvereinbahrung Rufbereitschaft wurde die Ruhezeit um 2 Stunden verkürzt und nicht ausgeglichen.Sie wurde immer gekürzt obwohl
    unter der Woche oft genug Personal vor Ort war.Dem Bertriebsrat war es egal,Gewerkschaft hat es beim DGB prüfen lassen,dies dauerte ein halbes Jahr,dann hieß es alles tarifkonform.(IGBCE)
    Ich sehe hier einen Verstoß gegen den Manteltarif und Arbeitszeitgesetz.

    Freundliche Grüße
    Horst S.

  16. Regina M.

    Liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    Kann ich zur Rufbereitschacht gezwungen werden wenn es im TV-L nicht vereinbart wurde?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Regina M.

  17. M. Mustermann

    Guten Morgen allerseits;
    mein Arbeitgeber hat festgesetzt, dass, sollte ein Kollege krankheitsbedingt für die Rufbereitschaft ausfallen, automatisch derjenige Bereitschaft hat, der eigtl. erst in der Folgewoche Bereitschaft hat.
    Das führt ja im „worst case“ dazu, dass ich 1.:
    mich für 2 Bereitschaftswochen bereithalten muss, und 2.:
    dann schlimmstenfalls 2 Wochen Bereitschaft am Stück habe.
    Also für 2 Wochen hintereinander kein planbares Privatleben mehr.
    Ich danke im Voraus für Ihre Mühe und Ihren Kommentar.
    Mit freundlichem Gruss

    Mustermann

  18. Robert

    wir sind fünf Mitarbeiter bei einem Energieversorger wovon jeweils ein Mitarbeiter von Freitag bis Freitag eine Rufbereitschaft macht.
    jetzt soll für den Notfall oder eine Krisensituation eine Zweitbereitschaft als mögliche Unterstützung gewährleistet werden.
    wie kann man das umsetzen

  19. Markus

    Moin,
    ich habe auch Bedarf an einer Antwort:
    Ich bin ALG II Empfänger und habe einen Nebenjob gefunden, wo ich durch Rufbereitschaft an den Wochenenden, durchgehend von Freitags 18:00 – Montags 06:00 Uhr, dazu verdiene.
    Nun wurde ich von Bekannten zur Hochzeit eingeladen und kann deshalb an einem WE keine Rufbereitschaft machen und habe deshalb einen Urlaubszettel eingereicht (bin über 6 Mon beschäftigt), von meinem Arbeitgeber gab es nur große Augen und die Frage, wie ich darauf kommen würde, Urlaubsanspruch zu haben…
    Ich mache jedes WE den Rufbereitschaftsdienst und es kommt sehr unterschiedlich , aber mindestens an 2-3 Tagen/Monat zu einem Arbeitseinsatz von 2-3 Stunden, der zusätzlich vergütet wird.
    Steht mir irgendeine Art an Urlaubsanspruch zu??

    Mit freundlichen Grüßen und einem Fragezeichen im Gesicht
    Markus

  20. Siebert

    ich habe folgende Frage:
    ich arbeite zur Zeit 38 Wochenstunden und alle 6 Wochen habe ich eine Woche Rufbereitschaft.
    Ab Januar 2020 gehe ich in Rente und möchte für 6 Monate weiter die Reguläre Rufbereitschaft übernehmen
    ( bis im Unternehmen der Nachfolger den Dienst antritt) ist das möglich?

