Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.
Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.

Nahezu jeder Arbeitnehmer ist mit dem Konzept der Überstundenregelung vertraut. Wird mehr Arbeit geleistet, als es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ist die Rede von Mehrarbeit. Verschiedene Regelungen bestimmen dabei die Ansammlung und den Abbau von Überstunden.

Auch im Arbeitsrecht vertreten sind Minusstunden, auch Minder­stunden genannt. Diese sorgen bei Arbeit­nehmern und bei Arbeitgebern immer wieder für Unsicherheiten, da die gesetz­lichen Regelungen dazu wenig transparent wirken.

Der vorliegende Ratgeber liefert einen sehr detaillierten Überblick zum Thema. Hier erfahren Sie, worin sich Minderarbeit genau definiert, welche Ursachen dieser zu Grunde liegen und was der Gesetzgeber zur Maximalanzahl der fehlenden Stunden vorgibt.

Darüber hinaus erhalten Sie in diesem Text Antworten auf Fragen wie „Wie viele Minusstunden sind zulässig?“ und „Was passiert bei Zeitarbeit, wenn kein Einsatz zu Minusstunden führt?“. Nicht zuletzt klärt der finale Teil des Ratgebers darüber auf, auf welche Weise Beschäftigte Minusstunden abbauen bzw. komplett tilgen können.

Kompaktwissen: Minusstunden

Wobei handelt es sich um Minusstunden?

Die Rede ist von Minusstunden, wenn Sie weniger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Minusstunden stellen demzufolge das Gegenteil von Überstunden dar, bei denen mehr gearbeitet wird als vertraglich festgehalten.

Wie werden Minusstunden protokolliert?

Minusstunden müssen in einem sogenannten Arbeitszeitkonto festgehalten werden. Einem solchen müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zustimmen.

Sind Minusstunden durch Krank‌heit rechtens?

Nein, Beschäftigten dürfen keine Minusstunden entstehen, wenn sie unverschuldet krank werden und nicht arbeiten können.

Die Definition und Funktion von Minusstunden

Ganz einfach ausgedrückt wird mit dem Begriff der Minderarbeit die Zeit beschrieben, in welcher der Arbeitnehmer entgegen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen nicht gearbeitet hat. Dabei handelt es sich um das direkte Gegenstück zur Mehrarbeit, besser bekannt als Überstunden. Mitarbeiter eines Unternehmens freuen sich jedoch auch über Minusstunden eher selten. Schließlich können diese über kurz oder lang zu Gehaltskürzungen führen.

Kommen Fragen zu Minusstunden, deren Ansammlung, Abbau und den daraus resultierenden Abzügen auf, sollten Beschäftigte immer zuerst ihren Anstellungsvertrag überprüfen. Sind darin keine zutreffenden Klauseln verzeichnet, finden womöglich tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen Anwendung. Auch diese gilt es genau zu prüfen. Besteht ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten, kann dieser auch immer direkt nach geltenden Bestimmungen gefragt werden.

Zwar können Minusstunden wie auch Überstunden in jedem Job anfallen. Der klare Unterschied ist jedoch, dass erstere nicht in jedem Fall angerechnet und somit beispielsweise dem betreffenden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen werden dürfen. Neben bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die es zu erfüllen gilt, muss dafür in jedem Fall ein Arbeitszeitkonto vorhanden sein. Was es damit auf sich hat, klärt der folgende Teil des Ratgebers.

Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden

Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.
Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.

Für ein Arbeitszeitkonto stehen vor allem Arbeitgeber immer wieder ein. Das kann verschiedene Gründe haben. Solche Konten sorgen dafür, dass Mitarbeiter sich die Arbeitszeiten flexibel einteilen können. Sie ermöglichen aber auch bei saisonal bedingter, unterschiedlicher Arbeitsauslastung einen besseren Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeit. Die Nutzung solcher Zeitregister ist aber an genaue Bedingungen geknüpft:

  • Es muss im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Eintrag dazu vorhanden sein.
  • Die ergänzende Klausel darf sich nicht nur auf die Berechtigung der Führung des Zeitkontos beschränken. Es muss klar zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten unterschieden werden.
  • Klare Grenzen sind festzulegen, welche angeben, wie weit Abweichungen von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit stattfinden dürfen, also auch wie viel Mehr- bzw. Minderarbeit angerechnet wird.
  • Es sollten zudem Ausgleichsregelungen feststehen, welche die Art und die Dauer der Verrechnung von Über- und Minusstunden klären.
Ein Kurzzeitkonto charakterisiert sich dadurch, dass der Ausgleichszeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Das bedeutet, dass die Verrechnungen der Stunden, die zu viel oder zu wenig vorhanden sind, innerhalb eines Jahres stattgefunden haben muss. Dagegen werden Langzeitkonten für langfristige Stundensammlungen genutzt und können an besondere Zielsetzungen gekoppelt sein, beispielsweise an den Abschied in den frühzeitigen Ruhestand.

Der Gesetzgeber hat die oben genannten Bedingungen aufgestellt, um zu verhindern, dass ein Arbeitszeitkonto einem Arbeitnehmer zu Unrecht zur Last fällt. Denn die damit zusammen­hängenden Regelungen sind oft kompliziert und für Uninformierte deshalb für gewöhnlich nur schwer fassbar. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zustimmen, wodurch Sie auch eine mögliche Verrechnung von Minderarbeit in Kauf nehmen.

Vertraglich klar definierte Klauseln sorgen hier dafür, dass es nicht so schnell zu Verständnisproblemen kommt, auch nicht, wenn es um die Ansammlung oder den Abbau von Minusstunden geht. Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass die fehlenden Arbeitsstunden auftreten? Im nächsten Abschnitt werden mögliche Ursachen dafür genauer unter die Lupe genommen.

Ursachen für Minusstunden

Es lohnt sich, über die verschiedenen Gründe, welche zu Minusstunden führen, informiert zu sein. Denn kennen betroffene Arbeitnehmer die Ursachen, können sie im Ernstfall auch richtig auf die Konsequenzen reagieren. Hinter dieser Anmerkung steckt der Gedanke, dass die Anrechnung von Minusstunden nicht immer nach geltendem Recht verläuft. Deshalb sollten sozialversicherungspflichtig Tätige, die das Gefühl haben, zu Unrecht Minderarbeit angerechnet zu bekommen, auch immer Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Es folgt eine Übersicht zu Ereignissen, welche zu Minusstunden führen können.

Angeordnete Minusstunden

Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.
Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.

Es kommt durchaus vor, dass Minusstun­den durch den Arbeitgeber selbst verursacht werden. In diesem Fall haben sich die Beschäftigten nichts zu Schulden kommen lassen.

Es kommt hier nur zur Minderarbeit, weil der Vorgesetzte nicht genug Arbeit angeordnet hat. Hier greift § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die „Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt. Darin steht:

„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.“

Treten Minusstunden auf, weil nicht genug Arbeit zugewiesen wurde, trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und steht im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet, es ist ihm allein zuzurechnen, dass es zur Minderarbeit gekommen ist. Entsprechend dürfen auch keine fehlenden Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und dadurch auch nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden.

Denn dieser wollte ja arbeiten, durfte wegen fehlender Aufgaben aber nach Hause gehen. Kommt es wegen zu wenig Arbeit zu Minusstunden, sorgt das im Arbeitsrecht immer wieder für Streitigkeiten. Reagieren Unternehmensführer bei der Reduzierung des Beschäftigungs­umfangs mit Gehaltskürzungen, sollten Betroffene aber niemals untätig bleiben. Lässt sich der Chef nicht durch klare Argumente umstimmen, ist es ratsam, den Betriebsrat zu kontaktieren oder sich direkt juristische Hilfe zu suchen.

Minusstunden durch Krankheit

Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.
Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.

Es kommt im Arbeitsrecht immer wieder vor, dass Mitarbeiter, die eine Zeit lang krank waren, Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto vermerkt bekommen, obwohl sie sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben. Entsprechend groß ist dann die unerfreuliche Überraschung, die am Monatsende beim Blick auf die Gehaltsabrechnung entsteht. Dabei stellen sich Betroffene oft die Frage: „Muss ich solche Minusstunden nacharbeiten oder entsprechende Lohnabzüge in Kauf nehmen?“

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte keinen Nachteil erfahren, wenn Sie unverschuldet krank werden und sich ordnungsgemäß im Betrieb krankmelden.

Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen krank, geht unverzüglich zum Arzt und legt beim Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, greift in jedem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses sorgt dafür, dass auch im Krankheitsfall oder nach einem Arbeitsunfall die finanzielle Sicherheit bestehen bleibt. So steht in § 3 Absatz 1 EntgFG:

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Kommt es also zur Lohnfortzahlung, wird der Arbeitgeber zunächst weiterhin so bezahlt, als würde er die volle Arbeitsleistung erbringen. Daraus folgt, dass in diesem Fall niemals Minderarbeit entsteht. Und doch kommt es immer wieder dazu, dass Vorgesetzte in diesem Sinne handeln und die Untergebenen darunter leiden. Solche falschen Eintragungen im Arbeitszeitkonto entstehen jedoch generell nicht aus Bösartigkeit.

Vielmehr liegt die Schuld oft bei unklaren Regelungen in Tarifverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Vorgesetzte, die Minusstunden eintragen, tun dies mit der Überzeugung, dass es den vorhandenen Vertragsklauseln entspricht. Aber wie gesagt: In diesem Fall wird hier das Recht von Arbeitnehmern verletzt. Das folgende Video liefert einen leicht verständlichen Überblick zu diesem Aspekt:

Stellen sich Unternehmer quer, wenn sie auf diesen Fehler angesprochen werden, hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und vor das Arbeitsgericht. Mit juristischer Hilfe stehen die Chancen nicht schlecht, dass sozialversicherungspflichtig Tätige, denen zu Unrecht der Lohn gekürzt wurde, Recht bekommen.

Minusstunden durch einen Feiertag

Grundsätzlich tragen Feiertage zur Freude jedes Arbeitsnehmers bei. Schließlich sorgen sie in den meisten Fällen für freie Tage, die nicht vom kostbaren Urlaubspensum abgezogen werden. Doch auch die in Deutschland je nach Bundesland festgelegten freien Tage haben schon einmal unerwartet Minusstunden zur Folge. Ähnlich wie bei der Minderarbeit wegen Krankheit stellt sich hier die Frage: „Sind Vorgesetzte im Recht, wenn sie bei Feiertagen fehlende Arbeitsstunden anrechnen?“

Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder und wissen nicht weiter, sollten Sie sich am besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei Feiertagen kann sich die Rechtslage nämlich teilweise etwas komplexer gestalten als beim ordnungsgemäß gemeldeten Krankheitsfall.

Grundsätzlich gilt aber auch hier: Ein gesetzlicher Feiertag darf keine Minusstunden zur Folge haben. Das beruht unter anderem auf § 2 EntgFG, welcher in diesem Fall die Lohn- bzw. Gehaltszahlung vorschreibt, die auch ohne vorhandene Feiertage Bestand gehabt hätte. Folglich wird bei einer 5-tägigen 40-Stunden-Woche ein Feiertag wie ein normaler 8-Stunden-Arbeitstag gewertet.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.

Etwas anders sieht es nur dann aus, wenn ein freier Tag innerhalb der Arbeitswoche nicht primär durch einen Feiertag sondern durch einen Freizeitausgleich zustande kommt.

Ein Beispiel zur Erklärung: Arbeitet ein Beschäftigter in einer Apotheke auch am Wochenende, hat er einen Anspruch auf entsprechende freie Tage innerhalb der Woche. Diese fungieren als Ausgleich für die Wochenendarbeit.

Fällt der freie Ausgleichstag mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, stehen Minusstunden nicht zur Debatte. Wie bereits gesagt, dürfen diese nicht berechnet werden, wenn Feiertage eine Rolle spielen. In diesem Fall kommen aber auch keine Über- bzw. Plusstunden zustande. Das bedeutet: Nur weil der Festtag mit dem Ausgleichstag „kollidiert“, besteht kein Anspruch darauf, einen zusätzlichen Ausgleich in Form eines freien Tages zu erhalten.

Minusstunden durch fehlenden Einsatz in der Zeitarbeit

Die Lage bei Zeit- bzw. Leiharbeit war lange Zeit etwas kompliziert, obwohl die herrschende Rechtsprechung eine klare Sprache sprach. Mehrere Instanzgerichte wie das Landesarbeits­gericht Hessen (Az. 15 Sa 766/14) und das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 483/12) hatten dahingehend schon geurteilt. Trotzdem kam es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob Personaldienstleister Zeiten ohne Arbeitseinsatz mit Minderarbeit gleichsetzen dürfen.

Im April 2016 hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1287/15) schließlich im Sinne des betreffenden Zeitarbeitnehmers entschieden. Folglich mussten die ihm abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden. Ein grundlegendes Argument dabei war, dass der vorhandene Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber nicht das Recht zum Stundenabzug ermöglicht. Darüber hinaus gelten verleihfreie Zeiten allgemeinhin nicht als Minusstunden, welche einen individuellen Charakter haben. Diese können bei Leiharbeitern nur dann entstehen, wenn sie in den jeweiligen Leihfirmen weniger leisten, als im Vorhinein vertraglich festgelegt wurde.

Das geltende Recht richtet sich hier also unter anderem nach den Befugnissen, welche durch den jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag vergeben werden. Doch selbst wenn entsprechende Eintragungen bestehen, sind diese nach § 11 Absatz 4 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht zulässig. Darin ist festgeschrieben, dass auch Leiharbeitnehmer Anrecht auf den Annahmeverzug des Verleihers nach § 615 BGB besitzen und keine vertragliche Bestimmungen diesen Anspruch widerlegen dürfen.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.

Leiharbeitgeber tragen dem Urteil zu Folge also selbst das wirtschaftliche Risiko der Nichtbeschäftigung. Die Vertreter der Leiharbeitsfirma legten zunächst Revision zum Bundesarbeitsgericht ein, zogen diese jedoch anschließend zurück. So bleibt bis heute eine höchstrichterliche Entscheidung des BAG zur Thematik aus. Doch auch die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hessen trägt schon einiges Gewicht und schafft eine Situation, mit der Leiharbeitnehmer erst einmal zufrieden sein können.

Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

In einigen Branchen kommt es teilweise dazu, dass sich recht viele Minderstunden ansammeln. Entsprechend fragen sich Betroffene dann: „Wie viele Minusstunden darf man als Beschäftigter haben?“ Grundsätzlich sind dabei wieder die arbeitsvertraglichen Klauseln zum Arbeitszeitkonto und der Maximalanzahl an Über- und Minderstunden zu betrachten. Die Frage „Wie viele Minusstunden sind zumutbar“ lässt sich also nicht pauschal beantworten.

Hier gilt es, im Einzelfall eine Antwort zu finden. Bestehen jedoch keine genauen Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, liegt es nahe, dass eine Abrechnung von Minusstunden nicht rechtens ist. Betroffene Arbeitnehmer sollten bei ihren Vorgesetzten oder bei der Personal­leitung um eine vertragliche Konkretisierung bitten. Wird die Nachfrage ignoriert, sollte Unterstützung beim Betriebsrat oder beim Anwalt für Arbeitsrecht ersucht werden. Außerdem ist zu beachten, dass es kein einzelnes Arbeitnehmergesetz gibt, welches Minusstunden regelt. Viele Gesetze regeln gemeinsam diesen Aspekt im Arbeitsrecht, darunter sind unter anderem:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbGZ)
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Tatsache, dass sich Regelungen zur Minderarbeit über viele Gesetzessammlungen erstrecken und teilweise erst durch richterliche Entscheidungen konkretisiert werden, erschwert das Verständnis innerhalb der Themenbereichs sehr. So ist es nicht verwunderlich, dass Laien sich fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn plötzlich geplante Minusstunden im Dienstplan auftauchen oder Sie weniger Lohn bekommen.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass Minusstunden als eine Art vorzeitige Gehaltszahlung angesehen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 hervor (Az. 5 AZR 819/09). Entsprechend verursacht Minderarbeit ein sogenanntes Negativsaldo, welches der Arbeitgeber zu seinen eigenen Gunsten ausgleichen darf. Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn, wie bereits gesagt, alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und ein Arbeitszeitkonto besteht.

