Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

  1. Roman

    Hallo,
    meine Probezeit wurde durch AG nach 6 Monaten verlängert. In der Verlängerung möchte ich allerdings jetzt doch möglichst schnell austreten und mein Arbeitsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Kann der Arbeitgeber in dem Fall längere Kündigungsfrist von mir verlangen? Danke für die Antwort

    MfG
    Roman

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roman,

      eine Probezeit darf normalerweise längstens bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Nach dieser Zeit ist in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist vorgesehen, wenn nichts anderes in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Peppi

    Hallo, ich habe zum 01.04 eine neue Arbeitsstelle im Sicherheitsdienst angenommen. Meine Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 4 Tage. Da ich in einem erstaufnahmelager für Flüchtlinge arbeite, wir dort Krankheiten ausgesetzt sind wie Tuberkulose und etlichen weiteren Krankheiten, Messeratacken, Schlägereien, unmöglichen Hygiene zustände UND SO WEITER, Sicherheitsvorkehrungen gibt’s nicht. Darf ich daraufhin selbst kündigen, ohne beim Amt gesperrt zu werden? Zum 01.08. bekomme ich eine Anstellung mit absolut fairen Konditionen.
    Bin derzeit Aufstocken.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peppi,

      eine selbst vorgenomme Kündigung hat in der Regel immer eine Sperrzeit zum Arbeitslosengeld I zur Folge. Sprechen Sie mit einem Berater im Arbeitsamt über die Angelegenheit. Womöglich gibt es einen Weg, hier auch ohne Sperre aus dem Job auszutreten. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Regina

        Hallo liebes Tam von Arbeitsvertrag.org.
        Habe meinen Arbeitsplatz nach fast 5 Jahren bisher erst mündlich dem Arbeitgeber aus Kulanz so früh zum 31.8.17 mitgeteilt. Grund ist mein Umzug in die Schweiz zum Ehemann (er arbeitet dort schon seit 2 Jahren) zum Erhalt der Partnerschaft. Habe noch 19 Tage vom Jahresurlaub zur Verfügung. Habe Bedenken, daß dieser mir aus betrieblichen Gründen nicht bewilligt wird. Möchte keine Auszahlung, brauche diese Zeit . Arbeite im Pflegeheim. Kann ich nach Abgabe der schriftlichen Kündigung diese schriftlich zurücknehmen im Falle, daß ich den Urlaub nicht bekomme. Möchte dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende das Arbeitsverhältnis beenden.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Regina,

          ist im Arbeitsvertrag die Auszahlung nicht als einziges Mittel festgelegt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Urlaubstage normalerweise auch genehmigen. Eine Kündigung, die den Empfänger erreicht hat, kann nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall und bei anderen Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Melissa

    Hallo Arbeitsvertrag-Team,

    zuerst: vielen Dank für die tollen Infos hier!

    Meine Frage:
    Wenn es Aufhebungsvertrag geschlossen wird, kann der Arbeitnehmer dann trotzdem noch eine ganz normale Kündigung einreichen (wie im Arbeitsvertrag festgehalten)?
    Order wird dies mit dem fixen Datum im Aufhebungsvertrag verwehrt?
    Zum Beispiel, um schneller den Job wechseln zu können, falls die eigentliche Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag kürzer ist, als das Ende des Arbeitsverhältnisses im Aufhebungsvertrag

    Vielen Dank für eure Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melissa,

      wir bedanken uns für die netten Worte. Zu Ihrer Frage: Ein Aufhebungsvertrag hebt alle Kündigungsfristen auf. Entsprechend ist eine Kündigung für diesen Zweck nicht besser geeignet, also auch nicht mehr nötig. Anders sieht es jedoch in Bezug auf Arbeitslosengeld auf: Nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann keine Sperre zur finanziellen Hilfe zustande kommen. In jedem Fall ist ein Aufhebungsvertrag für einen schnellen Jobwechsel aber die beste Option.

      hr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Ylei

    Hallo ,
    habe einen befristeteten Jahresvertrag der in 3 Mon auslaufen würde.
    Jetzt ist die Situation an meinem Arbeitsplatz nun so das Pausenzeiten nicht eingehalten werden, Überstunden und einige Kollegen machen einem das Leben schwer. Zum Teil auch mal 10Tage am Stück arbeiten und auch anderes.
    Möchte meinen befristeten Vertrag nicht erneuern und würde diesen Betrieb dann gerne verlassen.
    Befinde mich schon in der Bewerbungsphase aber leider noch erfolglos.
    Welche Konsequenzen kommen auf mich zu wenn ich bis dann keine neue Stelle gefunden habe?
    Hab mich auch , wie im Arbeitsvertrag gefordert schon beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ab der Beendigung gemeldet.Warte auf den Termin beim Arbeitsvermittler wo mir der Betrieb aber kein frei einräumen möchte. Habe ich , seitens des Arbeitsamtes mit Konsequenzen in Form einer Sperre zu rechnen?
    Ich halte es in diesem Betrieb nicht aus, sorry…hab es jetzt immer versucht.
    In meinem Vertrag steht bzgl. der Befristung stehen:

    Der Anstellungsvertrag ist befristet bis …. Er endet zum angegebenen Zeitpunkt, ohne das es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

    Was heisst das genau , bin echt verzweifelt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ylei,

      sollten Sie nicht unverschuldet arbeitslos sein, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft, so haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn Sie lange genug beschäftigt waren – das bedeutet in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Eine Sperre vom Arbeitsamt können Sie nur erhalten, wenn Sie selbstverschuldet arbeitslos geworden sind.

      Die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag bedeutet, dass dieser automatisch mit dem genannten Datum ausläuft und weder Sie noch Ihr Arbeitgeber kündigen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Andi

    Eine Bekannte hat 2 Jahre in einer Praxis gearbeitet, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch nach mehreren Nachfragen wurde kein Arbeitsvertrag vorgelegt. Nun will sie deshalb und wegen anderen Schwierigkeiten außerordentlich und aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
    Wie sind hier die Fristen einzuhalten ? Ein neuer Job würde am 15.06.2017 beginnen.

    Edit: Oder muss sie da gar keine Fristen einhalten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andi,

      in diesem Fall sollte sich Ihre Bekannte an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Diese beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Lena

    Hallo, ich bin seit zwei Jahren in meinem jetzigen Betrieb tätig.
    Da ich ein neues Stellenangebot mit besseren Konditionen habe möchte ich dort zum 15.06.17 kündigen.
    Die Kündigung lege ich persönlich am 13.05.17 meinen Arbeitgeber vor. Da in meinem Arbeitsvertrag nicht angegeben ist, besteht die Kündigungsfrist in der Regel aus 4 Wochen (28 Tage). Nun meine Frage ist mein letzter Arbeitstag dann der 11.06.17 genau diese 28 Tage oder der 15.06.17 ?
    Ich habe für dieses Jahr allerdings auch noch 13,5 Tage meinen Jahresurlaubs über.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      normalerweise können Sie mit einer 4-Wochen-Frist zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Aus diesem Grund wäre der 15. 06. Ihr letzter Arbeitstag. Welchen Anspruch Sie noch bei Ihrem ‚alten‘ Arbeitgeber auf Urlaub haben, kommt auf Ihren Gesamturlaub an. Normalerweise erhalten Sie für jeden abgeschlossenen Monat 1/12.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Aquilson

    Hallo,

    ich bin in meinem aktuellen Job noch bis zum 31.5.17 in der Probezeit und werde zum 1.6.17 einen neuen Job anfangen. Ich habe drei Wochen genehmigten Urlaub (genau 6/12 vom Jahresurlaub) bis genau auf den 31.5. und frage mich jetzt ob der Arbeitgeber den Urlaub „absagen“ darf und ihn mir ausbezahlt und mich so „zwingen“ kann, bis zum letzten Tag anwesend zu sein. Denn damit wäre der gesamte Urlaub zerstört. Und betrieblich bin ich als einer von über 4000 Angestellten im Betrieb keineswegs unverzichtbar.
    Und könnte der Arbeitgeber mir nach Eingang meiner Kündigung mit 3 Wochen Frist als kleines Dankeschön auch mit 14 Tagen Frist kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aquilson,

      normalerweise stehen Ihnen für jeden vollendeten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu. Ein bereits genehmigter Urlaub kann in der Regel nur durch Vorliegen wichtiger Gründe – wie beispielsweise der drohenden Insolvenz des Unternehmens – zurückgenommen werden. Eine Kündigung, die unterhalb der gesetzlichen (bzw. vertraglich vereinbarten) Kündigungsfrist liegt, ist normalerweise nicht gültig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Aquilson

        OK das war ungeschickt formuliert. Es gelten natürlich die regulären 14 Tage Frist innerhalb der Probezeit. Ich würde jetzt aber drei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen. Könnte daraufhin der Arbeitgeber seinerseits eine Kündigung mit den 14 Tagen aussprechen? Das würde dann wieder die Urlaubsgeschichte sprengen und hätte eine Woche Arbeitslosigkeit zur Folge da ja der neue Arbeitsvertrag erst ab dem 1.6. gilt.

        1. Aquilson

          Wenn ich mit 4 Wochen Frist (aus Nettigkeit weil mit offenen Karten) zum Ende der Probezeit kündige, kann dann der AG auch Nein sagen und seinerseits mit den 14 Tagen Frist kündigen und mir so unverhofft 14 Tage Arbeitslosigkeit bescheren?

          1. arbeitsvertrag.org

            Hallo Aquilson,

            eine Kündigung ist kein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. arbeitsvertrag.org

          Hallo Aquilson,

          übermitteln Sie Ihre Kündigung, wird Ihr Arbeitgeber sehr wahrscheinlich nicht ebenfalls mit einer Kündigung reagieren. Solches Verhalten ist normalerweise nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Daher sollte es keine Probleme geben.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Alexandra

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich hier vielleicht eine solide und klar Antwort erhalte. Und zwar habe ich am 06.04. zum 15.07. gekündgt (es liegt ein befristeter Jahres-Arbeitsvertrag vor, der zum 04.08. ausläuft). Gekündigt habe ich aus persönlichen Gründen. Meine Vorgesetzte hat mich gebeten, die Kündigung recht früh abzugeben, damit sie genug Zeit haben, um nach einem adäquaten Ersatz zu suchen. Dieser Bitte bin ich nachgekommen, deshalb die Kündigung bereits im April.

    Nun habe ich eine super Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen. Kann ich nun eine zweite Kündigung – die immer noch fristgerecht wäre – zum 15.06. abgeben? Der neue potentielle Arbeitgeber benötigt seine neuen Angestellten so schnell wie möglich.

    An einen Aufhebungsvertrag ist nicht zu denken, das hat man mir bereits „durch die Blume“ mitgeteilt. Ist denn aber eine vorgezogene Kündigung, die sich trotzdem noch in der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist befindet, rechtens, obwohl ich schon eine Kündigung bereits abgegeben habe?

    Es wäre eine super Chance für mich in dem anderen Unternehmen Fuß zu fassen, ich hoffe, ich habe mir die Chance, aufgrund meiner „sozialen Ader“, nicht verbaut.

    Würde mich auf ein Feedback von Ihnen freuen. Vielen Dank
    Alexandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexandra,

      an sich ist es möglich, ein weiteres Kündigungsschreiben vorzulegen, wenn Sie sich dabei an die vorhandenen Fristen halten. Bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. S. Reiffarth

    Hallo,

    ich bin jetzt seit 2,5 Jahren in einer Firma beschäftigt und möchte kündigen.

    In meinem Arbeitsvertrag steht : Kündigungsfrist 4 Wochen.
    Also nichts zum Monatsende oder sonstiges.

    Meine Frage: Kann ich dann wirklich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen oder muss ich zum Monatsende einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.

      ist im Arbeitsvertrag eine Einhaltung der Frist zum 15. bzw. 30. ausdrücklich ausgeschlossen, sollte auch ein abweichender Kündigungstermin möglich sein. Ist dazu nichts explizites im Arbeitsvertrag geregelt, kann es sein, dass sich Ihr Arbeitgeber trotzdem auf § 622 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beruft. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrem Arbeitgeber nach, um sicherzugehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Marcus

        Hallo,

        meine Freundin befindet sich in der Probezeit und hat somit eine Kündigunsfrist von 2 Wochen. Ihre normal Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zu Ende Juli oder ende Januar. Ihre Probezeit läuft am 15.05. aus.

        Sie hat allerdings einen neuen Job ab anfang Juli in Aussicht und möchte das Unternehmen verlassen, da dass Arbeitsklima sehr schlecht ist, würde allerdings noch bis Ende Juni dort bleiben um durchgehend angestellt zu sein.

