Achten Sie darauf, die Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist einzureichen.

Kündigungsschutzklage: Welche Frist maßgeblich ist

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Achten Sie darauf, die Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist einzureichen.
Achten Sie darauf, die Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist einzureichen.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sorgt in Deutschland dafür, dass Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen geschützt sind. Sobald es mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb gibt und Sie länger als sechs Monate ununterbrochen dort arbeiten, können Sie sich als Mitarbeiter auf das KSchG berufen.

Dieser Schritt kann vor allem dann notwendig sein, wenn Sie die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung anzweifeln und daher eine sogenannte Kündigungsschutzklage erwägen. Welche Frist Sie dabei beachten müssen und was passieren kann, wenn Sie die Kündigungsschutzklage erst nach Ablauf der Frist einreichen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Frist für eine Kündigungsschutzklage

Wo liegt die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage?

Normalerweise beträgt die Klagefrist nach einer Kündigung 3 Wochen. Sie beginnt zu laufen, sobald die Entlassung erfolgt ist.

Gibt es Situationen, in denen eine längere Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage Anwendung findet?

Ja. Wann bei einer Kündigungsschutzklage eine längere Frist gelten kann, lesen Sie an dieser Stelle.

Womit muss ich rechnen, wenn ich bei einer Kündigungsschutzklage die Frist versäumt habe?

Versäumen Sie bei einer Kündigungsschutzklage die Frist von 3 Wochen, wirkt es so, als hätten Sie nie eine Klage eingereicht. Die Kündigung durch den Arbeitgeber wird also automatisch wirksam, auch wenn sie es aus objektiver Sicht nicht war.

Was müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Die Kündigungsschutzklage zielt auf eine Weiterbeschäftigung ab, dazu sollten Sie bereit sein. Oftmals lassen sich Arbeitgeber aber bereits mit Androhen bzw. Einreichen der Klage auf Verhandlungen bzgl. einer Abfindung ein. CONNY übernimmt das gerne für Sie.

Kündigungsschutzklage einreichen: Welche Frist einzuhalten ist

Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Frist 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Frist 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Allgemein geht es bei einer Kündigungsschutzklage darum, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit eines Vergleichs. Dabei wird das Verhältnis wirksam beendet und der betroffene Arbeitnehmer erhält eine Abfindung, die ihn für den Verlust seiner Arbeitsstelle entschädigen soll.

Möchten Sie eine dieser beiden Varianten erreichen, sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit für die Kündigungsschutzklage lassen. Die Frist liegt laut § 4 KSchG bei 3 Wochen:

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. […]“

Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, sollte die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Fällt das Fristende auf einen Werktag, läuft sie in der Regel um 24 Uhr ab. Endet die Frist der Kündigungsschutzklage samstags, sonntags oder an einem gesetzlichen Feiertag, gilt sie am nächsten Werktag um 24 Uhr als abgelaufen.

Kündigungsschutzklage: Bei der Fristberechnung sind einige Punkte zu beachten.
Kündigungsschutzklage: Bei der Fristberechnung sind einige Punkte zu beachten.

Möchten Sie vor dem Einreichen einer Kündigungsschutzklage die Frist berechnen, sollten Sie sich dieser Regelung bewusst sein. Darüber hinaus gibt es zwei Ausnahmesituationen, in denen bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht eine längere Frist zum Tragen kommen kann:

  1. Es handelte sich um eine mündliche Kündigung. Dann können Sie die 3-Wochen-Frist bei der Kündigungsschutzklage in der Regel problemlos überschreiten.
  2. Es bedarf der Zustimmung einer Behörde für die Kündigung. Bei einer angestrebten Kündigungsschutzklage beginnt die Frist von 3 Wochen in dem Fall erst, sobald dem betroffenen Mitarbeiter der Beschluss mitgeteilt wurde.

Sie haben die Frist für die Klage vor dem Arbeitsgericht verpasst?

War die bei einer Kündigungsschutzklage vorgeschriebene Frist bereits abgelaufen, als Ihr Schreiben das Gericht erreicht hat, kann das schwerwiegende Folgen haben. Gemäß § 7 KSchG wird das Ganze dann so angesehen, als hätte es die Klage nie gegeben und die Kündigung des Arbeitgebers gilt automatisch als wirksam.

§ 5 Absatz 1 KSchG zufolge können Sie eine objektiv unwirksame Entlassung nur in absoluten Ausnahmefällen nachträglich anfechten, wenn Sie bei der Kündigungsschutzklage die Frist verpasst haben. Dies funktioniert in der Regel beispielsweise, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Urlaubsabwesenheit verhindert waren. Es ist ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, um durchzusetzen, dass die Arbeitsschutzklage trotz abgelaufener Frist doch noch zugelassen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Kündigungsschutzklage: Welche Frist maßgeblich ist
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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