Werkstudententätigkeit – Arbeiten während des Studiums

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Viele Studenten üben während des Studiums eine Werkstudententätigkeit aus.
Viele Studenten üben während des Studiums eine Werkstudententätigkeit aus.

Während des Studiums zu arbeiten, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Denn für viele hat das Studium keinen ausreichenden praktischen Bezug. In diesem Fall bietet es sich an, während des Studiums zu arbeiten.

Dabei kommen für Studenten entweder ein Nebenjob, das Arbeiten als Werkstudent oder ein Praktikum infrage.

Aber was sind die Vorzüge einer Werkstudententätigkeit? Arbeiten als Werkstudent: Wie viel Lohn erhalte ich? Muss ich Steuerabgaben leisten? Bin ich durch eine gesetzliche Krankenversicherung als Werkstudent versichert? Wie hoch sind die Beiträge, die ich als Werkstudent an die Krankenkasse zahlen muss? Wo finde ich offene Werkstudentenstellen? Und wie sieht eigentlich ein Werkstudentenvertrag aus? All das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Werkstudententätigkeit

Wer kann eine Werkstudententätigkeit ausüben?

Um ein Arbeitsverhältnis als Werkstudent aufzunehmen, müssen Sie an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein. Außerdem muss die letzte Leistung noch ausstehen.

Wie lange dürfen Werkstudenten arbeiten?

Werkstudenten dürfen während des Vorlesungszeitraums maximal 20 Stunden pro Woche und während der Semesterferien höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten. Mehr zu den arbeitsrechtlichen Regelungen erfahren Sie hier.

Wird wird eine Werkstudententätigkeit vergütet und ist sie versicherungs- und steuerfrei?

Werkstudenten haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Als Werkstudent müssen Sie keine Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsbeträge zahlen. Ein Steuerabzug erfolgt erst ab einem Gehalt von 950 Euro pro Monat.

Arbeiten als Werkstudent: Welche Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein?

Um eine Werkstudententätigkeit ausführen zu können, ist die Grundvoraussetzung, dass Sie an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Dabei gilt außerdem, dass die letzte Leistung noch nicht erbracht worden sein darf.

Werkstudentenjob: Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es?

Arbeiten als Werkstudent: Welche Arbeitszeit muss bei einer Werkstudententätigkeit eingehalten werden?
Arbeiten als Werkstudent: Welche Arbeitszeit muss bei einer Werkstudententätigkeit eingehalten werden?

Im Grunde handelt es sich bei der Werkstudententätigkeit um ein normales Arbeitsverhältnis, für das die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bezüglich Kündigung, Urlaubsanspruch oder Krankheit gelten.

Allerdings müssen hier von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch einige Besonderheiten in Bezug auf Arbeitszeit, Vergütung und Sozialversicherung beachtet werden.

Bezüglich der Arbeitszeiten sind folgende Regelungen eingehalten werden:

  • Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit nur höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Während der Semesterferien darf die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden erhöht werden.

Gehalt als Werkstudent: Wie viel Geld verdiene ich bei einer Werkstudententätigkeit? Grundsätzlich hat ein Werkstudent einen Anspruch auf den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestlohn. Das heißt, ein Student muss mindestens 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) brutto pro Stunde verdienen.

Das tatsächliche Gehalt kann aber je nach Branche jedoch recht unterschiedlich ausfallen. Es kann außerdem entscheidend sein, ob sich ein Student noch im Grundstudium oder bereits im Aufbaustudium befindet. Daraus folgt, dass jedes Unternehmen die Höhe der Vergütung für Werkstudenten selbst festlegen kann.

Achtung: Erreichen Sie als Werkstudent eine gewisse Einkommensgrenze, kann es beim Bafög zu Abzügen kommen. Verdienen Sie bei einer Werkstudententätigkeit mehr als 520 Euro im Monat, kann sich dies auf die Höhe des Förderungsbetrages auswirken.

Abzüge beim Werkstudenten-Gehalt: Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge und die Steuerabgaben?

Sozialversicherung: Muss ein Werkstudent Sozialabgaben leisten?
Sozialversicherung: Muss ein Werkstudent Sozialabgaben leisten?

Ist ein Werkstudent durch eine Sozialversicherung abgesichert? Gehen Sie einer Werkstudententätigkeit nach, sind Sie nicht über den Arbeitgeber kranken- oder pflegeversichert. Als Werkstudent müssen Sie also keine Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsbeträge zahlen.

Wer an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert ist, ist im Normalfall ab dem 25. Lebensjahr bei einer Krankenkasse als Student versichert und muss die üblichen Studentenbeiträge bezahlen.

Ist ein Werkstudent bei einer Familienversicherung mitversichert, darf dieser nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Übersteigt sein Einkommen520 Euro, muss sich der Student in einer studentischen Krankenversicherung selbst versichern.

Wichtig ist hierbei, dass eine studentische Krankenversicherung grundsätzlich nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters bestehen kann oder aber bis zum Ende des Semesters, in welchem der Student das 30. Lebensjahr vollendet.

Werkstudententätigkeit: Wie hoch sind die Rentenversicherungsbeiträge?

Bei Ausübung einer Werkstudententätigkeit muss die Rentenversicherung allerdings vom Studierenden selbst bezahlt werden. Die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags richtet sich in der Regel nach der Höhe des Einkommens:

  • Verdient ein Werkstudent weniger als 520 Euro monatlich, kann dieser einen Antrag auf Befreiung von den Rentenversicherungsbeiträgen stellen.
  • Hat ein Studierender durch eine Werkstudententätigkeit ein Einkommen von 451 bis 850 Euro im Monat, muss dieser je nach genauer Höhe des Gehalts zwischen 5 und 21 Prozent seines Brutto-Gehalts an die Rentenversicherung zahlen.
  • Ab einem monatlichen Verdienst von 850 Euro, müssen 9,35 Prozent des Brutto-Einkommens an die Rentenversicherung gezahlt werden.

Muss ich bei Ausübung einer Werkstudententätigkeit eine Lohnsteuer zahlen?

Bei der Lohnsteuer gilt, dass diese bei einer Werkstudententätigkeit erst gezahlt werden muss, wenn das Gehalt 950 Euro im Monat übersteigt. Hierbei erfolgt dann ein Pauschalabzug von 2 Prozent vom Brutto-Einkommen.

Übrigens: In der Steuererklärung kann ein Werkstudent bereits gezahlte Beiträge zur Lohnsteuer zurückfordern.

Bewerbung als Werkstudent: Wie finde ich eine passende Stelle?

Bewerbungsschreiben: Auch als Werkstudent müssen Sie eine Bewerbung inklusive Anschreiben und Lebenslauf verschicken.
Bewerbungsschreiben: Auch als Werkstudent müssen Sie eine Bewerbung inklusive Anschreiben und Lebenslauf verschicken.

Wer auf der Suche nach einer geeigneten Werkstudentenstelle ist, sollte sich zunächst beim gewünschten Arbeitgeber darüber informieren, ob dieser grundsätzlich Werkstudenten beschäftigt. Ist dies nicht der Fall kann auch eine Initiativbewerbung als Werkstudent abgeschickt werden.

Haben Sie keine bestimmte Art von Job oder einen bestimmten Arbeitgeber ins Auge gefasst, können Sie nach offenen Werkstudentenstellen Ausschau halten oder auf Job- oder Karriere-Portalen gezielt danach suchen. Ein Student sitzt dabei ja quasi an der Quelle, denn in der Universität oder im jeweiligen Fachbereich finden sich Ausschreibungen speziell für Studenten beispielsweise an einer Aushängetafel.

Es empfiehlt sich außerdem auf der Webseite der Hochschule vorbeizuschauen. Denn auch hier werden oft Werkstudentenstellen entweder im universitären Umfeld oder von anderen Arbeitgebern, zum Beispiel von Partnern der Hochschule, angeboten.

Geben Sie bei einer Bewerbung für eine Werkstudententätigkeit unbedingt an, an welcher Hochschule Sie immatrikuliert sind, welche Fachrichtung Sie studieren und wie lange Sie voraussichtlich noch eingeschriebener Student bleiben werden.

Werkstudentenvertrag: Muster

Auch einen Vertrag muss ein Werkstudent bei Aufnahme einer Werkstudententätigkeit unterschreiben. Dieser regelt, welche gesetzlichen Vorschriften während des Arbeitsverhältnisses einzuhalten sind und welche betriebsbezogenen Sonderregelungen es gibt. Im Folgenden können Sie sich ein Muster für einen Werkstudentenvertrag herunterladen.

Werkstudentenvertrag Muster

Hier erhalten Sie ein Muster zum Werkstudentenvertrag.

Beachten Sie aber, dass es sich bei den hier bereitgestellten Dokumenten lediglich um eine Vorlage handelt.

Diese dient dazu, Ihnen einen Eindruck darüber zu verschaffen, wie ein Werkstudentenvertrag aufgebaut sein kann. Daher sollte diese Vorlage auf keinen Fall unverändert übernommen werden.

Muster zum Werkstudentenvertrag (.doc)

Muster zum Werkstudentenvertrag (.pdf)

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Werkstudententätigkeit – Arbeiten während des Studiums
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

2 Gedanken zu „Werkstudententätigkeit – Arbeiten während des Studiums

  1. Elisa

    Vielen Dank für den Beitrag 🙂 Ich habe trotzdem eine spezielle Frage und würde mich über eine Antwort freuen:
    Wenn man über 30 Jahre alt ist und noch studiert (ich bin Jahrgang 1988) und als Werkstudent arbeiten kann, dann muss man seine Krankenkassenbeiträge selber bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Und die monatlichen Beiträge sind dann je nach KK unterschiedlich, richtig? Oder könnte man mit dem AG auch einen Werkstudentenvertrag vereinbaren, in dem geregelt ist, dass Sozialabgaben wie die KK-Beiträge bereits abgedeckt werden von AG und AN (Student), oder wäre das dann schlicht ein normaler Teilzeitvertrag?
    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
    Elisa

  2. Billy

    Hallo,

    Bin gerade in komischem Zustand. Die 20 Stunden pro Woche basieren nur auf wie viele Stunde Arbeit man leistet und nicht auf dem Vertrag, oder? Also Ich habe beispielsweise 2 Arbeitsverträge, bei dem einen ist es 8 Wochenstunden und bei den anderen 15 Wochenstunden, aber mir wurde am Anfang schon geklärt, dass ich bei dem letzteren in der Vorlesungszeit nur 10 Stunden arbeiten soll und in der Vorlesungsfreien Zeit arbeite ich halt mehr, um die Minusstunden auszugleichen. Geht das rechtlich?
    Ich freue mich auf die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Billy

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