Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt zu ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen – doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Abmahnung anfechten können, welche Fristen und Formalien zu beachten sind und wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wirkungsvoll durchsetzen.
Inhalt
Kompaktwissen: Abmahnung anfechten
Arbeitnehmer können gegen eine Abmahnung vorgehen, wenn sie diese für unberechtigt halten, zum Beispiel bei unzutreffenden Vorwürfen, Formfehlern oder Verstößen gegen betriebliche Regelungen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Sie können eine Abmahnung ablehnen, indem Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen und diese dem Arbeitgeber übergeben. Zusätzlich können Sie einen Widerspruch einlegen. Nutzen Sie dazu gerne unser Muster.
Wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen, ist keine Frist vorgeschrieben. Dennoch sollten Sie nicht zu lange warten, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung seitens des Arbeitgebers, ein bestimmtes, gegen Vertrag oder Gesetz verstoßendes Verhalten künftig zu unterlassen.
Im Arbeitsrecht bedeutet sie, dass der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers rügt und darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – meist eine Kündigung – drohen.
Doch nicht in jedem Fall ist dieses Vorgehen auch rechtens. Arbeitnehmer haben das Recht, dass sie diese Abmahnung anfechten – und sollten dieses auch nutzen. Doch wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen? Welche Fristen müssen Sie dabei beachten?
Wann kann man eine Abmahnung vom Arbeitgeber anfechten? Typische Gründe, warum eine Abmahnung unwirksam sein kann, sind:
- Unkonkrete oder unzutreffende Vorwürfe
- Formfehler (z. B. fehlende Beschreibung des Fehlverhaltens)
- Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Keine vorherige Anhörung des Mitarbeiters
- Verletzung von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
Vorgehen: Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?
1. Schritt: Gegendarstellung schreiben
Wenn Sie als Arbeitnehmer der Ansicht sind, eine Abmahnung zu Unrecht erhalten zu haben, können Sie die Abmahnung anfechten. Dafür steht Ihnen das Recht auf Widerspruch und Beschwerde zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang können Sie Ihr Beschwerderecht nach § 84 BetrVG nutzen und Ihre Sichtweise in Form einer Gegendarstellung festhalten. Diese schriftliche Stellungnahme – oder auch eine entsprechende Gesprächsnotiz – wird auf Wunsch gemeinsam mit der Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen.
Wichtig: Die Gegendarstellung führt nicht automatisch zur Aufhebung der Abmahnung. Sie dient dazu, Ihre Position zu dokumentieren und dem Arbeitgeber sowie möglichen späteren Prüfinstanzen (z. B. einem Arbeitsgericht) gegenüber transparent zu machen.
2. Schritt: Widerspruch einlegen
Wenn Sie die Abmahnung nicht hinnehmen möchten, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Schritt ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Abmahnung unbegründet, fehlerhaft oder unverhältnismäßig ist.
Ihr Widerspruch sollte sachlich formuliert und gut begründet sein. Wichtig ist, dass Sie die in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe konkret widerlegen, zum Beispiel durch Fakten, Zeugen, Unterlagen oder eine abweichende Darstellung des Sachverhalts.
Wenn Sie die Abmahnung anfechten, sollten Sie in Ihrem Schreiben deutlich machen, dass Sie:
- die Abmahnung für unberechtigt halten,
- die Rücknahme der Abmahnung fordern,
- sowie deren Entfernung aus Ihrer Personalakte verlangen.
Dieser formelle Widerspruch wird dann Teil Ihrer Personalakte – selbst wenn der Arbeitgeber die Abmahnung nicht zurücknimmt. Auf diese Weise wird Ihre Position dokumentiert, was später, etwa bei einem Kündigungsschutzverfahren, von Bedeutung sein kann.
3. Schritt: Entfernung der Abmahnung verlangen
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, die aus Ihrer Sicht unberechtigt oder inhaltlich fehlerhaft ist, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. In einem solchen Fall können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt.
Wenn Sie die Abmahnung anfechten, ist keine Frist vorgeschrieben. Ein zeitnahes Handeln ist dennoch empfehlenswert, da ein zu langes Zögern als Anerkennung der Schuld gewertet werden kann.
4. Schritt: Klage vor dem Arbeitsgericht
Kann man gegen eine Abmahnung auch anwaltlich vorgehen? Mit Hilfe der Feststellungsklage nach § 256 ZPO haben Sie die Möglichkeit, dass Sie die Abmahnung auch gerichtlich anfechten können. Hierbei beantragt der Arbeitnehmer, dass die Abmahnung unwirksam ist. Eine Klage ist nicht fristgebunden, sie sollte aber möglichst bald nach Zugang der Abmahnung erhoben werden.
Abmahnung anfechten: Muster für die Gegendarstellung mit Widerspruch
[Name und Anschrift des Senders)
[Name und Anschrift des Empfängers]
Ort, Datum
Widerspruch gegen die Abmahnung vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum der Abmahnung] haben Sie mir eine Abmahnung wegen [kurze Angabe des angeblichen Fehlverhaltens] erteilt.
Nach sorgfältiger Prüfung weise ich die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Aus meiner Sicht entspricht der geschilderte Sachverhalt nicht den Tatsachen. [Hier konkret und sachlich Stellung nehmen]
Ich halte die Abmahnung daher für unberechtigt und fordere Sie auf, diese zurückzunehmen und aus meiner Personalakte zu entfernen.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung bitte ich darum, diese Gegendarstellung zu der Abmahnung zu nehmen und in meiner Personalakte zu vermerken, wie es § 84 Abs. 2 BetrVG vorsieht.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]