Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.

Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.

Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?

Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.

Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?

Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.

Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.

Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:

muendliche-kuendigung-ratgeber

Münd­liche Kündi­gung durch Arbeit­nehmer

Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.

Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?

Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
  • Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.

Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?

Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.

Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.
Ihre Arbeit kündigen Arbeitnehmer, wenn Sie anderswo mehr Geld bekommen.

Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.

Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.

Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.

Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit

Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.

In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Damit Sie fristlos kündigen können als Arbeitnehmer, müssen wichtige Gründe vorliegen.

Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.

Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
  • Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.

Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster

Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:

Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort

Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.

Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

534 Gedanken zu „Kündigung durch den Arbeitnehmer – wenn Beschäftigte das Arbeitsverhältnis beenden

  1. Guido

    Hallo,
    ich starte am 18.06., einem Montag, in ein neues Arbeitsverhältnis. Mein Chef bereitet einen Aufhebungsvertrag vor – was wäre hier das korrekte Austrittsdatum, 15.06. oder 17.06?
    Schöne Grüße
    Liza

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Liza,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Macke

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team

    ich befinde mich noch bis zum 30.06.2018 in der Probezeit, möchte nun aber gern kündigen und zum 01.07.2018 einen neuen Job annehmen, habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
    Kaum war ich in meinem jetzigen Job angefangen traten die Probleme auf, statt regelmäßiger, vertraglich
    vereinbarter Arbeitszeit, ständig wechselnder Arbeitsbeginn, damit anfallende Überstunden werden trotz mehrfacher nachfrage meinerseits und Zusage von Vorgsetzten nicht mal teilweise bezahlt, auch wurde mir versprochen die vereinbarte längere Arbeitszeit rückwirkend zu vergüten, bisher nichts davon geworden. Nun möchte ich wenigstens meine Ü-Stunden und den Urlaub mit aus dieser Firma nehmen und frage mich gerade wann ich am besten kündige.
    Könnt Ihr mir dazu einen Rat geben, damit alles richtig und gut läuft?

    Grüße
    Silvia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvia,

      leider dürfen wir keine juristische Beratung geben. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche beim Arbeitgeber durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Patrick

    Hallo Arbeitsvertrag.org,

    In meinem Arbeitsvertag habe ich, um diesen Job zu bekommen, eine 6 monatige Kündigungsfrist unterschrieben.
    Das Verhältnis zum Arbeitgeber/Geschäftsführer ist nun nach 3 Jahren aber völlig zerrüttet.
    Es bestehen völlig unterschiedliche Standpunkte über die persönliche Entwicklung und somit über die zukünftigen Arbeitsaufgaben.
    Nun möchte ich eine neue Stelle annehmen, die meinen Vorstellungen über meine berufliche Zukunft entspricht.
    Jetzt steht aber die 6-monatige Kündigungsfrist im Wege um die Stelle zu bekommen.
    Welche Möglichkeiten gibt es um doch früher aus dem Vertrag zu kommen?
    Kann der Arbeitgeber trotz „unüberwindbarer Differenzen“ die Einhaltung der Frist verlangen?

    Vielen Dank und Grüße, Patrick

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      Sie könnten versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Dazu muss dieser aber seine Zustimmung geben.

      Sollte dies nicht funktionieren, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie in Ihrer Situation juritsich beraten und Ihnen helfen, Ihr Anliegen durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Sabine

    Hallo, ich möchte meinen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt acht Wochen zum Ende des Kalendermonates. Mein letzter Tag im Betrieb soll der 30.09. sein, wann muss ich kündigen. Wie ist das mit den restlichen Urlaubstagen, vielen Dank schon mal.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      Sie sollten Ihre Kündigung spätestens am 03.08. einreichen.

      Selbst wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, haben Sie noch immer Anspruch auf Ihren Resturlaub. Sofern möglich, müssen Sie diese auch vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, muss ein Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. H Neumann

    Hallo,
    jedes Jahr wird mit Monatsgehalt Juni (Auszahlung Ende Juni) auch das Urlaubsgeld ausgezahlt. Wenn ich jedoch zum 01.07. kündigen. Habe ich trotzdem Anspruch auf Urlaubsgeld (eventuell anteilig)? Manteltarifvertrag der IG Metall

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo H Neumann,

      tatsächlich ist es Praxis in vielen Tarifverträgen, dass Sie dann nur anteilig Urlaubsgeld bekommen oder sogar komplett zurückzahlen müssen. Um sicherzugehen, sollten Sie einen Blick auf die entsprechendem Klausel im Tarifvertrag werfen. Alternativ können Sie sich an die Gewerkschaft oder an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Hanne.

