Schülerjobs – Was bei Aushilfsjobs für Schüler beachtet werden muss

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Schülerjobs: Welche Jobs für 16-jährige Schüler gibt es?
Schülerjobs: Welche Jobs für 16-jährige Schüler gibt es?

Schülerjobs sind nicht nur hilfreich, um das eigene Taschengeld aufzubessern, sondern dienen auch als perfekte Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.

Für den Schülerjob eine Bewerbung schreiben, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, den Arbeitsalltag erleben und für die harte Arbeit Gehalt zu bekommen – das alles erwartet die Schüler von heute auch in der Zukunft. Da Arbeit ein wichtiger Bestandteil im Leben eines Menschen ist, kann mit einer Einfühlung in das Arbeitsleben gar nicht früh genug begonnen werden. Allerdings gibt es hierbei auch Grenzen, denn das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt hierbei genau vor, wie lange und wo genau gearbeitet werden darf.

Kinder und Jugendliche können in Schülerjobs außerdem auch Erfahrungen sammeln, mit denen sie so in der Schule nicht in Berührung kommen. Verantwortung übernehmen, mit Menschen verschiedener Altersgruppen zusammenarbeiten und selbstständig Arbeitsanweisungen des Chefs ausführen – Jobs für Schüler dienen nicht nur als Vorbereitung auf das Berufsleben, sondern hilft ihnen auch, sich persönlich weiterzuentwickeln.

Aber was sind überhaupt geeignete Aushilfsjobs für Schüler? Welche Arbeits- und Pausenzeiten müssen eingehalten werden? Wie finde ich einen Nebenjob als Schüler?

Kompaktwissen: Schülerjob

Was ist ein Schülerjob?

Schüler ab 13 Jahren dürfen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) neben der Schule ein Arbeitsverhältnis aufnehmen. Es regelt zudem, wie lange gearbeitet werden darf und welche Tätigkeiten zulässig sind.

Welche Schülerjobs eignen sich für 13- bis 14-Jährige?

13- bis 14-Jährige dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Eine Übersicht über geeignete Schülerjobs in diesem Alter finden Sie hier.

Welche Schülerjobs eignen sich für Jugendliche ab 15, 16 und 17?

In den Ferien dürfen Schüler für höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Eine Übersicht über geeignete Schülerjobs in diesem Alter finden Sie hier.

Schüler-Jobs: Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz dazu?

Generell gilt, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche durchaus neben der Schule arbeiten dürfen. Da Schule und Freizeit des Kindes aber trotz des Schülerjobs nicht zu kurz kommen oder gar vernachlässigt werden sollten, gibt es diesbezüglich strenge Vorschriften. Die Gesundheit und Entwicklung eines Heranwachsenden sollte nämlich stets im Vordergrund stehen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verbietet es Kindern unter 13 Jahren, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Unter § 5 des JArbSchG ist festgelegt, dass ausschließlich Kinder und Jugendliche, die älter als 13 Jahre sind, arbeiten dürfen.

Es regelt außerdem, wie viele Stunden gearbeitet werden darf und welche Pausenzeiten einzuhalten sind und welche Tätigkeiten von Kindern nicht ausgeübt werden dürfen. Der Sorgeberechtigte muss zudem in das Beschäftigungsverhältnis einwilligen.

Achtung: Sollten Sie sehen, dass Jobs für 12-jährige Schüler angeboten werden, heißt das nicht, dass dies durch eine Sonderreglung oder ähnliches in diesem Fall erlaubt ist.

Schülerjobs für Kinder ab 13 und 14

Babysitter-Jobs für Schüler sind besonders beliebt.
Babysitter-Jobs für Schüler sind besonders beliebt.

Sobald ein Kind 13 wird, hat es das Recht, einen Schülerjob auszuüben. Hat sich Ihr Kind dazu entschieden, sollten Sie sich mit diesem zusammensetzen, um das Vorhaben zu planen und darüber zu beraten, welcher Job für Ihr Kind überhaupt geeignet wäre.

Wichtig ist, dass die Kinder in dem Alter durch den Schüler-Nebenjob nicht überfordert werden, sie Spaß daran haben und Schule inklusive Hausaufgaben nicht vernachlässigt werden. Sollten Sie bemerken, dass Ihr Kind gestresst ist, dem Unterrichtsstoff nicht mehr folgen kann oder keine Zeit mehr für Freunde oder Hobbies hat, ist es vielleicht doch noch ein bisschen zu früh und Ihr Kind noch nicht bereit für die Arbeitswelt.

Kinder in diesem Alter dürfen Schülerjobs nicht mehr als zwei Stunden täglich ausüben. Es gilt außerdem, dass vor 8 Uhr, also vor der Schule, und nach 18 Uhr nicht gearbeitet werden darf. Außerdem dürfen Schüler dieses Alters nicht in Aushilfsjobs arbeiten, bei denen sie gefährliche Aktivitäten ausüben müssten bzw. mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen würden oder schwere Lasten tragen müssten.

Geeignete Schülerjobs für 13- und 14-Jährige

  • Gartenarbeit: Gerade ältere Menschen brauchen Hilfe beim Rasenmähen und Unkrautjäten. Naturverbundene Schüler kommen bei diesem Aushilfsjob auf ihre Kosten.
  • Prospekte / Zeitungen austragen: Prospekte von Supermärkten und Discountern oder lokale Zeitungen auszutragen, ist ein beliebter Schülerjob. Die Kinder sind an der frischen Luft und können sich ihre Arbeitszeit frei einteilen.
  • Babysitting: Auf Kinder aufpassen, deren Eltern tagsüber arbeiten, macht vor allem Schülern Spaß, die gern Kinder um sich haben und wissen, wie diese beschäftigt werden können.
  • Haustiersitting: Hunde spazieren führen, Tiere füttern und den Käfig sauber machen – für Tierliebhaber könnte das der richtige Schüler-Nebenjob sein.
  • Nachhilfe geben: Auch in jungen Jahren gibt es leistungsschwächere Schüler, die von der Hilfe von ungefähr gleichaltrigen Kindern profitieren können.

