Arbeitsunfall: Welche Rente steht Betroffenen zu?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Absicherung durch das engmaschige Netz der Sozialversicherung: Nach einem Arbeitsunfall kann eine Rente anfallen.
Absicherung durch das engmaschige Netz der Sozialversicherung: Nach einem Arbeitsunfall kann eine Rente anfallen.

Viele denken bei dem Begriff „Rente“ an die altersbedingte Absicherung. Tatsächlich ist dies ein wichtiger Zweig der Sozialversicherung, der bereits seit Jahrhunderten, konkret seit 1889, existiert. Reichskanzler Otto von Bismarck führte damals das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung ein.

Doch nicht nur im Alter, auch bei einem Arbeitsunfall spielt die Rente eine wichtige Rolle. Denn nicht nur betagte Personen, die nicht mehr arbeitstätig sind, haben gesetzlichen Anspruch auf Bezüge, sondern auch Angestellte, denen aufgrund einer Krankheit oder eines Schadensfalls nicht mehr ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung steht.

Das heißt, auch wenn Sie noch im Besitz eines lebenslangen oder befristeten Arbeitsvertrages sind, können Sie teilweise eine monatliche Bezuschussung erhalten. Es stellt sich hierbei nur die Frage, welche Rente bei einem Arbeitsunfall in Frage kommt. Wie unterscheiden sich zum Beispiel Verletzten- und Erwerbsminderungsrente nach einem Arbeitsunfall? In unserem Ratgeber entwirren wir die verschiedenen Bereiche der sozialen Absicherung und erklären Ihnen genau, wann Ihnen welche Arbeitsunfallrente zusteht.

Kompaktwissen: Rente nach Arbeitsunfall

Wann erhalten Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall eine Rente?

Eine Rente wird in der Regel gezahlt, wenn in Folge des Arbeitsunfalls ein länger andauernder oder dauerhafter Schaden entstanden ist, der eine Minderung der Erwerbsfähigkeit begründet.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Unfallrente?

In der Regel muss die Erwerbsfähigkeit länger als ein halbes Jahr nach dem Unfall um mindestens 20 Prozent gemindert sein, damit die Berufsgenossenschaft eine Unfallrente zahlt.

Wie hoch fällt die Rente nach einem Arbeitsunfall aus?

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nähere Informationen zur Berechnung der Unfallrente finden Sie hier.

Nutzen Sie den kostenlosen Erwerbsminderungsrenten-Rechner!

Rente nach einem Unfall: Worauf haben Versicherte Anspruch?

Ein Arbeitsunfall kann eine Rente der Unfall- oder der Rentenversicherung nach sich ziehen.
Ein Arbeitsunfall kann eine Rente der Unfall- oder der Rentenversicherung nach sich ziehen.

Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, steht Betroffenen je nach Art der Verletzung ein mehr oder weniger langer Genesungsweg bevor. Während kleinere Schäden binnen weniger Wochen wieder ausgeheilt sind, lassen sich einige Beeinträchtigungen nicht so schnell behandeln. Verletzten- oder Übergangsgeld können dann die finanziellen Ansprüche des Geschädigten nicht mehr erfüllen.

Eine Rente nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit ist immer dann zu gewähren, wenn ein vorübergehender oder dauerhafter Schaden entstanden ist, der eine Minderung der Erwerbsfähigkeit begründet.

Grundsätzlich können hierbei zwei Abteilungen der Sozialversicherung aktiv werden: die gesetzliche Unfall- und die Rentenversicherung. Beide zahlen unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Arbeitsunfall eine Rente. Im Folgenden erfahren Sie, wann die Zahlungsbedingungen jeweils vorliegen.

Berufsunfallrente: Wenn die Berufsgenossenschaft zahlt

Ob Unfall- oder Verletztenrente, beide Begriffe beziehen sich auf ein und denselben Anspruch nach einem Arbeitsunfall. Diese Rente zahlt die Berufsgenossenschaft, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, an seine Versicherten.

Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich § 56 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Demnach erwächst einer Person in einem Voll- oder Teilzeitjob nach einem Arbeitsunfall ein solcher Rentenanspruch der verpflichtenden Unfallversicherung, wenn ihre Erwerbsfähigkeit länger als ein halbes Jahr um mindestens 20 % gemindert ist.

Soll nach einem Arbeitsunfall eine Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, müssen bestimmte Fristen erfüllt sein.
Soll nach einem Arbeitsunfall eine Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, müssen bestimmte Fristen erfüllt sein.

Die konkreten Zahlungen beginnen nach Abschluss der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, also üblicherweise ab dem Zeitpunkt, an dem der Betreffende grundsätzlich wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.

Ist ein Verletztengeld von vornherein ausgeschlossen, kann die Berufsge­nossenschaft diese Rente direkt nach dem Arbeitsunfall zahlen, das heißt, ohne dass 78 Wochen vergehen müssen.

Verletztengeld wird üblicherweise von der Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft gezahlt. Es soll eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit finanziell ausgleichen.

Wie viel steht mir zu?

Für den Verletzten am wichtigsten ist wohl die Frage danach, welche Summe ihm nach dem Arbeitsunfall zusteht. Die Rente errechnet sich anhand zweier Faktoren: dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

  • Jahresarbeitsverdienst

Normiert ist der JAV in § 82 SGB VII. Demnach handelt es sich hierbei um die Summe aller Arbeitsentgelte und –einkommen in dem Jahr vor dem Schadensfall. Als Zeichen sozialer Gerechtigkeit sind in § 85 SGB VII Mindest- und Höchstbeträge festgelegt.

  • Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rente wird nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft nur gezahlt, wenn der Betroffene Funktionseinbußen nachweisen kann, die ihn in seinen Arbeitsmöglichkeiten einschränken. Ein ärztliches Gutachten muss diese Beeinträchtigung dabei dokumentieren. Die Verletzung muss zudem ausgehend vom Versicherungsfall länger als 26 Wochen andauern.

Liegt eine 100-prozentige Erwerbsminderung vor, erhält der Angestellte nach dem Arbeitsunfall eine Rente zu zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes. Ist nur eine Minderung von 60 % attestierbar, zahlt die Unfallversicherung einen gleichwertigen, prozentualen Anteil der Vollrente.
Der Arbeitnehmer erhält nach einem Arbeitsunfall eine Rente, wenn er nicht mehr vollständig erwerbsfähig ist.
Der Arbeitnehmer erhält nach einem Arbeitsunfall eine Rente, wenn er nicht mehr vollständig erwerbsfähig ist.

Liegt die MdE unter 20 %, kann eine Rente wegen einem Arbeitsunfall nur dann gefordert werden, wenn weitere Schadensereignisse vorliegen, die ebenfalls die Arbeitskraft einschränken. Zusammengerechnet müssen alle Vorfälle dann eine MdE von 20 % erreichen, um eine Unfallrente zu rechtfertigen.

Beispiel: Arbeitnehmer A verfügt über ein JAV von 40.000 Euro. Die Vollrente hiervon beträgt 26.400 Euro (zwei Drittel des JAV: 40.000 Euro x 0,66). Eine Erwerbsminderung von 20 % ergibt dann nach dem Arbeitsunfall eine Rente in Höhe von 5.280 Euro (20 Prozent von 26.400 Euro: 26.400 x 0,2). Pro Monat erhält der Geschädigte somit 440 Euro (5.280 Euro/12).

Schwerverletzte erhalten abweichend von dieser Berechnungspraxis von der Unfallversicherung eine Zulage von 10 %. Als schwerverletzt gelten Personen, deren Erwerbsminderung 50 % oder mehr beträgt.

Ob nach einem Arbeitsunfall mit Folgeschäden eine Rente gewährt wird, entscheidet ein Rentenausschuss des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Sollte es zu Problemen kommen, suchen Sie eine Arbeitsrechtskanzlei auf und lassen sich dort beraten.

Erwerbsminderungsrente: Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungspflichtiger dieser Zahlungsvariante ist die gesetzliche Renten- und nicht die Unfallversicherung. Seit 2001 ist nach einem Arbeitsunfall diese Rente unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Versicherter hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
  • Erwerbsfähigkeit ist durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht wiederherstellbar
  • eingeschränktes Leistungsvermögen: Person kann nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Schadensfalls müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung eingezahlt worden sein
  • Mindestversicherungslaufzeit von fünf Jahren (sogenannte Wartezeit)
Die einstige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nach einem Arbeitsunfall existiert seit 2001 nicht mehr. In diesem Jahr wurde die Erwerbsminderungsrente durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt.
Wie hoch nach einem Arbeitsunfall die Rente der Versicherungsträger ausfällt, ist jeweils von bestimmten Faktoren abhängig.
Wie hoch nach einem Arbeitsunfall die Rente der Versicherungsträger ausfällt, ist jeweils von bestimmten Faktoren abhängig.

Sind diese Bedingungen vorhanden, kommt unter Umständen nach einem Arbeitsunfall eine Rente in voller oder – je nach Erwerbsminderung – in anteiliger Höhe in Frage. Bei letzterem Fall wird häufig noch ein Nebenjob in Teilzeit für drei bis sechs Stunden täglich wahrgenommen.

Höhe der monatlichen Zahlung

Wie viel Versicherte nach einem Arbeitsunfall bei dieser Rente erhalten, ist von diversen Faktoren abhängig. Unter anderem beeinflussen die Dauer der Beitragszahlung in die Renten­versicherung, die Höhe vom Nettoeinkommen und das Ausmaß der Erwerbsminderung die Summe.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung erhalten Versicherte ungefähr ein Viertel ihres Nettolohns. Bei einer vollständigen Einschränkung wird ca. das halbe Gehalt veranschlagt.

Laut Deutscher Rentenversicherung stehen Personen aus den alten Bundesländern, die seit 25 Jahren versichert sind, bei einem durchschnittlichen Verdienst ca. 760 Euro monatlich zu, wenn nach einem Arbeitsunfall die Rente in voller Höhe gezahlt wird.

Was geschieht nun aber, wenn ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall eine Rente der Renten- und der Unfallversicherung bekommt? Grundsätzlich werden beide Leistungen summiert, dürfen dabei aber einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Kommt es dennoch zu einem höheren Betrag, wird die Erwerbsminderungsrente entsprechend gekürzt.
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Arbeitsunfall: Welche Rente steht Betroffenen zu?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

52 Gedanken zu „Arbeitsunfall: Welche Rente steht Betroffenen zu?

  1. Yvonne

    Guten Tag

    ich beziehe nach einem Wegeunfall eine teilweise Erwerbsminderungsrente der BGHW
    meine Frage wäre…wieviel Wochen bzw Tagesarbeitsstunden darf ich arbeiten?

  2. Karo

    Guten Tag

    Ich habe ne frage.
    Ich hatte am 21.08.20 einen arbeitsunfall. Ich bin von 5 m Höhe runtergefallen und mein Wirbelsäule und meine bandscheibe sind kapput. Vor 2 Wochen haben die das Metall entfernt. Die meisten Ärzte sagen das es nicht mehr früher sein wird. Doch bg hat bis heute nicht mit mir über Prozente gesprochen.

  3. Stein

    Hallo.nach Überfall ptsm.78 Wochen krank.kann man Schadensersatz von der BG fordern? Oder Schmerzensgeld? Oder unfallgeld?

  4. Thomas

    Hallo,was hat eigentlich das wort Rente auf Unbestimmte Zeit zu bedeuten?

  5. Jens

    Hallo
    Nach Unfall 2015 erhalte ich 20% der VDE. Als Folgen des Unfalls beziehe ich ein Invalitätspension. Bin 100% arbeitsunfähig.
    Kann die MdE im Nachhinein erhöht werden.
    Mit freundlichen Grüßen Jens

  6. Anja

    Hallo,ich hatte einen Arbeitsunfall, war 6 Monate Arbeitsunfähig. Bin wieder Arbeiten, kann aber nicht in allen Berreichen eingesetzt werden und habe noch immer starke Schmerzen. Hatte jetzt einen Termin beim BG Arzt der sagte wir warten jetzt noch 4 Monate und werden dann wahrscheinlich operieren steht mir jetzt eine Rente zu?

  7. Straatmann R.

    guten Tag
    Habe eine Rente von der Berufsgenossenschaft von 20 % auf unbestimmte Zeit habe vor Jahren ein Arbeitsunfall gehabt habe noch 10 % sind das jetzt 30 % und muß die Rente von der Berufsgenossenschaft neu Berechnet werden ?

  8. Oscar A.

    Interessant zu wissen, welche Rente bei einem Arbeitsunfall in Frage kommt. Mein Onkel hat vorgestern einen Unfall. Er braucht erstmal Handchirurgie und es ist jetzt die Frage ob er überhaupt noch arbeiten kann. Er arbeitet im Bauwesen, und da braucht man beide Hände.

  9. Genc K.

    Hallo ich hate ein unfall am 11.9.2018 und seit dem arbeitsunfahig und ich kann nicht mehr als maurer arbeiten weil ich fragturen in der lenk wirbelsaure habe und fraktur i hws und jetz soll ich mit einer leichten arbeit anfangen in miner firma aber wann wird gesetzlich das mde fesgestellt die von der bg sagen erst nach beendigungs der kranken zahlung ¹1¹,bitte sagen sie mir wan muss das mde stattfindèn

  10. Detlef R.

    Detlef (25.9.19)
    Hallo.
    ich hatte 1992 einen Arbeitsunfall l.w.k Fraktur die bg hat mir eine rente von 40% eingeräumt nach mehreren Rehas sollte ich bei der l.v.a eine Frührente beantragen aus ankst davor ins abseits zu rutschen und zu jung dafür zu sein habe ich noch 17 jahre weiter gearbeitet mit krankheits bedingten ausfällen 2007 ging es dann nicht mehr und wurde voll erwerbsunfähig zu 100% und einen g.d.b.von 100% meine frage muss die bg. nun auch diese 100% mit anerkennen da die Beschwerden haubsächlich von dem Arbeitsunfall als folge Erkrankung stammen habe aber eine vorerkrankung die damit nichts zu tun hat mit freundlichen grüßen

  11. Sebastian

    Hallo,
    ich habe seit 2005 eine Erwerbsminderung von 10% nach einem Arbeitsunfall. Im Gutachten steht: Glaubhafte Bewegungs-u. Belastungsbeschwerden. Und. Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird? Antwort Nein.
    Ich hatte schon die ganzen Jahre Probleme. Nur mit damals knapp 35, habe ich mir das noch nicht eingestanden und wollte auch nicht als krank gelten.
    Nun wurde es die letzten Jahre schlimmer. Jetzt habe ich ein neues Gutachten erstellen lassen. Es bleibt bei den 10%. Für eine BG-Rente ist es ja zu wenig.
    Was kann ich jetzt machen? Ich schaffe aber kaum noch die Leistung die , natürlich zu Recht , mein Arbeitgeber verlangt. Gibt es auch mit si einer geringen Erwerbsminderung eine Möglichkeit für mich?

  12. Schilling

    Hallo,
    ich hatte 2018 einen Arbeitsunfall (Wegeunfall auf dem abgeschlossenen Firmenparkplatz) Bin wegen Glätte gestürzt und habe mir mein Handgelenk verletzt.
    Eine Unfallmeldung habe ich per E-Mail an die Sicherheitsbeauftragte per E-Mail gesendet.
    Leider bin ich zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Arzt gegangen, da ich davon ausgegangen bin, dass es nur eine Verstauchung ist.
    Jetzt nach ca. einem Jahr waren die Schmerzen nicht mehr zum Aushalten und ich bin ins UKB nach Berlin zur Handchirurgie gegangen als Privatpatient.
    Während der Behandlung wurde klar, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und der Chefarzt die Behandlung für die BG nicht weiterführen kann.
    Eine Meldung bei der BG ist erfolgt und in Arbeit. Da der Chefarzt zu mir meinte, dass auf Grund der Verletzung (Bänderriss) eine OP nicht sinnvoll wäre, da es eventuell die Schmerzen danach noch verschlimmern würde.
    Hat hier jemand Erfahrung was man da machen kann? OP ja oder nein … hat man hier Anspruch auf eine BG Rente oder Schwerbehinderten Stufe?

  13. Eleonore S.

    Hallo
    Ich bekomme schon einpaar Jahre eine kleine Unfallrente (20%) von der BG. Nun beabsichtige ich demnächst in Altersrente zugehen und da wüste ich gern ob die Rente weiter gezahlt wird, da auf dem Bescheid auch kein Ende drauf steht das sie ausläuft oder beendet wird.
    Danke für Ihre Mühe
    Eleonore Schmidt

  14. Stromberg

    Hallo,
    im Jahr 1996 hatte ich einen betrieblichen Arbeitsunfall. 1,5 To sind von dem Deckenkran abgerissen und zwar genau auf meinen Fuß. Vorfußamputation links und die BG zahl mir natürlich auch eine unbefristete Unfallrente.
    Nun ist es aber so das ich nach dem Unfall keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen habe, da es damals das ganze in dieser Form auch nicht gab so wie heute. Ich habe mir jetzt Hilfe geholt in einer psychologischen Tagesklinik, wo bei mir eine PTBL Posttraumatische Belastungstörung diagnostiziert wurde. Da diese Störung folgen von dem damaligen Unfall ist, werde ich diese bei der BG geltend machen als Folgeerkrankung. Wie hoch wird diese Krankheit bei der BG przentual eingestuft?? Wird es genau so eingestuft wie bei einen Versorgunsamt die GDB Tabelle ?? Danke schon mal für Ihr feedback

  15. Richard n.

    Meine Frage ist folgendes darf ich mit meiner unfallrente die 700 € beträgt das Land verlassen auf unbestimmte Zeit z.b. auf den Philippinen und dort leben

  16. Dacyj.

    Sehr geehrte

    Vor 7 Monaten hatte ich ein Arbeitsunfall, musste operiert werden, wurde zusätzlich wertend der Op verletzt, und darum innerlich krankgeschrieben jetzt schon 7 Monate, jetzt bei Reha, habe Fragebogen für die Rente bekommen, von der BG, meine Frage habe ich recht auf eine Rente wenn sich meine Invalidität feststellt, obwohl ich nur 7. Monate versichert war?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dacyj.,

      dies sollten Sie mit Ihrer Versicherung abklären, wir können dies aus der Ferne nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Britta R.

    Ich hatte im Jahr 1998 einen Wegeunfall und habe 2 Jahre eine Teilrente bezogen, welchen dann wieder gestrichen wurde. Nun habe ich auf Grund der Unfallfolgen über die BG ein künstliches Knie bekommen.
    Nun werden mir wohl 20% zugestanden. Berechnet sich die Teilrente nun nach dem Einkommen 1998 oder 2018?

  18. Andre

    Hallo,

    Ich hatte im Juni 18 einen Arbeitsunfall und war bis Ende Dezember 18 krank geschrieben. Nun wurde ein BG Gutachten erstellt. Der Doc meinte er bescheinigt mir 20% für sechs Monate und danach 10%. Sind die 20% nun rückwirkend oder für die kommenden 6 Monate, und kann ich generell mit einer Rente oder einer Entschädigung rechnen ?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  19. Klaus

    Bekomme ich die Unfallrente auch noch weiter, wenn ich in Rente gehe ?

  20. Danny

    Hallo Liebe Arbeitsvertrag.org,

    Ich habe da mal eine spezielle Frage. Ich habe eine EMR Rente beantragt und auf mein Knieschaden 20% bestätigt bekommen, bis jetzt wurde mir jedoch eine Lebenslangerente verweigert. Woran kann das liegen? Ich dachte man hat ab 20% einen Rentenanspruch. Zusätzlich habe ich jetzt noch eine 5% EMR auf meine Schulter bestätigt bekommen. Heißt das jetzt, dass ich über die 20% bin und auf jeden Fall eine Rente erhalte? Oder wie darf ich das verstehen?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Wichtig, beide Unfälle im Jahr 2013 und für meinen Knieschaden habe ich schon eine Rente für 3 Jahre erhalten. Lebenslang wollten sie damals (vor 2 Jahren nicht zahlen).
    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Danny,

      uns liegen hier leider zu wenig Informationen vor und generell können wir dies nicht aus der Ferne beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Fragen an einen entsprechenden Ansprechpartner bei der Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Mike

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu meinen Arbeitsunfall und hoffe Sie können mir helfen.
    Ich hatte im Juli 2017 einen Motorradunfall auf dem Weg zur Arbeit. Seither war ich in Behandlung, Reha und führte eine Belastungserprobung durch. Im November 2018 erfolgte die Metallentfernung und ich bin seither wieder arbeitsunfähig. Im Januar 2019 soll ein Gespräch mit dem Rehaberater der BG, dem Arbeitgeber und mir erfolgen. Hier wird geprüft, ob und in welchen Umfang ich meine Tätigkeit als Schreiner wieder ausüben kann. Sollte eine Arbeitsaufnahme nur bedingt möglich sein, habe ich dann Anspruch auf Rente? Wie muss diese beantragt werden? Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und wie beantrage ich diese? Erfolgt bei Arbeitsunfällen eine Abschlussuntersuchung? Wenn ja, wer führt diese durch?
    Viele Fragen, ich hoffe Sie können Sie mir beantworten und mir weiterhelfen.
    Schon jetzt vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an entsprechende Ansprechpartner Ihrer Rentenversicherung. Diese können Ihre Fragen kompetent und unter Berücksichtigung Ihres Falls beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Otto M.

    Hallo zusammen.
    Nach einem Arbeitsunfall 2013 habe ich 40 %mde und 40% gdb. Beides dauerhaft und anerkannt. Bg zahlt eine Rente von 40%. Nun bin ich mit einer bestandenen Umschulung fertig und habe gemerkt, dass 8 std arbeiten nicht mehr möglich ist. Wie ist das, wenn ich bei der gesetzlichen Rentenversicherung um 25% Minderung der Erwerbsfähigkeit eingebe? Ich möchte noch bis zu 6 std täglich arbeiten. Macht es überhaupt Sinn einen Antrag zu stellen und wird meine bg Rente dabei angerechnet?
    Vielen Dank im voraus.
    Mfg , Otto

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Otto M.,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Ansprechpartner bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der in der Lage ist, Ihren Fall zu beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Menderes

    Hallo
    İch habe eine frage bekomme seid 15 Jahre Mde30%
    Würde gerne 10 Jahre voraus bezahlt bekommen geht sowas wenn ja werde ich später wieder mit 30%eingestuft oder neu begutachtet wie läuft sowas

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Menderes,

      eine Vorauszahlung ist in der Regel nicht möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Heike

    Hallo,
    ich hätte eine Frage. Was bedeutet es genaue „Erwerbsfähigkeit mehr als sechs Monate um wenigstens 20% gemindert ist“?
    Ich hatte letztes Jahr im September einen Autounfall, war „nur“ vier Wochen krank geschrieben, habe aber seit dieser Zeit starke Schmerzen in den Handgelenken. Hätte ich sechs Monate krank geschrieben sein müssen, um eine Chance auf eine Rente zu haben? Eine Begutachtung durch die BG steht, laut meinem Arzt demnächst an, da bereits ein Jahr seit dem Unfall vergangen ist und ich immer noch zur Massage gehe.
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      um Ihre Leistungsfähigkeit festzustellen, wird der Arzt Diagnosen stellen und die daraus folgenden Beeinträchtigungen beschreiben. Außerdem wird er die Belastungen feststellen, die dem Patienten zumutbar sind. Letzten Endes gibt es eine Einschätzung des Leistungsvermögens.

      Nur ein Arzt kann feststellen, wie weit das Leistungsvermögen eingeschränkt. Dieser kann Ihre Fragen diesbezüglich auch am besten beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Rudolf B.

    Hallo, ich beziehe eine Unfallrente von 35% durch ein Arbeitsunfall v. 1985.Seit etwa 10 Jahren wurde bei mir eine Asbesttrose festgestellt und auch als Arbeitsunfall anerkannt. Alle zwei Jahre werde ich untersucht,und es wird mir immer Mitgeteilt ,daß ich noch keine 10% erreicht habe.
    Meine Frage : Abwann steht mir eine zweite Rente zu,da meine erste Rente 35% besteht.
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rudolf B.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem anliegen an die für Sie zuständige Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Wolfgang T.

    Guten Tag
    Eine Freundin von uns arbeitet als Reinigungskraft in einer Klinik und hat sich bei ihrer Tätigkeit mit Desinfektionsmitteln am Arm verletzt. Dies wurde auch als Arbeitsunfall gemeldet. Sie hat Narben zurückbehalten und leidet teilweise immer noch unter starken Schmerzen. Sie wird deswegen vom Hautarzt mit Tabletten behandelt.
    Kann sie eine Leistung (Rente / Schmerzensgeld) von der Berufsgenossenschaft beantragen?
    Freundliche Grüße
    Wolfgang

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang T.,

      Ihre Freundin hat erst Anspruch auf Rente der verpflichtenden Unfallversicherung, wenn ihre Erwerbsfähigkeit mehr als sechs Monate Jahr um wenigstens 20 % gemindert ist. Ob das der Fall ist, kann nur ein Arzt feststellen. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt es bei einem Arbeitsunfall extrem selten. Dafür müsste Vorsatz vom Arbeitgeber nachweisbar sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Volker

    Guten Tag , ich hatte als Soldat einen Einsatzunfall Ptbs , Gds 30 hatte ich wegen beruflicher Betroffenheit vor Gericht erstritten , dadurch habe ich meinen Beruf verloren , Wiedereingliederung ist gescheitert . Besteht die Möglichkeit eine Rente zu beantragen . Wieviel Prozent vom Einkommen würde ich bekommen . Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volker,

      sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Wohlfahrtsverein wenden, der sich auf die Beratung und Betreuung im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen betätigt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. P., Dennis

    Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.

    Guten Tag,

    ich habe da mal ein paar Fragen.

    Ich hatte im Juli 2014 einen Unfall in der Schule. Der Unfall wurde BG-lich erfasst und auch behandelt inkl. ambulante Reha. Im Februar 2016 der Schreck, es ist alles wieder kaputt gegangen, was damals op wurde. Im Januar 2018 war ich beim Gutachter der eine MdE 20% festgestellt hat. Ich war das Jahr vor meinen Unfall Schüler und hatte nebenbei einen 400 Euro Job. Wie ist es mit der Verletzten- und Erwerbsminderungsrente? Woran wird die berechnet? an den 4800 Euro die ich in dem Jahr vor dem Unfall verdient habe? Habe ich neben der Rente von der BG auch Anspruch auf eine Rente von der Solzialversicherung? Dauerhafte Einschrenkung ist gegeben.

    Könnt ihr mir da helfen?

    Und noch eins

    im März 2017 hatte ich eine Arbeitsunfall. Ich musste 2 x op werden. anschließend war ich 5 Wochen in der Reha. Im Februar 2018 war ich beim Gutachter. MdE 20% . Ich habe jetzt im Mai einen vorläufigen Rentenbescheid der BG bekommen. Mir wurden Rückwirkend 1850 Euro für die Monate Dezember bis April ausgezahlt und ich soll ab Juni monatlich 314 Euro bekommen. Ich verdiene 27600 Euro brutto + 2300 Euro Urlaubsgeld brutto + 500 Euro Urlaubsgeld brutto. Macht also ein Jahreseinkommen von 30400 Euro. Wenn ich die Berechnung von oben anwende, komme ich auf eine monatliche Rente der BG von 337,.. Euro. Welche Faktoren beeinflussen die Berechnung?
    Und auch hier die Frage, habe ich neben der Rente von der BG auch Anspruch auf eine Rente von der Solzialversicherung? Dauerhafte Einschrenkung ist gegeben.

    Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus 🙂

    LG Dennis

    Antworten ↓

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      Sie schildern einen sehr umfangreichen Fall. Ihre Fragen können nur nach eingehender Prüfung aller Umstände beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Setzen Sie sich bitte hierfür mit der für Sie zuständigen BG in Verbindung. Im Streitfalle kann Sie auch ein Anwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Sylvia

    Hallo, wie errechnet sich die MdE? ich war jetzt nach einer distalen Radiusfraktur 5 Monate krank und gehe ab Morgen wieder arbeiten. Mein behandelnder Arzt sagte er wird einen Antrag auf MdE von 10% stellen. der Arm ist nach wie vor geschwollen und in der Bewegung stark eingeschränkt. Entspricht das 10%?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      die MdE kann nur durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall am besten an einen Arzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Sandra

    Hallo, wir haben mal eine dringende Frage! Mein Mann hatte 1989 einen Arbeitsunfall bei der Bahn und verlor seinen rechten Arm dadurch! Er bezieht seitdem eine Unfall Rente der bg! Nun treten aber immer mehr Probleme auf, er hat starke rückenschmerzen, bekommt immer öfter beinschmerzen und Ohrenschmerzen! Was können wir nun tun, da diese Schmerzen ja Folgeschäden zu sein scheinen! Weiter oben ist auch die Rede von einer weiteren Rente von der Deutschen Rentenversicherung?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      wenden Sie sich direkt an den Rentenversicherungsträger. Dort werden Sie zu möglichen Finanzhilfen genau beraten. Wir können aus der Ferne leider nur schwer beurteilen, welche Ansprüche bei Ihrem Mann bestehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Nicoleta

    Hallo.Ich hatte vor 2 Jahren einen Arbeitsunfall ,Frage: Was kann ich tun um enschedigt zu werden?.Ich habe immer noch Schmerzen um dafür Schmerzensgeld nicht bekommen.Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicoleta,

      es ist eher unüblich, dass nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld gezahlt wird. Näheres lesen Sie in unserem Ratgeber zum Arbeitsunfall mit Schmerzensgeld.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. maritav.

    Ich soll eine Rente auf unbestimmte Zeit bekommen von DER BG wegen meinem Arbeitsunfall wie viel Geld würde ich bekommen mein Jahreseinkommen beträgt 7800 Euro?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo maritav.,

      die Berechnung der Unfallrente ergibt sich zum Teil aus dem Jahreseinkommen sowie zum Teil aus dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Michel

        Halló , Ich habe ein unfall von 20% von die bg. Ich havane immer mehr schermze angeschrank fur bewegung meine beine. Bin franzoze und lebe in frankreich zuruck bin 71 jahre. Was muss Ich machen merci fur dièse Helf. michel

    2. Hermann

      Hallo ich seit dem 13.03.2012 nach einem BU Unfall (gebrochene Schulter )krankgeschrieben,habe jetzt schon 20 mal Physiotherapie bekommen und bin immer noch stark eingeschränkt mit der rechten Schulter bin Autotransport Fahrer und kann nicht mehr die Kraft aufbringen um die Fahrzeuge zu laden und festzurren und die Aufahrschienen zum Laden rauszuziehen aber ich möchte gerne wieder Arbeiten da ich 63 bin stellt mich keinanderer mehr auf einen Lkw an mein Chef hat nartürlich Einbußen da ich dann voraussichtlich viel länger brauche um meine Touren im in und Ausland zu fahren ,Hab ich eine Recht von der BU Gesellschaft einen finanziellen Ausgleich zu bekommen bis März. 2022 da ich dann in trennte gehen kann
      Mit freundlichen Grüßen

  33. Hanslmeier

    Formaldehyd und Holzböden in Kitas führen dazu, dass nicht nur pädagogisches Personal Gehörschäden bekommt. Die Kinder sind genauso gefährdet. Stellt Euch vor 25 Kinder spielen bei diesem Lärmpegel, was diese für Gehörschäden schon im Kindesalter haben.

  34. Theodoridis G.

    Es gibt auch Unterschiede wie hoch der unfallschaden ist und wer ihn verursacht hat auf jeden Fall beide Renten können nie das Netto eines menschens vor den Unfall des heist beide Renten überschreiten nicht die Summe des vor verdientes Neto Einkommens bei mier ist so ich habe einen Unfall von ein Schaden. Von 60% ich bekomme von der BG und habe Anspruch na Jahren auch von den Deutschen Renteversicherung weil die hat nicht zu tun mit der BG ich habe mich erkundigt

    1. Kerstin S.

      Hallo ich hab da mein eine Frage, mein Mann ist bei der BVG als Straßenbahnfahrer beschäftigt und hatte einen nicht selbstverursachten Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nun leidet er sehr unter dieser Situation psychisch. Er ist auch schon sehr lange lange Krankgeschrieben und von der BG bei einem Therapeuten. Dieser versucht mit allen Mitteln Ihn wieder zum Straßenbahn fahren zu bringen. jede Bemühungen werfen ihn immer weiter zurück, weil ich finde das sehr viel Druck angewendet wird. Mein Mann hat vorher über 40 Jahren in einer anderen Firma gearbeitet in ein anderen Beruf hat sich dort seine Knie, Rücken und durch einen Arbeitsunfall beide Hände prozentual kaputt gemacht. Er wurde bereits als Arbeitsunfähig von der Rentenversicherung eingestuft und hat sich doch in diesem neuen Beruf neu gefunden. 2019 wird mein Mann 60. Jahre und kann sich im Moment nicht vorstellen unter soviel Druck als Strassenbahnfahrer zurück zu kehren. im Moment besitzt er einen BhG i.H. 30 Prozent von der anderen Arbeitsstelle. wie verhält sich die BG bei Psychischen Erkrankungen in volle eines Arbeitsunfalls mit der Rente. wie wird da eine Einstufung vorgenommen? Im Moment Ist seine Fahrtüchtigkeit abgelaufen, weil die Betriebliche Gesundheitsuntersuchung genau in der Erkrankung des Unfallgeschehens gelaufen ist und der Frührerschein nur für 3. Jahre gilt. Ich glaube für eine Umschulung ist mein Mann auch schon zu alt.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Kerstin S.,

        bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Berufsgenossenschaft bzw. an die Rentenversicherung. Eine Beratung dieser Art können und dürfen wir nicht vornehmen.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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