Welche Auswirkungen hat ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Auswirkungen hat ein befristeter Vertrag, wenn Sie schwanger sind?
Welche Auswirkungen hat ein befristeter Vertrag, wenn Sie schwanger sind?

Eine Schwangerschaft ist für die meisten Frauen ein Grund zur Freude. Für viele Paare wird der große Wunsch nach einer Familie durch die Geburt eines Babys wahr. So stellt sich allerdings auch das Leben von einem auf den anderen Tag auf den Kopf, da der Nachwuchs den Alltag kontrolliert.

Die Schwangerschaft wirkt sich u. a. auf das Arbeitsverhältnis aus. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuschG). So gelten beispielsweise kurz vor der Entbindung der Mutterschutz, gesonderte Arbeitszeiten und ein spezieller Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.

Aber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz? Muss bei einer Arbeitnehmerin, die schwanger ist, ein befristeter Vertrag verlängert werden? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft

Darf der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft kündigen?

Nein, auch schwangere Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag stehen unter dem gesetzlichen Mutterschutz. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist damit nicht möglich.

Welchen Schutz genießen schwangere Frauen noch an ihrem Arbeitsplatz?

Fällt der errechnete Geburtstermin in die Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses, so kann die Arbeitnehmerin trotzdem volles Gehalt beanspruchen.

Verlängert sich der Arbeitsvertrag aufgrund der Befristung?

Nein, der befristete Arbeitsvertrag endet genau zu dem Punkt, der im Vertrag für das Ende des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist. Denn der Ablauf der Befristung ist arbeitsrechtlich eben keine Kündigung.

Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft: Was beachtet werden muss

Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor und Sie sind schwanger, sollten einige Dinge unbedingt bedacht werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag besteht, wenn im Vertrag eine zeitliche Befristung festgelegt wurde. In diesem Fall bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Kündigung, sondern es endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

Grundsätzlich ist eine Zeitbefristung nur wirksam, wenn ein Sachgrund dafür vorliegt oder die Befristung bei einer Neueinstellung vorgenommen wird und maximal zwei Jahre beträgt. Dementsprechend ist ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, unter den genannten Voraussetzungen weiterhin gültig.

Schwanger? Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der Kündigungsschutz.
Schwanger? Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der Kündigungsschutz.

Während der gesamten Schwangerschaft gelten besondere Regelungen laut Mutterschutzgesetz.

Sind Sie schwanger und ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, dürfen Sie beispielsweise keine Arbeiten verrichten, die Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes schaden.

Für Arbeiten, bei denen sich die schwangere Arbeitnehmerin häufig beugen und strecken oder mehr als vier Stunden täglich stehen muss, gilt ein Beschäftigungsverbot. Daher sind auch Akkord- und Fließarbeit nicht zulässig. Zudem muss während der Arbeit auf ausreichende Erholungspausen geachtet werden.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kann die schwangere Beschäftigte in den Mutterschutz gehen. Während dieser Zeit erhalten Sie, wenn ein befristeter Vertrag in der Schwangerschaft vorliegt, Ihr volles Gehalt ausgezahlt. Bis acht Wochen nach der Entbindung besteht im Normalfall außerdem ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Kann bei einer Schwangerschaft ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Aber wirkt sich ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, auch auf den Kündigungsschutz aus? Grundsätzlich können Sie nicht gekündigt werden, wenn während der Schwangerschaft ein befristeter Vertrag vorliegt. Damit diese Regelung gilt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber allerdings schnellstmöglich über die Schwangerschaft informieren.

Sind Sie schwanger, wird ein befristeter Arbeitsvertrag aber nicht automatisch verlängert. Er endet trotz Schwangerschaft zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Diesbezüglich gibt es allerdings eine Ausnahme: Sind mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt worden und alle anderen, abgesehen von der Schwangeren, erhielten einen unbefristeten Vertrag, verstößt dies gegen das Recht auf Gleichbehandlung.

Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis: Welche Leistungen können Sie nach der Anstellung beantragen?

Befristeter Arbeitsvertrag: Sind Sie schwanger, ist eine Verlängerung des Vertrags nicht automatisch möglich.
Befristeter Arbeitsvertrag: Sind Sie schwanger, ist eine Verlängerung des Vertrags nicht automatisch möglich.

Spätestens drei Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ende, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, Ihnen einen unbefristeten Vertrag anzubieten.

Ist dem nicht so, endet ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, zum vereinbarten Zeitpunkt. Drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses sollten Sie sich daher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Ansonsten riskieren Sie, dass das Arbeitslosengeld um ein Viertel gekürzt wird.

Sind Sie zu Beginn des Mutterschutzes nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Arbeitslosengeld 1, welches Sie ansonsten stattdessen bekommen hätten. Nach dem Mutterschutz können Sie entweder Elterngeld beantragen oder ALG 1 beziehen. Beides ist auch in Kombination möglich.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

124 Gedanken zu „Welche Auswirkungen hat ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind?

  1. Suada

    Hallo, ich habe auch eine Frage.

    Und zwar habe ich einen befristet Arbtesvetrag der Ende Dezember 2019 ausläuft. Ich bin in der 21 Woche schwanger, mein Arbeitgeber hat mir natürlich gesagt das er mir den Vertrag nicht verlängern wird. Daher meine Frage, bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder Mutterschutzgeld von der Krankenkasse?

    LG Suada

  2. Salam

    Guten Morgen,

    mein Arbeitsvertrag läuft am 07.01. 2020 ab und die Mutterschutz fängt erst am 22.01.2020, heißt dass ich die Leistung von Mutterschutz nicht bekommen und soll jich mich direkt für Elterngeld beantragen?!

  3. Sara Janine

    Hallo,
    Wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr habe und ich entbinde in dieser Zeit und komme in die Elternzeit, wird mein Vertrag pausiert, bis meine Elternzeit zu Ende ist und ich kann für paar Monate wieder zur Arbeit? Oder endet der Vertrag automatisch zum Festgelegten Zeitpunkt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sara Janine,

      der Vertrag endet in der Regel zum festgelegten Zeitpunkt. Ob Sie eine andere Regelung festmachen wollen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. KleineHexe

    Hallo,
    Wenn ich vom Arzt ein beschäftigungsverbot bekomme, das genau in den Zeitraum der Vertragsverlängerung fällt, wie ist die Lage denn dann? Kann der Betrieb den Vertrag dann trotzdem auslaufen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KleineHexe,

      wir sind uns nicht sicher, wie Sie dies meinen. Wenn Sie die Vertragsverlängerung bereits unterschrieben haben, kann der Arbeitgeber dies nicht einfach für ungültig erklären. Haben Sie noch nichts beschlossen, könnte der Arbeitgeber den Vertrag auslaufen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. KleineHexe

        Hallo.
        Nein ich habe den unbefristeten Vertrag noch nicht bekommen. Das wird im August entschieden. Vertrag läuft zum momentanen Zeitpunkt bis 30.11.2019. Meine Frage war, wenn ich zu dem Zeitpunkt im Beschäftigungsverbot sein sollte, kann er dann auch auslaufen?
        Mit freundlichen Grüßen
        Nadine L.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo KleineHexe,

          wie gesagt, wenn der unbefristete Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, kann dieser nicht mehr einfach so auslaufen, auch wenn Sie im Beschäftigungsverbot sind.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Natalie G.

    Hallo, ich habe da auch mal eine Frage. Ich habe ein befristeten Vertrag bis 30.4.2020. Dies aber ist nun mein zweiter befristeter Vertrag. Wenn man nun davon ausgeht, dass ich schwanger bin, würde der Vertrag dann auch einfach auslaufen oder ist aufgrund dessen, dass es mein zweiter Vertrag ist, der befristet ist das dieser dann in einen unbefristeten umgewandelt werden müsste? Auch trotz Schwangerschaft

  6. DexterManus

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
    wie ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der im siebten Monat der Elternzeit ausläuft, bezüglich Arbeitslosengeld zu verfahren? In den ersten sieben Monaten wird des Elterngeld bezahlt – aber was passiert im Moment des Ende des Arbeitsvertrages? wird dann weiter bis zum 12. Elterngeldmonat das ursprüngliche Elterngeld bezahlt? Oder lediglich der reduzierte Elterngeldsatz i.H.v. 300 Euro? Oder müsste man für die verbleibenden Elterngeldmonate Arbeitslosengeld beantragen? Falls letzteres, kann man Arbeitslosengeld überhaupt während der Elternzeit beziehen? Man ist ja nicht im engeren Sinne arbeitssuchend, da man sich Vollzeit um das Kind kümmert.
    Ich wäre dankbar für eine Einschätzung.
    Freundliche Grüße, DexterManus

  7. Tina

    Hallo,

    Brauch mal euren Rat. Kann mein Arbeitgeber meine unterschriebene Verlängerung eines befristeten Vertrag widerrufen wenn er danach von meiner Schwangerschaft erfährt?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      dies sollte nicht möglich sein. Ist dies der Fall, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Sebastian

    Hallo,

    meine Frau ist derzeit in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Wir hatten bei der Elterngeldstelle eine Bezugsdauer von 2 Jahren angemeldet. Da sie nur einen befristeten Vertrag hat, der im Juni 2019 endet, wurde ihr mitgeteilt, dass dann auch die Zahlung des Elterngeldes endet. Uns wurde gesagt, sie solle sich arbeitssuchend melden, um dann ALG 1 erhalten zu können, wenn kein Elterngeld mehr gezahlt wird. Wir haben jedoch noch keinen Betreuungsplatz für unser Kind. Daher könnte sich meine Frau nicht arbeitssuchend melden, da sie wegen der fehlenden Betreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ergo: Sie erhält ab Juli 2019 weder Elterngeld (wegen Zeitvertrag) noch ALG 1 (wegen fehlender Betreuung). Grundsätzlich bliebe nur der Bezug von ALG 2, doch hierfür verdiene ich zu viel.

    Meine Fragen:
    – Ist das so, dass Elterngeld nur während eines laufenden Arbeitsvertrages gezahlt wird? Ausgezahlt wird es doch nicht vom AG sondern vom Staat.
    – Welche Möglichkeiten hätten wir doch noch Elterngeld für einen längeren Zeitraum zu erhalten?
    – Kann man jetzt noch rückwirkend auf einen kürzeren Elterngeldzeitraum umstellen, um ein höheres Elterngeld zu erhalten?
    – Wie sind die Voraussetzungen, um trotz fehlender Betreuung ALG 1 zu erhalten?

    Wie man sehen kann, fallen Mütter mit Zeitvertrag bei der jetzigen Regelung durchs Raster.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,

      wir können Sie nicht in der Ferne zu einen Einzelfall beraten und sind auch nicht befugt dazu. Ihre Optionen sollten Sie noch einmal mit den zuständigen Behörden besprechen (Elterngeldstelle und Arbeitsamt). Zwar sollten jedoch auch ALG-1-Bezieher und ALG-2-Bezieher einen Anspruch auf ein Elterngeld haben, dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Wir raten Ihnen, sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Sabrina

    Guten Tag,

    Ich bin derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Vertrag ist bis zum 31.12.2019), eine Verlängerung wird angestrebt hieß es in der Ausschreibung. Ab 01.08.2019 gehe ich in den Mutterschutz.

    Alle Mitarbeiter haben einen befristeten Vertrag auf Grund unserer Fördergelder, die vermutlich für 2020 verlängert werden. Voraussichtlich bekommen alle Mitarbeiter Ende 2019 neue Verträge. Zur selben Zeit wie ich wurden 2 Kollegen mit der selben Rolle an anderen Standorten und 1 Kollegin mit einer ähnlichen Rolle eingestellt.
    Wie stehen meine Rechte, wenn die Verträge der Kollegen mit der selben Position bzw. die Verträge aller Mitarbeiter auf ein weiteres Jahr verlängert werden? Ich werde dann in Elternzeit sein, hoffe aber, dass ich nach der Elternzeit wieder in meine Rolle zurückkehren kann.

    Zudem bin ich noch in der Probezeit. Wenn ich in den Mutterschutz gehe, ist noch 1 Monat Probezeit ausstehend. Kann ich in der Elternzeit gekündigt werden? Falls mein Vertrag verlängert wird, wird dieser 1 Probe-Monat in den neuen Arbeitsvertrag „mitgenommen“?

    Dankeschön für Ihre Hilfe! Sabrina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      wie Ihre Chancen stehen, können wir leider nicht beurteilen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, Ihren Arbeitsvertrag auslaufen zu lassen.

      Während der Elternzeit können Sie aber nicht gekündigt werden (es sei denn, der Arbeitsvertrag läuft sowieso aus). Auch die Probezeit ändert daran nichts – der Kündigungsschutz greift trotzdem. Der Probemonat wird in der Regel auch nicht hinten drangehängt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Alex

    Wer bezahlt das Mutterschaftgeld wenn der Arbeitsvertrag endet zBsp:

    Geburt des Kindes 31.10 auch der Vertrag endet am 31.10.
    6 Wochen davor bezahlt die KK 13€ + AG = Nettogehalt. Wer bezahlt danach die 8 Wochen, da das Arbeitsverhältnis beendet ist?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,
      läuft ein befristetes Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist aus (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach), übernimmt die Krankenkasse normalerweise danach die Zahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Krankengeldes.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. sandra

    hallo,
    ich habe einen befristeten arbeitsvertrag der mit der probezeit endet(15.april). nun habe ich meiner chefin mitgeteielt das ich schwanger bin und sie hat mir direkt die kündigung zum ablauf meiner probezeit ausgesprochen und schickt mir diese auch noch zu. ist diese kündigung dann überhaupt rechtens und was kann ich dagegen tun?

    vielen dank schonmal im vorraus
    sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo sandra,
      in derartigen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen Ihnen daher auch keine bestimmte Vorgehensweise empfehlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Soffi

    Hallo, ich habe Ende März ET und bin aber befristet eingestellt bis Ende Mai. Läuft mein Vertrag dann einfach aus, weil ich bin ja dann erstmal im Mutterschutz und dann in der Elternzeit?

  13. Babsi

    Hallo,
    Ich bin bis zum 31.07. 19 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Ich habe mutterschutz bis zum 15.06.19 und würde dann gerne in Elternzeit gehen bis August 2020. Muss ich mich trotzdem 3 Monate vor auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Oder den mitteilen, dass ich in Elternzeit gehe?
    Liebe Grüße

  14. Caro

    Hallo,
    welche Möglichkeiten und Rechte habe ich, wenn ich in einem sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis (projektbezogen) bin und schwanger werde? Läuft der Vertrag dann automatisch weiter oder endet er mit dem Ende des Projektes? Welche Gelder stehen mir zur Verfügung , wenn der Vertrag ausläuft?
    Vielen Dank für die Rückmeldung

  15. Stefanie

    Hallo.

    Ich habe folgendes Problem:

    Mein Vertrag lief jetzt Ende November aus und wurde auch nicht verlängert, weil ich schwanger geworden bin und ich dann quasi sofort abreisen durfte, da ich auch sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe. Ich weiß das ich spät dran bin, aber erklären möchte ich hier jetzt auch nicht, warum ich es nicht geschafft habe mich in der Frist arbeitslos zu melden. Morgen ist terminiert ALG1 beantragen zu wollen. Heute kommt mir aber durch stöbern im Internet jetzt die Frage ob das eigentlich das richtige ist? Der Geburtstermin wäre am 24.1.19. Wie kann ich mich bis dahin versichern und lohnt es sich bei einen bis dato erhaltenen bruttogehalt von 2000 Euro nun ALG 1 zu beantragen oder mutterschaftsgeld und Elterngeld? Ich bin da ehrlich gesagt etwas irritiert.

    Wäre super wenn ihr mir einen Rat geben könntet:)

  16. Steffi S

    Hallo 🙂 ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle auf 100%. Nach meiner Elternzeit habe ich mich für 1 Jahr befristet auf 50% einstellen lassen , dies endend im April 2019. Wenn ich keine Verlängerung einreiche würde ich ja automatisch wieder auf meine 100% gehen. Wie ist es aber wenn ich im Februar sagen würde ich wäre schwanger und geh ins Beschäftigungsverbot (arbeite in der Klinik). Bin ich dann auch automatisch ab April 2019 wieder auf 100% eingestellt aber eben im Beschäftigungsverbot?

    Danke für eine Antwort 🙂

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi S.,

      bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Sollten Sie schwanger sein, sollte ein Beschäftigungsverbot Vorrang haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Theresa

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    Trotz Schwangerschaft wurde mein Vertrag um sechs Monate verlängert. Soweit war alles in Ordnung. Nun laufen diese sechs Monate ab. Kann der Vertrag trotz bekannter Schwangerschaft und einer Vertragsverlängerung auslaufen?

    lieben Gruß,
    Resi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Resi,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um zu erfahren welche Möglichkeiten Sie haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. alyssia

    Ich begann vor mehr als einem Monat in diesem Unternehmen zu arbeiten, die Testphase war endgültig und ich ging zurück zu einem befristeten Vertrag von zwei Monaten, der nach Ablauf dieser zwei unbestimmten Monate zustande kam, wie ich erfuhr dass ich während des ersten Monats des befristeten Vertrages schwanger war und 6 Tage krank war, weil ich das Baby verlieren könnte. Am Tag meiner Rückkehr sagen sie mir, ich solle nicht kommen, aber ich werde erst bezahlt am Ende dieser zwei Monate, aber ohne ein Papier, das meine Entlassung vorsieht.
    Ich informierte sie darüber, dass ich schwanger war und meine Abwesenheit gerechtfertigt war, aber ich weiß nicht, was ich tun soll.
    Was ist der Gesetzestanzfall, der vor allem mehr als acht Wochen schwanger wäre, würde mich überraschen, wenn ich Arbeit finde.
    Danke, dass du mir geantwortet hast

    Liebe Gruß

    Alyssia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo alyssia,

      wenn der Arbeitsvertrag von vornherein befristet war, kann auch kein Mutterschutz die Entlassung verhindern, da der Vertrag einfach ausläuft und keine Kündigung stattfindet. Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, einem potentiellen Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft zu erzählen, das liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Jacqueline

    Hallo. Mein Arbeitsverhältnis hat am 30.08.2018 geendet . Ich bekomme aber Krankengeld da ich kein ALG 1 beziehen kann wegen Beschäftigungs Verbot. Am 30.11.2018 gehe ich in den Mutterschutz. Die Krankenkasse meinte , ich würde dann das Mutterschaftsgeld i.H. meines alten Nettogehaltes gezahlt bekommen . Im Internet steht aber nichts darüber . Weiß jemand was ?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      Ihre Krankenkasse weiß am besten, wie sie dies in Ihrem Fall regelt. Das Mutterschaftsgeld beträgt tatsächlich in der Regel das volle Nettogehalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. R.M.

    Liebe Ratgeber,

    ich befinde mich derzeit in der Probezeit und würde im Normalfall im Anschluss einen befristeten Vertrag für die weiteren 1,5 Jahre erhalten.

    Allerdings bin ich nun Schwanger und würde gerne wissen, welche Recht auf mich zutrifft. Beseht für mich ein Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetzt nur während der Probezeit oder auch darüber hinaus?

    Vielen Dank im Voraus!
    MfG
    R.M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo R.M.,

      sollte es sich um zwei verschiedene Arbeitsverträge handeln, bekommen Sie durch den Mutterschutz nicht automatisch einen erneuten Vertrag. Die Firma kann auf diese Weise nicht gezwungen werden, den neuen Vertrag für Sie aufzusetzen. Sie darf Sie nur nicht kündigen während des Mutterschutzes.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Elena

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage und zwar lief mein Vertrag in der Schwangerschaft aus.
    Musste dann 2 1/2 Monate Arbeitslosengeld beziehen und bekam dann Mutterschaftsgeld.
    Jetzt bin ich ein Jahr in Elternzeit und würde aber gerne noch 1 Jahr zu Hause bleiben.
    Welches Geld steht mir zu?

    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elena,

      ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle, um weitere Informationen zu bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Nadine

    Hallo Zusammen,

    Ich arbeite in einer Krippe in NRW und habe einen befristeten Vertrag bis 2020! Wenn ich schwanger sein würde und ich diese Immunität nicht hätte dürfte ich nicht weiter in der Krippe arbeiten und hätte ein Beschäftigungsverbot! Dürfte mich dann mein Arbeitgeber kündigen ? Da ich sofort aufffölen würde und keine 9 Monate mehr arbeiten kann! Gilt da noch der Mutterschutz?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      der Mutterschutz gilt auch in einem befristeten Arbeitsvertrag, wenn Sie während der Dauer des Arbeitsvertrages schwanger werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Stefanie

    Guten Tag,

    in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis am 31.12. endet, sofern bis zum 30.11. eine Kündigung ausgesprochen wird.
    Ansonsten verlängert er sich automatisch um 1 Jahr.
    Ich bin seit Januar 2017 beschäftigt, heißt der Vertrag ist bereits um ein Jahr verlängert worden. Ab nächstem Jahr würde er ja automatisch auf „unbefristet“ gestellt werden, soweit ich weiß.
    Heißt das also, dass ich, im Schwangerschaftsfall, unter dem Kündigungsschutz stünde, da der Vertrag sich ja automatisch verlängern würde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb – auch ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages – keine Aussage dazu machen. Legen Sie den Arbeitsvertrag deshalb einem Anwalt für Arbeitsrecht vor und erkundigen Sie sich bei ihm, ob in so einem Fall eine automatische Entfristung stattfinden kann oder ein neuer unbefristeter Vertrag aufgesetzt werden muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Lina1986

    Guten Abend,

    ich bin derzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Aus persönlichen Gründen möchte ich aber nach Möglichkeit den Arbeitgeber wechseln. Leider bekomme ich hier erstmal einen befristeten Arbeitsvertrag. Wenn ich mich aber für den neuen AG entscheiden würde, habe ich die Frage wie es aussieht wenn ich mich für 2 Jahre Elternzeit entscheide. Wer zahlt mit dann monatlich das Geld und wie viel % vom Lohn werden gerechnet? Hat mein Mann dann auch noch die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lina1986,

      beachten Sie, dass das Ende des befristeten Arbeitsvertrages auch in die Elternzeit fallen kann. Der befristete Arbeitsvertrag endet dann trotzdem, auch wenn Sie noch in der Elternzeit sind. Elterngeld gibt es während der Elternzeit vom Staat. Es berechnet sich auf Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Fragen dazu beantwortet auch die örtliche Elterngeldstelle.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Yvonne

    Hallo, ich weiß seit 2 Wochen das ich schwanger bin und ca. in der 5ten Woche bin. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.08.2018 aus und eigtl sah es gut aus das ich einen unbefristeten Vertrag danach bekomme. Nun weiß ich nicht ob ich es dem Arbeitgeber schon sagen sollte und somit dem evtl neuen Vertrag gefährde, oder lieber warte bis ich den neuen Vertrag unterschrieben hab. Meine Ärztin sagte ich bin erst im 3ten Monat verpflichtet es dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das wäre also ca. 2 Wochen bevor der Vertrag ausläuft.

    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    Yvonne

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich gibt es keine Pflicht, zu irgendeinem Zeitpunkt den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren – Sie können also selbst entscheiden, wann Sie Ihren Chef davon unterrichten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Christin

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag ist folgendes festgehalten: „Der Arbeitsvertrag ist auf die Dauer eines Jahres befristet. Diese Zeit der Tätigkeit wird als Probeanstellungsverhältnis vereinbart. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Beide Seiten erklären spätestens 8 Wochen vor dem 01.01.2019 schriftlich, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen.“
    Wenn ich nun vor dieser schriftlichen Erklärung schwanger werden sollte, kann ich wohl damit rechnen, dass der Vertrag gekündigt wird. Lohnt es sich einen Anwalt hierzu zu befragen?

    Besten Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christin,

      prinzipiell sind Sie nicht verpflichtet, vor der Vertragsabschließung den neuen Arbeitgeber über eine Schwangerschaft aufzuklären. Um eine individuelle Beratung zu Ihren Rechten zu bekommen, sollten Sie sich aber immer am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Katharina

    Hallo, mein Vertrag ist im Moment noch 3 Monate befristet. Mit dem Arbeitgeber habe ich schon eine Verlängerung ausgehandelt, die von diesem auch schon unterschrieben wurde. Falls ich noch vor der Verlängerung schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot bekomme, habe ich dann trotzdem schon für den verlängerten Vertrag Kündigungsschutz oder kann das wieder zurückgezogen werden?

    Der Entbindungstermin würde dann aber nicht mehr im Zeitraum des Arbeitsverhältnisses liegen. Bekomme ich trotz Arbeitsverbot dann alg 1?

    Danke und viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina,

      in der Regel kann ein unterschriebener Arbeitsvertrag nicht wieder zurückgezogen werden, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Moment, ab dem Sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen.

      Darüber hinaus sollte trotz Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft weiterhin das ALG 1 gezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Tatjana

    Hallo, ich bin in der 37 SSW. Mein Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 30.09.18. ET ist der 19.05.18 und somit ist die Mutterschutzfrist vom 07.04 bis 14.07.
    Muss ich ich bei meinem Arbeitgeber trotzdem einen Antrag auf Elternzeit stellen?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tatjana

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tatjana,

      Sie sollten dennoch einen Antrag auf Elternzeit stellen, wenn Sie diese haben möchten. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie diese auch bekommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Lara

    Hallo ihr lieben,
    Also am 30.06 läuft mein Vertrag aus.
    Ich bin in der 14 ss und es besteht eine
    Vertragsverlängerung. Mein AG weiß nichts
    von der da. Der Vertrag wäre dann auch wieder
    für ein Jahr befristet.

    Wäre es rechtens den Vetrag zu unterschreiben lassen und davon später zu erzählen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lara,

      laut Mutterschutzgesetz sollen Arbeitnehmerinnen Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Erst nach dieser Mitteilung gilt der besondere Kündigungsschutz für Mütter und der Arbeitgeber kann diesen Umstand bei der Arbeitseinteilung berücksichtigen.

      Allerdings darf die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht aufgrund einer Schwangerschaft verweigert werden. Darüber hinaus ist es Schwangeren in einem Einstellungsgespräch gestattet, die sowieso unzulässige Frage nach einer Schwangerschaft bewusst falsch zu beantworten. Das geht aus zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes hervor (AZ: C-438/99 und C-109/00).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Sandra

    Hallo, ich arbeite als Helfer in einem Kindergarten. Mein Vertrag ist bis zum 31.12.2018 befristet. Im Vertrag steht, wenn ich meine Ausbildung als Sozialpäd. Assistentin beginne, verlängert sich mein Vertrag automatisch bis Ende der Ausbildung. Ich bekomme in den nächsten Tagen von der Schule Bescheid ob Zusage oder Absage. Die Schule weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Muss ich die Schule darüber schon informieren? Bin ja noch ganz am Anfang (8. Woche) Wenn ich meinen Schulplatz bekomme, muss mein Arbeitgeber mich dann verlängern? Dazu kommt noch das mein Arbeitgeber der Meinung ist mich jetzt schon kündigen zu dürfen aber hat man nicht einen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft? Mein Arbeitgeber weiß schon Bescheid über die Schwangerschaft. Verzeihen Sie mir meinen verwirrten Text aber die Angst die mir mein Arbeitgeber grad macht, macht mich total fertig. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und verbleibe mit lieben Grüßen Sandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      in der Regel ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wegen Schwangerschaft verweigert. Das geht aus zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshof hervor (AZ: C-438/99 und C-109/00).

      Darüber hinaus gilt der Kündigungsschutz für Mütter ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde.

      Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich in solchen Belangen für Sie einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Verena

    Hallo, ich beginne eine befristete Stelle theoretisch zum 1.6. habe aber jetzt festgestellt, dass ich schwanger bin. Bei Arbeitsbeginn wäre ich in der 15. Woche. Muss ich dem Arbeitgeber vorher über die Schwangerschaft informieren? Den Vertrag hatte ich vorgestern im Briefkasten und ist vom Arbeitgeber bereits unterschrieben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Verena,

      der Arbeitgeber darf die Verlängerung eines Arbeitsvertrages nicht mit der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin begründen. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht (ArBG) Mainz (Urteil vom 02.09.2008, Aktenzeichen: 3 Ca 1133/08), dass dies eine geschlechtsspezifische Benachteiligung darstellt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Melanie

    Ich habe einen befristet Arbeitsvertrag bis zum 01.02.2019 ab dem 15.08.2018 bin ich in Mutterschutz kann ich nach dem Mutterschutz der am 21.11.2018 endet gekündigt werden??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht bis 4 Monate nach der Entbindung Kündigungsverbot.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Jassi

    Hallo, wie ist das, wenn ich 10 Monate in einem Betrieb gearbeitet habe , mit einem befristeten Vertrag und ich schwanger wurde nachdem ich schon wusste das er nicht verlängert wird? Steht mir nach 10 Monaten auch das ALG 1 zu? Oder muss ich mindestens 12’Monate im selben Betrieb gearbeitet haben? Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jassi,

      der Anspruch auf ALG 1 entsteht erst, wenn mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, unabhänging davon, ob die Tätigkeit dabei in einem oder in unterschiedlichen Betrieben stattfand.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Natascha

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Arbeitsvertrag endet zum 14.6 und die Mutterschutzfrist beginnt am 03.07.18.
    Nun habe ich mich wie es sich gehört 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet. Nun sagt man mir bei der Agentur ich würde keine Leistungen also ALG 1 erhalten da ich ein absolutes Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgestellt bekommen habe. Die Leistungen würden von der Krankenkasse übernommen. Die Krankenkasse sagte mir aber ich würde ebenfalls keine Leistungen erhalten da ich nicht mehr in Beschäftigung bin und auch kein ALG 1 erhalte. Könnten Sie mir hier sagen was man am Besten machen kann? Ich bekomme Zwillinge und bekomme angeblich keine Leistungen aber ich habe immer eingezahlt da kommt mir das ganze recht unfair vor.
    Über ein Feedback würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Natascha

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natascha,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich mit Ihrer Situation an einen Anwalt zu wenden, da die Regelungen diesbezüglich nicht eindeutig sind und auch die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt werden sollte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Stefanie

    Guten Abend,

    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag 20Std. / Woche und zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag 30 Std/Woche aufgrund von Personalmangel. Ich habe nun Anfang des Jahres meine erste Verlängerung bekommen. Zwei Verlängerungen sind noch befristet und dann müssen sie mich ja unbefristet auf 30 Std./Woche einstellen. Wenn ich nun schwanger werde, dann ist mir bewusst, dass ich keine Verlängerung erhalten werde, aber wie wird es dann berechnet? Ich rutsche ja dann automatisch wieder in meinen unbefristeten 20 Std. Vertrag. Wie wird dann das Elterngeld berechnet?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,

      bei der Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem das Kind geboren wird, maßgeblich. Wenn Sie erfahren möchten, wie das Elterngeld in Ihrem konkreten Fall berechnet wird, können Sie sich an die zutreffenden Elterngeldstelle wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Jenny

    Hallo habe eine Frage, habe meine Schwangerschaft zum 03.01.2018 dem Arbeitgeber mit geteilt. Und habe sofort ein Beschäftigungs verbot erhalten. Seitdem bin ich daheim. Ich habe jetzt ein schreiben zur Kündigung erhalten, der Vertrag ist befriestet bis 28.02.2018. muss der Arbeitgeber weiter lohn zahlen? Oder jetzt die Krankenkasse?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht länger zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die ehemalige Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und mit Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Marianne

    hallo…Folgendes
    ich wurde letztes jahr am 1.4.17 bei meinem alten arbeitgeber (voher 8 jahre unbefristet) für ein jahr befristet eingestellt. ein paar tage später stellte man bei mir eine ss fest. mein sohn ist leider 3 tage nach seiner geburt verstorben. ich gehe aber inzwischen wieder arbeiten. nun eröffnete mir mein arbeitgeber , dass er meinen vertrag nicht verlängert aufgrund der ss letztes jahr. ich habe eine kollegin die ebenfalls eine befristung hatte aber weiterhin beschäftigt wird. beide Verträge waren zum gleichen datum befristet wurden.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marianne,

      wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um zu prüfen, ob die Befristung so zulässig ist. Der Anwalt kann Ihnen auch sagen, ob in Ihrer Situation der Kündigungsschutz greift.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Kerstin

    Hallo,

    ich habe bis Ende März einen befristeten Vertrag, habe jedoch den neuen unbefristeten Vertrag ab dem 01.04. schon unterschrieben. Kann ich vorher aufgrund einer Schwangerschaft gekündigt werden?

    VG Kerstin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      in der Regel ist ein Vertrag ab Unterzeichnung wirksam. Bei Schwangerschaft gilt normalerweise Kündigungsschutz.
      Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Ani

    Ich bin momentan in der 24. ssw. Ab dem 16. April Wäre ich in Mutterschutz. Zum 30.April endet mein Arbeitsverhältnis. Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld? Fällt dann nach dem 30. einfach der Zuschuss von Arbeitgeber weg? Auf was muss ich achten?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ani,

      wenn das Arbeitsverhältnis zulässig während der Eltern- oder Mutterschutzzeit aufgelöst wird, zahlt in der Regel die Krankenkasse weiter. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Nicole

    Hallo

    Mein Vertrag ist bis Juli 2019 befristet.
    “ …wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes zur Vertretung der abgeordneten Frau XY für den Zeitraum der Abordnung“.
    „…Bei Beendigung der Abordnung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages, an dem die Abordnung endet, ohne das es einer Kündigung bedarf“.

    Meine Frage dazu..
    Was passiert wenn ich Schwanger werde?! Normalerweise hat man ja sofortigen Kündigungsschutz, aber man muss mich ja gar nicht kündigen. Theoretisch könnte der Arbeitgeber sich auf den Vertrag berufen, dass die Abordnung wegfällt und somit endet mein Vertrag?! ( Auch wenn das nicht der Wahrheit entspricht)
    Ist das richtig oder habe ich dennoch einen Schutz ? Ich habe ja nicht die Möglichkeit die richtigkeit hier zu überprüfen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      bei Schwangerschaft greift der Kündigungsschutz, der Arbeitgeber darf Sie dann nicht kündigen. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dies trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt. Unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht, endet Ihr Arbeitsverhältnis also zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag vorher nicht verlängert.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Daniela

    Hallo,

    ich habe einen befristeten Vertrag bis zum 30.06.
    Mein Mutterschutz beginnt zum 02.05. und Geburtstermin ist am 13.06.
    Wer zahlt die differenz zum Arbeitgeber wenn der Vertrag zum 30.06. ausläuft. Muss ich mich dann im Mutterschutz beim Arbeitsamt melden oder Zahlt die differenz die Krankenkasse?

    Vielen Dank, Daniela

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      endet ein Arbeitsverhältnis noch während des Mutterschutzes, zahlt ab Beschäftigungsende in der Regel die Krankenkasse in Höhe/Form eines Krankengeldes. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Helga

    Hallo! Ich habe eine Frage, wenn ich jetzt eine Jahres Stelle bekomme (z.B von 15.01.2018 bis 15.01 2019) und ich vermute schon, dass ich Schwanger bin, bekomme ich ganz normal Wochengeld von der Krankenkasse. Falls ja, dann wie lange?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Helga,

      sobald Sie definitiv wissen schwanger zu sein, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Inwieweit Kündigungsschutz und Ansprüche für Mutterschutz gelten, sagt Ihnen im Einzelfall ein Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Skegro

    Guten Tag Vor den errechneten Mutterschutz bin ich 2 Tage aus dem befristeten Arbeitsverhältnis raus. Aok sagt leider 2 Tage zufrüh und sie kommt nicht dafür auf. Was mache ich jetzt? MfG A.S

    1. arbeitsvertrag.org

      Hall Skegro,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Besprechen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten deshalb mit einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  44. Laura

    Hallo.

    Mein Mann und ich beginnen in diesem Jahr die Familienplanung. Ich bin derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, und werde aber aller Voraussicht nach zum 01.08.2018 eine dritte und unbefristete Verlängerung erhalten. Wann dürfen wir anfangen und versuchen schwanger zu werden bzw. ab wann sind wir finanziell abgesichert?

    VG,
    Laura

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura,

      sobald Sie sicher sind schwanger zu sein, müssen Sie den Arbeitgeber darüber informieren. Es kann sein, dass Arbeitgeber bei auslaufenden Arbeitsverhältnissen eine Verlängerung nur ungerne anbieten, wenn die Betroffene schwanger ist. Dies sollten Sie bei Ihrer Familienplanung berücksichtigen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Petra

    Liebes Arbeitsvertrag.org Team,

    mein Arbeitgeber hat mir eine Verlängerung des Arbeitsvertrages mündlich zugesagt. Nach dem ich Ihm über meine Schwangerschaft informiert habe hat er diese Zusage zurück gezogen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      leider ist eine mündliche Zusage für eine Verlängerung nicht wirksam, solange kein (neuer) Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde. Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  46. Tiggerchen

    Hallo, bei mir besteht seit Beginn der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot. Mein Vetrag läuft zum 31.12 aus und der Mutterschutz würde zum 20.2 beginnen. Muss ich für die 6 Wochen ( Anfang Januar bis Mitte Februar) ALG1 beantragen oder muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen??

    MfG Tiggerchen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tiggerchen,

      bevor die Krankenkasse Krankengeld zahlt, haben Arbeitnehmer in der Regel 42 Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlungen vom Arbeitgeber. Gleiches gilt prinzipiell auch für Arbeitslose: Die Bundesagentur für Arbeit sollte für 42 Tage Fortzahlungen in Form von Arbeitslosengeld 1 leisten. Erst nach Verstreichen dieser 6 Kalenderwochen übernimmt die Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Murmel

        Werden denn nun die 6 Wochen zwischen Ende Arbeitsvertrag 31.12 und Mutterschutzbeginn 20.2 vom Arbeitgeber bezahlt in Höhe des bisherigen EInkommens oder zahlt die Bundesagentur für Arbeit Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeld-1-Anspruches?

        Vielen Dank.

        Grüße
        Murmel

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Murmel,

          wenn ein Beschäftigungsverbot besteht (von einem Arzt erteilt), muss der Arbeitgeber der Schwangeren zunächst eine andere Arbeit zuteilen, wodurch der Arbeitnehmerin aber keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Auch eine Freistellung darf keine Nachteile nach sich ziehen.
          Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Krankenkasse und Arbeitsamt.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Violeta

      Hallo!
      Ich hatte einen befristeten Vertrag bis zum 14.01.2019. Ich erfuhr, dass ich im September 2018 schwanger war, und gab dies sofort bekannt.
      Der Arbeitgeber verlängerte meinen Vertrag bis zum letzten Arbeitstag, 16.04.2019. Ab 17.04.2019 bin ich im Mutterschutzschaft.
      Ich habe den Höchstbetrag von 13 € / Tag von der Versicherung erhalten. habe ich keinen anspruch mehr auf etwas von Arbeitgeber? Wer zahlt meine Differenz?
      Vielen Dank!

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Violeta,

        eigentlich ergibt sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus dem Umstand, dass Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer Frage an die Mutterschaftsgeldstelle zu wenden.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Lisa

    Ich bin seit ende Oktober schwanger, also in der 2. Woche und ab nächster Woche habe ich eine neue Arbeitsstelle für 2 Jahre befristet. Die Schwangerschaft dauert in der Regel 9 Monate und danach nehme ich keine Elternzeit.
    Kann ich dann in meinen Beruf zurück, denn dieser läuft ja 2 Jahre.

    Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      das befristete Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Fragen Sie einen Anwalt, inwieweit Sie unter dem Kündigungsschutz stehen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  48. Mare

    Hallo. Muss ich meinen Arbeitgeber vot Verlängerung des neuen Vertrages über sie Schwangerschaft informieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mare,

      grundsätzlich sollte der Arbeitgeber so bald wie möglich über die Schwangerschaft informiert werden. Nur dann findet bei Ihnen der Mutter- und Kündigungsschutz Anwendung. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass Sie vor Vertragsverlängerung über die Schwangerschaft Kenntnis hatten, könnte Ihnen der Arbeitgeber Täuschung unterstellen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Karo

        Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

        bestehen Ansprüche, wenn mein Arbeitgeber mir eine Verlängerung meines befristeten Vertrages um ein weiteres Jahr anbietet, dann aber auf Grund meiner Schwangerschaft zurück zieht?

        Gruß
        Karo

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Lea,

          sofern noch kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, kann der Arbeitgeber das Angebot der Verlängerung zurückziehen.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

  49. Manuela

    Hallo. Muss ich meinen Arbeitgeber vot Verlängerung des neuen Vertrages über sie Schwangerschaft informieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      grundsätzlich sollte der Arbeitgeber so bald wie möglich über die Schwangerschaft informiert werden. Nur dann findet bei Ihnen der Mutter- und Kündigungsschutz Anwendung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Kerstin

        Kann mir wer Helfen Bitte
        Ich bin Schwanger und mein Arbeitsvertrag läuft am 1.März 2018 aus . Kann mich mein Arbeitgeber Kündigen ab März oder gibt da es ein Schutz.
        Bin totall am Ende nicht das ich dann ohne Arbeit da stehe.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Kerstin,

          ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu verlängern.

          Das Team von arbeitsvertrag.org

    2. Huhu

      Nein musst du nicht tuhe es auch nicht besser für dich

  50. DieKleine

    Hallo, wird das ALG1 denn im Elterngeld mit berücksichtigt? Wenn man vor dem Mutterschutz noch AGL1 beziehen muss? Danke und viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo DieKleine,
      ALG 1 wird bei der Berechnung des Elterngeld als ein 0 €-Monat berechnet. ALG 1 vor dem Mutterschutz senkt also den Elterngeldanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Bianca

        Hallo, ich hab eine wichtige Frage.

        Mein errechneter Geburtstermin ist der 18.01.2020, mein 1 jährlicher, befristeter Arbeitsvertrag endet zum 26.11.2020. Das wären ja dann noch 7 Einhalb Wochen bis zur Geburt. Heißt das, das Arbeitsamt zahlt mir anderthalb Wochen Arbeitslosengeld, bis die Krankenkasse 6 Wochen vor der Geburt Mutterschutzgeld zahlt? Und kann ich dann Elterngeld beantragen, nach der Geburt des Kindes?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Bianca,

          in der Regel sollten Sie noch Arbeitslosengeld bis zu der Sechs-Wochen-Marke bei der Geburt erhalten. Auch können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie arbeitslos sind, es beläuft sich auf 300 Euro, wird aber komplett auf den Hartz-4-Satz angerechnet. Wir empfehlen Ihnen weiterhin, die Situation mit dem Jobcenter noch einmal abzuklären, um auf der sicheren Seite zu sein.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

        2. Luisa

          Guten Tag.

          Ich bekomme im August 2020 Nachwuchs und würde gerne 2 Jahre Zuhause bleiben. Mein Vertrag endet allerdings im März 2021. Da die letzten 12 Monate berücksichtigt werden, habe ich auch einen normalen Anspruch auf Elterngeld. Allerdings endet meine Elternzeit ja mit dem Arbeitsverhältnis im März. Kann ich trotzdem Elterngeld plus bekommen für 22 Monate und wird in dem Zeitraum meine KK gezahlt? Welchen Status habe ich dann? Arbeitslos mit Elterngeld? Muss ich mich dann schon Anfang 2021 beim Arbeitsamt melden?

          Vielen Dank!

          1. Dilek

            Hallo Luisa,
            Ist schon etwas länger her , allerdings würde mich interessieren was aus deiner frage geworden ist, da ich auch fast das selbe problem/frage habe.
            LG

      2. Loreen

        Hallo!

        Mein Vertrag endete im Mutterschutz. Meine Chefs sagten mir, dass ich definitiv einen neuen Betrag bekommen hätte, wäre ich nicht schwanger geworden. Aber aufgrund der Schwangerschaft wird er wie geplant beendet und ich könnte nach der Elternzeit einen neuen bekommen.
        Ich habe mal gelesen, dass es nicht rechtens sei, wenn man nur wegen der Schwangerschaft keinen neuen Vertrag bekäme.
        Nun habe ich mich wieder gemeldet, würde gern die ersten Monate in Teilzeit arbeiten. Die Chefin meinte dabei allerdings, sie könne mich nur für 40h einstellen. Wie sehen da meine Rechte aus?

        Vielen Dank

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