Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?

Von arbeitsvertrag.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023

Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.
Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.

Die Bewältigung des Arbeitswegs nimmt für viele Beschäftigte einige Zeit in Anspruch. Braucht ein Arbeitnehmer oder auch ein Arbeitgeber 30 Minuten Fahrzeit zur Arbeit, darf dieser sich häufig noch glücklich schätzen. Denn viele lassen deutlich längere Fahrten über sich ergehen oder pendeln gar zwischen weit entfernten Städten hin und her.

Entsprechend sorgt die Frage „Ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit?“ im Arbeitsrecht seit langer Zeit für andauernde Diskussionen. In den letzten Jahren gab es jedoch einige Gerichtsurteile in höchster Instanz, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben. Folglich beleuchtet der vorliegende Ratgeber diese Urteile umfassend und klärt, wie durch vergangene Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz mittlerweile auch Fahrzeiten beeinflusst.

Kompaktwissen: Fahrzeit

Ich habe eine feste Arbeitsstätte. Gilt meine Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?

Nein. Haben Sie einen festen Arbeitsort, zählt die tägliche Hin- bzw. Rückfahrt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht vergütet.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst. Für diese ist auch der Weg von zu Hause zum ersten Kunden bzw. zum ersten Einsatzort des Tages vergütet, ebenso der Heimweg nach getaner Arbeit.

Wie muss Fahrzeit vergütet werden?

Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben diesbezüglich bislang eine klare Regelung aufgestellt. Es ist somit durchaus legitim, Fahrzeiten geringer zu vergüten als die sonstige Arbeitszeit, allerdings gilt auch hier der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze.

Bedeutende Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssenArbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssen Arbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.

In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil, das zuvor vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) gefällt wurde (Az. 5 AZR 292/08).

Folglich gehört die Reisetätigkeit zu den arbeitsrechtlichen Hauptleistungs­pflichten, wenn Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben, bei welcher der Fokus auf dem Besuch von Kunden liegt. Führen Personen eine solche Arbeit aus, müssen Sie die Fahrzeit zur Arbeitszeit hinzurechnen.

Folglich müssen Sie auch darauf achten, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Dieses gibt mitunter vor, dass eine Überschreitung einer täglichen achtstündigen Arbeitszeit nur unter einer Bedingung erlaubt ist: Innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der tägliche Durchschnitt nicht über 8 Arbeitsstunden liegen.

Eine Frage der Vergütung

Das Thema „Fahrzeit und Arbeitszeit“ ist im Arbeitsrecht unter anderem deshalb so ein vieldiskutiertes Thema, weil es dabei um viel Geld geht. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern ihre Arbeit zu bezahlen. Betrifft das auch die Zeit, die für das Fahren zum Kunden benötigt wird, bedeutet das mehr Bezahlung für die Beschäftigten und mehr Ausgaben für die Unternehmer.

Jedoch liefert die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bisher keine Vorgaben dazu, in welcher Höhe die Fahrzeit, die der Arbeitszeit gleichgesetzt wird, zu vergüten ist. Es gibt bisher auch keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Klauseln, die diesbezüglich Klarheit schaffen. So kann ein Arbeitgeber für die eigentlichen Fahrzeiten durchaus weniger zahlen, als es bei den restlichen Arbeitszeiten der Fall ist. Der Gesetzgeber gibt jedoch mit dem Mindestlohn eine klare Untergrenze vor. Pro Fahrstunde ist mindestens ein Bruttolohn von 12,00 Euro (Stand: Oktober 2022) zu zahlen.

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Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?
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163 Gedanken zu „Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?

  1. klunker

    guten abend sehr geehrte damen und herren
    ich bin in einer kleinen malerfirma beschäftigt und arbeiten fast ausschlieslich in dresden. damit hab ich ja kein problem. zurzeit haben wir eine baustelle in zittau, wir pendeln jaden tag hin und zurück. die baustelle dauert bestimmt bis nächstes jahr. eine strecke sind ca. 140 km und wir fahren früh 1.45 stunden und nachmittags 1.45 stunden.jetzt meine frage ,muß der chef die fahrzeit bezahlen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klunker,
      normalerweise gelten Wege vom Betrieb zur Einsatzstelle als Arbeitszeit. Jedoch kann Ihnen ein Anwalt genauere Auskunft zu Ihrem Fall geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ff

        Sehr interessant, das niemand wirklich eine Aussage machen kann! Wenn ich auf Montage fahre, 5uhr Abfahrt, bekomme ich ab 7uhr bezahlt wenn ich länger als diese zwei Stunden unterwegs bin! Eine Stunde 15 min zur Baustelle ist tragbar (so wird das wohl genannt)
        Wenn ich Freitag nach Hause fahre 5 Stunden bekomme ich nichts bezahlt!
        In allen Bereichen gibt es feste Regeln außer auf dem Bau!
        Ob Sauberkeit der Toiletten usw! Kein Wunder das niemand auf den Bau will!

      2. Burkhardt

        Guten Abend, bin Fahrerin für einen Fahrdienst für Behinderte. Also mein Bus nehme ich mit nach Hause, ich beginne morgens mit meiner Tour und fahr zum ersten Kind.Mein Chef bezahlt das nicht,aber das müsste er doch oder ??

    2. Azubi

      Hallo, ich habe auch mal eine Frage. Vielleicht sind hier ja noch einige aktiv die mir eventuell helfen könnten.
      Ich mache derzeit eine Ausbildung im dritten Lehrjahr, wir haben täglich eine 3/4Stunde von der Baustelle zurück in die Firma zu fahren. Dies wurde bisher allerdings noch nicht zusätzlich vergütet.
      Wir haben täglich um 16Uhr Feierabend, da danach folgt noch die Fahrt in die Firma von einer 3/4 Stunde. In meiner kurzen Zeit in der Firma, von vielleicht zwei Monaten habe ich bereits 30 Überstunden die auch immer notiert wurden von mir, ausserdem haben wir täglich nur eine halbe Stunde Mittagspause, wenn überhaupt so lange.

      Muss die Fahrt von der Baustelle in die Firma zurück denn ebenfalls vergütet werden?

      Liebe Grüße

      1. Sabine

        Hallo!

        Das würde mich auch interessieren – meinem Sohn geht es genau gleich.
        Wie ist das gesetzlich geregelt. Lehrling fahrt von der Baustelle nach Hause. Ist dies Arbeitszeit oder bekommt er das änderst vergütet oder ist dies dann schon Freizeit? Und wie ist es wenn er dann bei der Rückkehr zur Firma noch Werkzeug und so weiter aufräumen muss.
        Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

      2. Stefan

        Hallo.
        Leute, es wäre immer das Beste, genau solche Arbeiten, Fahrten und ähnliches, klar im Arbeitsvertrag angeben.
        Die Arbeitgeber verdienen sich blöde, weil, ich auch gerade wieder, um 6 Uhr 400km gefahren bin weil einer krank war , 11 Std gearbeitet und 400km zurück.
        Abgesehen das dies in Österreich streng verboten ist , gab es nur Benzingeld.
        Wir Arbeiter und Angestelten , können schon unsere Kosten , Bedürfnisse, klar erwähnen und in Verträgen sichern.
        Sprech deinen Chef , Geschäftsführer oder wer das Sagen hat , klar an. Bestehe auf Vertragsänderungen, verlange immer mindestens die Hälfte von dem was sein sollte dann bist du immer noch der ,, Bessere.. LG Stefan

      3. R aus A

        Azubis dürfen keine Überstunden machen (jugendarbeitzschutzgesetz)
        Pausen :
        für Azubis unter 16Jahren gilt, nach max 2h eine pause von1/2 h dann bis 12:00 arbeiten.
        von 12:00 -13:00 pause, wieder max 2h arbeiten dann wieder eine 1/2h pause danach weiter arbeiten bis Feierabend (max 8h am Tag)!
        für Azubis über 16 jahren bis 18 jahren gilt, nach max 2h eine pause von 1/4 h, dann von 12:00 – 13:00 pause danach wiederum 1/4h pause!

      4. Ronny

        Ja… Laut EuGH ist die Fahrt von zuhause zum ersten Kunden oder die Fahrt von der Firma zum ersten Kunden Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden… Selbiges gilt auch für die Fahrt in die Firma oder vom letzten Kunden nach Hause… Nur der Fahrweg von der Firma oder zur Firma von zuhause, ist keine Arbeitszeit…

    3. Corinna

      Hallo. Ich habe von 08/18 bis Januar 01 nur eine Zug halte stelle von mir gearbeitet. Nun würde ich Zwangsversetzt wegen meinem Vorarbeiter da er mich unter anderem gemobbt hat. Ich war nur einverstanden da mir sonst gekündigt werden musste. Abgemacht war das ich Widder früh morgens anfangen kann da ich ein Kind zu Hause habe. Zb. Alte Stelle
      5uhr von zu Hause los 5.45 Beginn 14.15 Ende 14.45 zuahuse. Perfekt.
      Jetzt muss ich um 8.30 los mit dem Zug um8.53 komme 9.44 an bis 18.30 Uhr dort muss ich dam warten bis 19.15 auf meinen Zug und bin Dan erst 20.30 Uhr zu Hause. Darf mein Chef das verlangen?

  2. NoName

    Am besten sollte man Dienstfahrten innerhalb der regulären Arbeitszeit (8 Stunden) erledigen. Alles darüber hinaus wird oft kaum vergütet.

    Stiefmütterlich behandelt werden oft Mitarbeiter, die als Leiharbeiter, Berater, Projektkräfte oder Ähnliches unterwegs sind. Oft verlangen Arbeitgeber 8 Stunden Einsatz beim Kunden plus x Stunden Fahrzeit dorthin, die meist fast ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Dafür sorgt der Arbeitgeber gern durch firmeninterne Reiserichtlinien, nach denen Reisezeit allenfalls zu einem kleinen Teil vergütet wird. Autofahrten werden nicht von anderen Reisearten unterschieden. Häufig soll der Mitarbeiter sogar den eigenen Privat-PKW verwenden.
    Das ist streng genommen ungesetzlich. Aber viele haben Angst um den Job und lassen sich das trotzdem gefallen.

    Mich würde interessieren, ob es dazu weitere Gesetze gibt. (Bin im BR einer Firma, bei der es so zugeht).

    1. Silke

      Ich habe eine Frage.Wenn man in einem Markt angestellt ist als Verräumer und ich dann noch in 3 andere Märkte fahren muss zum versäumen, gilt das dann als Arbeitszeit,denn mein Chef zählt das für mich als Pause obwohl ich nur mit u-Bahn und S-Bahn weiter komme.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Silke,
        welche Fahrzeiten im Einzelfall als Arbeitszeit gelten, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte lassen Sie die Frage ggf. von einem Anwalt klären.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Mathias L.

      Ich hab da mal eine Frage.
      Ich nehme jeden Tag einen Kollegen mit zur Baustelle den ich einsammel. Gilt die Arbeitszeit dann ab der Baustelle ab der Abfahrt zuhause oder ab dem Moment wo ich meinen Kollegen einsammel?

      1. Robert

        Wenn der erste Kollege zusteigt, ab dem zeitpunkt ist es für den Fahrer Arbeitszeit. Aber nur dann
        wenn es ein Firmenfahrzeug ist!

  3. O. Brenner

    Hallo Zusammen,

    mich würde bei dem Thema folgendes Interessieren, was zählt als „fester Arbeitsstätte“ für den Arbeitnehmer?
    Ist das der Sitz des Unternehmens bei dem der AN Beschäftigt ist oder zählt hierzu auch schon ein Arbeitsplatz bei einem Kunden den man Regelmäßig einmal die Woche besucht?
    Ich bin ANgestellt bei einem UNternehmen und laut Arbeitsvertrag wurde ich für den Einsatz bei einem Kunden 1x die Woche eingestellt. Ich fahre auch von Zuhaus an dem festgelegten Tag von zu Hause direkt zu dem Kunden.

    Mfg
    O. Brenner

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo O.Brenner,

      ob es sich in Ihrem Fall schon um eine feste bzw. regelmäßige Arbeitsstätte handelt, kommt darauf an wie häufig/regelmäßig Sie dort arbeiten. Lassen Sie dies von einem Anwalt überprüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Peter

        Ich arbeite schon seit Jahren auf dem Bau und das Bundesweit. Das heißt Montag 1.00 Uhr aufstehen und 2.00 Uhr los mit dem Firmauto. Das heißt 4 bis 6.00 Stunden unterwegs auf die Baustelle. Und dann 10.00 bis 12.00 Stunden arbeiten. Und dann am Donnerstag nach Hause. Früher musste wir unsere Unterkunft selbst bezahlen, aber nun ist das Gesetzlich geregelt das der Arbeitgeber machen muss. Und bei dem Fahrgeld tut man sich schwer. Mein Arbeitgeber wird den Teufel tun da was zu machen. In Gegenteil wenn er es bezahlen muss will er die Arbeitsvertrag ändern oder gewisse Vergütung streichen. Mir kommt es in den Systemen sind wir nur noch Sklaven die nur noch arbeiten sollen. Und der Staat Fördert das noch. Wenn es richtig kontrollien wird auf den Baustelle was da los ist.

  4. Rinoa

    Hallo

    Also ich würde gerne wissen welche Fahrzeit bezahlt wird. Sagt mein Navi 60 min Trödel ich aber rum bzw denke mir“ naja wird ja bezahlt“ und brauch 1,5 std oder bin einfach ein langsamer Fahrer oder Stau oder Wetter. Schafft mein Kollege die Strecke um einiges schneller wie ich. Was kann ich geltend machen bzw. Welche Fahrzeit wird bezahlt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rinoa,

      das hängt stark davon ab, welche Fahrt Sie unternehmen (Dienstfahrt, Dienstreise, Fahrt zum Kunden). Es kommt auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. In Zweifelsfall fragen Sie Ihre Personalabteilung, wie es sich mit unverschuldeten Verzögerungen, wie Wetter oder Stau verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  5. Franz

    Hallo zusammem,

    ich bin im Einzelhandel tätig und habe normalerweise nur 5 min fahrt zu meiner Stamm Filiale.
    Seit August 2017 muss ich, aufgrund personalmangels, jeden Tag 1 Stunde einfach Fahren.
    Frage ist jetzt, zählt diese Zeit als Arbeitszeit oder Vertrödel ich jeden Tag 2 Stunden meiner Freizeit‘?

    MfG Franz

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      in der Regel ist der Weg zur Arbeit nur dann Arbeitszeit, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben, das heißt zu verschiedenen Kunden unterwegs sind. Ob es sich in Ihrem Fall um Arbeitszeit handelt könnte, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  6. Tobsen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin als angestellter Trainer in einem Verein beschäftigt. Meine Tätigkeit verteilt sich auf mehrere Sporthallen und Einrichtungen, die ich teils mehrfach am Tag wechseln muss. Ich bewege mich zwischen den verschiedenen Einrichtungen auf direkten Weg mit dem Fahrrad, Zeit für Pausen habe ich in der Regel nicht dazwischen. Mein Frage wäre ob diese Zeit zur Zurücklegung der Wegstrecke Arbeitszeit ist, es kamen diesbezüglich nämlich Diskussionen auf. Zudem ging ich bisher davon aus das mein Arbeitsweg immer der von zuhause zum ersten Einsatzort des Tages ist und ab dann meine Arbeitszeit beginnt. Da ich keine feste Tätigkeitsstelle habe und deshalb auch von zuhause arbeite, wäre meine zweite Frage ob der Weg zum ersten Einsatzort dann nicht auch Arbeitsweg ist. Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobsen,

      Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten gelten in der Regel als Arbeitszeit. Inwieweit die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort als Arbeitszeit gewertet wird, ist maßgeblich vom Arbeitsvertrag abhängig und wird von Arbeitsgerichten nach Einzelfall beurteilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Patrick

    Hallo,
    Bin seit einem Jahr in München auf der immer gleichen Baustelle, Montag Anreise Donnerstag Abreise zählt dies dann zur festen Arbeitsstätte ? Oder muss mein Chef die Fahrzeit bezahlen ?
    Danke schon im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      zunächst ist zu sagen, dass es sein kann, dass es sein kann, dass gesonderte Vereinbarung in Tarifverträgen getroffen wurden. Weiterhin gilt, dass die Fahrt von der Firma/dem Betrieb bis zur Arbeitsstätte (z. B. Baustelle) als Arbeitsleistung (vom Arbeitgeber angeordnet) und damit als Arbeitszeit gewertet werden kann. Sollten Sie direkt von der Wohnung zur Baustelle fahren, könnte das anders sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Braitmaier

    Hallo zusammen,
    gelten Zug- und Busfahrten zu unterschiedlichen Arbeitsstätten ebenfalls zu den zu bezahlenden Anfahrtzeiten?
    Im konkreten Fall, fahre ich jeden Tag von zuhause aus mit Bus und Zug zu unterschiedlichen Kunden um dort Fahrzeuge ab zu holen. Im Vertrag steht zwar ein Startbahnhof, aber mein Arbeitgeber hat dort keine Niederlassung oder Büro und ich komme auch nicht unbedingt zu diesem Startbahnhof?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Braitmaier,

      laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az. C-266/14) gilt für Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der einen konkreten Fall kompetent beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. kevin

    Hallo,
    ich arbeite als Ingenieur bei einer kleinen Firma aber bekomme das Geld pro Stunde und bin noch nicht angestellt.

    Leider brauche ich jeden Tag 1 Stunde hin und 1 Stunde Rückfahrt.
    Ich würde gerne fragen ob diese 2 Stunden auch als Arbeitszeit zahlen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo kevin,

      leider zählen der Arbeitsweg und der Nachhauseweg nicht zur Arbeitszeit. Entsprechend gibt es keinen Anspruch auf Vergütung für diese Zeiträume.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. GERHARD H.

        Mein Nachbar, Flüchtling aus Afghanistan, ist über ein Zeitarbeitsunternehmen bei einem Entsorgungsunternehmen angestellt, welches die bekannten gelbrn Säcke einsammelt. Die Crew trift slch morgrns um 5:45 und fährt gemeinsam mit dem Müllauto zum täglich variierenden, im Wochenrythmus gleibleibenden Einsatzort. Die Fahrtzeit kann bis zu 30 min dauern. (einfache Strecke, also bis zu 1h pro Tag).
        Der Arbeitsvertag sagt folhendes: Wegezeiten, Pautsen …. gelten nicht als Arbeitszeit.
        Meine Frage: Sind die o.g. An. und Abfahrzeiten solche Wegekostenund wenn ja, widerspricht diese Vertragsregelung nicht deR EuGH.Rechtsprecung.r

  10. Hultsch

    Hallo,
    ich bin als Wachmann im Sicherheitsgewerbe tätig. Daher habe ich unterschiedliche Einsatzorte mit z.T. sehr großen Entfernungen, die ich mit privatem PKW von zu Hause aus anfahre.
    Sind diese Hin- und Rückfahrten als Arbeitszeit zu vergüten und wie verhält es sich mit den Aufwendungen für mein Privatauto, also Sprit, Steuern, Versicherung Abnutzung etc.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hultsch,

      wer das private Auto dienstlich nutzt, kann das bei der Steuer geltend machen. Was die Arbeitszeit angeht, so zählt in der Regel (bei wechselnden Arbeitsstätten) die Fahrt von Zuhause zum ersten Einsatzort bzw. die Fahrt vom letzten Einsatzort nach Hause als Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. johannes

        ich bin auch im sicherheitsgewerbe. falls die fahrzeit bezahlte arbeitszeit ist wann ist dann dienstbeginn laut dienstplan? zeitpunkt der abfahrt oder zeitpunkt des eintreffens am einsatzort?

        l.G. Johannes aus Salzburg/ Österreich

  11. Balidd

    Hallo, ich bin in einer Reinigungsfirma beschäftigt mit mehreren Treppenhäusern täglich, wobei sich die wochen relativ gleichen von der planung her. Zählt das dann auch als wechselder Srbeitsort oder nicht da sich die Wochen gleichen. Und fällt man als Reinigungsangestellter unter das EUGHurteil.
    Danke
    Viele Grüße Balidd

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Balidd,

      in der Regel sollten Sie als Reinigungsangestellter mit wechselndem Arbeitsplatz unter das EuGH-Urteil fallen. Wollen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche bzgl. der Bezahlung Ihres Fahrtweges durchsetzen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie beraten und Ihnen bei der Durchsetzung helfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Christian

    Guten Tag,
    wenn der Tarifvertrag angegeben ist, dass die Fahrten zum ersten Kunden und von dort nach Hause NICHT als Arbeitszeit zu sehen ist, oder die Formulierung „…ist auszuhandeln…“ verwendet wird, gilt dann in beiden Fällen dennoch das EuGH-Urteil?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,

      in der Regel können Tarifverträge von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Sie können sich aber mit Ihrem individuellen Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie eingehend und verbindlich beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. SimBirg