        Meine Frage nun:
        Kann sie während der Probezeit zum 30.06. kündigen, in anderen Worten sind die 2 Wochen Kündigungsfrist eine mindest Frist, oder sind die 2 Wochen festgeschrieben, und könnte der Arbeitgeber ihre Kündigung als ungültig erklären?

        die zweite Frage wäre: Wenn sie zum 30.06. kündigt und der Arbeitgeber dann eine Kündigung ausspricht noch während der Probezeit, muss dann auch die 2 wöchige Kündigungsfrist eingehalten werden?

        vielen Dank und mfg

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Marcus,

          die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der mindestens eingehalten werden muss. Ihre Freundin hat demnach in der Regel ebenso die Möglichkeit, bereits jetzt eine Kündigung (mit der Frist von zwei Wochen) einzureichen, diese aber auf den 30. Juni festzulegen. Wichtig ist allerdings, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Geht die Kündigung erst nach Beendigung der Probezeit zu, greift die kürzere Kündigungsfrist normalerweise nicht. Auch für den Arbeitgeber Ihrer Freundin gelten diese Fristen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Peter

    Hallo
    in meinemVertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich bin zum Kündigungszeitpunkt 10 Jahre im Betrieb. Mein AG und ich wissen dass die Regelung hinfällig ist. Aber würde diese es mir ermöglichen zu 4 Wochen zu kündigen oder bin auch ich ans BGB gebunden wenn mein AG widerspricht?
    Vielen Dank und Grüße
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      hier lag ein Fehler in unserem Text vor. Kündigt der Arbeitnehmer selber, verlängert sich die Frist nicht durch Betriebszugehörigkeit. Das ist nur der Fall, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Sie können also mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Petra

    Hallo, mein Chef hat mir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aufgebrummt und für sich bleibt weiterhin die Kündigungsfrist von einem Monat bestehen. Da es gesetzlich ja nicht zulässig ist, bin ich mir jetzt unsicher wie lange meine Kündigungsfrist ist.
    Vielleicht kann mir jemand helfen?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      haben Sie selbst zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt, müssen Sie nur eine vierwöchige Frist einhalten. Längere Fristen gelten nur, wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind oder bei langer Betriebszugehörigkeit die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Diese Regelungen beruhen auf § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Angelique

    Guten abend ich habe einige fragen .
    Ich habe am 1.3 .17 bei meinem derzeitigen aebeitgeber angefangen und müsste ja dann bis 1.6 in der prbezeit sein oder ??

    Ich habe einen neuen Job in Aussicht
    Wenn ich das Vorstellungsgespräch habe und mir der neue Job zugesagt wird z.B. Am 5.5.17
    Dann habe ich doch 2 Wochen also 14 tage Kündigungsfrist und somit wäre die Kündigung ja dann zum 19.05 oder ?
    Und der 19.05 wäre dann auch mein letzter Arbeitstag richtig ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelique,

      Probezeit liegt nur dann vor, wenn diese im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Meistens wird dafür ein Zeitraum von sechs Monaten gewählt. Innerhalb der Probezeit besteht eine zweiwöchige Kündigungsfrist, das ist richtig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. timo s.

    hallo habe eine wichtige frage.
    ich habe am Februar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. Juni gekündigt.
    jetzt ist das Klima so schlecht das ich gerne jetzt schon gehen möchte..
    ist das möglich..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      wenn Sie früher als vereinbart das Unternehmen verlassen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber zu schließen. Dieser muss allerdings in gegenseitigem Einverständnis geschlossen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Christine

    Für einen kleineren Betrieb (14 MA) mit Fachkräften ist es schon unangenehm, wenn der AN eine kurze (gesetzliche) Kündigungsfrist hat. Sie erwähnen oben in dem Artikel, dass auch der Arbeitnehmer bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren eine Frist von 2 Monaten einhalten muss. Dies kann ich im § 622 des BGB aber nicht finden. Unser MA, 8 Jahre beschäftigt, hat am 10.04. die Kündigung abgegeben und möchte zum 15.05. gehen, dies können wir offensichtlich nicht verhindern.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      wir entschuldigen uns für einen Fehler im Text. Die verlängerten Kündigungsfristen, die von der Betriebszugehörigkeit abhängig sind, gelten nur dann, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Entsprechend muss auch Ihr MA nur eine vierwöchige Frist einhalten.

      Absatz 4 hält Ausnahmeregelungen dazu parat: „Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“

      Längere Fristen gelten für Arbeitnehmer folglich nur, wenn diese explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Anne

    Hallo,
    ich befinde mich in der Probezeit und habe mir einen neuen Job gesucht.
    Der Arbeitsvertrag läuft ab dem 01.05.2017.
    Auf Grund der Probezeit habe ich 14 Tage Kündigungsfrist. Jedoch steht jetzt Ostern vor der Tür.
    Somit müsste ich am Sonntag den 16.04.2017 kündigen.
    Jetzt ist noch Karfreitag und ich müsste am Donnerstag kündigen.
    Meine Chefin hat auch nach ostern urlaub.
    Ich würde ihr gerne die Kündigung selber übergeben.
    Wäre es also möglich am 13.04.2017 die Kündigung einzureichen für den 30.04.2014 oder bekomme ich da ein Problem und bin 3 Tage Arbeitslos?
    Ich habe auch noch so viel Urlaub das es bis zum 28.04.2017 reicht, also für 14 Tage.

    Vielen Dank für ihren Rat

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anne,

      geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben an, dass Sie zum 30.04.2017 kündigen, dann ist das kein Problem. Wichtig ist nur, dass das Kündigungsschreiben den Arbeitgeber vor Beginn der zweiwöchigen Frist erreicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Kerstin

    Hallo,

    Ich bin seit Anfang Januar nun in der Firma als Teilzeit Kraft für 80 Stunden im Monat angestellt ( unbefristeter Arbeitsvertrag ) in der ich bisher 8 1/2 Jahre lang als Aushilfe auf 450 Euro Basis beschäftigt war.
    Eine Festanstellung habe ich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nie angestrebt. Nun wurde jedoch die Firmenstruktur so verändert, bzw. durch die Erhöhung des Mindestlohn und die Nicht-Bereitschaft der Firma, diesen für die Festangestellten anzupassen, kam es dazu, das es keine Aushilfskräfte mehr gibt. Ich hatte als Alternative also quasi nur die Arbeitlosigkeit.

    Nun muss ich leider nach 3 Monaten feststellen, das ich körperlich dem Arbeitspensum nicht gewachsen bin, was sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bemerkbar macht.

    Ich habe nun für 14 Tage eine Krankmeldung und bin noch bis Donnerstag krank geschrieben, gehe derweil zur Physiotherapie und habe einen Ärztemarathon hinter und auch noch vor mir, um meine Gesundheit wieder herzustellen.

    Nun ist eine Besserung jedoch nicht in näherer Zeit absehbar, wenn sich die Bedingungen nicht gravierend ändern.

    Habe ich die Möglichkeit, meinen Chef um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, oder bleiben mir als Alternativen nur eine weitere Krankmeldung oder die Weiterbeschäftigung bis meine Kündigungsfrist greift ( 4 Wochen ) ?

    Ich habe bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, deren Anforderungen ich körperlich gerecht werden kann, die ich auch sobald wie möglich antreten möchte, bevor sie anderweitig besetzt wird.
    Durch die deutlich geringere Arbeitszeit, deren Planung mir zudem selbst überlassen ist, bleibt mir hier die Möglichkeit, mich weiter um meine Gesundung zu kümmern, was bei der derzeitigen Stelle nicht machbar ist.

    MfG

    K.H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      grundsätzlich können Sie Ihren Arbeitgeber immer um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ist dieser einverstanden, können Sie so einen fließenden Jobwechsel vornehmen und die Kündigungsfristen umgehen. Ansonsten bleibt Ihnen nur die ordnungsgemäße Kündigung. Ob Sie sich dabei weiterhin krankschreiben lassen, liegt bei Ihnen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Benjamin

    Hallo,
    ich habe ein etwas kompliziertes Problem:
    Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 23. Februar selbst gekündigt mit nur 14 Tage Frist wegen Probezeit (meine Kündigungsgründe sind für die Fragen hier nicht relevant).
    Nach Absprache mit dem Arbeitgeber hatte ich auch am 23. Februar meinen letzten Arbeitstag. Da ich noch 8 Tage Urlaubsanspruch hatte und 14,63 annerkannte Überstunden, ging ich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis auch erst nach 14 Tagen endet.
    Der Arbeitgeber hat aber alles einfach abgegolten (macht finanziell erst mal keinen Unterschied) und mich direkt zum 23. Februar auch bei der Krankenkasse abgemeldet.
    1. Frage: Ist die Abmeldung zu diesem Zeitpunkt rechtens?
    2. Frage: Ist mein Gehalt richtig bezahlt worden? Sind die Abgaben richtig?
    3. Ist Lohnsteuerklasse 6 für März richtig?

    Hierzu folgende Zahlen (ich hoffe, alles Wichtige ist dabei):
    38 Stunden-Woche (also 7,6 Stunden-Tag), Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Krankenversicherung 8,2%, Pflegeversicherung 1,525%
    Arbeitslosenversicherung 1,5%, Rentenversicherung 9,35%
    Ich bekam im Februar das komplette Monatsgehalt von 2558,50 € brutto / 1692,64 € netto ausbezahlt.
    In der korregierten späteren Abrechnung für Februar wurde folgendes berechnet:
    minus 383,77 € brutto Abzug für Februar
    plus 941,04 € brutto Urlaubsabgeltung (Position scheint mir korrekt)
    plus 10,49 € brutto Nachtzuschlag 30% (Position scheint mir korrekt)
    plus 226,47 € brutto Überstunden (14,63 x 15,48 €) (Position scheint mir korrekt)
    plus 94,08 € brutto Urlaubsgeld 20% (Position scheint mir korrekt)
    Gesamtbrutto 888,31 € (rechnerisch richtig)
    Steuerbrutto minus 373,28 € (rechnerisch richtig, wenn Nachtzuschlag abgezogen wird)
    Lohnsteuer minus 19,53 €
    Soli minus 1,13 €
    KV 72,84 €
    RV 83,06 €
    AV 13,32 €
    PV 13,54 €
    Netto 726,21 €

    Abrechnung März:
    Steuerbrutto 1261,59 €
    Lohnsteuer 398,00 € (es wurde hier Lohnsteuerklasse 6 berechnet)
    Soli 21,89 €
    Netto minus 419,89 €
    plus 726,21 € aus Februar
    Netto 306,32 €

    Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen. Ich hätte im März eigentlich noch mit einer Auszahlung von über 500 € gerechnet. Ich blicke aber aber nicht mehr durch. Laut Buchhaltung liegt es aber ausschließlich an der Steuerklasse 6 für März, die angeblich gesetzlich vorgegeben ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benjamin,

      ob die Abmeldung zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, ist auch davon abhängig, was Sie genau mit Ihrem Arbeitgeber besprochen haben. Wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen, kann der Arbeitsvertrag auch mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ihren sehr speziellen Fall – besonders im Hinblick auf die Lohnzahlung – sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Dieser kann Ihnen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Manja

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    ich befinde seit 01.01.2017 in einem neuen Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Es steht im Arbeitsvertrag: „Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit“.
    Ich habe mich entschieden das Arbeitsverhältnis aufgrund schlechten Klimas, zu wenig Arbeit und nicht arbeitsvertraglich vereinbarter Tätigkeiten zu beenden. Gelten als Kündigungsfrist die 2 Monate oder auf Grund der Probezeit 2 Wochen?

    Vielen Dank für die Information und freundliche Grüße!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manja,

      innerhalb der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, präzise zwei Wochen ab Einreichung der Kündigung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Steffi

    Hallo,
    ich bin seid 22 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Sprich die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
    In meinem Arb.vertrag steht , dass eine Kündigung unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist durch beide Seiten zulässig ist.
    Heißt das für mich ich muß mich bei einer ordentlichen Kündigung auch an diese Frist halten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      bei einer ordungsgemäßen Kündigung müssen die gesetzten Fristen eingehalten werden. Stimmt Ihr Arbeitgeber dem zu, können Sie jedoch durch einen Aufhebungsvertrag die Fristen umgehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Maren

    Hallo!

    Bin im öffentlichen Dienst, habe aber seit 8 Jahren jährlich Sonderurlaub (wegen Kind) beantragt. Bis Januar hätte ich noch Sonderurlaub. Jetzt möchte ich aber ab sofort eine neue Stelle bei einer anderen öffentlichen Stelle antreten. Wäre ein Aufhebungsvertrag mit der alten Arbeitsstelle sinnvoll?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maren,

      stimmt Ihr Arbeitgeber dem zu, ist ein Aufhebungsvertrag immer eine günstige Option, einen Jobwechsel vorzunehmen. Denn dadurch können sonst übliche Kündigungsfristen umgangen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Katrin

    Hallo zusammen,

    in meinem Vertrag steht, dass der Kündigungsschutz sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gilt. Heute würde ich so was nie mehr unterschreibenaber, damals mit 21 nicht darüber nachgedacht. Ich bin momentan auf Jobsuche und kann die Frage wie lange meine Kündigungsfrist ist, nie richtig beantworten.
    Ich bin seit 01.08.2004 im Unternehmen. Habe als Azubi angefangen. Seit Februar 2007 bin ich normale Angestellte. Zählt die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit und ist die Kausel mit den unter 25 Jahren jetzt wirklich ungültig oder nicht?
    Es wird so oder so auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen weil die Frist viel zu lange ist. Trotzdem würde ich ich gerne wissen wie lange meine Kündigungsfrist ist.

