Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Tritt eine Krankheit ein, muss der Arbeitgeber zügig darüber informiert werden.
Tritt eine Krankheit ein, muss der Arbeitgeber zügig darüber informiert werden.

Es ist kalt, alles schnieft und hustet um Sie herum. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommen die meisten Arbeitnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden nicht drum herum, sich im Krankheitsfall einige Tage Bettruhe zu genehmigen. Diese Zeit geht nicht vom Urlaub ab.

Hierüber ist der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Über welche Rechte und Pflichten ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit verfügt, darüber informiert der folgende Ratgeber.

Kompaktwissen: Krankheit

Welches Verhalten wird von erkrankten Arbeitnehmern erwartet?

Erkrankte Arbeitnehmer müssen sich nach einer entsprechenden ärztlichen Behandlung ihre Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Als Nachweis dafür fungiert die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

Werde ich weiterhin entlohnt, wenn ich krank bin?

Bei einer Krankheit profitieren Beschäftigte normalerweise von einer Entgeltfortzahlung für insgesamt sechs Wochen. Sind sie länger krank, zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.

Darf mein Chef mich entlassen, weil ich krank bin?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Inte­res­sante Fakten zur Krank­heit

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?

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Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall und was sollten Sie in diesem Fall beachten?

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Was in puncto Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

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Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hier lesen Sie, was es damit auf sich hat.

Wer zahlt Krankengeld und wann wird Krankengeld ausgezahlt?

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Wer zahlt Krankengeld? Hier erfahren Sie, ab wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

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Wann darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden und wann nicht?

Die Krankmeldung

Liegt eine Erkrankung vor, haben Sie laut Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) die Pflicht, sich beim Arbeitgeber zeitnah krank zu melden. Das bedeutet: sobald es Ihnen „zumutbar möglich“ ist. Das kann unter Umständen bereits vor dem Arztbesuch oder einer diagnostizierten Krankheit der Fall sein. Bei Bedarf kann hierbei auch auf Dritte zurückgegriffen werden, die in Ihrem Namen auf der Arbeit anrufen.

Bei der Krankmeldung ist dem Arbeitgeber auch die abzusehende Dauer des Fernbleibens vom Arbeitsplatz mitzuteilen. Versäumen Sie, sich auf Arbeit zu melden, kann das eine Abmahnung oder bei hartnäckigen, wiederholten Verstößen auch eine Kündigung zur Folge haben.

Häufig gilt: Der Vorgesetzte und/oder Arbeitgeber ist unmittelbar nach dem regulären Arbeitsbeginn über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren. Wie sich das Prozedere in Ihrem Beschäftigungsverhältnis konkret darstellt, ist abhängig vom unterzeichneten Arbeitsvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wer wann die Krankmeldung zu erhalten hat. Bei Unsicherheiten können Sie es hier nachschlagen.

Das Arbeitsrecht schreibt bei Krankheit nicht vor, wie das Unternehmen über das Vorliegen der Krankheit zu unterrichten ist. Häufig reicht ein Anruf aus. Wollen Sie sich nicht angreifbar machen, merken Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Falls später Nachfragen kommen, können Sie mit diesen Informationen belegen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Auf Nummer sicher gehen Sie darüber hinaus, wenn es einen Zeugen für Ihren Anruf gibt.

Gibt es eine Pflicht, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar vorzulegen? Die Anzeige- und Nachweispflichten im EntgFG besagen:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“ (§ 5 Absatz 1 EntgFG)

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Krankmeldung ebenfalls vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Hinweis darauf enthalten muss, dass auch die Krankenkasse zeitnah über den Grund der Krankheit und die vermutliche Dauer informiert wird.

Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Liegt eine unverschuldete Krankheit vor, ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage seiner Beschäftigung nachzukommen. Nichtsdestotrotz hat er laut Gesetzgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist in Paragraph 3 Absatz 1 EntGFG festgehalten:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Für eine Dauer von maximal sechs Wochen kommt es zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Für eine Dauer von maximal sechs Wochen kommt es zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dauert die Erkrankung länger und sind Sie nach sechs Wochen noch immer krank, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit in der Regel ein sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse – so sieht es das Sozialgesetzbuch Nr. 5 vor.

Wie hoch diese ausfällt, hängt von der jeweiligen Einkommenshöhe ab.

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen bemisst sich am Einkommen. Es beläuft sich auf mindestens 70 Prozent des Bruttowertes und ist bei 90 Prozent des Nettogehaltes gedeckelt. Liegt ein und dieselbe Krankheit lange Zeit vor, wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gewährt.

Krankheitsbedingte Kündigung

Arbeitnehmer, die häufig oder lange erkranken und damit lange Ausfallzeiten haben, schaden potenziell dem Arbeitgeber, da sie durch ihre Abwesenheit die Arbeitsaufgaben nicht so erfüllen wie ein überwiegend gesunder Mitarbeiter. Es kann daher unter bestimmten Umständen zur Kündigung im Krankheitsfall kommen. Es handelt sich dann um eine personenbedingte Kündigung.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – erheblich gestört ist. Damit sie ausgesprochen werden kann, braucht es triftige Gründe, die allesamt erfüllt sein müssen, damit sie wirksam ist. Das sagt die Rechtsprechung. Dazu gehören:

  • Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Krankheit die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen. Es ist nicht prognostizierbar, wann er wieder vollständig arbeitsfähig sein wird. Diese Annahme hat der Arbeitgeber mit Fakten zu untermauern bzw. zu begründen.
  • Negative Beeinflussung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers: Die große Anzahl an Fehlstunden führt zu Störungen im Betriebsablauf oder es entstehen aktuell oder zukünftig bedeutende wirtschaftliche Nachteile hierdurch. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Lohnfortzahlungen während der Krankheitsphasen oder die negative Beeinflussung der Produktionszahlen. Es muss jedoch eine Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
  • Interessensabwägung: Schließlich sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwiegen, wobei Parameter wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Gründe der Krankheit, die durchschnittlichen Fehlzeiten anderer Mitarbeiter und das Alter des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Fällt diese Bilanz negativ für den Arbeitnehmer aus und kann er auch nicht auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens versetzt werden, kann dies eine Grundlage für eine wirksame Kündigung bilden.
Eine Kündigung im Krankheitsfall ist unter bestimmten Auflagen möglich.
Eine Kündigung im Krankheitsfall ist unter bestimmten Auflagen möglich.

Einer Abmahnung wegen Krankheit bedarf es vor einer personenbedingten Kündigung nicht, da diese in der Regel nicht selbst verschuldet sind.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses bereits mehr als sechs Monate beträgt und in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit angestellt sind.Unter diesen Voraussetzungen kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen.

Was dürfen Arbeitnehmer während einer vorliegenden und gemeldeten Krankheit tun?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben, muss er sich nicht in jedem Fall dauerhaft im Bett aufhalten, um laut Arbeitsrecht eine Kündigung wegen Krankheit zu befürchten. Entscheidend ist, dass er seine Rücksichtspflicht wahrnimmt, also von allen Tätigkeiten Abstand nimmt, welche den Gesundungsprozess behindern.

Es kommt demnach auf die Art der jeweiligen Erkrankung an, welche Dinge erlaubt sind und welche nicht. Werden Sie bei der Missachtung Ihrer Rücksichtnahmepflicht während einer Krankheit im Arbeitsverhältnis erwischt, droht zunächst eine Abmahnung.

Erfolgte die Krankmeldung aufgrund einer Erkältung, steht einem Spaziergang oder Einkauf nichts entgegen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arzt von beidem nicht explizit abgeraten hat.
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Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

181 Gedanken zu „Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten

  1. Fatih

    Hallo, vom 14.02 bis ende Mai war ich krank geschrieben. Die ersten 6 Wochen wurden von meinem AG bezahlt, danach bekam ich Krankengeld von der Versicherung. Anfang Juni, hatte ich dann keine Krankmeldung mehr bekommen und ging wieder zur Arbeit. Nach 2h Arbeit konnte ich nicht mehr wegen Schwindel, Kopfschmerzen etc. (Habe Tinnitus und arbeite als Maurer) und ging wieder Nachhause. Zahlt bei einer erneuten Krankmeldung wieder mein AG oder weiterhin die Krankenkasse das Krankengeld?

    Mfg Fatih

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fatih,

      das können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Die Rechtsprechung zeigt, dass das vom Einzelfall abhängt. So kann es beispielsweise sein, dass der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, wenn es bei erneuter Krankmeldung diesselbe Krankheit vorliegt wie zuvor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Alain

    Hallo Team,

    Ende April bin ich auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gesturzt. Dabei habe ich einen Schlüßelbeinbruch gehabt. Ich wurde Anfang Mai operiert und bin jetzt bis zum 21. Juni krankgeschrieben. Weiteren Wochen können auch noch dazu kommen….

    Vor meinem Unfall hatte meine Stelle gekündigt, da ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01. Juni hatte.

    Wie sollte ich mich gegen meinem neuen Arbeitsgeber verhalten, da ich am 1. Juni nicht anwesend sein kann?
    Ich bin nun 5 wochen lang bei meinem alten Arbeitsgeber krank und werde meinem vollen Gehalt bekommen. Aber was ist mit der 6. Wochen ? da ich schon beim neuen Arbeitgeber sein sollte.

    Kann ich von neuen AG gekündigt werden?

    Besten Dank im voraus
    Mfg
    Alain

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alain,
      Ihr Fall stellt sich recht komplex dar und bedarf einer eingehenden Prüfung. Diese ist jedoch nur im Rahmen einer Rechtsberatung möglich, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Christine

    Guten Tag,
    ich hatte eine Fuß-Op. Nach 6 Wochen muss ich noch weitere 2 Wochen die Orthese mit Krücken tragen, bin somit nicht mobil, ich darf kein Auto fahren. Bei der Arbeit wäre ich dadurch auch sehr eingeschränkt.
    Die volle Lohnfortzahlung findet nach 6 Wochen ja nicht mehr statt. Jetzt meine Frage: darf ich in den weiteren 2 Wochen meine angesammelten Überstunden am Stück abbummeln?
    Vielen Dank vorab für die Beratung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      wann und wie Sie Überstunden abbummeln können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Eine gesetzliche Regelung gibt es hier nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Tobias H.

    Hallo,
    Ich habe einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen mit einem Grundentgelt von, sagen wir, 2000€ brutto (immer Monat gemeint).
    Und eine Zusatzvereinbarung, die besagt, dass ich bei einem Einsatz bei einem bestimmten Kunden eine „einsatzbezogene Zulage“ von, sagen wir, 2000€ brutto erhalte.
    Und er besagt: „Während der Zeit eines Nichteinsatzes wird das Tarifgehalt […] in Höhe von 2000€ gezahlt.“
    Ich wurde für diesen Einsatz eingestellt und 100% der Zeit hatte ich bei diesem Kunden gearbeitet.

    Konkrete Frage: Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber nur das Grundentgelt oder auch die einsatzbezogene Zulage zahlen?

    Danke und Grüße,
    Tobias H.
    [von der Redaktion editiert]

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias,

      laut Gesetz hat der Arbeitnehmer bei einem Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. TL

    Sehr geehrtes Team,
    gibt es gesetzliche Vorlagen, die den AN verpflichten, sich aus der Krankheit zurückzumelden?
    Oder darf dieser einfach wieder an der Arbeit erscheinen?
    Als AG muss man ja in irgendeiner Weise planen können. Vorausschauende Mitteilung des AN auch bei weiterer Krankheit rechtens…?
    Danke für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo TL,

      in der Regel gibt der Arbeitnehmer bei Krankheit deren voraussichtliche Dauer an. Unserer Kenntnis nach gibt es keine Rückmeldepflicht nach einer Krankheit. Ob Sie so eine Mitteilung verlangen dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Oliver

    Hallo,
    ich bin Aufgrund einer schweren Rückenerkrankung seit Oktober 2017 arbeitsunfähig. Im Dezember musste ich nach Initiative meines AG zum MDK, der meine Erkrankung bestätigte. Nun möchte mein AG vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung darüber, ob auch in Zukunft mit weiteren dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen und krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist und ob ich in absehbarer Zeit wieder meiner Tätigkeit nachgehen kann.
    Ich habe dies Anliegen meinem Arzt vorgelegt, der daraufhin meinte „Sagen sie ihrem Chef einen lieben Gruß aber ein Arzt ist kein Hellseher“.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    Grüße Oliver

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver,

      normalerweise sollte der Arzt auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit deren voraussichtliche Dauer abschätzen können. Ob der Arbeitgeber eine von Ihnen beschriebene Bescheinigung ausstellen darf oder muss, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Tim

    Hallo, ich bin seit dem 3 januar Krank geschrieben. Hatte Rückenschmerzen. Bin zum Arzt gewesen und der hat mich ins krankenhaus verwiesen um röntgenfoto machen zu lassen. Befund ist verschleiss. Der Arzt sagte wenn ich so weiter mache kann ich innerhalb von 5 bis 10 jahre im rollstuhl kommen…aber in der 5 krankenwoche bekam ich richtig viel erguss im knie…und konnte nicht laufen. Bis jetzt noch bin ich noch mit untersuchungen beschäftigt. Letzte woche wollte ich wieder anfangen für 4 std am Tag mit einverständins vom Arzt. Aber mein Arbeitgeber will das nicht seine antwort war..hat doch kein sinn.. Der Arbeitgeber hat mir 6 wochen durch bezahlt aber mir fehlt dan der Monat Februar. Und der krankenkasse übernimmt ab 12.03 2018. Muss mein Arbeitgeber mich das nachzahlen oder habe ich kein Anspruch?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      bei der Beurteilung Ihrer Situation, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrechte helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. denise

    Hallo,

    In dem Betrieb, in dem ich arbeite, haben wir von Montag bis Samstag geöffnet aber trotzdem eine 5 Tage Woche. Wie sich diese Tage auf die Woche verteilen, wird einen Monat im Voraus geplant.
    Wenn ein Mitarbeiter zB von Montag bis Mittwoch krank wird, dabei aber der Dienstag der freie Tag gewesen wäre, bekommt er den freien Tag wieder (wie bei einem Urlaubstag) oder hat er „Pech“ gehabt und muss die restlichen drei Tage normal arbeiten?
    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denise,

      wie in Ihrem Betrieb mit der Rückerstattung von Urlaubstagen umgegangen wird, kann Ihnen in der Personalabteilung gesagt werden. Für eine rechtliche Begutachtung können SIe sich an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Stephan

    Hallo,
    Habe folgendes Problem, und zwar bin ich seit 01.01.2108 festeigestellt mit Einen 18 Monate befristeten arbeitsvertrag.
    Bin jedoch am 8 Februar ins Krankenhaus durch nierenkolik bzw Stein, und War bis zum 9 März krankgeschrieben durch eine Mini op.
    Habe es jetzt 2 Tage versucht mit arbeiten , jedoch sehr unter Schmerzen nach 2 drei Stunden.
    Und muss mich wieder krank schrieben lassen bis zu meine 2 op Termin am 28 März, wenn der Stein und die schiene entfernt wird.
    Werde da vom 28 bis 30 März im Krankenhaus sein und dann entlassen.
    Ist natürlich ein langer Zeitraum von 2 Monaten die ich da krank bin und habe angst zwecks Kündigung.
    Weiß jemand wie es da aussieht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stephan,

      während einer unverschuldeten Krankheit besteht Kündigungsschutz. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwlat für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Mel

    Hallo,

    Ich bin z.Z. für eine Woche krank geschrieben. Ich arbeite 3 Tage pro Woche.
    Der AG verlangt nun, dass ich die nicht gearbeiteten Tage nacharbeiten muss. Ist das rechtens? Gibt es dazu bestimmte Paragraphen?
    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mel,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält. Wir selbst von arbeitsvertrag.org dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  11. Ramona

    Hallo bei mir ist der Fall so das ich eine Krankmeldung hatte diese auch zu meinem Arbeitgeber geschickt habe angeblich kam sie dort nie an so das man mir für die Krankheitstage Minusstunden angerechnet hat. Nach langem Versuch jemanden da zu erreichen hat es geklappt ich dann zu meinem Arzt und meine Krankmeldung nochmal geholt denn Krankenkasse hat sie auch bekommen. Jetzt warte ich seit drei Wochen auf meinen restlichen Lohn und werde jedesmal vertrostet. Wie lange muss ich mich noch in Geduld üben oder kann ich andere Schritte gehen da man dort gestern auch nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails reagiert…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      in Ihrem Fall wäre es ratsam sich an einen Anwalt zu wenden. Nachweise über den Eingang der Krankmeldung wären außerdem hilfreich.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  12. Estibaliz

    Liebes Team,

    Vor kurzem wurde meine Mutter im Brust kurzfristig operiert und nach mehreren Untersuchungen muss sie mit Chemotherapie behandelt werden.

    Ich würde gerne wissen, ob man Anspruch auf Sonderurlaub, bezahlte Feiertage hat und wie dieses Thema im Arbeitsgesetz geregelt ist.
    Sie wohnt in Spanien und muss regelmässig jede 3 Wochen Therapie bekommen.

    Bis dahin bedanke ich mich im Voraus und warte auf Ihre Nachrichten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Estilabliz,

      im Pflegerecht gibt es Vorgaben, die eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Pflege Angehöriger regeln. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sobald wie möglich und beantragen Sie eine längere Freistellung von der Arbeit. Es gibt je nach Arbeitsverhältnis Regelungen für die Lohnfortzahlung während der Pflegezeit. Unter Umständen gelten gesonderte Regelungen für Angehörige im Ausland.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  13. Mike

    Hallo liebes Team,

    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom Mitte Juli 2017 bis 31.01.2018. Nun habe ich mich am 11.11.2017 verletzt – das Kreuzband gerissen. Ich bin nun seit dem 13.11.17 krankgeschrieben…am 13.12.2017 habe ich eine Knie-OP und danach ca. 4-6 Wochen Regeneration. D.h. ich werde, wenn überhaupt nur noch wenige Tage bei dem AG arbeiten. Heute hat mir der AG einen Auflösungsvertrag zum 30.11.17 „angeboten“. Was soll ich tun? Besteht bei so kurzen Verträgen auch eine sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht und danach eine Pflicht zur Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse?
    Es wäre schön, wenn ich Ratschläge bekäme. Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      das Arbeitsvertrag.org-Team darf leider keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall notwendig wäre. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor Sie den Aulösungsvertrag unterzeichnen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  14. Natalie

    Hallo,

    ich habe eine kleine Frage, ich habe Ende Juli einen Minijob angenommen, dieser läuft befristet bis Ende November und ich habe mich für eine Vertragsverlängerung „beworben“. Jetzt bin ich krank geworden und habe mich für drei Tage krank schreiben lassen. Eine Arbeitsunfäigkeitsbescheinigung habe ich beim Arbeitgeber aber auch bei der Krankenkasse abgegeben.
    Dazu sollte man wissen, dass ich im Schichtdienst arbeite, bei uns ist es auch möglich, die Schichten mit einem Kollegen zu tauschen, falls irgendwas dazwischen kommt. Dieses „Privileg“ habe ich jedoch nie in Anspruch genommen, da ich meine Schichten immer so gesetzt habe, dass es bei mir zeitlich stimmt. Dies wurde auch immer vom Chef genehmigt.
    Jetzt wollte ich einfach nur wissen, ob sich die Krankschreibung auch neg. auf die eventuelle Vertragsverlängerung auswirken kann.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalie,

      aus einer Krankschreibung dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Elke

    Liebes Team
    Ich bin Kellnerin und habe mir vor 10 Tagen einen Schneidezahn ausgeschlagen. Jetzt bin ich in Dauerbehandlung und es steht fest, dass alle Zähne im Oberkiefer gezogen werden müssen. Seitdem bin ich krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber teilte mir unmissverständlich mit, dass ich faulkrank mache und ein fehlender Zahn kein Grund für eine krankschreibung wäre. Die Behandlung wird sich Monate hinziehen. Ich kann doch so nicht an die Gäste treten. Das Arbeitsverhältnis ist bis 31.12. befristet. Wie verhalte ich mich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elke,
      Sie sollten sich in dem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der kann ihren Fall besser und genauer bewerten.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Drahus

    Ich war im Dez. Krankgeschrieben, OP Krampfader, und zu meine Überaschung habe ich danach 51- Stunden eingerechnet bekommen. Seit Januar 2017 habe ich auch keine Lohnabrechnug bekommen, das ist auch nicht richtig, dasGeld kommt aber ich habe keine Kontrolle. Und meine minus Stunden musste ich nacharbeiten? Das ist doch noch richtig was kann ich tun? Danke Drahus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Drahus,

      wegen einer Krankschreibung dürfen Ihnen keine Minusstunden angerechnet werden. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Chef und versuchen Sie das Problem aus der Welt zu schaffen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Drahus

    Ich arbeite als Krankenschwester in eine Speziellklinik in Dez.16 würde ich krankgeschrieben ( Op Krampfadern) ich habe es auch vor Op gemeldet. Nach der Krankheit im Januar, zu meine Überraschung, habe ich im Dezember -51 Stunden. Das ist doch nicht richtig. Und trotz, das ich immer angefragt habe hat sich bis Heute nichts getan, keine wir oder möchte nicht mit mir darüber reden. Das ist doch mein Geld und noch dazu gibt es bei uns keine Lohnabrechnungen, Geld kommt aber wir können selber nichts anschauen. Danke
    Drahus

  18. Anonym

    Ich nochmals von der AUVA.

