Aus Hartz 4 wird Bürgergeld: Seit dem 1. Januar 2023 ist Hartz IV Geschichte.
Aus Hartz 4 wird Bürgergeld: Seit dem 1. Januar 2023 ist Hartz IV Geschichte.

Kein Hartz 4 mehr, sondern Bürgergeld: Das neue Jahr beginnt mit einer Sozialreform, die viele Versprechungen mit sich bringt.

Keine andere Sozialleistung war stigmatisierter und umstrittener. Daher fällt auch ein Abschied nicht schwer. Das neue Bürgergeld trägt das Versprechen von mehr Respekt bereits im Namen. Leistungsbezieher sind keine Bittsteller mehr, sondern erhalten als Bürger in Notlagen das, was ihnen rechtmäßig zusteht.

Neben mehr Respekt und einer angestrebten neuen Vertrauenskultur sind die Regelsätze angehoben worden. Auch der Punkt Bildung soll einen viel höheren Stellenwert bekommen als bisher. Mehr zum Bürgergeld erfahren Sie in diesem Artikel.

Kompaktwissen: Bürgergeld

Was wird aus Hartz IV?

Das bisherige Hartz IV wurde abgeschafft. Bürgergeld heißt die neue Sozialleistung, die ab Januar 2023 die Existenz Bedürftiger sichert. Eine der größten Neuerungen ist die Erhöhung der Regelsätze. Eine Tabelle mit den neuen Regelsätzen finden Sie hier.

Wer bekommt Bürgergeld?

Die Auszahlung des Bürgergeldes ist an Voraussetzungen gebunden. Diese betreffen die Bedürftigkeit, das Alter, den Wohnsitz und die Erwerbsfähigkeit. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kann das Jobcenter mich zwingen, umzuziehen?

Innerhalb der einjährigen Karenzzeit wird nicht geprüft, ob Größe und Kosten der Unterkunft angemessen sind. Mietkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Mehr zum Thema Wohnen erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zum Bürgergeld

Bürgergeld beziehen und Aufstocker sein? Unter gewissen Voraussetzungen können Bedürfte ihre Einkommen mit Bürgergeld ergänzen.

Bürgergeld-Aufstockung

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken können.

Das neue Bürgergeld – Was ist das?

Zum Jahresbeginn beziehen etwa 5,4 Millionen Bürger das neue Bürgergeld statt Hartz 4. Die Beiträge sind zum Januar hin automatisch umgestellt worden. Wer Bürgergeld neu beantragen möchte, kann dies am Einfachsten online über die Webseite der Arbeitsagentur erledigen. Unbürokratisch und niedrigschwellig soll die Leistung für alle Bedürftigen zugänglich sein und zugleich den Verwaltungsaufwand der Jobcenter verringern.

Das Bürgergeld soll ein Wegweiser aus der Sackgasse sein, die bisher Hartz IV dargestellt hat.
Das Bürgergeld soll ein Wegweiser aus der Sackgasse sein, die bisher Hartz IV dargestellt hat.

Die Betonung liegt wie zuvor bei Hartz IV auf „bedürftig“. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften bestreiten kann, ist berechtigt, die Grundsicherung zu erhalten. Die Sozialleistung soll die Existenz sichern und ist demnach an verschiedene Bedingungen geknüpft, die Sie an dieser Stelle nachlesen können. Grundsätzlich ändert sich in diesem Fall aber nichts – das Bürgergeld ist also kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Die Beziehung zwischen Leistungsbeziehern und dem Jobcenter soll von mehr Respekt und gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Von einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe spricht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Dabei soll es Leistungsbeziehern möglich gemacht werden, sich voll und ganz auf die intensive Suche nach Arbeit zu fokussieren. Das neue Bürgergeld soll also durch mehr Weiterbildung den Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit hin in eine möglichst qualifizierte Beschäftigung ebnen.

Während der Suche nach Arbeit oder der Teilnahme an qualifizierenden Maßnahmen soll das Bürgergeld ein sicheres Netz sein, das Bedürftigen einen sorgenfreien Neustart ermöglicht. Daran gebunden ist auch die Hoffnung der Gesetzgeber, dem Fachkräftemangel mit mehr Qualifikation für Langzeitarbeitslose entgegenwirken zu können. Es ist auch eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt infolge der Corona-Pandemie.

Wer bekommt Bürgergeld? Die Voraussetzungen

Wie schon erwähnt, hängt der Bezug von Bürgergeld an mehreren Voraussetzungen. Allen voran steht die Bedürftigkeit. Wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, ist bedürftig. Des Weiteren muss der Antragsteller mindestens 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erwerbsfähigkeit. Das bedeutet, dass der Betroffene in der Lage sein muss, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten. Wer dies wegen Behinderung oder Krankheit nicht kann, ist erwerbsunfähig. Für diesen Personenkreis stehen dann andere Sozialleistungen bereit. Mehr dazu können Sie hier nachlesen. Aufgrund dieser Voraussetzung haben auch Rentner keinen Anspruch auf Bürgergeld, ein Aspekt, der in der Kritik steht.

Eine weitere Voraussetzung ist ein deutscher Wohnsitz. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland dauerhaft wohnen, können kein Bürgergeld beziehen. Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus der Europäischen Union können Bürgergeld beziehen, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen – also auch einen deutschen Wohnsitz haben. Ebenso berechtigt sind anerkannte Asylbewerber und Auszubildende. Studierende hingegen sind nicht berechtigt, für sie ist BAföG zur Unterstützung des Lebensunterhalts vorgesehen.

Für Rentner ändert sich nichts. Sie bekommen kein Bürgergeld.
Für Rentner ändert sich nichts. Sie bekommen kein Bürgergeld.

Es ist wichtig zu wissen, dass zuerst alle anderen Sozialleistungen in Betracht gezogen werden müssen, ehe Bürgergeld beantragt werden kann. Diese können auch auf das Bürgergeld angerechnet werden:

  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente
  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt
  • Elterngeld, Mutterschaftsgeld
  • BAföG
  • Wohngeld
  • Krankengeld

Bürgergeld: Wie viel gibt es?

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Höhe: Das Bürgergeld fällt höher aus als Hartz IV. Die Regelbedarfe steigen um ca. 50 Euro. Wie viel Bürgergeld gibt es? Hier finden Sie die Tabelle mit allen neuen Regelsätzen.

Regelbedarf für...Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende563 Euro
Volljährige Partner506 Euro
Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern451 Euro
Volljährige (18-24 Jahre) in Einrichtungen (nach SGB 12)451 Euro
Jugendliche (14-17 Jahre)471 Euro
Kinder (6-13 Jahre)390 Euro
Kinder (0-5 Jahre)357 Euro
© by brutto-netto-rechner.info

Ein Anliegen der Bundesregierung war unter der Federführung der SPD die Anpassung der Regelsätze an die gestiegenen Preise infolge der Inflation. Auf ihrer Webseite zum Bürgergeld bezeichnet die SPD die Höhe als „stark“ und als einen Ausgleich der Inflation.

Auch künftig sollen die Sätze flexibler und angemessener steigen, um so auf die wirtschaftliche Lage besser reagieren zu können. Während die SPD mit dem Bürgergeld und der Höhe zufrieden scheint, setzt hier deutliche Kritik seitens der Sozialverbände an. Schon seit Jahren werden höhere Regelsätze gefordert. Die höheren Sätze werden von der Inflation und den gestiegenen Preisen aufgewogen – eine Verbesserung der finanziellen Situation bei den Leistungsbeziehern findet real kaum statt.

Der Hauptgeschäftsführer Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte im August eine Erhöhung auf 678 Euro, um „den Leuten eine Chance zu geben, über den Monat zu kommen“. An diese Forderung kommt der Regelsatz für Alleinstehende auf 502 Euro nicht heran. Dennoch war die Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Bürgergeld ein Kraftakt. Der Bundesrat verabschiedete das Bürgergeld der SPD nach langer Pro-Contra-Debatte erst Ende November vergangenen Jahres.

Grenze für Schonvermögen steigt

Allerdings steigt im Rahmen des Bürgergeldes auch die Grenze für das Schonvermögen. Für den Antragsteller gilt eine Grenze von 40.000 Euro als Schonvermögen innerhalb des ersten Jahres, das vor dem Bezug von Bürgergeld nicht angetastet werden muss. Für jede weitere Person in der Gemeinschaft gelten 15.000 Euro Schonvermögen. Nicht ausgeschöpftes Schonvermögen kann zum Vermögen einer anderen Person in der Bedarfsgemeinschaft addiert werden. Ein Beispiel: Hat ein Kind auf dem Sparbuch ein Vermögen von 9.000 Euro, können die restlichen 6.000 Euro zum Schonvermögen der Eltern hinzugerechnet werden. Dann gilt hier eine Grenze von 46.000 Euro.

Höheres Schonvermögen: Wer Bürgergeld bezieht, kann mehr von seinem Vermögen behalten.
Höheres Schonvermögen: Wer Bürgergeld bezieht, kann mehr von seinem Vermögen behalten.

Dabei ist gut zu wissen: Im Sinne einer Entschlackung der Bürokratie wird das Vermögen nicht mehr in langwierigen Verfahren festgestellt. In Zukunft kann der Antragsteller auf dem Antrag angeben, dass das Vermögen nicht erheblich ist, also unterhalb der Grenze für das Schonvermögen liegt. So darf das Jobcenter vermuten, dass die Angaben korrekt sind und von einem zeitaufwändigen Verfahren absehen. Außerdem sollen so besondere Härten vermieden werden, die entstehen können, wenn der Lebensunterhalt ohne Einkünfte nur aus dem angesparten Vermögen bestritten werden muss.

Nach Ablauf einer neu eingeführten einjährigen Karenzzeit wird das Vermögen geprüft. Dann gelten Grenzen für das Schonvermögen in Höhe von 15.000 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Auch vom Zuverdienst kann der Leistungsbezieher künftig mehr behalten. So soll ein verstärkter Anreiz für die Wiederaufnahme einer Arbeit entstehen. Bis zu einem Zuverdienst in Höhe von 100 Euro wird nichts auf das Bürgergeld angerechnet. Bei Einkünften bis 520 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, bis 1000 Euro dürfen Aufstocker 30 Prozent behalten.

Mehr Schutz für das Grundbedürfnis „Wohnen“

Innerhalb der neuen einjährigen Karenzzeit wird nicht geprüft, ob die Kosten für die Miete angemessen sind. Daher muss sich ein bedürftiger Bürger in einer finanziellen Notlage zunächst keine Sorgen um das Dach über den Kopf machen.

Ein Umzug ist nicht zwingend notwendig, da im ersten Jahr die Mietkosten in voller Höhe anerkannt werden. Heizkosten müssen dabei allerdings angemessen bleiben. Diese Neuerungen dienen dazu, es den Leistungsbeziehern zu ermöglichen, sorgenfrei die Jobsuche durchzuführen und ggf. an weiterbildenden Maßnahmen teilzunehmen.

Das Bürgergeld ermöglicht, großzügiger bei der Vermögensprüfung vorzugehen und das Grundbedürfnis „Wohnen“ zu schützen. So wird vermieden, dass extreme Belastungen auf die Antragsteller zukommen, wenn selbst genutztes Wohneigentum plötzlich nicht mehr als angemessen gilt. Anstatt sich um eine mögliche Verwertung der eigenen Immobilie sorgen zu müssen, können sich Betroffene nun besser auf die Suche nach Arbeit konzentrieren. Als angemessene Größe für Hausgrundstücke gelten 140 Quadratmeter und 130 Quadratmeter für Eigentumswohnungen.

Leben mehr als vier Bewohner in der entsprechenden Immobilie, erhöht sich die Grenze um 20 Quadratmeter je Person. Der Wert der Immobilie wird dabei nicht Bestandteil des Vermögens angesehen.

Langfristige Qualifikation statt kurzfristiger Arbeit

Mehr Bildung statt kurzfristiger Arbeit: Beim Bürgergeld gibt es keinen Vermittlungsvorrang mehr.
Mehr Bildung statt kurzfristiger Arbeit: Beim Bürgergeld gibt es keinen Vermittlungsvorrang mehr.

Eine interessante Neuerung ist die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Damit entfällt eine große Hürde für den Weg in eine qualifizierte Arbeit. Das bedeutet, dass das Jobcenter nicht mehr vorrangig eine Arbeitsstelle wie einfache Hilfstätigkeiten vermitteln muss, wenn eine Qualifizierung, Weiterbildung oder gar ein individuelles Coaching sinnvoller erscheint. Um zusätzliche Anreize für die Teilnahme an qualifizierenden Maßnahmen zu schaffen, wird zusätzlich ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Geringqualifizierter einen Bildungsabschluss nachholt. Zum Thema berufliche Neuorientierung finden Sie hier mehr.

Mit diesem verstärkten Fokus auf Bildung geht auch der neue Kooperationsplan einher. Dieser soll in klarer und verständlicher Weise die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie in den Arbeitsmarkt festhalten. An diesen Kooperationsplan sind weniger rechtliche Folgen gebunden. Das Jobcenter soll als ein Partner und nicht als Gegner wahrgenommen werden. Als ein Bestandteil dieses Plans werden individuelle Stärken, sogenannte Soft Skills, und Entwicklungspotentiale aufgenommen. Diese können durch ein individuelles Coaching ausgebaut werden. Der Mensch steht also verstärkt im Mittelpunkt.

Auch wenn Vertrauen großgeschrieben wird: Sanktionen gibt es trotzdem. Diese greifen, wenn Termine unentschuldigt versäumt, eine zumutbare Stelle nicht angenommen oder an Maßnahmen nicht teilgenommen wird. Dann mindert sich das Bürgergeld

  • beim ersten Verstoß für einen Monat um 10 Prozent
  • beim zweiten Verstoß für zwei Monate um 20 Prozent
  • beim dritten Verstoß für drei Monate um 30 Prozent

Bürgergeld – keine neue Idee

Ein großes Ziel der SPD: Hartz 4 abschaffen und das Bürgergeld einführen. Das wird ab 2023 umgesetzt.
Ein großes Ziel der SPD: Hartz 4 abschaffen und das Bürgergeld einführen. Das wird ab 2023 umgesetzt.

Die SPD erklärte das Bürgergeld 2022 zur größten Sozialreform aller Zeiten. Das Bürgergeld der SPD ist aber keine neue Idee. Sie wurde bereits von verschiedenen Parteien im Laufe der Jahre zur Diskussion gebracht. Ein liberales Bürgergeld der FDP sollte es bereits in den 1980er Jahren geben. Im Wahlprogramm 2021 fordert die FDP ein liberales Bürgergeld, dessen Höhe durch eigenen Zuverdienst weniger sinkt und mehrere Sozialleistungen zu einer zusammenfasst. Die CDU wollte ein solidarisches Bürgergeld für alle einführen, das als ein bedingungsloses Grundeinkommen gedacht war. Zuletzt war davon 2010 die Rede, umgesetzt wurde diese Idee nie.

Zwar ist das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, setzt es doch neue Akzente für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bürgern und dem Jobcenter. Das Bürgergeld ebnet so den Weg für mehr Respekt und Perspektiven.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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