Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.
Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.

Nahezu jeder Arbeitnehmer ist mit dem Konzept der Überstundenregelung vertraut. Wird mehr Arbeit geleistet, als es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ist die Rede von Mehrarbeit. Verschiedene Regelungen bestimmen dabei die Ansammlung und den Abbau von Überstunden.

Auch im Arbeitsrecht vertreten sind Minusstunden, auch Minder­stunden genannt. Diese sorgen bei Arbeit­nehmern und bei Arbeitgebern immer wieder für Unsicherheiten, da die gesetz­lichen Regelungen dazu wenig transparent wirken.

Der vorliegende Ratgeber liefert einen sehr detaillierten Überblick zum Thema. Hier erfahren Sie, worin sich Minderarbeit genau definiert, welche Ursachen dieser zu Grunde liegen und was der Gesetzgeber zur Maximalanzahl der fehlenden Stunden vorgibt.

Darüber hinaus erhalten Sie in diesem Text Antworten auf Fragen wie „Wie viele Minusstunden sind zulässig?“ und „Was passiert bei Zeitarbeit, wenn kein Einsatz zu Minusstunden führt?“. Nicht zuletzt klärt der finale Teil des Ratgebers darüber auf, auf welche Weise Beschäftigte Minusstunden abbauen bzw. komplett tilgen können.

Kompaktwissen: Minusstunden

Wobei handelt es sich um Minusstunden?

Die Rede ist von Minusstunden, wenn Sie weniger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Minusstunden stellen demzufolge das Gegenteil von Überstunden dar, bei denen mehr gearbeitet wird als vertraglich festgehalten.

Wie werden Minusstunden protokolliert?

Minusstunden müssen in einem sogenannten Arbeitszeitkonto festgehalten werden. Einem solchen müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zustimmen.

Sind Minusstunden durch Krank‌heit rechtens?

Nein, Beschäftigten dürfen keine Minusstunden entstehen, wenn sie unverschuldet krank werden und nicht arbeiten können.

Die Definition und Funktion von Minusstunden

Ganz einfach ausgedrückt wird mit dem Begriff der Minderarbeit die Zeit beschrieben, in welcher der Arbeitnehmer entgegen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen nicht gearbeitet hat. Dabei handelt es sich um das direkte Gegenstück zur Mehrarbeit, besser bekannt als Überstunden. Mitarbeiter eines Unternehmens freuen sich jedoch auch über Minusstunden eher selten. Schließlich können diese über kurz oder lang zu Gehaltskürzungen führen.

Kommen Fragen zu Minusstunden, deren Ansammlung, Abbau und den daraus resultierenden Abzügen auf, sollten Beschäftigte immer zuerst ihren Anstellungsvertrag überprüfen. Sind darin keine zutreffenden Klauseln verzeichnet, finden womöglich tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen Anwendung. Auch diese gilt es genau zu prüfen. Besteht ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten, kann dieser auch immer direkt nach geltenden Bestimmungen gefragt werden.

Zwar können Minusstunden wie auch Überstunden in jedem Job anfallen. Der klare Unterschied ist jedoch, dass erstere nicht in jedem Fall angerechnet und somit beispielsweise dem betreffenden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen werden dürfen. Neben bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die es zu erfüllen gilt, muss dafür in jedem Fall ein Arbeitszeitkonto vorhanden sein. Was es damit auf sich hat, klärt der folgende Teil des Ratgebers.

Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden

Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.
Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.

Für ein Arbeitszeitkonto stehen vor allem Arbeitgeber immer wieder ein. Das kann verschiedene Gründe haben. Solche Konten sorgen dafür, dass Mitarbeiter sich die Arbeitszeiten flexibel einteilen können. Sie ermöglichen aber auch bei saisonal bedingter, unterschiedlicher Arbeitsauslastung einen besseren Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeit. Die Nutzung solcher Zeitregister ist aber an genaue Bedingungen geknüpft:

  • Es muss im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Eintrag dazu vorhanden sein.
  • Die ergänzende Klausel darf sich nicht nur auf die Berechtigung der Führung des Zeitkontos beschränken. Es muss klar zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten unterschieden werden.
  • Klare Grenzen sind festzulegen, welche angeben, wie weit Abweichungen von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit stattfinden dürfen, also auch wie viel Mehr- bzw. Minderarbeit angerechnet wird.
  • Es sollten zudem Ausgleichsregelungen feststehen, welche die Art und die Dauer der Verrechnung von Über- und Minusstunden klären.
Ein Kurzzeitkonto charakterisiert sich dadurch, dass der Ausgleichszeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Das bedeutet, dass die Verrechnungen der Stunden, die zu viel oder zu wenig vorhanden sind, innerhalb eines Jahres stattgefunden haben muss. Dagegen werden Langzeitkonten für langfristige Stundensammlungen genutzt und können an besondere Zielsetzungen gekoppelt sein, beispielsweise an den Abschied in den frühzeitigen Ruhestand.

Der Gesetzgeber hat die oben genannten Bedingungen aufgestellt, um zu verhindern, dass ein Arbeitszeitkonto einem Arbeitnehmer zu Unrecht zur Last fällt. Denn die damit zusammen­hängenden Regelungen sind oft kompliziert und für Uninformierte deshalb für gewöhnlich nur schwer fassbar. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zustimmen, wodurch Sie auch eine mögliche Verrechnung von Minderarbeit in Kauf nehmen.

Vertraglich klar definierte Klauseln sorgen hier dafür, dass es nicht so schnell zu Verständnisproblemen kommt, auch nicht, wenn es um die Ansammlung oder den Abbau von Minusstunden geht. Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass die fehlenden Arbeitsstunden auftreten? Im nächsten Abschnitt werden mögliche Ursachen dafür genauer unter die Lupe genommen.

Ursachen für Minusstunden

Es lohnt sich, über die verschiedenen Gründe, welche zu Minusstunden führen, informiert zu sein. Denn kennen betroffene Arbeitnehmer die Ursachen, können sie im Ernstfall auch richtig auf die Konsequenzen reagieren. Hinter dieser Anmerkung steckt der Gedanke, dass die Anrechnung von Minusstunden nicht immer nach geltendem Recht verläuft. Deshalb sollten sozialversicherungspflichtig Tätige, die das Gefühl haben, zu Unrecht Minderarbeit angerechnet zu bekommen, auch immer Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Es folgt eine Übersicht zu Ereignissen, welche zu Minusstunden führen können.

Angeordnete Minusstunden

Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.
Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.

Es kommt durchaus vor, dass Minusstun­den durch den Arbeitgeber selbst verursacht werden. In diesem Fall haben sich die Beschäftigten nichts zu Schulden kommen lassen.

Es kommt hier nur zur Minderarbeit, weil der Vorgesetzte nicht genug Arbeit angeordnet hat. Hier greift § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die „Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt. Darin steht:

„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.“

Treten Minusstunden auf, weil nicht genug Arbeit zugewiesen wurde, trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und steht im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet, es ist ihm allein zuzurechnen, dass es zur Minderarbeit gekommen ist. Entsprechend dürfen auch keine fehlenden Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und dadurch auch nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden.

Denn dieser wollte ja arbeiten, durfte wegen fehlender Aufgaben aber nach Hause gehen. Kommt es wegen zu wenig Arbeit zu Minusstunden, sorgt das im Arbeitsrecht immer wieder für Streitigkeiten. Reagieren Unternehmensführer bei der Reduzierung des Beschäftigungs­umfangs mit Gehaltskürzungen, sollten Betroffene aber niemals untätig bleiben. Lässt sich der Chef nicht durch klare Argumente umstimmen, ist es ratsam, den Betriebsrat zu kontaktieren oder sich direkt juristische Hilfe zu suchen.

Minusstunden durch Krankheit

Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.
Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.

Es kommt im Arbeitsrecht immer wieder vor, dass Mitarbeiter, die eine Zeit lang krank waren, Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto vermerkt bekommen, obwohl sie sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben. Entsprechend groß ist dann die unerfreuliche Überraschung, die am Monatsende beim Blick auf die Gehaltsabrechnung entsteht. Dabei stellen sich Betroffene oft die Frage: „Muss ich solche Minusstunden nacharbeiten oder entsprechende Lohnabzüge in Kauf nehmen?“

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte keinen Nachteil erfahren, wenn Sie unverschuldet krank werden und sich ordnungsgemäß im Betrieb krankmelden.

Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen krank, geht unverzüglich zum Arzt und legt beim Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, greift in jedem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses sorgt dafür, dass auch im Krankheitsfall oder nach einem Arbeitsunfall die finanzielle Sicherheit bestehen bleibt. So steht in § 3 Absatz 1 EntgFG:

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Kommt es also zur Lohnfortzahlung, wird der Arbeitgeber zunächst weiterhin so bezahlt, als würde er die volle Arbeitsleistung erbringen. Daraus folgt, dass in diesem Fall niemals Minderarbeit entsteht. Und doch kommt es immer wieder dazu, dass Vorgesetzte in diesem Sinne handeln und die Untergebenen darunter leiden. Solche falschen Eintragungen im Arbeitszeitkonto entstehen jedoch generell nicht aus Bösartigkeit.

Vielmehr liegt die Schuld oft bei unklaren Regelungen in Tarifverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Vorgesetzte, die Minusstunden eintragen, tun dies mit der Überzeugung, dass es den vorhandenen Vertragsklauseln entspricht. Aber wie gesagt: In diesem Fall wird hier das Recht von Arbeitnehmern verletzt. Das folgende Video liefert einen leicht verständlichen Überblick zu diesem Aspekt:

Stellen sich Unternehmer quer, wenn sie auf diesen Fehler angesprochen werden, hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und vor das Arbeitsgericht. Mit juristischer Hilfe stehen die Chancen nicht schlecht, dass sozialversicherungspflichtig Tätige, denen zu Unrecht der Lohn gekürzt wurde, Recht bekommen.

Minusstunden durch einen Feiertag

Grundsätzlich tragen Feiertage zur Freude jedes Arbeitsnehmers bei. Schließlich sorgen sie in den meisten Fällen für freie Tage, die nicht vom kostbaren Urlaubspensum abgezogen werden. Doch auch die in Deutschland je nach Bundesland festgelegten freien Tage haben schon einmal unerwartet Minusstunden zur Folge. Ähnlich wie bei der Minderarbeit wegen Krankheit stellt sich hier die Frage: „Sind Vorgesetzte im Recht, wenn sie bei Feiertagen fehlende Arbeitsstunden anrechnen?“

Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder und wissen nicht weiter, sollten Sie sich am besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei Feiertagen kann sich die Rechtslage nämlich teilweise etwas komplexer gestalten als beim ordnungsgemäß gemeldeten Krankheitsfall.

Grundsätzlich gilt aber auch hier: Ein gesetzlicher Feiertag darf keine Minusstunden zur Folge haben. Das beruht unter anderem auf § 2 EntgFG, welcher in diesem Fall die Lohn- bzw. Gehaltszahlung vorschreibt, die auch ohne vorhandene Feiertage Bestand gehabt hätte. Folglich wird bei einer 5-tägigen 40-Stunden-Woche ein Feiertag wie ein normaler 8-Stunden-Arbeitstag gewertet.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.

Etwas anders sieht es nur dann aus, wenn ein freier Tag innerhalb der Arbeitswoche nicht primär durch einen Feiertag sondern durch einen Freizeitausgleich zustande kommt.

Ein Beispiel zur Erklärung: Arbeitet ein Beschäftigter in einer Apotheke auch am Wochenende, hat er einen Anspruch auf entsprechende freie Tage innerhalb der Woche. Diese fungieren als Ausgleich für die Wochenendarbeit.

Fällt der freie Ausgleichstag mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, stehen Minusstunden nicht zur Debatte. Wie bereits gesagt, dürfen diese nicht berechnet werden, wenn Feiertage eine Rolle spielen. In diesem Fall kommen aber auch keine Über- bzw. Plusstunden zustande. Das bedeutet: Nur weil der Festtag mit dem Ausgleichstag „kollidiert“, besteht kein Anspruch darauf, einen zusätzlichen Ausgleich in Form eines freien Tages zu erhalten.

Minusstunden durch fehlenden Einsatz in der Zeitarbeit

Die Lage bei Zeit- bzw. Leiharbeit war lange Zeit etwas kompliziert, obwohl die herrschende Rechtsprechung eine klare Sprache sprach. Mehrere Instanzgerichte wie das Landesarbeits­gericht Hessen (Az. 15 Sa 766/14) und das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 483/12) hatten dahingehend schon geurteilt. Trotzdem kam es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob Personaldienstleister Zeiten ohne Arbeitseinsatz mit Minderarbeit gleichsetzen dürfen.

Im April 2016 hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1287/15) schließlich im Sinne des betreffenden Zeitarbeitnehmers entschieden. Folglich mussten die ihm abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden. Ein grundlegendes Argument dabei war, dass der vorhandene Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber nicht das Recht zum Stundenabzug ermöglicht. Darüber hinaus gelten verleihfreie Zeiten allgemeinhin nicht als Minusstunden, welche einen individuellen Charakter haben. Diese können bei Leiharbeitern nur dann entstehen, wenn sie in den jeweiligen Leihfirmen weniger leisten, als im Vorhinein vertraglich festgelegt wurde.

Das geltende Recht richtet sich hier also unter anderem nach den Befugnissen, welche durch den jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag vergeben werden. Doch selbst wenn entsprechende Eintragungen bestehen, sind diese nach § 11 Absatz 4 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht zulässig. Darin ist festgeschrieben, dass auch Leiharbeitnehmer Anrecht auf den Annahmeverzug des Verleihers nach § 615 BGB besitzen und keine vertragliche Bestimmungen diesen Anspruch widerlegen dürfen.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.

Leiharbeitgeber tragen dem Urteil zu Folge also selbst das wirtschaftliche Risiko der Nichtbeschäftigung. Die Vertreter der Leiharbeitsfirma legten zunächst Revision zum Bundesarbeitsgericht ein, zogen diese jedoch anschließend zurück. So bleibt bis heute eine höchstrichterliche Entscheidung des BAG zur Thematik aus. Doch auch die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hessen trägt schon einiges Gewicht und schafft eine Situation, mit der Leiharbeitnehmer erst einmal zufrieden sein können.

Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

In einigen Branchen kommt es teilweise dazu, dass sich recht viele Minderstunden ansammeln. Entsprechend fragen sich Betroffene dann: „Wie viele Minusstunden darf man als Beschäftigter haben?“ Grundsätzlich sind dabei wieder die arbeitsvertraglichen Klauseln zum Arbeitszeitkonto und der Maximalanzahl an Über- und Minderstunden zu betrachten. Die Frage „Wie viele Minusstunden sind zumutbar“ lässt sich also nicht pauschal beantworten.

Hier gilt es, im Einzelfall eine Antwort zu finden. Bestehen jedoch keine genauen Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, liegt es nahe, dass eine Abrechnung von Minusstunden nicht rechtens ist. Betroffene Arbeitnehmer sollten bei ihren Vorgesetzten oder bei der Personal­leitung um eine vertragliche Konkretisierung bitten. Wird die Nachfrage ignoriert, sollte Unterstützung beim Betriebsrat oder beim Anwalt für Arbeitsrecht ersucht werden. Außerdem ist zu beachten, dass es kein einzelnes Arbeitnehmergesetz gibt, welches Minusstunden regelt. Viele Gesetze regeln gemeinsam diesen Aspekt im Arbeitsrecht, darunter sind unter anderem:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbGZ)
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Tatsache, dass sich Regelungen zur Minderarbeit über viele Gesetzessammlungen erstrecken und teilweise erst durch richterliche Entscheidungen konkretisiert werden, erschwert das Verständnis innerhalb der Themenbereichs sehr. So ist es nicht verwunderlich, dass Laien sich fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn plötzlich geplante Minusstunden im Dienstplan auftauchen oder Sie weniger Lohn bekommen.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass Minusstunden als eine Art vorzeitige Gehaltszahlung angesehen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 hervor (Az. 5 AZR 819/09). Entsprechend verursacht Minderarbeit ein sogenanntes Negativsaldo, welches der Arbeitgeber zu seinen eigenen Gunsten ausgleichen darf. Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn, wie bereits gesagt, alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und ein Arbeitszeitkonto besteht.

Ist dies nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wie viele Minusstunden angeblich angesammelt wurden – diese sind nicht wirksam. Dem Beschäftigten steht in diesem Fall eine normale Bezahlung zu und er muss keine Arbeitszeit nacharbeiten. Geht es um die Korrektur von falschen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessant, wonach der Zahlungsanspruch eines Beschäftigten nicht durch gültige Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag verfallen kann.

Minusstunden abbauen

Haben sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt, gilt es zunächst zu prüfen, ob diese dort zu Recht eingetragen wurden. Beschäftigte sollten sich dabei folgende Fragen stellen:

  1. Habe ich dem Arbeitszeitkonto zugestimmt?
  2. Sind im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag Klauseln vorhanden, welche die Maximalanzahl und den Abbau der Minderstunden klären?
  3. Kann ich nachvollziehen, warum mir Fehlstunden für Tag X und Tag Y angerechnet werden?
  4. Muss ich die Minusstunden wirklich machen oder sollte ich mich wehren?

Lautet die Antwort auf die ersten drei Fragen „Nein“, sollten Arbeitnehmer anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Hat jedoch alles seine Richtigkeit und die Fehlstunden wurden korrekterweise angerechnet, gilt es, diese abzubauen.

Der klassische Weg: Nutzen Sie Mehrarbeit, um das Zeitkonto wieder auszugleichen. Dabei ist auch der festgelegte Ausgleichszeitraum zu beachten, bis zu dessen Ende die Stunden geleistet werden müssen. Andernfalls sind Gehaltskürzungen nicht undenkbar.

Doch nicht immer bekommen Mitarbeiter eines Unternehmens die Chance, aus freien Stücken und mithilfe flexibler Arbeitszeiten einen Stundenausgleich herbeizuführen. Teilweise übernehmen Vorgesetzte auch selbst die Entscheidung und wählen fragwürdige Verrechnungswege. So kommt es vor, dass vorhandene Minderstunden vom vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist so jedoch nicht rechtens.

Denn eine Voraussetzung für die legitime Urlaubsgewährung in einem Unternehmen ist es, dass der Vorgesetzte den Urlaub deutlich anordnet.

Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.
Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.

Das heißt: Bevor es zu zur Nutzung der Urlaubszeit kommen kann, muss geklärt sein, ob der Vorgesetzte damit einverstanden ist bzw. er einfach keinen Wert auf die Arbeitsleistung an den jeweiligen Tagen legt. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem Fall von 1998 (Az. 9 AZR 43/97). Diese Grundvoraussetzung ist nicht gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee kommen, Minusstunden mit dem Urlaub zu verrechnen.

Die Kürzung der Urlaubstage ist schon allein deshalb problematisch, weil es sich dabei um einen vertraglichen Anspruch auf Erholung handelt, der nicht verändert werden darf. Kommt es diesbezüglich zu Problemen, ist es ebenfalls ratsam, einem Anwalt für Arbeitsrecht die Klärung der Angelegenheit zu überlassen.

Die Verrechnung von Minusstunden bei einer Kündigung

Ab und zu kommt es im Arbeitsrecht auch zu Fällen, bei denen Minusstunden bei der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten, beispielsweise bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. So kann es schnell geschehen, dass bei einem Arbeitszeitmodell wie der Gleitzeit Minusstunden aufkommen, die beim Ende der gemeinsamen Zusammenarbeit noch nicht abgearbeitet wurden. Oft sehen es Unternehmer dann als gerechtfertigt an, die fehlenden Arbeitszeiten vom finalen Lohn abzuziehen. Doch ist das immer rechtens?

Hier gelten dieselben Voraussetzungen, welche Minderarbeit auch in anderen Situationen regeln. Das heißt, § 615 BGB ist weiterhin zu beachten: Hat der Arbeitgeber die Minusstunden selbst verschuldet, weil er dem Arbeitnehmer nicht genug Aufgaben bereitgestellt hat, befindet sich ersterer auch hier im Annahmeverzug und trägt die Verantwortung für die fehlenden Stunden selbst. Der finale Lohn darf nur entsprechend gekürzt werden, wenn der Beschäftigte selbst Schuld hat.

Oft kommt hier auch die Frage auf: „Gibt es Minusstunden, die verfallen, wenn genug Zeit vergeht?“ Ein Verfallsdatum in diesem Sinne gibt es nicht. In Bezug auf das Arbeitszeitkonto gilt bei Minusstunden der Ausgleichszeitraum, der vertraglich festgelegt ist. Ist die fehlende Arbeitszeit am Ende dieser Zeitspanne nicht ausgeglichen, kommt es zu Lohnabzügen, wenn die Schuld beim Beschäftigten liegt.

Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Minusstunden nicht anders geregelt, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Der Ausgleichszeitraum liegt hier bei sechs Monaten. Bei fristgerechten Kündigungen kann es deshalb dazu kommen, dass der verantwortliche Vorgesetzte den Mitarbeiter dazu auffordert, vorhandene Minusstunden aus dem letzten halben Jahr innerhalb der Kündigungsfrist abzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem möglichen Resturlaub ist aber auch hier ausgeschlossen.

Wichtig für Auszubildende: Die in diesem Ratgeber angeführten Regelungen gelten so auch für Azubis. Werden diese zwischenzeitlich früher nach Hause geschickt, müssen Sie nicht für die dadurch entstandenen Minusstunden bzw. für die niedrige Auftragslage aufkommen. Denn ein Azubi soll im Betrieb ausgebildet werden. Darf er frühzeitig gehen, zählt das als bezahlte Freistellung.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (156 Bewertungen, Durchschnitt: 4,15 von 5)
Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

316 Gedanken zu „Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

  1. Jens K.

    Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Mein Arbeitgeber hat einen Gesundheitstag angeordnet, an welchem wir uns mit Möglichkeiten der Gesunderhaltung beschäftigen. Nun sind zwei Berufsgruppen beteiligt. Werkdienst und allgemeiner Vollzugsdienst. Bei keiner dieser beiden Gruppen wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Nun, ist der Gesundheitstag so geplant, dass der Werkdienst an diesem Tag Minusstunden machen würde (ca. 30 Minuten pro Beamten). Der Allgemeine Vollzugsdienst hat an dem Tag generell eine kürzere Sollarbeitszeit, so dass er keine Minusstunden aufbaut. Kann der Arbeitgeber wirklich anordnen das der Werkdienst an diesem Tag Minusstunden macht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens K.,

      wie im Ratgeber erläutert kann der Arbeitgeber nicht die Nacharbeitung von Minusstunden verlangen, wenn diese durch ihn selbst verursacht wurden. Dies gilt aber nur, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Ohne ein Arbeitszeitkonto können auch keine Minusstunden angerechnet werden, egal wie sie verursacht wurden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  2. Karin

    Ich habe im September eine Arbeit in einem neu gebauten Hotel angefangen. Da unsere Arbeitsplätze noch nicht existierten und alles noch halbe Baustelle war, mussten wir im ganzen Monat September Reinigungsarbeiten machen. Wir waren nur stundenweise beschäftigt obwohl wir gern unsere 39 Stunden in der Woche laut Arbeitsvertrag gearbeitet hätten. Das heißt es entstanden Minusstunden. Wenn ich jetzt meinen Arbeitsvertrag kündigen will, was mache ich wegen der Minusstunden, muss ich diese nacharbeiten obwohl ich nichts dafür kann. Ich versuche ja schon durch Mehrarbeit diese Minusstunden zu reduzieren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin,

      in Ihrem Fall scheint ein Anwalt für Arbeitsrecht der passende Ansprechpartner zu sein. Wenn von der vertraglich vereinbarten Tätigkeit abgewichen wird, kann das einen wichtigen Kündigungsgrund bedeuten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Sabine

    Hallo,
    hätte auch eine Frage zum Thema ,,Minusstunden“ wir werden nach dem TvÖD bezahlt- haben eine 6 Tage Woche. Für Nachtbereitschaften werden 2 Std. in der Nacht angerechnet. Ich habe ein Vertrag mit 40 Std. in der Woche. Jeden Tag bin ich bei der Arbeit, aber komme nicht auf meine Stunden, sowie jeder andere Mitarbeiter bei uns. Jetzt wird noch eine Vollzeitkraft eingestellt. Unsere Vorgesetzte möchte dazu keine Stellung nehmen:(
    Fast keinen freien Tag und trotzdem Minusstunden ! Was sollen/ können wir machen?
    Danke für eure Antworten/ Ideen-

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      die Größe der Belegschaft und die Arbeitsauslastung sind Themen für einen Betriebsrat. Eine ständige Abweichung von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ist nicht rechtens. Wenn der Arbeitgeber sich weigert zu reagieren, sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Madleen

