Tariflohn: Die Bezahlung nach Tarif

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln den Tariflohn für ihre Branche aus.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln den Tariflohn für ihre Branche aus.

Zumindest bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, so die Ergebnisse von einigen Studien, sorgt Geld dafür, dass Arbeitnehmer glücklicher sind. Dabei entscheidet in der Regel der Arbeitgeber darüber, wie viel Lohn er seinen Beschäftigten für ihre Arbeit zahlt. Dieser wird für gewöhnlich vertraglich festgelegt.

Einige Angestellte profitieren in Deutschland von einem Tarifgehalt bzw. Tariflohn. Ob als Arzthelferin in einer Praxis oder als Redakteur eines Verlags tätig – diese Form der Bezahlung ist branchenübergreifend im Einsatz. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Fällen ein Tarifentgelt gezahlt werden muss, welche Rolle die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft spielt und wie eine tarifliche Bezahlung dem gesetzlichen Mindestlohn gegenübersteht.

Kompaktwissen: Tariflohn

Was ist der Tariflohn?

Der Tariflohn ist der Lohn, den die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden aushandeln. Es handelt sich also um die nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag zu zahlende Vergütung der Arbeitsleistung.

Wer kann Tariflohn beanspruchen?

Tariflohn kann in der Regel nur derjenige verlangen, für den der entsprechende Tarifvertrag auch gilt. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss Gewerkschaftsmitglied sein und der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband organisiert.

Wie unterscheiden sich Tariflohn und Mindestlohn voneinander?

Der Mindestlohn wird gesetzlich festgelegt. Der Tariflohn ist auch eine Art Mindestlohn. Es handelt sich dabei um das Gehalt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlen muss. Dabei muss der Tariflohn immer höher sein als der gesetzliche Mindestlohn.

Wann bestimmt ein geltender Tarif das Gehalt?

Ob ein Tariflohn auf dem Bau oder in anderen Branchen zum Einsatz kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel geht dieser auf einen Tarifvertrag zurück. Dieser gilt für diejenigen, für die er rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Das sind in der Regel die Mitglieder der sogenannten Tarifvertragsparteien. Auf Seiten der Arbeitgeber betrifft das Unternehmen, die sich als Mitglieder des Arbeitgeberverbandes zählen, welcher den jeweiligen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Arbeitnehmer müssen Mitglieder der Gewerkschaft sein, die den Vertrag unterschrieben hat.

Angestellte, die nicht Mitglied in einer entsprechenden Gewerkschaft sind, können sich folglich meist nicht darauf berufen, Anspruch auf ein geltendes Tarifgehalt zu haben. Es gibt jedoch auch einige Abweichungen vom Regelfall:

  • Auf Antrag der Tarifparteien kann das Bundesarbeitsministerium eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufsetzen, welche dafür sorgt, dass die Bestimmungen eines Tarifvertrags auf auf Firmen und Mitarbeiter übertragen werden, die andernfalls nicht tarifgebunden sind. So kann beispielsweise ein Tarifgehalt einem PTA (Pharmazeutisch-technischer Assistent) gezahlt werden, obwohl dieser kein Gewerkschaftsmitglied ist.
  • Ein Tarifvertrag kann auch allgemeinverbindlich gelten. Dieser betrifft dann Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, die in den dazugehörigen Geltungsbereich fallen, unabhängig von ihrem Status als Tarifparteien.

Möglich ist zudem, dass ein genereller Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag festlegt, dass die Bestimmungen eines Tarifvertrages angewandt werden. Auch dann erhalten Angestellte Anspruch auf den dazugehörigen Tariflohn. Diese Vereinbarung gilt dann zwischen den Vertragsparteien und ist arbeitsrechtlich akzeptiert.

Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass tarifvertragliche Ansprüche, die durch einen Arbeitsvertrag zugesichert werden, unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden können. Deshalb ist ein Tariflohn immer noch am sichersten, wenn er im Rahmen einer direkten Tarifverbindung gezahlt wird – welche besteht, wenn beide Seiten, wie oben beschrieben, zu den Tarifparteien zählen.
Tarifgruppen können ein Gehalt maßgeblich beeinflussen.
Tarifgruppen können ein Gehalt maßgeblich beeinflussen.

Die Höhe der Tarifbezahlung

Wie bereits erwähnt, sind gültig Tarifverträge entscheidend, wenn es um die Tarifvergütung geht. Wie hoch beispielsweise das Tarifgehalt bei Banken ausfällt, ist also abhängig von den dazugehörigen Verträgen.

Diese werden über die Jahre immer wieder an aktuelle Lohnentwicklungen angepasst. Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschäften organisieren sich entsprechend und handeln aktuelle Löhne mit den betroffenen Arbeitgebern aus.

Dazu kommt, dass der Tariflohn für gewöhnlich mit den Jahren der Beschäftigungsausübung ansteigt. Entsprechende Regelungen werden ebenfalls von den zuständigen Verbänden getroffen und nicht selten den Betroffenen gegenüber im Tarifvertrag kommuniziert. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer die gültigen Verträge genau lesen. So erhalten Sie einen Überblick über die zukünftige Lohnentwicklung in ihrer Branche.

Sie wollen wissen, welche Entwicklung auch bei Ihrem Tarifgehalt auftritt? Eine Tabelle wird nicht selten von der zuständigen Gewerkschaft zur Einsicht herausgegeben. Erkunden sie sich also am besten an zuständiger Stelle.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich

Ist der zukünftige Arbeitgeber ein Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband, sollten Beschäftigte in spe in Erwähnung ziehen, der dazugehörigen Gewerkschaft beizutreten. Das sorgt mitunter dafür, dass sie in jedem Fall einen Anspruch auf den Tariflohn haben, die der geltende Tarifvertrag vorgibt. Doch ein Gewerkschaftsmitglied wird, profitiert noch von vielen weiteren Vorteilen. Zu diesen gehören:

  • Die Gewerkschaft ermöglicht Unterstützung bei Problemen, die am Arbeitsplatz auftreten. Dazu können bei ihr nicht selten Bildungs- und Serviceangebote wahrgenommen werden. Obendrauf kommt oft noch ein Rechtsschutz, der ebenfalls mit den Beitragsgebühren abgedeckt ist und damit quasi „kostenlos“ ausfällt.
  • Gewerkschaftsmitglieder haben zudem einen gewissen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen der Tarifgruppe und können sich engagieren.
  • Vor allem aber sorgt die Mitgliedschaft dafür, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung niedriger ausfällt.
Profitable Arbeit durch Tarifgehalt: Auch im Einzelhandel können Arbeitnehmer einen Anspruch darauf besitzen.
Profitable Arbeit durch Tarifgehalt: Auch im Einzelhandel können Arbeitnehmer einen Anspruch darauf besitzen.

Der letztgenannte Vorteil basiert auf einer Studie der Ökonomen Goerke und Pannenberg, die zwischen den Jahren 1985 und 2005 ausgewertet wurde. Über 20.000 deutsche Arbeitnehmer wurde unter anderem zu ihrer Arbeit und der Gewerkschaftsmitgliedschaft befragt. Heraus kam: Wo Nichtgewerkschaftler pro Jahr einer 3,6-prozentigen Wahrscheinlichkeit der Entlassung ausgesetzt sind, schrumpft die Gefahr bei Mitgliedern auf 1,3 Prozent.

Dafür gibt es einen durchaus ersichtlichen Grund: Arbeitgeber sind sich darüber im Klaren, dass Gewerkschaftsmitglieder über einen Rechtsschutz verfügen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass diese eher erfolgreich gegen Entlassung vorgehen. Gewerkschaftsanwälte sind zudem besonders eifrig und erstreiten vor Gericht schon einmal deutlich höhere Abfindungen. Es besteht also ein hohes finanzielles Risiko auf der Arbeitgeberseite.

Hier sei noch zu erwähnen, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht absolut kostenlos ist. Nicht selten wird ein Prozent des monatlichen Bruttogehalts als Gebühr verlangt. Dafür erhalten Mitglieder jedoch einige Leistungen und Ansprüche. Hier sollten Beschäftigte genau überlegen, ob sie besonders sparsam sein oder von den Vorteilen profitieren wollen.

Ein Tariflohn ist vom gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden

Erhalten Sie ein Tarifgehalt, ist bedeutsam, was im geltenden Vertrag geschrieben steht. Dabei ist die Lohnuntergrenze aus Tarifverträgen klar von dem gesetzlichen Mindestlohn zu trennen. Letzterer gilt für einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland, wohingegen ein Tariflohn einem deutlichen kleineren Personenkreis zusteht. Doch auch ein Lohn, der auf tarifvertraglichen Regelungen basiert, darf nicht unter der gesetzlichen Mindestlohngrenze liegen.

Zur Zeit der Einführung des Mindestlohns war es teilweise noch erlaubt, das bestimmte Tariflöhne niedriger ausfallen. Diese Übergangsregelungen sind mittlerweile jedoch nicht mehr gültig. Zahlt ein tarifparteilicher Arbeitgeber also weniger, als es das Mindestlohngesetz vorgibt, handelt er gesetzeswidrig. Ändert er auch nach einem entsprechenden Hinweis nichts daran, bietet sich die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht an.
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Tariflohn: Die Bezahlung nach Tarif
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

2 Gedanken zu „Tariflohn: Die Bezahlung nach Tarif

  1. Schulz

    Genau, das ist das riesige Problem. Wo bitte schön ist die Verantwortung des Gesetzesgeber in Bezug auf das Strafrecht. Letztendlich können Arbeitgeber dennoch machen, was sie wollen. Sie finden dich ab und schmeißen dich raus. Und müssen hierbei nicht einmal Verantwortung tragen. Ich nenne so etwas Sozialverbrechen. Und dieser Straftatbestand muss in das Strafrecht aufgenommen werden. Genauso wie die Sonderbehandlungen der Kleinbetriebe, die ja sowieso Narrenfreiheit haben.

  2. Heinz M.

    Recht auf Tariflohn hin oder her. Es gibt Unternehmen die sich nicht daran halten und sogar Arbeitnehmergruppen 50% weniger zahlen als tariflich festgelegt. Klagt man auf unwirksames handeln nach dem Gleichheitsgrundsatz / Vorgaben ERA Tarifvertrag dann wird man gekündigt und erhält eine Abfindung in Höhe von nem halben Bruttogehalt nach gesetzlicher Vorgabe !
    Findet man keine neue Arbeitstelle nach Ablauf von nur 12 Monaten, geht’s abwärts in die Hartz IV Falle. SOVIEL ZUM THEMA !

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