Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub muss sein?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Grundsätzlich besitzen Arbeitgeber einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, wie viele freie Tage sie ihren Arbeitnehmern gönnen. Eine Abspeisung mit zwei Urlaubstagen im Jahr ist jedoch nicht möglich, da ein gesetzlicher Mindesturlaub vorgegeben ist.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Regeln, die Unternehmer in puncto gesetzliche Urlaubstage beachten müssen. Dabei wird mitunter beleuchtet, ob ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach dem Alter gestaffelt vorliegt, was Arbeitnehmer im Krankheitsfall bedenken sollten und warum der gesetzliche Urlaubsanspruch auch bei einer Kündigung nicht unbedeutend ist.

Kompaktwissen: Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Welches Gesetz regelt den Urlaubsanspruch in Deutschland?

In Deutschland sind die Vorschriften zum Url‌aub im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert. Es unterscheidet nicht zwischen Vollzeitmitarbeitern, Teilzeitkräften oder Minijobbern.

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch liegt bei einer 6-Tage-Woche bei mindestens 24 Urlaubstagen. Beschäftigte, die ihrer Tätigkeit an fünf Tagen in der Woche nachgehen, müssen mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr haben.

Wie lange kann der Rest‌ur‌laub genommen werden?

Arbeitnehmer müssen Ihren Resturlaub normalerweise bis zum 31. März des Folgejahres verbraucht haben, ansonsten verfällt er.

Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich gesichert

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verzeichnet und soll dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer ausreichend Tage für eine erholsame Zeit im Kalenderjahr zur Verfügung haben. Entscheidend ist dabei mitunter § 3 BUrlG. Darin steht:

„Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage […] Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Der Begriff der Werktage bezieht sich auf den Zeitraum von Montag bis Samstag. Die hier zitierte Regelung lässt sich so direkt auf die Menschen übertragen, die nach dem Modell der Sechs-Tage-Woche arbeiten. Ohne große Schwierigkeiten lässt sich daraus auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch für die Fünf-Tage-Woche ableiten.

Denn der Gesetzgeber gibt im Grunde vor, dass Beschäftigte Urlaub für insgesamt vier Arbeitswochen erhalten müssen. Daraus ergibt sich, dass bei einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag mindestens 20 freie Tage im Kalenderjahr zur Verfügung stehen müssen.

In Deutschland sind die verschiedensten Arbeitsmodelle verbreitet, wodurch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch immer im Einzelfall zu berechnen ist. Arbeitet ein Angestellter „nur“ drei Tage in der Woche, reduzieren sich auch die Urlaubstage, die ihm gesetzlich jedes Jahr zustehen. In diesem Fall hat der Betroffene einen Anspruch auf zwölf Erholungstage, die ihm sein Arbeitgeber gewähren muss.

Für Neulinge besteht ein Teilanspruch

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Ob Teilzeit oder Vollzeit, er besteht immer.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Ob Teilzeit oder Vollzeit, er besteht immer.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt prinzipiell ausnahmslos. Das bedeutet:

Alle Beschäftigten, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob tätig sind, können sich auf das Bundesurlaubsgesetz und seine Vorgaben berufen.

Diese enthalten jedoch auch eine Klausel zum sogenannten Teilurlaub. Demnach ist zu beachten:

  • Wer als neuer Mitarbeiter in einem Unternehmen anfängt, muss sich seinen vollen Urlaubsanspruch erst verdienen.
  • Die ersten sechs Monate bei einem neuen Arbeitgeber werden vom Gesetzgeber als Wartezeit bezeichnet. Erst nach Abschluss dieser Zeit erwerben Angestellte den vollen Urlaubsanspruch, der für gewöhnlich im Arbeitsvertrag verzeichnet ist.
  • Doch auch innerhalb der Wartezeit können Arbeitnehmer teilweise Urlaubstage nutzen. Für jeden komplettierten Arbeitsmonat erwerben sie ein Zwölftel des Gesamtanspruchs.
  • Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Stehen im Arbeitsvertrag 20 Urlaubstage und der dazugehörige Mitarbeiter hat bereits drei Monate im Unternehmen gearbeitet, darf er bis zu fünf Urlaubstage nutzen – insofern bis dahin noch keine Erholungszeit genutzt worden ist.

Ist ein gesetzlicher Urlaubsanspruch vom Alter abhängig?

Teilweise ist der Gedanke verbreitet, dass das Alter eines Arbeitnehmers direkten Einfluss auf seinen Urlaubsanspruch hat. Ist gesetzlich also ab 50 Jahren eine andere Anspruchsrechnung zu vollführen, als es beispielsweise bei jüngeren Angestellten in den Zwanzigern der Fall ist? Unterschiede sind nur in bestimmten Fällen gesetzlich definiert.