    Hallo wie kann ich richtig handeln wenn mir minusstunden geschrieben werden obwohl mein Chef keine Aufträge raus geschickt hat und ich somit keine Arbeit zu erledigen hatte dennoch hätte ich ja arbeiten gehen können darf er mir dann überhaupt minusstunden dafür schreiben? Ebenso ist es nicht klar ersichtlich ob wir mit einem kurzzeitkonto oder langzeitskonto arbeiten im Vertrag steht nur arbeitszeitkonto ohne weitere Angaben zum Ausgleich des arbeitszeitkontos. Wie soll ich mich jetzt verhalten ist das rechtens.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Madleen,

      Minusstunden können nicht wegen Auftragsverzug aufgeschrieben werden. Jedoch müssen Sie sich in der Zeit verfügbar am Arbeitsplatz aufhalten. Wenn Sie über die Situation mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung erzielen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. john

    Hallo ich arbeite in ein schlachtbetrieb als Schlachter
    Ich arbeite in die Woche 40-45 stunden so das ich auf 160-180 Stunden im Monat komme.
    Mein Arbeitgebr zahlt mir bei Urlaub-krankheit sowie Feiertage nur 6 stunden statt 8, muss ich das so hin nehmen.Es steht auch nichts davon in mein Arbeitsvertrag dren.in gegen teil wir haben eine vereinbarung gedroffen,das ich bis 165 stunden in Monat ein bestimmtes gehalt bekomme.aber bei Urlaub und krankheit komm ich nie auf 160-165 stunden weil mir ja nur 6 stunden bezahlt werden.Und mir dann ein gehalt in höhe von ca.250-300€ fehlen.

    1. mona

      das Problem habe ich auch. Weiß keiner eine Antwort?

  6. Peter

    Dem Betrieb in dem ich arbeite soll es angeblich schlecht gehen. Alle Arbeiter bekommen nun von ihrem Flexistand ( egal ob sie im plus, bei null oder auch schon im minus sind) 200h abgezogen (mit Mühe und Arbeit Minute für Minute aufgebaut).
    Wenn nun, durch die so künstlich gesunkenen Lohnkosten wieder mehr Arbeit reinkommen soll, so ordnet der Arbeitgeber Mehrarbeit an , Beispielsweise 1h am Tag länger arbeiten KOSTENLOS –
    künstlich erzeugte niedrigere Stundensätze und die Arbeiter müssen ihr Minus ausgleichen bzw. bei einer 35h Woche wird diese zu einer 40h Woche ohne Lohnausgleich.
    Ist das so rechtens und darf so durchgeführt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      eine verordnete Kürzung der geleisteten Stunden ist in der Regel unzulässig. Sie sollten sich an eine Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihren Fall genauer zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Ilona

    Hallo liebes Team
    Ich bin letzten Mittwoch dem 11.10. 6 uhr zur Arbeit und mir ging nach 4stunden sehr schlecht.bin anschließend zum Arzt und wurde für einschließlich Mittwoch eine krankschreibung ausgestellt.mein Arbeitgeber hat mir diese Stunden auf 8 Stunden aufgefüllt bei der Zeiterfassung heisst es Krankheit untertätig.
    Was bedeutet das meine krankschreibung erst ab Donnerstag mit Attest angegeben wird.
    Die 4 Stunden die ich am Mittwoch gearbeitet habe sind nicht gutgeschrieben worden.
    Ist dies rechtens?
    L.G.ilona

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ilona,
      das Vorgehen ist rechtens, da der gesamte Tag durch das Krankengeld abgegolten wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Nanni

    Hallo,
    wir Halbtagskräfte werden in der Kita eher nachhause geschickt, wenn Kinder krank oder im Urlaub sind. Dadurch entstehen viele Minustunden ,die wir nacharbeiten müssen. Wir haben einen 20 Wochenstundenvertrag, müssen aber einige Wochen durch die Minusstunden durcharbeiten.Wir sind z.B. von 8-16 Uhr im Dienstplan, werden aber um 14.oo nachhause geschickt ,so dass uns 2 Minustunden aufgeschrieben werden. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nanni,
      Minusstunden dürfen nur berechnet werden, wenn selbstverschuldeter Arbeitsausfall auftritt. Kann der Arbeitgeber nicht für genug Arbeit sorgen, dürfen die Angestellten nicht die Leidtragenden sein, indem Minusstunden anfallen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Barbara

    Guten Tag,

    ich habe mal einige generelle Fragen zur Niederschrift von Stunden im Stundennachweis. Meine Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden, diese sind im Stundennachweis auf 5 tage a 4 std verteilt. Jedoch arbeite ich lediglich Sa/So/Di jeweils je nach Schicht 6-8 Stunden. Wenn ich nun Krank bin und beispielsweise Freitag-Mittwoch krank geschrieben werde, muss ich mir dann die Soll gleich Ist-Stunden aufschreiben (also 4 Stunden an Wochentagen) oder die eigentlich geplante Arbeitszeit laut Dienstplan? Und wie sieht das in diesem Fall auch aus mit Urlaub. Muss ich mir lediglich Sa/So/Di Urlaub eintragen und wenn ja wieviele Stunden, da dies ja variiert? Oder nehme ich dann ganz normal an Wochentagen Urlaub und dann eben 4 Stunden. Vielen Dank im Vorraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Barbara,
      da sich der Urlaubsanspruch aus den vertraglich festgelegten Arbeitszeiten ergibt, werden sie auch entsprechend verrechnet, wenn Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung geschlossen haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Meike

    Hallo

    Ich habe in meinem ks von meinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten . Ich bin zwar noch krank geschrieben aber wurde für die restliche Zeit der Kündigungsfrist nicht eingeplant. Wie sieht es da mit meinem Lohn aus ? Bekomme ich da mein volles Gehalt oder wird das als nicht anwesend gezählt ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meike,
      der Anspruch auf Lohnfortzahlung ergibt sich aus der Art der Anstellung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen da weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Siepelt

    Guten Tag
    Ich bin seid dem 1.9 diesen Jahres in einer Zeitarbeitsfirma eingestellt auf 30.Std wöchentlich..130 Std müsste ich jedoch für einen Monat erbringen. Da ich weit über diese 130 Std komme ist meine Frage nun. Kann ich der Zeitfirma den Stand geben um nicht mehr als 130 Std arbeiten zu wollen. Die Zeitfirma ist der Meinung das ja alle mehr leisten als 130 Std..Jedoch habe ich bewusst mich für 30 Std einstellen lassen. .Wenn ich jedoch mehr als 130 Std erbringen soll..Wo zu benötige ich dann einen 30 Std Vertrag? Ich bekomme meinen Lohn nach 30 Std bezahlt..Auch meinen Urlaub..So wie auch bei Krankheit. 130 Std sind Minimum für ein Zeitkonto. Sprich ich mache 10 Std mehr und baue somit Überstunden an. Laut meiner Dienstzeiten endsprechen ich derzeit einen 37.5 Std Dienst. .sprich ich arbeite mer wie ich es nicht haben möchte. Die Zeitfirma ist jedoch der Meinung da zu sagen ich muss mehr Std erbringen. Wie ist die Tatsächliche Regelung tatsächlich. Muss ich mehr als 130 Std erbringen bei einem 30 Std Arbeitsvertrag. ..oder kann ich dieses ablehnen.
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Siepelt,

      die Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Eine ständige Missachtung der vertraglichen Bedingungen ist nicht zulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Ramona

    hallo
    ich bin bei einer zeitarbeitsfirma und ich bin im Juni nicht auf meine stunden gekommen. mein Chef hat mir deswegen 5 tage Urlaub abgezogen das ich auf meine stunden komme. ich habe so gearbeitet wie ich eingeteilt worden bin. und im September hat er mir auch einen tag Urlaub deswegen abgezogen obwohl ich im September schon 25 überstunden hatte. ich habe im April diesen Jahres angefangen und das ganze war noch in der Probezeit. ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,
      der Urlaubsanspruch bleibt von der Stundenabrechnung unberührt, wenn nichts entsprechendes vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Antje

    Guten Tag,
    dürfen Krankheits-, Urlaubs- und Freistellungstage wegen Fortbildung als Minusstunden vom Monatssoll abgezogen und mit real geleisteten Überstunden verrechnet werden?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Antje

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antje,
      Minusstunden dürfen nur für nicht geleistete Arbeitsstunden berechnet werden und auch nur dann, wenn ein Zeitkonto geführt wird. Der Abzug von Krankheit, Urlaub oder Freistellung ist ein Thema, dass Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erörtern sollten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Laura G.

    Guten Abend, erst mal zu meinem Fall: ich habe in den letzten zwei Monaten minusstunden aufgebaut. Zum Teil auch selbst verschuldet und zum Teil auch nicht selbst verschuldet da er mich nicht im dienstplan eingetragen hat obwohl ich arbeiten konnte! Ich bekomme im Monat 1200 brutto und rund 850 netto eigentlich ausgezahlt. Nun hatte ich aber nur 400 Euro netto ausbezahlt bekommen also sprich er hat mir 450 Euro vom gehalt abgezogen. Ich habe ne vier jährige Tochter und muss nun diesen Monat mit 200 Euro leben, Essen kaufen etc. Nun zu meiner Frage, wie viel darf er mir von meinem brutto oder netto Lohn abziehen? Ich meine ich hab ein Kind zu versorgen, gibt es da ne Grenze wie viel er mir abziehen darf? Und darf er mir überhaupt so viel abziehen?

    Lg Laura

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura,
      die Bedingungen der Lohnzahlung snd im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt sagen, ob der Vertrag rechtmäßig ist.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  15. forty1510

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu Anrechenbare Mehrarbeitspauschale
    Ich arbeite seit 2 Jahren als Abteilungsleiter in einem Unternehmen.
    In meinem Arbeitsvertrag ist geschrieben ( Vollzeit : richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag )
    Im Tarifvertrag steht 37,5 Stunden Woche
    Es steht auch im Arbeitsvertrag eine Anrechenbare Mehrarbeitspauschale in höhe von 250,00 zusätzlich zu meinem Brutto Gehalt. Dafür bekomme ich -16 Stunden jeden Monat auf mein Stundenkonto. Begründung des AG ist dafür bekommen sie ja
    Geld. Also Soll ich jeden Tag 1 Stunde Mehrarbeiten oder auf meine Freientage verzichten.
    Weder im Arbeitsvertrag steht etwas mit -16 Stunden noch in der Betriebsvereinbarung!
    Muss ich die -16 Stunden erbringen?
    Leider geht aus dem Arbeitsvertrag nichts hervor oder Gesamtbetriebsvereinbahrung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo forty,
      Klauseln über Mehrarbeitspauschalen sind in der Vergangenheit öfter für unwirksam erklärt wurden. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Arbeitsvertrag haben, können wir empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen.

  16. Michaela

    Hallo,
    Ich arbeite auf 450€ Basis, ca. 50 Studen im Monat .
    Nun soll demnächst das Gebäude über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten umgebaut und renoviert werden
    Nun soll ich für die Zeit einen Vertrag unterschreiben der besagt weil in der Zeit nicht genug Arbeit für alle da ist, ich angefallene minusstunden bis Ende 2018 abarbeiten muss.
    Ist das rechtens?
    Hoffe auf eine schnelle Antwort.
    Vielen dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michaela,
      Sie zu bitten, diese Vereinbarung zu unterschreiben ist nicht illegal. Beachten Sie jedoch, welche Konsequenzen die Verweigerung der Unterschrift hätte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Melanie

    Hallo,
    Ich leite eine Strandbar und habe zwei saisonale Festangestellte, die jedoch aufgrund des schlechten Wetters Minusstunden aufgebaut haben.
    Also liegt die Schuld nun ja nicht an mir oder an den Arbeitnehmern, sondern an „höheren Mächten“.
    Ist es rechtens, den finalen Lohn zu kürzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      die Bedingungen und Höhe der Entlohnung werden im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Daraus ergeben sich die Pflichten für alle Beteiligten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Sabrina

    Hallo mein Arbeitgeber hat mich zu ende september gekündigt.
    Nun ist es so das er den Dienstplan immer so geschrieben hat das sich pro woche immer 2,5 minusstunden angesammelt haben un diese dann in einem umsatzstarken monaten wieder auszugleichen.
    In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zu Minusstunden und ein Arbeitszeitkonto gibt es auch nicht und wenn habe ich für dieses nicht unterschrieben. Meine Frage ist nun darf er mir die Minusstunden anrechnen und beim finalen Lohn kürzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,
      der Arbeitgeber muss die Arbeitsstunden, die im Vertrag festgelegt sind auch anbieten. Ist dem nicht so, darf für den Arbeitnehmer daraus kein Nachteil entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. PippiLangstrumpf

    Hallo,Ich arbeite im Kindergarten. Mir wurde zu Anfang gesagt, dass Jeder wöchentlich 0,5 Std Minusstunden aufbaut um das mit der Mehrarbeit ( Feste ,Elternabende etc) zu verrechnen. Im Jahr sind das ca. 23 Std, die man kaum abbauen kann, da immer nur 5 von 20 Kollegen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
    Fragen: wenn man während der Arbeit erkrankt und keine AU für diesen Tag vorlegt, gibt es bei uns ist das rechtens?
    Und darf der Arbeitgeber minusstunden mit Urlaub verrechnen und Urlaub abziehen?
    . Es besteht ein Tarifvertrag in der die Mehrarbeit Verpflichtung ist, während Minusstunden nur mündlich erwähnt und aufgeschrieben werden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pipi,
      Minusstunden können nur notiert werden, wenn Arbeit nicht geleistet wird. Der Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt.
      In einer solchen Situation sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Romina

    Hallo zusammen.
    Ich arbeite bei einem Arzt und laut Vertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.
    Jedoch haben wir verschiedene „Schichten“ in denen wir nie auf eine Zeit von 38,5 Stunden kommen. Aus diesem Grund dürfen wir uns auch keine Überstunden aufschreiben wenn dir reguläre Arbeitszeit von 18 Uhr überschritten wird. Heißt, bei einer Schicht mit 36 Stunden die Woche, macht man 5 Tage die Woche eine halbe Stunde länger und kommt somit auf die 38,5 Stunden und darf sich nichts an Überstunden aufschreiben.
    Ist das rechtens wenn man keine Woche, also keine Schicht bekommt, in der man seine volle Arbeitszeit von 38,5 Stunden die Woche leistet?
    LG Romina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Romina,

      wenn 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit vertraglich festgelegt sind und Beschäftigte auch nur diese 38,5 Wochenstunden ableisten, entstehen keine Überstunden.

      Ursachen für Minusstunden können Sie im Ratgeber nachlesen. Ob dies jedoch auf Sie zutrifft und welche Folgen dies konkret hat, können Sie bei einem Anwalt im Rahmen einer Rechtsberatung erfragen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Anja

    Guten Tag,

    ich arbeite als Schulbegleitung ( Angestellt bei einem Träger für Schulbegleitung )
    und betreue in der Schule einen Schüler im Unterricht.
    Wenn der Schüler nicht kommt ( krank, Arzttermin oder ähnliches)
    wird mir dieser Ausfall in Minuskonto gestellt.
    Es gibt keinen Arbeitsersatz.
    Ich stelle meine Arbeitszeit aber zur Verfügung.
    Am Schuljahresende bezahle ich mit meinem Gehalt das fernbleiben des Schülers.
    Im Arbeitsvertrag ist nichts weiter vermerkt.
    Ist das überhaupt erlaubt?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,
      das Anrecht auf Entlohnung und die Verrechnung der Stunden ergibt sich aus der Art des Anstellungsverhältnis. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht genaue Auskunft darüber geben, welche Rechte Sie einfordern können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Franzi

    Hallo,

    ich arbeite im Einzelhandel und habe zum 30.09.2017 bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Mir wurde gesagt, dass ich aktuell -20 Stunden habe und die dann mit dem letzten Gehalt verrechnet werden.
    Begründet werden die Minusstunden damit, das ja nicht jeder Monat 174 Arbeitsstunden hat. Ich habe selbst keine Minusstunden verursacht und im Arbeitsvertrag steht nur ein Satz das Minusstunden verrechnet werden. Es ist aber keine Passage worin ein Arbeitszeitkonto erwähnt wird. Die Stundenerfassung erfolgt lediglich mit Stift und Einsatzplan. Nach der o.g. Erklärung ist dies doch eigentlich unrecht oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franzi,
      um die Rechtmäßigkeit deines Falles zu prüfen, empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Silke K.

    Bin Abrufkraft mit Jahresstundenzahl ist es normal das einem bei Krankheit im Urlaub Stunden abgezogen werden und bei keinem Einsatz ebenfalls. Keine Zeitarbeit.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,
      Minusstunden können nur berechnet werden, wenn eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit dokumentiert und nicht erfüllt wird.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Regina

    Hallo
    Ich arbeite seit 25 Jahren in einem grossen dt. Unternehmen und seit 01.08.2017 wurde eine neue BV ausgegeben,die eine Arbeitszeitregelung ,sprich Ist-Zeit-Erfassung beinhaltet.
    Mehr – und Minderzeiten sind darin geregelt. Bisher war es so üblich ,das wir den Arbeitstag beenden konnten wenn unsere tägliche Arbeit geleistet war(die Zustelltouren sind auf wochenarbeitszeit genormt). Da jeder eine andere Arbeitsweise hat und die täglichen sendungsmengen schwanken,entstehen folglich bei vielen Kollegen minusstunden. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen vor dienstende meine Arbeitsstelle zu verlassen und so minusstunden hinzunehmen? Ich kann meine Arbeitsweise nach dieser langen Zeit dienstjahren nicht ändern und plötzlich anfangen zu bummeln und bin dadurch einem starken Druck ausgesetzt.
    Bin für jeden Trip dankbar
    Freundliche grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Regina,
      einer Zeiterfassung muss von Seiten des Arbeitnehmers aus zugestimmt werden. Auch eine neue Betriebsvereinbarung kann nur dann normativ werden, wenn sie für den Arbeitnehmer von Vorteil ist.
      Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht genauere Auskunft zu Ihrem Fall geben.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Petra

    Hallo,
    Ich bin nach TVH angestellt, arbeite nach einem mir vom Arbeitgeber (AG)vorgeschriebenen Dienstplan, ein Arbeitszeitkonto wurde nicht vereinbart. ‎Meine Arbeitszeit ist unregelmäßig auf die Wochentage verteilt. Nehme ich nun Urlaub an einem der langen Arbeitstage schreibt mir der AG für diesen Tag die durchschnittlich Stundenzahl gut, die geringer als die nach Dienstplan vereinbarte ist, so dass für mich Minusstunden entstehen. Gleiche vorgehen wählt der AG bei Feiertagen. Ist dies zulässig? Müsste ich ein Arbeitszeit Konto akzeptieren, wenn der Personalrat eines mit dem AG vereinbart, ich persönlich es aber ablehne? Wäre die o.g. Vorgehensweise des AG mit Arbeitszeitkonto berechtigt? Vielen Dank für die Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      die grundsätzlichen Voraussetzungen, unter denen mit Minusstunden gearbeitet werden darf, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation befragen Sie bitte einen Rechtsanwalt.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Kayaa

    Guten Tag,
    ich habe am 11.05 bei meiner Arbeitsstelle bei der ich am 15.03 angefangen hatte gekündigt und erhalte jetzt im September eine Vergütungsabrechbung vom Monat Mai in der jetzt aufeinmal Minusstunden auftauchen. ( Die Abrechnung habe ich auch nicht in 1ner Variante erhalten sondern in 3 Varianten). Man stempelt die Zeit ab die man arbeitet es handelt sich um Schichtarveit. Aber dummerweise bekommt die Umkleidezeit abgezogen obwohl man nicht umgekleidet garnicht an das Gerät zum abstempeln kommt. Natürlich hat man mir das nicht gesagt als ich den Vertrag unterschrieben hatte ich durfte das erst ca. 1.5 Monate danach selbst herrausfinden es sei eine neue Reglung.
    Zudem habe ich meinen 1sten lohn ca. 4 Wochen später bekommen was der Grund dafür war das ich gesagt habe es lohnt sich nicht wenn ich mein Geld nicht bekomme zur Arbeit aufzutauchen. Habe das wortwörtlich der Leitung gesagt. Als ich den Lohn bekam kam der 2te Lohn auch nicht rechtzeitig, sodass ich gekündigt habe, meine Sachen abgegeben habe und nicht mehr zur Arbeit aufgetaucht bin. Ich bin Studentin habe das erwähnt, wurde trotzdem falsch bei der Kasse gemeldet dass war der Grund dafür das ich mein Lohn erstmals nicht erhalten habe, dazu habe ich Steuern gezahlt die man als Studentin nicht zahlen muss.
    Kann ich gerichtlich vorgehen muss ich die Minusstunden abzahlen oder nicht ?
    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kayaa,

      unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen nach § 615 BGB nicht zur Last gelegt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, dagegen vorzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Tamara

    Hallo
    ich arbeite in der Pflege und unser Wohnbereichsleiter plant zur Zeit fast alle Mitarbeiter in Minusstunden, damit wir in den nächsten Monaten durch die Feiertage nicht zu sehr ins Plus kommen. Ist das Rechtens?
    Auch musste ich eine Woche mehr von meinem Urlaub nehmen, obwohl ich es nicht wollte eigentlich, damit ich nicht noch mehr ins Minus komme!?
    Danke für Ihre Antwort.
    Lg Tamara

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tamara,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir Ihren Arbeitsvertrag nicht kennen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Carmen K.

    Hallo,
    ich arbeite in einem privaten ambulanten dienst ,eingstellt wurde ich als Pflegehelfer,Hauswirtschaftskraft und Betreuungsassistentin. Im Vertrag steht 30 stunden Woche sprich 120 im Monat mit einem Festgehalt ,überstunden werden mit 11 euro bezahlt. Ich arbeite seid 1.6 dort habe in den ersten beiden Monate 48 minus stunden angesammelt weil nicht genug zu tun war . Im August musste ich urlaubsvertretung machen und habe 25 überstunden gemacht. Ab september mavhe ich keine vertretung mehr also stattdessen wieder minusstunden. So werde ich in drei bis vier monaten auf gut 100 minusstunden kommen. Ich möchte gerne meibe 30 std. In der woche arbeiten aber es sind eben nicht genügent patienten da. Meine fragen : dürfen die überstunden mit den minusstunden
    verrechnet werden und wenn ich kündigen würde und minusstunden vorhanden sind darf die chefin mir die vom gehalt abziehen, weil dann würde fast nichts mehr vom gehalt übrig bleiben.
    Lg und vielen dank im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen,

      dies wird zu Lasten des Arbeitgebers geregelt. Minusstunden dürfen nicht vom Gehalt abgezogen werden – auch nach einer Kündigung nicht. Je nach Arbeitsvertrag können die Minusstunden allerdings mit den Überstunden verrechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Jennifer

    Hallo,

    meine Arbeitgeber haben meine Arbeitszeiten von 38,5 auf 28,5 Stunden gekürzt mit der Aussage,
    dass diese Minusstunden dafür da sind meine Kollegen in Krankheitsfällen und/oder Urlaub zu vertreten.
    Ich bin daher also gezwungen pro Woche 10 Minusstunden aufzubauen. Da ich damit nicht einverstanden bin, habe ich mich nun entschlossen zu kündigen. Können meine Arbeitgeber nun von mir verlangen diese erzwungenen Minusstunden nachzuholen? Mein Arbeitsvertrag wurde auch nicht geändert nach der Änderung meiner Arbeitszeit und laut Vertrag arbeite ich die 38,5 Stunden, bekomme bei Mehrarbeit einen Freizeitausgleich und muss nicht geleistete Stunden nachholen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer,

      sofern Sie dazu keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, können Sie sich auf Ihren alten Arbeitsvertrag mit 38,5 Stunden berufen und müssen dementsprechend keine Minusstunden bei Kündigung ableisten. Bei Mehrarbeit müsste Ihnen ein Freizeitausgleich zustehen. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen zuständigen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Yvonne H.

    Hallo,

    mein Vertrag mit 30% Anstellung wurde dieses Jahr (02/2017) einfach gekündigt. Ohne Einhaltung der 4-wöchigen Kündigungsfrist. Meine Minusstunden wurden direkt mit dem Februar Gehalt verrechnet und abgezogen. Kein Lohn ausgezahlt bekommen. Jetzt soll ich immer noch fast 50 Std nach arbeiten, obwohl ich gar keinen Vertrag mehr habe oder angestellt bin. Was habe ich für Möglichkeiten?

    War als Urlaubsvertretung angestellt und wurde dafür zu wenig gebraucht. Habe die Minusstunden nicht selber verursacht.

    Ich habe vergessen, dass ich in der Schweiz arbeite. Hoffe Sie können mir trotzdem helfen.

    Ich bin froh, wenn Sie mir meine Möglichkeiten aufzeigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Gruss Yvonne

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      mit diesem Anliegen sollen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Eike

    Hallo,

    ich arbeite als Arzt in einem Krankenhaus mit 24-Stunden-Diensten. In diesen sind 14 h Bereitschaftszeit, die zu 65% ausgezahlt werden. Wochentags gehe ich am Tag nach dem Dienst um 10 nach Hause, der Arbeitgeber zeigt uns dann die nicht erbrachte Regelarbeitszeit von 7 h von den 14 Bereitschaftsstunden ab, da er argumentiert, dass die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit (168 h im Monat) nicht erreicht wird. Dürfen also vergütete Bereitschaftsstunden einfach aus der Arbeitszeiterfassug abgezogen werden?

    Viele Grüße ,
    Eike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eike,

      der Bereitschaftsdienst gilt laut Arbeitszeitgesetz als reguläre Arbeitszeit. Die Stunden dürfen Ihnen daher nicht aus der Arbeitszeiterfassung abgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Petra P.

    Hallo
    Bei meiner Kollegin haben sich Minusstunden angesammelt. Diese sind durch Mehrarbeit abgebaut worden Sie meint, sie hätte Anspruch auf Überstundenzuschläge. Geht das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Dies müsste entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag festgehalten sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Dennis

    Hallo,

    als Maschinenbauingenieur bin seit 7 Monaten bei einem Ingenieursdienstleister festangestellt, ich war 5 Monate lang als Leihmitarbeiter beim Kunde für ein Projekt beschäftigt, von heute auf morgen hieß, dass ich nicht mehr bei dem Kunde in Einsatz, und dass die (Ingenieursdienstleister) für mich ein neues Projekt suchen werden. Nun nach dem 6-ten Monat bin von der Probezeit raus und bist heute habe ich kein Projekt, ich habe aber meinen Gehalt immer bekommen (auch für Juni und Juli ohne dass ich Stunden geleistet habe). Ich habe mich woandres beworben und möchte da bald anfangen. Was könnte passieren, wenn ich mich kündige, da ich vermute, dass ich Minusstunden bezahlt wurde. (3 Monate lang ohne Vereinbarung). Wer hat sowas erlebt?

  34. anna

    Hallo,
    Ich arbeite für eine Grosse firma in 4schicht system.nacht/früh/spät/Frei.in moment wird unsere system verändert,wir werden laufen anstatt rückwerz-vorwerz das heisst nacht/früh/spät/frei…Weill wir nicht alle in nacht anfangen sollen wir minusstunden kriegen. Zb. Ich fange mit spät,das heisst -15std obwohl ich ganzen monat normal arbeite und keine extra freie tage kriege.
    Ist das in ordnung?
    Vielen dank Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo anna,

      Minusstunden, die Ihr Arbeitgeber zu verschulden hat (beispielsweise durch die Schichtänderungen), dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Jacqueline

    Hallo
    Ich habe eigentlich eine 40 Stunden woche, werde aber nie so eingeteilt, dass ich diese auch erreiche. Bin gewillt 40 Stunden die sich zu arbeiten, kann aber meine Leistung ja nicht erbringen, wenn ich nie so viel eintragen werde.
    Dadurch haben sich einige Minusstunden angesammelt, muss ich diese so hinnehmen und später nacharbeiten?
    Wird mir immer gesagt, ich solle es tun

    Lohnzahlung ist gleich geblieben- bisher…

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      grundsätzlich muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass Sie regelmäßig 40 Stunden pro Woche arbeiten können. Ist dies ab und an mal nicht möglich, müssen Sie die Minusstunden ausgleichen. Eine dauerhafte Senkung der Arbeitszeit ist in diesem Fall in der Regel aber nicht möglich. Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt könnte Abhilfe schaffen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Petra G.

        Hallo ich war dies Jahr 2wochen krank geschrieben ich arbeiten 5.6 Stunden pro Woche also 28 Stunden in der Woche da ja bald Ostern ist hat mein Arbeitgeber gemeint das die Stunden Kräfte minus Stunden machen da Ostern mehr los ist und wir da mehr Arbeit sollen in (Handel ) wie gesagt ich war Ende Februar eine Woche krank da hat der Arbeitgeber mir jeden Tag 5.5 Stnden berechnet und die zweite Woche hat er mir Montag 4 Stunden Dienstag 5.5 Mittwoch Donnerstag und Freitag hat er mir frei eingeteilt und sannstag 3.5 Stunden eingeteilt so da ich in der Woche so viele Minus Stunden machen sollte wo ich ja über 2wochwn krank geschrieben war da geht doch nicht und ich so die Minus Stund en wieder rein arbeiten

  36. Sylwia

    Hallo
    Ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Std pro Woche. Ich werde aber für Stunden gezahlt also wenn ich z.B. 200 Std monatlich gearbeitet habe.
    Es kommen aber manchmal Fälle dass enicht so viel los ist bei uns und ich früher nach hause geschickt wurde bzw. in dem wöchentlichen Dienstplan bin ich nur für 30 Std eingeplant.
    Und am Ende bekomme ich gehalt nur über die geleistete Stundne also z.B. 120 und nicht 160 wie im Vertrag.
    Darf ich von dem Arbeitgeber die Zahlugn für die restlichen 40 Std anfordern wenn er mich ja selber nach Hause geshcickt hat weil nichts los war? Habe ich Recht drauf?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylwia,

      lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen. Eine 40-Stunden-Regelung in Kombination mit einer Stundenabrechnung ist sehr ungewöhnlich. Normalerweise erhalten Sie Ihr volles Gehalt und sofern Minusstunden entstehen, für welche Sie aber nichts können, müssen diese dennoch bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Bodenseemama

    Hallo!

    Ich bin im öffentlichen Dienst als Hauswirtschafterin tätig. Ab September bekomme ich, auf eigenen und lang ersehnten Wunsch hin, einen neuen Arbeitsvertrag. Ich habe meine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden auf 12,5 Stunden gekürzt. Heute sagte mir meine Chefin, dass ich dann wöchentlich aber immer eine Minusstunde machen MUSS! Für den Fall, dass ich meine Kollegin mal vertreten muss und ich damit evtl zu viele Überstunden haben könnte!?
    Das war schon Anfang des Jahres so. Ich habe jetzt Minusstunden aufgebaut und im Juni hieß es dann ich muss bis zum Urlaub (im August) die Minusstunden wieder ausgeglichen haben.

    Kann diese Anordnung rechtens sein?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      es kommt hierbei auf Ihren Vertrag an und in wie weit diese genannte Regelung schriftlich festgehalten wurde. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der dies Überprüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Marc

    Hallo,

    wenn ein Ausfall der Arbeit durch Auftragsmangel entsteht, muss man diesen dann in einer bestimmten Form im Stundenzettel deklarieren? Wenn ja, wie?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marc,

      in der Regel steht Ihnen dennoch für die Zeit das volle Gehalt zu, da Sie dies nicht verschuldet haben. Insofern müssen Sie dies auch nicht gesondert kennzeichnen. Anderes ergibt sich ggf. aus Ihrem Arbeitsvertrag bzw. der betrieblichen Vereinbarung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Sandra

    Ich arbeite im Büro und will nun aufhören, meine Chefin aber meint ich habe noch viele negativ Überstunden, die teilweise noch von meinem alten Vertrag der im Mai beendet wurde, sind. Auch steht in meinem Vertrag nichts von einem Arbeitszeitkonto…heißt das, ich kann eigentlich gar keine minus Überstunden haben, da davon nichts in meinem Vertrag steht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      hier kommt es nicht nur auf Ihren Arbeitsvertrag an, sondern auch auf sonstige betriebliche Vereinbarungen. Sofern Sie eine Arbeitszeiterfassung haben, können Sie auch negative Stunden haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Dieter

    Hallo, unser Unternehmen fordert von sämtlichen Mitarbeitern 3 Gleittage in einem Monat zusätzlich zu nehmen. Allerdings wird kein richtiger Grund genannt, obwohl es hinter vorgehaltener Hand natürlich nur um die Bilanzverschönerung geht.
    Die BV besagt, daß man sich von + 120 Std / – 30 Std bewegen darf, aber nicht, ob der AG auch Überstundenabbau anordnen darf. (Zumindest nicht ohne betriebliche Gründe)

    Muss man unabhängig von der Überstundenanzahl dieser Anweisung Folge leisten ?
    Unser BR konnte keine eindeutig AW geben, ist allerdings auch eher PRO-GL eingestellt,
    Danke für Info

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dieter,

      grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, seine Überstunden nach seinem Willen abzubauen. Der Arbeitgeber kann jederzeit bestimmen, wann diese zu nehmen sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Tim W.

    Ich bin seit dem 18.4.2017 über eine Zeitarbeitsfirma in einem Großbetriebe eingesetzt. Jetzt werde ich dort nicht mehr benötigt von einem Tag auf den anderen. Mein Chef hat jetzt eine neuen Betrieb gefunden in dem ich ein Praktikum für 1 Woche absolvieren soll. Für diese Woche soll mein Arbeitszeitkonto belastet werden. Ist das rechtens. Wenn ich es nicht annehme wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Meine Probebetrieb beträgt 6 Monate.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Martin

    Ich arbeite im Büro und habe Minusstunden, weil ich vor Schichtbeginn angefangen habe zu arbeiten und mein Chef mir das nicht anrechnen möchte. Ich habe etwa 2 jahre immer früher als arbeitsbeginn angefangen und habe mich dem entsprechen auch früher eingestempelt.
    Habe jetzt gekündigt und mein Chef zieht in erwägung es mir zu berechnen. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      da Sie über Jahre früher angefangen haben und Ihr Chef dies nie beanstandet hat, gilt hier ggf. das Gewohnheitsrecht. Zudem können Sie durch durch das Stempel beweisen, dass Sie die entsprechende Arbeitszeit geleistet haben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der Sie vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Ingo

    Ich bin an einem Bootsverleih. Bei schlechtem Wetter sagt mein chef wir können zu machen und ich kann nach Hause gehen. Dadurch entstehen aber für mich Minusstunden die nicht so vorgesehen waren. muss ich dies hinnehmen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingo,

      da diese Minusstunden nicht durch Sie verschuldet sind, sondern durch den Arbeitgeber, sind diese regelmäßig nicht anrechenbar. Darüber hinaus können Minusstunden nur mit dem Lohn verrechnet werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Mandy A.

    Ich habe das Problem dass ich jetzt mit meiner Ausbildung fertig bin und noch 30 minusstunden habe. Ich bleibe aber im Unternehmen nur mit einem neuen Vertrag und als Führungskraft meine frage ist es jetzt ob ich die alten minusstunden mit in den neuen vertrag nehme oder ob die verfallen
    Weil die sonst auch verfallen würden wenn die mich nicht übernommen hätten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mandy,

      da es sich um einen neuen Vertrag handelt, sollten die Minusstunden verfallen. Erkundigen Sie sich hierzu nochmals bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Andre H.

    Hallo, ich habe zum 30.09. gekündigt. Jetzt habe ich noch über 200 Minusstunden, welche zustande kamen, weil es zu wenig arbeit gab – es wurde aber keine offizielle Kurzarbeit angemeldet. Bis September habe ich auch nicht die Möglichkeit diese auszugleichen, da immer noch keine Arbeit da ist. Jetzt möchte mir mein derzeitiger Arbeitgeber die Stunden vom Lohn abziehen, was 3/4 des Gehaltes ausmachen würde. Er beruft sie auf eine Betriebsvereinbarung, welche das rechtfertigt. In meinem Tarifvertrag steht nichts dergleichen drin. Welche Chancen habe ich wenn ich rechtlich dagegen vorgehen möchte?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andre,

      Neben Ihrem Vertrag sind auch immer die Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen. Rechtfertigen letztere das Vorgehen, kann es ggf. schwer sein, dagegen vorzugehen. Wenden Sie sich aber an einen Anwalt, der Ihren Vertrag und die Betriebsvereinbarung prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Marion

    Hallo,
    mein Chef hat unsere Firma zu Ende Juni verkauft und ich habe dadurch nicht mehr genügend Zeit die fehlenden Minusstunden bis zu seinem Betriebsschluss bei Ihm abzuarbeiten. (Außer ich würde jeden Tag über 10 Std arbeiten.)
    Ich werde aber von der aufgekauften Firma weiterbeschäftigt, allerdings mit einem neuem Stundenkonto.
    Die Minusstunden sind durch fehlende Arbeit und dadurch früher nach Hause gehen entstanden.( Ich wurde nicht nach Hause geschickt, aber es wurde einem vermittelt wenn keine Arbeit das ist soll man Heim gehen)
    Kann er mir dann die Minusstunden am Schluss von meinem letzten Lohn abziehen.
    Ich arbeite im Einzelhandel Vollzeit.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marion,

      Ihnen können nur die Minusstunden vom Lohn abgezogen werden, die Sie selbst zu verantworten haben. Wurden durch den Arbeitgeber nicht genug Beschäftigungsmöglichkeiten bereit gestellt, dürfen Arbeitnehmer normalerweise auch keinen Nachteil durch die Minusstunden erfahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Wagner

    Hi, ich bin 450€-Jobberin,im Job gibt es derzeit Arbeitszeitprobleme. Im Mai habe ich von 4 im Plan eingetragene Schichten nur eine arbeiten dürfen. Es fehlt an Arbeit, aber ich bekomme ja fast kein Geld am Ende des Monats. Kann ich hier die geplanten Schichten finanziell einfordern? Ich wollte ja arbeiten und habe die Arbeitszeiten im täglichen Leben fest eingeplant.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wagner,

      ist im Vertrag ein fester Monatslohn definiert, dürfen Ihnen unverschuldete Minusstunden normalerweise nicht vom Lohn abgezogen werden. Hier können Sie fehlende Gehälter einfordern. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie auf flexibler Stundenbasis bezahlt werden. Dabei liegt kein festes Monatsgehalt vor und Sie werden nur für die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Amalia

    Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Es ist gut wenn man über so etwas als Arbeitnehmer informiert ist. Man sollte nicht zögern sich da durchaus auch an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

  49. Dorothea M.

    Wie ist das in der Pflege? Ich war von Dez. – Mai krank. Die Krankmeldungen wurden immer 2 -4 wöchentlich ausgestellt. Im Dezember. Hatte ich noch ca. 55 Plusstunden. Im Mai hatte ich dann nach Nachfragen Minusstunden.
    Mir wurde mitgeteilt, dass der DienstPlan immer vor meiner Krankmeldungen fertiggestellt war und ich mit Minusstunden eingeplant wurde. Und das sei rechtens. Muss ich das so hinnehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dorothea,

      aufgrund einer Krankheit können Ihnen normalerweise keine Minusstunden vorgeworfen werden. Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt, dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Silke F.

    Ich habe Minusstunden weil mein Chef mich In der Saison nicht rechtzeitig hochgestuft hat und verlangt jetzt ohne meinen freien Tag durch zu arbeiten . Ist das richtig ? Ich glaube nein

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      sind Sie nicht selbst an der Entstehung der Minusstunden schuld, so kann Ihnen daraus normalerweise kein Strick gedreht werden. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder einen Anwalt für Arbeitsrecht, um dieses Problem zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Angelika

        Mein Chef hat meine Stunden einfach gekürzt,mit der Begründung es wären Beschwerden gekommen,arbeite schon seit 4 Jahren da mit Festvertrag 80 Std. Monatl.

        1. Freddy

          Ich hab mich mit corona infiziert und bin vom Hausarzt krank geschrieben worden. Auf meinem arbeitszeitkonto sind aber jetzt die geplant gewesenen minusstunden, die ich gehabt hätte, wenn ich gesund und arbeiten gewesen wäre, trotzdem verbucht. Ist das rechtens ?

    2. Marion A.

      Ich bin Dauernachtwache in einem Pflegeheim (bin alleine in der Nacht ) im Arbeitsvertrag steht
      7 Nächte 7 Frei es steht aber auch eine 38.5 h Woche . Ich arbeite 10 h pro Nacht bekomme 9.5 angerechnet erarbeite mir so fast jeden Monat Minus Stunden ganz schlimm ist es wenn ich Urlaub habe da ich dann 7 Frei =0h 5 Urlaub = 38.5h 7 Frei 0 h 7Nächte = 95.0 h 3 Frei 0 h .Der Monat hat eine Soll h von 177.1 h ich arbeite 133.5 h das heißt ich mache automatisch 43.5 MINUS Stunden . Kann aber auch nicht mehr Tage arbeiten weil meine gegen Kollegin das selbe Problem hat .Darf aber auch nicht in den 6 x Urlaubswochen meiner Kollegin nicht die 3 Wochen durch arbeiten um eventuell Plus Stunden zu machen. Was kann ich machen ???? Gespräch mit meiner Chefin die meint dazu nur das am ende des jahres es mit Lohn verrechnet wird . Ist dann mein Weihnachtsgeschenk das ich noch GELD MITBRINGEN SOLL

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Marion A.,

        leider sind wir nicht befugt, kostenlos eine Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, kann dieser Sie kompetent beraten und unter Umständen rechtliche Schritte in Ihrem Namen einleiten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Melos

        Richtigerweise muss auch Urlaub in der freien Woche eingetragen werden!
        Dann passt es wieder.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert