Informationen zu Elterngeld und Elternzeit finden Sie hier.

Elterngeld: Einkommensausgleich nach der Geburt eines Kindes

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Informationen zu Elterngeld und Elternzeit finden Sie hier.
Informationen zu Elterngeld und Elternzeit finden Sie hier.

Die Betreuung und Erziehung eines neugeborenen Kindes stellt wohl für die meisten Eltern einen besonderen Lebensabschnitt dar.

In Deutschland haben sie die Möglichkeit, eine bis zu drei Jahre andauernde unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu beantragen, um sich voll und ganz auf den neuen Erdenbürger zu konzentrieren. Sowohl Mütter als auch Väter können diese sogenannte „Elternzeit“ nutzen.

Da sie während dieser Zeitspanne entweder gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen, erhalten sie entsprechend kein oder nur ein vermindertes Gehalt. Als Ausgleich für das fehlende Einkommen können sie sich das sogenannte Elterngeld auszahlen lassen. Informationen rund um diese Ersatzleistung finden Sie im folgenden Ratgeber.  

Kompaktwissen: Elterngeld

Was ist Elterngeld und wer hat einen Anspruch darauf?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Ersatzleistung, die das fehlende Einkommen nach der Geburt eines Kindes ausgleichen soll, falls Mütter oder Väter in Elternzeit gehen und entsprechend weniger oder gar nicht arbeiten. Wer genau einen Anspruch auf Elterngeld hat, erfahren Sie hier.

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Das Basiselterngeld wird 12 Monate lang gezahlt, das Elterngeld-Plus hingegen 24 Monate lang. Dafür beträgt Letzteres jedoch auch nur die Hälfte des regulären Elterngeldes. Durch den Partnerbonus können Sie die Auszahlungsdauer der jeweiligen Leistung um zwei bzw. um vier Monate verlängern. Hier erklären wir, wie das funktioniert.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Wie hoch es in Ihrem persönlichen Fall ausfällt, ist abhängig davon, wie hoch Ihr Gehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes netto war.

Wann bekommt man Elterngeld und wann nicht?

Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld von der Elterngeldkasse?
Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld von der Elterngeldkasse?

Die Vorschriften zu Elternzeit und Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) definiert. Frischgebackene Eltern können laut § 1 BEEG Elterngeld beanspruchen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie kümmern sich nach der Geburt selbst um die Erziehung und Betreuung des Nachwuchses.
  • Das Kind lebt mit ihnen zusammen in einem Haushalt.
  • Sie haben einen festen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden in der Woche (Wurde Ihr Kind ab dem 1. September 2021 geboren, sind 32 Stunden wöchentlich erlaubt).

Es spielt dabei im Übrigen keine Rolle, ob Sie selbstständig sind, als Freiberufler arbeiten, studieren oder sich in einem normalen Angestelltenverhältnis befinden. Auch Lebens- oder Ehepartner, die im gleichen Haushalt leben und sich um das neugeborene Kind kümmern, können Elterngeld bekommen – selbst, wenn es nicht ihr leibliches ist.

Lag das gemeinsame zu versteuernde Einkommen von Eltern im Jahr vor der Geburt des Kindes über einem Wert von 500.000 Euro, bekommen sie hingegen kein Elterngeld in der Elternzeit. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende, deren Einkommen eine Grenze von 250.000 Euro überschritt. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 zur Welt kamen, liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro jährlich. Die Grenze für Alleinerziehende ändert sich hingegen nicht.

Elterngeld: Wie lange wird diese Leistung erbracht?

Auch wenn die Elternzeit maximal 36 Monate lang andauert, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie auch für die gesamte Zeit Elterngeld erhalten können. Die Bezugsdauer für diese Ersatzleistung ist nämlich in der Regel um einiges geringer. Wie lange Sie im Detail von ihr profitieren können, ist abhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

Es gibt verschiedene Formen von Elterngeld.
Es gibt verschiedene Formen von Elterngeld.
  1. Basiselterngeld: Das reguläre Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt.
  2. Elterngeld-Plus: Im Jahr 2015 wurde das sogenannte Elterngeld-Plus eingeführt. Es wird für 24 Monate gezahlt, beträgt allerdings auch nur die Hälfte des Basiselterngeldes.
  3. Partnerbonus: Geht Ihr Partner ebenfalls für mindestens zwei Monate in Elternzeit, kann die Auszahlungsdauer des Basiselterngeldes dadurch von 12 auf 14 Monate erhöht werden. Häufig entscheiden sich Mütter für 12 Monate, während Väter lediglich zwei Monate Elternzeit beanspruchen. Beim Elterngeld-Plus erhalten Sie entsprechend vier weitere monatliche Zahlungen. Von diesem Bonus profitieren Sie beim Elterngeld-Plus allerdings nur, wenn beide Elternteile mindestens vier Monate lang höchstens zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 das Licht der Welt erblickten, haben Eltern die Möglichkeit, bei der Bezugsdauer zwischen zwei und vier Monaten zu wählen. Außerdem ist es ihnen dann erlaubt, zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche zu arbeiten.

Sind Sie unsicher, welches Modell für Sie am meisten Sinn ergeben würde, können Sie unter anderem eine Elterngeldberatung in Anspruch nehmen. Je nachdem, in welcher Stadt Sie leben, kann es unterschiedliche Stellen geben, die eine Beratung zum Elterngeld anbieten. Häufig übernehmen Sozial- oder Jugendämter diese Aufgabe.

Neuregelung: Länger Elterngeld beziehen bei Frühgeburten

Am 1. September 2021 trat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)“ in Kraft. Unter anderem sieht es eine längere Bezugsdauer von Elterngeld bei Frühgeburten ab diesem Datum vor. Daher können Eltern nun unter Umständen nicht nur für zwölf Monate das Basiselterngeld erhalten, sondern für …

13 Monate, wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde
14 Monate, wenn das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren wurde
15 Monate, wenn das Kind mindestens zwölf Wochen zu früh geboren wurde
16 Monate, wenn das Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren wurde

Im Falle einer Frühgeburt können Sie demzufolge ein bis vier Monate länger Elterngeld bekommen. Beim Elterngeld Plus ist sogar eine Verlängerung zwischen zwei und acht Monaten möglich.

Wie hoch fällt das Elterngeld für Väter und Mütter aus?

§ 2 BEEG widmet sich der Höhe vom Elterngeld. Diese orientiert sich am Nettogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und liegt in der Regel bei 67 Prozent davon. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld jedoch mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Beschließen Sie, Elterngeld-Plus zu beanspruchen, erhalten Sie entsprechend die Hälfte.

Was ist bei einem Antrag auf Elterngeld zu beachten?

Möchten Sie Elterngeld beantragen, müssen Sie dazu die für Sie zuständige Elterngeldstelle aufsuchen. Die entsprechenden Formulare für das Elterngeld unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. Auf der Internetpräsenz des Familienministeriums können Sie Ihr Bundesland anklicken und werden zu dem Formular für das Elterngeld weitergeleitet, das Sie benötigen.

Ist ein Änderungsantrag beim Elterngeld möglich?
Ist ein Änderungsantrag beim Elterngeld möglich?

Die Frage „Wo bekomme ich den Antrag auf Elterngeld?“ wäre damit also geklärt. Was Sie darüber hinaus bedenken sollten, ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Ersatzleistung beantragen. Schließlich wird sie nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Möchten Sie also gleich nach der Geburt Ihres Kindes Elterngeld bekommen, sollten Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen für das Elterngeld spätestens drei Monate danach stellen.

Übrigens: Sollte sich nach dem Antrag etwas an der Aufteilung oder Ihrem Einkommen geändert haben, können Sie ohne Probleme einmal beim Elterngeld einen Änderungsantrag stellen. Ein zweites Mal ist dies in der Regel jedoch nur möglich, sollte ein Härtefall vorliegen.

Bildnachweise: fotolia.com/itakdalee, fotolia.com/js-photo, fotolia.com/Cello Armstrong, depositphotos.com/saiko3p

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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