
Nahezu jeder Arbeitnehmer ist mit dem Konzept der Überstundenregelung vertraut. Wird mehr Arbeit geleistet, als es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ist die Rede von Mehrarbeit. Verschiedene Regelungen bestimmen dabei die Ansammlung und den Abbau von Überstunden.
Auch im Arbeitsrecht vertreten sind Minusstunden, auch Minderstunden genannt. Diese sorgen bei Arbeitnehmern und bei Arbeitgebern immer wieder für Unsicherheiten, da die gesetzlichen Regelungen dazu wenig transparent wirken.
Der vorliegende Ratgeber liefert einen sehr detaillierten Überblick zum Thema. Hier erfahren Sie, worin sich Minderarbeit genau definiert, welche Ursachen dieser zu Grunde liegen und was der Gesetzgeber zur Maximalanzahl der fehlenden Stunden vorgibt.
Darüber hinaus erhalten Sie in diesem Text Antworten auf Fragen wie „Wie viele Minusstunden sind zulässig?“ und „Was passiert bei Zeitarbeit, wenn kein Einsatz zu Minusstunden führt?“. Nicht zuletzt klärt der finale Teil des Ratgebers darüber auf, auf welche Weise Beschäftigte Minusstunden abbauen bzw. komplett tilgen können.
Inhalt
Kompaktwissen: Minusstunden
Die Rede ist von Minusstunden, wenn Sie weniger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Minusstunden stellen demzufolge das Gegenteil von Überstunden dar, bei denen mehr gearbeitet wird als vertraglich festgehalten.
Minusstunden müssen in einem sogenannten Arbeitszeitkonto festgehalten werden. Einem solchen müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zustimmen.
Nein, Beschäftigten dürfen keine Minusstunden entstehen, wenn sie unverschuldet krank werden und nicht arbeiten können.
Die Definition und Funktion von Minusstunden
Ganz einfach ausgedrückt wird mit dem Begriff der Minderarbeit die Zeit beschrieben, in welcher der Arbeitnehmer entgegen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen nicht gearbeitet hat. Dabei handelt es sich um das direkte Gegenstück zur Mehrarbeit, besser bekannt als Überstunden. Mitarbeiter eines Unternehmens freuen sich jedoch auch über Minusstunden eher selten. Schließlich können diese über kurz oder lang zu Gehaltskürzungen führen.
Kommen Fragen zu Minusstunden, deren Ansammlung, Abbau und den daraus resultierenden Abzügen auf, sollten Beschäftigte immer zuerst ihren Anstellungsvertrag überprüfen. Sind darin keine zutreffenden Klauseln verzeichnet, finden womöglich tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen Anwendung. Auch diese gilt es genau zu prüfen. Besteht ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten, kann dieser auch immer direkt nach geltenden Bestimmungen gefragt werden.
Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden

Für ein Arbeitszeitkonto stehen vor allem Arbeitgeber immer wieder ein. Das kann verschiedene Gründe haben. Solche Konten sorgen dafür, dass Mitarbeiter sich die Arbeitszeiten flexibel einteilen können. Sie ermöglichen aber auch bei saisonal bedingter, unterschiedlicher Arbeitsauslastung einen besseren Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeit. Die Nutzung solcher Zeitregister ist aber an genaue Bedingungen geknüpft:
- Es muss im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Eintrag dazu vorhanden sein.
- Die ergänzende Klausel darf sich nicht nur auf die Berechtigung der Führung des Zeitkontos beschränken. Es muss klar zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten unterschieden werden.
- Klare Grenzen sind festzulegen, welche angeben, wie weit Abweichungen von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit stattfinden dürfen, also auch wie viel Mehr- bzw. Minderarbeit angerechnet wird.
- Es sollten zudem Ausgleichsregelungen feststehen, welche die Art und die Dauer der Verrechnung von Über- und Minusstunden klären.
Der Gesetzgeber hat die oben genannten Bedingungen aufgestellt, um zu verhindern, dass ein Arbeitszeitkonto einem Arbeitnehmer zu Unrecht zur Last fällt. Denn die damit zusammenhängenden Regelungen sind oft kompliziert und für Uninformierte deshalb für gewöhnlich nur schwer fassbar. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zustimmen, wodurch Sie auch eine mögliche Verrechnung von Minderarbeit in Kauf nehmen.
Vertraglich klar definierte Klauseln sorgen hier dafür, dass es nicht so schnell zu Verständnisproblemen kommt, auch nicht, wenn es um die Ansammlung oder den Abbau von Minusstunden geht. Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass die fehlenden Arbeitsstunden auftreten? Im nächsten Abschnitt werden mögliche Ursachen dafür genauer unter die Lupe genommen.
Ursachen für Minusstunden
Es lohnt sich, über die verschiedenen Gründe, welche zu Minusstunden führen, informiert zu sein. Denn kennen betroffene Arbeitnehmer die Ursachen, können sie im Ernstfall auch richtig auf die Konsequenzen reagieren. Hinter dieser Anmerkung steckt der Gedanke, dass die Anrechnung von Minusstunden nicht immer nach geltendem Recht verläuft. Deshalb sollten sozialversicherungspflichtig Tätige, die das Gefühl haben, zu Unrecht Minderarbeit angerechnet zu bekommen, auch immer Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Es folgt eine Übersicht zu Ereignissen, welche zu Minusstunden führen können.
Angeordnete Minusstunden

Es kommt durchaus vor, dass Minusstunden durch den Arbeitgeber selbst verursacht werden. In diesem Fall haben sich die Beschäftigten nichts zu Schulden kommen lassen.
Es kommt hier nur zur Minderarbeit, weil der Vorgesetzte nicht genug Arbeit angeordnet hat. Hier greift § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die „Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt. Darin steht:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.“
Treten Minusstunden auf, weil nicht genug Arbeit zugewiesen wurde, trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und steht im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet, es ist ihm allein zuzurechnen, dass es zur Minderarbeit gekommen ist. Entsprechend dürfen auch keine fehlenden Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und dadurch auch nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden.
Denn dieser wollte ja arbeiten, durfte wegen fehlender Aufgaben aber nach Hause gehen. Kommt es wegen zu wenig Arbeit zu Minusstunden, sorgt das im Arbeitsrecht immer wieder für Streitigkeiten. Reagieren Unternehmensführer bei der Reduzierung des Beschäftigungsumfangs mit Gehaltskürzungen, sollten Betroffene aber niemals untätig bleiben. Lässt sich der Chef nicht durch klare Argumente umstimmen, ist es ratsam, den Betriebsrat zu kontaktieren oder sich direkt juristische Hilfe zu suchen.
Minusstunden durch Krankheit

Es kommt im Arbeitsrecht immer wieder vor, dass Mitarbeiter, die eine Zeit lang krank waren, Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto vermerkt bekommen, obwohl sie sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben. Entsprechend groß ist dann die unerfreuliche Überraschung, die am Monatsende beim Blick auf die Gehaltsabrechnung entsteht. Dabei stellen sich Betroffene oft die Frage: „Muss ich solche Minusstunden nacharbeiten oder entsprechende Lohnabzüge in Kauf nehmen?“
Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen krank, geht unverzüglich zum Arzt und legt beim Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, greift in jedem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses sorgt dafür, dass auch im Krankheitsfall oder nach einem Arbeitsunfall die finanzielle Sicherheit bestehen bleibt. So steht in § 3 Absatz 1 EntgFG:
„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“
Kommt es also zur Lohnfortzahlung, wird der Arbeitgeber zunächst weiterhin so bezahlt, als würde er die volle Arbeitsleistung erbringen. Daraus folgt, dass in diesem Fall niemals Minderarbeit entsteht. Und doch kommt es immer wieder dazu, dass Vorgesetzte in diesem Sinne handeln und die Untergebenen darunter leiden. Solche falschen Eintragungen im Arbeitszeitkonto entstehen jedoch generell nicht aus Bösartigkeit.
Vielmehr liegt die Schuld oft bei unklaren Regelungen in Tarifverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Vorgesetzte, die Minusstunden eintragen, tun dies mit der Überzeugung, dass es den vorhandenen Vertragsklauseln entspricht. Aber wie gesagt: In diesem Fall wird hier das Recht von Arbeitnehmern verletzt. Das folgende Video liefert einen leicht verständlichen Überblick zu diesem Aspekt:
Minusstunden durch einen Feiertag
Grundsätzlich tragen Feiertage zur Freude jedes Arbeitsnehmers bei. Schließlich sorgen sie in den meisten Fällen für freie Tage, die nicht vom kostbaren Urlaubspensum abgezogen werden. Doch auch die in Deutschland je nach Bundesland festgelegten freien Tage haben schon einmal unerwartet Minusstunden zur Folge. Ähnlich wie bei der Minderarbeit wegen Krankheit stellt sich hier die Frage: „Sind Vorgesetzte im Recht, wenn sie bei Feiertagen fehlende Arbeitsstunden anrechnen?“
Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder und wissen nicht weiter, sollten Sie sich am besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei Feiertagen kann sich die Rechtslage nämlich teilweise etwas komplexer gestalten als beim ordnungsgemäß gemeldeten Krankheitsfall.

Etwas anders sieht es nur dann aus, wenn ein freier Tag innerhalb der Arbeitswoche nicht primär durch einen Feiertag sondern durch einen Freizeitausgleich zustande kommt.
Ein Beispiel zur Erklärung: Arbeitet ein Beschäftigter in einer Apotheke auch am Wochenende, hat er einen Anspruch auf entsprechende freie Tage innerhalb der Woche. Diese fungieren als Ausgleich für die Wochenendarbeit.
Fällt der freie Ausgleichstag mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, stehen Minusstunden nicht zur Debatte. Wie bereits gesagt, dürfen diese nicht berechnet werden, wenn Feiertage eine Rolle spielen. In diesem Fall kommen aber auch keine Über- bzw. Plusstunden zustande. Das bedeutet: Nur weil der Festtag mit dem Ausgleichstag „kollidiert“, besteht kein Anspruch darauf, einen zusätzlichen Ausgleich in Form eines freien Tages zu erhalten.
Minusstunden durch fehlenden Einsatz in der Zeitarbeit
Die Lage bei Zeit- bzw. Leiharbeit war lange Zeit etwas kompliziert, obwohl die herrschende Rechtsprechung eine klare Sprache sprach. Mehrere Instanzgerichte wie das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 15 Sa 766/14) und das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 483/12) hatten dahingehend schon geurteilt. Trotzdem kam es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob Personaldienstleister Zeiten ohne Arbeitseinsatz mit Minderarbeit gleichsetzen dürfen.
Im April 2016 hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1287/15) schließlich im Sinne des betreffenden Zeitarbeitnehmers entschieden. Folglich mussten die ihm abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden. Ein grundlegendes Argument dabei war, dass der vorhandene Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber nicht das Recht zum Stundenabzug ermöglicht. Darüber hinaus gelten verleihfreie Zeiten allgemeinhin nicht als Minusstunden, welche einen individuellen Charakter haben. Diese können bei Leiharbeitern nur dann entstehen, wenn sie in den jeweiligen Leihfirmen weniger leisten, als im Vorhinein vertraglich festgelegt wurde.

Leiharbeitgeber tragen dem Urteil zu Folge also selbst das wirtschaftliche Risiko der Nichtbeschäftigung. Die Vertreter der Leiharbeitsfirma legten zunächst Revision zum Bundesarbeitsgericht ein, zogen diese jedoch anschließend zurück. So bleibt bis heute eine höchstrichterliche Entscheidung des BAG zur Thematik aus. Doch auch die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hessen trägt schon einiges Gewicht und schafft eine Situation, mit der Leiharbeitnehmer erst einmal zufrieden sein können.
Wie viele Minusstunden sind erlaubt?
In einigen Branchen kommt es teilweise dazu, dass sich recht viele Minderstunden ansammeln. Entsprechend fragen sich Betroffene dann: „Wie viele Minusstunden darf man als Beschäftigter haben?“ Grundsätzlich sind dabei wieder die arbeitsvertraglichen Klauseln zum Arbeitszeitkonto und der Maximalanzahl an Über- und Minderstunden zu betrachten. Die Frage „Wie viele Minusstunden sind zumutbar“ lässt sich also nicht pauschal beantworten.
Hier gilt es, im Einzelfall eine Antwort zu finden. Bestehen jedoch keine genauen Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, liegt es nahe, dass eine Abrechnung von Minusstunden nicht rechtens ist. Betroffene Arbeitnehmer sollten bei ihren Vorgesetzten oder bei der Personalleitung um eine vertragliche Konkretisierung bitten. Wird die Nachfrage ignoriert, sollte Unterstützung beim Betriebsrat oder beim Anwalt für Arbeitsrecht ersucht werden. Außerdem ist zu beachten, dass es kein einzelnes Arbeitnehmergesetz gibt, welches Minusstunden regelt. Viele Gesetze regeln gemeinsam diesen Aspekt im Arbeitsrecht, darunter sind unter anderem:
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbGZ)
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass Minusstunden als eine Art vorzeitige Gehaltszahlung angesehen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 hervor (Az. 5 AZR 819/09). Entsprechend verursacht Minderarbeit ein sogenanntes Negativsaldo, welches der Arbeitgeber zu seinen eigenen Gunsten ausgleichen darf. Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn, wie bereits gesagt, alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und ein Arbeitszeitkonto besteht.
Ist dies nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wie viele Minusstunden angeblich angesammelt wurden – diese sind nicht wirksam. Dem Beschäftigten steht in diesem Fall eine normale Bezahlung zu und er muss keine Arbeitszeit nacharbeiten. Geht es um die Korrektur von falschen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessant, wonach der Zahlungsanspruch eines Beschäftigten nicht durch gültige Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag verfallen kann.
Minusstunden abbauen
Haben sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt, gilt es zunächst zu prüfen, ob diese dort zu Recht eingetragen wurden. Beschäftigte sollten sich dabei folgende Fragen stellen:
- Habe ich dem Arbeitszeitkonto zugestimmt?
- Sind im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag Klauseln vorhanden, welche die Maximalanzahl und den Abbau der Minderstunden klären?
- Kann ich nachvollziehen, warum mir Fehlstunden für Tag X und Tag Y angerechnet werden?
- Muss ich die Minusstunden wirklich machen oder sollte ich mich wehren?
Lautet die Antwort auf die ersten drei Fragen „Nein“, sollten Arbeitnehmer anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Hat jedoch alles seine Richtigkeit und die Fehlstunden wurden korrekterweise angerechnet, gilt es, diese abzubauen.
Doch nicht immer bekommen Mitarbeiter eines Unternehmens die Chance, aus freien Stücken und mithilfe flexibler Arbeitszeiten einen Stundenausgleich herbeizuführen. Teilweise übernehmen Vorgesetzte auch selbst die Entscheidung und wählen fragwürdige Verrechnungswege. So kommt es vor, dass vorhandene Minderstunden vom vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist so jedoch nicht rechtens.
Denn eine Voraussetzung für die legitime Urlaubsgewährung in einem Unternehmen ist es, dass der Vorgesetzte den Urlaub deutlich anordnet.

Das heißt: Bevor es zu zur Nutzung der Urlaubszeit kommen kann, muss geklärt sein, ob der Vorgesetzte damit einverstanden ist bzw. er einfach keinen Wert auf die Arbeitsleistung an den jeweiligen Tagen legt. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem Fall von 1998 (Az. 9 AZR 43/97). Diese Grundvoraussetzung ist nicht gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee kommen, Minusstunden mit dem Urlaub zu verrechnen.
Die Verrechnung von Minusstunden bei einer Kündigung
Ab und zu kommt es im Arbeitsrecht auch zu Fällen, bei denen Minusstunden bei der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten, beispielsweise bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. So kann es schnell geschehen, dass bei einem Arbeitszeitmodell wie der Gleitzeit Minusstunden aufkommen, die beim Ende der gemeinsamen Zusammenarbeit noch nicht abgearbeitet wurden. Oft sehen es Unternehmer dann als gerechtfertigt an, die fehlenden Arbeitszeiten vom finalen Lohn abzuziehen. Doch ist das immer rechtens?
Hier gelten dieselben Voraussetzungen, welche Minderarbeit auch in anderen Situationen regeln. Das heißt, § 615 BGB ist weiterhin zu beachten: Hat der Arbeitgeber die Minusstunden selbst verschuldet, weil er dem Arbeitnehmer nicht genug Aufgaben bereitgestellt hat, befindet sich ersterer auch hier im Annahmeverzug und trägt die Verantwortung für die fehlenden Stunden selbst. Der finale Lohn darf nur entsprechend gekürzt werden, wenn der Beschäftigte selbst Schuld hat.
Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Minusstunden nicht anders geregelt, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Der Ausgleichszeitraum liegt hier bei sechs Monaten. Bei fristgerechten Kündigungen kann es deshalb dazu kommen, dass der verantwortliche Vorgesetzte den Mitarbeiter dazu auffordert, vorhandene Minusstunden aus dem letzten halben Jahr innerhalb der Kündigungsfrist abzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem möglichen Resturlaub ist aber auch hier ausgeschlossen.
Ich habe Minusstunden weil mein Chef mich In der Saison nicht rechtzeitig hochgestuft hat und verlangt jetzt ohne meinen freien Tag durch zu arbeiten . Ist das richtig ? Ich glaube nein
Hallo Silke,
sind Sie nicht selbst an der Entstehung der Minusstunden schuld, so kann Ihnen daraus normalerweise kein Strick gedreht werden. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder einen Anwalt für Arbeitsrecht, um dieses Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein Chef hat meine Stunden einfach gekürzt,mit der Begründung es wären Beschwerden gekommen,arbeite schon seit 4 Jahren da mit Festvertrag 80 Std. Monatl.
Ich hab mich mit corona infiziert und bin vom Hausarzt krank geschrieben worden. Auf meinem arbeitszeitkonto sind aber jetzt die geplant gewesenen minusstunden, die ich gehabt hätte, wenn ich gesund und arbeiten gewesen wäre, trotzdem verbucht. Ist das rechtens ?
Ich bin Dauernachtwache in einem Pflegeheim (bin alleine in der Nacht ) im Arbeitsvertrag steht
7 Nächte 7 Frei es steht aber auch eine 38.5 h Woche . Ich arbeite 10 h pro Nacht bekomme 9.5 angerechnet erarbeite mir so fast jeden Monat Minus Stunden ganz schlimm ist es wenn ich Urlaub habe da ich dann 7 Frei =0h 5 Urlaub = 38.5h 7 Frei 0 h 7Nächte = 95.0 h 3 Frei 0 h .Der Monat hat eine Soll h von 177.1 h ich arbeite 133.5 h das heißt ich mache automatisch 43.5 MINUS Stunden . Kann aber auch nicht mehr Tage arbeiten weil meine gegen Kollegin das selbe Problem hat .Darf aber auch nicht in den 6 x Urlaubswochen meiner Kollegin nicht die 3 Wochen durch arbeiten um eventuell Plus Stunden zu machen. Was kann ich machen ???? Gespräch mit meiner Chefin die meint dazu nur das am ende des jahres es mit Lohn verrechnet wird . Ist dann mein Weihnachtsgeschenk das ich noch GELD MITBRINGEN SOLL
Hallo Marion A.,
leider sind wir nicht befugt, kostenlos eine Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, kann dieser Sie kompetent beraten und unter Umständen rechtliche Schritte in Ihrem Namen einleiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Richtigerweise muss auch Urlaub in der freien Woche eingetragen werden!
Dann passt es wieder.
Wie ist das in der Pflege? Ich war von Dez. – Mai krank. Die Krankmeldungen wurden immer 2 -4 wöchentlich ausgestellt. Im Dezember. Hatte ich noch ca. 55 Plusstunden. Im Mai hatte ich dann nach Nachfragen Minusstunden.
Mir wurde mitgeteilt, dass der DienstPlan immer vor meiner Krankmeldungen fertiggestellt war und ich mit Minusstunden eingeplant wurde. Und das sei rechtens. Muss ich das so hinnehmen?
Hallo Dorothea,
aufgrund einer Krankheit können Ihnen normalerweise keine Minusstunden vorgeworfen werden. Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt, dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Es ist gut wenn man über so etwas als Arbeitnehmer informiert ist. Man sollte nicht zögern sich da durchaus auch an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Hi, ich bin 450€-Jobberin,im Job gibt es derzeit Arbeitszeitprobleme. Im Mai habe ich von 4 im Plan eingetragene Schichten nur eine arbeiten dürfen. Es fehlt an Arbeit, aber ich bekomme ja fast kein Geld am Ende des Monats. Kann ich hier die geplanten Schichten finanziell einfordern? Ich wollte ja arbeiten und habe die Arbeitszeiten im täglichen Leben fest eingeplant.
Hallo Wagner,
ist im Vertrag ein fester Monatslohn definiert, dürfen Ihnen unverschuldete Minusstunden normalerweise nicht vom Lohn abgezogen werden. Hier können Sie fehlende Gehälter einfordern. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie auf flexibler Stundenbasis bezahlt werden. Dabei liegt kein festes Monatsgehalt vor und Sie werden nur für die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Chef hat unsere Firma zu Ende Juni verkauft und ich habe dadurch nicht mehr genügend Zeit die fehlenden Minusstunden bis zu seinem Betriebsschluss bei Ihm abzuarbeiten. (Außer ich würde jeden Tag über 10 Std arbeiten.)
Ich werde aber von der aufgekauften Firma weiterbeschäftigt, allerdings mit einem neuem Stundenkonto.
Die Minusstunden sind durch fehlende Arbeit und dadurch früher nach Hause gehen entstanden.( Ich wurde nicht nach Hause geschickt, aber es wurde einem vermittelt wenn keine Arbeit das ist soll man Heim gehen)
Kann er mir dann die Minusstunden am Schluss von meinem letzten Lohn abziehen.
Ich arbeite im Einzelhandel Vollzeit.
Hallo Marion,
Ihnen können nur die Minusstunden vom Lohn abgezogen werden, die Sie selbst zu verantworten haben. Wurden durch den Arbeitgeber nicht genug Beschäftigungsmöglichkeiten bereit gestellt, dürfen Arbeitnehmer normalerweise auch keinen Nachteil durch die Minusstunden erfahren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe zum 30.09. gekündigt. Jetzt habe ich noch über 200 Minusstunden, welche zustande kamen, weil es zu wenig arbeit gab – es wurde aber keine offizielle Kurzarbeit angemeldet. Bis September habe ich auch nicht die Möglichkeit diese auszugleichen, da immer noch keine Arbeit da ist. Jetzt möchte mir mein derzeitiger Arbeitgeber die Stunden vom Lohn abziehen, was 3/4 des Gehaltes ausmachen würde. Er beruft sie auf eine Betriebsvereinbarung, welche das rechtfertigt. In meinem Tarifvertrag steht nichts dergleichen drin. Welche Chancen habe ich wenn ich rechtlich dagegen vorgehen möchte?
Hallo Andre,
Neben Ihrem Vertrag sind auch immer die Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen. Rechtfertigen letztere das Vorgehen, kann es ggf. schwer sein, dagegen vorzugehen. Wenden Sie sich aber an einen Anwalt, der Ihren Vertrag und die Betriebsvereinbarung prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe das Problem dass ich jetzt mit meiner Ausbildung fertig bin und noch 30 minusstunden habe. Ich bleibe aber im Unternehmen nur mit einem neuen Vertrag und als Führungskraft meine frage ist es jetzt ob ich die alten minusstunden mit in den neuen vertrag nehme oder ob die verfallen
Weil die sonst auch verfallen würden wenn die mich nicht übernommen hätten.
Hallo Mandy,
da es sich um einen neuen Vertrag handelt, sollten die Minusstunden verfallen. Erkundigen Sie sich hierzu nochmals bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin an einem Bootsverleih. Bei schlechtem Wetter sagt mein chef wir können zu machen und ich kann nach Hause gehen. Dadurch entstehen aber für mich Minusstunden die nicht so vorgesehen waren. muss ich dies hinnehmen
Hallo Ingo,
da diese Minusstunden nicht durch Sie verschuldet sind, sondern durch den Arbeitgeber, sind diese regelmäßig nicht anrechenbar. Darüber hinaus können Minusstunden nur mit dem Lohn verrechnet werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite im Büro und habe Minusstunden, weil ich vor Schichtbeginn angefangen habe zu arbeiten und mein Chef mir das nicht anrechnen möchte. Ich habe etwa 2 jahre immer früher als arbeitsbeginn angefangen und habe mich dem entsprechen auch früher eingestempelt.
Habe jetzt gekündigt und mein Chef zieht in erwägung es mir zu berechnen. Ist das rechtens?
Hallo Martin,
da Sie über Jahre früher angefangen haben und Ihr Chef dies nie beanstandet hat, gilt hier ggf. das Gewohnheitsrecht. Zudem können Sie durch durch das Stempel beweisen, dass Sie die entsprechende Arbeitszeit geleistet haben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der Sie vertreten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin seit dem 18.4.2017 über eine Zeitarbeitsfirma in einem Großbetriebe eingesetzt. Jetzt werde ich dort nicht mehr benötigt von einem Tag auf den anderen. Mein Chef hat jetzt eine neuen Betrieb gefunden in dem ich ein Praktikum für 1 Woche absolvieren soll. Für diese Woche soll mein Arbeitszeitkonto belastet werden. Ist das rechtens. Wenn ich es nicht annehme wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Meine Probebetrieb beträgt 6 Monate.
Hallo Tim,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation beurteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, unser Unternehmen fordert von sämtlichen Mitarbeitern 3 Gleittage in einem Monat zusätzlich zu nehmen. Allerdings wird kein richtiger Grund genannt, obwohl es hinter vorgehaltener Hand natürlich nur um die Bilanzverschönerung geht.
Die BV besagt, daß man sich von + 120 Std / – 30 Std bewegen darf, aber nicht, ob der AG auch Überstundenabbau anordnen darf. (Zumindest nicht ohne betriebliche Gründe)
Muss man unabhängig von der Überstundenanzahl dieser Anweisung Folge leisten ?
Unser BR konnte keine eindeutig AW geben, ist allerdings auch eher PRO-GL eingestellt,
Danke für Info
Hallo Dieter,
grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, seine Überstunden nach seinem Willen abzubauen. Der Arbeitgeber kann jederzeit bestimmen, wann diese zu nehmen sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite im Büro und will nun aufhören, meine Chefin aber meint ich habe noch viele negativ Überstunden, die teilweise noch von meinem alten Vertrag der im Mai beendet wurde, sind. Auch steht in meinem Vertrag nichts von einem Arbeitszeitkonto…heißt das, ich kann eigentlich gar keine minus Überstunden haben, da davon nichts in meinem Vertrag steht?
Hallo Sandra,
hier kommt es nicht nur auf Ihren Arbeitsvertrag an, sondern auch auf sonstige betriebliche Vereinbarungen. Sofern Sie eine Arbeitszeiterfassung haben, können Sie auch negative Stunden haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wenn ein Ausfall der Arbeit durch Auftragsmangel entsteht, muss man diesen dann in einer bestimmten Form im Stundenzettel deklarieren? Wenn ja, wie?
Hallo Marc,
in der Regel steht Ihnen dennoch für die Zeit das volle Gehalt zu, da Sie dies nicht verschuldet haben. Insofern müssen Sie dies auch nicht gesondert kennzeichnen. Anderes ergibt sich ggf. aus Ihrem Arbeitsvertrag bzw. der betrieblichen Vereinbarung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo!
Ich bin im öffentlichen Dienst als Hauswirtschafterin tätig. Ab September bekomme ich, auf eigenen und lang ersehnten Wunsch hin, einen neuen Arbeitsvertrag. Ich habe meine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden auf 12,5 Stunden gekürzt. Heute sagte mir meine Chefin, dass ich dann wöchentlich aber immer eine Minusstunde machen MUSS! Für den Fall, dass ich meine Kollegin mal vertreten muss und ich damit evtl zu viele Überstunden haben könnte!?
Das war schon Anfang des Jahres so. Ich habe jetzt Minusstunden aufgebaut und im Juni hieß es dann ich muss bis zum Urlaub (im August) die Minusstunden wieder ausgeglichen haben.
Kann diese Anordnung rechtens sein?
Viele Grüße
Hallo,
es kommt hierbei auf Ihren Vertrag an und in wie weit diese genannte Regelung schriftlich festgehalten wurde. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der dies Überprüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Std pro Woche. Ich werde aber für Stunden gezahlt also wenn ich z.B. 200 Std monatlich gearbeitet habe.
Es kommen aber manchmal Fälle dass enicht so viel los ist bei uns und ich früher nach hause geschickt wurde bzw. in dem wöchentlichen Dienstplan bin ich nur für 30 Std eingeplant.
Und am Ende bekomme ich gehalt nur über die geleistete Stundne also z.B. 120 und nicht 160 wie im Vertrag.
Darf ich von dem Arbeitgeber die Zahlugn für die restlichen 40 Std anfordern wenn er mich ja selber nach Hause geshcickt hat weil nichts los war? Habe ich Recht drauf?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo Sylwia,
lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen. Eine 40-Stunden-Regelung in Kombination mit einer Stundenabrechnung ist sehr ungewöhnlich. Normalerweise erhalten Sie Ihr volles Gehalt und sofern Minusstunden entstehen, für welche Sie aber nichts können, müssen diese dennoch bezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe eigentlich eine 40 Stunden woche, werde aber nie so eingeteilt, dass ich diese auch erreiche. Bin gewillt 40 Stunden die sich zu arbeiten, kann aber meine Leistung ja nicht erbringen, wenn ich nie so viel eintragen werde.
Dadurch haben sich einige Minusstunden angesammelt, muss ich diese so hinnehmen und später nacharbeiten?
Wird mir immer gesagt, ich solle es tun
Lohnzahlung ist gleich geblieben- bisher…
Liebe Grüße
Hallo Jacqueline,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass Sie regelmäßig 40 Stunden pro Woche arbeiten können. Ist dies ab und an mal nicht möglich, müssen Sie die Minusstunden ausgleichen. Eine dauerhafte Senkung der Arbeitszeit ist in diesem Fall in der Regel aber nicht möglich. Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt könnte Abhilfe schaffen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich war dies Jahr 2wochen krank geschrieben ich arbeiten 5.6 Stunden pro Woche also 28 Stunden in der Woche da ja bald Ostern ist hat mein Arbeitgeber gemeint das die Stunden Kräfte minus Stunden machen da Ostern mehr los ist und wir da mehr Arbeit sollen in (Handel ) wie gesagt ich war Ende Februar eine Woche krank da hat der Arbeitgeber mir jeden Tag 5.5 Stnden berechnet und die zweite Woche hat er mir Montag 4 Stunden Dienstag 5.5 Mittwoch Donnerstag und Freitag hat er mir frei eingeteilt und sannstag 3.5 Stunden eingeteilt so da ich in der Woche so viele Minus Stunden machen sollte wo ich ja über 2wochwn krank geschrieben war da geht doch nicht und ich so die Minus Stund en wieder rein arbeiten
Hallo,
Ich arbeite für eine Grosse firma in 4schicht system.nacht/früh/spät/Frei.in moment wird unsere system verändert,wir werden laufen anstatt rückwerz-vorwerz das heisst nacht/früh/spät/frei…Weill wir nicht alle in nacht anfangen sollen wir minusstunden kriegen. Zb. Ich fange mit spät,das heisst -15std obwohl ich ganzen monat normal arbeite und keine extra freie tage kriege.
Ist das in ordnung?
Vielen dank Anna
Hallo anna,
Minusstunden, die Ihr Arbeitgeber zu verschulden hat (beispielsweise durch die Schichtänderungen), dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
als Maschinenbauingenieur bin seit 7 Monaten bei einem Ingenieursdienstleister festangestellt, ich war 5 Monate lang als Leihmitarbeiter beim Kunde für ein Projekt beschäftigt, von heute auf morgen hieß, dass ich nicht mehr bei dem Kunde in Einsatz, und dass die (Ingenieursdienstleister) für mich ein neues Projekt suchen werden. Nun nach dem 6-ten Monat bin von der Probezeit raus und bist heute habe ich kein Projekt, ich habe aber meinen Gehalt immer bekommen (auch für Juni und Juli ohne dass ich Stunden geleistet habe). Ich habe mich woandres beworben und möchte da bald anfangen. Was könnte passieren, wenn ich mich kündige, da ich vermute, dass ich Minusstunden bezahlt wurde. (3 Monate lang ohne Vereinbarung). Wer hat sowas erlebt?
Hallo
Bei meiner Kollegin haben sich Minusstunden angesammelt. Diese sind durch Mehrarbeit abgebaut worden Sie meint, sie hätte Anspruch auf Überstundenzuschläge. Geht das?
Hallo Petra,
einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Dies müsste entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag festgehalten sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite als Arzt in einem Krankenhaus mit 24-Stunden-Diensten. In diesen sind 14 h Bereitschaftszeit, die zu 65% ausgezahlt werden. Wochentags gehe ich am Tag nach dem Dienst um 10 nach Hause, der Arbeitgeber zeigt uns dann die nicht erbrachte Regelarbeitszeit von 7 h von den 14 Bereitschaftsstunden ab, da er argumentiert, dass die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit (168 h im Monat) nicht erreicht wird. Dürfen also vergütete Bereitschaftsstunden einfach aus der Arbeitszeiterfassug abgezogen werden?
Viele Grüße ,
Eike
Hallo Eike,
der Bereitschaftsdienst gilt laut Arbeitszeitgesetz als reguläre Arbeitszeit. Die Stunden dürfen Ihnen daher nicht aus der Arbeitszeiterfassung abgezogen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Vertrag mit 30% Anstellung wurde dieses Jahr (02/2017) einfach gekündigt. Ohne Einhaltung der 4-wöchigen Kündigungsfrist. Meine Minusstunden wurden direkt mit dem Februar Gehalt verrechnet und abgezogen. Kein Lohn ausgezahlt bekommen. Jetzt soll ich immer noch fast 50 Std nach arbeiten, obwohl ich gar keinen Vertrag mehr habe oder angestellt bin. Was habe ich für Möglichkeiten?
War als Urlaubsvertretung angestellt und wurde dafür zu wenig gebraucht. Habe die Minusstunden nicht selber verursacht.
Ich habe vergessen, dass ich in der Schweiz arbeite. Hoffe Sie können mir trotzdem helfen.
Ich bin froh, wenn Sie mir meine Möglichkeiten aufzeigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruss Yvonne
Hallo Yvonne,
mit diesem Anliegen sollen Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
meine Arbeitgeber haben meine Arbeitszeiten von 38,5 auf 28,5 Stunden gekürzt mit der Aussage,
dass diese Minusstunden dafür da sind meine Kollegen in Krankheitsfällen und/oder Urlaub zu vertreten.
Ich bin daher also gezwungen pro Woche 10 Minusstunden aufzubauen. Da ich damit nicht einverstanden bin, habe ich mich nun entschlossen zu kündigen. Können meine Arbeitgeber nun von mir verlangen diese erzwungenen Minusstunden nachzuholen? Mein Arbeitsvertrag wurde auch nicht geändert nach der Änderung meiner Arbeitszeit und laut Vertrag arbeite ich die 38,5 Stunden, bekomme bei Mehrarbeit einen Freizeitausgleich und muss nicht geleistete Stunden nachholen.
Hallo Jennifer,
sofern Sie dazu keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, können Sie sich auf Ihren alten Arbeitsvertrag mit 38,5 Stunden berufen und müssen dementsprechend keine Minusstunden bei Kündigung ableisten. Bei Mehrarbeit müsste Ihnen ein Freizeitausgleich zustehen. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen zuständigen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite in einem privaten ambulanten dienst ,eingstellt wurde ich als Pflegehelfer,Hauswirtschaftskraft und Betreuungsassistentin. Im Vertrag steht 30 stunden Woche sprich 120 im Monat mit einem Festgehalt ,überstunden werden mit 11 euro bezahlt. Ich arbeite seid 1.6 dort habe in den ersten beiden Monate 48 minus stunden angesammelt weil nicht genug zu tun war . Im August musste ich urlaubsvertretung machen und habe 25 überstunden gemacht. Ab september mavhe ich keine vertretung mehr also stattdessen wieder minusstunden. So werde ich in drei bis vier monaten auf gut 100 minusstunden kommen. Ich möchte gerne meibe 30 std. In der woche arbeiten aber es sind eben nicht genügent patienten da. Meine fragen : dürfen die überstunden mit den minusstunden
verrechnet werden und wenn ich kündigen würde und minusstunden vorhanden sind darf die chefin mir die vom gehalt abziehen, weil dann würde fast nichts mehr vom gehalt übrig bleiben.
Lg und vielen dank im vorraus
Hallo Carmen,
dies wird zu Lasten des Arbeitgebers geregelt. Minusstunden dürfen nicht vom Gehalt abgezogen werden – auch nach einer Kündigung nicht. Je nach Arbeitsvertrag können die Minusstunden allerdings mit den Überstunden verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
ich arbeite in der Pflege und unser Wohnbereichsleiter plant zur Zeit fast alle Mitarbeiter in Minusstunden, damit wir in den nächsten Monaten durch die Feiertage nicht zu sehr ins Plus kommen. Ist das Rechtens?
Auch musste ich eine Woche mehr von meinem Urlaub nehmen, obwohl ich es nicht wollte eigentlich, damit ich nicht noch mehr ins Minus komme!?
Danke für Ihre Antwort.
Lg Tamara
Hallo Tamara,
das können wir leider nicht beurteilen, da wir Ihren Arbeitsvertrag nicht kennen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher am besten an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe am 11.05 bei meiner Arbeitsstelle bei der ich am 15.03 angefangen hatte gekündigt und erhalte jetzt im September eine Vergütungsabrechbung vom Monat Mai in der jetzt aufeinmal Minusstunden auftauchen. ( Die Abrechnung habe ich auch nicht in 1ner Variante erhalten sondern in 3 Varianten). Man stempelt die Zeit ab die man arbeitet es handelt sich um Schichtarveit. Aber dummerweise bekommt die Umkleidezeit abgezogen obwohl man nicht umgekleidet garnicht an das Gerät zum abstempeln kommt. Natürlich hat man mir das nicht gesagt als ich den Vertrag unterschrieben hatte ich durfte das erst ca. 1.5 Monate danach selbst herrausfinden es sei eine neue Reglung.
Zudem habe ich meinen 1sten lohn ca. 4 Wochen später bekommen was der Grund dafür war das ich gesagt habe es lohnt sich nicht wenn ich mein Geld nicht bekomme zur Arbeit aufzutauchen. Habe das wortwörtlich der Leitung gesagt. Als ich den Lohn bekam kam der 2te Lohn auch nicht rechtzeitig, sodass ich gekündigt habe, meine Sachen abgegeben habe und nicht mehr zur Arbeit aufgetaucht bin. Ich bin Studentin habe das erwähnt, wurde trotzdem falsch bei der Kasse gemeldet dass war der Grund dafür das ich mein Lohn erstmals nicht erhalten habe, dazu habe ich Steuern gezahlt die man als Studentin nicht zahlen muss.
Kann ich gerichtlich vorgehen muss ich die Minusstunden abzahlen oder nicht ?
Beste Grüße
Hallo Kayaa,
unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen nach § 615 BGB nicht zur Last gelegt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, dagegen vorzugehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bin nach TVH angestellt, arbeite nach einem mir vom Arbeitgeber (AG)vorgeschriebenen Dienstplan, ein Arbeitszeitkonto wurde nicht vereinbart. Meine Arbeitszeit ist unregelmäßig auf die Wochentage verteilt. Nehme ich nun Urlaub an einem der langen Arbeitstage schreibt mir der AG für diesen Tag die durchschnittlich Stundenzahl gut, die geringer als die nach Dienstplan vereinbarte ist, so dass für mich Minusstunden entstehen. Gleiche vorgehen wählt der AG bei Feiertagen. Ist dies zulässig? Müsste ich ein Arbeitszeit Konto akzeptieren, wenn der Personalrat eines mit dem AG vereinbart, ich persönlich es aber ablehne? Wäre die o.g. Vorgehensweise des AG mit Arbeitszeitkonto berechtigt? Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Petra,
die grundsätzlichen Voraussetzungen, unter denen mit Minusstunden gearbeitet werden darf, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation befragen Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite seit 25 Jahren in einem grossen dt. Unternehmen und seit 01.08.2017 wurde eine neue BV ausgegeben,die eine Arbeitszeitregelung ,sprich Ist-Zeit-Erfassung beinhaltet.
Mehr – und Minderzeiten sind darin geregelt. Bisher war es so üblich ,das wir den Arbeitstag beenden konnten wenn unsere tägliche Arbeit geleistet war(die Zustelltouren sind auf wochenarbeitszeit genormt). Da jeder eine andere Arbeitsweise hat und die täglichen sendungsmengen schwanken,entstehen folglich bei vielen Kollegen minusstunden. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen vor dienstende meine Arbeitsstelle zu verlassen und so minusstunden hinzunehmen? Ich kann meine Arbeitsweise nach dieser langen Zeit dienstjahren nicht ändern und plötzlich anfangen zu bummeln und bin dadurch einem starken Druck ausgesetzt.
Bin für jeden Trip dankbar
Freundliche grüße
Hallo Regina,
einer Zeiterfassung muss von Seiten des Arbeitnehmers aus zugestimmt werden. Auch eine neue Betriebsvereinbarung kann nur dann normativ werden, wenn sie für den Arbeitnehmer von Vorteil ist.
Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht genauere Auskunft zu Ihrem Fall geben.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Bin Abrufkraft mit Jahresstundenzahl ist es normal das einem bei Krankheit im Urlaub Stunden abgezogen werden und bei keinem Einsatz ebenfalls. Keine Zeitarbeit.
Hallo Silke,
Minusstunden können nur berechnet werden, wenn eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit dokumentiert und nicht erfüllt wird.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite im Einzelhandel und habe zum 30.09.2017 bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Mir wurde gesagt, dass ich aktuell -20 Stunden habe und die dann mit dem letzten Gehalt verrechnet werden.
Begründet werden die Minusstunden damit, das ja nicht jeder Monat 174 Arbeitsstunden hat. Ich habe selbst keine Minusstunden verursacht und im Arbeitsvertrag steht nur ein Satz das Minusstunden verrechnet werden. Es ist aber keine Passage worin ein Arbeitszeitkonto erwähnt wird. Die Stundenerfassung erfolgt lediglich mit Stift und Einsatzplan. Nach der o.g. Erklärung ist dies doch eigentlich unrecht oder?
Hallo Franzi,
um die Rechtmäßigkeit deines Falles zu prüfen, empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich arbeite als Schulbegleitung ( Angestellt bei einem Träger für Schulbegleitung )
und betreue in der Schule einen Schüler im Unterricht.
Wenn der Schüler nicht kommt ( krank, Arzttermin oder ähnliches)
wird mir dieser Ausfall in Minuskonto gestellt.
Es gibt keinen Arbeitsersatz.
Ich stelle meine Arbeitszeit aber zur Verfügung.
Am Schuljahresende bezahle ich mit meinem Gehalt das fernbleiben des Schülers.
Im Arbeitsvertrag ist nichts weiter vermerkt.
Ist das überhaupt erlaubt?
Viele Grüße
Hallo Anja,
das Anrecht auf Entlohnung und die Verrechnung der Stunden ergibt sich aus der Art des Anstellungsverhältnis. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht genaue Auskunft darüber geben, welche Rechte Sie einfordern können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen.
Ich arbeite bei einem Arzt und laut Vertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.
Jedoch haben wir verschiedene „Schichten“ in denen wir nie auf eine Zeit von 38,5 Stunden kommen. Aus diesem Grund dürfen wir uns auch keine Überstunden aufschreiben wenn dir reguläre Arbeitszeit von 18 Uhr überschritten wird. Heißt, bei einer Schicht mit 36 Stunden die Woche, macht man 5 Tage die Woche eine halbe Stunde länger und kommt somit auf die 38,5 Stunden und darf sich nichts an Überstunden aufschreiben.
Ist das rechtens wenn man keine Woche, also keine Schicht bekommt, in der man seine volle Arbeitszeit von 38,5 Stunden die Woche leistet?
LG Romina
Hallo Romina,
wenn 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit vertraglich festgelegt sind und Beschäftigte auch nur diese 38,5 Wochenstunden ableisten, entstehen keine Überstunden.
Ursachen für Minusstunden können Sie im Ratgeber nachlesen. Ob dies jedoch auf Sie zutrifft und welche Folgen dies konkret hat, können Sie bei einem Anwalt im Rahmen einer Rechtsberatung erfragen.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,Ich arbeite im Kindergarten. Mir wurde zu Anfang gesagt, dass Jeder wöchentlich 0,5 Std Minusstunden aufbaut um das mit der Mehrarbeit ( Feste ,Elternabende etc) zu verrechnen. Im Jahr sind das ca. 23 Std, die man kaum abbauen kann, da immer nur 5 von 20 Kollegen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Fragen: wenn man während der Arbeit erkrankt und keine AU für diesen Tag vorlegt, gibt es bei uns ist das rechtens?
Und darf der Arbeitgeber minusstunden mit Urlaub verrechnen und Urlaub abziehen?
. Es besteht ein Tarifvertrag in der die Mehrarbeit Verpflichtung ist, während Minusstunden nur mündlich erwähnt und aufgeschrieben werden.
Hallo Pipi,
Minusstunden können nur notiert werden, wenn Arbeit nicht geleistet wird. Der Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt.
In einer solchen Situation sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo mein Arbeitgeber hat mich zu ende september gekündigt.
Nun ist es so das er den Dienstplan immer so geschrieben hat das sich pro woche immer 2,5 minusstunden angesammelt haben un diese dann in einem umsatzstarken monaten wieder auszugleichen.
In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zu Minusstunden und ein Arbeitszeitkonto gibt es auch nicht und wenn habe ich für dieses nicht unterschrieben. Meine Frage ist nun darf er mir die Minusstunden anrechnen und beim finalen Lohn kürzen?
Hallo Sabrina,
der Arbeitgeber muss die Arbeitsstunden, die im Vertrag festgelegt sind auch anbieten. Ist dem nicht so, darf für den Arbeitnehmer daraus kein Nachteil entstehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich leite eine Strandbar und habe zwei saisonale Festangestellte, die jedoch aufgrund des schlechten Wetters Minusstunden aufgebaut haben.
Also liegt die Schuld nun ja nicht an mir oder an den Arbeitnehmern, sondern an „höheren Mächten“.
Ist es rechtens, den finalen Lohn zu kürzen?
Hallo Melanie,
die Bedingungen und Höhe der Entlohnung werden im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Daraus ergeben sich die Pflichten für alle Beteiligten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite auf 450€ Basis, ca. 50 Studen im Monat .
Nun soll demnächst das Gebäude über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten umgebaut und renoviert werden
Nun soll ich für die Zeit einen Vertrag unterschreiben der besagt weil in der Zeit nicht genug Arbeit für alle da ist, ich angefallene minusstunden bis Ende 2018 abarbeiten muss.
Ist das rechtens?
Hoffe auf eine schnelle Antwort.
Vielen dank.
Hallo Michaela,
Sie zu bitten, diese Vereinbarung zu unterschreiben ist nicht illegal. Beachten Sie jedoch, welche Konsequenzen die Verweigerung der Unterschrift hätte.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Anrechenbare Mehrarbeitspauschale
Ich arbeite seit 2 Jahren als Abteilungsleiter in einem Unternehmen.
In meinem Arbeitsvertrag ist geschrieben ( Vollzeit : richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag )
Im Tarifvertrag steht 37,5 Stunden Woche
Es steht auch im Arbeitsvertrag eine Anrechenbare Mehrarbeitspauschale in höhe von 250,00 zusätzlich zu meinem Brutto Gehalt. Dafür bekomme ich -16 Stunden jeden Monat auf mein Stundenkonto. Begründung des AG ist dafür bekommen sie ja
Geld. Also Soll ich jeden Tag 1 Stunde Mehrarbeiten oder auf meine Freientage verzichten.
Weder im Arbeitsvertrag steht etwas mit -16 Stunden noch in der Betriebsvereinbarung!
Muss ich die -16 Stunden erbringen?
Leider geht aus dem Arbeitsvertrag nichts hervor oder Gesamtbetriebsvereinbahrung!
Hallo forty,
Klauseln über Mehrarbeitspauschalen sind in der Vergangenheit öfter für unwirksam erklärt wurden. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Arbeitsvertrag haben, können wir empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen.
Guten Abend, erst mal zu meinem Fall: ich habe in den letzten zwei Monaten minusstunden aufgebaut. Zum Teil auch selbst verschuldet und zum Teil auch nicht selbst verschuldet da er mich nicht im dienstplan eingetragen hat obwohl ich arbeiten konnte! Ich bekomme im Monat 1200 brutto und rund 850 netto eigentlich ausgezahlt. Nun hatte ich aber nur 400 Euro netto ausbezahlt bekommen also sprich er hat mir 450 Euro vom gehalt abgezogen. Ich habe ne vier jährige Tochter und muss nun diesen Monat mit 200 Euro leben, Essen kaufen etc. Nun zu meiner Frage, wie viel darf er mir von meinem brutto oder netto Lohn abziehen? Ich meine ich hab ein Kind zu versorgen, gibt es da ne Grenze wie viel er mir abziehen darf? Und darf er mir überhaupt so viel abziehen?
Lg Laura
Hallo Laura,
die Bedingungen der Lohnzahlung snd im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt sagen, ob der Vertrag rechtmäßig ist.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
dürfen Krankheits-, Urlaubs- und Freistellungstage wegen Fortbildung als Minusstunden vom Monatssoll abgezogen und mit real geleisteten Überstunden verrechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Antje
Hallo Antje,
Minusstunden dürfen nur für nicht geleistete Arbeitsstunden berechnet werden und auch nur dann, wenn ein Zeitkonto geführt wird. Der Abzug von Krankheit, Urlaub oder Freistellung ist ein Thema, dass Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erörtern sollten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo
ich bin bei einer zeitarbeitsfirma und ich bin im Juni nicht auf meine stunden gekommen. mein Chef hat mir deswegen 5 tage Urlaub abgezogen das ich auf meine stunden komme. ich habe so gearbeitet wie ich eingeteilt worden bin. und im September hat er mir auch einen tag Urlaub deswegen abgezogen obwohl ich im September schon 25 überstunden hatte. ich habe im April diesen Jahres angefangen und das ganze war noch in der Probezeit. ist das rechtens?
Hallo Ramona,
der Urlaubsanspruch bleibt von der Stundenabrechnung unberührt, wenn nichts entsprechendes vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag
Ich bin seid dem 1.9 diesen Jahres in einer Zeitarbeitsfirma eingestellt auf 30.Std wöchentlich..130 Std müsste ich jedoch für einen Monat erbringen. Da ich weit über diese 130 Std komme ist meine Frage nun. Kann ich der Zeitfirma den Stand geben um nicht mehr als 130 Std arbeiten zu wollen. Die Zeitfirma ist der Meinung das ja alle mehr leisten als 130 Std..Jedoch habe ich bewusst mich für 30 Std einstellen lassen. .Wenn ich jedoch mehr als 130 Std erbringen soll..Wo zu benötige ich dann einen 30 Std Vertrag? Ich bekomme meinen Lohn nach 30 Std bezahlt..Auch meinen Urlaub..So wie auch bei Krankheit. 130 Std sind Minimum für ein Zeitkonto. Sprich ich mache 10 Std mehr und baue somit Überstunden an. Laut meiner Dienstzeiten endsprechen ich derzeit einen 37.5 Std Dienst. .sprich ich arbeite mer wie ich es nicht haben möchte. Die Zeitfirma ist jedoch der Meinung da zu sagen ich muss mehr Std erbringen. Wie ist die Tatsächliche Regelung tatsächlich. Muss ich mehr als 130 Std erbringen bei einem 30 Std Arbeitsvertrag. ..oder kann ich dieses ablehnen.
Mfg
Hallo Siepelt,
die Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Eine ständige Missachtung der vertraglichen Bedingungen ist nicht zulässig.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe in meinem ks von meinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten . Ich bin zwar noch krank geschrieben aber wurde für die restliche Zeit der Kündigungsfrist nicht eingeplant. Wie sieht es da mit meinem Lohn aus ? Bekomme ich da mein volles Gehalt oder wird das als nicht anwesend gezählt ?
Hallo Meike,
der Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich aus der Art der Anstellung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen da weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe mal einige generelle Fragen zur Niederschrift von Stunden im Stundennachweis. Meine Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden, diese sind im Stundennachweis auf 5 tage a 4 std verteilt. Jedoch arbeite ich lediglich Sa/So/Di jeweils je nach Schicht 6-8 Stunden. Wenn ich nun Krank bin und beispielsweise Freitag-Mittwoch krank geschrieben werde, muss ich mir dann die Soll gleich Ist-Stunden aufschreiben (also 4 Stunden an Wochentagen) oder die eigentlich geplante Arbeitszeit laut Dienstplan? Und wie sieht das in diesem Fall auch aus mit Urlaub. Muss ich mir lediglich Sa/So/Di Urlaub eintragen und wenn ja wieviele Stunden, da dies ja variiert? Oder nehme ich dann ganz normal an Wochentagen Urlaub und dann eben 4 Stunden. Vielen Dank im Vorraus!
Hallo Barbara,
da sich der Urlaubsanspruch aus den vertraglich festgelegten Arbeitszeiten ergibt, werden sie auch entsprechend verrechnet, wenn Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung geschlossen haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wir Halbtagskräfte werden in der Kita eher nachhause geschickt, wenn Kinder krank oder im Urlaub sind. Dadurch entstehen viele Minustunden ,die wir nacharbeiten müssen. Wir haben einen 20 Wochenstundenvertrag, müssen aber einige Wochen durch die Minusstunden durcharbeiten.Wir sind z.B. von 8-16 Uhr im Dienstplan, werden aber um 14.oo nachhause geschickt ,so dass uns 2 Minustunden aufgeschrieben werden. Ist das rechtens?
Hallo Nanni,
Minusstunden dürfen nur berechnet werden, wenn selbstverschuldeter Arbeitsausfall auftritt. Kann der Arbeitgeber nicht für genug Arbeit sorgen, dürfen die Angestellten nicht die Leidtragenden sein, indem Minusstunden anfallen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team
Ich bin letzten Mittwoch dem 11.10. 6 uhr zur Arbeit und mir ging nach 4stunden sehr schlecht.bin anschließend zum Arzt und wurde für einschließlich Mittwoch eine krankschreibung ausgestellt.mein Arbeitgeber hat mir diese Stunden auf 8 Stunden aufgefüllt bei der Zeiterfassung heisst es Krankheit untertätig.
Was bedeutet das meine krankschreibung erst ab Donnerstag mit Attest angegeben wird.
Die 4 Stunden die ich am Mittwoch gearbeitet habe sind nicht gutgeschrieben worden.
Ist dies rechtens?
L.G.ilona
Hallo Ilona,
das Vorgehen ist rechtens, da der gesamte Tag durch das Krankengeld abgegolten wird.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Dem Betrieb in dem ich arbeite soll es angeblich schlecht gehen. Alle Arbeiter bekommen nun von ihrem Flexistand ( egal ob sie im plus, bei null oder auch schon im minus sind) 200h abgezogen (mit Mühe und Arbeit Minute für Minute aufgebaut).
Wenn nun, durch die so künstlich gesunkenen Lohnkosten wieder mehr Arbeit reinkommen soll, so ordnet der Arbeitgeber Mehrarbeit an , Beispielsweise 1h am Tag länger arbeiten KOSTENLOS –
künstlich erzeugte niedrigere Stundensätze und die Arbeiter müssen ihr Minus ausgleichen bzw. bei einer 35h Woche wird diese zu einer 40h Woche ohne Lohnausgleich.
Ist das so rechtens und darf so durchgeführt werden?
Hallo Peter,
eine verordnete Kürzung der geleisteten Stunden ist in der Regel unzulässig. Sie sollten sich an eine Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Fall genauer zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich arbeite in ein schlachtbetrieb als Schlachter
Ich arbeite in die Woche 40-45 stunden so das ich auf 160-180 Stunden im Monat komme.
Mein Arbeitgebr zahlt mir bei Urlaub-krankheit sowie Feiertage nur 6 stunden statt 8, muss ich das so hin nehmen.Es steht auch nichts davon in mein Arbeitsvertrag dren.in gegen teil wir haben eine vereinbarung gedroffen,das ich bis 165 stunden in Monat ein bestimmtes gehalt bekomme.aber bei Urlaub und krankheit komm ich nie auf 160-165 stunden weil mir ja nur 6 stunden bezahlt werden.Und mir dann ein gehalt in höhe von ca.250-300€ fehlen.
das Problem habe ich auch. Weiß keiner eine Antwort?
Hallo wie kann ich richtig handeln wenn mir minusstunden geschrieben werden obwohl mein Chef keine Aufträge raus geschickt hat und ich somit keine Arbeit zu erledigen hatte dennoch hätte ich ja arbeiten gehen können darf er mir dann überhaupt minusstunden dafür schreiben? Ebenso ist es nicht klar ersichtlich ob wir mit einem kurzzeitkonto oder langzeitskonto arbeiten im Vertrag steht nur arbeitszeitkonto ohne weitere Angaben zum Ausgleich des arbeitszeitkontos. Wie soll ich mich jetzt verhalten ist das rechtens.
Hallo Madleen,
Minusstunden können nicht wegen Auftragsverzug aufgeschrieben werden. Jedoch müssen Sie sich in der Zeit verfügbar am Arbeitsplatz aufhalten. Wenn Sie über die Situation mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung erzielen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
hätte auch eine Frage zum Thema ,,Minusstunden“ wir werden nach dem TvÖD bezahlt- haben eine 6 Tage Woche. Für Nachtbereitschaften werden 2 Std. in der Nacht angerechnet. Ich habe ein Vertrag mit 40 Std. in der Woche. Jeden Tag bin ich bei der Arbeit, aber komme nicht auf meine Stunden, sowie jeder andere Mitarbeiter bei uns. Jetzt wird noch eine Vollzeitkraft eingestellt. Unsere Vorgesetzte möchte dazu keine Stellung nehmen:(
Fast keinen freien Tag und trotzdem Minusstunden ! Was sollen/ können wir machen?
Danke für eure Antworten/ Ideen-
Hallo Sabine,
die Größe der Belegschaft und die Arbeitsauslastung sind Themen für einen Betriebsrat. Eine ständige Abweichung von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ist nicht rechtens. Wenn der Arbeitgeber sich weigert zu reagieren, sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe im September eine Arbeit in einem neu gebauten Hotel angefangen. Da unsere Arbeitsplätze noch nicht existierten und alles noch halbe Baustelle war, mussten wir im ganzen Monat September Reinigungsarbeiten machen. Wir waren nur stundenweise beschäftigt obwohl wir gern unsere 39 Stunden in der Woche laut Arbeitsvertrag gearbeitet hätten. Das heißt es entstanden Minusstunden. Wenn ich jetzt meinen Arbeitsvertrag kündigen will, was mache ich wegen der Minusstunden, muss ich diese nacharbeiten obwohl ich nichts dafür kann. Ich versuche ja schon durch Mehrarbeit diese Minusstunden zu reduzieren.
Hallo Karin,
in Ihrem Fall scheint ein Anwalt für Arbeitsrecht der passende Ansprechpartner zu sein. Wenn von der vertraglich vereinbarten Tätigkeit abgewichen wird, kann das einen wichtigen Kündigungsgrund bedeuten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Mein Arbeitgeber hat einen Gesundheitstag angeordnet, an welchem wir uns mit Möglichkeiten der Gesunderhaltung beschäftigen. Nun sind zwei Berufsgruppen beteiligt. Werkdienst und allgemeiner Vollzugsdienst. Bei keiner dieser beiden Gruppen wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Nun, ist der Gesundheitstag so geplant, dass der Werkdienst an diesem Tag Minusstunden machen würde (ca. 30 Minuten pro Beamten). Der Allgemeine Vollzugsdienst hat an dem Tag generell eine kürzere Sollarbeitszeit, so dass er keine Minusstunden aufbaut. Kann der Arbeitgeber wirklich anordnen das der Werkdienst an diesem Tag Minusstunden macht?
Hallo Jens K.,
wie im Ratgeber erläutert kann der Arbeitgeber nicht die Nacharbeitung von Minusstunden verlangen, wenn diese durch ihn selbst verursacht wurden. Dies gilt aber nur, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Ohne ein Arbeitszeitkonto können auch keine Minusstunden angerechnet werden, egal wie sie verursacht wurden.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo
Ich möchte mein Job kündigen,firstgerecht kündigen.Da in den letzten Monaten kaum arbeit da war und der Chef uns immer nach Hause geschickt hat,habe ich nun Minusstunden.
Darf mein Chef mir diese Minusstunden vom Gehalt abziehen oder muss ich so lang da bleiben bis die Stunden auf 0 sind?
Hallo Marco,
vom Arbeitnehmer nicht-selbstverschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Die Öffnungszeiten wurden verkürzt und der Personaleinsatz durch unseren Vorgesetzten funktioniert nicht. Eine Teilzeit-Kollegin häuft Überstunden an (durch falsche Einsatzplanung) und ich Minusstunden. Allein wegen der generellen Öffnungszeiten und auch immer wieder vorkommenden spontanen Kürzung der ÖZ bin ich gezwungen, jede Woche 2 bis 10 Minusstunden anzuhäufen. Das summiert sich natürlich. Allein wenn jemand krank ist und ich einspringe, kann ich diese verringern. Dann muss ich allerdings bis zu 8 Tage am Stück durcharbeiten. Ich hab schon mehrfach darauf hingewiesen, dass mir das nicht gefällt, dass ich jede Woche Minusstunden machen MUSS. Aber es wird ignoriert.
Hallo Lars,
vom Arbeitnehmer nicht-selbstverschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Arbeitszeitkonto existiert. Streitet der Arbeitgeber ab, die Minusstunden (durch falsche Planung) selbst verschuldet zu haben, empfiehlt es sich, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo,
Ich habe zum 2.11 die stelle kurzfristig gewechselt – da der Standort an dem ich eingeplant war noch eine Baustelle war wurde mir gesagt dass ich solange an einem anderen Standort eingelernt werde. Ich war damit einverstanden. Nun hat mein Arbeitgeber 1 1/2 Wochen benötigt um mir einen Standort zu nennen. Ich habe täglich angerufen und gefragt wo ich zum arbeiten bzw einlernen hin muss- ich wurde aber immr vertröstet und solle mich am nächsten Tag nochmal melden. Nun habe ich festgestellt dass mir dafür minusstunden eingetragen wurden. Wie kann ich das ansprechen ohne direkt auf die Füße zu treten da ich ja erst seit kurzem bei der stelle begonnen habe und es mir dort sonst sehr gut gefällt.
