Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es kann ein Lohnabzug wegen einem Fehler vorgenommen werden, sagt § 276 BGB.
Es kann ein Lohnabzug wegen einem Fehler vorgenommen werden, sagt § 276 BGB.

In der Regel sieht es so aus: Für eine vertraglich vereinbarte Leistung erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber – ihrem Vertragspartner – eine Vergütung in bestimmter Höhe als Ausgleich.

Doch manchmal staunen sie beim Blick auf die monatliche Abrechnung nicht schlecht, da am Lohn Abzüge vorgenommen wurden und dementsprechend weniger Geld ausbezahlt wird.

Die Fragen, die Sie sich als Arbeitnehmer häufig stellen, sind: Darf Ihr Chef Ihnen einfach Gehalt oder Lohn kürzen? Unter welchen Umständen erlaubt das Arbeitsrecht einen Abzug? Diese und viele weitere nützliche Informationen zum Thema „Lohnabzug“ stellt dieser Ratgeber bereit.

Kompaktwissen: Lohnabzug

Wann ist ein Lohnabzug erlaubt?

§ 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestattet einen Abzug vom Lohn, wenn der betroffene Arbeitnehmer aus Fahrlässigkeit Arbeitsmaterialien beschädigt hat.

Darf mein Chef mir einen Teil vom Lohn abziehen, wenn ich krank bin?

In der Regel ist es nicht rechtens, aufgrund einer Krankheit einen Lohnabzug vorzunehmen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Ist ein Lohnabzug bei Minus‌stunden rechtens?

Handelt es sich um selbstverschuldete Minusstunden, hat der Arbeitgeber normalerweise das Recht dazu, einen Lohnabzug vorzunehmen. Trägt hingegen der Chef die Schuld an den Minus‌stunden, darf er den Lohn nicht kürzen.

Lohnabzug bei Krankheit – der wohl gängigste Fall

Mitarbeiter sind dazu angehalten, ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtung nachzukommen und die vereinbarte Tätigkeit in der vorgeschriebenen Arbeitszeit zu erfüllen. Bisweilen hält sie jedoch eine Erkrankung davon ab, zur Arbeit zu erscheinen. Wird die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig eingereicht, erhalten sie trotz Fernbleibens in den ersten sechs Wochen weiterhin ihre Vergütung – so schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Ein Lohnabzug wegen Krankheit darf daher in der Regel nicht erfolgen.

Sind Sie krank, können Abzüge beim Lohn trotzdem auf Sie zukommen. Laut Gesetzgeber darf Ihr Chef Ihnen in diesem Fall jedoch nicht die eigentliche Vergütung, sondern die Sondervergütungen verringern. Die maximale Höhe darf sich hier pro Tag des Fernbleibens wegen einer vorliegenden Erkrankung auf ein Viertel des durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts belaufen (§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz).

Und wie sieht es in der Probezeit aus? Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine sogenannte Bewährungsphase vereinbart, die dem gegenseitigen Kennenlernen dient. In dieser Zeit begutachten Mitarbeiter und Chef sich gegenseitig ganz genau und entscheiden sich, ob sie gut miteinander arbeiten können und auch wollen oder eben nicht. Grundsätzlich darf deshalb auch kein Lohnabzug bei Krankheit in der Probezeit erfolgen.

Kann unentschuldigtes Fehlen eine Lohnkürzung nach sich ziehen?

Kann es bei einer Kündigung wegen Minusstunden zum Lohnabzug kommen? Nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Kann es bei einer Kündigung wegen Minusstunden zum Lohnabzug kommen? Nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Immer wieder für Ärger sorgen zu spät oder gar nicht eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die auch eine Abmahnung wegen Krankheit und bei Wiederholung eine Kündigung nach sich ziehen können.

Doch ist damit das Maß an möglichen Sanktionen bereits ausgeschöpft oder müssen Sie schlimmstenfalls auch noch mit einem verringerten Lohn rechnen?

Es ist rechtens, dass Ihr Arbeitgeber den Lohn kürzt. Allerdings ist er hierzu nur so lange befugt, wie Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht nachgereicht haben. Liegt diese schließlich vor und entschuldigt Ihr Fernbleiben, gibt es keine Rechtfertigung mehr, den fälligen Betrag nicht auszubezahlen.

Darf bei Minusstunden ein Lohnabzug erfolgen?

In manchen Branchen sind Zeitkonten gang und gäbe. Das bedeutet: Über die gearbeiteten Stunden wird Buch geführt; kurzzeitige Mehrarbeit, die aufgrund von guter Auslastung erbracht wird, sammelt sich auf einem solchen Konto an und wird in Phasen mit weniger Aufträgen wieder abgebaut. In der Regel erhalten Arbeitnehmer jedoch in jedem Monat genauso viel Geld – auch, wenn sie mal mehr und mal weniger gearbeitet haben, denn: Am Ende gleichen sich die Arbeitsstunden ja wieder aus. Darf Ihr Arbeitgeber unter Umständen nun jedoch einen Lohnabzug bei Minusstunden vornehmen?

Er hätte dazu nur das Recht, wenn beide Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden wären und ihre Zustimmung beispielsweise im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten hätten.

Ein wichtiger Parameter, bis zu welcher Höhe ein Lohnabzug vorgenommen werden darf, ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der als unbedingt notwendig erachtet wird, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Unterschritten werden darf dieser durch den Lohnabzug seitens des Arbeitgebers also nicht. Das Existenzminimum liegt derzeit bei 1.079,99 Euro netto im Monat, wenn keine Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Berücksichtigt Ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden. Dieser bietet sein Hilfe an und berät Sie umfänglich über mögliche Auswege.
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Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

99 Gedanken zu „Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?

  1. Martin

    Hallo.
    Ich hätte da eine Frage.
    Mein Chef meinte, er kalkuliert die Baustelle hoch.
    (Ohne sie besichtigt zu haben)
    Ich bin Maler und Lackierer von Beruf und wollte wissen:
    Ist es rechtens, wenn er mir bei geleisteter arbeit durch ungesehene Kalkulation diese Stunden vom Lohn abzieht?
    Beispiel: Ich bekomme für eine Baustelle 45 Stunden gesamt. Brauche aber wegen mehr arbeiten 50 Stunden.
    Wie gesagt, er war nicht ein einziges mal vor Ort.

    Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin

  2. Mischa

    Hallo,
    Ich bin 16 und trage Zeitungen aus. Im. Meinem Vertrag steht, dass ich 24 € Fixpreis bekomme und dafür muss ich 350 Zeitungen austragen. Jedoch habe ich aufgrund der Coronakrise nur 175 Zeitungen bekommen, weil es Probleme mit der Produktion gab. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir aber auch nur 12 € bezahlt.
    Meine Frage wäre, ob er das überhaupt darf, denn eigentlich ist es ja nicht meine Schuld und im Vertrag steht das ich einen Fixpreis bekomme.
    Über Hilfe bei meinem Problem wäre ich sehr dankbar.

  3. Ralf

    Guten Morgen,

    weil ich mit meinen Gedanken leider bei persönlichen Problemen war, habe ich bei der Fertigung von größeren Bauteilen einige Fehler gemacht, die der Kunde jetzt bemängelt und nachgearbeitet haben will. Mein Chef will mir die anfallenden Kosten vom Lohn abziehen. Darf er das?

    Danke für Ihre Hilfe!

  4. Andreas

    Hallo ich habe da mal eine Frage, ist es Rechtens das mein Arbeitgeber nur einen Stundenanteil zahlen darf.
    Es ist nämlich so, wenn ich Urlaub oder Krank bin muss ich von den letzten drei Monaten die Gesamtstunden zusammen rechnen durch drei teilen und dann noch durch dreißig Tage, so das ich auf einen Gesamtdurchschnitt komme an Stunden.

    Obwohl ich jeden Tag 7,5 Stunden Arbeite.

    Also wenn ich alle drei Monate Dezember,Januar,Februar zusammen rechne komme ich auf 447,79 Gesamt Stunden, dies muss ich dann durch drei teilen und dann durch 30 Tage, so komme ich dann nur auf einen Stundensatz von 4,97 Stunden pro Tag, ob wohl ich jeden Tag 7,5 stunden habe.

    Ist dies eine korrekte Rechenweise und ist dies auch zulässig?????

    Denn bei dieser Rechnerei von meinem Arbeitgeber bekomme ich dann weniger Geld.
    Meine Firma ist ein großes Busunternehmen im Rems-Murr-Kreis.
    Da ich im Internet keinerlei vergleichsweise Rechnungsweise gefunden habe wende ich mich an Sie.

  5. Huber

    EIn Angestelter von mir. kommt von einen Tag auf den anderen nicht mehr in die Arbeit. Zu erst hat er unentschuldig krank gemacht. Schließlich kam er in die Firma um mir mit zu teilen, das er nicht mehr arbeiten möchte und Kündigt. Ich habe ihm darauf hingewiesen das er die Frist zum ende des Monats verpasst hat aber ich eiwillige wenn er Sie zurück datiert und unterschreibe Sie ihm. Seid 4 Tagen warte ich auf diese Kündigung und zur Arbeit erscheint er auch nicht ohne Krabnkmeldung oder änliches. Über Whatsapp habe ich Ihn zu eine AUfhebungsverag bewegen können und er hat mir den Termin bestätigt das er kommt zum unterschreiben. Er kam aber nicht und meldet sich auch nicht weiter.

    Kann ich Ihm sein gehalt kürzen in dem ich ihm nur das GEhalt bis zu dem Tag bezahle an dem er auch in der Arbeit war. für die Restlichen Tage im Februrar habe ich aktuell keine Information über sein fehlen.

    Danke für die Hilfe

  6. Stuart

    Guten Abend,

    meine Chefin hat mir 2 Tage Lohn abgezogen obwohl Arbeit da war aber die mir nichts zu arbeiten gegeben haben. ich bin LKW Fahrer. Sie meinte wenn ich nicht arbeite wird Urlaub genommen was ich aber nicht beantragt habe oder sonst was. Ich bin im Gehalt und nicht auf Stundenlohn. Im AV steht das dass Geld am 1. des Monats kommt sie aber immer erst ab dem 6.- 8. des Monats Geld überweist und bis dahin sind alle meine Abbuchungen schon getätigt und bin auch dann immer im minus. Ist das rechtens was sie da treibt?

  7. Marco

    Hallo,
    meine Frau hatte im Mai 2019 ein Gespräch mit ihrem Chef. Dabei wurde mündlich vereinbart das sie ab Juni 2019 2 Wochenstunden mehr Arbeiten kann und eine angepasste Lohnerhöhung bekommt, weil er sehr zufrieden mit ihrer Arbeit ist.
    Diese Woche, Dezember 2019, kommt jetzt ihr Chef und sagte, dass die Lohnbuchhaltung festgestellt hat das sie ab Juni 2019 zu viel Lohn bekommen hätte. Das Defizit wird mit dem Dezember Lohn verrechnet und sie dar durch im Dezember Lohn nur 296 € brutto ausgezahlt bekommt.
    An die damals ausgemachte Lohnerhöhung kann er sich nicht mehr erinnern.
    Nun stellt sich die frage ob er das einfach so darf. Weil auch auf die frage ob es möglich wäre dies dann wenigstens über mehre Monate wieder auszugleichen, bekam sie die Antwort, dass dies nicht gehen würde und er, dass jetzt so macht. Sie soll halt schauen wie sie zurechtkommt.

  8. E.frank

    Hallo
    darf am Lohn eine bezogene Dienstleistung (im eigenen Geschäft) abgezogen werden? Ohne Absprache!?

  9. Maddl

    Hallo,

    ich bin auf 450,- Basis angestellt und hätte da ein paar Fragen.
    seit Januar 2019 neuer Arbeitsvertrag in dem endlich Krank und Urlaub gewährt wird.
    1. Wie viel Lohn darf der Arbeitgeber bei 44 Tagen Krankheit abziehen?
    2. Minus Stunden wegen nicht vorhandener Arbeit sollen nachgearbeitet oder vom Lohn abgezogen werden. Rechtens?

    2014 -ende 2018 also fast 5 Jahre hat die Firma kein Krank gewährt sowie nur unbezahlten Urlaub. Kann man dies Rückwirkend einfordern?

  10. g., silvia

    Hallo
    mein mann hat unter Alkohol 0,57 Promille einen Unfall mit dem firmenfahrzeug verursacht. sein Chef zahlt deshalb den lohn nicht aus. ist er dazu berechtigt?

  11. Vanessa

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, und zwar.

    Ich musste am 1.8.2019 meine mutter aus gesundeitlichen gründen bei mir auf nehmen und sie pflegen.

    Bin mitte juli zu meinem AG gegangen und habe ihm erzählt was los ist und ihn gefragt ob ich auf 450 euro basis runtergestuft werden kann.
    Er meinte na klar das würde gehen.
    Ich bin also davon ausgegangen das ich auf 450 euro arbeiten kann.
    Im August habe ich auf dem Dienstplan gesehen das ich nur vier Tage im Monat arbeite.
    Das wären auch so gut für mich.
    Meine WBL hat mich dann mitte August angerufen und gemeint das dass nicht gehen würde mich auf 450 euro runterstufen weil dann der Einrichtungsleiter mich kündigen möchte. Es wurde ausgemacht das ich auf 15 bis 20 stunden die woche runtergestuft werde.
    Habe dann ende August meine Lohnabrechnung bekommen da stand das ich 1300 euro überwiesen bekomme, habe dann direkt nachgefragt und die meinten ja das stimmt so.
    Habe aber auf dem Dienstplan von September gesehen das ich immer noch mit 30 stunden die woche drin stehe, da habe ich natürlich nachgefragt und die meinten das es so drinstehen bleibt ich aber nur so viel wie ich kann arbeite.
    Leider bin ich immer mehr ins minus gerutscht.
    Habe dann ende september noch 600 euro bekommen.
    Habe dann auf dem Dienstplan september und Oktober gesehen das die mir an allen freien tagen Urlaub eingetragen haben.
    Habe natürlich gleich wieder nachgefragt und da hieß es das wurde gemacht da ich sowieso meinen Urlaub nicht mit ins neue Jahr nehmen kann und ich so viele Minusstunden habe.
    Damit hab ich mich dann irgendwann abgefunden.
    Aber im Oktober musste ich wieder so viel arbeiten jede zweite woche 26 stunden.
    Auf Nachfrage warum das so ist meinten die damit ich meine Minusstunden runterbekomme.
    Jetzt habe ich mein Gehaltsnachweis bekommen und da steht das ich im Monat Oktober keinen Cent bekomme nur vom Vormonat 69,69 euro.

    Jetzt meine Frage ist das alles so richtig darf das mein AG?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

  12. Maximilian S.

    Guten Tag,
    ich habe gestern meine Prüfung als Fachwirt geschrieben.
    Eine Prüfungsfrage in Recht war: Ein Mitarbeiter fehlt immer wieder unentschuldigt einen Tag, daraufhin kürzt der Chef sein Gehalt. Darf er das? (sehr grob formuliert)

    Meine Antwort war das er laut § 616 BGB ( § 616 Vorübergehende Verhinderung/ Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.) sich ein teil des Geldes wiederholen kann und zudem eine Mahnung aussprechen kann. Ist dies dann vollkommen falsch? Jedoch das der Arbeitnehmer laut §611 auch eine Pflicht zur Erfüllung seines Dienstvertrages hat!

  13. Ronny K.

    Habe eine Frage. Habe in meinen Betrieb gekündigt und mein Chef hat mir 1120 netto Lohn abgezogen . So mit kam ich nur auf 893 Euro. Weil ich zu viel Urlaub gemacht hatte ? Aber die Firma hat mir durch Änderung januar 5 Tage mehr aufgebrummt und 5 Tage waren durch Führerschein entstanden ist das rechtens ? Das er mein Lohn so weit kürzt ?

  14. Bettina G.

    Guten Morgen , ist es rechtens , dass ein Arbeitgeber nach Kündigung des Arbeitnehmers ohne Vorankündigung einen Betrag vom Gehalt abbucht , der durch angeblich zuviel gefahrene Kilometer entstanden sei ? Es handelt sich dabei um einen Dienstwagen mit privater Nutzung (1% Regelung) , bei dem innerhalb von 2 Monaten die km-Pauschale um 2500 km überschritten worden sein sollen und es wurden 617.59 Euro abgezogen . Wie gesagt , keine Vorankündigung, keine Aufschlüsselung, wie diese 617 Euro zustande kommen . Danke für eine Antwort . B. G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bettina G.

      dies können wir von hier aus nicht beurteilen, bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit Ihrer gesamten Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Steffn

    Hallo,

    zum 1.4.2019 habe ich das Unternehmen gewechselt & mein letztes Gehalt wurde unerwartet gekürzt.
    Auf Nachfrage hieß es vom Ex-Chef, dass aus 2018, noch 5 unentschuldigte Fehltage vorhanden sein. Aus dem Screenshot, den ich jetzt im Kontext per Messanger erhielt sind aber nur 4,5 Tage ersichtlich. Darüber wurde ich aber weder zum Jahresende informiert, noch wurde es mit dem Resturlaub aus 2018 verrechnet. Diese Resturlaubs-Tage wurden mir Anfang 2019 in Form von Urlaub gegeben. Kurz um, Aus den 4,5 Fehltagen in 2018 sind 5 geworden, ein halber Tag Resturlaub aus 2019 bleibt unbeachtet.
    Aktuell habe keine RS und das ganze ist am Ende reine Schikane!
    Da ich gekündigt habe, kann ich ja nicht gegen die Kündigung Einspruch einlegen 😀
    Welche Optionen hätte ich im ersten Schritt, ohne Anwalt auf dem Arbeitsgericht?
    Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffn,

      eine Antwort auf Ihre Frage würde bereits unter die anwaltliche Beratung fallen. Dazu sind wir leider nicht befugt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt. Häufig gibt es eine kostenlose oder zumindest preisgünstige Erstberatung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Jasmin

    Hallo,
    Darf mir der Lohn ein behalten werden, wenn ich ohne AU nicht bei der Arbeit war?
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jasmin,
      ja, diese Möglichkeit besteht. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, ob das Ganze in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Michaela

    Hallo
    Ich habe vor einigen Monaten ein Schreiben unterschrieben wo drin steht, dass ich die Schulung nach Abschluss zurück zahlen muss wenn ich innerhalb von drei Jahren kündige. Jetzt habe ich vor Abschluss gekündigt und die Firma hat darauf hin mein Lohn einbehalten als Rückzahlung für die Schulung. Ist dies rechtens?

  18. Anja

    Hallo, nach 6Wochen krank war ich erneut 2 Wochen krank allerdings mit einer anderen Diagnose. Mein Gehalt würde darauf gekürzt weil der Arbeitgeber erstmal abklären will ob die 8 Wochen in Zusammenhang stehen. Darf er das? Und welche Nachteile habe ich dadurch?
    Dankeschön

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und deswegen auch nicht beurteilen dürfen, ob das Vorgehens des Arbeitgebers zulässig ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. amjad

    ich habe allgemeine Frage
    wie kann man nachweißen, dass er nicht verschüldet für missstunden,
    zum Beispiel im meinem vertrag steht voll zeit 40 stunde wöchntlich, aber ich habe die 40 stunde nicht gearbeitet, weil mein Arbeitsgeber nicht für mich genug Aufträge hat.
    und zum beispiel wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte,und die Arbeitgeber sagt zum Beispiel ,dass ich zur Arbeit ohne Entschuldigung oder krankfähigkeit nicht gekommen bin.
    wie kann ich nachweißen . das ist nicht richtig und er sagt die wahrheit nicht.
    und eine letzte Frage.
    die Arbeitgeber aktzptiert keine krankfähigkeiten und bezahlt die nicht , muss ich das übernehmen !!!
    obwohl das nicht in meinem Arbeitsvertrag steht
    ich arbeite als kurierfahrer.

    mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amjad,
      das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt in § 3 Absatz 1, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer trotzdem Lohn von seinem Arbeitgeber beanspruchen kann. Er muss dann aber seine Arbeitsunfähigkeit mit einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen.
      Ihre Situation klingt sehr komplex und schwierig. Bei derartigen Streitigkeiten kann es ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten. Menschen, die sehr wenig Geld verdienen, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dieser kostet 15 Euro, dafür entfallen die Anwaltskosten. Wir hingegen bieten keine solche Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Florian M.

    Meine Freundin ist im Einzelhandel beschäftigt und arbeitet per Vertrag 15 Stunden in der Woche. Sie verdient dabei unter 800€ im Monat. Sie wird je nach Woche mit ganz unterschiedlichen Arbeitszeiten eingeplant, bekommt aber 15 Stunden fest vergütet, wobei Plus oder Minusstunden sich immer wieder ausgleichen. Ihr Arbeitgeber sagte ihr nun, dass sie im Falle von einer Krankheit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Fünftel ihrer eigentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden bezahlt bekäme, das wären also 3 Stunden pro Woche. Nun ist sie leider krank, kann es sich aber nicht leisten, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Dies scheint mir nicht rechtens zu sein – Kann mir zu dieser Frage vielleicht jemand mit einer Rechtsgrundlage helfen?

    Viele Grüße
    Florian

  21. Kerstin

    Hallo,

    ich arbeite seit Jahren in einer Arztpraxis auf 450 Euro Basis. Dieses Jahr wurde ich oft an meinen eigentlichen Arbeitstagen angerufen dass ich nicht kommen bräuchte weil zu wenig einbestellt sei. Da mein Chef über das ganze Jahr hinweg dazu noch über zwei Monate Urlaub gemacht hat möchte er mir die nächsten drei Monate kein Gehalt zahlen und ich soll umsonst arbeiten um die fehlenden Stunden aufzuholen. Darf er das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      in der Regel sind Arbeitnehmer für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu vergüten. Schickt der Arbeitgeber sie nach Hause, weil nicht genügend Arbeit vorhanden ist, darf dies üblicherweise nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Philipp

    Guten Tag,

    Meine Freundin ist bei einem Subunternehmen der Telekom in deren Außendienst angestellt. Bei manchen Aufträgen muss der Kunde angerufen werden bevor sie zu ihm fährt.
    Jetzt will ihr Chef ihr für jeden nicht gemachten Anruf 10 Euro vom Gehalt abziehen. Der Arbeitgeber hat durch die nicht gemachten Anrufe keinen Schaden. Ist dies rechtens?

    Viele Grüße
    Philipp

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Philipp,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und ggf. vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Jacqueline

    Hallo,

    ich bin bei meinem ehemailigen Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag raus.
    Vorher war ich krankgeschrieben, war aber dennoch in der Lohnfortzahlung. Jetzt hat die krankenkasse angeblich keine Unterlagen bekommen (diese wurden IMMER) vom Arbeitgeber aus verschickt.
    Mit der Krankenkasse ist alles soweit geklärt und die haben jetzt ein Schreiben an die ehemailge Firma geschickt, da die mir nicht einmal 50% meines eigentlichen Gehalts überwiesen haben und ich aber dennoch in der Lohnfortzahlung bin. Jetzt stellt sich die Firma quer und will einfach nicht zahlen und nie ist jemand zu sprechen. Auf das Geld bin ich natürlich angewiesen.
    Ist das rechtens? Ein Anwalt wird demnächst hinzu gezogen.

    Liebe Grüße
    Jacqueline

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      da sich Ihr Anliegen recht komplex gestaltet, können wir Ihnen nur raten, den Rat des Anwalts abzuwarten, der Ihre individuelle Situation prüfen und sich ggf. für Sie einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Doreen L.

    Guten Tag
    könnten Sie mir sagen, unter welchen Paragrafen ich finde, ob Lohn bei Minusstunden abgezogen werden. kann.
    Mir geht es darum, das eine Mitarbeiterin ihre Dienste kürzt, teilweise tauscht und dann nicht erscheint, und so immer wieder Minusstunden aufbaut, ohne diese auch nur ansatzweise Versuchsweise durch Mehrarbeit auszugleichen. Es wird ihr Beschäftigung im vollen Umfang angeboten und auch die Möglichlkeit mehr Stunden zu leisten. Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doreen L.,

      die Verrechnung von Minusstunden mit dem Lohn muss in der Regel vorher vertraglich vereinbart werden (bspw. wenn im Vertrag ein Arbeitszeitkonto festgelegt wurde, das mit Minusstunden belastet werden kann). Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der prüfen kann, ob die Bedingungen dafür gegeben sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Yvonne O.

    Hallo liebes Team, ich arbeite mit einem unbefristeten Vertrag für eine Sicherheits Firma. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen. Allerdings werde ich nach Std. bezahlt, ich arbeite am Tag 9.5 Stunden ohne Pause, was ja in dem Gewerbe rechtens ist. Nun war ich 3 Wochen im Urlaub und habe einen Lohnabzug von ca. 300 € Netto. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich keinen Urlaub genommen…

  26. Susi P.

    Hallo liebes Team,
    Ich bin Auszubildende und mein Chef hat mir seit 7 Monaten mein Gehalt gekürzt, da ich 2 mal einen Fehler gemacht habe. Ich hätte vorher eine schriftliche Gehaltserhöhung bekommen aber nichts schriftliches und keine Stellungnahme zu den Gründen, warum mein Gehalt dauerhaft gekürzt wird. Zusätzlich zieht er Minusstunden vom Urlaub ab, als Grund meinte er “ Ich mache das schon immer so“. Darf er das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susi P.,

      ob der Lohnabzug für einen so langen Zeitraum gerechtfertigt ist, kann Ihnen leider nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Das Verrechnen von Minusstunden ist jedoch meist problematisch. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber zum Thema Minusstunden und erkundigen Sie sich in jedem Fall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Elena S.

    Hallo,
    folgendes Anliegen: Im Arbeitsvertrag wurde ein Stundenlohn von 11,00€ festgelegt. Dieser wurde nach einigen Monaten auf 13,00€/Std. erhöht. Darüber gibt es dementsprechend auch einige Abrechnungen. Ich war im Mai 6 Tage krankgeschrieben – die Krankmeldung wurde -wie es sich gehört- noch am 1. Tag des Fernbleibens eingereicht. Anhand des Geldeingangs auf meinem Konto, dachte ich zuerst, dass meine Krankstunden nicht vergütet wurden – nun habe ich endlich die Abrechnung für Mai erhalten und musste feststellen, dass mein Stundenlohn um 2€ gekürzt wurde! Ich habe darüber keine Information, kein Schreiben oder sonst irgendetwas erhalten. Um ein versehen, kann es sich leider nicht handeln, da der Arbeitgeber sich schon diverse „Scherze“ mit vielen Mitarbeitern erlaubt hat. Nur will ich das absolut nicht durchgehen lassen. Allerdings möchte ich wissen, ob ich auf der sicheren Seite bin, wenn ich sage: So geht das nicht – zahlen Sie mir die Differenz bis xx.xx.xxxx!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elena S.,

      wir sind leider nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten und im Ernstfall helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Tropea

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage. Meine Tochter arbeitet seit 4 Wochen als Bedienung in Vollzeit in einem Café. Bisher hat sie noch keinen Arbeitsvertrag, sodass sie weder ihre Wochenarbeitszeit noch ihren Urlaubsanspruch kennt.
    Sie erhält Stundenlohn, wird jedoch nicht regelmäßig eingeteilt oder einfach früher nach Hause geschickt weil der Eigentümer einfach das Café schließt da er keine Lust mehr hat. Eigentlich ähnelt das eher einem Aushilfsjob.
    Als Antwort auf ihre Frage nach einem Arbeitsvertrag bekam sie nur zur Antwort, dass das eigentlich nur ein Blatt Papier sei und garnicht so wichtig ist. Steht ihr nicht auch die Bezahlung für die Zeit zu, die sie einfach spontan nach Hause geschickt wird? Genauso die Feiertage die auf einen Wochentag fallen müssten doch ebenfalls bezahlt werden, selbst wenn sie frei hätte, oder? Bei Gehaltsempfängern wird ja auch nichts abgezogen.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tropea,

      generell ist ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gültig, wenn beide Parteien dem zustimmen (was spätestens durch den Arbeitsantritt gewährleistet ist). Sollte der Arbeitnehmer jedoch danach verlangen, muss der Arbeitgeber mindestens die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten, unterzeichnen und dem Mitarbeiter aushändigen. So ist es im § 2 des Nachweisgesetzes festgehalten.

      Da Ihre Tochter jedoch pro Stunde bezahlt wird, steht ihr in der Regel kein Gehalt zu, wenn der Chef sie frühzeitig nach Hause schickt. Sie wird nur nach der Arbeit bezahlt, sie die auch geleistet hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Marco

    Guten Tag ,
    meine Aktuelle Situation,bei uns in der Firma ca. 1000 Mitarbeiter mit Betriebsrat,möchte der Chef die tariflöhne nicht mehr bezahlen.es sieht nun so aus das der werksvertrag neu ausgehandelt wird.Nun wurde druck gemacht vom Chef wir haben staffellohn der mir beim vetragsabschluss zugesichert wurde, 3 Monate/6Monate/ab 13 Monat Festvertrag jeweils eine Lohneerhöhung geben.Ich bin seit 7 Monaten dabei und habe wie die meisten einen Jahresvertag der noch 4 Monate läuft,bin aber auf besten wege auf eine Festanstellung.
    Der Chef möchte nun alle neuen Mitarbeiter den lohn auf den Einstiegslohn reduzieren,und die Arbeitszeit auf 3 std. erhöhe,der Betriebsrat möchte den vertrag unterschreiben.
    ist das zulässig das er den Arbeitern ihren lohn reduziert.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,

      da wir die Einzelheiten Ihrer Situation nicht kennen und darüber hinaus nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben, können wir in diesem Fall keine Aussage machen. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Thomas D.

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu Zeitabrechnung.
    Wenn bei uns Fehlstempelungen vorkommen, dann werden nach 3 Fehlstempelungen 20 Minuten
    von der Arbeitszeit als Strafe abgezogen.
    Wir haben eine eigene Kraft für Arbeitszeitabrechnungen.
    Diese hat mir gegenüber argumentiert, daß ihr Kenntnisstand wäre, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage und der Chef hat dieses Verfahren so angeordnet.
    Ich denke, daß erbrachte Arbeitsleistung auch vergütet werden muß.
    Wie sehen Sie das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas D.,

      wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Sie können sich überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden wollen, der Ihnen bei Ihrem Anliegen zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Jessica

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Bäckerei,und jetzt wo es wärmer wird,ist es natürlich jetzt ruhiger und nicht mehr soviel Kundschaft,habe ein Vertrag von ca 25 stunden die Woche, bloß jetzt hab ich Grad Mal 15 Stunden die Woche,bekomme ich der in Vertrag stehende Stundenzahl o. nur die gearbeitete Stunden ?hätte mir der Arbeitgeber mich über weniger Gehalt dann nicht informieren müssen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jessica,

      gibt es im Arbeitsvertrag ein festes Gehalt, so sollten solche vom Chef angeordneten Minusstunden nicht dem Arbeitnehmer zu Lasten gerechnet werden. In dem Fall steht dem Mitarbeiter das volle Gehalt zu.

      Anders ist es jedoch, wenn es ein flexibles Gehalt auf Stundenbasis gibt. Dann werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergütet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Rapior

    Hallo geht das ???

    Bin in der Probezeit krank Grippe geworden.

    Krankenmeldung war sofort da .

    Habe von mein Lohn 250€ abgezogen bekommen

    Ist das erlaubt

    Eine Antwort wäre nett

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rapior,

      grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie auch während der Probezeit zu bezahlen, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen (§ 3 Abs. 3 EFZG), und eine Krankmeldung vorlegen können. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie länger als vier Wochen ununterbrochen in dem Unternehmen gearbeitet haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Mareike

    Hallo,

    Ich habe unentschuldigt in der Probezeit gefehlt auf Arbeit und mich nach Ermahnung krankschreiben lassen bis die Kündigungsfrist vorbei war.
    Jetzt habe ich mich gewundert das kein Geld überwiesen wurde.
    In diesem Monat war ich ungefähr 10 Tage unentschuldigt und den Rest entschuldigt.
    Darf das Geld für die entschuldigten Tage einbehalten werden oder steht es mir zu ?

    Lg mareike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mareike,

      um einen Lohnanspruch abzuschätzen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Christine

    Hallo,
    ich arbeite einen Tag die Woche -9Std.
    und das ist meistens der Donnerstag.
    Wenn ich jetzt mal krank bin, müsste ich am Montag schon zum Doc gehen um eine AU zu erhalten.
    Ansonsten gibts Abzüge.
    Und zwar wird bei uns so gerechnet : 9 Arbeitsstunden : 6 Arbeitstage = 1,5 Std pro Tag
    Gehe ich also Mittwoch zum Doktor, werden mir 3 Stunden abgezogen. (Montag +Dienstag)
    Obwohl ich da nie arbeite. Ist das rechtens??
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Christine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und können daher nicht beurteilen, ob diese Methode rechtens ist. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Gabi

    Hallo ,
    Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag , nun doll ich einen neuen bekommen . Darf der Stundenlohn der vorher gezahlt wurde einfach gekürzt werden?

    Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabi,

      in der Regel bedarf es bei Änderungen im Arbeitsvertrag der Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenden Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Juju

    Hallo durch einen Unfall bin ich einen Monat ausgefallen, doch unentschuldigt. Und leider kriege ich keine mehr … dich nun kriege ich auch kein Gehalt mehr .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Juju,

      wenn Sie für längere Zeit arbeitsunfähig sind, benötigen Sie in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung). Liegt diese nicht vor, kann der Arbeitgeber dies möglicherweise sanktionieren.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  37. Isabell

    Wie sieht es denn aus, wenn die Lohnkürzung wegen Krankheit im Arbeitsvertrag steht. Also im einem normalen Krankheitsfall, mit Krankenschein und nicht in der Probezeit

    Darf man so etwas in den Arbeitsvertrag schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabell,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Leben Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, um zu prüfen, ob die Inhalte dem Arbeitsrecht widersprechen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Christina

    Hallo,
    ich war 5 Wochen krankgeschrieben und habe nun heute meine Arbeit wieder aufgenommen.
    Der Arbeitgeber hat mir nun auf Verdacht dass ich vielleicht länger als 6 Wochen krank bin den Lohn gekürzt. Nachdem ich nun da sei würde das nächsten Monat (in 4 Wochen) nachvergütet werden.
    Mir fehlen 600€ und ich weiss nicht wie ich über den Monat kommen soll.
    Darf er das?
    Grüße Christina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christina,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und raten Ihnen deshalb Ihre Angelegenheit einem Anwalt zu schildern.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Lana

    Hallo, ich habe im
    November zwei Wochen gearbeitet und war dann krank. Einige Tage davon waren entschuldigt einige nicht. Mein Arbeitgeber verlangte die originalen Atteste, konnte aber nicht bis zur post laufen um diese abzuschicken. Nun zahlen die mir für die zwei Wochen Arbeit nur 144€ und haben mir von Gehalt 980€ abgezogen. Ist das rechtens ??? Ich fühl mich total übers Ohr gehauen. Wegen unentschuldigter fehltage meine abgeleisteten Stunden einfach nicht zu bezahlen. Die Kündigung ist auch da..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lana,

      nach einer gewissen Anzahl von Krankheitstagen, muss ein Attest vorgelegt werden. Wenn keine Atteste vorhanden sind, kann der Arbeitgeber unentschuldigtes Fehlen sanktionieren. Ob er sich hier im Rahmen des Arbeitsvertrages bzw des Gesetzes bewegt, kann nur ein Anwalt mit Einblick in den Arbeitsvertrag sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Heike

    Hallo liebes Team
    Ich arbeite seit 01.06.2016 auf 450,- während meiner Elternzeit in einer Praxis.
    Ab Januar kann ich wieder halbtags zu meinem alten Chef zurück, somit habe ich fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Mir stehen im Jahr 12 Tage Urlaub zu, die Praxis hat jedoch mindestens 29 Tage geschlossen. Heute wurden mir knapp 70,- überwiesen statt 450,-, d.h. er hat mir wohl Geld für den Urlaub abgezogen den ich nehmen MUSSTE weil ER die Praxis zu hatte. Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ist das rechtens?
    Grüsse, Heike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Kerstin

      Hallo Heike,
      ich habe gerade so einen ähnlichen Fall bei meinem Chef. Nur dass der übers Jahr drei Monate Urlaub gemacht hat und mich des Öfteren nach Hause geschickt hat weil wenig Leute einbestellt waren. Nun zahlt er mir für 4Monate keinen Gehalt und ich soll trotzdem zur Arbeit.
      Wie ist es denn bei Dir ausgegangen? Danke vorab.
      Kerstin

  41. Andy

    Hallo mir wurde Urlaub genehmigt und dann hat der chef ( nach dem urlaub) sie mir einfach als unbezahlter Urlaub eingetragen mit der aussage das ich habe keinen urlaub mehr und der für nov und dez muss erst erarbeitet werden ist das so rechtlich ok? Es gibt nichts schrifliches das es so wäre.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,

      für die Beantwortung Ihres Anliegens sind weitere Informationen nötig. In welcher Form wurde der Urlaub genehmigt? Wie ist der Urlaub im Arbeitsvertrag geregelt? Wann haben Sie das Arbeitsverhältnis begonnen? Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Alpi

    Wie sieht es bei Überstunden bzw Freizeitausgleich aus, es muss ja der gleiche Gehalt bezhalt werden wie wenn ich arbeite , abgesehen von den Tarifzuschlägen stimmt das ? Kann mich jemand bitte aufklären

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alpi,

      ob Überstunden ausbezahlt oder abgebaut werden können hängt ganz von Ihrem Arbeitsverhältnis ab. So gelten verschiedene Bedingungen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung, für Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Wie das in Ihrem Fall geregelt ist, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Falls Unklarheiten bestehen, können Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt vorlegen, der kann Ihnen für Ihren Einzelfall genauere Auskünfte erteilen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  43. Niklaas

    Hallo hätte eine Frage wegen urlaubsstunden bin 8 Tage im minus Gewässer mein Arbeitgeber hat mir die 8 Tage die Stunden vom Lohn abgezogen sind 400 Euro darf er das ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Niklaas,
      die Bedingungen der Bezahlung sind im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte eine Unstimmigkeit existieren, empfehlen wir , einen Anwalt einzuschalten.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Patrick

    Hallo,
    ich musste mich leider am ersten Arbeitsvertrages für eine Woche krank melden.

    Die Krankmeldung habe ich an dem selbigen Tag per Post weggeschickt.Nun behauptet mein Arbeitgeber, er habe sich mit seinem Steuerberater unterhalten und dieser habe ihm gesagt er müsse mir für den ersten Arbeitstag keinen Lohn zahlen weil ich direkt am ersten Tag krank war. Wie ist da denn die Rechtslage?

    Danke im Vorraus für die Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,
      leider ist das Verhalten Ihres Arbeitgebers wahrscheinlich korrekt. Ein Anspruch auf Lohn und Krankengeld besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufgenommen wurde. Allerdings können Sie, wenn Sie arbeitslos gemeldet waren, beim Arbeitsamt eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes beantragen, da die Krankheit den Beginn des Arbeitsverhältnis verzögert hat.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Hagen

    Hallo, ich habe hier so ein Problem mit meinem lieben Arbeitgeber. Wir sind in der gastronmie tätig.
    Wir wurden vor 12 jahren vom Chef ohne Vertrag übernommen . vor einigen Jahren hat er mit einem neuen Geschäftsführer angefangen die Öffnungszeiten immer mehr nach unten zu trücken. Nach einem Gespräch hatten wir die einigung das die verkürzte Arbeitszeit auf 7 Std von 16 bis 23 als Lohnerhöhung gewertet wird. Betrifft von der Zeit nur die Spätschicht und den Spühler. die Minusstdunden will er dann vom Urlaub oder von den Feiertagen abziehen.
    Jetzt 2 Jahre später führen sie jetzt eine Elektronische Zeiterfassung ein. dabei wird uns automatisch eine halbe Std Pause abgezogen. Also nur noch 6,5 Std. das ist doch Lohnkürzung. ist das Rechtens ?
    Es betrifft mich nicht Persöhnlich, aber ich fühle mich für die Küchenangestellten verantwortlich
    würde mich über eine Verwertbare infos freuen
    mit freundlichen Grüßen Hagen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hagen,

      arbeitsvertragliche Änderungen sind in der Regel nicht für sie verbindlich, wenn Sie dem nicht selbst zugestimmt haben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dessen Hilfe ist unverzichtbar, wenn Sie dagegen vorgehen wollen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Gabi

    Hallo. Ich hab heute meinen letzten Arbeitstag. Hatte einen freien Dienst Vertrag. War beschäftigt bei einer Genossenschaft und hab in einem Haus reinigungsarbeiten durchgeführt. Sollte im August noch Gehalt bekommen. Jetzt wurde mir kein Geld mehr ausbezahlt weil sie der Meinung sind ich hätte die arbeiten nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt und haben mir auch noch zusätzlich eine Rechnung geschickt für eine extra beauftragte reinigungsfirma. Obwohl meine Kündigungsfrist der 31. August ist. Sie meinten auch es gibt Beweis Fotos das es in dem Haus nicht sauber genug ist. Dürfen sie das einfach Gehalt einbehalten? Danke im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabi,

      wenden Sie sich dazu an einen Anwalt. Aus den oben genannten Gründen darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einbehalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Norbert

    Hallo

    Bei mir in der Firma ist es gängig Praxis dass Mitarbeitern die öfters Krank sind einfach mal der Lohn gekürzt wird während der Datenabgleich mit den Krankenkassen erfolgt. Natürlich wird dann nach gezahlt wenn es klar ist dass die Kürzung zu Unrecht erfolgt ist, dennoch ist es mehr als ärgerlich. In meinem Fall ist es so dass ich bis zum 07.07 auf Kur war, ab dem 08.07 bis 22.07 Urlaub hatte und ab dem 24.07 wieder normal gearbeitet habe. Vom 30.06 – 07.07 ist Übergangsgeld beim Rententräger fällig. Normal müsste ich also ab 08.07 wieder den Lohn bekommen…bekommen habe ich für den Monat Juli 0.00 Euros , also gar nichts, außer einer Nachzahlung für Juni von etwas mehr als 100 Euro. Auf Nachfrage kam die Antwort dass der Datenabgleich noch nicht abgeschlossen ist bzw. ein Schreiben von der Krankenkasse ergeben hätte dass der Vorfall noch nicht abgeschlossen wurde. Auf Frage warum dann nicht ab dem 08.07 bezahlt wird kam die Antwort dass man ja nicht wusste dass ich wieder arbeite. Auf Nachfrage bei der Kasse wurde gesagt dass kein Schreiben von der Krankenkasse an den AG geschickt wurde.

    Nun die Frage mal allgemein. Ab wann darf der Arbeitgeber kürzen. Wenn ich richtig informiert bin wird der AG von der Kasse doch rechtzeitig informiert sobald der AN in Krankengeld bzw. Übergangsgeld kommt. Und solange muss der AG doch immer dass volle Gehalt bezahlen auch wenn es dadurch eventuell eine Überzahlung geben könnte.

    Bitte um Info

    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Norbert,

      der Kürzung bzw. dem Lohnvorenthalt sind strikte und enge Grenzen gesetzt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Praxis Ihres Arbeitgebers arbeitsrechtlich bewerten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Lena

        Guten Tag
        Ich war vom 31.01.22 bis und mit 04.02.22 in Isolation wegen positivem Coronatests. Es hiss immer der Chef darf das nicht abziehn, hat er auch nicht getan, doch jetzt kommt der Chef und möchte es mir im März Lohn abziehen. Darf er das nach gut 2 Monaten?
        Mit freundlichen Grüssen

  48. Angela

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    meine Freundin hat Anfang Juni einen Arbeitsvertrag unterschrieben aus dem hervorgeht, dass sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden ein Gehalt von 1500,- Euro bekommt. Nun ist sie seit einiger Zeit immer mal wieder unendschuldigt (ohne ärztliches Atest) nicht zur Arbeit gegangen, sie sagte mir, es wäre wegen ihrer 12-jährigen Tochter. Das Kind ist nicht behindert oder so etwas, „nur“ eben in der Vorpupertät. Ich habe ihr gesagt, dass der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub gelten machen könnte und ihren Lohn kürzen kann. Sie ist aber der Meinung, dass ihr ein Festgehalt von 1500,- Euro zusteht. Der Arbeitgeber müsse ihr den in jedem Falle monatlich auszahlen. Ich glaube, dass nicht und habe sie mehrfach gewarnt, dass sie auch den Arbeitsplatz verlieren könnte, zumal sie auch noch in der Probezeit (3 Monate) ist. Ich finde den Chef meiner Freundinjziemlich kulant, da er bisher noch keine Masnahmen ergriffen hat, obwohl sie dieses „Spielchen“ schon seit einigen Wochen macht.
    Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angela,

      Sie liegen richtig. Der Arbeitgeber kann hier ohne Probleme Abmahnungen aussprechen, die bei Wiederholung sogar zur fristlosen Kündigung führen können. Unentschuldigte Fehlzeiten können als Minusstunden gewertet werden und so zu Gehaltskürzungen führen. Innerhalb der Probezeit kann es bei solchem Fehlverhalten sogar besonders schnell zur Kündigung kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Katharina

    Hallo
    Ich habe meine derzeitige Stelle gekündigt, da ich eine neue Anstellung habe.
    Jetzt sagt mein Chef ich habe soviele Minusstunden angesammelt, das er mir die vom Lohn abziehen will.
    Die Minusstunden sind entstanden, da wir entweder verkürzte Öffnungszeiten hatten oder nicht genug los war und wir immer alleine arbeiten sollten, d.h. wir hatten jeden zweiten Tag frei. Also nicht mein Verschulden.
    Jetzt ist die Frage ist das Rechtens?
    Ich arbeite im Verkauf in einem Touristen Gebiet wo es saisonbedingte Unterschiede gibt von den Arbeitszeiten. Minusstunden holen wir im Sommer eigentlich wieder rein.
    In meinem Vertrag ist unten ein Zusatz wo steht: Wegen Saisonbetrieb können in der Hauptsaison Überstunden anfallen, die außerhalb der Saison wieder 1:1 abgegolten werden.

    Ist das schon eine Arbeitskonto Klausel, so das ich kein Recht auf volles Gehalt habe?
    Ich wäre sehr dankbar um Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina,

      unverschuldete Minusstunden, wie Sie beispielsweise durch zu wenig Kundenbetrieb auftreten, dürfen Ihnen normalerweise nicht zur Last gelegt werden. Lassen Sie den Vertrag am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. D.

    Hallo. Bei uns in der Firma haben mehrere Mitarbeiter mehr wie 20 minusstunden. So in etwa 30-40. Da unser Geschäftsjahr am 31.1 immer endet behauptet der Chef das bis zum jeweiligen Datum den 31.1 alle Mitarbeiter auf diese 20 Stunden runter sein müssen. Klar haben die Mitarbeiter auch raucherpausen gemacht und dazu auch gestemmpelt. Jetzt hatder Chef bzw. Firma alle Mitarbeiter auf 20 minusstunden runter gestuft und will das mit dem Februar gehalt/ lohn verrechnen ohne die Belegschaft in irgendeiner Weise drüber zu informieren. Ist das rechtens????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D.,

      bei selbstverschuldeten Minusstunden kann das Gehalt gekürzt werden. Sind die Minusstunden jedoch dadurch entstanden, dass Ihr Vorgesetzter Ihnen nicht genug Arbeit vorgelegt hat, dürfen Sie daraus normalerweise keinen Nachteil ziehen und haben das Recht auf das gewohnte Gehalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Andreas S.

        Hallo , ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente und ergänzende Grundsicherung. Zusätzlich habe ich seit 17 Monaten einen Job auf 450 € Basis.
        Davon darf ich ca 1 Drittel behalten.
        Darf mein Arbeitgeber bei Einem entschuldigten Kranjheitstag den Lohn für diesen Tag einbehalten ?
        Danke. MfG, Andread

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