    Hallo arbeitsvertrag – Team,
    jetzt habe ich auch eine Frage. Ich bin seit 18 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin
    seit Januar 2018 arbeitsunfähig. Es sieht so aus, dass ich bis Juli weiterhin krank geschrieben sein werde. Zum 1. August habe ich die Möglichkeit eine neue Anstellung in einem anderen Unternehmen anzutreten. Kann ich während meiner Arbeitsunfähigkeit kündigen? Ich beziehe momentan Krankengeld. Wie funktioniert das dann mit Resturlaub und Überstunden? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir diese auszuzahlen oder hat er das Recht diese einzubehalten, da ich ja seit Januar nicht gearbeitet habe? Danke für eure Antwort. Grüße Hanne.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hanne,

      generell können Sie während einer Krankschreibung kündigen. Resturlaub und Überstunden sollten in der Regel nicht verfallen, auch wenn Sie länger krankgeschrieben sind. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Bettina

    Hallo Zusammen,

    ich habe am 15.05.2018 eine neue Stelle angenommen und habe jetzt schon bemerkt, dass mir das alles vom Aufgabegebiet her nicht zusagt und ich mich jedn Tag auf die Arbeit mit Magenschmerzen quälen muß.
    Die Probezeit ist bis 31.07.2018 festgesetzt, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
    Wann und Wiemuß ich kündigen, daß ich da schnellstmöglich aus dem Verttag wieder herauskomme.

    Viele Grüße
    Bettina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bettina,

      Sie können jederzeit die Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist gibt an, wann die Kündigung wirksam wird. Das bedeutet, wenn Sie die Kündigung einreichen, besteht das Arbeitsverhältnis noch mindestens vier Wochen weiter. Sind diese vier Wochen verstrichen, endet das Arbeitsverhältnis am darauffolgenden letzten Tag des Monats.

      Beachten Sie dabei, dass eine Kündigung unbedingt schriftlich erfolgen muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. claudio

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,

    ich möchte erstmal ein persönliches Gespräch mit dem Chef führen und im meine Situation mitteilen. Dann hätte ich vor mein Vetrag zu kündigen. Meine Frage wäre da ich ab dem 1.8.2018 ein neuen Job hätte wie das mit der Kündigung abläuft.

    Nehmen wir an ich spreche mit ihm Persönlich am 10.6.18 und schildere im alles und gebe ihm direkt meine Kündigung zum 31.7.2018ist das so möglich? oder muss ich laut vertrag zum die frist von 15 oder ende Monat einhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudio,

      wenn in Ihrem Vertrag steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann sollte es so, wie Sie es schildern, ausreichen. Wenn Sie zum 31.07. kündigen, hätten Sie dann fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Peter

    Hallo arbeitsvertrag.org-Team,
    ich unterrichte seit dem 17. 01. 2018 an einer privaten Berufsschule zwei Mal im Monat jeweils 4 Stunden – also 8 Stunden im Monat. Diese Tätigkeit geschieht auf Honorarbasis. Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, keine schriftliche Fixierung irgendwelcher Modalitäten, sondern lediglich eine mündliche Absprache. Vor ein paar Tagen kam es allerdings zu einem höchst unangenehmen, überaus despektierlichen Vorfall zwischen dem Schulleiter und mir. Aufgrund dieses Vorfalls möchte ich die Tätigkeit an dieser Privatschule sofort beenden. Da ich zudem eine recht lukrative Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber habe, bin ich auf diese Unterrichtstätigkeit nicht angewiesen. Muss ich vor dem Hintergrund dieser vier Beschäftigungsmonate (und einer insgesamt nur 48 Stunden) währenden Tätigkeit eine Kündigungsfrist wahren? Wenn ja, wie lange? Mein nächster Unterrichtetermin wäre der 06. Juni.
    Viele Grüße,
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wenn eine entsprechende wirksame Vereinbarung im Vertrag fehlt. Um die geltende Frist zu ermitteln, ist auch ausschlaggebend, um welche Art Vertrag es sich handelt, sprich ob es sich um ein Angestelltenverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt.
      Welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Anwalt klären. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Markus

    Hallo zusammen.
    Ich bin seit fast sechs Wochen krankgeschrieben und möchte das Arbeitsverhältnis kündigen.
    Mir ist es aufgrund Betrieblicher Gründe ( Ständige verspätete Lohnzahlungen usw.) nicht mehr möglich dort zu arbeiten.
    Ich habe eine vier wöchige Kündigungsfrist.
    Mir wurde mal gesagt, das es auch, aus krankheitsgründen, eine 14 tägige Kundigungfrist vomArbeitnehmer gibt…….
    Gruß Markus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden„. Hierbei handelt es sich um die ordentliche Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann die Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, kann ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung klären. Wir sind hierzu nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Werner

    Hallo zusammen,

    wenn ich von meinem Arbeitgeber eine Änderungskündigung bekomme und diese nicht annehme habe ich nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. Bekomme ich jetzt innerhalb der 5 Monate eine Neue Arbeit muss oder kann ich dann Kündigen (mit 4 Wo. Kündigungsfrist meinerseits) ohne einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu schließen ?