    Hallo,

    vielen Dank für Ihren hilfreichen Artikel. Ich reise als Freiberufler häufig zu Arbeitsterminen durch Deutschland, habe aber dadurch keinen festen Arbeitssitz (außer mein eigenes Büro). Sie sprechen im Artikel bzgl. des EUGH-Urteils von „Arbeitnehmern, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren“. Haben Sie hier einen Hinweis für mich, wie dies dann für Freiberufler aussieht?
    Mit bisherigen Auftraggebern gab es immer unternehmensinterne Regelungen, in denen die Vergütung auch relativ zufriedenstellend über Mindestlohn angesiedelt ist. Jetzt sehe ich mich aber bei einem neuen Auftraggeber damit konfrontiert über das Thema einen Dialog zu führen, da es dort diese Regelungen einfach nicht gibt.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Rückmeldung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo SimBirg,

      es kommt auch darauf an, wo sich Ihr eigenes Büro befindet. Befindet es sich in Ihrer Wohnung, wird es in der Regel nicht als feste Arbeitsstätte gezählt. Dann haben Sie Anspruch auf die Vergütung der Fahrzeit. Sie können sich noch einmal zur Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation in Ihren Details genauer beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Ralfson

    Hallo,

    Mein Bekannter arbeitet in einer Umzugsfirma wo teilweise der Weg zum Kunden auch mal Stunden dauern kann. Die Firma berechnet aber erst die tatsächlichen Arbeitsstunden wenn er beim Kunden ist. Die Fahrzeiten dorthin und wieder zurück nicht. Der Arbeitgeber meint er zahlt doch nichts fürs nur im Auto sitzen. Ist das so hinzunehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralfson,

      in der Regel muss die Fahrzeit zwischen Kunde und Arbeitsstätte auch als Arbeitszeit vergütet werden. Mit dem Mindestlohn ist zudem eine Untergrenze für jede Fahrstunde festgelegt. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte einzufordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. M. L.

    Guten Tag,

    ich arbeite in einem Elektor-Unternehmern, dass um 6 Uhr Morgens die Gesellen auf dem Firmenhof versammeln lässt und von da aus mit den Firmenautos zu den einzelnen Baustellen fahren lässt. Die 8 Std. Arbeitszeit (+ 45 min Pause) beginnen beim Eintreffen auf der Baustelle. Somit bekommt jeder Geselle Täglich eine Fahrzeit von 1,5 Std. mit ca. 8,75€ bezahlt.
    Meine Frage ist jetzt, ob es Zulässig ist im Arbeitsvertrag die Monatliche Arbeitsvergütung in einer Summer zu betiteln (in dem der Stundenlohn und die Fahrzeit pro Tag summiert wird)?
    Ist die bezahlt Fahrzeit nicht eine Zusatzleistung, die im Zuge der Ablauforganisation des Betriebes nötig ist? Kann die Fahrzeit einfach mit auf den Lohn mitgerechnet werden, so wie dieser Betrieb es tut ?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.L.,

      aus der Ferne können wir Ihr Anliegen nicht angemessen beurteilen. Wir schlagen daher vor, dass Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich Ihren Arbeitsvertrag ansehen und ihn auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Iris

    Hallo

    ich arbeite als Betreuungskraft und fahre mit meinem privaten PKW und bekomme dies mit 0,30 Cent
    je km bezahlt. Die eigendliche Fahrzeit zu den einzelnen Kunden bekomme ich nicht bezahlt.
    z.b.
    Wenn ich von Kunde A nach Kunde B bin ich ca.45 min unterwegs
    oder wenn ich von zu Hause zum Kunden A fahre mit 30 min Fahrzeit , oder wieder nach Hause

    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      in der Regel sind Fahrten zu den Kunden Arbeitszeit. Allerdings kennen wir Ihren Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis nicht und können deshalb keine Aussage zu solchen Einzelfällen machen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Dominik K.

    Hallo,

    ich arbeite als Fahrzeugüberführer und hole Autos an den Unterschiedlichsten Orten in ganz Deutschland ab, um diese dann zu einem neuen Einsatzort zu bringen (sei es Mietwagen oder Fahrzeuge des BW-Fuhrparks). Jedoch bekomme ich nur die Zeit vergütet, die ich wirklich im Auto sitze. So habe ich letzten Monat von 135 Stunden, die ich mit Bus und Bahn und den Fahrten in den Autos unterwegs war, nur 72 bezahlt bekommen. Nach diesem Kenntnisstand muss mir mein Chef doch auch die Bahnanreise als Arbeitszeit vergüten. Sehe ich das richtig?

    Mfg D. K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dominik K.,

      in der Regel sollte dies als Arbeitszeit gelten und daher vergütet werden. Können Sie keine Einigung erzielen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie in dieser Sache verbindlich beraten und vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Andreas

    Hallo,
    Ich arbeite als Servicetechniker in einen großen Unternehmen. Hab ein Firmenfahrzeug mit dem ich von Zuhause aus zu den wechselnden Kunden fahre ( einfache Fahrt meistens 2std.) Dort 8,5 Std arbeite ohne Pause und fahre dann wieder meine zwei Stunden heim. Wenn ich das jetzt richtig verstehe bekomm ich 1. Die Arbeitszeit (das Fahren) nicht bezahlt und arbeite länger als 10std täglich oder?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      das Urteil betrifft in der Tat Mitarbeiter im Außendienst, die direkt von zu Hause aus zum Kunden fahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Anja B.

        Das heißt was? Mein Mann fährt auch jeden Tag von zuhause mit dem Firmenauto nach Köln… ca 1 1/2 Std tgl. AG zahlt nicht die Fahrzeit. Muss er aber oder?

  19. Reinhardt K.

    Hallo Ihr
    Meine Frage lautet so.
    Ich fahre Schulkinder in BW täglich zur Schule und hole Sie mittags wieder ab.. Der Sitz der Firma ist in Hessen. Da sich mindestens 1 mal pro Woche die Tour durch Krankheit, Arzttermine und ähnliches verändert habe ich andere Anfahrzeiten bzw. Wege.
    Kann man das als Arbeitszeit geltend machen? EES sind täglich mindestens 1.5 Stünden. Plus eventuell Verkehr,Stau………….
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Reinhardt K.,

      wir würden in Ihnen in Ihrer speziellen Situation raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der Ihr Anliegen angemessen beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Sandra

    Hallo! Ich bin im medizinischen Bereich als Krankenschwester tätig mit wechselnden Einsätzen in Krankenhäusern. Die fahrstrecken variieren zwischen 30-80km von meinem Wohnort entfernt. Es kommt also durchaus vor das eine Fahrstrecke 1 1/2 std dauert, je nach Verkehrslage. Ich fahre mit meinem Privatesten und erhalte eine Fahrpauschale. Es stellt sich natürlich die Frage ob mir mein Arbeitgeber diese Zeit vergüten muß. Für Tips wäre ich sehr dankbar…..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Sie können Ihr Anliegen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Anja H.

    Moin, arbeite als Springerin im Kindergarten.Um in die Außenstellen zu gelangen, bin ich jeweils 40 Minuten mit dem Bus unterwegs.Darf ich mir diese Zeit als Arbeitszeit aufschreiben? Mein Vertrag sagt dazu nichts. Mit freundlichen Grüßen A.H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja H.,

      in der Regel ist dies nicht als Arbeitszeit zu verbuchen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Heidi

    Hallo ich arbeite in der Gebäudereinigung und habe mehrere Objekte die ich anfahre. Ich verbringe oft mehr Zeit am Tag im Auto als beim Kunden. Viele sagen der Chef muss das bezahlen. Er sagt nein. Was kann ich tun ?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Aco4you

    Hallo,
    arbeite im Einzelhandel und bin fest auf eine Filiale zugeordnet. Fahrtzeit zur Arbeit über 1std einfach. Werde aber jetzt in einer anderen Filiale eingesetzt bei der die Fahrtzeit auch über 1 Std einfach ist.
    Einen BR oder Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag nichts.
    Meine Frage:
    1. gilt die Fahrt in die andere Filiale der ich nicht zugeordnet bin als Arbeitszeit lt Gesetz?
    2. ist der Arbeitgeber verpflichtet auf Versorgungspauschale?
    Danke für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aco4you,

      1. Die Fahrt in eine andere Filiale gilt nicht als Arbeitszeit.
      2. Der Arbeitgebe ist nicht auf eine Versorgungspauschale verpflichtet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Hermiane

    Guten Tag,

    ich arbeite seit kurzem in einer Firma die Mobile „Live Exit Game“ Spiele anbieten. D.h. ich fahre zum Büro, dort laden wir alles ein, fahren zum Kunden hin (deutschlandweit), Aufbau/Abbau, fahren wieder zurück und laden alles aus. Ich bin selbstständig und schreibe eine Rechnung nach jedem Auftrag.
    Nun wurde mir mittgeteilt das meine Arbeitgeber mir meine Fahrtzeit vom Büro zum Kunden und zurück, nur zur Hälfte bezahlen will, wenn ich nicht selber am Steuer sitze. Das heißt wenn ich 5 Stunden im Auto sitze und nur Beifahrer bin, werden mir 2 1/2 Stunden nicht bezahlt. Ist das überhaupt Rechtens? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hermiane,

      es gibt keine Vorschrift dazu, in welcher Höhe eine Fahrzeit vergütet wird. Denkbar ist aber, dass der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Uwe

      Hallo Du sagtest Du bist Selbstständig.
      Dein Arbeitgeber ist also dein Auftraggeber !
      Und dein Auftraggeber zahlt Dir also nur die halbe Zeit der Anreise als Beifahrer.
      Da Du kein Angestellter der Firma bist und Du einen Vertrag mit deinem Auftraggeber geschlossen hast würde ich das als Lehrgeld abhaken weil hier hast Du schlecht verhandelt.
      Also kannst Du meiner Meinung nach froh sein das Du die Stunden zu hälfte bezahlt bekommst.
      Beim nächsten mal würde ich das an deiner Stelle im Vertrag festhalten das die Anreise als Arbeitszeit gilt und mit dem Stundensatz XY zu vergüten ist.
      Ich muss das genau so machen.
      Zum einen habe ich einen festen Stundensatz für die Arbeitszeit, Reisekosten und Zeit werden zu einem anderen Stundensatz abgerechnet und Hotel usw. zu den realen Kosten.
      Das ist Vertraglich so mit meinen Auftraggebern festgehalten und ich hatte bisher nie Schwierigkeiten damit.
      Als Selbstständiger bist Du hier eigenverantwortlich.
      Grüße

  25. Sascha G.

    Hallo, ich Pendel oft von der Firma aus zum Kunden als Beifahrer, da ich keinen Führerschein habe, ist die Fahrt zu Kunden und zurück in die firma Arbeitszeit? Mein Chef meint da ich kein Führerschein habe bezahlt er mir die mitfahrer nicht. Aber Ich fahre doch im Auftrag der Firma mit zum Kunden, bin eine ausgebildete Fachkraft, kein Azubi ☺️

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha G,

      da der Beifahrer während der Fahrt private Interessen verfolgen kann, ist es möglich, dass dessen Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit gezählt wird. Wenden Sie sich bei Zweifeln am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Details Ihrer Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Alexander

    Hallo,

    wenn ich morgens mit meinem Privatfahrzeug in meine Firma fahre und anschließend mit dem Betriebsfahrzeug zur Baustelle und Nachmittags wieder das ganze retoure, ist dann die Zeit von Firmensitz zu Baustelle und zurück vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn auch nur zum Mindestlohn?
    Es geht also nur um die Zeiten von Firma zu Baustelle und von Baustelle wieder zur Firma.

