Dürfen Sie barfuß zur Arbeit erscheinen?

Barfuß arbeiten: Ist das möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Barfußlaufen ist gut für die Gesundheit

Dürfen Sie barfuß zur Arbeit erscheinen?
Dürfen Sie barfuß zur Arbeit erscheinen?

Wussten Sie, dass Ihr Fuß aus 26 Knochen und fast 30 verschiedenen Gelenken besteht? Hinzukommen 60 Muskeln und mehr als 200 Sehnen. Eine wirklich ausgeklügelte Anatomie – nur leider wird sie oft kaum ausreichend genutzt. Denn in vielen Situationen sind die Menschen nur mit Schuhen unterwegs. Deren starre Sohle verhindert, dass sie die Bewegungsfähigkeit des Fußes komplett ausnutzen können, was sogar zu Muskelproblemen führen kann.

Hin und wieder mal barfuß durch die Welt zu laufen, ist daher tatsächlich gesund. Manche Menschen haben den Barfuß-Stil komplett für sich entdeckt und würden am liebsten immer auf Schuhwerk verzichten. Doch am Arbeitsplatz ist dies unter Umständen nicht erlaubt – entweder weil der Gesetzgeber oder der Chef es verbieten. Wir erklären Ihnen, wann es möglich ist, barfuß zu arbeiten.

Kompaktwissen: Barfuß am Arbeitsplatz

Ist es verboten, barfuß zu arbeiten?

Das kommt auf die Tätigkeit bzw. den Arbeitsplatz an. Ein grundsätzliches Verbot, barfuß zu arbeiten, besteht aber nicht. Oft wird dieses durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.

Was kann dagegen sprechen, barfuß zu arbeiten?

Der häufigste Grund für ein Barfußverbot am Arbeitsplatz ist der Arbeitsschutz. Für bestimmte Tätigkeiten schreibt das Gesetz entsprechende Schutzkleidung vor, zu der auch Schuhwerk gehört. Weitere Gründe sind oft die Hygienevorschriften oder die Anordnung des Arbeitgebers, das Unternehmen nach außen in professioneller Weise zu repräsentieren.

Was droht mir, wenn ich trotz Verbot barfuß zur Arbeit erscheine?

In der Regel müssen Arbeitnehmer in so einem Fall mit einer Abmahnung rechnen.

Arbeitsschutz: Barfuß zu arbeiten, kann gefährlich sein

Bei vielen Tätigkeiten verbietet es der Arbeitsschutz, barfuß zu arbeiten. Das ist dann oft eine gesetzliche Vorgabe, manchmal entscheidet aber auch der Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat selbst, dass die Risiken am Arbeitsplatz das Tragen von Schuhen erforderlich machen.

Oft ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen verboten, barfuß zu arbeiten.
Oft ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen verboten, barfuß zu arbeiten.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Schutz vor Verletzungen (z. B. beim Arbeiten mit Maschinen oder schweren Lasten)
  • Schutz vor Chemikalien oder Krankheitserregern (z. B. in medizinischen Berufen)
  • Schutz vor gesundheitsschädlichen äußeren Bedingungen (Kälte, Hitze, Strahlung etc.)
  • Schutz vor Elektrizität
  • Hygiene
  • Tätigkeit erfordert sicheren, rutschfesten Stand

In manchen Fällen ist nicht nur vorgeschrieben, dass der Angestellte Schuhe bei der Arbeit tragen muss. Es müssen auch noch ganz bestimmte Schuhe sein. Elektriker müssen zum Beispiel je nach Einsatz ableitfähige, antistatische oder isolierende Sicherheitsschuhe tragen.

Barfuß arbeiten: Wenn der Chef entscheidet

Es gibt auch jede Menge Berufe, bei denen es für die Arbeitssicherheit keine Rolle spielt, ob der Beschäftigte Schuhe trägt oder nicht. Das ist zum Beispiel bei vielen Bürojobs der Fall. Ist es in solchen Berufen also erlaubt, barfuß zu arbeiten?

Auch die Kleidervorschriften des Arbeitgebers können es verbieten, barfuß zu arbeiten.
Auch die Kleidervorschriften des Arbeitgebers können es verbieten, barfuß zu arbeiten.

Nicht zwangsläufig, denn der Arbeitgeber kann auch ohne Sicherheitsbedenken bestimmen, dass seine Angestellten Schuhe beim Arbeiten tragen müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn diese persönlichen Kundenkontakt haben und deshalb ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild an den Tag legen sollen.

Manchmal empfinden die Chefs oder die Kollegen es aber auch einfach als anstößig, wenn einer der Beschäftigten barfuß im Büro herumläuft.

Was auch immer der Grund sein mag, weshalb der Arbeitgeber ein Barfuß-Verbot aufstellt: Gibt es eine derartige Vorschrift im Unternehmen, müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Andernfalls riskieren sie eine Abmahnung. Existiert keine solche Regel, ist es trotzdem angebracht, zunächst zu fragen, ob es jemandem im Kollegium etwas ausmacht, wenn Sie barfuß arbeiten. So lassen sich Spannungen am Arbeitsplatz vermeiden.

Tipp: Sie würden gerne barfuß arbeiten, dürfen aber nicht? Dann sollten Sie darüber nachdenken, Barfußschuhe zu tragen. Diese verfügen über eine dünne, äußerst flexible Sohle, die das Gefühl des Barfußlaufens gut simuliert.

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Gitte H.

Gitte hat einen Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Vor ihrer Zeit bei arbeitsvertrag.org arbeitete sie als Lektorin für ein Biografie-Unternehmen. Seit 2017 gehört sie zu unserem Team und schreibt über Arbeitnehmerrechte.

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