Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

  1. Anne

    Hallo,

    ist es als AN möglich, während einer langfristigen (5 Monate) Krankschreibung zu kündigen?

  2. Hielk

    Ich möchte mein Austrittsdatum nicht auf den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt verlegen, sondern danach. So hätte mein AG mehr Zeit einen Ersatz für mich zu finden.
    D. h.: Ich würde also im April für den 01.September kündigen, obwohl meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.
    Geht das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hielk,

      ja, das ist möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Antje

    Guten Tag!
    Ich möchte meinem Arbeitgeber kündigen.
    Wer erhält das Original und wer die Kopie?

  4. Mark

    Hallo,

    Meine Frau hat ihr Arbeitsverhältnis schriftlich gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ihr Chef hat die Kündigung unterschrieben und damit akzeptiert. Einen Tag vor Ende sagt er ihr, dass sie 3 Monate Kündigungsfrist habe und fordert sie auf weiter zu arbeiten. Ist es rechtens, wenn er ihre Kündigung mit Unterschrift akzeptiert hat?

  5. Heike W.

    Hallo,

    ich habe bereits genehmigten Urlaub im April. Wenn ich nun eine neue Stelle zum 01.05.2020 annehme, und im März kündige, was könnte mir wegen dem Urlaub passieren?

    Vielen Dank

  6. Jürgen

    Hallo,

    während der Probezeit lief es nicht so gut mit meinem Chef und ich sagte ihm, die arbeit gefalle mir nicht besonders.
    Jetzt habe ich die Kündigung zum Ende der Probezeit erhalten. Der Chef schreibt in seinem Kündigungsschreiben an mich „ich kündige ihn auf eigenen Wunsch“.

    Ist es rechtens und kann ich mich wehren so eine Formulierung zu bekommen? Insbesondere da ich mich jetzt arbeitslos melden muss.

    Bitte um eine Antwort.
    Danke und Gruß

  7. Aida

    Guten Tag
    Ich arbeite als Zimmermädchen seit 2016 erstmal minijob. Ab 2017 habe ich in TL Vertrag bekommen esrt mal mit 10€/st ab Dezember 2018 wegen guten Leistungen habe ich 12€/st
    Von ein paar Monaten habe ich gesehen dass die Arbeitgeber bezahlt auch Sonntagszuschlag und feierzuschlag aber für die anderer Zimmermädchen.Für mich nie ein Sonntag.
    Ist das richtig?
    Dar der Arbeitgeber unterschiedlich lohn hat für die gleiche Stelle?
    Die Zimmermädchen sind für ein paar Monaten in Hotel und ich 4 Jahre.
    Vielen Danke

  8. Manuela

    Hallo,

    Ich arbeite derzeit in einem insolventen Unternehmen (offiziell am 1.12. Eröffnet) und hab am 28.11. Eine Kündigung zum 31.12 eingereicht. Da für mich nichts genaues ersichtlich war in meinem Arbeitsvertrag was eine Kündigungsfrist betrifft. Nach Nachfragen wurde mir gestern gesagt das sie der Vertrag auf den tvöd bezieht und ich eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende habe. Ich hab ab 2.1 eine neue Arbeitsstelle und möchte diese auch antreten. Einem aufhebungsvertrag wird von Seiten des Arbeitgebers nicht zugestimmt. Kann ich wenn ich es vorher schriftlich mitteile einfach ab 1.1 nicht mehr beim alten Arbeitgeber zur Arbeit erscheinen? Schadensansprüche kann er nicht Nachweisen da ich im Dienstplan ab Januar schon nicht mehr eingeplant bin und auch personell nicht fehle.

  9. Sascha W.

    Guten Morgen.
    Ich bin seit 10 Jahren in einem kleinen Ing.Büro angestellt.
    Ich habe am 09.12.19 schriftlich gekündigt.(Vordruck aus dem Netz)
    Auszug aus dem Vertrag“
    Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.Sollten gestzliche längere Fristen für den Arbeitgeber gelten , gelten diese auch für den Arbeitnehmer“
    Meine Frage ist nun: Wann ist mein letzter Arbeitstag laut Gesetz? Man sagt mir 31.03.20
    Das verstehe ich nicht? Ich dachte es wären sechs Wochen zum Quartalsende also Mitte Februar 2020.
    Was stimmt nun und wie kann ich vorgehen wenn darauf bestanden wird das ich bis zum 31.03.20 arbeiten soll das aber nicht zulässig ist?
    Würde mich über konkrete Angaben freuen.
    Mfg

  10. Hanne P.

    Moin,
    ich war seit Juli 2019 krank und habe meinen Minijob zum 31.10.2019 gekündigt.
    Liege ich richtig, dass mir mein noch zustehender Urlaub anteilig auszuzahlen ist?

    Hanne P.

  11. Lukas

    Hallo Zusammen,

    ich bin nach der Ausbildung bei meinem Unternehmen geblieben und seit Juli diesen Jahres in Festanstellung.

    Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.19 kündigen.

    Unter Einhaltung der Kündigungsfris zum 2.12.19.

    Das wären dann 18 Arbeitstage (24+25+26+31 sind frei in unserer Firma).

    Kann ich also zum 03.12.19 kündigen und dann ohne Absprache die Zeit bis zum Vertragsende mit Urlaubstagen überbrücken?

    Ich habe noch 9 reguläre Urlaubstage und ca 10-11 Tage in Form von Überstunden (mit Chipkarte auf meinem Zeitkonto gespeichert). Wird also in jedem Fall reichen. Je nach Stand gegen Ende November zieh ich die Kündigungen und den Urlaub dann womöglich noch vor, um alle Tage zu nutzen.

    Ist das so konform?

    Vielen Dank

  12. Unbekannt1

    Hallo

    Ich habe gekündigt, 3 Monate Kündigungsfrist. Nun will mir mein Chef die übrigen Urlaubstage nicht geben. Er meinte ich hätte keinen Anspruch auf Urlaubda ich gekündigt habe. Er würde entscheiden ob er diese auszahlt oder in den nächsten Tagen mir vereinzelt geben. Da es jedoch nicht mein Problem ist, da er Personalmangel hat und sich auch nicht bemüht welche zu suchen, ist er im Recht? Kann ich ihm nicht im letzten Monat äussern ich würde nicht mehr kommen, er solle mir die Urlaubstage abziehen und die restlichen Tage muss er mir nicht zahlen ?

  13. Ace

    Guten Tag ,

    ich fange am 02.01.2020 eine neue Stelle an und würde gerne bis zum 31.12.2019 ordentlich kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Bis wann muss ich die Kündigung bei einem jetzigen Arbeitgeber abgegeben haben ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  14. Katinka

    Guten Morgen,

    nach durch sehen des Forums, bin ich mir eigtl sicher aber ich frage trotzdem zur Sicherheit, wenn ich mich in der Probezeit mit 14- Tägiger Kündigungsfrist befinde und am 16.10 eine neue Stelle antreten kann, muss ich doch spätestens am 1.10 bis Geschäftsschluss, diese eingereicht haben um am 15.10. meinen letzten Arbeitstag auf dem Alten zu haben, oder? Oder muss ich die Kündigung bis zum 30.8 einreichen wenn der 15. und 30. eines Monats schriftlich festgehalten sind?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

  15. Eva S.

    Hallo,
    mein Vertrag ist befristet (6 Monate) bis zum 12. November 2019.
    Kann ich zum 30. Oktober (mit 4 Wochen Kündigungsfrist) kündigen, damit ich am 01. November eine neue Stelle antreten kann.
    In meinem AV ist nur die Kündigung während der Probezeit (6 Wochen) deutlich benannt.
    Kann man einen befristeten AV kündigen?
    Ich danke für eine Info.
    Eva S

  16. Wolfgang K.

    Hallo Team für Arbeitsververtrag.
    Seit längerer Zeit bekomme ich nach einem Schlaganfall
    eine Erwärbsminderungsrente .( EM-Rente. )
    Kann ich mein Arbeitsverhältnis auflösen,und das
    Rentnerdasein noch geniesen?
    Danke für eine Antwort.

  17. Kerstin

    Guten Morgen,

    wenn meine Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats beträgt, kann ich trotzdem am 28.8.19 zum 15.10.19 kündigen, weil ich noch Urlaubs- und Überstundenanspruch habe, den ich als Freizeitausgleich nehmen möchte und der nicht ausgezahlt werden soll?

  18. Rita

    Hallo,
    ich möchte kündigen und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen in Kraft treten. Was gilt? Ich bin seit 1999 beschäftigt und im Tarifvertrag von 2016
    steht, dass 6 Monate zum Quartalsende gekündigt werden kann. Die Personalchefin meiner neuen Arbeitsstelle meinte, so eine lange Kündigungsfrist wäre sittenwidrig.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rita,

      aus der Ferne können und dürfen wir dies nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Alexander M.

    Hallo,

    ich habe eine wichtige Frage, in meinem Vertrag sind 6 Monate Probezeit vereinbart. Allerdings steht dort auch, dass ich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende in der Probezeit kündigen kann, ist das richtig so oder darf man das nicht reinschreiben?

    Herzliche Grüße
    Alex M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander M.,

      gemäß § 622 Abs. 3 im bürgerlichen Gesetzbuch kann während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen angesetzt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Zosile

    Hallo,

    ich bin seid 8 Jahren in einem Betrieb, nach der Geburt meiner Tochter habe ich 2018 einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen. Nun möchte ich kündigen und in meinem Vertrag steht das ich die selben Kündigunszeiten haben wie der AG. Bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit also 3 Monate. Oder aber kann ich inenrhalb v. 4 Wochen kündigen weil ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zosile,

      in der Regel zieht hier die Betriebszugehörigkeit, nicht das Datum des (neuen) Vertragsabschlusses.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Paula

    Hallo. Arbeite im Einzelhandel mit einen unbefristeten Vertrag. Habe zum 31
    .8 gekündigt mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Habe im August noch 16 Tage Urlaub die ich weit vor der Kündigung genehmigt bekommen habe. Wieviel Resturlaub steht mir dann noch zu.. Bei 36 Tagen Jahresurlaub? Auch sollen 70 Minusstunden noch offen sein die aber durch den AG verursacht wurden. Vorgesetzter meinte ich müsse sie rein arbeiten. Im Vertrag steht nur Regelung bei Überstunden.
    Gruss Paula

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paula,

      Minusstunden, die vom Arbeitgeber angeordnet wurden, dürfen in aller Regel nicht Ihnen angelastet werden. Bei einer Kündigung nach dem 30.06. haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Albert S

    Hallo,

    meine Frage lautet wie folgt.
    Welche Kündigungsfrist bei Kündigung durch AN gilt?

    AV vom Februar 2014, dann neuer Vertrag mit Gehaltsänderung März 2016.
    Welcher Vertrag gilt ??
    Sind es nun 1 oder 2 Monate Kündigungsfrist?

    Vielen Dank

  23. Hussein A.

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag mit ( vier Wochen zum Quartalsende) untergeschrieben , ohne zu wissen, was bedeutet das, weil ich neue in Deutschland war und jetzt habe ich tollen Job gefunden.
    Wie kann ich damit umgehen?

    Vielen Dank im voraus
    Hussein

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hussein A.,

      zum Quartalsende bedeutet, dass Sie immer nur zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12 kündigen können. Sie müssen mindestens vier Wochen vorher ihre Kündigung schriftlich einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Miriam

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und ziemlich unglücklich in meinem Job.
    Meine Probezeit endet am 31.07.
    Kann ich am 31.07. zum Beispiel zum 20.08. kündigen? Das wäre ja länger als die 14 Tage Kündigungsfrist.
    Oder darf man nur mit den 14 Tagen genau kündigen?
    Viele Grüße
    Miriam

  25. Nadine

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe im gegenseitigem Einverständnis mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag beschlossen. Diesen möchte er möglichst heute (nach 3 Tagen Wartezeit) haben, ist auch kein Problem, weil ich das so wollte, weil ich ins Ausland ziehen werde. Wenn mein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.09.19 endet, wann ist dann mein letzter Arbeitstag? Ich habe noch 2 Tage Urlaub übrig, den entsprechenden Antrag soll ich meinem Arbeitgeber zukommen lassen. Ich habe eine 5 Tage Woche. Nehme ich meine beiden Tage, jetzt am 26.-und 27.09. Oder sollte ich ihn eher am 27.09. und 30.09. 19 nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      wie Sie bereits gesagt haben, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.09., dies ist demnach Ihr letzter offizieller Arbeitstag. Ihren Urlaub können Sie nehmen, wann Sie möchten. Nehmen Sie den 26. und 27.09., müssen Sie am 30.09. noch einmal zur Arbeit erscheinen. Nehmen Sie den 27. und den 30.09., müssen Sie am 26.09. das letzte Mal zur Arbeit erscheinen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Claude M.

    Hallo,
    Ich habe eine Frage über meine Kündigungsfrist als Arbeitsnehmer.

    Ich bin seit dem 20.03.2006 (also jetzt über 13 Jahre) in einer Firma. Laut Vertrag beträgt diese Frist 3 Monate zum Monatsende. MIr wurde gesagt das die Betriebszugehörigkeit auch eine Rolle spielt. In meinem Vertrag steht auch geschrieben, dass eine gesetztliche Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Daher meine vielleicht einfache Frage. Wenn ich am 25.06.2019 oder am 26.06.2019 meine Kündigung einreiche, wann wäre mein tatsächlicher letzter Arbeitstag?

    Ich möchte es gerne wissen, um meinen nächsten Arbeitgeber darüber zu informieren, damit er den neuen Vertrag dementsprechend vorbereitet.

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

  27. Sina B.

    Guten Abend,

    ich habe Fragen, die in dieser Art hier nicht aufgeführt sind.
    Ich habe einen unbegrenzten Anstellungsvertrag seit November 2012, bin also über 6 Jahre in der Firma angestellt. Im Anstellungsvertrag steht: “ Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten nach Maßgabe der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.“
    Zusätzlich steht: „Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien“ Diesen Satz konnte ich nicht interpretieren bzw. hatte ich nicht verstanden und bin von einer Kündigungsfrist von vier Wochen ausgegangen. Also habe ich eine schriftliche Kündigung zum 15.07.19 am 07.06.19 meiner Arbeitgeberin vorgelegt und mündlich erklärt, dass eine weitere Beschäftigung in ihrem Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei.
    (Ich habe einen sehr unruhigen und lauten Arbeitsplatz, an dem es unmöglich ist, sich zu konzentrieren, was für meine Tätigkeit sehr wichtig ist. Durch meine Erkrankung Multiple Sklerose fällt es mir so schon sehr schwer, mich auf Dinge zu konzentrieren.)
    Ich wollte fairerweise meiner Arbeitgeberin möglichst schnell meine Kündigung geben, damit sie früher nach einen Ersatz für mich suchen kann. Sie hat die Kündigung, die ich in zweifacher Ausführung dabei hatte, auch gleich unterschrieben. Anschließend hatte ich eine Woche Urlaub.
    Jetzt bezieht sie sich auf den 2. Satz des Arbeitsvertrages ( „Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien“ ) und verlangt eine Arbeitszeit bis Ende Juli 2019 von mir. Nun habe ich aber inzwischen einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Betrieb unterschrieben der ab 15.07.19 beginnt. Ich möchte ungern meine neue Arbeitgeberin fragen, ob ich eine Woche später anfangen kann, da sie mich dringend (am liebsten ab sofort) braucht und vielleicht auch das Verhältnis beeinträchtigt….was soll sie denn von mir denken? Das möchte ich ungern riskieren, da ich mich so sehr auf die neue Arbeit freue.
    Meine jetzige Arbeitgeberin hat mir nahe gelegt, dass sie mich in der Woche vom 15.07.-19.07.19 dringend braucht, da zwei meiner Kolleginnen im Urlaub sind. Davon mal abgesehen, würde ich diese Woche alleine gar nicht bewerkstelligen können, ich muss dann die Aufgaben von den zwei Kolleginnen mit übernehmen, was ich abgesehen davon, auch ohne meine Kündigung gar nicht hinbekommen würde.

    Wie ist die Rechtslage für mich? Ist die unterschriebene Kündigung rechtskräftig? Kann meine Arbeitgeberin im nachhinein eine Arbeitszeit bis 31.07.19 verlangen, obwohl sie unterschrieben hat? Ist es mein Fehler wenn meine Arbeitgeberin die Kündigung ohne genauer Durchsicht unterschreibt?
    Es wäre wirklich hilfreich für mich, wenn Sie mir ein paar Antworten geben könnten.
    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina B.,

      leider können wir Ihnen nur raten, die Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, da wir nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten und einen Einzelfall zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Özlem

    Hallo Zusammen,

    MA kündigt seinen Vertrag (4 Wochen Kündigungsfrist) wie folgt:

    „… Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.07.19“.

    Die Kündigung ist beim Arbeitgeber am 15.05.19 eingegangen. Muss der Arbeitgeber dem 31.07.19 zustimmen oder kann er sich auf die 4 Wochen berufen, so dass das Austrittsdatum der 12.06. wäre?

    Lieben Lieben Dank für eure Rückmeldung

    Grüße

  29. Hans

    Hallo,

    wenn ich im ÖD 2016 mit einem befristeten Vertrag eingestellt wurde, welcher dann 2017 auf unbefristet geändert wurde, auf welchen Vertrag bzw. welches „Abschlussdatum“ muss ich mich in der Kündigung dieses Arbeitsvertrages dann beziehen?
    Oder kann ich auch einfach schreiben „hiermit kündige ich das aktuelle Arbeitsverhältnis fristgerecht zum…“?!

    Besten Dank im Voraus

  30. Lale

    Hallo,
    Ich bin seid 2 Jahren in einer Praxis tätig , nun möchte ich Frist gerecht zum 01.07 kündigen, in meinem Vertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Nun hab ich am 01.08 schon bereits eine neue Stelle, das heißt ich wäre dann ab 01.08 gekündigt richtig ? Nun hab ich ein kleines Problem ich hab mein bereits genehmigten Urlaub vom 15.7 bis einschließlich zum 05.08, ich habe aber 56 minusstunden. Ich traue mich aber nicht nach meiner Kündigung zurück in die Praxis zu gehen, da ich kein gutes Verhältnis zum Chef habe und somit Angstzustände bekomme. Wäre es rechtens wenn ich nach meiner Kündigung direkt ein Attest vom Arzt bis zum 01.08 abgeben somit würden da die minusstunden verfallen oder Würde mein bisheriger Chef dann etwas dagegen antun können ?
    Danke im Vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lale,

      Ihr Chef könnte das Geld für diese Minusstunden einbehalten. Sollte es zwischen Ihnen zu Streitigkeiten kommen, bitten wir Sie, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Simon K.

    Hallo,
    ich möchte nach 10 Jahren bei einem Großbetrieb kündigen.
    in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vermerkt.
    Hat die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen Vorrang?
    Falls ja, gibt es Schwierigkeiten,wenn ich diese Kündigungsfrist wähle?

    Danke für die Informationen
    Simon K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon K.,

      im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, sofern eines gewahrt ist: Die Frist, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat, darf nicht kürzer sein als die Frist, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Diese ist dann auch bindend und muss eingehalten werden, damit die Kündigung wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. simon k.

        Aber dank des Günstigkeitsprinzips könnte ich doch die (gesetzliche) 4wöchige Kündigungsfrist wählen, oder?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Simon K.,

          wie erwähnt ist die Frist, der Sie im Arbeitsvertrag zugestimmt haben, bindend. Das Günstigkeitsprinzip kommt bspw. zur Anwendung, wenn im Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde als im Arbeitsvertrag. Dann gilt die für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarung.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Peter

        Hallo,
        Meine Mutter hat seit Dezember 2017 nicht mehr gearbeitet auf Ihrer Arbeit als Altenpflegerin. Seit dem hat Sie dauerhaft Krankenschein wegen Ihrer Bandscheibe. Inzwischen bekommt sie Arbeitslosengeld. Es wird für Sie auch nicht mehr körperlich möglich sein auf dieser Arbeit zu arbeiten.

        Deshalb möchte sie kündigen dort um eine Arbeit mit weniger körperlicher Belastung zu finden. Worauf muss man jetzt bei der Kündigung achten? Reicht eine Standard Kündigung aus?Bekommt Sie Geld vom Arbeitgeber für ihre restliche Urlaubstage?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Peter,

          eine normale Kündigung sollte ausreichen. Wie mit verbleibenden Urlaubstagen verfahren wird, sollte Ihre Mutter mit Ihrem Arbeitgeber klären.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Sabine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen befristeten Vertrag (2 Jahre)als Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst eines Klinikums (TV-L).
    Dieser besteht seit 01.01.2015. Im April 2018 habe ich noch intern gewechselt und wieder einen neuen befristeten Vertrag (2 Jahre bis 31.03.2020) erhalten.
    Nunmehr möchte ich schnellst möglich kündigen.
    Ich habe gelesen, dass nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 3 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende besteht.
    Ist das so korrekt? Gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung?
    Vielen Dank für Ihre Informationen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      normalerweise richten sich die Kündigungsfristen nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, greifen gewöhnlich die gesetzlichen Vorschriften des § 622 BGB. Des Weiteren ist bei einem befristeten Vertrag § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen, welcher u. a. Folgendes besagt:

      (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
      […]
      (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Mara

    Guten Tag,
    ich habe meinen Arbeitgeber per Mail um Aufhebung meines Arbeitsvertrages gebeten und direkt , wenn dies nicht möglich ist, die fristgemäße Kündigung meines Arbeitsvertrages ausgesprochen.
    An die Mail habe ich dieses Schreiben (eingescannt mit Unterschrift) angehangen und dieses dann per Post abgesendet. Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht zustande. Nach mehreren auch persönlichen Gesprächen mit dem Chef wurde mir gesagt, dass die normale Kündigungsfrist greift. Kündigung nach TV-L 6 Monate zum Quartalsende. Die Mail habe ich am 21.03. abgeschickt, das Schreiben per Post am 22.03.. Gespräche mit dem Chef waren am 25. und 26.03. und jetzt im April mehrmals per Mail Kontakt. Nun erfahre ich von anderer Stelle, dass mein unterschriebenes Kündigungsexemplar per Post scheinbar nicht angekommen ist. Der Chef hat noch nichts gesagt. Was ist jetzt mit der Wirksamkeit meiner Kündigung ? Kann ich das „Original“ einfach nochmal nachreichen ? Ist trotzdem durch Mail, Scan, Gespräche rechtzeitig gekündigt ? Wenn der Chef mir die Kündigung und mein Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich bestätigt, gilt dann die Kündigung als angenommen ?
    Viele Grüße Mara

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mara,
      § 623 BGB besagt:

      „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Markus

    Hallo
    in meinem Arbeitsvertrag von 1996 steht
    „beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, wobei für den Arbeitnehmer die gleichen Fristen gelten wie für den Arbeitgeber“.
    Die Firma wurde 2006 von einer anderen Firma übernommen, ohne „neue“ Arbeitsverträge.
    Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, wenn ICH kündige?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      für den Arbeitgeber gelten mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers längere Kündigungsfristen als für den Arbeitnehmer. Dies können Sie in unserem Ratgeber nachlesen: https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigungsfrist/

      Wird im Vertrag festgelegt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Fristen einzuhalten haben, bedeutet dies in der Regel, dass der Arbeitnehmer sich an die längeren Arbeitgeber-Fristen zu halten hat. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann ggf. prüfen, ob diese Klausel zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Kaiser

    Hallo, ich habe einen Saisonvertrag( Gastronomie/ Schiff) bis ende des Jahres über 180 std/ Monat, was ja schon viel ist…nun soll ich jeden Tag mindestens 12 Stunden arbeiten, meistens ohne irgendeine Pause!!! Ist das überhaupt zulässig, und ist das ein Grund für mich zu kündigen, ohne das ich vom Amt eine Sprerre bekomme???
    Gruß K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kaiser,

      eine Pause ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Ob Sie aber aus diesem Grund kündigen können, ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen, sollten Sie mit diesem absprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Ronny

    Hallo,

    ich bin z.Z. in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 30.4.19 endet. Da ich zum 1. 5. 19 einen neuen Job beginne und noch Resturlaub habe, bat ich meinen Arbeitgeber, mir diesen zu gewähren bis zum Vertragsende. Nun möchte mein AG allerdings, dass ich eine Kündigung mit sofortiger Wirkung einreiche. Hätte dies Folgen für mich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ronny,
      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Anita

    Hallo,
    ich habe eine Frage an Sie. Im Arbeitsvertrag unserer Tochter steht , das Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Nun hat Sie heute von Ihrer Chefin mitgeteilt bekommen , das ihre Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da Sie schon über 12 Jahre in der Einrichtung arbeitet. Uns würde interessieren ob das Stimmt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anita

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anita,
      in diesem Fall sollten Sie den Arbeitsvertrag Ihrer Tochter von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Gerhard.E

    Hallo
    wie verhält es sich wenn bei einem Arbeitnehmer im Vertrag steht „eine Verlängerung der gesetzl Kündigungsfrist für den Arbeitgeber gilt auch für den Arbeitnehmer“
    Nach 22 Jahren im Betrieb muss dieser Arbeitnehmer Krankheitsbedingt Kündigen.
    Befindet sich seit mehr als 2 Jahren im Krankenstand und derzeit in einer Massnahme der Rentenversicherung.
    Nach ende der Massnahme soll der Arbeitnehmer an seiner Praktikumstelle übernommen werden.
    Gilt hier weiter die Kündigungsfrist von 4 Wochen oder die von 7 Monaten bzw wäre hier eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund denkbar

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerhard.E,
      dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Christina

    Hallo,
    ich bin aktuell noch in der Probezeit und möchte gerne küdigen. Die Probezeit beträgt 6 Monate und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt demnach ja zwei Wochen. In meinem Arbeitsvertrag stehen jedoch vier Wochen. Ist das rechtens? Muss ich mich an diese vier Wochen halten oder gelten die gesetzlichen zwei Wochen?
    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Christina

  40. Nadine

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    Ich bin seit 9 Jahren im Unternehmen. Das Unternehmen ist/war ein Tochterunternehmen meines vorherigen Arbeitgebers. Nach dem Arbeits-Vertragsabschluss wurde mir meine Betriebszugehörigkeit des Mutterunternehmens mit angerechnet, somit habe ich nun eine Betriebszugehörigkeit von exakt 22 Jahren. Die Firma steht heute in einer wirtschaftlichen Schieflage, weshalb sie über ein Freiwilligenprogramm Mitarbeiter zur Anahme einer Abfindung bewegen wollen. Ich habe nun den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Allerdings räumt mir die Firma eine Kündigungsfrist von nur 3 Monaten ein, mit der Begründung, weil ich ja real nur 9 Jahre dabei war. Meine Frage nun: Ist das legitim, oder kann ich auf eine KF von 7 Monaten bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,
      damit sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Hamann

    Hallo,
    mein Stiefsohn hat nach seiner Ausbildung als Bäcker vom Ausbildungsbetrieb einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen.
    Eine Kündigungsregelung ist darin nicht enthalten, auch keine Probezeit. Der Vertrag würde zum 31.07. enden, er hat aber einen neue Stelle zum 01.05. in Aussicht.
    Kann er als einfacher Arbeitnehmer verpflichtet werden, den Vertrag bis zum 31.07. zu erfüllen?
    Was würde denn passieren, wenn er den neuen Job einfach annimmt und zum alten nicht mehr hin geht?

    Danke & Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hamann,
      § 15 Absatz 3 TzBfG zufolge kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur vorzeitig gekündigt werden, wenn diese Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Erscheint ein Arbeitnehmer unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit, verstößt er damit gegen die Pflichten im Arbeitsvertrag und muss in der Regel zunächst einmal mit einer Abmahnung und bei wiederholtem Fehlverhalten mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Jan

    Wenn ich meinem Chef jetzt mitteile das ich zum 01.05.2019 einen neuen Job habe und zum 30.04.2019 also kündigen möchte ist das doch möglich?
    Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr bei der heutigen Firma (Zeitarbeit) und habe eine Festanstellung zum 01.05.2019 bei einer Spedition bekommen.
    Jetzt habe ich die Kündigung zum 30.04.2019 geschrieben und diese ins Büro gebracht.
    Sagt mir die Dame in der Verwaltung doch glatt das geht nicht. Ich wäre viel zu früh mit der Kündigung.
    Bin ich da jetzt falsch? Ich kann doch kündigen wann ich will so lange ich das noch innerhalb der fristen mache? Wenn ich heute weiß das ich nächstes Jahr zu einem bestimmte Datum auswandere ist doch nicht mehr wie fair dem Chef jetzt die Kündigung zu diesem Datum zu geben. Wieso soll ich dann bis nächstes Jahr warten müssen? Ich verstehe das nicht.

  43. Stefan

    Hallo liebe Leute,

    könnten Sie mir bitte Sagen ob es eine Möglichkeit für frühere Kündigung gibt?

    Ich möchte meinen Job wechseln.

    In meinem Arbeitsvertrag steht:

    „Beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Das Anstellungsverhältnis muss einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Erst nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist tritt die reguläre vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten in Kraft. “

    Neue Firma (Institut) will mich ab 01.05.2019. einstellen.

    Mein Chef akzeptiert nicht meine frühere Kündigung.
    Was kann ich tun?
    Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden?

    Vielen Dank.

    Stefan

  44. Elisa

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 31.08.2019. Ich bin mir unsicher, ob in meinem Vertrag eine Kündigungsklausel eingefügt ist. Jetzt hatte ich am Montag, 11.03.2019 ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle die für mich deutlich reizvoller ist, als das was ich jetzt beruflich mache. Als Einstiegstermin habe ich den 01.05.2019 angegeben, da ich natürlich davon ausgegangen bin, dass die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gültig ist, obwohl mein jetziger Arbeitsvertrag befristet ist. Mit Erschrecken habe ich jetzt gelesen, dass es ohne diese Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag gar nicht so einfach ist, aus einem befristeten Vertrag „rauszukommen“. Mein Vertrag ist an den Tarifvertrag für die Süßwarenindustrie in Rheinland-Pfalz angelegt. Wie sind denn nun meine Möglichkeiten?

    Beste Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elisa,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten können. Ein Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Torsten

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,

    was meint ihr, was würde passieren, wenn man in einem größeren Unternehmen JETZT zum Jahresende kündigt? Aktuell sind einige Umstrukturierungen im Gange, in denen ich mich nicht mehr wiederfinde, ich aber nicht von Kündigung o.ä. betroffen wäre.

    Wenn ich das richtig sehe, gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Arbeiten bis Vertragsende
    2. Freistellung durch AG

    Was meint ihr dazu?

    Gruß
    Torsten

  46. Uwe

    Hallo,
    wie kann ich der Nutzung meiner persönlichen Daten widersprechen bei der Kündigung?
    Erklärung: wir haben personalisierte Emailadresse und Signaturen. Ich will damit unterbinden, das in meinem Namen weiter Mails versendet werden (Ist bei uns normal). Lediglich eine automatisierte Mail in meinem Namen, das ich das Unternehmen verlassen habe und die Emails weitergeleitet werden würde ich akzeptieren. Diese sollte aber nach 12 Monaten Nutzung gelöscht werden und meine Adresse/Konto gelöscht werden. Gibt es hier ein Muster oder Vorlage?
    Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen aus diesem Grund keine rechtliche Einschätzung zu Einzelfallfragen vornehmen. Bitte lassen Sie den Sachverhalt ggf. von einem Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Natalie

    Guten Tag ,
    Ich habe meinen Job fristgerecht zum 31.04 gekündigt.
    Allerdings bin ich jetzt in dieser Frist erkrankt.
    Verlängert sich dadurch meine Kündigungsfrist
    .?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie,
      dadurch verlängert sich die Frist normalerweise nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Hans

    Hallo,

    Ich habe heute gekündigt und jetzt festgestellt das ich als Kündigungstag den 31.04.2019 Angegeben habe aber den gibt es ja garnicht und mein chef hat dies Unterschrieben. Ist es richtig wenn ich in der Annahme bin das der 30.04 mein letzter tag ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans,
      bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Sven

    Hallo zusammen!
    Ich möchte gerne zum Monatsende oder zum 15.des Monats kündigen. Bin seid dem 01.01.2018 bei der Firma beschäftigt. Die Belegschaft wurde wegen Mangel an Arbeit bzw. Aufträgen mit 80Stunden ins Minus gefahren laut Betriebsvereinbarung.
    Binde ich mir die Stunden ans Bein wenn ich kündige??? Es besteht ja gar nicht die Möglichkeit die Stunden in 4Wochen wieder aufzuarbeiten dann würden mir noch 5Tage Urlaub zustehen somit wären es nur noch 3Wochen und keine Arbeit.

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher die Rechtslage zu Ihrer Situation nicht beurteilen dürfen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Klaus

    Hallo. Ich bin noch in der Probezeit und habe 2 Wochen Kündigungsfrist. Kann ich an jedem beliebigen Tag kündigen und ab dort zählen dann diese 2 Wochen, oder kann ich nur zum 15. oder Monatsende aussteigen?

    Mfg Klaus

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