    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Werner,

      in der Regel sollten Sie das Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite aus mit einer Frist von vier Wochen kündigen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Else

    Guten Tag.
    Ich arbeite seit über 8 Jahren im unbefristeten Angestelltenverhältnis und möchte nun kündigen. Die Kündigungsfrist lautet: „… unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals. Eine eventuelle längere gesetzliche Kündigungsfrist gilt beiderseits.“ Meine Frage nun ist, ob die für den Arbeitgeber gesetzlichen längeren Fristen dann ebenfalls für mich gelten. Wenn ich jetzt zum Ende dieses Quartals kündige, wie lange muss ich dann noch in dem Unternehmen bleiben?
    Vielen Dank vorab..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Else,

      der letzte Satz Ihres Zitats erscheint uns merkwürdig. Denn die durch Betriebszugehörigkeit längeren Kündigungsfristen des Arbeitgebers gelten so gewöhnlich nicht für den Arbeitnehmer. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende Probleme bereitet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. M.

    Hallo,

    ich möchte bei meiner jetzigen Firma kündigen. Ich habe zur Zeit einen Job bei dem ich die Woche über auf Montage bin. Die Kündigug möchte ich heute am Freitag den 4. Mai 2018 schreiben und von der Baustelle per E-Mail versenden. Kündigen will ich eigentlich so schnell wie möglich.
    Muss man als Arbeitnehmer die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten? Bei einer ordentlichen Kündigung?
    Muss man bei einer bei einer Fristlosen Kündigung zwingend ein Grund angeben?

    Denn ich möchte am kommenden Montag nicht mehr los fahren müssen.

    Ich würde meinen noch vorhandenen Urlaub in Anspruch nehmen. Die zu möglichen Urlaubstage die ich bis Ende Mai habe reichen aber nicht für 18 Tage. Und die Überstunden die ich angesammelt habe musste ich bereits vorherige Woche nehmen.

    Ich hätte nicht gedacht das man als Arbeitnehmer auf diverse Sachen achten muss wenn man selber kündigt.

    Kann die Firma trotz Kündigung verlangen, das ich weiter auf Montage fahren muss?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.,

      zunächst erfordert eine Kündigung die Schriftform. Die elektronische Form (per Mail) wäre demnach nicht wirksam.

      Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitnehmer mindestens die vier Wochen einhalten, im Arbeitsvertrag können jedoch auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein. Für die ordentliche, fristgerechte Kündigung benötigt der Arbeitnehmer nicht zwingend einen Grund. Bei einer fristlosen (= außerordentlichen) Kündigung ist dies jedoch anders, hier ist ein Grund vom Arbeitnehmer erforderlich.

      Arbeitsverweigerung ohne ausreichenden Grund kann Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Chrissi

    Hallo,

    ich bin seit 17 Jahren im Unternehmen und habe im Vertrag eine 6 monatige Kündigungsfrist festgeschrieben von beiden Seiten. Komme ich hier unter Umständen früher raus und wenn ja wie?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chrissi,

      in der Regel müssen Sie die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Eventuell können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen, mit dem die Kündigungsfristen umgangen werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. N. Bel

    Guten Abend, super Seite ist das hier 🙂

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung durch mich als AN in der Probezeit (Frist 14 Tage zum 15. oder Letzten eines Monats).
    Meine Probezeit endet zum 14.06.2018. Ich hab noch keine feste Zusage, wann mein neues Arbeitsverhältnis beginnen wird. Nun wurde ich von Seiten der Personalabteilung meines aktuellen AGs informiert, dass ich auch jetzt schon (also Ende April) eine Kündigung für zum 30.06. aussprechen bzw. einreichen kann, und für den Fall dass ich doch früher aussteigen möchte ,dann einen Aufhebungsvertrag machen kann. Ist das korrekt? Oder muss ich dann damit rechnen, dass diese Kündigung bereits zum 15.05.18 oder 31.05.18 greift?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo N. Bel,

      ja, Sie können die Kündigung schon früher aussprechen, müssen aber das gewünschte Datum angeben. Die Kündigung muss „mindestens“ 14 Tage betragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. A. Gote

    Ist es zulässig, wenn im Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers nur zwei Termine im Jahr zur Kündigung möglich sind? Zum 31.7 und 31.12.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A. Gote,

      eine solche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist nur dann zulässig, wenn sich der Arbeitgeber mindestens an die gleiche Kündigungsfrist halten muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Oliver S.

    Die tarieflichen Kündigungsfristen des §24 Manteltariefvertrag gewerblicher Arbeitnehmer Verkersgewerbe Rheinlandpfalz.

    Meine frage hierzu ist wie lang ist meine küntigungsfrist und darf ich zum 15. eines monats oder zum ende eines monats kündigen erst.

    Kündigung soll am 16.04.18 beim Arbeigeber auf dem Tisch liegen.