So sorgt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArschG) beispielsweise dafür, dass minderjährigen Jugendlichen von vornherein ein höherer gesetzlicher Urlaubsanspruch zusteht als ihren volljährigen Kollegen. Bis zum 16. Lebensjahr sind entsprechend mindestens 30 Werktage zu gewähren, bis zum 17. Lebensjahr 27 und bis zum 18. Lebensjahr noch mindestens 25 Werktage. Weiterhin sind Ausbilder angehalten, Urlaub zur Zeit der Berufsschulferien zu gewähren. Andernfalls besteht für jeden Urlaubstag, an dem die Berufsschule besucht werden muss, Anspruch auf einen weiteren Erholungstag.

Hingegen ist ein erhöhter gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 50 Jahren oder bei ähnlichen Altersstufen nicht vorgegeben. Erwähnenswert ist jedoch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, bei dem zugunsten eines Arbeitgebers entschieden wurde (Az. 9 AZR 956/12). Entsprechend wurde geurteilt, dass es kein Fall von Diskriminierung ist, wenn einem älteren Mitarbeiter ein wenig zusätzlicher Urlaub gewährt wird. Im betroffenen Szenario erhielt ein 58-jähriger Beschäftigter zwei zusätzliche Tage.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch im Krankheitsfall

Wird ein gesetzlicher Urlaubsanspruch wahrgenommen, kann es immer passieren, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs erkranken. Das sorgt dafür, dass sich Betroffene nicht erholen können. Der Urlaubszweck wird also nicht erfüllt, woraus folgt:

  • Erkrankte Urlauber sollten sich auf der Stelle eine Krankmeldung besorgen und ihren Betrieb informieren.
  • Das sorgt dafür, dass bereits eingelöste Urlaubszeiträume zurückerstattet werden.
  • Vor allem Erkrankungen im Ausland müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden. Das liegt daran, dass dieser erfahren muss, wie lang der krankheitsbedingte Ausfall voraussichtlich besteht.
Kranke Beschäftigte sollten jedoch nie eigenständig die Urlaubszeit aufgrund der Ausfalltage verlängern. Es gilt, den Arbeitgeber unter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu informieren und so eine offizielle Rückerstattung der genehmigten Erholungstage zu erwirken.

Bei Kündigung auf Resturlaub achten

Gesetzlicher Sonderurlaub steht Arbeitnehmern nicht direkt zu. Die Kulanz des Arbeitgebers entscheidet.
Gesetzlicher Sonderurlaub steht Arbeitnehmern nicht direkt zu. Die Kulanz des Arbeitgebers entscheidet.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist nach deutschem Arbeitsrecht auch bei Kündigungen bedeutsam. Ausscheidende Mitarbeiter haben nicht selten noch Resturlaub offen und fragen sich, ob dieser zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann oder vergütet werden muss. Entscheidend ist dabei der Tag, an dem die Kündigung wirksam wird.

Bis zum 30. Juni des Kalenderjahres gilt, dass ein Teilanspruch besteht, den der Betroffene wahrnehmen darf. Ist dies nicht möglich, muss eine Auszahlung erfolgen. Alles was über den Teilanspruch hinausgeht, kann in den neuen Job mitgenommen werden. Bei einer Kündigung ab dem 01. Juli und der Erfüllung der Wartezeit liegt ein voller Anspruch vor, der gewährt bzw. ausgezahlt werden muss.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch, wie ihn das BUrlG vorgibt, ist bei der Berechnung von Resturlaub maßgebend. Die Nutzung der Urlaubstage, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der Arbeitgeber im Kündigungsfall bestimmen.

Die Problematik des Sonderurlaubs

Hochzeiten und Todesfälle im nahen Familienkreis sorgen oft dafür, dass Beschäftigte sich fragen, ob ihnen gesetzlicher Sonderurlaub zusteht. Prinzipiell kann diese Frage weder mit Ja noch mit Nein beantwortet werden. Arbeitnehmer können sich jedoch auf § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Kulante Arbeitgeber stimmen einem Tag Sonderurlaub für gewöhnlich zu, wenn ein naher Verwandter gestorben ist oder der Angestellte selbst heiraten möchte. Dabei orientieren sich Unternehmer oft an § 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), auch wenn dieser sonst nicht für den betroffenen Arbeitnehmer gilt. Ein Chef ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

90 Gedanken zu „Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub muss sein?

  1. Niko

    Hallo,

    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der Mitte September endet. Der Vertrag wurde bereits um ein Jahr verlängert. Demnach würde ich nach Ablauf des Arbeitsvertrages 2 Jahre beim Unternehmen gearbeitet haben.

    Meine Frage ist nun folgende. Da mein Arbeitsvertrag befristet ist, würde ich gerne wissen, ob bei einer Kündigung nur Urlaubsanspruch für die bereits vergangenen Monate gelten gemacht werden kann oder gibt es einen Zeitpunkt ab dem ich Anspruch auf Resturlaub für das komplette Vertragsjahr , also bis Septemtber) habe.

    Danke!

  2. Richter

    Mein Freund ist Kraftfahrer und hat eine 5 Tage Woche, kommt immer am Wochenende nach Hause.
    Er bekommt 20 Tage Urlaub im Jahr.
    Ist 55 Jahre alt und meine Frage.
    Bekommt man nicht ab 50. Jahre
    2 Tage mehr Urlaub??
    Mit freundlichen Grüßen

  3. krüger

    Hallo,
    ich habe laut Arbeitsvertrag 21 tage Urlaub. Ich bin jetzt über 60 Jahre. Habe ich jetzt mehr gesetzlichen Urlaubsanspruch dadurch.

  4. Stefan

    Hallo mein name ist Stefan und ich möchte fragen , ist das richtig mein arbeitgeber Montag bis Samstag urlaub rechnen also inklusiv Samstag oder nicht ? Vielen Dank.

  5. Thomas

    ich arbeit jetz seit drei jahren in einer firma habe einen anspruch von dreißig tagen urlaub doch diees jahr läuft alles bisschen komisch mein chef hat im mai eine gmbH gegründet und als ich im august urlaub nemen wollte sagt er mir ich müsste mir erst welchen ansammeln obwohl ich noch 13 tage übrig habe

  6. Sinisa

    Schön guten Abend meine freundin Arbeiten schön 1 jahr im eine caffe barr Kellnerin. Und seine schef hat gesaght er bezahlt urlaub nicht. Bei jeder Mitarbeit er bezahlt Urlaub nicht ist das freiwillig oder Er muss bezahlt danke

  7. Marina S.

    Hallo, am 09.07 2019 hatte Arbeitsunfall, bis 31.12.2020 bekomme ich Verletzengeld von BG.
    Danach werde ich wegen krankheitsbedingt gekündigt.
    Urlaub für 2019 hatte 2019 in Anspruch genommen.
    meine Frage – stehet mir Urlaubsanspruch für Jahr 2020 zu?

    LG

  8. G.Meier

    Ich bin 20 Stunden beschäftigt bei einer 5 Tage Woche. Meine Arbeitszeit verteilt sich auf Mo – Do. Freitag als Springer bei Urlaub oder Krankheit der Kollegen. Ich soll nun am Freitag den 29.5 arbeiten, Urlaubsvertretung. Habe aber schon privat was vor. Mein Chef ´sagt ich müsste dafür einenj Urlaubstag beantragen???
    Ist das richtig?

  9. Dimitra

    Hallo, mein Vertrag wird momentan geändert von einer 5-Tages Woche zu einer 4-Tages Woche aber immer noch 40St/Woche. Wie sieht es denn dann mit dem Urlaub aus? (momentan habe ich 24)

    MfG
    Dimitra

  10. Schulze

    Hallo,

    meine frage ist:
    Ich bin 51 jahre Fahre LKW und habe 26 Tage Urlaub, desweiteren bin ich 50% schwerbehintert und habe noch 5 Tage Sonderurlaub. Kann ich mein Chef drauf hinweisen das ich 5 Tage noch dazubekommen muss oder ist das Freiwillig?

    MfG Schulze

  11. Ute

    Ich arbeite bei [edit. v. d. Red.] und habe eine 30 Stunden Woche mit einen 3 Jahres Vertrag.
    Ich bin 62 Jahre, wieviel Jahresurlaub steht mir zu?

  12. Ella .B

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,
    ich gehe nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit, 22 Jahre, am 01.10.2020 in Rente.
    Laut Arbeitsvertrag habe ich immer 30 Tage Urlaub gehabt.
    Liege ich richtig, wenn ich einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub hab?
    Denn mir sind von meiner Vorgesetzte nur 23 Tage zugesagt. Sie sagt das der Gesetzliche
    Jahresurlaub ist 24 Werkstage und wir arbeiten in Einzelhandel. Das ist ja klar, aber laut Arbeitsvertrag , ohne Klausel, stehen mir 30 Tage Jahresurlaub zu.
    Wer ist in Recht?

    Danke.

    Ein Guten Rutsch allen ins Neue Jahr !!!

  13. Christoph K.

    Darf ein Arbeitgeber Unterschiede beim Urlaub machen
    2 Kollege Arbeitet Vollzeit:
    Kollege 1 hat 28 Tage Urlaub
    Kollege 2 hat 30 Tage Urlaub
    darf der Arbeitgeber das so machen ?
    Es machen beide die gleiche Arbeit ?

  14. Eda C.

    Hallo,
    Ich habe einen unbefristeten AV seit 2007 und bin z.Z. noch in Elternzeit und fange am 30.10.19 wieder an zu arbeiten aber wollte meinen Resturlaub davor noch in Anspruch nehmen.
    Meine Frage:
    die Geburt war am 30.10.16 also habe ich Mutterschutz bis zum 11.12.2016 jetzt sagt mir der AG ich habe keinen Url.-Anspruch für den Dezember 2016 weil das kein voller Monat ist. Stimmt das???

  15. Lisa

    Hallo,
    ich arbeite in ein Mietwagen (Taxi) Unternehmen in der Disposition auf 36,25 Std die Woche, verteilt auf 5 Tage und habe 20 Tage Urlaub.
    Gelten in dieser Branche Sonderregelungen und stimmt das so?
    Liebe Grüße Lisa

  16. Sabrina

    Hallo,
    da ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, kommt es zu einem Aufhebungsvertrag zum 01.09.2019. Die Ausbildung habe ich am 01.08.2018 begonnen.
    Mein Betrieb meint nun, dass mir anteilig nur ein Resturlaub von 19 (18,6) Tagen zusteht. Im Ausbildungsvertrag sind 28 Urlaubstage festgelegt. Welchen Anspruch hab ich nun wirklich noch?
    Vielen Dank

  17. DP

    Hallo, ich Arbeite bei einem Unternehmen seit 2015. In Arbeitsvertrag habe ich 27 Arbeitstage Urlaub (5 Tage/Woche, 40 Arbeitsstunde). In Oktober wechsle ich zu neuen Arbeitgeber, und ich habe schon gekündigt. Wie viel Arbeitstage darf ich bis September nutzen? (Neue Arbeitgeber sagt dass ich darf keine Arbeitstage Urlaub mitbringen)

  18. sabine h.

    hallo,
    ich arbeite als unterhaltsreinigerin in einem hotel und zwar in dauernachtschicht von 22 uhr bis 6 uhr und bekomme 24 tage urlaub.

    stehen mir nicht mindestens 30 Tage urlaub zu laut tarifregelung?
    sabine h.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine H.,

      wie viel Urlaub Ihnen zusteht, können wir nicht beurteilen. Werfen Sie einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Falls es Unstimmigkeiten gibt, könnten Sie diese zunächst mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, möglicherweise gab es lediglich ein Versehen. Falls sich dieser querstellt, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Zehra C.

    Hallo,
    ich habe am 13.Mai 2019 als Sachbearbeiterin zu 25 Stunden begonnen zu arbeiten. Ich bin derzeit noch in Probezeit und habe 2 Wochen Kündigungsfrist. Da ich einen Vollzeitjob woanders zugesagt bekommen habe, möchte ich jetzt hier kündigen also zum 15.07.2019. Meine Frage, habe ich trotzdem Anspruch auf Urlaub? Stehen mir paar Tage zu?

    Liebe Grüße
    Zehra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zehra C.,

      sofern nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt, haben Sie in der Probezeit Anspruch auf einen Zwölftel Ihres Jahresurlaubs pro vollem Monat, den Sie dort gearbeitet haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Ilona

    Ich bin 62 Jahre alt und gehe, nach 8 Jahren Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung (5 Tage in der Woche) ab dem
    01.11.2019 in Rente mit 63 Jahren. Mein Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag beträgt 26 Tage.
    Habe ich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub oder gibt es eine gesetzliche Regelung für eine anteilige Urlaubsgewährung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilona

  21. Arusyak Z.

    Ich bin 58jährige frau,Zeit 4 jahre ich arbeiten 174 stunden pro monat.2 jahre ich bekommen 24 urlaubtage,2019 ich habe 26 urlaubtage.Ich arbeiten in Bäckerei ,ab 2:00 bis10:30.ich haben 30Minuten pause auch.Das richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Arusyak Z.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Einzelfälle zu beurteilen. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Arbeitsbedingungen haben, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder auch an die Arbeitsschutzbehörde wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Salvo

    Hallo,

    ich arbeite von Montag bis Donnerstag 7,5 Stunden, also 30 Stunde die Woche. Ich bin 56.
    Wie viele Urlaubsanspruch habe ich mit mein Alter?
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Salvo,

      es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch für Volljährige, der vom Alter abhängig gemacht wird. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ergibt sich stattdessen aus der durchschnittlichen Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage:

      Anzahl der Arbeitstage pro Woche (im Durchschnitt) x 4 = gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage im Jahr

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Salvo

    Hallo,

    ich arbeite von Montag bis Freitag 7,5 Stunden, also 30 Stunde die Woche. Ich bin 56.
    Wie viele Urlaubsanspruch habe ich mit mein Alter?
    Vielen Dank.

  24. Florian

    Hallo zusammen,

    arbeite Vollzeit (40 Std. laut Vertrag; generell mehr da im Aussendienst), bin 37, habe eine Tochter, lebe getrennt. Wie viele Urlaubstage sind hier gesetzlich geregelt?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Florian,
      laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der jährliche Mindesturlaub für Arbeitnehmer 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Mary

    Hallo,

    ich Arbeite seit Mai 2018 ein Nebenjob auf 450 Euro.
    Meine Frage ist wieviel Urlaub steht mir zu für 2018?Und bis wann muss der genommen werden?
    Der Erste Vertrag war bis 30.11.2018 und wurde verlängert
    Ich arbeite 5 Tage Woche

    Danke

  26. Anna

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team,
    Wenn mir mein Arbeitgeber am 8.01.2018 ein Beschäftigungsverbot ausstellt aufgrund meiner Schwangerschaft,habe ich dann trotzdem Urlaubsanspruch für das komplette Jahr?
    Vielen Dank für das Beantworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,
      § 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) besagt dazu: „Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Manfred

    Hallo,

    arbeite seit 3 Jahren bei dem Unternehmen wo ich jetzt tätig bin.

    Ich bekomme von Anfang an 21 Tage Urlaub als Dauernachtschichtler mit 51 Jahren. Sind die 21 Tage rechtens oder habe ich Anspruch auf 24 Tage gesetztlich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manfred,
      gemäß § 3 BUrlG Urlaub beträgt der jährliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – unabhängig vom Alter. Ob der Ihnen gewähret Urlaub rechtens ist, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. michaela

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,ich bin seid Mai 2016 krank und werde auch nicht mehr arbeiten können,wollte im März die Erwerbsminderungsrente beantragen und dann kündigen habe laut Vertrag im Jahr 28 Urlaubstage. Bekomme ich von 2016 – heute den Urlaub oder nur das letzte Jahr?
    Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.
    Gruß Michaela

  29. Holger

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
    neben meinem Studium arbeite ich als Midijober an unterschiedlichen Tagen in der Woche und zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Mein AG möchte nichts von einem Urlaubsanspruch und Endgeldfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit für Geringverdienende wissen und verwehrt mir die Ansprüche. Ich weiß ihr gebt keine Rechtsberatung, aber jetzt frage ich mich natürlich, wie ich am besten vorgehen sollte? Habe bereits auf die relevanten Paragrafen des BUrlG und EFZG hingewiesen und dass laut Arbeitsrecht Geringverdiener nicht schlechtergestellt werden dürfen wie Vollzeitkräfte. Bisher jedoch ohne Erfolg.

    Ich bin seit 07.2018 in diesem Unternehmen tätig und habe bis heute keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Am kommenden Montag werde ich eine fristgerechte Kündigung zum 15.03.19 einreichen (8 Monate Betriebszugehörigkeit). Die Vollzeitkräfte haben laut AV einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Ich war im Laufe der letzten 30 Wochen an 46 AT tätig. Ist die folgende Errechnung zum Anspruch der UT richtig und sollte ich bei meinem AG einen Antrag auf Auschlussfrist stellen?

    Individuelle Arbeitstage pro Woche 1,53 x 24 / 6 Arbeitstage nach BUrlG = 6,12 UT. Kaufmännisch abgerundet auf 6 UT? In den letzten 13 Wochen war ich insgesamt an 17 Tagen und im Durschnitt mit 8,25 Stunden tätig. Errechnet man den Anspruch dann ganz einfach mit 8,25 x 6 UT?

    Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.

    Gruß Holger

  30. Gabriele

    Ich war ab August 2017 bis Januar 2019 Krank. Wieviel Urlaubstage stehen mir für 2018 noch zu? Mein normaler Urlaubsanspruch ist 30 Tage.

    Gabi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriele,

      Sie sollten noch Anspruch auf alle Urlaubstage von 2018 haben. Normalerweise verfällt der Urlaubsanspruch aus dem letzten Jahr am 31.März des Folgejahres. In diesem Fall müssen Sie den Resturlaub jedoch nicht in den ersten drei Monaten dieses Jahres nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Krissi

    Hallo muss der Urlaub im Arbeitsvertrag festgehalten werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Krissi,
      das ist nicht zwingend notwendig. Gibt es keine vertragliche Regelung hierzu, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Marlene

    Hallo,

    mein Mann geht dieses Jahr in den vorzeitigen Ruhestand für besonders langjährig Versicherte.
    Sein tariflicher jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage. Die Kündigung erfolgt Ende April für den 31. Juli.
    Der letzte Arbeitstag wäre somit der 31.07., die Kündigung erfolgt jedoch schon im April.
    Ist jetzt der Anspruch für den vollen Jahresurlaub erfüllt? Was zählt, der Tag der Kündigung oder der letzte Arbeitstag? Ist der volle Urlaubsanspruch der gesetzliche (20 Arbeitstage) oder der tarifliche (30 Arbeitstage)?

    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.

    Marlene

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marlene,

      entscheidend ist in der Regel das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird und das aufgrund dessen Beschäftigungsverhältnis endet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht beurteilen können, welcher konkrete Tag das in Ihrem Fall ist. Als reine Informationsportal bieten wir keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Silke

    Hallo,
    eine Mitarbeiterin geht nach mehrjähriger Betriebszugehörigkeit am 1.7.2019 in Rente.
    Liege ich richtig, wenn Sie einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat?
    Letzter offizieller AT vor Renteneintritt ist der 30.6.2019
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      da der letzte Arbeitstag (30.06.) noch in der ersten Jahreshälfte liegt, hat der Arbeitnehmer nur einen anteiligen Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Maria

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag endet zum 30.04.2019. Wie viele Urlaubstage stehen mir von Januar bis Ende April im Jahr 2019 zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      das kommt darauf an, wie viele Urlaubstage Ihnen vertraglich zugesichert sind. Da Sie vor Juli gehen, sollten Sie in der Regel anteilig sechs Zwölftel Ihres Jahresurlaubs bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Jimmy

    Hallo Arbeitsvertrag,

    ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch. Ich habe zum 1. Mai diesen Jahres angefangen zu arbeiten. Bis März habe ich in Dänemark studiert und bin danach in eine neue Stadt in Deutschland gezogen. Das heißt ich habe vorher nicht wirklich gearbeitet – maximal ein Studentenjob.

    Ich habe nun gehört, dass ich nach dem 6. Monat Arbeit im ersten Jahr vollen Urlaubsanspruch erhalte. Stimmt das? Mein Arbeitgeber sagt, ich hätte 16 Tage Urlaub (anteilig 1/12 pro gearbeiteten Monat). Für 2019 habe ich 24 Urlaubstage.
    Wo genau steht denn jetzt, dass ich Anrecht auf den vollen Urlaub habe dieses Jahr? Wenn möglich mit Paragraphen, damit ich hier besser argumentieren kann.
    Ich bin euch jetzt schon dankbar für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jimmy

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jimmy,

      nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BUrlG) besteht der volle Anspruch auf Urlaub 6 Monaten nachdem die Arbeit begonnen wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Domke

    Daniel 33Jahre und Arbeite im Wachgewerbe.

    Hab seit denn 1.01.18 bis 31.04.18 auf 450€ basis gearbeitet und ab denn 1.05.18 auf 92 std. basis aufgestockt. Mein Arbeitsgeber bezeichenet das als Gleidzone- Arbeitsvertrag od. so.
    Arbeite im Monat 5x 12std. Baustellenbewachung( 19Uhr bis 7Uhr früh) und 4x7std. als Dormän im Kaufhaus. gesamt 88std./Monat.
    Meine Frage ist jetzt habe ich Urlausbanspruch od. nicht weil mein Arbeitsgeber sagt weil ich unterschiedlich Arbeiten tue habe ich kein Anspruch und müsste meine Std. vorarbeiten wenn ich mal 10Tage z.B. hintereinader Frei brauche. Und hab bis jetzt kein Urlaub genommen!
    Und müsste mein Arbeitsgeber auch denn Nachtzuschlage bezahlen wenn ich auf Baustelle bin? Bin ja Angestellter.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Domke,

      der Urlaubsanspruch ist nicht von den Aufgaben, sondern von Ihren Arbeitstagen abhängig. Sie sollten demnach auf jeden Fall einen Anspruch haben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Ihr Arbeitgeber sich weiterhin weigert, Ihnen Urlaub zu gewähren.

      Auch auf einen Nachtzuschlag gibt es einen gesetzlichen Anspruch. In der Regel sind hier 25 % bei der Vergütung und beim Freizeitausgleich angemessen (30 %, wenn es sich um dauerhafte Nachtarbeit handelt). Auch diesbezüglich können Sie sich Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht holen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Marlies S.

    Marlies 53 Jahre
    Ich arbeite 5 Stunden pro Tag, dass ca. 20 bis 22 Tage im Monat ( 5 bis 7 Tage pro Woche in der häuslichen Pflege) laut Arbeitsvertrag habe ich 20 Tage Uhrlaub. ist das Rechtens oder stehen mir auch 24 Tage zu wie bei einer Vollbeschäftigung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marlies S.,

      entscheidend für den gesetzlichen Urlaubsanspruch ist nicht die Anzahl der Stunden, sondern der Arbeitstage. Bei fünf Arbeitstagen in der Woche, haben Sie einen Mindestanspruch auf 20 Tage im Jahr, bei sechs Tagen sind es 24 Urlaubstage. Gibt es keine festen Arbeitszeiten, wird der Durchschnitt zur Berechnung herangezogen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Natascha -Carmen

    Hallo ich arbeite 6 Tage die Woche mit 1 Tag frei wenn ich nun am Samstag 1 Tag Urlaub nehme sagt mein Chef das ich nicht zusätzlich in der gleichen Woche noch 1 Tag frei bekomme
    Darf er das denn dadurch ich 1 Tag Urlaub nehme ist das ja wie ein freier Tag und ich dadurch auch noch Überstunden aufbaue wenn ich nicht zusätzlich einen Tag frei bekomme

    Grüße von
    Natascha

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natascha-Carmen,

      wenn Sie in Ihrer Arbeitswoche generell nur ein freier Tag eingeplant ist und Sie einen Tag frei nehmen, müssten Sie in der Folge nun zwei Tage in dieser einen Woche frei haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Roman

    Hallo,

    mein Ausbildungsvertrag läuft 15.September aus, das heist für mich das ich meinen vollen Anschpruch auf Urlaub habe.. wenn ich diesen verbrauche bis zum diesen datum und nicht in die neue Arbeitsstelle mit rüber nehme, kann ich dann dort bei meinem neuen Arbeitsvertrag neuen Urlaub aufbauen also noch für das restliche Jahr?

    vielen Dank im vorraus

    Roman.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Roman,

      nein, Sie können nicht doppelt Urlaub nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. HERZOG

    Meine Frau arbeitet jedes Wochenende , und unter der Woche auch,hat aber auch nur immer ein Tag frei,muss aber dazu sagen ist bei ein Privaten Arbeitgeber,bekommt keine Zuschläge für Samstag, Sonntag, oder Feiertage,ist das recht so??????? ich finde das eine bodenlose Frechheit,auch ihr Urlaub beträgt nur 21 Tage.könnte mir jemand gute und erfolgreiche Tipps geben????????????Sie hatte einmal Samstag frei weil sie Einschulung von ihr Enkel hatte, Sie arbeitet dort seid Mai 2018. Auch ist ihre Arbeitszeit geregelt, Trotzdem arbeitet Sie immer über eine Stunde länger,mit sauber machen und so,was sie nicht bezahlt bekommt, über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo HERZOG,

      generell gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zu einem Wochenend- oder Feiertagszuschlag. Überstunden müssen aber finanziell oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie für Ihre individuelle Situation besser beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Spieedy

      Bei uns im OSTEN (ERFURT) ist es üblich 100 Std im Vertrag und 220std zuarbeiten. Urlaub 24 Tage aber nehmen , nur sehr schwer ! Meistens im Jahr drauf bzw garnicht! Grund: Zwei Tage werden jeden Monat in den Lohn gerechnet und dann haste im Urlaub ja kein Lohn !! Also wozu braucht der OSSI Urlaub !!

  41. Cora

    Ich gehe zwischen 45 und 55 Std /die Woche arbeiten. Meist 6 oder 7 Tage am Stück. Habe nicht selten eine stundenanzahl von 200 bis 220 Std im Monat. Bekomme 24 Tage Urlaub. Ist das in Ordnung? Da in meinem Vertrag 40 Std Woche steht.
    Vielen lieben Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cora,

      zwar kann eine entsprechende Klausel auch flexible Arbeitszeiten ermöglichen, dies sollte aber nicht in einem zu großem Maße und auch nicht ohne Ausgleich geschehen. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Maike

    Hallo zusammen,

    ich bin mit der Firma in ein anders Land gezogen, habe zuvor 2 Jahre für die Firma im Ausland gearbeitet und dann am 1. Mai offiziell in Deutschland angefangen. Nun gilt bis Mai die Regelung, die wir im Ausland hatten. Wie schaut es jedoch für DE aus, wenn ich zum Oktober mit einem Monat Frist kündige und noch bis Ende November arbeite? Stehen mir dann „anteilig“ Tage zu oder stehen mir die vollen 20 Tage zu? Ich arbeite 5 Tage die Woche auf 40h Basis. Dankeschön!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maike,

      in Deutschland gilt: Es steht Ihnen der volle Urlaubsanspruch zu, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres bereits angestellt waren. Andernfalls haben Sie auch bei einer Kündigung nur einen anteiligen Anspruch (ein Zwölftel des gesetzlichen bzw. ggf. des vertraglich vereinbarten Urlaubs). Details sind aber möglicherweise noch in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Paola

    Hallo,

    mein Vertrag läuft nächstes Jahr Ende Juli aus.
    Gilt dann auch für mich, dass mir mein gesamter Urlaub zusteht oder wird ein auslaufender Vertrag anders behandelt als eine Kündigung?

    LG Paola

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paola,

      ein auslaufender Vertrag wird hier nicht anders behandelt als eine Kündigung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Lisa

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen neuen Job angefangen. Ich bekomme pro Jahr 28 Tage Urlaub, bei eine 40h/ 5Tage Woche. Da ich nun erst am 15.06 angefangen habe bekomme ich 14 Tage Urlaub. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich 4 Tage Urlaub genommen.
    Stehen mir noch weitere Tage für dieses Jahr zu?

    Danke

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      hier kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde und inwiefern Ihre Urlaubstage beim alten Arbeitgeber abgegolten wurden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Sonja E.

    Ich arbeite immer von Dienstags bis Samstags 6 Stunden am Tag, und habe 20 Urlaubstage ist dies Rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja E.,

      der gesetzliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl der Wochenarbeitstage. Bei fünf Arbeitstagen muss der Arbeitgeber mindestens 20 Urlaubstage gewähren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Carmen W.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag vom 15.07.2018 bis 31.08.2018 , also gewissermaßen als Urlaubsvertretung. Steht mir anteilmäßig Urlaub ( 3 Tage) zu ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen W.,

      in der Regel sollten Sie einen anteiligen Urlaubsanspruch haben (wie viele Tage, das sollte aus dem Vertrag hervorgehen), da Sie länger als einen Monat bei der Firma arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Rainer D.

    Ich bin Rentner,74 Jahre alt und arbeitete als Schulbusfahrer seit 2013 bei [von der Redaktion editiert].Ich habe bis heute keinen einzigen bezahlten Urlaubstag erhalten .Ich habe einen Handschlag Vertrag. Als ich im vergangenen Jahr Urlaub Vergütung einforderte wurde sie zugesagt im Anwesenheit seiner Frau. Jetzt konnte Er sich nicht mehr daran erinnern.Bei Krankheit wurde erst seit Juli 2017 Geld bezahlt. Ich bekomme jeden Monat die Gehaltsabrechnung schriftlich. Kein 450.- euro Job. Nun habe ich zu Beginn der Schulferien in NRW gekündigt und die Sache einem Anwalt übergeben. Er ist sich nicht sicher ob mir Gelder für die Jahre zu stehen. Was ist Ihre Meinung ? mit freundlichen Grüßen. Rainer D.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rainer D.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. In dieser Situation können wir Ihnen nur vorschlagen, von einem anderen Anwalt eine Zweitmeinung einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Annabel

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch.
    Ich habe bisher als geringfügig Beschäftigte in einem Unternehmen gearbeitet, jedoch zum 31.8. gekündigt. Meine neue Vollzeitstelle habe ich am 01.08. begonnen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich noch einen Tag Urlaubsanspruch hätte, den übernehme ich also von meiner Aushilfsstelle. Ist das so korrekt?

    Liebe Grüße
    Annabel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annabel,

      in der Regel sollten restliche Urlaubstage vor der Kündigung genommen oder im Nachhinein ausgezahlt werden. Ist dies nicht geschehen, sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorlegen, da ansonsten dieser den Urlaubsantrag ablehnen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. inge e.

    Hallo ich arbeite 6 bis 7 Tage in der Woche , habe im Jahr 30 Tage Urlaub . Ich bekomme 6 tage urlaub pro Woche abgezogen und nur 38 Std vergütet, arbeite aber fast jede Woche über 45 Std. ist ca. 8 Std am Tag, ist das rechtens das ich da nur 38 Std vergütet bekomme im Urlaub

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo inge e.,

      in der Regel sollte sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des betroffenen Arbeitnehmers der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt bemessen. Davon ausgenommen sind der für Überstunden gezahlte Lohn. Anders verhält es sicher aber, wenn diese Überstunden regelmäßig geleistet werden. In diesem Fall muss geprüft werden, inwiefern sich die tatsächliche Arbeitszeit im Vergleich zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geändert hat. Hier hat der Arbeitnehmer dann den Anspruch auf ein Urlaubsentgelt, das die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wiederspiegelt – der Text im Arbeitsvertrag steht dem nicht entgegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Anne

        Habe eine Frage zu Urlsubsanspruch !Ich arbeite ab April 20 std in der Woche ,wie viel Urlaub für dieses Jahr 2020 steht mir ab April zu ?

    2. Klaus

      Such dir mal einen neuen Arbeitgeber

  50. Sonja

    Ich arbeite 45 Std. im Monat, verteilt auf 5 Tage pro Woche.
    Ich bekomme 12 Tage Urlaub.
    Ist das korrekt?

    Danke

    mfg
    Sonja

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,
      gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche zu. Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Urlaub im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungsdauer. Hier ist jedoch die Sonderregelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu beachten. Dabei wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis der Arbeitstage berechnet, unabhängig von den geleisteten Stunden am einzelnen Tag.
      Ob der Urlaub in Ihrem Fall korrekt berechnet wurde, fragen Sie bitte gegebenenfalls einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Csaba

        Hallo.Ich arbeit 160 std.pro monat ,habe ich 7 jahre arbeit in firma ich bekomen 22 tag urlaub?!…

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