Schüler-Aushilfsjobs für Jugendliche ab 15, 16 und 17

Besonders in den Schulferien haben Jugendliche Zeit, um einer Aushilfstätigkeit nachzugehen und suchen daher vermehrt nach geeigneten Schülerjobs. In der Ferienzeit darf aber nur für höchstens vier Wochen im Jahr gearbeitet werden. Schüler ab 15 dürfen dann hier zwischen 6 und 20 Uhr an höchstens fünf Tagen in der Woche arbeiten. In der Schulzeit gelten allerdings bezüglich der Arbeitszeiten dieselben Regeln wie für unter 15-Jährige.

Bei Nebenjobs für Schüler ab 15, 16 oder 17 muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen hier keine Arbeiten ausführen, die mit Lärm, wiederkehrender Hitze oder Kälte oder mit Gefahrenstoffen zu tun haben.

Geeignete Schülerjobs ab 15, 16 und 17

Das Kellnern ist ein beliebter Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren.
Das Kellnern ist ein beliebter Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren.

Auch wenn viele Jobs für Schüler erst ab 16 ausgeschrieben werden, da Jugendliche in diesem Alter oft schon etwas mehr Verantwortungsbewusstsein mitbringen, können neben den oben genannten Tätigkeiten für 13- und 14-Jährige von Jugendlichen ab 15 Jahren noch andere Schülerjobs angenommen werden:

  • Verkauf im Einzelhandel (in Boutiquen, Drogerien etc.)
  • Aushilfe in Bäckereien oder Eisläden
  • Kellnern
  • Regalauffüller (beispielsweise in Supermärkten)
  • Erntehelfer
Kann ein Jugendlicher einen Wochenendjob für Schüler ausüben? Am Wochenende darf generell nicht gearbeitet werden. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen. Bei Schülerjobs in der Gastronomie oder in offenen Verkaufsstellen (Supermärkte, Bäckereien etc.) darf auch an Samstagen gearbeitet werden.

Wie kann ich einen Schülerjob finden?

Es gibt einige Möglichkeiten, um einen geeigneten Schüler-Aushilfsjob zu finden:

  • Nach Aushängen Ausschau halten: Durch Aushänge in der Schule oder in anderen öffentlichen Institutionen werden Schüler meist darauf aufmerksam.
  • Im Bekanntenkreis umsehen: Besitzen Verwandte oder Freunde der Eltern beispielsweise ein eigenes Unternehmen, könnte das Kind dort ohne Bewerbungsprozess anfangen, eine Tätigkeit auszuüben und wäre dort sogar unter Beaufsichtigung eines Bekannten.
  • In Geschäften an der Kasse oder der Information nachfragen oder anrufen: Geschäfte sind häufig auf der Suche nach Aushilfen.
  • Aushang machen oder Wurfzettel verteilen (zum Beispiel bei Babysitting oder Gartenarbeit): Ein Aushang kann beispielsweise im Supermarkt gemacht werden. Wurfzettel können zum Beispiel in der Nachbarschaft verteilt werden.

Wichtig ist, dass Sie das Vorhaben mit Ihrem Kind besprechen und es auch über eventuelle Nachteile der Aufnahme einer Aushilfstätigkeit informieren. Im Vorfeld sollte außerdem geklärt werden, wie die Fahrtwege absolviert werden können, welche Tage sich besonders zum Arbeiten eignen und wann Zeit für Hobbies, Freunde und Hausaufgaben bleibt.

Die Erstellung eines Wochenplans bietet sich hier an, da besonders Kinder mit vielen Aktivitäten bei Hinzukommen eines Schülerjobs den Überblick verlieren können.
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Schülerjobs – Was bei Aushilfsjobs für Schüler beachtet werden muss
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

6 Gedanken zu „Schülerjobs – Was bei Aushilfsjobs für Schüler beachtet werden muss

  1. Amina

    Guten Tag
    Können sie mir bitte mitteilen, welchen Vertrag für einen Schülerjob genutzt wird.
    Vielen Dank
    Liebe Grüße amina

  2. K.

    hallo, darf ich als elternteil für meine Tochter (14J) den Arbeitsvertrag beim Prospektverteiler kündigen (auf ihren Wunsch)- habe ich getan, aber nun will die Firman uns nur zeitverzägert aus dem Vertrag lassen, weil scheinbar meine Tochter noch hätte kündigen müssen…

  3. Andi

    Guten Tag, mich interessiert, was mit Arbeitszeit in der Schulzeit für 15-17 Jährige gemeint ist. Bedeutet das, dass man nur bis 18 Uhr und nicht vor 08 Uhr in der Zeit arbeiten darf? Oder geht es da auch um die 2 Stunden Arbeitszeit täglich? In der Ferienzeit ist es ja 5 Tage/Woche, max 8 Stunden, Arbeitszeit 6-20 Uhr, richtig?
    Vielen Dank!

  4. Eda

    Guten Tag ich heiße Eda B., bin 14 Jahre alt und suche einen Schülerjob mit dem ich mich in den Ferien beschäftigen kann und mein eigenes Taschengeld dazu verdienen kann.
    Viele Grüße
    Eda

  5. Emi

    Hallo ich heiße Emi M. und bin 13 Jahre alt ich suche einen Nebenjob nach der Schule damit ich mein eigens Taschengeld habe. LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emi,

      dazu sind wir leider der falsche Ansprechpartner. Du kannst bspw. einen Blick in die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit schauen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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