Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern im Jahr zu?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Der Urlaubsanspruch bemisst sich daran, wie viele Tage in der Woche Sie arbeiten.
Der Urlaubsanspruch bemisst sich daran, wie viele Tage in der Woche Sie arbeiten.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten fünf Tage in der Woche mindestens acht Stunden, worauf eine zweitägige Erholungsphase in Form des Wochenendes folgt. Dieser Zeitraum dient der Regeneration. Darüber hinaus haben sie auch einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen im Jahr, die der Gesetzgeber als Ausgleich zur Arbeit gewährt.

Festgehalten ist der Urlaub laut Arbeitsrecht im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hierbei handelt es sich jedoch nur um die unterste Grenze. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich im Arbeitsvertrag auch auf eine höhere Anzahl einigen.

Dieser Ratgeber gibt Auskunft darüber, welchen Mindestanspruch auf Urlaub Sie haben, wie es mit dem Urlaub in der Probezeit aussieht, welche Regelungen bei Krankheit im Urlaub gelten und was mit dem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung geschieht.

Kompaktwissen: Urlaub

Wer profitiert vom gesetzlichen Urlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) richtet sich an alle Arbeitnehmer. Es wird also nicht zwischen Minijobbern, Vollzeitmitarbeitern oder Teilzeitkräften unterschieden.

Wie viel Urlaub haben Arbeitnehmer im Jahr?

Gesetzlich sind bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage jährlich vorgeschrieben. Bei einer 5-Tage-Woche wären es entsprechend 20 Urlaubstage. Vertraglich kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch jedoch stets aufstocken.

Was passiert, wenn ich unerlaubt Urlaub nehme?

Treten Sie einfach Ihren Urlaub an, ohne dass der Chef seine Erlaubnis dazu gegeben hat, kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung auf Sie zukommen.

Detaillierte Informationen zum Urlaub:

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Ge­setz­lich­er Ur­laubs­an­spruch

Wie ist gesetzlicher Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht geregelt? Erfahren Sie es hier!

Urlaub übertragen Ratgeber

Urlaub übertragen

Können Sie Urlaubsanspruch ins Folgejahr übertragen oder auf einen anderen Arbeitgeber?

Resturlaub-ratgeber

Rest­ur­laub

Was passiert mit Resturlaub am Jahresende, bei einer Kündigung oder bei langer Krankheit? Hier lesen Sie es!

urlaubsgeld-ratgeber

Urlaubs­entgelt

Was Urlaubsentgelt ist und worin der Unterschied zu Urlaubsgeld besteht, lesen Sie hier!

sonderurlaub-ratgeber

Sonder­urlaub

In manchen Situationen können Sie Sonderurlaub beantragen, der nicht vom eigentlichen Urlaub abgeht.

unbezahlter-urlaub-ratgeber

Unbe­zahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub kann nötig werden, wenn das Kind erkrankt und zu versorgen ist.

urlaubsgeld-ratgeber

Urlaubs­geld

Ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Urlaubsgeld zu zahlen, verrät dieser Ratgeber.

Was bedeutet Sabbatical? Hier lesen Sie mehr dazu.

Sabbat­jahr (Sabba­tical)

Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Auszeit? Lesen Sie hier mehr!

Betriebsurlaub ist so manchem ein Dorn im Auge - was sagt das Arbeitsrecht?

Betriebsurlaub

Was ist beim Betriebsurlaub gemäß Arbeitsrecht zu beachten? Alles Wichtige erfahren Sie in unserem Ratgeber!

Darf man im Urlaub arbeiten? Es gibt - wie so oft - keine pauschale Regelung.

Arbeiten im Urlaub

Ist Arbeiten im Urlaub erlaubt? Unter welchen Bedingungen? Die wichtigsten Infos zum Thema hier!

jahresurlaubsanspruch

Jahresurlaubsanspruch

Wie hoch ist der Jahresurlaubsanspruch und wann verfallen nicht genutzte Urlaubstage spätestens?

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wie viel bezahlte Urlaubstage Ihnen im Jahr gewährt werden müssen, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es gilt sowohl für Arbeiter als auch Angestellte. Und auch Auszubildenden wie Geschäftsführern steht der gesetzliche Mindestanspruch zu.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt im Minimum 24 Werktage. Da das BUrlG ebenfalls die Samstage als Werktag definiert, trifft diese Vorgabe lediglich auf ein Arbeitsverhältnis zu, in dem sechs Tage die Woche gearbeitet wird. Das bedeutet: Mit einer 5-Tage-Arbeitswoche schrumpft der Mindestanspruch an Urlaub auf 20 Tage im Jahr. Noch weniger werden es bei nur vier Arbeitstagen in der Woche. Hier sind es 16 Urlaubstage. Ist die Teilzeitarbeitszeit auf drei Werktage beschränkt, stehen Ihnen laut Arbeitsrecht 12 Tage Urlaub zu.

Für Jugendliche und Schwerbehinderte, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, weicht der Gesetzgeber von diesen Vorgaben ab. Da es sich um besonders schützenswerte Personengruppen handelt, steht ihnen ein höherer Urlaubsanspruch zu.

Wie viele Tage Urlaub einem Jugendlichen zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung zugestanden werden, ist abhängig vom Alter. Bezogen auf eine 5-Tage-Woche muss ihm laut Paragraph 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JuSchG) mindestens die folgende Anzahl an Urlaubstagen gewährt werden:

  • jünger als 16 Jahre: 25 Tage
  • jünger als 17 Jahre: 23 Tage
  • jünger als 18 Jahre: 21 Tage

Entscheidend ist das Alter am Beginn eines Kalenderjahres. Dieser Zeitpunkt wird zum Vergleich herangezogen.

Der Urlaubsanspruch von Schwerbehinderten ist wesentlich höher. Er beträgt nach Paragraph 125 Neuntes Sozialgesetzbuch 29 Urlaubstage.

Achtung: Bei den Angaben handelt es sich lediglich um das Mindestmaß des vom Arbeitgeber zu gewährenden Mindesturlaubs pro Jahr. Tarif- und Arbeitsverträge können demnach durchaus mehr Urlaubstage pro Jahr enthalten. Wie viel Freizeit Sie heraushandeln, ist unter anderem abhängig von Ihrem Geschick, der generellen Handhabung im Unternehmen oder dem Tarifvertrag, dem Sie unterliegen.

Urlaub in der Probezeit

Urlaub in der Probezeit: Sie haben noch nicht den kompletten Urlaubsanspruch.
Urlaub in der Probezeit: Sie haben noch nicht den kompletten Urlaubsanspruch.

Das Bundesurlaubgesetz schreibt vor, dass der Urlaubsanspruch, der gesetzlich vorgeschrieben ist, in vollem Umfang erst nach einer Frist von sechs Monaten erworben wird.

In dieser sogenannten Wartezeit können Sie nicht den kompletten Urlaub nehmen.

Das erste halbe Jahr wird im Rahmen einer Beschäftigung häufig als Probezeit vereinbart, in der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennenlernen und das Arbeitsverhältnis unter Umständen relativ schnell wieder lösen.

Ihnen steht in diesem Zeitraum deshalb nicht der komplette gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in den ersten sechs Monaten auf Urlaub verzichten müssen.

In der Probezeit dürfen Sie Urlaub nehmen. Dieser beträgt pro Monat mindestens ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet: Gewährt Ihnen der Arbeitgeber pro Kalenderjahr 24 Tage Urlaub, stehen Ihnen in der Probezeit prinzipiell pro Monat mindestens zwei freie Tage zu. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf.

Wenn vom partiellen Urlaubsanspruch kein Gebrauch gemacht wird, besteht die Möglichkeit, die ausstehenden Urlaubstage zu einem späteren Zeitspruch in Anspruch zu nehmen.

Kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Urlaub ausschlagen?

Der Sommerurlaub steht an, Sie wollen mit Ihrer Familie in den Süden fliegen. Beim Arbeitgeber eingereicht, kommt schnell die Ernüchterung, der gewünschte Urlaub wird Ihnen verwehrt. Ist das rechtens? Ja, grundsätzlich ist das erlaubt. Das Bundesurlaubsgesetz besagt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.“ § 7 Absatz 1 BUrlG

Der Arbeitgeber muss den Urlaub vorab genehmigen. Äußert er sich nicht oder gibt er dem Wunsch nicht statt, wird der Urlaub nicht erteilt. Dazu hat er das Recht, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dringende betriebliche Gründe gegen die Genehmigung des Urlaubs sprechen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • akute Aufträge, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen werden müssen
  • zu wenig Personal wegen zum Beispiel vielen Krankheitsfällen
  • gute Auftragslage
  • Jahresabschlussarbeiten
  • Betriebsferien
  • ggf. die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter

Wird der Urlaub abgelehnt, muss der Arbeitgeber dies begründen. Dies darf nicht zur Regel werden, schließlich sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers Gehör finden müssen.

Einige Mitarbeiter haben bei der Urlaubsplanung Vorrang. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise noch keinen Urlaub in diesem Jahr genommen, ist er in der Regel vom Chef bevorzugt zu behandeln. Hinzu kommen Aspekte wie das Alter und schulpflichtige Kinder. Auch dies hat der Arbeitgeber bei der Gewährung vom Urlaubsanspruch zu berücksichtigen.

Nehmen Sie den Urlaub, obwohl er vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde, kann dies eine ordentliche oder schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Bevor es – womöglich auch versehentlich – zu einer Selbstbeurlaubung kommt, ist deshalb vorab zu klären, ob der Urlaub genehmigt wurde oder nicht.

Kann ein genehmigter Urlaub zurückgenommen werden?

Liegt dem Arbeitnehmer die schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers vor, so kann diese nur widerrufen werden mit der Zustimmung beider Vertragspartner.

Das Arbeitsrecht besagt: Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt darf der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verweigern.
Das Arbeitsrecht besagt: Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt darf der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verweigern.

Es gelten jedoch auch hier Ausnahmen. Kommt es beispielsweise unvorhergesehen zu einer Ausnahmesituation, zum Beispiel weil mehrere Mitarbeiter nicht arbeitsfähig sind und daher der Betriebsablauf in erheblichem Ausmaß gestört ist, dann darf der Arbeitgeber einseitig den bereits genehmigten Urlaub verschieben.

Für sein Vorgehen bedarf es jedoch eines existenziellen Notfalls und damit eines triftigen Grundes. Holt der Chef Sie aus dem Urlaub zurück, hat er in der Regel die Kosten zu tragen.

Gelten Heiligabend und Silvester als Urlaubstage?

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass Sonn- und Feiertage prinzipiell arbeitsfreie Zeit darstellen. Selbstverständlich gelten hier beispielweise für die Gastronomiebranche etc. Sondervorgaben. An den beiden Weihnachtsfeiertagen (25. und 26. Dezember) sowie Neujahr (1. Januar) müssen Arbeitnehmer deshalb nicht arbeiten. Da es sich um Feiertage handelt, werden Sie nicht vom Urlaub-Mindestanspruch abgezogen. Bei Heiligabend und Silvester gilt diese Regelung jedoch nicht.

Heiligabend und Silvester sind reguläre Arbeitstage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen. Arbeitnehmer müssen also – wenn sie an diesem Tag Urlaub haben wollen, freinehmen. Und zwar auch jeweils einen ganzen Tag. Dies geht dann vom Urlaub, der im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ab. In vielen Tarifverträgen sind beide Tage jedoch als Feiertag deklariert. Andere Unternehmen handhaben es so, dass Arbeitnehmer nur einen halben Tag Urlaub einreichen müssen. Diese betriebliche Praxis muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Achtung: Gibt Ihnen der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren uneingeschränkt an diesen Tagen frei, wird das Verhalten zur betrieblichen Übung. Das bedeutet: Sie haben auch zukünftig einen Anspruch darauf, an diesen Tagen frei zu bekommen. Ähnliches gilt, wenn die übrigen Mitarbeiter einen halben Tag Urlaub bekommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass auch Ihnen dann dieses Recht gewährt werden muss.

Kann der Urlaub auch in einem Stück genommen werden?

Das Bundesurlaubsgesetz hält hierzu fest:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“ § 7 Absatz 2 BUrlG

Ein genereller Urlaubsanspruch, das vorhandene Kontingent auf einmal zu aufzubrauchen, besteht also nicht. Der Arbeitgeber kann demnach fordern, den Urlaub zu stückeln, wenn es betriebliche Gründe erforderlich machen. Es ist hingegen nicht erlaubt, den Urlaub nur in einzelnen Tagen zu gewähren, da hierdurch der Zweck des Urlaubs – die Erholung – nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn nicht der komplette Urlaub im Arbeitsvertrag innerhalb eines Jahres genommen wird?

Nicht genommener Urlaub wird manchmal ausgezahlt.
Nicht genommener Urlaub wird manchmal ausgezahlt.

Versäumt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres, den gesetzlichen Urlaubsanspruch aufzubrauchen, kann er die übrigen Tage bedingt mit in das neue Jahr nehmen.

Der Anspruch bleibt bis zum 31. März des Folgejahres bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er den Urlaub noch nehmen, dann verfällt er.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann übriger Urlaub aus dem letzten Jahr auch noch nach dem Stichtag im März des Folgejahres genommen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitnehmer lange Zeit krank war (seit Jahresbeginn und länger als drei Monate). Dann muss er zeitnah nach der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit den Urlaub einreichen, um ihn nicht zu verwirken – so urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Kann nicht in Anspruch genommener Urlaub alternativ auch ausgezahlt werden?

Prinzipiell ist die Vergütung nicht genommenen Urlaubs laut Gesetzgeber nicht gestattet. Schließlich soll sich der Arbeitnehmer erholen. Eine Urlaubsabgeltung birgt zudem das Risiko, dass sich Mitarbeiter hierdurch ihr Arbeitsentgelt verbessern. Ebenfalls ein Umstand, der dem Ziel des Urlaubs zuwiderläuft.

In der Praxis ist es doch Gang und Gäbe, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausbezahlen, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie gehen damit ein hohes Risiko ein, könnten die Arbeitnehmer doch trotzdem auf Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch pochen.

Eine für beide Parteien rechtlich sichere Situation stellt hingegen die Auszahlung des Resturlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. In diesem Fall ist die Auszahlung des Urlaubsanspruchs legitim und wird sogar vom Bundesurlaubsgesetz vorgeschrieben:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ § 7 BUrlG Absatz 4

Berechnet wird die Summe ebenso wie das Urlaubsentgelt. Es orientiert sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Antritt des Urlaubs bzw. dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Überstunden werden hierbei nicht berücksichtigt. Aus den übrigen Urlaubstagen ergibt sich dementsprechend der Gesamtbetrag.

An einem Beispiel erklärt, bedeutet dies:
Der ausscheidende Mitarbeiter ist für 2500 Euro brutto angestellt und scheidet zum Monatsende aus der Firma aus. Er ist bis zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben und kann seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch deshalb nicht ausschöpfen. Es stehen noch sechs Urlaubstage aus.

Mit folgender Formel errechnen Sie das ausstehende Urlaubsentgelt:
durchschnittlicher Bruttolohn x Resturlaub : Anzahl der Arbeitstage innerhalb der letzten 13 Wochen

Das macht im vorliegenden Beispiel 750 Euro ausstehendes Urlaubsentgelt.

Was passiert bei Krankheit im Urlaub? Wirkt sich das auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus?

Bei einer Erkrankung im Urlaub sollten Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar telefonisch informieren.
Bei einer Erkrankung im Urlaub sollten Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar telefonisch informieren.

Nicht selten kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer schon lange auf den geplanten Urlaub freut und dann, am ersten freien Tag wird er krank. Ärgerlich. Und nun? Müssen Sie Ihren Urlaub zur Gesundung nutzen oder hat eine Krankschreibung zu erfolgen?

Wer im Urlaub erkrankt, ist verpflichtet, schon am ersten Tag des Urlaubs zum Arzt zu gehen. Über die Erkrankung hat er den Arbeitgeber zeitnah zu informieren, denn er unterliegt sogenannter Meldeplichten.

Zudem sollte er sich von einem Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Das Attest reichen Sie beim Arbeitgeber ein. In der Folge wird Ihnen dieser Zeitraum nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. So besagt es Paragraph 9 des Bundesurlaubsgesetzes.

Auch, wenn Sie sich im Ausland befinden und krank werden, haben Sie den Arbeitgeber hiervon zu unterrichten. Paragraph 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hält fest, dass der Arbeitnehmer unverzüglich ebenfalls die wahrscheinliche Dauer sowie die Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen hat, also die, des Hotels oder des jeweiligen Krankenhauses. Und das auf dem schnellstmöglichen Wege.

Das heißt am besten per Telefonanruf oder Fax. Auch im Urlaub gilt: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Zeitpunkt ist im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgehalten. Über die Erkrankung im Ausland ist auch die gesetzliche Krankenkasse zu informieren.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, wird die freie Zeit hierdurch nicht automatisch länger. Denn: Sie müssen erneut Urlaub beantragen, um die Tage nachzuholen.

Problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer innerhalb des Freizeitausgleichs erkranken. Haben Arbeitnehmer Überstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber als Gegenleistung „Extra-Urlaub“ gewähren. Erkranken sie in dieser Zeit, kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht angepasst werden.

Eine weitere Ausnahme gilt, wird das eigene Kind im Urlaub krank. Auch, wenn Sie also Ihre freie Zeit in die Pflege des Kindes investieren und sich nicht selbst ausreichend regenerieren können, können sie dies nicht geltend machen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,68 von 5)
Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern im Jahr zu?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

183 Gedanken zu „Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern im Jahr zu?

  1. Livia

    Mein Arbeitsvertrag ist bis 31.08.18 befristet und wird auch nicht verlängert. Bin danach wahrscheinlich arbeitslos. Pro Monat stehen mir 2,5 Tage Urlaub zu. Erhalte ich bis Vertragsende nun 20 Urlaubstage oder greift hier auch die Regelung der 2. Jahreshälfte, bei der dann 30 Tage gewährt werden müssen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Livia,

      Sie sollten bis Vertragsende 20 Urlaubstage gewährt bekommen.

      Zum einen gilt der Urlaub in der Regel gemessen der Beschäftigungsdauer (2,5 Tage mal 8 Monate ergibt 20 Urlaubstage insgesamt).

      Die Regelung zur zweiten Jahreshälfte, die besagt, dass Sie Anspruch auf den gesamten gesetzlich festgelegten Mindesturlaub haben, wenn Sie mehr als sechs Monate in der Firma beschäftigt waren, ändert auch hier nichts, da sich der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub ebenfalls auf 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche beläuft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Sandra

    Hallo

    Ich habe eine Frage zum Urlaub. Ich arbeite in einen Bäckerei Verkauf wo wir Mo bis So auf haben.In meinen Vertrag steht 25 Tage Urlaub vorbei der Samstag zum Werktag gehört. Sowie stehen 130 h im Vertrag, aber nix von einer 5 oder 6 Tage Woche. Jetzt kommt der Chef an und sagt mir würden bei einer 5 Tage Woche nur 20 Urlaubstage und bei einer 6 Tage Woche 24 Urlaubstage zustehen. Das Problem ist ich arbeite mal 5 Tage mal 6 Tage und hab auch immer an unterschiedlichen Tagen frei.Kann aber nicht voraus schauen wie ich Arbeit.
    Jetzt zu meiner Frage wie ist es wenn ich jetzt auf eine 5 Tage Woche meinen Urlaub bekomme. Müssen dann 6 Tage als Urlaub angerechnet werden außer der Sonntag oder nur 5
    Urlaubstage.

    Ich hatte zum Chef so gesagt das dann ja aber nur 5 Tage als Urlaub genommen werden dürften. Er sofort nein das wäre nicht so. Wenn es so wäre muss ich ihm was zeigen wo das steht. Leider finde ich nur nix genaues nur dazu wenn man immer am selben Tag frei hat.

    Vlt. kann mir einer helfen evtl. mit passenden link

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      bei unregelmäßiger Wochenarbeitszeit ist die Berechnung der Urlaubstage nicht ganz einfach. Ausschlaggebend ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit. Ist eine 5-Tage-Woche vereinbart, dann ist das die Berechnungsgrundlage. Genau kann das aber nur ein Anwalt mit Einblick in den Arbeitsvertrag sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Sandra

        Danke schön für die Antwort.

        Im Vertrag steht eben nix von einer 5 Tage oder 6 Tage Woche.

        Dann werd ich mich mal um einen Beratungsangebot kümmern und dann einen Anwalt aufsuchen.

  3. Henke

    Hallo,
    darf ich schon für freitags einen Flug buchen, wenn erst am darauf folgenden Montag mein erster offizieller Urlaubstag ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Henke,

      Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, ob Sie für diesen Tag Urlaub nehmen können. Unter Umständen könnte dieser berechtigt sein, den Urlaubswunsch eines Mitarbeiters nicht zu gewähren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. A. S.

    Ich habe eine Verständnisfrage.. meine Tochter befindet sich im ersten Lehrjahr Ihrer Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin. In diesem Ausbildungsvertrag stand ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen drin. Diesen habe ich als Erziehungsberechtigte meiner 17 jährigen Tochter auch unterschrieben und wurde vom Ausbildungsbetrieb und der Handwerkskammer unterschrieben. Nun wurde einfach gesagt sie hat nur einen Anspruch auf 21 Tage, was prinzipiell ja richtig ist, aber ein Arbeitgeber kann einen höheren Anspruch mit dem Auszubildenden vereinbaren. Kann der Arbeitgeber diese Vereinbarung einfach ohne weiteres für nichtig erklären und durch einen handgeschriebenen Zettel ohne Unterschrift etc. ersetzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.S.,

      in der Regel kann ein Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag nicht allein von seiner Seite aus ändern. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Janosch

    Hallo , ich bin seit April neu in einer Firma eingestellt und war vorher Student bis Ende Februar. Die Firma bietet 30 Urlaustage. Da ich erst zum 01.April fest eingestellt wurde steht im AV, dass ich dieses Jahr 18 Tage Urlaubsanspruch hätte. Kann das stimmen? Da ich ja vorher keinen Urlaub in einem anderen UE hatte und somit eig. die Gefahr von Doppelurlaub entfällt
    Danke für die Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Janosch,

      gesetzlich sind 20 Tage bei einer 5-Tages-Woche vorgeschrieben. Beginnt der Arbeitnehmer jedoch neu in einer Firma innerhalb des Kalenderjahres, bekommt er nur den anteiligen Urlaubsanspruch (1/12 für jeden vollen Monat) – auch, wenn der Betroffene vorher noch nicht gearbeitet hat.

      Bei weiteren Fragen empfiehlt es sich, den Arbeitgeber direkt zu fragen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Biggi

    Hallo
    ich habe einen Arbeitsvertrag als Teilzeitbeschäftigte.
    450 € jeden Monat Festgehalt.
    Wöchentliche Mindest-Arbeitszeit 11,5 Std. in der Zeit Montag bis Freitag.
    28 Tage Urlaub im Jahr.
    Ich arbeite 3 Tage in der Woche a`3,5 Std an unterschiedlichen Werktagen.
    Habe ich Anspruch auf 28 Urlaubstage wie im Vertrag vereinbart? Bei 3 Arbeitstagen pro Woche wären das ja 9 Wochen Urlaub ??
    Sehe ich das richtig oder wie verhält sich das?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Biggi,

      da wir die genaue Formulierung zur Urlaubsregelung Ihres Arbeitsvertrages nicht kennen, können wir dies nicht beurteilen. Weil wir außerdem keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Marie

    Hallo liebes Team,

    ich bin in einem Beschäftigungsverhältnis, in dem mich mein Arbeitgeber dieses Jahr mit mindestens 105 Arbeitstagen angestellt hat. Wie viel ich davon jeden Monat wöchentlich arbeite hängt von der Auftragslage ab. Die meiste Zeit arbeite ich über den Sommer und habe die restlichen Monate weniger zu tun.
    Könnt ihr mir etwas zu der Urlaubsregelung in meinem Fall sagen? Ich habe ja keine regelmäßigen ganzjährlichen wöchentlichen Arbeitszeiten, wo die 2 Tages-Urlaubsgrundregel greift?!

    Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Hilft

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      konkret äußert sich das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht zu solchen besonderen Fällen, das heißt im Einzelfall muss ein Anwalt hier die entsprechenden Vorschriften und relevanten Urteile auslegen. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Ailin

    Hallo,
    Mein Partner hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine 40h Woche. Ich habe ein Kind, von dem er nicht der Vater ist. Sein Betrieb genehmigt ihm keinen Urlaub, sodass wir nie zusammen Urlaub haben. Das er nicht grundsätzlich immer in den Ferien Urlaub bekommt sehe ich ein, aber dieses Jahr haben wir nur eine Woche Urlaub gemeinsam, weil ich meinen Urlaub verschoben habe und den gebuchten Urlaub umbuchen musste. Grundsätzlich bekommt er die Antwort, es wäre schließlich nicht sein Kind. Aber ist es nicht auch etwas zu berücksichtigen, dass er in einer festen Beziehung mit einer Frau mit Kind lebt? Zudem bekommt er grundsätzlich nur immer eine Woche Urlaub statt 12 Tage Erholungsurlaub die ihm gesetzlich zustehen. Jeder Mitarbeiter dieser Firma bekommt angeblich nur eine Woche, und auch immer nur ein Mitarbeiter darf Urlaub machen. Dabei ist es eine Mittel große produktionsfirma mit ca 100 Mitarbeitern. Angeblich sei die Firma unterbesetzt wenn zwei Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub hätten und würden dann nicht mehr die Produktion schaffen lt. Vertrag mit dem Kunden. Müssen die das nicht kalkulieren? Ist das rechtens? Wenn nicht, was kann man dann tun? Die Firma hat weder Mitarbeitervertretung noch Betriebsrat.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ailin,

      laut Arbeitsrecht steht es jedem Arbeitnehmer zu zwei Wochen am Stück Urlaub zu nehmen, die Regelung den Urlaub auf eine Woche zu beschränken, ist deshalb nicht nachvollziehbar. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat außerdem jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zu. Zwar hat der Arbeitgeber durchaus ein Weisungsrecht, was den Zeitraum des Urlaubs angeht, allerdings sollten Sie Ihren Fall tatsächlich einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen, um zu prüfen, ob der Arbeitgeber Ihres Partners sich richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Rebecca

    Hallo,
    zwei Fragen:
    Ich habe eine 4-Tage Woche an flexiblen Tagen – auf Teilzeit (Hotellerie). Wenn ich eine Woche Urlaub einreiche und ein Feiertag in die Woche fällt, ist der Feiertag dann automatisch immer mein dritter regulärer freier Tag und ich muss immer 4 Tage Urlaub nehmen? Bei den Vollzeitbeschäftigten, die eine 5 Tage Woche haben an flexiblen Arbeitstagen müssen hierfür immer 4 Tage einreichen.
    Zweite Frage:
    Wenn ich an einem Brückentag Urlaub nehmen möchte, wo ein gesetzlicher Feiertag besteht, wieviele Urlaubstage gelten hierfür ? Beispiel: Ich möchte am 30.04. (Montag) und 01.05. (Dienstag – gesetzlicher Feiertag) Urlaub beantragen, fallen mir hierfür 1 oder 2 Urlaubstage weg? Habe ich trotzdem noch meine regulären drei Tage frei und muss somit noch an zwei Tagen arbeiten?
    Bei den Vollzeitbeschäftigen, die eine 5 Tage Woche haben, müssen für die beiden gewünschten Tage, in dem der gesetzliche Feiertag fällt, 1 Urlaubstag nehmen und haben trotzdem Ihre weiteren 2 regulären Tagen frei.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rebecca,

      bei Feiertagen muss der Arbeitnehmer in der Regel nur dann einen Urlaubstag geltend machen, wenn er an diesem Tag laut Schicht-, oder Dienstplan zur Arbeit eingeteilt ist (gilt nur für bestimmte Branchen, wie beispielsweise Gastronomie). Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Personalabteilung, für welche Tage Sie Urlaub einreichen müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. König

    Hallo,
    ich arbeite als Angestellter bei der Stadt, das Jahr 2018 ist mit Februar ja noch recht frisch.
    Ich war heute sehr erstaunt das einer meiner Kollegen schon im Vorfeld den Urlaub für September
    2019 eingereicht hat bzw. blocken möchte. Für mich stellt sich nun die Frage, gibt es im Vorfeld oder im Zeitraum Fristen zum Urlaubswunsch, ich könnte ja dann auch schon für 2020 den Antrag einreichen.
    Der liebe Kollege macht dies jedoch gezielt mit Absicht, denn bisher hatte ich in 7 Jahren immer im Zeitraum September meinen Jahresurlaub geplant und eingereicht und gemacht.
    Über Ihren Hinweis und Hilfe in der Angelegenheit würde ich mich sehr freuen..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo König,

      es gibt keine gesetzliche Regelung, wie weit im Voraus der Urlaub eingereicht werden kann. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. daniel

    frage.
    unser chef will uns einen ganzen tag urlaub abziehen wenn wir nur einen halben tag arbeiten und dann frei machen obwol wir ein überstunden konto haben…. darf der dass?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      das lässt sich von uns schlecht beantworten, da wir den Arbeitsvertrag nicht kennen. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  12. James

    Guten Tag,

    in Unternehmen wurde eine Betriebsordnung eingeführt. Im Arbeitsvertrag steht „Urlaubsansprueche sind bis spätestens 31. Maerz des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres geltend zu machen.“
    Nun gab es muendlich die Anweisung der Personalabteilung, dass ab 2018 keine Resturlaubstage mit in das neue Jahre genommen werden. Man soll alle im laufenden Jahr verplanen, festlegen.

    Meine Fragen hierzu:
    – Würde diese Anordnung in die Betriebsordnung aufgenommen, ist sie hinfaellig da dadurch der AN schlechter gestellt wird!?

    – Es ginge nur mit einer schriftlichen Einverstaendnis der AN?

    Dank fuer ihre Bemuehungen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo James,

      in der Regel sollte jede Änderung des Arbeitsvertrages schriftlich ergehen und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann allerdings nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  13. Heidi

    Hallo liebes Team, ich habe wegen meinem Urlaub eine Frage.
    Habe am 03. April 2017 in einer Reinigungsfirma angefangen zu arbeiten , gekündigt habe ich Januar 2018. Urlaub habe ich keinen bekommen, was ich auch verstanden hab. Jetzt will er mir aber nur 6 Tage Urlaub schreiben.
    April – August Mo – Fr. 26 St pro Woche
    Sept.- Dez. Mo- Fr. 21 St pro Woche
    Könnt ihr mir sagen wieviel Urlaubsanspruch ich habe ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,

      Ihr Urlaubsanspruch sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Gibt es hier keine Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmung aus dem Bundesurlaubsgesetz. Wir raten Ihnen, sich kurz bei einem Anwalt zu erkundigen, da Sie bei Kündigung unter Umständen Anspruch auf Ihren Resturlaub haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  14. Dimitrios

    Frage:
    Bin ich als angestellter bei einem Privatunternehmen verpflichtet 2 Wochen Urlaub hintereinander zu nehmen (Haupturlaubszeiten mindestens 2 Wochen hintereinander)??
    Ich möchte meine Urlaubsdauer selbst bestimmen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dimitrios,

      das Bundesurlaubsgesetz schreibt nur vor, dass der Arbeitgeber Ihnen Ihren Urlaub am Stück gewähren muss. Dies soll verhindern, dass der Arbeitgeber Sie dazu verpflichtet den Urlaub zu stückeln. Legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt vor und erkundigen Sie sich bei ihm, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  15. Dennis

    Hallo,
    ich arbeite in Rahmen eines 450€ Jobs neben dem Studium als Aushilfe im Einzelhandel (2 * 7h pro Woche).
    Mein Arbeitgeber hat den Urlaub im Arbeitsvertrag nicht weiter geregelt und in der Filiale wird behauptet, mit Abschluss des Vertrages würden wir freiwillig auf Urlaub verzichten. Ist es überhaupt möglich auf den gesetzlichen Mindesturlaub zu verzichten? (abgesehen davon, wurde dieses Thema auch im Einstellungsgespräch nicht erwähnt!). Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    LG
    Dennis

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      in der Regel haben auch Minijobber einen Urlaubsanspruch. Wie es sich in Ihrem Fall verhält können wir aus Mangel an Informationen nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  16. Monika

    Schönen guten Abend. Ich habe innerhalb der probezeit zum 18.12.17 gekündigt. Bei der Firma hätte ich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Wie viele Urlaubstage stehen mir nun noch zu? Ich habe am 15.09.17 dort begonnen und mein Chef gab an, dass bei der Urlaubsberechnung nur volle Monate zählen.
    Wäre sehr dankbar über eine Antwort.
    Gruß, Monika

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      in der Regel erarbeitet sich der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch. Daraus errechnet sich dann auch der Urlaubsanspruch auf ein ganzes Jahr. Allgemein kann ein Resturlaub auch bei Kündigung noch geltend gemacht werden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  17. Kelly

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag begann am 13.06.16 und endet am 12.06.18. Laut Vertrag habe ich Anspruch auf 20 Tagen, zusätzlich 5 Tagen Urlaub (ist eine 5 Tage in der Woche Beschäftigung). Seit Februar 2017 bin ich Krank geschrieben und habe noch: 3 Tage Rest Urlaub von 2016, den ganzen Urlaub von 2017 d.h. 25 Tage und den Urlaub von 2018 d.h. 10 Tage. Laut Gesetz wenn jemand lange Zeit Krank ist, darf man nach 15 Monaten den Rest Urlaub nehmen. In meinem Vertrag aber steht: „Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt auch bei Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate nach Ablauf des Übertragungszeitraumes (31. März des Forgejahres). Im Eintrittsjahr, sowie im Jahr des Ausscheidens des Arbeitnehmers entsteht ein anteiliger Urlausanspruch von jeweils 1/12 pro vollem Kalendermonat. Für den zusätzlichen Urlaub gilt abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesurlaub, dass der Urlaubsanspruch nach Ablauf des Übertragungszeitraums (31 März des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.“
    Meine Frage ist: Was ist stärker das Gesetz oder der Arbeitsvertrag? In diesem Fall auf wie vielle Tage Urlaub habe ich Anspruch für 2016, 1017 & 2018? Darf ich ab Ende März 2018 alle meinen Rest Urlaub nehmen? Ich bedanke mich im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kelly,

      der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt dann, wenn im Arbeitsvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Ob sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorgaben bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages gehalten hat, kann Ihnen ein Anwalt sagen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  18. Malina

    Hallo,

    Ich arbeite seit 08.2016 in einem Unternehmen und hatte einen Jahresvertrag. Ab dem 08.2017 wurde mein Vertrag noch um ein Jahr verlängert. Ich habe nicht vor, ab 08.2018 den Vertrag zu verlängern. Wie viele Urlaubstage habe ich für Januar-Ende Juli 2018, wenn ich sonst 25 UT pro Jahr habe? Alle 25 oder nur 2 Tage pro Monat? VG Malina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Malina,

      da Ihr Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Jahres beendet wird, haben Sie Anspruch auf Ihren vollen Jahresurlaub, sofern vertraglich keine andere Regelung erfolgt. Wenden Sie sich bei Fragen an die Personalabteilung Ihres Unternehmens.

      Die Redaktion von Arbeitsschutz.org

  19. Franzi

    Hallo,

    mein Arbeitsvertrag: medizinische Fachangestellte – 30h/Woche – 5 Tage – 30Urlaubstage
    ich arbeite in einem MVZ, die Praxis in der ich arbeite besteht aus zwei Ärzten (auch nur angestellt).
    Aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis komme ich an 4 Tagen auf meine 30 Stunden. Der eine Arzt, mit dem ich zusammenarbeite, ist freitags nicht da (steht im OP), deshalb wurde der Dienstplan von meiner Kollegin so geschrieben, dass ich freitags zu Hause bleiben kann.
    Jetzt habe ich von unseren Chef´s die Dienstanweisung bekommen, meine Überstunden abzuarbeiten, also haben Sie mir einen Zeitplan gegeben wie ich arbeiten soll damit ich meine Überstunden abbaue und wie ich zu arbeiten haben nach dem Stundenabbau. Als letzten Satz haben Sie druntergeschrieben: Aufgrund dieser Regelung habe ich ab 01.01.2018 einen Anspruch auf nur noch 24 Urlaubstage.
    Es stellt sich mir jetzt die Frage ob das rechtens ist? Muss ich das so einfach hinnehmen?

    Vielen Dank schoneinmal für Ihre Hilfe, denn ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franzi,

      der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch kann nicht einseitig geändert werden. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung erzielen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Doreen

    Hallo,

    Ich arbeite 10 Stunden pro Woche als Teilzeitkraft. 7 Stunden am Donnerstag und 3 Stunden am Freitag. Urlaubsanspruch ist klar 6 Wochen, also in meinen Augen 6 Donnerstage und 6 Freitage. Jetzt kann es aber sein, daß mein Chef mir einen Donnerstag nicht geben will, weil es ein umsatzstarker Tag ist und er mich braucht. Und gibt mir einen Freitag dafür. Das seh ich aber nicht so, weil ich da ja nur 3 Stunden arbeite und man diese zwei Tage nicht gleichsetzen kann. Als Kompromiss schlage ich ihm 2 Freitage für einen Donnerstag vor, was er aber nicht so sieht. Das wären ja in meinem Falle 2 Arbeitstage.
    Wie kann ich das am besten mit ihm regeln? Oder muss ich das so hinnehmen, wie er möchte? Kann man das ganze nicht in Stunden umrechnen, das wäre doch für alle viel einfacher? Wie ist die Arbeitsrechtliche Lage?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doreen,

      der Arbeitgeber kann Urlaub nicht gestückelt verlangen. Der Anspruch auf Urlaub muss am Stück gewährt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Marcello

    Hallo,

    ich habe am 06.06.2017 eine neue Arbeit aufgenommen mit einer Probezeit von 6 Monaten und einen Jahresurlaub von 20 Tagen.

    Meine Frage: Steht mir ab den 06.12.2017 der gesamte Jahresurlaub von 2017 zu oder weiterhin nur die 10 Tage für 2017?

    Ich will nicht ab den 06.12.2017 15 Tage Urlaub nehmen und 2018 erfahren das mir 5 Tage von meinem Jahresurlaub für 2018 abgezogen wurden sind.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcello,

      nach 6 Monaten steht de, Arbeitnehmerder volle Urlaubsanspruch zu. Jedoch kann es hilfreich sein, die Ansichten mit dem Arbeitgeber abzugleichen..

      Ihr Team von Abreitvertrag.org

  22. Sabine

    Guten Abend,
    ich habe laut Arbeitsvertrag für eine 6 Tage Woche 36 Tage Jahresurlaub.
    Jetzt war ich längere Zeit krank und erhielt ab der 7. Woche keine Lohnfortzahlung mehr, sondern nur Krankengeld von der KK. Dies war 12 Wochen der Fall.
    Mein AG hat mir mitgeteilt, dass mir aufgrund der „Unterbrechung“ bzgl. Lohnfortzahlung 3 Tage weniger Urlaub zustehen würde, weil ich für diese Zeit nur Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub von 24 Tagen pro Jahr hätte.

    Ist dies richtig so?

    Vielen Tag für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      Ihre Krankheit hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Urlaubsanspruch. Die Dauer einer Krankheit kann Vereinbarungen im Arbeitsvertrag nicht beeinflussen, wenn sie nicht als Bedingung im Vertrag erwähnt wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Anna

    Guten Tag,
    hier mal von der anderen Seite aus: Wir sind neue Chefs in einem Hotel. Unsere Mitarbeiter erhalten 28 – 30 Tage Urlaub im Jahr – je nach Betriebszugehörigkeit.
    Eine Abteilungschefin hat es schon immer so gemacht hat, dass sie die Feiertage, in BY sind es 14 an der Zahl, noch dazu gezählt hat. Wir sind aber sehr stuzig, da jeder soviel Urlaubstage hat…, also 42 – 44 Tage. Das ist ja bombig!
    Wie ist es richtig: Jeder hat eine 5 Tage Woche, arbeitet an unterschiedlichen Tagen in der Woche, also keine bestimmten Tage in der Woche frei.
    Wie viele Urlaubs-, bzw. Freitage erhalten die Mitrabeiter im Jahr?

    Vielen Dank für Ihre Hilfestellung, denn wir sind ein wenig ratlos.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      das muss im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Jenny

    Guten Abend:)
    Ich hab mal eine Frage zum Thema betriebsurlaub, in meinem Vertrag steht nur das der betriebsurlaub im November vom Urlaub abgezogen wird (das wären immer 8 urlaubstage von mir) jedoch kam mein Chef Anfang Juli zu mir und meinte sie machen den gesamten Nov zu. Dafür reicht mein Rest Urlaub nicht aus, meine frage wäre muss ich nun ueber Stunden machen? Ist das rechtens? Ich habe eine 4tage Woche, 60std im Monat da ich es nicht anders mit dem babysitter schaffe, was sind meine Rechte bzw hab ich ueberhaupt ein recht mich dagegen zu wehren? Oder hat mein Chef recht und ich muss ueber Std nun machen? LG Jenny

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,
      die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen zu Urlaub, können nicht einseitig geändert werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall beurteilen und Ihnen genau sagen, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Marie

    Hallo,

    ich arbeite Teilzeit und habe eine 4-Tage-Woche, das heißt mein Urlaubsanspruch sind 16 Tage im Jahr. Die vier Tage, die ich arbeite, sind aber immer unterschiedliche, also von Montag bis Sonntag, aber eben vier in der Woche. Ich habe nun 9 Urlaubstage genommen und mein Arbeitgeber gibt mir genau zwei Wochen frei. Eigentlich sollten 8 Tage aber für zwei Wochen ausreichen. In meinem Fall nehme ich in der zweiten Woche den Montag und Dienstag Urlaub und muss am Mittwoch und Freitag bis Sonntag arbeiten. Also nehme ich bei einer 4-Tage-Woche 2 Tage frei und muss dennoch 4 Tage arbeiten. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      das klingt tatsächlich nicht legitim. Denn es ist normalerweise, wie Sie es schildern: Bei einer 4-Tages-Woche reichen 4 Urlaubstage, um die gesamte Woche freizubekommen. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf diesen Fehler hin. Weigert sich dieser, es zu korrigieren, suchen Sie Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. K.

    Könnten Sie mit in meinem Fall weiterhelfen?
    Ich verlassen zum 30.09 meinen alten AG. Da die Kündigung im zweiten Halbjahr erfolgte, habe ich doch das recht, meinen im Arbeitsvertag festgelegten Jahresurlaub (30 Tage, davon noch 10 übrig) zu nehmen?
    Mein AG teilte mir nun schriftlich mit, dass im Tarifvertrag festgelegt sei, das der Resturlaub gezwöftelt wird. Also anstatt 10 nur noch 3 Tage.
    In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch, dass mit im Jahr 30 Urlaubstage zustehen würden, ohne eine zusätzliche Klausel die auf diese Zwöftelung hinweist.

    Was ist nun wirklich gültig und überwiegt?

    Mein Arbeitsvertrag (zu meinem Gunsten) oder der Tarifvertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      gesetzlich haben Sie einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheiden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Dietmar K.

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
    nachdem ich das komplette letzte Jahr krank war und erst zur Mitte diesen Jahres nach 4-wöchiger Wiedereingliederungsphase wieder die Arbeit regulär aufnehmen konnte, steht mir noch, außer dem diesjährigen, der komplette Urlaub des vergangenen Jahres zur Verfügung, welcher wohl bis März kommenden Jahres abgegolten sein sollte. Zugleich, bedingt durch meinen Einsatz in Dauer-Spätschicht, steht mein Arbeits-/Gleitzeitkonto aus der Zeit vor der Erkrankung noch mit 48 Stunden im Minus, welche durch Mehrarbeit wieder ausgeglichen werden sollte, was wohl (und das begeistert mich nun absolut nicht, aus verschiedenen Gründen) nur möglich sein wird, indem ich für einen gewissen Zeitraum früher als sonst üblich (12 Uhr) beginne, also bereits um 11 bzw. u.U. auch schon um 10 Uhr.
    Mir hingegen wäre es wesentlich lieber, ich könnte von dem großen Volumen meiner Urlaubstage einmalig 6 Tage abziehen, um damit die noch ausstehenden Minusstunden auszugleichen.
    Leider wollte mein Personalchef dem bisher nicht zustimmen, mit dem Argument, daß der Urlaub der Erholung dienen soll. Damit hat er ja auch recht, jedoch ist hier in meinem speziellen Fall, aufgrund der mir noch zustehenden übergroßen Menge an Urlaubstagen, dem Aspekt der Erholung offensichtlich mehr als genug zugute getan.
    Meine Frage hierzu wäre: ist dies womöglich rechtlich unmöglich mir meinen Wunsch (zum Austausch Minusstunden gegen eine geringe Zahl an Urlaub) zu erfüllen, oder ginge dies evtl. in diesem Fall zur Ausnahme doch mal, und der gute Mann ist einfach nur extrem unflexibel ????
    Vielen Dank vorab für Ihre hilf- und aufschlußreiche Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dietmar,

      die gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche muss grundsätzlich als Erholungsurlaub zur Verfügung stehen. Inwiefern die Tage darüberhinaus der Erholung dienen oder als Ausgleich der Minusstunden eingesetzt werden können, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Sonja L.-B.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag von 450,-€ Basis. Also nicht mehr als 45 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag steht 2Tage die Woche. Urlaubsanspruch hätte ich laut Arbeitgeber 10 Tage im Jahr.
    Meiner Meinung nach bräuchte ich doch auch nur 2 Tage Urlaub in einer Woche nehmen…. da die anderen Tage ja meine freien Tage sind. Mein Arbeitgeber möchte mir aber 5 Tage Urlaub in einer Woche geben….. was ich nicht nachvollziehen kann.
    Können Sie mir sagen, ob dies denn so rechtens ist?
    Mit freundlichem Gruß
    Sonja

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,

      bei einem Minijob ist bezüglich des Urlaubsanspruchs die Anzahl der Arbeitstage in einer Woche entscheidend. Arbeiten Sie nicht mehr als zwei Tage pro Woche, müssen Sie auch nur an diesen beiden Tagen Urlaub nehmen, um die gesamte Woche frei zu bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Vanessa M.

    Hallo,
    ich hatte einen Vertrag bis 31.07.2017 und habe den Vertrag jetzt mündlich verlängert bekommen.
    Wie ist dass denn jetzt mit dem Urlaub? Gilt dieses Jahr dann der neue Urlaub nach Vertragsverlängerung oder habe Ich nur Anspruch auf den Urlaub den Ich für dieses Jahr noch hätte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      nach der Vertragsverlängerung haben Sie einen Anspruch auf Urlaub für August bis Dezember. Dieser kommt zu Ihrem Urlaubsanspruch des restlichen Jahres hinzu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Kathi G.

    Hallo,

    ich habe am 01.05.2017 eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgenommen. Sie ist auf ein Jahr befristet und endet voraussichtlich am 30.04.2018. Eine weitere Jahresbefristung bis 30.04.2019 ist angedacht. Der Arbeitsvertrag sieht 30 Urlaubstage (=Arbeitstage) vor. Ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub bekommen, befand mich bis zum 30.04.2017 in einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulungsmaßnahme. Wieviel Urlaubstage stehen mir für 2017, nach Ablauf der gängigen Probezeit von 6 Monaten, zu? Wie sieht es im Jahre 2018 aus?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,

      der Urlaubsanspruch ist jeweils zu zwölften und dann mit den Monaten, die Sie im Unternehmen sind zu multiplizieren. Für 2017 sieht die Rechnung also wie folgt aus:
      (30/12) x 8 = 20 Urlaubstage

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Diana K.

    Hallo liebes Arbeitsvertrag Team,

    Ich habe am 29. august 2016 in meiner Firma angefangen . Pro Jahr gibt es 22 Urlaubstage auf eine 5 Tage Woche gerechnet . Nun stelle ich fest das mir für das restliche Jahr 2016 nur 7 resturlaubstage gegeben wurden , ich war der Annahme es seien 8 Tage . Was ist nun richtig ?

    Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,

      Ihr Arbeitgeber hat hier eine Abrundung vorgenommen, die auch rechtens ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Michael

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine knifflige Frage.
    Ich habe jetzt meine Ausbildung beendet.
    In meinem Ausbildungsvertrag steht für 2017, dass ich einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen habe.
    Geschlossen wurde der Arbeitsvertrag bis 31.07.2017, wobei mit Bestehen der Ausbildung der Ausbildungsvertrag ja endet.
    Mein Chef behauptet nun, dass es ein Fehler sei, dass in meinem Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen besteht und will mir die 24 Tage nicht geben, sondern nur 12, da mein Ausbildungsvertrag ja jetzt geendet hat.
    In meinem ersten Ausbildungsjahr war der Urlaub anteilig (10 Tage) in meinem Ausbildungsvertrag berechnetwenn im Arbeitsvertrag doch drinsteht, dass ich 24 Tage Anspruch habe dann muss er mir doch auch gewährt werden.
    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      erst einmal ist davon auszugehen, dass Ihnen der Urlaub nur anteilig zusteht (für alle Monate, die Sie beim Unternehmen tätig waren).
      24 Tage: 12 Monate, also 2 Tage pro Monat. In Ihrem Fall also 14 Tage.
      Da Ihr Vertrag aber in der zweiten Jahreshälfte endet, steht Ihnen ggf. der gesetzliche Mindesturlaub zu (§ 5 Abs. 1c BUrlG). Dieser beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Tage im Jahr. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob dies auch für Ihren Fall gilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Julian H.

    Hallo zusammen,

    ich habe in der 2. Jahreshälfte zu Ende September gekündigt und kann aus betrieblichen Gründen meinen Urlaub bis zum Ende meiner Anstellung nicht nehmen. Daher wird mein Resturlaub ausbezahlt. Steht mir für die Auszahlung mein arbeitsvertraglich zugesicherter Urlaub von 30 Tagen zu, oder aber nur der gesetzliche Mindesturlaub? Mein AG will nur den gesetzl. Mindesturlaub ausbezahlen. Was ist stimmt?

    Danke für Ihre Antwort
    Julian H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julian,

      Berechnungsgrundlage ist der arbeitsvertragliche Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Susanne

    Hallo zusammen,
    wieviel Urlaubstage sind es wenn ich komplett 2 Wochen Urlaub nehme, wobei ich Donnerstags und samstags alle zwei Wochen frei habe. In der einen Woche ist es Donnerstag, wo ich Samstag arbeiten muss und in der anderen wo ich Donnerstags arbeiten gehe und Samstag frei habe.
    Wieviel Urlaubstage sind das?

    Danke für Ihre Mühe und Antwort!
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      bei einer 5-Tage-Woche wären 10 Urlaubstage nötig, um 2 Wochen von der Arbeit befreit zu werden. Schauen Sie aber noch einmal in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Nur dann haben Sie absolute Gewissheit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Rike

    Hallo arbeitsvertragsteam,
    ich habe am 5.12. eine neue Festanstellung begonnen. Nun wurde mir gesagt, dass ich mit diesem angefangenen Monat keinen Urlaubsanspruch erwerbe, da die Anstellung nicht ab 1.12 wäre? Stimmt das, dass nur volle Monate zählen? und wenn ja dann würde ich mir also erst ab 1.1. den Jahresurlaub erwerben?
    Ich musste wegen Betriebsferien dann gleich 4 Tage Urlaub nehmen welcher mir auch gewährt wurde. Sollte das mit dem 1.1. stimmen, werden mir diese gewährten Tage dann dennoch abgezogen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rike,

      für jeden vollen Beschäftigungsmonat erhalten Sie normalerweise 1/12 Ihres Jahresurlaubs, dabei zählt nicht der Kalendermonat. Dieser volle Monat ist demnach erst im Januar erreicht. Erst ab sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Joe

    Hallo.
    Das Gesetzt sieht ja vor, dass Resturlaub nur in begründeten Sonderfällen ins neue Jahr mitgenommen werden kann (Krankheit, dringende Gründe etc)
    Im individuellen Arbeitsvertrag steht nun schwarz auf weiss, dass ohne Einschränkung und Vorliegen driftiger Gründe Resturlaub auf das neue Jahr übertragen kann, dieser dann aber bis 31.03. des Folgejahres genommen sein muss.
    Nun verlangt der AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aber, dass alle Angestellten ihren Jahresurlaub bis 31.12. aufbrauchen MUESSEN und keiner (abgesehen von den driftigen Gründen) Urlaub aufsparen und ins neue Jahr mitnehmen darf.
    Dies entspricht dem Gesetz, wiederspricht aber dem individuellen Arbeitsvertrag. Welche Regelung hat in diesem Fall Vorrang und wo ist dies verbindlich nachzulesen/festgelegt?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Joe,

      im Zweifelsfall gilt normalerweise immer das, was in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Louise

    Hallo,

    meine Frage: wenn in meinem Arbeitsvertrag folgendes (wortwörtlich) steht: Der Arbeitnehmer hat ab dem 01.02. 2017 Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Ist Erhohlungsurlaub generell IMMER bezahlt?
    Ich arbeite 40h Woche und bekomme ein festes Monatsgehalt.

    Freue mich über schnelle Rückmeldung!
    Herzlichen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Luise,

      nach § 1 Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. In Arbeitsverträgen vereinbarte Urlaubsursprüche sind in aller Regel damit auch bezahlt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Iris

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine etwas knifflige Frage: Ich bin seit 5 Jahren in einer Physiotherapiepraxis tätig und mache nun seit 2 Jahren auf Wunsch meines Chefs (und auf meinen Wunsch auch) die Fortbildung zum Osteopathen (10 lange Wochenenden, Donnerstag bis einschließlich Sonntag). Mein Chef bot mit an, da er wollte, dass ich die Fortbildung direkt beginne, die Kosten dann zu übernehmen und tat das auch im 1. und 2 Jahr und nach Bewilligung einer Förderung musste ich für die Fortbildung auch keine Urlaubstage nehmen. Aus persönlichen Gründen wollte ich meine Arbeitszeit von 30 auf 25 Stunden reduzieren. Das führt dazu, dass mein Chef die Fortbildung nicht weiter bezahlen wollte/konnte. Es sei nicht mehr wirtschaftlich. Und ich muss für jeden Fortbildungstag Urlaub nehmen. Das bedeutet ich muss nicht nur alles bezahlen, sonder habe auch nur noch 7 Tage Urlaub bei einer 4 Tage- Woche. Leider wurde nichts von den Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Unbezahlten Urlaub könne er mir auch nicht geben. Kann ich etwas tun? Wie ist meine rechtliche Situation ?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort
    Iris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Allerdings verstoßen auch Sie – so wie es klingt – gegen die Abmachungen, wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Chef, um die Rahmenbedingungen zu klären und womöglich einen gemeinsamen Nenner zu finden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Daniel

    Hallo,
    ich wollte mich erkundigen, was in dem Fall passiert, wenn aus meiner Vollzeitstelle eine 30h/Woche-Teilzeit-Stelle wird? Im dem zuletzt gültigen Arbeitsvertrag wurde in einem separaten Paragrafen festgelegt, dass mir 34 Tage Erholungsurlaub zustehen. Durch einen Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum geltenden Arbeitsvertrag wurde dieser Paragraf aber NICHT angegriffen, d.h. angepasst wurden NUR die Paragrafen zum Thema Gehalt und Wochenarbeitsstunden.
    Habe ich nun weiterhin Anspruch auf 34 Tage Erholungsurlaub oder wird mein Urlaubsanspruch per Gesetz (dies wäre frühestens im neuen Arbeitsjahr möglich) „heruntergerechnet“? Sollte es zum letzteren kommen, welches Gesetz bzw. Gerichtsurteil definiert diese Sachlage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      sind im Änderungsvertrag keine Anpassungen in Bezug auf den Urlaubsanspruch vorgenommen worden, gelten die vorher festgesetzten Regelungen. In jedem Fall gibt § 3 des Bundesurlaubsgesetz vor, dass nicht weniger als 24 Werktage Mindesturlaub bestehen müssen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Geli

    Hallo,
    ich habe am 1.6.2016 eine neue Arbeit als Angestellte begonnen.
    Ende des Jahres ,beim Abrechnen der Urlaubstage wurden mir nur aliquot 15Tage zugestanden ! Bei meiner Rechnung wären es aber schon 25Tage gewesen! Es wurde dann bei unserem Steuerberater nachgefragt, wie viele Tage mir zustehen und der hat dann behauptet nur die 15 Tage, da wir als Installateur einen anderen Kollektivvertrag haben wo nur diese 15Tage vorgesehen sind! Wo bei ich sagen muss, dass ich nie einen gesehen habe und auch keinen Unterschrieben habe ! Ist das so korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Geli,

      wenden Sie sich mit Ihrem Problem bitte an den Betriebsrat bzw. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Annett W.

    Hallo und guten Abend,

    mein Arbeitsvertrag begann am 02.01.2017 und endet am 31.03.2017.
    Wie viele Urlaubstage stehen mir anteilig bei einem Jahresurlaub von 29 Tagen zu?
    Da mein Vertrag nicht am 01.01. (ein Feiertag) begann, steht mir für den Monat Januar anteilig kein Urlaub zu? Ist das so korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annett,

      bei einem Jahresurlaubsanspruch von 29 Tagen stehen Ihnen – bei einer 5-Tage-Woche – in drei Monaten normalerweise etwa 7 Urlaubstage zu. Wenden Sie sich allerdings auch an Ihren Arbeitgeber, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Gila

        Hallo,
        ist es richtig, dass kein Urlaubsanspruch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als 6 Monaten – in meinem Fall sind es nur 3 Monate wie bei Anett – besteht?
        Muss der Arbeitgeber Urlaub gewähren, wenn der Arbeitnehmer nur für 3 Monate eingestellt wird?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Gila,

          auch bei kurzfristigen Beschäftigungen besteht ein Anspruch auf Urlaub. Wenn die Beschäftigung weniger als ein Jahr andauert, ist das aber nur ein Teilurlaub, dieser berechnet sich auf Grundlage des Jahresurlaubs. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt nicht, wenn Ihr Arbeitsvertrag andere Vereinbarungen enthält. Lesen Sie deshalb die in Ihrem Arbeitsvertrag genannten Formulierungen zum Urlaubsanspruch nach.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. karola61

    Ich arbeite als Berufskraftfahrer in einer Stadtreinigugsfirma, bin 61 Jahre. Früher arbeitete ich 5-Tage/Woche und hatte ich 33 Urlaubstage im Jahr. Seit 2016 hat die Firma die Arbeitszeit auf 4-Tage/Woche (9,75 Std./täglich) umgestellt und den Urlabusanspruch auf 28 Tage gekürzt .
    Ist es korrekt?

    Vielen Dank
    karola61

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo karola61,

      der jährliche Urlaubsanspruch wird auf die Arbeitstage pro Woche angerechnet. Entsprechend ist eine Kürzung zu erwarten, wenn von einer 5-Tage-Woche auf eine 4-Tage-Woche umgestellt wird. Sie sollten jedoch trotzdem darauf achten, dass ihre täglichen Arbeitsstunden nicht die Vorgaben im Arbeitszeitgesetz überschreiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Beate R.

    Hallo , ich arbeite von März bis Dezember in einer 30 Stunden Woche und havbe 36 Tage Urlaub im Jahr.
    Im Januar und Februar habe ich eine 24 Stunden Woche .Im letzten Jahr habe ich meinen Urlaub nicht aufgebraucht und 4 Tage mit rüber genommen. Von meinen neuen Urlaub habe ich bis jetzt einen Tag in Anspruch genommen .Mein Arbeitgeber hat mir jetzt 5 Stunden abgezogen , weil ich für Januar und Februar ja nur einen 4 Stunden Urlaubsanstruch pro Tag habe , aber jetzt wieder 5 Stunden pro Tag arbeite .Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und ich erhalte für die beiden Monate einen Änderungsvertrag. Jetzt meine Frage ob das rechtens ist ?

    Vielen Dank
    Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Anwalt, da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  44. David M.

    Hier steht, dass der Arbeitgeber vorab den Urlaub genehmigen muss und er den Wunsch auch ablehnen kann. Meine Frage wäre aber, was ist wenn der Arbeitgeber bereits den Urlaub bestätigt hat? Ich habe bereits Monate im Voraus einen Urlaub beantragt, doch bekam kurz davor eine Kürzung dieser Tage, da aufgrund von Krankeitsfällen Personalmangel herrscht . Ist das gesetzlich erlaubt oder muss ich einen Anwalt für Arbeitsrecht engagieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo David,

      aufgrund akuten Personalmangels kann ein Arbeitgeber den Urlaub des Arbeitnehmers kürzen, das ist korrekt. Allerdings muss ein wirklich schwerwiegender Grund vorliegen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber für die entstandenen Kosten des Arbeitnehmers aufkommen, beispielsweise wenn bereits ein Urlaub gebucht wurde.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  45. Susann S.

    Guten Abend,
    Ich habe am 28.11.2016 in der Firma angefangen der AV ist befristet bis 27.5.2017 .
    Urlaubtage im Jahr beträgt 30 .
    2016 habe ich drei Tage Resturlaub bekommen .Jetzt meine Frage ich dachte mir stehen bis Mai rechtlich
    gesehen noch 12,5 Tage zu. Die Firma sagt mir stehen nur 10Tage zu da ich den Mai nur bis 27.5.17 erstmal befristet bin . Was ist richtig .
    Lg Sanny

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susann,

      wenn der jährliche Urlaubsanspruch bei 30 Tagen liegt, gilt für Ihren sechsmonatigen Arbeitsvertrag vermutlich ein Anspruch von 15 Tagen (1 Jahr = 30 Tage, ½ Jahr = 15 Tage).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. KaDy

    Guten Tag zusammen,

    folgende Situation erweist sich für mich als etwas kompiziert, doch vielleicht kann man mir dennoch einen Rat geben.

    Ich arbeite in der seit August 2016 in der Gastronomie und verdiene „offiziell“ keine 1.050 Euro. Dabei komme ich allerdings auf circa 230 Arbeitsstunden pro Monat.
    Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und alle Absprachen, auch die Probezeit wurden nur mündlich vereinbart und soll angeblich in meinem Fall drei Monate betragen.
    Die freien Tage als sgn Freizeitaussgleich werden unregelmäßig eingeteilt, oder in manchen Zeiten auch gar nicht, da angeblich zu wenig Personal da wäre. In der Regel gibt es einen Geschäftsführer und zwei Angestellte in Vollzeit, die in zwei Schichten arbeiten. Dabei wurde unregelmäßig aber kontinuierlich auch an Samstagen und Sonntagen gearbeitet. Eventuelle Zuschläge gibt es nicht.
    In der gesamten Zeit habe ich keinen Urlaubsanspruch geltend gemacht, bzw. machen können. Ich weiß nicht, ob der Urlaub der Geschäftsführung dabei als „schwerwiegendes betriebliches Ereignis“ zu bewerten ist, so dass ich auf meine Urlaub habe verzichten müssen.
    Ich weiß auch, dass ich erst nach sechs Monaten regulären Anspruch auf einen Jahresurlaub (anteilig) hätte., und ob die 1/12-Regelung für mich auch zutreffen würde.
    Ich wüsste also gerne, wie viel Urlaub mir nun tatsächlich und rechtlich fundiert zusteht, da ich diesen Betrieb verlassen muss und möchte.
    Dieses Verhalten ins Sachen Urlaub und Freizeitausgleich gilt übrigens für alle Angestellten.

    Mein Aniegen ist etwas umfangreicher gewordem, doch ich weiß im Augenblick nicht weiter.

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen, und stehe bei Rückfragen über meine E-Mail Adresse gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß,

    KD.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KaDy,

      Ihnen stehen dem Gesetz nach mindestens 20 Urlaubstage zu. Diese können Sie in jedem Fall nutzen. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. maria

    Sergährte Damen und Herren,
    mein Namme ist Maria
    Haben eine Frage zum Urlaun?
    ich arbeite in einen Alterheim als Hauswirtschaft als Tailzeit
    arbeite 30 Stunden in der Woche.
    meine Frage ist ob ich mein urlaub mit meiner Mutter drei wochen
    in unseren land in sizilien Nehmen darf´habe seit zwei jahre das Teater mit meiner cefin
    ich und Meine Mutter arbeiten in die gleiche einrichtung in der Hauswirtschaft das ist meine frage

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,
      ob Sie drei Wochen Urlaub nehmen können, ist davon abhängig, wie viele Urlaubstage in Ihrem Vertrag vereinbart wurden. Gesetzlich gilt ein Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Arbeiten Sie 5 Tage in der Woche haben Sie einen Anspruch von 20 Tagen. Die Stunden sind hier nicht von Bedeutung. Die Arbeitstage sind ausschlaggebend, nicht die Arbeitsstunden. Arbeiten Sie also werktäglich haben Sie den gleichen Anspruch wie jemand in Vollzeit.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Alex

    Hallo, ich habe eine neue Beschäftigung als Werkstudent aufgenommen und bin ich einem Teilzeitmodell mit 4Std/Tag und 20 Std/Woche beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht das mein Urlaubs- und Weihnachstsgeld mit dem Stundenlohn abgegolten sind und ich keinen weiteren Anspruch auf Urlaub habe. Nun hat die Firma über Weihnachten 2 Wochen Betriebsferien und ich da ich keinen Urlaub habe (nehmen kann), fehlen mir in dieser Zeit also 40 Stunden und somit ein halber Monatslohn.
    Meine Probezeit von 4 Wochen ist schon vorbei, also muss mir doch ein Mindesturlaub zustehen oder ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,
      auch Teilzeitarbeiter haben einen Urlaubsanspruch, der sich anhand der Anzahl an Arbeitstagen in der Woche berechnet. Bei 4 Arbeitstagen stehen Ihnen deshalb für gewöhnlich 16 Tage Urlaub im Jahr zu.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Morabito

      Guten Tag,ich habe auch eine Frage,ich habe mein urlaubantrag in Oktober abgegeben wann müssen Spatens mein Arbeitgeber mich rufen?

  49. Boris

    Ich finde diesen Beitrag sehr hilfreich und informativ. Doch selbst wenn der Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub hat, muss er dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben, wann er diesen in Anspruch nehmen möchte. Es gibt auch Sachverhalten, die ohne eine genauere Analyse von einem Experten, nicht zu klären sind.

  50. Koch

    Hallo, ich bin aktuell in einem Arbeitsverhältnis mit einer Stundenanzahl von 53h/Monat.
    Ab 01.09.16 werde ich in dem selben Betrieb für 100h/Monat „eingestellt“.
    Ich habe einen unbefristet Arbeitsvertrag und er wird dadurch nur auf mehr Stunden erweitert.
    Ich bin im September für 2 Monate im Urlaub, werden dann die Urlaubstage auf die 100h berechnet oder werden die durchschnittlichen Arbeitstage aus den vergangenen Monaten berechnet?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Koch,
      auf wie viele Urlaubstage Sie Anspruch haben, berechnet sich in der Regel nicht anhand ihres monatlichen Arbeitszeitvolumens, sondern der Arbeitstage pro Woche. Ändert sich sich diese nicht, hat das in der Regel auch keine Auswirkungen auf Ihren Urlaubsanspruch. Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmer von Voll- in Teilzeit gehen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Anja L.

        Hallo, ich habe auch eine Frage?
        Kann ein Arbeitgeber ohne was zu sagen meine Urlaubstage von 9,5 Stunden pro Tag auf 8,5 Stunden kürzten?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Anja L.,

          eine einseitige Kürzung der vertraglich vereinbarten Urlaubszeit ist nicht gestattet. Sie können sich zur Unterstützung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert