Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.
Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.

Die Bewältigung des Arbeitswegs nimmt für viele Beschäftigte einige Zeit in Anspruch. Braucht ein Arbeitnehmer oder auch ein Arbeitgeber 30 Minuten Fahrzeit zur Arbeit, darf dieser sich häufig noch glücklich schätzen. Denn viele lassen deutlich längere Fahrten über sich ergehen oder pendeln gar zwischen weit entfernten Städten hin und her.

Entsprechend sorgt die Frage „Ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit?“ im Arbeitsrecht seit langer Zeit für andauernde Diskussionen. In den letzten Jahren gab es jedoch einige Gerichtsurteile in höchster Instanz, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben. Folglich beleuchtet der vorliegende Ratgeber diese Urteile umfassend und klärt, wie durch vergangene Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz mittlerweile auch Fahrzeiten beeinflusst.

Kompaktwissen: Fahrzeit

Ich habe eine feste Arbeitsstätte. Gilt meine Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?

Nein. Haben Sie einen festen Arbeitsort, zählt die tägliche Hin- bzw. Rückfahrt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht vergütet.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst. Für diese ist auch der Weg von zu Hause zum ersten Kunden bzw. zum ersten Einsatzort des Tages vergütet, ebenso der Heimweg nach getaner Arbeit.

Wie muss Fahrzeit vergütet werden?

Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben diesbezüglich bislang eine klare Regelung aufgestellt. Es ist somit durchaus legitim, Fahrzeiten geringer zu vergüten als die sonstige Arbeitszeit, allerdings gilt auch hier der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze.

Bedeutende Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssenArbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssen Arbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.

In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil, das zuvor vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) gefällt wurde (Az. 5 AZR 292/08).

Folglich gehört die Reisetätigkeit zu den arbeitsrechtlichen Hauptleistungs­pflichten, wenn Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben, bei welcher der Fokus auf dem Besuch von Kunden liegt. Führen Personen eine solche Arbeit aus, müssen Sie die Fahrzeit zur Arbeitszeit hinzurechnen.

Folglich müssen Sie auch darauf achten, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Dieses gibt mitunter vor, dass eine Überschreitung einer täglichen achtstündigen Arbeitszeit nur unter einer Bedingung erlaubt ist: Innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der tägliche Durchschnitt nicht über 8 Arbeitsstunden liegen.

Eine Frage der Vergütung

Das Thema „Fahrzeit und Arbeitszeit“ ist im Arbeitsrecht unter anderem deshalb so ein vieldiskutiertes Thema, weil es dabei um viel Geld geht. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern ihre Arbeit zu bezahlen. Betrifft das auch die Zeit, die für das Fahren zum Kunden benötigt wird, bedeutet das mehr Bezahlung für die Beschäftigten und mehr Ausgaben für die Unternehmer.

Jedoch liefert die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bisher keine Vorgaben dazu, in welcher Höhe die Fahrzeit, die der Arbeitszeit gleichgesetzt wird, zu vergüten ist. Es gibt bisher auch keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Klauseln, die diesbezüglich Klarheit schaffen. So kann ein Arbeitgeber für die eigentlichen Fahrzeiten durchaus weniger zahlen, als es bei den restlichen Arbeitszeiten der Fall ist. Der Gesetzgeber gibt jedoch mit dem Mindestlohn eine klare Untergrenze vor. Pro Fahrstunde ist mindestens ein Bruttolohn von 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) zu zahlen.

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Über den Autor

Jörg Author Bild
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

170 Gedanken zu „Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?

  1. Dexter

    Ich arbeite 12 stunden als objektwache und habe eine fahrzeit für hin und rückfahrt jeweils von 1,5 std mit der bahn.ist das noch zumutbar? Das jugendamt will mir nur ein 50€ticket berpcksuchtigen obwohl ich ein eigenes pkw besitze und damit nur 30 min fahrzeit hätte.

  2. Christina

    Guten Tag,

    Ich hab eine paar frage ,meine Frau und ich arbeiten in einer Firma und sind gemeinsam ein Team.
    Wir fangen früh 8 Uhr beim ersten Kunden an und dürfen uns immer nur 7.45 aufschreiben obwohl wir manchmal 30 min hin fahren . Beim Rückweg ist es genauso,manchmal sogar länger.
    Im Büro schreiben wir auch noch unsere Berichte von denn Kunden das dürfen wir uns auch nicht als Arbeitszeit aufschreiben ist das rechtens?

    Vielen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Christina

  3. Kay

    ich habe dazu eine Frage wie sieht das aus wen ich von Baustelle zu Baustelle fahre also mehre Dinger am Tag habe zählt die Fahrt Dan als Arbeitszeit oder als Fahrzeit mit dem undankbaren Mindestlohn weil in meinem Arbeitsvertrag steht es da so komisch

  4. Fahrlehrer

    Fahrlehrer bekommen nur Stundenlohn. D.h. Zeit zählt nur ab Fahrt mit dem Kunden.
    An- und Abfahrten zum Abholort (meistens zu Hause beim Kunden) ist unbezahlt.
    Wartezeiten bei Dekra/ TÜV ebenso unbezahlt nur die reine Prüfungsfahrt wird bezahlt.
    Wartezeit und Vorbereitung auf den Theorieuterricht unbezahlt.
    Tagesablauf Beispiel:
    8:30Uhr- 9:15Uhr 1. Fahrstunde
    15Min nix warten auf den Prüfer
    9:30Uhr-10:25Uhr Prüfung
    35Min nix
    11Uhr-12:30Uhr evtl. Fahrstunde 90Min
    45Min nix (warten auf Schulschluß der Schüler)
    13:15 -14:45Uhr Fahrstunde 90Min.
    15Min. nix
    15-16:15Uhr Fahrstunde 45Min.
    16:15Uhr- 17:45Uhr Fahrstunde 90Min.
    45Min nix
    18:30-20Uhr Theorieunterricht
    30Min nix
    20:30Uhr frühstens Nachtfahrt …

    Willkommen im Leben eines Fahrlehrers bezahlt wird nur die reine Fahrzeiten mit dem Fahrschülern.
    Von 8Uhr morgens bis 21:30Uhr für den Fahrschulinhaber im Einsatz. Erreichbar für Fahrschüler und Chef meist noch viel länger plus Wochenende.
    Bezahlt wird max. 495Min. am Tag.

  5. MH

    Wo finde ich das ganze km Arbeitszeitgesetzt, damit Ich meinen Arbeitgeber auch darauf verweisen kann, bzw. auf was muss Ich verweisen?

  6. Jens

    Hallo,
    ich laufe täglich zu unserem Firmensitz, lade dort gegebenenfalls Material in einen Transporter und fahre damit zu einen oder mehreren Kunden um Wartung, Instandsezungen, Störungbehebung u.a. zu erledigen. Zählt diese Fahrzeit zum ersten Kunden und die Fahrzeit vom letzten Kunde in die Firma als Arbeitzeit, also muss diese normal vergütet werden?
    Andere Kollegen fahren ( weil weiter weg vom Firmensitz entfernt wohnent ) von zu Hause mit Firmenauto zum Kunden. Die Fahrzeit muss vergütet werden wenn ich das richtig verstanden habe. Richtig?
    Vielen Dank für die Antwort.

  7. DeutschlandBerufspendler

    Sehr schön erklärt in eurem Beitrag und eigentlich sollte meine Frage sich diesbezüglich auch wegen „festen Arbeitsplatz“ schon erübrigt haben. Trotzdem Frage ich Mal an es sicherlich mehreren Berufspendler auch so geht und wie üblich der Gesetzgeber daran nicht dachte.

    wie sieht es mit Fahrtzeit Erstattung zu Mindestlohn aus bei denjenigen, welche zum festen Arbeitsstelle über 500km (5std einfache Fahrt) am Sonntag anreisen, am Montag und Dienstag das Arbeiten beginnen und am Dienstag wieder die Rückfahrt nach Hause vornehmen um Mittwoch bis Freitag im Home-Office zu arbeiten?

  8. Augustin

    Guten Abend, Ich habe eine frage meine baustelle ist in oderberg und von zuhaus bis zum baustelle ist ungefähr 500km mein AG verlangt das ich um 7 uhr da muss sein ist alles klar aber, habe dienstwagen bezhalle 1% fahre allein und muss arbeiten noch 10std also mit der fahrt ist ingesamt 15std ist es zulläsing?

  9. Anno

    Hallo,
    Ich bin Servictechniker und somit meist wöchentlich bei anderen Kunden und fahre diese immer von daheim aus an. Darf die Fahrzeit mit einer nicht näher genanten Pauschale über das gehalt abgegolten werden? Ich habe immer wieder tage an denen ich 10h und mehr von daheim weg bin. Es wird auch von unserem Geschäftsführer gefordert, dass wir 8h beim Kunden vorort zu sein haben, unabhängig von der an/abfahrt.

  10. Stefan

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich bin als Springer im Einzelhandel tätig (bundesweit). Ich habe keine feste Arbeitsstätte. Ich fahre nicht zu Kunden, sondern in unsere Standorte.
    Auf Grund der Tatsache, dass ich keine feste Arbeittsstätte habe, sollte die Fahrtzeit von zu Hause zum Standort und zurück laut EugH Urteil C266-14 Fahrtzeit sein oder sehe ich dies falsch?

  11. Michaela

    Hallo, ich arbeite in der Ambulanten Hauswirtschaft.
    Ich habe feste Klienten. Ich fahre jeden Morgen von zu Hause einen Klienten an. Der Einsatzort ist immer verschieden. Mein Chef zahlt weder die Anfahrt zum 1. Klienten ebensowenig wie die letzte Fahrt vom letzten Klienten nach hause. Das sind im Monat 600 km unbezahlt ( diese Zeit zählt auch nicht als Arbeitszeit)

  12. Daniel

    Hallo mein Chef will das ich jeden Tag ins Büro komme die Fahrt zur Baustelle ist arbeitszeit aber die Fahrt von der Baustell zu firma zurück wäre keine arbeitszeit ich muss aber auch immer ins Büro weil ja da mein Auto steht

  13. J

    Hallo,

    ich arbeite in einer Kita und wir haben einmal die Woche eine dienliche Team-Besprechung. Da diese Online stattfindet, muss ich nach meiner regulären Arbeitszeit nach Hause fahren, um dann von dort aus an der online Besprechung teilzunehmen.
    Kann der Arbeitgeber mir Dir Fahrzeit nach Hause als Pause berechnen?

  14. Bergmann

    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Ich arbeite in einer Gebäudereinigungsfirma und der Chef bezahlt nur die Zeit im Objekt und die umsetzzeit. Alles was zusätzlich ist wie Benutzung des eigenen PKW, Bürozeit zum Autotausch oder Reinigungsmittel etc. bezahlt er nicht. Sowie auch ein Zeit Konto für lohngruppe 1 angelegt wird. So kommt man schon manches Mal darauf das man ab 5.30 Uhr morgens unterwegs ist und erst um halb fünf zuhause. Ist das rechtens?

  15. Kai

    Frage ich bin in der Stadt A als X eingestellt (Arbeitnehmerüberlassung)
    Mein Einsatz ist in der Stadt B und meine Fahrstreckendauer beläuft sich um die 1,5 Stunden pro Tour.
    Ich verstehe es so, dass die 1,5 Stunden pro Tour (3 Stunden pro Tag) Arbeitszeit sind (welche zumindest mit dem Mindestlohn bvergütet werden muss), da ich im Auftrag meines Arbeitgebers zum Kunden geschickt werde um dort meine Tätigkeit durchzuführen.
    Liege ich mit meiner Annahme richtig oder Falsch?

    Wenn dieses als Arbeitszeit gillt frage ich mich nun, wie dieses mit dem Arbeitszeitgesetz ist, da ich in meinem Auftragsort 8 Stunden Arbeite (also insgesamt 8 + 3 = 11 Stunden Arbeitszeit).
    Dieses dauert schon seit Monaten so an. ist dieses eigentlich zulässig?

  16. Daniel M.

    Was heißt denn einen festen Arbeitsort? Was ist wenn ich mehrere habe? Ich habe 5 Kunden in der Woche , die ich anfahre.

  17. Der Mitarbeiter

    Hallo.

    Mal eine Frage bezüglich der Arbeitszeit. Wenn ich um 8 Uhr morgens in der Firma bin und das bis 12:00 Uhr, direkt im Anschluss auf eine Baustelle nach Hamburg fahre, Fahrtzeit 6,5 Stunden und dann noch im Anschluss 8 Stunden Arbeite, wie wird das Gesetzlich gehandhabt?
    Ebenso wird die Heimfahrt, hier also 6,5 Stunden, nicht vergütet.
    Bin Mitarbeiter im Außendienst.
    Sollte mir ein Anwalt da weiterhelfen können würde ich mich um einen Kontakt Vorschlag sehr freuen.

    Gruß

    1. Katrin

      Rein rechnerisch ist ihr Kommentar so zu verstehen.
      8-12 Uhr sind 4h Arbeit
      12-16:30 Uhr sind 6,5h Fahrt
      16:30- 0:30 Uhr sind 8h Arbeit

      Alleine die 12h Arbeit sind laut Arbeitszeitgesetz (wenn regelmäßig) ein Problem und wenn dann am nächsten Morgen wieder 8 Uhr Start ist, würde das wieder gegen das Gesetz verstoßen, weil zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des folgenden müssen mindestens zwölf Stunden liegen. Die Fahrt zur Baustelle vom festen Arbeitsplatz aus gilt meines Wissens auf jeden Fall als Arbeitszeit. Sie hätten damit also bereits einen Arbeitstag mit 18,5h und da sollte meiner Meinung nach selbst der gesunde Menschenverstand sagen, dass dies unmöglich ist.

  18. Fabienne

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Fahrzeit Arbeitszeit.

    Ich bin seit diesem Jahr in einer Getränke Kette als Verkäuferin Springer eingestellt worden. Ich habe den Zuständigkeitsbereich für 9 verschiedene Märkte bin aber auch in anderen Märkten die nicht dabei sind unterwegs.
    Die Hin- und Rückfahrt ist also unterschiedlich voneinander und variert sehr voneinander. Ich habe auch doppelte Schichten am Tag wo ich in zwei Märkten dann auch bin.
    Mein Arbeitgeber ist der Meinung das ich das ich das nicht bezahlt bekomme, da die dadurch nicht verpflichtet sind.
    Ist das korrekt?

  19. Blah

    Ich will meine Pendlerzeit gar nicht mal unbedingt vergütete haben. Rein menschlich gesehen ist es aber richtig ätzend, eine 40-Stunden-Woche zu haben mit null Work-Life-Balance, weil man morgens um 7:30 losfährt und abends um 20:30 daheim ist und daher nicht einfach mal unter der Woche einkaufen gehen kann.
    Klar, ich gehe dann auch nicht sofort ins Bett, aber morgens geht es nur darum, sich für den Tag fertig zu machen, und abends hat man dann vielleicht drei Stunden für sich. Sowas sollte schon berücksichtigt werden, vielleicht minimal, als halbe Stunde oder so, in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Ich arbeite acht Stunden am Tag und bin vier Stunden unterwegs. Und ich habe keinerlei Möglichkeit, mir eine Wohnung in der Nähe zu leisten – ich habe nämlich nicht mal Zeit für einen Umzug und meinen Urlaub will ich nicht mit sowas verbringen, den brauche ich zum Entspannen.

  20. André

    Moin Moin, wie schaut das aus, wenn man als Mobiler Hausmeister arbeitet, ein festes Objekt hat am Tag und dann verschiedene Arbeten an anderen Objekten tätigt? Das feste Objekt wird meistens morgends als erstes angefahren, da dann ca 4 stunden und dann geht es zu den anderen 3 wenn dort was zu tun ist. Insgesammt sind es 4 verschiedene Objekte die betreut werden. Und den Firmenwagen habe ich immer mit nach Hause und muss vor Fahrt im Auftrag im Tablett eintragen das die anreise beginnt, ebenso nach dem letzten auftrag auf der heimreise, da mus dann am ende der fahrt das Tablet genommen werden und wieder der eintrag erfolgen und der Auftrag geschlossen werden.

  21. Peter

    Ich arbeite auf 450,-€ Basis für einen Fahrdienst.
    Das Fahrzeug nehmen wir nach dem letzten Mitfahrer mit nach Hause, da wir keinen bestimmten Parkplatz am Ort haben wo wir die Fahrzeuge abstellen können.
    Ich fahre täglich von meinem Wohnort ca. 25 Min zum 1. Abholer und bin dann bis zur Werkstatt ca. 1,5 Std unterwegs. Danach fahre ich mit dem Fahrzeug wieder nach Hause. Nachmittags geht das gleich in umgekehrter Richtung. Bin also täglich ca 4 Std mit dem Fahrzeug unterwegs.
    Die Fa. ist nun der Meinung sie müsse nur vom 1. Abholer bis zur Werkstatt bezahlen. Die An und Abfahrt ist nicht im Lohn enthalten, da wir ja das Fahrzeug mit nach Hause nehmen dürfen (es darf nicht für Privatfahrten benutzt werden).
    Gibt es für diese Beförderungs-Fahrten ein Urteil. Ich weiß es gibt mehrere Verfahren gegen diese Unternehmen. Nur finde ich keinen Richtlinien.

    1. Nicole

      Haben sie hierfür Antwort erhalten. Mir eegeht es nämlich genauso!? 🤔

    2. Reinhard

      Das interessiert mich auch sehr

  22. Aca

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
    Eine frage ist die Arbeit Stele fest wenn Mann nur von Dienstag bis Donnerstag arbeitet in eine Firma und die Rest tage wo anderes wie die Firma entscheidet.
    Das ist die frage wegen Vergütung von Fahrzeit, weil ich muss die drei tage ca.1h in eine Richtung zu diese Firma Fahren und die Rest tage sind einfach von Kunde bis zu Kunde.

    Vielen Dank im Voraus

  23. Swerd

    Hallo, ich habe eine Frage zum Thema ist Fahrzeit Arbeitszeit .

    Ich bin seit vielen Jahren in einer Elektrofirma angestellt und habe einen Firmenwagen mit dem ich täglich von Zuhause aus direkt zu verschiedenen Tätigkeitsorten fahre. Dabei handelt es sich um 2 Großunternehmen und den dazugehörigen Außenstellen. Die tägliche Zeit für Hin und Rückfahrt beträgt ca. 2 Stunden.
    Die angefahrenen Außenstellen sind, mit wenigen Ausnahmen, jeden Monat die gleichen und etwa 10 Stück.

    Da ich nicht dauern die Arbeitsorte wechsle sonder monatlich die gleichen anfahre bin ich unsicher ob es sich in meinem Fall bei der Fahrzeit um Arbeitszeit handelt und diese eigentlich von meinem Arbeitgeber bezahlt werden müsste
    Bisher lehnte er dies konsequent ab.

    Vielen Dank im Voraus

  24. Mog L.

    Guten Tag,
    ich gehöre zur Mobilen-Instandhaltung einer Firma mit einem Firmen-KFZ. Für dieses KFZ bin ich verantwortlich 7Tage 24h. dieses KFZ nutze ich für die wechselnde Kunschaftsaufträge, welche von der Niederlassung einem zugewisen werden. An- und Abfahrt von zu Hause.
    Im Arbeitsvertrag steht der Satz:
    „Die Arbeitszeit begint und endet an der Arbeitsstelle.“
    Der Arbeitgeber möchte die Arbeitszeit erst anrechnen vom ersten bis zum letzten Kunden, jedoch nicht die An.- und Abfahrt zu jenem ersten und letztem.
    Nun sind ja Vergütung und Arbeitzzeit 2 versiedene Schuhe. Bei uns läuft ein Zeitkonto wo ich gern diese geleisteten An.-Abfahrtsstd. aufgelistet sehen möchte. Laut EuRecht und Arbeitsrecht muss es anerkannt werden. Vergütet allerdings kann abweichen und wenn dann mit min. MindestLohn.
    In wie weit steht hier der Satz im Arbeitsvertrag im Wege für eine Anrechnung zur Arbeitszeit und dem Stundenkonto?
    Ein Betriebsrat gibt es nicht, auch keine Gewerkschaft, und auch keine weitere Vereinbarung. Der Betrieb ist sehr groß, doch die Menschlichkeit sehr klein seit 1913.

  25. mobbi

    Hallo,
    ich muss jeden Sonntag oder wenn montags Feiertag ist nach Tuttlingen fahren (ca. 6 Std. ). Diese bekomme ich nicht vom Arbeitgeber vergütet. Gleichzeitig fahre ich nach 11 Std. Arbeitszeit ohne Pause (jeden Tag) am Donnerstag noch nach Hause (also gesamt ca. 17 Std.) die Zeit nach Hause bekomme ich auch nicht vergütet. Ich bin Service Monteur und fahre im Raum Tuttlingen von Kunde zu Kunde.
    Ist das Verhalten von meinem Arbeitgeber richtig oder verstößt er gegen Deutsche bzw. EU Gesetze? Würde mich sehr über Hilfe freuen.

  26. Andreas A.

    Guten Tag,
    seit Wochen fahre ich über eine Zeitarbeitsfirma (Niederlassung befindet sich in einem Wohnort) zum Kunden außerhalb meines Wohnortes. Mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) wendet den BZA an.
    Meine Frage:
    Ist die Fahrt von meiner Haustür zum Kunden und wieder zurück, Arbeitszeit?
    Wenn ja, welche Vergütung steht mir zu?

    Meine nächste Frage ist:
    Sollte der nächste Auftrag/ Kunde sich innerhalb meines Wohnortes und innerhalb vom Sitz meines Arbeitgebers (Zeitarbeit gleicher Ort, befinden, ist die Anfahrt und Rückfahrt zum Auftraggeber, Arbeitszeit?

  27. Patrick

    Moin,

    Ich bin LKW Fahrer, da ist das ja so, das man am Tag 9 Stunden Fahren darf und in der Regel 13 Stunden Schicht hat (mit Pause, Warte sprich Bereitschasftzeit und Arbeitszeit).

    Ich fahre Montags zur Firma und Freitags wieder zurück, aber danach bin ich halt unterwegs und fahre die Kunden ab.

    Wie verhält es sich hier mit dem Arbeitsweg?
    und wurde es Unterschiede geben wenn man das nur einmal die Woche mach (Fernverkehr) oder Täglich (Nahverkehr)

    Grüße Patrick

  28. Anonym

    Hallo ihr Lieben,

    meine Frage dazu ; ich bin Springer (koch) ohne einen festen Arbeitsort.
    Ich springe quasi von betrieb zu betrieb wo ich eben gebraucht werde.
    Bekanntlich gibt es für die Fahrten das km Geld.
    Soweit so gut da sträubt sich die Firma auch Nicht.

    ABER

    Diskussionen kommen auf wenn ich hinterfrage ob ich mir die Fahrtzeit mit aufschreiben kann?

    Meiner Meinung nach hat die Fahrtzeit(Arbeitszeit) ja nichts mit dem Sprit Verschleiß (also km geld) zutun?

    Oder sehe ich das falsch?

  29. Thomas

    Ich arbeite in einem Montageunternehmen. Oft beginnt der Einsatz um 7 Uhr morgens auf der Baustelle. Dann hat man morgens und abends jeweils 2h Fahrzeit. Quasi als Beispiel. Oft auch mal etwas mehr. Meine Firma berechnet mir 8h Arbeitszeit und 4h Fahrzeit. Gerechnet vom Firmenhof – Kunde – Firmenhof. Wenn Arbeitszeit 8h sind und dann Fahrzeit = Arbeitszeit ist, hätte ich also 12h Arbeitszeit. Dann wären meine Tagesspesen höher und mir würden Überstundenzuschläge zustehen. Denn ich fahre ja im Auftrag der Firma mit einem Firmenwagen.
    Auf wieviel Jahre kann ich das notfalls rückwirkend geltend machen ?

  30. D. Richter

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu „Ab wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit“.
    Es steht war im Artikel, dass die Fahrzeit als Arbeitszeit gilt, wenn man Kunden wechselt.
    Ich arbeite in einer Firma, in der ich fast jeden Tag bei einem anderen Kunden meiner Firma bin, gilt das Urteil auch bei nur täglich wechselnden Kunden?

    Schon mal danke für die Antwort.

  31. Konny D.

    Einen schönen Sonntag !!

    Ich bin bei Firma C angestellt.
    Mein zu Hause = A
    Mein Kunde ( nicht ein Standort meiner Firma ) = B

    Ich fahr jeden Tag immer zum gleichen Kunden B von A. Nie zu meiner Firma C, da ich im Außendienst unterwegs bin.

    Es sind jeden Tag 100km und ich fahre hin 1 Stunde und zurück auch 1 Stunde ( ca 55 km )

    Da ich um 7 losfahre und um 8 da sein muss, ist das schon Arbeitszeit ab 7 Uhr ?

  32. Marco C.

    Hallo
    Meine Frau arbeitet als Betreuerin für pflegebedürftige. Sie fährt von zu Hause direkt zu den jeweiligen Kunden ca 30min Fahrzeit. Nun kam im Büro die Frage auf die Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Das Büro ist ca. 15 km von der Wohnung entfernt. Im Büro (Firmensitz) selber hat sie kein Büro oder Arbeitsplatz. Sie arbeitet ausschließlich außerhalb des Büro.
    Die Pflegedienstleiterin im Büro meinte das die Fahrzeit nicht vergütet wird da sie ja schließlich auch früh ins Büro kommen kann und von dort aus zum Kunden. Dies macht jedoch keinen Sinn.
    Danke für die Antwort

  33. Dennis

    Hallo,
    ich bin neuerdings im Aussendienst tätig und werde momentan noch von einem Mitarbeiter angelernt. Ich fahre jeden Tag 58km zu ihm hin und von dort dann zum Kunden.
    Ist die Fahrzeit zu meinem Kollegen schon Arbeitszeit?

  34. Jeannine

    Hallo!
    Ich arbeite in einem Hausmeisterservice und fahre entsprechend von einem Objekt zum anderen.
    Nun hat meine Chefin gestern zu mir gemeint, dass sie meinem Kollegen und mir die kompletten Anfahrten zu den einzelnen Objekten nicht bezahlen wird, da sie der Meinung ist, dass wir zeitweise eben viel zu lange unterwegs waren. Bedingt durch Baustellen benötigen wir allerdings teilweise eine halbe Stunde von einem zum anderen Haus.
    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich skeptisch ob das seine Richtigkeit hat.
    Als ich mich auf die Stelle beworben habe, hieß es in der Anzeige: 10€ Stundenlohn, allerdings war davon nicht mehr die Rede und ich bekomme den Mindestlohn.
    Nun sollen ( meiner Meinung nach) auch noch unrechtlich meine Stunden gekürzt werden.
    Kann mir jemand vllt helfen bzw sagen, ob das mit rechten Dingen zugeht?

    Danke schon einmal, Jeannine

  35. Michael W.

    Hallo zusammen,
    Ich bin (laut Vertrag) als LKW-Fahrer und Gerüstbauhelfer eingestellt. Ich fange morgens in der Firma an zu arbeiten (Besprechung und laden) fahre dann zur Baustelle (wird für Fahrer und Beifahrer als Arbeitszeit erkannt) und arbeite dort. Wenn wir von der letzten Baustelle abfahren endet unsere Arbeitszeit (Bezahlung). Der Fahrer bekommt bei einer Rückfahrt von mehr als ??? km, eine Pauschale von 9 € (laut Abrechnung „verpflegungszuss“) pro Tag, egal ob die Rückfahrt 5min oder 5 Stunden dauert (1 Stunde im Durchschnitt) solange ich als Fahrer die xxx km (ich glaube 15 km) mindestens erreiche, sonst bekomme ich gar nichts. Ist das so gesetzlich richtig?

  36. Thomas

    Hallo,

    ich arbeite als Schadenregulierer bei einem Versicherungsunternehmen und habe ein Home-Office. Als Arbetisstätte gilt die Firmenniederlassung. Nun ist es so, dass ich öfter, aufgrund von dienstlichen Terminen, in die Hauptniederlassung fahren muss. Sind diese Fahrten als „Freizeit“ anzusehen oder sind sie Arbeitszeit?

  37. Michael

    Hallo,
    Ich fahre jeden Tag als erstes in meine Firma. Von dort werden meine Kollegen und ich, meistens zu zweit, zu unseren Kunden auf die jeweiligen Baustellen geschickt. Die Fahrer bekommen sowohl Anfahrts- als auch Rückweg bezahlt , die entsprechenden Beifahrer bekommen weder den Anfahrts- noch den Rückweg bezahlt. D.h. bei Fahrtzeiten, einfach von z.B. 1 Std. bin ich als Beifahrer insgesamt 2 volle Stunden im Dienste meines Arb.gebers unterwegs ohne dafür bezahlt zu werden.
    Ist das zulässig?

    1. Alexander

      Hallo,

      die Firma, wo ich angestellter bin, hat eine große Baustelle in München bekommen. Die Firma hat für alle Angestellten dort Hotel gebucht. Die Transportkosten sind von der Firma auch alle bezahlt. Wir fahren aus Köln nach München jede Sonntag Nachmittag hin, arbeiten dort immer von Montag bis Freitag und kommen jede Freitag Abend nach Köln zurück. Der Chef fährt immer den Dienstwagen selber und wir sitzen während die Fahrtzeiten drin.

      Wenn wir möchten, haben wir Auswahl auch über das Wochenende im Hotel in München zu bleben, es ist uns aber lieber, dass wir fürs Wochenende nach Hause kommen.

      Habe ich denn Anspruch auf die Fahrtstunden nach München (am Sonntag) und zurück nach Köln (am Freitag) ?

      Danke im Voraus !

  38. Stefan P.

    Hallo,

    ich bin Angestellter in einem Unternehmen, welches seine Handwerker mit Dienstwagen ausstattet. Ich habe keine 1% Regelung und kann nicht mit dem Wagen privat fahren. Ich darf aber mit dem Auto und der Tankkarte jeden Tag nach Hause fahren. Bis dato wird diese Zeit nicht als Arbeitszeit gesehen, da wir ja das Auto dafür haben und keine Mehrkosten dadurch. Ist dies so richtig, oder ist das per Gesetz Arbeitszeit?

  39. M. F.

    Hallo,
    wie sieht es bei Auslandseinsätzen aus?
    Die Reise startet am Firmensitz, dann wird innerhalb der EU in Land A gereist, etwas gearbeitet, und später weiter in Land B gereist. Alles an Tag 1 der Dienstreise. Wird die gesamte Zeit abzüglich der normalen Pausen vergütet?
    Wie sieht es mit der Arbeitszeit an den weiteren Tagen aus? An manchen Tagen wird die Regelarbeitszeit nicht erreicht, und die will der Chef dann nicht bezahlen. Das ist aber doch nicht mein Problem?
    Zudem ist der Arbeitsort ein Kreuzfahrtschiff, und damit ist eine komplett freie Freizeitgestaltung ja auch nicht möglich.
    Vielen Dank für Eure Mühe
    M. F.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. F.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Rechtsberatungen anzubieten und spezielle Fälle zu bewerten. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation einschätzen und hinsichtlich der mit Ihrem Arbeitgeber getroffenen Abmachungen einordnen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Arthur

    Hallo, ich arbeite in einem kleinen Unternehmen,was für die Flugsicherheit zuständig ist,zur Zeit pendle ich Sonntags zu meinen Kunden eine hin fahrt sind 242km und Freitags nach Haus 242Km es sind jedes mal 2 1/2 Std -3Std fahrt …teilweise muss ich den Firmenwagen noch am Wochenende weg bringen was dann nochmal 1 Std Fahrzeit ist.Meine Frage jetzt wird das als Arbeitszeit berechnet?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Arthur,

      normalerweise sollte dies als Arbeitszeit gelten, wenn es sich um wechselnde Kunden handelt. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht weiter, der sich mit Ihrem Einzelfall auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Michel

    Guten Abend,

    eine leicht off-Topic Frage.
    Ich habe eine Ladung zu einem Gericht, als Zeuge. Zwischen meinem Wohnort und dem Gericht besteht eine gewisse Entfernung und ich habe die Strecke nicht in ein zwei Stunden gefahren.

    Wenn ich als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber offiziell unterwegs bin und die Strecke ist sehr lang, wird bezüglich der Arbeitszeit und Lenkzeit ein Kollege als Mitfahrer/Fahrer beigestellt um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

    Bei Ladung vor Gericht muss mir der Arbeitgeber frei stellen. Wie sieht nun die Rechtssprechung aus, wenn ich bei normaler Fahrzeit über 4 Stunden pro Strecke unterwegs bin, und ich beim Rückweg nochmals über 4 Stunden, sehr wahrscheinlich mit stockendem Verkehr und oder Stau insgesamt über 10 Stunden. Ist dieses zulässig oder steht mir eine Übernachtung, ein zweiter Fahrer oder ähnliches zu, da es ja indirekt ein Arbeitstag ist, der allerdings vom Gericht bezahlt wird.

  42. J. Sommer

    Guten Tag. Als Servicetechniker mit einem zur Verfügung gestellt Firmenwagen arbeite ich größtenteils lokal im Raum Hamburg sowohl stationär im Firmensitz (Werkstattarbeit), fahre aber auch ebenso regelmäßig von zu Hause direkt zum Kunden. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Fahrt zum ersten bzw. vom letzten Kunden nach Hause nicht als Arbeitszeit gewertet werden, wenn das Fahraufwand vergleichbar oder geringer ist, als die sonst anfallende, reguläre Fahrt zum festen Firmensitz und betrachtet dieses Vorgehen eher als Entgegenkomme, da der Arbeitgeber ja auch anders agieren und die Planung so gestalten kann, dass die Mitarbeiter vornehmlich morgens und am Nachmitag die Innendiensttätigkeiten wahrnehmen. Habe ich auch Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn die bestehende Praxis für mich im Schnitt eine spürbare Ersparnis an Kilometern und Zeit darstellt?

  43. No Name

    Ich habe mal eine Frage und zwar Arbeite ich in Treppenhäuser und müssen einige abfahren am Tag nur Meine Chefin Zahlt mir nur die Stunden für die Treppenhäuser und nicht für die Fahren ich sag mal so von Garbsen nach Burgdorf oder von Letter nach Hannover sie ist nämlich der meinung sie muss mich nicht für die Fahrten Zahlen weil wir mit einem Firmen Auto fahren ! Ist das war das meine Chefin mir in echt nur die Treppenhäuser Zahlen muss ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo No Name,

      gehört das Fahren zur Arbeitszeit (z. B. das Fahren zu Kunden etc.), sollte dies auch bezahlt werden. Allerdings können wir aus der Ferne nichts Genaues beurteilen, wir raten Ihnen daher, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Nadine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin in einer Firma angestellt die Fenster montiert. Ich bin hier u. A. Für das Aufmaß mit zuständig. Da ich noch in der Einarbeitung bin fahre ich derzeit mit den Kollegen mit um dir verschiedene Sachen kennenzulernen, ect.
    Später soll ich das eigenständig machen und bin alleine unterwegs.
    Es ist an Anfang meiner Tätigkeit das Thema aufgekommen wie detailliert ich die Stunden aufteilen soll, (Aufmaß, Fahrzeit, Technik,….) dann wurde mir gesagt das die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist, da ich ja nur mitfahre und Beifahrer bin, und damit nicht bezahlt wird.

    Dies wurde im Vorfeld bei den Gesprächen nicht gesagt. Zudem es auch Thema ist wenn mehrerer zusammen fahren zum Termin, soll es auch so gehandhabt werden.

    Meiner Meinung nach fällt dies unter die Einarbeitung. Ohne das man mitfährt kann man es ja nicht lernen. In der Betriebsvereinbarung habe ich dazu auch nichts gefunden, wohl wohl was drin stehen soll.

    Ist das rechtlich so möglich da es keine Arbeitszeit ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,
      in derartigen Fällen empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Röselken

    Morgen,, bin auf 450€ im Behinderten Transfer, 9sitzer steht bei mir vor der Wohnung weil kein offizieller Platz zum abstellen der Busse vorhanden ist…. Chef sagt Bezahlung erst ab zusteigen vom ersten Kunden…. Bin aber jeden Tag mindestens 3 Std unterwegs, Mindestlohn wird nicht gezählt und auch nicht die Wartung sprich Pflege und wektstattfahrten werden nicht vergütet und im Vertrag steht nur das wir uns kümmern müssen.. Ist das denn so richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Röselken,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen kann und eine fundierte Einschätzung geben kann. Wir sind nicht befugt, kostenlos und aus der Ferne eine rechtliche Situation zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Peter

    Guten Abend,
    ich bin Servicetechniker und habe ein Home Office und fahre von hier meine Kunden an. Anfahrt und Abfahrt werden bezahlt. Mein AG möchte aufgrund von Reisezeiten-Einsparungen sein Direktsionsrecht ausüben und Hotelübernachtungen anordnen. Können bei mehrtägigen Dienstreisen solche Hotelübernachtungen angeordnet werden?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      grundsätzlich kann der Arbeitgeber in einem solchen Fall von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Es kommt jedoch auch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Ralf

    Guten Tag,
    kurz zu meiner derzeitigen Situation.
    Ich bin Dualer Student, 23 Jahre alt, „Gehaltsempfänger“ und zur Zeit arbeite ich im Büro einer Großbaustelle meines Praxispartners für 32 Wochen. Von Zuhause bis auf die Baustelle fahre ich genau 6 Stunden mit dem Zug. (das Ticket bezahlt natürlich die Firma)
    Ich fahre Sonntag Abend hin und Donnerstag Nachmittag zurück nachdem ich meine vertraglich geschuldeten 40 Stunden geleistet habe.
    Von daheim bis in die Niederlassung, in der ich angestellt bin, fahre ich 15 Minuten. (falls das von Bedeutung sein sollte)
    Habe ich Anspruch auf Vergütung?
    Wie schätzen Sie meine Situation ein?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralf,

      wir sind nicht befugt, eine rechtliche Beratung anzubieten und Einzelfälle einzuschätzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die Befugnis dafür besitzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Frank

    Hallo,
    wie sieht es im Bereich der Eisenbahn aus?
    Laut meinem Arbeitsvertrag, ist der Standort des Zuges mein Arbeitsplatz. Da ich aber immer wieder an verschiedenen Bahnhöfen meinen Dienst beginne, müsste doch meine Anreise auch als Arbeitszeit gelten. Irre ich mich da?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      in dieser Frage bestehen noch immer Unsicherheiten. Wird in Ihrem Arbeitsvertrag eine erste Tätigkeitsstätte angeben, können Fahrten zu anderen Dienststätten als Dienstreise gelten. Diese Unterscheidung ist bei der Einkommenssteuererklärung bedeutend.

      Haben Sie keinen festen Arbeitsort, kann durchaus schon die Anfahrtszeit als Arbeitszeit gelten. Dies ist jedoch vor allem bei Mitarbeitern im Außendienst der Fall, die von einem Kunden zum anderen fahren. Eine treffende Einschätzung kann ein Anwalt für Arbeitsrecht geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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