Ist dies nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wie viele Minusstunden angeblich angesammelt wurden – diese sind nicht wirksam. Dem Beschäftigten steht in diesem Fall eine normale Bezahlung zu und er muss keine Arbeitszeit nacharbeiten. Geht es um die Korrektur von falschen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessant, wonach der Zahlungsanspruch eines Beschäftigten nicht durch gültige Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag verfallen kann.

Minusstunden abbauen

Haben sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt, gilt es zunächst zu prüfen, ob diese dort zu Recht eingetragen wurden. Beschäftigte sollten sich dabei folgende Fragen stellen:

  1. Habe ich dem Arbeitszeitkonto zugestimmt?
  2. Sind im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag Klauseln vorhanden, welche die Maximalanzahl und den Abbau der Minderstunden klären?
  3. Kann ich nachvollziehen, warum mir Fehlstunden für Tag X und Tag Y angerechnet werden?
  4. Muss ich die Minusstunden wirklich machen oder sollte ich mich wehren?

Lautet die Antwort auf die ersten drei Fragen „Nein“, sollten Arbeitnehmer anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Hat jedoch alles seine Richtigkeit und die Fehlstunden wurden korrekterweise angerechnet, gilt es, diese abzubauen.

Der klassische Weg: Nutzen Sie Mehrarbeit, um das Zeitkonto wieder auszugleichen. Dabei ist auch der festgelegte Ausgleichszeitraum zu beachten, bis zu dessen Ende die Stunden geleistet werden müssen. Andernfalls sind Gehaltskürzungen nicht undenkbar.

Doch nicht immer bekommen Mitarbeiter eines Unternehmens die Chance, aus freien Stücken und mithilfe flexibler Arbeitszeiten einen Stundenausgleich herbeizuführen. Teilweise übernehmen Vorgesetzte auch selbst die Entscheidung und wählen fragwürdige Verrechnungswege. So kommt es vor, dass vorhandene Minderstunden vom vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist so jedoch nicht rechtens.

Denn eine Voraussetzung für die legitime Urlaubsgewährung in einem Unternehmen ist es, dass der Vorgesetzte den Urlaub deutlich anordnet.

Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.
Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.

Das heißt: Bevor es zu zur Nutzung der Urlaubszeit kommen kann, muss geklärt sein, ob der Vorgesetzte damit einverstanden ist bzw. er einfach keinen Wert auf die Arbeitsleistung an den jeweiligen Tagen legt. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem Fall von 1998 (Az. 9 AZR 43/97). Diese Grundvoraussetzung ist nicht gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee kommen, Minusstunden mit dem Urlaub zu verrechnen.

Die Kürzung der Urlaubstage ist schon allein deshalb problematisch, weil es sich dabei um einen vertraglichen Anspruch auf Erholung handelt, der nicht verändert werden darf. Kommt es diesbezüglich zu Problemen, ist es ebenfalls ratsam, einem Anwalt für Arbeitsrecht die Klärung der Angelegenheit zu überlassen.

Die Verrechnung von Minusstunden bei einer Kündigung

Ab und zu kommt es im Arbeitsrecht auch zu Fällen, bei denen Minusstunden bei der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten, beispielsweise bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. So kann es schnell geschehen, dass bei einem Arbeitszeitmodell wie der Gleitzeit Minusstunden aufkommen, die beim Ende der gemeinsamen Zusammenarbeit noch nicht abgearbeitet wurden. Oft sehen es Unternehmer dann als gerechtfertigt an, die fehlenden Arbeitszeiten vom finalen Lohn abzuziehen. Doch ist das immer rechtens?

Hier gelten dieselben Voraussetzungen, welche Minderarbeit auch in anderen Situationen regeln. Das heißt, § 615 BGB ist weiterhin zu beachten: Hat der Arbeitgeber die Minusstunden selbst verschuldet, weil er dem Arbeitnehmer nicht genug Aufgaben bereitgestellt hat, befindet sich ersterer auch hier im Annahmeverzug und trägt die Verantwortung für die fehlenden Stunden selbst. Der finale Lohn darf nur entsprechend gekürzt werden, wenn der Beschäftigte selbst Schuld hat.

Oft kommt hier auch die Frage auf: „Gibt es Minusstunden, die verfallen, wenn genug Zeit vergeht?“ Ein Verfallsdatum in diesem Sinne gibt es nicht. In Bezug auf das Arbeitszeitkonto gilt bei Minusstunden der Ausgleichszeitraum, der vertraglich festgelegt ist. Ist die fehlende Arbeitszeit am Ende dieser Zeitspanne nicht ausgeglichen, kommt es zu Lohnabzügen, wenn die Schuld beim Beschäftigten liegt.

Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Minusstunden nicht anders geregelt, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Der Ausgleichszeitraum liegt hier bei sechs Monaten. Bei fristgerechten Kündigungen kann es deshalb dazu kommen, dass der verantwortliche Vorgesetzte den Mitarbeiter dazu auffordert, vorhandene Minusstunden aus dem letzten halben Jahr innerhalb der Kündigungsfrist abzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem möglichen Resturlaub ist aber auch hier ausgeschlossen.

Wichtig für Auszubildende: Die in diesem Ratgeber angeführten Regelungen gelten so auch für Azubis. Werden diese zwischenzeitlich früher nach Hause geschickt, müssen Sie nicht für die dadurch entstandenen Minusstunden bzw. für die niedrige Auftragslage aufkommen. Denn ein Azubi soll im Betrieb ausgebildet werden. Darf er frühzeitig gehen, zählt das als bezahlte Freistellung.
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Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

316 Gedanken zu „Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

  1. Jasmin

    Hallo,
    Ich arbeite in einem Hotel und unterliege dem DEHOGA Manteltarifvertrag.

    Ich wurde 2 Wochen krank und bin auch erst seit Montag wieder auf der Arbeit. In meiner Krankphase war ein zusätlicher freier Tag eingeplant mit Abbau von Plusstunden und etwas Aufbau von Minusstunden. Diesen Tag plante ich mit meiner Chefin nur wenige Tage bevor meiner Krankheit. Leider kam alles anders und ich musste krankheistbedingt daheim bleiben
    Meine Chefin hat mir diesen zusätzlichen freien Tag nicht als Krank im DP hinterlegt, sondern Frei drinnen stehen gelassen und somit mir Minusstunden auf mein Arbeitszeitkonto auflaufen lassen.
    Die Begründung ist, dass im Vorfeld geplante „freie“ Tage, sobald der Dienstplan aushängt, während der Krankheit nicht ins krank fallen und somit Minusstunden aufgebaut werden.

    Kann das sein?
    Leider hab ich nichts darüber gefunden.
    Es entsteht mir ein Nachteil weil ich krank geworden bin?

    Vielen Dank für eine Info
    Grüße Jasmin

  2. Marina

    Hallo,
    ich habe die Regelung mit meinem Arbeitgeber getroffen, dass ich vormittags 4 Stunden im Büro arbeite und nachmittags 4 Stunden von zu Hause aus. Der Grund für diese Regelung ist meine Tochter, die noch nicht alt genug ist, um nachmittags alleine zu Hause zu sein. Nun ist es so, dass die IT aus technischen Gründen die Zugänge für alle mobilen Geräte sperren müsste – mittlerweile ist das schon seit fast 2 Wochen so. Ich kann somit nicht von zu Hause aus arbeiten. Allerdings kann ich – aufgrund meiner Tochter – auch nicht im Büro bleiben. Erst recht nicht so spontan, wie es angekündigt wurde.
    Nun habe ich große Sorge, viele Minusstunden zu machen, die ich irgendwann kaum mehr aufholen kann.
    Gibt es hier feste Regelungen, wie die Stunden zu verrechnen sind, wenn aufgrund von technischen Problemen beim Arbeitgeber zu Hause nicht gearbeitet werden kann? Wäre ich verpflichtet ins Büro zu kommen? Muss ich Minusstunden in Kauf nehmen?

    Beste Grüße
    Marina

  3. Lya

    Ich habe meinen Job gekündigt und mich im Nachhinein aus (tatsächlichen) Krankheitsgründen krankschreiben lassen, nachdem ich in einen anderen Markt versetzt wurde. Allerdings wurde ich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist Krankgeschrieben. In diesen 3 Wochen hat mich der neue Filialleiter aber nicht mehr kontaktiert und mir keinen neuen Arbeitsplan mitgeteilt. Wären dann etwaige Minusstunden sein Eigenverschulden, wenn er mich nicht mehr einplant?

  4. Moritz

    Moin Moin,

    dürfen Minusstunden mit in das Neue Jahr genommen werden? Und wenn ja, wieviel? Anfang des Jahres war bei uns die Auftragslage sehr übersichtlich. Darum wurden viele Mitarbeiter gebeten, mit ihren Arbeitszeitkonten ins Minus zu gehen. Erst hieß es 80 Stunden sei das Maximum. Im Jahresverlauf wurde die Grenze noch einmal auf minus 120 Stunden erhöht. Maximal 35 Plusstunden dürfen mit in das Neue Jahr genommen werden. Stunden die darüber hinaus gehen werden ausbezahlt. Für Minusstunden hingegen gibt es keine Regel. Unser Betriebsrat sagt, dass maximal 80 Minustsunden mit in das Neue Jahr genommen werden dürfen. Stunden darüber hinaus werden gestriche und gehen zu lasten des Arbeitgebers. Kurz und knapp: Minustunden werden zum Jahresende nicht gestrichen?

    MfG i.A. Moritz

  5. M.J.

    Ich hatte – bedingt durch psychische Probleme ( Krankheit ) während der Dienstzeit im Rahmen der Gleitzeit einen Saldo von Minusstunden ( spätes Kommen und/oder frühes Gehen ) angehäuft. Die Krankheit führte im Nachhinein dazu, dass ich – m. M. nach unzulässigerweise als Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde.

    Nach fast 18 Monaten und Bemühung von verschiedenen Anwälten bin ich nun wieder im Dienst bei der gleichen Dienststelle auf der gleichen Planstelle.

    Mit meiner Versetzung in den Ruhestand hätte m. M. nach auch mein Personal- und Zeitkonto gelöscht werden müssen, da in diesem Moment das Beamtenverhältnis beendet war. Zu meiner Verwunderung war bei meiner erkämpften Rückkehr in den Dienst jedoch nichts dergleichen geschehen, Zeitkonto und sämtliche perönlichen Daten waren weiterhin auf den Servern gespeichert, was m. M. nach auch einen Verstoß gg. Datenschutzvorgaben darstellt.

    Eine Verrechnung der Stunden mit meiner Besoldung wäre m. M. nach unzulässig, da die Minusstunden im Rahmen meiner – festgestellten – Erkrankung standen.

  6. Silke

    Hallo,
    darf ein Arbeitgeber beim einem Teilzeitjob den Lohn einfach kürzen ohne etwas schriftliches oder Zustimmung des Arbeitnehmers wegen Minusstunden ( durch Arbeitsplan den der Arbeitgeber erstellt hat) ?
    Arbeitnehmer hat angeboten mehr zu arbeiten , aber durch mangelnder Arbeit nicht angenommen wurde.

  7. Sascha

    Guten Tag, ich arbeite in einem der größten Logistik Konzerne der Welt. Eigentlich wird bei uns Feiertags nicht gearbeitet. Jedoch findet die Nahtschicht mit einer kleinen Vorbereitungsschicht statt und in der Regel sind 2 Betriebslenker vor Ort. In der Nacht die in den Feiertag hinein läuft ist nur einer notwendig und einer darf zu Hause bleiben. Darf man denjenigen der zu Hause bleibt dann Minus Stunden buchen obwohl es ein Feiertag ist ?

  8. Manuel J.

    Hallo,
    Ich arbeite in einem Freizeitpark, wir hatten diesen Sommer öfters wegen Schlechtwetter geschlossen & alle Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt. Dadurch haben sich 40 Minusstunden angesammelt, die ich jetzt mit Mehrarbeit ausgleichen soll.
    Ist das Rechtens, da ich einfach nach Hause geschickt wurde & kein Mitspracherecht hatte?

    Lg Manuel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuel J.,

      in der Regel sollten Ihnen keine Minusstunden entstehen, wenn Sie vom Arbeitgeber nach Hause geschickt wurden, da Sie Ihre Arbeitskraft für den Tag angeboten hatten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Wasim D.

    Guten Tag,
    seit ungefähr 3 jahren (von oktober 2016 bis märz 217) hatte ich sprachkurs, also ungefähr 270 minus stunden.
    von april 2017 bis jetzt habe ich ungefähr 200 stunden von meinen urlauben ausgeglichen und indem ich mehr stunden aufgewühlt habe.
    Jetzt möchte ich den Arbeitsvertrag am 31.08.2019 kündigen und das Unternehmen hat mich gebeten, den Rest (70 Stunden) zu bezahlen.
    Was soll ich tun? Vor dem Sprachkurs sagte der Manager (mündlich), dass er mich nicht um Entschädigung bitten werde, aber nach ein paar Monaten änderte er seine Meinung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wasim D.,

      leider können wir eine solche Situation aus der Ferne nicht einschätzen. Wir sind auch nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Flo

    Hallo,
    habe folgendes Problem.
    Ich habe Minusstunden, habe jetzt zum Ausgleich Mehrarbeit geleistet die laut Tarifvertrag mit 25% Zuschlag vergütet werden.
    Als ich aber meine Abrechnung las, waren die 25% nicht vermerkt und wurden auch nicht ausgezahlt.
    Als Begründung sagte man mir das man die 25% nur bekommt, wenn man „Plus“ Stunden hat und somit würden diese verfallen. Es wurde nichts derartiges im Arbeitsvertrag beschrieben.
    Somit würde ich euch echt um Hilfe bitten.
    Vielen Dank im Vorraus.
    Mfg Flo

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Flo,

      leider sind wir nicht befugt, Ihre Situation aus der Ferne einzuschätzen und zu beurteilen. Bitte fragen Sie einen Anwalt um Rat, der auch einen Blick in Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag werfen kann und Sie eingehend über die enthaltenden Klauseln bzw. die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die auf Ihren Fall zutreffen, beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Pascal

    Hallo
    Mein Arbeitgeber hat mich auf Midijob angemeldet /60 Std. ) und ich arbeite normale 160-180 Stunden im Monat über einen Zeitraum von 4 Monaten dann schickt er mich nachhause und zahlt mir weiterhin Monatlich meine über-stunden aus. Nun sollte diese Jahr im Januar die Sasion bereits beginnen und ich wurde erst zum 20.5 wieder zur Arbeit geholt nun habe ich minus 368 Stunden auf meinem Konto stehen und er droht mir mit einer Kündigung wenn ich nicht jeden Tag Mo-Sa a=10 Std. arbeite n komme. Was kann ich gegen die Drohungen tun bzw. was passiert wenn er mich trotz Minus stunden Kündigt darf es dann die Fehlstunden ein verlangen oder gibt es ein Gesetz das mir hilft?

    MfG: Pascal
    Vielen dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pascal,
      bei derartigen Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. JoBe

    Hallo ich habe eine Frage,
    ich habe geringfügig gearbeitet und hierfür einen Monatslohn von ca 400 € bekommen. Ich habe inzwischen ca 160 Minusstunden, es gab genug Arbeit aber das Modell hier war das man immer gearbeitet hat wenn man konnte und das war bei mir die letzten Monate leider nicht der Fall.
    Nun ist es so das ich aus Zeitlichen Gründen dort auch in Zukunft nicht mehr arbeiten kann (da ich zeitlich nun noch stärker eingeschränkt bin als zuvor), habe aber angst das ich Lohn zurückzahlen muss wenn ich jetzt offiziell kündige. Das Geld dafür habe ich derzeit leider nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage, falls das wichtig ist.

    Vielen Dank und Liebe Grüße

    JoBe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo JoBe,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. LIsa

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar geht es darum dass ich fristlos gekündigt wurde. Ich erhielt die Kündigung am 16.04.19 und meine Probezeit ist jetzt am 30.04.19 abgelaufen. Ich hatte am 23.01.29 einen 100 stunden vertrag unterschrieben und wurde dafür jeden Monat gleich Entgelt. Nun sagt mein Arbeitgeber ich habe Minderstunden und ich kann im Moment nicht ausgezahlt werden da dies nun von meinem Lohn abgezogen werden muss. Ich muss noch anmerken dass die Minusstunden nicht meinerseits zu schulden gekommen sind denn ich wurde ganz einfach zu wenig eingetragen. Ich habe im vertrag entdeckt, dass erst NACH Ablauf der 3 Monate erst die Minderstunden vom Lohn abgezogen werden können. Da ich aber die Kündigung am 16.04. erhalten habe und sie somit wirksam ist verfällt die Klausel doch dass die Minusstunden nun abgezogen werden müssen oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      Minusstunden, die nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurden, dürfen diesem üblicherweise nicht negativ angerechnet werden.
      Das Auslegen von Arbeitsvertragsklauseln fällt wiederum in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Alex

    Guten Tag,
    Mir wurden 12 Stunden von meinem finalen Lohn abgezogen weil ich in meinem letzten Monat zu wenig gearbeitet habe.
    Wir bekommen die Überstunden vom letzten Monat erst am nächsten Monat ausgezahlt, deswegen habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht ob ich zu wenig arbeite, ich dachte mir nur das es irgend wie passen muss.
    Der Arbeitgeber schrieb mir, dass ich in unserer App hätte nachschauen können ob ich zu wenig Stunden gearbeitet habe und sie deswegen keinen Grund für eine weitere Zahlung sehen.

    Theoretisch hätte ich meine Gehälter vergleichen und die Stunden von allen Tagen zusammenrechnen können um zu schauen ob ich genug Stunden gearbeitet habe, aber die Frage ist:
    Muss ein Arbeitnehmer nachschauen ob ihm genug arbeit gegeben wird?

  15. Stefanie

    Guten Tag,

    ich habe einen Midi-Job mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Arbeitszeitkonto.
    Die Arbeitszeit soll während der Öffnungszeiten abgeleistet werden.
    Nun ist meine reguläre Arbeitszeit in der Woche zeitlich regelmäßig festgelegt.
    Wenn nun meine Arbeitsstelle z. b. mittags geschlossen hat und ich normalerweise dann arbeiten sollte, muß ich mir dann Minusstunden aufschreiben und nacharbeiten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Kathin

    Hallo, ich arbeit im öffenlichen Dienst und habe im letzen Jaht ein wenig geschludert, sodass ichjetzt einige Minusstunden habe. Da ich noch 8 Tage Resturlaub habe würde ich diese geren zum Abbau dieser Minusstunden verwenden. Ist das überhaupt möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathin,
      diese Möglichkeit besteht normalerweise nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Sofia H.

    Hallo. Ich habe mich im Februar gekündigt und muss bis ende Mai arbeiten. Ich habe etwa 20 Minus Stunden, die für mich geplant sind. Muss ich diese bis Ende Mai nacharbeiten oder soll ich mich dagegen wehren? Im unser Reglement steht, dass ich nicht nacharbeiten oder bezahlen soll, da ich nicht für die Stunden verantwortlich bin. Mein Chef meint, das Reglement gilt nur wenn der Arbeitnehmer viele minus hat, z.B. etwa 100 Minusstunden. Was ist korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sofia H.,
      um Ihre Frage umfassend und korrekt beantworten zu können, ist ein es u. a. notwendig, Ihren Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten dürfen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Michael

    Ist eine Verrechnung von Minusstunden wegen Auftragsrückgang mit vorher erarbeiteten Plusstunden rechtens? Oder greift hier §615 BGB in Verbindung mit einem getrennten Arbeitszeitkonto?
    Anm.: Minusstunden können vom Arbeitnehmer nicht verursacht werden.
    Praxisbeispiel: Ein AN hat zum 31.10.18 200 Überstunden auf seinem Zeitarbeitskonto angesammelt.
    Aufgrund vonn Auftrags- und Volumenrückgängen beschließt der AG, jeden Freitag die Firma zu schließen und die AN mit Minusstunden zu Hause zu lassen. Diese Minusstunden werden am Monatsende auf dem Zeitarbeitskonto mit den Plusstunden verrechnet.

  19. Laura M.

    Hallo

    Ich wurde diesen Monat gekündigt und habe nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. ich arbeite noch bis Ende April bei der Firma.
    Meine Minusstunden wurden mir aber bereits bei der Lohnabbrechnung vom Februar abgezogen. Ist das rechtlich korrekt?
    Der Abeitgeber muss mir doch die Möglichkeit geben, bis Ende April die Minusstunden aufzuarbeiten….

    Danke für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura M.,
      dies sollten Sie von einem Anwalt abklären lassen. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Eugen G

    Hallo ! Ich habe eine frage. Ich habe minus stunden. zum ausgleichen-Arbeitgeber verwendet meine Urlaubstage , ohne meine wissen, .Jetzt habe ich meine Urlaubstage verplant und Genehmigt für ganzes Jahr . Augleich wird gemacht sogar in meine freie Tage!!!! mit meinem Urlaub! Darf das Arbeitgeber meine U.tage als Lohn Ausbezahlen ohne mich ins wissen das zu stellen.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eugen,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Ute R.

    Meine Freundin arbeitet bei einer Modefirma, die in Teilen Insolvent gemeldet ist. Die hat zur Folge, dass der Teil, im dem meine Freundin beschäftigt ist nicht richtig beliefert wird, eil aufgrund ausstehender Zahlungen des insolventen Firmenteils, Warenlieferungen in z.B. China gebunkert werden. Hieraus wird meine Freundin seit ein paar Tagen meist nach 3-4 Std Arbeitszeit nach Hause geschickt, weil keine Arbeit vorhanden. Sie erhält Std.-Lohn. Der Arbeitgeber schreibt die Minusstd. auf ein Zeitkonto und die Mitarbeiter gehen davon aus, dass die dann irgendwann nachgearbeitet werden müssen. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute R.,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Rechtslage zu der von Ihnen geschilderten Situation nicht beurteilen dürfen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich hiermit jedoch an einen Rechtsanwalt wenden. Möglicherweise kann Ihnen auch die Agentur für Arbeit weiterhelfen, da der Arbeitgeber z. T. insolvent ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Chris

    Meine Frau und Ihre Arbeitskollegen haben nun Minusstunden bekommen, weil Ihre Filiale im Umbau war und sie nicht alle auf andere Filialen umverteilt werden konnten.
    Ich bin der Meinung, dass das nicht zulässig ist, finde aber keinen konkreten Gesetzestext.
    Wäre super wenn mir jemand sagen könnte, ob das zulässig wäre und wo ich das finde bzw. was meine Frau tun kann.
    Danke

  23. Nicole

    Hallo,
    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 80 std.im Monat.Im Januar war ich aber nur 42 std geplant.In einer Woche in der ich nicht geplant war zu arbeiten bin ich nun krank geworden.Habe auch für die Woche ein Ärztliches Attest.Nun möchte mir mein Arbeitgeber für die Woche in der ich krank war Minusstunden geben,da ich in der Woche ja sowieso nicht gearbeitet hätte.Ist das so das ich in der Woche minus stunden bekomme

  24. Franziska

    Hallo,

    ich arbeite als Physiotherapeutin in einem Rehazentrum. Wenn unsere ersten oder letzten Patienten in unserer Schicht absagen und unser Arbeitsbeginn sich nachhinten verlegt bzw. unser Arbeitsende früher eintritt, müssen wir uns dies als Minusstunden aufschreiben. Ist das rechtens? Schließlich können wir Therapeuten nichts dafür, wenn die Patienten nicht kommen, wir sind ja trotzdem vor Ort und stehen für Arbeit zur Verfügung. Aber wirkliches Verschulden des Arbeitsgebers ist es ja auch nicht..

    Des Weiteren müssen wir vor und nach unserer Schicht Arbeitstshirts anziehen oder die Therapieräume aufräumen, diese Zeit zählt aber nicht mehr in unsere Arbeitszeit hinein. So dass wir nach Beendigung des letzten Patienten noch mindesten 10-15 Minuten vor Ort sind, ohne dass wir uns das als Arbeitszeit verzeichnen dürfen.

    Könnt ihr mir dazu Auskunft geben, ob das so in Ordnung ist oder von wem ich diesbezüglich Informationen bekomme?

    Liebe Grüße
    Franziska

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,
      Minusstunden sind in der Regel nur zulässig, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto festgeschrieben wurde. Da Ihr Fall recht komplex ist, empfieht sich eine anwaltliche Beratung. Wir jedoch bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Marcus

    Hallo,

    ich wurde von meinem AG im Monat Dezember für einen Dienst von 7 Tagen eingeteilt, der je 24h andauert (insg. 168h). Um im Jahresdurchschnitt die EU-Höchstarbeitszeit von 48h nicht zu überschreiten, habe ich im Vorfeld viele Minus(Minder-)stunden angesammelt. Nun erkranke ich und kann o.g. Dienstwoche nicht arbeiten. Kann der AG von mir verlangen, dass ich die Zeit nacharbeite?

    Zur Erläuterung: Ich gehe regelmäßig Bereitschaftsdienste, die wie oben dargestellt verlaufen. Dazu kommen ganz normale Dienstwochen im Büro. Ich bin also gezwungen, die in den Bereitschaftswochen angefallenen Arbeitsstunden mit Tagen, an denen ich nicht zur Arbeit erscheine auszugleichen, um am Jahresende ein bestimmtes Soll zu erfüllen (48 Wochenarbeitsstunden rgeelmäßige wöchentliche Arbeitszeit). Berechnungsgrundlage ist bei uns das Kalenderjahr.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt, um die Rechtslage klären zu lassen. Diese hängt auch maßgeblich von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Elke

    Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben Minusstunden zu machen, wenn ich noch Urlaub habe? Soll dieses Jahr neu bei uns sein, zwischen den Feste Minusstunden machen zu müssen. Arbeite in einer sozialen Einrichtung, die zwischen den Festen zu ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elke,

      der Arbeitgeber hat in der Tat ein gewisses Weisungsrecht, was auch die Arbeitszeit (innerhalb des gesetzlichen und vertraglichen Rahmen) betreffen kann. Vom Arbeitgeber angeordnete Minusstunden dürfen in der Regel nicht dem Arbeitgeber zum Nachteil angerechnet werden. Sie sollten weiterhin ihr ursprüngliches Gehalt bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Sandra

    Hallo ich habe eine sehr dringende Frage,
    ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und erhielt jetzt mein Gehalt für den letzten Monat, den ich komplett noch bei der Firma tätig war. Ich habe laut Vertrag einen monatlichen Stundenumfang von 100 Stunden bei 16,50 Stundenlohn, ich müsste dementsprechend ca. 1370.- € Gehalt erhalten (Netto), bekommen habe ich jedoch nur 1150.-€. Wir haben kein Stundenkonto, so dass etwaige Überstunden mit dem Gehalt ausgezahlt worden sind.

    Meine Frage ist nun, ob der Arbeitgeber mir weniger Stunden auszahlen darf, ich war im Kündigungszeitraum noch 14 Tage krankgeschrieben.

    Ich danke für eure Antwort

    Sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,
      Kann ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. So regelt es § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Gemäß Abs. 3 entsteht dieser Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. anonym

    Hallo,
    ich bin seit dem 27.12 krank geschrieben. Nach dem ich mich an dem Tage um 9,30 krank meldete hat mein Teamleiter im SAP die Arbeitszeit verändert. Geplant war ich von 13.00-20.30 Uhr.für den Tag und geändert von 16.00-2030. für den 28.12.2018 das Gleiche nochmals. Daraus entstanden mir 6 Minusstunden. Für die weiteren Wochen war ich in der Arbeitszeiterfassung am Aushang nicht geplant ,aber mittlerweile sind die Minusstunden auf 8 an gestiegen. Mir ist eh schleierhaft wie unser Betriebsrat 20 Minusstunden in der Betriebsvereinbarung auf bauen lässt bei Vollzeit von 39 Stunden

  29. Manuela

    Hallo,

    ich muss auch Samstags arbeiten, erhalte dafür im voraus einen Ausgleichtag. Jetzt hatte ich am Montag den Ausgleichtag wurde aber am Donnerstag bis einschließlich Samstag krank geschrieben. Entstehen mir jetzt für den Montag Minusstunden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      aufgrund einer Krankheit dürfen grundsätzlich keine Minusstunden für den Arbeitnehmer entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Hannah

    Hallo,
    ich arbeite 30 Stunden pro Woche und komme somit auf eine monatliche Arbeitszeit von 130,5 h (Wochenstd. x 4,35). Zähle ich nun am Ende des Monats meine Stunden zusammen, komme ich trotz geleisteter Stunden in kurzen Monaten auf weniger als 130,5h. Diese werden dann mit den darauffolgenden Monatsstunden (danach folgt z.B. ein Monat in dem ich mehr als 30 Std/Woche gearbeitet habe und über 130,5h komme) verrechnet und die Summe dann als Überstunden ausgezahlt.
    Somit werden mir Minusstunden verrechnet, die doch so gar nicht existieren oder? Zudem ergeben sich Minusstunden bei meiner Arbeit aus fehlender Arbeitsstellung meines Arbeitsgebers und sind nicht selbstverschuldet, also rechtlich keine „Minusstunden“.
    Sollte ich also ausschließlich Stunden über 130,5h als Überstunden bezahlt bekommen und unabhängig von fälschlicherweise Minusstunden aus vorherigen Monaten?
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hannah,

      es kommt auch darauf an, wie dies in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Einzelheiten Ihres Fall beschäftigen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Manfred

    Guten Tag,

    wünsche ein frohes und gesundes neues Jahr 2019.

    Ab dem 02.01.2019 startete bei uns in der Firma parallel wieder die Tag und Nachtschicht.

    Dies führt dazu, dass die Nachtschicht eine „Zwei-Tage-Woche“, und die Tagschicht eine „Drei-Tage-Woche“ hat.

    Jetzt wird verlangt, dass die Nachtschicht 7, 5 Stunden Minusstunden macht oder 1 Tag Urlaub nimmt.

    Ist das so Rechtens?

    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manfred,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir auch nicht beurteilen, was im Einzelfall rechtlich einwandfrei ist und was nicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Thomas

    Gute Tag,,

    hätte hier eine Frage vielleicht könnten sie mir weiter helfen..
    Ich arbeite im Einzelhandel 37,5 Std Woche.
    Heiligabend und Silvester hat unser Geschäft von 7Uhr-14Uhr offen abzüglich 30min pause.

    Das heißt, wir bekommen für diesen Tag 6,5Std sprich wir bekommen jeweils 1 stunde minus?
    Urlaub an diesem Tag wird mit vollen 7,5Std gewertet?
    Überstunden Abbau für diesen Tag sind dann volle 7,5Std?

    Ist das so korrekt, werde ja quasi bestraft weil das Geschäft nicht länger auf hat…

  33. Anonym

    Moin moin,
    Ich mache zur zeit in einem Baumarkt eine Ausbildung und habe 34 Minusstunden.
    Heute wollte ich 4 Tage Urlaub beantragen jedoch will mein Arbeitgeber mir diesen nicht gewähren.
    Grund dafür seien die Minusstunden, diese will er mit meinem Resturlaub verrechnen. Ist das rechtens ? wenn nein wie gehe ich vor?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anonym,

      wie oben im Ratgeber erwähnt, ist dies ein problematischer Sachverhalt. Üblicherweise stellen die Urlaubstage einen vertraglichen Anspruch auf Erholung dar, der nicht verändert werden darf. Sie sollten sich bei Problemen den Rat eines Anwalts einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Ulrich

    Hallo,
    ich arbeite im Handel. Habe ein Gehalt (auf 40 Stunden/Woche basierend). Nun sollen wir auf Weisung der Geschäftsführung ab Januar bis Juni 180 Minusstunden „Aufbauen“!!! (um die durchschnittlich im Jahr anfallenden Überstunden „abzupuffern“). Wir als AN sollen nun selbst festlegen, wann wir NICHT arbeiten (konkrete Tagesangabe) wollen. Dazu wurde ein konkreter Termin genannt, wann diese Planung einzureichen ist. Damit sind wir überhaupt nicht einverstanden. Sind solche „Modelle“ denn überhaupt legal??? Bisher sind jahrzentelang die Überstunden über das Jahr verteilt in beiderseitigen Einvernehmen „abgebummelt“ worden…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrich,

      hier ist es wichtig, dass das Arbeitszeitgesetz beachtet wird. Sie sollten sich diesbezüglich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einen Rat einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Renate

    Hallo,

    wir haben bei uns ein nicht offizielles Zeit-System, da wir zum Betreten der Firma und zum Verlassen mit einem Chip uns registrieren müssen. Es sollte dazu dienen, dass man weiß wer alles in der Firma anwesend ist. Nun haben wir erfahren, dass diese Stunden dazu benutzt werden unsere Zeiten zu speichern und diese Stunden werden in einer extra Liste bearbeitet, die wir nicht kennen. Es heißt, dass wer 1 Minute zu spät kommt, bekommt 15 Minuten im Minus. Dies wird rückwirkend für die letzten 5 Jahre gemacht. Wir wissen aber offiziell von dieser Regelung nichts. Ist so was rechtens? Diese Zeiten werden in der Excel-Liste manipuliert.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      wenn Sie strafbares Verhalten und illegale Überwachung fürchten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Claudia

        Hallo,
        Ich habe als Erzieherin 80 Plusstunden angesammelt. Hatte mit meiner Chefin vereinbart 20,5 Stunden für Urlaub abzubauen. Und die restlichen immer mal wieder abzubummel, damit ich 2019 mit normal anfangen kann. Jetzt hat sie mich aber in 18,5 Minusstunden geschick. Wie sieht das aus wenn ich zeitnah kündige. Muss ich die 18,5 Stunden nacharbeiten?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Claudia,

          dies kann durchaus von Ihnen verlangt werden, ein Verfallsdatum in dem Sinne gibt es nicht. Hier kommt es auf den vertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum an, andernfalls kann es zu Lohnkürzungen kommen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Viactiv

    Hallo ,
    ich arbeite seit 3 Jahren als Schulbegleiterin.
    Mein Arbeitsvertrag gibt Überstunden vor , da ich Stunden für Urlaub und Fehlzeiten ausgleichen soll. Mein Schüler fällt selten mal aus. Trotz meiner Bereitschaft muss ich dann daheim bleiben.
    Weitere Begründung sind die vielen Ferien.
    Das Kreissozialamt bewilligte 37 Std. wöchentlich. Gezahlt kriege ich nur 25 Std.
    Mittlerweile habe ich in einem Jahr 163 Überstunden angesammelt.
    Mein Vertrag wird jährlich verlängert. Fängt man da nicht wieder bei Null an und muss der Arbeitgeber die Stunden auszahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Viactiv,

      ob und wann Überstunden verfallen, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es gibt aber auch eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 Bürgerliches Gesetzbuch). Geleistete (Mehr-)Arbeit nicht zu vergüten bzw. nicht durch Freizeit auszugleichen, ist in der Regel nicht statthaft. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie eingehender beraten und bei rechtlichen Schritten vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Barbara

    Hallo,
    ich arbeite in einem Kleinbetrieb in Teilzeit. Ich bin auf 12 Stunden die Woche angestellt. In der einen Woche arbeite ich 8 Stunden (1Tag) in der anderen Woche 12 Stunden (1,5 Tage). Dadurch mache ich Minusstunden die ich wieder rein arbeite wenn eine Vollzeitkraft in Urlaub ist. Meine Frage ist nun, wie berechne ich meinen Urlaub? Berechne ich diesen mit 3 Arbeitstagen in zwei Wochen oder mit theoretisch 4 Arbeitstagen in zwei Wochen.
    VG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Barbara,

      hier gehen Sie am besten von der durchschnittlichen Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche aus.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Annette Z.

    Guten Abend,

    Ich arbeite in einer Arztpraxis. Wir haben in dem Manteltarifvertrag ja eine Regelung dass uns 2 Wochen des Urlaubes so zusteht wie wir wollen und den Rest nehmen wir meistens wenn der Chef nicht da ist… Allerdings macht der Chef öfter schon mal Urlaub so dass die Tage gar nicht ausreichen und wir sollen an manchen Tagen ( z.B nur Mo und Do von 8—12 Uhr dann in der Praxis sein) Somit entstehen natürlich Minusstunden.. was passiert mit den fehlenden Stunden von den anderen Tagen… es ist ja nicht unser Fehler dass der Chef keine Arbeit für uns hat…
    Mit freundlichen Grüßen
    Annette

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anette Z.,

      in der Regel sollten für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn er auf Anordnung des Arbeitgebers weniger Stunden als vertraglich vereinbart arbeitet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. nathalie

    Guten Tag,

    bin pauschalist und schwanger. Pauschaliert sind +/- 20Stunden lt. Arbeitsvertrag.
    Hab jetzt -11 stunden und ab 14.November Urlaub und nachfolgenden Mutterschutz.
    Muss ich die Minus Stunden vor dem Urlaub einarbeiten?? Wäre super, wenn Sie das iwie beantworten könnten.
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo nathalie,

      dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Unter Umständen könnten die Minusstunden auch mit dem Gehalt verrechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Freya S.

    Hallo,
    ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma in einem Inventurteam Standort Halle, welches die ganze Woche über mittels Kleinbus unterwegs ist. Ich selbst wohne in Schwerin. Ich muss die wöchentliche Anfahrt und Rückfahrt aus der eigenen Tasche zahlen.
    Jetzt sind wir demnächst laut Einsatzplan in der nördlichen Gegend eingesetzt. Da der Firma die Anfahrt für die Hallenser Kollegen zu teuer ist und die sowieso in dieser Zeit Urlaub nehmen wollen, findet in dieser Zeit kein Arbeitseinsatz statt. Ich rutsche durch diese Vorgehensweise in die Minusstunden. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich unbedingt arbeiten möchte und doch von einem anderen Team im Fahrzeug mitgenommen werden könnte. Dies wies der Arbeitgeber zurück und erklärte, dass ich auf eigene Kosten zum 300 km entfernten Arbeitsort fahren könne. Muss der Arbeitgeber mir nicht die Stunden bezahlen. Es ist ja Arbeit da und ich möchte auch arbeiten. Und die Abholung zum Einsatzort ist auch arbeitsvertraglich geregelt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Freya S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie beraten kann und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Dennis

    Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) kann mich in den Schulferienzeiten nicht beschäftigen. Wär dass dann Minusstunden. Eine Dienstvereinbarung über ein Zeitkonto gibt es.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      in der Regel sollten Minusstunden, die der Arbeitgeber selbst verschuldet, indem er Sie nicht einsetzt, nicht zu Ihrem Nachteil sein. Sie sollten diese nicht nacharbeiten müssen. Je nach Ihrer Vertragsart müssen Sie dafür aber nicht unbedingt eine Vergütung erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Mel

    Hallo
    Letztes Jahres hatten wir vor dem Laden eine Baustelle, durch diese hatte ich über 60 minus Stunden weil ich öfters einfach nach Hause geschickt wurde. Nun habe ich diese minus Stunden aufgearbeitet. Kann ich im Nachhinein die 60 Stunden die ich nachgearbeitet habe zurück verlangen bzw. mir auszahlen lassen?

    Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mel,

      da dies ein eher kompliziertes Anliegen darstellt, würden wir Ihnen raten, sich in dieser Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Aga

    Hallo, im Arbeitsvertrag steht:

    Arbeitszeit:
    Für die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist die beim Arbeitgeber geltende regelmäßige Arbeitszeit maßgebend. Sie beträgt durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von Arbeitgeber festgelegt. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt.

    Vergütung:
    Der Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von € xxxxxx, das jeweils zum Monatsende fällig ist. Zusätzlich werden steuerfreie Zuschläge für Nacht Wochenend und Feiertagsarbeit ausbezahlt.

    Im Vertrag steht nichts weiter über Arbeitszeitkonto, nur dass ein geführt wird.
    Ich war dort 3,5 Monate beschäftigt und hatte nach Beendigung noch ein paar Tage Resturlaub.
    Von der letzten Lohn wurden mir Minderstunden abgezogen (1/3 Bruttolon) und kein Urlaub ausbezahlt.

    1. Darf der Arbeitgeber Minusstunden verrechnen, wenn er mich selber aufs weniger Stunden eingeteilt hat?

    2. Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Ausdruck von Arbeitszeitkonto auszuhändigen? Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich so viel weniger gearbeitet habe, denn oft habe ich im Vertretung doppelt Schicht gearbeitet.

    3. Muss er den Resturlaub ausbezahlen oder darf er mit Minusstunden verrechnen?

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aga,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag und den Sachverhalt genau prüfen und die rechtliche Lage einschätzen. Wir dürfen dies hingegen nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Kira

    Moin
    ich habe folgendes Problem:
    Ich soll 169h im Monat arbeitet. Mein Chef teilt mich aber zu wenig ein (Hotelerie Schichtarbeit), komme also nicht auf meine Stunden. Nun habe ich einen Monat doch mal Überstunden geleistet und diese will er mir jetzt mit den Minusstunden verrechnen.
    Darf er das?
    Es ist doch nicht mein Verschulden, wenn er mich nicht meine Stunden ableisten lässt und meine Mehrarbeit will er mir somit nicht anrechnen.
    Müsste es so sein, dass die Minusstunden, vom Arbeitgeber verursacht, nicht auf meinem Stundenzettel auftauchen dürfen, aber die von mir geleisteten Überstunden?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kira,
      vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden dürfen Ihnen als Arbeitnehmer nicht negativ ausgelegt werden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Xenia

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: mein Freund arbeitet für ein Eventunternehmen im Gastrobereich. Er und der Arbeitgeber führen ein Arbeitszeitkonto, im Arbeitsvertrag sind Stunden festgeschrieben. Nun gab es in den letzten Monaten jedoch nicht genügend Veranstaltungen, so dass er nun Minusstunden hat. Der Arbeitgeber möchte, dass er den zuviel gezahlten Lohn nun nachträglich zurück zahlt bzw. die Minusstunden nach Ende der Vertragsverhältnisses abarbeitet. Ist das rechtlich in Ordnung?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Xenia,

      theoretisch dürfen bei einem Festgehalt keine Minusstunden für den Arbeitnehmer entstehen, wenn dieser sie nicht verschuldet hat. Anders ist es, wenn Ihr Freund pro Stunde bezahlt wird und es kein Festgehalt gibt. Um sicherzugehen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation genauer unter die Lupe nehmen kann und Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Charlotte M.

    Hallo,
    in der letzten Zeit werde ich öfter in einer Filiale eingesetzt die Mittags länger schließt und auch früher geschlossen wird. Da geht mir jedesmal eine Stunde Ab. Das ärgert mich insbesonders, da mein Arbeitsweg 1 Stunde . Wenn ich also ds Auto retour bringe mit der ich morgens eine Lieferung an besagte Filiale mitgenommen hatte, ist auch dort schon zu.Ist das so zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charlotte M.,

      in der Regel dürften für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn er keine Schuld an ihnen trägt. Sollten Sie deswegen weniger Gehalt bekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Ole

    Hallo
    Ich arbeite seit ca 6,5 Jahren als Kundendienst Techniker bei einem messdienstleister.
    Mein Vertrag sieht 38,5 Stunden vor welche Mo-Do 8,5 und Fr 4,5 betragen.
    Mein alter AG hat seine Firma im April geschlossen und die Angestellten wurden von einer neuen Firma mit allen Verträgen übernommen.

    Seit ca 1 Monat wird von uns Aussendienstmitarbeitern eine Zeiterfassung verlangt, obwohl nichts dergleichen in unseren Verträgen steht.
    Auch werden wir KDT vom Büro geplant und haben so keinen Einfluss auf die Termine.

    Mache ich jetzt minusstunden wenn ich früher als geplant mit meiner Arbeit fertig bin?
    Kann ich dafür „bestraft“ werden wenn ich schneller arbeite als die zeitvorgabe es vorgibt?
    Darf der Arbeitgeber Mehrarbeit verlangen um so angefallene minusstunden abzubauen?

    Desweiteren wird die Zeiterfassung auf die ganze woche gleich erfasst ( im vertrag steht 4×8,5 1x 4,5, die Zeiterfassung arbeitet aber mit 5x 7,7 Stunden.)
    Wenn ich also Mintags bis Donnerstag krank bin oder Urlaub habe mache ich automatisch minusstunden. Ist das korrekt oder muss die zeiterfassung angepasst werden? Das gleiche gilt für Freitage, da mache ich dementsprechend plusstunden. Und muss ich diese minusstunden dann wieder abarbeiten Bzw mit meinen plusstunden ausgleichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ole,

      es scheint, als ob die Zeiterfassung vom wöchentlichen Durchschnitt ausgeht. Bei 5 x 7,7 Stunden sind das wie gehabt 38,5 Wochenstunden. Ob der Arbeitgeber jetzt auch 7,7 Stunden für einen Arbeitstag verlangt, oder weiterhin die Regelung 4 x 8,5 und 1 x 4,5 Stunden genehmigt bzw. ob er die tägliche Arbeitszeit ohne Änderung der bisherigen Arbeitsverträge vornehmen darf, kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen. Wir empfehlen Ihnen jedoch zuerst direkt bei der Personalstelle oder dem Arbeitgeber nachzufragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Levis

    Hallo
    Wenn im Betrieb eine Betriebsvereinbarung besteht die Minusstunden regelt, ist der Mitarbeiter dann dazu verpflichtet Minusstunden zu leisten?

    Mfg

    Levis

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Levis,

      da wir den Inhalt der Betriebsvereinbarung nicht kennen, können wir uns leider nicht zu Ihrem Anliegen äußern. Sind die Minusstunden vom Arbeitgeber verschuldet (bspw. wenn er sie angeordnet sind), dann dürfen sie aber nicht dem Arbeitnehmer nachteilig angerechnet werden. Sie können die Vereinbarung einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen, der beurteilen kann, ob diese zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Lena

    Hallo,

    Kann das sein das der AG bei zu wenig Arbeit über meine Plusstunden entscheiden kann?
    Finde das etwas seltsam. Ich muss ja natürlich auch „fragen“ wenn ich frei haben will oder früher gehen.

    Lg Lena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      ja, der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht. Das heißt, er kann über Arbeitszeit und -ort nach billigem Ermessen entscheiden. Dies gestattet ihm, Sie bspw. nach Hause zu schicken, um Überstunden abzubauen, wenn momentan nicht viel Arbeit anfällt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Tony

    Hallo,

    mein Ausbildungsverhältnis endet im Juni, meine Urlaubstage wurden jedoch bis Augst berechnet.

    Da ich alle Urlaubstage abbauen wollte und meinen Anteil nicht nochmal durchgerechnet habe komme ich nun auf 3 Tage die ich zu viel genommen habe.

    Kann mein Arbeitgeber nun von mir verlangen das ich diese 3 tage nach Ausbildungsende ( Ausbildung endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung ) noch komme?

    Mein AG meinte das ich den Prüfungstermin hätte mitteilen müssen ( wurde mir auch erst viel zu spät gesagt da der Urlaub schon abgesetzt wurde ), was ich nicht wusste…
    Bei der Zwischenprüfung und allen schriftlichen Prüfungen war dies auch nicht notwendig…

    Vielen Dank vorab..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tony,

      in Einzelfällen wie diesem, können wir nur zu einem Anwalt raten. Wir selbst dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht sagen, ob der Arbeitgeber dies von Ihnen verlangen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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