    Viean Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      auch für Betriebszeiten, die vor dem 25. Lebensjahr gesammelt wurden, zählen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die verlängerten Kündigungsfristen laut § 622 Absatz 2. Diese verlängerten Fristen gelten allerdings nur für den Arbeitgeber. Das bedeutet: Ihnen steht normalerweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 1. oder 15. eines Monats zu, es sei denn, es ist Abweichendes in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Jana

    Hallo,

    ich befinde mich noch in der Probezeit und habe bereits ein neues Stellenangebot zum 01.05.2017 zugesichert bekommen.
    Nun überlege ich, wann der beste Zeitpunkt ist, meine schriftliche Kündigung einzureichen. Ein mündliches Gespräch mit dem Chef (vier Wochen vor beabsichtigten Ausstiegsdatum) ist bereits geplant, um dem Betrieb Vorlaufzeit für eine neue Besetzung meiner Stelle zu geben. Sollte ich dann auch schon die schriftliche Kündigung einreichen und das Kündigungsdatum benennen oder diese erst mit der zwei wöchigen Kündigungsfrist einreichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,

      wann Sie Ihre Kündigung einreichen, ist prinzipiell nicht relevant, solange Sie die Mindestkündigungsfrist einhalten und das genau Datum der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschreiben benennen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Dimi

    Hallo,
    Ich bin seit den 03.03.2008 in einen Arbeitsverhältnis.
    Da ich jetzt Kündigen will, wäre meine Frage wie lang ist meine Kündigungsfrist??
    Laut meine Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende, mit den Zusatz “ jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten den Arbeitnehmers gild in gleicher weiße auch zu Gunsten des Arbeitnehmers.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dimi,

      Ihre Kündigungsfrist beträgt – wie in Ihrem Arbeitsvertrag beschrieben – vier Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Isa

    Hallo,

    ich bin bis zum 31.03.2017 in der Probezeit, möchte mich aber umorientieren und habe einen neuen Job zum 18.04.2017 gefunden. Kann ich am 31.03.2017 meine Kündigung abgeben und somit “ nur “ die 2 Wochen einhalten oder muss ich bereits jetzt, 4 Wochen vorher, kündigen. Bei mir zählt das BGB 622

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isa,
      in § 622 BGB heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Da Sie sich am 31.03. noch in der Probezeit befinden, sollte eine Kündigungsfrist von zwei Wochen maßgeblich sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Dora

    Hallo,
    ich bin seit Mai 2002 im gleichen Unternehmen tätig. Zuerst in Vollzeit, seit Juli 2011 durch die Vertragsänderung (auf meinen eigenen Wunsch Initiiert) in Teilzeit (24 Std/Woche).
    In der Vertragsänderung sind neue Aufgabenbereiche/Tätigkeiten festgehalten (andere/erweiterte Tätigkeit als im Hauptvertrag).
    Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Im Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist angegeben. Wenn es die gesetzlich vorgesehene Frist von 5 Monate sind (im Mai wären es genau 15 Jahre, ab da, habe ich gesehen, gilt die 6-Monatige Kündigungsfrist) ist es auch gesetzlich erlaubt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Kürzung der Kündigungsfrist zu treffen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dora,

      stimmt der Arbeitgeber dem zu, können Sie auch zusammen einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dieser sorgt dafür, dass auch langjährige Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis schneller beenden können, da er die gesetzlichen Fristen umgeht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Christof

    Guten Tag,
    ich habe in meinem Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist stehen. Ebenso steht dort, dass eine Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Allerdings wird nirgendwo erwähnt, dass sich dieses auf den §622 BGB bezieht. Frage: Muss der §622 explizit aufgeführt sein, damit die Fristverlängerung für beide Seiten gilt bzw. gilt bei Nichtnennung des §622 für mich als AN die 4-wöchige Frist.
    VG
    CR

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christof,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Angabe trotzdem rechtens ist.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  27. Pumuckl

    Hallo
    Habe zum 15 April einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt meine Frage
    Muss ich da zum 15 März kündigen (4Wochen Kündigungsfrist) oder zum 15 April ( habe auch noch sieben Tage Resturlaub)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pumuckl,

      normalerweise müssen Sie zum 15. April kündigen. Sie sollten allerdings beachten, dass der 15. dann auch Ihr letzter Arbeitstag ist, nicht der 14. April.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  28. Maja

    Hallo
    Ich bin im Verkauf tätig und habe einen Vertrag ohne tarifbindung.

    Ich habe zum Monatsende jetzt angefangen und befinde mich in der Probezeit.
    Ich möchte Kündigen wie und was muss ich machen und beachten bitte um eine Ant 🙁 ?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maja,

      in der Probezeit müssen Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten. Diese müssen Sie normalerweise schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Plamen

    Guten Abend,Ich habe gearbeitet in einem Hotel,(das war schon neunte winter saison dort fuer mich),aber diese Winter war ich krank,und musste ich 6 Tage Krankenhaus,nachdem habe ich zu meiner Arbeitgeber das werde ich nicht mehr arbeiten,weil wollte ich bisschen ruhe haben.Also habe ich gekundikt und nexte Tag arbeite ich nicht mehr dort.Aber wann hat er mir bezahlt ,Arbeitgeber hat von meiner letze Lohn viele Geld abgezogen(felt weinnachtsgeld ,urlaubsgeld).Damit will ich Ihnen die Frage stellen wat er Recht dafur?
    Mit Freundlichen Grussen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Plamen,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer Rechte beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. bea

    Ich habe am 27.02. Meine Kündigung dem Chef gegeben , sie ist praktisch ab 28 02.wirksam oder?!
    Nach meinem Wissen wäre doch dann der 28.03 mein letzter Arbeitstag ,oder liege ich da falsch??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bea,

      in der Regel können Sie nur zum 15. bzw. zum Monatsende kündigen. Dementsprechend wäre Ihr letzter Arbeitstag der 31. März.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Vanillewolke

    Hallo,

    ich habe das Problem, dass ich in meinem Arbeitsplatz von allen Kollegen / Kolleginnen gemobbt, gedemütigt, gedisst und schlecht gemacht werde. Ich arbeite in einem Altenheim.

    Ich bin in einer Depression. Ich bin in psychologischer Behandlung und bin auch bei einem Psychater.

    Ich muss Ende März kündigen…dann bin ich zum 01.05. raus. Bin nicht mehr in der Probezeit.

    Ich möchte aber von meiner Seite aus fristlos kündigen. Ich kann dort ned mehr hin. Wegen meiner Psyche usw.

    bringt es was wenn meine Ärzte mir was schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanillewolke,

      Mobbing zählt im Allgemeinen als wichtiger Grund, der nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Kündigung zwei Wochen ab Bekanntwerden des Grundes, also des Mobbings, erfolgen muss. Diese Frist wurde bei Ihnen bereits überschritten.

      Um eventuell dennoch früher das Arbeitsverhältnis beenden zu können, wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Romeo

    Schönen guten Morgen…
    ich arbeite seit Oktober 2015 (1 Jahr 5 Monate) bei einem Ingenieur Dienstleister. Seit Januar 2017 bis Juni 2017 ich in Arbeitsnehmerüberlassung bei einem anderen Firma eingesetzt. Kurz davor hatte ich mich bei dieser Firma beworben und jetzt eine Zusage erhalten. Ich sollte dort im Juli 2017 starten. In meinem jetzigen Arbeitsvertrag steht aber folgendes drin: “Wechselt der Mitarbeiter im Zeitraum von drei Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei firma a (mein jetziger Arbeitgeber) zu einer Gesellschaft, die in einem Vertragsverhältnis mit Firma a steht bzw. sich im geschäftlichen Umfeld von Firma a befindet, so verpflichtet sich der Mitarbeiter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Gesamtmonatseinkommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist ein Wechsel zur Firma b“.
    Jetzt meine Frage. kann ich ohne Rechtliche folge meinen jetzigen Arbeitsgeber kündigen?

    Danke vielmals für eine Rückmeldung
    .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Romeo,

      wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, um den Sachverhalt zu klären. Wir können Ihnen leider keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Leon

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja einer von euch helfen:

    ich würde gerne demnächst kündigen(befinde mich in der Probezeit) und wollte fragen wie lange ich dann noch arbeiten muss.

    Beispiel: Ich kündige am Mittwoch, den 22 Februar.

    Bis wann muss ich dann noch arbeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leon,

      in der Probezeit haben Sie normalerweise eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die Frist beginnt normalerweise ab dem Tag nach Einreichen der Kündigung – in Ihrem Beispiel wäre also Donnerstag, der 23. Februar der erste von 14 Tagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Beate

    Hallo… ich habe ein Minijob und bin in der Probezeit krank geworden und habe darauf die fristlose Kündigung erhalten mit sofortiger Wirkung… habe mein Arbeitgeber darauf angesprochen warum und ob ich es schriftlich haben kann den Grund… und darauf habe ich am nächsten Tag ein neue Kündigung erhalten die jetzt die 12 Tage Kündigungsfrist einhält… ich sehe jetzt aber das Arbeitsverhältnis gestört und möchte nicht mehr für diesen Arbeitgeber arbeiten der mich so loswerden wollte weil ich Grippe hab…. was kann ich tun… kann ich jetzt fristlos kündigen… Gruß Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      Sie können mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dieser entbindet Sie beide von der gesetzlichen Kündigungsfrist. Liegt ein guter Grund für eine Kündigung vor, kann diese auch fristlos geschehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Irma

    Meine Bekannte hat einen unbefristete Arbeitsvertrags und jezt sie macht Probezeit. Wegen der Probleme mit dem Deutschen kann sie kündigen bei Arbeirsgeber und dann beim Arbeitsamt kann sie die Sperre bekommen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irma,

      eine selbständige Kündigung hat meistens eine dreimonatige Sperre zur Folge. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, um mögliche Auswege zu finden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Mimi

    Hallo,

    ich bin noch bis zum 28.02. in der Probezeit und habe aber einen anderen Job in Aussicht. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich innerhalb der Probezeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen kann. Gilt die 1-monatige Kündigungsfrist dann auch bis zum letzten Tag der Probezeit?
    Kann ich also auch noch am 28.02. kündigen sodass am 31.03. das Arbeitsverhältnis endet?

    LG
    Mimi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mimi,

      die Frist gilt bis zum letzten Tag. Eine solche Kündigung ist also kein Problem. Selbst nach der Probezeit sollte die Frist dem Gesetz nach nicht länger als 4 Wochen ausfallen. Ausnahmen sind hier Arbeitsverträge, die anderes festlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Natalie

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich befinde mich in der Probezeit und möchte kündigen (also 2 Wochen Kündigungszeit).
    Angenommen schicke ich die Kündigung heute (am 14.02.2017) ab. Der Arbeitgeber bekommt sie morgen, am 15.02.2017. Das beträgt bis zum 28.02.2017 exakt 14 Tage (2 Wochen). Ist es gut so oder zu spät?
    Und noch eine Frage: wie formuliere ich am besten, dass ich in diesen zwei Wochen noch meinen Urlaub geltend machen möchte?

    Vielen Dank im voraus
    NR

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie,

      Ihre Einschätzung der Kündigungsfrist und deren Umsetzung scheint korrekt. In der Probezeit können Sie zwei Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende hin kündigen. Ihren Urlaub können Sie einfach beantragen. Steht Ihnen dieser noch zu, muss er auch genehmigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. bernd

    hallo, mein arbeitsvertrag ist befristet, jedoch nicht mehr in der probezeit, ich möchte diesen vorzeitig wegen mobbing beenden. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wann müsste die Kündigung beim Arbeitgeber eingehen, um so schnell wie möglich zu kündigen und bekomme ich dann trotzdem beim arbeisamt eine sperre wenn ich mobbing nachweisen kann?
    Vielen dank für Ihre Hilfe. Christian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo bernd,

      generell gelten die gesetzlichen Fristen: Vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats hin können Sie kündigen. Wenn Sie also morgen kündigen, können Sie Mitte März eine neue Stelle antreten. Wegen der Sperre wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation analysieren und Sie verteidigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Bujnita

    Hallo. Ich habe selbst gekundiged wegen gesundheitlich probleme. Am november ich war beim eine fusse operiered. Ich war bis 6 januar krank gemeldet. Ab 9 war ich wieder in arbeit und 15 habe ich gekundiged weil ich konte nicht stehen bleiben sum arbeiten. Jetz ich habe keine arbeit und ich kann immer noch nicht richtig arbeiten. Kann ich von Artz ein attest schreiben lassen wegen der sozialamt? Kann ich so dass sperrezeit lösen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bujnita,

      am besten gehen Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann eventuell für Sie nachweisen, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgen musste. Ärztliche Weisungen können dabei natürlich helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Ute

    Hallo. In meinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) ist eine Kündigungsfrist von einem Monat innerhalb der Probezeit von sechs Monaten festgelegt. Ist das rechtens? Weil ich überall etwas von 14 Tagen lese?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute,
      bei den 14 Tagen handelt es sich um die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit gemäß § 622 BGB. Normalerweise darf diese nicht länger sein. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Yvi H.

    Hallo.!
    Ich bin seit einem Monat dort am arbeiten und dementsprechend noch in der probezeit. Wenn ich am 04.02.2017 kündige, geht meine kündigungsfrist dann bis zum 15.02 oder doch erst zum 01.03?
    Dazu muss ich sagen dass mein Chef mir noch keinen Vertrag gegeben hat und wir über nichts gesprochen haben.. (schön blöd ich weiß)
    Danke im voraus für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvi H.,
      liegt kein Arbeitsvertrag vor, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im BGB ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Probezeit vorgesehen. Normalerweise muss entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden; in der Probezeit ist dies jedoch normalerweise jederzeit möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Aliandro

    Hi ,wolte mal selber kündügen als arbeitsnehmer ,bin verbunden mit 1jehrigem arbeitsvertrag der 30 Mai 2017 endet., habe einen monat k.frist ,und habe noch 130 überstunden zum abfaiern ,plus und 9 tage urlaub ,wie mache ich das am besten das ich bis 31 märz weg bin ??.am besten werde ich den urlaub nemen genau wie überstunden und sich 1 monat frei machen . was schlagen sie vor??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aliandro,
      es ist uns leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können, wann genau Sie Ihre Überstunden abfeiern. Dies muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen und von diesem genehmigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Maggi

    Hallo,

    Ich bin zur Zeit in Elternzeit, nun wurde mir während der Elternzeit verkündet das ich nicht mehr zu meinen normalen Zeiten (Frühdiensten) arbeiten gehen kann da es die Personalsituation nicht mehr zulässt.
    Ich kann allerdings durch meine 2 Kinder und meinen selbst im Schichtdienst arbeitenden Mann keine Spätdienste machen.
    Eigentlich war es so abgesprochen das ich wenn ich wieder da bin normal meine Frühdienste weiter machen kann.
    Kann ich dagegen etwas unternehmen.
    Bzw kann ich dadurch kündigen ohne eine Sperre vom Jobcenter zu bekommen.
    Bin gerade sehr durcheinander und weiß nicht mehr weiter da ich auch schon seit fast 11 Jahren im Unternehmen bin.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maggi,

      sprechen Sie Ihren Arbeitgeber noch einmal darauf an. Weigert sich dieser weiterhin, sich an das alte Versprechen zu halten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Sie dazu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Suzan

    Hallo,
    mein Mann ist noch in der Probezeit als Erzieher.
    Nachdem er jetzt durch einen Arbeitsunfall zwei Wochen krank geschrieben war wurde ihm zum 28.02 gekündigt.
    Er hatte sich vor dem Unfall auf einen anderen Job beworben und jetzt eine Zusage erhalten.
    Zu wann kann er kündigen? Die neue Stelle soll bereits nächsten Mittwoch, 01.02, angetreten werden.
    Die Stelle unterliegt dem Tarifvertrag der Diakonie.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suzan,

      in der Probezeit ist eine Kündigung oft schnell und unkompliziert möglich. Der Antritt der Stelle am 01.02.2017 sollte kein Problem sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Hans-Peter W.

        Hallo.
        Kann ich in der Probezeit auf einen Termin kündigen der 6 Wochen in der Zukunft liegt? Und muss der Arbeitgeber dies akzeptieren?
        Danke u d Gruß

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Hans-Peter,

          grundsätzlich ist dies möglich, denn auch wenn die Kündigungsfrist laut Gesetz mindestens 2 Wochen betragen muss, heißt das nicht, dass sie nicht auch länger betragen darf. Der Arbeitgeber hat den Kündigungstermin üblicherweise zu akzeptieren.
          Allerdings schließt das nicht aus, dass der Arbeitgeber innerhalb dieser 6 Wochen nicht selbst eine Kündigung mit nur 2 Wochen Kündigungsfrist ausspricht. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis schon vor Ablauf der 6 Wochen enden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Andreas

            Hallo liebes Team,

            kann ich am Ende der Probezeit 30.06. zum 31.07.20 kündigen?

            Vielen Dank

            VG
            Andreas

          2. Andreas

            Hallo liebes Team,

            kann ich am Ende meiner Probezeit am 30.06.20 zum 31.07.20 kündigen?
            Also die zwei Wochen eigenständig verlängern?

            Vielen Dank.
            Gruß

  45. Helmut

    Hallo
    Ich bin seit fast 26 Jahren in einem Betrieb tätig , wie lange ist meine Kündigungsfrist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helmut,
      bei mehr als 20 Jahren liegt die Kündigungsfrist bei sieben Monaten.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Simone

        7 Monate für den Arbeitgeber, der ARbeitnehmer,, kann doch immer mit 4 Wochen zum Monatsmitt oder Monatsende kündigen. Oder versteh ich § 622 BGB da falsch.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simone,

          die Kündigungsfrist beträgt für den Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen, das ist korrekt. Allerdings kann es sein, dass eine abweichende Frist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese darf allerdings nicht länger sein als die des Arbeitgebers.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Doreen

            Hallo liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

            darf ich dazu noch eine Frage stellen?
            Ich bin 20 Jahre im Unternehmen .
            Im Arbeitsvertag steht: „ Es gelten die Tarifvertraglichen Kündigungsfristen „
            Diese wären dann beiderseitig 7 Monate.
            (nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit)
            Die gesetzliche Frist von 4 Wochen kommt dann für mich auf keinen Fall in Frage?
            Liebe Grüße D.S.

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Doreen,

            leider sind wir nicht befugt, einzelne Vertragsklauseln zu interpretieren und damit eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. D.

      Hallo, ich habe eine Abmahnung bekommen,Weill ich zum Artz gegangen bin u d nicht zurück gekommen in, aber ich habe keine nachtrag für diese Objekt. Ist so Gesetzlich in Ordnung. Danke

  46. Alex

    Hallo,

    bei der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags will der Arbeitgeber die Umzugskosten (bezahlt als Umzugspauschale) aus dem letzten Gehalt abrechnen mit dem Grund daß es eine vorzeitige Kündigung ist. Der Arbeitsvertrag hat nur eine Klausel, die die ordentliche Kündigung ausschliesst und die mit einer Vertragsstrafe verbunden ist – nämlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Klausel um die ordentliche Kündigung gibt es im Vertrag auch. Es gibt im Vertrag keine Bedingungen um die Kostenabrechnung bei der vorzeitige Kündigung.
    Können die Absichten des Arbeitsgebers in dieser Situation doch irgendwelche rechtmäßige Grunde haben? Was ist hier zu beachten?

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,
      gibt es im Vertrag Vereinbarungen zur ordentlichen Kündigung, sind diese zu beachten, auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Gibt es diese jedoch nicht, ist eine ordentliche Kündigung für die Dauer ausgeschlossen (beiderseits). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Yvette S.

    Hallo,

    ich habe eine vielleicht komplizierte aber wichtige frage.
    Es geht um folgende Situation:
    Frau P. (41) arbeitet seit 20.04.2016 in einem Produktionsbetrieb der nur zeitlich befristete Verträge schliesst. Die Kinderbetreuung der kleinen Tochter ist schwierieg wegen häufiger Überstunden ab 5uhr30 früh bis meist 16uhr 30 oder sogar dann 17uhr 30.
    Aussredem werden Überstunden „aufgehoben“ und zum „abfeiern“ benutzt wenn in der Firma mal nicht genug zu tun ist. Ausserdem hat sich Frau P. im November ein Überbein am Handgelenk entfernen lassen müssen und leidet seitdem an Schmerzen und kann ihre rechte Hand nicht mehr in diesem Job einsetzen. Der verlängerte Arbeitsvertrag läuft erst im April 2017 aus aber sie koennte schon jetzt in einen anderen Job wechseln, der gesundheitlich und wegen der kinderbetreuuung besser wäre , der ist aber zuerst auf 450€ Basis, das heisst sie wäre um die laufenden kosten zu decken auf zuschuss vom Jobcenter angewiesen. Sie müsste in diesen Job schnell eintreten.
    Das Problem ist jetzt, wie kommt sie aus dem arbeitsverhältnis schnell heraus ohne eine sperre vom jobcenter zu bekommen? Soviel ich weiß ist auch ein geschlossener Vergleich und Aufhebungsvertrag als kündigung des arbeitgebers zu sehen und somit auch von der Hilfe des Jobcenters ausgeschlossen.

    1. Yvette S.

      kündigung des ArbeitNEHMERs sollte das im letzten Satz heißen

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvette,
      sicherlich kann die Gesundheit als Begründung herangezogen werden, aber nur, wenn etwas an der aktuellen Stelle dagegen unternommen wurde.
      Die Fälle werden immer individuell bewertet, geht es um eine Sperrzeit. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, wie in dieser speziellen Situation vorzugehen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Dieser kann Ihnen auch Alternativen aufzeigen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Uebel

    Hallo zusammen,

    wenn im Arbeitsvertrag (Kündigung/Vertragsende) folgendes steht:

    Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die tariflichen Bestimmungen und Friste. (Grundkündigungsfrist: zwei Wochen zum letzten Arbeitstag einer Arbeitswoche)

    Bedeutet es, dass die Kündigungsfrist 2 Wochen besteht? Und ist es richtig, das ich diesen Vertrag immer am Ende einer Woche kündigen kann?

    Normal sind doch 4 Wochen und dies zum 15ten oder Ende des Monats.

    Über eine Rückmeldung freue ich mich

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uebel,
      ein Tarifvertrag darf kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlichen vorsehen. Das ist rechtens. Für einen Arbeitsvertrag gilt diese Regel nicht. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Er berät Sie dazu, was nun am besten zu tun ist.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  49. Jakob

    Hallo,

    wenn der Entleiher (IG Metall Tarifanwendung) Betrieb den Verleiher einen Vergleichslohn angibt.
    Muss der Leiharbeiter dann auch die 90% von den Vergleichslohns erhalten ?

    Weil der Verleiher den Vergleichslohn eines Stammitarbeiters des Kunden bekommt muss doch der
    Leiharbeiter für die selbe Tätigkeit doch im Kundeneinsatz wie der Stammmitarbeiter in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert werden oder ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jakob,
      hier kommt es auf die konkreten Formulierungen im Tarifvertrag an. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Arbeitsrechtler. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  50. E. Krüger

    Wenn ich nach vier Monaten Krankenstand in Rente gehe,muß mir dann mein Arbeitgeber den restlichen Jahresurlaub auszahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herr Krüger,
      sofern Ihr Urlaubsanspruch noch nicht verfallen ist, steht er Ihnen zu. Können Sie diesen nicht mehr nehmen, kann Ihr Arbeitgeber sich dazu entschließen, diesen auszuzahlen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Nicole S.

        Guten Tag,
        ist es ein Formfehler, wenn die Personalnummer im Kündigungsschreiben nicht angegeben wurde?
        Viele Grüße

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo, Nicole S.,

          in der Regel ist es empfehlenswert die Personalnummer anzugeben, um Verwechslungen auszuschließen. Ob es sich hier um einen Formfehler handelt, hängt vom Einzelfall ab.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

          1. Klaus

            Ich bin in der Probezeit, gilt 6 Monate (seit 01.08.2019) im Unternehmen angestellt. Ich will zum 30.09.2019 kündigen und die restliche Zeit mich krank melden (Stress pur). Darf mein Arbeitgeber mich, angenommen ich mach ab 10.09.2019 krank, mich auch schon zum 25/26.09.2019 kündigen, wenn meine Kündigung zeitiger einging.

      2. Heike K.

        Hallo. Ich habe auch eine Frage.
        Bin 3 Jahre in meiner Firma
        Ich habe am 30.07.18 eine Ordentliche Kündigung zum 31.08.18 per Einschreiben übergebe geschickt mein Chef hat sie in Empfang genommen. Ich wollte verhindern das er sie bekommt. Da er sie doch erhalten hat bin ich zu ihm hin und habe ihn erklärt warum ich sie geschrieben habe. Darauf hin durfte ich weiter arbeiten. Am 10.10.18 habe ich nach der Arbeit im Briefkasten die Bestätigung meiner Kündigung erhalten. Meine Frage ist das überhaupt rechtens mir nach 2 Monaten und 10 Tagen meine Kündigung zu bestätigen? Kann ich von Amt eine sperre bekommen?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Heike K.,

          bei einer Eigenkündigung müssen Sie mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen.

          Zur Kündigungsbestätigung gibt es keine gesetzlichen Regelungen, diese ist im Grunde auch gar nicht notwendig für das Wirksamwerden der Kündigung. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber dies noch einmal besprechen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Susanne S.

      Guten Tag,

      ich habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, da ich noch in der Probezeit bin. Gekündigt habe ich am 30.12.2016, dazwischen liegt noch ein Feiertag. Zählt man die 14 Tage in tatsächliche Arbeitstage
      d.h. es wären 10Tage Kündigungsfrist? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Susanne,
        es gelten die Kalendertage, ab dem Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen ist. In Ihrem Fall wäre es theoretisch der 13.01.
        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Jenny

        Wenn in meinem Vertrag steht dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt kann ich dann zum 15. des folgenden Monats kündigen? Es steht ja nicht extra drinnen dass es zum Monatsende sein muss oder?!
        Mfg jenny

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Jenny,

          ist dies nicht explizit festgelegt, sollte es auch möglich sein. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Taran

            Hallo, ich hab neuen Job und will dem alten sofort kündigen. Im Wege steht aber kündigsfeist und ich muss den neuen Job sofort anfangen. Grund warum ich aufhören möchte ist das ich bei der jetzigen Job in einer Teilzeit Vertrag bin und neuem Job Vollzeit. Problem ist wirklich dieser Kündigungsfrist was in Wege steht. Wie komme ich da sofort raus?!

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Taran,

            in der Regel müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen halten. Um diese zu umgehen, könnte ein Aufhebungsvertrag dienen. Dieser erfordert jedoch das Einvernehmen beider Vertragsparteien.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. Maria

          Sehr geehrte Dame und Herren,
          ich habe lt. Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich bin seit 2016 in der Bank tätig. Muss ich 3 Monate überhaupt einhalten oder gilt der Paragraf 622? Wenn nicht, wie lange muss ich noch bleiben wenn ich Ende Juni die Kündigung einreiche? Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank. Liebe Grüße

    3. Elke A.

      Hallo,,,
      Bin bei einer Firma beschäftigt gewesen für 2Wochen u.habe gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2Wochen mit Krankenschein,,die Firma hat nur 2 Wochen bezahlt,,u.die letzten 2Wochen nicht,,,ist das richtig so,,???Gr,A.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Elke A.,

        ein Mitarbeiter hat erst Anspruch auf Lohnfortzahlung beim krankheitsbedingten Ausfall, wenn er mindestens vier Wochen in der Firma gearbeitet hat. Davor übernimmt die Krankenkasse und zahlt üblicherweise Krankengeld. Sie können sich demnach an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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