    Meine Bewerbung wurde als ungültig erklärt, um genau zu sein – bedeutet soviel wie sie existiert nicht in den Akten. Eigentlich ein Fall für den Betriebsrat, oder? Allerdings könnte ich nach diesem Schritt meinen jetzigen Job wohl nicht mehr ausüben.

    Ich „müsste“ die Abteilung wohl verlassen, was ich allerdings sowieso möchte. Es ist ein glasklarer Fall von Diskriminierung finde ich. Auch Kollegen von mir sind dieser Meinung.

  19. Heike

    Sehr geehrtes Team

    Meine Frage, im Arbeitsvertrag steht während der Ferienzeit ruht mein Arbeitsverhältnis, die erste Woche nahm ich Urlaub sowie die letzte auch… meine Frage, für die Zeit mittendrin bin ich krankgeschrieben. Bekomme ich für diese Zeit eine Lohnzahlung? Vielen Dank für ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      für die Zeit Ihres Urlaubs sollten Sie Urlaubsentgelt erhalten haben. Für die Zeit dazwischen haben Sie keinen Anspruch auf Gehalt, wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Anonym

    Ich arbeite für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Hauptstelle im 20. Bezirk). Aufgrund meiner Hashimoto-Erkrankung hat man eine Jobbewerbung von mir nicht angenommen (obwohl ich der Meinung einiger Leute, mit denen ich darüber gesprochen habe und meiner eigenen Meinung die beste Wahl dafür gewesen wäre).

    Das Problem ist, was kann man gegen einen oder eine Vorgesetzte ausrichten, wenn man „verarscht“ wird? Ich kann gar nicht beschreiben, wie ich diese Person hasse. Mir fehlt wegen einer falschen Entscheidung jedes Monat Geld.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      in Ihrem Fall handelt es sich nicht um eine Erkrankung, aber keine Behinderung. Daher müssen Bewerbungen nicht bei gleicher Eignung mit anderen Bewerbern bevorzugt behandelt werden. Das Unternehmen kann sich selbst dafür entscheiden, welcher Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und wer nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Anonym

        Tut mir leid, ich bin da anderer Meinung. Für mich ist das ein Fall von Diskriminierung. Es ist schwer, dass mit Worten zu beschreiben. Wenn man davon selbst betroffen ist, weiß man dass hier etwas faul ist.

        Ich weiß mittlerweile, dass der mir genannte Grund warum ich mich nicht bewerben darf, eine Lüge ist. Wenn jemand hintergangen wird, weil er krank ist – aber wäre er gesund den Job bekommen hätte, ist das nicht in Ordnung.

        Ich denke, die meisten Menschen sind in der Lage zu unterscheiden ob sie in so einem Fall gerecht oder ungerecht behandelt wurden. Ich bin es. Und wenn ich daran denke, dass man mich so abgefertigt hat bekomme ich das Gefühlt von Hass.

        Deswegen versuche ich nicht daran zu denken. Die beste Lösung für mich wäre ein anderer Job – das geht aber leider nicht von heute auf morgen. Ich glaube, dass erst dann das Gefühl verschwindet und ich wieder ausgeglichener werde.

        1. Dieter K.

          Die Reaktion eines Arbeitnehmers lässt manchmal auch darauf schließen, wieso ein Arbeitgeber dies oder jenes nicht so entschieden hat, wie ein Arbeitnehmer es gerne gehabt hätte.

  21. L.

    Sehr geehrtes Team vom Arbeitsvertrag.org,

    mein Vater ist wegen BS-Vorfällen in der HWS das dritte mal in 3 Jahren für einen längeren Zeitraum ( 4-6 Wochen) arbeitsunfähig. Nach der letzten Op, aktuelle AU, steht die Prognose gut, dass er normal weiter arbeiten kann.

    Er ist angestellter Bauleiter in einer Firma in Dresden, 180 km von seinem Wohnort, und ist auf Montage in ganz Deutschland.

    Nun hat er einen Anruf bekommen mit einem Ultimatum, welches sagt, wenn er nicht in den nächsten Tagen wieder kommt, wird er in die Halle versetzt. Er soll außerdem am Montag das Firmenfahrzeug nach Dresden bringen und Laptop ins Handy abgeben.

    Nun sind wir alle schockiert und fragen uns, ob so etwas machbar ins rechtens ist. Was soll mein Vater jetzt tun.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      hierzu müssen Sie im Arbeitsvertrag nachsehen, was bei Arbeitsverhinderung gilt. Am besten wenden Sie sich aber an einen Anwalt, der dies prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Charlie

    Ich bin seit 5 Tagen krankgeschrieben und hätte pro Tag je 9 h arbeiten müssen. Die Arbeitzeit von 6:30 – 16:00 Uhr ist mit meiner Chefin so abgesprochen und es steht auch auf dem Dienstplan. Die eigentliche Schicht geht von 6:30 – 14 Uhr.

    Nun meine Frage: Muss mir meine Chefin die 9 h berechnen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charlie,

      wahrscheinlich wird nur die eigentliche Schichtzeit bezahlt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. P.,Brigitte

    Ich bin seit 30 Jahren Altenpflerin und bin in diesem Altenheim seit 7 Jahren. Habe im Dreischichtsystem angefangen. und arbeite nun seit 6 Jahren im Nachtdienst. Mein Arbeitsvertag wurde aber seitens des Arbeitsgebers vwrgesseen zu ändern, obwohl ich es immer wieder gesagt habe. Hatte 3 Operationen und war dadurch 3 Monate krank. Ich war als Vollbeschäftigte eingestellt worden. Nunkam ich aus dem krank wieder und die neue PDL eröffnete mir,dasich ab sofort nur noch 123 Std. arbeiten soll. Und dies 12 Nächte und 3 Spätdienste. Ich bin schon Rentnerin (69 Jahre) und arbeite sehr gern. Arbeitgeber hat aber im Nachtdienst eine 450 Euro Kraft eingestellt.(Pflegeassistentin) Bekomme niur eine mittelmäßige Rente. Mir geht es wieder sehr gut gesundheitlich. Habe im Monat einen Verlust von 600 Euro. PDL sagt er habe eine Aufsichtspflicht über meine Situation. Hat der Arbeitgeber nicht auch Schuld ,das mein Arbeitsvertag nicht geändert wurde,zumal ich ihn immer wieder darauf hingewiesen habe. Durch diese neue PDL ist es einfCHES cHAOS GEWORDEN: eR SCHRIE ICH BIN IHR cHEF. Muss ich mich damit abfinden einfach halb Nacht und halb Spätdienst zu machen? da mir der Spätdienst zu schwer ist,

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brigitte,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen weiterhelfen kann. Er kann Ihren Arbeitsvertrag einsehen und Ihren Anspruch durchsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Michael

    Ich bin seit 4 Monaten AU mit einer Erkrankung der HWS (Verschleiß). Nach einer 4 wöchigen Reha steht fest das ich meinen Beruf nicht weiter Ausüben kann. Eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz in der Firma ist nicht möglich. Wann muß ich meinen Arbeitgeber über meine Dauerhafte AU informieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Dauer Ihrer Erkrankung zu informieren. Andernfalls kann es beispielsweise zu einer Abmahnung kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Susanne H.

    Wenn ich während einer Krankschrift tageweise arbeitengehe, z.B. zu einem Meeting fahre. Worin könnten Probleme bestehen?
    Susanne

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,
      eine Krankschreibung ist nicht automatisch mit einem Arbeitsverbot gleichzusetzen. Es ist daher erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Sie sollten jedoch bedenken, dass Ihr Arbeitgeber in einem solchen Fall das Recht hat, Sie wieder nach Hause zu schicken, wenn Sie trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheinen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Nadine

    Hallo haben ein dickes Problem mit der Firma meines Partners. Die angeforderten Bescheinigungen für die Krankenkassen wurden erst auf Druck und Nachfragen der Krankenkasse übermittelt. Jedoch wurden die Angaben zum Bruttolohn unkorrekt übermittelt. Gearbeitet hat er in dem angeforderten Zeitraum über 200 Stunden und dies wäre auch ein Brutto von über 3000 Euro. Zuzüglich das Urlaubsgeld und die Berechnung der Einmalzahlungen der letzten 12 Monate. Jedoch wurde vom Lohnbüro einfach Stunden auf das AZK geschrieben und dieses Minus an Brutto auch so an die Krankenkasse übermittelt. Ist das so rechtens, habe da nämlich in einem anderen Forum etwas anderes gelesen. Da steht. Das erarbeitete Brutto muss angegeben werde. Der Mensch von der Krankenkasse meinte er kann da nichts machen, obwohl er die Gehaltsabrechnung vorliegen hat. Das kann doch nicht sein, wie soll man da seine Miete bezahlen können??
    Mit Gruß Nadine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      wenden Sie sich mit Ihrem Problem und den vorliegenden Gehaltsabrechnungen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rechtmäßigkeit beraten. Wir können den Vorgang leider nicht nachvollziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Maria

    Hallo,
    wenn ich meinen Dienst antrete,aber im laufe des Tages merke das es nicht mehr geht und nach Hause gehe wegen Krankheit.
    Kann der Arbeitgeber mir dann die restlichen Stunden als Minusstunden aufschreiben?
    Ich arbeite in einer Kinderkrippe und dort ist es oft so das man sich morgens noch hinschleppt um die Kollegen nicht mit den Kindern alleine zu lassen, besonders wenn Personalmangel besteht.
    Ist es willkür des Arbeitgebers oder der Leitung ?
    Danke schon mal

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt, kann es hier durchaus zu Minusstunden kommen. Dem können Sie jedoch entgehen, indem Sie sich für die fehlende Arbeitszeit ordnungsgemäß krankschreiben lassen. In diesem Fall dürfen Ihnen keine Arbeitsstunden abgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Anonym

    Hallo,

    ich bin seit vier Wochen krank geschrieben.
    Ich wurde in dieser von meinen Vorgesetzten kontaktiert bzw. ich habe Ihn über den aktuellen Zwischenstand informiert.
    Ich wurde in diesen Zusammenhang mehrfach gefragt in welche berufliche Richtung es zukünftig geht.
    Meine Frage ist nun, wie bin ich geschützt wenn ich in den nächsten zwei Wochen wieder die Arbeit aufnehme?
    Ist es möglich, das ich unmittelbar nach dem Arbeitsbeginn die Kündigung erhalte.
    Ich bin seit sechs Monaten im Unternehmen und habe keine Probezeit. mit unbefristeten Arbeitsvertrag.

    Vielen Dank für die Info
    anonym

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anonym,

      es kann bei längeren Krankzeiten durchaus dazu kommen, dass Arbeitgeber mit einer Kündigung reagieren. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vorzulegen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dazu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. M. Gabriella

    Guten Morgen
    ich würde gerne wissen, ob ich mit Krankmeldung in die Arbeit/Berufsschule darf.

    Liebe Grüße
    Gabriella

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriella,

      Sie dürfen arbeiten, auch wenn Sie eine aktuelle Krankschreibung haben. Ihr Arbeitgeber hat allerdings das Recht bzw. die Fürsorgepflicht, Sie wieder nach Hause zu schicken, wenn Sie offensichtlich noch nicht wieder in der Lage sind, zu arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Sylvia

    Wenn man hier die Fragen der „armen“ benachteiligten Mitarbeiter der Unternehmen liest, kommt einem aber schlicht die Galle hoch. Krankengymnastiktermine kann man auch nach der regulären Arbeitszeit legen. Die werden doch auf längere Zeit im Voraus geplant! Diskussionen darüber, ob der Arbeitgeber den Krankenschein schon am 1. Krankheitstag verlangen kann? Wo liegt das Problem? Wer wirklich krank ist, eine ordnungsgemäße Krankmeldung vom Arzt erhalten hat, kann diese doch wohl auch sofort abgeben? Nein? Da stimmt doch was nicht mit der Einstellung des Arbeitnehmers! Diese Leute sind doch die Ersten, die nach korrekter Bezahlung schreien.
    Der AG verlangt neuerdings, dass die AU-Meldung am 1. Tag vorliegen soll? Warum wohl? Hat er den Verdacht oder gar die Erfahrung gemacht, dass gerne mal ein Krankentag eingeschoben wird? Ein AN findet es unerhört, dass der AG nach langer Krankenzeit eine Gesundheitsuntersuchung fordert? Das wird dieser nur verlangen, wenn ein Verdacht besteht, dass hier etwas nicht „sauber“ ist. Grundsätzlich möchte ich dazu mal anmerken: Wer wirklich krank ist, der soll auch finanziell geschützt werden und natürlich seine Lohnfortzahlung erhalten. Das ist klar und richtig. Kein vernünftiger AG wird das anders sehen. Zeit zur Genesung und Vorsorge zum Schutz der Arbeitskraft und der Leistungsfähigkeit des AN sind ebenso wünschenswert und schützen somit auch das Unternehmen. Aber vielleicht denken die Arbeitnehmer der vorherigen Fragen einmal an die Folgen unrechtmäßiger Krankmeldungen und Fehlzeiten! Die schädigen das Unternehmen u. U. massiv! Aufträge können nicht pünktlich ausgeführt werden, es entstehen teilweise recht große finanzielle Belastungen für das Unternehmen, die dann die Arbeitsplätze a l l e r Mitarbeiter gefährden. Außerdem müssen in der Regel die Kollegen den Arbeitsausfall mit auffangen. Sehr nett, wenn das Gefühl entsteht, da ist ein Kollege, der nutzt hier nur das Sozialsystem aus!
    Also, denkt mal in Zukunft ruhig darüber nach, ob Ihr nicht auch den Unternehmer ein wenig verstehen könnt!
    Krank sein, das in Ruhe auskurieren? Ja, unbedingt. Das ist wichtig und richtig. Wirklich kranke Mitarbeiter will kein ordentlicher Chef im Betrieb arbeiten lassen. (Es wird sicher auch unseriöse AGs geben, aber so wie es hier dargestellt wird, ist das nicht die Mehrheit!) Unnötige, weil vermeidbare Fehltage wegen falscher Einstellung und Planung (Termine, die nach Feierabend möglich sind) ? Nein, definitiv nein. Gemecker über Forderung des AGs, die Krankmeldung schon am 1. Tag abzugeben? Bitte! Wenn Ihr krank seid, ist es doch egal! Der AG muss doch auch planen können! Und verzichtet Ihr dann auf die Bezahlung der nicht gemeldeten/entschuldigten Tage? Bestimmt nicht! Also, immer schön im Gleichgewicht bleiben. Wer gibt, der bekommt auch!

    1. Nazali

      Super!!!

    2. Doreen F.

      Da gebe ich Ihnen mehr als Recht!!! Schön, das es mal Jemand ausspricht! Danke

  31. Elke

    Mein Arbeitgeber verlangt eine Prognose meines Arztes bzgl. meines Krankheitsverlaufes.
    Bin ich verpflichtet diesen beizubringen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elke,

      sind Sie krankgeschrieben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit und der daraus resultierenden Fehlzeiten informieren. Das geschieht durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes. Jedoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber normalerweise nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind (nur bei schwer ansteckenden Krankheiten sollte der Arbeitgeber informiert werden). Erkundigt er sich danach, müssen Sie ihm nicht darauf antworten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Daniel

    Hallo zusammen,

    darf der Arbeitgeber vorschreiben, wie die Krankmeldung erfolgen muss (bspw. telefonisch) ?

    Darf er aus diesem Grund abmahnen, wenn die Meldung über einen gleichwertigen Kanal erfolgte ?

    Gruß Daniel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      ein Arbeitgeber darf tatsächlich vorschreiben, unter welchen Umständen eine Krankmeldung erfolgen muss. Abmahnungen sind möglich, wenn vertragliche Pflichten vermehrt unbeachtet bleiben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Lidija

    Hallo
    Seit mitte der Januar bin ich krank,6 Wochen hat mir meine Firma Geld gegeben dann nach zahlt mir krankenkasse. Zwichendurch habe ich bekommen Beendigung Arbeitsverhältnis. Mein Schef hat nicht entgeldbescheinigung geschickt zur Krankenkasse. Meine frage ist im weiche gesetzliche zeit mein Schef muss das schicken?Ab 02.03.17 bezahlen mir krankenkasse aber Geld habe ich nicht benommen wegen Bescheinigung.
    Dankeschön

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lidija,

      Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse die entsprechenden Daten mitzuteilen. Spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Informationen übermittelt werden. Tut er dies auch bei erneuter Nachfrage nicht, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Auch beim Arbeitsamt können Sie zu weiteren Maßnahmen informiert werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Petra

    hallo habe eine Frage,ich bin seit „2 Jahren an Rheuma erkrankt und muß jeden Monat einmal zur Infusion ins Krankenhaus und bin somit diesen tag auch Krankgeschrieben,seit September 16,lauft das so ,habe ansonsten kaum Ausfälle und bin auch im Arbeitsleben voll dabei und erbringe meine Arbeit tadellos (Reinigung in Schulen) es ist natürlich ein anstrengender job und schwer aber zeige keine Einschränkungen .Nun verlangt mein Arbeitgeber das ich vom Arzt ein Attest bringe über meinen Krankenzustand ,Meine Frage :darf der Chef das verlangen und kann er dies sogar gegen mich verwenden (kündigung)bin 55 Jahre .Wie soll ich mich verhalten,bitte um kurze Antwort MFG Petra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      Ihr Arbeitgeber darf einen Nachweis für Ihre Fehltage verlangen, jedoch besitzt er kein Recht darauf, Ihre genaue Krankheit zu erfahren (Ausnahme: besondere ansteckende Krankheiten). Ein Attest müssen Sie jedoch vorlegen. Ein Nachteil darf Ihnen eigentlich daraus jedoch nicht entstehen, es sei denn Sie sind zwei Jahre lang jeweils mehr als 6 Wochen krank (pro Jahr gerechnet) und es besteht keine Aussicht auf Besserung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Ruhland K.

    Liebe Rechtsschaffende, Ich bin am 28.03.17 rückwirkend zum 27.03.17 krank geschrieben worden, da ich schon am 27.3.17 in der Praxis war. Heute bekam ich meine Entgeltabrechnung und die 2 Krankentage wurden mir nicht bezahlt. Ich bat bei der Firma um eine Korrektur der Entgeltabrechn. Gibt es für Zeitfirmen andere Gesetze , man sagte mir von der Firma, da gibt es einen Passo, dass extra für solche Situationen gemacht wurden. Am 27.03.17 bat man mir auch von der Firma aus, mir keinen Krankenschein ausstellen zulassen. Ich denke ja, die wollen mir kein Krankengeld bezahlen. Laut Arbeitsvertrag der Firma, bin ich meinen Verpflichtungen nach gekommen. Ich schickte gleich nach Erhalt des Krankenscheins diesen an den AG. Ist dies rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ruhland,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt. Wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. H. Jaqueline

    Hallo

    Ich bin Altenpflegeassistentin mit 20 Stunden in der Woche
    Bin jetzt seit dem 25.01.20017 bis einschließlich den 25.02.20017 krank geschrieben (mit Krankmeldung). Habe jetzt erfahren das mein Arbeitsgeber meine Krankheits mit Uberstundenabbau verrechnet haben. Ist das Rechtlich gesehen korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jaqueline,

      wenn vorher abgesprochen wurde, dass die Überstunden in dem Zeitraum abgefeiert werden sollen, dann kann der Arbeitgeber die Überstunden abgelten, wenn Sie in dem Zeitraum plötzlich krank werden. Ob das andersherum ebenso möglich ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Andres

    Hallo:

    Bei meinem Arbeit haben wir ein Memo bekommen wo steht dass alle Krankmeldung mit einem Arzt Zeugnis kommen sollten, egal wann die Anmeldung von weniger als drei Tage sind.

    Ist das überhaupt gesetzlich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andres,

      generell kann der Arbeitgeber auf eine frühzeitige Vorlage des Attests bestehen. Das ist durchaus rechtens. Dabei darf jedoch nicht den Klauseln zuwider gehandelt werden, die im Arbeitsvertrag stehen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Petra

    Ich bin seit dem 8.08.16 an Burnout erkrankt. Bin nun fast 17 Jahre in der Firma. Habe seit dem auch im Mai Urlaubsgeld und im November Weihnachtsgeld erhalten. Seit September 2016 bezieht ich Krankengeld. Im November 16 habe ich Anteilmäßig Weihnachtsgeld erhalten. Mein Arbeitgeber sagt nun das ich im Mai 17 kein Anspruch auf Urlaubsgeld habe. Ist das rechtens? Wir unterliegen dem MantelTarif der NGG.
    Freue mich auf Ihre Antwort. Lieben Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Ist das Urlaubsgeld an den Urlaubsanspruch gekoppelt, verfällt es oft auch dann nicht, wenn es zum Krankheitsfall kommt. Aber auch hier ist die Lage nicht immer ganz klar. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Einzelfall genau analysieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Daniela

    Hallo,

    Hab folgendes Problem :

    Wurde am 17.10. für 4 Wochen krank geschrieb weil ich durch eine Hirnhautentzündung weiterhin große Kopfschmerzen bekommen habe.
    So dann wird ich mittendrin schwanger und hatte im Nachhinein anschließend nach den 4 Wochen für 5 Wochen eine Krankmeldung wegen drohender Fehlgeburt.
    Jetzt hab ich den Bescheid meines Arbeitgeber bekommen das er die letzten gezahlten 1.35 Gehälter zurück fordert und ich jetzt kein Gehalt mehr bekomme. Ist das rechtens?
    Meine Krankenkasse hat mich telefonisch darüber informiert das durch die neuerkrankung die 6-Wochenfrist neu beginnt und hat den Arbeitgeber informiert. Wie ist die Lage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,
      im Regelfall besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sechs Wochen lang. Dauert Ihre Erkrankung länger, erhalten Sie normalerweise Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Da uns nicht alle Einzelheiten Ihres Falls bekannt sind und es uns zudem nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Ursula

    Liebe Kanzlei,
    Ich finde allle Artikel sehr hilfreich und auf den Punkt geschrieben. Was ich suchte ist jedoch wann muss ich in meiner Freizeit zum Artz und wann muss der Arbeitgeber einen Arzttermin zahlen, da er in die Arbeitszeit fällt. Die selbe Frage für Krankengymnastik.
    Ich wurde an der LWS operiert, sollte nach vier Wochen nochmals 4 Wochen…. mindestens ….krankgeschrieben werden. In die folgenden 4 Wochen vielen schon 6 mal Krankengynastik a 1Std Ausfall der Arbeitszeit und zwei folge Arzttermine…mein Arbeitgeber sagte …zieh das von Deinen Überstunden ab… ich habe mich nicht nochmals 4 Wochen krankschreiben lassen, aber meine schon gelegten Genesungstermine beibehalten.
    Ich danke Ihnen herzlichst für eine Antwort.
    Liebe Grüße…Ursula

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ursula,

      Sie sind grundsätzlich angehalten, Arztbesuche außerhalb Ihrer Arbeitszeit zu unternehmen. Nur bei bestimmten Untersuchungen, die zu festgelegten Zeiten stattfinden, muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen.

      Ihr Arbeitgeber muss jedoch bei einer bis zu sechs Wochen anhaltenden Krankheit oder Verletzung das Arbeitsentgelt unverändert weiter bezahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse mit mindestens 70 Prozent des Bruttolohns. Innerhalb der ersten 6 Wochen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nichts abziehen. Überstunden abziehen darf er nur, wenn der Freizeitausgleich schon festegelgt war und Sie unerwartet im betreffenden Zeitraum erkrankt sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Yvonne

    Im Arbeitsvertrag steht „..der Grund und die voraussichtliche Dauer sind anzugeben“.
    Dauer ist mir klar, aber muss ich mit dieser Klausel wirklich den Grund angeben??????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,
      über Art und Ursache der Erkrankung müssen Sie keine Auskunft geben. Es sei denn, es besteht eine Gefährdung für Dritte. Bei einer Krankmeldung haben Sie lediglich eine Anzeige- und Nachweispflicht. Mit Grund ist hier wahrscheinlich nur gemeint, dass Sie den Grund für das Fernbleiben angeben müssen und das ist die Krankheit.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Peter

    Hallo

    wurde zum 26.12.2016 krank,das ich auch meinen Arbeitgeber mitgeteilt habe.Daraufhin wurde mir gesagt dass ich in Zukunft nicht mehr meine eigentliche Arbeit bekomme sondern nur noch als springer unterwegs bin,da mein Fuhrparkleiter es für eine “returkutsche“ hält. Wir hatten eine Woche zuvor streit wegen Fahrzeit
    Ist das rechtens und was kann ich dagen tun?
    Gruss Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      prinzipiell ist dem Weisungsrecht Ihres Vorgesetzten zu folgen.
      Wenn Sie gegen die Entscheidung vorgehen möchten, sollten Sie sich sicher sein, ob dieses Wechsel aufgrund der Krankmeldung erfolgt ist oder nicht.
      Was Sie eventuell dagegen tun könnten, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Ursula L.

    Hallo,
    war dieses Jahr 10 Monate krank nach Operation, jetzt wird mein Urlaubsanspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn runtergesetzt. Ist das Rechtens.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ursula,
      es kommt für gewöhnlich darauf an, wann in Ihrem Arbeitsvertrag, einem etwaigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht. Laut einem Gerichtsurteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kann sich der Arbeitgeber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen, wenn er Ihnen den vertraglichen Mehrurlaubsanspruch wegen zu langer Krankheit streicht und dabei Ihren Mindesturlaubsanspruch nicht berührt. Welche Voraussetzungen hier einzuhalten sind, erfahren Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  44. Simon

    Bin seit über 6 Wochen Krankgeschrieben, habe vor ein paar tagen einen Brief von der Krankenkasse erhalt wo drinne stand das auf Wunsch des Arbeitgebers meine Arbeitsunfähigkeit überprüft werden soll und ich zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen bin.

    Die Frage : Sollte als beispiel die Krankheit nicht festgestellt werden können hat dann der AG das recht mich zu kündigen trotz unbefristeten Arbeitsvertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon,
      der Arbeitgeber hat das Recht, bei Zweifeln an Ihrer Arbeitsunfähigkeit den Medizinischen Dienst der Krankenkassen damit zu beauftragen, Sie genauer unter die Lupe zu nehmen. Stellt dieser fest, dass Sie tatsächlich arbeitsfähig gewesen wären, darf der Arbeitgeber Sie abmahnen oder schlimmstenfalls auch fristlos entlassen, da Sie ihn betrogen haben.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  45. Denny L.

    Mein Arbeitgeber zieht mir wenn ich mich Krank melde den ersten Tag in Form von Überstunden oder Ferientag oder Lohnabzug ab Obwohl ich ein Arztzeugniss hab ab den ersten Tag habe. Das hat er auch in den Anstellungs Bedingungen geschrieben die zum Arbeitsvertrag gehören. Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denny,
      für gewöhnlich gilt: Wer krank ist, ist krank. Denn es handelt sich hierbei nicht um Zeit, die der Erholung dient, sondern der Genesung. Ob sich Ihr Arbeitgeber falsch verhalten hat und was Sie dagegen tun können, bringen Sie in einer Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Erfahrung.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  46. Tom E.

    Wie verhält es sich mit der krankmeldung am 1. Krankheitstag wenn es nur Einzelpersonen in einem Betrieb betrifft?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,
      der Arbeitgeber darf von Ihnen schon am ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Er muss dafür keinen Grund angeben. Um zu klären, ob eine Diskriminierung vorliegt, können Sie sich gern an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  47. Richter

    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber wann ich eine Arbeitsunfähigbescheinigung vorlegen muss.
    War jetzt einen Tag krank und habe dies telefonisch angezeigt.
    Nun wurden mir für den Tag 8 Überstunden abgezogen.
    Kann der AG ohne Regelung auf die Arbeitsunfähigbescheinigung bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Richter,
      sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, Ihr Arbeitgeber auch mündlich auf kein anderes Prozedere besteht und auch keine anderen Regelungen in einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, gelten die Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Es besagt, dass Sie bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als 3 Kalendertage dauert, spätestens am 4. Tag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen müssen – sofern Sie in dieser Zeit weiter bezahlt werden möchten.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  48. Bastian G.

    Habe dem ersten Krankenschein abgegeben und und habe bevor er abgelaufen war angerufen das ich noch wol 9. Wochen krank bin aber ich hätte garnicht bescheid gesagt und den neuen haben die nicht bekommen sagen die jetzt wollen die mir keine Lohnfortzahlung geben ist das rechtlich war aller Ding 4 Monat dar vor schon mal krank 7 Monat wegen ein anderen Krankheitsfall! Ist das rechtlich???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bastian G.,
      ob sich Ihr Arbeitgeber rechtmäßig verhalten hat, geht unter anderem aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Hier ist festgeschrieben, wie Sie sich im Krankheitsfall konkret zu verhalten haben. Darüber hinaus ist entscheidend, aus welchen Gründen Sie das Jahr über ausgefallen sind. Prinzipiell gilt: Wenn Sie binnen 6 Monaten wegen der gleichen Erkrankung ausfallen, muss der Arbeitgeber nur einmal für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vornehmen. Danach haben Sie für gewöhnlich Anspruch auf Krankengeld.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  49. Miriam S.

    im Arbeitsvertrag steht das ein ärztliches Attest spätestens am 3. Arbeitstag vorliegen muss.
    Frage 1: darf der AG verlangen eine ärztliche AU bereits für den 1. Tag beim Arzt zu holen, auch wenn man nicht länger als einen Arbeitstag fehlt? z.B. Migräne

    Frage 2: Muss der Vertrag geändert werden wenn zukünftig ab dem 1.Tag die AU vorliegen muss.

    Frage 3: muss der AG diese Änderung schriftlich den Mitarbeitern mitteilen

    Frage 4: die Änderung betrifft keine Einzelperson sondern ein Unternehmen mit 15 Kollegen. 3 davon Beamte. 8 mit Altverträgen. 4 mit Neuverträgen in der die Regelung ab dem 1. Tag AU bereits enthalten ist. Es besteht kein Betriebsrat, Welche Konsequenzen sind absehbar wenn sich die 8 Kollegen weigern die neue Regelung anzuerkennen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miriam,
      das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt: Der Arbeitnehmer darf auch schon vor dem 3. Tag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeit verlangen. Besondere Gründe muss er hierbei nicht anführen. Das Verhalten des Arbeitgebers kann damit rechtens sein. Schlimmstenfalls müssen Sie alle mit einer Abmahnung rechnen, wenn Sie sich nicht an die Vorgaben halten und setzen damit Ihre Jobs aufs Spiel.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

      1. Holger

        Ich würde hier gerne Rückfragen, da das Thema bei uns aktuell ist und mir die Antwort nicht eindeutig erscheint: Wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass die Vorlage der Arbeitsunfähigkeit erst am dritten Tag erfolgen muss und später in einem Schreiben mitgeteilt wird, dass dieses ab dem ersten Krankheitstag zu erfolgen hat, muss ich das hinnehmen, oder kann ich auf die Regelung im Arbeitsvertrag zurückgreifen?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Holger,
          das Entgeltfortzahlungsgesetz ist hier ganz klar: Der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage eines Attests verlangen. Gründe muss er hierfür nicht angeben. Einem Gerichtsurteil nach ist diese Forderung nur nicht zulässig, wenn im Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dieses Prozedere ausdrücklich ausgeschlossen ist.
          Das Arbeitsvertrag.org-Team

          1. Susi

            Das heißt, dass es ausreicht, wenn der AG dies mündlich oder per Mail mitteilt ohne den Arbeitsvertrag zu ändern? Bei uns gilt bei den Arbeitsnehmern mit alten Verträgen, dass eine AU ab dem 3. Tag vorliegen muss, bei den Arbeitnehmern mit neuen Verträgen ab dem 1. Tag.
            Der Chef hat nun per Rundmail mitgeteilt, dass alle ab dem 1. Tag eine AU brauchen. Reicht das aus? Muss er nicht die Verträge anpassen?

    2. G.

      Hallo, letzte Dienstag ich habe krankgemeldet.Ich arbeite im Schicht. Ich musste zur Arbeit sein, aber ich war Krank.Am Donnerstag ich habe die Krankmeldung gegeben zu meiner Chefin und sie hat noch nicht gesehen.Sie hat diese Tag gewechselt und sie hat mir frei gegeben.Ist das richtig?Kann sie das machen?

  50. Manuela P.

    Habe Zeit März einen Mini jop. War 5 Wochen krank mit Krankmeldung. Jetzt sollte ich 43 Stunden ohne Bezahlung arbeiten es währen 43 Stunden minus. Die Arbeit ist angemeldet mit Arbeitsvertrag. In meinem Vertrag steht im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist die Mitarbeiterin verpflichtet spätestens am dritten Arbeitstageine ärztliche Bescheinigung überdie Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen . Habe ich gemachtDie Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber möchte mir die 5 Wochen nicht bezahlen. Was soll ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,
      der Gesetzgeber verbietet es uns, Rechtsberatungen zu erteilen. Wir bitten Sie daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt. Dort wird Ihnen mit Sicherheit weitergeholfen. Haben Sie sich an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten, dürfte ein Nacharbeiten in aller Regel nicht von Ihnen gefordert werden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Max

      Hallo,
      ich habe mir das Kreuzband gerissen, und jetzt bin ich 4 Wochen krankgeschrieben. Nach den 4 Wochen werde ich in die Firma zurückkehren für 4 Wochen, weil ich mich dann operieren lasse am Kreuzband. Muss mir dann der Arbeitgeber meinen Lohn weiter bezahlen ?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Max,
        sowohl in den ersten vier Wochen ihrer Krankschreibung als auch den kommenden vier Wochen regulärer Arbeitstätigkeit muss Ihr Arbeitgeber Sie weiter bezahlen. Dies geht unter anderem aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz hervor, das besagt: Für bis zu 6 Wochen im Jahr haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit hierauf Anspruch.
        Das Arbeitsvertrag.org-Team

      2. Jasmine

        Hallo, ich habe mir am 08.02. Das Kreuzband gerissen, kam am 08.03. Dran zur Operation und bin noch bis 10.05. Zuhause. Die Firma hat mir Februar und März komplettes Gehalt bezahlt. Und dieses Monat April zahlt sie nur noch die Hälfte und die andere Hälfte muss ich mir von der Krankenkassa holen. Meine Frage: Hat das Auswirkungen auf mein Urlaubsgeld dieses eine Monat wo ich die Hälfte von der Krankenkassa bekomme ?
        LG

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