Ist ein Arbeitsunfall in der Raucherpause versichert?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind Sie bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause versichert?
Sind Sie bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause versichert?

Während der Arbeitszeit kann eine Pause durchaus dafür sorgen, einen freien Kopf zu bekommen und sich anschließend wieder voller Elan in die Arbeit zu stürzen. So können auch kleinere Pausen während der Arbeitszeit Sinn machen, um beispielsweise nicht permanent am Arbeitsplatz vor dem Bildschirm sitzen zu müssen.

So kann auch die eine oder andere kleine Raucherpause für die nötige Energie sorgen und zudem das kleine Suchtgefühl stillen. An der frischen Luft können Sie sich außerdem einen Rat von Kollegen einholen, bevor der Schreibtisch wieder aufgesucht wird.

Aber wie verhält es sich rechtlich, wenn Sie einen Arbeitsunfall während der Raucherpause haben? Sind Sie gesetzlich unfallversichert, wenn Sie stolpern, sich an Ihrer Zigarette verschlucken oder vom Hund angefallen werden? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Arbeitsunfall in der Raucherpause

Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ich mich in der Raucherpause verletze?

Wenn Sie sich in der Raucherpause eine Verletzung zuziehen, wird dies nicht als Arbeitsunfall angesehen. Schließlich handelt es sich beim Rauchen um Ihre persönliche Angelegenheit, die nicht mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt.

Wer trägt die Kosten für die Behandlung bei einem Unfall in der Raucherpause?

Bei einem Unfall in der Raucherpause übernimmt in der Regel die Krankenkasse des betroffenen Arbeitnehmers die Behandlungskosten.

Zu welchem Arzt muss ich, wenn ich einen Unfall in der Raucherpause hatte?

Hatten Sie einen Unfall in der Raucherpause, sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen, keinen Durchgangsarzt.

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Arbeitsunfall in der Raucherpause ist nicht versichert

Stürzen Sie in der Raucherpause auf der Treppe oder fallen Sie über eine Unebenheit im Boden, kann dies Brüche, Prellungen, Verstauchungen oder Schürfwunden zur Folge haben. In diesem Fall denken viele Arbeitnehmer, dass Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Dies ist allerdings ein Irrglaube. Ein Arbeitsunfall in der Raucherpause wird nämlich nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das liegt daran, dass es sich beim Rauchen um eine persönliche Angelegenheit handelt und diese keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit hat.

Bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause sind Sie nicht versichert.
Bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause sind Sie nicht versichert.

Verbrennen Sie sich also an Ihrer Kippe oder rutschen auf nassem Boden während der Raucherpause aus, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden nicht auf. In diesem Fall wird nicht der Durchgangsarzt, sondern zunächst der normale Hausarzt aufgesucht. Die übliche Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Alles weitere müssen Sie privat bezahlen, sofern Sie es benötigen.

Eine Pflegehelferin erlitt einen Arbeitsunfall in ihrer Raucherpause und klagte. Am 12. Januar 2012 ist die Frau auf dem Weg zurück ins Seniorenheim mit einem Handwerker zusammengestoßen. Dieser verschüttete daraufhin einen Eimer mit Wasser. Die Klägerin rutschte aus und brach sich dabei den Arm. Am 23. Januar 2013 entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil [Az. S 68 U 577/12], dass der Arbeitsunfall nicht auf eine unfallversicherungsrechtliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Dementsprechend handelt es sich beim Rauchen um eine private Angelegenheit.

Wichtig ist hierbei auch, dass das Rauchen nicht mit einer Nahrungsaufnahme gleichzusetzen ist. Essen und Trinken ist notwendig, um die Arbeitskraft aufrecht zu halten. Beim Rauchen handelt es sich allerdings um ein Genussmittel, welches nichts mit dem beruflichen Lebensbereich zu tun hat.

Wann ist ein Arbeitsunfall versichert?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause nicht um eine Tätigkeit, die von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird. Grundsätzlich ist ein Arbeitsunfall versichert, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause etwas passiert. Dies gilt allerdings nur, sofern es sich dabei um den direkten Arbeitsweg handelt.

Gleiches gilt auch für Wege, die Sie in der Mittagspause erledigen. Handelt es sich um einen Restaurantbesuch oder kaufen Sie Lebensmittel für die Mittagspause ein, sind Sie gesetzlich unfallversichert. Gehen Sie allerdings auf dem Weg in den Supermarkt vorher noch in die Drogerie, um privat einzukaufen, entfällt der Versicherungsschutz.
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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