    Für eine Antwort währe ich Dankbar

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver S.,

      die Kündigungsfristen sind entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart. Sollte keine entsprechende Klausel vorhanden sein, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Monats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Schäfer

    Hallo,

    mein Partner hat in der Probezeit gekündigt, ordentlich mit 2 Wochen Kündigungsfrist (am 16.03.18 zum 31.03.2018). Zu dem Zeitpunkt der Kündigung hat er 80 Überstunden und ca. 7,5 Tage Urlaubsanspruch. In seinem Kündigungsschreiben hat er um einen Freizeitausgleich gebeten. Der Chef bestand jedoch darauf, dass bis zum letzten Tag gearbeitet wird. Als Grund hat er die Übergabe der laufenden Projekte genannt. Mein Partner kam noch an 2 darauf folgenden Tagen zwecks Projektübergabe zur Arbeit, danach hat er sich endgültig verabschiedet. Jetzt kommt es:

    – In der Schlussrechnung steht, dass das Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde. Deshalb wurde das Gehalt nur für 2,5 Wochen gezahlt, entsprechend auch die Beiträge zu AV, KV, RV, PV für diese 2,5 Wochen.
    – Überstunden wurden nicht berücksichtigt – also nicht abgegolten, nicht ausgezahlt
    – Urlaubstage wurden nicht berücksichtigt – also nicht abgegolten, nicht ausgezahlt

    Was nun?
    Viele dank vorab für Ihre Meinung dazu.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schäfer,

      durch die Kündigung werden Ansprüche, wie Resturlaub und Überstunden, nicht hinfällig. Wie diese am besten einzufordern sind, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen, da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Andrea

    Hallo, wenn im Arbeitvertrag ein Kündigungsverbot in den Monaten März bis August unterschrieben wurde (in einem Nachtrag zum AV in 2016) ist das zulässig?

    Original AV und Zugehörigkeit seit 2003. Also gesetzl. Kündigungsfrist für den AG 6 Monate. Lt. Nachtrag von 2016 könnte aktuell zum 30.9/15.10? gekündigt werden… da dass genau den ) Monaten des AG entspricht wäre das zulässig, oder?

    Vielen Dank für eine erste Einschätzung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      der genaue Wortlaut des Nachtrages ist uns unbekannt. Die Kündigung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Mitte oder Ende des Monats), aber erst nach Ablauf der vollen Frist wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Leila A.

    Guten Abend,

    ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Möchte zum 30.4.18 kündigen. Wenn ich am 31.3.18 dem Arbeitgeber die Kündigung persönlich überreiche, gilt diese als zugestellt? Und die Frist beginnt, sodass der 30.4. 18 der letzte Arbeitstag wäre? Samstag ist bei mir grundsätzlich ein Arbeitstag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Leila

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leila A.,

      wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigung persönlich übergeben, gilt diese als zugestellt. Die Kündigungsfrist beginnt laut Gesetz aber erst einen Tag nach der Kündigungserklärung. Wichtig ist dabei, dass die Vier-Wochen-Frist ab diesem Tag eingehalten wird. Dann ist die Kündigung zum kommenden Monatsende wirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Veronika

    Hallo, ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb. In meinem Arbeitsvertrag steht nach den gesetzlichen Kündigungsfristen § 622 BGB der Satz: „Die Fristen gelten für beide Parteien gleich“. Heißt das, dass ich ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Veronika,

      ja, in dem Fall muss auch der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Susi

    Wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe und ab 1.7. in einem neuen Unternehmen beginnen, schreibe ich dann „kündige ich zum 31.3. oder 30.6.“?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susi,

      die Kündigungsfrist von drei Monaten bedeutet, dass zwischen dem Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigung einreichen und dem Ende des Arbeitsverhältnisses mindestens drei Monate liegen müssen. In der Mitte des Monats zum Ende desselben Monats zu kündigen ist deshalb nicht möglich. Sprechen Sie eine Kündigung Mitte März aus, können Sie frühstens zum 30.6 kündigen. Beachten Sie die genauen Vereinbarungen zur Kündigung in Ihrem Arbeitsvertrag (z. B. ist eine Kündigung zum 15ten des Monats möglich?)

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Bernd

    Hallo,
    ich bin seit dem 01.05.16 in einem Betrieb beschäftigt. Meine Kündigungsfrist richtet sich nach §622 BGB. Mir ist jetzt zum 16.04. (gekoppelt an ein Projekt) gekündigt worden. Es wurde nicht hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Ich bin nicht projektbezogen eingestellt worden. Im Gesetz steht allerdings, dass nur zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden darf. Ist die Kündigung rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernd,

      nach §622 BGB kann der Arbeitgeber tatsächlich nur zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt, mit Einsicht in den Arbeitsvertrag sagen, ob die Kündigung zum 16.04 bei Ihnen rechtens ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Anna

    Guten Tag,

    ich hoffe, Sie können bei folgender Situation ein bisschen Licht bringen.

    In einem Kindergarten mit 8 Mitarbeitern haben 2 Erzieher in der Probezeit gleichzeitig gekündigt. Beide wollen den Urlaub nehmen, was ihnen jeweils zusteht, und somit die letzten zwei Arbeitswochen nicht mehr zur Arbeit kommen. D.h. praktisch heute gekündigt und übermorgen letzter Arbeitstag. Das ist aber leider nicht möglich, dass zwei Erzieher in der regulären Schulzeit (also, ausserhalb der Schließtage des Kindergartens) so viel Urlaub nehmen und vor allem beide gleichzeitig. Dazu kommt noch, dass ein weiterer Mitarbeiter für diesen Zeitraum bereits vor Monate eine Woche Urlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte.

    1. Frage: Müssen die Mitarbeiter, die gehen, einen Urlaubsantrag stellen?
    2. Frage: Muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zustimmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      der Arbeitgeber kann, je nach Arbeitsvertrag, beim Urlaubsantrag sein Weisungsrecht ausüben. Ist es betriebsbedingt nicht möglich, dass ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen kann, ist es in der Regel möglich diesen abzulehnen. Endet das Arbeitsverhältnis, besteht noch die Möglichkeit den Resturlaub auszuzahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Dave

    Hallo, ich habe seit 01.03 diesen Jahres einen neuen Arbeitsplatz, 6 Monate Probezeit. Wir haben zwar erst den 09.03, aber ich merke jetzt schon das ich nicht zufrieden bin/sein werde. Kann ich ohne Probleme wieder kündigen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dave,

      in der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Micha

    Zitat:

    „…Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. …“

    Wenn dies doch so im Arbeitsvertrag steht, ist dieser dann ungültig oder wird die Frist dann automatisch nach unten hin angepasst!? Wie ist hier die Regelung? Mein Beschäftigungsverhältnis beträgt im Moment 3,5 Jahre.

    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,

      in der Regel bricht die gesetzliche Vorschrift den Vertrag, wenn dieser zum Nachteil des Arbeitnehmers ausfällt. Eine genaue Bewertung Ihres Arbeitsvertrages kann jedoch nur ein Anwalt vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Lukas

    Guten Morgen,

    für mich als Arbeitnehmer wurden im Arbeitsvertrag die gleichen verlängerten Fristen (laut §622 BGB) vereinbart, die für den AG gelten.
    Ich bin 28 und bin seit 6 Jahren im Unternehmen und ICH möchte kündigen. Laut Gesetz zählen die Jahre vor dem 25. Lebensjahr nicht, was aber vom EuGH widerrufen wurde wegen Altersdiskriminierung.

    Da aber ICH kündigen möchte, findet hier keine Diskriminierung statt, es ist eher zum Vorteil für mich. Gilt dann also §622 BGB, Absatz 2 doch? Oder gilt hier trotzdem das EuGH Urteil wegen Altersdiskriminierung?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lukas,

      Ihr Fall gestaltet sich tatsächlich sehr schwierig, da nicht eindeutig ist, ob die Entscheidung des EuGH den betreffenden Absatz des § 622 BGB generell außer Kraft setzt oder nur, wenn er dem Arbeitnehmer zum Nachteil gereicht. Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Hans-Peter

    Hallo,
    ich habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und möchte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Ein Aufhebungsvertrag ist noch nicht besprochen/eingereicht.
    Kann ich trotzdem den neuen Arbeitsvertrag schon unterschreiben oder gibt es hierzu Gesetzesregelungen, die beachtet werden müssen? Das neue Arbeitsverhältnis müsste innerhalb der heute bestehenden Kündigungsfrist anfangen und ich müsste die Unterzeichnung des neuen Vertrages sicherstellen, bevor ich mit meinem aktuellen Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertag sprechen kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans-Peter,

      Arbeitnehmer dürfen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor sie ihren bestehenden kündigen. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Regelungen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Fred

    Hallo,
    Icv möchte meine Kündigung am Donnerstag, dem 22.02.2018 zu meinem Ag schicken. Frist wäre dann der 31.03.2018 oder?
    Ist es zulässig,wenn ich dann mit der Kündigung direkt eine Krankmeldung bis zum 31.03. schicke?
    Muss das Ganze persönlich abgewickelt werden?

    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fred,

      das kommt auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist an. Die Kündigung muss schriftlich ergehen, kann aber auf dem Postweg geschehen. Beachten Sie für die Einhaltung der Kündigungsfrist auch die Brieflaufzeiten. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, sollte diese dem Arbeitgeber zeitnah vorgelegt werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. Jürgen

    Guten Abend,

    Ich habe 1997 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit folgender Kündigungsklausel unterschrieben:

    Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragschließenden, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner.

    2001 hat mein damaliger Chef mich gebeten einer Änderung meiner Kündigungsklausel zuzustimmen. Ich war einverstanden und es wurde folgende Zusatzvereinbarung unterschrieben:

    Austausch des ersten Satzes von Absatz 2 „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“ durch folgende Formulierung:
    “ Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden“

    Jetzt habe ich fristgerecht sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt und mein Arbeitgeber hat mir geschrieben, daß das nicht geht da ich aufgrund der zweiten Satzes im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 7 Monaten hätte. Stimmt das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten daher unbedingt einem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vorlegen und prüfen lassen, wer hier im Recht ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Daniela

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Seit 9 Jahren arbeite ich in einem Unternehmen mit eigenem Tarifvertrag. In dem Tarifvertrag steht, dass bei Kündigung „die gesetzlichen Bestimmungen gelten, mit der Maßgabe, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen Kündigungsfristen in gleicher Weise gelten“. Was bedeutet das für mich als Arbeitnehmer wenn ich selbst kündigen möchte? Habe ich jetzt eine Kündigungsfrist von vier Wochen oder drei Monaten einzuhalten?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      unter Umständen kann eine Klausel die darauf hinweist, das gesetzliche Bestimmungen in gleicher Weise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, bedeuteten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen, die für den Arbeitgeber gelten, auch in dieser Form für den Arbeitnehmer gelten. Wie diese Klause in Ihrem Einzelfall ausgelegt werden kann, darf nur ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  32. Nicole K.

    Hallo liebes Team,

    Ich bin seit gut 9 Monaten Angestellte in einem Autohaus. Die Arbeit hat mir immer Spaß gemacht und auch die Kollegen sind echt nett…nur einer der drei Chefs geht garnicht. Er ist kollerisch und manchmal auch recht ungerecht. Ich hatte mit beiden Chefs schon mal das Gespräch gesucht…viel besser ist es immer noch nicht….gehe mit Bauch und Kopfschmerzen ins Geschäft…hinzu kommen Private Probleme und eine 42,5 Std.. Woche. Nun hat mein Körper gestreikt und mein Hausarzt hat mich 14 Tage krankgemeldet. Ich habe mich auch zwischenzeitlich woanders Beworben und es sieht sehr gut aus das ich einen neuen Job bekomme….meine Frage lautet nun: Kann ich während der Krankmeldung kündigen? Habe 4 wöchige Kündigungsfrist…und kann ich dies auch so tun das ich nicht mehr in den Betrieb muss…denn das wird dann ein Spießrutenlauf…was ich im Moment gar nicht gebrauchen könnte.
    Für Ihre schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar.

    N.K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole K.,

      in der Regel kann eine Kündigung auch während der Zeit einer Krankschreibung ausgesprochen werden. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt. Halten Sie sich nur an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Erika

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.18 kündigen. Bis März 2018 ist die Probezeit und der Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende Sep 2019.

    Ich möchte bei einem neuen Arbeitgeber ab 01.03.2018 arbeiten. (Ich habe gerade eine neue Stelle bekommen.)

    Bis wann muss ich die schriftliche Kündigung dem jetzigen Arbeitgeber abgeben?
    Auf meinem Arbeitsvertrag steht gar nichts. Wenn es 14 Tage wäre, zählt man auch Wochenende?(Ich arbeite beim jetzigen Arbeitgeber vom Mo. bis Freitag.)
    Bis 13.02.2018 muss ich den Kündigungsbrief abgeben?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erika,

      wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen (in der Probezeit möglicherweise zwei Wochen). Gekündigt werden kann nur zum jeweils 15. oder zum Ende des Monats.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Thomas

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht “ Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Eine mögliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Seiten “
    Ich bin seit 18 jähren im Unternehmen und stehe kurz vor meiner Kündigung. Kann ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen? Also Kündigung zum Ende Februar mit letztem Tag am 31.05.2018.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      welche Rechtsfolgen sich aus der Formulierung „eine mögliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Seiten“ ergibt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Sie können allerdings auch bei der Personalabteilung nachfragen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Alex

    Hallo,

    ich bin seit 06.06.2017 noch bis zum 16.02.2018 krankgeschrieben. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich mein Arbeitsverhältnis kündigen. Darf ich unter Berücksichtigung des kompletten Jahreslaubs aus 2017 (30 Tage) zum 31.03.2018 fristgerecht kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      das hängt von den in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen ab.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. KATHRIN M.

    Schönen guten Tag,

    ich habe vor 2 Tagen einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, Arbeitsantritt ist erst zum 16.03.
    Im Vertrag stehr drinnen, dass ich vorher nicht kündigen kann.
    Kann ich trotz allem innerhalb von 14 Tagen irgendwie zurücktreten oder ist dies nicht möglich?

    Mein jetziger Arbeitgeber ist mir nun doch entgegen gekommen und ich möchte gerne bleiben.

