Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht – Wann werden Sie fürs Nichtstun entlohnt?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind Pausen bezahlte Arbeitszeit? In der Regel nicht. Der Tarifvertrag kann etwas anderes vorsehen.
Sind Pausen bezahlte Arbeitszeit? In der Regel nicht. Der Tarifvertrag kann etwas anderes vorsehen.

Die meisten Arbeitnehmer gehen fünf Tage die Woche für jeweils acht Stunden am Tag arbeiten.

Kaum ein Mensch ist der Lage, diese lange Zeit am Stück produktiv und vor allem konzentriert tätig zu sein, ermüden doch zum Beispiel die Augen durch das permanente Starren auf einen Bildschirm.

Um die Sicherheit von Mitarbeitern zu gewährleisten, ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben, dass die Arbeitszeit von einer Pause unterbrochen werden muss, die vom Arbeitgeber meist jedoch nicht bezahlt wird.

Kompaktwissen: Bezahlte Pausen

Welche Zeiten muss der Arbeitgeber vergüten?

Der Arbeitgeber muss nur die reine Arbeitszeit vergüten. Das ist gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit„. Hierzu gehört übrigens auch der Bereitschaftsdienst.

Gelten Pausen als Arbeitszeit?

Nein. Laut § 2 Abs. 1 ArbZG sind Ruhepausen nicht in der Arbeitszeit inbegriffen. 

Muss mir der Arbeitgeber Pausen bezahlen?

Nein. Der Arbeitgeber muss Pausen nicht vergüten, da diese nicht zur Arbeitszeit gehören. Es steht ihm aber frei, bezahlte Pausen anzubieten.

Bezahlte Arbeitspausen – Das sagt das Arbeitszeitgesetz

Der Gesetzgeber hat den Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) niedergeschrieben. In Paragraf 4 steht hier, dass:

  • bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden die Tätigkeit für mindestens 30 Minuten am Tag zur Erholung pausiert werden muss
  • arbeiten Sie ausnahmsweise länger als neun Stunden, ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen
Übrigens: Eine solche Erholungspause ist nicht zwingend am Stück zu nehmen, sondern kann auch gestückelt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Block nicht kürzer als 15 Minuten ausfallen darf und spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden muss.

Das Arbeitsrecht schreibt also Pausen vor, die im Voraus bekannt sein müssen. In dieser Zeit darf vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden, sich für einen etwaigen Arbeitseinsatz bereit zu halten, so hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2009 geurteilt (BAG, Az. 9 AZR 139/08). Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Ruhepausen an einem Ort seiner Wahl zu verbringen.

Da diese Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen, handelt es sich hierbei nicht um bezahlte Pausen. Gilt jedoch eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sind Arbeitspausen Teil der Vergütung. Als bezahlte „Pausenzeiten“ im Arbeitsrecht gelten im übrigen Unterbrechungen der Arbeit, die für den Gang zur Toilette genutzt werden.

Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag längere Pausen anordnen?

Bezahlte Pausen sind häufig Kurzpausen, die bei übermäßiger Belastung der Augen (Bildschrimarbeit) oder Ohren eingelegt werden müssen.
Bezahlte Pausen sind häufig Kurzpausen, die bei übermäßiger Belastung der Augen (Bildschrimarbeit) oder Ohren eingelegt werden müssen.

Grundsätzlich ist es erlaubt, längere Pausen als vom Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben, zu befehlen, da sich Ihr Vorgesetzter hier auf sein Direktionsrecht berufen kann.

Es ermöglicht ihm, das gesetzliche Mindestmaß auszudehnen. Hierbei darf er die Pausenzeiten auch nicht über Gebühr ausdehnen. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser bei Entscheidungen diesbezüglich einbezogen werden.

Und was passiert, wenn Betriebspausen ein Weiterarbeiten unmöglich machen? Unter diesen Umständen handelt es sich um bezahlte Pausen, die beendet sind, sobald die Störung behoben wurde.

Im weiteren Sinne ist sogar der Urlaub als bezahlte Pause anzusehen, werden Sie doch in Ihrer Abwesenheit weiter entlohnt, obwohl Sie keine Arbeit leisten.

Der Unterschied zwischen Ruhezeit und Ruhepause

In Schichtbetrieben dürfen Kurzpausen eingelegt werden. Sie dauern keine Viertelstunde.
In Schichtbetrieben dürfen Kurzpausen eingelegt werden. Sie dauern keine Viertelstunde.

Die täglich einzulegenden Pausenzeiten sind nicht zu verwechseln mit den Zeiten, die zwischen zwei Arbeitstagen liegen müssen. Diese als Ruhezeit bezeichnete Periode hat in der Regel mindestens elf Stunden lang zu sein.

Ausnahmen gelten für solche Arbeitnehmer, die in Krankenhäusern, der Gastronomie, bei den Verkehrsbetrieben oder beim Radio arbeiten. Hier ist es erlaubt, dass die Ruhezeit nur zehn Stunden beträgt. Bezahlte „Pausen“ sind das ebenfalls nicht.

Bezahlte Pausen bei Schichtarbeit

Ein Betrieb, in dem schichtweise gearbeitet wird, erlaubt der Gesetzgeber, sogenannte Kurzpausen von geringerer Dauer als 15 Minuten einzulegen. Er trägt hiermit der schnelleren Ermüdung Rechnung.

In Verkehrs- und Schichtbetrieben gelten modifizierte Regeln, was die Arbeitnehmerrechte bei (bezahlten) Pausen angeht. Eine Pause muss hier nicht zwingend eine Viertelstunde lang sein, sondern darf als Kurzpause genommen werden.

Gemäß Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) oder auch bei besonders hoher Lärmbelastung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hier regelmäßig Pausen gewähren oder auch andere Arbeiten zuweisen, um seine Überlastung zu verhindern. Hierbei handelt es sich häufig um bezahlte Pausen, die der Sicherheit dienen.

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Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht – Wann werden Sie fürs Nichtstun entlohnt?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

200 Gedanken zu „Bezahlte Pausen im Arbeitsrecht – Wann werden Sie fürs Nichtstun entlohnt?

  1. Anja

    Hallo
    In Kurzform; Kollegin kündigte und wurde Krank
    Fazit ich arbeitete von 31 Tagen 28
    Jetzt Monate später endlich mal Gespräch mit dem Chef; Überstunden habe ich keine da ich 3 Tage zusätzlich frei hatte; dann kam raus täglich wird 1 Stunde Pause abgezogen; schön und gut;Pausenzeiten sind nicht geregelt;nach Rückfrage wie dies geschehen soll keine Antwort
    Nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung sollte ich die Monate aufschreiben…und tatsächliche Pausenzeit aufschreiben allerdings Toilettenzeiten auch??
    Ich weiss echt nicht mehr weiter
    Vielen Dank für einen Tip

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      Pausen sind gesetzlich geregelt und müssen eingehalten werden. Bei weiteren Problemen kann iHnen ein Anwalt für Arbeitsrecht besser helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. stoffl

    hallo, ich bin in einem saisonsbetrieb tätig, 45h woche, wir dürfen 1x am vormittag + 1x am nachmittag 10 min bezahlte pause machen (mittagspause gibts natürlich auch) muss die bezahlte pause aufgezeichnet werden? sprich auf dem stundenzettel stehen? lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo stoffl,
      welche Zeiten notiert werden müssen und welche nicht, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. s.b.

    Guten morgen,
    ich arbeite täglich vier stunden am Bildschirm. Unser Chef hat uns nach zwei Stunden eine Bildschirmpause von 10 Minuten eingeräumt, die bisher bezahlt worden ist.
    Jetzt will er diese Bildschirmpause nicht mehr bezahlen, müssen aber die Pause weiter machen.
    Er will es sogar rückwirkend für diesen Monat nicht mehr zahlen. Darf er das?
    Somit falle ich sogar unter dem Mindeslohn.
    Was mache ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
    viele grüße
    s.b.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo s.b.,
      der Arbeitgeber darf Pausen festlegen, wenn diese gerechtfertigt sind. Diese müssen dann auch nicht bezahlt werden, zählen aber auch nicht zur geleisteten Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Aida

    Hallo,
    ich bin 20 Jahre alt und befinde mich im 2. Lehrjahr.
    Mein Chef schreibt mir vor jeden Tag 1 h Pause zu machen.
    Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag habe ich einen 8,5 h Tag.
    Freitags habe ich jedoch einen 6h Arbeitstag und mein Chef verlangt das ich trotzdem eine Stunde Pause mache.
    Ich arbeite dann von 7 Uhr bis 12 Uhr, mache dann 1 h Pause und arbeite dann nochmal 1 h.

    Darf er das überhaupt?

    Danke schonmal im vorraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aida,
      der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nach 6 Stunden Arbeit mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht wird. Weitere Regelungen für die Arbeits- und Pausenzeit sollten im Arbeits-/ Ausbildungsvertrag festgeschrieben sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Febreeze

    Guten Abend,
    Ich arbeite in einer Klinik. Arbeitszeit von 8-16:30 aufgrund des Programms kann ich die Pause meistens erst um 15:30 oder später nehmen oder ich werde regelmäßig unterbrochen. Wenn ich die Pause nicht mache wird sie trotzdem abgezogen. Ist das zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Febreeze,
      das Gesetz besagt, dass nach 6 Stunden mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden muss. Nur geleistete Pausen dürfen als solche notiert werden, da sonst die Pausenpflicht nicht kontrolliert werden kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Chris Sch.

    Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich sehr oft,freiwillig durchgearbeitet habe und keine pause genommen habe um meine Kinder pünktlich abzuholen zu können von der Schule. bei einem 8-10 Stunden Tag.Ich habe ein Gleitzeit Vertrag,ist die Abmahnung rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,
      die halbe Stunde Pause nach 6 Stunden Arbeit ist verpflichtend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Pause genommen wird. Die Pause nicht zu nehmen kann Grund für eine Abmahnung sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Brigitte

    Wann greift die Pausenregelung ab 6 Stunden? Ich werde in Zukunft in Teilzeit arbeiten. Meine wöchentliche Arbeitszeit sind 30 Stunden. Ich arbeite von 08:00 – 14:00 Uhr. Muss ich hier auch schon eine Pause machen oder greift die Regelung erst ab 6 Stunden und einer Minute?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brigitte,
      bei einer Arbeitszeit von insgesamt 6 Stunden am Stück muss keine Pause eingelegt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Alicia

    Hallo,

    ich arbeite seit drei Jahren in einem Kindergarten. Mein Vertrag geht über 34 Stunden. Bisher habe ich an Tagen an denen ich mehr als 6 Stunden arbeite 30 min Pause machen dürfen, die mir bezahlt wurden. Jetzt soll dieses sich ändern. An Tagen an denen ich mehr als 6 Stunden arbeite, soll ich eine halbe Stunde eher kommen, bzw später gehen, und eine Pause machen, die dann nicht mehr bezahlt wird. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alicia,
      der Gesetzgeber schreibt nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten vor. Diese Pause zählt nicht als Arbeitszeit. Unabhängig davon sollten die Zeiten, zu denen gearbeitet werden soll, im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Karl

    Guten Abend,

    ich arbeite auf Minijob-Basis (450€/monat + Nachtzuschläge) in einem Nachtclub.
    Wie es in solchen Clubs nun mal ist, hat man ständig was zu tun und man kommt nie dazu sich wirklich mal hinzusetzen und sich auszuruhen. Auch wenn nicht wirklich viel los ist kann man dennoch nicht richtig abschalten, da dieser ruhige Zustand ja jeden Moment umschwenken kann.
    Der Clubmanager hat uns nun mitgeteilt (um die 50 Mitarbeiter, von denen 4/5 auf Minijob-Basis arbeiten), dass wir bei 6 Stunden Arbeit 1 Stunde Pause abgezogen bekommen, bei 9+ Stunden sind es schon 1,5 Stunden, die uns abgezogen werden.
    Für mich, als Arbeitnehmer, ist das die reinste Abzocke, zumal wir nie wirklich Pausen einlegen und in ruhigen Momenten eh immer auf der Stelle abrufbar sind, ergo prinzipiell keine Pausen nehmen können.
    Ein weiteres Problem ist, dass wir nie so wirklich wissen wie lange wir am Abend arbeiten werden.
    Läuft der Laden gut, kommen 2 Stunden drauf bis spät in den Morgen. Läuft er schlecht, wird man 2 Stunden früher ausgecheckt, und das wird einem ja nicht vorher gesagt, weil man es nun mal nicht abschätzen kann.
    Meine Frage an euch lautet daher: Wie können wir uns gegen diesen irrsinnigen Vorschlag zu Wehr setzen?
    [von der Redaktion geändert]

    Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl,
      laut dem Arbeitszeitengesetz ist es Pflicht, alle 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Für manche Berufsgruppen gelten Ausnahmen. Auf jeden Fall dürfen Pausen nur abgezogen werden, wenn diese auch genommen werden.
      Eine genaue Beurteilung Ihres Falls und Ihrer Möglichkeiten kann jedoch nur ein Anwalt vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Theresia

    Guten Morgen,
    ich bin Hebamme und arbeite in einem Krankenhaus. Oft ist es so, dass wir unsere Pause nicht wie geplant nehmen können, weil Gebärende betreut werden müssen. Es gibt zuwenig Personal, so dass keine Vertretung während der Pause möglich ist. Wenn wir doch in die Pause gehen können, so müssen wir trotzdem erreichbar sein, um bei akuten Situationen sofort zur Verfügung zu stehen. Oft wird unsere Pause unterbrochen, weil wir einen Telefonanruf annehmen müssen. Wenn eine Pause nicht genommen werden kann oder vor Ablauf von 15 Minuten unterbrochen wird, darf diese Zeit dann bei der Arbeitszeit abgezogen werden? Muss der Arbeitgeber durch seine Schichtplanung dafür sorgen, dass wir unsere Pause nehmen können?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Theresia,

      Ihnen steht arbeitsschutzrechtlich die volle Pause zu. Wird diese unterbrochen, muss sie auch fortgesetzt werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Gabriele H.

    Guten Tag, ich arbeite sei ca. 10 Jahren in der häuslichen Intensivpflege im 12 Std.-Dienst. Bisher haben alle Firmen die Pausen, die man ja nicht machen kann, bezahlt. Jetzt arbeite ich in einer Firma, die mir 75 Minuten Pause abzieht. Wie ich das so sehe, ist das nicht rechtens, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriele,

      Pausen dienen der Erholung und müssen dementsprechend nicht bezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Nora

    Hallo,

    ich arbeite im Büro einer kleinen Schreinerei. Leider habe ich keinen Schlüssel zum abschließen. Wenn alle Mitarbeitert incl. Chef auf Montage sind, kann ich das Büro nicht verlassen. Gerne würde ich meine gesetzliche vorgeschriebene 30min Pause in der Kantine nebenan verbringen. Der Chef darf mir doch nicht vorschreiben, hier im Betrieb zu bleiben oder doch?
    Und wie ist eine Pausen- Regelung für Bildschirmarbeit zu sehen? Gibt es überhaupt welche? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar,.

    Nora

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nora,

      die Bildschirmarbeitsverordnung ist im Dezember 2016 außerkraftgetreten. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten auf das Problem an und schildern Sie ihm, dass Sie einen Schlüssel benötigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. nachtmuffel

    Bei uns ist es so das wir 12 Stunden am Tag arbeiten müssen und uns 45 min pause abgezogen werden.
    Diese Pausen können wir aber nicht nehmen da keine Ablösung vorhanden ist.
    Regel ist auch das wir 12 bis zu 17 Schichten a 12 Stunden machen müssen da Chef sagt wir haben immer Bereitschaft außer wir tragen Sperr tage mindesten 2 Wochen im Vormonat ein.
    Wie soll man sich da verhalten wer nicht spurt der fliegt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      wenden Sie sich diesbezüglich am besten an einen Anwalt. Länger als 10 Stunden pro Tag dürfen Sie gesetzlich nicht arbeiten. Die gesetzlichen Pausen müssen ebenfalls eingehalten werden. Regelmäßig mehr als 60 Stunden pro Woche zu arbeiten, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Petra

    Hallo, erst einmal ein großes Lob an euch für die sehr guten Ratschläge. Ist es eigentlich zulässig das die Firma Überstunden bezahlt ? Ich arbeite lt. Arbeitsvertrag 30 Stunden , ständig sind es mehr. ( 5- 10 h die Woche ) Früher konnten wir problemlos abfeiern z.B. im Winter. Da wir ständig Personalprobleme haben werden die jetzt bezahlt ( gegen meinen Willen, weil bei Steuerklasse 5 nicht viel netto übrig bleibt bei 9 Euro Stundenlohn) und ich ja auch nur Teilzeit arbeiten will !!! Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      es ist legitim, die Überstunden zu bezahlen. Es muss jedoch auch eine Obergrenze für die Überstunden vertraglich festgelegt werden. Ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Katrin

    Arbeite seit über 2 Jahren an einer Tankstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden + 30 Minuten Pause , die wir aber leider nicht nehmen können . Nicht selten werden aus den 40 Stunden auch mal 45 Stunden , natürlich ohne Pause .Welche Möglichkeiten besten sich zu wehren , ohne gleich den Job zu verlieren ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      in diesem Fall sollten Sie sich am besten von einem Anwalt beraten lassen, wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Bozz

    Ich bin seit seit letztes Jahr November in einem Unternehmen als leiharbeiter tätig und die pausen wurden auch entlohnt. Jedoch im neuem Jahr hat das Betrieb sprich der Entleiher die pausen nicht entlohnt. Ist das rechtens ? Widerspricht es nicht der betriebsvereinbarung bzw tarifvertrag? Hat der tarifvertrag bei mir keine gültigkeit obwohl ich nr abgeschlosse Ausbildung hab? Alle festangestellte bekommen die psuse bezahlt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      sofern es eine vertragliche Regelung dazu gibt, dass die Pausen bezahlt werden, müssen sie auch entlohnt werden. Sind Sie ein Leiharbeiter, der an den gleichen Tarifvertrag gebunden ist, wie Festangestellte, müssen auch Ihre Pausen entlohnt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Hobitz

    Hallo ich arbeite im Büro mit ständiger Laufkundschaft. Lt. Arbeitsvertrag ist die tägliche Anwesenheitspflicht von 08.00 – 17.00 Uhr mit einer 60-minütigen Pause. Ich arbeite in einer kleinen Zweigstelle. Mein Kollege ist momentan im Urlaub und das Büro muß ständig besetzt sein. Kann ich dann meine Pause am Ende des Tages nehmen, sprich 16.00 Feierabend.
    Vielen Dank für Eure Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hobitz,

      das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass spätestens nach sechs Arbeitsstunden eine 30-minütige Pause genommen werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Uwe

    Hallo
    In unserem Haustarifvertrag ist eine 38 Stündige Wöchentliche Arbeitszeit ausgeschrieben.
    Muss ich bei einem 3-Schichttigen Woche Freitags anstelle 6 Stunden nun 8 Arbeiten jeweils Montag bis Donnerstag die halbe Stunde Pause nacharbeiten da diese Pausen ja nicht zur Arbeitszeit zählt so das ich nun auf 40 Stunden in der Woche komme ?
    Im vorraus danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      normalerweise müssen Sie Ihre Pause Tag für Tag einhalten. Darüber hinaus zählt diese nicht zur Arbeitszeit. In Summe sollten Sie dadurch aber dennoch auf 38 Arbeitsstunden kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Julia

    Guten Tag,
    zu meinen 450,- € MiniJob habe ich eine Frage. Meine Schicht ist meist am Wochenende und ca. 8-8,5 Std. lang. Wenn es die Zeit erlaubt, machen wir hier und da mal eine kurze Pause. Am Ende des Monats werden mir aber pro Schicht 45 min als Pausenzeit abgezogen und auch nicht bezahlt. Ist das so korrekt? Ich hatte schon mehrere MiniJobs, gerade in der Gastronomie sind Pausen nicht immer so einfach, aber mir wurde noch nie pro Einsatz eine Pause abgezogen.
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Julia,

      gesetzlich gesehen müssen Sie spätestens sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten machen. Es ist dabei üblich, dass diese Zeit nicht bezahlt wird. Ebenfalls ist es bei einer Arbeitszeiterfassung normal, dass diese Zeit abgezogen wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. S.,Petra

    Hallo,ich arbeite in einer Bäckerei, habe eine 30 Stunden Woche. Die letzten 20 Jahre haben wir ( meine Kolleginnen in Vollzeit )die Pausen nur geschrieben, (Stundenzettel) brauchten und wollten die Pausen im gegenseitigen Einvernehmen nicht nehmen,weil auch nie wirklich die Zeit dafür war. Doch plötzlich drehen unsere Filialbetreuer auf Druck von oben durch. Da wir immer allein in einer Schicht arbeiten,soll meine Kollegin in Frühschicht nach 7 Stunden ,also wenn ich zur Spätschicht antrete 30 min.Pause machen und ich nach 30 min.Arbeitszeit meine 30 minütige Pause machen, obwohl ich dann noch 6,5 Stunden Arbeitszeit vor mir habe und meine Kollegin nach meiner Pause Feierabend hat. In dieser Stunde dürfen wie dann auch nicht denn Laden verlassen. (Versicherungsschutz entfällt) In unseren Pausen könnten wir dann ja dienstliche Dinge besprechen und die Kasse machen. Dadurch wollen die natürlich die Arbeitszeit lukrativ verlängern. Wir lassen uns das jedoch nicht gefallen. Gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht ? Kann der Arbeitgeber auf eine 30 minütige Pause bestehen bei einer Arbeitszeit von nur 6 Stunden ? Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      grundsätzlich gilt erstmal das, was in Ihrem Vertrag steht. Daneben sind auch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hier heißt es, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden 30 Minuten Pause zu machen sind. Länger als sechs Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Pause arbeiten. Insofern können Sie Ihre Pause nicht gleich zu Beginn machen, weil Sie sonst danach länger als sechs Stunden am Stück arbeiten. Grundsätzlich dürfen Sie auch die Arbeitsstätte verlassen. Sollen Sie dienstliche Dinge erledigen, handelt es sich dabei nicht um eine Pause. Der Arbeitgeber muss auf die Pause von 30 Minuten bestehen, wenn Sie länger als sechs Stunden arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Andy

    hallo bin fahrer für eilige medikamente mit sprinter arbeite circa 7 std am stück kann keine pause machen wie läuft das mit meiner pause müsste mein arbeitgeber mir die pausen bezahlen?? nachzahlen ich und er haben uns ja quasi nicht an die vorgeschriebenen pausen ruhezeiten gehalten

    Edit: ich war gezwungen ohne pause zu fahren

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,

      ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden haben Sie Anspruch auf eine 30-minütige Pause. Dies Regelung muss normalerweise auch Ihr Arbeitgeber einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Birgit H.

    Hallo, ich arbeite in der Gastronomie und habe eine 30 Stunden / Woche Arbeitsvertrag. Wenn ich wirklich mal 6 Stunden arbeite werden mir 0,75 h für Pause von meinen Stunden abgezogen. Bei 12 Stunden arbeit 1 h Pause. Für gewöhnlich arbeite ich immer 8 – 10 Stunden. Die Pausen die abgezogen werden nutze ich aber nicht da es nicht möglich ist ( kann ja die Gaststätte nicht einfach zuschließen ). Gegessen wird meistens im Stehen, das heißt beeilen oder Essen stehen lassen wenn neue Gäste kommen und den kalten Rest entweder wegwerfen oder kalt essen. Darf der Arbeitgeber mir Pausen abziehen die ich nicht wahrnehmen kann?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      normalerweise müssen Arbeitnehmern Pausen gewährt werden, in denen diese tatsächlich nicht arbeiten müssen. Bei mehr als sechs bis neun Stunden sind dies 30 Minuten, bei einer längeren Arbeitszeit als neun Stunden sogar 45 Minuten. Diese Zeit muss Ihnen in der Regel zur freien Verfügung stehen. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um den Sachverhalt zu klären. Ggf. sollte dieser darüber nachdenken, eine zweite Kraft einzustellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Michâel M

    Hallo, Ich arbeite in einem Stanzbetrieb mit hohem Lärmbereich und mehrschichtarbeit. Wir haben keinen Pausenraum und unsere Arbeitszeit ist 8 Stunden täglich bei aber nur 15 Minuten unbezahlter Pause.
    Ist das zulässig oder stehen mir 30 Minuten Pause zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michâel,

      arbeiten Sie täglich zwischen sechs und neun Stunden, steht Ihnen laut § 4 des Arbeitszeitgesetzes eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Kalle

    Hallo,

    ab wann beginnt und endet meine Pause? Wenn ich meinen Arbeitsplatz Richtugn Kantina/Pausenraum verlasse, oder wenn ich Kantine/Pausenraum erreiche? Zur Kantine sind es für mich etwa 4 Minuten weg. Daher verliere ich theoretisch 8 Minuten meiner 30 Minuten Pausen.

    Danke für Aufklärung

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kalle,

      auch der Weg in die Pause wird normalerweise zur Pausenzeit hinzugerechnet, wenn der Weg zum Pausenraum nicht allzu lang ist. In Ihrem Fall hält sich die Zeit dafür in Grenzen und kann somit in der Regel nicht getrennt von der Pause betrachtet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Miggi

    Guten Tag!
    Ich arbeite am einem Paket Dienst und bin Vollzeit schon 12 Jahre eingestellt.Wir haben immer geteilte Schicht gearbeitet
    von 5.00.bis 8.30 und von 15.00 bis 20.30 war alles Ok,dann ist Nachtschicht gekommen von 22.30 bis 8.00
    Teil von fest Leute sind in der Nachtschicht eingestellt und Teil Spätschicht von 15.00 bis 20.30 ( eine Pause 15 min.) und dann wer Spätschicht arbeitet sind alle in minus Stunden gegangen,dann Arbeitgeber sag das wir aus minus Stunden raus kommen sollten und 2 Stunden Nachtschicht auch arbeiten und hat zwei Stunden von 20.30 bis 22.30 unbezahlte Pause gemacht.Das heißt wir muss 2 Stunden​ sitzen und auf Nachtschicht warten.Ok wir verstehen wer noch im selben Ort wohnt,aber meisten habe bis 30km nach Hause und jetzt warten wir immer.Hat der Arbeitgeber Recht so was machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miggi,

      unverschuldete Minusstunden dürfen den Arbeitnehmern normalerweise nicht zur Last gelegt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn der Arbeitgeber keine Einsicht zeigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Cinema

    Hallo,

    ich arbeite in einem kleinen Kino. Die Bezahlung erfolgt auf Stundenlohnbasis – offiziell der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn. Mein Job bedingt lange Zeiten, in denen keine konkreten Arbeiten vorliegen, wir jedoch als Aufsichtsperson anwesend sein müssen. Bei Einführung des Mindestlohns mussten wir zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine Vereinbarung unterschreiben, die uns beträchtliche Pausenzeiten von unserer tatsächlich abgesessenen Zeit abzieht. Hier ein Auszug aus der Vereinbarung. Links ist die tatsächlich gearbeitete Zeit, rechts die nachträglich abgezogene Zeit:

    bis 2 Stunden kein Abzug
    2 – 3,9 Stunden 30 Minuten
    4 -5,9 Stunden 45 Minuten
    6 – 7,9 Stunden 60 Minuten
    8 – 11,9 Stunden 90 Minuten
    ab 12 Stunden 120 Minuten

    Dazu zwei Fragen: Ist diese Vereinbarung juristisch vertretbar?
    Habe ich das Recht, meine Betriebsstätte während der Pause zu verlassen? Ich bin vertraglich dazu verpflichtet, während der gesamten Schicht Aufsicht zu halten und das Telefon zu betreuen. Selbst ein kurzer Gang zu einem Imbis gab neulich eine Rüge.

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cinema,

      Sie bedürfen einer Rechtsberatung und sollten sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen und genau prüfen, welche Einträge zulässig sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. wilhelm

    hätte eine frage=ab wann fängt eine pause übberhaupt an ?gilt der weg zum pausenraum-bei uns 5 min.-schon als pause oder beginnt die pause mit eintritt in den pausenraum?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wilhelm,

      normalerweise wird der Weg zum Pausenraum als Pausenzeit gewertet, wenn dieser nicht zu weit ist. Bei 5 Minuten sollte das zum Beispiel noch in Ordnung sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Christoph

    Hallo,

    zuerst, eure Seite ist super informativ. Danke dafür!
    Nun zu meiner Frage. Ich arbeite in einer kommunalen Kläranlage (tvöd) im Schichtdienst. Wenn ich nun meine Pause antrete, muss der Arbeitgeber dann einen Kollegen beuaftragen, meinen Dienst zu übernehmen( Überwachung der Maschinen und Kontrolle der Messwerte) bis ich meine Pause beendet habe?

    Vielen Dank und

    LG Christoph

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christoph,

      wenn Ihre Betriebsordnung eine kontinuierliche Überwachung vorsieht, scheint eine solche Vorgehensweise sinnvoll. Besprechen Sie die Thematik am besten mit Ihrem Vorgesetzten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Lena

    Ich bin Praktikantin in einer privaten Kita.
    Ich arbeite 8.5 Stunden am Tag, und habe dazu noch 30min Pause, auf dem Arbeitsplan stehen also neun Stunden Schichten. Den Mittag verbringen wir immer mit den Kindern. Meine erste Frage lautet, haben wir wirklich kein Anrecht auf 15min Pausen am Morgen und/oder Nachmittag, nebst der 30min Pause? Gelegentlich kommt es auch vor, dass ich mehr als 5.5 Stunden arbeite bevor ich in die Pause kann. Im Arbeitsgesetz habe ich gelesen, dass mir daher 15min zusätzlich zustehen würden, diese kann ich aber wegen mangelnder Arbeitskräfte so gut wie nie beziehen. Darf ich diese als, überzeit aufschreiben?
    Vielen Dank für Ihre Antwort 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      Sie unterliegen hier einem Irrtum. Das Arbeitszeitgesetz schreibt ab 6 Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause vor. Dabei dürfen Sie auch nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten, ohne zu pausieren. Eine 45-minütige Pause muss wiederum erfolgen, wenn mindestens 9 Stunden am Tag gearbeitet wird. 15 Minuten zusätzlich gibt es hier nicht, Sie können jedoch die Pause in 15-minütigen Teilen wahrnehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Gustav

    Ich arbeite (über 6 Stunden) auf einem Flughafen als Fahrer (und ziehe oft mehr als 3,5 Tonnen). Es ist dazu oft Laut an einem Flugzeug. Und dann kommt es oft vor und man wartet bis die Abfertigung beginnt. Man muss dazu bereit sein, immer aufmerksam sein. Zählt dies zu einer Erholungspause? Die 30 Minuten Pause … oder die 15 Min am Stück (darüber währe ich Froh). Die Praxis ist jedoch, dass man auf Bereitschaft ist. Zählt das zur Pause? Wenn ich mal eine Pause verlange, dann wird sie nicht gewährt, man ist immer auf Bereitschaft und kommt so nie zur Ruhe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gustav,

      grundsätzlich steht Arbeitnehmern eine Pause zu, in der sie nicht arbeiten und sich auch nicht für die Arbeit bereithalten müssen. Dies ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Auch Ihr Arbeitgeber ist demnach normalerweise dazu verpflichtet, Ihnen eine solche einzuräumen. Bei zwischen sechs und neun Stunden sind das 30 Minuten Pause.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Lilly 44

    Hallo , ich arbeite in einem Getränkemarkt. Es ist immer nur eine Kraft anwesend. Jetzt zeiht uns der Chef nach 6 Std. oder 9 Std. jeweils eine halbe oder dreiviertel Stunde als Pause ab.( Die ja auch nicht vergütet wird.) Ich habe gelesen das ich die Pausen ja in 15 Min. stückeln kann. Wenn aber ein Kunde in dieser Zeit kommt muss ich ihn trotzdem bedienen, da das Geschäft ja durchgängig geöffnet ist. Das ist für mich doch dann keine Pause, oder ? Kann man da eine Betriebvereinbarung treffen , das man doch was Vergütet bekommt ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lilly,

      grundsätzlich sind Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine 30-minütige Pause einzuräumen, wenn diese mindestens sechs Stunden arbeiten. Diese Zeit sollte auch als Pause genutzt werden, in der Sie nicht arbeiten sollten. Sprechen Sie Ihren Chef darauf an, dieser sollte ggf. einen weiteren Mitarbeiter einstellen, um Ihnen die Einhaltung der Pause zu ermöglichen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Schiava

        Hallo,

        ich arbeite in einem Unternehmen mit telefonischem Kundenkontakt mit 6 Stunden täglicher Arbeitszeit. Oft passiert es, dass ein Kunde 5 Minuten vor Arbeitsende in die Leitung kommt und es vielleicht 20 Minuten dauert, bis das Anliegen gelöst ist. Wenn ich mir die Zeit aufschreiben lasse, bekomme ich automatisch eine halbe Stunde Pause abgezogen, die ich aber gar nicht gemacht habe. Als Begründung wird das Arbeitszeitgesetz genannt. Aber das schützt mich da ja nicht. Ich kann die Pause rückwirkend nicht machen. Sie hintenran zu hängen und dort als Zeit abzusitzen macht für mich auch keinen Sinn. Gibt es da eine Lösung? Ist das so rechtens? Danke schonmal für die Antwort

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Schiava,

          im Arbeitszeitgesetz steht: „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Zur Ruhepausen sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie fortführend beraten.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Sabrina M.

    Hallo.
    Ich arbeite seit kurzem in einem 3 Schichtbetrieb a 40 Std pro Woche.
    Wir können 2 mal 15 oder 30 min Pause machen.
    Dort ist es so,das,wenn man innerhalb von 6 Stunden keine Pause nimmt,einem die halbe Stunde vom Zeitkonto abgezogen wird.und wenn man zb nach 14 Minuten die Pause abstempelt,werden einem die 15 Minuten voom Zeitkonto abgezogen.
    Ich habe soetwas noch nie erlebt,das man in so einer Form bestraft wird.
    Nun ist meine Frage,ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      Arbeitnehmer müssen nach sechs Stunden eine 30-minütige Pause nehmen, nach 9 Stunden sogar 45 Minuten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Zeit hierfür einräumen, da die Ruhezeiten gesetzlich verpflichtend sind. Ob Ihre Pausenregelung rechtens ist, sollten Sie mit einem Anwalt oder dem Betriebsrat besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Sarah S.

    Hallo, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden verteilt auf fünf Tage will der Arbeitgeber pro Tag 30 min Pause anordnen. Ist das rechtens ? Es steht zu den Pausen nichts im Arbeitsvertrag oder so. Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      normalerweise ist eine Pause erst vorgeschrieben, wenn Sie mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten. Sollte dies an einem oder mehreren Tagen in der Woche der Fall sein, müssen Sie diese 30-minütige Pause auch einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Helmut K.

    Ich arbeite für eine Kreisverwaltung und führe Abschiebungsfahrten zu Flughäfen innerhalb Deutschland durch. Die Fahrtzeiten überschreiten die Zeit bis zur Abwicklungen der Formalitäten die 6 Stunden. Eine zwischenzeitliche Pauseneinlegung ist nicht möglich. Trotzdem werden mir Pausen in Abzug gebracht. Ist das Rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helmut,

      wenn Sie offiziell keine Pause machen, darf Ihnen diese auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Vielmehr sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, damit dieser Ihnen Zeit für eine Pause einräumt. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden haben Sie Anspruch auf eine 30-minütige Pause, ab neun Stunden auf 45 Minuten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. heitommy

    Hallo, wir sind ein Betrieb mit Normal schicht, 2 und 3 Schichtsystem. Die 3 Schichter haben lt. Tarifvertag 30 min bezahlte Pause.Diese splittet sich in der Frühschicht in 10 min Frühstück und 20 Min Mittagspause. Nun will der AG die 10 min wegfallen lassen und an die Mittagspause anhängen, da wir dadurch viel effektiver sind und weniger Ausfallzeit haben. Wie muss sich der Betriebsrat verhalten? Zählt das Direktionsrecht des AG??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo heitommy,

      nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Arbeitgeber bei personellen Einzelmaßnahmen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Dieser muss der gewünschten Änderung zustimmen, damit diese umgesetzt werden kann. Ansonsten gilt das Direktionsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Jenny

    Hallo!

    Ich arbeite im Büro mit 7,6 Std. zzgl. 0,75 h unbezahlte Pause. In unserem Lohnprogramm sind dafür 30 min. Mittag und 15 min. Frühstück in einem begrenzten Zeitrahmen fest eingestellt. Frühstück zwischen 8:30 und 9:00 Uhr, Mittag zwischen 11:30 und 13 Uhr.

    Andere Kollegen im 2-Schichtbetrieb haben normalerweise auch die 7,6 Std. – aber INKL. bezahlter Pausen – zu arbeiten. Sie arbeiten aber 8 Std. Das heißt, das sie trotz längerer Arbeitszeit eher Feierabend haben. Hinzu kommt, dass sie ihre täglich anfallenden Überstunden übers Jahr sammeln dürfen (ich nur monatlich max. 16 Std. Der Rest wird abgeschnitten). Das heißt weiter, sie haben zum Teil bis zu 200 angesammelte Stunden, die sie dann auch mal über einen langen Zeitraum (bis über 2 Wochen) abfeiern dürfen. Dazu noch der Urlaub von 30 Tagen.

    Ich finde das ungerecht. Aber ändern kann man da sicher nichts, oder? Ich würde es ja gern so machen, dass ich meine 7,6 h arbeite und meine 45 min. Pause dann im Anschluss mache. Da ich die Pause ja machen kann, wo ich will, würde ich sie dann eben zu Hause machen. Das hieße, nach 7,6 h Feierabend machen. Daran hindert mich aber die feste Einstellung der Pausenzeiten im Lohnprogramm.

    Aber da habe ich sicher auch keine Chancen, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      Ihre Pause müssen Sie nach spätestens sechs Stunden Arbeit nehmen. Eine Pause erst am Ende der Arbeitszeit zu nehmen, ist unzulässig, da sie dann nicht als Pause, sondern als Verkürzung der Arbeitszeit dient. Grundsätzlich ist bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden laut Arbeitszeitgesetz jedoch lediglich eine Pausenzeit von 30 Minuten nötig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Tessa

    Hallo
    ich arbeite in einer Firma wo lt Betriebsvereinbarung nach:
    4 Std = 15 min Pause
    6 Std = 30 min Pause und nach 8 Std 45 min Pause unendgeldlich abgezogen werden.
    Nun hab ich aber gelesen, dass laut Gesetz ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung einen Arbeitnehmer nie schlechter stellen darf ,als das Gesetz dies vorsieht.
    Was ist in diesem Fall richtig?
    Tessa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tessa,

      die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Pausenzeiten gelten nur als Mindestgrenzen. Diese verbieten es dem Arbeitgeber normalerweise jedoch nicht, auch längere Pausenzeiten festzulegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Susanne

    Hallo Habe ein Tarifvertrag und arbeite 38,5 ! Habe die ganzen Jahre keine Pause bekommen!! Habe immer 6,5 std am Tag gearbeitet.. Jetzt ist der Arbeitsplan so geschrieben das ich nur 6 std arbeite!! Aber auch nur noch 36 std die Woche!! Das sind doch dann 2 minus std! Pro Woche!! Darf der Arbeitgeber das?? Das sind im Jahr 96 min std!! Muss ich die dann ab Arbeiten??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      ab 6 Stunden Arbeitszeit müssen Sie nach dem Gesetz eine 30-minütige Pause machen. Andernfalls liegt ein ernsthafter Gesetzesverstoß vor. Auch darf Ihr Arbeitgeber nicht entgegen der Klauseln im Tarifvertrag handeln. Suchen Sie sich, wenn nötig, Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Lisa

    Hallo,

    meine frage ist, ich ich jetzt nur 29 minuten anstatt 30 Minuten pause mache, weil meine Uhr evtl. anders geht als die von unserer Stempeluhr. Muss mein Betrieb dann dafür Strafe bezahlen wenn ein Prüfer kommt das ich eine Minute oder mal 2 Minuten zu wenig Pause gemacht habe?
    Oder gibt es da ein Pool, wo man sagt bei 2 Minuten zu früh wieder eingestempelt ist nicht schlimm.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      normalerweise werden Strafen nur dann ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die korrekten Pausenzeiten nicht gewährt. Sollte es minimale Abweichungen geben, die der Arbeitnehmer zudem selbst verschuldet, ist in der Regel keine Strafe zu erwarten, solange dies nicht regelmäßig vorkommt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Miriam

    Hallo und guten Tag,meine arbeitszeit beginnt 15 Uhr und endet 23 Uhr. Von 21 bis 23Uhr bekomme ich Nacht Zuschlag. Meine pause hab ich immer vor 21 uhr.. Jetzt muss ich aber meine pause nach 6 Stunden schreiben….Somit spart man sich eine halbe Stunde zuschlag.
    ???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miriam,

      normalerweise kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht vorschreiben, wann Sie Ihre Pause nehmen sollen. Das ist nur dann der Fall, wenn ein Vorschreiben der Pause unbedingt nötig ist, zum Beispiel weil unbedingt ein Mitarbeiter im Betrieb/Büro die Stellung halten muss oder wenn es im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Der Zuschlag wird tatsächlich eingespart, wenn Sie Ihre Pause erst um 21 Uhr nehmen. Nehmen Sie Ihre Pause auch tatsächlich vor 21 Uhr, ist es in der Regel unzulässig, sie erst später aufzuschreiben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  41. michael

    hallo,

    ich arbeite in einer WG, in der jugendliche betreut werden. der dienstplan sieht auch 24 std dienste vor. momentan wirde während der gesamten arbeitszeit alle 6 std die pause abgezogen und auch zeitlich so in der zeiterfassung eingetragen (also z.b. 08-22 uhr arbeit, pause von 14-14:30 und von 20:30-21). faktisch ist es nie möglich, die pause genau in der zeit zu nehmen, geschweige denn, wenn man den dienst alleine macht. wäre es möglich, durch eine BV die pausen, durch den nie planbaren und vorhersehbaren arbeitsaufwand, pauschal in abzug zu bringen? oder müsste dies anhand von kurzpausen begründet werden? wie könnte eine solche formulierung in der betriebsvereinbarung aussehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt bzw. an den Betriebsrat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Gisele

    Hallo,
    In unserem Betrieb wird in der Produktion ( Früh- und Mittagschicht) die Pause bezahlt..D.h. es werden 37.5 Stunden gearbeitet zuzüglich. Pause also 40 Stunden bezahlt. Hierzu gibt es eine Betriesvereinbarung nur für die Produktion.
    In der Verwaltung werden 40 Stunden gearbeitet und bezahlt. Darf hier dieser Unterschied gemacht werden oder gilt hier gleiches Recht für alle?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gisele,

      grundsätzlich haben Arbeitgeber und Betriebsrat die Möglichkeit, eine Betriebsvereinbarung nur für einen eingeschränkten Geltungsbereich (also zum Beispiel eine Abteilung) abzuschließen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Matthias P.

    Hallo Matthias hier
    Ich arbeite im Dreischichtbetrieb in einer Lackieranlage. Diese Anlage läuft 23.5 stunden durch am Tag!
    Es ist nur eine halbe Stunde zur Reinigung der Roboter eingeplant wo das Anlagenpersonal alle Hände voll zu tun hat die Roboter sauber zu machen und für die nächsten 23.5 stunden vorzubereiten. Wir haben keine feste Pausenzeiten und wenn ist es nicht möglich die eizuhalten. Das Bedienpersonal muss sich also gegenseitig ablösen zu pause. Nun wird seit Mitte letzten Jahres die pause die pause nicht mehr bezahlt. So das wir in unserer 39 Stunden Woche jede Woche 1,5 stunden minus haben. wie ist da die Regelung wenn dem betrieb durch unsere Pausen kein Finanzieller schaden entsteht soll heißen die Produktion hat keinen stillstand. Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet die pause zu bezahlen oder nicht??? Es gibt Kurzpausen oder die sogenannte Verteilt zeit das sind zwar pausen Zeiten die keine feste Uhrzeit haben aber pausen die bezahlt werden müssten! Ist das korrekt? Wo kann ich mir dazu Infomaterial organisieren um mit meinen Kollegen ihren Unterschriften bei der Geschäftsführung vor zu sprechen und um unser recht zu kämpfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Matthias,

      Kurzpausen gelten in der Regel als bezahlte Arbeitszeit. Laut § 7 des Arbeitszeitgesetzes ist es möglich, dass die Gesamtdauer der Ruhepause im Schichtbetrieb auf Kurzpausen aufgeteilt wird. Wenden Sie sich ggf. auch an den Betriebsrat oder einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Yasemin

    Hallo ,
    ich bin seit 3 Monaten in einer Spielhalle tätig. Wenn wir pausen machen wollen , sind wir notgedrungen, Pausen zettel zu unterschreiben ( beliebig , entweder 30 min oder á15 Min. Aber wir machen dementsprechend keine Pause indem wir im Betrieb bleiben als gäbe es keine Pause.
    So wie ich es weiß, sollte man bei 8,5 Std Schicht 30 min Pause machen, wenn man pause macht , müsste man abgelöst werden damit man seine pause wo auch immer beliebig machen dürfen. Uns wird gesagt das wir von 8,5 Std, 8 std arbeitszeit haben und die 0,5 std ist die Pause die bezahlt wird. ABER WIR MACHEN NIE RICHTIG PAUSE . In einer Spielhalle arbeitet eine Person und die müsste zur Pause abgelöst werden damit man die gesetzliche pause machen könnte. Wir dürfen aber noch nicht mal unsere Halle verlassen .
    Ist das erstens richtig das von 8,5 Std die 0,5 bezahlt werden muss obwohl wir eigentlich nicht mal richtig pause machen ?dadurch das wir keine Pause machen , zählen die 8,5 Std wie ganz normale arbeitszeit. Und Pause wird nicht gemacht!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yasemin,

      eine 30-minütige Pause bei einer Arbeitszeit von 8,5 Stunden steht Ihnen laut Arbeitszeitgesetz zu, das ist korrekt. Normalerweise wird solch eine Ruhezeit nicht vergütet. Das kommt aber auch darauf an, welche Stundenanzahl in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wie und wo Sie Ihre Pause verbringen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber normalerweise nicht vorschreiben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Rülander

        Habe einen 100 std.Vertrag. arbeite von 8 bis 16 Uhr in spielhalle. Wie muss ich dann die pausen nehmen

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Rüländer,

          bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden muss eine 30-minütige Pause spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit genommen werden. Diese kann auch in zwei Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Markus

    Ich bin seit fast 30 Jahren im Rettungsdienst tätig. Hier ist es allgemein „üblich“ gar keine Pausen zu geben. Wir arbeiten in 12h-Schichten teils bis 72h in der Woche. Die 48h maximal im Halbjahr (lt. ArbZG mit Arbeitszeitverlängerung nach Paragraph 7 durch Arbeitsbereitschaft verlängert) werden häufig nicht eingehalten und wir müssen unserer Überstundenvergütung nachlaufen. Weiterhin wird von der GF gesagt unsere Pausen liegen in unserer Arbeitsbereitschaftszeit. Das ist aber arbeitsrechtlichen nicht als Pausen zu werten (auch lt. Arbeitsrechtanwalt), da wir durch Dienstanweisung dazu verpflichtet sind, uns inerhalb einer Minute am Fahrzeug einsatzbereit zu melden. Der Gesetzgeber hat selbst bei Arbeitern mit 8h tag, 40h Woche mit freiem WE und freien Feiertagen und ohne Nachtarbeit festgelegt das zum Schutz der Gesundheit zwingend Pausen zu nehmen sind. Ist unsere Arbeit weniger verantwortungsvoll oder erfordert das Retten von Leben weniger Konzentration oder Aufmerksamkeit???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      fehlende Pausen und solche Arbeitszeiten sind in der Tat gesetzeswidrig. Sie haben die Möglichkeit, den Job zu wechseln oder einer Behörde des Arbeitsschutzes Meldung zu erstatten. Diese kann das betreffende Unternehmen überprüfen und abmahnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Marie

    Hallo..
    Ich arbeite täglich 5 Stunden, Pause machen wir so gut wie gar nicht, außer mal eben zur Toilette,
    jetzt wird mir täglich eine halbe Stunde Pause abgezogen, ist das erlaubt?
    Es hieß jetzt, ich müsse eine Pause machen.. Nur ist das fast immer unmöglich..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      die Ruhepausen sind erst ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. frank

    wer bezahlt meine gesetzlich vorgeschriebene pause von 45 minuten wenn ich mit dem lkw unterwegs bin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo frank,
      im Regelfall zählt diese gesetzlich vorgeschriebene Pause nicht zur Arbeitszeit und muss daher auch nicht entlohnt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Christian

      Hallo die vorgeschriebene pause von 45min,darf die meine Arbeitgeber einfach abziehen? Bsp.fahre 4std.arbeite 45min pause. 2 Std arbeit Fahre wieder 3std. Sind 9,45std.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Christian,

        vorgeschriebene Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher normalerweise nicht entlohnt. Sie müssen allerdings eingehalten werden.

        Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  48. Heike D.

    Hallo, Anfang 2017 wurde in unserem Betrieb die 30 min. Pause bei 6 std und 45 min Pause über 9 std angeordnet. Voher galt 15 min pause für alle. Die Zeit wird auf jeden Fall abgezogen, auch wenn sie nicht genommen wurde Man weiss ja in der Regel nicht, wann man 9 Stunden, also Überstunden, arbeitet. Meine Fragen dazu 1. Ist es rechtens die Pausenzeit pauschal abzuziehen und 2 kann ich von meiner Seite als Arbeitnehmer auf die 45 min. Pause verzichten? Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,
      diese Pausen sind arbeitsrechtliche Mindestanforderungen. Ein pauschaler Abzug der Pausenzeit ohne Nachweis, dass diese überhaupt gewährt wurden, kann unter Umständen rechtswidrig sein.
      Der Arbeitgeber ist zudem angehalten, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Pausen nimmt. das ist Teil des Arbeitsschutzes.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Maria

    Hallo, Ich arbeite von 8-13Uhr in einer Arztpraxis. Wir haben keinen Aufenthaltsraum, darf ich während der Arbeitszeit Frühstücken? Oder stehen mir kurze Pausen zu? Auch bzgl der Bildschirmpause?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,
      gemäß Arbeitszeitgesetz haben Sie bei weniger als sechs Stunden keinen Anspruch auf eine Pause.
      Eine Bildschirmpause ist eher unwahrscheinlich.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Petra B.

    Ich bin seit 18 Jahren in einer Praxis beschäftigt. Bei meinem Eintritt wurde mündlich – zusätzlich zum Arbeitsvertrag – vereinbart, das die Frühstückspause bezahlte Zeit ist. Vor einiger Zeit nun hat meine Chefin mir mündlich mitgeteilt, das diese Vereinbarung nicht mehr gilt – und ich rückwirkend für 2 Jahre diese Zeiten als Minusstunden aufrechnen muß. Bis heute habe ich aber keine schriftliche Ausführung dazu erhalten. Ist diese Rücknahme dennoch gültig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra B.,
      grundsätzlich sind im deutschen Arbeitsrecht auch mündliche Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtens. Ein Problem ergibt sich aus der Nachweisbarkeit der Vereinbarungen. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag: Ist dort festgehalten, dass alle Änderungen des Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen müssen? Ist dies nicht der Fall, kann diese Abänderung gültig sein. Bitte wenden Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Stefanie

      Hallo. Also bei mir ist das richtig heftig.Ich hab einen Vertrag mit 152 Stunden im Monat arbeite täglich 8 Stunden in einer Spielhalle alleine . Pause kann man nicht machen richtig denn es sind ständig Gäste da . Mein Chef zieht mir aber jedes mal 1 Stunde Pause ab also ich Krieg dann nur 7 Stunden bezahlt. Kann ich zu einem Anwalt und mir die unbezahlten Stunden wieder zurück holen .Denn wenn ich das mal auf 1 Jahr hoch rechne kommen da ziemlich viel Stunden zusammen.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Stefanie,

        Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält und welche Möglichkeiten Sie haben Ruhepausen einzufordern, kann nur ein Anwalt beurteilen.

        Das Arbeitsvertrag.org-Team

      2. Judith S.

        Na, toll! Im Klartext steht hier mal wieder nichts darüber, wie man sich als Arbeitnehmer WEHREN kann, wenn man seine Pausen aus betrieblichen Gründen gar nicht einhalten kann! zB Einzelhandel! Gibt es dazu vielleicht mal Hilfestellung?
        In dem Betrieb, in dem ich seit nun über einem Jahr angestellt bin, kommt man praktisch gar nicht dazu, mal eine Pause zu machen. Nicht mal die mindestens 2 mal 15 Minuten nach spätestens 6 Stunden. Da frag ich mich, wie viel mir an Rente durch die Lappen geht. Ganz ehrlich!
        Das ist doch der letzte Scheiß, wie wir Arbeitnehmer verheizt werden auf die Weise, bis wir nicht mehr können.

        1. Brigitte K.

          Du kannst zum Anwalt gehen. War auch in der selben Situation. Mein Anwalt hat den Arbeitgeber einen Brief zukommen lassen in dem meine Arbeitsstunden genannten Angaben sowie eine sofortige Auszahlung des Betrages mit Frist ( hat der Anwalt ausgerechnet ) genannt wurden. Bei nicht Zahlung er ohne weitere Ankündigung Klage einreichen würde. Ging alles sehr schnell. Viel Glück 🍀

    3. Jana

      Wenn das 18 Jahre mündlich gültig war, kann man doch nicht plötzlich rückwirkend 2 Jahre Minusstunden aufrechnen?! Wo bleibt denn da die Logik und Gerechtigkeit?! Das geht ja gar nicht. Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Warum wird diese Rücknahme nicht zeitnah gemacht?

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