Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

  1. Sebastian

    Hallo , ich bin seit 10 Jahren in einer Spedition als fahrer tätig, habe nun ein besseres Angebot bekommen und möchte gerne fristgerecht kündigen. Nun sagt mein Arbeitgeber das ich 3 Monate Kündigunsfrist hätte. Dies wurde nicht vertraglich festgehalten. Da die andere Spedition nicht 3 Monate auf mich warten kann , kann ich auch nicht wechseln. Eine Aufhebungsvertrag geht mein Chef nicht ein. Gibt es keine Möglichkeit da raus zu kommen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,
      normalerweise gilt die im Arbeitsvertrag geregelte Kündigungsfrist. Wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, richtet sich diese Frist nach § 622 Abs. 1 BGB, der wie folgt lautet:

      „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

      Welche Frist nun für Sie verbindlich ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Carola

    Hallo in meinem Arbeitsvertrag steht wortwörtlich:
    Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sollten aufgrund der Dauer des Anstellungsverhältnisses in Folge gesetzlicher Bestimmungen längere Fristen gelten so sind diese von beiden Parteien einzuhalten.

    Gilt für mich als Arbeitnehmer nun die Kündigungsfrist von sechs Monaten oder kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen?

    Ich bin seit 2011 in dem Unternehmen, habe jedoch am 1.12.2017 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten – welches Datum ist hier bindend?

    Danke

  3. Daniel

    Hallo.
    Ich arbeite seit 2 Jahren in meiner Firma.
    Abgesprochen war damals, das ich die hälfte im Monat auf Montage fahre und die andere abends zuhause bin was aber nicht zutrift da viel mehr montage. Nun ist mein problem, das mein Arbeitgeber angekündigt,das es ab diesem Jahr fast nur noch montage geben wird, ich 3 kinder habe und zudem meine Frau unter Panickatacken Angstzuständen und Depresionen leidet. Ich habe mich bereits beim arbeitsamt erkundigt wie ich bei eigenkündigung eine sperre umgehen kann. dieses sagte mit ich brauche ein schriftstück vom Arzt das ich meine frau nicht solange alleine mit 3 kindern zuhause lassen kann und ein schreiben vom Arbeitgeber was besttigt das die Firma außer montage keiner anderen Aufgaben für mich hat. Jetzt ist es so das mir mein Arbeitgeber solch ein schreiben nicht ausstellen wird da er unter Personalmangel steht und auch kaum geeignetes Personat bekommt. Was kann ich nun noch tun um eine sperrfrist zu umgehen?
    Beste Grüße D…..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich erneut an die Arbeitsagentur wenden oder sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Martina B.

    Ich habe eine Frage?

    Mein AG hat mir gekündigt. Im Prinzip bin ich mit der Kündigung einverstanden. Der AG hat mir gegenüber 5 Monate Kündigungfrist. Inzwischen ist mein Aufenthalt im Unternehmen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unerträglich und ich möchte selbst kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat.

    Frage:
    Wird mir das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ich innerhalb der Kündigungsfrist meines Arbeitgebers selbst gekündigt habe, um die Kündigungsfrist zu verkürzen? Geht das überhaupt?

    Gruß Martina Busch

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina B.,

      selbst zu kündigen, nachdem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, das ist möglich. Sie riskieren dabei aber tatsächlich die Sperre des ALG. Sie können sich für Einzelheiten bei dem Jobcenter erkundigen und Ihren Fall schildern. Bei nachvollziehbaren Gründen (samt Belegen) kann evtl. eine solche Sperre umgangen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. M. P.

    Hallo,

    ich arbeite seit fast 15 Jahren in der Firma, habe jedoch extern ein viel besseres Arbeitsangebot bekommen, man sagt mir, dass ich als Stellvertreter der Filiale 9 Monate Kündigungsfrist habe und mich an den Tarifvertrag der NGG halten muss.

    Was kann ich tun?

    LG Manuela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. G.,

      eine Option wäre die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. In diesem Fall – so auch für weiteren Rat in Ihrer Situation – sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation vertraut machen und Sie angemessen beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Holger S.

    Hallo.
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 15.3. Kündigen. Kann ich die Kündigung schon Ende Dezember rein geben. Da ich noch Resturlaub und Überstunden habe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger S.,

      sofern Sie die Kündigungsfrist einhalten, können Sie Ihre Kündigung auch früher einreichen. Beachten Sie, dass unter Umständen, wenn die für den Arbeitgeber einzuhaltende Frist es zulässt, dieser Sie dann seinerseits evtl. zu einem früheren Zeitpunkt kündigen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. M.

    wer kann mir helfen ???

    Ich habe innerhalb meiner Firma 2 Arbeitsverträge (die firma hat mehrere berufsbereiche) . Zum einen als Vollzeit kraft im Klinikum und zum anderen im Bereich Security als 450 EU Kraft. Der Einsatzleiter hat ohne meine Zustimmung meinen Dienstplan im Klinikum für januar 2019 auf 0 Stunden gesetzt und mich im Bereich Security auf Vollzeit geplant. Ich habe im Dezember mehrmals meinen Vorgesetzten darauf angesprochen und gesagt das ich das nicht will und das nicht machen möchte. Zeit dies zu ändern war genug. Mein Vorarbeiter Fragte auch mehrmals und bekam immer die Antwort das es so bleibt und er mich nicht für das Klinikum Plan soll. Nach dem ich am 18.12.2018 nach mehrmaligen nachfragen keinen Dienstplan für Januar 2019 bekam Kündige ich per31.12. Fristlos. Heute am 21.12.2018 bekam ich per Einschreiben die Ablehnung meiner Kündigung. Die Dienstpläne für meine Kollegen für Januar waren schon fertig und wurden nach meiner Kündigung nochmals wegen mir geändert das ich auch einen Dienstplan für Januar im Klinikum habe. Im Einschreiben heute stand, das ich mich sofort nach Erhalt melden soll. Ich fühle mich dadurch unter Druck gesetzt bzw. genötigt. Ich möchte auch keine 12 Stunden mehr ohne Pause arbeiten. Unser Geschäftsführer schob den Fehler auf den Personalwechsel in der Einsatzleitung aber der Einsatzleiter der das geplant hat, hat es bewusst und vorsätzlich getan. Ich soll jetzt den Monat im Januar für dies Firma arbeiten obwohl kein Personalmangel herrscht. Wie stehen meine Chancen meinen Arbeitsvertrag dort zum 31.12.2018 zu beenden? muss ich jetzt nochmals zum 31.01.2019 kündigen oder bleibt meine kündigung bestehen ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Timo

    Guten Tag !
    Wie verhält es sich wenn ich bei einer zweiwöchigen kalendertäglichen Kündigungsfrist meine Kündigung 4 Wochen im Vorfeld einreiche. Kann mich der Arbeitgeber dann 2 Wochen eher seinerseits kündigen? Oder gibt es in so einem Fall eine Art Schutzregelung?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      tatsächlich könnte der Arbeitgeber Sie seinerseits kündigen, sodass Sie unter Umständen früher gehen müssen, als Sie bei Ihrer Kündigung geplant haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Michael

    Hallo,

    ich habe am 01.07.2018 meine neue Arbeitsstelle angetreten, mit einer Probezeit von 6 Monaten.

    Nun fange ich eine neue stelle zum 01.02.2019 an.
    Wann muss ich nun meine Kündigung einreichen?

    Gruß
    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      Sie können die Kündigung jederzeit innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne einreichen. Nur die vertraglich vereinbarten Fristen dürfen dabei nicht unterschritten werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Saskia G.

    Hallo ,
    Ich habe 2011 im öffentlichen Dienst meine Ausbildung angefangen und 2014 einen neuen Vertrag als Angestellte erhalten.
    Wie lange besteht meine Kündigungsfrist ?
    Wenn ich im Januar kündigen würde – wann kann ich bei einen neuen Arbeitgeber anfangen ?
    Ich bin 24 Jahre alt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saskia,

      wenn die Fristen für die Kündigung von den gesetzlichen abweichen, ist das in der Regel im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Iris

    Hallo,
    Ich bin als Erzieherin beschäftigt und möchte noch während der Probezeit kündigen. In meinem Arbeitsvertrag ist eine 2-wöchige Kündigungsfrist vereinbart worden. Ich möchte gerne zum 31.12.18 kündigen. Da ich meinem Arbeitgeber aus Kulanzgründen gerne mehr Zeit geben möchte, habe ich vor meine Kündigung bereits am 06.12.18 wenn ich meinem Vertrag bei meinem neuen AG unterschrieben habe, einzureichen. Ist dies möglich oder muss die Kündigung genau 14 vorher erfolgen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Gruß
    Iris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Mindestfrist. In einem sinnvollen Rahmen kann die Kündigung auch schon früher ausgesprochen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Marcel

    Hallo zusammen

    Bei mir steht im Absatz Kündigung,
    Dazu gelten für beide Seiten die verlängerten Fristen des 622BGB .
    Was bedeutet das für Mich ?
    Lg Marcel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      Arbeitnehmer können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Sabine

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 15. oder 30. eines Monats vereinbart.

    Ich bin jetzt knapp 2 Jahre und 8 Monate im Unternehmen und möchte kündigen. Kann ich durch das Günstigkeitsprinzip mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat nach BGB kündigen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße
    Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Frist von drei Monaten vereinbart ist, müssen Sie diese auch einhalten. Nur wenn der Arbeitgeber eine kürzere Frist als der Arbeitnehmer hätte, wäre dies unzulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. J. Ingrisch

    Hallo,
    ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
    Mein neuer Arbeitgeber könnte mich ab 01.03. einstellen.
    Kann ich tatsächlich nur 4 x im Jahr nach ordentlicher Kündigung den derzeitigen AG verlassen?
    Oder könnte ich bis 18. November zum Ende Februar kündigen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingrisch,

      die Auslegung von Arbeitsverträgen – wie z. B. von Klauseln zur Kündigungsfrist – fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Sven

    Hallo zusammen
    Ich habe Fragen zur Kündigung.
    Ich möchte zum Ende des Jahres also zum 31.12.2018 fristgerecht kündigen, kann ich die Kündigung, mit der Angabe zum 31.12.2018, schon am 15.11.2018 dem Arbeitgeber zukommen lassen oder verschiebt sich damit die gesetzl. Kündigungsfrist auf den 15.12.2018. Der Hintergrund ist, ich möchte dem Arbeitgeber es so früh wie möglich Mittteilen, damit er die Möglichkeit bekommt auch rechtzeitig einen Nachfolger zu bekommen, das finde ich dem AG gegenüber nur fair.

    2. Frage, ich habe aktuell noch 8 tage Resturlaub und 193,06 Überstunden (grob überschlagen 22,7 Arbeitstage), diese würde ich gern sofort als Freizeitausgleich nehmen, dies würde bedeuten, der AG sieht mich nur noch zur ordnungsgemäßen Übergabe des Fahrzeugs und der Maschinen. Ist dies Möglich?

    Vielen Dank für die Informationen im Voraus

    Liebe Grüße, Sven

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      Sie können die Kündigung mit dem Datum „zum 31.12.2018“ auch bereits Mitte November abgeben. Beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber Sie dann auch unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist unter Umständen seinerseits früher entlassen könnte. Wie Sie die Überstunden und den Resturlaub regeln, das klären Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Hier kommt es auch darauf an, was bspw. bzgl. der Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt ist (etwa ob dort ein Freizeitausgleich oder ein finanzieller Ausgleich vorgesehen ist).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Richard

        Hallo. In meinem Arbeitsvertrag steht: Das Arbeitsverhältniss kann von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Soweit das Gesetz längere Kündigungsfristen vorsieht, gelten diese für beide Seiten.
        Ich bin seit 1.2.2004 in der Firma beschäftigt und möchte nun zum 1.1.2019 kündigen. Gelten für mich jetzt die sechs Wochen oder habe ich eine längere Kündigungsfrist? Vielen Dank im voraus…

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Richard,

          die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen. Nur wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, spielt die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Wie die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich auszulegen ist, können wir leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Florian J

    Hallo
    Ich bin Schüler ( letztes Jahr Abitur ) und habe auf Grund des Stresses in der Probezeit gekündigt. Ich habe meine Kündigung am 05.11 eingereicht und weiß jetzt nicht genau, wie lange ich jetzt noch effektiv arbeiten muss. Mein Bedenken ist, dass ich auf Grund der Knappheit meiner Zeit nach der Schule, die Stunden einzuhalten. Ich mache soviel, wie es mein Körper mit macht. Ich habe einen 80 Stunden Vertrag.

    Grüße Florian J.

  17. K D.

    Liebes Team,
    Ich habe ein neues Jobangebot und würde es gerne zum 7.1. annehmen, da ich vorher umziehe und in den ersten Tagen nicht arbeiten könnte (reisetätigkeit).
    Kann ich meinen derzeitigen Vertrag zum 6.1. kündigenden oder ist es nur zum 31.12 möglich?
    Und falls nicht, wie gehe ich bezüglich meiner Versicherung vor um während des Umzugs versichert zu sein?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo K.D.,

      zu welchem Datum Sie kündigen können, das hängt von der Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Ist dort von einer Frist bis zum Monatsende die Rede, können Sie nur bis zum 31.12. kündigen.

      Die verlässlichsten Informationen dazu, wie Sie während des Umzugs versichert sind, erhalten Sie von Ihrer Versicherung selbst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Thomas

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    ich bin seit 10 Jahren Teilzeit in einem Betrieb angestellt. Habe einen neuen Vollzeit-Job in Aussicht. In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen mit dem Zusatz „Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten der Firma.“

    Habe ich eine andere Möglichkeit als einen Aufhebungsvertrag die vierwöchige Kündigungsfrist nutzen zu können?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Lassen Sie sich in Ihrer Situation am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Alexander W.

    Hallo ich bin 59jahre alt u arbeite seit 37jahre in der firma meines bruderes, ich habe ein angebot bekommen bei einer neuen firma anzufangen!! aber mein bruder meint ich müsste 7monate kündigungsfrist einhalten.Ps. ich muss dazu sagen das mein bruder auch schonn 66jahre alt ist u die firma in einen jahr schliessen will, was habe ich für möglichkeiten aus dieser lage rauszukommen??habe keinen arbeitsvertrag.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander W.,

      gibt es keinen Arbeitsvertrag und auch keine mündliche Vereinbarung über die Kündigungsfristen, dann gilt für den Arbeitnehmer laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich jedoch bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Ivana

    Guten Tag,
    ich arbeite in Gastronomie und möchte zum 31.12.2018 kündigen. Mir stehen noch 4 Jahresurlaubstage zu, welche ich vor Ablauf meines Vertrags beantragen möchte.
    Welche Arbeitstag ist der letzter? Zählen Weihnachtsfeiertage und Wochenenden als Arbeitstage? Ich muss nach Manteltarif 169 Monatsstunden leisten.

    Vielen dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ivana,

      Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Es zählen nur die als Arbeitstage, an denen Sie auch gearbeitet hätten, hätten Sie keinen Urlaub beantragt / die Kündigung eingereicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Melanie E.

    Ich und meine Kollegin haben auch eine Frage und zwar sind wir seid 1.9.18 in einer neuen Firma angestellt in der wir uns beworben hatten nachdem wir erfahren haben das unserer Firma durch deren schuld von der firma wo wir geputzt haben gekündigt wurde.Wir hatten unsere alte Firma gebeten uns einen Aufhebungsvertrag auszustellen weil wir sonst keine Arbeit mehr gehabt hätten und somit auch kein Geld,da wurde uns darauf per E-Mail geantwortet wir sollen die Kündigung aussprechen das würde auch per Email vollkommen ausreichen.Nun kam der Lohnschein und ich habe meinen Urlaub nicht bezahlt bekommen weil er über die 20 Tage hinaus geht aber jetzt meine Frage dürfen die das einfach einbehalten ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie E.,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nur 20 bezahlte Urlaubstage vereinbart wurden, dann bewegt sich diese Vereinbarung im rechtlich erlaubten Rahmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Kevin K.

    Hallo liebes Team,

    ich habe meinen Vertrag am letzten Tag der Probezeit (einem Samstag) gekündigt, indem ich den Brief unter der Tür des Büros durchgeschoben habe. Dies geschah im Beisein von 2 Zeugen. Nicht die schönste Art, ich weiß, aber da mein Chef im Urlaub war, es keinerlei Urlaubsvertretung gab und ich die Frist einhalten wollte, blieb mir keine andere Wahl.

    Ist die Kündigung rechtskräftig, obwohl die entsprechenden Personen nicht anwesend waren und die Kündigung somit erst am Montag gesehen haben?

    Bin dankbar für jede Info

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kevin K.,

      eine Kündigung ist in der Regel erst wirksam, wenn Sie vom Empfänger zur Kenntnis genommen wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Vanessa

    Hallo,

    mein Freund arbeitet bei einer Spedition als Kurierfahrer. Er hatte einen Vertrag von 6 Monaten gehabt (Probezeit). Der Vertrag sollte bis zum 31.08.2018 laufen. Jedoch hat der Chef am 17.08.2018 eine Kündigung verschickt zum 17.08.2019 und war nicht fristlos. Eigentlich muss der Chef eine Frist von 2 Wochen einhalten oder? Also gilt die Kündigung nicht zum 17.08.2018 sondern zwei Wochen später, da mein Freund bis zum 17.08.2018 gearbeitet hat.

    Problem ist: mein Freund ist bis zum 17.08.2018 zur Arbeit erschienen und an dem Tag schickt der Arbeitgeber die Kündigung zum 17.08.2018 und bezahlt meinem Freund noch nicht einmal für den Monat August. Es kam kein Cent von ihm. Nichts davon ist rechtens oder?

    Danke im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      Ihr Anliegen scheint sich recht komplex zu gestalten. Bitte wenden Sie sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Astrid

    Hallo
    ich bin seit über 11 Jahren in einer größeren Firma beschäftigt und seid 8 Monaten wegen psychischer Probleme Arbeitsunfähig nun möchte will meine Krankenkasse mich zwingen selbst zu Kündigen. Damit würde ich aber meine Existenzgrundlage verlieren. Darf ich den überhaupt zu einer Kündigung gezwungen werden? Welche Auswirkungen würde das für mich haben? Was muss ich bei so einer Sache alles beachten?
    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Jessi

    Hallo,
    ich arbeite in der Gastronomie seit 3 Monaten. Probezeit ist 6 Monate. Also bin ich noch in der Probezeit. Im Vertrag steht bei der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist. Das Betriebsklima ist eine Katastrophe und möchte so schnell wie möglich einen anderen Job. Ich bin momentan krankgeschrieben. Wenn ich jetzt einen anderen Job finden würde und beim neuen Arbeitgeber ausmachen würde das ich nach der Kündigungsfrist beim jetzigen Arbeitgeber von 14 Tagen den neuen Job dann anfangen könnte, dürfte ich jetzt während der Krankschreibung kündigen? Und würde man diese 14 Tage auch normal zählen obwohl ich krankgeschrieben bin oder würde man diese 14 Tage erst zählen nach der Krankschreibung? Dürfte ich jeden Tag kündigen oder zum Monatsende, zum Monatsanfang wie nach der Probezeit?
    Ich hoffe auf Ihre Antwort. Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jessi,

      auch während einer Krankschreibung kann der Arbeitnehmer kündigen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eintreffen des Schreibens beim Arbeitgeber. Die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch sieht keinen bestimmten Tag für das Wirksamwerden der Kündigung während der Probezeit vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Betzi

    Hallo liebes Team,

    wie sieht die (gesetzliche) Kündigungsfrist bei Praktikumsverträgen aus?
    Mein Praktikumsvertrag wurde immer wieder für 3 Monate verlängert, sodass ich quasi ein Jahrespraktikum absolviert hätte. Die mir eingeräumte Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 2 Wochen zum 15. bzw. Monatsschluss.

    Jetzt habe ich ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers vorliegen. Sind denn die 2 Wochen Kündigungsfrist entsprechend gesetzlicher Bestimmungen?

    Zudem bin ich derzeit krank geschrieben, würde aber gerne zum 15. kündigen, ist dies möglich?

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

    Sonnige Grüße
    Betzi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Betzi,

      einvernehmlich ist eine solche kürzere Kündigungsfrist möglich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch.

      Sie können auch kündigen, wenn Sie eine Krankschreibung haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Waldemar

    Hallo,
    Ich möchte mein Arbeitsverhältnis selber kündigen, laut meinem Vertrag steht da das ich nach 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. Ich kann da leider nicht entnähmen wenn ich selber kündige, muss ich diese einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Waldemar,

      in der Regel sollte im Arbeitsvertrag auch die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer festgehalten sein. Ist dies gar nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für Arbeitnehmer sieht das Gesetz grundsätzlich ein Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Alexander R.

    Hallo

    Ich habe meinen befristeten Arbeitsvertrag zum 9.9.2018 gekündigt.

    Ich habe 30 Minusstunden mein Arbeitgebers möchte diese jetzt mit meinen anteiligen Resturlaub verrechnen.

    Meine frage hab ich anspruch auf den kompletten Jahresurlaub ?

    Beziehungsweise kann mein resturlaub verrechnet werden ??

    Mfg Alex

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander R.,

      hier kommt es auf mehrere Sachverhalte an u. a. was im Arbeitsvertrag bzgl. der Minusstunden festgesetzt wurde. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Amy

    Hallo,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.18 kündigen um meinem AG ausreichend Zeit für eine Nachfolgersuche zu geben und eine vernünftige Einarbeitung zu gewährleisten.
    Kann mein AG mich kündigen, sobald er einen Nachfolger gefunden hat?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amy,

      tatsächlich ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber Sie kündigen könnte, wenn Sie bereits eine Kündigung eingereicht haben. Auch Ihr Chef muss sich allerdings an die Kündigungsfristen halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Claudia

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage.
    Es geht um eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Da im Vertrag nichts vereinbart war und die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit nicht bekannt war, wurde mit einem Monat gekündigt. Im Nachhinein haben wir dann von den 2 Wochen Kündigungsfrist erfahren. Was zählt nun? Die gesetzliche Kündigungsfrist der Probezeit, oder die Frist im Kündigungsschreiben?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      mit einer längeren Frist zu kündigen, das macht die Kündigung nicht unwirksam. Wichtig ist, dass mindestens die Frist eingehalten wurde. Generell kann aber ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Anja

    Hallo,
    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Tarifbindungm für 6 Monate, Beginn 9.08.18, und gleichzeitig ist das auch die Probezeit. Wie kann ich richtig kündigen? Muss ich immer zum 15. oder 30. eines Monats kündigen?

    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      in der Regel sollten die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich an die gesetzlichen Fristen halten, die in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben sind. Diese geben vor, dass Sie während einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können (ohne sich an einen bestimmten Termin halten zu müssen).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Kai

    Hallo,wenn der letzte Tag im Monat ein Freitag ist und ich zum 1 in einer neuen Firma anfange,stehen mir in der alten Firma noch die 2 freien Tage zu oder sind es schon Plusstunden ,wenn ich Samstag und Sonntag bereits in der neuen Firma arbeiten muss?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      wie die Arbeitstage und die freien Tage geregelt sind, sollten Sie mit der jeweiligen Firma absprechen. Per Gesetz muss dem Arbeitnehmer erst spätestens nach zwölf Tagen eine Ruhezeit von 24 Stunden gewährt werden und innerhalb von zwei Wochen muss es mindestens zwei freie Tage geben (das bedeutet mindestens ein freier Tag pro Woche).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Sascha

    Hallo,
    ich bin seit dem 1.6.18 in einem Unternehmen tätig, befinde mich noch in der Probezeit und habe einen Anspruch auf 17,5 Tage Urlaub für 2018. Urlaubsgeld wurde mir bereits mit der Juniabrechnung gezahlt. Die nächsten 2 Wochen habe ich Urlaub und möchte in dieser Zeit kündigen (Kündigungsfrist 2 Wochen). Ich denke, dass ich das Urlaubsgeld zurückzahlen muss, ist das richtig?! Oder muss ich auch zusätzlich anteilig, den eigentlich zu viel genommenen Urlaub bezahlen??
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sacha,

      schauen Sie am besten mal in Ihrem Arbeitsvertrag noch, ob es dort eine entsprechende Klausel zu dieser Situation gibt. In unserem Artikel zum Urlaubsgeld bei Kündigung haben wir uns zudem ausführlich mit Einzelheiten dazu beschäftigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Thomas

    Hallo,

    bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich eine Kündigungsfrist von 30 Arbeitstagen zum Quartalsende. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich in diesem Jahr meine Arbeitszeit von fünf auf vier Tage pro Woche reduziert, ohne dass die Kündigungsfrist angepasst worden wäre. Meine Frage ist nun, ob sich die Arbeitstage auf die des Betriebes beziehen oder meine persönlichen damit gemeint sind? Ein paar Tage mehr können im Zweifelsfall ja eine Menge Ärger bedeuten.

    MfG
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      da wir die genaue Formulierung bzw. Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht kennen, lässt sich diese Frage von uns nicht beantworten. Erkundigen Sie sich am besten direkt in der Personalstelle des Betriebes oder legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Beurteilung vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  35. Benno

    Guten Morgen,

    ich denke darüber nach, meinen 17 Jahre alten Angestelltenvertrag von mir aus, also als Arbeitnehmer, zu kündigen. In meinem Vertrag heißt es zu den Fristen:

    „Der Anstellungsvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfrist gekündigt werden.“

    Da dort beide Regelwerke genannt sind: Welche Frist ist für mich als Arbeitnehmer denn dann gültig – die gesetzliche oder die tarifliche?

    Danke und beste Grüße

    Benno.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benno,

      weichen die Kündigungsfristen in Ihrem Tarifvertrag denn von der gesetzlichen Kündigungsfrist ab? Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollte ein Anwalt diese Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag überprüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Lothar

    Hallo,
    ich habe ein krankheitsbedingt ruhendes Arbeitsverhältnis, einen anderer Arbeitsplatz in der Firma gibt es für mich nicht. Schriftliches über das Ruhen gibt es nicht, in einer Bestätigung wird nach wie vor erwähnt, ich bin seit 1988 dort beschäftigt.
    Ich kann jetzt weiterarbeiten, in einer anderen Firma, vorerst befristet.

    Bin ich verpflichtet mein altes Arbeitsverhältnis zu beenden, zu kündigen? Oder muss ich mein neues Arbeitsverhältnis mitteilen?

    vielen Dank

    Lothar

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lothar,

      wenn das vorherige Arbeitsverhältnis noch nicht nachweislich gekündigt wurde, sollten Sie dies (schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfristen!) tun. Wie das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sich auf die Kündigungsfristen auswirkt, sagt Ihnen ein Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Philip

    Hallo,

    Ich möchte kündigen. Im Vertrag wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausdrücklich gewählt. Aktuell kann ich fristgerecht zum 15.8. kündigen, möchte dem aktuellen Arbeitgeber aber die Möglichkeit geben mich optional bis maximal 31.8. weiter zu beschäftigen.
    Eignet sich hierfür eine Standard Kündigung mit einem zusätzlichen Absatz in den ich die Option einfüge und mir dann das Datum bestätigen lasse?

    Liebe Grüße
    Philip

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Philip,

      Sie können diese Option in Ihre Kündigung einbauen. Sie müssen aber nicht direkt nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kündigen. Diese gesetzlich festgelegte Frist muss mindestens eingehalten werden, Sie können aber auch bereits jetzt zum 31.08. kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Lukas

    Hallo Ich arbeite Jetzt genau 2 Jahre und 10 Monate in unserem Betrieb. Habe aber einen neuen Arbeitsstelle gefunden,wo ich zum 16.08.18 anfangen soll. reicht es wenn ich zum 15.07.18 kündige oder muss ich bis 31.08.18 arbeiten. bei uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen. habe meinen AG schon informiert,er sagt aber ich muss bis Monatsende arbeiten.mit dem hinweis das ich nach über 2 Jahre nur zum Monatsende gehen kann. Ist das richtig ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt und nicht bspw. darin festgelegt ist, dass die verlängerten gesetzlichen Fristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten, dann sollte Ihr Arbeitgeber unrecht haben. Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Arbeitnehmer grundsätzlich, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Mario H.

    Guten Abend!
    Weil wir dem Wunsch des AN, dem Wusch der Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich, in diesem Fall von der Hauskrankenpflege in die Tagespflege nicht sofort nachgekommen sind, kündigte der AN fristlos mit sofortiger Wirkung. Er berief sich auf das BGB, § 626.
    Geht das denn so einfach? Muss ich das als AG anerkennen, bzw. darf ich das als AG überhaupt anerkennen?
    Wir hatten dem AN zwar versprochen ihn in die Tagespflege zu übernehmen, dann wenn die neue Tagespflege (eröffnet im Juni 2018) wirtschaftlich stabil läuft, aber kein Datum genannt. Ist das ein Grund wegen physischer und psychischer Belastung fristlos zu kündigen?
    Wie verhalte ich mich als AG richtig?

    MfG
    MH

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario H.,

      leider dürfen wir keine rechtliche Beratung geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung auf Ihre Zulässigkeit prüfen und Ihnen zur Seite stehen, sollte die Situation vor Gericht ausgehandelt werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Bubi

    Hallo

    Ich befinde mich in der Probezeit und habe ein Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich möchte einfach nicht mehr mit dem Arbeitgeber zu tun haben und will heute oder morgen Kündigen. Jetzt ist es aber so das ich ab heute Krankgeschrieben bin. Kann ich da trotzdem Kündigen zum 15.07.18??

    MfG
    Bubi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bubi,

      auch wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie Ihre Kündigung einreichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Marcus

    Hallo,
    ich arbeite seit mittlerweile 6 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nun habe ich ein für mich besseres Jobangebot gefunden, welches ich ab dem 01.08.2018 antreten kann. Mein Problem: in meinem bisherigen Arbeitsvertrag ist die Klausel „Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers.“ vermerkt. Bedeutet für mich also, dass ich mittlerweile an 2 Monate Kündigungsfrist gebunden bin, wie mein Arbeitgeber auch nach dieser Zeit.

    Welche Möglichkeit bestünde für mich, die Kündigungsfrist zu verkürzen? So wie es aussieht, wird sich mein derzeitiger Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag zum Ende 07/2018 einlassen. Der neue Job ist deutlich lohnenswerter für mich, zumal ich mit meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis unzufrieden bin.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcus,

      gibt es keine Aussicht auf einen Aufhebungsvertrag, haben Sie keine andere Möglichkeit, als die Kündigungsfrist einzuhalten. Sollten Sie sich entscheiden ab Juli einfach der Arbeit fernzubleiben, riskieren Sie möglicherweise eine Vertragsstrafe und im schlimmsten Fall eine Klage auf Schadensersatz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Matze

    Hallo,

    mein Chef möchte das ich einer Änderung in meinem AV zustimme. Er möchte meine Kündigungsfrist von 4 auf 8 Wochen erhöhen. Geht das so ohne weiteres. Muss ich dem zustimmen. Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Matze,

      grundsätzlich müssen Sie keinen Vertrag unterschreiben, mit dessen Inhalten Sie nicht übereinstimmen. Sie sollten aber bedenken, dass Ihr Arbeitgeber auf eine Weigerung mit einer Änderungskündigung reagieren könnte. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Nici

    Hallo
    ich bin noch in der Probezeit und habe momentan einen Krankenschein, kann aber zum 15.07. eine neue Stelle antreten. Kann ich trotz Krankenschein meine derzeitige Teilzeitstelle fristgerecht mit 14 Tagen kündigen ?
    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nici,

      Sie können Ihre Kündigung auch während einer Krankschreibung einreichen. Was die Kündigungsfrist angeht, sollten Sie noch einmal die entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen. Das Gesetz erlaubt zwar eine zweiwöchige Frist in der Probezeit, schreibt diese aber nicht gesetzlich vor – im Arbeitsvertrag kann auch von vier Wochen die Rede sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Marco

    Hu Hu
    Danke schon mal im Voraus .

    1 : Darf mich meine Firma ohne meine Zustimmung zu einer Firma schicken die mit dieser Kooperiert ?

    2: Ich bin in der Pflege 1zu1 bei jemanden vor Ort zu hause. Firma hat den Patienten gekündigt.
    Nun solle ich halt in eine WG (Kooperation siehe 1) geschickt werden, wo ich Zwangs weise Mit Kollegen an einander gerate werde die schlecht über mich geredet hatten und mich dann 100 % auch herab lassend behandeln werden .Nur der Gedanke belastet mich physisch sehr. Ich war schon mal physisch sehr lange krank geschrieben und möchte auf kein Fall nochmals in den Strudel geraten .

    Kann ich jetzt zum Arzt gehen und eine Attest für eine Krankheits bedingte Kündigung einholen ?
    (schon die dritte Nacht in der ich nicht schlafen kann ….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,

      prinzipiell hat Ihr Chef ein Weisungsrecht, das ihn dazu berechtigt, im Rahmen des Zulässigen zu bestimmen, wo gearbeitet wird. Es empfiehlt sich aber, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen – evtl. können Sie gemeinsam zu einer Lösung kommen.

      Wenn Sie kündigen möchten, brauchen Sie aber Ihrem Arbeitgeber dafür keinen Grund nennen. Es reicht, eine schriftliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) einzureichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Sarah

    Hallo,
    ich bin derzeit in der Probezeit und möchte zum 30.06.2018 kündigen. Der 30.06. ist allerdings ein Samstag und an diesem Tag ist niemand im Büro. Ich würde daher meine Kündigung morgen abgeben. Wie verfasse ich die Kündigung am besten? Ist es okay, wenn ich da reinschreibe „kündige ich zum 30.06.2018“?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank.
    Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      Sie können in Ihrem Kündigungsschreiben zum 30.06.2918 kündigen, auch wenn dies kein Arbeitstag mehr für Sie ist.

      Auf dieser Seite weiter oben finden Sie ein Muster für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, an dem Sie sich orientieren können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Katja

    Hallo. Ich habe in der Probezeit zum 30.06.2018 gekündigt. Bin aber die letzten zwei Juniwochen im Urlaub, der genehmigt wurde.
    Mein volles Gehalt er halte ich immer am 10. des Folgemonats. Nun meine Frage: Bekomme ich im Juli mein volles Gehalt, auch wenn ich im Juni gekündigt habe und zwei Wochen im Urlaub bin?
    Ich arbeite seit 4 Monaten in der Firma.

    Danke für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katja,

      wenn Sie ein Festgehalt beziehen, sollten Sie auch trotz Urlaub und Kündigung Ihr volles Gehalt für den Monat bekommen, in dem Sie noch angestellt waren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Antje

    Hallo,
    ab wann kann ich ordnungsgemäß kündigen um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können?
    – arbeite jetzt seit 6 Jahren in diesem Unternehmen
    – Elternzeit bis 05.08.2018 und danach muss ich laut Personalbüro mein Resturlaub von 2017 (18 Tage) nehmen.
    – mein Arbeitsantritt beim jetzigen (alten) Betrieb wäre der 30.08.2018.
    – im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
    Vielen Dank
    Antje

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antja,

      ein Arbeitsverhältnis lässt sich auch während der Elternzeit kündigen. Resturlaub, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss abgegolten werden. Ansonsten gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Astrid

    Guten Morgen
    Meine Frage wäre, ich arbeite seit 11.2016 bei diesem Arbeitgeber und in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgesetzt. Hatte leider damals nicht darauf geachtet, das mir natürlich jetzt oder schon die ganze Zeit einen neuen Job zu bekommen, es schwierig macht.
    Jetzt geht mein Arbeitgeber auch noch Insolvenz und meine Chance stehen somit schlecht. Überall bewerbe ich mich, aber diese drei Monate sind ein großes Hindernis
    Meine Frage, muss ich diese drei Monate einhalten? Die insolvenzeröffnung ist am 1.8.
    Muss ich bei Bewerbungen angeben, dass ich drei Monate Kündigungsfrist habe?
    Wenn ich diesen angeblich neuen vertag bekomme, weil das Gehalt nicht über die Arbeitsagentur läuft, muss ich den AV so annehmen, oder könnte ich die Kündigungsfrist abändern lassen ????
    Bitte helfen Sie mir

    Lg Astrid

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      in manchen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung, das heißt, eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Eine andere Option ist ein Aufhebungsvertrag. Welche Möglichkeiten Sie im Einzelfall haben, darf Ihnen aber nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Andrea

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team

    eine Frage.
    Habe am 01.06. eine neue Arbeit aufgenommen. Leider gefällt es mir überhaupt nicht und ich möchte den Arbeitsvertrag kündigen. Im Vertrtag steht
    Die Probezeit, während der die Vertragspartner den Vertrag fristlos kündigen können, beträgt 6 Monate.
    Und nun meine Frage. Bedeutet fristlos von heute auf morgen oder 14 Tage zum Monatsende?
    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      „fristlos“ bedeutet in der Regel umgehend, also ohne Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist. Was Sie bei einer fristlosen Kündigung in der Probezeit beachten müssen, steht in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und zeigen ihm die entsprechende Formulierung im Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Stefan

    Hallo Arbeitsvertrag.org.

    Meine Probezeit läuft bis zum 31.07 und ich währenddessen habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Danach 3 Monate. Ist es möglich am 31.07 meine Kündigung zum 31.08 abzugeben?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      unserer Kenntnis nach ist das möglich. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich kurz bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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