Ein fehlerhafter Arbeitsvertrag ist die Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis.

Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig und damit nicht gültig?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein fehlerhafter Arbeitsvertrag ist die Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis.
Ein fehlerhafter Arbeitsvertrag ist die Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis.

Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu entschlossen, einen Vertrag miteinander einzugehen, wird das entsprechende Dokument in der Regel schnell unterschrieben, sind die meisten Arbeitnehmer doch froh, endlich einen neuen Job gefunden zu haben. Nun gilt es, die neuen Herausforderungen zu bewältigen.

Sodann steht dem Beginn des Arbeitsverhältnisses nichts mehr im Weg. Eigentlich.

Manchmal kommt es jedoch zur Nichtigkeit bzw. Anfechtung des Arbeitsvertrages aus den unterschiedlichsten Gründen. Wie sich diese unterscheiden und wobei es sich um Fehler im Arbeitsvertrag handelt, erklären wir im Folgenden.

Was muss im Arbeitsvertrag stehen? Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie ihn besser, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Er sollte unter anderem über das Gehalt, die Länge der Probezeit, Ihren Urlaubsanspruch und die einzuhaltende Kündigungsfrist Auskunft geben.

Kompaktwissen: Nichtiger Arbeitsvertrag

Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig bzw. unwirksam?

Ein Arbeitsvertrag ist z. B. nichtig, wenn der Arbeitnehmer nicht geschäftsfähig ist, insbesondere wenn Kinder angestellt werden. Auch ein sittenwidriger Vertrag ist ungültig, etwa wenn das Gehalt den üblichen Rahmen extrem übersteigt (Lohnwucher). Welche Folgen die Nichtigkeit des gesamten Vertrags hat, lesen Sie hier.

Welche Rechtsfolgen haben unwirksame Klauseln in einem Arbeitsvertrag?

Normalerweise führt die Nichtigkeit einzelner Klauseln im Arbeitsrecht nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Die rechtmäßigen Bestandteile des Vertrags gelten gewöhnlich weiterhin – auch zum Schutze des Arbeitnehmers.

Welche Möglichkeiten es, um einer Unwirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags vorzubeugen?

Viele Arbeitgeber nehmen eine sogenannte salvatorische Klausel in den Vertrag mit auf. Diese sind allerdings eher überflüssig, weil ohnehin die gesetzlichen Regeln an die Stelle unwirksamer Klauseln treten.

Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig?

Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitsvertrag nichtig werden, das bedeutet: er weist Rechtsmängel auf und ist damit schon bei der Unterzeichnung unwirksam. Es kam also nie wirklich zum Abschluss eines echten Arbeitsverhältnisses.

Wann ein Arbeitsvertrag nichtig ist, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem zahlreiche Gründe aufgeführt sind. Sie werden hier deshalb nur auszugsweise aufgeführt:

  • Nichtigkeit der Willenserklärung (§ 105 BGB)
  • Formmängel (§ 125 – 127 BGB)
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
  • Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)
Ein Arbeitsvertrag kann ungültig sein aus vielen verschiedenen Gründen. Häufig ist jedoch nicht der komplette Vertrag betroffen.
Ein Arbeitsvertrag kann ungültig sein aus vielen verschiedenen Gründen. Häufig ist jedoch nicht der komplette Vertrag betroffen.

Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn einer der Vertragspartner geschäftsunfähig ist. Das gilt auch, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewusstlos oder vorrübergehend geistig verwirrt war. Darüber hinaus können auch Formmängel dazu beitragen, dass ein unwirksamer Vertrag zustande kommt. Haben sich beide also auf die Schriftform geeinigt (zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag), sind mündliche Vereinbarungen ungültig.

Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht bzw. gesetzliche Verbote missachtet. Das trifft zum Beispiel auf die Beschäftigung von Kindern zu. Und schließlich macht auch ein sittenwidriges Rechtsgeschäft bzw. Wucher einen Arbeitsvertrag nichtig.

Das bedeutet: Ein Arbeitgeber darf mit Arbeitnehmern keine Arbeitsentgelte vereinbaren, die deutlich unter den branchenüblichen Beträgen liegen. Das Recht schützt durch § 138 BGB Personen, die sich in einer Notlage befinden, davor, dass sie von anderen ausgebeutet werden.

Wird ein Arbeitsvertrag komplett nichtig oder können auch nur bestimmte Teile unwirksam sein? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag gemäß Arbeitsrecht nur selten komplett nichtig, weshalb er trotz Teilnichtigkeit (zum Beispiel bei der Einigung auf ein zu niedriges oder deutlich zu hohes Arbeitsentgelt) bestehen bleibt. Dort, wo der Gesetzgeber oder ein Tarifvertrag eindeutige Regelungen getroffen hat, gelten stattdessen diese.

Die Anfechtung des Arbeitsvertrages

Grundsätzlich gilt: Beide Vertragspartner können nach der Unterzeichnung den Arbeitsvertrag auch anfechten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht als Begründung folgende Möglichkeiten vor:

  • arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
  • Abschluss des Arbeitsvertrages aufgrund von Bedrohung (§ 123 BGB)
  • es lag ein Irrtum vor (§ 119 BGB)
  • falsche Übermittlung (§ 120 BGB)
Wird ein Vertrag erst erfolgreich angefochten, nachdem der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen tätig wurde, beendet dies das Arbeitsverhältnis. Die Anfechtung ist damit quasi einer Kündigung gleichzusetzen. Rückwirkende Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. Sie gilt ausschließlich von jetzt bis in die Zukunft.

Arglistige Täuschung und Bedrohung

Welche Rechte beim Vertragsabschluss bestehen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Es hält unter anderem fest, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, damit es zur Anfechtung kommen kann:

Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“

Einen Arbeitsvertrag können Richter als nichtig erklären aus unterschiedlichen Gründen. Sie sind im BGB festgehalten.
Einen Arbeitsvertrag können Richter als nichtig erklären aus unterschiedlichen Gründen. Sie sind im BGB festgehalten.

Getäuscht wird ein Vertragspartner, indem von der anderen Seite zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt bzw. wahre Tatsachen verschwiegen werden.

Darum kann es sich zum Beispiel handeln, wenn Prüfungsergebnisse gefälscht werden. Gleiches gilt für erdachte akademische Titel.

Ein Arbeitsvertrag ist anfechtbar, wenn diese Informationen die Entscheidung zur Zusage beeinflusst haben.

Das ist auch dann noch möglich, wenn die Täuschung erst Jahre später zu Tage tritt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Az. 5 Sa 25/ 06).

Stellt der Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren unrechtmäßige Fragen, dürfen Arbeitnehmer lügen – und das mit Fug und Recht. Angeben müssen Sie nicht, was in ihren, vom Gesetzgeber geschützten Persönlichkeitsbereich fällt. Dazu gehört zum Beispiel, ob Sie schwanger sind, wie Ihre Familienplanung aussieht, ob Sie in einer Partei sind oder welche Religion Sie haben. Diese Themen sind vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgedeckt. Welche Fragen Sie hingegen wahrheitsgemäß beantworten müssen, sind solche zu ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung.
Ist ein Arbeitsvertrag nichtig, also unwirksam, hat das rückwirkende Auswirkungen.
Ist ein Arbeitsvertrag nichtig, also unwirksam, hat das rückwirkende Auswirkungen.

Die Anfechtungsfrist beträgt in diesem Fall ein Jahr. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Betroffene die Täuschung erkennt.

Falsche Übermittlung

Ein Arbeitsvertrag kann angefochten werden, wenn die Willenserklärung durch eine Person oder Einrichtung nicht korrekt übermittelt wurde.

Irrtum

Die Anfechtung vom Arbeitsvertrag ist gemäß geltendem Arbeitsrecht auch wegen eines vorliegenden Irrtums möglich.

Das BGB besagt: Wer seinen Willen aufgrund falsch verstandener Inhalte erklärt, oder eigentlich eine inhaltlich abweichende Erklärung abgeben wollte, kann diese grundsätzlich anfechten, wenn sie bei vollständiger Information sich hierzu nicht entschlossen hätten (§ 119 BGB). Der Gesetzgeber sieht hierfür eine eng bemessene Frist vor.

Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.“

Das Bundesarbeitsgericht spricht in einem seiner Urteile von einer Zweiwochenfrist (BAG Az. 2 AZR 449/90) und führt dabei § 626 Abs. 2 BGB an.

Der Unterschied zwischen einer Anfechtung und der Nichtigkeit von einem Arbeitsvertrag besteht in der Schwere der Mängel. Die Anfechtung beendet die vertragliche Beziehung. Aus einem Arbeitsvertrag, der nichtig ist, entwickelten sich niemals Rechtpflichten. Die Folgen sind demnach andere.

Welche Folgen hat ein ungültiger Arbeitsvertrag?

Entschließt sich der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dazu, den Vertrag anzufechten oder den Arbeitsvertrag als nichtig erklären zu lassen, obwohl die Tätigkeit bereits aufgenommen hat, tritt ein faktisches Arbeitsverhältnis ein. In diesem sind die vertraglichen Ansprüche trotzdem zu gewähren. Ein Arbeitsvertrag, der nichtig ist, wird rückwirkend ungültig (ex tunc). Wird ein Vertrag angefochten, wirkt sich dies ausschließlich auf die Zukunft aus (ex nunc).

Ist die Rechtswirksamkeit eines Vertrages fragwürdig, gilt unter bestimmten Umständen ein faktischer Arbeitsvertrag. Dies ergibt sich aus der Rechtssprechung, die in der Rückabwicklung der bereits gewährten Leistungen zu große Schwierigkeiten sieht. Der Einfachheit halber wird bis zur Klärung deshalb von einem regulären Arbeitsverhältnis ausgegangen – mit einem Unterschied: der allgemeine Kündigungsschutz kommt hier nicht zum Tragen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

116 Gedanken zu „Wann ist ein Arbeitsvertrag nichtig und damit nicht gültig?

  1. Jennifer

    Hallo zusammen ,ich hab am 8.2.meine Kündigung geschrieben das ich zum 15.03. kündigen möchte .Es sind jetzt 7 Wochen und 2 Tage , jetzt steht aber in meinem Vertrag 8 Wochen Kündigungsfrist und zum Quartalsende. Die Firma hat mehr wie 100 angestellte und sie will mich jetzt erst am 15.6. gehen lassen . Nun hab ich jetzt am 15.02. ein Vorstellungs Gespräch. Meine Frage also was kann ich tun um dies zu umgehen

    1. Harry

      Hallo, guten Tag,
        Ich bin kein Europäer. Aber ich bin traditionell mit einer Deutschen in meinem Land verheiratet. Wir haben uns beim Standesamt beworben und warten auf deren Bestätigung. Die traditionelle Trauung wird in Deutschland nicht anerkannt. Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch und erwähnte, dass ich verheiratet bin. Ich habe ihre Zusage erhalten und auf dem Vertrag steht mein Familienstand als „verheiratet“. Ich habe den Vertrag unterschrieben, aber am selben Tag, nachdem ich ihn mit meiner Frau besprochen hatte, wurde mir der Fehler klar. Ich erklärte dem Arbeitgeber sofort per E-Mail und bat ihn, den Familienstand zu korrigieren. Ist das ein großer Fehler? Ich habe noch keine Antwort von ihnen erhalten.

  2. Sabine

    Guten Tag,

    Meine Angestellte hat von mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Sie hat geheiratet und hat einen anderen Nachnamen angenommen. Im Arbeitsvertrag allerdings, steht noch der alte Name. Sie aber hat mit dem neuen Namen unterschrieben. Kann ich den Arbeitsvertrag als nicht gültig geltend machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Ines

    Mein Bruder hat mir einen Arbeitsvertrag mit mir abgeschlossen. Mich aber nie beschäftigt oder angemeldet. Es hat sich jetzt rausgestellt dass er zu diesem Zeitpunkt gar keine Firma hatte. Ist der Vertrag trotzdem gültig.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ines,

      die Gültigkeit eines Vertrages kann nur ein Anwalt rechtssicher feststellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. D.J.

    Hallo,

    ich habe zum 01.08.18 eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag unterschrieben, in der nur ein Paragraph geändert worden ist, nämlich die Tätigkeit/Eingruppierung. Ich bin demnach noch bis zum Umzug meiner KiTa in eine große KiTa (findet demnächst statt) Leiterin einer eingruppigen KiTa, und werde dann nur noch Gruppenleiterin sein in einer niedrigeren Entgeltgruppe.

    Wörtlich heißt es: Alle weiteren Vereinbarungen des Arbeitsvertrages bleiben unberührt.

    In meinem Arbeitsvertrag lautet der Paragraph zur Arbeitszeit/Dienstzeit: Die Dienstzeit in den Kindergruppen beträgt wöchentlich 31.0 Stunden. 2,5 Stunden in der Woche gelten als Verfügungszeit. 5,0 Stunden gelten als Leitungszeit.

    Als Gruppenleiterin KiTa dürfen mir aber nur 3,5 Stunden Verfügungszeit und keine Leitungszeit zugestanden werden, sodass demnächst mein Dienstplan aus 35 Stunden Dienstzeit in der Gruppe bestehen wird. Die Änderung dieses Paragraphen ist also vergessen worden.

    Ich habe die Unterschrift schon bereut und würde lieber wieder meinen Arbeitsvertrag als Kita-Leiterin ( seit 24 Jahren bei diesem Arbeitgeber) behalten. Kann ich die Änderung anfechten, weil ein klarer Fehler vorliegt oder auf den Leitungsstunden bestehen?

    Wenn der Arbeitgeber seinen Fehler bemerkt und mir eine neue, richtige Änderung zum Arbeitsvertrag vorlegt, würde ich sie nicht unterschreiben und evtl. auf eine Änderungskündigung mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. Oder ist die unterschriebene Änderung trotzdem gültig, weil der Fehler ja offensichtlich ist? (Ich habe ihn jetzt erst bemerkt)

    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D.J.,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Einschätzungen zu Einzelfällen geben können. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Stefanie P.

    Guten Abend

    Ist ein Arbeitsvertrag nichtig der nicht den Mindestlohn einhält?

    Liebe Grüsse

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie P.,

      grundsätzlich ist der Mindestlohn einzahlten. Jedoch kann es Ausnahmen geben. So gilt diese Vorschrift bspw. nicht bei Ausbildungen. Sie können sich überlegen, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen wollen, welcher die Einzelheiten Ihrer Situation besser bei seiner Beratung berücksichtigen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Andreas

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,

    in meinem bestehenden Arbeitsvertrag im Punkt 10 (Verschwiegenheit) steht folgendes drin:

    „Es ist dem Arbeitnehmer verboten, für den Zeitraum von 48 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit XXX ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber anzutreten.“

    Dazu folgende Fragen:

    1.) Eine solange Frist von 48 Monaten ist meiner Einschätzung absoluter quatsch. Ist das überhaupt rechtlich?
    2.) Bedingt der fehlenden Karenzregelung gem. § 74 HGB ist dies nichtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, einzelvertragliche Klauseln zu interpretieren und darauf basierend eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Sabine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von meinem AG habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund von18 Monate erhalten.
    Im nachhinein hat sich rausgestellt, dass ich nur für die Zeit einer Mutterschaftsvertretung eingestellt worden bin und diese hat nochmals um 1 Jahr Verlängerung der Elternzeit eingereicht.
    Ende Dezember läuft mein 18 Monatsvertrag aus und soll angeblich verlängert werden angeblich jetzt mit Sachgrund. Ist das überhaupt rechtlich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser ist befugt und befähigt, einen Arbeitsvertrag zu interpretieren und gemäß den Details einer Situation eine Beurteilung und eine angemessene Beratung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. A.I.

    Hallo, ich habe nur ein Monat auf gearbeitet, mit 80 Stunden. Arbeitsvetrag habe ich einen nicht unterschriebenen. hef ha von mir eine unterschrieben bekommen, weil er meinte, er müsse diesen seinem Steuerberater vorlegen.. wie auch immer. Ich sagte, ich müsse mir das erst überlegen. Im nachhinein bekam ich einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag dazu. Arbeitsauto soll ich über 200 Euro monatlich bezalen. Das habe ich 1 Jahr, da ich 1 Jahr auf 165 Euro monatlic gearbeitet habe und 125 Euro monalich dafür bezahlt habe. Jetzt soll ich über 20 Euro bezahlen. Damit war ich nicht einverstanden, auch wurden noch andere Dinge nach getragen. Wie z.B. Rauchen ist Pause und die Arbeiten werden zeitlich begrenzt, vorher war es auf Stundenbasis. Machte Hausmeistertätigkeiten& Reinigungsarbeit. Nun möchte ich den Arbeitsvertrag als nichtig erklären lassen. Arbeite seit letzte Woche nicht mehr. Er hat das Auto von einem anderen Arbeiter abholen lassen. Meine Überstunden und Tankquittungen will er auch nicht bezahlen, er meinte er müsse da noch etliche Stunden kürzen. Z.B. war ich mit dem Auto beim Kundendienst und musste dementsprechend lange warten. Das ist bei mir Arbeitszeit. Er sagt, das sei meine Freizeit, weil ich in der Zeit nicht gearbeitet hätte. Wie sehen Sie das? Über baldige Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, A.I.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.I.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Krimo.B

    Hallo,

    Ich habe ein Arbeitsvertrag unterschrieben von meine seite aus korrekt
    von Arbeitgeber Daniel Unterschrift Fehlt
    stattdessen hat ein Georg ppa.g

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Krimo.B,

      es muss nicht unbedingt der Arbeitgeber persönlich den Vertrag unterschreiben, sondern eine Person auf Seiten des Arbeitgebers, die eine Vertretungsmacht hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Christian

    In meinem Arbeitsvertrag wird bei Kündigung ohne triftigen Grund eine Konventionalstrafe in Höhe von 6 Monatsmieten seitens des AG eingefordert, sowie die Anpassung der Kündigungsfrist auf die Höhe wie sie der AG gewähren muss.

    Ist dies rechtlich so vertretbar oder besteht hier die Möglichkeit für den AN ohne Strafe/Kündigungsfrist Erhöhung seinen Vertrag zu kündigen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und ggf. helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Miii

    Hallo ,

    Ich habe eine neue Stelle als Alltagshelfer angefangen ,was mir jedoch bei der Einstellung verschwiegen wurde ,ist dass ich die Fahrtkosten in Vorkasse leisten muss . Ich muss von A nach B , nach C , nach D usw.

    Muss ich wirklich in Vorkasse gehen ?
    Und wie kann ich diesen Vertrag anfechten ? Mir wurde ja ein wichtiges Detail verschwiegen ?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miii,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. San

    Guten Tag,

    ich habe vor fünf Tagen meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Es waren zahlreiche Unterlagen zu lesen und dabei sind mir im Nachhinein folgende „Mängel“ aufgefallen:

    * keine zeitliche Angabe der Auszahlung des Lohns (laut der neuen Kollegen soll die Bezahlung wohl zum 15ten jeden Monats erfolgen, was ich ehrlich gesagt nicht gebrauchen kann!)

    * gesetzlicher Mindesturlaub: der Arbeitgeber ist hierzu doch verpflichtet? Bei einer Teilzeitstelle wären es demnach 12 Tage
    –> im Vertrag: 6-Tage-Woche gilt als vereinbart. Er wird berechnet, indem die drei letzten Monate der Beschäftigung durch 78 geteilt werden. Ich habe eine Mindeststundenanzahl von 90 im Monat

    * Bezahlung der Feiertage – hierüber lässt sich gar nichts finden. Ich habe gesagt bekommen – aber erst nach der Unterzeichnung, dass die Kollegen das mit eintragen lassen haben.

    Für mich stellt sich vor allem die Frage, kann ich jetzt noch Änderungen vornehmen? Die Unterzeichnung ist jetzt 5 Tage her. Da sollte dergleichen doch noch möglich sein.
    Und des weiteren: inwiefern ist meint neuer Arbeitgeber hinsichtlich der obigen Angaben im Recht`?

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo San,

      bei einigen Regelungen gelten automatischen die gesetzlichen Mindestanforderungen, wenn der Arbeitsvertrag diesbezüglich keine Angaben enthält. Steht beispielsweise nichts über den Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag, gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, weshalb Sie den Arbeitsvertrag auf jeden Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen sollten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Satish

    Hallo,

    Ich habe ein Arbeitsvertrag unterschrieben aber noch nicht zurück geschickt. Ich habe was besseres gefunden und will nicht in diesen Job jetzt eintreten. Ich habe die Firma informiert und sie verlangen jetzt unterschriebe Vertrag zurückzugeben. Kann ich meine Unterschrift irgendwie unwirksam machen?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Satish,

      niemand ist dazu verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen. Sollte die Firma sich weiterhin querstellen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Mustafa

    hallo,

    ich habe ein Arbeitsvertrag als Krankenpfleger-Helfer unterschrieben und auch zum 1.4.2018 das Arbeitsverhältnis angetreten. So wie es auch im Arbeitsvertrag steht.
    Jetzt bittet mich die Personalabteilung einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben mit dem geänderten Arbeitsbeginn-Datum zum 21.4.2018.
    Grund sei: Die Personalabteilung hätte ein Fehler gemacht, weil mein vorherige Ausbildungsvertrag im gleichen Krankenhaus bis zum 20.4 ging und der Arbeitsvertrag danach beginnen sollte.
    Muss ich das akzeptieren und unterschreiben. Dann würde ich im Monat April anteilsmäßig die Ausbildungsvergütung bekommen und nicht den höheren Gehalt als Krankenpfleger-Helfer.
    Danke im Voraus
    Mustafa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mustafa,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob der Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Amadeus

    Hallo,
    laut Arbeitsvertrag bin ich Vollzeit eingestellt. Es kommen aber nur 60 Stunden im Monat zusammen. Natürlich werde ich auch nur so bezahlt. Davon kann ich nicht leben.
    Ist ein Aufhebungsvertrag möglich?
    Danke schon mal für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amadeus,

      in der Regel muss der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden bezahlen. Da wir aber selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich sagen, ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist bzw. welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen können, um die vereinbarte Arbeitszeit und die damit verbundene Vergütung einzufordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Jürgen

    Guten Tag,
    ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH.
    Seit 37 Jahre führe ich das Geschäft erfolgreich.
    Wir beschäftigen 6 Mitarbeit und 2 Angestellte plus meine wenigkeit.
    Mein Partner ist leider vor 6 Jahren verstorben und seine Frau
    ist durch das Erbrecht in diesen Vertrag gerutscht.
    Es gibt einen zweizeiligen Dienstvertrag, in dem steht schlicht und einfach:
    Das Angestellten-Dienstverhältnis endet mit Vollendung de 65. Lebensjahr.
    Meine Mitgesellschafterin besteht auf die Beendigung des Vertrags und
    will die Firma schließen. Damit würde Sie 6 Mitarbeit und 2 Angestellte plus meine wenigkeit
    arbeitslos machen.
    Ist Sie dazu berechtigt oder kann ich das irgendwie verhindern?
    Kann ich mich mit meiner Frage an die Politik wenden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. In Ihrer Angelegenheit würden wir Ihnen deshalb empfehlen sich an einen Anwalt für Erbrecht oder Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Stefan

    Hallo,
    ich bin seit über 19 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
    In meinem Arbeitsvertrag steht zu den Kündigsfristen:
    „Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist für einen Teil, so hat auch der andere Teil diese Frist einzuhalten“

    Hierzu fallen mir keine Gründe für eine Verlängerung ein.
    Somit sollte es bei den 6 Wochen zum Quartalsende für mich bleiben.
    Sehe ich das richtig.

    Vielen Dank vorab

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      da erst ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine gesetzliche Kündigungsfrist von sieben Monaten gilt, scheint Ihre Annahme gerechtfertigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Manuel

    Guten Tag,
    ich habe eine Fragen, vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Ich arbeite seit August 2014 in einem Betrieb, dort habe ich erst die zweijährige Ausbildung gemacht und habe zum Wintersemster 2016 ein duales Studium im selben Betrieb angefangen.
    Da ich nun den Betrieb wechseln möchte habe ich mir den Studien-/Ausbildungsvertrag nochmal durchgelesen.
    Zum ersten sehe ich, dass ich für das Jahr komplette 2019 nur 12 Urlaubstage habe (welches ja eigentlich nicht rechtens ist, ich denke das war aber nur ein Versehen), zum zweiten gibt es unter Punkt „Kündigungsgründe“ die Möglichkeit vom Betrieb Schadensersatz anzufordern.
    -Betrifft Schadensersatz auch die Rückzahlung der vom Betrieb bereits entrichteten Studiengebühren?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuel,

      welche Kosten der Betrieb als Schaden anerkennt, können Sie in der Personalabteilung in Erfahrung bringen. Ansonsten kann ein Anwalt helfen, drohenden Vertragsstrafen zu entgehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Ricardo

    Hallo,

    ich habe eine Arbeitsvertrag erhalten. Mit Beginn 1.1.18. Zwar befristet aber gute Konditionen und keine Beanstandung. Leider habe ich den Vertrag zwar unterschrieben, aber als Datum den 1.1.17 statt 1.1.2018 angegeben.

    Ist mein Vertrag jetzt ungültig ?
    Muss der neu ausgestellt werden ?
    Muss ich tätig werden und darauf hinweisen ?

    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ricardo,

      bleiben Sie auf der sicheren Seite und weisen Sie die zuständige Stelle darauf hin, damit der Arbeitsvertrag korrigiert werden kann.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  20. Angelika

    Hallo liebes Team,
    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser wurde jetzt auf ein weiteres Jahr verlängert, er enthält aber einen kleinen Formfehler. Ich habe den eigentlichen Vertrag am 06. März 2017 unterschrieben und die Verlängerungsvereinbarung hat den 06. Jan. 2017 notiert.
    Frage: sollte ich das unbedingt richtig stellen oder bedarf das keiner Handlung.

    Grüße und im voraus herzlichen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelika,

      bleiben Sie auf der sicheren Seite und lassen Sie dies korrigieren.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  21. Sina

    Hallo,

    ich bin völlig verzweifelt. Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, den ich wohl besser nicht hätte unterschreiben sollen.
    So sind zum Beispiel nicht alle Mindestinhalte vorhanden denn über Urlaub steht da überhaupt nichts.
    Laut Vertrag wird mir jegliche Art einer Nebentätigkeit untersagt. Dass dies nicht sein darf wusste ich nicht.
    Des Weiteren behält sich der Arbeitgeber vor bei einer eventuellen Erkrankung Kontrollen durchführen zu lassen. Darf er das?
    Ich habe de Vertrag unterschrieben um nicht weiter vom Arbeitsamt abhängig zu sein. Hätte ich das mal besser gelassen.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit die Arbeit nicht antreten zu müssen ohne eine Vertragsstrafe bezahlen zu müssen? Eine Klausel über Vertragsstrafe ist leider vorhanden. Die Arbeit wird am 15. aufgenommen.
    Ich bin völlig verzeweifelt und hoffe sehr auf Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina,

      die Recht- oder Unrechtmäßigkeit ihres Vertrages kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht bestätigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jürgen

      Hallo, du solltest die Arbeit antreten.
      Es gibt sicher eine Probezeit. In der Probezeit können beide Parteien
      den Vertrag grundlos kündigen. Es muss allerdings ein wichtiger Grund vorhanden sein,
      sonst bekommen Sie Ärger mit dem Arbeitsamt.
      Notfalls kann man auch einen Anwalt über den Vertrag schauen lassen und ihn für
      ungültig erklären.
      Bestel Grüße Jürgen

  22. Konrad

    Allgemeine Frage gültigkeit einens Arbeitsvertrags
    Befristeter Arbeitsvertrag wird mit Datum 13.12.2017 Unterschrieben und zum 01.01.2018 zum unbefristeten Vertrag.
    Zwischen den 13.12.2017 und 01.01.2018 wird die Auftragnehmerin schwanger.
    Meine Frage ist der Vertrag mit Unterzeichnung, 13.12.2017 gültig oder zum 01.01.2018

    Mit freundlichen Grßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Konrad,

      In der Regel ist der Vertrag mit der Unterzeichnung wirksam.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  23. Gabriel

    Hallo,ich habe eine Fehler gemacht,ich habe ein kontrakt unterschrieben weil die da gesagt haben dass sie mir abeit geben,die haben mir gar keine arbeit gegiben,und jetzt muss ich eine sehr große summe bezahlen,wenn ich die summe spätestens in einer woche nicht bezahle,die kommen in mein wohnung,und nehmen meine sachen,das ist eigentlich nicht korrekt,des ist so wie eine drohung,ich weiss nicht was ich machen soll,was sagen sie dazu ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriel,
      Sie sollten sich umgehend an einen Anwalt oder die Polizei wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Yvonne

    Guten Tag ich bin seid 2001 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt . 2006 wurde aus dem BAT das TVö das Ist der neue Tarifvertag . Damals bin ich falsch eingestuft worden ich habe nur auf das Gehalt geachtet aber es kommt auch auf die arbeitsjahre an . Ich war damals 5 Jahre im Haus und bin in Stufe 2 gesetzt worden . Hdas das Gehalt gleich war hab ich mich darauf verlassen das alles seine Richtigkeit hat. Dabei hätte ich in Stufe drei kommen müssen wegen den 5 arbeitsjahren. Das ist aber leider erst nach meiner Elternzeit rausgekommen . Die Personalabteilung. Meint es wäre jetzt zu spät etwas zu ändern . Dabei wäre ich jetzt schon in Stufe 5 . So muss ich bis Januar 2020 warten . Stimmt das so ? Hoffe sie können mir weiter helfen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,
      bei einem solchen Problem kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Monique

    Guten tag,
    Mein mann hat 2008 einen änderungsvertrag erhalten mit dem wortlaut „laut tv n Thüringen“. Nun wird seit einiger Zeit ein haustarifvertrag angewandt, von dem steht aber nichts im änderungsvertrag und desweiteren ist er auch in keiner gewerkschaft.ist dann der haustarifvertrag bei ihm anzuwenden? Sein hauptsrbeitsvertrag wurde 1990 geschlossen und nie ausgehändigt, auch nicht auf Verlangen. Die Änderung ist der arbeitsbereich von werkstatt zum strassenbahnfahrer. Der änderungsvertrag hat auch eine salvatorische klausel. Er darf jetzt aus gesundheitlichen gründen nicht mehr fahren, wie ist da die Klausel zu verstehen?
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monique,

      Ihre Fragen können nur nach einer umfassenden Prüfung des Falles beantwortet werden. Hierfür ist es wichtig, alle Verträge, auch den Haupt-Arbeitsvertrag, einzusehen. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten können. In derart komplexen Fällen empfiehlt es sich, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, vor allem wenn sich ein Arbeitgeber weigert, den schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Sebastian

    Hallo,

    ich habe vor einem Tag in der Mittagspause (unter Zeitdruck) einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, ich wollte ihn gern jedoch vorher mit nach Hause nehmen, dieses war nicht möglich. Mir wurde gesagt das ich wenn dann jetzt unterschreiben müsse. Außerdem wurde mir versichert das ich mich Abends oder am nächsten Morgen melden könne wenn etwas nicht stimmt oder ich es mir anders überlege. Das habe ich dann gemacht weil ich die ganze Nacht nicht schlafen konnte und mich unwohl gefühlt habe. Daraufhin wurde mir gesagt das ich ja schließlich unterschrieben habe und sie mich am 01.10 zum arbeitsantritt erwarten. sollte ich nicht komme wird eine vertragsstrafe fällig… Meine Willenserklärung, die mit der Unterschrift bestätigt wurde ist jedoch nur aufgrund der oben beschriebenen Aussage zustande gekommen. Für mich liegt hier also ein Fall der arglistigen Täuschung vor. oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,

      dies kann laut Ihren Schilderungen durchaus der Fall sein. Wenden Sie sich allerdings im Zweifelsfall an einen Anwalt, um dies zu überprüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Cordula

    Ich habe einen umbefristeten Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber hat mir einen neuen, ebenfalls unbefristeten, Job angeboten. Der abgeschlossene Arbeitsvertrag sah einen Arbeitsbeginn zum 01.08.2017 vor (direkt nach meinem Urlaub). Am letzten Urlaubstag rief mich mein Chef an und sage aus betrieblichen Gründen könne ich den neuen Job noch nicht antreten, sondern müsste „erstmal“ den alten weiter machen.
    Das habe ich auch gemacht. Als ich nach zwei Wochen nachgefragt habe, wann ich mit dem neuen Job anfagen kann, hat er mich auf Mitte September vertröstet (wieder aus betrieblichen Gründen). Ist das rechtens? Wie lange muß ich mir das Herausschieben des Arbeitsbeginns gefallen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cordula,

      grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag für Sie und Ihren Arbeitgeber bindend. Er kann nicht ohne Weiteres den Arbeitsbeginn nach hinten datieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Thomas

    §8 Vertragsstrafen
    Im Falle der Nichtaufnahme der Tätigkeit des Arbeitnehmers oder einer vorzeitigen vertragswidrigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer verpflichtet sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

    Was bedeutet dies und ist sowas überhaupt rechtens in einen neuen Arbeitsvertrag??? Wäre über ne Anstellung endlich froh und habe nen Arbeitsvertrag der das beinhaltet!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      die Festlegung von Vertragsstrafen ist mittlerweile in Arbeitsverträgen gängig. Sie sollen verhindern, dass der Arbeitnehmer seine Beschäftigung rechtswidrig einfach nicht aufnimmt oder aber gegen die Kündigungsfristen verstößt. Legen Sie den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung einem Anwalt zur Prüfung vor, wenn Sie hinsichtlich der Inhalte unsicher sind und Bedenken haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. wilfried

    Hallo hab mal ne Frage und zwar geht’s um einen Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma , in diesem Vertrag steht das eine Bewerbung beim Entleiher verboten ist.Ich würde gerne wissen ob dieser Vertrag Rechtens ist.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wilfried,

      wenden Sie sich hiermit bitte an einen Anwalt. Ggf. greift hier § 9 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Vanessa

    Hallo,
    ich wurde zum 1.5.17 bei einer Firma eingestellt und am 1.6.17 habe ich die Kündigung zum 30.6.17 erhalten. Grund war die Zahlen haben nicht gestimmt und der Vertriebsweg soll geändert werden. Ich habe dann erfahren, dass die Zahlen schon vor meine Einstellung schlecht waren und trotzdem wurde ich eingestellt. Ich habe eine Stelle gekündigt um diese anzufangen. Für mich ist das arglistige Täuschung, da die Firma mich eingestellt hat mit dem Wissen, dass der Umsatz sehr schlecht ist. Ich habe es sogar schriftlich. Er schreibt das die Zahlen in April und Mai sehr schlecht waren. Und das die Monate vorher auch schon schlecht waren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      in einem solchen Fall können Sie eine Kündigungsschutzklage nutzen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dazu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Martin

    Hallo,

    kann ein Arbeitsvertrag wegen Irrtums seitens des Arbeitgebers angefochten werden, wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag statt wöchentlich 35h monatlich 35h eingetragen hat?

    Können dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen, wenn nach Anfechtung des Arbeitsvertrags dadurch die vertraglichen Beziehungen beendet wird?
    z.B. das das Arbeitsverhältnis nicht mit einem neuen Arbeitsvertrag weitergeführt wird oder ein neuer Arbeitsvertrag mit schlechteren Konditionen aufgesetzt wird.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      Formmängel können unter Umständen eine Anfechtung rechtfertigen und begünstigen. Wechseln Sie den Arbeitgeber, sollten Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie bei der Anfechtung Erfolg haben. Wollen Sie jedoch weiterhin bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt sein, bitten Sie einfach um eine Vertragskorrektur.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Sven

    Hallo,
    ich bin bisher bei meinem Arbeitgeber Vollzeitbeschäftigt. Der aktuelle Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 31.7.2017. Am 9. Mai habe ich eine Vertragsverlängerung für weitere 15 Monate unterschrieben. Die Stelle war auf Grund der Verlängerung nicht ausschreibungspflichtig und war sie deswegen auch nicht. In dem am 9. Mai unterschriebenen Arbeitsvertrag stand erneut eine Vollzeitstelle. Meine Vorgesetzte forderte in der Personalanforderung allerdings nur eine 75%-Stelle an. Nachdem dieser Fehler nun bemerkt wurde, will nun den Vertrag wegen Irrtum auf 75% ändern. Hat er dazu das Recht? Dem Vertragsaussteller lagen jederzeit alle richtigen Informationen vor, er hat sie nur (wie mir nun bekannt ist) falsch umgesetzt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      normalerweise bedarf es auch Ihrer Zustimmung zur Änderung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Hickel

    Hallo
    Ich habe einen manteltarifvertrag für das Hotel-und Gaststättengewerbe.
    Mir viel zu hause erst auf das sie weder meinen Namen noch Anschrift eingetragen hat.
    Dann das sie mich auf statt 160 ,auf 173 Stunden eingestellt. Ergiebt nicht mal den gesetzlichen Mindestlohn bei 173 Stunden. Zum Urlaub Sind auch keine angaben.
    Nach einem Gespräch sollte ich eine Änderung bekommen die ich nun in der 6. Woche immer noch nicht habe 😔 Hat dieser Vertrag eine Gültigkeit ober nicht und was ist mit meinem urlaubsanspruch

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hickel,

      wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, so hat dieser prinzipiell erst einmal seine Gültigkeit. Wenden Sie sich bezüglich der Änderung noch einmal an Ihren Arbeitgeber und wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. J.K.

    Hallo,

    Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem einige Punkte mich unsicher machen.

    1. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Ende eines Quartals. Ist das nicht zu lange?
    2. bei Krankheit muss ich auch angeben welche Art der Erkankung. Muss ich das? Es reicht doch das ich sage wie lange ich krank bin?

    3. Überstunden bin ich verpflichtet zu machen. Ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich? Darf man das?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      1. Abweichend kann auch eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Verkürzungen hingegen sind nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.
      2. Die Auskunft über genaue Krankheitsbilder unterliegt in der Regel dem Datenschutz. Der Arbeitgeber hat regelmäßig keinen Anspruch auf diese Auskünfte.
      3. Abgeltungsklauseln bezüglich der Überstunden haben häufig nur bei entsprechend hohen Gehältern Wirksamkeit. Hier bedarf es regelmäßig einer Beurteilung des vorliegenden Einzelfalls.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich über die Rechtswirksamkeit einzelner Klauseln in Ihrem Vertrag aufklären zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. R. Rauer

    Guten Tag,
    mein Arbeitsvertrag zum 25.10.2016 sieht eine 6-monatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist vor. Diese Probezeit verlängert sich automatisch um angefallene Krankheits- und Urlaubstage (in der Summe nachweislich 20).
    Jetzt möchte ich in der verlängerten Probezeit mit der zweiwöchigen Frist kündigen um im Anschluss einen neuen Arbeitsvertrag aufzunehmen.
    Kann ich mich auf die Regelung im Arbeitsvertrag berufen oder ist diese unwirksam? Habe ich dann trotzdem das Recht nach §622 Abs.1 BGB zu kündigen?
    Mein derzeitiger AG wird sich wohl stur stellen…

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo R.,

      wenn in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt wurde, dass sich die Probezeit um die Anzahl der Krankheits- bzw. Urlaubstage verlängert, so können Sie in dieser verlängerten Probezeit normalerweise auch mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. WF

    Hallo,
    in meinem Vertrag ist die Kündigungsfrist definitiv falsch, da für den gleichen Zeitpunkt 2 verschiedene Fristen angegeben sind (bitte genau lesen 🙂 ) – Gelten bei so Fehlern die gesetzlichen Kündigungsfristen?

    „Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. NACH der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. NACH Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“

    Es wird 2-mal von der Frist NACH der Probezeit gesprochen. Für mich wären die 4 Wochen nach der Probezeit natürlich ideal.

    Danke 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo WF,

      bitten Sie Ihren Arbeitgeber um die Korrektur dieses Formfehlers. Der eigentliche Arbeitsvertrag bleibt aber wirksam. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Dirk

    Hallo ich habe da einmal eine Frage,
    und zwar meine Frau hat einen Vertrag unterschrieben , wo weder drinne steht ob der Vertrag befristet oder unbefristet steht. Des Weiteren steht da noch nichteinmal wie Arbeitszeit, bzw Wöchentliche Arbeitszeit drinne. Auch steht in dem Vertrag o Ton: Die ersten 6 Monate gelten als Probezzeit. Die Probezeit endet Tag X. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist beiderseits Ausgeschlossen. Im Arbeitsvertrag ist noch niteinmal Verankert was passiert im Krankheitsfalle wird die Kranmeldung eingereicht und dann weiter gezahlt? Auch steht dort drinne Die AN hat einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen Jährlich bei einer 5 Tagewoche. Also ich als Bürokaufmann habe gelernt das im Krankheitsfalle eine Lohnfortzahlung ach wenn es evtl. nur Prozentual erfolgen muss.

    Ich finde diesen Vertrag also recht Dubios, für mich kommt der Vertrag einem Sklavenvertrag gleich.
    Oder sehe ich da etwas Falsch?

    Bitte um Hilfe
    Lieben Gruss
    Dirk

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dirk,

      tatsächlich wirkt es so, als ob hier Probleme mit dem Arbeitsvertrag bestehen. Am besten wendet sich Ihre Frau an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Vertrag auf Gültigkeit prüfen und weiteren Rechtsbeistand bieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Timo

    Hallo,
    Habe neulich ein Arbeitsvertrag unterschrieben.
    Nach 6 mo Pobezeit, steht fest:
    1. die Arbeit entspricht wenig der Vereinbarung.
    2. Firma arbeitet nicht mit einem Tarifvertrag, sondern der so-genannten Benchmarking. Bei der Frage ob ich es sehen kann um zu verstehen ob ich nicht unterbezahlt bin, wurde mir die Info geweigert wegen Konfidenzialität.
    3. Eine jährliche indexation entsprechend der Inflationsrate gibt es nicht.
    4. Eine jährliche Gehaltserhöhung nach einer Bewrtung gibt es auch nicht.
    5. In 6 mo, keine Stellenbeschreibung bekommen.
    6. Als neuer, 3 mo Kündigungsfrist und 1 mo Kündigunsstrafe nach der Probezeit.
    7. Vom Gehalt sind 6% des Jahresbrutto entzogen und nach einem Jahr mit einem Bonus ersetzt wenn die Firmenziele erreicht sind.
    8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Überstunden zu leisten die nicht bezahlt sind und im Vertrag ist auch keine Gegenleistung hervorgesehen.

    Ich würde dankbar sein wenn Sie mir eine Meinung bezüglich diesen Punkten geben würden, weil ich frage mich wo der Arbeitgeber seine Grenzen überstritten hat.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      da wir Ihnen leider keine Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt wenden. Generell gilt aber, dass sich der Arbeitgeber auch an die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag halten muss. Eine Abgeltung von allen Überstunden mit dem Gehalt etwa ist normalerweise nicht zulässig.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  39. Sabine

    Ich habe einen Fehler in meinem Vertrag Eintritt 1.8 und dort steht Probezeit zu ende am 28.02 und auch das ich bis zum Ende der Probezeit am 28.02 2 Wochen Kündigungsfrist habe. Was ist jetzt richtig weil ich gelesen habe das nach den 6 Monaten die 4 Wochen gilt. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen wegen Wechsel.
    Woran muss ich mich jetzt halten an die 2 Wochen im Vertrag oder die vier Wochen.
    Über Antwort würde ich mich freuen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      nach sechs Monaten Arbeit treten normalerweise die gesetzlichen Kündigungsfristen in Kraft. Die zwei Wochen im Vertrag sollten dann nicht mehr gültig sein. Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Diana B.

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag steht ein anderer Stundenlohn drin,als mündlich vereinbart wurde.Eine Sonderzüge sollteich auch bekommen,davon steht auch nichts im Arbeitsvertrag.
    Ich hätte da gerne Ihren Rat.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Diana,
      unabhängig von mündlichen Absprachen sind im Regelfall die Angaben im Arbeitsvertrag maßgeblich. Wurde Ihnen etwas anderes angeboten oder versprochen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen und ggf. einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Christian

    Hallo,
    ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen und auch unterschrieben. Vor einem Jahr hat sich der Firmenname geändert und ich habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen habe ihn mit nach Hause genommen und nie unterschrieben habe.
    Ist der neu Vertrag dann gültig oder ist der alte Vertag gültig, denn der war ja unbefristet oder gilt jetzt das BGB?
    Vielen Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,

      unterschreiben Sie den neuen Vertrag, ist dieser gültig. Bis dahin gilt der alte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Susanne h.

    Hallo.

    Ich habe in meinem befristeten arbeitsvertrag heute erst gesehen das mein Arbeitsverhältnis zum 31.3.17 beendet ist aber meine probezeit bis 30.4.17 geht. Vertrag besteht seit dem 1.11.16
    Ist mein Arbeitsvertrag ungültig?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,
      Ihr Arbeitsvertrag enthält mit Sicherheit eine Salvatorische Klausel, die besagt, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein können, den gesamten Arbeitsvertrag jedoch nicht ungültig machen. Sprechen Sie diesen Tippfehler beim Arbeitgeber an.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Pareo

    Habe gerade (nach Unterschrift) folgenden Fehler in meinen Arbeitsvertrag entdeckt:

    „ARBEITSVERGÜTUNG
    Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von 840,00 € bei einem Stundenlohn von derzeit 14,00 € brutto und einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 60 Stunden“

    Mündlich vereinbart waren 14,00€ / Stunde bei einer 15-Stunden-Woche.

    Mein Fehler war tatsächlich, dass ich nur auf den Stundenlohn geachtet habe. Man muss dazu sagen, dass das Arbeitsverhältnis de facto schon seit dem 12. Dezember 2016 besteht, mir der Vertrag auf Grund der Weihnachtsruhe aber erst jetzt zur Unterschrift per Mail zugesandt wurde. Gleichzeitig wurde auf den zeitlichen Druck hingewiesen, dass eine Zahlung für Dezember und Januar nur erfolgen kann, wenn der Vertrag bis allerspätestens Freitag zurückgeschickt wird.

    Ich habe direkt im Nachgang auf die Differenz der tatsächlichen durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 65 Stunden bei den vereinbarten 15 Wochenstunden und der daraus resultierenden Abweichung des Bruttolohns um 60,00 € zu meinen Ungunsten hingewiesen. Und um die Zusendung einer korrigierten vertragsfassung gebeten.

    Aktuell hoffe ich nun auf die Kulanz des Arbeitgebers. Gibt es rechtliche Argumentationshilfen, falls ich hier auf Widerstand stoßen sollte. tatsächlich möchte ich das Arbeitsverhältnis natürlich nicht gefärben, bin aber auch nicht bereit für einen deutlich geringeren Stundenlohn bzw. für 4 Wochen pro Jahr unbezahlt zu arbeiten.

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pareo,
      laut Formel: (Wöchentliche Arbeitsstunden x 13) ÷ 3 = Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat ergibt sich tatsächlich eine durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat von 65 Stunden.
      Rechtliche Argumentationshilfen können wir Ihnen nicht geben, da wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Wenden sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. L

    Hallo,

    eine Mitarbeiterin hat bei uns einen Vertrag über selbständige Arbeit unterschrieben (hat sie selbst vorgeschlagen).Jetzt hat sie festgestellt, dass sie so gar nicht arbeiten kann (nach Unterzeichnung des Vertrags) und erklärt den Vertrag für unwirksam. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L,
      damit ein Arbeitsvertrag von Anfang an als unwirksam gültig ist, müssen folgende Nichtigkeitsgründe vorliegen:

      • Geschäftsunfähigkeit (§§ 105 ff. BGB)
      • Verstoß gegen eine Formvorschrift (§§ 125 ff. BGB)
      • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
      • Sittenwidrigkeit und Wucher (§ 138 BGB)
      • Abschluss eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB)

      Eine Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen und Vereinbarungen macht nicht den gesamten Vertrag nichtig.
      Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Nachtigall

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag (unbefristet) steht folgendes drin:
    Ordentliche und außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und bedürfen der Schriftform. Ordentliche Kündigungen sind zum Ende des auf die Kündigung folgenden Quartals auszusprechen.

    Nun meine Frage: Wenn ich jetzt wegen einem anderen Jobangebot kündigen will zu wann kann ich frühstens kündigen wenn ich jetzt die Kündigung einreichen würde?

    Vielen Dank im vorraus 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nachtigall,
      Sie können bis zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Die Frist beträgt dann vier Wochen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. HG

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,

    mein befristeter Vertrag wurde letztes Jahr zum 01.03.2016 Verlängert für 12 Monate. Im Text steht „Das Arbeitsverhältnis ist gemäß §14 Abs. 2 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) befristet auf zwölf (12) Monate und endet daher zum 28.03.2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“

    Korrekt wäre ja der 28.02.2017 – ist der Vertrag somit überhaupt gültig oder rutsche ich sogar automatisch in einen unbefristeten Vertrag, wenn ich das nicht melde und im März erscheine?
    Vielen Dank & Viele Grüße
    HG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo HG,
      Ihr Vertrag gilt bis 28.03.2017. Sie rutschen nicht in einen unbefristeten Vertrag.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. L.V.

    Guten Tag,
    in wie weit kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abweichend vom Arbeitsvertrag einsetzen? D.h. im Arbeitsvertrag sind ursprünglich andere Leistungen vereinbart worden?! Welche Rechte als Arbeitnehmer habe ich dagegen vor zu gehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L.V.,
      welche Einsätze noch vom prinzipiellen Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers abgedeckt werden, ist maßgeblich von den konkreten Formulierungen im Arbeitsvertrag abhängig. Sind die Vereinbarungen recht umfassend getroffen werden, kann Ihr Vorgesetzter einen weiten Spielraum haben. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Hier erhalten Sie konkrete Ratschläge dazu, welche Schritte es nun sinnvoll ist, einzuleiten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Marion S.

      Ich bin in meiner Firma seit dem 1.7.2014 angestellt und da es eine Projektbezogene Arbeit ist, habe ich immer einen Jahresvertrag.Im Dezember 2019 unterschrieb ich den neuen für 2020. Im Januar erhielt ich mehr Lohn und stellte fest, dass ich von E9Stufe3 auf 4 gestuft wurde. Heute kam meine Chefin und sagte mir, das man mir einen neuen Arbeitsvertrag zu schicken wird, ich hätte einen falschen mit zuviel Lohn erhalten. Ich möchte den neuen dann bitte unterschrieben wieder mitbringen. Ist das so in Ordnung?

  48. Bosko

    Guten Tag,

    Bin seit dem 21.9.16 als Paketzusteller tätig. Als ich den Arbeitsvertrag (beidseitig) unterschrieben habe, bemerkte ich, dass unter Punkt 6 ein Kreuz fehlt wo drinnen steht, dass der Vertrag bis zum 31.1.17 endet. Und bei Probezeit auch 0 Probemonat steht. Alle anderen dinge wie Vollzeitbeschäftigt etc mit angekreuzt waren. (Maschinell)

    Und gestern habe ich erfahren, (vom Betriebsrat) dass ich nach dem 31.1.17 nicht weiter beschäftigt werde.

    Laut Agentur Für Arbeit: als ich mich als Arbeitssuchend angemeldet habe (am 21.09.16) sagten die mir, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Aus dem Grund, weil der Arbeitgeber die fehlenden kreuze (maschinell) nicht gemacht hat.

    Jetzt ist die frage, wie gehe ich nun vor?
    Ist dies wirklich ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

    Oder kann der Arbeitgeber ohne Gründe das Arbeitsverhältnis einfach Kündigen bzw. den frist auslaufen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bosko,
      der von Ihnen geschilderte Fall ist eine Aufgabe für einen Arbeitsrechtsanwalt. Bitte holen Sie sich bei diesem Rat ein, da wir hierzu leider nicht befugt sind.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Nadine

      Guten Tag,
      ich habe zum 1.12.17 eine Arbeitsstelle im Kindergarten in der Küche als Hauswirtschafterin.
      Vertrag unterzeichnet , Belehrung und Ärztliche Untersuchungen schon gemacht. Nun kam das Polizeiliche Führungszeugniss wo noch ein Eintrag drinne steht allerings nichts gravierendes oder schlimmes es ging um TankBetrug als ich mal nicht zahlen konnte da die Karte nicht ging und ich nächsten Tag zahlen sollte es aber in vergessenheit geraten ist da mein Papa zu den Zeitpunktins Krankenhaus kam und im Koma lag.Man sagte mir das man den Vertrag nicht machen könnten und mich nicht einstellen könne..Nun hatte ich mit dem Leiter noch einmal ein Gespräch weil ich das so nicht auf mir sitzen lassen konnte und er meinte Beweisen Sie mir das das, dass es mit dem Tanken zusamm hängt und wir schauen noch mal…ich zur Polizei alles geholt dem Leiter gebracht und am nächsten Tag eine E-Mail erhalten das wir nicht zusammen kommen werden. Bis heute keine Kündigung erhalten nichts. Ist das rechtens?
      Lieben Gruß Nadine

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Nadine,

        prüfen Sie, ob das Kündigungsschtuzgesetz in Ihrem Fall zum Tragen kommt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

        Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  49. Besten Dank

    Guten Tag!

    Meine Freundin ist Weiterbildungsassistentin mit dem Ziel zur Fachärztin für Allgemeinmedizin ausgebildet zu werden. Im Weiterbildungsvertrag steht u.A. die Klausel sie müsse vom Netto die Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten tragen.
    Nach den Förderrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung ist dies jedoch ausgeschlossen. M.E. handelt es sich hierbei um einen Förderbetrug. Ist der Vertrag nichtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Besten Dank,
      da wir leider nicht dazu befugt sind, eine Rechtsberatung zu erteilen, bitten wir Sie, sich an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden. Hier werden alle Ihre Fragen beantwortet.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  50. A. Altmann

    Guten Tag!
    Ich bin geringfügig seit etwa 1,5 Jahren bei einer Reinigungsfirma beschaäftigt.Nun wurde mir mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt.
    Ich war jedoch der Meinung,dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt.
    Nun habe ich erschrocken feststellen müssen,dass ich den Arbeitsvertrag mit 2 Wochen Kündigungsfrist unterschrieben habe.Ich war enfach nur froh,endlich wieder arbeit zu haben und habe mich nicht richtig informiert.
    Was soll ich tun ?

    Freundlichst

    A. Altmann

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Altmann,
      das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine Mindest-Kündigungsfrist von 4 Wochen vor (sofern es sich nicht mehr um die Probezeit handelt). Diese ist in der Regel einzuhalten. Um prüfen zu lassen, ob sich Ihr Arbeitgeber rechtskonform verhalten hat, ist es empfehlenswert, mit einem Anwalt Rücksprache zu halten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. P.S.

        Und was passiert wenn der Arbeitnehmer kündigen möchte und es gibt einen allgemein verbindlichen Arbeitsvertrag.Im Tarifvertrag steht 14 Tage.Was gilt denn nun? Die gesetzliche oder Tarifliche?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo P.S.,
          die tariflichen Regeln gehen den gesetzlichen Regelungen für gewöhnlich vor – auch wenn sie die Vorgabe unterschreiten. Sind im Tarifvertrag und Arbeitsvertrag unterschiedliche Absprachen getroffen, dürfen Sie sich auf die für Sie günstigere Variante berufen.
          Das Arbeitsvertrag.org-Team

      2. Zsuzsa

        Hallo,

        ich bin seit 2 Monaten krankgeschrieben. Mein Vertrag endet bei meinem jetztigen Arbeitgeber in 3 Wochen und mir wurde schon mitgeteilt,dass der Vertrag nicht verlängert wird. Ich habe eine neue Arbeit gefunden,habe auch schon den Arbeitsvertrag, könnte nach Beendigung meines jetztigen Arbeitsverhältnisses, gleich bei dem neuen Arbeitgeber anfangen. Was passiert,wenn ich dort nicht anfangen kann? Zum Beispiel: wenn der Arzt mich weiterhin krank schreibt? Ist der Vertrag nichtig? Oder habe ich einen Kündigungsfrist?
        Danke Grüsse

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