Freiberufler – welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Freiberufler profitieren von vielen Vorteilen, sind sie doch unabhängiger als Angestellte.
Freiberufler profitieren von vielen Vorteilen, sind sie doch unabhängiger als Angestellte.

Neben Angestellten beschäftigen einige Unternehmen in Deutschland – insbesondere Start-ups – auch sogenannte Freiberufler. Doch was ist ein Freiberufler?

Freelancer führen für eine sie beauftragende Firma eine bestimmte Tätigkeit aus, sind jedoch keine Arbeitnehmer.

Sie verfügen über einen größeren Freiraum als die angestellten Mitarbeiter, da sie relativ frei von Weisungen des Auftraggebers agieren.

Das Arbeitsrecht besagt, dass freie Mitarbeiter auch zu Angestellten werden können. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sie größtenteils bzw. ausschließlich für einen Arbeitgeber freiberuflich Tätigkeiten ausüben. Das Problem: Sie sind in diesem Fall maßgeblich von ebenjenen Aufträgen abhängig. Es besteht zudem die Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Kompaktwissen: Freiberufler

Was genau sind Freiberufler?

Freie Berufe sind z. B. erzieherische, unterrichtende, schriftstellerische, künstlerische und wissenschaftliche sowie medizinische Berufe, die selbstständig ausgeübt werden. Freiberufler fallen nicht unter das Gewerbe und damit auch nicht unter die Gewerbeordnung. Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Welche freiberuflichen Tätigkeiten gibt es?

Ärzte sowie Zahn- und Tierärzte, Ingenieure, Architekten sowie Rechtsanwälte und Notare gelten z. B. als Freiberufler. Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.

Welche Vor- und Nachteile bringt das Freiberufler-Dasein mit sich?

Freiberufler genießen recht große Freiheiten, weil sie selbst entscheiden können, wann und wo sie arbeiten und welche Aufträge sie annehmen. Allerdings birgt dies auch große Risiken, die sie hier nachlesen können.

Müssen Freiberufler einen Arbeitsvertrag abschließen?

Sobald Freiberufler für nur einen Auftrag- bzw. Arbeitgeber arbeiten, benötigen auch sie einen Arbeitsvertrag für Angestellte. In diesem Fall besteht gewöhnlich eine Sozialversicherungspflicht.

Weiterführende Themen rund um die Selbstständigkeit

Eine Definition zu

Freier Mitarbeiter

Was ist ein freier Mitarbeiter und welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten muss dieser beachten.

Wird ein Dienstvertrag in Form eines Arbeitsvertrages unterschrieben, ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden.

Werk- und Dienstvertrag

Was ist ein Werkvertrag und wo liegt der Unterschied zum Dienstvertrag?

Wo arbeiten freie Mitarbeiter besonders häufig?

Worum es sich bei einem Freiberufler handelt, besagt die Definition in Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetz (EStG). Hier sind die sogenannten Katalogberufe aufgeführt:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratenden Volks- und Betriebswirte
  • vereidigten Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigten
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) hält darüber hinaus fest, dass in den freien Berufen in der Regel eine besondere Qualifikation oder ein schöpferisches Talent zum Tragen kommt. Ein freier Mitarbeiter erbringt demnach persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten für einen Kunden oder Beauftragenden.

In Deutschland gab es im Jahr 2015 laut dem Statistikportal Statista etwas mehr als 1,3 Millionen freiberuflich Tätige. Von diesen arbeiteten die meisten in einem freien Beruf in der Kulturbranche. Mit großem Abstand folgten schließlich Heilberufe, Ärzte und Rechtsanwälte.
Mit Freelancer-Vertrag müssen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst übernehmen.
Mit Freelancer-Vertrag müssen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst übernehmen.

Gerade hinsichtlich der Steuern unterscheiden sich Freiberufler von anderen Arbeitstätigen. Arbeiten Sie in einem freien Beruf laut Einkommenssteuergesetz, sind Sie dazu verpflichtet, sich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt zu melden, da sie einkommensteuerpflichtig sind. Die Höhe des Betrags, die ein freier Mitarbeiter abzuführen hat, ist jedoch abhängig davon, wie viel Gewinn er erwirtschaftet hat.

Die Sachbearbeiter entscheiden nach dem Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Auf Grundlage dieser Einschätzung müssen Freiberufler entweder eine Gewerbesteuer abführen oder nicht. Darüber hinaus werden sie nach der Anmeldung vom Amt grundsätzlich darüber informiert, wie hoch die etwaige Steuervorauszahlung sein wird.

Wer vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt ist, der muss keine Gewerbesteuer entrichten. Die Gewerbeordnung trifft auf ihn also nicht zu. Erwirtschaften Sie im ersten Jahr Ihrer freiberuflichen Tätigkeit weniger als 17.500 Euro haben Sie das Recht, keine Umsatzsteueranmeldung vorzunehmen. Es ist lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vonnöten. Einer doppelten Buchführung bedarf es demnach in diesem Fall nicht.

Der Vertrag über die freie Mitarbeit

Wenn ein Freiberufler für ein Unternehmen tätig wird, einigen sich die beiden Seiten in der Regel in einem Freiberufler-Vertrag auf die Rahmenbedingungen des Verhältnisses. Hier werden Informationen wie Urlaub, Nutzungsrechte an der erbrachten Arbeitsleistung und die Kündigung vom geschlossenen „Arbeitsvertrag“ geregelt.

Bei einem Vertrag für Freiberufler handelt es sich häufig um einen Dienst- oder Werkvertrag. Die beiden verschiedenen Vertragsarten unterscheiden sich in der Regulierung von Leistungsstörungen. Entscheidend ist immer der Inhalt vom Vertrag. Das bedeutet: Selbst, wenn Ihnen für die freie Mitarbeit ein Vertrag vorgelegt wird, der mit dem Titel Werkvertrag überschrieben ist, kann es sich in Wahrheit um einen Dienstvertrag handeln.

Wie wird die Arbeit eines Freelancers vergütet?

Wer einen Vertrag als freier Mitarbeiter unterzeichnet, wird hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten in der Regel eine der drei folgenden Optionen angeboten bekommen:

  • Pauschalvergütung
  • Festpreis
  • Aufwandsvergütung

Arbeiten Sie als Freiberufler, wird häufig nicht von einem Gehalt, sondern einem Honorar oder Lohn gesprochen, um die Unabhängigkeit des Betreffenden deutlich zu machen. Der Anschein von einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis wird so vermieden.

Wurde im „Arbeitsvertrag“ für Freiberufler eine Pauschalvergütung festgesetzt, ist die Vergütungshöhe bereits vorab fix definiert. Der Freiberufler erhält für seine Leistung diesen Betrag, auch wenn seinerseits ein höherer Aufwand entsteht. Doch er ist nicht auf Gedeih und Verderb dieser Vereinbarung ausgesetzt: Treten während der Auftragsbearbeitung wesentliche Leistungsänderungen ein, ist die Erhöhung des vereinbarten Pauschalpreises möglich.

Als wesentliche Leistungsänderung wird eine mehr als 20-prozentige Abweichung vom im Rahmenvertrag für Freiberufler veranschlagten Aufwand bezeichnet.
Über die Art, das Honorar für Freiberufler zu berechnen, einigen sich die Partner vorab im Vertrag.
Über die Art, das Honorar für Freiberufler zu berechnen, einigen sich die Partner vorab im Vertrag.

Auch die Vergütung mittels Festpreis ist in der freien Mitarbeit erlaubt. Im Gegensatz zur Pauschalvergütung gilt hier jedoch: Eine Nachforderung kann der Freiberufler nicht verlangen! Eine solche Vereinbarung freut den Auftraggeber, ist für den Freelancer jedoch sehr risikoreich.

Schätzt er den Bearbeitungsaufwand zu niedrig ein, verkauft er sich unter Wert. Eine solche Vereinbarung will deshalb vorher gut überlegt sein. Einzig die Störung der Geschäftsgrundlage, wie sie in Paragraph 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten ist, ermöglicht die nachträgliche Anpassung der Vergütungshöhe.

Bei der Aufwandsvergütung einigen sich beide Vertragspartner neben der zu erbringenden Leistung auch auf das Honorar, welches in der Regel in Form eines Stunden- bzw. Tagessatzes ausgehandelt wird. Zusätzlich erhält der Freiberufler einen gewissen Betrag für seine Aufwendungen. Hierzu zählen beispielsweise Material, eingesetzte Werkzeuge und Maschinen sowie Spesen. Da es sich um eine dynamische Form der Vergütung handelt, geht der Auftraggeber ein relativ großes Risiko ein, kann er doch nicht abschätzen wie teuer ihn die vom Freiberufler erbrachte Leistung schlussendlich zu stehen kommt.

Als Beleg für seinen Aufwand dienen häufig Leistungsnachweise, deren Korrektheit vom Auftraggeber – je nach vertraglicher Vereinbarung – innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich anzweifelbar ist. Eine solche Abmachung ist jedoch individuell schriftlich niederzulegen und nicht zwingender Bestandteil eines Freiberufler-Vertrages.

Der Freiberufler erhält die Vergütung für eine erbrachte Dienstleistung grundsätzlich erst, nachdem er die Leistung erbracht hat. Es ist jedoch auch möglich, dass sich die Vertragspartner darauf einigen, dass die Vergütung monatlich oder nach Rechnungsvorlage erfolgt. Wurde hingegen ein Werkvertrag geschlossen, ist die Vergütung in der Regel bei der Abnahme des Werkes zu zahlen. Nichtsdestotrotz erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Abschlagszahlungen (§ 632a BGB).

Haben Freiberufler einen Urlaubsanspruch?

So wie Arbeitnehmer, die sich in einer abhängigen Beschäftigung befinden, wollen auch freie Mitarbeiter sich ab und an Zeit für einen kurzen Urlaub oder eine längere Reise ins Ausland nehmen. Doch geht das überhaupt? Schließlich sind Sie für ihre Zeiteinteilung überwiegend selbst verantwortlich.

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Das Recht auf Erholung hat jeder, der arbeitet.

Der im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gesetzliche Mindestanspruch gilt nach Paragraph 2 nur für Arbeitnehmer. Hierbei handelt es sich um:

[…] Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind […].“

Auch auf Urlaub haben Freiberufler unter Umständen Anspruch.
Auch auf Urlaub haben Freiberufler unter Umständen Anspruch.

Das bedeutet: Freie Mitarbeiter, die arbeitnehmerähnlich sind,, haben bei einer fünf-Tage-Arbeitswoche Anspruch auf einen mindestens 20-tägigen Urlaub im Jahr.

Es muss hierfür jedoch ein regelmäßiger Auftraggeber vorhanden sein, gegenüber dem dieser Anspruch formuliert werden kann.

Von Regelmäßigkeit wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn mindestens ein Drittel des Gesamtumsatzes bei ebenjenem Auftraggeber erwirtschaftet wird.

In der Realität arbeiten die meisten Freiberufler eher selten mit einem regelmäßigen Auftraggeber zusammen, weshalb kaum einmal Zeit für einen längeren Urlaub freigeschaufelt wird. Ausschlaggebend hierfür ist häufig die Angst, keine neuen Projekte und Aufträge an Land zu ziehen. Viele Freelancer arbeiten deshalb das ganze Jahr über – ein Umstand, der langfristig zur Erschöpfung führt.

Deshalb: Von Zeit zu Zeit ist eine Erholungsphase nötig, um die Arbeitsbelastung zu kompensieren und die Gesundheit zu erhalten. Der richtige Zeitpunkt, um Urlaub einzulegen, ist dann gekommen, wenn nur wenige Aufträge abzuarbeiten sind oder eine generelle Flaute herrscht. Mit einer Urlaubsvertretung steht der Entspannung nichts mehr im Weg.

Die Vor- und Nachteile des Freiberufler-Daseins

Als freier Mitarbeiter profitieren Sie in vielerlei Hinsicht, sofern Sie über die notwendigen Informationen verfügen. Dazu gehören unter anderem:

  • Freiheit nur jene Aufträge anzunehmen, die gefallen
  • keine festen Arbeitszeiten
  • freie Wahl des Arbeitsplatzes
  • höheres Einkommen

Grundsätzlich hat die Tätigkeit als Freiberufler den großen Vorteil, dass Sie sehr viel freier als in einem regulären Arbeitsverhältnis sind. Sie haben die Möglichkeit, nur Projekte anzunehmen, die Ihnen tatsächlich auch zusagen und müssen sich nicht den Weisungen eines Chefs beugen. Ein Freelancer-Vertrag fixiert darüber hinaus auch keine festen Arbeitszeiten. Davon können Angestellte im 9-to-5-Job nur träumen.

Als freier Mitarbeiter können Sie dann arbeiten, wenn es gerade passt. Mit der Arbeitszeit schwer vereinbare Behördengänge und Arzttermine gehören damit der Vergangenheit an. Zudem ist es in der Regel möglich von zu Hause aus zu arbeiten – auch lange Arbeitswege sind damit passé. Und noch einen Vorteil hat es als freier Mitarbeiter einen Vertrag zu unterschreiben: Das Brutto-Einkommen ist höher.

Doch wie immer im Leben stellt auch die Arbeit als freier Mitarbeiter ein zweischneidiges Schwert dar. Neben den vielen Vorteilen, die jedoch zum Teil auch eine Menge Selbstdisziplin erfordern – gerade was die Arbeitszeit angeht – müssen sich Freelancer auch Herausforderungen stellen.

  • Unsicherheit (Abhängigkeit von Aufträgen)
  • kein stetes Einkommen
  • hohe selbst zu tragende Kosten in Form von zum Beispiel Büroausstattung sowie Versicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten- und Berufshaftpflichtversicherung)

Der große Vorteil des Freiberufler-Seins – die Unabhängigkeit – stellt gleichzeitig auch seine größte Schwierigkeit dar. Schließlich sind freie Mitarbeiter von Projekten abhängig, die je nach Konjunktur mal zahlreich, mal nur rar vorhanden sind. Von der Auftragslage hängt also auch ab, wie viel Geld ein Freelancer verdient. Das in guten Zeiten erwirtschaftete Vermögen, sollte also für schlechte Zeiten zurückgelegt werden – zumindest teilweise, damit nicht auf einmal Ebbe auf dem Konto herrscht.

Da sowohl die Kranken-, Pflege- und Sozialversicherung als auch die Altersvorsorge von den Freiberuflern komplett selbst bezahlt werden muss, reduziert sich das Bruttoentgelt erheblich. Wenn Sie also einen Honorarvertrag für freie Mitarbeiter abschließen, achten Sie bei der Berechnung des Stundensatzes darauf, diese Aufwendungen einzukalkulieren.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (90 Bewertungen, Durchschnitt: 3,99 von 5)
Freiberufler – welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

124 Gedanken zu „Freiberufler – welche Rechte und Pflichten haben Sie?

  1. Rainer P.

    Guten Tag,

    ich bin als freiberuflicher Dozent u. a. bei einem privaten Bildungsträger beschäftigt. Für diesen unterrichtete ich bisher mehrfach in einem beruflichen Weiterbildungslehrgang und musste am Ende des jeweiligen Lehrgangs jeweils eine Abschlussprüfung erstellen und korrigieren. Diese Arbeit wurde nicht gesondert vergütet, sondern war in dem vertraglich festgesetzten Honorar (pro Unterrichtsstunde) enthalten. Nun habe ich meine Mitarbeit zum Ende des Lehrgangs beendet. Man verlangt von mir jetzt die Herausgabe alter Prüfungsaufgaben, die der nach mir eingesetzte Dozent des Lehrgangs dann verwenden soll. Ich sehe diese jedoch als mein geistiges Eigentum. Der Leiter der Einrichtung sieht das jedoch anders und argumentiert, dass meine Vorbereitung ja mit dem Honorar vergütet sei. Gerne möchte ich meine Aufgaben auch in anderen Projekten bei anderen Trägern als Übungen weiterhin nutzen, was in dem Fall, dass mir diese nicht gehören, ja dann auch nicht möglich wäre.

    Danke im Voraus.
    MfG, R.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rainer P.,

      tatsächlich kann sich der Urheberrechtsschutz auch auf die Aufgabenstellung beziehen. Allerdings ist hier auch relevant, wie der Umgang damit im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wir können Ihnen daher nur raten, sich mit einem Anwalt zu beraten, der die Befugnis hat, vertragliche Klauseln zu interpretieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Sandra H.

    sozialversicherter Hauptberuf in Vollzeit und freiberufliche Nebentätigkeit

    „Für die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen keine gesonderten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeführt werden. Zusätzliche Pflichten gegenüber der Sozialversicherung entstehen durch die Selbstständigkeit erst dann, wenn der Nebenberuf in Zeit und Gewinn den Hauptberuf übersteigt oder Sie in der Selbstständigkeit mit Angestellten arbeiten“.
    Entspricht diese Angabe der Wahrheit? Quelle: Industrie- und Handelskammer Leipzig
    Leider sind sehr widersprüchliche Angaben im Bezug auf diese o.g. Kombination im Netz.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra H.,

      in solch einem Fall sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht speziell zu Ihrer Situation beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Jens P.

    Einen wunderschönen guten Tag,
    ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist in einem mündlich geschlossenen Vertrag zwischen mir als Freiberufler und einem Unternehmen wofür die ich 6 Jahre gearbeitet habe. In diesem Zeitraum wurde eine festgelegte Arbeitszeit von 3 Arbeitstage abgerechnet und vom Auftraggeber regelmäßig bezahlt. Jetzt habe ich am 31.8. die Kündigung der zukünftigen Zusammenarbeit zum 1.9. (per WhatsApp) erhalten. Nun meine Frage: Wie verhält es sich in so einem Fall mit Kündigungsfristen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe vorab.

    Herzliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens P.,

      gibt es keine Vereinbarung – weder schriftlich noch mündlich – zu den Kündigungsfristen, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. John H.

    Hi, ich bin deutscher Staatsbürger aber lebe seit vielen Jahren im Ausland, USA und seit ca. 5 Jahren auf den Philippinen, bin mit einer Filipina seit mehr als 10 Jahren verheiratet, dort auch gemeldet und habe ein Residence Visa. In meinem Pass ist vermerkt, daß ich keinen festen Wohnsitz in D habe. Nun kann ich für 2.5 Monate für eine deutsche Firma in Polen auf einer Baustelle arbeiten, ich möchte als „Freelancer“ dort arbeiten. Frage : Kann ich mich diesbezüglich als „Freelancer“ auf meinen Wohnsitz in den Philippinen beziehen oder muss ich mich in D anmelden? Ich habe meinen Lebensmittelpunkt nicht in D sondern auf den Philippinen und für die 2.5 Monate dann halt auf der Baustelle in Polen, wenn der Baustellen job beendet ist fliege ich wieder auf die Philippinen zurück, danke für Ihren Kommentar, John

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo John H.,

      da sich Ihr Anliegen recht komplex zu gestalten scheint, würden wir Ihnen raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie individuell beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Anna

    Hallo,

    Ich bin ein Mitarbeiter in Deutsche firma, ich habe vollzeit Vertrag.
    Ich möchte arbeiten auch wie freelancer als graphic designer. Soll ich mich bei Finanzamt melden ?

    Vielen dank
    Anna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      arbeiten Sie in einem freien Beruf laut Einkommenssteuergesetz, sind Sie dazu verpflichtet, sich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt zu melden, da sie einkommensteuerpflichtig sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. D.

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Kündigungsfrist in einem Vertrag zwischen mir als Freiberufler und einem Unternehmen wofür ich ein Jahr lang gearbeitet habe. Vor vier Jahren habe ich ein Jahr lang als freiberufliche Übersetzerin gearbeitet. Als ich meine Tätigkeit beendet habe, habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich nicht mehr als Freiberufler arbeiten würde. Das Unternehmen hat also vorgeschlagen, den Vertrag auf Eis zu legen, falls ich irgendwann wieder als Freiberufler arbeiten möchte, was ich zu dieser Zeit für sinnvoll erachtete. Jetzt möchte ich den Vertrag kündigen aber ich habe festgestellt, dass der Vertrag sich jeweils um zwei Jahre verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das würde also heissen, dass ich erst im Jahre 2020 kündigen dürfte, obwohl ich seit 2015 keine weitere Aufträge aufgenommen habe. Ist so eine Kündigungsfrist rechtsgültig?

    Besten Dank im Voraus und viele Grüsse

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D.,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir auch leider die Gültigkeit der Kündigungsfristen nicht beurteilen. Lassen Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  7. Jennifer

    Hallo,
    mich würde zu diesem Thema noch interessieren, ob man einen Vertrag mit einem freien MA kündigen muss wenn dieser ein Praktikum anstrebt.
    Ich habe z. Zt. den Fall das ein freier MA ein Pflichtpraktikum bei uns absolvieren möchte.
    Müssen wir Ihm hierfür vorher kündigen oder reicht es aus wenn der Vertrag ruhend gestellt wird?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jennifer,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. In Einzelfällen wie diesem, sollte ein Anwalt mit Einblick in die genaue Situation bzw. den bisherigen Arbeitsvertrag beurteilen, ob der Vertrag ruhend gestellt werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  8. E.

    Hallo,

    mein AG plant einen Teilbereich zu verkaufen. Da es sich nicht um einen Betriebsübergang handelt, gibt es die Option, meinen Job im neuen Unternehmen, welches keine Niederlassung in Deutschland haben wird, als Freelancer fortzuführen. Dazu wird ein weiteres Unternehmen die „Koordination“ bzw. das Subcontracting übernehmen. Auch dieses Unternehmen hat keinen Sitz in Deutschland.

    Gibt es „Mindestbedingungen“, denen der Vertrag folgen muss? Das zwischengeschaltete Unternehmen sitzt in Schweden und den USA und insbesondere letztes Land ist für AN als eher ungünstig bekannt. Darf der Vertrag bspw. in Englischer Sprache sein? Kann ich überhaupt für eine Firma arbeiten, die in Deutschland keinen Sitz hat? Ich fürchte, dass das gesamte Konstrukt für mich komplex wird, wenn der Subcontractor mich aus Schweden oder den USA beauftragen möche.

    Danke,
    E.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo E.,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen Ihnen aber dringend mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Rücksprache zu halten, damit Sie nicht unversehens in ein ungünstigeres Arbeitsverhältnis geraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Florian

    Schönen guten Tag,

    ich war vier Jahre als freier Dozent für eine inhabergeführte Sprachschule tätig.
    Genauer: zunächst hatte mein Auftraggeber (AG) eine Lizenz von einem Franchisegeber und hat Sprachkurse nach dessen Konzept angeboten. Ich war der einzige Dozent, habe also alle Teilnehmer unterrichtet. In dieser Zeit hatte ich einen Honorarvertrag, in welchem geregelt war, dass ich als Auftragnehmer keine Folgeverträge mit Kunden des Unternehmens schließen darf.
    Dann hat sich mein AG vom Franchisegeber getrennt und bietet seitdem nach ähnlichem Konzept Sprachkurse an. Auch hier habe ich in den vergangenen 2,5 Jahren fast alle Teilnehmer unterrichtet, mit wenigen Ausnahmen. Für diese Tätigkeit wurde mir zwar ein Honorarvetrag angeboten, ich habe jedoch nicht unterschrieben und bat um Änderung in einem Punkt. Da mir nie ein geänderter Vertrag vorgelegt wurde arbeite ich seitdem ohne Honorarvertrag, somit habe ich auch keinerlei Verpflichtung unterschrieben, mit Kunden des Unternehmens nicht selbst Verträge schließen zu dürfen.
    NAch gut vier JAhren sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen mir und meinem Auftraggeber so groß geworden, dass wir gemeinsam entschieden haben, die Zusammenarbeit nach Ablauf der aktuellen Sprachkurse zu beenden.
    Die Kursteilnehmer bedauern dies sehr und wünschen, auch künftig bei mir Unterricht nehmen zu können. Eine Kündigung der Teilnehmer bei meinem Auftraggeber wäre nicht notwendig, da die aktuellen Kurse entweder schon geendet haben oder demnächst enden und somit auch der Vertrag über die Kursteilnahme endet. Es müsste ein neuer Vertrag geschlossen werden, sofern ein neuer Kurs belegt würde.

    Ich würde nun gerne selbst eine Sprachschule gründen und meine Kursteilnehmer weiterhin unterrichten, bin mir jedoch unsicher, was die Rechtslage betrifft. Frage mich, ob mein (noch-) Auftraggeber mich dafür rechtlich belangen könnte.
    Außerdem: muss die Zusammenarbeit zwischen meinem AG und mir schriftlich gekündigt werden?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Florian,

      eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, das heißt, die originale Unterschrift muss auf dem Dokument sein. Was Ihren Arbeitsvertrag angeht, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt erforderlich, um wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses wirksam zu machen, bspw. wenn Sie diesem mündlich zugestimmt haben. Inwiefern das für Ihre Situation zutrifft, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. KA

    Hallo.
    Welche Rechte habe ich wenn man einen Vertrag/Auftrag unterschreibt und 2 Tage vor Auftragsstart das Projekt abgesagt wird? Ich hab für diesen Auftrag anderen bereits abgesagt und meinen aktuellen Job gekündigt.

    Kann ich mindestens für ein Monat Entschädigung bekommen?

    Weitere Aufträge zu bekommen braucht man mindestens ein Monat.

    Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KA,

      wenn Sie beweisen können, dass Sie kurzfristig keinen anderen Vertrag / Auftrag erhalten können und anderen für diesen Auftrag abgesagt haben, könnten Sie Anspruch auf 100 Prozent des Honorars haben. Sie sollten sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation noch einmal in ihren Einzelheiten beurteilen und Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Tom

    Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich eines mündlich geschlossenen Vertrages. Ich bin freiberuflicher Kameramann und kann aus persönlichen Gründen den am 16.05.2018 telefonisch geschlossenen Vertrag für den Zeitraum vom 09.07.- 13.07.2018 nicht erfüllen. Ich habe den Auftraggeber am 02.07.2018 über den Umstand informiert und angeboten mich um einen Ersatz-Kameramann zu bemühen, was auch geklappt hat.
    Nun fordert der Auftraggeber von mir die dadurch entstanden Kosten für den Mehraufwand und die Mehrkosten, da der andere Kameramann mehr Tagesgage verlangt. Muss ich dem folge leisten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,

      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie in Ihrer speziellen Situation zu Ihren Rechten beraten und Ihnen helfen, diese durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Cornelia S.

      Gibt es eine Regelung, nachdem ein Freiberufler in meinem Unternehmen nur zu einem bestimmten Prozentsatz seiner Selbstständigkeit arbeiten kann, da er sonst in die Scheinselbstständigkeit rutscht?

  12. jana

    Kann mir Jemand sagen welche Mögichkeiten man hat falls man als Freelancer zwar gearbeitet hat und auch Geld erwirtschaftet hat für den Auftraggeber, dieser jedoch nicht zahlt und auch keinen Leistungsnachweis erstellt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,

      Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie in solch einem Fall juristisch beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Raus

    Schade, dass meine Nachfrage weg ist.
    Freiberufler/Honorarempfänger müssen sich ja selbst versichern.

    Muss nicht der Lohn, der an sie ausgezahlt werdne, dass der Mindestlohn rauskommt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Raus,

      Freiberufler/Selbstständige sind vom Mindestlohn ausgenommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Nachfrager

    Ich hab eine Nachfrage,
    ein Freiberufler/eine Honorarkraft muss ja im Gegensatz zu einem normalen Angestellten selbst f+r Versicherung und Co sorgen.
    Muss dann der vereinbarte Lohn fühn ihn nicht höher agesetzt werden, damit tMindestlohn rauskommt?

    Fragend Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nachfrager,

      Selbstständige sind vom Mindestlohn ausgenommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Jürgen

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage:

    Dürfen Freiberufler / Selbstständige (Z.B. freiberufliche Hausmeister) den Einkauf von Material als Arbeitszeit in Rechnung stellen? Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      auch bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit sollte mit dem Auftraggeber eine entsprechende Vereinbarung über die Arbeitsleistung getroffen werden. Daraus sollte hervorgehen, ob die Zeit für die Beschaffung von Material als Arbeitszeit zu werten ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Mondragor

    Liebes Team,

    wenn ein Auftraggeber die Arbeitszeit eingrenzt und auf Samstag und Sonntag legt. Gibt es dann für freie Mitarbeiter irgendeine Ausgleichszahlung für Samstag und Sonntag? Ich denke Samstag ist hier auch kein regulärer Werktag, da es sich um eine Schule handelt und die normale Werkwoche an Schulen nun mal Mo. – Fr. ist, oder?

    Grüße
    Mondragor

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mondragor,

      in manchen Fällen wird für die Arbeit am Sonntag ein Zuschlag gewährt, der sogenannte Sonntagszuschlag. Ob andere Ausgleichszahlungen für die Arbeit am Wochenende möglich sind, können wir so nicht beurteilen. Nur ein Anwalt, mit Einblick in Ihren Arbeitsvertrag, kann Ihnen diese Frage verbindlich beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Ute K.

    Hallo, liebes Team,
    ich arbeite für einen größeren Kunden seit 20 Jahren als Freelancerin (Grafik-Design, Textil- und Modedesign). Daneben habe ich noch einige kleinere Kunden.
    Aus gesundheitlichen gründen möchte ich mich von dem größeren Kunden trennen.

    Ist es sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren oder ganz regular die vereinbarte
    Kündigungszeit zu nutzen und eine Kündigung auszusprechen? Steht mir eigentlich als Freelancerin eine Abfindung zu. In der Vereinbarung steht davon nichts.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute,

      je nachdem, wie Sie durch den Kunden beauftragt wurden, sind die Bedingungen einer Beendigung vertraglich festgelegt. Ansonsten kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation rechtlich beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Daniela

    Hallo an das Team,

    gibt es irgendwo im Gesetz eine klare Regelung über eventuelle Regressansprüche eines Kunden, wenn ein freiberuflicher Trainer wegen Krankheit eine gebuchte Schulung absagen und auf einen neuen Termin verschieben muss.
    Auf welche Regelungen kann man hier zurück greifen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      in der Regel ergeben sich Rechte und Pflichten für die Beteiligten aus dem Vertrag. Um Ihre Situation zu beurteilen, sollen Sie sich jedoch an einen Anwalt für Vertragsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Jens

    Hallo liebes Team,

    Ich bin derzeit angestellt und führe seit 2015 eine UG, ohne Entnahmen.
    Jetzt könnte ich einen größeren Auftraggeber gewinnen, der der UG zu 90% Umsatz verhelfen kann und der 5. Kunde wäre. Bezgl Scheinselbständigkeit bin ich mir unsicher, umgehe ich dies wenn ich mich selbst zum angestellten Geschäftsführer mache (und die UG die Rechnung schreibt)?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Jens

    Kann ich bei einer Pauschalvergütung in dem Vertrag festlegen, wie viele Tage oder Stunden ich dafür pro Monat für den Auftraggeber tätig sein werde? Ich möchte das gerne fixieren, um meinen Leistungsumfang klar zu definieren / abzugrenzen.

    Beste Grüße
    Jens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Bei der Ausformulierung von Verträgen kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt helfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  21. Knut

    Hallo miteinander,
    ich wurde von einer Bank über einen Vermittler als Business Analyst engagiert. Im Vertrag mit dem Vermittler wurden die Aufgabengebiete, die ich dort übernehmen sollte, nicht beschrieben. Der Vertrag sollte bis Ende August 2018 laufen. Nach vier Wochen wurde der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt, und zum 28.02.2018. Eine Beschäftigung bis zum Monatsende ist ausgeschlossen.
    Frage: Habe ich Anspruch auf Bezahlung bis zum Monatsende? Meine Mitarbeit bis zum Monatsende habe ich angeboten.
    Freundliche Grüße,

    Knut

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Knut,

      bei dem 28.02. handelt es sich um das Monatsende, da der Februar weniger Tage hat. Ob Sie darüber hinaus noch weitere Ansprüche haben, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  22. Carola

    Hallo liebes Team,
    ich bin seit 05/2012 im NE und seit 05/2017 im VE selbständig in Gastro/Textil/Büro und überschreite 2017 die Kleinunternehmerregelung im Umsatz. Eine RVprüfung meines Textilauftraggebers beißt sich an mir wegen einer Statusprüfung fest, obwohl die RV in Berlin mir einenBescheid erteilte das ich nicht scheinselbständig und nicht SVpflichtig Kraft Gesetz bin. die dame vom hießigen Amt möchte mich gern arbeitnehmerähnlich sehen. Dies würde dann meinen gesamten Auftragsaufbau zusammenbrechen lassen, zumal man ja alle Kosten seiner Absicherung selbst trägt…. Fazit, die terminliche koordinierung von 8 Auftraggebern ist dann mit einem AV nicht mehr möglich. hab ich überhaupt eine Chance????? Und das vor Weihnachten, ich seh mich schon bei der ARGE.
    Liebe Grüße zum zweiten Advent

    Carola

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carola,

      leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der Ihren Fall sachkundig beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Jenny

    Hallo liebes Team 🙂

    Darf man als Freiberufler in der Öffentlichkeit arbeiten, sprich seine Arbeit Aktionsweise in einer Fußgängerzone anbieten.
    Beispiel : Ein Karikatur- Künstler.
    Oder muss ich mich dafür erst beim Gewerbeamt anmelden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      Auflagen für Straßenkünstler werden in der Regel von den Städten selbst festgelegt. Erkundigen Sie sich daher beim bezirklichen Ordnungsdienst, welche Auflagen Sie in Ihrer Stadt oder Ihrem Bezirk erfüllen müssen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  24. Christian

    Hallo,

    ich arbeite seit 18 Jahren für ein- und denselben Auftraggeber als Honorarkraft und leite Seminare. Seit über 10 Jahren mit einem Auftragsvolumen von ca. 10 Seminarwochen, seit 5 Jahren etwa 12 Seminarwochen plus 10 einzelne Tage. Komme also mit Vor-und Nachbereitungen auf etwa 35 klassische Arbeitswochen.
    Nun wurde mir, nach dem ich einen Honorarbonus anfragte (Alleinleitung statt 2 Leiter), mitgeteilt, dass man mein Engagement massiv einschränken will.
    Gibt es hier so etwas wie Bestandsschutz?
    Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
    Könnte ich wegen scheinselbstständigkeit Probleme bekommen?

    Viele fragen, ich hoffe auf Antworten.
    Besten Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,

      Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  25. Engin

    Hallo Team vom Arbeitsvertrag.org,
    Ich habe Zeitweise als freier Mitarbeiter bei einem Nachhilfe Institut gearbeitet. Nach einer gewissen Zeit habe ich keine neuen Aufträge mehr angenommen und seit dem auch nichts neues mehr vom Nachhilfe Institut gehört. Muss ich extra kündigen oder kann ich es dabei belassen. Kann das Konsequenzen für Steuern… oder den neuen Job haben?
    Engin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Engin,
      da jede Beauftragung erneut von Ihnen angenommen werden muss, ist eine formelle Kündigung nicht nötig. Jedoch sollte das Finanzamt informiert werden, dass die freie Mitarbeit beendet ist und keine weiteren möglicherweise steuerlich relevanten Einkünfte daraus zu erwarten sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Irene

    Guten Tag
    ich arbeite als freie Mitarbeiterin Masseurin in einer Firma bin ich verpflichtet mehrere Auftraggeber zu haben ?
    Höre immer wieder ein Sechstel muss von anderen Auftaggebern sein.
    Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irene,

      wenn nur ein einzelner Auftraggeber existiert, kann der Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkommen. Dann sollte ein normaler Arbeitsvertrag geschlossen werden, da dieser mehr Sicherheiten für den Arbeitnehmer bietet. Deswegen muss mehr als ein Auftraggeber vorhanden sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Angi

    Hallo,
    Bin mit einem Büroservice seit 2008 selbständig. Genauso lang habe ich einen großen Auftraggeber. Daneben noch einige kleinere Auftraggeber sowie einen angemeldeten Teilzeitjob. Aufgrund einer Meinungsverschiedenheit, will dieser große Auftraggeber mir von heute auf morgen kündigen. Welche Rechte habe ich? Schriftlichen Vertrag gibt es nicht. Bin bei ihm arbeiten gegangen, wie ich Zeit hatte. Und jetzt das! Bin entsetzt…. Danke für die Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angi,

      ohne schriftlichen Vertrag sind auch keine vertraglichen Bedingungen für Kündigung festgeschrieben. Mündliche Vereinbarungen sind in diesem Fall bindend aber schwer durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Sebastian

    Hallo,
    ich war als Student ca. zwei Jahre als Freelancer über einen (von insg. zwei) Subunternehmer als IT-Servicetechniker für einen IT-Dienstleister tätig. Ich habe monatlich Rechnungen an den Subunternehmer gestellt, war dabei aber nicht jeden Monat tätig und wenn dann immer mit unterschiedlichen Stundenpensum. Bezahlt wurde ich nach Stunden.
    Weitergehende Abmachungen (Rahmenvertrag, schriftlicher Dienstvertrag o.ä.) habe ich nicht.
    Meine Frage: Besteht zwischen mir und dem Subunternehmer ein Dienstvertrag? Ergibt sich ein solcher also automatisch durch die, mehr oder weniger regelmäßige, Rechnungsstellung (und -vergütung)? Wenn ja, welche Kündigungsfristen habe ich zu beachten (zum Monatsende wg. der Rechnungsstellung, oder zum nächsten Tag wegen der Bezahlung nach Stunden)?

    Herzlichen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,
      Als Freiberufler wird man beauftragt und nimmt den Auftrag an oder eben nicht. In diesem Auftrag sollte der Zeitraum festgeschrieben sein. Eine Kündigung ist nicht notwendig, wenn kein bestehender Auftrag abgebrochen werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Jascha

    Hallo Team vom Arbeitsvertrag.org,

    ich habe momentan einen Minijob-Vertrag in einem Café wo ich 450€ im Monat verdiene. Ich habe erst gestern erfahren dass ich nicht einen zweiten Minijob annehmen darf (oder zumindest darf ich nicht mehr als 450€ im Monat verdienen), habe aber gelesen dass ich zusätzlich zu meinem Minijob noch ein Job als Freiberufler nehmen darf. Wie muss ich in dem Fall vorgehen? Muss ich mir bei dem Finanzamt eine Steuernummer zugeben lassen, und kann ich dann bei einer Organisation einen Vertrag als Kurzfristig-Beschäftiger aufnehmen? Also nicht mehr als 70 Arbeitstage? So könnte ich dann ca. 1000€ im Monat verdienen (also 450€+550€). Und muss ich dann steuern zahlen?
    Vielen Dank im Voraus,
    Jascha

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jascha,
      als Freiberufler, darf man nur in bestimmten Berufszweigen arbeiten. Einen zweiten Minijob als freiberufliche Tätigkeit abzurechnen ist nicht möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Ingo

    Hallo Team vom Arbeitsvertrag.org,
    wenn ich als Freelancer einen Vertrag über Freie Mitarbeit, bzw. die Modalitäten, prüfen lassen möchte, wende ich mich dann an einen Anwalt für allgemeines Vertragsrecht oder an einen für Arbeitsrecht?
    Vielen Dank im Voraus!
    Ingo

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ingo,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht ist in diesem Fall besonders versiert. Aber auch ein Rechtsanwalt für allgemeines Vertragsrecht sollte in der Lage sein, den Vertrag zu prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Evelyn

    Guten Tag,
    ich gebe mit Honorarvertrag Gesundheitskurse und mus zuverlässig an bestimmten Wochentagen zu bestimmter Urzeit bei Fitnesscentern, Hochschulen, Vereinen….. erscheinen, um meine Kurse zu geben.
    Umgekehrt kommt es gelegentlich vor, daß nicht genügend Teilnehmer erscheinen, so daß der Kurs ausfallen muss, was ich immer erst vor Ort erfahre.
    Leider weigern sich die Arbeitgeber in diesem Fall, mein Honorar zu zahlen und meistens bekomme ich nicht einmal eine Aufwandsentschädigung für die Anfahrt.
    Das bedeutet für mich natürlich ein Problem, denn erstens fehlt mir das Einkommen und zweitens kann ich ja so kurzfristig auch keine Ersatzarbeit für diesen Zeitraum finden.
    Wie ist dieser Punkt gesetzlich geregelt? Dürfen die Arbeitgeber das, obwohl sie meine Dienstleistung bestellt haben? In den Honorarverträgen steht dazu nichts.
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Evelyn,

      dies muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Grundsätzlich steht dort meistens, dass eine Zahlung erst erfolgt, wenn eine Leistung erbracht wurde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. gabi

    Ich habe über eine Personalvermittlung einen Projekteinzelauftrag bekommen und mit diesem auch einen entsprechenden Vertrag untrezeichnet. Start wäre der 1. August gewesen. Allerdings sieht es jetzt so aus, dass der Auftraggeber den Vertrag mit dem Perdsonalvermittler nicht unterzeichnen wird. Somit sitze ich nunmehr seit fast drei Wochen zu Hause ohne Einkommen. Habe ich wegen des Vertrages einen finanziellen Anspruch ggenüber dem Personalvermittler?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabi,

      das kommt auf den Vertrag an. Sie können diesen von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Inge

    Guten Tag,
    ich habe mit großem Interesse Ihre Artikel bezüglich Freiberufler und Verträge gelesen und habe nun eine eigene Frage.
    Die Situation:
    Ich arbeite seit mittlerweile 8 Jahren als Freiberufler für das selbe Unternehmen (Konzern), ich habe einen Dienstvertrag in dem u.a. mein Leistungsspektrum und die Vergütung (Stundenlohn) geregelt sind, die Bezahlung erfolgt monatlich auf Rechnungsstellung mit Leistungsnachweis.
    Immer wenn es eine Lohnerhöhung gegeben hat (oder das Leistungs-Spektrum ergänzt wurde, oder z.b. meine Wohnadresse sich geändert hat), gab es einen neuen Vertrag (mit ansonsten quasi gleichem Inhalt), so auch jetzt wieder.
    Meine Frage ist nun: da ich in dem Büro feste Arbeitszeiten habe, dort vor Ort einen Arbeitsplatz, mit eingetragener Telefonnummer und E-Mail-Adresse, besteht ja eigentlich der Verdacht auf Scheinselbständigkeit (ich habe zusätzlich noch andere Auftraggeber). Wenn mir nun gekündigt werden sollte, hätte ich ggf. Anrecht auf eine Abfindung (zumindest mal als Verhandlungsgrundlage/Androhung) und (wichtig!): würde die Dauer der „Betriebszugehörigkeit“ auf Grundlage des neuen, kürzeren Vertragsdatums errechnet werden oder reicht z.B. die Historie der vorliegenden Verträge aus um den gesamte Zeitraum zu erfassen?
    Ich möchte damit grundsätzlich gerne wissen, ob ein neuer Vertrag ok ist oder ob ich auf einer Ergänzung/einem Nachtrag bestehen sollte und welche Gründe es dafür ausserdem noch geben könnte.

    Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit vielen Grüßen,

    Inge

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Inge,

      bei der Betriebszugehörigkeit ist die Dauer im Unternehmen entscheidend. Es spielt dabei keine Rolle, dass Ihr Vertrag mehrfach angepasst wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Suke

    Hallo, ich habe mal ne Frage. Ich werde für 6 Tage als Urlaubsvertretung auf Stundenlohnbasis nach meiner Haupttätigkeit (Teilzeit) aushelfen. Man sagte mir, ich soll eine Rechnung stellen.

    Bin ich somit Freiberufler und muss mich beim Finanzamt anmelden, oder wäre es so ähnlich wie einem Semesterjob bei Studenten?

    Das ganze verunsichert mich jetzt etwas. Muss ich dann von paar Euro noch Sozialversicherung abziehen? Wenn ja, dann kann ich den job gleich wieder absagen. Dann lohnt sich der Aufwand gar nicht.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
    Suke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Suke,

      da es sich hierbei um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, sind in der Regel keine Sozialabgaben zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Zezva

    Hallo Team vom Arbeitsvertrag.org,

    Vielen Dank für die Kommentaren soweit.

    Folgende Frage: Ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen Endkunde (Eine Bank) und Freiberufler (Sub-Unternehmer über Vermittlungsagentur) gesetzkonform, wenn die Endkunde kann den Vertrag mit eine Kündigungsfrist von 1 Woche kündigen aber der Freiberufler darf gar nicht kündigen?

    Vielen Dank und Gruß,
    Zezva

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zezva,

      wenden Sie sich bitte hierzu an einen Anwalt, der den Vertrag prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Charliene J.

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    ich habe folgende Frage: Mein Chor (= gemeinnütziger Verein) will einen neuen Dirigenten freiberuflich anstellen, jedoch zunächst nicht unbefristet, sondern beide Parteien sollen nach einem Jahr prüfen, ob das Verhältnis danach auf unbestimmte Dauer ausgedehnt wird. Jetzt sind wir unschlüssig, wie wir dies im Vertrag formulieren. Ist folgende Regelung okay?
    § 6 Kündigung
    1. Dieser Chorleitervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch beide
    Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt
    werden. Das erste Jahr der Zusammenarbeit soll auf Probe geschlossen werden und im Juli
    2018 werden sich beide Parteien darauf verständigen, ob die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.
    Der Verein wird zu diesem Zweck im Rahmen einer Mitgliederversammlung dies zur Abstimmung
    stellen.
    2. Das Recht einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht den
    Parteien uneingeschränkt zu, beispielsweise auch im Fall des § 2 Ziff. 5.
    3. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Der Kündigende hat den Nachweis des Zugangs der
    Kündigung beim Kündigungsadressaten zu führen.

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar,
    viele Grüße Charliene

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charliene J.,
      leider dürfen wir Ihnen dazu keine Einschätzung geben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Sabine

    Hallo!

    Muss man einen Auftrag, der Pauschal vergütet wird in der Rechnung nach Stunden aufdröseln?
    In meinem Fall darf die nebenberufliche Arbeitszeit 20h/Woche nicht überschreiten, weil ich noch Student bin.

    Vielen Dank!
    Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      entscheidend sind hierbei nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Arbeiten Sie nicht länger als 20 Stunden in der Woche, sollte es also keine Probleme geben. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Mia

    Hallo,
    ich bin freiberuflich als Praxisvertretung tätig. Nun ist es mir ein zweites Mal passiert, dass dieselbe Kollegin die Vertretung abgesagt hat. Wir haben keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, es wurde das meiste telefonisch besprochen, allerdings hat sie mir die Daten (Tage) per sms und ähnliches zukommenlassen und die Vertretung über diesen Weg abgesagt.
    Habe ich die Möglichkeit des Schadenersatzes?
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Mia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mia,

      als Freiberufler gestaltet sich die Rechtslage etwas schwieriger. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann klären, ob Schadensersatzanspruch in Ihrem Fall besteht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Julia H.

    Guten Tag,
    Mein Mann, Australier, arbeitet als Freiberufler fuer eine deutsche Firma in Afrika fuer ein bestimmtes Projekt. Er hat feste Arbeitszeiten, bekommt weniger Geld wenn er von zu Hause aus arbeitet und muss jeden Tag Urlaub beantragen und bekommt manchmal sogar vorgeschrieben wann er Urlaub zu nehmen hat (Urlaubstage werden nicht verguetet).
    Meine Frage ist, entspricht dies dann ueberhaupt einen „freelance“ Vertrag. Fuer mich sieht es eher so aus, als ob er wie ein Festangestellter behandelt wird, nur mit dem Vorteil fuer den Arbeitgeber, dass er meinen Mann nach Ablauf des Projektes nicht weiterbeschaeftigen muss.
    Julia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julia,

      als Selbstständiger hat Ihr Mann normalerweise die Freiheit, seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort frei einzuteilen. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um den Sachverhalt zu klären. Ihr Mann sollte sich zudem noch einmal mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Maria

    Hallo,
    Frage wenn ein Immobilienmakler mit einem freien Arbeitsvertrag eine Immobilie verkauft , alles bis zum Notar vom Makler erledigt wurde. Von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wurde. Auch die Rechnung vom Immobilienbüro an den Käufer gestellt wurde. Der Käufer aber nie bezahlt hat , steht dem Makler mit dem freien Mitarbeitervertrag die Provision zu . Schließlich hat der Freiberufle seine Leistung erbracht ?!??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      ausschlaggebend sind dabei in der Regel die Angaben zum Auszahlungszeitpunkt im jeweiligen Kaufvertrag und weiterer hier enthaltenen Klauseln. Auch die im Arbeitsvertrag enthaltenen Vereinbarungen sind in diesem Fall genauer zu betrachten. Wenden Sie sich zur Prüfung des Vorgangs ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Stolpe

    Hallo ich habe eine Frage: Ich arbeite als freiberufliche Pflegehelferin, habe jetzt über eine Agentur einen Auftrag angenommen für die Arbeit in einem Heim.In den AGB von der Vermittlungsagentur steht folgender Satz: Die Vermittlungsprovision zahlt ausshcließlich der Arbeitgeber(Heim) an die Agentur. Und wenn der Freiberufler mal krank wird,muß er dies der Agentur und dem heim mitteilen,damit Ersatz beschafft werden kann. in einem weiteren Absatz steht jedoch: Sollte der Freiberufler aus welchem Grund auch immer,den vermittelten Auftrag nicht oder nur teilweise ausführen können, muß er eine Provision an die Agentur zahlen,in voller Höhe. Wie hoch diese Provision ist,wird mit keinem Satz erwähnt. Mich hat es dummerweise mit Schmerzen im LWS Beriech erwischt und kann mich kaum bewegen vor Schmerzen.Habe dies der Agnetur und dem heim heute mitgetielt und promt hatte ich eine Email der Agentur bekommen,worin stand. Wenn ich den Auftrag vorsätzlich abbreche muß ich 1000 Euro Provision an die Agentur zahlen. ist das Rechtens? Vielen Dank für die Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stolpe,

      wenden sie sich mit Ihrem Problem bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Milo

    Guten Abend,

    oben wurde geschrieben, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.

    Wenn ein Vertrag eine Erfolgsabhängige Bezahlung vorsieht, muss dann als Minimalbetrag der Mindestlohn angesetzt werden?

    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Milo,

      das Mindestlohngesetz besagt: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“ Entsprechend darf auch bei erfolgsabhänger Bezahlung das gezahlte Gehalt nicht unter den monatlichen Mindestlohnbetrag fallen, das ist richtig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Claudia

        Liebe Damen und Herren,ich arbeite freiberuflich als Physiotherapeutin in einer Praxis. Was sind die üblichen Honorare?
        Vielen Dank für Ihre Antwort
        Claudia

  43. Beni

    Liebes Team vom Arbeitsvertrag.org,

    wenn ein ehemaliger Mitarbeiter vorher beim Arbeitgeber befristet angestellt war und nach einem 1/2 Jahr Auszeit dann als Freiberuflicher beim selben Arbeitgeber tätig werden möchte, ist das möglich oder verhält es sich hier auch so, dass mindestens 3 Jahre zwischen alten und neuen Vertrag liegen muss?
    Ich freue mich über Ihre Antwort!
    Herzliche Grüße
    Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beni,

      uns ist eine solche Sperre für Freiberufler nicht bekannt. Die Annahme der angestrebten Position sollte für den Arbeitnehmer kein Problem darstellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Abd

      Es gibt eine Sperre, die auch im Vertrag bzw. anderen Dokumenten steht. Ansonsten könnte der Freiberufler den Vermittler umgehen und zu einem höheren Stundensatz arbeiten.

  44. Martin

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,
    Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz und könnte als freier Mitarbeiter ein Projekt in München wahrnehmen. Ich bin mir nun nicht sicher, wo die sozialen Beiträge und Steuern zu bezahlen sind. Wäre es allenfalls klarer wenn ich über meine Firma in der Schweiz einen Servicevertrag abschliesse?
    Vielen Dank
    Martin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      existiert keine Befreiungsvorschrift, gelten die Steuervorschriften Ihres Heimatlandes. Um sicher zu gehen, wenden Sie sich jedoch an das zuständige Arbeitsamt oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Doc

    Ich habe als Freiberufler mehrere verschiedene Auftraggeber. Eine Tätigkeit und Honorar wird nach abgeleistetem Seminar meist als Monatsübetweisung überwiesen. Meine Vereinbarung (=Vertrag?) beinhaltet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende. Ist diese Regelung überhaupt wirksam? Handelt es sich hier nicht um ein Dienstverhältnis ergo Kündigung nach 621BGB?
    VG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doc,

      wenn dies in Ihrem Vertrag so festgelegt ist, kann auch die genannte Kündigungsfrist gültig sein. Eine längere Kündigungsfrist als in § 621 BGB angegeben, ist grundsätzlich möglich. Eine kürzere jedoch steht dem Gesetz entgegen und darf nicht vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. M.Eggers

    Habe ich bei einem Werkvertrag mit 8 Tagen monatlich seit 3 Jahren beim selben Arbeitgeber, ein öffentlicher Träger, Anspruch auf Urlaubstage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M. Eggers,

      normalerweise haben Sie bei einem Werkvertrag keinen Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  47. bozica

    Verstehe ich das richtig, dass man um freier Mitarbeiter zu sein, selbstständig sein muss und auch von diesem vereinbarten Lohn „Steuern“ zahlen muss?

    Danke im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo bozica,

      ja, das ist korrekt. Ein freier Mitarbeiter ist normalerweise selbstständig und erhält seinen ‚Lohn‘ zwar steuerfrei, muss jedoch selbst dem Finanzamt sein Einkommen melden. Normalerweise muss dann die Einkommens-, Vor- und Gewerbesteuer gezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Harald

    Ein sehr interessanter Beitrag zur Freiberuflertätigkeit. Womit müsste ich rechnen als
    Altersrentner, aber mit vorzeitigem Renteneintritt, 45 geleisteten Berufsjahren ohne
    Abzüge.
    Kann man einen fiktiven Prozentsatz angeben bezüglich der steuerlichen Abgaben.
    z.B. mntl. Vergütung 5500 € -was bleibt ungefähr?
    Beste Grüße
    Harald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Harald,

      wenden Sie sich an eine zuständige Rentenstelle. Diese kann Ihren Rentensatz genau berechnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Petra

    Kann mir als freiberuflicher Dozent fristlos gekündigt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      allgemein ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt bzw. nachgewiesen wurde. Hier gilt § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wenden Sie sich im Einzelfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Peter W.

    Sehr interessante Seite. Darf am auch eine Frage stellen? Mich würde interessieren, ob vom Arbeitgeber bei Freiberuflichen eine Probezeit mit geringerer Entlohnung vereibart werden darf.

    Grüße

    Peter W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      im Regelfall kann ein geringeres Gehalt in der Probezeit festgelegt werden. Genauso kann bestimmt werden, dass sich dieses nach der Probezeit automatisch erhöht. Es müssen jedoch in jedem Fall die gesetzlich oder tariflich geregelte Mindestlöhne Beachtung finden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert