Maximale Kündigungsfrist: Für Arbeitnehmer gilt dieselbe Frist wie für Arbeitgeber.

Die maximale Kündigungsfrist: Ist sie wirksam?

Artikel verfasst von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es eine maximale Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis?

Maximale Kündigungsfrist: Für Arbeitnehmer gilt dieselbe Frist wie für Arbeitgeber.
Maximale Kündigungsfrist: Für Arbeitnehmer gilt dieselbe Frist wie für Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht und Arbeitsschutzgesetz sieht in einer Beschäftigung für eine Kündigung eine bestimmte Frist vor. Je länger Sie in einem Betrieb tätig sind, desto länger ist auch die Kündigungsfrist.

In der Regel wird seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers aber nie eine maximale Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag erwähnt. Gibt es sie überhaupt? Wenn ja, welche Frist gilt laut BGB? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag geklärt.

Kompaktwissen: Maximale Kündigungsfrist

Wie lang darf eine Kündigungsfrist maximal sein?

Das BGB sieht verschiedene Mindestkündigungsfristen vor. Eine maximale Kündigungsfrist ist dagegen gesetzlich nicht festgeschrieben. Wann eine Kündigungsfrist dennoch zu lang sein kann, erfahren Sie hier.

Ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig?

Eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer von sechs Monaten ist rechtens. In diesem Fall würde es sich aber eher um eine Mindestkündigungsfrist handeln. Diese tritt ein, sobald ein Arbeitnehmer seit 15 Jahren in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Diese gilt außerdem beidseitig.

Sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich?

Die vertragliche Kündigungsfrist vonseiten des Arbeitnehmers darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass zum Beispiel eine lange Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer gleichzeitig eine lange Kündigungsfrist für den Arbeitgeber bedeutet.

Wie lang ist die längste Kündigungsfrist?

Kündigungsfrist: In der Probezeit gilt eine Mindestkündigungsfrist von zwei Wochen.
Kündigungsfrist: In der Probezeit gilt eine Mindestkündigungsfrist von zwei Wochen.

Da es eine Mindestkündigungsfrist gibt, fragen sich Arbeitnehmer oftmals, ob es auch eine maximale Kündigungsfrist gibt, in der sie gekündigt werden können.

Eine zu lange Frist sorgt für eine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer. Es erschweren sich zum Beispiel die Wiedereinstiegschancen ins Arbeitsleben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schaut deshalb individuell auf jeden Fall und orientiert sich zum Beispiel am Alter oder an der Betriebszugehörigkeit.

Was sagen die gesetzlichen Regelungen? Im Jahr 2017 gab es den Fall, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von drei Jahren hatte. Am 26. Oktober 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass diese Frist zu lang und somit nicht rechtens ist. Diese Freistellung würde hinsichtlich der Arbeitserfahrung einer Arbeitslosigkeit gleichkommen und die Wiedereinstiegschancen des Arbeitnehmers beeinträchtigen (Az: 6 AZR 158/16). Ohne Freistellung könnte solch eine lange Kündigungsfrist jedoch unter Umständen möglich sein.

Zu lange Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: Was können Sie tun?

Wie lange eine Kündigungsfrist maximal sein kann, ist nicht gesetzlich festgelegt.
Wie lange eine Kündigungsfrist maximal sein kann, ist nicht gesetzlich festgelegt.

Es dürfen durch eine lange Kündigungsfrist keine Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen. Das Gesetz verbietet außerdem, dass die Fristen im Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer länger sind als die für Arbeitgeber.

Möchten Sie Ihren Job kündigen? Wenn Sie auf eine zu lange Kündigungsfrist stoßen, sollten Sie am besten einen Anwalt einschalten. Dieser hilft Ihnen dabei, sich dennoch vom Arbeitsvertrag zu lösen.

Allgemein hängt die Wirksamkeit der maximalen Kündigungsfrist von der Angemessenheit ab. Auch wenn im Arbeitsvertrag eine verlängerte Frist gilt, kann diese unangemessen und somit unwirksam sein.

Im Urteil vom 08. Mai 2012 entschied das Arbeitsgericht Heilbronn (Az: 5 Ca 307/11), dass eine Kündigungsfrist von 18 Monaten rechtens ist. Da sich diese Spanne laut dem Urteil im Rahmen hält, gilt diese Aussage ebenfalls für eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

Lässt sich eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag kürzen?

BGB: Ein Urteil aus dem Jahr 2012 bestätigt, dass sich eine Frist von 18 Monaten im Rahmen hält, welcher durch das BGB definiert wird.
BGB: Ein Urteil aus dem Jahr 2012 bestätigt, dass sich eine Frist von 18 Monaten im Rahmen hält, welcher durch das BGB definiert wird.

Eine vorgegebene und unterzeichnete Kündigungsfrist kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag nicht gekürzt werden. Andersrum ist eine Verlängerung der Kündigungsfrist aber möglich.

Neben dem Arbeitsvertrag lässt sich eine Kündigungsfrist auch über einen Tarifvertrag regeln. In diesem Fall gilt dann die angegebene Frist nicht nur für einen Arbeitnehmer, sondern für eine gesamte Gruppe an Beschäftigten innerhalb eines Bundeslands.

Außerdem gibt es auch Aufhebungsverträge. Diese sollten Sie aber nicht immer als Lösung sehen, da sie auch Nachteile mit sich bringen können. Ein Aufhebungsvertrag führt eventuell zu einer Leistungsminderung des Bürgergelds. Dies liegt daran, dass bei solch einem Vertragsabschluss der Arbeitnehmer entscheidend mitwirkt.

Wie lang ist eine Kündigungsfrist mindestens?

Die Mindestkündigungsfrist hängt stark von der Betriebszugehörigkeit ab. Allgemein gilt: Je länger ein Arbeitnehmer in einem Betrieb angestellt ist, desto länger ist auch die Kündigungsfrist.

Wenn Sie erst seit maximal sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis tätig sind und eine Probezeit vereinbart wurde, gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ohne vereinbarte Probezeit oder bei einem Arbeitsverhältnis von sieben Monaten bis zwei Jahren gilt die Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Weitere Kündigungsfristen sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Länge der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und anschließend sein Referendariat am OLG Celle absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. Zu seinen Themenschwerpunkten gehört u. a. Vertragsrecht.

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