    Vielen Dank im Vorraus.

    MfG

  27. Anja

    Ich habe einen 450 Euro-Job als Fahrerin in einem Sprachheilkindergarten. Ich hole die Kinder morgens ab und bringe sie zum Kindergarten, nachmittags gehts zurück. Die Fahrtzeit vom letzten Kind nach Hause wird leider nicht vergütet,es gilt als „Pausenfahrt“ im dienstlichen Auftrag. Ist das wirklich zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      würde es um einen wechselnden Kundenstamm gehen und Sie Ihre Route daher ständig wechseln müssten, würde es definitiv als Fahrzeit gelten. In Ihrem Fall könnte dies aber knifflig sein – wir raten Ihnen, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Alex

      Hallo,

      wenn ich morgens mit meinem Privatfahrzeug zu Firma fahre und anschließend mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle und Nachmittags wieder das ganze noch mal zurück (manchmal dauert es bis zu 1,5 Std. hin und 1,5 Std. zurück und wird nicht bezahlt), ist dann die Zeit von der Firma zu Baustelle und zurück vergütungspflichtige Arbeitszeit?
      Es geht also nur um die Zeiten von Firma zu Baustelle und von Baustelle wieder zur Firma.

      Vielen Dank im Vorraus.

  28. Handwerker

    Guten Abend liebe Leute,
    ich besitze eine Handwerk & Montagebetrieb. Wir fahren fast jeden Tag zu ein andere Kunde in unsere Umgebung, um die Küchen oder Möbel zu montieren. Da meine neue Mitarbeiter fast bei mir um die Ecke wohnt, habe ich ihm vorgeschlagen, jeden Tag zu mir zu kommen und mit meine Montagefahrzeug bis zu Kunden zu fahren, damit er nicht mit seine eigene Auto fahren muss und dadurch Sprit kosten sparen kann. Der gute Man will aber jetzt von mir für jeden Tag mindestens eine Stunde mehr bezahlt zu werden, weil er fast halbe Stunde Morgens mit mir zu Kunden fährt und halbe Stunde wieder zurück. Ich möchte gerne wissen, ob er überhaupt recht hat, von mir diese Stunde zu verlangen! Ich meine es gut für ihm und nehme jeden Tag mit, damit er Sprit sparen kann und fahre sogar selber, obwohl er nur auf der Beifahrersitz sitzt und er will von mir mehr Geld haben! Es ist meine Auto, mein Sprit und ich soll ihm noch 1 Stunde mehr Zahlen? Oder sollte ich ihm am besten mit sein eigene Fahrzeug fahren lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Handwerker,

      als Beifahrer kann er in dieser Zeit privaten Tätigkeiten nachgehen könnte (lesen o. Ä.). Daher sollte ein Anspruch auf Bezahlung während dieser Zeit nicht existieren. Wir raten Ihnen dennoch, dies nochmal mit einem Anwalt abzuklären, der die Details Ihrer Situation noch einmal bewerten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Norbert

    Guten Tag.
    Mal eine Frage in unserem Arbeitsvertrag steht wörtlich.
    Es ist die Wegezeit zu vergüten,die die dauer von 1,5 Stunden für die Wegstrecke vom Wohnsitz des Mitarbeiters zum Einsatzort beim Kundenbetrieb auf dem zeitlich günstigsten Weg überschreitet
    (jeweils Hin- und Rückfahrt ), sofern der Mitarbeiter diese Wegezeit tatsachlich aufgewandt hat.
    Maßgeblich ist das tarifliche Grundentgehalt ohne Zulagen.
    Unsere Frage nun wir bilden eine Fahrgemeinschaft haben beide den selben Arbeitgeber .
    Eine Woche fahre Ich die andere Woche mein Kollege mit unserem Privat PKW zum Einsatzort des Kundenbetriebs . Hier die Frage: Bekommt der Beifahrer auch die Wegezeit vergütet die die Dauer von 1,5 Stunden überstreitet. Wir könnten ja auch beide jeder einzeln fahren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Norbert,

      die Zeit des Beifahrers würde in diesem Fall nicht unbedingt vergütet werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Paul-Heinz

    Einen guten Tag wünsche ich dem Team von Arbeitsvertrag.org

    Viele einleuchtende und plausible Anmerkungen zu den Themen der Hilfesuchenden …

    Besonders die eklatanten Verstöße gegen die Arbeitszeitgesetze aus dem Bereich der Transferfahrer hinsichtlich fehlender Versicherung, Arbeitszeitüberschreitungen und nicht bezahlter Arbeitszeiten wundern mich sehr.

    Müssten hier nicht Institutionen wie die Mini-JOB-Börse, die JOB-Center, die Sozialversicherungsträger und der Zoll als zuständige Behörden für die Einhaltung der Mindestlohngewährung und Verhinderung von gewerblicher Schwarzarbeit eingreifen ?

    Wie ist denn hier die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer gegeben ?

    Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten.

  31. Ulla H.

    Ich habe eine Firma für Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, also wechselnde Einsatzorte. Mein Ehemann ist bei mir angestellt als Minijobber, weil er schon Rente bezieht. Firmensitz ist auch unsere Privatwohnung. Der PKW, der für die Arbeiten im Wald genutzt wird, ist auf meinen Ehemann angemeldet. Welche Zeiten zählen zu seinen Arbeitszeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulla H.,

      dies hängt u.a. davon ab, ob Ihr Mann immer zum gleichen Ort im Wald fährt oder nicht. Hinzu kommt, das einvernehmlich alles möglich ist. Wir raten Ihnen, bei Zweifeln sich bei Ihrem Anliegen den Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Anika H.

    Hallo,

    wie ist das mit Anfahrten zu (Pflicht-)Fortbildungen ? Meine Mitarbeiter müssen dazu ungefähr eine Stunde zur unternehmenseigenen Akademie anreisen. Müsste das als Arbeitszeit gelten, immerhin macht man die Fortbildung ja für den Arbeitgeber (jedenfalls wenn es Pflicht ist, z.B. zum Thema „Arbeitssicherheit“)?

    LG
    Anika H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anika H.,

      die Fahrzeit zu einer Pflicht-Fortbildung muss in der Regel vergütet werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug selbst steuert.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Ralf W.

    Guten Tag,
    ich fahre im Schülerverkehr und setzte das Fahrzeug nach Beendigung der ersten Linie an den Ausgangspunkt der nächsten Linie um. Da die Abfahrt dort nicht unmittelbar erfolgt, verbringe ich bis 30 min. im Fahrzeug bis zum Start. Meine Frage ist, handelt es sich bei dieser „Zwangspause“ um Freizeit oder zu bezahlende Arbeitszeit?
    MfG

    Ralf W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralf W.,

      dabei würde es sich in der Regel um eine normale, unbezahlte Pause handeln, es kommt jedoch auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie ausführlich beraten und unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Simon

    Hallo,
    als Filmschaffender habe ich (mit dem privaten PKW) bei meinem jetzigen Dreh einen Arbeitsweg von ca. 37 km (eine Strecke). Zählen diese Fahrten zur Arbeitszeit?

    Grüße,

    Simon

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon,

      es kommt auch darauf an, was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Insgesamt fällt dies jedoch in die Kategorie „zumutbarer Arbeitsweg“.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Stefan D.

    Kurze Frage zur Arbeitszeit, genauer gesagt zur Fahrzeit.
    Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr in Baden Württemberg, wir werden öfters zur Freischicht und somit zum Dienst alarmiert. Meine Fahrstrecke einfach ist 50 Kilometer, mein Dienstherr meint nun, das die Rückfahrtzeit des eingestzeten Beamten nicht vergütet werden kann. Ich habe dazu im Landesbeamtengesetz nichts darüber gefunden und versuche nun Rechtssicherheit zu bekommen, da ich mich gegen diese maßnahme wehren möchte.

  36. Andrea K.

    Ich soll nach Bremen fahren dauer ca 3,5 Stunden dann von 10 Uhr 30 bis 19 Arbeiten danch noch einmal 1.5 Stunden in einen andre Stadt in ein Hotel ist das rechtens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      welche Zeiten als Arbeitszeit abgerechnet werden können, ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Ein Anwalt kann das für Sie genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Ramona D.

    Ich arbeite als Teamleiter in der Warenverräumung in Teilzeit und es kommt öfters vor das wenn ich in einer Filiale fertig bin noch in eine andere Filiale fahre um dort weiter zu arbeiten. Die Wegzeit beträgt öfters eine Stunde. Diese Zeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Ist das rechtens?
    Mein Unternehmen ist der Meinung das es meine Pause ist.
    Ramona

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      wie diese Wege zu bewerten sind, kann nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen, wenden Sie sich dazu an einen solchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. David S.

      Hallo..
      Ich hab da mal eine Frage..
      Bei uns ist jedem morgen 6.30 inder Firma Treff..Da wird dann das Auto geladen und getankt… und danach auf Baustelle gefahren..Wir fahren bis zur jetzigen Baustelle zirka 60min..Unsere Arbeitszeit geht dann bist 16.00Zirka..Danach Rückfahrt und Autos ausladen..Das ist dann so zirka halb 6 aus der Firma komme..Mein problem ist das wir Täglich 3 stunden abgezogen bekommen..Das heißt an und abfahrt uns 1 Stunde pause..Am ende bekomm ich aber nur 7.45h bezahlt..So das ich bei einem 173h monat (Immer gleich bezahlt bekomm)monatlich knapp 40 minus stunden hab..Ist das normal bzw rechtens..Der chef sagt zwar es geht nicht anders oder kommt mit dem spruch da müsst ihr länger arbeiten..Würd mich gern maö intetessieren ob das so ok ist..Bin jetzt seit 2 monaten auf der Baustelle und hab schin 70 minus stunden..mfg David

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo David,

        in der Regel sollte die Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit zählen und entsprechend bezahlt werden. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich einen entsprechenden Rat einuzuholen. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Marco G.

