Der Arbeitsvertrag für Angestellte: Ein wichtiges Dokument

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein Arbeitsvertrag für Angestellte sollte keine rechtlichen Fragen offen lassen.
Ein Arbeitsvertrag für Angestellte sollte keine rechtlichen Fragen offen lassen.

Ein Arbeitsvertrag für Angestellte, in mündlicher oder schriftlicher Form, ist ein essentieller Bestandteil des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Regelt er doch die Rahmenbedingungen, zu deren Einhaltung beide Vertragsparteien auf Dauer verpflichtet sind. Doch was macht einen Arbeitsvertrag, wie ihn kaufmännische Angestellte und andere Arbeitnehmer besitzen, eigentlich aus?

Der vorliegende Ratgeber liefert die Antwort auf diese Frage. Hier erfahren Sie, warum bei einem Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte, mit und ohne Tarifbindung, genau auf die einzelnen Klauseln geachtet werden sollte. Darüber hinaus wird der Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern verdeutlicht. Nicht zuletzt können Sie zum Angestelltenvertrag ein Muster herunterladen, das Ihnen die Struktur eines solchen Dokuments verdeutlicht.

Kompaktwissen: Arbeitsvertrag für Angestellte

Wer gilt als Angestellter?

Angestellte sind Arbeitnehmer, welche die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsleistungen erbringen und dafür ein monatliches Gehalt beziehen.

Worin unterscheiden sich Angestellte von anderen Arbeitnehmern?

Der Unterschied zu Arbeitern liegt darin, dass diese eher körperliche, handwerkliche Tätigkeiten verrichten, während Angestellte vorwiegend im Büro arbeiten oder kaufmännisch tätig sind. Näheres zu den Unterschieden lesen Sie hier.

Was sollte im Arbeitsvertrag für Angestellte geregelt sein?

Zu den wichtigsten Bestandteilen des Arbeitsvertrags zählen eine genaue Tätigkeitsbeschreibung, das Gehalt, Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. dessen Ende, sofern es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Was noch wichtig ist, können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Die Definition des Angestellten und der Unterschied zum Arbeiter

Geht es um einen Arbeitsvertrag für Angestellte, sollte klar sein, was hinter dem Begriff des Angestellten steckt. Dieser wurde lange Zeit von dem sogenannten Arbeiter unterschieden. Beide Termini wurden dabei wie folgt kategorisiert:

  • Arbeiter sind Personen, bei denen die Arbeitstätigkeit stark mit körperlicher Betätigung zusammenhängt. Der klassische Begriff des Arbeiters wird oft auch synonym zu Fabrikarbeiter verwendet. An sich gibt es jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Arbeitsorte. Allgemein werden alle Personen als Arbeiter bezeichnet, die körperlich arbeiten und dafür Lohn erhalten. Dieser wird oft in Stunden- oder Stückform ausgezahlt. Nicht zuletzt besitzt der Begriff des Arbeiters historisch Gewicht, ist er doch seit langer Zeit mit dem Bild des arbeitenden Menschen verknüpft.
  • Angestellte gehen einer bezahlten Tätigkeit bei einem Unternehmen nach und grenzen sich von Arbeitern und Beamten ab. Oft erhält ein Angestellter ein festes Monatsgehalt, dass ihm zu fest vereinbarten Terminen gezahlt wird. Zudem steht ihm oft die Option offen, sich durch seine Leistungen in höhere Positionen mit mehr Befugnissen hochzuarbeiten. So können beispielsweise leitende Angestellte oft darüber entscheiden, wer eingestellt und wer entlassen wird.
Der Arbeitsvertrag: Ein leitender Angestellter muss diesen ebenso ernstnehmen wie andere Mitarbeiter.
Der Arbeitsvertrag: Ein leitender Angestellter muss diesen ebenso ernstnehmen wie andere Mitarbeiter.

Bei der Gegenüberstellung wird schnell klar, dass beide Seiten einige Gemeinsamkeiten aufweisen. So besteht beispielsweise stets eine Beziehung zu einem Arbeitgeber, der für verrichtete Arbeit eine Vergütung zahlt.

Beide lassen sich außerdem unter dem Überbegriff des Arbeitnehmers einordnen.

Die Trennung der Termini war lange Zeit für versicherungsrechtliche und andere Regelungen bedeutsam. Mittlerweile gilt die Unterscheidung jedoch als weitestgehend aufgehoben und beide Gruppen werden unter der Kategorie der Beschäftigten eingeordnet.

Trotz der Abschaffung der Unterscheidung ist diese immer noch in den Köpfen vieler verankert. Nicht zuletzt dient diese oft noch der Verbalisierung der verschiedenen Arten der Vergütung. Wer also pro Stunde Lohn erhält, wird eher noch als Arbeiter angesehen, nicht als Angestellter. Fest steht: Ein Arbeitsvertrag ist für leitende Angestellte ebenso wichtig wie für Bauarbeiter, die sich körperlich auf der Baustelle betätigen.

Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag für Angestellte

Angestellte sind grundsätzlich gut beraten, bei jeder Anstellung auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen. Es stimmt, dass mündliche Verträge im Arbeitsrecht ebenso gültig sind. Trotzdem ist die Schriftform immer zu empfehlen. Diese hilft dabei, wenn ein Nachweis zu einer Klausel erfolgen bzw. eine arbeitsrechtliche Klage gegen den Vertrag erfolgreich sein soll.

Bevor ein Arbeitsvertrag für Angestellte unterschrieben und damit ein Arbeitsverhältnis besiegelt wird, sollte auch überprüft werden, ob alle wichtigen Klauseln im Dokument enthalten sind. Andernfalls können Unklarheiten zu falschen Erwartungen und Streitigkeiten führen. Im Folgenden werden einige Aspekte im Detail besprochen, die in jedem Arbeitsvertrag für Angestellte enthalten sein sollten.

Wichtige Infos zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweiz erfahren Sie auf jobagent.ch.

Geregelte Arbeitszeiten

Arbeitszeit ist ein wichtiger Faktor, welcher auch im Arbeitsvertrag für Angestellte klar geregelt sein sollte. Damit Arbeitszeiten in allen Branchen gewissen Regelungen unterliegen und nicht der Gesundheit der Angestellten schaden, hat der Arbeitgeber im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) klare Vorgaben festgelegt. So heißt es beispielsweise in § 3 ArbZG:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Arbeitnehmer sollten stets überprüfen, ob die Vorgaben des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag für Angestellte in Bezug auf die Arbeitszeit festgeschrieben stehen, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Andernfalls ist die jeweilige Klausel im Vertrag als ungültig anzusehen.

Ein Arbeitsvertrag ist im Baugewerbe für Angestellte ebenso wichtig wie in anderen Branchen.
Ein Arbeitsvertrag ist im Baugewerbe für Angestellte ebenso wichtig wie in anderen Branchen.

Gerade bei unregelmäßigen Arbeitszeiten können Angestellte schon einmal durcheinander geraten.

Wer allein nur schwer erfassen kann, ob die Arbeitszeitenregelung im Arbeitsvertrag für Angestellte zulässig ist, sollte sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann direkt erkennen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Klar definierte Kündigungsfristen

Nicht jeder Angestellter möchte sein Leben lang in derselben Firma arbeiten. Manche ereilt vielleicht auch unerwartet ein Jobangebot, das deutlich bessere Konditionen bietet, als es die alteingesessene Tätigkeit tut. Damit grundsätzlich alle Angestellten eine faire Chance auf einen Arbeitsplatzwechsel haben, hat der Arbeitgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzliche Kündigungsfristen festgehalten. So heißt es in § 622 BGB:

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Damit eine Kündigung wirksam ist, muss sie innerhalb der geltenden Kündigungsfristen in schriftlicher Form dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nicht immer sind jedoch die gesetzlichen Fristen maßgebend.

Die Unternehmensleitung ist grundsätzlich berechtigt, Kündigungsfristen festzulegen, welche länger als die gesetzlichen Fristen ausfallen. Dabei existiert jedoch eine Obergrenze. Die Kündigungsfristen des Arbeitnehmers dürfen nicht länger ausfallen als die des Arbeitgebers. Letztere verlängern sich über die Jahre der Betriebszugehörigkeit.

Anspruch auf Erholungsurlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrLG) sorgt dafür, dass jeder Angestellte das Recht auf einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen hat. Die Formulierung richtet sich danach, ob innerhalb einer 5-Tage-Woche oder einer 6-Tage-Woche gearbeitet wird. Ein Vertrag für Angestellte, der einen niedrigeren Urlaubsanspruch offenbart, verstößt in diesem Punkt gegen geltendes Gesetz.

Dabei kann nicht nur die Anzahl der Urlaubstage Grund zum Widerspruch geben. Aus dem geltenden Vertrag sollte am besten auch hervorgehen, was mit den Urlaubsansprüchen im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber und in ähnlichen Situationen geschieht. Hier ist stets zu prüfen, ob Verstöße gegen das BUrLG vorliegen.

Das Muster zum Arbeitsvertrag für Angestellte

Im Folgenden können Sie zum Arbeitsvertrag für Angestellte ein Muster herunterladen. Dieses dient ausschließlich Ihrer Orientierung. Jeder Anstellungsvertrag fällt anders aus. Die Struktur ist jedoch oft sehr ähnlich.

Muster Arbeitsvertrag für Angestellte

Hier erhalten Sie das Muster eines Arbeitsvertrags für Angestellte.

Vergessen Sie in keinem Fall: Das hier präsentierte Dokument ist nicht verbindlicher Natur. Es soll nur den Aufbau des Vertrags beispielhaft darstellen. Besondere Arbeitsverhältnisse können leicht für zusätzliche oder abgewandelte Paragraphen sorgen. Laden Sie hier unser Muster als Word- oder PDF-Dokument kostenlos herunter.

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Der Arbeitsvertrag für Angestellte: Ein wichtiges Dokument
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Der Arbeitsvertrag für Angestellte: Ein wichtiges Dokument

  1. Birgit

    Guten Tag,
    Ich arbeite TZ mit 20 Stunden pro Woche. In meinem Arbeitsvertrag steht in Urlaubs und Krankeitszeiten vertrete ich in VZ die Kollegin , kann ich die Vertretung kündigen und nur meine TZ Stelle behalten ?

  2. Martina

    Guten Tag,
    ich habe einen Arbeitsvertrag zur Unterschrift erhalten, in dem bei Probezeit und Urlaub lediglich auf den Tarifvertrag verwiesen wird. Auf Nachfrage konnte mir mein zukünftiger Arbeitgeber den Tarifvertrag jedoch nicht zusenden. Ich könne ihn ja einsehen wenn ich meinen ersten Arbeitstag habe.
    Aber müsste er nicht zumindest die Stellen auf die im Arbeitsvertrag verwiesen wurden zuschicken? Sonst müsste man doch einen Arbeitsvertrag unterschreiben, bei dem 2 Punkte nur mündlich besprochen wurden. (Als Zusatzinfo ich bin nicht in der Gewerkschaft.)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martina,

      in der Tat sollten Sie den Tarifvertrag zuvor mit dem Arbeitsvertrag abgleichen. Sie können den Tarifvertrag auch direkt bei der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat anfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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