Fortbildung: Qualitätssteigerung von Arbeitgeber und -nehmer

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Fortbildung ist ein Lehrgang für Berufstätige.
Eine Fortbildung ist ein Lehrgang für Berufstätige.

Im Jahr 1794 wurde die Bildung erstmals Staatsangelegenheit, als die preußische Schulpflicht eingeführt wurde. Sie sollte den Grundstein für jegliche weitere Entwicklungsschritte legen und das kirchliche Bildungsmonopol durchbrechen. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der verpflichtende Schulbesuch allerdings wieder aufgehoben. Die Eltern konnten fortan darüber entscheiden, in welcher Form sich ihre Sprösslinge die erforderlichen Mindestkenntnisse aneignen sollten.

1919 wurde schließlich die noch heute gültige Schulpflicht eingeführt, die ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres für neun, in manchen Bundesländern zehn, Jahre anhält. In der Regel folgt nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium. Dort werden den jungen Erwachsenen neue Fähigkeiten vermittelt, die sie dann für die Berufswelt wappnen sollen.

Sind Ausbildungsstätte oder Universität dann erfolgreich absolviert , ist der Lernprozess damit nicht beendet. Auch Berufstätige können sich stets weiterbilden – einige müssen dies sogar, um permanent auf dem neuesten Wissensstand zu sein.

Im Rahmen einer Fortbildung wird der Betreffende dann in seine jungen Lehrjahre zurückversetzt. Doch was bedeutet Fortbildung eigentlich für Arbeitnehmer? Gibt es einen Unterschied zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung?

Auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber die passenden Antworten. Außerdem können Sie hier nachlesen, welche Funktionen der Fortbildung eigen sind und in welchen Formen sie auftritt.

Kompaktwissen: Fortbildung

Wie finde ich die richtige Fortbildung für mich?

Zunächst sollten Sie sich fragen, welches Ziel Sie verfolgen. Streben Sie eine Beförderung an oder planen Sie einen Jobwechsel? Wenn Sie genau wissen, worauf Sie hinarbeiten, wird es Ihnen leichter fallen, die passende Weiterbildung zu finden.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich freiwillig fortbilden möchte?

Schauen Sie sich an, welche Qualifikationen Sie bereits besitzen und welche Anforderungen Ihr Job mit sich bringt. Vergleichen Sie beides. Gibt es etwas, worin Sie sich verbessern wollen? Erkundigen Sie sich anschließend zuerst, ob in Ihrem Unternehmen entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden oder ob Ihr Arbeitgeber Sie bei der Fortbildung unterstützt.

Kann mich der Arbeitgeber zu einer Fortbildung verpflichten?

Ja, das ist unter Umständen möglich, wenn die Fortbildung für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist. Außerdem muss die Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit stattfinden.

Was ist eine Fortbildung?

„Der Mensch lernt nie aus“ – so lautet eine bekannte Redensart, die sicherlich jeder schon einmal selbst bemüht oder zumindest gehört hat. Doch was so plakativ daherkommt, hat durchaus einen berechtigten Hintergrund. Denn selbst, wenn die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit schon Jahre zurückliegt, kann es passieren, dass ein Berufstätiger trotz bestehenden Arbeitsvertrages noch mal die Schulbank drücken muss.

Das kann aus rein privatem Interesse geschehen, beispielsweise im Rahmen eines Koch-, Sprach- oder Computerkurses, oder auch auf beruflicher Basis. Dies wird dann als Weiter- oder Fortbildung bezeichnet.
Im Gegensatz zur Weiterbildung ist die Fortbildung auf einen vorhandenen Beruf bezogen.
Im Gegensatz zur Weiterbildung ist die Fortbildung auf einen vorhandenen Beruf bezogen.

Wenngleich die beiden Bezeichnungen häufig synonym gebraucht werden, handelt es sich dabei doch um unterschiedliche Bildungsmaßnahmen, die verschiedenartige Zwecke verfolgen.

Weiterbildung: Ausbau des persönlichen Qualifikationsprofils

Bei der Weiterbildung wird teilweise zwischen einer allgemeinen und einer beruflichen Form unterschieden. Die allgemeine Variante bezeichnet persönliche Lernbestrebungen, die frei von beruflichen Erfordernissen sind. Genau diese stehen im Fokus der zweiten Alternative, welche im Folgenden hauptsächlich behandelt wird. Diese stellt eine Vertiefung, Erweiterung oder Aktualisierung der bereits vorhandenen Vorbildung dar.

Eine Weiterbildung kommt für all diejenigen in Frage, die sich beruflich zusätzlich qualifizieren möchten, einen Abschluss erwerben wollen oder eine Umschulung absolvieren müssen. Eine Einarbeitung in ein neues Berufsumfeld sowie die Vermittlung von tätigkeitsspezifischen Inhalten, die laut Anstellungsvertrag zu erbringen sind, werden ebenfalls davon erfasst.

Es besteht hier also kein direkter Bezug zu einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis, sodass kein betrieblicher Zweck erfüllt wird. Doch Achtung: Teilweise wird eine Fortbildung auch als betriebliche Weiterbildung bezeichnet.

Typische Bildungsmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang:

  • Fernstudiengänge
  • Umschulungen
  • Business-Sprachkurse

Am Ende einer solchen Weiterbildung, die Woche oder Monate, teilweise gar Jahre andauern kann, erhalten die Absolventen in der Regel ein Zertifikat oder auch einen Abschluss, welche die angeeigneten Kenntnisse dokumentieren.

Häufig finden Personen, die derartige Möglichkeiten wahrnehmen, finanzielle Hilfe durch den Staat. Insbesondere das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen teilweise oder sogar vollständig die anfallenden Kosten. In diesem Zusammenhang ist der sogenannte Bildungsgutschein von Bedeutung. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Förderungsbewilligung der Agentur.

Was ist eine Umschulung?

Während eine Fortbildung berufsbegleitend stattfindet, steht eine Weiterbildung in der Regel vor einer neuen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. Die Umschulung ist eine Unterform der Weiterbildung, die dazu dient, die Fertigkeiten eines neuen Berufes zu vermitteln, weil der vorherige Job nicht mehr ausgeführt werden kann.

Üblicherweise erstreckt sich die Umschulung daher auf zwei bis drei Jahre und enthält neben einem theoretischen Teil auch Praxiselemente. Abgeschlossen wird diese Bildungsmaßnahme dann mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer.

Berufliche Fortbildung: Jobbezogene Schulung

Bei der Fortbildung soll vorhandenes Fachwissen ausgebaut und spezialisiert werden.
Bei der Fortbildung soll vorhandenes Fachwissen ausgebaut und spezialisiert werden.

Die Fortbildung ist ein besonderes Format der beruflichen Weiterbildung. Es steht hierbei nicht im Fokus, einen neuen Berufs- oder Studienabschluss zu erwerben. Stattdessen handelt es sich um eine ergänze Bildungsmaßnahme, die im Rahmen eines bereits vorhandenen Beschäftigungsverhältnisses neue Tätigkeitsfelder erschließen oder einen höheren Verdienst ermöglichen soll.

Im Unterschied zu Weiterbildungen sind Fortbildungen also auf einen gegenwärtig ausgeübten Beruf bezogen und sollen nicht auf eine neue Beschäftigung hinwirken. Stattdessen dienen sie dem betriebsinternen Aufstieg oder der Übernahme neuer Tätigkeiten innerhalb derselben Anstellung.

Gesetzliche Informationen dazu finden sich im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dort sind in § 1 Absatz 4 die verschiedenen zweckgebundenen Formen der Fortbildung beschrieben:

Erhaltungsfortbildung

Angestrebt wird eine Auffrischung des vorhandenen Wissens, damit es nicht zu Qualitätseinbußen kommt.

Anpassungsfortbildung

Der technische Fortschritt stellt in diesem Sektor tätige Mitarbeiter vor die Aufgabe, ihren Wissenstand den aktuellen Entwicklungen stets anzupassen, damit etwaige Neuerungen im Betrieb beherrscht und effizient genutzt werden können.

Erweiterungsfortbildung

Durch die Auseinandersetzung mit zusätzlichen Lerninhalten sollen vorhandene Kenntnisse ausgebaut werden.

Aufstiegsfortbildung

Derartige Schulungen werden immer dann erforderlich, wenn eine ranghöhere Position eingenommen werden soll, die mit einem Mehr an Verantwortung oder Gehalt einhergeht.

Abschlüsse nach einer Fortbildung

Klassische Abschlüsse, die am Ende einer erfolgreich durchgeführten Fortbildung neben dem Beruf stehen können, sind:

  • Handwerksmeister
  • staatlich geprüfter Techniker
  • Betriebswirt
  • Stationsleitung im Gesundheitswesen
Insbesondere für Ärzte besteht eine Pflicht zur Fortbildung.
Insbesondere für Ärzte besteht eine Pflicht zur Fortbildung.

In der Praxis ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für die betriebliche Fortbildung übernimmt. Immerhin hat auch er ein Interesse daran, dass sein Mitarbeiter sich weiterqualifiziert. Teilweise können auch staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Scheiden beide Varianten aus, muss der Arbeitnehmer die Fortbildung selbst bezahlen.

In bestimmten Berufsfeldern ist die Aufrechterhaltung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Informationen enorm wichtig. Dies gilt unter anderem im Medizin-, Gesundheits- und Pflegesektor. Auch in naturwissenschaftlichen und technischen Gebieten sind Fortbildungen teilweise unerlässlich, um mit dem aktuellen Erkenntnisstand Schritt halten zu können.

Fortbildungspflicht für Ärzte

Für einige Berufsgruppen besteht eine Verpflichtung, berufliche Fortbildungen wahrzunehmen. Festgeschrieben ist das im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), konkret in § 95d. Dort ist für sogenannte Vertragsärzte die Pflicht zur Fortbildung der erforderlichen Fachkenntnisse vorgeschrieben.

Ein Vertragsarzt ist ein Mediziner, der in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen ist. Bei Krankheit wenden sich Beschäftigte also an einen solchen Vertragsarzt.

Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten müssen demnach regelmäßig Fortbildungskurse besuchen, um die hohen Behandlungsstandards, die in Deutschland gelten, stets vollumfänglich gewährleisten zu können.

Fortbildungsarten

Entscheidet sich ein Beschäftigter, sich beruflich weiterzuqualifizieren, oder wird ihm dies durch seinen Vorgesetzten beispielsweise in Zusammenhang mit einer Beförderung aufgetragen, so kommen grundsätzlich diverse Modelle in Frage. Eine gängige Variante ist, die Fortbildung durch Seminare zu absolvieren. Diese Alternative wird gemeinhin auch als „off-the-Job-Training“ bezeichnet, weil die Maßnahme hier außerhalb des Arbeitsplatzes wahrgenommen wird.

Verpflichtet der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Fortbildung, so muss er diesen üblicherweise dafür freistellen, weil die Schulung dann Teil der Arbeitszeit ist.
Die Dauer der Fortbildung ist abhängig von der Form des Lehrganges.
Die Dauer der Fortbildung ist abhängig von der Form des Lehrganges.

Hierbei kann wiederum zwischen klassischen Kursformaten und digital durchgeführten Lehrgängen unterschieden werden. So ist es inzwischen auch durchaus nicht unüblich, eine Fortbildung online zu durchlaufen. Als E-Learning werden derartige Angebote beschrieben, bei denen Lerninhalte mittels elektronischer Medien bereitgestellt werden.

Eine online durchgeführte Fortbildung verlangt einem Teilnehmer also deutlich mehr Selbstdisziplin ab, da er sich das Wissen eigenverantwortlich aneignen muss. Auf der anderen Seite erlauben E-Learning-Programme deutlich mehr Flexibilität, da diese von zu Hause aus erledigt werden können.

Neben diesen Schulungen abseits des Unternehmens, kann eine Fortbildung auch als Beratung am Arbeitsplatz ausgestaltet sein. Bei „on-the-Job-Trainings“ werden Mitarbeiter durch andere Fachkräfte direkt vor Ort geschult und in die neuen Aufgabenfelder eingeführt.

Diese Variante ist sehr praxisnah und ermöglicht die sofortige Anwendung und Erprobung der neu erlernten Fertigkeiten. Teilweise kann auch eine Kombination von theoretischen externen Lehrgängen mit praktischen Schulungen in der Firma selbst erfolgen.

Die Fortbildungsform bestimmt letztlich auch die Dauer. Denn ein „on-the-Job-Training“ wird in der Regel nur Tage oder Wochen andauern, während externe Kurse oftmals mehrere Monate in Anspruch nehmen. Egal, welche Variante gewählt wird, im Arbeitszeugnis macht sich eine absolvierte Fortbildung immer gut.

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Fortbildung: Qualitätssteigerung von Arbeitgeber und -nehmer
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Fortbildung: Qualitätssteigerung von Arbeitgeber und -nehmer

  1. Eva

    Guten Tag,

    meine Arbeitskolleginnen und ich sind auf 450 € Basis angestellt und wurden von unserem Arbeitgeber verpflichtet, in unserer freien Zeit ein E-Learning-Programm für die Arbeit zu absolvieren. Ohne die Bearbeitung des Programms wären wir nicht weiter beschäftigt worden. Soweit ich weiß, werden verpflichtende Fortbildungen für festangestellte Arbeitnehmer entweder bezahlt oder sowieso während der Arbeitszeit vorgenommen. Muss unser Arbeitgeber uns dementsprechend die benötigte Bearbeitungszeit, die im Programm auch ausgewiesen wurde, bezahlen oder kann er uns dazu verpflichten, unsere Freizeit dafür unbezahlt zu opfern?
    Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung und Ihre Antwort!

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