Lohnfortzahlung bei Kur und Reha erhalten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur: Ordnet ein Arzt oder ein Sozialleistungsträger diese an, muss der Arbeitgeber weiterzahlen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur: Ordnet ein Arzt oder ein Sozialleistungsträger diese an, muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Im Falle einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls kann ein Arzt die ein oder andere Maßnahme verordnen, die der Gesundung dienlich ist. Darüber hinaus können auch gesunde Menschen vorsorgen, um Krankheiten vorzubeugen. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer solche Vorhaben beim Arbeitgeber melden.

So steht oft eine Frage im Raum, wenn Betroffene eine Kur machen oder zur Rehabilitation (Reha) gehen: Ist Lohnfortzahlung für den Zeitraum der „Arbeitsunfähigkeit“ zu zahlen? Im Folgenden erhalten Sie eine umfangreiche Antwort auf diese Frage. So verraten wir Ihnen unter anderem, ob eine Mutter-Kind-Kur den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet und was die Rechtsprechung allgemein zur Lohnfortzahlung bei Reha und Kur sagt.

Kompaktwissen: Lohnfortzahlung bei Kur

Wird während einer Kur der Lohn weitergezahlt?

Ja, die Entgeltfortzahlung steht Ihnen auch bei einer Kur zu, sofern diese von einem Arzt oder der Krankenversicherung bewilligt werden.

Müssen für die Lohnfortzahlung während einer Kur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?

Ja, der Arbeitnehmer muss dafür einen Bewilligungsbescheid oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wird der Lohn auch bei einer Mutter-Kind-Kur gezahlt?

Ja, der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch in diesem Fall. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Verwenden Sie den Entgeltfortzahlungsrechner!

Kur vs. Reha: Hier ist zu unterscheiden

Bevor der Anspruch und die Berechnung der Entgeltfortzahlung für Kur und Reha geklärt werden kann, muss differenziert werden. Denn die Maßnahme der Rehabilitation ist von einer Heilbehandlung, also der Kur, klar zu unterscheiden.

Bei einer Kur handelt es sich um eine Maßnahme zur Vorsorge bzw. zur Gesundheitserhaltung. Damit sollen Krankheiten ganz oder schlimmere Verläufe auf Dauer vermieden werden. Eine Reha dient jedoch der gezielten Wiederherstellung der Gesundheit, insbesondere bei körperlichen Beeinträchtigungen, welche die Rückkehr in den Beruf oder das selbständige Leben erschweren.

Eine sinnvolle Unterscheidung kann auch anhand der Dauer und des Ablaufes der jeweiligen Maßnahme getroffen werden:

  • Kur: Ein Arzt, oft ein Hausarzt, entscheidet darüber, ob ein Kuraufenthalt notwendig ist. Verschiedene Erkrankungen, die beispielsweise den Stütz- und Bewegungsapparat sowie die Atemwege betreffen, können als Auslöser fungieren. Eine einzelne Kur dauert für gewöhnlich zwei bis drei Wochen und ist zu beantragen – in schwerwiegenden Fällen sind längere Aufenthaltszeiten möglich. Ist eine Kur abgeschlossen, kann die nächste erst nach vier Jahren erfolgen.
  • Reha: Damit eine Rehabilitation in Frage kommt, müssen jedoch bereits Einschränkungen vorliegen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einem Verkehrsunfall. Dabei schließt die Reha nicht selten direkt an einen Krankenhausaufenthalt an. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Reha ist jedoch, dass der Betroffene in der Lage dazu ist, mindestens zwei bis drei Stunden am Tag an medizinischen Behandlungen teilzunehmen. In jedem Fall handelt es sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Gibt es Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur und Reha?

Eine Kur rechtfertigt meist Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber als Erstattung.
Eine Kur rechtfertigt meist Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber als Erstattung.

Kommt es durch Krankenaufenthalte oft automatisch zu einer Rehabilitationsmaßnahme, müssen Arbeitnehmer, die eine Kur anstreben, nicht selten aus eigener Initiative zum Arzt gehen.

Doch bedeutet dieser freiwillige Schritt, dass Arbeitgeber in der Zeit der Abwesenheit keine Vergütung zahlen müssen? Mitnichten! Arbeitnehmer können auf weitere Bezahlung bestehen.

Tatsächlich besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Kur sowie bei einer Reha, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: So muss die medizinische Maßnahme von einem Arzt oder einem Träger der gesetzlichen Unfall-, Kranken- oder Rentenversicherung bewilligt werden. Berechtigt zur Zustimmung sind zudem Verwaltungsbehörden der Kriegsopferfürsorge und andere Sozialleistungsträger.

Die Zustimmung einer der genannten Institutionen bezeugt, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Darüber hinaus muss die Kur oder die Reha in einer anerkannten Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt werden. Ist auch dies gegeben, sind Arbeitgeber verpflichtet, Entgeltfortzahlung an ihre Arbeitnehmer zu entrichten.

Diese Bedingungen, die für eine Lohnfortzahlung bei Kur oder Reha zu erfüllen sind, beruhen auf § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG). Darin steht unter anderem geschrieben:

„Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.“

Arbeitnehmer müssen jedoch auch darauf achten, ihrer Meldepflicht nach § 9 Absatz 2 EntgFG nachzukommen. Folglich muss der Vorgesetzte unverzüglich den Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers oder die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Vorhabens vorgelegt bekommen.

Der Sonderfall der Mutter-Kind-Kur

Auch eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigt Entgeltfortzahlung.
Auch eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigt Entgeltfortzahlung.

Oft stellt sich auch die Frage, ob ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei einer Mutter-Kind-Kur besteht. Gilt hier dieselbe Rechtslage wie bei „gewöhnlichen“ Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen? Auch bei der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine vom Arzt verordnete Maßnahme. Ein Anspruch auf eine solche Kur haben Eltern grundsätzlich, unabhängig vom Geschlecht, wenn sie durch eine Krankheit bedroht oder bereits erkrankt sind.

Ärzte verordnen diese Maßnahme vor allem bei Erschöpfungszuständen oder Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich, die für chronische Rückenschmerzen sorgen. Obwohl Mütter und Väter diese Möglichkeit nutzen dürfen, sind 98 Prozent aller Kurpatienten weiblichen Geschlechts.

Und auch um finanzielle Sicherheit brauchen sich die Kurteilnehmer keine Sorgen zu machen. Denn tatsächlich sind Arbeitgeber auch bei einer Mutter-Kind-Kur zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet in vielen Fällen: Der volle Monatslohn wird weiterhin gezahlt. Mütter und Väter müssen aber natürlich ebenfalls darauf achten, ihrem Vorgesetzten unverzüglich die entsprechenden Genehmigungen bzw. ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen. Andernfalls kann es zu Problemen mit der Bewilligung des Chefs kommen. In diesem Fall kann oft ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

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Lohnfortzahlung bei Kur und Reha erhalten
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

46 Gedanken zu „Lohnfortzahlung bei Kur und Reha erhalten

  1. Dominique

    Hallo, von meiner Freundin der Mann fährt mit dem Sohn zur Sprachkur. Der Arbeitgeber von Ihrem Mann zahlt den Lohn nicht weiter. Er sagt man müsste unbezahlten Urlaub nehmen.
    stimmt das?
    LG und danke.

  2. Gabriele

    Ich soll über Silvester ab 28.12. eine Reha-Kur beginnen, was ich abgelehnt habe. In den 4 bis 5 Wochen
    darf ich keinen Besuch empfangen !!! Jetzt hat mir meine GKV weitere Krankengeldzahlungen verweigert desewegen, darf sie das ?
    MfG

  3. Andreas

    Hallo! Mein Mitarbeiter war 14 Tage zu einer Kur, die wegen Corona abgebrochen wurde. Anschließend wurde er 4 Wochen krank geschrieben (ohne einen Tag dazwischen). Somit wären ja die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG beendet, oder zählen beide Maßnahmen einzeln?

  4. Ernad

    Hallo
    Ich fahre jetzt in Reha, war vorher 6 Wochen Krank im alten Jahr, gehe zwischenzeitlich bis zum Reha Termin zur Arbeiten.
    Besteht noch Lohnfortzahlung während der Reha?

  5. Axmann

    Guten Tag
    Ich habe eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen und heute einen Termin bekommen für im November, nun ist es so das mein Arbeitgeber mir den Termin verweigern will. Da es dem Betrieb nicht zu Gunsten kommt! Ist dies gerechtfertigt, mir vorschreiben zu wollen, wann ich fahren kann?

    LG

  6. Alexander

    Ich habe eine Kur bewilligt bekommen und es meinem Dienstgeber mitgeteilt, das ich mach der Kur nicht mehr bei der Firma weiterarbeiten werde. Darauf hin hat der Dienstgeber angekündigt, dass er das Dienstverhältnis vor dem Kurantritt beenden will. Ist dies zulässig und wer bezahlt mir das Krankengeld und in welcher Jöhe?

  7. Anne

    Wie sieht der Fall zum Thema Mutter-Kind-Kur und auch eigene Kur in der Zeit der Kurzarbeit aus? In Zeiten Corona-KuG ist eine Krankheit von KUG gedeckelt. Dh. ich kann den AN über KUG-KRANK bei der Agentur für Arbeit abrechnen. Er erhält für diese Zeit eine Lohnfortzahlung in Höhe KUG von der ARGE. Wie sieht das mit der Kur aus? Wird diese Entgeltfortzahlung dann von der ARGE bzw. dem RV-Träger erstattet?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus

  8. Petra H.

    Ich bin“ gesund “ in die Reha gegangen( drei Wochen) und danach auf Empfehlung der Reha Einrichtung vom Hausarzt drei Wochen arbeitsunfähig geschrieben werden. Meine Frage:zählen die drei Wochen Reha schon zu den sechs Wochen und so habe ich die sechs Wochen voll? Danke.

  9. Frank L.

    Hallo
    Ich trete demnächst eine Reha Maßnahme an.
    Z.Zt. ist in unserer Firma Saisonkurzarbeit.
    Wie ist meine Entgeldfortzahlung? Kurzarbeitergeld oder normaler Stundenlohn?

  10. Marcus

    Wenn die Reha medizinisch Notwendig ist und vom BUND die Gültigkeit des Entgeltfortzahlungsgesetzes erklärt wird, darf der AG dann trotzdem pro Woche Reha einen Urlaubstag anziehen? Da Reha ja eigentlich wie Krank ist?

  11. Anne

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite seit einem Monat bei meinem neuen AG und werde den folgenden Monat 4 Wochen Reha haben. Trifft die Entgeldfortzahlung auch aif mich zu? Ich arbeite im öffentlichen Dienst (TV-L).
    Herzlichen Dank für ihre Antwort!

  12. markus

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage, wenn ein Arbeitnehmer angeordnete Minusstunden im oberen zweistelligen Bereich auf seinen Stundenkonto hat und tritt dann eine Reha (Alkoholentzug) an, dann zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter. Kann der Arbeitgeber in diesen Zeitraum in der Abrechnung die angehäuften Minusstunden zum Abzug bringen. Ursprünglich war vereinbart, das diese Minusstunden wieder hereingearbeitet werden müssen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo markus,
      da es sich dabei um einen sehr speziellen Fall hat, sollten Sie das Ganze von einem Anwalt abklären lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Uli

    Hallo,
    ich habe meine Rehamaßnahme ordnungsgemäß und rechtzeitig meinem Arbeitgeber angemeldet.
    2 Tage vor Beginn der Reha hat er nun Kurzarbeit für mich angemeldet.
    Wenn man während Kurzarbeit krank wird ( Reha zählt wie krank), muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung zahlen sondern es greift Kurzarbeit.
    Ist die Vorgehensweise meines Arbeitgebers zulässig?
    Ich habe die Reha ja vor Eintreten der Kurzarbeit angemeldet.
    LG Uli

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uli,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. VG

      Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe bereits eine Mutter-Kind-Kur über meine Krankenkasse bewilligt bekommen und möchte sie bald antreten. Nun ist meine Erschöpfung so gross dass ich zzt krankgeschrieben bin und ich auch über die 6 Wochen Lohnfortzahlung komme. Danach gibt es Krankengeld. Aber steht mir dann meine Mutter-Kind-Kur noch zu? Und wer zahlt dann?
      Danke für Antworten.

  14. Silke

    Hallo, ich war jetzt 3 Monate krankgeschrieben, bin jetzt wieder arbeiten und gehe bald in Reha, bekomme ich dann Übergangsgeld oder Lohnfortzahlung?
    MfG
    Silke

  15. Petra

    Mein Sohn (12 Jahre) hat nach einer OP eine Anschlussheilbehandlung von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Ich habe eine Zusage als Begleitperson.
    Wie ist das mit dem Verdienstausfall, beantrage ich die Zahlung bei der Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung?
    LG Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,
      dies sollten Sie direkt bei der Krankenkasse erfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Domi

    Hallo,

    meine Freundin war 6 Wochen krank und dann 1 Woche arbeiten und nun ist sie seit 2 Wochen zur Mutter-Kind-Kur (für 3 Wochen). Ihre Krankenkasse hat ihr mitgeteilt, dass diese jetzt Krankengeld zahlt.

    Ist das richtig?

  17. Sabine S.

    Wie sieht es bei einer Anstellung auf 450Euro Basis aus ? Muss der Arbeitgeber auch hier weiterzahlen?

  18. ella J.

    Ich bin in noch in der Probezeit. Könnte man mich entlassen, wenn ich eine Mutter-Kind-Kur bewilligt bekomme? Dürfte mich der Arbeitgeber während der Maßnahme entlassen?

  19. Manuela

    Ich war jetzt 1 Jahr AU geschrieben, vom 26.02.18-03.03.19. Ab 04.03.19 gehe ich wieder normal arbeiten. Vom 18.06.19-09.07.19 fahre ich zur onkologischen Reha. In dieser Zeit bekomme ich keine Lohnfortzahlung? Obwohl ich bis dahin schon wieder 3 Monate arbeite? Darf das sein?
    L.G.von Manuela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und demnach nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall arbeitsrechtlich einwandfrei ist oder nicht. Ein Anwalt kann Ihnen bei dieser Frage weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Nicole

    Ich war vom 3.7. 18 bis 17.10.18 krank geschrieben und habe Krankengeld erhalten. Jetzt soll ich eine Reha machen. Falle ich dann sofort wieder ins Krankengeld. Wie lange muss man wieder arbeiten um eine Lohnfortzahlung zu bekommen.

  21. Cüneyt

    Hallo zusammen,

    Zwischen 05.11.2018 bis 09.11.2018 war ich wegen einer Operation im Krankenhaus. Nach Krankenhaus Entlassung zwischen 11.02.2018 bis 03.12.2018 war ich Krank geschrieben. Dadurch, dass die Wunde vereitert war musste eine erneute offene Operation durchgeführt werden.

    Erneut war ich zwischen 04.12.2018 bis 11.01.2019 (6 Wochen) war ich wieder im Krankenhaus. Seit der Entlassung ab 12.01.2019 bin ich in Behandlung bei meiner Hausärztin und bin aktuell bis 17.02.2019 krank geschrieben.

    Kuraufenthalt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (3 Wochen) steht auch bevor umd soll laut Rehastelle Mitte/Ende März stattfinden. Genauer Datum steht moch nicht fest.

    Seit dem 17.12.2018 bis jetzt erhalte ich die Lohnfortzahlung durch die KKH Kaufmännische Krankenkasse.
    Ich habe zwar noch eine kleine Öffnung am Bauch, was mir aber keine Schmerzen bereitet.
    Dadurch, dass wir Personalengpass haben, würde ich gerne ab 18.02.2019 bis zum Kurtermin arbeiten.

    Darf ich das ? Geht das überhaupt ?

    Wollte erst mal fragen, bevor ich die Unterlagen meinem Arbeitgeber weiterleite.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cüneyt,
      das können wir nicht beurteilen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. presler

    Hallo, was wäre wenn der Arbeitsgeber Kurzarbeit anmeldet und ich zu diesem Zeitpunkt in die Mutter Kind Kur gehe?

  23. Sabine

    Ich habe eine Frage. Ich war jetzt 5 Wochen krankgeschrieben. Danach gehe ich normal wieder arbeiten, bis die Reha beginnt. Bekomme ich in der Zeit der Reha mein normales Gehalt weitergezahlt oder Krankengeld? Da sie Reha aus der vorausgegangenen Erkrankung resultiert. Danke für die Antwort.

  24. Manuela

    Ich war von Juli bis August 2018 6 Wochen und zwei Tage krank geschrieben. Auf anraten meines Arztes wurde mir eine Kur verschrieben. Ich war danach arbeitsfähig. Am 04.12.2018 trat ich meine Kur an. Mein Arbeitgeber zahlte mir keine Lohnfortzahlung da ich eine Vorerkrankung hatte. Steht mir eine Lohnfortzahlung zu.
    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,
      das können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Heike S.

    Ich bekomme am 18.1.19 ein neues Hüftgelenk. Danach werde ich Reha machen. Ich gehe davon aus, dass ich bis Ende März krankgeschrieben werde, da ich als Flugbegleiterin arbeite.
    Jetzt ist meine Frage: darf ich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ins Ausland reisen, in diesem Fall 2 Tage nach Mallorca? Oder ist das versicherungstechnisch ein Risiko?

    Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike S.,

      es könnten tatsächlich Differenzen mit der Krankenkasse entstehen. Sollten Sie während des Krankengeldbezugs eine Auslandsreise antreten, ist der Krankenkasse Bescheid zu geben. Sollte die Krankenkasse Kenntnis darüber erlangen, dass Sie ohne Mitteilung in Ausland waren, könnte sie das Krankengeld für diesen Zeitraum streichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Alex

    Und wie sieht das aus Sicht des (kleinen) Arbeitgebers aus? Gilt eine Kur als Arbeitsunfähigkeit und greift die Umlage 1?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      wann und welche Gelder erstattet werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Ausgleichskasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Moni

    Hallo
    Mein Chef( arbeite als Servicekraft) hat mir nach der Kur nur den Durchschnitt det letzten drei Monate gezahlt. Darf er das ?

  28. Suchland

    Hallo und guten Tag,
    ich fahre mit meinem Sohn (12 Jahre) im nächsten Jahr zur Reha (durch DRV). Ich bin die Begleitperson und mir wurde das auch genehmigt und es ist notwendig.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie die Lohnfortzahlung in dieser Zeit erfolgt? Ich hörte von meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst), dass ich in dieser Zeit unbezahlt freigestellt bin und ich nach Abschluss der Reha, das Nettoentgelt bei der Rentenversicherung beantragen soll.
    Wie soll ich denn 5-6 Wochen ohne Bezüge meine laufenden Kosten bedienen (Miete, Strom etc.); diese kann ich ja auch nicht freistellen.

    DANKE im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suchland,

      bei der Rentenversicherung können Sie sich beraten lassen, wie Sie mit den laufenden Kosten fertig werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Elif O.

    Hallo arbeite vollzeit als kellnerin bin auf kur 4 wochen wegen meiner Haut bekomm ich während die 4 wochen meinen Lohn? oder bezahlt es die gkk?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elif,

      wie oben im Ratgeber erläutert ist der Arbeitgeber bei einer Kur zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sofern die gesetzlichen Bedingungen nach dem EntgFG erfüllt sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Birthe T.

    Ich war grad 3 Wochen zur Mutter-Kind-Kur. Mein Arbeitgeber hat nur anteilig GEHALT gezahlt, nicht für die Zeit während des Kuraufenthaltes. Wie muss ich mich nun Verhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birthe T.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Wladi

        Wenn der Arbeitnehmer in Kurzarbeit 0 ist und eine Kur ansteht: wie wirkt sich das auf die Entgeltfortzahlungen aus?

    2. Hüseyin D.

      Hallo bei mir ist es aktuell etwas komplizierter.

      Letztes Jahr habe ich bei meinem Hausarzt eine Reha beantragt und im Oktober/ November 2019 für den Zeitraum April/Mai 2020 bewilligt bekommen. Genauer gesagt ging diese vom 15.04 bis zum 20.05. 5 Wochen.
      Entgeld bezog ich noch bis zum 31.01.2020.
      Am 11.02 – 10.04 war ich in der Elternzeit.
      Ab dem 1.03 wurde KUG wegen der Corona Kriese vom Arbeitgeber beantragt.

      Nun meine Frage
      Da ich nur 5 Wochen in Reha war und zuvor KEIN KUG bezogen habe und meine Reha schon vor der Corona Kriese feststand ,wusste der AG ja das ich ausfalle und zu diesem Zeitpunkt war von KUG durch Corona gar nicht denkbar.

      Wo falle ich jetzt Ihrer Meinung nach rein?
      Habe ich nun Anspruch auf Entgeldfortzahlung?

  31. Hahm

    Ich bin seit 9 Monaten krank und bekomme Krankengeld. Jetzt habe ich eine Reha bewilligt bekommen.
    Bekomme ich dann während der Reha weiterhin Krankengeld von meiner Krankenkasse oder ist die Rehabilitations Einrichtung dafür zuständig?

    Freundl. Grüße

    L. Hahm

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hahm,

      Sie bekommen während dieser Zeit entweder Krankengeld von der Krankenversicherung oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Sie sollten dies noch einmal bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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