Sicherheitsdienst – Das Wachgewerbe in Deutschland

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gewerbeordnung: Laut Paragraph 34a der GewO müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um im Sicherheitsdienst tätig zu sein.
Gewerbeordnung: Laut Paragraph 34a der GewO müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um im Sicherheitsdienst tätig zu sein.

Arbeitnehmer im Wachgewerbe sorgen in Deutschland für den Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz. Neben der Polizei sorgen also auch private Sicherheitsdienste für Sicherheit. Wachgewerbejobs stellen eine besondere Form eines Arbeitsverhältnisses dar.

Arbeitnehmer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um im Bewachungsgewerbe tätig sein zu dürfen und können Qualifikationen für diesen Beruf auf verschiedenen Wegen erwerben.

Ihre Tätigkeitsgebiete können sehr vielfältig sein und Arbeitsstellen und Einsatzorte können sich regelmäßig wechseln. Doch wer darf im Wach- und Sicherheitsdienst arbeiten? Wie erlange ich die notwendigen Qualifikationen? Welche Tätigkeitsgebiete gibt es im Wachgewerbe?

Kompaktwissen: Sicherheitsdienst

Was macht ein Sicherheitsdienst?

Beim Sicherheitsdienst handelt es sich um Arbeitnehmer im Wachgewerbe, die für den für den Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz zuständig sind. Dazu zählt zum einen die Polizei aber auch private Sicherheitsdienste.

Wer darf beim Sicherheitsdienst arbeiten?

Wer beim Sicherheitsdienst arbeiten will, braucht eine Genehmigung. Zuverlässigkeit und Qualifikation spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Welche Tätigkeitsgebiete gibt es im Sicherheitsdienst?

Der Wachschutz kann in verschiedenen Bereichen erfolgen. Eine Übersicht über die verschiedenen Tätigkeitsgebiete des Sicherheitsdienstes erhalten Sie hier.

§ 34a GewO – Wer darf Wachschutz ausüben?

Wer den Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz ausüben will, braucht dafür in Deutschland eine Erlaubnis. In der Gewerbeordnung (GewO) ist unter § 34a geregelt, dass jemand, der Personen oder Eigentum gewerbsmäßig bewachen will, eine Genehmigung von der zuständigen Behörde benötigt.

In Deutschland kann also nicht jeder im Sicherheitsgewerbe tätig sein. Voraussetzungen für die Arbeit im Sicherheitsdienst sind in der Gewerbeordnung geregelt. Eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde wird in der Regel nur erteilt, wenn der Antragssteller

  • eine gewisse Zuverlässigkeit an den Tag legt,
  • keine finanziellen Schwierigkeiten hat, also beispielsweise keine Schulden hat,
  • bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat,
  • nachweisen kann, dass er fachlich und rechtlich über Grundlagenwissen verfügt,
  • einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung erbringen kann.

Wann gelte ich als zuverlässig?

Ob Sie zuverlässig genug sind, um im Wachgewerbe tätig zu werden, kann auch bei der Polizei überprüft werden.
Ob Sie zuverlässig genug sind, um im Wachgewerbe tätig zu werden, kann auch bei der Polizei überprüft werden.

Wollen Sie im Bewachungsgewerbe tätig werden, müssen Sie damit rechnen, dass die zuständige Behörde überprüfen wird, wie zuverlässig Sie sind. Sie kann dies auf verschiedene Arten prüfen.

Die GewO legt unter § 34a fest, wer als zuverlässig genug erachtet werden kann, um einen Job im Sicherheitsdienst auszuführen. Als nicht zuverlässig und damit nicht für den Sicherheitsdienst geeignet, gelten Sie, wenn Sie

  • Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation sind, die verboten wurde oder einem Betätigungsverbot unterliegt und seit dem Ende Ihrer Mitgliedschaft nicht mindestens zehn Jahre vergangen sind,
  • Mitglied in einer Partei sind, die verfassungswidrig ist und seit dem Ende Ihrer Mitgliedschaft nicht mindestens zehn Jahre vergangen sind,
  • allein oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen und Tätigkeiten verfolgen oder unterstützen oder dies in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung getan haben,
  • in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen des Versuchs oder der Vollendung von bestimmten Straftaten zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden sind und seit dem Eintritt der Rechtskraft noch nicht fünf Jahre vergangen sind.

Wie wird die Zulässigkeit überprüft?

Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Ihrer Eignung für den Sicherheitsdienst kann sich die Behörde laut § 34a der GewO im Vorfeld verschiedene Auskünfte einholen:

  1. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1,
  2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes sowie
  3. eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können, soweit Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr einer Übermittlung der tatsächlichen Anhaltspunkte nicht entgegenstehen.

Wie werden Qualifikationen im Wachgewerbe erlangt?

Wie kann ich mir Fachwissen aneignen? Um als Wachmann beispielsweise bei einer Sicherheitsfirma tätig zu sein, müssen im Vorfeld bestimmte Qualifikationen erworben werden.

  • Unterrichtung: Bei einer Unterrichtung, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer, können Sie sich grundlegendes Wissen für den Sicherheitsdienst aneignen.
  • Sachkundeprüfung: Legen Sie im Rahmen einer Unterrichtung eine sogenannte Sachkundeprüfung ab, können Sie bei Erfolg und Erhalt eines entsprechenden Zertifikats im Wachdienst tätig werden.
  • Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Die Sicherheitsbranche bietet außerdem einen Ausbildungsberuf an. Die Ausbildungsdauer beträgt hierbei drei Jahre. Ausbildungsschwerpunkte sind Schutz und Sicherheit, Recht, Betriebswirtschaft und Zusammenarbeit im Betrieb. Den Auszubildenden werden hier wichtige Inhalte zu Sicherheitskonzepten, Gefahrenprävention, situationsgerechtem Verhalten und Handeln und zur Kommunikation und Kooperation im Team vermittelt. Im Anschluss an die Ausbildung können Sie beispielsweise für eine Security Firma arbeiten.
Wichtig ist, dass ein Wachmann nur dazu berechtigt ist, Rechte anzuwenden, die jede Zivilperson auch zur Notwehr oder zur Selbsthilfe anwenden kann. Ein Sicherheitsmitarbeiter darf nur von seinen Rechten Gebrauch machen, wenn seinem Handeln eine gewisse Erforderlichkeit zugrunde liegt.

Die Tätigkeitsgebiete im Wachschutz

Werkschutz: Der Schutz vor Einbruch oder Ladendiebstahl gehört zu den vielen Tätigkeitsgebieten eines Sicherheitsfachmanns.
Werkschutz: Der Schutz vor Einbruch oder Ladendiebstahl gehört zu den vielen Tätigkeitsgebieten eines Sicherheitsfachmanns.

Wollen Sie ein Sicherheitsunternehmen beauftragen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, für welchen Zweck Sie einen Sicherheitsfachmann brauchen.

Bei so vielen Tätigkeitsgebieten kann ein Laie leicht den Überblick darüber verlieren, welcher Sicherheitsdienst für welchen Bereich zuständig ist.

Viele Security Firmen bieten daher vor einer Beauftragung eine Sicherheitsberatung an. Ein privater Sicherheitsdienst wie zum Beispiel eine Wach- und Schließgesellschaft kann für in der Tabelle aufgeführte Zwecke engagiert werden:

Tätigkeitsgebiet im SicherheitsdienstAufgaben
PersonenschutzPersonenschützer können von Veranstaltern, Unternehmen und auch Privatpersonen engagiert werden. In der Regel bewacht das Sicherheitspersonal hierbei Personen des öffentlichen Lebens. Diese sind einem größeren Risiko ausgesetzt als der Rest der Bevölkerung.
ObjektschutzDer Objektschutz kann durch die Polizei, das Militär oder durch Sicherheitsfirmen ausgeführt werden. Bewacht werden hierbei staatliche, wirtschaftliche oder auch private Gebäude, Fahrzeuge oder Anlagen wie zum Beispiel Parkanlangen. Liegen konkrete Anhaltspunkte oder eine hohe Gefahreneinschätzung vor, kann dies der Anlass dafür sein, ein Objekt bewachen zu lassen.
BegleitschutzBeim Begleitschutz werden Personen der Öffentlichkeit, Wertgegenstände oder Waren während des Transports begleitet und bewacht. Begleitschutz wird zum Beispiel bei Staatsbesuchen ausländischer Politiker oder zur Bewachung von Geldtransportern eingesetzt.
WerkschutzWerkschutz betreibt ein interner Sicherheitsdienstleister, der für ein bestimmtes Unternehmen arbeitet. Seine Aufgabe ist es, den Betrieb und dessen Mitarbeiter vor Gefahren und Schäden zu schützen. Dies beinhaltet unter anderem Brandschutz, Überwachung der Videoüberwachungsanlagen, Einbruchsschutz.
VeranstaltungsschutzBei so ziemlich jeder Veranstaltung ist Sicherheitspersonal anwesend, egal wie viele Menschen daran teilnehmen. Der Veranstaltungsschutz kann unter anderem folgende Aufgabengebiete umfassen: Personen-, Eingangs- und Fahrzeugkontrolle, Parkplatzbewachung, Absicherung von Sonderbereichen (Bühnen-, Technik-, und Backstagebereiche), Aufsichtsdienst.
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Sicherheitsdienst – Das Wachgewerbe in Deutschland
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

4 Gedanken zu „Sicherheitsdienst – Das Wachgewerbe in Deutschland

  1. K.

    Steht mir als Sicherheitsmitarbeiter vor dem Urlaub ein freies Wochenende zu?

    1. mykick

      Frage : Steht mir als Sicherheitsmitarbeiter im Monat ein Wochenende zu .
      Als Hundeführer steht mir auch eine Freizeit von drei einhalb Tagen zu wenn man vier Tage in Nachtschicht ist . a

  2. Heike

    Mein Bruder möchte einen Job im Sicherheitsdienst bekommen. Jetzt macht er eine entsprechende Ausbildung. Hoffentlich wird er die Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen. Diesen Beitrag werde ich gerne mit ihm teilen.

  3. Neeltje

    Interessant, dass an den Begriff der Zuverlässigkeit doch recht genaue Anforderungen gestellt werden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, im Bereich des Sicherheitsdienstes zu arbeiten und bin wahrscheinlich auch geeignet, da ich kein Mitglied einer sträflichen Vereinigung oder Ähnliches war. Ich werde mich mal erkundigen, wo man in meiner Nähe die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO ablegen kann.

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