Rückwirkende Krankschreibung durch Folgebescheinigung

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine rückwirkende Krankschreibung durch eine Folgebescheinigung ist in bestimmten Situationen notwendig.
Eine rückwirkende Krankschreibung durch eine Folgebescheinigung ist in bestimmten Situationen notwendig.

Kein Arbeitnehmer ist gerne krank. Trotzdem lässt sich die Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung oft nicht vermeiden. Dabei fällt ein Beschäftigter selten für nur einen Tag aus. Bestimmte Situationen sorgen zudem dafür, dass sich Beschäftigte rückwirkend krankschreiben lassen. Eine Folgebescheinigung ist hilfreich, wenn eine besiegt geglaubte Krankheit erneut ausbricht.

Im Folgenden lesen Sie, was zu beachten ist, wenn eine rückwirkende Krankschreibung via Folgebescheinigung erfolgen soll. So wird geklärt, wie die Bescheinigung zur Krankmeldung in einer solchen Situation wirkt, wann sie für die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers wichtig ist und was in Bezug auf Krankengeld bzw. Lohnfortzahlung zu beachten ist.

Kompaktwissen: Rückwirkende Krankschreibung durch Folgebescheinigung

Kann eine Folgebescheinigung mich auch rückwirkend krankschreiben?

Grundsätzlich dürfen Ärzte gemäß § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien einen Patienten nur in Ausnahmefällen rückwirkend krankschreiben. Dies ist bei einer Folgebescheinigung meist einfacher, da hier schon vorher bestätigt wurde, dass der Arbeitnehmer erkrankt war.

Wie lange kann mich mein Arzt rückwirkend krankschreiben?

Die Arbeitsunfähigkeit kann für maximal drei Tage rückwirkend attestiert werden.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber anzweifelt, ob meine rückwirkende Folgebescheinigung zulässig ist?

Es kommt durchaus vor, dass solche Streitfragen vor einem Gericht geklärt werden müssen. Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder, sollten Sie sich Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

Verwenden Sie den Entgeltfortzahlungsrechner!

Eine Folgebescheinigung sichert rückwirkende Fehlzeiten ab

Manche Arbeitsverträge erlauben es den betroffenen Arbeitnehmern, bei Unwohlsein ein oder zwei Tage zu Hause zu bleiben, ohne dafür extra eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Das kann jedoch auch in speziellen Situationen zur Verwirrung führen.

So kann es beispielsweise passieren, dass ein Beschäftigter drei Tage krankgeschrieben und zum Ende der Auszeit annimmt, wieder gesund zu sein. Doch schon am ersten darauffolgenden Arbeitstag stellt er fest, dass er noch ziemlich krank ist. Besteht eine Zwei-Tage-Regelung im Anstellungsvertrag, kann er dann durchaus zwei Tage zu Hause bleiben, ohne direkt erneut zum Arzt zu müssen.

Hat er jedoch noch länger mit der Erkrankung zu kämpfen, ist erneut ein Attest vorzulegen. In diesem Fall bietet sich eine rückwirkende Krankschreibung via Folgebescheinigung ab. Diese deckt nämlich alle Fehltage ab, die durch die Krankheit entstanden sind. Das sorgt dafür, dass rechtliche Probleme im Betrieb vermieden werden. Ein Arbeitgeber kann bei ständig wechselnden Fehlzeiten nämlich schon einmal vermuten, dass etwas faul ist. Deshalb ist zu beachten:

  • Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder, sollten Sie sich am besten rückwirkend krankschreiben lassen. Eine Folgebescheinigung durch Ihren Arzt sichert Sie rechtlich ab.
  • Darüber hinaus sorgt die rückwirkende Krankschreibung via Folgebescheinigung dafür, dass der Arbeitgeber ein Update über die weiteren voraussichtlichen Fehlzeiten erhält. Das aktuelle Attest nennt den zu erwartenden Zeitraum auf den Tag genau.

Die gesetzliche Anzeigepflicht der Beschäftigten

Mitarbeiter eines Unternehmens sind grundsätzlich verpflichtet, dem Betrieb Ausfälle durch Krankheit so schnell wie möglich mitzuteilen.

Krankmeldung durch Folgebescheinigung: Rückwirkend sollten am besten keine Lückentage bestehen bleiben.
Krankmeldung durch Folgebescheinigung: Rückwirkend sollten am besten keine Lückentage bestehen bleiben.

Auch aus diesem Grund ist in der obig genannten Situation eine rückwirkende Krankschreibung via Folgebescheinigung wichtig. Unter „so schnell wie möglich“ versteht das Arbeitsrecht die kürzmöglichste Zeit, die im Einzelfall machbar ist.

Jeder Unternehmer stellt andere Forderungen zur Meldung. Manchmal reicht eine E-Mail, oft wird jedoch auch ein Anruf gefordert.

Teilweise fragen sich Beschäftigte: Wieso muss ich einen Nachweis erbringen, wenn die Krankenkasse den Arbeitgeber benachrichtigt? Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Weil es der Gesetzgeber in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) so festgelegt hat. In Absatz 1 des Paragraphen steht geschrieben:

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

Es muss folglich nicht zwingend in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einer bestimmten Anzahl Tagen einreichen müssen. Fehlt die Vorgabe im Vertrag greift die Vorgabe von § 5 EntgFG. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, muss die Folgebescheinigung ebenfalls vorgelegt werden. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei bestimmten Ansprüchen kommen. Auch eine Abmahnung ist möglich.

Probleme mit Krankengeld und Lohnfortzahlung

Ist eine rückwirkende Krankschreibung via Folgebescheinigung notwendig, sollten Sie den Arzt am besten bitten, den Zeitraum so zu wählen, dass jeder Tag abgedeckt ist. Eine lückenlose Weiterführung schützt Sie nämlich nicht nur vor Abmahnungen:

  • Eine rückwirkende Krankschreibung über eine Folgebescheinigung vom zuständigen Arzt, die ordnungsgemäß vorgelegt wird, sichert mitunter auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Geht es um Krankengeld, dass durch die Krankenkasse bezogen werden soll, ist dem Arbeitgeber ebenfalls die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen, auch wenn die zuständige Kasse theoretisch den Unternehmer informiert.
Tritt eine wie in diesem Ratgeber genannte Situation auf, kann das schon einmal zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie beraten und falls notwendig, auch vor einem Arbeitsgericht unterstützen. Das gilt für Beschäftigte wie auch für Vorgesetzte.
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Rückwirkende Krankschreibung durch Folgebescheinigung
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

4 Gedanken zu „Rückwirkende Krankschreibung durch Folgebescheinigung

  1. Aneta

    Ich habe unfall. 4 Monaten ich war krank. Dann ich habe wiedereingliederung und ich wusste nicht das ich auch eine krankmeldung brauche. Kann der Arzt rückwirkend für 6 Woche krankmeldung schreiben.

  2. K.

    Hallo. Ich war am Freitag krank aber mein Arzt hatte zu und erst am Dienstag konnte ich zu ihm gehen. (Montag war auch ein Feiertag) Ich hatte eine AU bekommen und sofort per Einschreiben verschickt. Später habe ich gesehen, dass ich nicht am Freitag krankgeschrieben bin. Der Arzt hat mir das korrigiert und ich habe nochmal die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschickt. Kann ich eine Abmahnung bekommen wenn diese Situation mir passiert ist?

  3. Jürgen

    Bin bis zum 31.08.22 Krank geschrieben,
    vom Hausarzt , insgesamt mehr als 8 Wochen hatte. long- Covit .Ab dem 01.09.22 ,also ohne Unterbrechung der Krankschreibung aber auf eine andere Krankheit, muß am Finger operiert werden. Die Krankenkasse schreibt das die Firma ab dem 01.09.22 die ersten 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt werden.
    Was ist richtig Krankengeld oder Gehalt ?
    Können Sie mirdie Frage beantworten?
    Vielen Dank im voraus.

  4. Marion R.

    hallo , bin bis einschließlich 12.02. 2020 durch eine folgebescheinigung krankgeschrieben möchte mich aber
    13.02.und 14.02. nochmal krankmelden ohne attest und am 17.02.2020 wieder arbeiten ist das erlaubt ohne eine Abmahnung zu bekommen?

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