
Sie können Ihren Urlaub nicht in Anspruch nehmen, weil Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden oder aufgrund von Krankheit? Die Urlaubsabgeltung ermöglicht es Ihnen, diesen nicht genommenen Urlaub in Form einer Geldzahlung zu erhalten.
Dabei sind bestimmte Regelungen zu beachten – welche Vorschriften dabei gelten und wie sich die Urlaubsabgeltung berechnet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhalt
Kompaktwissen: Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung berechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verwenden Sie zur Berechnung der Urlaubsabgeltung unseren Rechner, der Ihnen online hier zur Verfügung steht.
Der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung verjährt in der Regel nach drei Jahren. Bei Langzeiterkrankungen verfällt der Anspruch auf den Urlaub spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs.
Die Urlaubsabgeltung unterliegt der vollen Besteuerung und Sozialversicherungspflicht. Es werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Was ist eine Urlaubsabgeltung?
Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um die Auszahlung des Urlaubsanspruchs, wenn eine Urlaubsnahme nicht mehr möglich ist, etwa wegen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aufgrund von Krankheit.
In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Während der Urlaub grundsätzlich in Form von Freizeit gewährt werden muss, gibt es in bestimmten Situationen auch die Möglichkeit, dass der Urlaub als Geldzahlung abgegolten wird.
Wie kann ich die Höhe der Urlaubsabgeltung mit Rechner oder Formel herausfinden?
Sie können, um die Urlaubsabgeltung zu berechnen, die folgende Formel verwenden:
\[ \text{Auszahlung Urlaubstage} = \frac{(\text{Monatsgehalt} \times 3)}{(13 \times \text{Anzahl der Wochenarbeitstage})} \times \text{Anzahl der Urlaubstage} \]
Als Grundlage für die Berechnung der Urlaubsabgeltung dient das Gehalt, das Sie normalerweise während Ihrer Arbeitszeit verdienen.
Im ersten Schritt berechnen Sie zunächst den Wochenlohn auf Basis des letzten Quartals: Wochenlohn = Monatsgehalt × 3 Monate / 13 Wochen
Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro ergibt sich folgender Wochenlohn: 3.000 Euro × 3 / 13 = 692,31 Euro Wochenlohn
Um den Wert eines Urlaubstages zu berechnen, teilen Sie den Wochenlohn durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wenn Sie fünf Tage pro Woche arbeiten, teilen Sie den Wochenlohn durch fünf: Wert eines Urlaubstages = 692,31 Euro / 5 Tage = 138,46 Euro
Nun multiplizieren Sie den Wert eines Urlaubstages mit der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage. Bei 10 verbleibenden Urlaubstagen ergibt sich folgende Berechnung: Urlaubsabgeltung = 138,46 Euro × 10 Urlaubstage = 1.384,62 Euro
In diesem Beispiel erhalten Sie eine Urlaubsabgeltung von 1.384,62 Euro brutto. Alternativ nutzen Sie gerne unseren Rechner:
Erhalten Sie eine Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
In den meisten Fällen ist die Urlaubsabgeltung bei einer Kündigung erforderlich. Sollten Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage übrig haben, die Sie nicht mehr nehmen können, haben Sie einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie das Recht, diesen zu verschieben. Die Krankheit wird in diesem Fall nicht als Urlaubszeit angerechnet und es entsteht ein Urlaubsanspruch. Dieser verfällt jedoch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Gerade bei langjährigen Erkrankungen ist ein Ansammeln also nicht möglich.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor Sie wieder arbeitsfähig sind, können Sie sich den nicht genommenen Urlaub abgelten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit ursächlich dafür war, dass Sie den Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnten.
Erhalten Sie eine Urlaubsabgeltung, während der Krankengeldbezug läuft, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Anspruch. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Krankengeld, unabhängig von der Höhe der Urlaubsabgeltung.
Allerdings wird die Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Krankengeldbezug komplexer. Normalerweise basiert die Höhe der Urlaubsabgeltung auf Ihrem Verdienst in diesem Zeitraum. Während des Krankengeldbezugs erhalten Sie jedoch kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber.
- Einige Gerichte berücksichtigen den tatsächlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Krankengeldbezugs (LAG Thüringen, 28.4.2021 – 6 Sa 304/18; LAG Hamm, 8.12.2004 – 18 Sa 1165/04).
- Andere Gerichte ziehen den hypothetischen Verdienst heran, den der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit in den letzten 13 Wochen des Arbeitsverhältnisses erzielt hätte (LAG Hessen, 12.4.2024 – 14 Sa 1714/22).
Sonderfälle der Urlaubsabgeltung: Arbeitslosengeld oder Minijob
Die Nahtlosigkeitsregelung bei der Urlaubsabgeltung sorgt dafür, dass Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht sofort Arbeitslosengeld beziehen können, wenn Sie eine Urlaubsabgeltung erhalten. Stattdessen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.
Das bedeutet, Sie bekommen erst Arbeitslosengeld, wenn die Zeit des bezahlten, aber nicht genommenen Urlaubs vorbei ist. Diese Regelung soll einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit gewährleisten, ohne dass es zu einer Doppelzahlung kommt.
Beispiel: Sie erhalten für zehn Tage eine Urlaubsabgeltung und beziehen Arbeitslosengeld. Bei der Berechnung verschiebt sich der Bezugszeitraum demzufolge um zehn Tage nach hinten.
Minijobber haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Urlaub wie reguläre Arbeitnehmer, der in der Regel 24 Werktage pro Jahr beträgt. Sollte der Minijobber aufgrund von Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anderen Gründen nicht in der Lage sein, seinen Urlaub zu nehmen, muss der Arbeitgeber auch hier eine Urlaubsabgeltung leisten.
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt auch hier auf Basis des durchschnittlichen Entgelts des Minijobbers:
- Grundlage für die Berechnung ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Es gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (Stand Januar 2025)
- Sie arbeiten zehn Stunden in der Woche und haben fünf offene Urlaubstage
- Die tägliche Arbeitszeit sind zwei Stunden
Daraus ergibt sich eine Abgeltung pro Tag: 2 Stunden x 12,82 Euro = 25,62 Euro. Diese wird mit den fünf Arbeitstagen multipliziert. Die Gesamtabgeltung beträgt also 128,20 Euro.
Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Wie bei anderen Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis müssen Sie auch bei der Urlaubsabgeltung die Steuer zahlen. Sie wird mit dem regulären Steuersatz des Arbeitnehmers besteuert.
Sie zahlen zudem auf die Urlaubsabgeltung Beiträge zur Sozialversicherung. Das bedeutet, dass sowohl Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen. Dies gilt auch, wenn die Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.
Besteht bei der Urlaubsabgeltung während Krankengeldbezug eine Steuerpflicht? Eine Urlaubsabgeltung während Krankengeldbezug ist nicht steuerfrei. Abhängig davon, ob im Jahr der Auszahlung vom Jahresbeginn bis zum Zeitpunkt der Auszahlung sozialversicherungspflichtige Tage vorgelegen haben, kann sie jedoch beitragsfrei bleiben.