  21. Helga S.

    Liebes Arbeitsvertrags Team,

    Ich, 59 Jahre alt, mache seit 39 Jahren Bereitschaftsdienste im OP…Anwesenheit und Rufdienst… (Akutkrankenhaus)… über 16 Std nach normalem 8 Std Tag und über 24 Std am WE. Aus Altersgründen kann ich -interne Absprache- nur Rufbereitschaft machen. Meine Frage: gibt es eine gesetzliche Altergrenze, ab der ich keine Bereitschaftsdienste mehr leisten muss? Ich liebe meinen Beruf, doch mit den Diensten gelange ich gesundheitlich an meine Grenzen. Zur Info: die Auslastung im A- Dienst beträgt durchschnittlich mehr als 50% …die Rufdienste sind dementsprechend leider in den meisten Fällen auch nicht ruhig. Für eine fundierte Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar LG H. S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga S.,

      von einer solchen Altersgrenze ist uns nicht bekannt. Für eine Beratung für Ihren arbeitsrechtlichen Einzelfall können wir Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wir sind dazu nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Thomas

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team, ich habe gelesen, dass in der Rufbereitschaft der Aufenthaltsort frei wählbar ist und ich nur telefonisch erreichbar sein muss. Zusätzlich muss ich in einer definierten Zeit ggf zum Arbeitsplatz kommen wenn ich in der Rufbereitschaft angerufen werde und Arbeit anfällt. Ich sehe hier einen Wiederspruch. Wenn ich meinen Aufenthaltsort frei wählen kann z.B. Bremen und ich in der Rufbereitschaft zur Arbeit Berufen werde (Arbeitsort z. B. Hamburg) kann ich es doch nicht z. B. In einer festgelegten Zeit von z. B. 30min schafen. Ich kann somit den Ort nicht direkt frei wählten, bin dementsprechend durch eine Zeitvorgabe / Reaktionszeit in meiner räumlichen Ortswahl ja eingeschränkt. Oder verstehe ich es falsch? Über eine Klarstellung / Erklärung bin ich sehr dankbar. (ich arbeite nach dem TVÖD)

  23. Ben

    Hallo Wertes Arbeitsvertrag.org Team.

    Ich hätte zu diesem Thema auch mal eine Frage.
    Ich arbeite alle 3 Wochen für 7 Tage am Stück Auswärts. Etwa (160km von zuhause Entfernt)
    Meine Wochenstunden betragen im Schnitt 45-55h. Während der 7 Tage habe ich eine 24/7 „RUF“-bereitschaft. Ich MUSS meine Arbeitsstätte in 20min erreichen können um Ersthilfe an Maschinen leisten zu können (Vollkontibetrieb). Deshalb schlafe ich auch in einem Hotel das sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort befindet. An Sonn,- und Feiertagen gibt es dabei keine Unterbrechungen. Lediglich die Normale Arbeit wird an solchen Tagen ausgesetzt. Dies führt dazu das ich auch Weihnachten, Ostern, Pfingsten etc. Technisch gesehen „Nur“ darauf warte das sich das Telefon meldet.
    Da ich dafür aber Auswärts unterwegs bin und mich dies Massiv in meiner Bewegungsfreiheit einschränkt wollte ich wissen ob dies nun Bereitschaftsdienst oder Tatsächlich Rufbereitschaft ist. Und Wie viel Vergütung sollte man für so etwas erhalten?
    Momentan bekomme ich eine Brutto Pauschale von 260€ sowie ab 22:00Uhr 50% Nachtzuschlag. Im Schnitt fallen pro Woche 2-4 Störungen an für die man im Schnitt 1,5-3h zur Behebung braucht.
    Ich wollte mich erst einmal Informieren bevor ich meinen Arbeitgeber mit der Situation konfrontiere.

    Danke schon mal im Voraus
    B.K.

  24. Benjamin

    Hallo Wertes Arbeitsvertrag.org Team.

    Ich hätte zu diesem Thema auch mal eine Frage.
    Ich arbeite alle 3 Wochen für 7 Tage am Stück Auswärts. Etwa (160km von zuhause Entfernt)
    Meine Wochenstunden betragen im Schnitt 45-55h. Während der 7 Tage habe ich eine 24/7 „RUF“-bereitschaft. Ich MUSS meine Arbeitsstätte in 20min erreichen können um Ersthilfe an Maschinen leisten zu können (Vollkontibetrieb). Deshalb schlafe ich auch in einem Hotel das sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort befindet. An Sonn,- und Feiertagen gibt es dabei keine Unterbrechungen. Lediglich die Normale Arbeit wird an solchen Tagen ausgesetzt. Dies führt dazu das ich auch Weihnachten, Ostern, Pfingsten etc. Technisch gesehen „Nur“ darauf warte das sich das Telefon meldet.
    Da ich dafür aber Auswärts unterwegs bin und mich dies Massiv in meiner Bewegungsfreiheit einschränkt wollte ich wissen ob dies nun Bereitschaftsdienst oder Tatsächlich Rufbereitschaft ist. Und Wie viel Vergütung sollte man für so etwas erhalten?
    Momentan bekomme ich eine Brutto Pauschale von 260€ sowie ab 22:00Uhr 50% Nachtzuschlag. Im Schnitt fallen pro Woche 2-4 Störungen an für die man im Schnitt 1,5-3h zur Behebung braucht.
    Ich wollte mich erst einmal Informieren bevor ich meinen Arbeitgeber mit der Situation konfrontiere.

    Danke schon mal im Voraus
    B.K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benjamin,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch individuelle Sachverhalte nicht rechtlich beurteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Wolfgang

    Schönen guten Abend! Meine Rufbereitschaft beträgt im Jahr 335/24 Stunden. Keinerlei Vertretung! Nur im Krankheitsfall. Für diese Bereitschaft bekomme ich monatlich 100€ brutto.
    Meine Frage ist nun, ob dieses gesetzlich erlaubt ist! Bitte um fundierte Antworten.😉
    Lieben Gruß Wolfgang

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte vornehmen. Sie können sich hierzu die fundierte Antwort eines Rechtsanwalts einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Wolbe

    Hier wird immer vom TvöD geschrieben in den Antworten, wenn es um die Vergütung von Rufbereitschaftszeiten geht.
    Gibt es eine gesetzliche Regelung eigentlich für die Vergütung von Rufbereitschaft auch für den Handel?

    Mein Beispiel:
    Ich arbeite grundsätzlich regulär täglich 1,8 Stunden und immer in den Abendstunden.
    Anschließend habe ich von Mo-Fr ab 22:30 Uhr bis 04:30 Uhr und am Wochenende von Sa 20:30 Uhr bis Mo 04:30 Uhr durchgehend Rufbereitschaft.
    1 Tag in der Woche frei und ein Wochenende durchschnittlich im Monat.
    Auf diese Weise leiste ich monatlich durchschnittlich ca. 224 Stunden Rufbereitschaft.
    Rechne ich mal die 24 Stunden jeden Monat ab für anteilig Urlaub, bleiben im Jahr 12 x 200 Stunden Rufbereitschaft, für die ich Null € Vergütung erhalte.

    Während dieser Zeit geleistete Einsätze bekomme ich als Überstunden bezahlt.

    Nachfragen zu einer Vergütungs-Regelung wurden mir bereits so beantwortet, dass man mich kündigen müsse, wenn ich auf eine Vergütung bestehen würde.
    Da ich aber auf das Einkommen angewiesen bin, habe ich diese Dauernötigung bisher so hingenommen.

    Wenn ich nur mal die 12,5 $-Regelung aus dem öD zugrunde lege, wären das ja, ohne Berücksichtigung der riesigen Aufschläge für WE und FT, ja monatlich 200/8 Stunden Vergütung für die Rufbereitschaft = 25 Stundenlöhne und im Jahr 300 Stunden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolbe,
      bitte klären Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Dieser kann prüfen, ob und inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Vergütung der Rufbereitschaft zusteht, und diesen ggf. für Sie durchsetzen. wir hingegen bieten keine solche Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Nicole

    Hallo,

    muss Arbeitszeit während der Rufbereitschaft voll bezahlt werden? Oder kann der Arbeitgeber dies durch eine zusätzliche Klausel im Vertrag aushebeln? Ist diese Klausel dann legal? Also das heißt, dass nur ein geringfügiger Teil des eigentlichen Lohnes während der Bereitschaft zusätzlich zum Bereitschaftlohn gezahlt wird, sollte es zu einem Einsatz kommen.

    Lg Nicole

  28. Ina

    Wenn man 183 Tage arbeitet mit 6 Std. Plus 2 Bereitschaft und 16 Stunden rufbeteitschaft wo man sich laut AG nicht am Arbeitsort (private pflege)aufhalten muss Wie müsste das vergütet werden. SOLLTE DER Klientin was passieren kann sie selbst tel. Keine HILFE anfordern sondern nur verbal wenn noch möglich um Hilfe“schreien.sind die 16 Stunden nun Ruf- oder Arbeitsbereitschaft wenn man mit im Haushalt wohnt?

  29. Ute

    Guten Tag, ich arbeite 40 Stunden in einem Frauenschutzhaus, wir sind 3 Kolleginnen die sich die Rufbereitschaft teilen. Rufbereitschaft ist immer, Tag, Nacht, Feiertags und am Wochenende.
    Damit ist jede von uns ca. 2 Wochen im Monat mit Rufbereitschaft – zur 40 Stunden Woche zusätzlich- eingeplant.
    Wir alle haben inzwischen gesundheitlich Probleme und eine Kollegin einen Burnout. Gelegentlich werden wir durch „lustige Anrufer*innen“ in der Nacht geweckt, die kein Anliegen formulieren. Wir sind alle ratlos und wissen nicht weiter….der Arbeitgeber ist die AWO, der mit völlig anderen Öffentlichkeitsauftritten auf sich aufmerksam macht.
    Besteht eine Chance auf Verbesserung? Welche Lösungen gibt es? Danke für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach auch keine individuellen Lösungsvorschläge machen dürfen. Ein Anwalt kann Sie hierzu umfassend beraten. Falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft. Auch diese bieten gewöhnlich entsprechende Beratungen an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Marcel

    Hallo, ich arbeite bei einer großen Hilfsorganisation im fahrdienst und im hausnotruf. Nur als Beispiel… Ich hatte von Sonntag bis Donnerstag durchgängig 24 h rufbereitschaft. Dann Freitag bis Montag frei, Dienstag und Mittwoch arbeite ich wieder ganz normal, Donnerstag frei und Freitag soll ich schon wieder bis Dienstag hausnotruf Bereitschaft machen. Ist das denn zulässig?

  31. Benjamin

    Hallo.
    Ich habe folgende Frage:

    Ich und meine Kollegen arbeiten in einem Bestattungsunternehmen. Ich bin nur geringfügig angestellt, da ich noch studieren gehe. Ich habe am Mittwoch und Donnerstag jeder Woche Bereitschaft und auch an jedem zweiten Wochenende im Monat sprich von Freitag ab 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. Allerdings erhalte ich dafür keinen Cent, dass ich immer auf Abruf bin. Und wollte deshalb fragen ob ich Recht auf eine geregelte Vergütung habe.

    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Benni

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benjamin,
      die Grundlagen zu der Frage, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit und demnach zu vergüten ist, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Ob Sie für Ihre Bereitschaft vergütet werden müssen, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Holger W.

    Hallo,
    Meine Frage wäre folgende.

    Mein Arbeitgeber ist ein Wasserversorger, also eine Körperschaft des öentlichen rechtes und damit gilt der Tarifvertrag nach TVV.

    Der folgende Fall trägt sich jede Woche von neuem zu…..
    Arbeitszeit von Montag – Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr
    Rufbereitschaft von Freitag 12.00 bis nächsten Freitag 7.00 Uhr

    Ich beginne also meinen regulären Dienst um 7.00 Uhr, arbeite bis 16.00 Uhr. Während meiner Rufbereitschaft kommt es um zwischen 23.00 Uhr und 3.00 Uhr zum Einsatz, Meine Ruhezeit von 11 Stunden wurde nach sieben Stunden unterbrochen und beginnt damit ab 3.00 Uhr morgens von neuem zu laufen. Demnach darf ich erst ab 14.00 Uhr wieder arbeiten. Der Arbeitgeber muß mir die Möglichkeit geben die “ verlorene Arbeitszeit“ (was durch die Einhaltung der Ruhezeit) von 4 Stunden( 7.00 – 14.00 Uhr minus drei Stunden Einsatz) abzuleiten oder es wird dem Arbeitszeitkonto belastet. So kann es natürlich sein das am Ende einer Rufbereitschaft viele Minusstunden herauskommen, ich total durcheinander bin, weil sich meine Arbeitszeiten in der Rufbereitschaft entsprechend verschieben und am Ende weniger Geld in der Tasche habe. Zu guter letzt trge ich auch noch das Haftungsrisiko wenn auf Grund Übermüdung ein Fehler passiert.
    Gruß Holger

  33. Tom

    Hallo erstmal.

    Sagen wir mal, ich hätte von 6 bis 18 Uhr Rufbereitschaft bzw. Tagbereitschaft. Sehe das bei mir nicht ganz durch. Darf mich der Arbeitgeber über die eigentliche Rufbereitschaft bzw. Tagbereitschaft hinaus irgendwo einsetzen. Ich hasse diese Bereitschaftsdienste so sehr. Kann ich als Mensch mit Behindertenausweis Rufbereitschaft und sonstige Bereitschaftsdienste ablehnen, weil es Mehrarbeitsstunden darstellen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation vertraut machen und Sie dementsprechend besser beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. joerggermany

    Mein Arbeitgeber handhabt es so, dass wir generell zuhause oder wo auch immer, auf Rufbereitschaft stehen und innerhalb von 30 Min einsatzbereit sein müssen. Ausnahmen hiervon sind Urlaub, Krankheit oder fest ausgetragene Tage. Es kommt schon mal vor, dass wir von Mo – Fr. lediglich Rufbereitschaft ohne tatsächliche Einsätze haben. Unsere Arbeitsverträge lauten Regelarbeitszeit von Mo – Fr. Wenn nun am Samstag oder Sonntag ein Einsatz kommt, sind es dann Überstunden, die vom Arbeitgeber zusätzlich vergütet werden müssen, oder wird dieser Einsatz von den Minderstunden der Woche abgezogen? Wir bekommen alle ein festes Gehalt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo joerggermany,

      wie der Wochenendeinsatz zu bewerten ist, kann nur ein Anwalt sicher einschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Dagmar

    Wir haben neue Arbeitsverträge Tvöd bekommen. Wir sind Kolleginnen und arbeiten im Offenen Ganztag. Es taucht nun das Worte „Rufbereitschaft „ in dem neuen Vertrag auf.
    Info der Personalabteilung – wir müssen warten bis alle Kinder abgeholt sind auch wenn unsere Dienstzeit beendet ist. Rufbereitschaft?

  36. Stefan

    Hallo, folgendes Problem. In meinen Arbeitsvertrag ist eine Rufbereitschaft von Montag 15.30Uhr – Montag 09.00Uhr im wöchentlichen Wechsel verankert. Das heißt, eine Woche Team 1 RB andere Woche Team 2 RB. Nun haben wir aber durch Krankheit oft den Fall daß man vorrausetzt, das wir 2 oder 3 Wochen am Stück Rufbereitschaft leisten. Dies bedeutet wiederum kein Wochendende an dem man Ausflüge mit der Familie Unternehmen kann etc. Können wir den zusätzlichen Dienst verweigern, schließlich sagt unser Arbeitsvertrag etwas anderes. Danke für Eure Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      einerseits sind dem Arbeitnehmer genügend Erholungstage zu gewähren. Andererseits kann Arbeitsverweigerung zur fristlosen Kündigung führen. Sie lassen sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, der befugt ist, eine solche Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Sabine

    ICh habe ca 8 Tage Rufbereitschaft im Monat. Vorher aber meinen regulären Dienst. Das Telefon wird ab ca 16 UHr bis am nächsten Tag 9 Uhr auf Rufbereitschaftshandy gestellt. Es kommt vielleicht 1x in 6 MOnaten vor dass ich bei meiner Bereitschaft auch „arbeiten“ muss, also ich rausfahre. Dauer ist meist nicht länger als 2 Std. Diese Arbeitszeit wertet mein Arbeitgeber als Überstunden. Meine Frage: steht mir eine Vergütung zusätzlich zu?

  38. Bärbel M.

    Ich habe eine Arbeitskollegin die von der Nachtbereitschaft befreit ist, warum auch immer ,sie macht aber in der Zeit oftmals die Rufbereitschaft, wie passt das ?Wenn es brennt muss sie ja auch rauskommen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bärbel M.,

      da uns die Einzelheiten des Falls nicht vorliegen, können wir dazu keine Aussage treffen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. kohn

    Ich habe an 325 Tagen Rufbereitschaft.
    Von Mo – Do 15,5 Std
    Von Fr -So 24 Std.
    Für diese Leistungen bekomme ich keinerlei Vergütungen.
    Zu schreiben, es wäre keine Arbeitszeit. Gut, wer das so sehen möchte. Was aber ist mit der Belastung. Und das soll quasi alles kostenfrei f.d. Arbeitgeber sein? Letztlich kann ich nur mit einem Arbeitsrechtler drohen. Ist doch die Frage, wem dann die finanziellen Mittel ausgehen werde? Und die Stimmung danach wird auch schlecht sein.

    1. Hans

      am Wochenende bekommt man 10 Stunden und in der Woche 2 Stunden als Überstunden geschrieben

      Gemäß § 8 Abs. 3 TVöD erfolgt die Vergütung für die Rufbereitschaft von mindestens 12 Stunden in Form einer Entgeltpauschale. Von Montag bis Freitag gilt der zweifache Satz der jeweiligen Entgeltgruppe und Samstags, Sonntags oder Feiertags wird der vierfache Stundensatz der jeweiligen Entgeltgruppe zugrunde gelegt. Die Vergütung einer Rufbereitschaft mit weniger als 12 Stunden wird mit 12,5% des Stundensatzes vergütet.

  40. schubert

    Ich arbeite in Teilzeit und habe jeden Monat 5 Arbeitstage frei. Darüber hinaus arbeite ich an zwei Wochenenden Samstag und Sonntag in Rufbereitschaft, wobei ich an jeden dieser Wochenendtage auch im Krankenhaus aktiv bin. Somit müßte der entsprechende Samstag oder Sonntag ja auch als Arbeitstag gelten. Das wären circa 4 Arbeitstage pro Monat mehr, die von mir geleistet werden.
    Meine Frage, müßten diese Tage nicht auch zur Berechnung des Jahresurlaubes mit herangezogen werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schubert,

      für die Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruchs gilt in der Regel die Anzahl Ihrer durchschnittlichen Arbeitstage in der Woche.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Schubert

        Bitte konkret. In meinem Fall wären das dann bei 4 Wochen nicht 4 Arbeitstage pro Woche bedingt durch meine Teilzeitarbeit, sondern 5 (zusätzliche aktive Rufbereitschaftstage pro Monat: 4 Tage am Wochenende : 4 Wochen= 1 Tag pro Woche), richtig?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Schubert,

          wir sind mit den Details Ihrer Situation nicht vertraut. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Lynn

    sehr gut .

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert