Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung – Was bedeutet Zeitarbeit?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

In Zeiten von Fachkräftemangel und Personalknappheit taucht ein Begriff immer wieder auf: Arbeitnehmerüberlassung. Was ist das? Eine Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Gesetz schreibt wichtige Richtlinien vor, nach denen eine Zeitarbeit funktionieren soll. In diesem Rahmen fallen Begriffe wie Equal Pay und Überlassungshöchstdauer. Sie als (angehende) Zeitarbeitskraft sollten über ein gutes Grundverständnis Ihrer Rechten und Pflichten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung verfügen. Alles Wichtige erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Arbeitnehmerüberlassung

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten für einen begrenzten Zeitraum überlassen wird. Dabei besteht zwischen der Zeitarbeitsfirma, dem sog. “Verleiher”, und dem Zeitarbeiter en Arbeitsvertrag. Die Zeitarbeitsfirma schließt einen weiteren Vertrag mit dem “Entleiher”, dem Kundenunternehmen, ab. Mehr zur Funktionsweise der Arbeitnehmerüberlassung lesen Sie hier.

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt es, eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Dazu gehört, dass die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht überschritten werden darf. Der Grundsatz des Equal Pay besagt, dass Zeitarbeitskräfte nach spätestens 9 Monaten genauso viel Gehalt erhalten sollen wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Genaueres zu diesen Bestimmungen finden Sie hier.

Kann eine Arbeitnehmerüberlassung illegal sein?

In Deutschland ist für eine Arbeitnehmerüberlassung immer eine Erlaubnis notwendig. Liegt diese nicht vor, drohen mitunter dem verleihenden Unternehmen und dem Kundenunternehmen hohe Geldstrafen. Auch bei einer Abrechnung der Zeitarbeitskräfte als Scheinselbstständige machen sich Unternehmen strafbar. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Arbeitnehmerüberlassung: Eine Definition

Die Begriffe Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden synonym verwendet.
Die Begriffe Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden synonym verwendet.

Die Begriffe „Arbeitnehmerüberlassung„, „Zeitarbeit“ oder „Leiharbeit“ werden synonym verwendet. Sie bedeuten, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen ein Entgelt und über einen begrenzten Zeitraum überlassen wird. Der Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, der Dritte das Kundenunternehmen. Der Arbeitnehmer ist die Zeitarbeitskraft. Rechtlich spricht man bei der Zeitarbeitsfirma auch vom „Verleiher„, beim Kundenunternehmen vom „Entleiher„.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Zwischen Ihnen als Zeitarbeitskraft, der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen besteht ein Dreiecksverhältnis während der Arbeitnehmerüberlassung. Sie als Zeitarbeitskraft unterzeichnen bei einem Zeitarbeitsunternehmen einen Vertrag. Damit sind Sie der Zeitarbeitsfirma unterstellt – wie bei einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis ist die Zeitarbeitsfirma Ihr Arbeitgeber. Sie haben alle Rechte und Pflichten wie bei einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag. Natürlich können auch Zeitarbeitskräfte während einer Arbeitnehmerüberlassung zum Beispiel bezahlten Urlaub beanspruchen und erhalten im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung.

Der Personaldienstleister schließt mit Dritten, also Unternehmen, die Arbeitskräfte von der Zeitarbeitsfirma in Anspruch nehmen möchten, einen Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung ab. Die Dauer der Tätigkeit im Kundenunternehmen wird hierin vereinbart und festgeschrieben. Weitere Inhalte des Vertrags sind konkrete Tätigkeiten der Zeitarbeitskraft, die Arbeitszeiten und das Gehalt

Augen auf bei der Wahl des Personaldienstleisters

Eine weitere Variante ist der Werkvertrag. In der Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet er sich von einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Während bei einer Arbeitnehmerüberlassung die Dauer des Einsatzes zeitlich begrenzt ist, können Unternehmen ganze Produktionsschritte durch Werkverträge dauerhaft auslagern. Als Arbeitnehmer mit einem Werkvertrag arbeiten Sie für ein Subunternehmen. Bei dieser Form der Arbeitnehmerüberlassung liegen die Nachteile in der fehlenden Kontrolle von Arbeitsstunden und Arbeitsbedingungen. Bezahlt wird häufig nur der Mindestlohn.

Wenn Sie überlegen, eine Anstellung bei einem Personaldienstleister anzustreben, sollten Sie etablierte Zeitarbeitsfirmen ins Auge fassen. Sie unterliegen strengen Kontrollen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und -stunden und zahlen nach Tarifvertrag. So können Sie neben den üblichen Rechten als Arbeitnehmer auch von den Vorteilen profitieren, die eine Arbeitnehmerüberlassung für Sie als Zeitarbeitskraft mit sich bringen kann. Sie können verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen und ein berufliches Netzwerk aufbauen, indem Sie viele Unternehmen kennenlernen. In Ihrem Lebenslauf sehen die vielfältigen Erfahrungen für Arbeitgeber sehr attraktiv aus.

Arbeitnehmerüberlassung: Was ist gesetzlich zu beachten? 

Arbeitnehmerüberlassung: Welche Bedeutung haben Equal Pay und Überlassungshöchstdauer?
Arbeitnehmerüberlassung: Welche Bedeutung haben Equal Pay und Überlassungshöchstdauer?

Rechtliche Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind im “Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung” festgehalten. Im Jahr 2016 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reformiert. Dabei geht es um zwei Kernelemente: die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer und dem Equal Pay.

  • Die Überlassungshöchstdauer bedeutet, dass die Zeitarbeitskraft höchstens 18 Monate ununterbrochen in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden darf. Danach muss eine Unterbrechung von mindestens 3 Monaten erfolgen.
  • Equal Pay bedeutet, dass eine Zeitarbeitskraft nach spätestens 9 Monaten dieselbe Vergütung erhalten soll wie vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. 

Was heißt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?

In Deutschland ist eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten – es handelt sich also um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Eine illegale Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn der Personaldienstleister keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Es drohen hohe Strafen sowohl für den Personaldienstleister als auch für den Kunden, wenn

  • das Arbeitsverhältnis als (Schein-)Werkvertrag deklariert wird
  • die Zeitarbeitskräfte als (Schein-)Selbstständige abgerechnet werden

Geschäftsführer haften dabei privat mit ihrem eigenen Vermögen.

Unternehmen, die eine Arbeitnehmerüberlassung beantragen möchten, sollten bei der Auswahl ihrer Zeitarbeitskräfte auf seriöse Personaldienstleister achten. Sie können beim Personaldienstleister direkt einen Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung stellen.

Unternehmen, die selbst Zeitarbeitskräfte verleihen möchten, müssen hierfür einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis stellen. Das müssen Unternehmen auch dann tun, wenn sie nur einen einzigen Mitarbeiter entleihen wollen. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Zuständig sind die Bundesagenturen in Kiel, Düsseldorf und Nürnberg. Welche dieser drei Agenturen zuständig ist, richtet sich nach Sitz des antragstellenden Unternehmens.

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

Nach §1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG ist die Arbeitnehmerüberlassung innerhalb von Unternehmen eines selben Konzerns privilegiert. Das bedeutet, dass für die Arbeitnehmerüberlassung keine gesonderte Erlaubnis innerhalb eines Konzerns notwendig ist, wenn dies als bürokratische Hürde die Arbeitnehmerüberlassung unnötig erschweren würde. Allerdings ist diese konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nicht privilegiert, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt wurde. Das könnte zu einer Umgehung rechtlicher Bestimmungen wie der Überlassungshöchstdauer und Equal Pay führen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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