Arbeitszeit: Gehört die Mittagspause dazu oder nicht?

Mittagspause: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitszeit: Gehört die Mittagspause dazu oder nicht?
Arbeitszeit: Gehört die Mittagspause dazu oder nicht?

Etwas essen, sich einen Moment der Entspannung gönnen oder ein Schwätzchen mit den Kollegen halten – die Mittagspause bietet Raum für all das. Aber handelt es sich bei dieser Art der Arbeitsunterbrechung lediglich um ein Angebot des Arbeitgebers oder sind Beschäftigte dazu verpflichtet?

Wie lange sollte eine solche Pause dauern? Und gehört sie zur Arbeitszeit? Antworten auf diese Fragen sowie weitere nützliche Infos rund um die Mittagspausenregelung finden Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Mittagspause

Wann ist eine Mittagspause Pflicht?

Sobald Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeiten, schreibt § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine Ruhepause vor. Demzufolge handelt es sich dabei nicht nur um ein Angebot, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Beschäftigte dürfen die Mittagspause daher auch nicht einfach ausfallen lassen und weiterarbeiten.

Wie lange ist die gesetzliche Mittagspause anzusetzen?

Die Mittagspause muss laut Gesetz mindestens 30 Minuten andauern, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs und bis zu neun Stunden beträgt. Arbeiten Sie insgesamt für mehr als neun Stunden, liegt die Dauer der vorgeschriebenen Mittagspause im Arbeitsrecht bei 45 Minuten. Gemäß § 4 ArbZG müssen Sie diese Pausenzeiten jedoch nicht zusammenhängend nehmen, sondern dürfen sie in Blöcke von jeweils mindestens 15 Minuten über den Tag verteilen.

Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?

Grundsätzlich gehört die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit. Dementsprechend wird diese Zeit auch nicht vergütet. Eine bezahlte Mittagspause kann normalerweise nur gesondert vereinbart werden und stellt somit eine absolute Ausnahme dar.

Mittagspause: Wie die gesetzliche Regelung aussieht

Die Vorschriften aus dem Arbeitsrecht bezüglich der Mittagspause befinden sich in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Diesem Paragraphen zufolge sind Arbeitnehmer ab einer bestimmten Anzahl an Arbeitsstunden dazu verpflichtet, eine Pause einzulegen. In § 4 Satz 3 ArbZG heißt es dazu:

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Gemäß § 4 Satz 3 ArbZG ist die Mittagspause verpflichtend, wenn Sie mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten.
Gemäß § 4 Satz 3 ArbZG ist die Mittagspause verpflichtend, wenn Sie mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten.

Daraus ergibt sich: Arbeiten Sie maximal sechs Stunden am Stück, können Sie zwar eine Mittagspause machen, sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Sobald Sie jedoch länger als sechs Stunden ohne Unterbrechung Ihrer Tätigkeit nachgehen, sieht der Gesetzgeber eine Pflicht dazu vor. Dies soll sowohl der Erholung als auch dem Arbeitsschutz dienen.

Gemäß den Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz darf die Mittagspause daher auch nicht einfach ausgelassen werden. Ihr Chef muss sogar dafür sorgen, dass es Ihnen möglich ist, die Pause wahrzunehmen.

Etwas kurios, aber dennoch wahr: Die Mittagspause wird nicht bezahlt, obwohl sie verpflichtend ist. Dies ist darin begründet, dass sie nicht als Arbeitszeit zu werten ist. Dementsprechend wird diese Zeit auch nicht vergütet.

Wie lange muss die gesetzliche Mittagspause dauern?

§ 4 ArbZG enthält darüber hinaus auch Regelungen zur vorgeschriebenen Dauer der Mittagspause. Diese ist stets abhängig davon, wie viele Stunden Sie täglich als Beschäftigter Ihrer Arbeit nachgehen:

  • Arbeiten Sie mehr als sechs und höchstens neun Stunden am Tag, muss die Pause mindestens 30 Minuten andauern.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden am Stück steht Ihnen eine Pause von 45 Minuten zu.

Bedenken Sie: Diese Vorschriften besagen lediglich, wie lange die Mittagspause mindestens andauern sollte. Es ist normalerweise kein Problem, im Arbeitsvertrag eine längere Pausenzeit zu vereinbaren. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich die Pausenzeiten in Blöcken von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen und müssen sie nicht an einem Stück nehmen (§ 4 Satz 2 ArbZG).

Was gilt bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause?

Sind Sie bei einem Unfall in der Mittagspause versichert?
Sind Sie bei einem Unfall in der Mittagspause versichert?

Kommt es bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit zu einem Arbeitsunfall, sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Wie jedoch bereits erwähnt, ist die Mittagspause nicht als Arbeitszeit anzusehen, weshalb es etwas komplizierter wird, wenn sich in der Pause ein Unfall ereignete.

Ein Wegeunfall in der Mittagspause ist beispielsweise versichert, wenn Sie dabei auf dem Weg in ein Restaurant oder die Kantine waren. Ziehen Sie sich hingegen während der Nahrungsaufnahme eine Verletzung zu, greift die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht. Das Gleiche gilt normalerweise auch für Raucherpausen.

Wichtig: Erledigen Sie private Angelegenheiten in der Pause, weil Sie etwa zum Sport möchten, einen Termin wahrnehmen oder in der Mittagspause nach Hause fahren, um dort etwas zu kochen, sind Sie weder auf dem Weg dorthin noch während der jeweiligen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Der Arbeitgeber kann Ihnen zwar nicht vorschreiben, wie oder wo Sie Ihre Pause zu verbringen haben, dies schließt Auswirkungen auf den Versicherungsschutz jedoch nicht aus.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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Ein Gedanke zu „Mittagspause: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

  1. Silke

    guten Tag
    ich arbeite in der Pflege mit einem 40 Stunden Vertrag und bekomme ständig (10 Tage im Monat) nur 6,6 Stunden Dienste,.
    Dadurch muss ich 2 Tage mehr arbeiten im Monat, was mir sehr schwer fällt, da auch ständig Wochenend Dienste anfallen.
    Was kann ich tun außer kündigen, der Arbeitnehmer gibt eine schlechte Besetzung als Vorwand an.

    freundliche Grüße

    Silke

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