Wer zahlt Krankengeld und wann wird Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld: Zahlung im Krankheitsfall

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wer zahlt Krankengeld und wann wird Krankengeld ausgezahlt?
Wer zahlt Krankengeld und wann wird Krankengeld ausgezahlt?

Wer krank ist, kann nicht arbeiten – das ist klar. Aber wie erhalten erkrankte Arbeitnehmer in diesem Fall ihr Arbeitsentgelt? Haben Sie sich verletzt oder sind anderweitig erkrankt und sind somit arbeitsunfähig, haben Sie als Arbeitnehmer in den ersten Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

So weit, so gut. Doch was passiert, wenn Sie länger als nur ein paar Wochen ausfallen? Wer übernimmt in diesem Fall die Zahlung und wie lange haben Sie Anspruch darauf? Ist das Geld, dass Sie im Krankheitsfall erhalten genauso hoch wie Ihr Nettolohn? All das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Krankengeld

Was ist Krankengeld?

Sind Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, erhalten sie zunächst weiterhin Ihren Lohn vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Im Anschluss zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Entgeltersatzleistung

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt am Tag der Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen sechs Wochen krankgeschrieben sein und es darf keine Unterbrechung vorliegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und darf 90 Prozent des Nettoentgelts nicht überschreiten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird so lange gezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind. Es kann höchstens für einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Was ist Krankengeld eigentlich?

Krankengeld: Wie viel Prozent meines Brutto- und Nettogehalts erhalte ich im Krankheitsfall?
Krankengeld: Wie viel Prozent meines Brutto- und Nettogehalts erhalte ich im Krankheitsfall?

Werden Sie aufgrund einer Verletzung oder Krankheit länger arbeitsunfähig, erhalten Sie gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgeltFG) in den ersten sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn. Dies wird Lohnfortzahlung genannt.

Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld als eine Art Entgeltersatzleistung.

Ab wann habe ich einen Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld erhalten Sie an dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt und bescheinigt hat. Hierbei gilt, dass Sie ohne Unterbrechung krankgeschrieben werden müssen, um Krankengeld erhalten zu können. Damit keine Unterbrechung vorliegt, müssen Sie spätestens am letzten Werktag, an dem die zuvor ausgestellte Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit noch gültig ist, erneut eine Krankschreibung einholen.

Wer hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?

Um Krankengeld zu erhalten, muss also generell eine Krankheit oder Verletzung vorliegen, aus der eine Arbeitsunfähigkeit resultiert. Außerdem müssen Sie als Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen krankgeschrieben sein, bevor Sie Krankengeld erhalten, da vorher der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung verantwortlich ist. Anspruch auf Krankengeld haben Sie außerdem, wenn:

  • Sie stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt werden und von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn mehr erhalten.
  • Sie in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses krank werden. Ihr Arbeitgeber ist in diesem Zeitraum noch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld haben hingegen beispielsweise:

  • Familienversicherte
  • pflichtversicherte, an einer Hochschule eingeschriebene Studenten
  • pflichtversicherte Praktikanten
  • Rentenbezieher (Erwerbsminderungsrente, Vollrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente)
  • freiwillig versicherte Selbstständige
Außerdem haben geringfügig Beschäftigte, die beispielsweise in einem Minijob arbeiten und weniger als 520 Euro im Monat (Stand: Oktober 2022) verdienen, keinen Anspruch auf Krankengeld. Anders ist es hingegen bei einem Midijob, in dem Arbeitnehmer mehr als 520 Euro monatlich verdienen. Diese haben also im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld.

Besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn ich arbeitslos bin?

  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, erhalten Sie Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind. In den ersten sechs Wochen erhalten Sie wie gewohnt Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.
  • Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II, erhalten Sie kein Krankengeld. Hier erhalten Sie im Krankheitsfall Ihre gewohnten Leistungen.

Habe ich einen Anspruch auf Krankengeld, wenn mein Kind krank ist?

Krankengeld: Eine Auszahlung erhalten Sie auch, wenn Ihr Kind erkrankt ist.
Krankengeld: Eine Auszahlung erhalten Sie auch, wenn Ihr Kind erkrankt ist.

Wenn Ihr Kind erkrankt, können Sie nicht arbeiten. Erhalten Sie in dieser Zeit keinen Lohn durch Ihren Arbeitgeber, springt hier in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt das sogenannte Kinderkrankengeld.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? Hierbei gilt, dass Ihnen die Krankenkasse bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts zahlen muss. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten keine Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten, stehen Ihnen sogar 100 Prozent Ihres Nettoverdienstes zu. Von diesem werden allerdings noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Was sind Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld? Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen gemäß § 45 des SGB V erfüllt sein:

  • Sie sind berufstätig und das Kind ist gesetzlich versichert.
  • Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind betreuen oder pflegen.
  • Die Erkrankung und die Notwendigkeit der Betreuung oder Pflege des Kindes müssen ärztlich bescheinigt werden.
Wie lange wird das Kinderkrankengeld gezahlt? Pro Kalenderjahr haben Sie für jedes Kind für höchstens zehn Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden besteht der Anspruch hingegen für höchstens 20 Tage.

Gibt es Krankengeld für Selbständige?

Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, müssen sich im Krankheitsfall eigenhändig darum kümmern, eine Absicherung zu erhalten. Zahlen Sie den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens zuzüglich des Kassen-Zusatzbeitrags, erhalten Sie Anspruch auf Krankengeld. Sie können aber auch einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über eine private Krankentagegeldversicherung abzusichern. Hierbei zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich Kassen-Zusatzbeitrag.

Wie kann ich Krankengeld beantragen?

Um Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung von Ihrem Arzt.
Um Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung von Ihrem Arzt.

Für den Erhalt von Krankengeld, muss kein Antrag oder Ähnliches gestellt werden. Zum Ende der Lohnfortzahlung wird die Krankenkasse diesbezüglich zu Ihnen Kontakt aufnehmen.

Zunächst schickt die Krankenkasse einen Vordruck für die Verdienstbescheinigung an Ihren Arbeitgeber. Das ausgefüllte Formular muss dieser nun zurück an die Krankenkasse schicken. Anhand der im Formular gemachten Angaben, kann diese nun die Höhe des Krankengeldes berechnen.

Mittels der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Arbeitgeber und auch der Krankenkasse Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Wurde diese durch die Krankenkasse geprüft, erhalten Sie das Krankengeld rückwirkend bis zum ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Wie wird das Krankengeld gezahlt? Sie erhalten das Krankengeld per Überweisung durch Ihre Krankenkasse. Wann wird mir das Krankengeld überwiesen? In der Regel gibt es dabei kein festes Datum, an dem das Krankengeld allen Versicherten ausgezahlt wird.

Übrigens: Auf das Krankengeld müssen keine Steuern gezahlt werden.

Krankengeld: Höhe der Zahlung – wie kann ich das Krankengeld berechnen?

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt. Laut § 47 des Sozialgesetzbuchs V (SGB) beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoentgelts und darf 90 Prozent des Nettoentgelts nicht überschreiten.

Vom niedrigeren dieser beiden Werte wird der Betrag abgezogen, den ein Arbeitnehmer an die Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) leisten muss. Das Ergebnis erhalten Sie dann als Krankengeld. Während des Bezugs von Krankengeld müssen Sie keine Beiträge an die Krankenversicherung zahlen. Haben Sie keine Kinder, erhalten Sie außerdem einen Zuschlag.

Von der Krankenkasse erhalten Sie Krankengeld: Aber ab wann? Sie bekommen Krankengeld nach einer 6-Wochen-Frist.
Von der Krankenkasse erhalten Sie Krankengeld: Aber ab wann? Sie bekommen Krankengeld nach einer 6-Wochen-Frist.

Gibt es einen Höchstsatz beim Krankengeld? Die Höhe des Krankengeldes, das maximal ausgezahlt werden darf, wird tatsächlich per Gesetz festgelegt. Diese liegt bei einem Tageslohn von 103,25 Euro. Dadurch kann zwischen Nettogehalt und Krankengeld eine nicht unerhebliche Lücke entstehen.

Ein Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird, wird zum Brutto- bzw. zum Nettoentgelt hinzugerechnet. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden also bei der Berechnung berücksichtigt.

Tipp: Mit dem obigen Krankengeldrechner können Sie die Höhe des Ihnen zustehenden Krankengeldes schnell und einfach berechnen.

Kann ich einen Zuschuss zum Krankengeld erhalten?

Das Krankengeld fällt in der Regel niedriger aus als das Nettoarbeitsentgelt. In diesem Fall kann zum Krankengeld vom Arbeitgeber ein Zuschuss gezahlt werden, der die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt ausgleicht.

Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob es diesbezüglich Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.

Weihnachtsgeld trotz Krankengeld erhalten: Ist das möglich?

Hierzu gibt es keine allgemeine Regelungen bzw. ist die Rechtslage nicht immer ganz eindeutig. Einerseits kann es durchaus sein, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld verliert, wenn dieser längerfristig krankgeschrieben ist. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall also nicht dazu verpflichtet, Sonderzahlungen zu tätigen.

Andererseits kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld während einer längeren Krankschreibung bestehen, wenn es sich dabei um ein 13. Monatsgehalt handelt, das tariflich vereinbart wurde. Somit darf dieses auch im Krankheitsfall nicht gekürzt oder gestrichen werden.

Krankengeld im Urlaub: Geht das?

Sie erhalten Krankengeld und wollen in den Urlaub fahren? Unter Umständen ist das möglich, solange sich die Reise nicht negativ auf den Genesungsprozess auswirkt. Vor dem Urlaub sollten Sie Ihre Krankenkasse davon in Kenntnis setzen und gegebenenfalls auch eine Genehmigung einholen zum Beispiel bei einer längeren Reise oder einer Reise ins Ausland. Eventuell sollten Sie sich von Ihrem Arzt bescheinigen lassen, dass Ihre Gesundheit durch einen Urlaub nicht beeinträchtigt wird.

Krankengeld: Dauer der Zahlung

Krankengeld: Wie lange erfolgt die Zahlung durch die Krankenkasse?
Krankengeld: Wie lange erfolgt die Zahlung durch die Krankenkasse?

Krankengeld wird in der Regel gezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind und Sie wieder Lohn durch Ihren Arbeitgeber erhalten. Sind Sie aber längerfristig oder auf unbestimmte Zeit auf Krankengeld angewiesen, wird hier vom Gesetzgeber eine Höchstdauer für die Zahlung von Krankengeld festgelegt.

So ist in § 48 des SGB V festgelegt, dass Krankengeld höchstens für einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden kann. Sie müssen dabei auch nicht drei Jahre am Stück krankgeschrieben sein. Die Dauer kann aber nicht verlängert werden, wie etwa durch das Auftreten einer neuen Krankheit oder Ähnlichem.

Der Anspruch auf Krankengeld kann laut § 48 SGB V aber auch von vorn beginnen, wenn nach Ablauf der drei Jahre die Krankheit erneut auftritt:

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

  1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
  2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Welche Zeiten werden bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes berücksichtigt bzw. nicht miteinbezogen? Zeiten, in denen kein Anspruch auf Krankengeld besteht, werden nicht in die Leistungsdauer mit einberechnet. Berücksichtigt werden:

  • Zeiten, in denen eine Person Krankengeld bezieht.
  • Zeiten, für die der Person das Krankengeld versagt wird.
  • Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht.

Wann ruht der Anspruch auf Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld ruht beispielsweise während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, während der Elternzeit oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld. In diesen Zeiten zahlt die Krankenkasse also kein Krankengeld, obwohl generell ein Anspruch besteht.

Das bedeutet, dass die ersten sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber weiterhin den Lohn zahlt, bereits in die 78 Wochen mit eingerechnet werden. Nach Ablauf der sechs Wochen besteht also noch 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld.

Außerdem erhalten Sie kein Krankengeld von der GKV, wenn Sie vorübergehende Leistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen.

Was kommt nach dem Krankengeld?

Krankengeld: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Krankenkasse einen Auszahlschein für Krankengeld zu erhalten?
Krankengeld: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Krankenkasse einen Auszahlschein für Krankengeld zu erhalten?

Sie erhalten also 78 Wochen Krankengeld und was passiert dann? Wer zahlt nach dem Krankengeld? Bleiben Sie nach Ablauf dieses Zeitraums weiterhin arbeitsunfähig, deutet dies auf eine Erwerbsunfähigkeit hin. Damit können Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn mein Anspruch auf Krankengeld ausläuft? Circa drei Monate vor Ablauf der 78 Wochen wird Ihre Krankenkasse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. In der Regel müssen Sie zunächst einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Hierbei soll geprüft werden, ob Rehabilitationsmaßnahmen dazu führen könnten, dass Sie innerhalb von drei bis sechs Monaten wieder arbeitsfähig werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Reha-Antrag zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Für den Zeitraum, in dem Ihr Antrag geprüft wird, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Damit Sie dieses erhalten, sollten Sie sich drei Monate vor Auslaufen Ihres Anspruchs auf Krankengeld bei der Bundesagentur für Arbeit melden.

Besitzen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, übernimmt diese nach Ablauf des Anspruchs auf Krankengeld die Zahlungen. Um Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, können Sie bereits während des Bezugs von Krankengeld einen Antrag stellen, da die Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Betroffene seinen Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben kann.

Meine Krankenkasse zahlt kein Krankengeld – was nun?

Es ist nicht die Regel, aber es kommt immer wieder vor, dass die Krankenkasse sich weigert, einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Krankengeld zu zahlen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass eine Krankschreibung vorliegt, die zwischenzeitlich nicht unterbrochen wurde, um zu vermeiden, dass es dadurch zu Problemen mit der Krankenkasse kommt.

Zu Problemen bei der Zahlung des Krankengeldes kann es zum Beispiel kommen, wenn die Krankenkasse aufgrund einer fehlenden oder unterbrochenen Krankschreibung der Auffassung ist, dass Sie wieder gesund sind oder wenn sich eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit andeutet, die über die 78 Wochen hinausgeht. Bei Letzterem wird versucht, den Betroffenen möglichst schnell als erwerbsunfähig einzustufen. Erhält die Person Erwerbsminderungsrente, muss die Krankenkasse nämlich kein Krankengeld mehr zahlen.

In diesem Fall sollten Sie ggf. Einspruch einlegen und sich von einem Experten beraten und unterstützen lassen. Generell gilt aber, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nicht einfach einstellen kann. Die Krankenkasse müsste hierfür erst einen Beweis dafür erbringen, dass Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind und somit kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht.

In manchen Fällen kommen sich außerdem Krankenkasse und Arbeitgeber in die Quere. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise dem Arbeitnehmer Resturlaub oder Überstunden aus, weigert sich die Krankenkasse in manchen Fällen Krankengeld zu zahlen. Auch in diesem Fall sollten Sie sich als Arbeitnehmer bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten lassen. Ob neben einer Auszahlung durch den Arbeitgeber auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht, muss immer im Einzelfall entschieden werden.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Krankengeld: Zahlung im Krankheitsfall

  1. E.

    Wenn ich nach 78 Wochen wieder arbeiten gehe ab wann steht mir dann wieder Geld im Krankheitsfall zu.
    Ich habe außerdem noch 46 Tage Urlaub und 217 Überstunden.
    Was wird damit?

  2. Bernd

    Wo kann man sich denn beraten lassen, wenn es Probleme mit der Krankenkasse gibt?

  3. Mia

    Wie verhält es sich.wenn man Krankengeld bezieht u. Kündigt?meine Frist beträgt ein halbes Jahr.bekomme ich für diesen Zeitraum während meiner Kündigungsfrist Krankengeld?Mir geht es nicht um die Zeit danach.

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