Danke schon mal für die Antwort
Hallo Lisa,
vom Arbeitnehmer nicht-verschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitszeitkonto besteht. Wenden Sie sich an die Personalabteilung, um die Angelegenheit zu klären. Bei Fragen im Einzelfall, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo ich arbeite als Verkäuferin mit einem Teilzeitarbeitsvertrag (bin nun schon 11 Jahre dort)
Die Regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit beträgt im durchschnitt 22,5 Stunden(4 und 5 Sichten im Wechsel) die erstrecken sich auf die tage von Montag bis Samstag.
Nach dieser Stundenzahl richtet sich die Vergütung.
Die Tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den Öffnungszeiten und der Einteilung der Schichten.
Das Unternehmen ist berechtigt,eine anderweitige Verteilung der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von 2 Tagen im Voraus vorzunehmen .
Die Arbeitszeit kann aus betrieblichen Gründen auf mehrere Wochen zwischen 18 und 27 Stunden pro Woche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ungleichmäßig verteilt werden.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet,bei Einhaltung einer Vorherigen Ankündigungsfrist von mindestens 3 Tagen maximal 10 Überstunden pro Woche zu leisten.
Mehr-oder Minder-arbeit in den einzelnen Monaten wird in ein,für den Mitarbeiter geführtes Arbeitszeitkonto eingestellt und wird bis zum Jahresende ausgeglichen.
Saldierungszeiträume sind jeweils die Zeiträume vom 01.01 bis 30.06 und vom 01.07 bis 31.12 des jeweiligen Jahres.
Rumpfzeiträume werden anteilig berechnet.
Abzugeltende Mehrarbeit wird ein Stundenlohn in Höhe von 7,60 Euro vergütet.
1. Die Ankündigungsfrist von 2 Tagen wegen der Arbeitszeit Verteilung wird nicht gemacht
(Wir wollen unsere Stundenzahl erreichen und werden oft nicht so eingeteilt das wir sie bekommen bzw erreichen können)
2.Die Ankündigungsfrist von 3 Tagen wegen der Überstunden wird nicht gemacht(wir machen meistens von uns aus Überstunden)
3.Wir hatten eine Monatliche Stunden-zeit von 97 Stunden zu erreichen
was wir ohne unserem Verschulden öfter nicht erreichen konnten:
Entweder war ein Feiertag dabei oder wir wurden nicht so eingeteilt das wir sie erreichen konnten
( aber dennoch haben wir sie auch geschafft mit den berechneten 4,5 und 5 Stunden in der Woche).
4. Ab 2017 müssen wir nun im Monat nur noch 96 Stunden erreichen
und Seltsamerweise schaffen wir es nun ohne Überstunden gar nicht mehr so recht, sie zu bekommen obwohl wir nun 1 Stunde weniger benötigen.
Was wir alle nicht so ganz verstehen.
Nun meine Fragen:
Kann Der Chef die Minus Stunden nun wirklich von unseren Überstunden abziehen?
Darf Er auch von den Vorangegangen Monaten Die Minusstunden mit einbeziehen
bzw abziehen von unseren Überstunden?
Gibt es eine Ablaufzeit für Minusstunden
bzw das sie zum Beispiel nach einer Zeit Verfallen sind wenn ja, nach welcher Zeit bzw Frist sind sie Verfallen)?
Im Vertrag steht das Die Überstunden mit 7.60 Euro(was unser damaliger Stundenlohn war) berechnet werden,
Ist dies Fakt bzw. stehen die 7,60 Euro fest da es im Vertrag steht oder kann es sein das es nun nach dem neuen Stundenlohn berechnet wird ( 8,84 Euro)?
Er möchte nun Die anderen Minusstunden von den Vorangegangenen Monaten von unseren Überstunden abziehen ( da nun seid November zwei Kolleginnen fehlen) machen wir von uns aus diese Überstunden
und für die Minusstunden waren wir selbst nicht verantwortlich
Wir wollten immer auf unsere Stunden kommen.
Wie verhält es sich in dieser Situation bzw. wie wird es berechnet
was ist erlaubt?
Letzte Frage zwecks meines Urlaubes:
Ich habe noch 4 Tage Urlaub übrig,
da nun 2 Kolleginnen fehlen fragte ich ob ich sie Ausgezahlt haben kann
Wie wird das Gerechnet bzw. Berechnet?
Was für eine Summe muss ich bei den Urlaubstagen rechnen?
Dankeschön
Mit Freundlichen Grüßen
S.W.
Hallo Sabine,
sofern ein Arbeitszeitkonto existiert, dürfen in der Regel vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden nicht angerechnet werden.
Der neue Mindestlohn von 8,84 Euro muss spätestens zum 1.Januar 2018 umgesetzt werden. Bis zum 31.12.2017 herrscht noch eine Übergangsregelung.
Was Ihren Urlaubsanspruch und die Auszahlung von Urlaubstagen angeht, kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Das Arbeitsvertrag.org-Team.
wir haben seit januar 2017 ein neuen arbeitsvertrg unterschrieben.
montl. 160Std. 8std ohne pause, bei 9,25€ (20AT)
da es im hotelwesen kein sonn und feiertag gibt, sind auch diese tage im dienstplan einbezogen.
arbeit muß ja gemacht werden-
da ist es gebe das wir über die 160std. drüber kommen.
Beisp.: 160std. soll – stemelkarte: 174std ist, pausen abgezogen, währe mehrarbeit: 14std.
aber: es werden einfach die soll std. auf 176 also 22AT erhöht (ohne gegenseitiger absprache) und schon ergibt es ein minus von 2std.
wiederholtem mündlichen widerspruch wurde zur erklärung gegeben .es ist zu richtig es muß zusein
unsere rechnung ergibt stand 11.2017 , 115 std .die der firma 10,2std.plus
was währe ihr rat wie vehalte wir uns weite das jahr geht zu ende,
mfg.
wolfgangchris
Hallo Wolfgangchris,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen. Prinzipiell muss eine Erhöhung der Arbeitstage vertraglich festgehalten werden, eine Erhöhung ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer ist in der Regel nicht zulässig. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
wir haben seit januar 2017 ein neuen arbeitsvertrg unterschrieben.
montl. 160Std. 8std ohne pause, bei 9,25€ (20AT)
da es im hotelwesen kein sonn und feiertag gibt, sind auch diese tage im dienstplan einbezogen.
arbeit muß ja gemacht werden-
da ist es gebe das wir über die 160std. drüber kommen.
Beisp.: 160std. soll – stemelkarte: 174std ist, pausen abgezogen, währe mehrarbeit: 14std.
aber: es werden einfach die soll std. auf 176 also 22AT erhöht (ohne gegenseitiger absprache) und schon ergibt es ein minus von 2std.
wiederholtem mündlichen widerspruch wurde zur erklärung gegeben .es ist zu richtig es muß zusein
unsere rechnung ergibt stand 11.2017 , 115 std .die der firma 10,2std.plus
was währe ihr rat wie vehalte wir uns weite das jahr geht zu ende,
mfg.
wolfgangchris
Hallo Wolfgang,
wir dürfen Ihnen hier leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Das Arbeitsvertrag.org-Team
Hallo,
Zu mir ich arbeite seit 4 Jahr neben meinem Studium in einem Betrieb auf 450 Euro Basis mit einem Stundenlohn von 12 Euro pro Stunde. Ich habe in der Regel mindestens 8 Stunden in der Woche gearbeitet.
Nun hat mir mein Arbeitgeber gesagt er bräuchte meine Arbeit nicht und das schon in der zweiten Woche in folge ( Obwohl ich immer zur Verfügung stand). Mein Gehalt ist dementsprechend geschrumpft. Ich bin aber finanziell darauf angewiesen.
Was kann ich nun tun ? Habe ich einen Anspruch auf Vergütung? Habe ich die Möglickeit eine andere Stelle zu suchen ohne sein Einverständnis? Oder gar ein Kündigungsgrund?
Hallo JW,
da Ihr Arbeitgeber die Minusstunden selbst verursacht hat, indem er Ihnen nicht genügend Arbeit gegeben hat, sollte er die fehlende Arbeitsstunden üblicherweise nicht verrechnen dürfen. In der Regel sollten Sie also einen Anspruch auf die Vergütung Ihrer normalerweise abgeleisteten Arbeitszeit haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob das für Ihren Fall zutrifft.
Lohnrückstand kann als Kündigungsgrund angegeben werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe nun Probe Tage in einer Schule als Reinigungskraft gemacht und würde sowohl diese Stelle wie auch die im nebenliegenden Kindergarten bekommen. Es hieß zu mir das durch die Ferien in der Schule ich ein Minus von 10 Wochen hätte, und im kiga von 4 Wochen . Nun sagte man mir auch das dass dann mit dem Lohn verrechnet wird . Einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht . Ist das richtig so ?? Danke schonmal für die Antwort,
Sabine
Hallo Sabine,
die Verrechnung von Minusstunden bei Feiertagen oder Ferien ist rechtlich etwas komplizierter. Wir empfehlen Ihnen den Arbeitsvertrag einem Anwalt vorzulegen, bevor sie diesen unterschreiben.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ihr arbeite privat als Betreuungskraft.
Nun ist es so ,dass meine Patientin ins Krankenhaus muss. Muss ich die fehlenden Tage dann nacharbeiten?
Dann ist es noch so ,dass ,seitdem dieZeitumstellung ist sie sehr früh ins Bett geht undich die 40 Std Woche gar nicht erfülle . Muss ich die Zeit nacharbeiten, obwohl ich nach Hause geschickt werde?! Zeitkonto besteht…
LG
Ihr arbeite privat als Betreuungskraft.
Nun ist es so ,dass meine Patientin ins Krankenhaus muss. Muss ich die fehlenden Tage dann nacharbeiten?
Dann ist es noch so ,dass ,seitdem dieZeitumstellung ist sie sehr früh ins Bett geht undich die 40 Std Woche gar nicht erfülle . Muss ich die Zeit nacharbeiten, obwohl ich nach Hause geschickt werde?! Zeitkonto besteht…
LG
Schönen guten Tag,
bei mir in der Firma wird es so gehandhabt das 3 std. wöchentlich als Überstunden mit eingerechnet sind.
Sollte ich also in einer Woche 2 std. mehr arbeiten ist das mit meinem Brutto abgegolten. Das verstehe ich ja noch. Allerdings sagt mir mein Arbeitgeber jetzt das wenn ich beispielsweise Freitags 20 min früher gehe, diese 20 min dann nächste Woche nur ausgleichen kann, wenn ich 3 std und 20 min in dieser Woche länger bleibe, weil ja erst ab 3 std. meine Zeit angerechnet wird. Wenn ich die Zeit in der selben Woche ausgleiche, geht das wohl ohne das ich erst 3 std. länger bleibe.
Kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Freundliche Grüße
Dennis
Hallo Dennis,
ob dies rechtlich korrekt ist, hängt aber in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wie sind denn die Einzelheiten zum Thema Überstunden darin formuliert? Sollte es eine Klausel darin geben, die die Überstunden so regelt, wie das von Ihnen beschrieben wurde, sollten Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Bei uns in der Firma sind Minusstunden an der Tagesordnung. Es wurde nicht von wegen Arbeitszeitkonto vereinbart, dieses wird einfach so geführt (ohne Nachfrage bzw. Zustimmung der AN)
Die Minusstunden kommen zu Satnde, weil die AN zu wenige Stunden im Dienstplan stehen haben (angeblich, um doppelte Besetzung während nicht lohnenswerter Schichten zu vermeiden).
Das ist doch dann aber nicht das Problem von uns AN, oder? Wir würden ja die Stunden arbeiten, die im AV vereinbart wurden. Es ist auch keine flexible AZ vereinbart.
Müssen wir uns diese Minusstunden auf Dauer gefallen lassen?
Hallo Sigrid,
grundsätzlich liegt das Wirtschaftsrisiko bei zu wenig Arbeit beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer. Das heißt, Minusstunden dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag…ich mache eine Nebenberufliche Ausbildung zum Heilerziehungspfleger…,bin kurz vor dem Abschluss und bekomme eine Entgeldfortzahlung (Ich erhalte meinen Gehalt und erhalöte für jeden 2ten Schultag 8 Minusstunden…) nachdem ich nun mittlerweile über 160 Minusstunden angesammelt habe und trotzdem mehr Gehalt forderte, wurde mir angeboten Monatlich von meinen Minusstunden 10h abzuziehen. Dies soll laut meiner Vorgesetzten einer Gehaltserhöhung entsprechen…Nach ablauf der Ausbildung muss ich mich 3 Jahre an meinen Arbeitgeber binden oder eine Summe,die der Arbeitgeber berechnet hat zu monatlich 1/36 zurückzahlen…Ist es A: Rechtens das mir so viele Minusstunden angerechnet werden ( über einen Zeitraum von ca 2,5 Jahren) B: da ich durch einen Arbeitsunfall zwischenzeitlich mein Gehalt von der BG bekommen habe, dass mir die volle vom Arbeitgeber berechnete Summe in Rechnung gestellt wird? oder müssen hierbei Zeiten die durch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft bezahlt wurden abgerechnet werden?? C: kann mir mein Arbeitgeber wegen der Minusstunden das Gehalt kürzen?? Danke für Ihre Hilfe!!
Hallo ALEXA,
hier handelt es sich um einen sehr spezifischen Fall, bei der die Einsicht in alle Details der Vereinbarung notwendig wäre. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser klärt Sie über die Rechtslage in Ihrem Fall auf und berät Sie über Ihre Möglichkeiten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe zum Ende der Monats gekündigt und noch „30“ minusTAGE
Ich habe meine Stunden aber ab Januar zusammen gerechnet und habe eigendlich 110 Überstunden.
Jetzt will mein Arbeitgeber mein Gehalt wohl kürzen bzw. Gar nicht bezahlen.
Zudem soll mir auch kein Frei mehr zustehen. Was könnte ich da machen ? Unsere Regelung ist wenn ich satt 2 mal 3 Tage in der Woche frei habe, weil nichts los ist bekomme ich einen minustag. Arbeite ich aber den Freitag statt 9 meinetwegen 13 Stunden, interessiert das keinen.
Ich habe keinen Arbeitsvertrag wo das geregelt ist, bin aber seit 2 Jahren hier.
Ich danke schon mal für die Hilfe.
Hallo Lea,
da Sie keinen Arbeitsvertrag haben, ist auch der Sachverhalt komplizierter. Es wäre ratsam einen Anwalt zu fragen. Wichtig wäre auch, ob ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist oder nicht.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Mein Chef plant absichtlich Minusstunden ein, wenn zum Beispiel Inventur vor der Tür steht. Es heißt, es kann sein das wir dann Überstunden machen.
Darf er das? Wir hatten letztes Jahr schon einmal so eine Situation.
Außerdem wurde ich am Anfang meines Arbeitsvertrages jede Woche zu wenig eingeteilt. Das musste ich alles nachholen. Die Planschteiberin hat es nicht auf den Schirm bekommen.
Das war aber nicht meine Schuld…
Auch haben wir an Feiertagen Minusstunden bekommen.
Viele Grüße Nina
Hallo Nina,
Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich arbeite in einer 35 Stunden Woche in der Psychiatrie, Früh und Spätdienst, nun soll ich an meinem freien Sonntag in die Schlafbereitschaft gehen, muss dadurch an meinem regulären Arbeitstag am Montag frei machen. Dadurch entstehen mir 3 Minusstunden, ist das rechtens?
Hallo Bärbel,
der Arbeitgeber kann durchaus die Schichtpläne ändern. Ergeben sich hier unverschuldet Minusstunden, sind diese in der Regel nicht anzurechnen, sofern ein Arbeitszeitkonto geführt wird.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
Wir haben derzeit Betriebsferien. Und ich habe mich gekündigt. Meine Chefin will meine Minusstunden abrechnen,die ich in der Betriebsferien gesammelt habe. Kann sie das wirklich machen? Es ist ja nicht mein Schuld dass ich da nicht arbeiten konnte! Wir hatten ja geschlossen. Außerdem wenn es möglich ist, muss denn netto oder brutto zurückzahlen. Also wenn ich denn jetzt 7 Minustage habe (8 Stunde pro Tag 10,47 euro brutti/ stunde) muss ich dann 587 euro zurückzahlen? Ich finde es unkorrekt.
Lg Gabriella
Hallo Gabriella,
zunächst kommt es darauf an, wie der angeordnete Betriebsurlaub im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist im Arbeitsvertrag eine Klausel für angeordnete Betriebsferien enthalten? Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Schönen guten Tag,
Ich bin derzeit in einem Unternehmen mit Schichtarbeit angestellt. Ich wurde nun vom Stellenanteil aufgestuft, damit meine Kollegen ihre Überstunden abbauen können. Ich habe nun jede verfügbare Schicht übernommen, konnte aber meine Sollstunden nicht vollständig erfüllen, weil nicht ausreichend Schichten frei waren. Folglich habe ich unweigerlich Minusstunden angesammelt. Zudem soll ich nun an anderer Stelle in dem Betrieb weiter beschäftigt werden und ich bekomme dabei einen neuen Arbeitsvertrag und theoretisch sogar einen neuen Arbeitgeber. Nehme ich dann diese Minusstunden dann mit? Muss ich mir die Minusstunden überhaupt zurechnen lassen?
Hallo Jasmin,
da wir die genauen Inhalte Ihres Arbeitsvertrages nicht kennen, können wir Ihr Anliegen nur teilweise beantworten. Minusstunden, die Sie nicht selbst verschuldet haben, sondern durch einen Mangel an Arbeit angefallen sind, sollten in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist hier ein Zeitarbeitskonto. Wie es sich bei einem Stellenwechsel innerhalb eines Betriebes verhält, kann Ihnen in diesem Fall nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
bei uns haben einige Kollegen einen AV mit 80 h Regelarbeitszeit im Monat. Die Beschäftigung schwankt im Sommer mehr / im Winter weniger Arbeit. Dafür gibt es lt. AV ein Arbeitszeitkonto -30/ +180 h. Nun kommen wir durch die geringe Arbeit nicht mal dazu 40 h real zu arbeiten und unsere Betriebsleiterin hätte gesagt ( Hörensagen von Kollegen) die Firma zahlt nur die real geleisteten Stunden. Das wäre natürlich der absolute Wahnsinn und ich persönlich sehe das nicht so,da dies nirgendwo geschrieben steht. Auch nicht im Tarifvertrag. Könnt ihr meine Vermutung bestätigen, habe da euren Beitrag über Minusstunden gelesen oder sollten wir sicherheitshalber einen Anwalt zu Rate ziehen. Unser Betriebsrat ist genauso schlau wie ich.
Hallo Andreas,
der Betriebsrat sollte eigentlich die Antwort darauf haben. In der Regel dürfen nicht-selbstverschuldete Minusstunden nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation zu klären und zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich hätte da ne Frage.
Ich habe im November 2017 eine neue Stelle im Einzelhandel angefangen. Es gilt kein Tarifvertrag. In meinem Arbeitsvertrag steht, ich habe eine 6 Tage Woche mit 40 Stunden. Gemittelt wird das mit 6 Stunden 40 Minuten am Tag. Da ich jeden Samstag arbeite, habe ich jeden Mittwoch frei. Die gemittelten Stunden und der freie Tag sind nicht im Vertrag geregelt. Wir haben eine Stechuhr mit Fingerabdruck. Trotzdem kommt es immer wieder vor dass ich mich morgens einsteche und zb plus 2.30 St. Drauf habe und abends minus 10 St. Gerade heute war der Fall. Ich war am Freitag und Samstag krank geschrieben. Mit AU und unverschuldet. Mir wurden jetzt für Fr und Sa je 0 Stunden zugeschrieben. Also je minus 6.40 St. Deswegen habe ich jetzt minusstunden. Genauso verhält es sich mit dem Urlaub. Ich bekomme aber ein festes Gehalt. Das ist nicht zulässig, oder? Außerdem haben wir folgende Öffnungszeiten: Mo bis Fr 10 bis 12und 13 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr. Trotzdem wird mir samstags eine halbe Stunde Pause abgezogen, wie wochentags obwohl ich keine mache. Ist das Ok? Ich muss ja eh schon die 4 Tage die Woche eine Stunde früher anfangen um überhaupt auf die 40 Stunden zu kommen. Aber die halbe Stunde muss ich dann ja auch noch länger machen jede Woche.
Ich bitte um Antwort
Danke
Hallo Anna,
bei einer Arbeitsunfähigkeiten sollten in der Regel keine Minusstunden angerechnet werden, vor allem dann nicht, wenn ein Attest vorliegt. Zu den Ruhepausen ist zu sagen, dass ab einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden eine Ruhepause gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese müssen Sie wahrnehmen und diese wird auch nicht als Arbeitszeit angesehen. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe da einmal eine frage,ich bin Kraftfahrer und wir haben in unserer Firma ein Arbeitszeitkonto,das heißt morgends anmelden, bei Feierabend abmelden.
Ich habe in meiner Firma gekündigt und leiste noch die letzten 3 Wochen der Kündigungsfrist ab und gehe dann in den vorzeitigen Ruhestand mit 63 Jahren.
Mein Fuhrparkleiter hat mir heute gesagt ich solle schauen,dass ich meine Minusstunden , im Moment sind es 7 , abbauen soll,da mein Arbeitgeber mir sonst hierfür Urlaub abziehen würde !
wir fahren montags – donnerstags 2 touren und freitags aber nur eine Tour wo automatisch Minusstunden anfallen ! ich versuche nun diese Minusstunden abzubauen,was mir aber in den 3 Wochen leider nicht gelingen wird,montag – donnerstag ein paar abgebaut und freitags kommen wieder dazu,also kann ich diese unmöglich abbauen !
Meine frage,darf mein Arbeitgeber mir dann ganz einfach so diese minusstunden von meinem Urlaub abziehen , wäre dies rechtlich haltbar ? ich bedanke mich schonmal im voraus für ihre antwort
mit freundlichen Grüßen
Harald
Hallo Harald,
in der Regel darf ein Arbeitgeber nur dann Minusstunden einfordern, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Kamen diese unverschuldet zustande, sollten sie in der Regel nicht dem Arbeitnehmer angerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite als Kundenbetreuer von Mo – Sa, wobei wir einen „Sperrtag“ pro Woche haben. d.h. Vertraglich ist es eine 6 Tage Woche, effektiv eine 5 Tage Woche. Wir bekommen bei einem Krankheitstag Minusstunden, da der Arbeitgeber 6 Tage a 6,72h rechnet. Effektiv sind es jedoch 5 Tage a 8,5 Stunden
Wenn ich also krankgemeldet bin, werden nicht 8,5 Stunden berechnet, sondern 6,72h = -1,78 Minusstunden. Dies fiel mir erst auf, als ich meine Zeitnachweise geprüft habe. Das selbe wurde auch für Feiertage berechnet.
Ist das rechtens? Ich kann ja nichts dafür wenn ich krank werde. Ich müsste theoretisch ganze 6 Tage „krank machen“ um kein minus zu machen.. ob das eine sinnvolle Regelung ist wage ich zu bezweifeln.
Hallo Luis,
wir raten Ihnen dringend, Ihren Arbeitsvertrag einem Anwalt vorzulegen. In der Regel sollten Krankheitstage (Arbeitsunfähigkeit), vor allem bei Vorlage eines Attests, nicht angerechnet werden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,ich habe da noch vergessen zu erwähnen,dass mit uns keinerlei Vereinbarung oder Zustimmung von uns vom AG eigeholt wurden, AZ Konto wird einfach so geführt !!
MfG.
Harald
Hallo Harald,
es ist durchaus üblich ein Arbeitszeitkonto zu führen. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Einführung eines solchen nicht rechtens war, sollten Sie dies mit einem Anwalt besprechen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo Alle,
ich arbeite derzeit auf 450€ Basis als Ergotherapeutin. Als Vertrag bekam ich lediglich die Erläuterung für den Arbeitgeber zum Stammblatt für geringfügige Beschäftigung. Noch vor 4 Monaten wurde mir ab März 2018 eine Vollzeitstelle in Aussicht gestellt (Mündlich via Sprachmemo verienbart). Nun war meine Chefin schwanger und hat sich zunehmend aus der Praxis gezogen. Aus welchen Gründen auch immer ist sie (bis heute) seit zwei Monaten nicht dazu in der Lage, auf meine Nachrichten oder Telefonanrufe einzugehen. Ich bin ihr also mehrfach wegen meines zukünftigen Arbeitsvertrages „hinterher gelaufen“, ohne Erfolg. Gestern sagte eine Kollegin (Nebenbei mit meiner Chefin verwand), dass sie mir die Vollzeitstelle (die eigentlich in 3 Wochen beginnen soll) nicht mehr geben können, weil keine Nachfrage besteht. Natürlich schaue ich mich jetzt anderweitig um, sodass ich meine 450€-Beschäftigung bestenfalls zum Monatsende beenden kann. Nun fordert unsere Sprechstundenhilfe, dass ich meine Minusstunden (ca 60 Std.) noch abarbeiten soll. Das würde aber bedeuten, dass ich knapp 2 Monate (bei einem Std-Lohn von 13,15€) ohne Gehalt arbeiten würde. Ich sagte ihr, dass ich das zeitlich und finanziell nicht stemmen kann weil ich ja ab März feste mit einem Brutto-Lohn von ca 2500€ gerechnet habe. Ich musste nun so vieles wieder umschmeißen, wie bspw. Urlaub stornieren, mir Geld leihen, weil mein Auto zur Werkstatt muss etc pp (Klar, warum plane ich auch mit Geld was ich nicht habe, selbst schuld) aber muss ich die Minusstunden abarbeiten bzw. auszahlen? Vertraglich haben wir nichts vereinbart & dass ich nicht genügend Klienten hatte, um auf meine Stundenanzahl zu kommen ist ja auch nicht mein Problem, sonder das Risiko des Arbeitgebers (so wie ich das hier richtig gelesen hab).
Danke im Voraus & entschuldigen Sie den Roman
Hallo Jana,
das hängt ganz von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Gibt es ein Arbeitszeitkonto? Wurde eine bestimmte (Mindest-) Wochenarbeitszeit festgelegt?
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen
Folgendes problem hatte eine vollzeitstelle mit festgehalt (wurde drei monate bevor ich gegangen bin geändert von stunden abrechnung zum festgehalt) nun hatte ich bis einschliesslich dezember gut 90 überstunden plus 8 tage rest urlaub hatte dann mit der buchhaltung abgemacht das ich 2 wochen überstunden frei mach und denn rest der zeit urlaub nehme. Nun stellt sich herraus das ich angeblich 20 minus stunden hätte welche sie mir dann von meinem lohn abgezogen haben. Wie kann das sein ? ( 8.1 war mein letzter tag in der firma hatte mir sogar die buchhaltung vorgeschlagen… ) dürfen die mir so in denn karren fahren obwohl ich ihnnen mit meinem überstunden eigentlich noch entgegen gekommen bin? Es gab nie ein gespräch das die minus stunden abgezogen werden geschweige überhaupt das ich auf einmal minus stunden durch mein frühes gehen entstehen…
Hallo Stefan,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Eine genauere Einsicht in Ihren Arbeitsvertrag wäre notwendig Ihr Anliegen zu klären, dies kann aber nur ein Anwalt machen. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo und ein schönen guten Abend ich arbeite mit 22,5 Stunden die Woche im Kindergarten als Hauswirtschafterin zur Zeit habe ich noch Plusstunden da der Kindergarten beziehungsweise die Erzieherin oft Team Tage haben fällt der normale Kindergarten aus, es werden auch kein Essen benötigt d.h. jedes Mal wenn die Erzieherinnen einen Teamtag haben müssen wir Hauswirtschafts Kräfte Überstunden abbauen das sind 4,5 Stunden an jedem teamtag. Leider habe ich nur noch 4,5 Überstunden ind es gibt in diesen Quartal gibt es noch insgesamt 4 Teamtage Das ingesamt 18 Minusstunde die zustande kommen – abzüglich den 4,5 plus Stunden habe ich Ende März 13,5 Minusstunden
Es besteht ein Arbeitzeitkonto . Ist das rechtens ? Ich weiß auch nicht wie ich Von diesen Minusstunden weg, da es im Kindergarten kaum Möglichkeiten gibt plus Stunden aufzubauen um einen Ausgleich herzustellen.
Hallo Amelie,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen deshalb sich an einen Anwalt zu wenden, nur der kann Ihnen sagen, ob das so rechtens ist.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich bin als Azubi in der Gebäudereinigung tätig.
Habe aus dem Vorjahr nun einige Überstunden mitgenommen. Da wir in der Winter Session weniger zu tun haben, hatte ich jetzt einige Tage wo ich anstelle von Tariflich erlaubten 7,9 std schon nach 6,5 stunden zu hause war. Ich soll jetzt urplötzlich meine angesammelten Überstunden abrechnen von den Tagen wo ich früher zu Hause war.
Ich bin der Meinung das es nicht rechtens ist. Wenn meine FIrma mich nicht 7,9 std beschäftigen kann, können sie nicht verlangen das ich meine, eigentlich nicht erlaubten geleisteten Überstunden, abziehen dürfen. In meinem Vertrag steht das diese Überstunden entweder entgeltlich oder in Freizeit umgewandelt werden müssen.
Wer hat hier recht?! & was soll ich am besten machen?
Hallo Sandra,
in der Regel ist für die Anrechnung von Über- oder Minusstunden ein Arbeitszeitkonto Voraussetzung. Ob die Anrechnung in Ihrem Fall rechtens ist, kann allerdings nur ein Anwalt beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
vor meinem gesetzlichen Mutterschutz haben sich wenige Minusstunden angesammelt. Ich bin angelehnt an den öffentlichen Dienst mit Gleitzeitregelung beschäftigt. Darf mein Arbeitgeber mir die Minusstunden vom Gehalt abziehen, auch wenn ich nach der Elternzeit dort wieder beschäftigt sein werde?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Jule,
in der Regel kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen, sofern der Arbeitnehmer sie selbst verschuldet hat. Ist stattdessen der Arbeitgeber für die Minusstunden verantwortlich, kann er keinen Lohnabzug vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Der Geschäftsführer unserer Firma hat über unseren Vorgesetzten angeordnet,
dass wir Gleitzeitanträge für unser Stundenkonto ausfüllen und Minusstunden aufbauen sollen (4 Tage).
Der Vorgesetzte hat die Anweisung via Telefon vermittelt. Ich habe die Aufforderung in der Beschreibung des Gleitzeitantrags schriftlich fixiert und meinem Vorgesetzten geschrieben, dass ich die ganze Woche verfügbar bin.
Hallo .. die Kindergärtnerin meines Kindes rief die Tage 30min nach mein Dienst Beginn an ich solle mein Kind abholen da es gebrochen und Durchfall hatte .. ich bin dann sofort mit ihr nachhause gefahren. Den anderen Tag hab ich sie zur Oma gebracht da wir sehr viel zu tun haben bin ich garnicht zum Arzt um einen kinderkrankenschein zu holen … meine Frage was ist mit dem Tag wo ich um 9 Uhr gefahren bin da fehlen mir 4 std meinerarbeitszeit … sind das Minus std oder steht mir da im Monat was zu für solche Dinge mfg
Hallo Daniela,
halbe Krankheitstage sind immer wieder ein Problem in Unternehmen. Wie Ihr Betrieb dabei vorgeht, können Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Kollege hat etliche Minusstunden, da zu wenig arbeit in den Wintermonaten vorhanden war. Könnte mein Arbeitgeber die Minusstunden mit dem Urlaub verrechnen?
Hallo Caroline,
in der Regel bleibt der Urlaubsanspruch von Verrechnung unberührt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genauere Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich arbeite in einem gemeindlichen Träger. Wir haben einmal im Monat 4 Std. TeamSitzung. Wenn ich an diesem Tag krank werde so ist die Ansage dass mir diese 4 Stunden nicht angerechnet werden.
An zwei Tagen in der Woche arbeite ich 1/2 Std. weniger um die Überstunden vom Team abzubauen. Wie verhält sich nun das? Werden mir die Stunden die ich weniger arbeite dann bei Krankheit nicht angerechnet und habe bei Krankheit dann 1/2 Stunde mehr , da ich ja eine anderen Tagesarbeitszeit habe, genau wie an den Tagen an dem das Team satt findet.
Danke Gerdi
Hallo Gerdi,
bei Krankheit besteht das Recht auf Lohnfortzahlung, die Ansprüche ergeben sich aus den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Mein Vertrag wurde vom Arbeitgeber gekündigt und ich hatte noch über 50 Stunden minus. Vom Zeitkonto wird im Vertrag erwähnt mit Kurzarbeit. Überwiegend konnte ich nicht arbeiten weil die Maschine repariert werden musste. Und ein Paar Stunden weil kein Auftrag da war. Von meinem letzten Lohn wurden diese 50 Stunden abgezogen. Ist das so richtig? Weil ich auch nie dokumentiert habe warum ich früher nach Hause ging oder erst gar nicht zur Arbeit kam
Hallo Levent,
Minusstunden, die vom Arbeitgeber angeordnet wurden (z. B. geringe Auftragslage), dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
35h*4.333=151.67h/Monat
Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ
An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.
Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen „Wolf“ damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.
Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).
Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
Das ist alles extrem frustrierend.
Hallo Nadine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, den Tarifvertrag einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen. Nur der kann Ihnen verbindlich sagen, ob diese Regelung und Berechnung der Arbeitszeiten rechtlich in Ordnung ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
ich habe 5 Minusstunden angesammelt und hätte diese am Montag einarbeiten sollen, jedoch bin ich am Wochenende zuvor erkrankt, nun bin ich von Montag bis Mittwoch im Krankenstand gewesen. Meine Frage nun, sind diese 5 Minusstunden die ich am Montag hätte einarbeiten müssen noch durch den Krankenstand aufgehoben oder nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
Sera
Hallo Seratu,
unserer Kenntnis nach, lassen Sich Minusstunden nicht so einfach mit Tagen, in denen Sie krank waren, verrechnen. Im Einzelfall kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen: in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 24 Tage Jahresurlaub habe (anteilig für 2018 22, da ich erst im Februar dort neu angefangen habe).
Ich bin mit 84 Stunden Teilzeit (an unterschiedlichen Tagen in der Woche, jedoch mit tgl. 8 Stunden Arbeitszeit) im Monat beschäftigt mit einem Festgehalt.
Von den Kolleginnen wurde mir mitgeteilt, dass ich, wenn ich Urlab habe ins Minus komme, weil unser Urlaub nach dem Geldfaktor berechnet wird.
Nach einigen Recherchen im Bundesurlaubsgesetz bin ich der Ansicht, dass dies so nicht zulässig ist, zumal in meinem Arbeitsvertrag keinerlei Betriebsvereinbarungen dieser Art festgelegt sind.
Weiterhin „lese“ ich aus diesem Passus, dass es sich hierbei um die Wertigkeit meines Urlaubes handelt, wenn ich mir diesen ausbezahlen ließe ?
Ich würde mich über eine rasche Antwort Ihrerseit sehr freuen:
lieben Dank im Voraus für Ihre Bemühungen:
Hallo Moni,
der Geldfaktor (nach § 11 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)) bezieht sich auf das Urlaubsentgelt, nicht auf den Urlaubsanspruch. Ob es zulässig ist, dass Ihr Arbeitgeber bei Urlaub Minusstunden verrechnet, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe feste Arbeitszeiten, sammle aber jeden Monat ca. 50 Min. Minusstunden an da meine vertraglich vereinbarten Przente nicht ganz mit den Arbeitzeiten übereinstimmen. Letztes Jahr waren meine Stunden ausgeglichen da ich hin und wieder zusätzlich an einem Tag am Wochenende ( bei Veranstaltungen gearbeitet habe). Damals beim Vorstellungsgespräch wurde mir mündlich zugesichert das ich nur bei Veranstaltungen zusätzlich ab und zu arbeiten muß. Nun habe ich aus verschiedenen Gründen, durch mich und meinen AG verursachte Minusstunden. Meine Vorgesetzte möchte mich nun an Feiertagen als Auagleich für meine Überstunden einplanen ist dies zulässig?
Hallo Katrin,
es kommt auch darauf an, ob es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung bezüglich des Abbaus von Minusstunden gibt. Darüber hinaus sollten Minusstunden, die von Ihrem Arbeitgeber verursacht wurden, nicht Ihnen zu Lasten angerechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team
Ich arbeite Vollzeit mit einem 176 Std Vertrag in einer Tankstelle, aber unsere chef trägt mir sowie den anderen Vollzeitkräften nicht die 176 Std auf monatlich.
Im Vertrag steht drinne wir haben 176 Std zu arbeiten aber alle kommen schon seid Monaten nicht mehr daran.
Wir haben sie mehrmals drauf angesprochen aber leider sieht der Chef nichts ein und wir kommen trotzdem nicht auf die Stunden, wir werden dann mit Sätzen abgespeicht wie z.b „Dann müssen sie einspringen, wenn einer ausfällt wennn sie auf ihre stunden kommen wollen!“
Können wir auf unsere vertraglich festgelegten Std bestehen?
Eine zweite Frage ist wir sind 4 Vollzeitkräfte 3 von uns bekommen 12 Euro die Stunde und 1 nur 10 Euro die Stunde, kann mein Kollege auf Gerechtigkeit plädieren ,dass sein Lohn angepasst wird?
Hallo Denise,
eigentlich sollten für Sie keine Nachteile entstehen, wenn der Arbeitgeber Minusstunden anordnet. Wenn Sie ein festes Monatsgehalt vereinbart haben, müsste Ihr Chef dies ohne Abzüge zahlen. Anders ist es, wenn Sie auf Stundenbasis bezahlt werden.
Was das Gehalt Ihres Kollegen angeht: Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Der Arbeitgeber kann demnach Gehälter unterschiedlich vereinbaren mit den Mitarbeitern. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verdacht auf Diskriminierung besteht (bspw. wenn ein Muster im Verhalten des Arbeitgebers erkennbar ist, nach dem er bestimmte Personengruppen unterschiedlich bezahlt). Im Zweifelsfall sollte sich Ihr Kollege an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
35h*4.333=151.67h/Monat
Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ
An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.
Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen “Wolf” damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.
Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).
Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
Das ist alles extrem frustrierend.
Hallo Nadine,
eigentlich sollten für Sie durch Krankheit und Urlaub keine Minusstunden entstehen dürfen. Sie können sich überlegen, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden möchten, der Sie in Ihrer Situation besser beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Mir wurde anfangs ein falscher Saldo angezeigt. Ich hatte unerklärliche Überstunden. Natürlich habe ich diese abgebaut. Mein tatsächlicher Saldo war neutral. Weder minus noch plus. Nachdem ich abgebaut habe und gleichzeitig Minusstunden gemacht habe, wurde mir im Nachhinein gesagt dass das nicht mein richtiger Saldo sei. Nun habe ich Minusstunden. Was muss ich jetzt tun? Ist das meine Schuld ?
Hallo,
sofern der Arbeitgeber diese Minusstunden nicht angeordnet hat und diese nicht durch Krankheit oder Feiertag entstanden sind, müssen Sie diese in der Regel abbauen. Eventuell gibt es ein Ihrem Arbeitsvertrag Klauseln, die den Abbau der Minusstunden regeln.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite 40 Std die Woche in einem Tankstellenshop. Mein Vertrag ist mündlich abgeschlossen worden. Ich bekomme Festgehalt das auf diese Stunden basiert. (Es gibt da eine Formel). Nun ist etwas weniger in den frühen Morgenstunden los, und mein Chef will, dass ich eine halbe Stunde später anfange. Mein Vorschlag dafür eine halbe Stunde auch länger zu arbeiten lehnte er ab. Er möchte nicht zwei Kräfte bezahlen, wenn wenig los ist. Ich bin früh morgens alleine, ab acht Uhr sind wir zu zweit. Die zweite Kraft ist hauptsächlich für Buchhaltung und Bürotätgkeiten aber auch für die Tätigkeiten im Shop geplant. Somit komme ich nicht auf meine Stunden. Meine Frage, ist das überhaupt rechtens, dass er meine Stunden kürzt? Betriebsvereinbarungen oder Betriebsrat haben wir nicht.
Danke schon mal für die Antwort.
Hallo Rena,
wenn ein Festgehalt und feste Wochenarbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet dies einzuhalten. Sofern kein Stundenlohn vereinbart und entsprechend ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, kann der Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit nicht einfach verkürzen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, nur dieser kann Ihnen verbindlich sagen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält und welche Maßnahmen Sie hier ergreifen können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe einen Teilzeitvertrag mit 130 Std. im Schichtdienst mit Festgehalt und wöchtenlicher Arbeitszeit von 30 Std.. Ich kann nirgends in meinem Vertrag lesen, dass ich Mehr- bzw. Minderstunden leisten muss.
Nun hat unser Chef im Jahr 2017 angeordnet, dass künftig jeder mind. 2 Std. im Monat mehr arbeiten muss um Anspruch auf 1 Woche Freizeitausgleich zu haben.
Ich hatte nun im März 1 Woche Urlaub (6 Tage da Einzelhandel) und diese wurden mir nun mit 30 Minusstunden auf dem Zeitkonto eingebucht. Seit Jan. 2018 – jetzt wurde ich immer im Schichtplan mit weniger als 30 Std. eingeplant, so dass ich nie auf meine 130 Std. im Monat kam. Kollegen die mit 110 Std. angestellt sind, haben fast immer Plusstunden mit Ausnahmen.
Nun bin ich aktuell mit über 50 Minusstunden auf dem Zeitkonto unterwegs die ich gar nie ausgleichen kann da
1. Ich fast nie mit mind. 30 Std. in der Woche geplant werde
2. mein befristeter Vertrag im Mai ausläuft
Frage: Darf mein Chef dies einfach so anornden ohne meine Einwilligung und was passiert mit den Minusstunden wenn das Arbeitsverhältnis endet?
Hallo Anonym,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. In Ihrem Fall wäre es notwendig auch den Arbeitsvertrag genau zu kennen. Legen Sie diesem deshalb einem Anwalt zur Prüfung vor.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich arbeite als Vertretungskraft für eine Samtgemeinde und bin in verschiedenen Kindertagesstätten tätig. Meine vertragliche Arbeitszeit umfasst 30 Wochenstunden. Ich arbeite, wenn jemand krank ist oder Urlaub hat. Durch die Öffnungszeiten der Einrichtungen und den unterschiedlichen Arbeitszeiten der zu vertretenden Kollegen haben sich immer wieder Minusstunden angesammelt, weil ich entweder gar nicht angefordert wurde, da alle Kollegen da waren oder für zu wenig Stunden, da die zu vertretenden Kollegen nicht so lange Arbeitszeiten haben.
Nun werde ich auch zu Wochenenddiensten angefordert, zB für ein Sommerfest oder eine Ausstellung in der Samtgemeinde, muss also in meiner Freizeit arbeiten, obwohl alle Kollegen da sind. Begründung sind meine vielen Minusstunden. Ich schaffe es aber auch nicht, diese zeitnah abzubauben, da eben nicht genug Arbeit da ist.
Wie sieht es in diesem Fall aus? Dürfen hier Minusstunden angeschrieben werden?
Es gibt kein direktes Konto für Arbeitszeiten, nur eine Excel Tabelle, in die ich meine Einsätze eintrage und jeweils am Monatsende in der Verwaltung abgebe.
Es geht hier um zur Zeit angefallene 344 Minunsstunden.
MfG
Hallo P.H.,
in der Regel können Minusstunden und Überstunden nur angerechnet werden, wenn auch ein Arbeitszeitkonto existiert. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen raten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen. Zeigen Sie diesem Ihren Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin angestellter Busfahrer Linienverkehr.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Regelarbeitszeit von 168 Std im Monat festgeschrieben. Sonst gibt es keinerlei andere Regelung. Auch kein Arbeitszeitkonto.
Da wir zu unterschiedlichen Diensten eingeteilt werden komme ich nicht jeden Monat auf meine 168 Stunden.
d.H. Ich komme irgendwann in absehbarer Zeit in die sogenannten Minderstunden oder Minusstunden.
Da ich aber immer sehr fleißig war habe ich Überstunden angesammelt und selber bei der Abrechnung meiner Stunden diese Minusstunden regelmäßig über Jahre von meinen Überstunden abgezogen.
Jetzt lese ich das das nicht zulässig ist und ich das überhaupt nicht musste. Der Arbeitgeber hat mich diesbezüglich nicht aufgeklärt oder irgendwelche Einwände geäußert. (Ist ja auch verständlich da das zu seinem Vorteil war) Meine Frage:
Kann ich dies abgezogenen Stunden zurückverlangen und wenn ja wie lange der zurückliegende Monate oder Jahre?
Dank im Voraus für ihre Mühe!!
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo Willi,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht verbindlich sagen können, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Situation ergreifen können. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite im Schichtdienst. Frühschicht(6-14Uhr) mit anschließender Rufbereitschaft(14-6Uhr). Mein AG schickt mich 10Uhr nach Hause um mich später am Tag (22Uhr) in der Rufbereitschaft wieder zu holen.
Muss er mir die Stunden(10-14Uhr) bezahlen?
Hallo Brunhilde,
das kommt darauf an, ob es sich hier um Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst handelt. Rufbereitschaft zählt solange nicht zur Arbeitszeit, bis Sie vom Arbeitgeber „gerufen“ werden. Meist wird Rufbereitschaft nicht so vergütet wie die reguläre Arbeitszeit, da die Belastung hier eine andere ist. Wie diese Zeit vergütet wird, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag sind 42h pro Woche vereinbart. Der Dienstplan wird jedoch nur auf 40h die Woche geschrieben. Es fallen also 2 Minusstunden pro Woche an, die über das Jahr hinaus durch Mehrarbeit ausgeglichen werden sollen. Es existiert lediglich eine Überstundenliste, die manuell durch die vorgesetzten gepflegt wird. Die wöchentlichen Minusstunden werden nicht erfasst. Am ende des Jahres müssen halt 104 h Mehrarbeit eingetragen sein. Ich nehme an, dass die Vorgehensweise nicht richtig ist, oder?
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße
Sandy
Hallo Sandy,
in der Regel dürfen Minusstunden, die durch das Verschulden des Arbeitgebers entstehen (er diese also angeordnet hat), nicht als solche eingetragen werden. Der Arbeitgeber sollte dann das übliche Gehalt zahlen, zumindest, wenn im Arbeitsvertrag ein monatliches Festgehalt vereinbart wurde. Anders sieht es aus, wenn der Job auf Stundenbasis bezahlt wird.
Wenn Sie sich in Ihrem Fall nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, dann könnten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite an einem Goethe-Institut als Deutschlehrer. Ich habe unmittelbar aufeinanderfolgende befristete Verträge mit Laufzeiten zwischen drei und sechs Monaten. In der Gesamtbetriebsvereinbarung ist ein Zeitausgleichskonto vereinbart. Für jede Lehrkraft wird ein Jahresarbeitskonto eingerichtet. Mein voriger Vertrag endete am 31. März, der gegenwärtige folgte unmittelbar am 1. April. Mitte April wurde mir mitgeteilt, ich habe bis März in meinem alten Vertrag 30 Minusstunden akkumuliert und müsse diese nun aufarbeiten.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
Erstens, kann ein Ausgleich von Minusstunden aus dem alten Vertrag überhaupt noch gefordert werden? Die Institutsleitung behauptet ja, weil die Verträge unmittelbar aufeinanderfolgen.
Zweitens, der gegenwärtige Vertragsumfang von 65% wurde auf der Basis errechnet, dass ich innerhalb der Schulzeit mehr arbeite und in den Schulferien meine Plusstunden ausgleiche. Die Institutsleitung scheint sich da aber verrechnet und mir einen zu hohen Vertrag gegeben zu haben. Ich habe angeboten, den Vertrag ab sofort entsprechend zu verringern. Aber bin ich dann auch verpflichtet, die bisher angefallenen Minusstunden aufzuarbeiten? Immerhin war es deren Fehler, die vorige Institutsleitung konnte rechnen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Christoph,
da wir mit der genauen Situation nicht vertraut sind und es auch auf Einzelheiten ankommen kann, würden wir Ihnen empfehlen, sich bei Ihrem Anliegen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich bin seit 17 Jahren im Nebenberuf als Fahrer mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Std. fest angestellt. Nun wurde ich in eine Abteilung mit einem Fahrzeug versetzt, in der eine zusätzliche Qualifikation (Fahrerkarte, modulare Ausbildung) erforderlich ist. Der Vorgesetzte, der die Versetzung angeordnet hat weiß dies, kümmert sich jedoch nicht darum. Solange diese nicht erworben ist, bin ich bis auf gelegentliche Beifahrerfahrten zur Untätigkeit genötigt . Zudem herrscht dort saisonal bedingt auftragstechnisch Flaute.
Liegt hier ein Annahmeverzug vor?
Mit freundlichen Grüßen
Finn
Hallo Finn,
ein Annahmeverzug besteht, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung anbietet, der Arbeitgeber diese aber unter Verstoß gegen die rechtlich bestehende Pflicht zur Entgegennahme zurückgeweist. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf die Fortzahlung seines übliches Lohns. Allerdings müssen hier einige Bedingungen erfüllt sein (z. B. muss der Arbeitnehmer leistungsbereit sein) und es kann auch auf Einzelheiten ankommen. Sie können mit Ihrem Anliegen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Sie kompetent beraten und im Ernstfall Ihre Interessen für Sie durchsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
wir hatten eine Woche, wegen Praxisumzug, geschlossen und konnten nur bedingt einige Stunden arbeiten und haben bei dem Umzug mitgeholfen. Ich habe einen Arbeitsvertrag über 30 Std. in der Woche, diese konnte ich während der Umzugswoche nicht vollständig erfüllen, obwohl ich Arbeitszeit und Arbeitskraft angeboten habe. Nun verlangt mein Arbeitgeber die angefallenen Minusstunden aufzuschreiben und nachzuarbeiten. Dazu kommt, das mein Arbeitgeber allen Mitarbeitern mitgeteilt hat, den Freitag in dieser Umzugswoche „frei zu machen“. Auch diesen Tag sollen wir nun als Minus aufschreiben.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das dieses so in Ordnung ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Ilka,
in der Regel sind Minusstunden nur möglich, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Klausel enthält und ein Arbeitszeitkonto geführt wird. In Ihrem Falle müsste also geprüft werden, ob eine solche Vereinbarung vorliegt und ob diese rechtmäßig ist. Dies kann jedoch nur ein Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite als Teilzeitkraft 5 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche. Nun habe ich 1 Urlaubstag zuviel verplant, den ich gerne mit Überstunden ausgleichen möchte. Wieviele Überstunden muss ich dann leisten? 5, entsprechend meiner eigentlich Arbeitszeit oder 8, entsprechend der Öffnungszeiten meines Arbeitgebers?
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo Chris,
in der Regel wird der Urlaub in Tagen und nicht in Stunden bemessen. So besagt auch § 5 BUrlG, dass „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind„. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfiehlt es sich, diese Frage entweder mit Ihrem Arbeitgeber zu klären oder sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich arbeite bei einem häuslichen Pflegedienst seid fast zwei Jahren,es haben sich innerhalb dieser Zeit so ca 170 Minusstunden angesammelt, mein Chef gestaltet den Dienstplan selber. Ich bin laut Arbeitsvertrag mit einer 35 h Woche eingestellt,hatte in der Vergangenheit fast immer Monatlich Minusstunden. Es besteht kein Arbeitszeitkonto. Nun habe ich gekündigt,hat mein Arbeitgeber das Recht meinen Urlaub mit den Minusstunden auszugleichen?
Hallo Claudia W.,
in der Regel sollten für den Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, wenn dieser keine Schuld trägt und die Minusstunden auf Anweisung des Arbeitgebers entstanden sind. Dann hat der Arbeitgeber nicht das Recht, Ihren Urlaub mit den Minusstunden auszugleichen. Ohne Arbeitszeitkonto ist es ohnehin schwer, die Minusstunden nachzuweisen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten abend .. Ich werde aus diesem minusstundenzeugs echt nicht schlau .. Kurz erklärtes beispiel .. Arbeitgeber sagt .. Krank im urlaub = minusstunden .. Desweiteren heist es auch .. Bist du krankgeschrieben .. Hast du wärend der krankschreibung aber auch frei tage .. Zählen auch diese als minusstunden .. Arbeite in der pflege im 5 schicht systen .. (2 verschiedene früh 2 verschiedene spät 1 nachtdienst) .. Überstunden werden auch nicht geldlich abgegolden sondern dürfen abgebummelt werden .. Der witz des tages .. Abbummeln 😕 vieleicht können sie mein Wirrwarr im kopf entwirren .. Und wäre es effektiv mir anwaltlichen rat zu holen ?? Liebe grüsse aus berlin
Hallo Katy,
in der Regel dürfen für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn diese an dem Ausfall keine Schuld tragen. Das bedeutet auch, dass ein krankheitsbedingter Ausfall nicht zu Minusstunden führen darf.
Sie können sich auf jeden Fall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann und zudem Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe folgendes Problem, ich bin Ergotherapeutin in einer Praxis und wir arbeiten meisten vormittags in den Schulen. Wenn die Sommerferien sind fallen die Kinder aus den Schulen Automat weg bzw. In jeden Ferien. Das für zu vielen Minusstunden weil ich die Zeit nicht durch andere Patienten ersetzen kann weil keine da sind also darf ich heim bleiben. Ich habe jetzt noch fast 90 minus Stunden. Was soll ich machen?
Hallo Lisa,
leider sind wir nicht befugt, eine juristische Beratung zu geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Ausbildungsverhältnis endet im Juni, meine Urlaubstage wurden jedoch bis Augst berechnet.
Da ich alle Urlaubstage abbauen wollte und meinen Anteil nicht nochmal durchgerechnet habe komme ich nun auf 3 Tage die ich zu viel genommen habe.
Kann mein Arbeitgeber nun von mir verlangen das ich diese 3 tage nach Ausbildungsende ( Ausbildung endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung ) noch komme?
Mein AG meinte das ich den Prüfungstermin hätte mitteilen müssen ( wurde mir auch erst viel zu spät gesagt da der Urlaub schon abgesetzt wurde ), was ich nicht wusste…
Bei der Zwischenprüfung und allen schriftlichen Prüfungen war dies auch nicht notwendig…
Vielen Dank vorab..
Hallo Tony,
in Einzelfällen wie diesem, können wir nur zu einem Anwalt raten. Wir selbst dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht sagen, ob der Arbeitgeber dies von Ihnen verlangen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Kann das sein das der AG bei zu wenig Arbeit über meine Plusstunden entscheiden kann?
Finde das etwas seltsam. Ich muss ja natürlich auch „fragen“ wenn ich frei haben will oder früher gehen.
Lg Lena
Hallo Lena,
ja, der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht. Das heißt, er kann über Arbeitszeit und -ort nach billigem Ermessen entscheiden. Dies gestattet ihm, Sie bspw. nach Hause zu schicken, um Überstunden abzubauen, wenn momentan nicht viel Arbeit anfällt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Wenn im Betrieb eine Betriebsvereinbarung besteht die Minusstunden regelt, ist der Mitarbeiter dann dazu verpflichtet Minusstunden zu leisten?
Mfg
Levis
Hallo Levis,
da wir den Inhalt der Betriebsvereinbarung nicht kennen, können wir uns leider nicht zu Ihrem Anliegen äußern. Sind die Minusstunden vom Arbeitgeber verschuldet (bspw. wenn er sie angeordnet sind), dann dürfen sie aber nicht dem Arbeitnehmer nachteilig angerechnet werden. Sie können die Vereinbarung einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen, der beurteilen kann, ob diese zulässig ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich arbeite seit ca 6,5 Jahren als Kundendienst Techniker bei einem messdienstleister.
Mein Vertrag sieht 38,5 Stunden vor welche Mo-Do 8,5 und Fr 4,5 betragen.
Mein alter AG hat seine Firma im April geschlossen und die Angestellten wurden von einer neuen Firma mit allen Verträgen übernommen.
Seit ca 1 Monat wird von uns Aussendienstmitarbeitern eine Zeiterfassung verlangt, obwohl nichts dergleichen in unseren Verträgen steht.
Auch werden wir KDT vom Büro geplant und haben so keinen Einfluss auf die Termine.
Mache ich jetzt minusstunden wenn ich früher als geplant mit meiner Arbeit fertig bin?
Kann ich dafür „bestraft“ werden wenn ich schneller arbeite als die zeitvorgabe es vorgibt?
Darf der Arbeitgeber Mehrarbeit verlangen um so angefallene minusstunden abzubauen?
Desweiteren wird die Zeiterfassung auf die ganze woche gleich erfasst ( im vertrag steht 4×8,5 1x 4,5, die Zeiterfassung arbeitet aber mit 5x 7,7 Stunden.)
Wenn ich also Mintags bis Donnerstag krank bin oder Urlaub habe mache ich automatisch minusstunden. Ist das korrekt oder muss die zeiterfassung angepasst werden? Das gleiche gilt für Freitage, da mache ich dementsprechend plusstunden. Und muss ich diese minusstunden dann wieder abarbeiten Bzw mit meinen plusstunden ausgleichen?
Hallo Ole,
es scheint, als ob die Zeiterfassung vom wöchentlichen Durchschnitt ausgeht. Bei 5 x 7,7 Stunden sind das wie gehabt 38,5 Wochenstunden. Ob der Arbeitgeber jetzt auch 7,7 Stunden für einen Arbeitstag verlangt, oder weiterhin die Regelung 4 x 8,5 und 1 x 4,5 Stunden genehmigt bzw. ob er die tägliche Arbeitszeit ohne Änderung der bisherigen Arbeitsverträge vornehmen darf, kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen. Wir empfehlen Ihnen jedoch zuerst direkt bei der Personalstelle oder dem Arbeitgeber nachzufragen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in der letzten Zeit werde ich öfter in einer Filiale eingesetzt die Mittags länger schließt und auch früher geschlossen wird. Da geht mir jedesmal eine Stunde Ab. Das ärgert mich insbesonders, da mein Arbeitsweg 1 Stunde . Wenn ich also ds Auto retour bringe mit der ich morgens eine Lieferung an besagte Filiale mitgenommen hatte, ist auch dort schon zu.Ist das so zulässig?
Hallo Charlotte M.,
in der Regel dürften für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn er keine Schuld an ihnen trägt. Sollten Sie deswegen weniger Gehalt bekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: mein Freund arbeitet für ein Eventunternehmen im Gastrobereich. Er und der Arbeitgeber führen ein Arbeitszeitkonto, im Arbeitsvertrag sind Stunden festgeschrieben. Nun gab es in den letzten Monaten jedoch nicht genügend Veranstaltungen, so dass er nun Minusstunden hat. Der Arbeitgeber möchte, dass er den zuviel gezahlten Lohn nun nachträglich zurück zahlt bzw. die Minusstunden nach Ende der Vertragsverhältnisses abarbeitet. Ist das rechtlich in Ordnung?
Viele Grüße
Hallo Xenia,
theoretisch dürfen bei einem Festgehalt keine Minusstunden für den Arbeitnehmer entstehen, wenn dieser sie nicht verschuldet hat. Anders ist es, wenn Ihr Freund pro Stunde bezahlt wird und es kein Festgehalt gibt. Um sicherzugehen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation genauer unter die Lupe nehmen kann und Sie individuell beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin
ich habe folgendes Problem:
Ich soll 169h im Monat arbeitet. Mein Chef teilt mich aber zu wenig ein (Hotelerie Schichtarbeit), komme also nicht auf meine Stunden. Nun habe ich einen Monat doch mal Überstunden geleistet und diese will er mir jetzt mit den Minusstunden verrechnen.
Darf er das?
Es ist doch nicht mein Verschulden, wenn er mich nicht meine Stunden ableisten lässt und meine Mehrarbeit will er mir somit nicht anrechnen.
Müsste es so sein, dass die Minusstunden, vom Arbeitgeber verursacht, nicht auf meinem Stundenzettel auftauchen dürfen, aber die von mir geleisteten Überstunden?
Vielen Dank
Hallo Kira,
vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden dürfen Ihnen als Arbeitnehmer nicht negativ ausgelegt werden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, im Arbeitsvertrag steht:
Arbeitszeit:
Für die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist die beim Arbeitgeber geltende regelmäßige Arbeitszeit maßgebend. Sie beträgt durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von Arbeitgeber festgelegt. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
Vergütung:
Der Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von € xxxxxx, das jeweils zum Monatsende fällig ist. Zusätzlich werden steuerfreie Zuschläge für Nacht Wochenend und Feiertagsarbeit ausbezahlt.
Im Vertrag steht nichts weiter über Arbeitszeitkonto, nur dass ein geführt wird.
Ich war dort 3,5 Monate beschäftigt und hatte nach Beendigung noch ein paar Tage Resturlaub.
Von der letzten Lohn wurden mir Minderstunden abgezogen (1/3 Bruttolon) und kein Urlaub ausbezahlt.
1. Darf der Arbeitgeber Minusstunden verrechnen, wenn er mich selber aufs weniger Stunden eingeteilt hat?
2. Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Ausdruck von Arbeitszeitkonto auszuhändigen? Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich so viel weniger gearbeitet habe, denn oft habe ich im Vertretung doppelt Schicht gearbeitet.
3. Muss er den Resturlaub ausbezahlen oder darf er mit Minusstunden verrechnen?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Aga,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag und den Sachverhalt genau prüfen und die rechtliche Lage einschätzen. Wir dürfen dies hingegen nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Letztes Jahres hatten wir vor dem Laden eine Baustelle, durch diese hatte ich über 60 minus Stunden weil ich öfters einfach nach Hause geschickt wurde. Nun habe ich diese minus Stunden aufgearbeitet. Kann ich im Nachhinein die 60 Stunden die ich nachgearbeitet habe zurück verlangen bzw. mir auszahlen lassen?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo Mel,
da dies ein eher kompliziertes Anliegen darstellt, würden wir Ihnen raten, sich in dieser Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) kann mich in den Schulferienzeiten nicht beschäftigen. Wär dass dann Minusstunden. Eine Dienstvereinbarung über ein Zeitkonto gibt es.
Hallo Dennis,
in der Regel sollten Minusstunden, die der Arbeitgeber selbst verschuldet, indem er Sie nicht einsetzt, nicht zu Ihrem Nachteil sein. Sie sollten diese nicht nacharbeiten müssen. Je nach Ihrer Vertragsart müssen Sie dafür aber nicht unbedingt eine Vergütung erhalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma in einem Inventurteam Standort Halle, welches die ganze Woche über mittels Kleinbus unterwegs ist. Ich selbst wohne in Schwerin. Ich muss die wöchentliche Anfahrt und Rückfahrt aus der eigenen Tasche zahlen.
Jetzt sind wir demnächst laut Einsatzplan in der nördlichen Gegend eingesetzt. Da der Firma die Anfahrt für die Hallenser Kollegen zu teuer ist und die sowieso in dieser Zeit Urlaub nehmen wollen, findet in dieser Zeit kein Arbeitseinsatz statt. Ich rutsche durch diese Vorgehensweise in die Minusstunden. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich unbedingt arbeiten möchte und doch von einem anderen Team im Fahrzeug mitgenommen werden könnte. Dies wies der Arbeitgeber zurück und erklärte, dass ich auf eigene Kosten zum 300 km entfernten Arbeitsort fahren könne. Muss der Arbeitgeber mir nicht die Stunden bezahlen. Es ist ja Arbeit da und ich möchte auch arbeiten. Und die Abholung zum Einsatzort ist auch arbeitsvertraglich geregelt.
Hallo Freya S.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie beraten kann und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
bin pauschalist und schwanger. Pauschaliert sind +/- 20Stunden lt. Arbeitsvertrag.
Hab jetzt -11 stunden und ab 14.November Urlaub und nachfolgenden Mutterschutz.
Muss ich die Minus Stunden vor dem Urlaub einarbeiten?? Wäre super, wenn Sie das iwie beantworten könnten.
Danke
Hallo nathalie,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Unter Umständen könnten die Minusstunden auch mit dem Gehalt verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
Ich arbeite in einer Arztpraxis. Wir haben in dem Manteltarifvertrag ja eine Regelung dass uns 2 Wochen des Urlaubes so zusteht wie wir wollen und den Rest nehmen wir meistens wenn der Chef nicht da ist… Allerdings macht der Chef öfter schon mal Urlaub so dass die Tage gar nicht ausreichen und wir sollen an manchen Tagen ( z.B nur Mo und Do von 8—12 Uhr dann in der Praxis sein) Somit entstehen natürlich Minusstunden.. was passiert mit den fehlenden Stunden von den anderen Tagen… es ist ja nicht unser Fehler dass der Chef keine Arbeit für uns hat…
Mit freundlichen Grüßen
Annette
Hallo Anette Z.,
in der Regel sollten für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn er auf Anordnung des Arbeitgebers weniger Stunden als vertraglich vereinbart arbeitet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite in einem Kleinbetrieb in Teilzeit. Ich bin auf 12 Stunden die Woche angestellt. In der einen Woche arbeite ich 8 Stunden (1Tag) in der anderen Woche 12 Stunden (1,5 Tage). Dadurch mache ich Minusstunden die ich wieder rein arbeite wenn eine Vollzeitkraft in Urlaub ist. Meine Frage ist nun, wie berechne ich meinen Urlaub? Berechne ich diesen mit 3 Arbeitstagen in zwei Wochen oder mit theoretisch 4 Arbeitstagen in zwei Wochen.
VG
Hallo Barbara,
hier gehen Sie am besten von der durchschnittlichen Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche aus.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ,
ich arbeite seit 3 Jahren als Schulbegleiterin.
Mein Arbeitsvertrag gibt Überstunden vor , da ich Stunden für Urlaub und Fehlzeiten ausgleichen soll. Mein Schüler fällt selten mal aus. Trotz meiner Bereitschaft muss ich dann daheim bleiben.
Weitere Begründung sind die vielen Ferien.
Das Kreissozialamt bewilligte 37 Std. wöchentlich. Gezahlt kriege ich nur 25 Std.
Mittlerweile habe ich in einem Jahr 163 Überstunden angesammelt.
Mein Vertrag wird jährlich verlängert. Fängt man da nicht wieder bei Null an und muss der Arbeitgeber die Stunden auszahlen?
Hallo Viactiv,
ob und wann Überstunden verfallen, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es gibt aber auch eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 Bürgerliches Gesetzbuch). Geleistete (Mehr-)Arbeit nicht zu vergüten bzw. nicht durch Freizeit auszugleichen, ist in der Regel nicht statthaft. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie eingehender beraten und bei rechtlichen Schritten vertreten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wir haben bei uns ein nicht offizielles Zeit-System, da wir zum Betreten der Firma und zum Verlassen mit einem Chip uns registrieren müssen. Es sollte dazu dienen, dass man weiß wer alles in der Firma anwesend ist. Nun haben wir erfahren, dass diese Stunden dazu benutzt werden unsere Zeiten zu speichern und diese Stunden werden in einer extra Liste bearbeitet, die wir nicht kennen. Es heißt, dass wer 1 Minute zu spät kommt, bekommt 15 Minuten im Minus. Dies wird rückwirkend für die letzten 5 Jahre gemacht. Wir wissen aber offiziell von dieser Regelung nichts. Ist so was rechtens? Diese Zeiten werden in der Excel-Liste manipuliert.
Hallo Renate,
wenn Sie strafbares Verhalten und illegale Überwachung fürchten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe als Erzieherin 80 Plusstunden angesammelt. Hatte mit meiner Chefin vereinbart 20,5 Stunden für Urlaub abzubauen. Und die restlichen immer mal wieder abzubummel, damit ich 2019 mit normal anfangen kann. Jetzt hat sie mich aber in 18,5 Minusstunden geschick. Wie sieht das aus wenn ich zeitnah kündige. Muss ich die 18,5 Stunden nacharbeiten?
Hallo Claudia,
dies kann durchaus von Ihnen verlangt werden, ein Verfallsdatum in dem Sinne gibt es nicht. Hier kommt es auf den vertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum an, andernfalls kann es zu Lohnkürzungen kommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite im Handel. Habe ein Gehalt (auf 40 Stunden/Woche basierend). Nun sollen wir auf Weisung der Geschäftsführung ab Januar bis Juni 180 Minusstunden „Aufbauen“!!! (um die durchschnittlich im Jahr anfallenden Überstunden „abzupuffern“). Wir als AN sollen nun selbst festlegen, wann wir NICHT arbeiten (konkrete Tagesangabe) wollen. Dazu wurde ein konkreter Termin genannt, wann diese Planung einzureichen ist. Damit sind wir überhaupt nicht einverstanden. Sind solche „Modelle“ denn überhaupt legal??? Bisher sind jahrzentelang die Überstunden über das Jahr verteilt in beiderseitigen Einvernehmen „abgebummelt“ worden…
Hallo Ulrich,
hier ist es wichtig, dass das Arbeitszeitgesetz beachtet wird. Sie sollten sich diesbezüglich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einen Rat einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin moin,
Ich mache zur zeit in einem Baumarkt eine Ausbildung und habe 34 Minusstunden.
Heute wollte ich 4 Tage Urlaub beantragen jedoch will mein Arbeitgeber mir diesen nicht gewähren.
Grund dafür seien die Minusstunden, diese will er mit meinem Resturlaub verrechnen. Ist das rechtens ? wenn nein wie gehe ich vor?
Hallo Anonym,
wie oben im Ratgeber erwähnt, ist dies ein problematischer Sachverhalt. Üblicherweise stellen die Urlaubstage einen vertraglichen Anspruch auf Erholung dar, der nicht verändert werden darf. Sie sollten sich bei Problemen den Rat eines Anwalts einholen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Gute Tag,,
hätte hier eine Frage vielleicht könnten sie mir weiter helfen..
Ich arbeite im Einzelhandel 37,5 Std Woche.
Heiligabend und Silvester hat unser Geschäft von 7Uhr-14Uhr offen abzüglich 30min pause.
Das heißt, wir bekommen für diesen Tag 6,5Std sprich wir bekommen jeweils 1 stunde minus?
Urlaub an diesem Tag wird mit vollen 7,5Std gewertet?
Überstunden Abbau für diesen Tag sind dann volle 7,5Std?
Ist das so korrekt, werde ja quasi bestraft weil das Geschäft nicht länger auf hat…
Guten Tag,
wünsche ein frohes und gesundes neues Jahr 2019.
Ab dem 02.01.2019 startete bei uns in der Firma parallel wieder die Tag und Nachtschicht.
Dies führt dazu, dass die Nachtschicht eine „Zwei-Tage-Woche“, und die Tagschicht eine „Drei-Tage-Woche“ hat.
Jetzt wird verlangt, dass die Nachtschicht 7, 5 Stunden Minusstunden macht oder 1 Tag Urlaub nimmt.
Ist das so Rechtens?
Vielen Dank!
Hallo Manfred,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir auch nicht beurteilen, was im Einzelfall rechtlich einwandfrei ist und was nicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite 30 Stunden pro Woche und komme somit auf eine monatliche Arbeitszeit von 130,5 h (Wochenstd. x 4,35). Zähle ich nun am Ende des Monats meine Stunden zusammen, komme ich trotz geleisteter Stunden in kurzen Monaten auf weniger als 130,5h. Diese werden dann mit den darauffolgenden Monatsstunden (danach folgt z.B. ein Monat in dem ich mehr als 30 Std/Woche gearbeitet habe und über 130,5h komme) verrechnet und die Summe dann als Überstunden ausgezahlt.
Somit werden mir Minusstunden verrechnet, die doch so gar nicht existieren oder? Zudem ergeben sich Minusstunden bei meiner Arbeit aus fehlender Arbeitsstellung meines Arbeitsgebers und sind nicht selbstverschuldet, also rechtlich keine „Minusstunden“.
Sollte ich also ausschließlich Stunden über 130,5h als Überstunden bezahlt bekommen und unabhängig von fälschlicherweise Minusstunden aus vorherigen Monaten?
Vielen Dank.
Hallo Hannah,
es kommt auch darauf an, wie dies in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Einzelheiten Ihres Fall beschäftigen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich muss auch Samstags arbeiten, erhalte dafür im voraus einen Ausgleichtag. Jetzt hatte ich am Montag den Ausgleichtag wurde aber am Donnerstag bis einschließlich Samstag krank geschrieben. Entstehen mir jetzt für den Montag Minusstunden?
Hallo Manuela,
aufgrund einer Krankheit dürfen grundsätzlich keine Minusstunden für den Arbeitnehmer entstehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin seit dem 27.12 krank geschrieben. Nach dem ich mich an dem Tage um 9,30 krank meldete hat mein Teamleiter im SAP die Arbeitszeit verändert. Geplant war ich von 13.00-20.30 Uhr.für den Tag und geändert von 16.00-2030. für den 28.12.2018 das Gleiche nochmals. Daraus entstanden mir 6 Minusstunden. Für die weiteren Wochen war ich in der Arbeitszeiterfassung am Aushang nicht geplant ,aber mittlerweile sind die Minusstunden auf 8 an gestiegen. Mir ist eh schleierhaft wie unser Betriebsrat 20 Minusstunden in der Betriebsvereinbarung auf bauen lässt bei Vollzeit von 39 Stunden
Hallo ich habe eine sehr dringende Frage,
ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und erhielt jetzt mein Gehalt für den letzten Monat, den ich komplett noch bei der Firma tätig war. Ich habe laut Vertrag einen monatlichen Stundenumfang von 100 Stunden bei 16,50 Stundenlohn, ich müsste dementsprechend ca. 1370.- € Gehalt erhalten (Netto), bekommen habe ich jedoch nur 1150.-€. Wir haben kein Stundenkonto, so dass etwaige Überstunden mit dem Gehalt ausgezahlt worden sind.
Meine Frage ist nun, ob der Arbeitgeber mir weniger Stunden auszahlen darf, ich war im Kündigungszeitraum noch 14 Tage krankgeschrieben.
Ich danke für eure Antwort
Sandra
Hallo Sandra,
Kann ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. So regelt es § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Gemäß Abs. 3 entsteht dieser Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben Minusstunden zu machen, wenn ich noch Urlaub habe? Soll dieses Jahr neu bei uns sein, zwischen den Feste Minusstunden machen zu müssen. Arbeite in einer sozialen Einrichtung, die zwischen den Festen zu ist.
Hallo Elke,
der Arbeitgeber hat in der Tat ein gewisses Weisungsrecht, was auch die Arbeitszeit (innerhalb des gesetzlichen und vertraglichen Rahmen) betreffen kann. Vom Arbeitgeber angeordnete Minusstunden dürfen in der Regel nicht dem Arbeitgeber zum Nachteil angerechnet werden. Sie sollten weiterhin ihr ursprüngliches Gehalt bekommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich wurde von meinem AG im Monat Dezember für einen Dienst von 7 Tagen eingeteilt, der je 24h andauert (insg. 168h). Um im Jahresdurchschnitt die EU-Höchstarbeitszeit von 48h nicht zu überschreiten, habe ich im Vorfeld viele Minus(Minder-)stunden angesammelt. Nun erkranke ich und kann o.g. Dienstwoche nicht arbeiten. Kann der AG von mir verlangen, dass ich die Zeit nacharbeite?
Zur Erläuterung: Ich gehe regelmäßig Bereitschaftsdienste, die wie oben dargestellt verlaufen. Dazu kommen ganz normale Dienstwochen im Büro. Ich bin also gezwungen, die in den Bereitschaftswochen angefallenen Arbeitsstunden mit Tagen, an denen ich nicht zur Arbeit erscheine auszugleichen, um am Jahresende ein bestimmtes Soll zu erfüllen (48 Wochenarbeitsstunden rgeelmäßige wöchentliche Arbeitszeit). Berechnungsgrundlage ist bei uns das Kalenderjahr.
Hallo Markus,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt, um die Rechtslage klären zu lassen. Diese hängt auch maßgeblich von Ihrem Arbeitsvertrag ab.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite als Physiotherapeutin in einem Rehazentrum. Wenn unsere ersten oder letzten Patienten in unserer Schicht absagen und unser Arbeitsbeginn sich nachhinten verlegt bzw. unser Arbeitsende früher eintritt, müssen wir uns dies als Minusstunden aufschreiben. Ist das rechtens? Schließlich können wir Therapeuten nichts dafür, wenn die Patienten nicht kommen, wir sind ja trotzdem vor Ort und stehen für Arbeit zur Verfügung. Aber wirkliches Verschulden des Arbeitsgebers ist es ja auch nicht..
Des Weiteren müssen wir vor und nach unserer Schicht Arbeitstshirts anziehen oder die Therapieräume aufräumen, diese Zeit zählt aber nicht mehr in unsere Arbeitszeit hinein. So dass wir nach Beendigung des letzten Patienten noch mindesten 10-15 Minuten vor Ort sind, ohne dass wir uns das als Arbeitszeit verzeichnen dürfen.
Könnt ihr mir dazu Auskunft geben, ob das so in Ordnung ist oder von wem ich diesbezüglich Informationen bekomme?
Liebe Grüße
Franziska
Hallo Franziska,
Minusstunden sind in der Regel nur zulässig, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto festgeschrieben wurde. Da Ihr Fall recht komplex ist, empfieht sich eine anwaltliche Beratung. Wir jedoch bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 80 std.im Monat.Im Januar war ich aber nur 42 std geplant.In einer Woche in der ich nicht geplant war zu arbeiten bin ich nun krank geworden.Habe auch für die Woche ein Ärztliches Attest.Nun möchte mir mein Arbeitgeber für die Woche in der ich krank war Minusstunden geben,da ich in der Woche ja sowieso nicht gearbeitet hätte.Ist das so das ich in der Woche minus stunden bekomme
Meine Frau und Ihre Arbeitskollegen haben nun Minusstunden bekommen, weil Ihre Filiale im Umbau war und sie nicht alle auf andere Filialen umverteilt werden konnten.
Ich bin der Meinung, dass das nicht zulässig ist, finde aber keinen konkreten Gesetzestext.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte, ob das zulässig wäre und wo ich das finde bzw. was meine Frau tun kann.
Danke
Meine Freundin arbeitet bei einer Modefirma, die in Teilen Insolvent gemeldet ist. Die hat zur Folge, dass der Teil, im dem meine Freundin beschäftigt ist nicht richtig beliefert wird, eil aufgrund ausstehender Zahlungen des insolventen Firmenteils, Warenlieferungen in z.B. China gebunkert werden. Hieraus wird meine Freundin seit ein paar Tagen meist nach 3-4 Std Arbeitszeit nach Hause geschickt, weil keine Arbeit vorhanden. Sie erhält Std.-Lohn. Der Arbeitgeber schreibt die Minusstd. auf ein Zeitkonto und die Mitarbeiter gehen davon aus, dass die dann irgendwann nachgearbeitet werden müssen. Ist das rechtens?
Hallo Ute R.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Rechtslage zu der von Ihnen geschilderten Situation nicht beurteilen dürfen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich hiermit jedoch an einen Rechtsanwalt wenden. Möglicherweise kann Ihnen auch die Agentur für Arbeit weiterhelfen, da der Arbeitgeber z. T. insolvent ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ! Ich habe eine frage. Ich habe minus stunden. zum ausgleichen-Arbeitgeber verwendet meine Urlaubstage , ohne meine wissen, .Jetzt habe ich meine Urlaubstage verplant und Genehmigt für ganzes Jahr . Augleich wird gemacht sogar in meine freie Tage!!!! mit meinem Urlaub! Darf das Arbeitgeber meine U.tage als Lohn Ausbezahlen ohne mich ins wissen das zu stellen.?
Hallo Eugen,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich wurde diesen Monat gekündigt und habe nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. ich arbeite noch bis Ende April bei der Firma.
Meine Minusstunden wurden mir aber bereits bei der Lohnabbrechnung vom Februar abgezogen. Ist das rechtlich korrekt?
Der Abeitgeber muss mir doch die Möglichkeit geben, bis Ende April die Minusstunden aufzuarbeiten….
Danke für Ihre Antwort.
Hallo Laura M.,
dies sollten Sie von einem Anwalt abklären lassen. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ist eine Verrechnung von Minusstunden wegen Auftragsrückgang mit vorher erarbeiteten Plusstunden rechtens? Oder greift hier §615 BGB in Verbindung mit einem getrennten Arbeitszeitkonto?
Anm.: Minusstunden können vom Arbeitnehmer nicht verursacht werden.
Praxisbeispiel: Ein AN hat zum 31.10.18 200 Überstunden auf seinem Zeitarbeitskonto angesammelt.
Aufgrund vonn Auftrags- und Volumenrückgängen beschließt der AG, jeden Freitag die Firma zu schließen und die AN mit Minusstunden zu Hause zu lassen. Diese Minusstunden werden am Monatsende auf dem Zeitarbeitskonto mit den Plusstunden verrechnet.
Hallo. Ich habe mich im Februar gekündigt und muss bis ende Mai arbeiten. Ich habe etwa 20 Minus Stunden, die für mich geplant sind. Muss ich diese bis Ende Mai nacharbeiten oder soll ich mich dagegen wehren? Im unser Reglement steht, dass ich nicht nacharbeiten oder bezahlen soll, da ich nicht für die Stunden verantwortlich bin. Mein Chef meint, das Reglement gilt nur wenn der Arbeitnehmer viele minus hat, z.B. etwa 100 Minusstunden. Was ist korrekt?
Hallo Sofia H.,
um Ihre Frage umfassend und korrekt beantworten zu können, ist ein es u. a. notwendig, Ihren Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten dürfen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich arbeit im öffenlichen Dienst und habe im letzen Jaht ein wenig geschludert, sodass ichjetzt einige Minusstunden habe. Da ich noch 8 Tage Resturlaub habe würde ich diese geren zum Abbau dieser Minusstunden verwenden. Ist das überhaupt möglich?
Hallo Kathin,
diese Möglichkeit besteht normalerweise nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
ich habe einen Midi-Job mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Arbeitszeitkonto.
Die Arbeitszeit soll während der Öffnungszeiten abgeleistet werden.
Nun ist meine reguläre Arbeitszeit in der Woche zeitlich regelmäßig festgelegt.
Wenn nun meine Arbeitsstelle z. b. mittags geschlossen hat und ich normalerweise dann arbeiten sollte, muß ich mir dann Minusstunden aufschreiben und nacharbeiten ?
Hallo Stefanie,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber abklären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Mir wurden 12 Stunden von meinem finalen Lohn abgezogen weil ich in meinem letzten Monat zu wenig gearbeitet habe.
Wir bekommen die Überstunden vom letzten Monat erst am nächsten Monat ausgezahlt, deswegen habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht ob ich zu wenig arbeite, ich dachte mir nur das es irgend wie passen muss.
Der Arbeitgeber schrieb mir, dass ich in unserer App hätte nachschauen können ob ich zu wenig Stunden gearbeitet habe und sie deswegen keinen Grund für eine weitere Zahlung sehen.
Theoretisch hätte ich meine Gehälter vergleichen und die Stunden von allen Tagen zusammenrechnen können um zu schauen ob ich genug Stunden gearbeitet habe, aber die Frage ist:
Muss ein Arbeitnehmer nachschauen ob ihm genug arbeit gegeben wird?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar geht es darum dass ich fristlos gekündigt wurde. Ich erhielt die Kündigung am 16.04.19 und meine Probezeit ist jetzt am 30.04.19 abgelaufen. Ich hatte am 23.01.29 einen 100 stunden vertrag unterschrieben und wurde dafür jeden Monat gleich Entgelt. Nun sagt mein Arbeitgeber ich habe Minderstunden und ich kann im Moment nicht ausgezahlt werden da dies nun von meinem Lohn abgezogen werden muss. Ich muss noch anmerken dass die Minusstunden nicht meinerseits zu schulden gekommen sind denn ich wurde ganz einfach zu wenig eingetragen. Ich habe im vertrag entdeckt, dass erst NACH Ablauf der 3 Monate erst die Minderstunden vom Lohn abgezogen werden können. Da ich aber die Kündigung am 16.04. erhalten habe und sie somit wirksam ist verfällt die Klausel doch dass die Minusstunden nun abgezogen werden müssen oder?
Hallo Lisa,
Minusstunden, die nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurden, dürfen diesem üblicherweise nicht negativ angerechnet werden.
Das Auslegen von Arbeitsvertragsklauseln fällt wiederum in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ich habe eine Frage,
ich habe geringfügig gearbeitet und hierfür einen Monatslohn von ca 400 € bekommen. Ich habe inzwischen ca 160 Minusstunden, es gab genug Arbeit aber das Modell hier war das man immer gearbeitet hat wenn man konnte und das war bei mir die letzten Monate leider nicht der Fall.
Nun ist es so das ich aus Zeitlichen Gründen dort auch in Zukunft nicht mehr arbeiten kann (da ich zeitlich nun noch stärker eingeschränkt bin als zuvor), habe aber angst das ich Lohn zurückzahlen muss wenn ich jetzt offiziell kündige. Das Geld dafür habe ich derzeit leider nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage, falls das wichtig ist.
Vielen Dank und Liebe Grüße
JoBe
Hallo JoBe,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Mein Arbeitgeber hat mich auf Midijob angemeldet /60 Std. ) und ich arbeite normale 160-180 Stunden im Monat über einen Zeitraum von 4 Monaten dann schickt er mich nachhause und zahlt mir weiterhin Monatlich meine über-stunden aus. Nun sollte diese Jahr im Januar die Sasion bereits beginnen und ich wurde erst zum 20.5 wieder zur Arbeit geholt nun habe ich minus 368 Stunden auf meinem Konto stehen und er droht mir mit einer Kündigung wenn ich nicht jeden Tag Mo-Sa a=10 Std. arbeite n komme. Was kann ich gegen die Drohungen tun bzw. was passiert wenn er mich trotz Minus stunden Kündigt darf es dann die Fehlstunden ein verlangen oder gibt es ein Gesetz das mir hilft?
MfG: Pascal
Vielen dank im Voraus
Hallo Pascal,
bei derartigen Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
habe folgendes Problem.
Ich habe Minusstunden, habe jetzt zum Ausgleich Mehrarbeit geleistet die laut Tarifvertrag mit 25% Zuschlag vergütet werden.
Als ich aber meine Abrechnung las, waren die 25% nicht vermerkt und wurden auch nicht ausgezahlt.
Als Begründung sagte man mir das man die 25% nur bekommt, wenn man „Plus“ Stunden hat und somit würden diese verfallen. Es wurde nichts derartiges im Arbeitsvertrag beschrieben.
Somit würde ich euch echt um Hilfe bitten.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg Flo
Hallo Flo,
leider sind wir nicht befugt, Ihre Situation aus der Ferne einzuschätzen und zu beurteilen. Bitte fragen Sie einen Anwalt um Rat, der auch einen Blick in Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag werfen kann und Sie eingehend über die enthaltenden Klauseln bzw. die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die auf Ihren Fall zutreffen, beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
seit ungefähr 3 jahren (von oktober 2016 bis märz 217) hatte ich sprachkurs, also ungefähr 270 minus stunden.
von april 2017 bis jetzt habe ich ungefähr 200 stunden von meinen urlauben ausgeglichen und indem ich mehr stunden aufgewühlt habe.
Jetzt möchte ich den Arbeitsvertrag am 31.08.2019 kündigen und das Unternehmen hat mich gebeten, den Rest (70 Stunden) zu bezahlen.
Was soll ich tun? Vor dem Sprachkurs sagte der Manager (mündlich), dass er mich nicht um Entschädigung bitten werde, aber nach ein paar Monaten änderte er seine Meinung.
Hallo Wasim D.,
leider können wir eine solche Situation aus der Ferne nicht einschätzen. Wir sind auch nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite in einem Freizeitpark, wir hatten diesen Sommer öfters wegen Schlechtwetter geschlossen & alle Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt. Dadurch haben sich 40 Minusstunden angesammelt, die ich jetzt mit Mehrarbeit ausgleichen soll.
Ist das Rechtens, da ich einfach nach Hause geschickt wurde & kein Mitspracherecht hatte?
Lg Manuel
Hallo Manuel J.,
in der Regel sollten Ihnen keine Minusstunden entstehen, wenn Sie vom Arbeitgeber nach Hause geschickt wurden, da Sie Ihre Arbeitskraft für den Tag angeboten hatten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag, ich arbeite in einem der größten Logistik Konzerne der Welt. Eigentlich wird bei uns Feiertags nicht gearbeitet. Jedoch findet die Nahtschicht mit einer kleinen Vorbereitungsschicht statt und in der Regel sind 2 Betriebslenker vor Ort. In der Nacht die in den Feiertag hinein läuft ist nur einer notwendig und einer darf zu Hause bleiben. Darf man denjenigen der zu Hause bleibt dann Minus Stunden buchen obwohl es ein Feiertag ist ?
Hallo,
darf ein Arbeitgeber beim einem Teilzeitjob den Lohn einfach kürzen ohne etwas schriftliches oder Zustimmung des Arbeitnehmers wegen Minusstunden ( durch Arbeitsplan den der Arbeitgeber erstellt hat) ?
Arbeitnehmer hat angeboten mehr zu arbeiten , aber durch mangelnder Arbeit nicht angenommen wurde.
Ich hatte – bedingt durch psychische Probleme ( Krankheit ) während der Dienstzeit im Rahmen der Gleitzeit einen Saldo von Minusstunden ( spätes Kommen und/oder frühes Gehen ) angehäuft. Die Krankheit führte im Nachhinein dazu, dass ich – m. M. nach unzulässigerweise als Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde.
Nach fast 18 Monaten und Bemühung von verschiedenen Anwälten bin ich nun wieder im Dienst bei der gleichen Dienststelle auf der gleichen Planstelle.
Mit meiner Versetzung in den Ruhestand hätte m. M. nach auch mein Personal- und Zeitkonto gelöscht werden müssen, da in diesem Moment das Beamtenverhältnis beendet war. Zu meiner Verwunderung war bei meiner erkämpften Rückkehr in den Dienst jedoch nichts dergleichen geschehen, Zeitkonto und sämtliche perönlichen Daten waren weiterhin auf den Servern gespeichert, was m. M. nach auch einen Verstoß gg. Datenschutzvorgaben darstellt.
Eine Verrechnung der Stunden mit meiner Besoldung wäre m. M. nach unzulässig, da die Minusstunden im Rahmen meiner – festgestellten – Erkrankung standen.
Moin Moin,
dürfen Minusstunden mit in das Neue Jahr genommen werden? Und wenn ja, wieviel? Anfang des Jahres war bei uns die Auftragslage sehr übersichtlich. Darum wurden viele Mitarbeiter gebeten, mit ihren Arbeitszeitkonten ins Minus zu gehen. Erst hieß es 80 Stunden sei das Maximum. Im Jahresverlauf wurde die Grenze noch einmal auf minus 120 Stunden erhöht. Maximal 35 Plusstunden dürfen mit in das Neue Jahr genommen werden. Stunden die darüber hinaus gehen werden ausbezahlt. Für Minusstunden hingegen gibt es keine Regel. Unser Betriebsrat sagt, dass maximal 80 Minustsunden mit in das Neue Jahr genommen werden dürfen. Stunden darüber hinaus werden gestriche und gehen zu lasten des Arbeitgebers. Kurz und knapp: Minustunden werden zum Jahresende nicht gestrichen?
MfG i.A. Moritz
Ich habe meinen Job gekündigt und mich im Nachhinein aus (tatsächlichen) Krankheitsgründen krankschreiben lassen, nachdem ich in einen anderen Markt versetzt wurde. Allerdings wurde ich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist Krankgeschrieben. In diesen 3 Wochen hat mich der neue Filialleiter aber nicht mehr kontaktiert und mir keinen neuen Arbeitsplan mitgeteilt. Wären dann etwaige Minusstunden sein Eigenverschulden, wenn er mich nicht mehr einplant?
Hallo,
ich habe die Regelung mit meinem Arbeitgeber getroffen, dass ich vormittags 4 Stunden im Büro arbeite und nachmittags 4 Stunden von zu Hause aus. Der Grund für diese Regelung ist meine Tochter, die noch nicht alt genug ist, um nachmittags alleine zu Hause zu sein. Nun ist es so, dass die IT aus technischen Gründen die Zugänge für alle mobilen Geräte sperren müsste – mittlerweile ist das schon seit fast 2 Wochen so. Ich kann somit nicht von zu Hause aus arbeiten. Allerdings kann ich – aufgrund meiner Tochter – auch nicht im Büro bleiben. Erst recht nicht so spontan, wie es angekündigt wurde.
Nun habe ich große Sorge, viele Minusstunden zu machen, die ich irgendwann kaum mehr aufholen kann.
Gibt es hier feste Regelungen, wie die Stunden zu verrechnen sind, wenn aufgrund von technischen Problemen beim Arbeitgeber zu Hause nicht gearbeitet werden kann? Wäre ich verpflichtet ins Büro zu kommen? Muss ich Minusstunden in Kauf nehmen?
Beste Grüße
Marina
Hallo,
Ich arbeite in einem Hotel und unterliege dem DEHOGA Manteltarifvertrag.
Ich wurde 2 Wochen krank und bin auch erst seit Montag wieder auf der Arbeit. In meiner Krankphase war ein zusätlicher freier Tag eingeplant mit Abbau von Plusstunden und etwas Aufbau von Minusstunden. Diesen Tag plante ich mit meiner Chefin nur wenige Tage bevor meiner Krankheit. Leider kam alles anders und ich musste krankheistbedingt daheim bleiben
Meine Chefin hat mir diesen zusätzlichen freien Tag nicht als Krank im DP hinterlegt, sondern Frei drinnen stehen gelassen und somit mir Minusstunden auf mein Arbeitszeitkonto auflaufen lassen.
Die Begründung ist, dass im Vorfeld geplante „freie“ Tage, sobald der Dienstplan aushängt, während der Krankheit nicht ins krank fallen und somit Minusstunden aufgebaut werden.
Kann das sein?
Leider hab ich nichts darüber gefunden.
Es entsteht mir ein Nachteil weil ich krank geworden bin?
Vielen Dank für eine Info
Grüße Jasmin
Hallo! Ich arbeite als Sozialarbeiterin in einer Schule, die durch Corona geschlossen wurde. Die Minusstunden häuften sich und werden das bis zu den Sommerferien noch tun. Mein AG möchte nun, dass wir die Stunden in den Schulferien (Sommer) abbauen ( z.B.in der Ferienbetreuung o.ä.). Dort bin ich jedoch im Urlaub. Ist es rechtens, dass er das verlangt?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Guten Tag,
mein Freund hat seinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.07. gekündigt, da es einige Probleme gab und er unfair behandelt wird. Vor ein paar Monaten musste er ins Homeoffice und hatte eine Aufgabe erhalten und gemacht in dieser Zeit. Jetzt, kurz vor seinem Ausscheiden, wird diese erledigte Aufgabe bemängelt und ihm sollen Stunden dafür abgezogen werden.
Ist das gerechtfertigt?
Liebe Grüße
Guten Tag,
wir sind am Anfang der Corona-Krise quasi dazu verpflichtet worden, 14 Tage zu Hause zu bleiben, wodurch 80 Minusstunden entstanden. Es hat niemand widersprochen, aber es wurde auch keine Vereinbarung etc. unterschrieben. Es wurde immer gesagt, diese Regelung wurde seitens des Arbeitgebers getroffen um Kündigungen und Lohnkürzungen zu verhindern. Da einfach weniger Arbeit vorlag, wurde so argumentiert. Nun haben wir aber mehr oder weniger alle Minusstunden und bei Kollegen, die bereits gekündigt haben, wurden diese Minusstunden vom Lohn abgezogen. Ist das Rechtens? Dürfen diese Stunden überhaupt auf das Stundenkonto?
Mit freundlichen Grüßen,
S. Lemke
Hallo, habe folgendes….werde nach Stundenlohn bezahlt und wir haben ein Zeitkonto wo wir im Winter laut unserem Chef, darauf zugreifen sollen wenn weniger Arbeit da ist. Jetzt ist folgendes, habe mit meinem Chef gesprochen das Samstagsarbeit (normal immer Mo-Fr) immer auf das Zeitkonto sollen und nicht eventuelle Fehlstunden im Monat ausgleichen sollen. Jetzt sagt unser Büro das die Sozialkassen es so nicht akzeptieren. Ist das korrekt? Sollte doch egal sein ob Ich in der Haupsaison hin und wieder mal bis 8Stunden mal nicht bezahlt kriege, Hauptsache Ich muss im Winter nicht zum Amt.
Darf mir meine Vorgesetzte, verbieten meine Minusstunden auszugleichen?
Und was wenn 2 Mitarbeiter Vollzeit über -100 Std angesammelt haben, hier aber definitive Schuld auf der Vorgesetzt lastet?
Hallo guten Tag.. ich arbeite in einem Supermarkt und wir haben eine 37,5 Stunden Woche.. was heißt wir müssten wenn ich mich recht entsinne auf 163,5 im Monat kommen… Durch unsere dienstplan Einteilung ist sie dies im Februar jedoch gar nicht möglich… Das heißt kurzer Monat und wir bekommen alle 13 – Stunden drauf… Ist dies rechtens? Wir Stempeln uns ein und aus bei jeder Pause etc…
Guten Tag
Mein Arbeitgeber veranlasste vor kurzem eine Vertragskürzung ohne Vorwarnung im Vorfeld. Angeblich haben sich Minusstunden von über 100 und mehr angesammelt. Der Vertrag wird per sofort auf den nöchsten Monat gekürzt und ich soll die Minderarbeit aufholfen in dem ich weniger bezahlt werde aber zu 100% arbeite um das Minus abzuarbeiten. DIe Minusstunden habe ich nicht vercshuldet, ich habe seit meiner Anstellung im, Jahr 2019 daraufhingewiesen, mehrmlas per Email, nie gab es diesbezüglich eine Reaktion oder eine offen Legung, warum ich nicht ausgelastet werde obwohl ich einen 100% Vetrag habe und diesen erfüllen kann und zur Verfügung stehe. Dies ist die Kurzfassung..
Hallo,
Eine Frage zum Thema Abbau/Ausgleich von Minusstunden.
Bei einem in der Betreibsvereinbahrung festgelegten sogenannten Überstundensockel (30 Stunden pro Monat mit Gehalt abgegolten) besteht der Arbeitgeber darauf, dass Minusstunden erst nach dem erreichen des Überstundensockels abgebaut werden können. Das heißt wenn in einem Monat eine Minusstunde anfällt müsste diese eine Stunde zum Beispiel im Folgemonat mit 31 zusätzlichen Stunden ausgeglichen werden.
Ist das rechtens?
MfG, Assmann
hallo
mein chef meint über die wintermonate zu schließen und nur am wochenende offen zu haben also pferdlichtet er uns dazu oder eher zwingt uns über das jahr immer mehr überstunden zu sammeln und nimmt dazu auch meinen urlaub ohne es mit mir abgesprochen zu haben ob er meinen urlaub für die minusstunden nehmen darf oder nicht jetzt durch corona blieben wir zuhause er hat uns aber nicht auf kurzarbeit angemeldet sondern so gelassen jetzt habe ich gekündigt da ich ein besseres jobangebot bekommen habe und er verlangt jetzt das ich die minunsstunden ihm ausbezahle oder diese abarbeite sonst lässt er mich nicht aus dem arbeitsverhältniss
Guten Tag,
ich arbeite in der Hotellerie/Gastronomie und wir wurden seit Corona regelrecht in die Kurzarbeit gezwungen. Jetz habe ich fristgerecht gekündigt und auf einmal wird mir gesagt, dass ich vom letzten Jahr (2020) noch Urlaubskürzung von 6 Tagen bezahlen müsse und der Betrag kommt mir auch viel zu hoch vor, also der passt überhaupt nicht zu meinem Gehalt. Ist das rechtens? Also darf der Betrieb das?
Mit freundlichen Grüßen,
J.
Ich möchte gerne meine Stundenzeit wissen also wie viel Überstunden/Mehrarbeit oder Minusstunden ich habe, wie kann ich das schriftlich anfordern. Ich hab schon Mal via e-mail und via Telefon im Büro angefragt. Die Antwort ist immer die selbe. Sie können es auf Grund von Kurzarbeit nicht sagen (wissen aber das wir alle minus haben) oder aber dann bekommt ihr einen Pfefferminzschlag.
Hallo,
Ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, unbefristeter Arbeitsvertrag. Beim Entleiher für 7 Wochen, versprochen wurden 40 Stunden die Woche.
Dann kam der Einsatz die ersten 12 Tagen zu wenig Arbeit, also weniger bezahlt und Abmahnung für unendschuldigtes fehlen von besagten 20,25 Stunden.
Nun folgenden Monat ersten 3 Tage wieder Minus wegen Arbeitsmangel, restlichen Monat volle Einsatz plus Mehrarbeit. Und sofort Kündigung nach besagtem Einsatz.
Nach mehrmaligem Widerspruch der ersten Lohnabrechnung und Abmahnung.
Neue Lohnabrechnung werden einfach Mehrstunden vom folge Monat verrechnet. Das kann doch nicht richtig sein?
Und warum werden jetzt nur 7 Stunden anstatt wie vereinbart bei Entleiher 8 Stunden verrechnet.
Gruß
Guten Tag,
Ich arbeite 30 Stunden die Woche und habe ein Soll Arbeitsvertrag von 130 Stunden. Meine Vorgesetzte setzt mich öfters weniger ein, weil wir nicht viele Aufträge haben. In diesen Monat habe ich 12 Minusstunden auf meinen Zeitkonto gesammelt und am Ende diesen Monats wären es Gesamt 40 Minus Stunden. Ich biete meine Soll Arbeitszeit an aber werde immer weniger eingesetzt. Meine Frage nun muss ich diese Zeit nachholen? Wenn nein wie setze ich am besten ein Schreiben auf indem ich den Minusstunden widerspreche.
Ich bedanke mich im voraus und hoffe auf Ihre Hilfe.
Liebe Grüße aus Köln.
Ich habe mit selbst verschuldeten minus Stunden in der Elternzeit gekündigt weil ich umziehe und mir am neuen Wohnort einen neuen Job suche.
Wie werden meine Minusstunden verrechnet.
Bekomme ich eine Rechnung für die Stunden?
Guten Tag,
Auf Grund eines Erste Hilfe Kurses ( vom Arbeitgeber angeordnet) habe ich 3 Minusstunden gemacht, muss mein Chef mir die Möglichkeit bieten die Zeit wieder ausgleichen zu können z.B. durch Mehrarbeit an einem anderen Tag ? Habe ich ein Recht meine vertraglichen Wochenstunden leisten zu können?
Hallo.
Ich bin alleinerziehend, habe eine Kita Betreuung von 8-13. Bin Teilzeit, 15h/wo im Einzelhandel. Die 15h/wo ist im Vertrag auch festgehalten.
1. Ich arbeite oft so das ich zusätzlich eine Betreuung haben muss. Und es ist denen natürlich auch egal.
2. Ich arbeite auch fast jeden Samstag.
3. Ich arbeite jeden Woche 24-31 h/wo.
Meine Frage dazu ist…
Ist das zulässig? Wie viele Stunden dürften die mich mehr eintragen?
Was kann ich tun?
Alles was ich unter dem Punkt Arbeitszeit im Vertrag finde ist:
“ Die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Regelungen und beträgt 15 Stunden. Für die Mitarbeiterin wird ein Arbeitskonto geführt, auf welchem Zeitguthaben oder Zeitschulden auflaufen können. Soweit der gesetzliche Mindestlohn betroffen ist, gelten zudem die Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, in den Grenzen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen auf Weisung des Arbeitsgebers über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus für den Arbeitgeber tätig zu werden. Dies gilt auch für Dienstreisen.“
Was sind da die gesetzlichen Arbeitszeitreglungen?
Denke an die Tägliche Arbeitzeit, dabei. Also nicht mehr als 8h nur im Notfall 10h mit einem Ausgleich.
LG
Ich bin im probemonat als reinigungskraft und muss leider gehen da ich ein 1 jähriger Sohn habe und niemanden der auf ihn aufpasst und dadurch leider nicht weiter arbeiten kann.
kann mein Arbeitgeber wenn ich minusstunden habe diese von meinem Lohn abziehen?
Hey
Ich muss jetzt im Verkauf vorübergehend in einer anderen Filiale aushelfen.
Da arbeite ich aber nicht meine 9h
Sondern nur 6h aufgrund der Öffnungszeiten.
Jetzt die Frage ist es erlaubt das ich dadurch minusstunden bekomme?
Ich arbeite an einem festen Tag pro Woche. An diesem Tag hat die Einrichtung geschlossen. Muss ich die Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten. ? Kein Arbeitszeitkonto.
Hallo
gibt es unterschied zwischen vorläufigen Insolvenz und eröffneten Insolvenz. Weil unsere Betriebsrat
ist in der Meinung bei vorläufigen Insolvenz gilt die Betriebsvereinbarung über Zeit Konto nicht, erst nach Insolvenzeröffnung.
Wir haben bei der BV unten stehen klausel.
9. Wird die Grenze -50 Stunden zum Jahresende überschritten , müssen die hinausgehende
Minusstunden nicht nachgearbeitet werden, sondern ohne Entgelt Abzug zu streichen.
Ich komm da nicht weiter.