
Im Minijob ist das Maximal-Gehalt ein zentraler Faktor. Derzeit (Stand 2026) liegt die sogenannte Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag bleiben Beschäftigte steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber können die Arbeitszeit flexibel gestalten, solange der monatliche Durchschnitt nicht über der Grenze liegt. Auch eine jährliche Betrachtung ist möglich, wenn der Verdienst über zwölf Monate hinweg nicht mehr als das Zwölffache der Grenze beträgt. Aktuell entspricht das einem Minijob-Gehalt von 7.236 Euro pro Jahr.
Inhalt
FAQ: Minijob-Gehalt
Ja. Die sogenannte Minijob-Grenze legt fest, bis zu welchem Betrag Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei arbeiten dürfen.
Ab dem 1.1.2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und mit ihm auch die Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.
Ja, im Minijob ist das Gehalt steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel bestimmte Pflichtbeträge. Für den Arbeitnehmer fallen jedoch keine Abgaben an (sofern er nicht freiwillige Rentenversicherungsbeiträge bezahlt).
Ein „doppeltes“ Gehalt im Minijob ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings zählen sie zum Gesamtverdienst und müssen bei der Berechnung der 520-Euro-Grenze berücksichtigt werden. Überschreitungen können unter Umständen dazu führen, dass der Minijobstatus verloren geht.
Wie hoch ist das Gehalt im Minijob?
Der Minijob unterscheidet sich von anderen Beschäftigungsformen vor allem durch die Verdienstgrenze und die sozialversicherungsrechtliche Stellung. Lohn oder Gehalt dürfen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten. Für Beschäftigungen oberhalb der Mini-Job-Grenze gelten bis zu einem Einkommen von aktuell 2.000 Euro die Regeln eines sogenannten Midijobs: Verringerte Versicherungsbeiträge, aber voller Versicherungsschutz.
Netto und Brutto-Gehalt im Minijob

Beim Minijob entspricht das Nettogehalt in der Regel dem Bruttogehalt, da für Arbeitnehmer keine eigenen Abgaben anfallen. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Minijob-Grenze kann also durchaus als Netto-Betrag verstanden werden. Die Berechnung des Gehalts im Minijob richtet sich nach dem vereinbarten Stundenlohn und der monatlichen Arbeitszeit. Da Minijobs häufig flexibel ausgestaltet sind, spielt die korrekte Ermittlung des monatlichen Durchschnittsverdienstes eine zentrale Rolle. Das Gehalt pro Stunde im Minijob ist nach oben hin nicht begrenzt. Was zählt ist das gesamte Einkommen.
Wie viel Gehalt es im Minijob gibt, ist nicht genau festgelegt. Fest stehen nur die Minijob-Grenze und der gesetzliche Mindestlohn. Innerhalb dieses Spielraumes kann das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber flexibel gestaltet werden.
Wie hoch ist mein Minijob-Gehalt im Monat?
Neben der Frage, wie viele Stunden pro Woche jemand arbeitet, spielt der auch Stundenlohn eine zentrale Rolle. Ein Minijob mit 8 Stunden pro Woche kann ein Gehalt haben, das einem anderen Minijob entspricht, in dem 10 Stunden pro Woche vereinbart wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind allerdings auch unregelmäßige Arbeitszeiten und ein schwankendes Gehalt möglich. Im Minijob hat der Arbeitgeber diesbezüglich zwei Optionen:
- Vorausschauende Betrachtung: Der Arbeitgeber kann vorab prüfen, ob der Lohn des Minijobbers innerhalb eines Jahres in seiner Gesamtheit innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Beträge bleibt. Ist das der Fall, dürfen die monatlichen Zahlungen die Minijob-Grenze zweimal innerhalb von zwölf Monaten überschreiten.
- Arbeitszeitkonto: Bei einem Arbeitszeitkonto erhält der Angestellte ein festes monatliches Entgelt. Arbeitet er in einem Monat mehr Stunden, werden diese dem Konto gutgeschrieben und in den folgenden Monaten ausgeglichen. Das gezahlte Entgelt und die zu vergütenden Stunden auf dem Arbeitszeitkonto dürfen insgesamt die jährliche Minijob-Grenze nicht überschreiten. Darüber hinaus muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Das Gehalt selbst kann in manchen Fällen, vor allem bei haushaltsnahen Tätigkeiten, in bar ausgezahlt werden, solange die Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist. In der Regel ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag empfehlenswert.