Wann darf der Chef eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit vornehmen?

Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit: Geht das so einfach?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 3. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann darf der Chef eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit vornehmen?
Wann darf der Chef eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit vornehmen?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis einmalig im Jahr zusätzlich zum regulären Gehalt an seine Mitarbeiter zahlen kann.

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es zwar nicht, allerdings kann sich ein Anrecht auf diese Zahlung aus einer betrieblichen Übung, dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

Doch Achtung: Es gibt durchaus Umstände, die eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit rechtfertigen. Wie diese genau aussehen und wann die weihnachtliche Sonderzahlung nicht gekürzt werden darf, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Weihnachtsgeld kürzen wegen Krankheit

Mein Chef zahlt mir kein Weihnachtsgeld wegen Krankheit. Ist das rechtens?

Sofern der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit ausdrücklich gestattet, hat der Chef normalerweise auch das Recht dazu. In welchen Fällen er das Weihnachtsgeld außerdem kürzen darf, lesen Sie hier.

Wie wirkt sich das Krank‌engeld auf das Weihnachtsgeld aus?

Sind Sie länger als sechs Wochen krank, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Entgeltfo‌rtzahlung vonseiten Ihres Chefs, sondern erhalten Krankengeld. Wird das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt behandelt, hätten Sie also in dieser Situation auch darauf keinen oder nur einen anteiligen Anspruch, da Ihr Arbeitgeber die Sonderzahlung in diesem Fall kürzen darf.

Wann ist eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit nicht erlaubt?

Wird das Weihnachtsgeld als Prämie für Betriebstreue gezahlt und dies ist eindeutig im Arbeitsvertrag festgehalten, darf auch bei Krankheit keine Kürzung der Sonderzahlung erfolgen.

Wann eine Kürzung von Weihnachtsgeld wegen Krankheit zulässig ist

Es gibt keine einheitlichen Vorschriften zur Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit.
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften zur Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit.

Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung im Arbeitsrecht zur Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit.

Aus diesem Grund kommt es stets darauf an, in welcher Form diese Sonderzahlung erfolgt. Dabei gibt es allgemein drei Möglichkeiten:

  • als 13. Monatsgehalt,
  • als Prämie für geleistete Arbeit oder
  • als Prämie für Betriebstreue.

Wird das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag als 13. Monatsgehalt bezeichnet, muss es in der Regel auch als Gehalt behandelt werden. Daraus ergibt sich: Sind Sie als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen am Stück krank und haben dementsprechend keinen Anspruch mehr auf die Entgeltfortzahlung vonseiten des Arbeitgebers, können Sie auch die weihnachtliche Sonderzahlung nicht in voller Höhe beanspruchen.

In diesem Fall ist eine anteilige Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit erlaubt. Haben Sie beispielsweise vier Monate im Kalenderjahr Krankengeld bezogen, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld um ein Drittel kürzen, da Sie schließlich nur zwei Drittel der vertraglich vereinbarten Zeit gearbeitet haben. Zahlt der Chef als Prämie für geleistete Arbeit ein Weihnachtsgeld, kann eine Kürzung bei Krankheit ebenfalls zulässig sein.

Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich hier schließlich aus dem Erbringen einer bestimmten Arbeitsleistung. Haben Sie diese aufgrund einer Erkrankung nicht erbracht, kann demzufolge Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden. Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Arbeitsleistung z. B. nicht erbracht wurde, weil Sie sich im Mutterschutz befanden.

Weihnachtsgeld: Wann der Anspruch bei Krankheit fortbesteht

Grund zur Freude für Arbeitnehmer: Unter Umständen ist eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit nicht rechtens.
Grund zur Freude für Arbeitnehmer: Unter Umständen ist eine Kürzung vom Weihnachtsgeld bei Krankheit nicht rechtens.

Sieht Ihr Arbeitsvertrag eindeutig vor, dass Ihnen die Sonderzahlung zu Weihnachten als Prämie für Betriebstreue gezahlt wird, ist eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit nicht rechtens. Schließlich waren Sie das ganze Jahr über im Unternehmen beschäftigt, auch wenn Sie eine gewisse Zeit lang krank waren.

Wird das Weihnachtsgeld als eine Prämie für eine Mischung aus Betriebstreue und erbrachter Arbeitsleistung gezahlt, liegt ein Sonderfall vor.

Geht dies klar und deutlich aus dem Arbeitsvertrag hervor, ist eine Kürzung des Weihnachtsgeldes bei Krankheit normalerweise nicht gestattet. Bedenken Sie: Eine Ausnahme von dieser Vorschrift besteht immer dann, wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eine Zusatzvereinbarung gibt, die unter gewissen Voraussetzungen eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit erlaubt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung ganz legal kürzen.

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Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit: Geht das so einfach?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit: Geht das so einfach?

  1. B.

    Nein Mann war 5 Tage in diesem Jahr krank und 7 Tage wegen Krankheit nach Impfung im letzten Jahr Dezember aber der Chef zahlt nicht einen Cent Weihnachts Geld was kann ich tun

  2. Margit

    Hallo, ich habe leider in diesen Ausführungen keine für mich eindeutige Aussagen gefunden. Bin seit Dezember 2021 krank und fange im Januar 2023 mit dem Hamburger Modell wieder an zu arbeiten (seit 2006 beschäftigt) steht mir trotzdem Weihnachtsgeld zu?

  3. Ludwig

    Hallo, unser Cef zahlt Weihnachtsgelt, ist im Arbeitsvertag geregelt und zahlt Jährlich 2% mehr. Aber wenn du öfter Krank bist bekommst weniger. Es gibt keine Betriebsvereinbarung darüber das er das kürzen kann, und es steht nicht im Arbeitsvertrag, Bin schon seit 01.07.1986 im Betrieb. Arbeitsvertag gilt seit 30.06.2006.
    Ich kann Ihne auch den Arbeitzvertrag zu faxen.
    mit
    freundlichen Grüßen
    Ludwig

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