    Hallo liebes Team
    Ich bin laborfahrer und fahre von Arzt zu Arzt. Ich fahre von zu Hause zum ersten Kunden der um 12 angefahren werden muss und endet um 18 Uhr im Labor wo alles abgegeben wird.meine Frage ist zählt die Anfahrt zum ersten Arzt und die fährt vom Labor nach Hause zur Arbeitszeit.

  39. Mario

    Hallo,
    Ich bin Zeitungszusteller und fahre mit dem Privat-pkw jeden Tag von Zuhause zum Standort wo ich das Auto mit den Vollpfosten Zeitungen belade und vorsortiert. Von dort aus fahre ich dann in festgelegter Reihenfolge in meine 4 Zustellbezirke. Nach Fertigstellung meiner Arbeit fahre ich dann nach Hause und entsorge dort den angefallenen Müll. Gilt auch für mich dieses Urteil?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario,
      Urteile gelten in erster Linie für die Parteien des Gerichtsverfahrens. In anderen, neuen Streitfällen können Richter aufgrund ihrer Unabhängigkeit und den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls anders entscheiden. Allerdings halten sich die Gerichte gewöhnlich an die höchstrichterliche Rechtsprechung z. B. des Bundesgerichtshofs oder des Bundesarbeitsgerichts.
      Bitte beachten Sie, dass die von uns erwähnten Urteile daher nur eine Orientierung bieten. Was in Ihren Fall gilt, kann nur ein Anwalt oder im Falle eines Prozesses ein Richter beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Wrase

    Hallo liebes Team,
    ich bin Servicetechniker und habe ein Home Office und fahre von hier meine Kunden an. Hier wird die Anfahrt und Abfahrt bezahlt.
    Ich muss allerdings öfters auch im Hotel übernachten, weil ich eine ganze Woche beim Kunden bin und die Entfernung keine tägliche An und Abfahrt zu lässt. Laut meinen Arbeitgeber zählt jetzt die Anfahrt und Abfahrt zum Kunden vom Hotel nicht als Arbeitszeit sondern als Wegezeit. Ist das richtig. Ich sehe das Hotel eher als mein Ersatz zu Hause und somit wäre die Anfahrt und Abfahrt für mich vergütungspflichtig.

  41. Norbert

    Hallo Arbeitvertrag-Team
    Ich arbeite auf Teilzeit im Mindestlohn, 48 Stunden je Monat, für 451€ im Monat auf einem Sportplatz als Platzwart.
    Die Regelarbeitszeit für mich ist 3 Tage pro Woche mit je 4 Stunden von meistens 08:00-12:00.
    Bei der Einstellung war ich damit einverstanden in Ausnahmefällen, z.B. Krankheit eines anderen Platzwartes, auch einen Schließdienst zu übernehmen.
    Bei Vertragsschluß waren 2 Vollzeitplatzwarte beschäftigt, wobei einer auf dem Platz wohnt, und der andere nur ein paar Minuten Fußweg entfernt wohnt.
    Nun ist dem Arbeitgeber eingefallen, daß der Platz von mir regelmäßig (3-6 Mal im Monat) abgeschlossen werden soll.
    Dieses ist nachts erst ab 22:30 möglich.
    Dann würde ein Tag z.B. so aussehen…
    Anfahrt 07:30
    Arbeit von 08:00-12:00
    Rückfahrt bis 12:30
    Freizeit von 12:30-22:00
    Abfahrt 22:00
    Schließdienst 22:30-23:00
    Rückfahrt 23:00-23:30

    Diesen Schließdienst habe ich in das Stundenprotokoll Hin- und Rückfahrt mit je 30 Minuten und den Schließdienst mit 30 Minuten, als Gesamtarbeitszeit mit 1,5 Stunden protokolliert.
    Das Protokoll wird einmal im Monat als Stundennachweis der Vereinsleitung übergeben. Ein Mangel wurde nicht festgestellt, und die Arbeitszeit von der Vereinsleitung selbst ausgerechnet.

    Mir wurden von der Vereinsleitung mehrere Monate der abgegebenen Protokolle als geänderte Kopie übergeben. Hier ist nun bei jedem Schließdienst 1 Stunde abgezogen worden, sodaß ich den Verein durch diese Tätigkeit sogar für meine Verdienstverhältnisse deutlich bezahle!
    Ein Zuschlag für Nachtarbeit ist nicht aufgeführt.
    Das kann doch nicht richtig sein.

    Meine Frage:
    Stehen mir für diese zweite Fahrt Fahrtkosten zu? Fahrstrecke hin und zurück ca.50 Km.
    Ist die Fahrzeit wegen der Zweitfahrt als Arbeitszeit zu bezahlen?
    Muß dieses als Nachtzuschlag berechnet werden?
    Muß der Verein Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Jacke und Hose bezahlen?
    Kann ich das irgendwo in Gesetzen oder Urteilen nachlesen?

    Vielen Dank von Norbert

  42. Florian

    Hallo. Ich biete euch Antworten auf meinen fragen.
    Ich bin Angestellt bei meine firma seit November 2016. Der Firma liegt im Memmingen und hat verschiedene Arbeitsplätze in verschiedene Städten und ich habe immer der Arbeit angefangen um 8 Uhr bei der Firma wenn ich im Auto bin. Seit eine 1 Jahr und 4 Monaten hat mir der Arbeitsplatz gewechselt und jetzt hat mir der Fahrzeit ist nicht eine Arbeitszeit aber ich mache jeden Tag 1 Stunde Fahrzeit.
    Letzte Jahr ich habe immer Gefahr am Morgen von meine haus bis der Firma der Auto holen um 8 Uhr und dann mit der Auto von der Firma bei der Arbeitsplatz und bin ich immer da um 9 Uhr.
    Am Abend soll ich immer Fahren bei der Firma die Rapporten und die dreckige Tücher (ich arbeite als Fahrzeug Aufbereitung) von der Arbeitstag mitbringen und der Auto lassen dann nach Hause Fahren mit meine auto.
    Diese Jahr ich habe ihm gesagt soll mir der Auto Zuhause geben weil ich fahre nicht mehr bei der Firma am Morgen und ich Fahre nur am Abend und hat mir gesagt der Fahrzeit ist nicht eine Arbeitszeit. Noch eine Sache ist mein cousin wohn mit mir un arbeiten wir zusammen und normal ich Fahre ihm auch zum arbeit.
    Meine Wichtige Frage ist ob meine Fahrzeit ist Arbeitszeit? Soll er mir recht geben?

  43. Frau K.

    Hallo, ich bin als Springer in TZ bei einer Gebäudereinigungs-Firma angestellt und fahre mit einem Firmen-PKW, für den es mit mir keine Regelung zur privaten Nutzung gibt(ich führe freiwillig Fahrtenbuch), z.T. zweimal täglich zu Kunden in relativ weitem Radius. Jeweils morgens 45 min hin und wieder zurück nach Hause, am späten Nachmittag dann auch wieder Strecken um die 45 – 60 min und zurück. Abgesehen von regelmäßig verletzten Ruhezeiten wäre es interessant zu wissen ob hier beide Hin- und Rückfahrten in Ansatz zu bringen wären. Es handelt sich grundsätzlich nicht um feste Arbeitsplätze, kraft Definition meiner Arbeit, max. Einsatz – Dauer sind bisher 3 Monate gewesen.

    Freundliche Grüße & vielen Dank! Frau K.

  44. P.

    Hallo

    ich arbeite als Meister im Gartenbau.
    Zum Arbeitsbeginn fahre ich zum Betrieb und von da aus zu den Kunden. Meist sind wir zu zweit oder dritt unterwegs.
    Mein Betrieb bezahlt die Fahrten zum Kunden und zählt dies auch zur Arbeitszeit.
    Die Rückfahrt wird dann für den zweiten Gärtner im Wagen nicht bezahlt und auch nicht zur Abreitszeit gezählt.
    Da ich aber ja aber wieder mit zum Betrieb fahren muss und meinem Arbeitgeber ja mit meiner Zeit zur Verfügung steht und nicht einfach nicht mitfahren kann, muss mir dies doch vergütet werden.

  45. Thomas

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag mit Home-Office. Soll jetzt seit neuesten aber monatlich 2 mal zur Firmenzentrale kommen (400 km Entfernt). Gilt die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitszeit? Und wie ist es bei Übernachtung am Firmensitz ist das Arbeitszeit oder Freizeit.
    Danke für Eure Antwort.

  46. Sebastian

    Hallo,

    ich bin Elektriker und habe im Monat mehrmals wechselnde Baustellen zu denen ich fahren muss.

    Ich fahre zu meiner Firma, hole dort einen Firmenwagen und fahre dann zur Baustelle, und dasselbe auch zurück.

    Welche Strecken davon sind Arbeitszeit?

    Ist es nicht so, dass mir mein Arbeitgeber die Fahrt von der Firma zur Baustelle, und auch von der Baustelle zur Firma zurück bezahlen muss?

    Vielen Dank für Infos

  47. Boris

    Hätte da mal eine Frage.
    Ich hatte vor kurzem eine einmalige Montagetätigkeit 600km von meinem Wohnort entfernt.
    AG hat Unterkunft gestellt, und eine Auslöse gezahlt für den 4 tägigen Einsatz.
    Jetzt meine Frage…
    Zählt die An- und Abreise als Arbeitszeit???
    AG rechnet nämlich nur die Anreise als Arbeitszeit!

    Vielen Dank im Vorraus.

  48. Maria

    Hallo, ich bin Maria,habe eine Frage
    Mein Einsatzgebiet als kinderpflege wechselt wöchentlich oder 14 tägig, eine Fahrzeit von 1,1/2 Std.mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit 2 oder 3mal umsteigen, ich verlasse das Haus 6.30 Uhr, Arbeitsbeginn 8.00 Uhr und Ankunft abend 18 Uhr zu Hause
    Kann ein AG das zumuten
    Danke
    Maria

  49. Chemist

    Guten Tag,
    gerade kam mein Bruder (19, Azubi im Sanitärbetrieb) zu mir und schilderte mir, dass seine Fahrtzeiten zu den Baustellen teils bis zu 2,5 Stunden dauern und NICHT bezahlt oder angerechnet werden. Er verlässt morgens um kurz vor 6 das Haus und kommt erst gegen 18 Uhr wieder nach Hause.

    Wie sieht es mit den gesetzlichen Reglungen aus? Für das Jugendarbeitsschutzgesetz ist er mit 19 ja schon zu alt doch als Azubi sollten doch Reglungen bestehen.

    Schonmal im Voraus Dankeschön
    Gruß
    Chemist

  50. Frank

    Hallo,
    wie sieht es im Bereich der Eisenbahn aus?
    Laut meinem Arbeitsvertrag, ist der Standort des Zuges mein Arbeitsplatz. Da ich aber immer wieder an verschiedenen Bahnhöfen meinen Dienst beginne, müsste doch meine Anreise auch als Arbeitszeit gelten. Irre ich mich da?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      in dieser Frage bestehen noch immer Unsicherheiten. Wird in Ihrem Arbeitsvertrag eine erste Tätigkeitsstätte angeben, können Fahrten zu anderen Dienststätten als Dienstreise gelten. Diese Unterscheidung ist bei der Einkommenssteuererklärung bedeutend.

      Haben Sie keinen festen Arbeitsort, kann durchaus schon die Anfahrtszeit als Arbeitszeit gelten. Dies ist jedoch vor allem bei Mitarbeitern im Außendienst der Fall, die von einem Kunden zum anderen fahren. Eine treffende Einschätzung kann ein Anwalt für Arbeitsrecht geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  51. Ralf

    Guten Tag,
    kurz zu meiner derzeitigen Situation.
    Ich bin Dualer Student, 23 Jahre alt, „Gehaltsempfänger“ und zur Zeit arbeite ich im Büro einer Großbaustelle meines Praxispartners für 32 Wochen. Von Zuhause bis auf die Baustelle fahre ich genau 6 Stunden mit dem Zug. (das Ticket bezahlt natürlich die Firma)
    Ich fahre Sonntag Abend hin und Donnerstag Nachmittag zurück nachdem ich meine vertraglich geschuldeten 40 Stunden geleistet habe.
    Von daheim bis in die Niederlassung, in der ich angestellt bin, fahre ich 15 Minuten. (falls das von Bedeutung sein sollte)
    Habe ich Anspruch auf Vergütung?
    Wie schätzen Sie meine Situation ein?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralf,

      wir sind nicht befugt, eine rechtliche Beratung anzubieten und Einzelfälle einzuschätzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die Befugnis dafür besitzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  52. Peter

    Guten Abend,
    ich bin Servicetechniker und habe ein Home Office und fahre von hier meine Kunden an. Anfahrt und Abfahrt werden bezahlt. Mein AG möchte aufgrund von Reisezeiten-Einsparungen sein Direktsionsrecht ausüben und Hotelübernachtungen anordnen. Können bei mehrtägigen Dienstreisen solche Hotelübernachtungen angeordnet werden?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      grundsätzlich kann der Arbeitgeber in einem solchen Fall von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Es kommt jedoch auch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  53. Röselken

    Morgen,, bin auf 450€ im Behinderten Transfer, 9sitzer steht bei mir vor der Wohnung weil kein offizieller Platz zum abstellen der Busse vorhanden ist…. Chef sagt Bezahlung erst ab zusteigen vom ersten Kunden…. Bin aber jeden Tag mindestens 3 Std unterwegs, Mindestlohn wird nicht gezählt und auch nicht die Wartung sprich Pflege und wektstattfahrten werden nicht vergütet und im Vertrag steht nur das wir uns kümmern müssen.. Ist das denn so richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Röselken,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen kann und eine fundierte Einschätzung geben kann. Wir sind nicht befugt, kostenlos und aus der Ferne eine rechtliche Situation zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  54. Nadine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin in einer Firma angestellt die Fenster montiert. Ich bin hier u. A. Für das Aufmaß mit zuständig. Da ich noch in der Einarbeitung bin fahre ich derzeit mit den Kollegen mit um dir verschiedene Sachen kennenzulernen, ect.
    Später soll ich das eigenständig machen und bin alleine unterwegs.
    Es ist an Anfang meiner Tätigkeit das Thema aufgekommen wie detailliert ich die Stunden aufteilen soll, (Aufmaß, Fahrzeit, Technik,….) dann wurde mir gesagt das die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist, da ich ja nur mitfahre und Beifahrer bin, und damit nicht bezahlt wird.

    Dies wurde im Vorfeld bei den Gesprächen nicht gesagt. Zudem es auch Thema ist wenn mehrerer zusammen fahren zum Termin, soll es auch so gehandhabt werden.

    Meiner Meinung nach fällt dies unter die Einarbeitung. Ohne das man mitfährt kann man es ja nicht lernen. In der Betriebsvereinbarung habe ich dazu auch nichts gefunden, wohl wohl was drin stehen soll.

    Ist das rechtlich so möglich da es keine Arbeitszeit ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,
      in derartigen Fällen empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  55. No Name

    Ich habe mal eine Frage und zwar Arbeite ich in Treppenhäuser und müssen einige abfahren am Tag nur Meine Chefin Zahlt mir nur die Stunden für die Treppenhäuser und nicht für die Fahren ich sag mal so von Garbsen nach Burgdorf oder von Letter nach Hannover sie ist nämlich der meinung sie muss mich nicht für die Fahrten Zahlen weil wir mit einem Firmen Auto fahren ! Ist das war das meine Chefin mir in echt nur die Treppenhäuser Zahlen muss ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo No Name,

      gehört das Fahren zur Arbeitszeit (z. B. das Fahren zu Kunden etc.), sollte dies auch bezahlt werden. Allerdings können wir aus der Ferne nichts Genaues beurteilen, wir raten Ihnen daher, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  56. J. Sommer

    Guten Tag. Als Servicetechniker mit einem zur Verfügung gestellt Firmenwagen arbeite ich größtenteils lokal im Raum Hamburg sowohl stationär im Firmensitz (Werkstattarbeit), fahre aber auch ebenso regelmäßig von zu Hause direkt zum Kunden. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Fahrt zum ersten bzw. vom letzten Kunden nach Hause nicht als Arbeitszeit gewertet werden, wenn das Fahraufwand vergleichbar oder geringer ist, als die sonst anfallende, reguläre Fahrt zum festen Firmensitz und betrachtet dieses Vorgehen eher als Entgegenkomme, da der Arbeitgeber ja auch anders agieren und die Planung so gestalten kann, dass die Mitarbeiter vornehmlich morgens und am Nachmitag die Innendiensttätigkeiten wahrnehmen. Habe ich auch Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn die bestehende Praxis für mich im Schnitt eine spürbare Ersparnis an Kilometern und Zeit darstellt?

  57. Michel

    Guten Abend,

    eine leicht off-Topic Frage.
    Ich habe eine Ladung zu einem Gericht, als Zeuge. Zwischen meinem Wohnort und dem Gericht besteht eine gewisse Entfernung und ich habe die Strecke nicht in ein zwei Stunden gefahren.

    Wenn ich als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber offiziell unterwegs bin und die Strecke ist sehr lang, wird bezüglich der Arbeitszeit und Lenkzeit ein Kollege als Mitfahrer/Fahrer beigestellt um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

    Bei Ladung vor Gericht muss mir der Arbeitgeber frei stellen. Wie sieht nun die Rechtssprechung aus, wenn ich bei normaler Fahrzeit über 4 Stunden pro Strecke unterwegs bin, und ich beim Rückweg nochmals über 4 Stunden, sehr wahrscheinlich mit stockendem Verkehr und oder Stau insgesamt über 10 Stunden. Ist dieses zulässig oder steht mir eine Übernachtung, ein zweiter Fahrer oder ähnliches zu, da es ja indirekt ein Arbeitstag ist, der allerdings vom Gericht bezahlt wird.

  58. Arthur

    Hallo, ich arbeite in einem kleinen Unternehmen,was für die Flugsicherheit zuständig ist,zur Zeit pendle ich Sonntags zu meinen Kunden eine hin fahrt sind 242km und Freitags nach Haus 242Km es sind jedes mal 2 1/2 Std -3Std fahrt …teilweise muss ich den Firmenwagen noch am Wochenende weg bringen was dann nochmal 1 Std Fahrzeit ist.Meine Frage jetzt wird das als Arbeitszeit berechnet?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Arthur,

      normalerweise sollte dies als Arbeitszeit gelten, wenn es sich um wechselnde Kunden handelt. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht weiter, der sich mit Ihrem Einzelfall auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  59. M. F.

    Hallo,
    wie sieht es bei Auslandseinsätzen aus?
    Die Reise startet am Firmensitz, dann wird innerhalb der EU in Land A gereist, etwas gearbeitet, und später weiter in Land B gereist. Alles an Tag 1 der Dienstreise. Wird die gesamte Zeit abzüglich der normalen Pausen vergütet?
    Wie sieht es mit der Arbeitszeit an den weiteren Tagen aus? An manchen Tagen wird die Regelarbeitszeit nicht erreicht, und die will der Chef dann nicht bezahlen. Das ist aber doch nicht mein Problem?
    Zudem ist der Arbeitsort ein Kreuzfahrtschiff, und damit ist eine komplett freie Freizeitgestaltung ja auch nicht möglich.
    Vielen Dank für Eure Mühe
    M. F.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. F.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Rechtsberatungen anzubieten und spezielle Fälle zu bewerten. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation einschätzen und hinsichtlich der mit Ihrem Arbeitgeber getroffenen Abmachungen einordnen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  60. Stefan P.

    Hallo,

    ich bin Angestellter in einem Unternehmen, welches seine Handwerker mit Dienstwagen ausstattet. Ich habe keine 1% Regelung und kann nicht mit dem Wagen privat fahren. Ich darf aber mit dem Auto und der Tankkarte jeden Tag nach Hause fahren. Bis dato wird diese Zeit nicht als Arbeitszeit gesehen, da wir ja das Auto dafür haben und keine Mehrkosten dadurch. Ist dies so richtig, oder ist das per Gesetz Arbeitszeit?

  61. Michael

    Hallo,
    Ich fahre jeden Tag als erstes in meine Firma. Von dort werden meine Kollegen und ich, meistens zu zweit, zu unseren Kunden auf die jeweiligen Baustellen geschickt. Die Fahrer bekommen sowohl Anfahrts- als auch Rückweg bezahlt , die entsprechenden Beifahrer bekommen weder den Anfahrts- noch den Rückweg bezahlt. D.h. bei Fahrtzeiten, einfach von z.B. 1 Std. bin ich als Beifahrer insgesamt 2 volle Stunden im Dienste meines Arb.gebers unterwegs ohne dafür bezahlt zu werden.
    Ist das zulässig?

    1. Alexander

      Hallo,

      die Firma, wo ich angestellter bin, hat eine große Baustelle in München bekommen. Die Firma hat für alle Angestellten dort Hotel gebucht. Die Transportkosten sind von der Firma auch alle bezahlt. Wir fahren aus Köln nach München jede Sonntag Nachmittag hin, arbeiten dort immer von Montag bis Freitag und kommen jede Freitag Abend nach Köln zurück. Der Chef fährt immer den Dienstwagen selber und wir sitzen während die Fahrtzeiten drin.

      Wenn wir möchten, haben wir Auswahl auch über das Wochenende im Hotel in München zu bleben, es ist uns aber lieber, dass wir fürs Wochenende nach Hause kommen.

      Habe ich denn Anspruch auf die Fahrtstunden nach München (am Sonntag) und zurück nach Köln (am Freitag) ?

      Danke im Voraus !

  62. Thomas

    Hallo,

    ich arbeite als Schadenregulierer bei einem Versicherungsunternehmen und habe ein Home-Office. Als Arbetisstätte gilt die Firmenniederlassung. Nun ist es so, dass ich öfter, aufgrund von dienstlichen Terminen, in die Hauptniederlassung fahren muss. Sind diese Fahrten als „Freizeit“ anzusehen oder sind sie Arbeitszeit?

  63. Michael W.

    Hallo zusammen,
    Ich bin (laut Vertrag) als LKW-Fahrer und Gerüstbauhelfer eingestellt. Ich fange morgens in der Firma an zu arbeiten (Besprechung und laden) fahre dann zur Baustelle (wird für Fahrer und Beifahrer als Arbeitszeit erkannt) und arbeite dort. Wenn wir von der letzten Baustelle abfahren endet unsere Arbeitszeit (Bezahlung). Der Fahrer bekommt bei einer Rückfahrt von mehr als ??? km, eine Pauschale von 9 € (laut Abrechnung „verpflegungszuss“) pro Tag, egal ob die Rückfahrt 5min oder 5 Stunden dauert (1 Stunde im Durchschnitt) solange ich als Fahrer die xxx km (ich glaube 15 km) mindestens erreiche, sonst bekomme ich gar nichts. Ist das so gesetzlich richtig?

  64. Jeannine

    Hallo!
    Ich arbeite in einem Hausmeisterservice und fahre entsprechend von einem Objekt zum anderen.
    Nun hat meine Chefin gestern zu mir gemeint, dass sie meinem Kollegen und mir die kompletten Anfahrten zu den einzelnen Objekten nicht bezahlen wird, da sie der Meinung ist, dass wir zeitweise eben viel zu lange unterwegs waren. Bedingt durch Baustellen benötigen wir allerdings teilweise eine halbe Stunde von einem zum anderen Haus.
    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich skeptisch ob das seine Richtigkeit hat.
    Als ich mich auf die Stelle beworben habe, hieß es in der Anzeige: 10€ Stundenlohn, allerdings war davon nicht mehr die Rede und ich bekomme den Mindestlohn.
    Nun sollen ( meiner Meinung nach) auch noch unrechtlich meine Stunden gekürzt werden.
    Kann mir jemand vllt helfen bzw sagen, ob das mit rechten Dingen zugeht?

    Danke schon einmal, Jeannine

  65. Dennis

    Hallo,
    ich bin neuerdings im Aussendienst tätig und werde momentan noch von einem Mitarbeiter angelernt. Ich fahre jeden Tag 58km zu ihm hin und von dort dann zum Kunden.
    Ist die Fahrzeit zu meinem Kollegen schon Arbeitszeit?

  66. Marco C.

    Hallo
    Meine Frau arbeitet als Betreuerin für pflegebedürftige. Sie fährt von zu Hause direkt zu den jeweiligen Kunden ca 30min Fahrzeit. Nun kam im Büro die Frage auf die Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Das Büro ist ca. 15 km von der Wohnung entfernt. Im Büro (Firmensitz) selber hat sie kein Büro oder Arbeitsplatz. Sie arbeitet ausschließlich außerhalb des Büro.
    Die Pflegedienstleiterin im Büro meinte das die Fahrzeit nicht vergütet wird da sie ja schließlich auch früh ins Büro kommen kann und von dort aus zum Kunden. Dies macht jedoch keinen Sinn.
    Danke für die Antwort

  67. Konny D.

    Einen schönen Sonntag !!

    Ich bin bei Firma C angestellt.
    Mein zu Hause = A
    Mein Kunde ( nicht ein Standort meiner Firma ) = B

    Ich fahr jeden Tag immer zum gleichen Kunden B von A. Nie zu meiner Firma C, da ich im Außendienst unterwegs bin.

    Es sind jeden Tag 100km und ich fahre hin 1 Stunde und zurück auch 1 Stunde ( ca 55 km )

    Da ich um 7 losfahre und um 8 da sein muss, ist das schon Arbeitszeit ab 7 Uhr ?

  68. D. Richter

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu „Ab wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit“.
    Es steht war im Artikel, dass die Fahrzeit als Arbeitszeit gilt, wenn man Kunden wechselt.
    Ich arbeite in einer Firma, in der ich fast jeden Tag bei einem anderen Kunden meiner Firma bin, gilt das Urteil auch bei nur täglich wechselnden Kunden?

    Schon mal danke für die Antwort.

  69. Thomas

    Ich arbeite in einem Montageunternehmen. Oft beginnt der Einsatz um 7 Uhr morgens auf der Baustelle. Dann hat man morgens und abends jeweils 2h Fahrzeit. Quasi als Beispiel. Oft auch mal etwas mehr. Meine Firma berechnet mir 8h Arbeitszeit und 4h Fahrzeit. Gerechnet vom Firmenhof – Kunde – Firmenhof. Wenn Arbeitszeit 8h sind und dann Fahrzeit = Arbeitszeit ist, hätte ich also 12h Arbeitszeit. Dann wären meine Tagesspesen höher und mir würden Überstundenzuschläge zustehen. Denn ich fahre ja im Auftrag der Firma mit einem Firmenwagen.
    Auf wieviel Jahre kann ich das notfalls rückwirkend geltend machen ?

  70. Anonym

    Hallo ihr Lieben,

    meine Frage dazu ; ich bin Springer (koch) ohne einen festen Arbeitsort.
    Ich springe quasi von betrieb zu betrieb wo ich eben gebraucht werde.
    Bekanntlich gibt es für die Fahrten das km Geld.
    Soweit so gut da sträubt sich die Firma auch Nicht.

    ABER

    Diskussionen kommen auf wenn ich hinterfrage ob ich mir die Fahrtzeit mit aufschreiben kann?

    Meiner Meinung nach hat die Fahrtzeit(Arbeitszeit) ja nichts mit dem Sprit Verschleiß (also km geld) zutun?

    Oder sehe ich das falsch?

  71. Patrick

    Moin,

    Ich bin LKW Fahrer, da ist das ja so, das man am Tag 9 Stunden Fahren darf und in der Regel 13 Stunden Schicht hat (mit Pause, Warte sprich Bereitschasftzeit und Arbeitszeit).

    Ich fahre Montags zur Firma und Freitags wieder zurück, aber danach bin ich halt unterwegs und fahre die Kunden ab.

    Wie verhält es sich hier mit dem Arbeitsweg?
    und wurde es Unterschiede geben wenn man das nur einmal die Woche mach (Fernverkehr) oder Täglich (Nahverkehr)

    Grüße Patrick

  72. Andreas A.

    Guten Tag,
    seit Wochen fahre ich über eine Zeitarbeitsfirma (Niederlassung befindet sich in einem Wohnort) zum Kunden außerhalb meines Wohnortes. Mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) wendet den BZA an.
    Meine Frage:
    Ist die Fahrt von meiner Haustür zum Kunden und wieder zurück, Arbeitszeit?
    Wenn ja, welche Vergütung steht mir zu?

    Meine nächste Frage ist:
    Sollte der nächste Auftrag/ Kunde sich innerhalb meines Wohnortes und innerhalb vom Sitz meines Arbeitgebers (Zeitarbeit gleicher Ort, befinden, ist die Anfahrt und Rückfahrt zum Auftraggeber, Arbeitszeit?

  73. mobbi

    Hallo,
    ich muss jeden Sonntag oder wenn montags Feiertag ist nach Tuttlingen fahren (ca. 6 Std. ). Diese bekomme ich nicht vom Arbeitgeber vergütet. Gleichzeitig fahre ich nach 11 Std. Arbeitszeit ohne Pause (jeden Tag) am Donnerstag noch nach Hause (also gesamt ca. 17 Std.) die Zeit nach Hause bekomme ich auch nicht vergütet. Ich bin Service Monteur und fahre im Raum Tuttlingen von Kunde zu Kunde.
    Ist das Verhalten von meinem Arbeitgeber richtig oder verstößt er gegen Deutsche bzw. EU Gesetze? Würde mich sehr über Hilfe freuen.

  74. Mog L.

    Guten Tag,
    ich gehöre zur Mobilen-Instandhaltung einer Firma mit einem Firmen-KFZ. Für dieses KFZ bin ich verantwortlich 7Tage 24h. dieses KFZ nutze ich für die wechselnde Kunschaftsaufträge, welche von der Niederlassung einem zugewisen werden. An- und Abfahrt von zu Hause.
    Im Arbeitsvertrag steht der Satz:
    „Die Arbeitszeit begint und endet an der Arbeitsstelle.“
    Der Arbeitgeber möchte die Arbeitszeit erst anrechnen vom ersten bis zum letzten Kunden, jedoch nicht die An.- und Abfahrt zu jenem ersten und letztem.
    Nun sind ja Vergütung und Arbeitzzeit 2 versiedene Schuhe. Bei uns läuft ein Zeitkonto wo ich gern diese geleisteten An.-Abfahrtsstd. aufgelistet sehen möchte. Laut EuRecht und Arbeitsrecht muss es anerkannt werden. Vergütet allerdings kann abweichen und wenn dann mit min. MindestLohn.
    In wie weit steht hier der Satz im Arbeitsvertrag im Wege für eine Anrechnung zur Arbeitszeit und dem Stundenkonto?
    Ein Betriebsrat gibt es nicht, auch keine Gewerkschaft, und auch keine weitere Vereinbarung. Der Betrieb ist sehr groß, doch die Menschlichkeit sehr klein seit 1913.

  75. Swerd

    Hallo, ich habe eine Frage zum Thema ist Fahrzeit Arbeitszeit .

    Ich bin seit vielen Jahren in einer Elektrofirma angestellt und habe einen Firmenwagen mit dem ich täglich von Zuhause aus direkt zu verschiedenen Tätigkeitsorten fahre. Dabei handelt es sich um 2 Großunternehmen und den dazugehörigen Außenstellen. Die tägliche Zeit für Hin und Rückfahrt beträgt ca. 2 Stunden.
    Die angefahrenen Außenstellen sind, mit wenigen Ausnahmen, jeden Monat die gleichen und etwa 10 Stück.

    Da ich nicht dauern die Arbeitsorte wechsle sonder monatlich die gleichen anfahre bin ich unsicher ob es sich in meinem Fall bei der Fahrzeit um Arbeitszeit handelt und diese eigentlich von meinem Arbeitgeber bezahlt werden müsste
    Bisher lehnte er dies konsequent ab.

    Vielen Dank im Voraus

  76. Aca

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
    Eine frage ist die Arbeit Stele fest wenn Mann nur von Dienstag bis Donnerstag arbeitet in eine Firma und die Rest tage wo anderes wie die Firma entscheidet.
    Das ist die frage wegen Vergütung von Fahrzeit, weil ich muss die drei tage ca.1h in eine Richtung zu diese Firma Fahren und die Rest tage sind einfach von Kunde bis zu Kunde.

    Vielen Dank im Voraus

  77. Peter

    Ich arbeite auf 450,-€ Basis für einen Fahrdienst.
    Das Fahrzeug nehmen wir nach dem letzten Mitfahrer mit nach Hause, da wir keinen bestimmten Parkplatz am Ort haben wo wir die Fahrzeuge abstellen können.
    Ich fahre täglich von meinem Wohnort ca. 25 Min zum 1. Abholer und bin dann bis zur Werkstatt ca. 1,5 Std unterwegs. Danach fahre ich mit dem Fahrzeug wieder nach Hause. Nachmittags geht das gleich in umgekehrter Richtung. Bin also täglich ca 4 Std mit dem Fahrzeug unterwegs.
    Die Fa. ist nun der Meinung sie müsse nur vom 1. Abholer bis zur Werkstatt bezahlen. Die An und Abfahrt ist nicht im Lohn enthalten, da wir ja das Fahrzeug mit nach Hause nehmen dürfen (es darf nicht für Privatfahrten benutzt werden).
    Gibt es für diese Beförderungs-Fahrten ein Urteil. Ich weiß es gibt mehrere Verfahren gegen diese Unternehmen. Nur finde ich keinen Richtlinien.

  78. André

    Moin Moin, wie schaut das aus, wenn man als Mobiler Hausmeister arbeitet, ein festes Objekt hat am Tag und dann verschiedene Arbeten an anderen Objekten tätigt? Das feste Objekt wird meistens morgends als erstes angefahren, da dann ca 4 stunden und dann geht es zu den anderen 3 wenn dort was zu tun ist. Insgesammt sind es 4 verschiedene Objekte die betreut werden. Und den Firmenwagen habe ich immer mit nach Hause und muss vor Fahrt im Auftrag im Tablett eintragen das die anreise beginnt, ebenso nach dem letzten auftrag auf der heimreise, da mus dann am ende der fahrt das Tablet genommen werden und wieder der eintrag erfolgen und der Auftrag geschlossen werden.

  79. Blah

    Ich will meine Pendlerzeit gar nicht mal unbedingt vergütete haben. Rein menschlich gesehen ist es aber richtig ätzend, eine 40-Stunden-Woche zu haben mit null Work-Life-Balance, weil man morgens um 7:30 losfährt und abends um 20:30 daheim ist und daher nicht einfach mal unter der Woche einkaufen gehen kann.
    Klar, ich gehe dann auch nicht sofort ins Bett, aber morgens geht es nur darum, sich für den Tag fertig zu machen, und abends hat man dann vielleicht drei Stunden für sich. Sowas sollte schon berücksichtigt werden, vielleicht minimal, als halbe Stunde oder so, in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Ich arbeite acht Stunden am Tag und bin vier Stunden unterwegs. Und ich habe keinerlei Möglichkeit, mir eine Wohnung in der Nähe zu leisten – ich habe nämlich nicht mal Zeit für einen Umzug und meinen Urlaub will ich nicht mit sowas verbringen, den brauche ich zum Entspannen.

  80. Fabienne

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Fahrzeit Arbeitszeit.

    Ich bin seit diesem Jahr in einer Getränke Kette als Verkäuferin Springer eingestellt worden. Ich habe den Zuständigkeitsbereich für 9 verschiedene Märkte bin aber auch in anderen Märkten die nicht dabei sind unterwegs.
    Die Hin- und Rückfahrt ist also unterschiedlich voneinander und variert sehr voneinander. Ich habe auch doppelte Schichten am Tag wo ich in zwei Märkten dann auch bin.
    Mein Arbeitgeber ist der Meinung das ich das ich das nicht bezahlt bekomme, da die dadurch nicht verpflichtet sind.
    Ist das korrekt?

  81. Der Mitarbeiter

    Hallo.

    Mal eine Frage bezüglich der Arbeitszeit. Wenn ich um 8 Uhr morgens in der Firma bin und das bis 12:00 Uhr, direkt im Anschluss auf eine Baustelle nach Hamburg fahre, Fahrtzeit 6,5 Stunden und dann noch im Anschluss 8 Stunden Arbeite, wie wird das Gesetzlich gehandhabt?
    Ebenso wird die Heimfahrt, hier also 6,5 Stunden, nicht vergütet.
    Bin Mitarbeiter im Außendienst.
    Sollte mir ein Anwalt da weiterhelfen können würde ich mich um einen Kontakt Vorschlag sehr freuen.

    Gruß

  82. Kai

    Frage ich bin in der Stadt A als X eingestellt (Arbeitnehmerüberlassung)
    Mein Einsatz ist in der Stadt B und meine Fahrstreckendauer beläuft sich um die 1,5 Stunden pro Tour.
    Ich verstehe es so, dass die 1,5 Stunden pro Tour (3 Stunden pro Tag) Arbeitszeit sind (welche zumindest mit dem Mindestlohn bvergütet werden muss), da ich im Auftrag meines Arbeitgebers zum Kunden geschickt werde um dort meine Tätigkeit durchzuführen.
    Liege ich mit meiner Annahme richtig oder Falsch?

    Wenn dieses als Arbeitszeit gillt frage ich mich nun, wie dieses mit dem Arbeitszeitgesetz ist, da ich in meinem Auftragsort 8 Stunden Arbeite (also insgesamt 8 + 3 = 11 Stunden Arbeitszeit).
    Dieses dauert schon seit Monaten so an. ist dieses eigentlich zulässig?

  83. Bergmann

    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Ich arbeite in einer Gebäudereinigungsfirma und der Chef bezahlt nur die Zeit im Objekt und die umsetzzeit. Alles was zusätzlich ist wie Benutzung des eigenen PKW, Bürozeit zum Autotausch oder Reinigungsmittel etc. bezahlt er nicht. Sowie auch ein Zeit Konto für lohngruppe 1 angelegt wird. So kommt man schon manches Mal darauf das man ab 5.30 Uhr morgens unterwegs ist und erst um halb fünf zuhause. Ist das rechtens?

  84. J

    Hallo,

    ich arbeite in einer Kita und wir haben einmal die Woche eine dienliche Team-Besprechung. Da diese Online stattfindet, muss ich nach meiner regulären Arbeitszeit nach Hause fahren, um dann von dort aus an der online Besprechung teilzunehmen.
    Kann der Arbeitgeber mir Dir Fahrzeit nach Hause als Pause berechnen?

  85. Daniel

    Hallo mein Chef will das ich jeden Tag ins Büro komme die Fahrt zur Baustelle ist arbeitszeit aber die Fahrt von der Baustell zu firma zurück wäre keine arbeitszeit ich muss aber auch immer ins Büro weil ja da mein Auto steht

  86. Michaela

    Hallo, ich arbeite in der Ambulanten Hauswirtschaft.
    Ich habe feste Klienten. Ich fahre jeden Morgen von zu Hause einen Klienten an. Der Einsatzort ist immer verschieden. Mein Chef zahlt weder die Anfahrt zum 1. Klienten ebensowenig wie die letzte Fahrt vom letzten Klienten nach hause. Das sind im Monat 600 km unbezahlt ( diese Zeit zählt auch nicht als Arbeitszeit)

  87. Stefan

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich bin als Springer im Einzelhandel tätig (bundesweit). Ich habe keine feste Arbeitsstätte. Ich fahre nicht zu Kunden, sondern in unsere Standorte.
    Auf Grund der Tatsache, dass ich keine feste Arbeittsstätte habe, sollte die Fahrtzeit von zu Hause zum Standort und zurück laut EugH Urteil C266-14 Fahrtzeit sein oder sehe ich dies falsch?

  88. Anno

    Hallo,
    Ich bin Servictechniker und somit meist wöchentlich bei anderen Kunden und fahre diese immer von daheim aus an. Darf die Fahrzeit mit einer nicht näher genanten Pauschale über das gehalt abgegolten werden? Ich habe immer wieder tage an denen ich 10h und mehr von daheim weg bin. Es wird auch von unserem Geschäftsführer gefordert, dass wir 8h beim Kunden vorort zu sein haben, unabhängig von der an/abfahrt.

  89. Augustin

    Guten Abend, Ich habe eine frage meine baustelle ist in oderberg und von zuhaus bis zum baustelle ist ungefähr 500km mein AG verlangt das ich um 7 uhr da muss sein ist alles klar aber, habe dienstwagen bezhalle 1% fahre allein und muss arbeiten noch 10std also mit der fahrt ist ingesamt 15std ist es zulläsing?

  90. DeutschlandBerufspendler

    Sehr schön erklärt in eurem Beitrag und eigentlich sollte meine Frage sich diesbezüglich auch wegen „festen Arbeitsplatz“ schon erübrigt haben. Trotzdem Frage ich Mal an es sicherlich mehreren Berufspendler auch so geht und wie üblich der Gesetzgeber daran nicht dachte.

    wie sieht es mit Fahrtzeit Erstattung zu Mindestlohn aus bei denjenigen, welche zum festen Arbeitsstelle über 500km (5std einfache Fahrt) am Sonntag anreisen, am Montag und Dienstag das Arbeiten beginnen und am Dienstag wieder die Rückfahrt nach Hause vornehmen um Mittwoch bis Freitag im Home-Office zu arbeiten?

  91. Jens

    Hallo,
    ich laufe täglich zu unserem Firmensitz, lade dort gegebenenfalls Material in einen Transporter und fahre damit zu einen oder mehreren Kunden um Wartung, Instandsezungen, Störungbehebung u.a. zu erledigen. Zählt diese Fahrzeit zum ersten Kunden und die Fahrzeit vom letzten Kunde in die Firma als Arbeitzeit, also muss diese normal vergütet werden?
    Andere Kollegen fahren ( weil weiter weg vom Firmensitz entfernt wohnent ) von zu Hause mit Firmenauto zum Kunden. Die Fahrzeit muss vergütet werden wenn ich das richtig verstanden habe. Richtig?
    Vielen Dank für die Antwort.

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