    Was mache ich nun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathrin M.,

      besprechen Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht bzw. mit Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  37. Angie

    Hallo

    Ich arbeite seit ca 2 Monaten bei einer neuen Firma (Dez. 50% ab Januar 100%.) Nun möchte ich wechseln (habe 3 monate Probezeit. Wenn ich jetzt Kündige muss ich dann noch 1 Woche zur arbeit oder kann ich auch einfach nicht mehr hingehen (ich weiss ist nicht anständig)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angie,

      die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen sind in der Regel binden. Die Kündigung bedarf außerdem der Schriftform. Wer sich nicht daran hält, wird vertragsbrüchig und muss mit Vertragsstrafen rechnen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Anja

    Hallo ,
    ich bin schon 4 Monate AU aus psychischen Umständen und jetzt kündige ich das Arbeitsverhältnis.
    Ich habe von meiner Chefin einen Fernlehrgang bezahlt bekommen und vertraglich vereinbart, dass ich nach Abschluss dessen noch zwei Jahre im Unternehmen bleibe. Diesen werde ich ihr zurückzahlen. Kann eine Verrechnung mit meinen Urlaubstagen und Überstunden erfolgen? Wenn ja wie kann ich da vorgehen, bzw. meiner Chefin dies vorschlagen? Da ich weiter AU bin , hat sie nicht die Möglichkeit , mich diese Tage abbummeln zu lassen! LG und vielen Dank .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber oder im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Stephanie

    Ich habe in der Probezeit gekündigt und mir stehen noch ein paar Tage Resturlaub zu. Ist mein Arbeitsverhältnis dann unter Berücksichtigung meiner Urlaubstage früher zu beenden oder kann der Arbeitgeber mich zwingen bis zum letzten Tag zu arbeiten mit dem Hinweis diese Urlaubstage auszubezahlen? Unser Betrieb hat 12 Mitarbeiter.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephanie,

      in der Regel ist es möglich den Resturlaub auch in der Probezeit und auch bei Kündigung noch geltend zu machen. Beachten Sie aber, dass in Anspruch genommener Urlaub auch bei einer nachfolgenden Anstellung einberechnet werden kann.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Ülwi

        Hallo,

        Ich habe eine Frage. Ich habe am 09.01.2018 mit vierwöchiger Frist gekündigt. Das heißt, daß meine Kündigung ab 15.02.2018 gültig ist. Ich hatte einen bezahlten dreiwöchigen Urlaub von 10.01.2018 bis 31.01.2018. Die Frage ist wie mein Gehalt für 01.02.2018 – 15.02.2018 berechnet wird? Mein Stundelohn war 8.91 Euro. Während dieser Frist bin ich zu Hause. Danke!

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Ülwi,

          das kommt in erster Linie auf Ihr Arbeitszeitmodell an. Auch ist uns nicht ganz klar, welche Frist Sie hier meinen, in der Sie Zuhause sind. Normalerweise sind Kündigungen zum 15ten des Monats aber durchaus üblich. Bezahlt werden bei einer Arbeit auf Stundenlohnbasis dann die Stunden, die bis zum 15ten geleistet wurden.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Daniel

    Hallo nochmal,

    ein Anliegen von meiner Frau:

    ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun sollte ich im 2. Jahr (ab dem 01.03.) wieder 2 Tage pro Woche arbeiten gehen. Da mein Partner ab dem 01.03. Jedoch eine neue Arbeitsstelle (voraussichtlich) antritt, fehlt die Kinderbetreuung. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich die Stelle antrete? Ist alles ziemlich kurzfristig leider.

    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Kinderbetreuung gibt es nur, wenn das Kind krank ist (unter zwölf Jahren), hilfsbedürftig, schwerbehindert oder pflegebedürftig ist. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit besteht, muss jedoch ein Anwalt prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Daniel

    Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.18 kündigen (1 Monat zum Monatsende). Im Februar wäre jedoch mein zweiter und letzter Elternzeit – Monat. Hat dies irgendwelchen Einfluss auf den Beendigungszeitpunkt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      in der Regel kann die Kündigung auch während der Elternzeit ausgesprochen werden, sodass Sie zum Ende der Elternzeit wirksam wird.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Vivien

    Ich bin noch in der Probezeit und würde mein Kündigungschreiben am 05.01.2018 abgeben.
    Dann kann ich doch bei meiner neuen Stelle am 22.01.2018 anfangen, oder?!

    Vielen Dank schon im Vorraus
    Vivien

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vivien,

      das hängt von der Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Ist hier keine Kündigungsfrist festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Das bedeutet aber auch, dass Sie nur zum jeweils 1. oder 15. eines Monats kündigen dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Simone D.

    Hallo!
    Ich habe einen Arbeitsvertrag in einem Seniorenheim unterschrieben. Allerdings treten jetzt schon vor Beginn der Arbeit (lt. Vertrag 01.01.2018) die ersten Probleme auf: keine vernünftige Einarbeitung (2 Tage), Änderung der Arbeitszeiten ab Februar – wurde vorher nicht mitgeteilt, Urlaub in den Sommerferien nur max 8 Tage möglich obwohl beim Vorstellungsgespräch dies anders besprochen war.
    Wenn ich vor Beginn der Tätigkeit wieder kündigen möchte, ab wann wäre es möglich – schon vorab?
    Oder erst zum 01.01.2018?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone D.,

      dies ist davon abhängig, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Im Zweifelsfall legen Sie einem Anwalt den Arbeitsvertrag vor.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  44. Johann

    Hallo zusammen,
    habe am 01.11. eine Stelle angetreten, bei der ich nicht zufrieden bin. Aus diesem Grund habe ich nach rund 3 Wochen gekündigt. Ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (man hat mir dies bei der Einstellung als Sicherheit für mich verkauft). Nun besteht der Arbeitgeber auf die 6 monatige Frist. Ist das so in Ordnung, da ich nach gerade mal 3 Wochen meine Kündigung eingereicht habe?
    Vielen Dank vorab.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johann,

      eine Kündigungsfrist von 6 Monaten kann durchaus zulässig sein. Abhängig ist das aber auch vom Arbeitsverhältnis und vom Unternehmen selbst, denn für kleinere Betriebe gelten andere Regelungen als für größere. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob in Ihrem Fall eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Mona

    Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer bei einem auf 4 Jahre befristeten Arbeitsvertrag nach einem Jahr? Bei einem Arbeitsplatz im aussereuropäischem Ausland, muss trotzdem die Kündigung als Brief eingereicht werden, oder reicht eine Email?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mona,

      Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Ist das nicht der Fall, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn Sie nicht in Deutschland tätig sind, kann es hier zu Abweichungen kommen. In der Regel sollte eine Kündigung immer schriftlich ergehen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  46. Astrid

    Ich bin in der Probezeit und gerade krankgeschrieben. Ich möchte allerdings kündigen und noch die Frist von 14 Tagen einhalten. Darf ich auch die Kündigung einreichen, während ich krankgeschrieben bin?
    Danke für die Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      in der Regel ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  47. birgit

    Guten Tag

    hätte eine Frage hatte über Jahre ein Befristeten Vertrag ,
    habe ein Attest von meinem Arzt erhalten.
    Nun habe fristlos (ausser ordenliche Kündigung) am 30.11 per Post mit Rückschein dem Arbeitgegeber
    zu kommen lassen, der laut Rückschein am 01.12 vom Arbeitgeber erhalten wurde.
    am 01.12 hatte ich ein Schreiben vom Arbeitgeber das die Kündigung zum 30.11 mit einverständnis Ihrer Seits okay ist. Nur ist es nicht der 30.11 sondern der 01.12 erst wirksam.. verwirrt
    Würde mich um eine Antwort freuen. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Christof

    Ich habe am 30.11.2017 meinen Vertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Das sind 8 Wochen. Das habe ich gemacht, weil ich dann die neue Stelle antrete. Mein Chef meinte aber, ich könnte auch zum 31.12.2017 gehen, da er im Januar keine Arbeit für mich habe und er sich das Gehalt sparen möchte. Darf er das?
    Danke VG
    Thomas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christof,

      einer fristgerechte Kündigung durch den Arbeitnehmer kann üblicherweise nicht mit einer später ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorgekommen werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Gökhan

    Hallo,
    Ich arbeite bei einer Sicherheitsfirma und habe einen befristeten Arbeitsvertrag das bis zum 23.12.2017 geht .Die Firma hat mir eine entfristung geschickt ich möchte aber am 23.12.2017 aufhören weil ich ab 01.01.2018 eine andere Arbeitsstelle gefunden habe.
    Muss ich jetzt trotzdem schriftlich kündigen und die 21 Tage Kündigungsfrist was für unbefristete Verträge gilt einhalten? Außerdem habe ich noch 15 Tage Resturlaub? Wie müsste ich vorgehen damit ich kein Stress kriege? Bitte um Hilfe und danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen Gökhan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gökhan,

      die Entfristung kann prinzipiell nur erfolgen, wenn Ihnen ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Wenn Sie diesen bereits unterschrieben haben, unterliegen Sie in der Regel der gesetzlichen Kündigungsfrist. Die Urlaubstage sollten Sie vor Ablauf Ihres Arbeitsverhältnisses genommen haben. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Auszahlung der Urlaubstage einigen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  50. Mani

    Hallo,

    ich möchte zum 28.02.2018 kündigen und habe eine 3-monatige Kündigungsfrist. Wann (bis zum welchen Datum) muss meine Kündigung dem Arbeitgeber spätestens vorliegen, damit sie wirksam ist? Vielen Dank schon mal für die Auskunft!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mani,

      bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sollte die Kündigung spätestens bis zum 30.11.2017 erfolgt sein, wenn sie bis zum 28.02.2018 wirksam werden soll. Die Kündigung kann aber auch schon früher abgegeben werden.

      Die Redaktion von Arbeitsschutz.org

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