Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.

Arbeitsvertrag: Im Minijob auf Stundenbasis bezahlt werden – ist das rechtens?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.
Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.

Arbeitnehmer bieten Arbeitgebern ihre Arbeitskraft gegen ein entsprechendes Entgelt an, das sie gewissermaßen als Ausgleich für die entgangene Zeit und ihre Mühen erhalten.

Auf welche Konditionen sich beide Vertragspartner geeinigt haben, geht in der Regel aus einem schriftlichen Arbeitsvertrag zum Beispiel im Minijob hervor.

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Gemäß Arbeitsrecht können bei der Vergütung ganz unterschiedliche Modelle gewählt werden:

  • der Zeitlohn: Wie viel Geld der Beschäftigte am Ende des Monats in den Händen hält, ist davon abhängig, wie viele Stunden er gearbeitet hat.
  • das Gehalt: Im Arbeitsvertrag wird eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, die jeden Monat gleich ausfällt. Gleiches gilt für das Arbeitsentgelt.
  • der Werklohn: Der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten, vorher vereinbarten Betrag für die Herstellung eines Werkes. Wie viel Zeit der Auftragnehmer hierfür aufwenden musste, wird nicht berücksichtigt.

Wir beschäftigen uns im Folgenden mit den Besonderheiten vom Arbeitsvertrag für die Aushilfe, die auf Stundenbasis bezahlt wird. Gleiches gilt für die sogenannten Minijobber, die eine häufig auch als 520-Euro-Job oder als geringfügig Beschäftigung bezeichnete Tätigkeit ausüben.

Kompaktwissen: Arbeitsvertrag für Minijob auf Stundenbasis

Was bringt ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis?

Ein Arbeitsverhältnis auf Stundenbasis lässt sich erheblich flexibler gestalten und erlaubt es dem Arbeitgeber, den Angestellten wirklich nur dann zu beschäftigen, wenn er ihn braucht. Vor allem in Branchen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, bringt dies Vorteile für den Arbeitgeber.

Welche gesetzlichen Bestimmungen muss ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis erfüllen?

Wichtig ist hier vor allem, dass sich beide Vertragspartner auf eine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit einigen. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer laut Gesetz mindestens 10 Stunden in der Woche und mindestens drei zusammenhängende Stunden am Tag beschäftigt werden.

Wie kann ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis aussehen?

Als Orientierung stellen wir Ihnen hier ein kostenloses Muster zur Verfügung.

Welche Vorteile hat der Vertrag auf Stundenbasis für Arbeitgeber?

Die Personalkosten sind in der Regel eine der teuersten Positionen in der Kostenrechnung eines Unternehmens. Zwar wird zwischen den Mitarbeitern differenziert – ein Auszubildender oder eine geringfügige Beschäftigte (Minijob) erhält schließlich nicht so viel Geld wie ein Abteilungsleiter – doch unter dem Strich steht für gewöhnlich eine hohe Summe. Um die Kosten zu senken, vereinbaren viele Unternehmen deshalb mit Interessenten einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Geht das Arbeitsrecht hiermit konform?

Gerade in Branchen, die zum Beispiel stark saisonabhängig sind und damit enorm schwankende Nachfragewellen haben, liegt es nahe, auf Stundenbasis einen Arbeitsvertrag beispielsweise in Form vom Minijob zu vereinbaren, um flexibler zu sein. Das Arbeitsrecht legt jedoch zum Schutz der Arbeitnehmer ganz konkret fest, wie das Arbeitsverhältnis in diesem Fall zu gestalten ist.

Minijob-Arbeitsvertrag auf Stundenbasis – Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Auch beim Vertrag auf Stundenbasis sind Arbeitnehmer nicht rechtlos.
Auch beim Vertrag auf Stundenbasis sind Arbeitnehmer nicht rechtlos.

Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Modells „Arbeit auf Abruf“ nach § 12 des Teilzeit– und Befristungsgesetzes (TzBfG) erlaubt. Erforderlich ist hier aber in jedem Fall, dass sich beide Vertragspartner, wenn sie einen solchen Arbeitsvertrag abschließen, darauf einigen, wie hoch die tägliche sowie die wöchentliche Arbeitszeit ausfällt.

Hierdurch entsteht eine gewisse Planbarkeit für den Beschäftigten; er schwebt nicht komplett in der Luft und wird womöglich noch daran gehindert, ein anderes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Im Gesetz ist festgehalten, dass bei nicht vorhandenen Angaben über eine wöchentliche Arbeitszeit gilt: Der Arbeitnehmer wird beim Minijob für mindestens 10 Stunden in der Woche beschäftigt. Erfolgte keine Einigung hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Mitarbeiter für jeweils drei zusammenhängende Stunden zu beschäftigen und hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Ebenfalls gibt es Regeln bezüglich der Arbeitsorganisation beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Vom Angestellten kann nur verlangt werden zu arbeiten, wenn dieser spätestens vier Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz hierüber informiert wird. Sollte ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, darf dieser auch geringere Fristen vorsehen.

Wie sieht ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis als Muster aus? Wir zeigen es Ihnen

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Bewerben Sie sich beispielsweise in einer Bäckerei, als Beikoch oder Kassiererin, kann es sein, dass Sie ein solches oder ähnliches Dokument vorgelegt bekommen.

Achten Sie darauf, dass es sich bei dem von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Arbeitsvertrag auf Stundenbasis um eine Vorlage handelt.

Sie sollte nicht eins zu eins ohne Anpassung an die individuellen Bedürfnisse übernommen, sondern vorher sorgfältig geprüft werden.

Wir präsentieren Ihnen unseren Entwurf als Doc- und als PDF-Datei.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

186 Gedanken zu „Arbeitsvertrag: Im Minijob auf Stundenbasis bezahlt werden – ist das rechtens?

  1. Hannelore

    Hallo liebes Team,
    ich arbeite als Reinigungskraft in einem Unternehmen und habe einen vertraglich festgelegten Studenlohn. Sowohl zu Arbeitsbeginn, als auch Ende „stempel“ ich mich ins System ein. Seit neustem werde ich aber nach fiktiven Uhrzeiten bezahlt, die mir den jeweiligen Tag vorgegeben werden (laut meiner Chefin sind die Uhzeiten mit Puffer gewählt und in der angegeben Zeit „sollte das zu schaffen sein“) und nicht mit der Stempeluhr übereinstimmen. Ich muss also die vorgegebene Zeit einhalten, denn für die weiteren Stunden bekomme ich kein Geld. Ist solch ein Systemwechsel rechtens, denn eigentlich müsste ich doch für geleistete Arbeit entlohnt werden. Schließlich kann ich meine Arbeit nicht einfach beenden und gehen oder ist das ein gängiges Mittel um seine Mitarbeiter anzuspornen?

    Lieben Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hannelore,

      mit Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Benny

    Hallo liebes Team, ich arbeite auf Teilzeit Basis ( Mini Job 450€ Basis ) ab 1.6.18 – AV – 50 h im Monat ohne feste wöchentliche Stundenregelung, aber je nach Bedarf des Arbeitgebers laut Diensplan inclusive Samstag und oder auch Sonntag. Stundenlohn wurde vertraglich vereinbart. Nun überschreite ich regelmäßig bedingt durch meinen Arbeitseinsatz seid 1.6.18 diese vertraglich vereinbarten Stunden. Da ich im laufenden Jahr die 5400 € nicht überschreiten darf als Mini Jobber gibt es eine mündliche Vereinbarung durch meinen Arbeitgeber, das er meine mehr geleisteten Arbeitsstunden bis zum Jahresende sammelt. Ist das gesetzlich so möglich ? Und darf ich Mehr Stunden in das nächste Jahr mit nehmen ? bekomme ich die zu viel geleisteten Stunden auch später dann ausbezahlt ? Und werden Wochenenden oder Feiertage anders bezahlt ? Wieviel Urlaubssnspruch habe ich bei dieser Arbeitsvertraglichen Regelung? Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benny,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Hubert

    Ich hab da ein Problem:
    Ich habe einen Minijob, 450 Euro sind ausgemacht per Monat bei 11 Euro die Stunde.

    Dieses Jahr hat mich mein Arbeitgeber viel zu wenig eingesetzt und jetzt meint er es sind 800
    Euro zuviel ausbezahlt worden.
    Das aktuelle Gehalt hat er nicht ausgezahlt.
    Ich habe das ja nicht verschuldet, dass er mich zu wenig einsetzt

    Was nun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hubert,

      sollten Sie pro Stunde bezahlt werden, ist dies anders, als wenn Sie die 450 Euro als Festgehalt beziehen. Im ersten Fall werden Sie nur für geleistete Arbeit bezahlt, im zweiten Fall dürften Ihnen keine Minusstunden entstehen, wenn der Arbeitgeber Sie von sich aus nicht eingesetzt hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Bernie

    Hallo,

    im Arbeitsvertrag meiner Frau wurde ein Festgehalt von 437 Euro monatlich festgelegt. Als Stundenregelung steht lediglich im Vertrag, dass Sie mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten muss. Wenn Sie jetzt aber – wie es zur Zeit der Fall ist – in der Woche 14 Stunden arbeitet, würde Sie ja, wenn man 4 x 14 Stunden rechnet pro Monat, geteilt durch den Monats-Lohn – auf einen Stundenlohn von ca. 7,80 kommen. Dieser unterschreitet aber den Mindestlohn – ist dies so rechtens? Um den Mindestlohn nicht zu unterschreiten dürfe sie ja nur ca. 12 Stunden pro Woche arbeiten….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernie,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen und Sie dementsprechend beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Iana

    Hab am 17/9 angefangen, der Arbeitgeber sagt i darf is Ende September nur 20 Stunden auf 450 Basis arbeiten. Warum??? Hab im September noch nicht gearbeitet. Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iana,

      dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Es gibt kein Gesetz, welches eine solche Vorschrift formuliert.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. boersianer

      Früher war die Vergütung anteilig zu berechnen. 450,– * 14 Kalendertage / 30 Monatstage. Dieses ist weiterhin anzuwenden, wenn die Beschäftigung nicht mehr als ein Monat beträgt. 17.09. – 06.10. Ist die Beschäftigung auf mehr als einem Monat ausgelegt, dann kann für den September die vollen 450,– € gezahlt werden.
      [von der Redaktion editiert]

  6. Sylvia S.

    Hallo liebes Team vom Arbeitsvertrag.org,

    ich bin volle die Erwerbsminderungrente und arbeite auf Minijob Basis und erhalte monatlich 450 Euro Brutto fest.
    In meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 11 Stunden vereinbart.
    Meine bezieht sich auf die Tage, die ich in Urlaub bin. Kann ich diese bei der Berechnung der geleisteten Stunden voll mit einrechnen oder nur prozentual.
    Ich bekomme für Stunden, die ich schon mal mehr arbeiten muss, wenn viel zu tun ist, diese als Freistunden gut geschrieben: Heißt also, alles was ich zu viel arbeite in einer Woche muss ich dann in der nächsten Woche weniger arbeiten. Wie sind hier nun die Tage, an denen ich in Urlaub bin zu behandeln.
    Im Voraus schon mal Danke für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia S.,

      ein Urlaubstag soll für einen vollen Arbeitstag berechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Sylvia S.

        Vielen Dank für die Antwort.

        Wie sieht es mit Tagen aus an denen ich krank geschrieben bin?Werden diese auch als einen vollen Arbeitstag berechnet?

        Mein Chef bekommt wohl über die Knappschaft für eine bestimmte Zeit in der ich krank bin Geld für mich.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Sylvia S.,

          wie dies geregelt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Am besten Sie wenden sich an die Knappschaft und erfragen, wie diese das in Ihrem Fall handhabt.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Antje

    Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag über 32 h in der Woche und werden nur max. 5 Wochen in der Firma arbeiten. Kann ich einen Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis abschließen, ich bin auch über meine Eltern familienversichert.
    Danke Antje

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Antje,

      möglicherweise gibt es Bestimmungen von Ihrer aktuellen Arbeitsstelle, was das Aufnehmen einer weiteren Arbeit angeht. Werfen Sie diesbezüglich einen Blick in den Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Wesa D

    Hallo, ich möchte gerne so bald wie möglich meinen Minijob kündigen. Es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Dienstplan wird wöchentlicher erstellt, das heißt, dass Sonntags mitgeteilt wird ob ich am Dienstag arbeiten werde. Wenn ich eine Woche nicht arbeiten könnte, teile ich das einfach mit.
    Welche Fristen muss ich bei der Kündigung beachten? Kann die Kündigung auch über What’s app (dort wird der Dienstplan veröffentlicht) geschrieben werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wesa D.,

      wurden die Kündigungsfristen nicht im Arbeitsvertrag geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats. Eine Kündigung ist generell schriftlich einzureichen. Eine Meldung über WhatsApp reicht dabei nicht aus, es sei denn, Sie einigen sich anderweitig mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Juliane P.

    Hallo,
    evtl. könnte sich jemand von Ihnen meiner Anfrage annehmen. Das wäre sehr nett.
    Ich habe das Problem, das meine alte Chefin vom Nebenjob mir nicht meinen Lohn zahlt für Juli und meine Kündigung nicht akzeptiert (bzw. den Aufhebungsvertrag von Anfang diesen Monats).

    Folgendes Problem: die Dame konnte meinen Lohn regelmäßig nicht pünktlich zahlen. Aufgrund Insolvenz meines hauptjob musste ich mir eine neue Tätigkeit suchen in Berlin. Mein neuer Hauptjob hat mir jedoch eine Nebentätigkeit untersagt. Daraufhin hatte ich einen Aufhebungsvertrag an meine Nebenjobchefin gesandt und ihr auch die Gründe genannt.

    Bis heute akzeptiert sie diesen Aufhebungsvertrag nicht. Auch eine mögliche Kündigung wird nicht akzeptiert. Durch das verbot meines neuen Hauptarbeitgebers war ich seit dem 08.08 auch nicht mehr beim Nebenjob. Nun das Problem:

    Sie will mir meinen ausstehenden Lohn nicht zahlen, verweist aber auf den im Arbeitsvertrag genannten Punkt Vertragsstrafe und das ich ihr die Vertragsstrafe zahlen muss (Vertragsstrafe gleich ein Bruttomonatslohn).

    Selbst wenn die Frist nicht eingehalten wurde ( was sie ja sagt bzw mit meinem fehrn bleiben begründet) ist für mich fraglich, ob diese Klausel greift. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 10 Stunden…(steht so im Vertrag) d. h. sie ist nicht geregelt. Ich war jede Woche unterschiedlich und nach bedarf dort arbeiten. Damit ist überhaupt nicht die Höhe eines Bruttomonatslohnes bestimmbar und erst Recht nicht die Höhe des Bruttlohnes den ich erzielt hätte (meiner Meinung nach).

    Ich brauche jetzt wirklich dringend Hilfe. Ich habe keine Ahnung wie hoch die Vertragsstrafe wäre, weder weiß ich wie ich den ausstehenden Lohn bekomme noch wie die Dame endlich mein ausscheiden akzeptiert. Mein Hauptarbeitgeber reißt mir den Kopf ab wenn ich zum Nebenjob gehen sollte.

    Kann man mir helfen ohne das die Dame informiert wird?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Juliane P.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sie sollten sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden kann. Dieser kann Sie individuell beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Sabine

    Ich habe auch eine Frage.
    Ich habe einen 450€ Job und sollte lt. Vertrag 48 Stunden im Monat arbeiten.
    Nur werde ich immer viel weniger eingeplant was bedeutet das ich auch viel weniger Geld verdiene.
    Meine Chefin sagt dazu nur es geht nicht anders.
    Was kann ich da machen und ist das ein Grund meinerseits für eine Fristlose Kündigung?
    Danke schon einmal für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      hier kommt es darauf an, ob die 450 Euro ein Festgehalt darstellen – in diesem Fall dürften Ihnen in der Regel keine Minusstunden entstehen, wenn diese von dem Arbeitgeber angeordnet wurden. Werden Sie pro Stunde bezahlt, bekommen Sie nur den Lohn für die Zeit, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Eine fristlose Kündigung kann darüber hinaus nur aus einem wichtigen Grund geschehen, aus dem es Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber absolut unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis noch länger fortzuführen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Dagmar

    Meine Tochter hat einen Minijob im Altenheim. Vertraglich sind durchschnittlich 11 Stunden pro Woche festgelegt. Sie arbeitet im Schnitt 15x pro Monat 3 Stunden.
    Wieviel Urlaub steht ihr zu?

    Was passiert, wenn sie z.B. in einer Woche nur 2 bestimmte Tage frei haben möchte? Muss sie Urlaub nehmen, obwohl sie ja vielleicht an diesen Tagen gar nicht hätte arbeiten müssen? Oder reicht es, dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid zusagen, an entsprechenden anderen Tagen eingestzt zu werden.

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dagmar,

      der Urlaubsanspruch sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ergibt sich aus den durchschnittlich pro Woche gearbeiteten Tagen. Bspw. sind das bei einer drei-Tage-Woche (unbabhängig davon, wie viele Stunden an diesen Tagen gearbeitet wurde) zwölf Urlaubstage im Jahr.

      Ob sie Urlaub nehmen muss oder einfach an einen anderen Tag dafür eingesetzt werden kann, das sollte Ihre Tochter mit ihrem Arbeitgeber klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Dagmar

        Danke für die Antwort. Sie hatte jetzt 2 Wochen frei – wieviel Urlaubstage sind das denn dann?
        3, da sie durchschntllich 3x pro Woche arbeitet und die restlichen Tage ja eh frei hätte oder gar 14, weil im Altenheim jeden Tag gearbeitet wird, oder 10 weil von einer 5Tage Woche ausgegangen wird?

        Danke und
        LG

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Dagmar,

          die Frage ist auch, ob Ihre Tochter diese Urlaubstage selbst eingereicht hat oder ob es lediglich keine Arbeit für sie gab. Bitte schauen Sie nochmal im Arbeitsvertrag nach, wie der Urlaub dort festgelegt ist oder fragen Sie den Arbeitgeber. Uns liegen nicht genug Informationen vor, um diese Frage zweifelsfrei beantworten zu können.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Moritz

    Ich habe folgende Frage: Ich bin auf 450€ Basis als Teilzeit beschäftigt und wurde seit einigen Monaten kaum bis gar nicht eingesetzt. Im Arbeitsvertrag wurde keine Mindestarbeitszeit pro Woche festgelegt. Greift hier der §12 des TzBfG ? Ist mein Chef damit verpflichtet mich 10 Stunden in der Woche zu beschäftigen und bekomme ich die fehlenden Stunden, die ich nicht eingesetzt werde, bezahlt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Moritz,

      ja, ihr Arbeitsverhältnis sollte unter diesen Paragrafen fallen. Falls Ihr Chef sich querstellt, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Pawel

    Ich habe folgendes Anliegen. Ich möchte einen Minijob auf Stundenbasis anfangen. Da ich einen Hauptberuf habe und manchmal bis zu 1 Kalenderwoche am Stück außer Land bin, möchte ich wissen, ob folgendes zulässig ist:
    Vertrag mindestens 2 Stunden pro Woche jedoch kann es passieren, dass die 2 Stunden mit in die nächste Kalenderwochen übernommen werden können. Das liegt in meinem Interesse. Der Minijob ist flexibel. Ich kann maximal 30 Stunden im Monat anbieten (für Arbeitgeber total in Ordnung).

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pawel,

      in der Regel sollte, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, diesem Übereinkommen nichts im Wege stehen. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der den Arbeitsvertrag auf Rechtmäßigkeit prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Pawel

    Hallo,
    ich habe einen „Hauptberuf“ und möchte nebenbei eine flexible Nebentätigkeit ausüben. Darf im Vertrag 5 Stunden pro Woche stehen oder müssen es mindestens 10 Stunden sein? Und muss ich die 5 Stunden pro Kalenderwoche „abarbeiten“ oder könnte ich theoretisch 10 Stunden in der nächsten Woche arbeiten? Ich frage, da ich mit meinem Hauptberuf manchmal bis 7 Tage außer Land bin. Der Arbeitgeber hat damit kein Problem.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pawel,

      wenn beide Parteien damit einverstanden sind, sollte diesem Übereinkommen nichts im Wege stehen. Im Zweifelsfall, wenn es um die Rechtmäßigkeit des Arbeitsvertrages geht, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Friederike

    Guten Tag,
    ich habe vom 29.5.-5.6.18 für einige Stunden eine Urlaubsvertretung als Tierarzthelferin gemacht. Pro Woche habe ich 9 Stunden à 10€ gearbeitet. Ich habe also pro Woche 90€ Gehalt bekommen. Nun behauptet das Steuerbüro meiner Chefin das ich im Minijob nur 77€ pro Woche verdienen darf. Ist das tatsächlich so? Dann würde man bei vier Wochen doch nicht auf bis zu 450€ kommen. Oder bezieht sich diese Angabe nicht auf eine Kalenderwoche sondern vielleicht auf 7 aufeinander folgende Tage im Monat (1.6-5.6.=12St. also 120€)?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Beste Grüße,
    Friederike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Friederike,

      unserer Kenntnis nach gibt es keine 77-Euro-Grenze pro Woche bei einem Minijob. Hauptsache ist, dass Sie die 450-Euro-Grenze im Monat nicht überschreiten. Im Zweifelsfall können Sie selbst einen Steuerberater zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Mia

    hallo, ich habe seit mai einen arbeitsvertrag mit arbeit auf abruf. mein vertrag begann am 01.05.2018. mein erster einsatz war am 12.05.2018 . jetzt habe ich meinen lohnzettel erhalten, stunden alle ordentlich bezahlt. auf dem lohnschein steht jedoch eintritt ab 12.05. und abrechnung 12.05. -31.05. 2018.
    nun meine frage: fehlen mir da jetzt die anderen tag ab 01.05. als anrechnungs und wartezeit in der rente?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ihre Frage kann nur ein Anwalt mit Einsicht in den Arbeitsvertrag bzw. den Lohnzettel beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Andy

    Hallo ich habe einen 450 Euro Job.
    Habe sonst immer meine 450.00 Euro bekommen für 50 STUNDEN Arbeit .
    Diesen Monat habe ich durch die Feiertage/Frei nur 44 STUNDEN ereicht und bekomme nur noch 396 Euro ausgezahlt. ( IST DAS RECHTENS ) ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,

      sollten die 450 Euro als monatliches Festgehalt festgelegt sein, dürften für Sie keine Minusstunden durch Feiertage oder Urlaub entstehen. In der Regel muss der Arbeitgeber Ihr normales Gehalt zahlen.

      Werden Sie jedoch pro Stunde bezahlt, dann bekommen Sie nur Geld für die Arbeit, die Sie auch geleistet haben. Dann ist dies normalerweise zulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Stefanie W.

    Hallo,
    ich übe seit fast fünf Jahren einen Minijob aus. Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. wir hatten uns damals auf 12h die Woche geeinigt und nur Vormittags, da ich Kinder habe. Nun habe ich im Winter über auch of Nachmittags bis 19Uhr gearbeitet. Durch den Mindestlohn (wohlbemerkt, es ist mein gelernter Beruf!) ist meine Arbeitszeit auf 10,5h zurück gegangen. Mittlerweile wurde mehr Personal eingestellt und ich bin nun irgendwie über, denn ich komme nur noch auf sieben Stunden, mit betteln und dadurch zum Putzen verdonnert auf 8,5h. Die Argumente sind, wir sind so viele Leute und die anderen möchten auch mal Nachmittags frei haben. Muss ich das hinnehmen?
    Mir freundlichem Gruß
    Stefanie W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie W.,

      ohne schriftlichen Arbeitsvertrag ist es schwer zu beweisen, dass ursprünglich andere Arbeitszeiten festgesetzt wurden und die Ansprüche durchzusetzen.

      Sie können sich überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden möchten, der Sie individuell beraten kann und Ihnen evtl. helfen kann, Ihre Ansprüche doch durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. MM

    Hallo Arbeitsvertrag.org Team,
    in meinem Arbeitsvertrag [Minijob]
    (Arbeitszeit auf Abruf) steht:
    „Die regelmäßige Mindestarbeitszeit beträgt 1 Stunde pro Woche“
    Darf die tatsächliche Arbeitszeit davon so gravierend abweichen? Z.B. 16 Stunden in der Woche.
    Und das regelmäßig.
    Ich arbeite seid 3 Monaten jede Woche zwischen 8 und 16 Stunden.
    Ist das rechtens?

    Viele Grüße
    MM

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo MM,
      um Ihre Frage beantworten zu können, müsste der Arbeitsvertrag geprüft werden. Diese Art der Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher gegebenenfalls an einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Hanna

    Hallo,
    ich habe auch eine kurze Frage. Ich bin auf 450 Euro Minijob angemeldet, mit einer durchschnittlichen Arbeitzeit von 11-12 Stunden pro Woche. Ich habe jedoch schon zum 19.April meine maximale Anzahl an Stunden erreicht und hätte sonst nur noch Überstunden gemacht. Ich bin jetzt aber seit 21.4.2018 für 7 Wochen krank geschrieben worden. Habe ich jetzt erst wieder ab Mai Anspruch auf Krankengeld, da ich im April schon meine 450 Euro ausgeschöpft habe oder wie wird das berechnet?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hanna,

      da Sie im April bereits voll gearbeitet haben, sollten Sie in der Regel für diesen Monat auch Ihr volles Gehalt bekommen. Ansonsten haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingten Ausfall für sechs Wochen, auch bei einem Minijob. Das wäre hier normalerweise ab Mai, wenn Sie für April Lohn bekommen. Nach den sechs Wochen springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Hanna

        Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,

        vielen Dank für die Rückmeldung. Das hat mir schon weitergeholfen. Die 6 Wochen beginnen aber dann ab 21.4.2018 zu zählen und nicht erst ab Mai oder?

        Viele Grüße

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Hanna,

          ja, die sechs Wochen beginnen ab dem Datum auf dem Krankenschein.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Marita

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag auf Minijobbasis. Der Lohn ist gesplittet in Minijob plus Aufwandsentschädigung, beide Anteile werden voll ausgeschöpft für eine Tätigkeit als diplomierte Sozialpädagogin in der Übermittagsbetreuung von Schulkindern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit an allen Schultagen von 18 Stunden, das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 14,53 Stunden im Jahr. Mein Arbeitgeber ist Kooperationspartner der Kommune und hat rückwirkend zum August 2017 einen Haustarifvertrag zusammen mit dem Betriebsrat vereinbart. Wie bindend ist ein solcher Haustarifvertrag für die Eingruppierung in diese Entgeltordnung? In der Überleitungsinformation wurde mir mitgeteilt, dass ich zukünftig in eine Entgeltgruppe als Betreuer ohne Ausbildung/Zertifikat eingeordnet werde, obwohl ich diplomierte Sozialpädagogin bin.

    [von der Redaktion editiert]

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marita,

      da wir die Einzelheiten Ihrer Situation nicht kennen, können wir in diesem Fall keine Aussage treffen. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen in solchen Belangen weiterhelfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Julia

    Hallo,

    ich arbeite auf 450€ Basis mit 40 (Soll-)Std im Monat, in der Regel arbeite ich an zwei Tagen/Woche = 10 Std.
    Nun ist es so, dass ich seit Mitte Februar 2018 nach einem Lagerbrand nicht beschäftigt werden kann. Zuvor habe ich je zwei Tage Urlaub im März und April genommen.
    Nun meine Fragen:
    1. habe ich einen Anspruch auf Entgelt der gesetzlichen Mindeststundenzahl trotz Nichtbeschäftigung?
    2. muss ich auf die Lohnfortzahlung während meines Urlaubs bis zur nächsten Gehaltsabrechnung warten?

    Bislang habe ich nämlich keinerlei Zahlung seit dem Beschäftigungsausfall erhalten.

    Vielen Dank schon mal!

    Julia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julia,

      welche Ansprüche hier geltend gemacht werden können, lässt sich ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht sagen. Auch dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb Sie sich am besten bei einem Anwalt erkundigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. BK

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Wie ist es mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch wenn man als Minijobber angestellt ist für min. 25h/Monat auf Stundenbasis bei freier Einteilung ? Die Tage und die Stundenzahl pro Tag ist nicht festgelegt, so dass man vollkommen flexibel ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo BK,

      prinzipiell haben auch Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und einen Urlaubsanspruch.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Marlies

    Hallo!
    ich habe einen Arbeitsvertrag auf Basis einer geringfügigen Beschäftiung. Diese Vertragsart lässt ja monatliche variable Vergütungen ausdrücklich zu. Der Arbeitsvertrag erhält aber folgenden Passus:
    „Die Arbeitszeit wird auf Abruf vereinbart.
    Die Arbeitseinteilung erfolgt gemäß Dienstplan auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Angeordnete Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes werden auf die Sollarbeitszeit angerechnet und nur in Freizeitausgleich abgegolten. Die aufgelaufenen Stunden aus der flexiblen Arbeitszeit werden periodischstens jeweils 6 Monate nach Vertragsbeginn im Arbeitszeitkonto ausgeglichen, so dass der Mitarbeiter bei null Plus-/oder Minusstunden steht.“
    Eine monatliche oder wöchentliche Stundenzahl wurde nicht vereinbart. Nun gehe ich davon aus, da es sich hier um Arbeit auf Abruf handelt, dass ich einen Anspruch auf Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche habe und hier der § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG zur Anwendung kommt.
    Ich bin seit 3 Jahren beim Arbeitsgeber beschäftigt und habe bis einschließlih Dezember 2017 immer durchschnittlich 50 Stunden im Monat gearbeitet. Seit Januar 2018 bis jetzt wurde in insgesamt 9 Wochen überhaupt keine Arbeitsleistung mehr abgerufen.
    Habe ich einen Anspruch auf Zahlung für die 9 Wochen? Mein Arbeitsgeber lehnt jeglichen Anspruch.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marlies,

      wenn vertraglich keine Mindestarbeitszeit festgelegt wurde, dann gelten tatsächlich die gesetzlichen zehn Stunden in der Woche. Der Arbeitgeber muss normalerweise diese zehn Stunden pro Woche vergüten, auch wenn der Arbeitnehmer nicht tätig war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Marlies

        Der Arbeitgeber teilte mir auf Anfrage folgendes mit:
        „Sie haben mit …… einen Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis mit Stundenlohnabrechnung abgeschlossen. Diese Vertragsart lässt monatlich variable Vergütungen ausdrücklich zu. Insofern trifft bei dieser Vertragsart der Passus nach § 12 (1) TzBfG nicht zu.“

        Also habe ich keinen Anspruch auf Bezahlung von mindestens 10 Stunden pro Woche?
        Zusammenfassung: Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis mit monatlich variabler Vergütung. So steht es ja auch im Vertrag. Aber der Arbeitsvertrag enthält auch den erwähnten Passus „Arbeit auf Abruf“.
        Wie ist das nun zu bewerten?
        Vielen Dank
        Marlies

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Marlies,

          in der Regel wird bei einer Abrechnung auf Stundenlohn nur jene Arbeit vergütet, die auch tatsächlich geleistet wurde. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation angemessen bewerten kann und ggf. helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Karin S.

    Ich habe da mal eine Frage!
    Werde ab 1.4.18 Alg1 erhalten. Werde demnächst Minijob auf Stundenbasis anfangen. Wie verhält es sich, wenn die Stundenzahl und somit auch der Lohn sich monatlich ändert ? Welche Art Meldung muß ich dem Arbeitsamt geben, damit die Anrechnung erfolgen kann.

    Freundliche Grüße
    Karin S.
    [von der Redaktion editiert]

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karin S.,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten direkt an das Arbeitsamt. In der Regel müssen die Bedingungen des Nebenjobs so korrekt wie möglich angegeben werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Anja

    Hallo, auch ich habe noch eine Frage.
    Als Einzelunternehmen haben wir einen Minijober angestellt und möchten gern wissen, wenn dieser schon einen Halbtagsjob hat und sich nun als Minijober anstellen lässt, ob es bezüglich des Urlaubsanspruchs eine Absprache mit dem anderen Unternehmen geben sollte. Oder läuft das getrennt voneinander? Des Weiteren soll ein unbefristeter Vertrag geschlossen werden im Bereich Minijob und wenn ich es richtig sehe, kann dieser gem. Frist von 4 Wochen beidseitig gekündigt werden? Muss bei solcher o. g. Konstellation noch etwas beachtet werden? Vielen Dank für eine Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      eine rechtliche Beratung darf nur ein Anwalt anbieten. Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt von einem Juristen prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Ramona

    Hallo. Ich arbeite 12 std im Monat. Steht mir dafür Urlaubsgeld zu oder Krankengeld. Wie hoch ist dann meine Krankenversicherung welches mein Arbeitgeber zahlen muss.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      je nachdem wie Ihre Arbeitszeiten vereinbart sind, können Sie im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung erwarten. Wie es sich genau in Ihrem Fall verhält, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Tim F.

    Im Rahmen einer Vorlesung müssen wir einen Businessplan erstellen.
    Da kam folgende Frage auf:
    Ist es rein theoretisch möglich als Mindestarbeitszeit 0 Arbeitsstunden festzulegen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim F.,

      ein sog. Null-Stunden-Vertrag ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht zulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Nicole

    Hallo, bin mit 40,5 Std im Monat auf 450€ Basis beschäftigt. Urlaubsanspruch Vollzeit 36 Tage im Jahr wäre die grobe Berechnung mit durchschnittlich 3 Tagen Arbeitszeit/Woche und den mindeststunden von 10/ Woche soweit richtig dass ich 16 Tage Urlaub bekomme und bei einer Woche urlaub/ Monat dann 10 Std weniger arbeiten muss u trotzdem die vollen 450€ ausgezahlt bekomme??? Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist die Anzahl der Arbeitsstunden unerheblich, entscheidend ist allein die Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer durchschnittlich in der Woche arbeitet.

      Wie die Berechnung erfolgt, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. susi

    Einen Schönen Guten Abend

    Ich habe gleich 4 Fragen zum Thema Minijob 450 € Basis.

    1.
    In meinem Arbeitsvertrag steht, Regelmäßige Durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach betrieblichen Einteilungen.
    Ich Arbeite aber nur maximal 3- 4 Stunden in der Woche, an Unterschiedlichen Tagen.

    Muss mein Chef mir die 10 Stunden bezahlen , wie im Arbeitsvertrag vereinbart ?

    2.
    Wie viel Urlaub steht mir tatsächlich zu?
    im Arbeitsvertrag steht 0 tage Urlaub. Ich bin seit 10.02.2017 Beschäftigt.
    3.
    Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

    4.
    Ich war im Dezember das letzte mal Arbeiten habe bis jetzt keine Kündigung muss er mir weiter Lohn zahlen ?
    Er hat mir nur eine Abmeldung zur Sozialversicherung gegeben.
    Die reicht aber fürs Jobcenter nicht.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Gruß Susi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susi,

      in der Regel hat jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Außerdem kann bei Minijobs eine Mindestarbeitszeit vereinbart werden. Ist dies der Fall dürfen vom Arbeitnehmer nicht-selbstverschuldete Minusstunden nicht angerechnet werden. Wie es sich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einem 450-Euro-Job verhält, hängt vom Arbeitsvertrag ab.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Simone

    Hallo ,
    ich arbeite “ als teilzeitbeschäftigte Erzieherin mit einem Beschäftigungsumfang von 8 Std./Woche im Kindergarten“, so steht es in meinem Vertrag.
    Ich arbeite jede Woche zu den gleichen festgelegten Zeiten.
    Leider konnte ich krankheitsbedingt 4 Wochen nicht arbeiten, die AU Bescheinigung habe ich meinem Arbeitgeber vorgelegt.
    Ich habe nun für diesen Zeitraum kein Geld bekommen, ist das rechtens? Habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?
    Vielen Dank im Voraus .
    MfG Simone

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von nicht länger als 6 Wochen wird in der Regel weiterhin Gehalt gezahlt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  32. Anna

    Ich arbeite Std. weise. in der Woche sind es 5,5 Std. Bin jetzt 1 Woche Krankgeschrieben. Wie sieht es mit der Bezahlung aus??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      je nachdem in welchem Arbeitsverhältnis Sie sich befinden, gibt es bei einer Krankschreibung Lohnfortzahlung. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Personalabteilung nach oder erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Kerstin

    Hallo
    ich arbeite bei einer Reinigungsfirma 5 Tage Woche 2 Stunden täglich da jetzt der Lohn erhöt wird bleibe ich bei 20 Tagen im Monat unter 450 Euro aber bei 22 Arbeitstagen komme ich über 450 Euro im Monat mein Jahresverdienst bleibt aber unter 5400 Euro im Jahr.Da es unterschiedliche Monate gibt von 20 bis 23 Arbeitstage ist meine Frage handelt es sich dann noch um ein Minijob
    Mfg Kerstin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      solange die jährliche Verdienstgrenze von 5400 Euro nicht überschritten wird, handelt es sich weiterhin um einen Minijob.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Josef

        Hallo. Arbeite bei einer sozialen Einrichtung als Busbegleiter für beh. Kinder. Bin in Altersteilzeit Ruhephase. Darf ich in einem Monat ohne Ferien mehr verdienenals 450€. U nd dafür dann i n einem Monat mit Ferien weniger? Wird das jährlich berechnet oder Monatlich?

  34. Heinz

    Der Arbeitsvertrag für meinen Minijob auf Abruf enthält keine Mindeststundenanzahl. Ist die gewählte Formulierung „durchschnittlich 10 Stunden“ statthaft?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinz,

      sollte im Arbeitsvertrag keine Mindeststundenzahl festgelegt sein, greift unter Umständen § 12 TzBfG. Lassen Sie dies von einem Anwalt überprüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Tim H.

    Hallo!

    Ich mache ein 450 Eurojob seid 2 Monaten und keinen Einsatz. Im Vertrag steht Mindesteinsatz 1 Stunde pro Woche im Jahr. Bekomme kein Lohn. Schon angerechnet an ALGII, dementsprechend nur Miete kann ich zahlen.
    Was kann ich tun, wie bekomm ich Geld bzw. eventuell aus dem befristeten 1 Jahresvertrag?! Danke…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim H.,

      wie ist die Arbeitszeit insgesamt im Arbeitsvertrag geregelt? Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich Ihr Arbeitgeber richtig verhält, erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Henning

    Das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einer Beschäftigung auf Stundenbasis wird von Ihnen doch scheinbar unterschiedlich beantwortet. In Ihrem Mustervertrag wird hierzu in § 6 – Krankmeldung folgendes ausgeführt: „Im Krankheitsfall ist das Unternehmen unmittelbar über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Für sechs Wochen erhält der Arbeitnehmer seine reguläre Arbeitsvergütung weiter.“
    Bei einer Frage vom 20. November antworteten Sie allerdings: „bei Bezahlung auf Stundenbasis besteht keine Pflicht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.“ Kann der § 6 individuell gestrichen werden?
    Vielen Dank für eine Aufklärung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Henning,

      prinzipiell gilt die Lohnfortzahlung auch bei einer Beschäftigung auf Stundenbasis. Sie kann aber nur an festgelegten Arbeitszeiträumen bemessen werden. In dem Mustervertrag ist als Beispiel eine feste Arbeitszeit von 10 Stunden/Woche angegeben. Auf dieser Grundlage kann die Lohnfortzahlung berechnet und damit auch gezahlt werden.

      Die Antwort vom 20. November bezog sich auf einen Fall, in dem keine feste Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ohne geregelte Arbeitszeit fehlt die Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung, womit die Pflicht zur Lohnfortzahlung in der Regel entfällt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Silke

    Ich arbeite in zwei Schichten in einem Unternehmen. Da das Geld nicht zum Leben reicht, arbeite ich zusätzlich mit 11,25 h/Wo im Tochterunternehmen, wo mir weder Krankengeld noch Feiertage bezahlt werden. Begründung ist, weil mir das im Hauptjob bereits gezahlt wird. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      Krankengeld wird von der Krankenkasse, nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meinen,so steht Ihnen diese prinzipiell auch im Neben- bzw. Minijob zu und wird bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber gezahlt.
      Auch Lohnfortzahlungen für Feiertage müssen im Neben- bzw. Minijob gezahlt werden.

      Wie es sich verhält, wenn die Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber geleistet werden, darüber können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  38. Bille B.

    Moin Moin,
    auch ich habe 2 Fragen auf die ich keine Antwort finde – Krankheit und Urlaub.

    Ich arbeite auf 450,00€ Basis als Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst. In meinem Arbeitsvertrag steht: „ eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird nicht festgelegt und erfolgt nach Bedarf für Urlaubs- und Krankheitsvertretung “ . Ich werde also nach Stunden abgerechnet.
    Was ist, wenn ich krank werde – habe ich dann keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (weil ja keine Arbeitszeit festgelegt wurde) und wie verhält es sich dann mit Urlaub bei mir mit der Lohnfortzahlung?
    Vielen Dank!
    MfG Bille

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bille,

      Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag sind knifflig. Prinzipiell gilt für Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, dass die Stunden bezahlt werden müssen, die der Arbeitnehmer normalerweise in diesem Zeitraum gearbeitet hätte. Was im Einzelfall jedoch konkret darunter zu verstehen ist, unterscheidet sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Wir raten Ihnen, diese Fragen an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers zu richten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Niko T.

    Hab eine frage da ich nicht so ano hab…Bei einem Minijob mit 400 euro verdiens wie viel ist laut gesetzt die frei betrag…
    Grüße niko

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niko,

      da bei einem Minijob keine Steuern abgeführt werden müssen, wird auch kein Freibetrag angewendet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Ursula

    Bin Rentner und habe einenMinijob auf 450 Euro Basis arbeite 2 Tage/Woche habe ich einen
    Anspruch auf bezahlten Urlaub?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ursula,
      Urlaub mit fortgesetztem Entgeld ist auch für Minijobber möglich. Jedoch nur wenn feste Arbeitszeiten vereinbart sind, aus denen sich das Entgeld ergibt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Mel

    Hallo, ich habe zwei Fragen:
    1. Aushilfen arbeiten auf stundenbasis, was kann der Arbeitgeber tun, wenn Krankmeldungen eingereicht werden, muss er da Lohnfortzahlung leisten?

    2. dieser neue Arbeitgeber hat allgemein Probleme mit der urlaubsplanung / Urlaubsgestaltung für die Aushilfen auf Stundenbasis.
    Es sind viele Springer tätig, die keine feste wöchentliche Arbeitszeit haben. Wie soll in so einem Fall geplant werden bzw. wieviel Urlaub steht der Aushilfe dann zu?
    Beispiel: Aushilfe beantragt für eine kurzreise in 3 Monaten zwei tage urlaub.
    Arbeitgeber weiß aber zum jetzigen Zeitpunkt ja noch gar nicht, ob die Aushilfe an diesen Tagen beschäftigt wird

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mel,

      bei Bezahlung auf Stundenbasis besteht keine Pflicht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht jedoch auch für Aushilfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Birgit

    Ich habe einen Abrufvertrag. Meine Chefin meinte das bei dieser Art Vertrag grundsätzlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Nur mal angenommen ich müsste ins Krankenhaus oder ähnliches, dann würde kein Geld verdienen?
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,
      wenn in einem Minijob nur die geleistete Arbeit vergütet wird, besteht auch keine Pflicht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Lisa

        Diese Aussage ist so nicht korrekt bzw. irreführend!
        Auch ein Vertrag der „nur die geleistete Arbeit vergütet“, muss eine Mindestanzahl an Stunden beinhalten, wenn diese nicht angegeben sind, wird entweder von 10 Stunden pro Woche ausgegangen oder ähnlich wie bei der Berechnung des Urlaubsanspruches, der Zeitraum der letzten 12 Monate etc. berücksichtigt. Wenn ich beispielsweise in der Woche bzw. im Monat im Durchschnitt 10 Stunden gearbeitet habe, habe ich auch ein Anrecht auf die Lohnfortzahlung der 10 Stunden.
        mfg
        Lisa

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Lisa,

          vielen Dank für die Konkretisierung.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

      2. Tina

        Hallo,

        was ist das für ein Vertrag indem nur die Stunden abgerechnet werden, sprich es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt? Beispiel…Putzfrau ist eingestellt auf 220 € Basis für jeweils 1 Stunde am Tag an 5 Tagen die Woche… Jetzt erkrankt…
        Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hatten wir nicht gemacht

  43. Michael W.

    Guten Tag,

    ich habe einen minijob auf Abruf! Es ist keine Arbeitszeit und Menge vereinbart (also gilt die 10-Stunden pro Woche Regel).
    Mein AG hat mich seit 18 Tagen nicht mehr eingesetzt (sonst Abruf per Anruf), also 17 Tage nichts von sich hören lassen. Nun habe ich gelesen: Ich müsste meinem AG meine Arbeit anbieten (tel oder schriftlich). Die Frage: Wie oft muss ich meine Arbeit anbieten? Täglich, wöchentlich, usw.? Oder – greift hier die Regel: (Fall des „überflüssigen Angebots“ gemäß § 296 Satz 1 BGB)?
    Vielen Dank und GRüße
    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,
      die im Arbeitsvertrag geschlossene Vereinbarungen über Arbeit und Entlohnung regelt, wie und wann Sie zu arbeiten haben. Nicht-Einsatz befreit den AG nicht von den Verpflichtungen die Mindeststundenzahl zu entlohnen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Kristin K.

    Hallo, ich habe 2 Fragen betreffend der Lohnfortzahlung im Krankeitsfall und des Urlaubsanspruch.

    Ich bin als Aushilfe (auf max. 450,-/Monat Basis) beschäftigt und werde nach den geleisteten Stunden bezahlt (10,-/Std) also maximal 45 Std./Monat. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben bin? Oder bekomme ich dann in dem betreffenden Monat einfach weniger Gehalt, weil ich weniger Stunden geleistet habe?

    Habe ich außerdem Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen? Oder muss ich, wenn ich Urlaub mache und bei meinem durchschnittlichen Monatsgehalt von 450,- Euro bleiben will, die Stunden vorher rausarbeiten?

    MfG Kristin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristin,

      es werden die Stunden vergütet, die im Arbeitsvertrag angegeben sind. In Ihrem Fall haben Sie also einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung für die Stunden, die Sie pro Woche ableisten. Auch bei einem Minijob haben Sie einen Urlaubsanspruch. Dieser ergibt sich aus den Tagen, die Sie pro Woche im Unternehmen arbeiten. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche ist dies ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Andi H.

        Hallo Team,
        ich hänge mich mal hier dran, weil ich ähnliche Fragen habe und glaube, dass auch die Fragen von Kirstin (hallo Kirstin) noch nicht vollständig beantwortet sind. Aus den Formulierungen „max. 450,-/Monat“ und „also maximal 45 Std./Monat“ schließe ich, dass die Stundenzahl pro Monat, Woche oder Tag bei Kirstin nicht genau festgelegt ist, evtl. noch nicht einmal die Wochentage, an denen üblicherweise gearbeitet werden soll.
        Wie also werden Urlaubstage, Krankheitstage oder auch Feiertage (die auf einen Tag an dem sonst üblicherweise gearbeitet wird) bezahlt, wenn pro Tag, Woche, Monat eine variable Anzahl von Stunden gearbeitet und per Stundenlohn vergütet wird?

        MfG Andi

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Andi,

          Im Arbeitsvertrag sollte eine festgelegte oder angestrebte Stundenzahl vereinbart sein. So können Ansprüche im Fall von Feiertagen, Krankheit oder Urlaub begründet werden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

          1. Ahnungslos

            und wenn der Arbeitgeber einen jetzt einfach zum Ende des Monats mehr arbeiten lässt, dann kommt man ja trotzdem noch auf seine Stunden, und sein Geld. Dann verfällt der Anspruch auf Geld für die Tage an denen man krank war oder wie muss ich mir das Vorstellen?

          2. arbeitsvertrag.org

            Hallo Ahnungslos,

            wenn Sie pro Stunde bezahlt werden, dann bekommen Sie in der Regel auch kein Geld für die Tage, an denen Sie krank waren. Anspruch haben Sie nur, wenn Sie Festgehalt beziehen. Dann müssten Sie die Minusstunden, die durch Krankheit entstanden sind, auch nicht nacharbeiten.

            Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Brigitte R.

        Ich habe als minijober einen Std Lohn von 24 Euro ausgemacht. Ich arbeite jeden Monat einen Sonnabend 24h BD Dienst in einer Klinik.
        Ist es rechtens das von dem erarbeiteten Geld im BD nur 75%gezählt werden. Kann mir jemand helfen.Ob das rechtens ust

  45. Silvi

    Guten Tag. Wie muss eigentlich die Rufbereitschaft beim Minijob, bei welcher man sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsortes aufzuhalten hat, vergütet werden? Schließlich muss man jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvi,

      die Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeits- sondern als Ruhezeit. Nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (inkl. Anfahrtsweg) wird vergütet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. A. Höber

    Diese Ausführung machen mal wieder deutlich, wie schwer es ist, als Kleinunternehmer überhault Personal einzusetzen. Wir führen Veranstaltungen für Kindergeburtstage durch. Wenn zuviele Anfragen da sind, würden wir gerne „Mitarbeiter“ damit betrauen. Diese Personen über Gewerbeschein und Rechnung zu beschäftigen, geht wegen der „Scheinselbständigkeit“ nicht. Als bis zu 480 Euro-Jober einzustellen, scheint nun auch nicht möglich zu sein, da wir nicht abschätzen können, ob nun 2 Stunden im Monat anfallen oder 10 Stunden. Wir würden gerne ordnentlich anmelden, müssten dann aber die Stunden schon im Arbeitsvertrag fixieren (wenn ich obige Asuführungen richtig verstanden habe)

    Welcher Weg erscheint für ein Unternehmen da sinnvoll, das noch unter die Kleinstunternehmerreglung fällt, flexibel auf Aufträge reagiieren will, aber auch nicht Gefahr laufen möchte, in eine jurististische Zwickmühle zu geraten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Armin

    Guten Tag,
    Ist es eigentlich Möglich in einem Minijob zu arbeiten wo man 1x Wöchentlich für 1 Arbeitsstunde (z.Bsp. Samstags von 11:00 – 12:00 Uhr die Lagerhalle fegt)?
    Danke für ein kurzes Feedback.
    MfG, Armin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Armin,

      natürlich kann ein Minijob auch daraus bestehen, dass Sie nur einmal wöchentlich für jeweils eine Stunde eine Tätigkeit ausüben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Sven M.

    Darf der Arbeit Geber die Dienst Pläne einfach ändern ohne mich darüber zu informieren? !! Beim Mini Job

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      sofern die Dienstpläne fest eingeteilt waren, muss der Arbeitgeber Sie bei einer erneuten Änderung darüber informieren. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Sie zu der veränderten Zeit auch im Betrieb anwesend sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Sandra

      Guten Tag,

      Ich habe da mal eine Frage unzwar hat ein Freund von mir vor ein paar Tagen seinen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, allerdings empfinde ich das Brutto Gehalt ziemlich gering. Ich weiss nicht ob meine Berechnung für den Stundenlohn bei einem Gehalt stimmen, man soll wohl die 40 Arbeitsstunden wöchentlich x 13 Wochen : 3 Monate rechnen und das Ergebnis dann durch den Bruttolohn rechnen. Als ich das getan habe kam ich auf eine Summe, die unter dem Mindestlohn/std. liegen würde. Jetzt meine Frage, rechnet man den Stundenlohn bei einem Gehalt auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrages so aus, oder geht man in dem Fall evtl.nur von den Arbeitstagen in diesem Zeitraum aus?
      Vielen Dank im Voraus.

      Lg.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Sandra,

        auch bei einem Festgehalt muss der Mindestlohn beachtet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt hier einen Rechner zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie dies nachrechnen können. Sollte der Bruttolohn unterhalb des Mindestlohns liegen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Klaus

    Hallo.Ich hätte gern mal gewusst ob beim 450,-Euro Job wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitseinsatz für
    mich hat Ich Lohnfortzahlung bekomme.Ich bin Frührentner und habe einen 450,-Euro Arbeitsvertrag.Kann
    im Internet leider keine Antwort darauf finden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaus,

      das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Liegt ein fester Lohn vor, der jeden Monat konstant gezahlt wird, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anders sieht es aus, wenn Sie flexibel auf Stundenbasis bezahlt werden. In diesem Fall erhalten Sie nur für die Stunden Lohn, die die auch tatsächlich ableisten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Herrmann

        Moment mal! Angenommen, der Arbeitvertrag sieht eine Mindestwochenarbeitszeit nicht vor, dann gilt doch gem. § 12 TzBfG eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart. Ruft der Arbeitgeber diese 10 Std. micht ab, befindet er sich in Annahmeverzug und muss die Mindeststunden, obwohl vom Arbeitnemer nicht geleistet, trotzdem bezahlen, oder?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Herrmann,

          das ist soweit richtig. Gemäß § 12 TzBfG gilt eine Mindestarbeitszeit von 10 Wochenstunden, falls nichts anderes vereinbart ist.

          Das Team von arbeitsvertrg.org

    2. Sunny

      Hallo,
      mein Arbeitsvertrag gilt seit 01.12.2018 und wurde mit einer Arbeitszeit von „derzeit 10 Stunden pro Woche und 450 Euro pro Monat“ geschlossen. Ich arbeite 4 Tage in der Woche, jedoch seit 3 Wochen aufgrund eines langfristig erkrankten Kollegen nur noch 3 Tage pro Woche wodurch mir mindestens 3 Stunden pro Woche fehlen. Muss mir mein Arbeitgeber diese 3 Stunden trotzdem bezahlen oder zumindest meinen regulären freien Tag (derzeit Freitag) auf diesen Tag (Dienstag) legen, damit ich auf meine 10 Stunden und somit auf meine 450 Euro monatlich komme?

  50. Ulrich

    Nirgends wird erwähnt, was eigentlich mit Arbeit an Sonn- und Feiertagen passiert und welche Ansprüche entstehen. Es ist nur die Rede von Werktagen und Arbeitstagen, also steht da nicht, daß Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu Urlaubsanspruch führt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrich,

      vielen Dank für die Kritik. Eventuell werden wir noch einen eigenen Text zur Thematik verfassen. In einigen Ratgebern wird die Problematik jedoch bereits ansgesprochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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